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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Kombinationen je<br />

Person<br />

Alle bestehenden <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge in alten Tarifwerken (außer UBR-Verträge),<br />

müssen in das Tarifwerk <strong>2013</strong> umgestellt werden.<br />

Jede versicherte Person darf nur Versicherungsschutz innerhalb einer Tarif-Variante<br />

versichern.<br />

Bestehen mehrere Verträge bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe, darf <strong>die</strong><br />

Versicherungssumme aller Verträge insgesamt <strong>die</strong> tariflichen Höchstsummen nicht<br />

überschreiten.<br />

Mehrere Verträge <strong>für</strong> eine Person sind nur in begründeten Einzelfällen (Sonderrisiken,<br />

erhöhte Gliedertaxen) möglich.<br />

Der Unfallschutz-AKTIV kann nicht mit den Tarifen des Unfallschutzes kombiniert werden.<br />

Achtung: Bitte beachten Sie zu den hier aufgeführten Bestimmungen, <strong>die</strong> unter Punkt 1<br />

„Tarifgestaltung des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong>“ beschriebenen Ausnahme-Konstellationen.<br />

Relationen/<br />

Leistungsarten<br />

Alle Leistungsarten sind bis zu den tariflichen Höchstsummen zusammen oder alleine<br />

versicherbar.<br />

Ausnahmen:<br />

Tagegeld ab 8.und 43 Tag:<br />

Das Tagegeld kann max. bis zu 0,5 ‰ der Invalidität/des Unfall-Rentenkapitals und/oder<br />

5 % der Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder Unfallrente bzw. Unfallzeitrente mit<br />

BU-Schutz abgesichert werden. Beide Leistungsarten können in Kombination bei der<br />

Relationsbildung angerechnet werden.<br />

Zulagenersatz:<br />

Kann nur in Verbindung mit einer der Leistungsarten Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente<br />

oder Unfall-Rentenkapital versichert werden.<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Folgende Leistungsarten sind in der UBR nicht versicherbar:<br />

• Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

• Zulagenersatz<br />

• Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />

Unterschriften<br />

Der Antragsteller und alle mitversicherten volljährigen Personen müssen eigenhändig in<br />

den hier<strong>für</strong> vorgesehenen Feldern ihre Unterschrift leisten. Für jede minderjährige<br />

Person (bis zum 18. Lebensjahr) müssen zusätzlich beide Erziehungsberechtigte<br />

unterschreiben. Hat <strong>die</strong> minderjährige Person das 16. Lebensjahr erreicht, ist zusätzlich<br />

auch <strong>die</strong> Unterschrift <strong>die</strong>ser Person erforderlich.<br />

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