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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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1 Tarifgestaltung der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> Tarifwerk <strong>2013</strong><br />

Mit in Kraft treten des EuGH-Urteils v. 01.03.2011 ist ab dem 21.12.2012 eine Differenzierung<br />

aufgrund des Geschlechts nicht mehr zulässig. Die Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen erfolgt<br />

im TW <strong>2013</strong> anhand der Berufstätigkeit, unabhängig vom Geschlecht der Versicherten.<br />

Im Angebot sind zwei neue Gefahrengruppen: Gefahrengruppe G (Gesundheitswesen) und V<br />

(Handel), <strong>die</strong> Gefahrengruppe F entfällt (gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>).<br />

Mit der Umsetzung von Unisex wurden weitere Änderungen im Unfalltarif vorgenommen wie<br />

z.B. <strong>die</strong> Modifikationen innerhalb der PVAG/VÖDAG. Darüberhinaus wurden allgemeine<br />

tarifliche Änderungen umgesetzt.<br />

Alle Neuerungen werden mit dem neuen Unfall-Tarifwerk <strong>2013</strong> zum 01.01.<strong>2013</strong> eingeführt.<br />

Vorbemerkung<br />

Nach den Richtlinien der Bundesanstalt <strong>für</strong> Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht ist es untersagt, (u.a.)<br />

in der <strong>Unfallversicherung</strong> Verträge abzuschließen, <strong>die</strong> Begünstigungen vorsehen oder<br />

enthalten. Eine Begünstigung liegt vor, wenn Versicherungsnehmer oder versicherte Personen<br />

hinsichtlich der Versicherungsbedingungen (Leistungsumfang) oder des Versicherungsentgelts<br />

im Verhältnis zu gleichen Risiken desselben Versicherungsunternehmens ohne aus sachlich<br />

gerechtfertigtem Grund besser gestellt werden.<br />

Zulässig sind Verträge in der Gruppen-UV, <strong>die</strong> keine Begünstigung im Sinne der o.g. Vorschrift<br />

enthalten und in denen durch einen Versicherungsnehmer und einen Versicherungsschein<br />

mehrere Personen versichert sind.<br />

1.1 Verträge ohne bzw. mit Namensnennung<br />

In der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> wird unterschieden nach Verträgen ohne bzw. mit<br />

Namensnennung. Sind in einem Vertrag mindestens 50 Personen versichert, wird der Vertrag<br />

ohne Namensnennung geführt. Bei Verträgen mit weniger als 50 Versicherten erfolgt <strong>die</strong><br />

Vertragsführung mit Namensnennung.<br />

In der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> kann <strong>die</strong> Vertragsführung grundsätzlich nur<br />

mit Namensnennung erfolgen.<br />

Individuelle Absicherung des Versicherungsschutzes<br />

Der neue Tarif der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> bietet <strong>die</strong> Möglichkeit, im Rahmen der Mindestund<br />

Höchstsummen jede Leistungsart individuell zu versichern. Eine Relationsbindung<br />

zwischen den Leistungsarten (außer Tagegeld) besteht nicht.<br />

Die Leistungsart „Tagegeld“ ist nur in Verbindung mit der Leistungsart „Invalidität“ oder/und<br />

der Leistungsart „Unfallrente“ versicherbar. Die Höhe des „Tagegeldes“ darf max. 0,5 ‰ der<br />

versicherten Invaliditätssumme betragen. In Verbindung mit der Leistungsart „Unfallrente“ darf<br />

das „Tagegeld“ max. 5% der versicherten Unfallrente betragen. Die Leistungsarten Invalidität<br />

und Unfallrente sind in Kombination und aus allen Gefahrengruppen bzw. Deckungsumfängen<br />

bei der Relationsbildung <strong>für</strong> das Tagegeld zu berücksichtigen.<br />

Wünscht der Versicherungsnehmer mehrere Leistungsarten müssen <strong>die</strong>se in einem<br />

Vertrag zusammengefasst werden.<br />

Die Leistungsarten Kosmetische Operationen und Bergungskosten sind <strong>für</strong> jede versicherte<br />

Person nur einmal ohne Mehrbeitrag mitversichert. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person<br />

mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en, kann <strong>die</strong> Leistung nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt<br />

werden.<br />

Der Versicherungsschutz der versicherten Person endet mit Aufgabe der beruflichen Tätigkeit<br />

bzw. mit Ausscheiden aus der Vereinigung, spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />

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