Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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ereits mehr als 30 % <strong>2013</strong> bestehen. Für einen ggf. mitversicherten Ehepartner/Lebenspartner gilt <strong>die</strong> neue<br />
Treuenachlass Regelung zum Treuenachlass.<br />
erhält<br />
Eine Hinzuversicherung des Tarifwerks <strong>2013</strong> zu bestehenden alten Unfall-Tarifwerken<br />
(z. B. bei unterschiedlichen VN, Sonderrisiken) ist nicht möglich.<br />
Ausnahme: Bei folgenden Vertrags-Konstellationen besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, den<br />
bestehenden Vertrag im bisherigen Tarifwerk zu belassen:<br />
• Es wird ein UBR-Vertrag neu hinzuversichert.<br />
• Die Verträge beinhalten <strong>die</strong> VN-Kombination Firma/ Privatperson.<br />
Zusammenlegung<br />
von Verträgen<br />
Wird eine Zusammenlegung von mehreren Verträgen gewünscht, ist eine entsprechende<br />
Erklärung aller bisherigen Versicherungsnehmer erforderlich. Alle Verträge müssen in<br />
einem einheitlichen Tarifwerk geführt werden. Für <strong>die</strong>se Zusammenlegung ist das<br />
Formular (Fo-Nr. 3202104 Jan13) zu nutzen. Um ein eindeutigen Vertragsverhältnis zu<br />
schaffen, soll aber bevorzugt ein Antrag (und somit ggf. Umstellung in das TW <strong>2013</strong>)<br />
aufgenommen werden.<br />
Bei einer Zusammenlegung mehrerer Verträge ist folgendes zu beachten:<br />
keine Verkürzung des Ablauftermins<br />
deutlicher Hinweis, welche Verträge zusammengelegt werden sollen<br />
deutlicher Hinweis, wer als Versicherungsnehmer eingesetzt werden soll<br />
Unterschrift der bisherigen Versicherungsnehmer und des neuen<br />
Versicherungsnehmers sowie aller mitversicherten Personen.<br />
Vertragstrennung/<br />
Abspaltung von<br />
Personen<br />
Eine Abspaltung einer Person ohne Antrag ist nur möglich, wenn keine Umstellung in<br />
das Tarifwerk <strong>2013</strong> erfolgt oder aber der Vertrag bereits im TW <strong>2013</strong> geführt wird. Hier<strong>für</strong><br />
ist das Formular „Erklärung zum Wechsel des VN in der Risiko-UV“. (Fo-Nr. 3202104<br />
Jan 13) zu nutzen.<br />
In den folgenden Fällen ist <strong>die</strong> Abspaltung einer versicherten Person (ohne Umstellung<br />
weiterer versicherter Personen) in das Tarifwerk <strong>2013</strong> per Antrag zulässig:<br />
• Abspaltung Ehepartner (nur bei Scheidung/Trennung)<br />
• Abspaltung volljährige Kinder (bei begründetem Anlass: z. B. Auszug aus dem<br />
Elternhaus, Berufsaufnahme, Heirat)<br />
• Abspaltung weitere Personen (z. B. Angestellte, bei Übernahme des eigenen<br />
Vertragsteils grundsätzlich möglich)<br />
Hierbei ist Folgendes zu beachten:<br />
• keine Verkürzung des bisherigen Ablauftermins<br />
• deutlicher Hinweis, innerhalb welchen Vertrages bisher Versicherungsschutz<br />
bestand und dass <strong>die</strong>ser <strong>für</strong> den neuen Vertrag beendet werden soll<br />
• Unterschrift des bisherigen und des neuen Versicherungsnehmers<br />
Mehrfachversicherung<br />
Versicherungsnehmerwechsel<br />
Übernimmt ein neuer VN den gesamten bestehenden Vertrag, ist eine entsprechende<br />
Willenserklärung <strong>die</strong>ser Person und des bisherigen Versicherungsnehmers erforderlich.<br />
Hier<strong>für</strong> können Sie das Formular „Erklärung zum Wechsel des Versicherungsnehmers in<br />
der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>“ (Fo-Nr. 3202104 Jan13) nutzen (nicht <strong>für</strong> UBR).<br />
Um ein eindeutiges Vertragsverhältnis zu schaffen, sollte aber bevorzugt ein Antrag<br />
aufgenommen werden.<br />
Hinweis: Auch bei einem Versicherungsnehmerwechsel aufgrund Tod des bisherigen<br />
VN kann das Formular genutzt werden (gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR).<br />
Vertragsgestaltung <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
In der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung wird <strong>für</strong> jede versicherte<br />
Person ein separater Vertrag geführt. Die Regelungen, <strong>die</strong> sich auf Mehrpersonenverträge<br />
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