Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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Sonderrisiko<br />
Übt der Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Personen ein Sonderrisiko<br />
aus, nach dem speziell im Antrag gefragt wurde, ist <strong>die</strong>s unter Hinweis auf <strong>die</strong><br />
entsprechende Person anzugeben.<br />
Entsprechend <strong>die</strong>sem Sonderrisiko sind ggf. Zuschläge und/oder Höchstsummen<br />
erforderlich (siehe hierzu Punkt 5.5 „Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderisiken im<br />
Beruf“ und Punkt 5.6 „Zuschläge und Höchstversicherungssummen bei Sonderrisiken in<br />
der Freizeit“). Im Zweifelsfall ist eine Rückfrage in der Abteilung Unfall Vertrag erforderlich.<br />
Ausnahmen:<br />
Im Unfallschutz-AKTIV, im Versorgungswerk, bei der Absicherung über Pakete sowie<br />
in der UBR sind Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, nicht<br />
versicherbar. In <strong>die</strong>sen Fällen muss ein eventuell ausgeübtes Sonderrisiko vom<br />
Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.<br />
Auf dem Antrag muss hierzu ein Hinweis erfolgen, dass das Sonderrisiko nicht<br />
mitversichert werden soll bzw. darf.<br />
Erhöhte<br />
Gliedertaxe<br />
Die erhöhten Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker, Heilberufe und Musiker können nur mit der<br />
Invalidität ohne Progression bzw. mit Progression 250 versichert werden.<br />
Wird zusätzlich noch eine weitere Invaliditätssumme (ohne erhöhte Gliedertaxe), das<br />
Unfall-Rentenkapital, eine Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder eine Unfallrente bzw.<br />
Unfallzeitrente mit BU-Schutz gewünscht, so ist <strong>die</strong>ser Versicherungsschutz in einem<br />
zusätzlichen Vertrag abzuschließen.<br />
Azubi beitragsfreier<br />
Versicherungsschutz<br />
(5 plus 1)<br />
Auszubildende erhalten bis zu 5 Monate vor dem Beginn der Ausbildung und <strong>für</strong> den<br />
1. Ausbildungsmonat beitragsfreien Versicherungsschutz.<br />
Es muss sich um einen Neuvertrag handeln, und <strong>die</strong> Ausbildung muss innerhalb von<br />
5 Monaten nach Antragstellung beginnen. Bei minderjährigen Auszubildenden kann auch<br />
ein Elternteil Versicherungsnehmer des Vertrages werden. Diese Regelung gilt auch <strong>für</strong><br />
Verträge über das Versorgungswerk.<br />
Alle Auszubildenden werden ab dem 18. Lebensjahr innerhalb der Gefahrengruppe A, G<br />
oder V eingestuft.<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung findet <strong>die</strong>se Regelung<br />
keine Anwendung.<br />
Azubi<br />
gewerblich<br />
Bei gewerblichen Auszubildenden ist das Ausbildungsende anzugeben. Zu <strong>die</strong>sem Termin<br />
wird der Versicherungsschutz der Person in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B umgestellt.<br />
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