Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ... Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
Invalidität mit Progression 250 Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden für die Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt: - für den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad - für den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir die zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad - für den 50%, nicht aber 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir die dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad - für den 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100% die vierfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad. Die Mehrleistung ist für jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen für die versicherte Person bei den Gesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe weitere Unfallversicherungsverträge, gilt dieser Höchstbetrag für alle Unfallversicherungsverträge zusammen. Invalidität ohne Progression mit Vollzugsdienstunfähigkeit Stufe 1 bzw. 2 (nur PVAG / VÖDAG) Die Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme, sofern eine Invalidität von 10 bzw. 20% (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine Vollzugsdienstunfähigkeit eingetreten ist. Tritt keine Vollzugsdienstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression, gezahlt. Eine Progression kann nicht mitversichert werden. Unfallrente 50 Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird die vereinbarte Unfallrente gezahlt. Besteht aus dieser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf diese Kapitalleistung, wenn die versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den Folgen des Unfalles verstirbt. Todesfall Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, so wird die versicherte Todesfallsumme geleistet. Krankenhaustagegeld Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles aus medizinischen Gründen in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre Krankenhausbehandlung. 142
Genesungsgeld Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird Genesungsgeld für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befand. Anspruch auf Genesungsgeld besteht für längstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre Krankenhausbehandlung. Sofortleistung bei Schwerverletzungen Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der hierfür vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, wenn aufgrund eines Unfalles z. B. folgende schwere Verletzungen auftreten: - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, - Amputation mind. des ganzen Fußes oder der ganzen Hand, - Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesner Hirnprellung (Contusio) oder Hirnblutung, - schwere Mehrfachverletzung / Polytrauma, Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Bruch eines langen Röhrenknochens, Bruch des Beckens, Bruch der Wirbelsäule, gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs - Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche - Erblindung bzw. hochgradige Sehbehinderung beider Augen. Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet. Sofortleistung für Vollzugsbedienstete (nur PVAG / VÖDAG, nur in der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung, nicht für die Berufsgruppe „Feuerwehr) Die Sofortleistung für Vollzugsbedienstete wird in Höhe der hierfür vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines unter den Vertrag fallenden Unfalles in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit • während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter Gesundheitsschädigungen erlitten hat, oder • Schuss- und/oder Stichverletzungen erlitten hat, an denen ein Dritter beteiligt war, die zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen geführt haben. Tagegeld ab 8. Tag bzw. ab 43. Tag Das Tagegeld wird bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, und zwar bei TG 8 - ab 8. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 7 Tagen) 143
- Seite 97 und 98: 4 Servicepaket in allen Tarif-Varia
- Seite 99 und 100: Eintrittsalter Beschreibung/Berufsg
- Seite 101 und 102: Gefahrengruppe für Senioren: AKTIV
- Seite 103 und 104: 5.3 Individuelle Absicherung des Ve
- Seite 105 und 106: 5.4.2 Gültig für Risiko-Unfallver
- Seite 107 und 108: Berufliche Sonderrisiken Risiko Gef
- Seite 109 und 110: 5.7.1 Erhöhte Gliedertaxe für Hei
- Seite 111 und 112: 5.7.3 Erhöhte Gliedertaxe für Han
- Seite 113 und 114: 5.7.5 Erhöhte Gliedertaxe für Mus
- Seite 115 und 116: 5.8 Übersicht der Leistungserweite
- Seite 117 und 118: 6 Unfallschutz-AKTIV (Tarif-Variant
- Seite 119 und 120: *4 In der Tarif-Variante Kompakt-AK
- Seite 121 und 122: Unfallversicherung mit garantierter
- Seite 123 und 124: 7.2 Eintrittsalter und Tarife in de
- Seite 125 und 126: - Uhrmacher/in - Wach- und Sicherhe
- Seite 127 und 128: Gefahrengruppe Z Eintrittsalter Bes
- Seite 129 und 130: Werberichtlinien UV-Tarifwerk 2013
- Seite 131 und 132: AKTIV) geführt. Es besteht die Mö
- Seite 133 und 134: Kombinationen je Person Alle besteh
- Seite 135 und 136: Meisterschüler Für Vollzeit-Meist
- Seite 137 und 138: eziehen finden hier keine Anwendung
- Seite 139 und 140: Wir leisten Ersatz für nachgewiese
- Seite 141 und 142: Eintrittsalter Risikogruppe 4: 16 -
- Seite 143 und 144: Mindest-/Höchstalter Das Mindestau
- Seite 145 und 146: Teil 2 Tarifbuch für die Gruppen-U
- Seite 147: dem der Versicherte das 75. Lebensj
- Seite 151 und 152: Es findet eine Begleitung und Berat
- Seite 153 und 154: 3.2 Leistungserweiterungen für bes
- Seite 155 und 156: 5 Betriebliche Gruppen-UV (Tarif 10
- Seite 157 und 158: - Chauffeur/in - Detektiv/in (Waffe
- Seite 159 und 160: Sofortleistung bei Schwerverletzung
- Seite 161 und 162: 5.3.1 Erhöhte Gliedertaxe für Han
- Seite 163 und 164: 5.3.3 Erhöhte Gliedertaxe für Hei
- Seite 165 und 166: 5.3.5 Erhöhte Gliedertaxe für Mus
- Seite 167 und 168: 5.4 Netto-Monatsbeiträge, ohne Ver
- Seite 169 und 170: Tarif 130 (nur Berufsunfälle) Tari
- Seite 171 und 172: Zusätzlicher Beitrag für die Erwe
- Seite 173 und 174: 7 Gruppen-UV für Vereine Tarif 600
- Seite 175 und 176: 7.1.3 Passive Vereinsmitglieder Ver
- Seite 177 und 178: 7.5 Mindest- und Höchstsummen für
- Seite 179 und 180: 7.6.2 Beiträge Tarif 620 (Vereine
- Seite 181 und 182: 8.1 Mindest- und Höchstsummen für
- Seite 183 und 184: 9 Sondertarif bis zu 24 Stunden bzw
- Seite 185 und 186: 10 Werberichtlinien Gruppen-Unfallv
- Seite 187 und 188: 11 Allgemeine Regelungen in der Gru
- Seite 189 und 190: Teil 4 SI-Sport. Von Profis für Pr
- Seite 191 und 192: Baseball und Softball Faustball Gew
- Seite 193 und 194: Für die Leistungsarten Sport-Tageg
- Seite 195 und 196: Teil 5 Handbuch für die gesetzlich
- Seite 197 und 198: 3.1 Versicherung kraft Gesetzes Nac
Invalidität mit Progression 250<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />
- <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />
Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />
wir <strong>die</strong> zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 50%, nicht aber 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />
wir <strong>die</strong> dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100%<br />
<strong>die</strong> vierfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />
Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
versicherte Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge<br />
zusammen.<br />
Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 bzw. 2 (nur PVAG /<br />
VÖDAG)<br />
Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme,<br />
sofern eine Invalidität von 10 bzw. 20% (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine<br />
Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit eingetreten ist.<br />
Tritt keine Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung<br />
entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne<br />
Progression, gezahlt.<br />
Eine Progression kann nicht mitversichert werden.<br />
Unfallrente 50<br />
Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente<br />
gezahlt.<br />
Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als<br />
einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein<br />
Anspruch auf <strong>die</strong>se Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom<br />
Unfalltage an gerechnet, an den Folgen des Unfalles verstirbt.<br />
Todesfall<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, so wird <strong>die</strong><br />
versicherte Todesfallsumme geleistet.<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Krankenhaustagegeld wird <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen<br />
eines Unfalles aus medizinischen Gründen in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet,<br />
längstens jedoch <strong>für</strong> 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in<br />
Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre<br />
Krankenhausbehandlung.<br />
142