Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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Kombinationen je<br />
Person<br />
Alle bestehenden <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge in alten Tarifwerken (außer UBR-Verträge),<br />
müssen in das Tarifwerk <strong>2013</strong> umgestellt werden.<br />
Jede versicherte Person darf nur Versicherungsschutz innerhalb einer Tarif-Variante<br />
versichern.<br />
Bestehen mehrere Verträge bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe, darf <strong>die</strong><br />
Versicherungssumme aller Verträge insgesamt <strong>die</strong> tariflichen Höchstsummen nicht<br />
überschreiten.<br />
Mehrere Verträge <strong>für</strong> eine Person sind nur in begründeten Einzelfällen (Sonderrisiken,<br />
erhöhte Gliedertaxen) möglich.<br />
Der Unfallschutz-AKTIV kann nicht mit den Tarifen des Unfallschutzes kombiniert werden.<br />
Achtung: Bitte beachten Sie zu den hier aufgeführten Bestimmungen, <strong>die</strong> unter Punkt 1<br />
„Tarifgestaltung des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong>“ beschriebenen Ausnahme-Konstellationen.<br />
Relationen/<br />
Leistungsarten<br />
Alle Leistungsarten sind bis zu den tariflichen Höchstsummen zusammen oder alleine<br />
versicherbar.<br />
Ausnahmen:<br />
Tagegeld ab 8.und 43 Tag:<br />
Das Tagegeld kann max. bis zu 0,5 ‰ der Invalidität/des Unfall-Rentenkapitals und/oder<br />
5 % der Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder Unfallrente bzw. Unfallzeitrente mit<br />
BU-Schutz abgesichert werden. Beide Leistungsarten können in Kombination bei der<br />
Relationsbildung angerechnet werden.<br />
Zulagenersatz:<br />
Kann nur in Verbindung mit einer der Leistungsarten Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente<br />
oder Unfall-Rentenkapital versichert werden.<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Folgende Leistungsarten sind in der UBR nicht versicherbar:<br />
• Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />
• Zulagenersatz<br />
• Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />
Unterschriften<br />
Der Antragsteller und alle mitversicherten volljährigen Personen müssen eigenhändig in<br />
den hier<strong>für</strong> vorgesehenen Feldern ihre Unterschrift leisten. Für jede minderjährige<br />
Person (bis zum 18. Lebensjahr) müssen zusätzlich beide Erziehungsberechtigte<br />
unterschreiben. Hat <strong>die</strong> minderjährige Person das 16. Lebensjahr erreicht, ist zusätzlich<br />
auch <strong>die</strong> Unterschrift <strong>die</strong>ser Person erforderlich.<br />
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