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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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ereits mehr als 30 % <strong>2013</strong> bestehen. Für einen ggf. mitversicherten Ehepartner/Lebenspartner gilt <strong>die</strong> neue<br />

Treuenachlass Regelung zum Treuenachlass.<br />

erhält<br />

Eine Hinzuversicherung des Tarifwerks <strong>2013</strong> zu bestehenden alten Unfall-Tarifwerken<br />

(z. B. bei unterschiedlichen VN, Sonderrisiken) ist nicht möglich.<br />

Ausnahme: Bei folgenden Vertrags-Konstellationen besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, den<br />

bestehenden Vertrag im bisherigen Tarifwerk zu belassen:<br />

• Es wird ein UBR-Vertrag neu hinzuversichert.<br />

• Die Verträge beinhalten <strong>die</strong> VN-Kombination Firma/ Privatperson.<br />

Zusammenlegung<br />

von Verträgen<br />

Wird eine Zusammenlegung von mehreren Verträgen gewünscht, ist eine entsprechende<br />

Erklärung aller bisherigen Versicherungsnehmer erforderlich. Alle Verträge müssen in<br />

einem einheitlichen Tarifwerk geführt werden. Für <strong>die</strong>se Zusammenlegung ist das<br />

Formular (Fo-Nr. 3202104 Jan13) zu nutzen. Um ein eindeutigen Vertragsverhältnis zu<br />

schaffen, soll aber bevorzugt ein Antrag (und somit ggf. Umstellung in das TW <strong>2013</strong>)<br />

aufgenommen werden.<br />

Bei einer Zusammenlegung mehrerer Verträge ist folgendes zu beachten:<br />

keine Verkürzung des Ablauftermins<br />

deutlicher Hinweis, welche Verträge zusammengelegt werden sollen<br />

deutlicher Hinweis, wer als Versicherungsnehmer eingesetzt werden soll<br />

Unterschrift der bisherigen Versicherungsnehmer und des neuen<br />

Versicherungsnehmers sowie aller mitversicherten Personen.<br />

Vertragstrennung/<br />

Abspaltung von<br />

Personen<br />

Eine Abspaltung einer Person ohne Antrag ist nur möglich, wenn keine Umstellung in<br />

das Tarifwerk <strong>2013</strong> erfolgt oder aber der Vertrag bereits im TW <strong>2013</strong> geführt wird. Hier<strong>für</strong><br />

ist das Formular „Erklärung zum Wechsel des VN in der Risiko-UV“. (Fo-Nr. 3202104<br />

Jan 13) zu nutzen.<br />

In den folgenden Fällen ist <strong>die</strong> Abspaltung einer versicherten Person (ohne Umstellung<br />

weiterer versicherter Personen) in das Tarifwerk <strong>2013</strong> per Antrag zulässig:<br />

• Abspaltung Ehepartner (nur bei Scheidung/Trennung)<br />

• Abspaltung volljährige Kinder (bei begründetem Anlass: z. B. Auszug aus dem<br />

Elternhaus, Berufsaufnahme, Heirat)<br />

• Abspaltung weitere Personen (z. B. Angestellte, bei Übernahme des eigenen<br />

Vertragsteils grundsätzlich möglich)<br />

Hierbei ist Folgendes zu beachten:<br />

• keine Verkürzung des bisherigen Ablauftermins<br />

• deutlicher Hinweis, innerhalb welchen Vertrages bisher Versicherungsschutz<br />

bestand und dass <strong>die</strong>ser <strong>für</strong> den neuen Vertrag beendet werden soll<br />

• Unterschrift des bisherigen und des neuen Versicherungsnehmers<br />

Mehrfachversicherung<br />

Versicherungsnehmerwechsel<br />

Übernimmt ein neuer VN den gesamten bestehenden Vertrag, ist eine entsprechende<br />

Willenserklärung <strong>die</strong>ser Person und des bisherigen Versicherungsnehmers erforderlich.<br />

Hier<strong>für</strong> können Sie das Formular „Erklärung zum Wechsel des Versicherungsnehmers in<br />

der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>“ (Fo-Nr. 3202104 Jan13) nutzen (nicht <strong>für</strong> UBR).<br />

Um ein eindeutiges Vertragsverhältnis zu schaffen, sollte aber bevorzugt ein Antrag<br />

aufgenommen werden.<br />

Hinweis: Auch bei einem Versicherungsnehmerwechsel aufgrund Tod des bisherigen<br />

VN kann das Formular genutzt werden (gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR).<br />

Vertragsgestaltung <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

In der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung wird <strong>für</strong> jede versicherte<br />

Person ein separater Vertrag geführt. Die Regelungen, <strong>die</strong> sich auf Mehrpersonenverträge<br />

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