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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Sonderrisiko<br />

Übt der Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Personen ein Sonderrisiko<br />

aus, nach dem speziell im Antrag gefragt wurde, ist <strong>die</strong>s unter Hinweis auf <strong>die</strong><br />

entsprechende Person anzugeben.<br />

Entsprechend <strong>die</strong>sem Sonderrisiko sind ggf. Zuschläge und/oder Höchstsummen<br />

erforderlich (siehe hierzu Punkt 5.5 „Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderisiken im<br />

Beruf“ und Punkt 5.6 „Zuschläge und Höchstversicherungssummen bei Sonderrisiken in<br />

der Freizeit“). Im Zweifelsfall ist eine Rückfrage in der Abteilung Unfall Vertrag erforderlich.<br />

Ausnahmen:<br />

Im Unfallschutz-AKTIV, im Versorgungswerk, bei der Absicherung über Pakete sowie<br />

in der UBR sind Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, nicht<br />

versicherbar. In <strong>die</strong>sen Fällen muss ein eventuell ausgeübtes Sonderrisiko vom<br />

Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.<br />

Auf dem Antrag muss hierzu ein Hinweis erfolgen, dass das Sonderrisiko nicht<br />

mitversichert werden soll bzw. darf.<br />

Erhöhte<br />

Gliedertaxe<br />

Die erhöhten Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker, Heilberufe und Musiker können nur mit der<br />

Invalidität ohne Progression bzw. mit Progression 250 versichert werden.<br />

Wird zusätzlich noch eine weitere Invaliditätssumme (ohne erhöhte Gliedertaxe), das<br />

Unfall-Rentenkapital, eine Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder eine Unfallrente bzw.<br />

Unfallzeitrente mit BU-Schutz gewünscht, so ist <strong>die</strong>ser Versicherungsschutz in einem<br />

zusätzlichen Vertrag abzuschließen.<br />

Azubi beitragsfreier<br />

Versicherungsschutz<br />

(5 plus 1)<br />

Auszubildende erhalten bis zu 5 Monate vor dem Beginn der Ausbildung und <strong>für</strong> den<br />

1. Ausbildungsmonat beitragsfreien Versicherungsschutz.<br />

Es muss sich um einen Neuvertrag handeln, und <strong>die</strong> Ausbildung muss innerhalb von<br />

5 Monaten nach Antragstellung beginnen. Bei minderjährigen Auszubildenden kann auch<br />

ein Elternteil Versicherungsnehmer des Vertrages werden. Diese Regelung gilt auch <strong>für</strong><br />

Verträge über das Versorgungswerk.<br />

Alle Auszubildenden werden ab dem 18. Lebensjahr innerhalb der Gefahrengruppe A, G<br />

oder V eingestuft.<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung findet <strong>die</strong>se Regelung<br />

keine Anwendung.<br />

Azubi<br />

gewerblich<br />

Bei gewerblichen Auszubildenden ist das Ausbildungsende anzugeben. Zu <strong>die</strong>sem Termin<br />

wird der Versicherungsschutz der Person in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B umgestellt.<br />

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