Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ... Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

08.07.2014 Aufrufe

Invalidität mit Progression 250 Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden für die Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt: - für den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad - für den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir die zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad - für den 50%, nicht aber 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir die dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad - für den 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100% die vierfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad. Die Mehrleistung ist für jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen für die versicherte Person bei den Gesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe weitere Unfallversicherungsverträge, gilt dieser Höchstbetrag für alle Unfallversicherungsverträge zusammen. Invalidität ohne Progression mit Vollzugsdienstunfähigkeit Stufe 1 bzw. 2 (nur PVAG / VÖDAG) Die Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme, sofern eine Invalidität von 10 bzw. 20% (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine Vollzugsdienstunfähigkeit eingetreten ist. Tritt keine Vollzugsdienstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression, gezahlt. Eine Progression kann nicht mitversichert werden. Unfallrente 50 Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird die vereinbarte Unfallrente gezahlt. Besteht aus dieser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf diese Kapitalleistung, wenn die versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den Folgen des Unfalles verstirbt. Todesfall Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, so wird die versicherte Todesfallsumme geleistet. Krankenhaustagegeld Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles aus medizinischen Gründen in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre Krankenhausbehandlung. 142

Genesungsgeld Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird Genesungsgeld für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befand. Anspruch auf Genesungsgeld besteht für längstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre Krankenhausbehandlung. Sofortleistung bei Schwerverletzungen Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der hierfür vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, wenn aufgrund eines Unfalles z. B. folgende schwere Verletzungen auftreten: - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, - Amputation mind. des ganzen Fußes oder der ganzen Hand, - Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesner Hirnprellung (Contusio) oder Hirnblutung, - schwere Mehrfachverletzung / Polytrauma, Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Bruch eines langen Röhrenknochens, Bruch des Beckens, Bruch der Wirbelsäule, gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs - Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche - Erblindung bzw. hochgradige Sehbehinderung beider Augen. Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet. Sofortleistung für Vollzugsbedienstete (nur PVAG / VÖDAG, nur in der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung, nicht für die Berufsgruppe „Feuerwehr) Die Sofortleistung für Vollzugsbedienstete wird in Höhe der hierfür vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines unter den Vertrag fallenden Unfalles in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit • während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter Gesundheitsschädigungen erlitten hat, oder • Schuss- und/oder Stichverletzungen erlitten hat, an denen ein Dritter beteiligt war, die zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen geführt haben. Tagegeld ab 8. Tag bzw. ab 43. Tag Das Tagegeld wird bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, und zwar bei TG 8 - ab 8. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 7 Tagen) 143

Invalidität mit Progression 250<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />

- <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />

Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />

Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />

wir <strong>die</strong> zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 50%, nicht aber 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />

wir <strong>die</strong> dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100%<br />

<strong>die</strong> vierfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />

Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

versicherte Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge<br />

zusammen.<br />

Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 bzw. 2 (nur PVAG /<br />

VÖDAG)<br />

Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme,<br />

sofern eine Invalidität von 10 bzw. 20% (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine<br />

Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit eingetreten ist.<br />

Tritt keine Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung<br />

entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne<br />

Progression, gezahlt.<br />

Eine Progression kann nicht mitversichert werden.<br />

Unfallrente 50<br />

Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente<br />

gezahlt.<br />

Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als<br />

einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein<br />

Anspruch auf <strong>die</strong>se Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom<br />

Unfalltage an gerechnet, an den Folgen des Unfalles verstirbt.<br />

Todesfall<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, so wird <strong>die</strong><br />

versicherte Todesfallsumme geleistet.<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Krankenhaustagegeld wird <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen<br />

eines Unfalles aus medizinischen Gründen in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet,<br />

längstens jedoch <strong>für</strong> 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in<br />

Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre<br />

Krankenhausbehandlung.<br />

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