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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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LEBENSSTANDARD SICHERN – UNFALLSCHUTZ<br />

UV<br />

<strong>Handbuch</strong><br />

<strong>2013</strong><br />

Erinnern Sie sich an das gute Gefühl,<br />

dass Ihnen nichts etwas anhaben kann?<br />

Nur <strong>für</strong> interne Verwendung


Ausgabe Dezember <strong>2013</strong><br />

Herausgeber<br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

makom-91680<br />

Joseph-Scherer-Straße 3<br />

44139 Dortmund<br />

3740005 Dez12


<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong><br />

Teil 1 - Einführung in das neue UV Tarifwerk <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> <strong>2013</strong> (Unisex)<br />

1. Tarifwerksänderungen infolge des Urteil des Europäischen Gerichtshofs Seite 2<br />

1.1 Wegfall der Frauen-Gefahrengruppen F + FZ Seite 2<br />

1.2 Privater Unfall-Versicherungsschutz ist unverzichtbar Seite 3<br />

1.3 Das Tarifwerk <strong>2013</strong> wird noch leistungsstärker! Seite 5<br />

1.4 Das Tarifangebot im Überblick Seite 5<br />

2. Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 6<br />

2.1 Unfallschutz Seite 6<br />

2.1.1 Tarif-Variante Exklusiv Seite 7<br />

2.1.2 Tarif-Variante Optimal Seite 7<br />

2.1.3 Tarif-Variante Kompakt Seite 7<br />

2.1.4 Einstufung in Gefahrengruppen Seite 7<br />

2.2 Unfallschutz-AKTIV Seite 9<br />

2.2.1 Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV Seite 10<br />

2.2.2 Tarif-Variante Optimal-AKTIV Seite 10<br />

2.2.3 Tarif-Variante Kompakt-AKTIV Seite 10<br />

2.3 Die Leistungsarten Seite 11<br />

2.4 Die Leistungserweiterungen Seite 36<br />

2.5 Argumente <strong>für</strong> den Verkauf Seite 46<br />

2.5.1 Standardisierte Pakete erleichtern den Verkauf Seite 47<br />

2.5.2 Das Sicherheitskonzept AKTIV Seite 48<br />

2.5.3 Wertbeständigkeit durch Dynamik Seite 51<br />

2.5.4 Steuerliche Aspekte Seite 52<br />

2.5.5 Neue Verträge gewinnen und alte Verträge neu ordnen Seite 54<br />

3 Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR): Seite 55<br />

3.1 Was bedeutet UBR? Seite 55<br />

3.2 Beitragsberechnung leicht gemacht Seite 56<br />

3.3 Garantierte Beitragsrückzahlung: Das überzeugende Verkaufsargument Seite 62<br />

3.4 Die UBR-Überschussbeteiligung: ein zusätzliches „Plus“ Seite 63<br />

3.5 Steuerliche Aspekte Seite 63<br />

3.6 Weitere Informationen rund um den Vertrag Seite 64<br />

3.7 VERKAUFSFÖRDERUNG „groß geschrieben“ Seite 70<br />

Teil 2 - Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong><br />

1 Die Tarifgestaltung des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong> Seite 76<br />

2. Die Leistungsarten der <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 76<br />

3 Leistungserweiterungen Seite 86<br />

3.1 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder Seite 89<br />

3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen Seite 89<br />

3.3 Leistungserweiterungen Unfallschutz-AKTIV Seite 90<br />

4 Servicepaket in allen Tarif-Varianten in der Übersicht Seite 91<br />

5 Unfallschutz (Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal und Exklusiv) Seite 91<br />

5.1 Gefahrengruppen Seite 91<br />

5.2 Pakete Seite 96<br />

5.3 Individuelle Absicherung des Versicherungsschutzes Seite 97<br />

5.4 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten Seite 97<br />

5.4.1 Gültig <strong>für</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> und <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />

Beitragsrückzahlung (UBR) Seite 97<br />

5.4.2 Gültig <strong>für</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk und <strong>Unfallversicherung</strong><br />

mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk Seite 99<br />

5.5 Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken im Beruf<br />

(24 Stunden-Schutz) Seite 100<br />

5.6 Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken in der Freizeit Seite 101<br />

5.7 Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen Seite 102<br />

5.7.1 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe Seite 103<br />

5.7.2 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker (Arm) Seite 104<br />

5.7.3 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein) Seite 105<br />

5.7.4 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 (Streicher und Gitarristen) Seite 106


5.7.5 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 (Pianisten, Organisten,<br />

Harfenisten, Schlagzeuger und Pauker) Seite 107<br />

5.7.6 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 (Flötisten, Holzbläser,<br />

Blechbläser, Dirigenten, Chorleiter und Sänger) Seite 108<br />

5.8 Übersicht der Leistungserweiterungen Seite 109<br />

5.8.1 Leistungserweiterungen allgemein Seite 109<br />

5.8.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder Seite 110<br />

5.8.3 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen Seite 110<br />

6 Unfallschutz-AKTIV (Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV,<br />

Exklusiv-AKTIV) Seite 111<br />

6.1 Gefahrengruppen Seite 111<br />

6.2 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten Seite 112<br />

6.3 Leistungserweiterungen in der Übersicht Seite 113<br />

7 Nur <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) und<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über<br />

Versorgungswerk Seite 115<br />

7.1 Allgemeine Regelungen Seite 115<br />

7.2 Eintrittsalter und Tarife in der UBR Seite 116<br />

8 Berufsgruppenverzeichnis der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung Seite 117<br />

8.1 Leistungserweiterungen in der UBR Seite 121<br />

9 Werberichtlinien UV-Tarifwerk <strong>2013</strong> Seite 123<br />

10 Allgemeine Regelungen in der <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 128<br />

11 SI-Sport – Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profisportler Seite 131<br />

11.1 Versicherbarer Personenkreis Seite 131<br />

11.2 Tarifgestaltung Seite 131<br />

11.3 Die Leistungsarten Seite 131<br />

11.4 Leistungserweiterungen Seite 132<br />

11.5 Risikogruppen / Gefahrengruppen Seite 133<br />

11.6 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten Seite 134<br />

12 Werberichtlinien SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 135<br />

Teil 3 - Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong><br />

1 Tarifgestaltung der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 140<br />

1.1 Verträge ohne bzw. mit Namensnennung Seite 140<br />

2 Die Leistungsarten der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 141<br />

3 Leistungserweiterungen Seite 145<br />

3.1 Leistungserweiterungen allgemein Seite 145<br />

3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen Seite 147<br />

4 Servicepaket im Übersicht Seite 148<br />

5 Betriebliche Gruppen-UV (Tarif 100) Seite 149<br />

5.1 Berufsgruppenverzeichnis <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 150<br />

5.2 Mindest- und Höchstversicherungssummen <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 152<br />

5.3 Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen<br />

(nur betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>, Tarif 100) Seite 154<br />

5.3.1 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker (Arm) Seite 155<br />

5.3.2 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein) Seite 156<br />

5.3.3 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe Seite 157<br />

5.3.4 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 (Streicher und Gitarristen) Seite 158<br />

5.3.5 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 (Pianisten, Organisten,<br />

Harfenisten, Schlagzeuger und Pauker) Seite 159<br />

5.3.6 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 (Flötisten, Holzbläser, Blechbläser) Seite 160<br />

5.4 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer, Tarif 100) Seite 161<br />

5.4.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Seite 161<br />

5.4.2 PVAG/VÖDAG Seite 162<br />

6 Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> ehren- oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500) Seite 163<br />

6.1 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> ehren- oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500) Seite 164<br />

6.2 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer, Tarif 500) Seite 165<br />

6.2.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Seite 165<br />

6.2.2 PVAG / VÖDAG Seite 166


7 Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Vereine (Tarif 600) Seite 167<br />

7.1 Tarif 610 <strong>für</strong> Sportvereine Seite 167<br />

7.1.1 Aktive Vereinsmitglieder Seite 167<br />

7.1.2 Tarifierungstabellen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sportarten Seite 168<br />

7.1.3 Passive Vereinsmitglieder Seite 169<br />

7.2 Tarif 620 <strong>für</strong> Vereine ohne Sportbetrieb Seite 169<br />

7.3 Tarif 630 <strong>für</strong> Freiwillige Feuerwehr (gilt nicht <strong>für</strong> Berufsfeuerwehren) Seite 169<br />

7.4 Tarif 640 <strong>für</strong> Freiwillige Sanitätskolonnen Seite 170<br />

7.5 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> Vereine (Tarif 600) Seite 171<br />

7.6 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer, Tarif 600) Seite 172<br />

7.6.1 Tarif 610 (Sportvereine mit Sportbetrieb) Seite 172<br />

7.6.1.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Seite 172<br />

7.6.1.2 PVAG / VÖDAG Seite 172<br />

7.6.2 Beiträge Tarif 620 (Vereine ohne Sportbetrieb) Seite 173<br />

Tarif 630 (Freiwillige Feuerwehren( nicht Berufsfeuerwehren)) Seite 173<br />

Tarif 640 (Freiwillige Sanitätskolonnen) Seite 173<br />

7.6.2.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Seite 173<br />

7.6.2.2 PVAG / VÖDAG Seite 173<br />

8 Gruppen-UV <strong>für</strong> <strong>die</strong> Organisationen des Handwerks und des Handels Tarif 700) Seite 174<br />

8.1 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> Organisationen des Handwerks und des<br />

Handels (Tarif 700) Seite 175<br />

8.2 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer, Tarif 700) Seite 176<br />

9 Sondertarif bis zu 24 Stunden bzw. 12 Stunden (Tarif 800) Seite 177<br />

9.1 Sondertarif - Versicherungsschutz <strong>für</strong> Tage, Wochen, Monate Seite 178<br />

10 Werberichtlinien Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> - Tarifwerk <strong>2013</strong> Seite 179<br />

11 Allgemeine Regelungen in der <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 181<br />

Teil 4 - SI-Sport. Von Profis <strong>für</strong> Profis!<br />

Die <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profi-Sportler. TW <strong>2013</strong><br />

1 Wer kann über das Konzept versicht werden? Seite 184<br />

2 Was kann versichert werden? Seite 185<br />

3 Das Nachlass-System Seite 187<br />

4. Was ist noch zu beachten? Seite 188<br />

5. Welche Verkaufsunterlagen stehen zur Verfügung? Seite 188<br />

Teil 5 - <strong>Handbuch</strong> zur gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> (Berufsgenossenschaften)<br />

1 Allgemeines Seite 190<br />

2 Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 190<br />

3 Kreis der versicherten Personen Seite 190<br />

3.1 Versicherung kraft Gesetzes Seite 191<br />

3.1.1 Beschäftigte in Privathaushalten Seite 194<br />

3.1.2 Eigenbauarbeiten Seite 195<br />

3.2 Versicherung kraft Satzung Seite 196<br />

3.3 Versicherungsfreiheit Seite 196<br />

3.4 Versicherungsbefreiung Seite 197<br />

3.5 Freiwillige Versicherung Seite 197<br />

4 Begriffsdefinition „Versicherungsfall“ Seite 198<br />

4.1 Arbeitsunfall Seite 198<br />

4.2 Berufskrankheit Seite 199<br />

5 Art und Umfang der Leistungen Seite 200<br />

5.1 Prävention (Unfallverhütung) Seite 200<br />

5.2 Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls Seite 200<br />

5.2.1 Heilbehandlung Seite 201<br />

5.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Seite 201<br />

5.2.3 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende<br />

Leistungen Seite 202<br />

5.2.4 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Seite 202<br />

5.3 Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen<br />

zur Teilhabe am Arbeitsleben Seite 202<br />

5.3.1 Verletztengeld Seite 202


5.3.1.1 Verletztengeld <strong>für</strong> Arbeitnehmer Seite 203<br />

5.3.1.2 Verletztengeld <strong>für</strong> Unternehmer/Selbstständige Seite 204<br />

5.3.2 Übergangsgeld Seite 204<br />

5.4 Renten, Beihilfen, Abfindungen Seite 205<br />

5.4.1 Renten an Versicherte Seite 205<br />

5.4.1.1 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten Seite 206<br />

5.4.2 Leistungen an Hinterbliebene Seite 206<br />

5.4.2.1 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten Seite 206<br />

5.4.2.2 Witwen- und Witwerrente Seite 206<br />

5.4.2.2.1 Einfache Witwen- und Witwerrente Seite 206<br />

5.4.2.2.2 Erhöhte Witwen- und Witwerrente Seite 207<br />

5.4.2.2.3 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten Seite 207<br />

5.4.2.3 Waisenrente Seite 207<br />

5.4.2.4 Renten an Verwandte der aufsteigenden Linie Seite 208<br />

5.4.3 Abfindung Seite 209<br />

Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 von der Hundert Seite 209<br />

Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 von der Hundert Seite 209<br />

5.4.3.3 Abfindung mit einer Gesamtsumme Seite 209<br />

5.5 Kürzungen von Rentenleistungen beim Zusammentreffen von Renten Seite 210<br />

6 Schülerunfallversicherung Seite 212<br />

7 Die Berufsgenossenschaften Seite 213<br />

7.1 Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Seite 216<br />

7.2 <strong>Unfallversicherung</strong>sträger der öffentlichen Hand Seite 218<br />

7.3 Verzeichnis der BG-Zuordnung nach Gewerbezweigen Seite 220<br />

Teil 6 - Die Beamtenunfall<strong>für</strong>sorge<br />

1 Allgemeines Seite 228<br />

2 Dienstunfall Seite 228<br />

3 Unfallruhegeld bei Dienstunfähigkeit als Folge des Dienstunfalls Seite 229<br />

4 Unfall-Hinterbliebenenversorgung Seite 230<br />

5 Unfallentschädigung Seite 231<br />

6 Unfallausgleich Seite 232<br />

7 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen Seite 232<br />

8 Heilverfahren Seite 232<br />

Teil 7 - ÖD-Highlights im UV-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />

1 Absicherung des unfallbedingten Zulagenausfalls Seite 234<br />

2 Absicherung gegen unfallbedingte Einschränkungen der beruflichen<br />

Haupttätigkeit Seite 234<br />

3 Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsunfähigkeit Seite 235<br />

4 Rund-um-Absicherung <strong>für</strong> Beamte des SEK und der GSG9 Seite 235<br />

5 Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Seite 236<br />

6 Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken Seite 236


Teil 1<br />

Einführung<br />

in das<br />

UV Tarifwerk <strong>2013</strong><br />

(Unisex)<br />

1


Das UV Tarifwerk <strong>2013</strong> (Unisex)<br />

1 Tarifwerksänderungen infolge des Urteil des Europäischen Gerichtshofs<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit Urteil C-236/09 vom<br />

01.03.2011 entschieden, dass in allen Staaten der Europäischen Union ab dem 21. Dezember<br />

2012 nur noch geschlechtsneutrale Versicherungstarife, so genannte Unisex-<br />

Tarife, angeboten werden dürfen. Alle nach <strong>die</strong>sem Stichtag geschlossenen neuen Versicherungsverträge<br />

dürfen daher nicht mehr nach geschlechtsspezifischen Tarifen kalkuliert<br />

werden. Betroffen von <strong>die</strong>sem Urteil ist - neben der Kranken- und Lebensversicherung<br />

- auch <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Das EuGH-Urteil wirkt sich in der <strong>Unfallversicherung</strong> jedoch nur auf Neuverträge aus.<br />

Bestehende Altverträge laufen unverändert weiter. Auch maschinelle (Zwangs-) Umstellungen<br />

führen nicht zu einer Umstellung in das neue Tarifwerk <strong>2013</strong>.<br />

1.1 Wegfall der Frauen-Gefahrengruppen F + FZ<br />

Kernpunkt des neuen Tarifwerks <strong>2013</strong> ist somit <strong>die</strong> Umsetzung des vorgenannten<br />

EuGH-Urteils und damit <strong>die</strong> Einführung des Unisex-Tarifs in der <strong>Unfallversicherung</strong>. Die<br />

Umsetzung führt in erster Linie zum Wegfall der beiden bisherigen Gefahrengruppen <strong>für</strong><br />

Frauen (F + FZ). Im gleichen Zuge werden folgende Gefahrengruppen neu eingeführt:<br />

G <strong>für</strong> Berufstätige im Gesundheitswesen (außer Tiermedizin)<br />

V <strong>für</strong> Berufstätige im Einzelhandel/Handel (VerkäuferInnen)<br />

Frauen werden künftig innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe - ebenso wie Männer - in<br />

<strong>die</strong> Gefahrengruppe A (ohne körperliche Berufsarbeit), B (mit körperlicher Berufsarbeit),<br />

S (<strong>für</strong> selbstständige Handwerke und Handwerkerinnen sowie Landwirte), G oder V<br />

eingestuft. Gleiches gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gefahrengruppe Z.<br />

Mit der Einführung der Gefahrengruppen G + V tragen wir den unterdurchschnittlichen<br />

Unfallrisiko <strong>die</strong>ser beiden Zielgruppen Rechnung.<br />

Kernpunkt des neuen Tarifwerks <strong>2013</strong> bleiben sicherlich <strong>die</strong> Leistungsarten „Unfall-<br />

Rentenkapital“ und das "Reha-Management".<br />

Das Unfall-Rentenkapital entwickelt sich immer mehr zu einer Alternative zur klassischen<br />

Unfall-Rente. Der Vorteil liegt hier u. a. in einem günstigen Beitragsniveau, da<br />

<strong>die</strong>se neue Leistungsart unabhängig von Sterbetafeln und Mindestverzinsung kalkuliert<br />

werden kann. Mit Einführung des neuen Tarifwerks <strong>2013</strong> werden <strong>die</strong> Leistungsarten<br />

Unfallrente, Unfallzeitrente und Unfall-Pflegerente nochmals im Beitrag steigen.<br />

2


Grund hier<strong>für</strong> ist neben der gesunkenen Mindestverzinsung in der Lebensversicherung<br />

(Kalkulationsgrundlage der Unfallrente) <strong>die</strong> immer weiter steigende Lebenserwartung<br />

der Bevölkerung in Deutschland. Die Leistungsart Unfall-Rentenkapital bleibt dem gegenüber<br />

bei dem bisherigen günstigen Beitragsniveau.<br />

Mit der Leistungsart Reha-Management nehmen wir nach wie vor eine Spitzenstellung<br />

am deutschen Versicherungsmarkt ein. Denn mit dem Reha-Management bieten wir<br />

Schwerverletzten <strong>die</strong> große Chance, so weit wie nach derzeitigen medizinischen Stand<br />

möglich, ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen und so <strong>die</strong> Behinderungen<br />

durch Unfallverletzungen und -folgen zu überwinden. Hierzu nutzen wir auch künftig<br />

<strong>die</strong> anerkannt besten Reha-Einrichtungen Deutschlands, nämlich <strong>die</strong> Reha-Kliniken<br />

der deutschen Berufsgenossenschaften. Wir stellen damit sicher, dass unsere Kunden<br />

neben der notwendigen finanziellen Absicherung nach einem Unfall auch den besten<br />

medizinischen Schutz erhalten. Ein weiterer Schritt, um Kunden auch künftig von der<br />

Notwendigkeit der privaten <strong>Unfallversicherung</strong> überzeugen zu können. Denn nach wie<br />

vor gilt:<br />

Eine private <strong>Unfallversicherung</strong> ist <strong>für</strong> jedermann unverzichtbar.<br />

1.2 Privater Unfall-Versicherungsschutz ist unverzichtbar<br />

Unfälle sind kein Zufall. Sie ereignen sich nicht aus heiterem Himmel, sondern aus gewöhnlichen<br />

Alltagssituationen heraus, sei es am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder<br />

im Haushalt.<br />

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in den Me<strong>die</strong>n über Unfälle berichtet wird. Trotz<br />

verbesserter Unfallforschung und intensiver Aufklärungsarbeit zur Beseitigung von Unfallgefahren<br />

hat <strong>die</strong> Zahl der Unfälle nicht entscheidend abgenommen. Jahr <strong>für</strong> Jahr<br />

verletzen sich fast 9 Mio. Menschen in Deutschland bei Unfällen. Das heißt, mehr als<br />

jeder 10. Bundesbürger ist betroffen. Fast 20.000 Menschen kommen dabei ums Leben.<br />

Weitere Fakten zum Unfallgeschehen:<br />

Freizeitunfälle<br />

Die meisten Unfälle (60 %) geschehen während der Freizeit, an Wochenenden, Feiertagen<br />

und im Urlaub, also wenn kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz besteht.<br />

Kinderunfälle<br />

In Deutschland erleiden jährlich ca. 2 Mio. Kinder (statistisch gesehen jedes 8. Kind) einen<br />

Unfall. Bei rund 200.000 verunglückten Kindern (= 10 % der Unfälle) ist eine stationäre<br />

Behandlung der Unfallfolgen notwendig. Etwa 2.000 Kinder verletzen sich so<br />

schwer, dass ein Leben lang Behinderungen bestehen bleiben. Die Häufigkeit tödlicher<br />

3


Unfälle von Kindern liegt bei etwa 1.000 pro Jahr, dabei entfallen über 50 % auf Kinder<br />

im Vorschulalter.<br />

80 % aller Kinderunfälle passieren in der Spiel- und Freizeit.<br />

Hausfrauenunfälle<br />

Hausfrauen sind besonders stark unfallgefährdet. Jährlich ereignen sich etwa 2,5 Mio.<br />

Unfälle von Frauen im Heim- und Freizeitbereich. Rund 5.000 Unfälle enden tödlich.<br />

Allein <strong>die</strong>se Zahlen belegen, wie groß <strong>die</strong> Gefahr ist, in einen Unfall verwickelt zu werden.<br />

Dabei sind Unfälle <strong>für</strong> den Einzelnen unkalkulierbar. Nicht nur ob und zu welchem<br />

Zeitpunkt ein Unfall eintritt, sondern auch <strong>die</strong> Bandbreite der möglichen Unfallfolgen ist<br />

erheblich.<br />

Viele Unfälle bleiben glücklicherweise ohne dauerhafte Folgen. Andere bringen schwere<br />

Verletzungen mit sich, <strong>die</strong> möglicherweise zu einer längeren stationären Krankenhausbehandlung<br />

führen. Daran schließt sich eine ambulante Krankenbehandlung an, <strong>die</strong><br />

ggf. durch Kurmaßnahmen ergänzt wird.<br />

Möglicherweise lässt sich <strong>die</strong> Arbeitskraft erst nach vielen Wochen, Monaten oder gar<br />

Jahren wiederherstellen. Körperliche Schädigungen können bestehen bleiben und das<br />

Unfallopfer <strong>für</strong> den Rest des Lebens behindern, sowohl im Beruf als auch im Privatleben.<br />

Bei manchen Verletzungen kann der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden. Dann<br />

ist eine Umschulung erforderlich. Das gewohnte Einkommensniveau wird vielleicht nicht<br />

mehr oder erst nach vielen Jahren wieder erreicht.<br />

Da dann nicht nur Einkünfte fehlen, sondern darüber hinaus zusätzliche Kosten entstehen<br />

können, z.B. <strong>für</strong> den behindertengerechten Umbau der Wohnung, verschlimmert<br />

sich <strong>die</strong> finanzielle Situation zusätzlich.<br />

Das soziale Netz federt <strong>die</strong> finanziellen Folgen etwas ab. Dabei kommt der gesetzlichen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> eine große Bedeutung zu. Sie gewährt den notwendigen Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> Berufsunfälle, das heißt <strong>für</strong> Unfälle, <strong>die</strong> sich am Arbeitsplatz oder auf<br />

den direkten Wegen dorthin und zurück ereignen.<br />

Erleidet ein Versicherter aufgrund eines Berufsunfalls eine dauerhafte Gesundheitsschädigung,<br />

erhält er von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> eine Verletztenrente, deren<br />

Höhe zur Sicherung des Lebensstandards nicht immer ausreicht.<br />

4


Bei Unfällen im Freizeitbereich und Unfällen von nicht berufstätigen Personen erbringt<br />

<strong>die</strong> gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong> in der Regel überhaupt keine Leistungen.<br />

Diese großen Versorgungslücken können nur über eine zusätzliche Absicherung geschlossen<br />

werden. Diese wichtige Funktion übernimmt <strong>die</strong> private <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Auf sie kann daher nicht verzichtet werden.<br />

1.3 Das Tarifwerk <strong>2013</strong> wird noch leistungsstärker!<br />

Bereits <strong>die</strong> Unfalltarifwerke 2000 PLUS, 2008 und 2011 kennzeichneten sich als Hochleistungstarife.<br />

So ist es innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe selbstverständlich, dass<br />

wir unsere Invaliditätsleistungen sowohl im Kinder und Erwachsenentarif, dem Tarif Unfallschutz,<br />

als auch im Tarif Unfallschutz-AKTIV bereits ab einem Invaliditätsgrad von<br />

1 % erbringen. Dies ist und bleibt unser Markenzeichen und mit eins der Hauptverkaufsargumente.<br />

Mit unserem Tarifwerk <strong>2013</strong> gehen wir den Weg der größtmöglichen Flexibilität konsequent<br />

weiter. Das Angebot der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe kennzeichnet sich darüber hinaus<br />

durch ein weit gefächertes Preis-/Leistungsverhältnis. So bieten wir mit <strong>die</strong>sem Tarifwerk<br />

<strong>für</strong> jeden etwas, also <strong>für</strong> Kunden mit einem schmalen Geldbeutel genauso wie<br />

<strong>für</strong> Kunden, denen ihre Sicherheit mehr Wert ist.<br />

1.4 Das Tarifangebot im Überblick<br />

Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> handelt es sich um einen Versicherungszweig mit zahlreichen<br />

Variationsmöglichkeiten. Versicherungsschutz wird geboten durch <strong>die</strong><br />

• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Die Schwerpunkte <strong>die</strong>ser zwei Tarifangebote stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor:<br />

Tarifangebot Nr. 1: Die Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

(Risikoträger SIAV, PVAG, VÖDAG)<br />

Grundsätzlich unterscheiden wir auch im Tarifwerk <strong>2013</strong> nach einem Segment <strong>für</strong> Kinder<br />

und Erwachsene, dem Tarif Unfallschutz, und einem Segment <strong>für</strong> <strong>die</strong> wichtige<br />

Zielgruppe der Senioren, dem Tarif Unfallschutz-AKTIV. Der Tarif Unfallschutz unterteilt<br />

sich in <strong>die</strong> drei Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv und der Tarif Unfallschutz-AKTIV<br />

in Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV.<br />

5


Tarifangebot Nr. 2: <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />

Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

(Risikoträger: SIAV)<br />

Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) handelt es sich<br />

um ein Produkt, das mit zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten glänzt und jedem Außen<strong>die</strong>nstpartner<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit gibt, ein genau auf den Bedarf des Kunden abgestimmtes<br />

Angebot zu erstellen.<br />

Die UBR baut auf dem Unfall-Tarifwerk <strong>2013</strong> der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> auf. Sie bietet<br />

dem Kunden einen attraktiven Unfall-Versicherungsschutz und - am Ende der Vertragslaufzeit<br />

- <strong>die</strong> Beiträge wieder zurück. Die Rückerstattung der Beiträge (auf Jahreszahlungsbasis,<br />

ohne Versicherungssteuer) in Höhe des gewählten Rückzahlungsprozentsatzes<br />

und <strong>die</strong> zusätzliche Zahlung einer hohen Überschussbeteiligung machen<br />

<strong>die</strong>ses Produkt <strong>für</strong> viele Kunden sehr attraktiv. Des Weiteren erhält der Kunde ggf. eine<br />

Beteiligung an den Bewertungsreserven.<br />

2 Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

(Risikoträger: SIAV, PVAG, VÖDAG)<br />

Dreh- und Angelpunkt der <strong>Unfallversicherung</strong> ist <strong>die</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Sie genießt einen hohen Bekanntheitsgrad sowie das Vertrauen großer Bevölkerungsteile,<br />

wird ständig weiterentwickelt und den veränderten Bedürfnissen der Kunden angepasst.<br />

In unserem Tarifwerk geschieht <strong>die</strong>s durch <strong>die</strong> Einführung von weiteren Leistungsarten<br />

und Leistungserweiterungen, mit denen wir neue Maßstäbe setzen.<br />

2.1 Unfallschutz<br />

Der Tarif Unfallschutz ist unser Angebot <strong>für</strong> Kinder und Erwachsene. Er teilt sich in drei<br />

Tarif-Varianten:<br />

• Tarif-Variante Exklusiv<br />

• Tarif-Variante Optimal<br />

• Tarif-Variante Kompakt<br />

Durch <strong>die</strong> Bereitstellung von drei verschiedenen Tarif-Varianten stehen Ihnen im Verkauf<br />

zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Kombination von Tarif-Varianten ist<br />

nicht zulässig, das heißt, eine Person kann nur in einer Tarif-Variante versichert sein.<br />

6


2.1.1 Tarif-Variante Exklusiv<br />

Die Tarif-Variante Exklusiv beinhaltet <strong>die</strong> gesamte Palette aller Leistungsarten und Leistungserweiterungen.<br />

Hiermit bieten wir den Kunden einen exklusiven Versicherungsschutz,<br />

<strong>die</strong> bereit sind, <strong>für</strong> einen weit reichenden Versicherungsschutz einen angemessenen<br />

Beitrag zu zahlen. Mit der Tarif-Variante Exklusiv haben Sie das beste Angebot<br />

im Wettbewerb und können auch bei schwieriger Wettbewerbslage bestehen.<br />

2.1.2 Tarif-Variante Optimal<br />

Die Tarif-Variante Optimal bietet hochwertigen Versicherungsschutz mit einer Vielzahl<br />

von Leistungserweiterungen zum angemessenen Beitrag. Kunden, denen ihre finanzielle<br />

Sicherheit am Herzen liegt und <strong>die</strong> Interesse an einer bedarfsgerechten Absicherung<br />

haben, kommen hier auf ihre Kosten. Sie können auf fast alle Wünsche Ihrer Kunden<br />

eingehen und den Versicherungsschutz mit vielen interessanten Leistungserweiterungen<br />

würzen. Die Tarif-Variante Optimal bietet sich sowohl <strong>für</strong> das Neu- als auch <strong>für</strong> das<br />

Änderungsgeschäft an.<br />

2.1.3 Tarif-Variante Kompakt<br />

Mit der Tarif-Variante Kompakt bieten wir einen Grundschutz zum günstigen Beitrag. Es<br />

handelt sich um ein Angebot <strong>für</strong> Kunden, <strong>die</strong> eine solide Grundabsicherung anstreben<br />

und weder ein Sonderrisiko darstellen noch „Sonderwünsche“ haben.<br />

Nutzen Sie <strong>die</strong> Tarif-Variante Kompakt <strong>für</strong> den unkomplizierten „Mitnahme-Verkauf“ bei<br />

verschiedenen Gelegenheiten, <strong>die</strong> sich am Rande des Tagesgeschäftes bieten, zum<br />

Beispiel bei Kundenbesuchen aus einem anderen Anlass.<br />

Im Tarif Unfallschutz bieten alle Tarif-Varianten sowohl <strong>die</strong> Möglichkeit der individuellen<br />

Zusammenstellung des Versicherungsschutzes als auch standardisierte Angebote in<br />

Form von Paketen.<br />

2.1.4 Einstufung in Gefahrengruppen<br />

Durch eine weitgehende Differenzierung nach verschiedenen Gefahrengruppen können<br />

Sie Unfall-Versicherungsschutz zu risikogerechten Beiträgen anbieten. Hiervon profitieren<br />

insbesondere Personen, <strong>die</strong> den sogenannten guten Risiken zugerechnet werden.<br />

Bei der Einstufung nach Gefahrengruppen wird nicht mehr zwischen männlichen und<br />

weiblichen Versicherten unterschieden. Es wird im Tarifwerk <strong>2013</strong> aber stärker nach<br />

dem ausgeübten Beruf differenziert. So bieten wir jetzt auch Spezial-Gefahrengruppen<br />

<strong>für</strong> alle im Gesundheitswesen Tätige sowie <strong>für</strong> Verkäuferinnen und Verkäufer. Eine gesonderte<br />

Einstufung erhalten aber nach wie vor selbstständige Handwerker und Hand-<br />

7


werkerinnen und Kinder. Daneben bieten wir auch weiterhin <strong>die</strong> Gefahrengruppe Z, <strong>die</strong><br />

ausschließlich Unfall-Versicherungsschutz nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freizeit bietet, jetzt aber <strong>für</strong> Frauen<br />

und Männer gemeinsam gilt.<br />

Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer<br />

Gefahrengruppe<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung<br />

A<br />

14 - 69 Jahre<br />

Frauen und Männer ohne körperliche und ohne handwerkliche<br />

Berufstätigkeit<br />

B<br />

14 - 69 Jahre<br />

Frauen und Männer mit körperlicher oder handwerklicher<br />

Berufstätigkeit (auch wenn nur gelegentlich)<br />

S<br />

Nur<br />

<strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong><br />

Allgemeine<br />

14 - 69 Jahre<br />

Selbstständige HandwerkerInnen mit Eintragung in <strong>die</strong><br />

Handwerksrolle oder aus dem zulassungsfreien Handwerk<br />

Selbstständige GärtnerInnen mit körperlicher Berufstätigkeit<br />

und mithelfende Familienangehörige<br />

Selbstständige Landwirte, Winzer und mithelfende<br />

Familienangehörige<br />

G<br />

14 - 69 Jahre<br />

Frauen und Männer der Gruppe Gesundheitswesen<br />

(außer Tiermedizin)<br />

V<br />

14 - 69 Jahre<br />

Frauen und Männer der Gruppe Handel (Verkäufer)<br />

einschließlich mithelfende Ehegatten im Büro oder<br />

Verkauf bei Selbstständigen<br />

Z<br />

14 - 69 Jahr<br />

Versicherung gegen außerberufliche Unfälle (Freizeit-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>) <strong>für</strong> Frauen und Männer, <strong>die</strong> gesetzlich<br />

oder freiwillig durch eine gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />

gegen Arbeitsunfälle oder nach den Versorgungsvorschriften<br />

<strong>für</strong> Beamte und Soldaten gegen<br />

Dienstunfälle versichert sind.<br />

Hinweis: Weibliche und männliche Auszubildende, <strong>die</strong> gewerblich/körperlich tätig sind, werden<br />

während ihrer Ausbildung in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A eingestuft. Nach Beendigung der Ausbildung<br />

erfolgt automatisch <strong>die</strong> Umstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B. Auszubildende, <strong>die</strong> zur<br />

Gruppe Gesundheitswesen zählen, werden in <strong>die</strong> Gefahrengruppe G eingestuft. Auszubildende,<br />

<strong>die</strong> zur Gruppe Handel (Verkäufer) zählen, werden in <strong>die</strong> Gefahrengruppe V eingestuft.<br />

8


Gefahrengruppe <strong>für</strong> Kinder<br />

Gefahrengruppe<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung<br />

K<br />

bis 17 Jahre<br />

Kinder/Schüler/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,<br />

auch wenn sie berufstätig sind<br />

Ab 14 Jahren ist auch <strong>die</strong> Versicherung nach den<br />

Gefahrengruppen A, B, S, V oder G mit höheren Versicherungssummen<br />

möglich (bei Überschreitung der<br />

tariflichen Höchstversicherungssummen der Gefahrengruppe<br />

K)<br />

2.2 Unfallschutz-AKTIV<br />

Die Zielgruppe „Generation AKTIV“ wird immer mehr zur Zielgruppe der Zukunft, denn<br />

sie vergrößert ihre Zahl in den kommenden Jahren kontinuierlich. Der Tarif Unfallschutz-AKTIV<br />

kann allen Personen ab Vollendung des 55. Lebensjahres angeboten<br />

werden, unabhängig davon, ob sie noch berufstätig sind oder nicht. Es erfolgt <strong>die</strong> Unterteilung<br />

in zwei Gefahrengruppen:<br />

• Gefahrengruppe A6 <strong>für</strong> alle Personen vom vollendeten 55. bis zum<br />

74. Lebensjahr<br />

• Gefahrengruppe A8 <strong>für</strong> alle Personen ab dem vollendeten 75. Lebensjahr<br />

Da es seit vielen Jahren unser Anspruch ist, uns von langjährig Versicherten nicht zu<br />

trennen, sondern <strong>die</strong>sem Personenkreis auch im Alter hochwertigen und bedarfsgerechten<br />

Versicherungsschutz zu bieten, ist <strong>die</strong> Unterscheidung in zwei Gefahrengruppen<br />

aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit unumgänglich. Die Schadenzahlen und<br />

damit der Aufwand <strong>für</strong> Leistungen steigen ab dem 75. Lebensjahr steil an. Daher liegt<br />

das Beitragsniveau der Gefahrengruppe A8 deutlich über dem Niveau der Gefahrengruppe<br />

A6.<br />

Wichtig ist aber auch weiterhin unser Signal an <strong>die</strong>se Zielgruppe: Die <strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong> Gruppe kennt kein Höchstaufnahme- und kein Höchstversicherungsalter<br />

und eine Invaliditätsleistung erbringen wir ab 1 % Invaliditätsgrad. Auch im Tarif Unfallschutz-AKTIV<br />

bieten <strong>die</strong> Wahl zwischen drei Tarif-Varianten:<br />

•<br />

• Exklusiv-AKTIV<br />

• Optimal-AKTIV<br />

• Kompakt-AKTIV<br />

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Wie im Tarif Unfallschutz gilt auch <strong>für</strong> den Tarif Unfallschutz-AKTIV: Eine Kombination<br />

von Tarif-Varianten ist nicht zulässig, das heißt, eine Person kann nur in einer Tarif-<br />

Variante versichert sein.<br />

2.2.1 Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV<br />

Die Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV beinhaltet alle Leistungsarten und <strong>die</strong> gesamte Palette<br />

unserer Leistungserweiterungen. Was den Umfang der beitragfrei eingeschlossenen<br />

Leistungserweiterungen als auch <strong>die</strong> Höhe der Versicherungssummen betrifft, bietet <strong>die</strong><br />

Tarif-Variante Exklusiv das Beste unseres Tarifangebotes. Kunden, <strong>die</strong> bereit sind, <strong>für</strong><br />

einen exklusiven Versicherungsschutz einen angemessenen Beitrag zu zahlen, bieten<br />

wir hiermit das passende Angebot.<br />

2.2.2 Tarif-Variante Optimal-AKTIV<br />

Die Tarif-Variante Optimal-AKTIV bietet hochwertigen Versicherungsschutz mit einer<br />

Vielzahl von Leistungserweiterungen. Senioren, <strong>die</strong> sich leistungsstarken und weit reichenden<br />

Versicherungsschutz leisten können und wollen, kommen hier auf ihre Kosten.<br />

Viele interessante Leistungserweiterungen werden ihre Kunden von <strong>die</strong>ser Tarif-<br />

Variante überzeugen. Die Tarif-Variante Optimal-AKTIV bietet sich sowohl <strong>für</strong> das Neuals<br />

auch <strong>für</strong> das Änderungsgeschäft an.<br />

2.2.3 Tarif-Variante Kompakt-AKTIV<br />

Mit der Tarif-Variante Kompakt-AKTIV bieten wir der Zielgruppe „Generation-AKTIV“ einen<br />

Grundschutz zum günstigen Beitrag. Daher bietet sich <strong>die</strong> Tarif-Variante Kompakt-<br />

AKTIV <strong>für</strong> Umstellungen nicht an. Es handelt sich um ein Angebot <strong>für</strong> das Neugeschäft<br />

<strong>für</strong> Kunden, <strong>die</strong> nur eine Grundabsicherung anstreben.<br />

Auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tarif-Variante Kompakt-AKTIV gilt: Nutzen Sie <strong>die</strong>ses Angebot <strong>für</strong> den unkomplizierten<br />

„Mitnahme-Verkauf“ bei verschiedenen Gelegenheiten, zum Beispiel bei<br />

Kundenbesuchen aus einem anderen Anlass.<br />

Gerade bei <strong>die</strong>ser wichtigen Zielgruppe der Zukunft können Sie im Wettbewerb das<br />

bessere Angebot aus der Tasche ziehen und so auch bei schwieriger Wettbewerbslage<br />

zum Zuge kommen.<br />

Über <strong>die</strong>se Erläuterungen hinaus sind <strong>die</strong> vertraglichen Regelungen, hier <strong>die</strong><br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AUB <strong>2013</strong>, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Regulierung maßgeblich.<br />

10


2.3 Die Leistungsarten<br />

Die Leistung bei Eintritt einer Invalidität ist nach wie vor zweifellos <strong>die</strong> wichtigste Aufgabe<br />

der <strong>Unfallversicherung</strong>. Grund genug, hier weiter den Schwerpunkt unseres Angebotes<br />

zu setzen und in <strong>die</strong>sem Bereich unterschiedliche Absicherungsmodelle anzubieten.<br />

Ganz egal, ob der Kunde im Falle der unfallbedingten Invalidität eine Kapitalleistung,<br />

eine Rentenzahlung oder eine Kombination aus Kapitalleistung und Rentenzahlung<br />

wünscht, bei <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> findet er immer eine geeignete Lösung.<br />

Invalidität mit progressiven Mehrleistungen<br />

Wer im Falle einer unfallbedingten Invalidität eine Kapitalleistung wünscht, ist bei<br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> gut aufgehoben, denn Leistungen werden bereits ab einem Invaliditätsgrad<br />

von 1 % gezahlt.<br />

Dieses Verkaufsargument hat oberste Priorität, weil <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />

erst Leistungen ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % vorsieht.<br />

Den meisten Kunden kommt es allerdings insbesondere auf <strong>die</strong> Absicherung gegen<br />

schwere Unfallfolgen an. Zur optimalen Absicherung kann in den Tarif-Varianten Kompakt,<br />

Optimal und Exklusiv zwischen insgesamt drei verschiedenen progressiven Invaliditätsstaffeln<br />

gewählt werden.<br />

Unsere progressiven Invaliditätsstaffeln im Überblick:<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

• Progression 600 (Prog. 600)<br />

mit Leistungen bis zu 600 % der vereinbarten Versicherungssumme.<br />

• Progression 400 (Prog. 400)<br />

mit Leistungen bis zu 400 % der vereinbarten Versicherungssumme.<br />

• Progression 250 (Prog. 250)<br />

mit Leistungen bis zu 250 % der vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Sämtliche progressiven Invaliditätsstaffeln sehen Mehrleistungen ab einem Invaliditätsgrad<br />

von mehr als 25 % vor. Diese Mehrleistungen werden „zusätzlich“ zum vereinbarten<br />

Teil der Invaliditätssumme gezahlt. Hierdurch erhalten <strong>die</strong> Versicherten ein Mehr an<br />

Leistung, und zwar in nicht unbeträchtlicher Höhe. Die Höhe der Mehrleistungen, <strong>die</strong> bei<br />

den einzelnen Invaliditätsgraden vorgesehen ist, unterscheidet sich je nach Wahl der<br />

Invaliditätsstaffel.<br />

Die Krone der progressiven Invaliditätsstaffeln gebührt zweifelsfrei der Progression 600.<br />

11


In <strong>die</strong>ser Staffel wird bei der Ermittlung der Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad<br />

von 90 % generell <strong>die</strong> sechsfache Invaliditätssumme zugrunde gelegt. Aus einer Versicherungssumme<br />

von 100.000 EUR kann so eine Invaliditätsleistung von bis zu<br />

600.000 EUR werden.<br />

Damit wird <strong>die</strong> Absicherung gegen schwere Unfälle mit hohen Invaliditätsgraden in den<br />

Vordergrund gestellt. Dieses ist empfehlenswert, weil dann häufig auch <strong>die</strong> finanziellen<br />

Folgen <strong>für</strong> den Verletzten besonders gravierend sind, z.B. wenn Rehabilitationsmaßnahmen<br />

oder Wohnungsumbauten erforderlich werden.<br />

Allerdings bieten auch <strong>die</strong> progressiven Invaliditätsstaffeln „Progression 400“ und „Progression<br />

250“ durchaus einen attraktiven Versicherungsschutz, selbstverständlich zu<br />

einem sehr günstigen Beitrag.<br />

Die folgende Tabelle zeigt, welche Mehrleistungen in den einzelnen progressiven Invaliditätsstaffeln<br />

bei verschiedenen Invaliditätsgraden zum Tragen kommen und wie sich<br />

hierdurch <strong>die</strong> Gesamtleistung erhöht:<br />

Invaliditätsgrad<br />

Mehrleistung<br />

Prog. 600 Prog. 400 Prog. 250<br />

Gesamtleistung<br />

Mehrleistung<br />

Gesamtleistung<br />

Mehrleistung<br />

Gesamtleistung<br />

5 % - 5 % - 5 % - 5 %<br />

10 % - 10 % - 10 % - 10 %<br />

15 % - 15 % - 15 % - 15 %<br />

20 % - 20 % - 20 % - 20 %<br />

25 % - 25 % - 25 % - 25 %<br />

30 % 20 % 50 % 10 % 40 % 5 % 35 %<br />

35 % 40 % 75 % 20 % 55 % 10 % 45 %<br />

40 % 60 % 100 % 30 % 70 % 15 % 55 %<br />

45 % 80 % 125 % 40 % 85 % 20 % 65 %<br />

50 % 100 % 150 % 50 % 100 % 25 % 75 %<br />

55 % 130 % 185 % 75 % 130 % 35 % 90 %<br />

60 % 160 % 220 % 100 % 160 % 45 % 105 %<br />

65 % 190 % 255 % 125 % 190 % 55 % 120 %<br />

70 % 220 % 290 % 150 % 220 % 65 % 135 %<br />

75 % 250 % 325 % 175 % 250 % 75 % 150 %<br />

80 % 280 % 360 % 200 % 280 % 90 % 170 %<br />

85 % 310 % 395 % 225 % 310 % 105 % 190 %<br />

90 % 340 % 430 % 250 % 340 % 120 % 210 %<br />

95 % 475 % 570 % 275 % 370 % 135 % 230 %<br />

100 % 500 % 600 % 300 % 400 % 150 % 250 %<br />

Beispiel:<br />

Wurde <strong>die</strong> Progressionsstaffel „Progression 600“ vereinbart und tritt ein Invaliditätsgrad<br />

von 90 % ein, beträgt <strong>die</strong> Mehrleistung 340 % der vereinbarten Invaliditätssumme. Die<br />

Gesamtleistung beträgt also 430 % der vereinbarten Invaliditätssumme. Bei einer Versi-<br />

12


cherungssumme von 100.000 EUR entspricht <strong>die</strong>s einem Gesamtbetrag von<br />

430.000 EUR.<br />

Die folgende Grafik veranschaulicht noch einmal <strong>die</strong> Wirkung der verschiedenen progressiven<br />

Invaliditätsstaffeln:<br />

Mehrleistungen sind sehr vorteilhaft <strong>für</strong> den Kunden. In unbegrenzter Höhe können sie<br />

jedoch nicht gewährt werden. Daher sind sie <strong>für</strong> jede versicherte Person und ferner <strong>für</strong><br />

alle bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bestehenden Verträge zusammen auf<br />

1.000.000 EUR begrenzt.<br />

Invaliditätssumme ohne Progression<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

In allen Tarif-Varianten bieten wir auch <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität ohne Progression an.<br />

Diese eignet sich <strong>für</strong> Kunden mit einem stark strapazierten Geldbeutel und <strong>für</strong> solche,<br />

<strong>die</strong> auch bei niedrigen Invaliditätsgraden bereits eine ausreichende Invaliditätsleistung<br />

erhalten möchten.<br />

Aufgrund der stark ansteigenden Zahl von Unfällen und den deutlich höheren Aufwendungen<br />

je Leistungsfall bei Personen ab dem 60. Lebensjahr bieten wir im Tarif Unfallschutz-AKTIV<br />

mit den Tarif-Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-<br />

AKTIV ausschließlich <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität ohne Progression an.<br />

Keine Progression bedeutet jedoch nicht, dass es sich hierbei um ein unattraktives Angebot<br />

handelt. Im Gegenteil: Wir bieten soliden Grundschutz zu günstigen Beiträgen.<br />

Das überzeugende Preis-Leistungs-Verhältnis macht <strong>die</strong>sen Versicherungsschutz jedoch<br />

<strong>für</strong> jeden Geldbeutel erschwinglich.<br />

13


Leistungen werden ebenfalls bereits ab einer Invalidität von 1 % erbracht. Die Versicherungsleistung<br />

entspricht stets dem Prozentsatz, um den <strong>die</strong> körperliche oder geistige<br />

Leistungsfähigkeit des Betroffenen dauerhaft eingeschränkt ist.<br />

Beispiel:<br />

Bei einer 60%igen Invalidität nach einem Unfall und einer Invaliditätssumme von<br />

100.000 EUR erhält der Versicherungsnehmer 60.000 EUR.<br />

Invaliditätsleistung bei Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: PVAG und VÖDAG)<br />

Bei <strong>die</strong>sem Angebot handelt es sich um ein spezielles Angebot <strong>für</strong> Angehörige des öffentlichen<br />

Dienstes. Es wird nur von sehr wenigen Gesellschaften angeboten und richtet<br />

sich speziell an Beamte im Vollzugs<strong>die</strong>nst der:<br />

• Polizei des Bundes und der Länder einschließlich Bundespolizei (BPol),<br />

• Zollbehörden,<br />

• Justiz und<br />

• Feuerwehr.<br />

Der Vollzugs<strong>die</strong>nst stellt besondere Anforderungen an <strong>die</strong> körperliche und geistige Leistungsfähigkeit<br />

der Beamten. Deshalb gelten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vollzugs<strong>die</strong>nstfähigkeit zusätzliche<br />

und strengere Vorschriften als <strong>für</strong> den allgemeinen Beamten<strong>die</strong>nst.<br />

So kann ein Angehöriger des Vollzugs<strong>die</strong>nstes unter Umständen schon bei relativ geringen<br />

Unfallfolgen vollzugs<strong>die</strong>nstunfähig sein, wenn er durch <strong>die</strong> Behinderung seinen<br />

Aufgaben gesundheitlich nicht mehr gewachsen ist.<br />

Dieses kann zum Beispiel der Fall sein, wenn<br />

• das Hör- oder Sehvermögen eingeschränkt ist,<br />

• eine Bewegungsbehinderung eintritt oder<br />

• ein Daumenverlust nur noch einen unzulänglichen Gebrauch von Waffen zulässt.<br />

Die versorgungsrechtlichen Folgen nach der Feststellung einer Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

führen besonders bei Beamten auf Probe bzw. Widerruf, <strong>die</strong> keine oder nur unzureichende<br />

Versorgungsleistungen erhalten, zu wirtschaftlichen Härten. Aber auch Beamte<br />

auf Lebenszeit können bei Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit finanzielle Einbußen erleiden.<br />

Für <strong>die</strong>sen Bedarf kann entsprechender Versicherungsschutz über <strong>die</strong> PVAG bzw.<br />

VÖDAG abgeschlossen werden, und zwar wahlweise bei Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

14


aufgrund eines Invaliditätsgrades von mindestens 10 % (Stufe 1) oder von mindestens<br />

20 % (Stufe 2).<br />

Die versicherte Person erhält <strong>die</strong> volle Versicherungssumme, wenn<br />

• der vereinbarte Invaliditätsgrad erreicht oder überschritten wird<br />

und<br />

• innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, ein Verfahren zur Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

eingeleitet und spätestens nach weiteren 2 Jahren mit<br />

der Bestätigung der Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit abgeschlossen wird.<br />

Ansonsten berechnet sich <strong>die</strong> Leistung entsprechend dem Invaliditätsgrad.<br />

Diesem Angebot der PVAG und VÖDAG liegt <strong>die</strong> Invaliditätssumme ohne Progression<br />

zugrunde. Es können maximal 100.000 EUR Versicherungssumme vereinbart werden.<br />

Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr.<br />

Unfallrente optional mit BU-Schutz<br />

Die Unfallrente mit BU-Schutz <strong>die</strong>nt der wirtschaftlichen Absicherung des Versicherten<br />

im Falle einer unfallbedingten Invalidität. Sie erfüllt damit grundsätzlich <strong>die</strong>selbe Funktion<br />

wie eine Invaliditätssumme.<br />

Kinder und Personen im Unfallschutz-AKTIV können <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-<br />

Schutz absichern.<br />

Unfallrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf Unfallrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von 35 %.<br />

Die Rente wird dann in Höhe von 50 % der Versicherungssumme monatlich im Voraus<br />

und bei Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - ein Leben lang.<br />

Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird <strong>die</strong> Unfallrente in Höhe<br />

der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.<br />

Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />

das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />

Unfallrente 50/90 optional mit BU-Schutz<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf Unfallrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von 50 %.<br />

Die Rente wird dann in Höhe der Versicherungssumme monatlich im Voraus und bei<br />

Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - ein Leben lang.<br />

Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />

das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />

15


Unfallrente 50 optional mit BU-Schutz<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf Unfallrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von 50 %.<br />

Die Rente wird dann in Höhe der Versicherungssumme monatlich im Voraus und bei<br />

Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - ein Leben lang.<br />

Unfallzeitrente optional mit BU-Schutz<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Auch <strong>die</strong> Unfallzeitrente mit BU-Schutz <strong>die</strong>nt der wirtschaftlichen Absicherung des Versicherten<br />

im Falle einer unfallbedingten Invalidität. Sie erfüllt damit grundsätzlich <strong>die</strong>selbe<br />

Funktion wie <strong>die</strong> Unfallrente. Allerdings endet <strong>die</strong> Rentenzahlung an den Verletzten<br />

mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Die Unfallzeitrente kann nicht <strong>für</strong> Kinder (Gefahrengruppe<br />

K) vereinbart werden.<br />

Unfallzeitrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf Unfallzeitrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von<br />

35 %. Die Rente wird dann in Höhe von 50 % der Versicherungssumme monatlich im<br />

Voraus und bei Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt – bis zur Vollendung<br />

des 70. Lebensjahres.<br />

Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird <strong>die</strong> Unfallrente in Höhe<br />

der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.<br />

Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />

das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />

Die Rentenzahlung an den Verletzten endet immer mit Vollendung des 70. Lebensjahres.<br />

Unfallzeitrente 50/90 optional mit BU-Schutz<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf Unfallzeitrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von<br />

50 %. Die Rente wird dann in Höhe der Versicherungssumme monatlich im Voraus und<br />

bei Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - bis zur Vollendung des<br />

70. Lebensjahres.<br />

Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />

das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />

Die Rentenzahlung an den Verletzten endet immer mit Vollendung des 70. Lebensjahres.<br />

16


Unfallzeitrente 50 optional mit BU-Schutz<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf Unfallzeitrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von<br />

50 %. Die Rente wird dann in Höhe der Versicherungssumme monatlich im Voraus und<br />

bei Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - bis zur Vollendung des<br />

70. Lebensjahres.<br />

Was bedeutet BU-Schutz?<br />

Die Vereinbarung des BU-Schutzes ist nur im Tarif Unfallschutz optional möglich und<br />

bietet dem Verletzten eine einmalige Kapitalleistung von 36 Monatsrenten in Höhe der<br />

vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Berufstätige erhalten <strong>die</strong>se Kapitalleistung, wenn sie neben einem Invaliditätsgrad von<br />

mindestens 20 % (bis wenigstens 2 Jahre nach dem Unfalltag) in ihrer beruflichen<br />

Haupttätigkeit um mindestens 50 % eingeschränkt sind (bis wenigstens 3 Jahre nach<br />

dem Unfalltag). Nichtberufstätige erhalten <strong>die</strong>se Kapitalleistung ab einem Invaliditätsgrad<br />

von mindestens 30 % (bis wenigstens 3 Jahre nach dem Unfalltag).<br />

Hinterbliebenenversorgung<br />

Bei Tod der versicherten Person sieht <strong>die</strong> Unfallrente eine Hinterbliebenenversorgung<br />

in Form einer einmaligen Kapitalleistung vor.<br />

12 Monatsrenten – also bis zu 36.000 EUR – werden an den Bezugsberechtigten gezahlt,<br />

wenn <strong>die</strong> versicherte Person später als ein Jahr nach dem Unfall verstirbt und ein<br />

Anspruch auf Rentenzahlung entstanden war.<br />

Tritt der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, muss nach der Todesursache<br />

unterschieden werden:<br />

• Bei einer unfallfremden Ursache wird <strong>die</strong> Kapitalleistung gezahlt.<br />

• Bei einem unfallbedingten Tod wird <strong>die</strong> Kapitalleistung nicht gezahlt. Sofern eine<br />

Todesfallsumme vereinbart worden war, wird <strong>die</strong>se ausgezahlt.<br />

Unfall-Rentenkapital<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Die mit dem Tarifwerk 2011 eingeführte Leistungsart Unfall-Rentenkapital ist eine preisgünstige<br />

Alternative zur Unfallrente.<br />

Sie bietet dem Kunden <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> nach einem Unfall fällige Kapitalleistung in<br />

einem Finanzprodukt der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe zu Vorzugskonditionen anzulegen.<br />

Der Kunde bestimmt in Abhängigkeit von Anlageprodukt, Höhe der Anlagesumme und<br />

Laufzeit seine gewünschte monatliche Auszahlung. Wichtig: Derartige monatlichen Zah-<br />

17


lungen haben keinen Rentencharakter und unterliegen somit nicht der Ertragsanteilbesteuerung<br />

(Leibrentenbesteuerung § 22 EStG).<br />

Angeboten wird <strong>die</strong> neue Leistungsart in vier Leistungsstufen:<br />

• Unfall-Rentenkapital Top<br />

• Unfall-Rentenkapital Plus<br />

• Unfall-Rentenkapital Start<br />

• Unfall-Rentenkapital (nur Unfallschutz-AKTIV)<br />

• Unfall-Rentenkapital Top<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf das Unfall-Rentenkapital Top entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad<br />

von 35 %. Die Leistung beträgt dann <strong>die</strong> Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Bei höheren Invaliditätsgraden steigt <strong>die</strong> Leistung an – bis zum 4-fachen<br />

der vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Leistungsübersicht<br />

bis 34 % = keine Leistung<br />

35 % - 49 % Invalidität = Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme<br />

50 % - 74 % Invalidität = Vereinbarte Versicherungssumme<br />

75 % - 89 % Invalidität = 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />

90 % - 99 % Invalidität = 3-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />

100 % Invalidität = 4-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />

• Unfall-Rentenkapital Plus<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf das Unfall-Rentenkapital Plus entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad<br />

von 50 %. Bei höheren Invaliditätsgraden steigt <strong>die</strong> Leistung an – bis zum 4-<br />

fachen der vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Leistungsübersicht<br />

bis 49 % = keine Leistung<br />

50 % - 74 % Invalidität = Vereinbarte Versicherungssumme<br />

75 % - 89 % Invalidität = 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />

90 % - 99 % Invalidität = 3-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />

100 % Invalidität = 4-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />

18


• Unfall-Rentenkapital Start<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf das Unfall-Rentenkapital Start entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad<br />

von 50 %. Bei höheren Invaliditätsgraden steigt <strong>die</strong> Leistung an – bis zum 2,5-<br />

fachen der vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Leistungsübersicht<br />

bis 49 % = keine Leistung<br />

50 % - 74 % Invalidität = Vereinbarte Versicherungssumme<br />

75 % - 99 % Invalidität = 1,75 -fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />

100 % Invalidität = 2,5-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />

• Unfall-Rentenkapital<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf das Unfall-Rentenkapital Plus entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad<br />

von 50 %. Die Leistung erfolgt in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Leistungsübersicht<br />

bis 49 % = keine Leistung<br />

50 % - 100 % Invalidität = vereinbarte Versicherungssumme<br />

Unfallpflegerente<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Die Unfallpflegerente <strong>die</strong>nt der wirtschaftlichen Absicherung des Verletzten im Falle einer<br />

unfallbedingten Pflegebedürftigkeit.<br />

Ein Anspruch auf Unfallpflegerente entsteht, wenn der Verletzte überwiegend aufgrund<br />

des Unfalls <strong>für</strong> <strong>die</strong> gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im<br />

Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße Hilfe benötigt (Pflegebedürftigkeit<br />

im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, SGB XI).<br />

Die Höhe der monatlichen Unfallpflegerente bemisst sich nach der gewählten Tarif-<br />

Variante und der Stufe der Pflegebedürftigkeit, <strong>die</strong> von Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />

bzw. mediproof (PKV) festgestellt wird. Die Unfallpflegerente beträgt<br />

monatlich:<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

Pflegestufe 1 300 EUR 300 EUR 300 EUR<br />

Pflegestufe 2 600 EUR 750 EUR 900 EUR<br />

Pflegestufe 3 900 EUR 1.200 EUR 1.500 EUR<br />

19


Bis zum Nachweis einer Pflegestufe leisten wir <strong>die</strong> Unfallpflegerente nach Pflegestufe 1,<br />

wenn mindestens ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 50 % vorliegt, längstens jedoch<br />

bis zum Ende des Monats, in dem das erste Unfalljahr endet.<br />

Reha-Management<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Einen Schwerpunkt innerhalb des Tarifwerks <strong>2013</strong> bildet auch weiterhin <strong>die</strong> Leistungsart<br />

Reha-Management.<br />

Nach einem schweren Unfall ist es das wichtigste Ziel, dem Verunfallten <strong>die</strong> bestmögliche<br />

ärztliche Versorgung zukommen zu lassen. Durch eine individuelle und aktive<br />

Steuerung der richtigen Maßnahmen können <strong>die</strong> entscheidenden Weichen gestellt werden,<br />

um eine schnellstmögliche Wiederherstellung des Gesundheitszustandes zu erreichen.<br />

Wir bieten unseren Versicherten begleitende Behandlungs-, Therapie- und Reha-<br />

Maßnahmen, <strong>die</strong> bereits direkt nach dem Unfall zur Verfügung stehen. Durch <strong>die</strong>se aktive<br />

Steuerung soll der Unfallverletzte einen optimalen Genesungsverlauf erfahren. Die<br />

Steuerung bzw. <strong>die</strong> Koordination der Maßnahmen übernimmt<br />

"Doc24 - Ihr persönlicher Reha-Manager".<br />

Er steht als ärztlicher Berater zur Verfügung und ist Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>die</strong> unfallverletzte<br />

Person vom Zeitpunkt der Unfallmeldung bis zum Abschluss der Reha-<br />

Maßnahme.<br />

Das Reha-Management ist obligatorisch mitversichert, wenn der Vertrag eine der folgenden<br />

Leistungsarten beinhaltet: Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente, Unfall-<br />

Rentenkapital.<br />

Ein Leistungsanspruch entsteht nach den folgenden Verletzungen:<br />

Frakturen mit Nervenschädigungen oder Gelenkfrakturen<br />

• der Schulter / des Schultergelenkes oder<br />

• des Armes / des Ellenbogengelenkes oder<br />

• der Hand / des Handgelenkes (nicht isolierte Fingerfrakturen) oder<br />

• des Beines / des Hüftgelenkes oder<br />

• des Knies / des Kniegelenkes oder<br />

• des Fußes / des Sprunggelenkes (nicht isolierte Zehenfrakturen)<br />

oder<br />

20


Frakturen<br />

• des Beines: Schenkelhals-/Oberschenkelhalsfraktur oder Schienbeinfraktur der<br />

• des Armes: Oberarmhals-/Oberarmkopffraktur oder<br />

• der Wirbelkörper (nicht isolierte Querfortsatz- oder Dornfortsatzfrakturen)<br />

oder<br />

• Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand oder<br />

• Rupturen von Sehnen oder Bändern an Schulter, Arm, Hand (nicht isolierte Fingerverletzungen),<br />

Bein oder Fuß (nicht isolierte Zehenverletzungen) oder<br />

• Verbrennungen II. und/oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche<br />

oder<br />

• Schädel-Hirn-Verletzung: Knöcherne Verletzung der Schädeldecke oder Hirnblutung<br />

Außerdem besteht ein Leistungsanspruch wenn<br />

• <strong>die</strong> versicherte Person sich wegen des Unfalls mindestens 10 Tage (zusammenhängender<br />

Zeitraum) in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung<br />

befunden hat oder<br />

• <strong>die</strong> versicherte Person voraussichtlich durch den Unfall in ihrer körperlichen<br />

oder geistigen Leistungsfähigkeit um mindestens 20 % beeinträchtigt wird.<br />

Grundsätzlich gilt: Die Reha-Maßnahmen muss vom Behandler empfohlen und als notwendig<br />

angesehen werden, medizinisch genesungsrelevant und von der Schulmedizin<br />

überwiegend anerkannt sein.<br />

Was leistet das Reha-Management?<br />

• Vermittlung und Kostenübernahme <strong>für</strong> eine medizinische, berufliche und soziale<br />

Rehabilitation<br />

• Beratung über Behandlungs-, Therapie und Reha-Möglichkeiten<br />

• Ärztliche Zweitmeinung<br />

• Ärztliche Begleitung und Beratung<br />

• Beratung <strong>für</strong> den Umbau der Wohnung oder des Kfz<br />

• Nennung von unfallchirurgischen Zentren im Ausland<br />

und vieles mehr …<br />

Die Koordination der verschiedenen Maßnahmen übernimmt – wie bereits erwähnt -<br />

Doc24, Ihr persönlicher Reha-Manager, der den Verletzten auch während der Maßnahme<br />

begleitet.<br />

21


Versicherungssummen Reha-Management<br />

Die im Rahmen des Reha-Managements versicherten Leistungen werden bis zum jeweiligen<br />

Höchstbetrag erbracht. Der Höchstbetrag <strong>für</strong> das Reha-Management ist abhängig<br />

von der gewählten Tarif-Variante und beträgt in der<br />

Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Kurkostenhilfe, Reha-Kostenbeteiligung<br />

Innerhalb des Reha-Managements ist auch eine Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung<br />

enthalten. Wird nach einem Unfall eine vom Kostenträger genehmigte vollstationäre<br />

Kur oder vollstationäre Rehabilitation durchgeführt, so leisten wir jeweils eine<br />

Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung, deren insgesamte Höhe sich nach der versicherten<br />

Tarif-Variante bemisst.<br />

Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

500 EUR 1.500 EUR 3.000 EUR<br />

Reha-Pakete<br />

Neben einer qualifizierten medizinischen Versorgung ist es ebenfalls von besonderer<br />

Wichtigkeit, dass auch das private Umfeld organisiert wird. So ist es beispielsweise<br />

wichtig, dass <strong>die</strong> Familie während des Genesungsprozesses beim Unfallverletzten ist.<br />

Sollte der Verletzte durch <strong>die</strong> Unfallfolgen dauerhaft eingeschränkt sein, sorgen wir da<strong>für</strong>,<br />

dass er im Alltag mobil bleibt und sein Zuhause der neuen Lebenssituation angepasst<br />

wird. Diese weitergehenden Unterstützungen bieten wir durch Reha-Pakete. Zur<br />

Wahl stehen hier <strong>die</strong> Pakete:<br />

• Reha Plus-Junior,<br />

• Reha Plus und<br />

• Reha Plus-S<br />

Reha Plus-Junior<br />

Mit Reha Plus-Junior lässt sich <strong>die</strong> Leistungsart Reha-Management <strong>für</strong> Kinder in der<br />

Gefahrengruppe K noch deutlich aufstocken. Für <strong>die</strong> im Rahmen des Reha-<br />

Managements versicherten Leistungen stehen hier zusätzlich 5.000 EUR zur Verfügung.<br />

Dadurch steigen <strong>die</strong> Höchstsummen in den verschiedenen Tarif-Varianten auf:<br />

Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />

22


12.500 EUR 15.000 EUR 17.500 EUR<br />

Darüber hinaus sind in Reha Plus-Junior folgende Leistungsbausteine mitversichert:<br />

• Behindertengerechter Umbau des Kraftfahrzeuges bis zu 20.000 EUR<br />

• Behindertengerechter Umbau der Privatwohnung oder des Hauses bis zu<br />

40.000 EUR<br />

• Reha-Fit – Mitgliedschaft im Fitness-Studio <strong>für</strong> max. 1 Jahr und/oder physiotherapeutische<br />

Kurse <strong>für</strong> max. 30 Std. und/oder Reha-Trainer <strong>für</strong> max. 10 Std.<br />

• Rooming-in Plus (<strong>für</strong> ein Elternteil <strong>für</strong> Kinder bis zum 14. Lebensjahr) max.<br />

1.000 EUR<br />

• Nachhilfekosten Plus (<strong>für</strong> Kinder bis zum 18. Lebensjahr)<br />

• Familienurlaub<br />

• Mobilitätsservice<br />

Reha Plus<br />

Mit Reha Plus lässt sich <strong>die</strong> Leistungsart Reha-Management <strong>für</strong> Versicherte in den Gefahrengruppen<br />

A, B, S, G, V und Z sowie A6 noch deutlich aufstocken. Für <strong>die</strong> im Rahmen<br />

des Reha-Managements versicherten Leistungen stehen hier zusätzlich<br />

5.000 EUR zur Verfügung. Dadurch steigen <strong>die</strong> Höchstsummen in den verschiedenen<br />

Tarif-Varianten auf:<br />

Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

12.500 EUR 15.000 EUR 17.500 EUR<br />

Darüber hinaus sind in Reha-Plus folgende Leistungsbausteine mitversichert:<br />

• Behindertengerechter Umbau des Kraftfahrzeuges bis zu 20.000 EUR<br />

• Behindertengerechter Umbau der Privatwohnung oder des Hauses bis zu<br />

40.000 EUR<br />

• Übernachtungs- und Fahrtkosten <strong>für</strong> den Ehe-/Lebenspartner und Kinder (4 x<br />

im Monat 2 Übernachtungen und Bahnfahrt 2. Klasse)<br />

• Kinderbetreuung <strong>für</strong> Kinder bis zum 14. Lebensjahr<br />

• Reha-Fit – Mitgliedschaft im Fitness-Studio <strong>für</strong> max. 1 Jahr und/oder physiotherapeutische<br />

Kurse <strong>für</strong> max. 30 Std. und/oder Reha-Trainer <strong>für</strong> max. 10 Std.<br />

• Mobilitätsservice<br />

Reha Plus-S<br />

23


Reha Plus-S richtet sich an Selbstständige und Geschäftsführer und lässt sich nur zusätzlich<br />

zu Reha Plus absichern. Über <strong>die</strong> Erweiterung Reha Plus hinaus wird <strong>die</strong> Leistungsart<br />

Reha-Management <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherten in den Gefahrengruppen A, B, S, G,<br />

V, Z und A6 durch Reha Plus-S noch weiter aufgestockt.<br />

In Reha Plus-S sind folgende Leistungen mitversichert:<br />

• Behindertengerechter Umbau der Büro- bzw. Geschäftsräume und/oder Arbeitsgeräte<br />

bis zu 40.000 EUR<br />

• Reha-Cash – einmalig 10.000 EUR<br />

• Fahrtkostenerstattung <strong>für</strong> repräsentative und gesellschaftliche Veranstaltungen,<br />

max. 300 EUR<br />

Todesfallsumme<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Die Todesfallsumme <strong>die</strong>nt zur wirtschaftlichen Absicherung der Hinterbliebenen und<br />

wird fällig, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls<br />

stirbt.<br />

Darüber hinaus hat <strong>die</strong> Todesfallsumme auch bei unfallbedingter Invalidität eine wichtige<br />

Funktion. Innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Unfalls kann eine Invaliditätsleistung<br />

nur dann beansprucht werden, wenn das Heilverfahren abgeschlossen ist. Sofern<br />

das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann nur eine Vorauszahlung auf <strong>die</strong><br />

Invaliditätsleistung erfolgen, und zwar in Höhe der versicherten Todesfallsumme (sog.<br />

Doppelfunktion der Todesfallsumme).<br />

Krankenhaustagegeld<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Bei einer unfallbedingten vollstationären Krankenhausbehandlung wird ein Krankenhaustagegeld<br />

vom Unfalltage an bis zu drei Jahren nach dem Unfall gezahlt.<br />

Im Falle einer unfallbedingten ambulanten Operation (operativer Eingriff unter Vollnarkose<br />

oder Leitungs- bzw. Rückenmarksanästhesie) werden 5 Tagessätze des versicherten<br />

Krankenhaustagegeldes gezahlt.<br />

Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen zählen nicht zur medizinisch<br />

notwendigen Heilbehandlung. Für <strong>die</strong> Zeit eines Aufenthaltes in <strong>die</strong>sen Einrichtungen<br />

wird daher kein Krankenhaustagegeld geleistet (Ausnahme: Tarif-Variante Exklusiv<br />

/ Exklusiv-AKTIV: Leistung des Krankenhaustagegeldes auch bei Aufenthalt im<br />

Sanatorium).<br />

24


Genesungsgeld<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt wird <strong>für</strong> jeden Kalendertag der stationären<br />

Krankenhausbehandlung ein Genesungsgeld gezahlt.<br />

Im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern wird das Genesungsgeld nicht gestaffelt gezahlt,<br />

sondern <strong>für</strong> jeden Kalendertag der stationären Krankenhausbehandlung in der<br />

vereinbarten Höhe. Darüber hinaus besteht bei <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> der Anspruch bis zu<br />

drei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Gipsgeld<br />

(Tarif-Varianten: Optimal, Exklusiv, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Erleidet der Versicherte infolge eines Unfalls den vollständigen Bruch (Vollständige Zusammenhangstrennung)<br />

eines Knochens oder <strong>die</strong> vollständige Zerreißung eines Muskels,<br />

einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel, so leisten wir einmal je Unfall das<br />

Gipsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Das Gipsgeld kann in 100er Schritten abgeschlossen werden. Die Mindestversicherungssumme<br />

beträgt 100 EUR, <strong>die</strong> Höchstversicherungssumme 2.000 EUR.<br />

Tagegeld ab 8. Tag / 43. Tag<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Für den Fall der unfallbedingten Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit kann ein Tagegeld<br />

mitversichert werden. Das Tagegeld wird wahlweise ab dem 8. oder 43. Tag nach<br />

Behandlungsbeginn gezahlt, und zwar abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung<br />

der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.<br />

Das Tagegeld wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens <strong>für</strong> 365 Tage,<br />

vom Unfalltage an gerechnet, gezahlt.<br />

Besonderheit Tagegeld ab 8.Tag:<br />

Innerhalb der Karenzzeit wird das vereinbarte Tagegeld <strong>für</strong> jeden Kalendertag – an dem<br />

sich <strong>die</strong> versicherte Person in stationärer Krankenhausbehandlung befindet – gezahlt.<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Mit der Sofortleistung bei Schwerverletzungen bietet <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe eine<br />

Leistungsart, <strong>die</strong> ursprünglich von der <strong>SIGNAL</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> a.G. entwickelt und<br />

inzwischen auch von mehreren Wettbewerbern übernommen wurde.<br />

Gerade bei besonders schweren Unfällen ist sofortige finanzielle Hilfe erforderlich. Diese<br />

ist umso erfolgreicher, je früher sie einsetzt. Ein sofortiger Leistungsanspruch entsteht<br />

bei den folgenden Verletzungen:<br />

25


• Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks<br />

• Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand<br />

• Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusio)<br />

oder Hirnblutung<br />

• Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma<br />

- Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten<br />

(Beispiele: Ellen- und Oberschenkelbruch oder Schienbein- und<br />

Oberarmbruch) oder<br />

- gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder<br />

- Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:<br />

- Bruch eines langen Röhrenknochens,<br />

- Bruch des Beckens,<br />

- Bruch der Wirbelsäule,<br />

- gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs<br />

• Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche<br />

• Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen;<br />

bei Sehbehinderung: Sehschärfe nicht mehr als 1/20<br />

Diese Unfallverletzungen sind durch einen objektiven, am Stand der medizinischen Erkenntnisse<br />

orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen und innerhalb von 12 Monaten<br />

nach dem Unfall geltend zu machen. Die Mindestversicherungssumme beträgt<br />

5.000 EUR, <strong>die</strong> Höchstversicherungssumme 50.000 EUR.<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: PVAG und VÖDAG)<br />

Mit der Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete bietet <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe eine<br />

Leistungsart, mit der ausschließlich Personen im Vollzugs<strong>die</strong>nst (Polizei, Justizvollzug<br />

und Zoll) abgesichert werden können.<br />

Das Risiko, im Dienst einen Unfall zu erleiden oder verletzt zu werden, ist gerade <strong>für</strong><br />

den vorgenannten Personenkreis äußerst hoch.<br />

26


Die versicherte Sofortleistung wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person in Ausübung<br />

ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />

• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen<br />

Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter<br />

Gesundheitsschädigungen erleidet,<br />

oder<br />

• eine Schuss- oder Stichverletzung erleidet, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />

<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens<br />

3 Tagen führt.<br />

Die versicherte Todesfallsumme wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person infolge eines<br />

vorgenannten Tatbestandes innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet<br />

verstirbt.<br />

Es kann zwischen zwei Angeboten gewählt werden:<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Angebot 1 Angebot 2<br />

Bei Verletzung 1.000 EUR 2.000 EUR<br />

Im Todesfall 75.000 EUR 150.000 EUR<br />

Die vereinbarte Leistung wird längstens bis zum Ende des 3. Jahres, vom Unfalltage an<br />

gerechnet, gezahlt. Ändert sich <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit der versicherten Person und<br />

wird kein Vollzugs<strong>die</strong>nst mehr ausgeübt, kann <strong>die</strong> Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />

nicht mehr versichert werden. Gleiches gilt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person das 60. Lebensjahr<br />

erreicht.<br />

Pflege-/Hilfsleistungen<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Die Leistungsart Pflege-/Hilfsleistungen hat in den letzten Jahren weiter an Bedeutung<br />

gewonnen. Den Gedanken, sich nach einem Unfall nicht auch noch um Dinge des täglichen<br />

Lebens kümmern zu müssen, kann jeder nachvollziehen. Die Vermittlung und Kostenübernahme<br />

einer ganzen Reihe von wichtigen Diensten ermöglicht es auch allein<br />

lebenden Versicherten, nach einem Unfall in der gewohnten Umgebung zu bleiben.<br />

Denn wir organisieren <strong>die</strong> Vermittlung und übernehmen <strong>die</strong> Kosten bis zur versicherten<br />

Höchstgrenze <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

27


• Einrichtung eines Hausnotruf<strong>die</strong>nstes<br />

• Organisation eines Mahlzeiten<strong>die</strong>nstes (auch <strong>für</strong> Ehegatten / Lebenspartner<br />

und Kinder in häuslicher Gemeinschaft)<br />

• Erledigung hauswirtschaftlicher Dienste<br />

• Regelmäßige Wohnungsreinigung<br />

• Erledigung der Einkäufe<br />

• Reinigung der Wäsche<br />

• Begleitung bei Arzt- und Behördenbesuchen einschließlich der Kostenübernahme<br />

eines eventuell notwendigen Fahr<strong>die</strong>nstes<br />

• Pflege eines Angehörigen 1. Grades<br />

• Pflegeschulung <strong>für</strong> Angehörige<br />

• Grundpflege<br />

Wir zahlen eine Pauschalleistung von 500 EUR, wenn <strong>die</strong> Pflege-/ Hilfsleistungen nicht<br />

von einem Dienstleister erbracht werden, sondern ein Familienangehöriger <strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />

übernimmt.<br />

Darüber organisieren wir bei Bedarf <strong>die</strong> Vermittlung:<br />

• von Tag- und Nachtwachen,<br />

• einer Beratung bei Pflegefragen,<br />

• von Pflege-/Hilfsmitteln,<br />

• einer Beratung <strong>für</strong> den Umbau der Wohnung und des Kfz,<br />

• eines Dokumentenservices und<br />

• von Tierbetreuung.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Leistung ist, dass <strong>die</strong> verletzte Person <strong>die</strong> entsprechende<br />

Tätigkeit bis zum Unfall selbst ausgeführt hat und - bedingt durch <strong>die</strong> Unfallfolgen -<br />

nicht mehr selbst ausführen kann. Die Kostenübernahme ist je Unfall und in Abhängigkeit<br />

von der gewählten Tarif-Variante begrenzt auf:<br />

Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Die Leistungsdauer ist in der Tarif-Variante Kompakt/Kompakt-AKTIV und Optimal/Optimal-AKTIV<br />

begrenzt auf 6 Monate und in der Tarif-Variante Exklusiv/Exklusiv-<br />

AKTIV auf 9 Monate, jeweils innerhalb von 3 Jahren vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Happy Holiday<br />

28


(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Urlaubszeit – Reisezeit – Unfallzeit. Reisen sind oft mit zusätzlichen Risiken verbunden.<br />

Die Leistungsart Happy Holiday schützt den Versicherten bei allen außerberuflichen Unfällen,<br />

<strong>die</strong> sich mindestens 100 km vom Erstwohnsitz entfernt ereignen.<br />

Im Rahmen von Happy Holiday kann zwischen zwei Angeboten gewählt werden. Folgende<br />

Leistungen sind versichert:<br />

Happy Holiday Angebot 1 Angebot 2*<br />

Invalidität 25.000 EUR 50.000 EUR<br />

Gipsgeld 500 EUR 1.000 EUR<br />

Unfall-Krankenhausgeld 250 EUR 500 EUR<br />

Telefonkostenzuschuss 50 EUR 50 EUR<br />

* nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-AKTIV<br />

• Invalidität<br />

Wir leisten <strong>die</strong> volle Invaliditätssumme als einmalige Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> körperliche<br />

oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt um mindestens 50 % beeinträchtigt<br />

ist.<br />

• Gipsgeld<br />

Wir leisten ein Gipsgeld in der versicherten Höhe, wenn das Unfallereignis zu einer der<br />

folgenden Unfallverletzungen führt:<br />

- Bruch (vollständige Zusammenhangstrennung) eines Knochens,<br />

- vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer<br />

Kapsel.<br />

• Unfall-Krankenhausgeld<br />

Wir leisten ein einmaliges Unfall-Krankenhausgeld in der versicherten Höhe, wenn das<br />

Unfallereignis zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von<br />

mindestens 2 Tagen geführt hat.<br />

• Telefonkosten<br />

Wir zahlen je Unfall einmal einen Telefonkostenzuschuss von 50 EUR.<br />

Zulagenersatz<br />

Mit der Leistungsart Zulagenersatz bieten wir der Zielgruppe Öffentlicher Dienst eine interessante<br />

Erweiterungsmöglichkeit, <strong>die</strong> den Versicherungsschutz deutlich aufwertet.<br />

Ein Unfall führt bei Angehörigen des Öffentlichen Dienstes oft nicht nur zu körperlichen<br />

Verletzungsfolgen sondern darüber hinaus zusätzlich zum Verlust von Zulagen, <strong>die</strong> sich<br />

29


finanziell nachteilig auswirken. Der Zulagenersatz ist also eine Absicherung gegen einen<br />

unfallbedingten Fortfall tätigkeitsbezogener Zulagen.<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: PVAG und VÖDAG)<br />

Ein Leistungsanspruch besteht, wenn <strong>die</strong> versicherte Person<br />

• in ihrer Arbeitsfähigkeit unfallbedingt mindestens 8 Tage zu 100 %<br />

beeinträchtigt ist und<br />

• sich in laufender ärztlicher Behandlung befindet.<br />

Ab dem 8. Tag der ununterbrochenen, unfallbedingten und hundertprozentigen Arbeitsun-­fähigkeit<br />

zahlen wir einen wöchentlichen Zulagenersatz in Höhe der vereinbarten Versi-­cherungssumme.<br />

Der Zulagenersatz wird je angefangener Woche der Arbeitsunfähigkeit,<br />

maximal <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 365 Tagen gezahlt.<br />

Kosmetische Operationen<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Nach Unfällen bleiben häufig entstellende Narben und Verletzungen zurück. Die Beseitigung<br />

<strong>die</strong>ser Unfallfolgen verursacht häufig hohe Kosten. Arzthonorare, sonstige Operationskosten<br />

und <strong>die</strong> notwendigen Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unterbringung und Verpflegung im<br />

Krankenhaus werden im Rahmen <strong>die</strong>ser Leistungsart ersetzt.<br />

Der Zeitraum, innerhalb dessen <strong>die</strong> Behandlung durchgeführt werden muss, ist auf fünf<br />

Jahre, vom Unfalltage an gerechnet, festgesetzt. Hat <strong>die</strong> versicherte Person bei Eintritt<br />

des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfolgt der Kostenersatz auch<br />

dann, wenn <strong>die</strong> Operation und <strong>die</strong> klinische Behandlung nicht innerhalb <strong>die</strong>ser Frist -<br />

aber vor Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten Person - durchgeführt werden.<br />

Die Höhe der Versicherungssumme ist abhängig von der gewählten Tarif-Variante.<br />

Sie beträgt<br />

Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz<br />

- 2.500 EUR 5.000 EUR<br />

Erhöhung um maximal * 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR<br />

Höchstleistung 27.500 EUR 30.000 EUR 32.500 EUR<br />

* nicht im Unfallschutz-AKTIV<br />

Eine Erhöhung der Versicherungssummen um 20.000 EUR ist in allen Tarif-Varianten<br />

des Unfallschutzes möglich. In den Tarif-Varianten Optimal/Optimal-AKTIV und Exklusiv/Exklusiv-AKTIV<br />

sind bis zur mitversicherten Höhe auch <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> Zahnbehand-<br />

30


lung und Zahnersatz versichert, <strong>die</strong> durch einen unfallbedingten Verlust bzw. Teilverlust<br />

von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind.<br />

Soweit ein Ersatzpflichtiger <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung eintreten muss, kann ein Erstattungsanspruch<br />

nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> restlichen Kosten erhoben werden. Wenn mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bestehen, kann <strong>die</strong> Leistung<br />

nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt werden.<br />

Bergungskosten<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Ohne Mehrbeitrag sind Kosten <strong>für</strong> Such-, Rettungs- oder Bergungsaktionen von<br />

Rettungs<strong>die</strong>nsten mitversichert. Es ist unerheblich, ob <strong>die</strong> Rettungs<strong>die</strong>nste öffentlichrechtlich<br />

oder privatrechtlich organisiert sind. Jedoch dürfen <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einsätze erhobenen<br />

Gebühren den üblichen Rahmen nicht überschreiten.<br />

Die Kosten werden auch dann erstattet, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist,<br />

jedoch ein Unfall unmittelbar drohte oder den Umständen nach anzunehmen war.<br />

Soweit ein Ersatzpflichtiger <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung eintreten muss, kann ein Erstattungsanspruch<br />

nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> restlichen Kosten erhoben werden. Wenn mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bestehen, kann <strong>die</strong> Leistung<br />

nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt werden.<br />

Der Höchstbetrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bergungskosten ist abhängig von der gewählten Tarif-Variante<br />

und beträgt in der<br />

Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit <strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: SIAV)<br />

Der Versicherungsnehmer kann gegen Beitragszuschlag vereinbaren, dass der Vertrag<br />

bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit <strong>für</strong> bis zu 24 Monate beitragsfrei gestellt wird. Voraussetzung<br />

ist u.a., dass der VN Arbeitnehmer ist und bei Beginn des Versicherungsschutzes<br />

mehr als 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in ungekündigter<br />

Anstellung beschäftigt war. Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung des Arbeitgebers<br />

oder eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im beidseitigen<br />

Einvernehmen oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein. Ein<br />

Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten.<br />

31


Bei wiederholter Arbeitslosigkeit entsteht ein erneuter Anspruch auf Beitragsbefreiung,<br />

wenn der VN als Arbeitnehmer mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gleichen<br />

Arbeitgeber in ungekündigter Anstellung beschäftigt war.<br />

Gliedertaxen mit zielgruppenorientierten Perspektiven<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung<br />

der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.<br />

Um Meinungsverschiedenheiten über den Grad der Beeinträchtigung von vornherein zu<br />

vermeiden, werden <strong>für</strong> den Verlust oder <strong>die</strong> Funktionsunfähigkeit von vielen Körperteilen<br />

und Sinnesorganen bestimmte Prozentwerte im Vorfeld vereinbart. Die entsprechenden<br />

Werte sind in so genannten „Gliedertaxen“ aufgelistet.<br />

Die folgende Abbildung zeigt, welche festen Invaliditätsgrade bei dem Verlust oder der<br />

Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane in unserem Tarifwerk<br />

nach standardisierter Gliedertaxe gelten:<br />

Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit...<br />

Auge<br />

... eines Auges 50 %<br />

Gehör<br />

... des Gehörs auf einem Ohr 30 %<br />

Geruch<br />

... des Geruchssinns 10 %<br />

Geschmack<br />

... des Geschmackssinns 5 %<br />

Arm<br />

... eines Armes 70 %<br />

... eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %<br />

... eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %<br />

... einer Hand 55 %<br />

... eines Daumens 20 %<br />

... eines Zeigefingers 10 %<br />

... eines anderen Fingers 5 %<br />

Bein<br />

... eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %<br />

... eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %<br />

... eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %<br />

... eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %<br />

... eines Fußes 40 %<br />

... einer großen Zehe 5 %<br />

... einer anderen Zehe 2 %<br />

Bei einem Teilverlust oder einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung eines <strong>die</strong>ser Körperteile<br />

oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen.<br />

Sind durch einen Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so<br />

werden <strong>die</strong> entsprechenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Insgesamt kann<br />

sich jedoch kein Invaliditätsgrad von mehr als 100 % ergeben.<br />

32


Die Wirkungsweise der Gliedertaxe in Kombination mit verschiedenen progressiven Invaliditätsstaffeln<br />

veranschaulicht <strong>die</strong> nachstehende Übersicht. Berechnet wird <strong>die</strong> Invaliditätsleistung,<br />

<strong>die</strong> bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR ausgezahlt wird.<br />

Bei Verlust oder völliger<br />

Funktionsunfähigkeit ...<br />

Ohne Prog. Prog. 600 Prog. 400 Prog. 250<br />

Auge<br />

... eines Auges 50.000 EUR 150.000 EUR 100.000 EUR 75.000 EUR<br />

Gehör<br />

... des Gehörs auf einem Ohr 30.000 EUR 50.000 EUR 40.000 EUR 35.000 EUR<br />

Arm<br />

... eines Armes 70.000 EUR 290.000 EUR 220.000 EUR 135.000 EUR<br />

... eines Armes bis oberhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

65.000 EUR 255.000 EUR 190.000 EUR 120.000 EUR<br />

... eines Armes unterhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

60.000 EUR 220.000 EUR 160.000 EUR 105.000 EUR<br />

... einer Hand 55.000 EUR 185.000 EUR 130.000 EUR 90.000 EUR<br />

Bein<br />

... eines Beines über der Mitte<br />

des Oberschenkels<br />

70.000 EUR 290.000 EUR 220.000 EUR 135.000 EUR<br />

... eines Beines bis zur Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

60.000 EUR 220.000 EUR 160.000 EUR 105.000 EUR<br />

... eines Beines bis unterhalb<br />

des Knies<br />

50.000 EUR 150.000 EUR 100.000 EUR 75.000 EUR<br />

... eines Beines bis zur Mitte des<br />

Unterschenkels<br />

45.000 EUR 125.000 EUR 85.000 EUR 65.000 EUR<br />

... eines Fußes 40.000 EUR 100.000 EUR 70.000 EUR 55.000 EUR<br />

Modifizierte Gliedertaxen<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Neben <strong>die</strong>ser Gliedertaxe, <strong>die</strong> standardgemäß vereinbart wird, gibt es weitere, alternative<br />

Formen. Diese sind auf den speziellen Bedarf bestimmter Berufsgruppen zugeschnitten,<br />

indem einzelne Körperteile und/oder Sinnesorgane, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung des<br />

Berufes von besonderer Bedeutung sind, höher bewertet werden.<br />

Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe hält insgesamt sechs spezielle Gliedertaxen vor, und zwar<br />

je eine erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong><br />

• Heilberufe<br />

• Handwerker mit Schwerpunkt Arm<br />

• Handwerker mit Schwerpunkt Arm und Bein<br />

• Musiker - Stufe 1 (Streicher und Gitarristen)<br />

• Musiker - Stufe 2 (Pianisten, Organisten, Harfenisten, Schlagzeuger und Pauker)<br />

• Musiker - Stufe 3 (Flötisten, Holz- und Blechbläser, Chorleiter, Dirigenten und<br />

Sänger)<br />

Die Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe kann nur von Angehörigen entsprechender Berufsgruppen<br />

(Ärzte, Heilpraktiker usw.) vereinbart werden. Die Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker<br />

werden exklusiv nur <strong>die</strong>ser Zielgruppe angeboten. Die Gliedertaxen <strong>für</strong> Musiker kann<br />

nur von Berufsmusikern vereinbart werden. Das verwendete Instrument entscheidet<br />

über <strong>die</strong> Stufenzuordnung.<br />

33


Alle speziellen Gliedertaxen können in allen Tarif-Varianten vereinbart werden, entweder<br />

in Kombination mit einer Invaliditätssumme ohne Progression oder in Kombination<br />

mit der Invaliditätsstaffel Progression 250. Invaliditätssummen mit anderen progressiven<br />

Invaliditätsstaffeln sowie <strong>die</strong> Leistungsarten Unfallrente optional mit BU-Schutz, Unfallzeitrente<br />

optional mit BU-Schutz und Unfall-Rentenkapital können nicht mit einer speziellen<br />

Gliedertaxe kombiniert werden.<br />

Mit den speziellen Gliedertaxen bieten wir als berufsständisch orientierter Versicherer<br />

unserem traditionellen Kundenkreis eine exklusive und attraktive Leistungsvariante.<br />

Vor allem in der Kombination mit der Progression 250 ist <strong>die</strong> Vereinbarung der modifizierten<br />

Gliedertaxen interessant.<br />

Beispiel:<br />

Es besteht eine Invaliditätssumme (Prog. 250) von 100.000 EUR und eine Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Handwerker. Bei einem Verlust der Hand wird bereits <strong>die</strong> Höchstleistung von<br />

250.000 EUR ausgezahlt.<br />

(Invaliditätsgrad: 100 %, Gesamtleistung: 250 % der Versicherungssumme)<br />

Bei Zugrundelegung der „normalen“ Gliedertaxe würde <strong>die</strong> Invaliditätsleistung lediglich<br />

90.000 EUR betragen.<br />

(Invaliditätsgrad: 55 %, Gesamtleistung: 90 % der Versicherungssumme)<br />

Die Gliedertaxen finden Sie nachstehend im Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong><br />

unter Punkt 5.7.1 – 5.7.6.<br />

Alle Leistungsarten im Unfallschutz auf einen Blick<br />

Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Invalidität mit Progression 600 x x x<br />

Invalidität mit Progression 400 x x x<br />

Invalidität mit Progression 250 x x x<br />

Invalidität ohne Progression x x x<br />

Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 * x x x<br />

Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 2 * x x x<br />

Unfallrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz ** x x x<br />

Unfallrente 50/90 optional mit BU-Schutz ** x x x<br />

Unfallrente 50 optional mit BU-Schutz ** x x x<br />

Unfallzeitrente optional 35/50/90 mit BU-Schutz ** x x x<br />

Unfallzeitrente optional 50/90 mit BU-Schutz ** x x x<br />

Unfallzeitrente 50 optional mit BU-Schutz ** x x x<br />

Unfall-Rentenkapital Top x x x<br />

Unfall-Rentenkapital Plus x x x<br />

Unfall-Rentenkapital Start x x x<br />

Reha-Management x x x<br />

34


Reha-Plus-Junior x x x<br />

Reha-Plus x x x<br />

Reha-Plus-S x x x<br />

Todesfall x x x<br />

Krankenhaustagegeld x x x<br />

Genesungsgeld x x x<br />

Gipsgeld - x x<br />

Tagegeld ab 8. Tag x x x<br />

Tagegeld ab 43. Tag x x x<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen x x x<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (Angebot 1)* x x x<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (Angebot 2)* x x x<br />

Pflege-/Hilfsleistungen 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Happy Holiday (Angebot 1) x x x<br />

Happy Holiday (Angebot 2) - x x<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag * x x x<br />

Kosmetische Operationen 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Kosmetische Operationen - Leistungen <strong>für</strong> zahnärztliche Kosten -<br />

2.500 EUR 5.000 EUR<br />

Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

* nur PVAG / VÖDAG **Kinder ohne BU-Schutz<br />

Alle Leistungsarten im Unfallschutz-AKTIV auf einen Blick<br />

Kompakt-<br />

AKTIV<br />

Optimal-<br />

AKTIV<br />

Exklusiv-<br />

AKTIV<br />

Invalidität ohne Progression x x x<br />

Unfallrente 35/50/90 - - x<br />

Unfallrente 50/90 - - x<br />

Unfallrente 50 x x x<br />

Unfall-Rentenkapital x x x<br />

Unfallpflegerente x x x<br />

Reha-Management x x x<br />

Reha-Plus x x x<br />

Reha-Plus-S (nicht <strong>für</strong> A8) x x x<br />

Todesfall x x x<br />

Krankenhaustagegeld x x x<br />

Genesungsgeld x x x<br />

Gipsgeld - x x<br />

Pflege-/Hilfsleistungen 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Happy Holiday (Angebot 1) x x x<br />

Happy Holiday (Angebot 2) - x x<br />

Kosmetische Operationen 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Kosmetische Operationen - davon Leistungen <strong>für</strong> zahnärztliche Kosten<br />

- 2.500 EUR 5.000 EUR<br />

Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

35


2.4 Die Leistungserweiterungen<br />

Auch das Tarifwerk <strong>2013</strong> bietet wieder neue Leistungserweiterungen, <strong>die</strong> je nach gewählter<br />

Tarif-Variante beitragsfrei mitversichert sind.<br />

Die Leistungserweiterungen im Einzelnen:<br />

Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Gase und Dämpfe wirken nur langsam auf den Körper. Dennoch werden <strong>die</strong> Folgen der<br />

Einwirkung als Unfall anerkannt.<br />

Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Bei Erfrierungen ist der Unfallbegriff regelmäßig nicht erfüllt, weil <strong>die</strong>se nicht plötzlich<br />

entstehen. Unter bestimmten Umständen erkennen wir aber trotzdem unsere Leistungspflicht<br />

an.<br />

Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Bei Eintritt in eine neue Lebensphase gewähren wir der versicherten Person und dem<br />

versicherten Partner (ab Eingang der schriftlichen Mitteilung, ab Stichtag der Veränderung)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von drei Monaten einen beitragfreien Versicherungsschutz in Höhe<br />

von 20 % der versicherten Leistungsarten und Versicherungssummen.<br />

Zu den neuen Lebensphasen gehören:<br />

• Geburt eines Kindes<br />

• Heirat (Eintragung einer Lebenspartnerschaft)<br />

• Berufsausbildungsbeginn<br />

• Berufsbeginn<br />

• Beginn der Selbstständigkeit<br />

• Berufswechsel<br />

• Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung<br />

Servicepaket<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Das Servicepaket rundet den Versicherungsschutz ab. Innerhalb <strong>die</strong>ses Paketes sind<br />

zusätzliche Leistungen mitversichert, <strong>die</strong> den üblichen Rahmen der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

überschreiten und unsere Servicequalität merklich verbessern.<br />

Entsprechend dem Geltungsbereich der privaten <strong>Unfallversicherung</strong> gilt das Servicepaket<br />

selbstverständlich weltweit und bietet äußerst wirksame Hilfe, wenn aufgrund der<br />

36


Entfernung zum Heimatort organisatorische Probleme oder sprachliche Barrieren entstehen<br />

oder ein niedrigerer ärztlicher Standard als in Deutschland <strong>die</strong> Lage des Verletzten<br />

erschwert.<br />

In <strong>die</strong>sen Fällen werden folgende Leistungen gewährt:<br />

• Wird der Transport der verletzten Person aus dem In- und Ausland in ein Krankenhaus<br />

oder zu einer Spezialklinik in Deutschland ärztlich angeordnet, ersetzen<br />

wir <strong>die</strong> hierdurch entstehenden Kosten bis zu 50.000 EUR.<br />

• Bei einem unfallbedingten Todesfall ersetzen wir <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestattung<br />

im Ausland oder <strong>für</strong> <strong>die</strong> Überführung zum letzten Erstwohnsitz bis zu<br />

5.000 EUR.<br />

• Sofern durch einen Unfall zusätzliche Kosten <strong>für</strong> mitreisende, minderjährige<br />

Kinder und Ehepartner sowie Lebenspartner der versicherten Person <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Heimfahrt oder Unterbringung entstehen, ersetzen wir <strong>die</strong>se bis zu einem Betrag<br />

von 2.000 EUR.<br />

• Ist zur Verständigung ein Dolmetscher erforderlich, ersetzen wir <strong>die</strong> hierdurch<br />

entstehenden Kosten zurzeit bis zu einem Betrag von 500 EUR.<br />

• Werden zur Behandlung einer versicherten Person lebensnotwendige Medikamente<br />

benötigt und ärztlich verordnet, organisieren wir <strong>die</strong> Beschaffung und<br />

den Transport <strong>die</strong>ser Medikamente.<br />

• Falls sich <strong>die</strong> versicherte Person aufgrund eines Unfalls nicht mehr um ihre<br />

Haustiere kümmern kann, benennen wir Tierpensionen, Tierheime oder Haushüteragenturen.<br />

Gesundheitsschädigungen durch Zeckenstiche<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Zeckenstiche sorgen oft <strong>für</strong> <strong>die</strong> Übertragung von Infektionen und Krankheiten. Hierzu<br />

zählen u. a. <strong>die</strong> Borreliose und <strong>die</strong> Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).<br />

Die Borreliose ist eine Erkrankung mit ungewöhnlich vielfältigen Erscheinungen, welche<br />

sich sehr unterschiedlich in verschiedenen Organen bemerkbar macht. Die Zahl der<br />

jährlichen Neuerkrankungen in Deutschland schätzt man auf zwischen 60.000 bis<br />

150.000.<br />

Bei der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) handelt es sich eine durch das<br />

FSME-Virus ausgelöste Erkrankung, <strong>die</strong> mit grippeähnlichen Symptomen, Fieber und<br />

bei einem Teil der Patienten mit einer Meningoenzephalitis, der Entzündung von Gehirn<br />

und Hirnhäuten, verläuft. Bei dem Großteil der Patienten treten bei einer Infektion jedoch<br />

keine Krankheitszeichen auf.<br />

37


Im Tarifwerk <strong>2013</strong> besteht Versicherungsschutz auch <strong>für</strong> Infektionskrankheiten aufgrund<br />

eines Zeckenstiches wie Borreliose, sowie <strong>für</strong> Tollwut und Wundstarrkrampf. Treten <strong>die</strong>se<br />

Erkrankungen auf, erkennen wir sie als Unfallfolge an. So wird beispielsweise bei einem<br />

stationären Krankenhausaufenthalt ein Krankenhaustagegeld gezahlt, wenn <strong>die</strong><br />

Leistungsart „Krankenhaustagegeld“ mitversichert ist.<br />

Bei Zeckenstichen gelten <strong>die</strong> Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> ärztliche Feststellung und <strong>die</strong> Geltendmachung<br />

einer Invalidität ab der erstmaligen Feststellung der Infektion durch einen Arzt.<br />

Leistung bei Oberschenkelhalsbruch<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Nennen Sie spontan eine Unfallverletzung, <strong>die</strong> ältere Personen besonders oft erleiden.<br />

Sicher fällt Ihnen sofort der Oberschenkelhalsbruch ein.<br />

Leider sind sehr viele Senioren hiervon betroffen. Häufig führt <strong>die</strong>se Verletzung zu einer<br />

monatelangen Abhängigkeit von anderen Personen bis hin zu einer Pflegebedürftigkeit.<br />

Für denjenigen, der einen Oberschenkelhalsbruch erleidet (unabhängig von einem Unfallereignis),<br />

halten wir ein Trostpflaster bereit. In Abhängigkeit von der gewählten Tarif-<br />

Variante zahlen wir schnell und unbürokratisch ein einmaliges Schmerzensgeld in Höhe<br />

von<br />

Tarif-Variante Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR<br />

Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall oder Herzinfarkt<br />

(Tarif-Varianten: Exklusiv, Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger:<br />

alle)<br />

Normalerweise besteht kein Unfall-Versicherungsschutz, wenn der Unfall infolge einer<br />

Bewusstseinsstörung, eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarktes eintritt. In der Tarif-<br />

Variante Exklusiv sowie in den Tarif-Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV<br />

sind dagegen Unfälle, <strong>die</strong> durch Bewusstseinsstörungen (auch solche, <strong>die</strong><br />

durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente verursacht werden), Schlaganfall<br />

oder Herzinfarkt verursacht werden, ausdrücklich mitversichert.<br />

Ausgenommen bleiben <strong>die</strong> Gesundheitsbeeinträchtigungen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Bewusstseinsstörung,<br />

den Schlaganfall oder den Herzinfarkt selbst hervorgerufen werden.<br />

Verzicht auf <strong>die</strong> Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

38


Seit dem Jahr 2008 verzichten wir in der <strong>Unfallversicherung</strong> bei der Antragsaufnahme<br />

auf jegliche Gesundheitsfragen. Darüber hinaus verzichten wir auf <strong>die</strong> Anrechnung von<br />

Vorerkrankungen und Gebrechen, wenn der Grad der Mitwirkung an den unfallbedingten<br />

Folgen weniger als 25 % beträgt. Liegt der Mitwirkungsanteil darüber, wird <strong>die</strong> Leistung<br />

im Tarif Unfallschutz (Tarif-Varianten, Kompakt, Optimal und Exklusiv) um den<br />

entsprechenden Prozentsatz gekürzt.<br />

Im Unfallschutz-AKTIV verzichten wir in Abhängigkeit von der gewählten Tarif-Variante<br />

auf <strong>die</strong> Anrechung der Mitwirkung von Krankheiten im Leistungsfall, wenn der Prozentsatz<br />

der Mitwirkung von Krankheiten im Leistungsfall in der<br />

Tarif-Variante Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

unter 25 % unter 35 % unter 50 %<br />

liegt.<br />

Pflegekostenleistung<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Der Eintritt eines Pflegefalls ist ein besonders schwerwiegender Lebenseinschnitt. Tritt<br />

er nach einem Unfall ein und ist eine Invaliditätsleistung versichert, erbringt <strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong> eine zusätzliche Pflegekostenleistung, wenn der Unfall <strong>die</strong> überwiegende Ursache<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Pflegestufe ist.<br />

Bei der Pflegekostenleistung handelt es sich um einen einmaligen Betrag, der dem Versicherten<br />

zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe richtet sich nach der von der<br />

Pflegeversicherung spätestens zum Ende des 3. Jahres nach dem Eintritt des Unfalls<br />

anerkannten Pflegestufe und der Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme.<br />

Die Pflegekostenleistung beträgt<br />

- 10 % der vereinbarten Invaliditätssumme bei Anerkennung der Pflegestufe 1<br />

- 20 % der vereinbarten Invaliditätssumme bei Anerkennung der Pflegestufe 2<br />

- 30 % der vereinbarten Invaliditätssumme bei Anerkennung der Pflegestufe 3<br />

5-faches Krankenhaustagegeld nach ambulanter Operation<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Viele Operationen erfordern heute keinen stationären Krankenhausaufenthalt mehr.<br />

Dieser Entwicklung tragen wir Rechnung. Nach einer unfallbedingten ambulanten Operation<br />

(operativer Eingriff unter Vollnarkose oder Leitungs- bzw. Rückenmarksanästhesie)<br />

zahlen wir dem Verletzten 5 Tagessätze des versicherten Krankenhaustagegeldes.<br />

39


Doppeltes Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> Kinder<br />

(Tarif-Varianten: Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall <strong>für</strong> mindestens 8 Tage in vollstationärer<br />

Heilbehandlung mehr als 250 km vom Erstwohnsitz entfernt, so verdoppelt sich<br />

das Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Voraussetzung:<br />

Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.<br />

Rooming-In<br />

(Tarif-Varianten: Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Für Kinder sind Krankenhausaufenthalte mit großen Entbehrungen verbunden. Durch<br />

den Verzicht auf <strong>die</strong> gewohnte Umgebung, <strong>die</strong> Bezugspersonen und der Einschränkung<br />

des natürlichen Bewegungsdrangs leiden Kinder in besonderem Maße. Die Anwesenheit<br />

eines Elternteils im Krankenhaus ist bei Kindern daher wünschenswert und wirkt<br />

sich positiv auf <strong>die</strong> Genesung aus.<br />

Wir beteiligen uns daher in der Tarif-Variante Optimal mit 20 EUR pro Kliniktag (max.<br />

500 EUR) und in der Tarif-Variante Exklusiv mit 40 EUR pro Kliniktag (max. 1.000 EUR)<br />

pro unfallbedingten Klinikaufenthalt. Voraussetzung ist, dass das Kind am Tag des Unfalls<br />

das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<br />

Nachhilfekosten<br />

(Tarif-Varianten: Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Hat ein versichertes Kind zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

und kann es unfallbedingt <strong>die</strong> Schule nicht besuchen, leisten wir ab dem 15. Tag nach<br />

dem Unfall einen Kostenzuschuss <strong>für</strong> den notwendigen Nachhilfeunterricht in Höhe von<br />

30 EUR pro Tag, maximal 600 EUR.<br />

Aufenthalt im Sanatorium<br />

(Tarif-Varianten: Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Im Rahmen der Tarif-Variante Exklusiv zahlen wir das Krankenhaustage- und Genesungsgeld<br />

auch bei einem Aufenthalt im Sanatorium.<br />

Krankenhausaufenthalt im Ausland<br />

(nur Tarif-Variante Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustage- und Genesungsgeld<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land.<br />

Kostenbeteiligung an Hilfsmitteln<br />

(Tarif-Varianten: Optimal, Optimal-AKTIV, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Benötigt eine versicherte Person nach einem Unfall bestimmte Hilfsmittel (Prothesen<br />

usw.), so erstatten wir nach Vorleistung anderer Träger (z.B. gesetzliche Krankenversi-<br />

40


cherung) <strong>die</strong> verbleibenden Kosten bis zu 1.500 EUR (Tarif-Variante Optimal, Optimal-<br />

AKTIV) bzw. bis zu 3.000 EUR (Tarif-Variante Exklusiv, Exklusiv-AKTIV).<br />

Kostenbeteiligung bei einem Treppenlift<br />

(Tarif-Varianten: Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Erleidet <strong>die</strong> versicherte Person infolge eines Unfalls eine Querschnittslähmung und wird<br />

aufgrund der Unfallfolgen in der Wohnung / im Haus am ständigen Wohnsitz der verletzten<br />

Person ein Treppenlift eingebaut, beteiligen wir uns an den nachgewiesenen<br />

Kosten bis zu 10 % der versicherten Invaliditätssumme, bis maximal 10.000 EUR (Tarif-<br />

Variante Optimal-AKTIV) bzw. bis 20 % der Invaliditätssumme, maximal 20.000 EUR<br />

(Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV).<br />

Ertrinkungs- und Erstickungstod unter Wasser<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Unter <strong>die</strong> Leistungspflicht fällt in allen Tarif-Varianten gleichermaßen der Ertrinkungsbzw.<br />

Erstickungstod unter Wasser.<br />

Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />

(Tarif-Varianten Optimal, Optimal-AKTIV, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Der Tauchsport erfreut sich nach wie vor zunehmender Beliebtheit. Leider ist er nicht<br />

ganz ungefährlich.<br />

In den Tarif-Varianten Optimal und Exklusiv erkennen wir aber auch alle tauchtypischen<br />

Gesundheitsschäden wie <strong>die</strong> Caissonkrankheit und Trommelfellverletzungen als Unfall<br />

im Sinne unserer Bedingungen an. Das gilt auch <strong>für</strong> Verletzungen, denen kein Unfallereignis<br />

vorausgegangen ist.<br />

In der Tarif-Variante Exklusiv und Exklusiv-AKTIV sind auch <strong>die</strong> Nutzungskosten <strong>für</strong> den<br />

Einsatz einer Dekompressionskammer mitversichert.<br />

Bauch-, Leisten- und Nabelbrüche<br />

(Tarif-Varianten: Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Versicherungsschutz besteht in der Tarif-Variante Exklusiv und Exklusiv-AKTIV auch <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Folgen von Bauch- und Unterleibsbrüchen, ohne das ein Unfallereignis vorgelegen<br />

hat.<br />

Nahrungsmittelvergiftung<br />

(Tarif-Varianten: Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Versicherungsschutz besteht in der Tarif-Variante Exklusiv und Exklusiv-AKTIV auch <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Folgen von Vergiftungen durch Nahrungsmittel.<br />

41


Mitversicherung von Neugeborenen<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Neugeborene Kinder von Versicherten sind in den ersten 6 Lebensmonaten<br />

nach Tarif-Variante Optimal ohne Mehrbeitrag versichert.<br />

Es gelten folgende Versicherungssummen:<br />

Todesfall<br />

Invalidität (Prog. 400)<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Kosmetische Operationen<br />

Bergungskosten<br />

5.000 EUR<br />

60.000 EUR<br />

20 EUR<br />

10.000 EUR<br />

10.000 EUR<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Vollendung der Geburt. Bei adoptierten Kindern<br />

beginnt der Versicherungsschutz mit dem in der Adoptionsurkunde dokumentierten<br />

Adoptionszeitpunkt. Die Geburt bzw. Adoption muss uns innerhalb von 6 Monaten nach<br />

Vollendung der Geburt bzw. zu dem in der Adoptionsurkunde dokumentierten Adoptionszeitpunkt<br />

mitgeteilt werden.<br />

Beitragfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Neugeborene<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Neuversicherte Kinder, deren Elternteile beide nicht bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe unfallversichert<br />

sind, erhalten den Unfall-Versicherungsschutz in der beantragten Höhe<br />

und Tarif-Variante in den ersten 6 Lebensmonaten beitragfrei. Wird das Kind beispielsweise<br />

erst ab dem 3. Lebensmonat versichert, verkürzt sich <strong>die</strong> beitragfreie Zeit auf vier<br />

Monate.<br />

Zusatzleistung <strong>für</strong> Vollwaisen<br />

(Tarif-Varianten: Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Kinder, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten nach einem Unfallereignis,<br />

das innerhalb eines Jahres zum Tod beider Elternteile führt, eine Zusatzleistung<br />

in Höhe von 100.000 EUR (Tarif-Variante Optimal) bzw. 200.000 EUR (Tarif-<br />

Variante Exklusiv).<br />

Voraussetzung: Beide Elternteile haben ihren Versicherungsschutz nach den <strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong> AUB <strong>2013</strong> abgeschlossen und <strong>für</strong> mindestens ein Elternteil wurde <strong>die</strong> Leistungsart<br />

Todesfall vereinbart, <strong>für</strong> <strong>die</strong> das Kind bezugsberechtigt ist.<br />

Bestehen mehrere Verträge, kann <strong>die</strong> Zusatzleistung nur aus einem Vertrag in Anspruch<br />

genommen werden. Auch erhöht sich der Betrag bei mehreren Kindern nicht.<br />

42


Alkoholklausel<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Versicherungsschutz besteht auch bei Unfällen, wenn der Verletzte unter Alkoholeinfluss<br />

stand. Geleistet wird nach Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer Alkoholkonzentration<br />

von bis zu 0,8 %o, bei allen anderen Unfällen bis zu einer Alkoholkonzentration<br />

von bis zu 1,3 %o.<br />

Arbeitslosenklausel<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Bei nachgewiesener Arbeitslosigkeit reduzieren wir den Versicherungsschutz um 50 %,<br />

maximal bis zu den Mindestversicherungssummen bzw. dem Mindestbeitrag.<br />

Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Diese Leistungserweiterung kann <strong>für</strong> alle in Heilberufen Tätige sowie Physiker und im<br />

Labor Tätige in allen Tarif-Varianten vereinbart werden.<br />

Versichert sind dann Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie<br />

künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen<br />

sind Gesundheitsschäden, <strong>die</strong> als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden<br />

Apparaten eintreten.<br />

Einschluss von Infektionen<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Diese Leistungserweiterung gilt <strong>für</strong>:<br />

• Heilberufe<br />

• Chemiker<br />

• Desinfektoren<br />

• Vollzugsbeamte /-be<strong>die</strong>nstete<br />

• Berufsfeuerwehr<br />

• freiwillige Feuerwehr<br />

• Rettungs<strong>die</strong>nst<br />

Bei Personen <strong>die</strong>ser Berufsgruppen besteht Unfall-Versicherungsschutz auch <strong>für</strong> Gesundheitsschäden<br />

durch eine Infektion im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit<br />

(bei freiwilliger Feuerwehr nur im Rahmen von Einsätzen). Voraussetzung ist, dass<br />

<strong>die</strong> Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut (wobei mindestens <strong>die</strong> äußere<br />

Hautschicht durchtrennt wurde) oder durch Einspritzen infektiöser Substanzen in das<br />

Auge, in den Mund oder in <strong>die</strong> Nase in den Körper gelangt sind.<br />

Rettungsmaßnahmen an Menschen und Tieren<br />

43


(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Mitversichert sind auch unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, <strong>die</strong> der Versicherte<br />

bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei seinen Bemühungen zur Rettung von Menschen<br />

und Tieren erleidet.<br />

Übermüdung<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Mitversichert sind auch Unfälle, <strong>die</strong> der Versicherte im Zustand der Übermüdung oder<br />

das Einschlafen durch Übermüdung erleidet. Ausgeschlossen sind jedoch Unfälle, wenn<br />

<strong>die</strong> Übermüdung durch Alkoholeinfluss, durch <strong>die</strong> Einnahme von Schlafmitteln und sonstige<br />

Medikamente sowie durch krankhafte Störungen ausgelöst wurde.<br />

Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Mitversichert sind auch Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong> versicherte Person<br />

durch einen unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug erleidet.<br />

Vergiftungen (bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr)<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Für Kinder, <strong>die</strong> das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben besteht Versicherungsschutz<br />

auch <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder<br />

flüssiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt nicht <strong>für</strong> Vergiftungen durch Nahrungsmittel.<br />

Gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhe<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen<br />

und inneren Unruhen, wenn <strong>die</strong> versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter<br />

teilgenommen hat.<br />

Terroranschläge außerhalb von Kriegsgebieten<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle durch Terroranschläge außerhalb von<br />

Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten.<br />

Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse (bis 14 Tage nach Ausbruch)<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Versicherungsschutz besteht auch, wenn versicherte Personen auf Reisen im Ausland<br />

überraschend von Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen betroffen werden. Der Versicherungsschutz<br />

erlischt am Ende des 14. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges<br />

auf dem Gebiet des Staates, in dem sich <strong>die</strong> versicherte Person aufhält.<br />

Alle Leistungserweiterungen im Unfallschutz auf einen Blick<br />

44


Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe x x x<br />

Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen x x x<br />

Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase x x x<br />

Servicepaket x x x<br />

Gesundheitsschädigungen durch Zeckenstiche x x x<br />

Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall oder Herzinfarkt - - x<br />

Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten < 25 < 25 < 25<br />

5-faches Krankenhaustagegeld nach ambulanter Operation x x x<br />

Doppeltes Krankenhaustagegeld (Kinder bis 14. Lebensjahr) - x x<br />

Rooming-In (Kinder bis 14. Lebensjahr) -<br />

20 EUR / Tag<br />

max. 500 EUR<br />

Nachhilfekosten (Kinder bis 18. Lebensjahr) - -<br />

40 EUR / Tag<br />

max. 1.000 EUR<br />

30 EUR / Tag<br />

max. 600 EUR<br />

KHT und GG auch bei Aufenthalt in Sanatorien - - x<br />

Doppeltes Krankenhaustage- / Genesungsgeld im Ausland - - x<br />

Hilfsmittel - 1.500 EUR 3.000 EUR<br />

Tauchtypische Gesundheitsschäden - x x<br />

einschließlich Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer - - x<br />

Ertrinkungs-/Erstickungstod unter Wasser X X X<br />

Bauch-, Leisten- und Nabelbrüche - - x<br />

Nahrungsmittelvergiftung - - x<br />

Mitversicherung von Neugeborenen x x x<br />

Beitragfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Neugeborene x x x<br />

Zusatzleistung <strong>für</strong> Vollwaisen - 100.000 EUR 200.000 EUR<br />

Alkoholklausel x x x<br />

Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit x x x<br />

Röntgen- und Laserschäden (berufsabhängig) x x x<br />

Einschluss von Infektionen (berufsabhängig) x x x<br />

Rettungsmaßnahmen an Personen und Tieren x x x<br />

Übermüdung x x x<br />

Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug x x x<br />

Vergiftungen (bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr) x x x<br />

Gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen x x x<br />

Terroranschläge außerhalb von Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten x x x<br />

Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse (bis 14 Tage nach Ausbruch) x x x<br />

Gegen Mehrbeitrag:<br />

Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe x x x<br />

Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm) x x x<br />

Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein) x x x<br />

Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 x x x<br />

Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 x x x<br />

Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 x x x<br />

45


Alle Leistungserweiterungen im Unfallschutz-AKTIV auf einen Blick<br />

Kompakt-<br />

AKTIV<br />

Optimal-<br />

AKTIV<br />

Exklusiv-<br />

AKTIV<br />

Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe x x x<br />

Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen x x x<br />

Servicepaket x x x<br />

Gesundheitsschädigungen durch Zeckenstiche x x x<br />

Leistung bei Oberschenkelhalsbruch 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR<br />

Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall oder Herzinfarkt x x x<br />

Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten < 25 < 35 < 50<br />

Pflegekostenleistung<br />

Pflegestufe I = 10 % d. Inv.,<br />

Pflegestufe II = 20 % d. Inv.,<br />

Pflegestufe III = 30 % der Inv.<br />

5-faches Krankenhaustagegeld nach ambulanter Operation x x x<br />

KHT und GG auch bei Aufenthalt in Sanatorien - - x<br />

Doppeltes Krankenhaustage- / Genesungsgeld im Ausland - - x<br />

Kostenbeteiligung bei Hilfsmitteln - 1.500 EUR 3.000 EUR<br />

Kostenbeteiligung bei einem Treppenlift -<br />

10 % d. Inv. max.<br />

10.000 EUR<br />

20 % d. Inv. max.<br />

20.000 EUR<br />

Tauchtypische Gesundheitsschäden - x x<br />

einschließlich Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer - - x<br />

Ertrinkungs-/Erstickungstod unter Wasser X X X<br />

Bauch-, Leisten- und Nabelbrüche - - x<br />

Nahrungsmittelvergiftung - - x<br />

Alkoholklausel x x x<br />

Rettungsmaßnahmen an Personen und Tieren x x x<br />

Übermüdung x x x<br />

Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug x x x<br />

Gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen x x x<br />

Terroranschläge außerhalb von Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten x x x<br />

Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse (bis 14 Tage nach Ausbruch) x x x<br />

2.5 Argumente <strong>für</strong> den Verkauf<br />

Jetzt kennen Sie das neue (Unisex-)Tarifwerk zur <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong> in allen Einzelheiten.<br />

Für den Verkauf von besonderer Relevanz sind natürlich auch <strong>die</strong> Beiträge.<br />

Unsere Hinweise zum Verkauf beginnen daher zunächst mit Informationen zu <strong>die</strong>sem<br />

zentralen Thema.<br />

Eine Unterscheidung nach Berufsgruppen ist künftig zwar weiterhin möglich, aber nur<br />

<strong>für</strong> Frauen und Männer gleichermaßen. Durch den Wegfall der Gefahrengruppen <strong>für</strong><br />

Frauen (F + FZ) wird unser Tarifangebot <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Personengruppe teurer. Um <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

auch in Zukunft <strong>für</strong> Frauen attraktiv zu gestalten, werden zwei neue<br />

Gefahrengruppen G (Gesundheitswesen) und V (VerkäuferInnen) eingeführt. In <strong>die</strong>sen<br />

Berufsgruppen sind viele Frauen tätig und zudem haben <strong>die</strong>se einen unterdurchschnittlichen<br />

Schadenbedarf.<br />

46


Der ausgelöste Mehrbeitrag bei Frauen in der Gefahrengruppe A wird jedoch abgemildert,<br />

da es hier im Zuge der Neukalkulation der Beiträge zu deutlichen Beitragssenkungen<br />

kommt. Bei Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen B oder S werden Frauen künftig einen<br />

deutlich höheren Beitrag zahlen müssen.<br />

Bei Verträgen mit zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts wird sich der Vertragsbeitrag<br />

auch nach Umstellung in das neue Tarifwerk <strong>2013</strong> in der Regel nicht erhöhen,<br />

wenn bspw. Frau und Mann in Gefahrengruppe A versichert werden. Bitte beachten Sie<br />

bei künftigen Vertragsumstellungen <strong>die</strong> gültigen Umstellungsregeln.<br />

Mit unserem Tarifwerk <strong>2013</strong> wird sich Ihre Position am Markt insbesondere bei Männern<br />

deutlich verbessern – mit Blick auf das deutlich gesunkene Beitragsniveau der Gefahrengruppe<br />

A, aber auch mit Blick auf <strong>die</strong> einzigartige Leistungsart Unfall-Rentenkapital.<br />

Mit <strong>die</strong>ser hochmodernen Leistungsart können Sie im Wettbewerb punkten, insbesondere<br />

dann, wenn es um <strong>die</strong> dauerhafte Sicherung der monatlichen Versorgungsbezüge<br />

geht. Denn das Unfall-Rentenkapital bietet eine topaktuelle und beitragsgünstige Alternative<br />

zur Unfallrente.<br />

2.5.1 Standardisierte Pakete erleichtern den Verkauf<br />

Für den schnellen, unkomplizierten Verkauf stehen Ihnen in den Tarif-Varianten Kompakt,<br />

Optimal und Exklusiv vier standardisierte Pakete zur Auswahl:<br />

Leistungsarten Paket 1 Paket 2 Paket 3 Paket 4<br />

Invalidität mit Progression 30.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 120.000 EUR<br />

Höchstleistung Prog. 600 180.000 EUR 360.000 EUR 540.000 EUR 720.000 EUR<br />

Höchstleistung Prog. 400 120.000 EUR 240.000 EUR 360.000 EUR 480.000 EUR<br />

Höchstleistung Prog. 250 75.000 EUR 150.000 EUR 225.000 EUR 300.000 EUR<br />

Todesfall<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Unfallrente / Unfallzeitrente<br />

optional mit BU-Schutz *<br />

Unfall-Rentenkapital<br />

5.000 EUR<br />

20 EUR<br />

Unfallrente / Unfallzeitrente /Unfall-Rentenkapital (falls gewünscht)<br />

500 EUR<br />

100.000 EUR<br />

Entsprechend der gewählten Tarif-Variante immer ohne Mehrbeitrag mitversichert<br />

Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Reha-Management 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Kosmetische Operationen<br />

- davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz<br />

7.500 EUR<br />

-<br />

10.000 EUR<br />

2.500 EUR<br />

12.500 EUR<br />

5.000 EUR<br />

Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

* Für Kinder kann <strong>die</strong> Unfallrente / Unfallzeitrente nur ohne BU-Schutz versichert werden.<br />

Welchen Vorteil bietet <strong>die</strong> Absicherung mittels der Pakete?<br />

Neben der schnellen Erstellung eines Angebotes bieten <strong>die</strong> Pakete immer dann einen<br />

Beitragsvorteil, wenn es sich bei der versicherten Person um eine Frau oder einen<br />

Mann handelt, <strong>die</strong> aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B oder S<br />

47


eingestuft werden muss. Denn innerhalb der Pakete, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> vorgenannten Gefahrengruppen zu vergünstigten Beiträgen angeboten.<br />

Allerdings gilt <strong>die</strong>ser günstige Beitrag nur dann, wenn das Paket vollständig versichert<br />

wird. Es müssen also mindestens 30.000 EUR Invalidität, 5.000 EUR Todesfall und<br />

20 EUR Krankenhaustagegeld versichert werden, denn <strong>die</strong>se Leistungsarten und Versicherungssummen<br />

bilden das kleinste Paket. Wird eine <strong>die</strong>ser Leistungsarten nicht mitversichert<br />

oder wird <strong>die</strong> Mindest-Versicherungssumme unterschritten, so wird <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Beitragberechnung <strong>die</strong> tatsächliche Gefahrengruppe zugrunde gelegt.<br />

Zusätzlich zu den Leistungsarten Invalidität, Todesfall und Krankenhaustagegeld kann<br />

noch eine Unfallrente oder Unfallzeitrente (alle Stufen) mit einer Versicherungssumme<br />

in Höhe von 500 EUR und / oder ein Unfall-Rentenkapital (alle Stufen) mit der Versicherungssumme<br />

in Höhe von 100.000 EUR versichert werden. Auch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Leistungsarten<br />

gelten <strong>die</strong> vergünstigten Beiträge innerhalb der Paketabsicherung.<br />

Höherer oder zusätzlicher Versicherungsschutz (z.B. Genesungsgeld) wird entsprechend<br />

der tatsächlichen Gefahrengruppe berechnet. Bei Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag<br />

erfordern, sind Pakete nicht versicherbar.<br />

Fazit: Die Absicherung mittels der Pakete sichert Ihnen bei einer unserer Kernzielgruppen,<br />

nämlich Handwerkern mit körperlicher Berufsarbeit, einen großen Wettbewerbsvorteil.<br />

Bei allen anderen Zielgruppen können auch Pakete gewählt werden, bringen jedoch<br />

keinen besonderen Beitragsvorteil.<br />

Innerhalb der Beratungssoftware (BSW) können Sie <strong>die</strong> Pakete direkt auswählen. Aber<br />

auch, wenn <strong>die</strong> Leistungsarten einzeln ausgewählt und <strong>die</strong> Versicherungssummen manuell<br />

eingegeben werden, gilt <strong>die</strong> vorgenannte Regelung. Sobald <strong>die</strong> BSW erkennt, das<br />

innerhalb des Angebotes ein Paket abgebildet wird, der in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B oder S<br />

eingestuft werden muss, gelten <strong>die</strong> günstigeren Beiträge.<br />

Wichtig: Für jede versicherte Person wird in der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> nur einmal<br />

der Beitragsvorteil mittels eines Pakets gewährt.<br />

2.5.2 Das Sicherheitskonzept AKTIV<br />

Unser Tarif Unfallschutz-AKTIV ist laut eines Urteils der Zeitschrift<br />

Finanztest „Besonders empfehlenswert“. Diese Auszeichnung haben<br />

wir zum Anlass genommen, ein 4-Stufen-Konzept zur Absicherung<br />

von älteren Versicherten aufzulegen, das „Sicherheitskonzept<br />

AKTIV“. Dieses Konzept bietet ihnen <strong>die</strong> Möglichkeit, auf einfache Art<br />

48


und Weise ein Angebot abzugeben und so den Kunden nach individuellen Wünschen<br />

zu versichern.<br />

Der Schwerpunkt in <strong>die</strong>sem Konzept bildet hierbei unsere Leistungsart „Pflege-/ Hilfsleistungen“,<br />

<strong>die</strong> ein besonderes Lob der Tester erhielt. Grund hier<strong>für</strong> ist u.a. <strong>die</strong> Tatsache,<br />

dass wir der einzige Versicherer in Deutschland sind, der Kunden mit <strong>die</strong>ser Leistungsart<br />

alleine, also ohne weiteren Unfallschutz versichert. Zudem sind wir einer von ganz<br />

wenigen Versicherern in Deutschland, <strong>die</strong> im Rahmen der Pflege-/Hilfsleistungen nicht<br />

nur <strong>die</strong> Vermittlung von Leistungen übernimmt, sondern auch noch <strong>die</strong> Kosten. Und das<br />

ganze zu einem überdurchschnittlich günstigen Beitrag.<br />

Das Besondere am Sicherheitskonzept AKTIV ist der Beratungsansatz. Im Vergleich<br />

zum „klassischen UV-Verkauf“ fokussiert das Sicherheitskonzept AKTIV auf ausgewählte<br />

Leistungsarten und stellt in den ersten beiden Stufen speziell das Thema Pflege in<br />

den Vordergrund.<br />

Ihre Kunden können aus 4 aufeinander aufbauenden Absicherungsmöglichkeiten (=<br />

Stufen) den passenden Schutz entweder nach der Tarif-Variante Kompakt-AKTIV,<br />

Optimal-AKTIV oder Exklusiv-AKTIV auswählen. Jede Stufe kann einzeln abgeschlossen<br />

und optional um <strong>die</strong> Leistung „Happy Holiday“ erweitert werden.<br />

Das Sicherheitskonzept AKTIV kann über <strong>die</strong> BSW aufgerufen werden. Ein Klick, und<br />

schon ist das richtige Paket ausgewählt und kann in den Antrag übertragen werden.<br />

Die Beratungssoftware (BSW) erleichtert <strong>die</strong> Antragsaufnahme<br />

Zur Beitragsermittlung empfehlen wir generell <strong>die</strong> Nutzung der Beratungssoftware.<br />

Nur mit der BSW haben Sie immer <strong>die</strong> Gewissheit, dass der Beitrag korrekt ermittelt<br />

wird. Mittels der BSW können Sie nicht nur Vorschläge errechnen sondern auch direkt<br />

den richtigen Antrag aufnehmen. Mit ELAN haben Sie dann <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> Antragsdaten<br />

auf dem kürzesten Weg zur HV und damit zur Policierung zu senden.<br />

49


Über <strong>die</strong> BSW können Sie auch Vorschläge mit Werbeschreiben und Produktbeschreibungen<br />

sowie dynamische Anträge ausdrucken. Damit sparen Sie viel Zeit und vermeiden<br />

Übertragungsfehler. Auf <strong>die</strong>se zahlreichen Vorteile, <strong>die</strong> Ihnen <strong>die</strong> BSW bietet, sollten<br />

Sie nicht verzichten.<br />

Nachlässe bieten weitere Argumente<br />

Bei der Gewinnung von Neukunden werden Ihnen auch <strong>die</strong> Nachlässe helfen. Dabei<br />

handelt es sich um den Dauernachlass bei Vereinbarung einer 3-jährigen Laufzeit und<br />

den Gruppennachlass, der in unserem Tarifwerk bereits bei zwei versicherten Personen<br />

eingeräumt werden kann, und zwar in Höhe von 10 %. Ab fünf versicherten Personen<br />

erhöht sich <strong>die</strong>ser Nachlass auf 15 % und macht so den Unfall-Versicherungsschutz <strong>für</strong><br />

Großfamilien erschwinglicher.<br />

Ältere Versicherte werden bei <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> <strong>für</strong> ihre langjährige Treue belohnt. Bei<br />

Umstellung des Vertrages in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8, erhalten unsere Kunden <strong>für</strong> jedes<br />

bei einem Unternehmen der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe zurückgelegte volle Versicherungsjahr<br />

1 % Nachlass, insgesamt aber nicht mehr als 30 %.<br />

Darüber hinaus gibt es noch <strong>die</strong> Möglichkeit eines Risikonachlasses, der jedoch nur in<br />

bestimmten Situationen genutzt werden sollte (Gilt nicht in Kombination mit dem Treuenachlass!)<br />

und in der Regel noch der Zustimmung des Filialdirektors bedarf.<br />

Neben den verschiedenen Nachlassmöglichkeiten bieten wir nach wie vor einen besonders<br />

günstigen Tarif <strong>für</strong> alle Mitarbeiter von Banken und Versicherungen.<br />

Beitragsfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Auszubildende<br />

Eine besondere Akquisitionsmöglichkeit haben Sie bei Schülern, <strong>die</strong> kurz vor dem Abschluss<br />

ihrer Schulausbildung stehen und ihre Berufskarriere mit einer Ausbildung beginnen.<br />

Schließen <strong>die</strong> künftigen „Lehrlinge“ frühzeitig eine Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> ab,<br />

erhalten sie bis zu einer Dauer von 6 Monaten beitragsfreien Versicherungsschutz. Der<br />

beitragsfreie Versicherungsschutz wird maximal 5 Monate vor Beginn der Ausbildung<br />

gewährt und endet spätestens nach dem 1. Ausbildungsmonat.<br />

Ein Beispiel:<br />

Antragstellung: 18.04.2012 Ausbildungsbeginn: 01.09.2012<br />

Der beitragsfreie Versicherungsschutz beginnt bereits ab dem 3. Tag nach Antragstellung<br />

(frühestens ab Antragseingang bei der FD), also am 21.04.2012.<br />

Der beitragspflichtige Versicherungsschutz beginnt einen Monat nach Ausbildungsbeginn,<br />

also am 01.10.2012 (= Vertragsbeginn des Antrages).<br />

50


Nutzen Sie <strong>die</strong>se Chancen und schaffen Sie weitere Kundenverbindungen zu jungen<br />

Menschen.<br />

2.5.3 Wertbeständigkeit durch Dynamik<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Die Dynamisierung trägt dazu bei, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz<br />

besitzt, der stets den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst<br />

ist.<br />

Auch im Tarifwerk <strong>2013</strong> können alle Tarif-Varianten der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> als<br />

dynamische Versicherung abgeschlossen werden. Ausgenommen hiervon bleiben lediglich<br />

Verträge in der Gefahrengruppe A8 im Unfallschutz-AKTIV.<br />

Dabei werden zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />

jeweils um den Prozentsatz erhöht, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um 5 %. Der Beitrag<br />

erhöht sich im gleichen Verhältnis wie <strong>die</strong> Versicherungssummen.<br />

Alternativ kann eine jährliche Erhöhung um einen festen Prozentsatz zwischen 3 % und<br />

10 % vereinbart werden.<br />

Die Versicherungssummen werden im Rahmen der tariflichen Höchstsummen aufgerundet.<br />

Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie <strong>die</strong> Versicherungssummen.<br />

Die Bergungskosten, beitragsfrei eingeschlossene und darüber hinaus abgeschlossene<br />

beitragspflichtige Kosten <strong>für</strong> kosmetische Operationen sowie beitragsfreie Leistungserweiterungen<br />

wie z.B. das Servicepaket nehmen nicht an der Dynamisierung teil.<br />

Hinweis zur Überschussbeteiligung<br />

Verträge nach dem UV Tarifwerk <strong>2013</strong> sind nicht überschussberechtigt. Wir haben -<br />

nicht zuletzt aufgrund der in den letzten Jahren stark gesunkenen Überschüsse und des<br />

damit fehlenden zusätzlichen Verkaufsarguments - auf <strong>die</strong> weitere Ausschüttung zugunsten<br />

eines insgesamt günstigeren Beitragsniveaus verzichtet.<br />

Bei Umstellung eines überschussberechtigten UV-Vertrages (TW 2000 PLUS oder älteres<br />

TW) in das neue Tarifwerk <strong>2013</strong> sind wir angehalten, bestehende Überschussguthaben<br />

an unsere Kunden auszuzahlen. Dabei handelt es sich im Einzelfall um durchaus<br />

größere Summen. Es wird - je nach Höhe des Kontostandes - unterschiedlich verfahren.<br />

Guthaben bis 300 EUR werden in jedem Fall an den Kunden ausgezahlt. Beträgt das<br />

Guthaben mehr als 300 EUR, so kann der Kunde sich <strong>für</strong> verschiedene Wege entschei-<br />

51


den. Zum Beispiel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Investition in einem lukrativen Fond bei der Privatbank<br />

DONNER & REUSCHEL AG – der Bank der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe. Das Guthaben<br />

kann – bis zur Entscheidung über <strong>die</strong> richtige Anlageform – auf dem „Cashkonto“ geparkt<br />

werden. Es besteht aber auch <strong>die</strong> Möglichkeit, dass Guthaben vorerst weiter auf<br />

dem UV-Überschusskonto zu belassen. In <strong>die</strong>sem Fall nimmt das Guthaben zwar nicht<br />

mehr an der jährlichen Gewinnausschüttung teil. Es wird aber weiterhin jährlich verzinst<br />

- und zwar in Höhe des bis dato garantierten Zinssatzes.<br />

2.5.4 Steuerliche Aspekte<br />

Ein weiterer Aspekt zum Thema „Geld und <strong>Unfallversicherung</strong>“.<br />

„Vater Staat“ unterstützt den Abschluss einer <strong>Unfallversicherung</strong>. Nutzen Sie <strong>die</strong>se<br />

Subvention <strong>für</strong> Ihre Argumentation. Die wichtigsten Bestimmungen:<br />

Private <strong>Unfallversicherung</strong> von Arbeitnehmern<br />

Beiträge <strong>für</strong> eine private <strong>Unfallversicherung</strong> zählen grundsätzlich zu den Sonderausgaben.<br />

Die zulässigen Höchstbeträge hier<strong>für</strong> sind jedoch sehr niedrig und werden vor allem<br />

von Arbeitnehmern in aller Regel bereits durch <strong>die</strong> gesetzliche Sozialversicherung<br />

in voller Höhe ausgeschöpft. Eine tatsächliche und nachhaltige Steuerminderung wird<br />

auf <strong>die</strong>sem Wege nur sehr selten erzielt.<br />

In bestimmten Fällen können Arbeitnehmer dennoch Steuern mit der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

sparen.<br />

Hier drei Beispiele:<br />

Aufwendungen des Arbeitnehmers <strong>für</strong> eine <strong>Unfallversicherung</strong>, <strong>die</strong> ausschließlich Arbeitsunfälle<br />

umfasst (einschließlich der Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte)<br />

sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).<br />

Aufwendungen des Arbeitnehmers <strong>für</strong> eine <strong>Unfallversicherung</strong> gegen außerberufliche<br />

Unfälle (Freizeit-Unfälle) sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).<br />

Bei Aufwendungen <strong>für</strong> freiwillige <strong>Unfallversicherung</strong>en des Arbeitnehmers, <strong>die</strong> sowohl<br />

berufliche als auch außerberufliche Risiken abdecken, erlaubt <strong>die</strong> Finanzverwaltung seit<br />

1997 eine Aufteilung der Bezüge in Werbungskosten und Sonderausgaben.<br />

Der Gesamtbetrag (einschließlich Versicherungssteuer) ist dem Risiko entsprechend<br />

aufzuteilen. Für <strong>die</strong> Aufteilung sind <strong>die</strong> Angaben des Versicherungsunternehmens<br />

maßgeblich. Fehlen Angaben hierzu, ist der Gesamtbetrag nach Näherungswerten aufzuteilen.<br />

Es bestehen keine Bedenken, wenn <strong>die</strong> Anteile auf jeweils 50 % des Gesamtbeitrages<br />

geschätzt werden.<br />

52


Da es <strong>für</strong> Werbungskosten (im Gegensatz zu Vorsorgeaufwendungen) keinen Höchstbetrag<br />

gibt, sind <strong>die</strong>se Regelungen <strong>für</strong> Arbeitnehmer sehr vorteilhaft, da sie den Berufstätigen<br />

- je nach Steuerprogression - erheblich entlasten können.<br />

Private <strong>Unfallversicherung</strong>en, <strong>die</strong> der Arbeitgeber abgeschlossen hat<br />

Bei einer privaten <strong>Unfallversicherung</strong>, <strong>die</strong> ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer<br />

abgeschlossen hat (Arbeitgeber = VN, Arbeitnehmer = VP), handelt es sich um eine<br />

Versicherung <strong>für</strong> fremde Rechnung (§ 179 i.V.m. §§ 43 bis 48 VVG).<br />

Die steuerliche Behandlung <strong>die</strong>ser Unfall-Versicherungsverträge wurde auf der Grundlage<br />

des Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 11.12.2008 mit dem Erlass des<br />

Bundesfinanzministeriums (BFM) vom 29.10.2009 neu geregelt.<br />

Seit dem 01.01.2001 gilt das so genannte Korrespondenzprinzip (vorgelagerte / nachgelagerte<br />

Besteuerung). Demnach müssen bei der privaten Betrieblichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />

entweder <strong>die</strong> Beiträge oder <strong>die</strong> Leistungen versteuert werden. Ausschlaggebend<br />

ist der so genannte Direktzugriff, d.h., der Möglichkeit der versicherten Personen,<br />

unter Umgehung des Weges über den Arbeitgeber <strong>die</strong> Leistung nach einem Versicherungsfall<br />

direkt vom Versicherer zu erhalten. Dazu müssen <strong>die</strong> AUB abgedungen werden.<br />

Wird kein Direktzugriff vereinbart, so stehen <strong>die</strong> Rechte aus dem Vertrag dem VN, also<br />

dem Arbeitgeber zu. Folge: Die Beiträge zählen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn<br />

und brauchen somit auch nicht versteuert zu werden. Versicherungsleistungen, <strong>die</strong> der<br />

Arbeitnehmer über den Arbeitgeber erhält, müssen in Korrespondenz dazu im Jahr der<br />

Auszahlung versteuert werden. Aufgrund eines BFH-Urteils vom 11.12.2008 muss <strong>die</strong><br />

Leistung aber nicht mehr in voller Höhe versteuert werden, sondern nur noch in Höhe<br />

des <strong>für</strong> den Versicherungsschutz bis zum Unfallzeitpunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> verunfallte Person insgesamt<br />

gezahlten Beitrages.<br />

Wird dagegen der Direktzugriff vereinbart, stehen <strong>die</strong> Rechte aus dem Vertrag nunmehr<br />

den versicherten Personen zu. Folge: Die Leistungen aus der <strong>Unfallversicherung</strong> bleiben<br />

dann grundsätzlich steuerfrei (Ausnahme: Ertragsanteilversteuerung der Unfallrente).<br />

Allerdings müssen <strong>die</strong> Beiträge als Bestandteil des Einkommens dann individuell<br />

bei jedem Arbeitnehmer versteuert werden. Das heißt: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag,<br />

ggf. Kirchensteuer und Sozialabgaben fallen an.<br />

Eine Sonderform bildet <strong>die</strong> Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> im Rahmen der Steuerpauschalierung<br />

nach § 40 b (3) Einkommensteuergesetz. Gemäß <strong>die</strong>ser Regelung kann <strong>die</strong><br />

Lohnsteuer vom Arbeitgeber pauschal (z.Z. 20 %) an das Finanzamt abgeführt werden.<br />

53


Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Regelung ist, dass mindestens drei Arbeitnehmer gemeinsam<br />

in einem Vertrag versichert sind und der Teilbetrag pro versicherte Person jährlich<br />

62 EUR (ohne Versicherungssteuer) nicht übersteigt.<br />

Außerdem ist auch hier erforderlich, dass der Arbeitnehmer den Versicherungsanspruch<br />

unmittelbar gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann<br />

(Direktzugriff). Die entsprechenden Formulare sind im AVUS hinterlegt.<br />

2.5.5 Neue Verträge gewinnen und alte Verträge neu ordnen<br />

Unser vordringlichstes Ziel ist es, neue Unfall-Versicherungsverträge zu gewinnen;<br />

aber natürlich auch den Bestand zu sichern und auszubauen.<br />

Angesichts eines noch immer geringen Marktsättigungsgrades in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

dürfte <strong>die</strong>ses Ziel realisierbar sein, denn ein ausreichend großes Kundenpotenzial und<br />

ein entsprechend hoher Bedarf sind immer noch vorhanden.<br />

Unser besonderes Interesse gilt daher all den Personen, <strong>die</strong> noch keine private <strong>Unfallversicherung</strong><br />

besitzen. Daneben gibt es allerdings auch zwei weitere Personengruppen,<br />

<strong>die</strong> Ihre Aufmerksamkeit ver<strong>die</strong>nen:<br />

• Personen, <strong>die</strong> bereits bei einem Mitbewerber versichert sind, und<br />

• Kunden, <strong>die</strong> bereits eine <strong>Unfallversicherung</strong> bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

abgeschlossen haben.<br />

Priorität hat aber das Neugeschäft. Neuordnungen von Verträgen sind aber gleichermaßen<br />

wünschenswert, da bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um 3 weitere<br />

Jahre <strong>die</strong> Bestandssicherheit deutlich verbessert wird.<br />

54


3 Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR):<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) können Sie ausschließlich<br />

über <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG anbieten.<br />

3.1 Was bedeutet UBR?<br />

Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) bietet Unfall-<br />

Versicherungsschutz mit Spareffekt. Dieser wird durch <strong>die</strong> garantierte Rückzahlung der<br />

Beiträge entsprechend der gewählten Rückzahlungshöhe zwischen 90 % und 100 %<br />

(auf Jahreszahlungsbasis, ohne Versicherungssteuer) zuzüglich der Zahlung einer<br />

Überschussbeteiligung erreicht.<br />

Betrachten wir <strong>die</strong> drei Bausteine:<br />

1. Unfall-Versicherungsschutz mit<br />

2. garantierter Beitragsrückzahlung (zwischen 90 % und 100 %) und<br />

3. Überschussbeteiligung<br />

... etwas näher:<br />

Unfall-Versicherungsschutz<br />

Bei der UBR handelt es sich zunächst auch um eine <strong>Unfallversicherung</strong>. Alle Gründe,<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den Abschluss einer <strong>Unfallversicherung</strong> sprechen, gelten somit auch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

UBR.<br />

Sie können <strong>die</strong> UBR in Verbindung mit allen Tarif-Varianten des UV-Tarifwerks <strong>2013</strong><br />

(Kompakt, Optimal, Exklusiv sowie Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV)<br />

anbieten. Außerdem sind alle Leistungsarten (außer Sofortleistungen <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete,<br />

Sofortleistung nach traumatisierendem Ereignis, Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

und Zulagenersatz) sowie alle progressiven Invaliditätsstaffeln (Unfallschutz-AKTIV nur<br />

ohne Progression) versicherbar. Tagegeld kann mitversichert werden, allerdings nur in<br />

einem zweiten separaten Vertrag. Alle Leistungserweiterungen (mit Ausnahme der Arbeitslosenklausel)<br />

gelten auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung.<br />

Auch <strong>die</strong> erhöhten Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe, Handwerker (Arm, Arm und<br />

Bein) und Musiker (Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3) sind im Erwachsenentarif versicherbar.<br />

Lediglich Sonderrisiken (z. B. Drachenfliegen) sind in der UBR nicht versicherbar.<br />

Garantierte Beitragsrückzahlung<br />

Ein „Plus“ <strong>die</strong>ses Angebots und das Hauptmotiv <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kundenentscheidung ist <strong>die</strong> garantierte<br />

Beitragsrückzahlung. Der Versicherte spart ein Kapital an, das er in jedem Fall<br />

55


zurückerhält, und zwar auch dann, wenn während der Vertragslaufzeit Versicherungsleistungen<br />

erbracht worden sind. Dabei kann er sich entscheiden, ob er seine eingezahlten<br />

Beiträge zu 100 %, oder aber zu einem geringeren Prozentsatz (97 %, 95 %,<br />

93 % oder 90 %) zurück gezahlt bekommen will (auf Jahreszahlungsbasis, ohne Versicherungssteuer).<br />

Die Entscheidung zu einer geringeren Rückzahlungsquote hat dabei<br />

einen entscheidenden Einfluss auf <strong>die</strong> Höhe des Beitrags.<br />

Überschussbeteiligung<br />

Zusätzlich wird das Kapital gut verzinst. Das heißt, eine Überschussbeteiligung stockt<br />

das angesammelte Guthaben noch zusätzlich auf. Vom Vorstand wurde hierzu ein Garantiezins<br />

von 2,75 % festgelegt. Dazu kommt noch eine weitere Ausschüttung, <strong>die</strong> jährlich<br />

neu festgelegt wird. Für das Jahr 2012 wurde vom Vorstand beschlossen, <strong>die</strong> Mindestverzinsung<br />

in den einzelnen Gewinnverbänden der früheren UBR-Tarife und im aktuellen<br />

UBR-Tarif auf eine Gesamtverzinsung von 4,5 % anzuheben.<br />

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei der Darstellung der Überschussbeteiligung<br />

jeweils um Modelle handelt, <strong>die</strong> unverbindlich sind und nicht garantiert werden können.<br />

Hintergründe und Perspektiven<br />

Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung eröffnet Perspektiven in<br />

vielerlei Hinsicht. Denn sie vereint den Spargedanken mit dem des Versicherungsschutzes.<br />

Daher können Sie <strong>die</strong> UBR in allen Zielgruppe anbieten, vom Kind bis zur<br />

Generation AKTIV - nicht zuletzt auch als Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge.<br />

Die UBR ist ein Angebot, das eine einmal geknüpfte Kundenbeziehung langfristig bindet<br />

und damit eine besondere Bestandsfestigkeit besitzt.<br />

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, <strong>die</strong> UBR anzubieten. Denn mit der Kombination von<br />

leistungsstarkem Unfallschutz und flexibler Vertragsgestaltung, Service und günstigen<br />

Beiträgen haben Sie Wettbewerbsvorteile eindeutig auf ihrer Seite.<br />

Wie rechnet sich <strong>die</strong> UBR?<br />

Die Antwort ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.<br />

Grundlage einer jeden UBR ist der Beitrag <strong>für</strong> den Unfallschutz. Darauf wird ein Sparvorgang<br />

aufgesattelt. - Fertig ist <strong>die</strong> UBR, <strong>die</strong> Ihnen hervorragende Verkaufschancen<br />

bietet, zumal noch nicht viele Wettbewerber <strong>die</strong>ses Produkt im Angebot vorhalten.<br />

3.2 Beitragsberechnung leicht gemacht<br />

56<br />

Die UBR kann nur über <strong>die</strong> Beratungssoftware berechnet werden. Schalten Sie den<br />

Laptop an, rufen Sie <strong>die</strong> UV-Beratungssoftware auf und wählen Sie dort <strong>die</strong> UBR aus.


Schnell und sicher können Sie den UBR-Beitrag ermitteln und sich <strong>die</strong> Werte zur garantierten<br />

Beitragsrückzahlung und zur voraussichtlichen Überschussbeteiligung anzeigen<br />

lassen.<br />

Per Knopfdruck können Sie ferner einen Vorschlag und / oder Werbebrief sowie eine<br />

Produktbeschreibung erstellen oder direkt einen vorbereiteten ELAN-Antrag ausfüllen<br />

und nach erfolgter Unterschrift des Kunden an <strong>die</strong> HV weiterleiten. So wird <strong>die</strong> Handhabung<br />

der UBR zum Kinderspiel. Rechen- und Übertragungsfehler werden gleichzeitig<br />

ausgeschlossen.<br />

Alternativ können Sie übrigens auch <strong>die</strong> Beratungssoftware zur Risiko-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> aufrufen und direkt in <strong>die</strong> UBR verzweigen. Dieser Weg empfiehlt<br />

sich vor allem, wenn Sie einen kombinierten Risiko-UV/UBR-Versicherungsschutz anbieten<br />

wollen.<br />

Der UBR-Beitrag basiert auf folgender Formel:<br />

Beitrag Unfallschutz x UBR-Faktor = Beitrag UBR<br />

Vordergründig betrachtet, handelt es sich um einen einfachen Rechenvorgang. Dennoch<br />

ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang einiges zu berücksichtigen.<br />

Der UBR-Faktor<br />

Ausgangspunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR ist <strong>die</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>. Der UBR-Faktor stellt <strong>die</strong><br />

<strong>Unfallversicherung</strong> auf „UBR-Füße“. Das heißt, über den UBR-Faktor fließen <strong>die</strong> notwendigen<br />

Elemente der Lebensversicherung - beispielsweise <strong>die</strong> Sterbetafeln - in den<br />

UBR-Beitrag ein.<br />

Der UBR-Faktor ist abhängig<br />

• vom Eintrittsalter der zu versichernden Person,<br />

• von der Beitragszahlungsdauer,<br />

• von der Anzahl der beitragsfreien Jahre,<br />

• von der Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung,<br />

• von der Art der Zahlungsweise,<br />

• und von der Form der Beitragsauszahlungen.<br />

Eintrittsalter der zu versichernden Person<br />

Bei der Ermittlung des Eintrittsalters gilt folgender Grundsatz: Sind zum Stichtag „Versicherungsbeginn“<br />

bereits mehr als 6 Monate seit dem letzten Geburtstag der zu versichernden<br />

Person verstrichen, wird das begonnene Lebensjahr hinzugerechnet.<br />

Zwei Beispiele sollen <strong>die</strong>s verdeutlichen:<br />

57


Ermittlung des richtigen Eintrittsalters:<br />

Geburtsdatum der versicherten<br />

Person:<br />

Beispiel 1 Beispiel 2<br />

02.01.1982 30.12.1981<br />

Versicherungsbeginn: 01.07.2012 01.07.2012<br />

Differenz:<br />

30 Jahre,<br />

5 Monate,<br />

29 Tage<br />

30 Jahre,<br />

6 Monate,<br />

1 Tag<br />

Eintrittsalter: 30 Jahre 31 Jahre<br />

Das mögliche Eintrittsalter darf<br />

- im Erwachsenentarif nur zwischen dem 14. und 63. Lebensjahr<br />

- im Kindertarif zwischen 0 und 13 Jahre und<br />

- bei der Generation AKTIV zwischen dem 55. und 72. Lebensjahr liegen.<br />

Das Baukasten-System<br />

Kernpunkt unseres aktuellen UBR-Tarifs bildet das so genannte Baukasten-System.<br />

Dabei handelt es sich um insgesamt vier Bausteine (weiche Tarifierungsmerkmale), mittels<br />

der Sie <strong>die</strong> Höhe des Beitrags zur UBR im Sinne des Kunden beeinflussen können.<br />

Die vier Bausteine steuern <strong>die</strong>:<br />

• Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung<br />

• Beitragszahlungsdauer<br />

• Anzahl der beitragsfreien Jahre<br />

• Jährlichen oder monatlichen Teilauszahlungen<br />

Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung<br />

Bei der Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung kann der Kunde nach dem Baukastensystem<br />

zwischen mehreren Prozentsätzen frei wählen. Zur Auswahl stehen: 100 %,<br />

97 %, 95 %, 93 % und 90 %. Hier gilt der Grundsatz: Je niedriger der Rückzahlungsprozentsatz,<br />

desto niedriger der zu zahlende Beitrag. Allerdings wird bei geringeren<br />

Prozentsätzen <strong>die</strong> Chance, <strong>die</strong> Summe der eingezahlten Beiträge mit der Rückzahlungssumme<br />

plus Überschussbeteiligung zu erreichen, immer geringer. Will Ihr Kunde<br />

sicherstellen, mindestens <strong>die</strong> eingezahlten Beiträge zurück zu erhalten, so ist er gut beraten,<br />

einen höheren Rückzahlungsprozentsatz zu wählen.<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

In der UBR wird zwischen der Vertragsdauer und der Beitragszahlungsdauer differenziert.<br />

Diese beiden Zeiträume sind nicht zwangsläufig identisch. Wichtig: Nur während<br />

der Beitragszahlungsdauer besteht Versicherungsschutz (Ausnahme Einmalbeitrag).<br />

58


In der Gefahrengruppe K (Unfallschutz) endet <strong>die</strong> Beitragszahlung spätestens mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind (versicherungstechnisch) 18<br />

Jahre alt wird.<br />

Versicherungstechnisch heißt, Unfall-Versicherungsschutz besteht nicht exakt bis zum<br />

18. Geburtstag, sondern bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, das <strong>die</strong> kürzeste<br />

Zeitspanne bis zur Vollendung des entsprechenden Lebensjahres aufweist. Der Monat<br />

wird mit 30 Tagen gerechnet.<br />

Zwei Beispiele verdeutlichen <strong>die</strong>se Berechnung:<br />

Beispiel 1 Beispiel 2<br />

Geburtsdatum des Kindes: 06.04.2012 06.04.2012<br />

Vertragsbeginn: 29.06.2012 15.11.2012<br />

18. Geburtstag des Kindes: 06.04.2030 06.04.2030<br />

Der Vertrag besteht zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt:<br />

Ablauf des Versicherungsjahres, das<br />

<strong>die</strong> kürzeste Zeitspanne zum 18. Geburtstag<br />

aufweist:<br />

17 Jahre,<br />

9 Monate,<br />

7 Tage<br />

17 Jahre,<br />

4 Monate,<br />

21 Tage<br />

29.06.2030 15.11.2029<br />

Der Versicherungsschutz endet am: 29.06.2030 15.11.2029<br />

Alter des Kindes zum Ende des<br />

Versicherungsschutzes:<br />

18 Jahre 17 Jahre<br />

In den Gefahrengruppen A, B, S, G, V und Z (Unfallschutz) endet <strong>die</strong> Beitragszahlungsdauer<br />

und damit der Versicherungsschutz spätestens mit dem (versicherungstechnischen)<br />

70. Lebensjahr.<br />

In den Gefahrengruppen A6 und A8 (Unfallschutz-AKTIV) endet <strong>die</strong> Beitragszahlung<br />

spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person (versicherungstechnisch)<br />

80 Jahre alt wird.<br />

Versicherungstechnisch heißt - in Analogie zum Kindertarif - Unfall-Versicherungsschutz<br />

besteht nicht exakt bis zum 80. Geburtstag, sondern bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

das <strong>die</strong> kürzeste Zeitspanne bis zur Vollendung des entsprechenden<br />

Lebensjahres aufweist. Der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet.<br />

Sind Vertrags- und Beitragszahlungsdauer nicht identisch, ist grundsätzlich Folgendes<br />

zu beachten:<br />

• Die Verzinsung teilt sich in Grund- und Zinsüberschuss auf. Ein Vertrag mit laufender<br />

Beitragszahlung nimmt während der Beitragszahlungsdauer am Grundund<br />

Zinsüberschuss teil. Ein beitragsfreier Vertrag nimmt nur am Zinsüberschuss<br />

teil.<br />

59


• Bei einem Vertrag mit Einmalbeitrag wird <strong>die</strong> Grundüberschussbeteiligung in<br />

Prozent des eingezahlten Beitrages ohne Versicherungssteuer geteilt durch <strong>die</strong><br />

Anzahl der Jahre, <strong>für</strong> <strong>die</strong> der Unfall-Versicherungsschutz vereinbart wurde, ermittelt.<br />

• Unfall-Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur während der Beitragszahlungsdauer.<br />

Die Dauer des Vertrages allein sagt demnach nichts über <strong>die</strong> Dauer<br />

des Unfall-Versicherungsschutzes aus.<br />

Anzahl der beitragsfreien Jahre<br />

An <strong>die</strong> Beitragszahlungsdauer können noch bis zu 7 beitragsfreie Jahre (ohne Versicherungsschutz)<br />

angeschlossen werden. Vorteil der beitragsfreien Zeit: Der Vertragsbeitrag<br />

lässt sich auf <strong>die</strong>se Weise deutlich nach unten korrigieren.<br />

Jährliche oder monatliche Teilauszahlungen<br />

Vor Vertragsabschluss kann der Kunde wählen, in welcher Art und Weise er seine Beiträge<br />

zurück erhalten möchte. Neben der Auszahlung der gesamten Rückzahlungssumme<br />

einschließlich der angesammelten Überschüsse am Ende der Vertragslaufzeit<br />

in einer Summe stehen folgende Auszahlungsmöglichkeiten zur Auswahl:<br />

Jährliche Teilauszahlung<br />

Bei der Wahl von „jährlichen Teilauszahlungen“ wird <strong>die</strong> Beitragsrückzahlungssumme in<br />

jährlichen Raten ausgezahlt. Der Kunde kann hier zwischen 2, 3, 4 ,5 oder 6 Teilauszahlungen<br />

wählen. Die Teilauszahlungen erfolgen in gleicher Höhe. Die während der<br />

Zeit der Auszahlungsphase angesammelten Überschüsse werden als Schlusszins mit<br />

der letzten Auszahlung ausgezahlt.<br />

Bei der Wahl von jährlichen Teilauszahlungen beginnt <strong>die</strong> erste Auszahlung nach dem<br />

Ende der Beitragszahlung. Wurde eine beitragfreie Zeit vereinbart, so erfolgt <strong>die</strong> erste<br />

Beitragsrückzahlung nach dem Ende der beitragsfreien Zeit. Die jährlichen Teilauszahlungen<br />

erfolgen zu dem im Versicherungsschein genannten Termin, in dem <strong>die</strong> Teilauszahlung<br />

fällig wird. Wurden 6 Teilauszahlungen gewählt, so dauert der gesamte Auszahlungszeitraum<br />

5 Jahre.<br />

Wichtig:<br />

- Während der Zeit der Auszahlung besteht kein Versicherungsschutz.<br />

- Für <strong>die</strong> Vereinbarung einer jährlichen Teilauszahlung ist eine Summe von 600 EUR<br />

pro Auszahlung erforderlich.<br />

60


Monatliche Teilauszahlungen<br />

Bei der Wahl von „monatlichen Teilauszahlungen“ wird <strong>die</strong> Beitragsrückzahlungssumme<br />

in monatlichen Raten ausgezahlt. Der Kunde kann hier zwischen 12, 24, 36, 48 oder 60<br />

Teilauszahlungen wählen. Die Teilauszahlungen erfolgen in gleicher Höhe. Die während<br />

der Zeit der Auszahlungsphase angesammelten Überschüsse werden als<br />

Schlusszins mit der letzten Auszahlung ausgezahlt.<br />

Die Auszahlung beginnt nach dem Ende der Beitragszahlungsdauer bzw. nach dem<br />

Ende der beitragsfreien Zeit. Die monatlichen Teilauszahlungen erfolgen zu den/dem im<br />

Versicherungsschein genannten Termin(en), der dem Ende der Beitragszahlungsdauer<br />

bzw. dem Ende der beitragsfreien Zeit folgt.<br />

Wichtig:<br />

- Während der Zeit der Auszahlung besteht kein Versicherungsschutz.<br />

- Für <strong>die</strong> Vereinbarung einer monatlichen Teilauszahlung ist eine Summe von<br />

50 EUR pro Auszahlung erforderlich.<br />

Option auf einmalige Kapitalzahlung<br />

Anstelle der vereinbarten Teilauszahlungen hat der Kunde <strong>die</strong> Möglichkeit, drei Monate<br />

vor Beginn der (jährlichen oder monatlichen) Teilauszahlungen eine einmalige Kapitalzahlung<br />

zu wählen. Die Auszahlung des sog. „Deckungskapitals der garantierten Beitragsrückzahlung“<br />

ist allerdings geringer als <strong>die</strong> Summe aller Teilauszahlungen.<br />

Die gewählte Art bzw. <strong>die</strong> Dauer der Beitragsrückzahlung hat Einfluss auf <strong>die</strong> Beitragshöhe.<br />

Je länger der Zeitraum der Auszahlung, desto geringer der zu zahlende UBR-<br />

Beitrag.<br />

UBR mit Einmalbeitrag<br />

Neben den „klassischen“ Zahlungsweisen, also der monatlichen, viertel-, halb- oder<br />

jährlichen Zahlungsweise, beinhaltet <strong>die</strong> UBR auch <strong>die</strong> Möglichkeit der Einmalzahlung<br />

der Beiträge (Einmalbeitrag). Der Mindest-Einmalbeitrag beträgt 1.000 EUR netto. Bei<br />

identischem Versicherungsschutz bietet <strong>die</strong> Einmalzahlung des Beitrags dem Kunden<br />

einen erheblichen Beitragsvorteil (im Unfallschutz-AKTIV bis zu 80 %) gegenüber der<br />

laufenden Beitragszahlung. Die Einmalzahlung ist vor allem <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kunden interessant,<br />

<strong>die</strong> einen hohen Geldbetrag, zum Beispiel <strong>die</strong> Ablaufleistung einer Lebensversicherung,<br />

<strong>für</strong> sich selbst, oder <strong>für</strong> ein Kind oder Enkelkind anlegen möchte.<br />

Wichtig: Bei der UBR mit Einmalbeitrag stehen ab Vertragsbeginn sofort 90 % der eingezahlten<br />

Summe als Rückkaufswert bereit. Wir zahlen also auch bei <strong>die</strong>ser Vertragsform<br />

<strong>die</strong> Beiträge immer zurück, egal ob der VN den Ablauf erlebt, vorab beendet oder<br />

während der Vertragslaufzeit verstirbt.<br />

61


Die folgende Tabelle zeigt abschließend alle wesentlichen Elemente des Erwachsenen-,<br />

Kinder- und Generation-AKTIV-Tarifs auf einen Blick:<br />

Zielgruppe Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer<br />

Beitragsfreie<br />

Jahre<br />

Maximales Alter<br />

bei Vertragsablauf<br />

Kinder<br />

(Tarif-Varianten:<br />

Kompakt, Optimal,<br />

Exklusiv)<br />

0 - 13 Jahre<br />

0 - 9 Jahre *<br />

5 - 18 Jahre<br />

9 - 18 Jahre *<br />

0 - 7 Jahre 30 Jahre<br />

Erwachsene<br />

(Tarif-Varianten:<br />

Kompakt, Optimal,<br />

Exklusiv)<br />

14 - 63 Jahre<br />

14 - 61 Jahre *<br />

7 - 56 Jahre<br />

9 - 56 Jahre *<br />

0 - 7 Jahre 82 Jahre<br />

Generation-AKTIV<br />

(Tarif-Varianten:<br />

Kompakt-AKTIV,<br />

Optimal-AKTIV,<br />

Exklusiv-AKTIV)<br />

nur<br />

Gefahrengruppe<br />

A6<br />

55 - 72 Jahre<br />

55 - 71 Jahre *<br />

8 - 25 Jahre<br />

9 - 25 Jahre *<br />

0 - 7 Jahre 92 Jahre<br />

* gilt <strong>für</strong> UBR mit Einmalbeitrag<br />

3.3 Garantierte Beitragsrückzahlung: Das überzeugende Verkaufsargument<br />

Die Beiträge werden zurückgezahlt - so sagt es schon der Name „<strong>Unfallversicherung</strong><br />

mit garantierter Beitragsrückzahlung“. Jedoch: In welcher Höhe werden <strong>die</strong> Beiträge zurückgezahlt<br />

und wann?<br />

Der Versicherungsnehmer erhält - wie bereits erwähnt - alle eingezahlten Beiträge in<br />

Höhe des gewählten Prozentsatzes (100 %, 97 %, 95 %, 93 % oder 90 %) zurück (auf<br />

Jahreszahlungsbasis, ohne Versicherungssteuer), und zwar zum selbst festgelegten<br />

Zeitpunkt, entweder in einer Summe oder entsprechend der gewählten jährlichen oder<br />

monatlichen Teilauszahlungen. Die Beratungssoftware errechnet <strong>die</strong> Werte zur garantierten<br />

Beitragsrückzahlung und zur voraussichtlichen Überschussbeteiligung bei der<br />

Angebotserstellung automatisch, schnell und sicher.<br />

Die Tatsache, dass der Kunde bei der UBR seine Beiträge ganz oder zum größten Teil<br />

zurück erhält, sollten Sie beim Kundengespräch in den Vordergrund Ihrer Argumentationskette<br />

stellen. Im Versicherungsschein wird der vereinbarte Betrag ausgewiesen und<br />

später auch ausgezahlt – garantiert!<br />

Zur Erinnerung: Der Versicherungsnehmer erhält <strong>die</strong> Beiträge in der gewählten Höhe<br />

auch dann zurück, wenn infolge eines Unfalls Leistungen erbracht worden sind.<br />

62


Ausnahmen:<br />

Verstirbt <strong>die</strong> versicherte Person vor Ablauf der Beitragszahlungsphase, so wird der zu<br />

<strong>die</strong>sem Zeitpunkt erreichte Rückzahlungsanspruch sofort fällig.<br />

3.4 Die UBR-Überschussbeteiligung: ein zusätzliches „Plus“<br />

Für <strong>die</strong> Beitragskalkulation wurde ein Garantiezins von 2,75 % festgelegt. Zusätzlich<br />

wird das Kapital gut verzinst. Dies bedeutet: Zusätzlich zur garantierten Beitragsrückzahlung<br />

kommt ggf. eine Überschussbeteiligung hinzu, <strong>die</strong> jährlich neu entschieden<br />

wird. Wie bereits erwähnt, wurde vom Vorstand <strong>für</strong> das Jahr 2012 eine Gesamtverzinsung<br />

von 4,5 % festgelegt.<br />

Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG beteiligt ihre Kunden so in erheblichem<br />

Maße an den Überschüssen, <strong>die</strong> durch eine geschickte Geldanlage erwirtschaftet<br />

werden. Mindestens 90 % des Überschusses wird an <strong>die</strong> Versicherungsnehmer ausgeschüttet.<br />

An den Überschüssen beteiligt sind <strong>die</strong> Verträge bereits ab dem ersten Versicherungsjahr.<br />

Von da an baut sich <strong>die</strong> Überschussbeteiligung nach und nach auf. Die Verzinsung<br />

teilt sich in Grund- und Zinsüberschuss auf. Ein Vertrag mit laufender Beitragszahlung<br />

nimmt während der Beitragszahlungsdauer am Grund- und Zinsüberschuss teil. Ein beitragsfreier<br />

Vertrag nimmt nur am Zinsüberschuss teil.<br />

Bei einem Vertrag mit Einmalbeitrag wird der Grundüberschussbeteiligung in Prozent<br />

des eingezahlten Beitrages ohne Versicherungssteuer geteilt durch <strong>die</strong> Anzahl der Jahre,<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> der Unfall -Versicherungsschutz vereinbart wurde, ermittelt.<br />

Stille Reserven / Bewertungsreserven<br />

Entsprechend der Vorschriften des seit 01.01.2008 geltenden Versicherungsvertragsgesetzes<br />

(VVG) werden auch <strong>die</strong> UBR-Kunden an den stillen Reserven/Bewertungsreserven<br />

beteiligt. Der Anteil an den Bewertungsreserven (wenn einer entstanden ist)<br />

wird immer in einer Summe mit der (letzten Teil-)Auszahlung fällig.<br />

Wie bereits erwähnt, kann <strong>die</strong> Höhe der Überschussbeteiligung bei Vertragsabschluss<br />

nicht verbindlich zugesagt werden, da sie u. a. von der allgemeinen Zinsentwicklung<br />

abhängig ist.<br />

3.5 Steuerliche Aspekte<br />

Versteuerung der Überschüsse<br />

Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) behandelt der Gesetzgeber<br />

steuerlich wie eine Lebensversicherung. Das heißt, bei allen Verträgen mit<br />

Versicherungsbeginn ab 01.01.2005 muss <strong>die</strong> Differenz zwischen Rückzahlungssumme<br />

63


und Summe der eingezahlten Beiträge bei Auszahlung versteuert werden (Abgeltungssteuer).<br />

• Personen, <strong>die</strong> bei Ablauf des Vertrages das 62. Lebensjahr bereits vollendet<br />

haben und eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren eingehalten haben,<br />

müssen 50 % der Differenz zwischen Rückzahlungssumme und Summe der<br />

eingezahlten Beiträge bei Auszahlung versteuern.<br />

• Personen unter 60. Jahren sowie bei Verträgen unter 12 Jahren Vertragslaufzeit<br />

müssen <strong>die</strong> gesamte Differenz zwischen Rückzahlungssumme und Summe<br />

der eingezahlten Beiträge bei Auszahlung versteuern.<br />

Der zu versteuernde Betrag ergibt sich - wie bereits erwähnt - aus der Differenz des<br />

Rückzahlungsbetrages und der eingezahlten Beiträge. Übersteigt <strong>die</strong> Summe der<br />

eingezahlten Beiträge <strong>die</strong> Rückzahlungssumme plus Überschussbeteiligung, so<br />

kommt es zu keiner Versteuerung.<br />

Versicherungssteuer<br />

Die Versicherungssteuer beträgt zurzeit statt der üblichen 19 % in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

nur 3,8 % in der UBR. Diesen Umstand sollten Sie im Verkauf argumentativ nutzen.<br />

Im Vergleich zur Risiko-UV spart der Kunde viel Geld, bzw. bekommt es bei Vertragsablauf<br />

der UBR wieder zurück. Das nachstehende Schaubild unterstreicht <strong>die</strong>se<br />

These.<br />

Risiko-UV<br />

UBR<br />

Monatsbeitrag 50,00 EUR 50,00 EUR<br />

Versicherungsteuer (VSt.) 19 % 3,8 %<br />

VSt. in EUR 9,50 EUR 1,90 EUR<br />

Differenz<br />

X 12 Monate<br />

X 20 Jahre<br />

7,60 EUR<br />

91,60 EUR<br />

1.824,00 EUR<br />

+ Zinsen (ca. 10 %) 182,40 EUR<br />

an den Kunden zurück<br />

über 2.000 EUR<br />

3.6 Weitere Informationen rund um den Vertrag<br />

Den UBR-Verträgen liegen <strong>die</strong> Allgemeinen Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />

garantierter Beitragsrückzahlung (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AB UBR <strong>2013</strong>) zugrunde.<br />

64


Auf einige vertragliche Besonderheiten möchten wir kurz eingehen:<br />

<br />

Vertragsgestaltung<br />

Nur eine Person kann pro Vertrag versichert werden. Versicherungsschutz kann<br />

pro Vertrag nur nach einer Gefahrengruppe (allerdings in Kombination mit Gefahrengruppe<br />

Z) abgeschlossen werden.<br />

<br />

Vertragsbeginn und –ende<br />

Der UBR-Vertrag beginnt an jedem x-beliebigen Tag. Egal ob Monatsbeginn oder<br />

Monatsmitte; jedoch nicht rückwirkend.<br />

Der Vertrag endet grundsätzlich zu dem im Antrag vereinbarten Zeitpunkt.<br />

Kinder:<br />

Bei Kindern endet der Vertrag spätestens zum versicherungstechnischen<br />

30. Lebensjahr (Ende der Beitragszahlungsdauer/Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />

18. Lebensjahr. Dazu kommen bis zu 7 beitragsfreie Jahre<br />

und bis zu 5 Jahren Auszahlungszeitraum).<br />

Generation-AKTIV:<br />

Im Unfallschutz-AKTIV endet der Vertrag spätestens zum versicherungstechnischen<br />

92. Lebensjahr (Ende der Beitragszahlungsdauer/Versicherungsschutz ist<br />

das versicherungstechnische 80. Lebensjahr. Dazu kommen bis zu 7 beitragsfreie<br />

Jahre und bis zu 5 Jahre Auszahlungszeitraum).<br />

Erwachsene:<br />

Bei Erwachsenen endet der Vertrag spätestens zum versicherungstechnischen<br />

82. Lebensjahr (Ende der Beitragszahlungsdauer/Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />

70. Lebensjahr. Dazu kommen bis zu 7 beitragsfreie Jahre<br />

und bis zu 5 Jahren Auszahlungszeitraum).<br />

<br />

Freizeit-Versicherungsschutz<br />

In der UBR gelten in Abhängigkeit von der gewählten Tarif-Variante <strong>die</strong>selben Gefahrengruppen<br />

wie in der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>. Dieses gilt auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freizeit-Gefahrengruppen.<br />

Hier hat <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG einen<br />

erheblichen Wettbewerbsvorteil, da nur wenige Wettbewerber eine Freizeit-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung anbieten.<br />

Qualitativ hochwertiger Versicherungsschutz kann <strong>für</strong> den Freizeitbereich auch in<br />

der UBR zu günstigen Konditionen realisiert werden.<br />

<br />

Gefahrengruppenwechsel<br />

Aus verschiedenen Gründen kann während der Vertragslaufzeit ein Gefahrengruppenwechsel<br />

notwendig werden.<br />

65


Der Beitrag bleibt in <strong>die</strong>sen Fällen konstant, während <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />

den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Das heißt, <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />

werden - abhängig von der neuen Gefahrengruppe - entweder erhöht<br />

oder reduziert.<br />

Beispiel:<br />

Ein Mann in Gefahrengruppe A stellt um in <strong>die</strong> teurere Gefahrengruppe B:<br />

- Unveränderter MoB 30,00 EUR, <strong>die</strong> Versicherungssummen werden reduziert.<br />

- Der VN erhält einen neuen Versicherungsschein, in dem <strong>die</strong> Änderungen dokumentiert<br />

werden.<br />

<br />

Außerkraftsetzung<br />

Die Außerkraftsetzung eines UBR-Vertrages ist bis zu maximal einem Jahr möglich,<br />

wenn<br />

- der Vertrag seit mindestens 12 Monaten besteht und<br />

- das Beitragskonto ausgeglichen ist oder einen Rückstand von höchstens<br />

3 Monatsbeiträgen aufweist und<br />

- eine Willenserklärung und eine ausreichende Begründung <strong>für</strong> eine Außerkraftsetzung<br />

vorliegen (ggf. muss ein entsprechender Nachweis eingereicht<br />

werden).<br />

Beginn und Ende einer Außerkraftsetzung ist immer der 1. eines Monats. Der Zeitraum<br />

der Außerkraftsetzung muss vorab bekannt gegeben werden. Der Vertrag<br />

verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum.<br />

Ist eine Verlängerung aus bestimmten Gründen nicht möglich (z.B. im Kindertarif<br />

oder Unfallschutz-AKTIV), so ist auch keine Außerkraftsetzung des Vertrages<br />

möglich. Während der gesamten Vertragsdauer kann nur eine Außerkraftsetzung<br />

durchgeführt werden.<br />

Der Versicherungsnehmer erhält über <strong>die</strong> Außerkraftsetzung einen Versicherungsschein.<br />

Dieser beinhaltet den neuen Beginn und Ablauf, den Zeitraum der Außerkraftsetzung<br />

und <strong>die</strong> beitragsfreie Versicherungssumme. Des Weiteren werden <strong>die</strong><br />

neuen Rückkaufswerte ab Wiederinkraftsetzung dokumentiert.<br />

Wichtig: Bei Verträgen mit Einmalzahlung ist keine Außerkraftsetzung möglich!<br />

<br />

Beitragsherabsetzung / Tieferstufung<br />

Eine Beitragsherabsetzung / Tieferstufung des UBR-Vertrages ist möglich, wenn<br />

- der Vertrag mindestens 24 Monate besteht und<br />

66


- das Beitragskonto ausgeglichen ist oder einen Rückstand von höchstens<br />

3 Monatsbeiträgen aufweist und<br />

- <strong>für</strong> den Vertrag genügend Deckungskapital vorhanden ist und<br />

- eine Willenserklärung und eine ausreichende Begründung <strong>für</strong> eine Beitragsherabsetzung<br />

/ Tieferstufung vorliegt (ggf. muss ein entsprechender Nachweis<br />

eingereicht werden) und<br />

- der zuständige Filialdirektor der Beitragsherabsetzung / Tieferstufung zustimmt<br />

und <strong>die</strong>se gegenzeichnet.<br />

Der Beitrag kann dann um maximal 30 % reduziert werden, darf aber 10 EUR nicht<br />

unterschreiten.<br />

Es sollte versucht werden, zuerst <strong>die</strong> Leistungsarten KHT und GG aus dem Vertrag<br />

herauszunehmen, um <strong>die</strong> versicherte Invaliditätssumme zu erhalten. Die Mindestversicherungssummen<br />

sind zu beachten. Außerdem darf <strong>die</strong> bisherige Vertragslaufzeit<br />

nicht verändert werden.<br />

Der Versicherungsnehmer erhält einen neuen Versicherungsschein mit der entsprechend<br />

niedrigeren Rückzahlungssumme.<br />

Wichtig: Wird eine Außerkraftsetzung oder eine Beitragsherabsetzung / Tieferstufung<br />

gewünscht, so müssen Sie in jedem Fall vorab telefonisch mit der Abteilung<br />

Vertrag Unfall der HV Dortmund klären, ob der entsprechende Vertrag <strong>die</strong> geforderten<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vertragsänderung erfüllt.<br />

Bei Verträgen mit Einmalzahlung ist keine Tieferstufung möglich!<br />

<br />

Beitragsbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers (Kinder-Tarif)<br />

(Gilt nicht bei Einmalbeitrag.)<br />

Hatte der VN bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

und wurde der Tod des VN nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht<br />

und <strong>die</strong> Versicherung nicht gekündigt, dann ergeben sich bei Tod des Versicherungsnehmers<br />

während der Beitragszahlungsdauer folgende vertragliche Gestaltungen:<br />

Tod des Versicherungsnehmers aufgrund von Krankheit<br />

1. Der Unfallschutz des Kindes wird mit den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden<br />

Versicherungssummen bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer (Ende des<br />

Versicherungsschutzes) beitragsfrei fortgeführt. Gleichzeitig wird <strong>die</strong> Kapitalversicherung<br />

in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt.<br />

67


2. Wird <strong>die</strong> Beitragszahlung mit den bisherigen Beiträgen bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer<br />

fortgeführt, werden <strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden<br />

Unfall-Versicherungssummen verdoppelt (gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten<br />

„Happy Holiday“, „Reha-Management“ „Kosmetische Operationen“ und „Bergungskosten“).<br />

Vor- und Nachteile der beiden Optionen sind im Einzelfall abzuwägen.<br />

Tod des Versicherungsnehmers aufgrund eines Unfalls<br />

Der Vertrag des Kindes wird bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer (Ende<br />

des Versicherungsschutzes) von der Beitragszahlung befreit. Gleichzeitig werden<br />

<strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden Versicherungssummen verdoppelt<br />

(gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten „Happy Holiday“, „Reha-Management“ „Kosmetische<br />

Operationen“ und „Bergungskosten“).<br />

Die Rückzahlungssumme wird zu den vereinbarten Terminen ausgezahlt. Dabei<br />

wird der Vertrag so gestellt, als wäre der Beitrag über <strong>die</strong> gesamte Beitragszahlungsdauer<br />

auch eingezahlt worden. Wurden beitragsfreie Jahre vereinbart,<br />

erfolgt <strong>die</strong> Rückzahlung nach Ende der beitragfreien Zeit.<br />

Wichtig: Diese vertraglichen Gestaltungen gelten nicht bei Zahlung der Beiträge in<br />

Form eines Einmalbeitrags!<br />

Hinweis: Trotz Übernahme der Beitragszahlung kann der Vertrag von der <strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG nach einem Schadensfall gekündigt werden.<br />

Der Vertrag wird dann in Form einer beitragsfreien Kapitalversicherung fortgeführt<br />

und das Kapital, das entstanden wäre, wenn <strong>die</strong> Versicherung fortgeführt worden<br />

wäre, zum Rückzahlungstermin / zu den Rückzahlungsterminen zur Verfügung gestellt.<br />

<br />

Beitragsbefreiung bei einem unfallbedingten Invaliditätsschaden von<br />

mindestens 50 %<br />

Erleidet eine versicherte Person einen Unfall mit einem Invaliditätsschaden von<br />

mindestens 50 %, wird der Beitragszahler bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer<br />

(Ende des Versicherungsschutzes) von der Beitragszahlung befreit. Die Rückzahlungssumme<br />

wird zu den vereinbarten Terminen ausgezahlt. Dabei wird der<br />

Vertrag so gestellt, als wäre der Beitrag über <strong>die</strong> gesamte Beitragszahlungsdauer<br />

auch eingezahlt worden. Wurden beitragsfreie Jahre vereinbart, erfolgt <strong>die</strong> Rückzahlung<br />

nach Ende der beitragfreien Zeit. Bei Vereinbarung einer besonderen<br />

Gliedertaxe gilt <strong>die</strong>se Leistungserweiterung nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Standard-Gliedertaxe.<br />

68


Wichtig: Diese vertragliche Gestaltung gilt nicht bei Zahlung der Beiträge in Form<br />

eines Einmalbeitrags!<br />

Hinweis: Trotz Übernahme der Beitragszahlung kann der Vertrag von der <strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG nach einem Schadenfall gekündigt werden.<br />

Der Vertrag wird dann in Form einer beitragsfreien Kapitalversicherung fortgeführt<br />

und das Kapital, das entstanden wäre, wenn <strong>die</strong> Versicherung fortgeführt worden<br />

wäre, zum Rückzahlungstermin / zu den Rückzahlungsterminen zur Verfügung gestellt.<br />

<br />

Besondere Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe, Handwerker und Musiker<br />

Bei Verträgen zur UBR können auch besondere Gliedertaxen vereinbart werden:<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm)<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein)<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 1 (<strong>für</strong> Streicher und Gitarristen)<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 2 (<strong>für</strong> Pianisten, Organisten, Harfenisten,<br />

Schlagzeuger und Pauker)<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 3 (<strong>für</strong> Flötisten, Holzbläser und Blechbläser)<br />

Die besonderen Gliedertaxen gelten ausschließlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leitungsart Invalidität<br />

(ohne Progression oder Progression 250).<br />

<br />

Dynamik<br />

Eine Dynamik kann in der UBR nicht vereinbart werden.<br />

<br />

Sonderrisiken<br />

Sonderrisiken können in der UBR nicht eingeschossen werden.<br />

<br />

Kündigungen<br />

Die UBR wurde als langfristiger Vertrag konzipiert. Lange Vertragslaufzeiten bedeuten<br />

in der Regel auch Vertragstreue. Das ist Ihr Vorteil.<br />

Manche Kunden schrecken vor langen Vertragslaufzeiten zurück. Hierzu besteht<br />

jedoch mit der UBR kein Grund, da damit keine „Zwangsmitgliedschaft“ verbunden<br />

ist. Es besteht nämlich durchaus <strong>die</strong> Möglichkeit, eine UBR zum Ende des jeweils<br />

laufenden Versicherungsjahres zu kündigen.<br />

Empfehlenswert ist eine Kündigung wegen der damit verbundenen finanziellen<br />

Einbußen natürlich nicht.<br />

69


Beitragsfreie Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall<br />

Kunden, <strong>die</strong> in eine „wirtschaftliche Notlage“ geraten, müssen ihre UBR nicht aufgeben.<br />

Der Vertrag kann in eine beitragsfreie Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall<br />

umgewandelt werden. Hierzu muss der Kunde <strong>die</strong> Beitragsfreistellung<br />

verlangen. Eine Kündigung ist nur möglich zum Ende des Versicherungsjahres,<br />

und zwar mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.<br />

Vom Zeitpunkt der Wirksamkeit der Umwandlung an besteht kein Unfall-<br />

Versicherungsschutz mehr, <strong>die</strong> Vertragsdauer bleibt jedoch unverändert. Dieser<br />

veränderte Status wird durch einen neuen Versicherungsschein dokumentiert. Der<br />

Kunde erhält zu den vereinbarten Auszahlungsterminen <strong>die</strong> eingezahlten Beiträge<br />

(auf Jahreszahlungsbasis, ohne Versicherungssteuer, zum vereinbarten Rückzahlungsprozentsatz)<br />

zurück - zuzüglich der Überschussbeteiligung.<br />

Übrigens: Beitragsfreie UBR-Verträge stellen keine Bestandsverluste dar. Sie bieten<br />

insoweit eine gute Möglichkeit, noch bestehende Kundenbeziehungen in „besseren“<br />

Zeiten zu aktivieren.<br />

<br />

Auszahlung des Rückkaufswertes<br />

Der Versicherungsnehmer kann natürlich auch <strong>die</strong> Auszahlung des Rückkaufswertes<br />

wünschen. Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auszahlung des Rückkaufswertes ist <strong>die</strong> Beitragsfreistellung<br />

des Vertrages. Die Beitragsfreistellung ist nicht möglich während<br />

der beitragsfreien Jahre und nach Beginn der Teilauszahlungen. Sind alle Voraussetzungen<br />

erfüllt, endet der Vertrag. Rückkaufswert und Überschussbeteiligung<br />

werden dann sofort ausgezahlt.<br />

3.7 VERKAUFSFÖRDERUNG „groß geschrieben“<br />

Wenn Sie <strong>die</strong> vorangegangenen Ausführungen aufmerksam gelesen haben, besitzen<br />

Sie nunmehr bereits ein ansehnliches „Know-how“ zur <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />

Beitragsrückzahlung. Die folgenden verkaufsfördernden Aspekte können <strong>die</strong>s noch<br />

verstärken und Ihr Argumentationspotenzial erhöhen.<br />

Machen Sie sich mit der UBR vertraut – am besten mit der BSW<br />

Die UBR kennzeichnet sich durch eine Vielzahl von Parametern, mit deren Hilfe Sie den<br />

Beitrag und <strong>die</strong> Rückzahlungssumme beeinflussen können. Neben dem wichtigen Argument<br />

der Beitragsrückzahlung, also der Tatsache, dass der Kunden nicht nur einen<br />

guten Versicherungsschutz erhält, sondern auch noch <strong>die</strong> gezahlten Beiträge vollständig<br />

oder fast vollständig zurück bekommt, entscheidet insbesondere <strong>die</strong> Höhe des Beitrages<br />

über den Abschluss. Und gerade bei der Beeinflussung der Beitragshöhe können<br />

Sie durch das Baukastensystem bei der UBR an vielen Schrauben drehen. Den<br />

nicht nur Alter und Höhe des Versicherungsschutzes bestimmen den Beitrag sondern<br />

70


auch <strong>die</strong> Laufzeit des Vertrages, <strong>die</strong> Höhe der Rückzahlungsquote, <strong>die</strong> Anzahl der beitragfreien<br />

Jahre sowie <strong>die</strong> Art der Rückzahlung (in einer Summe oder mehreren Teilauszahlungen).<br />

All <strong>die</strong>se Faktoren wirken sich letztendlich auf den Beitrag aus - und so auf <strong>die</strong> Entscheidung<br />

des Interessenten. Darum unser Tipp: Machen Sie sich vor dem Beratungsgespräch<br />

mit der UBR-BSW vertraut. Spielen Sie alle Varianten durch. Nur so können<br />

Sie <strong>die</strong> unendlichen Möglichkeiten erkennen und bekommen ein Gespür <strong>für</strong> <strong>die</strong> richtige<br />

Lösung bzw. das richtige Angebot.<br />

Für einige Zielgruppen ist <strong>die</strong> UBR aus unterschiedlichen Gründen besonders gut geeignet.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang sind vor allem Kinder, junge Leute und <strong>die</strong> Generation-AKTIV<br />

zu nennen.<br />

Zielgruppe Kinder<br />

Bei Kindern sprechen folgende Tatsachen <strong>für</strong> den Abschluss einer UBR:<br />

• Kinder sind überdurchschnittlich stark unfallgefährdet und unzureichend abgesichert.<br />

Die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong> bietet ihnen - wenn überhaupt - nur<br />

unzureichenden Versicherungsschutz. Hier ist also ein großer Spielraum vorhanden,<br />

um Verkaufsakzente zu setzen.<br />

• Durch Ausbildung oder auch Studium und Hausstandsgründung ist bei Kindern<br />

ein erhöhter Finanzbedarf zu einem späteren Termin vorprogrammiert. Ein<br />

frühzeitiges „Hinarbeiten“ auf <strong>die</strong>sen Zeitpunkt kann auch über <strong>die</strong> UBR erreicht<br />

werden.<br />

• Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kinder-UBR sind vor allem <strong>die</strong> Eltern, <strong>die</strong> so zum Beispiel<br />

das Kindergeld gezielt anlegen möchten. Aber auch Großeltern, Paten<br />

oder Verwandte sind mögliche Ansprechpartner.<br />

Für <strong>die</strong> UBR bieten sich folglich gute Verkaufschancen.<br />

Zielgruppe Junge Leute und Erwachsene<br />

Die Attraktivität der UBR <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Zielgruppe basiert auf folgender Gesetzmäßigkeit: Je<br />

niedriger das Eintrittsalter und je länger <strong>die</strong> Vertragslaufzeit ist, desto niedriger ist der<br />

UBR-Faktor und somit <strong>die</strong> Differenz zwischen dem Beitrag einer Risiko-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> und dem Beitrag einer UBR.<br />

Schon aus <strong>die</strong>sem Grund ist <strong>die</strong> UBR <strong>für</strong> junge Leute und Erwachsene im Vergleich zur<br />

Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> besonders interessant.<br />

71


Zielgruppe Generation AKTIV<br />

Die Argumente:<br />

• Die Notwendigkeit von Unfall-Versicherungsschutz liegt auf der Hand und<br />

braucht nicht weiter erläutert zu werden.<br />

• Personen <strong>die</strong>ser Zielgruppe verfügen über Kapital, das sie sinnvoll anlegen wollen.<br />

Schutz und „Geld zurück“ sind hier <strong>die</strong> Anknüpfungspunkte.<br />

• Eine Lebensversicherung scheidet aufgrund der Gesundheitsprüfung in fortgeschrittenem<br />

Alter meistens aus, Rentenversicherungen existieren bereits. In der<br />

UBR verzichten wir auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung und Unfall-<br />

Versicherungsschutz wird auch noch im fortgeschrittenen Alter benötigt.<br />

• Eine UBR mit Einmalbeitrag wirkt bei der Zielgruppe „Generation-AKTIV“ wie<br />

eine Sterbegeldversicherung mit Unfallschutz und Beitragsrückzahlungsgarantie.<br />

Denn: Das eingezahlte Kapital gibt’s immer zurück: Entweder bei Vertragsablauf,<br />

oder bei Tod der versicherten Person oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung.<br />

Da bei der UBR mit Einmalbeitrag 90 % des eingezahlten Betrag ab Vertragsbeginn<br />

als Rückkaufswert zur Verfügung stehen, ist das Kapital <strong>für</strong> den<br />

Kunden nie verloren. Egal was passiert. Und gut verzinst wird es auch noch. Da<br />

Unfall-Versicherungsschutz auch noch im fortgeschrittenen Alter benötigt wird,<br />

ist gerade <strong>die</strong> UBR mit Einmalbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Zielgruppe hochinteressant.<br />

Zielgruppe Öffentlicher Dienst<br />

Alle Personen, <strong>die</strong> zum versicherbaren Personenkreis nach der Satzung der PVAG<br />

bzw. zur VÖDAG zählen, erhalten in der UBR der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung<br />

AG einen Nachlass in Höhe von 15 %. Damit wird <strong>die</strong> Wettbewerbssituation <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Zielgruppe „öffentlicher Dienst“ noch einmal deutlich verbessert.<br />

Zielgruppe Handel, Handwerk und Gewerbe (HHG)<br />

Neben dem „normalen“ Angebot der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG wird<br />

<strong>die</strong> UBR in allen Tarif-Varianten auch über das Versorgungwerk angeboten. Die Tarifinhalte<br />

sind dabei völlig identisch. Der besondere Vorteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zielgruppe HHG liegt in<br />

einem günstigeren Beitragsniveau. Wichtig: Für Versorgungswerke UBR ist <strong>die</strong> Vereinbarung<br />

des Abrufverfahrens erforderlich.<br />

Angebotsmöglichkeiten<br />

Mit dem Produkt „UBR“ sind Sie im Verkaufsgespräch gut gerüstet. Auf möglicherweise<br />

schon vorliegende Angebote der Wettbewerber können Sie direkt reagieren. Und: Wenn<br />

einmal <strong>die</strong> Kundenentscheidung <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR gefallen ist, spricht alles <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR der<br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG.<br />

72


Im Verkaufsgespräch sollten Sie neben der Bedarfssituation stets <strong>die</strong> finanziellen Möglichkeiten<br />

des Kunden berücksichtigen. Ihre Sensibilität und Ihr Fingerspitzengefühl sind<br />

ebenso gefordert wie Ihre Kreativität.<br />

Zahlreiche Variationsmöglichkeiten verhelfen zum bedarfsgerechten Versicherungsschutz.<br />

Mit der Beratungssoftware können Sie schnell, bequem und sicher den <strong>für</strong> Ihren<br />

Kunden angemessenen Vorschlag herausfiltern.<br />

Darüber hinaus sollten Sie <strong>die</strong> folgenden Hinweise berücksichtigen.<br />

• Kombinieren Sie <strong>die</strong> UBR mit einer Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>!<br />

Konkret: Berufs-Unfall-Versicherungsschutz über eine Risiko-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> (mit 50 %igem Beitragsvorteil) anbieten (Der Beitrag zählt<br />

bei Arbeitnehmern dann voll zu den Werbungskosten!) und den nötigen Freizeit-Versicherungsschutz<br />

über <strong>die</strong> UBR günstig hinzuversichern. Diese Kombination<br />

ist jedoch nur dann möglich, wenn beide Verträge neu abgeschlossen<br />

und zusammen eingereicht werden.<br />

• Ausgezeichnete Chancen bietet Ihnen <strong>die</strong> UBR <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freizeit; zumal wir mit<br />

<strong>die</strong>sem Angebot besonders attraktiv sind. Die Freizeit gilt als Bereich mit hoher<br />

Unfallquote, jedoch ohne gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz. Private Vorsorge<br />

ist hier vor allem gefragt.<br />

• UBR und Unfall-Rentenkapital bilden eine hervorragende Kombination, <strong>die</strong> Sie<br />

im Kinder- und Erwachsenentarif anbieten können.<br />

• Bei vielen Kunden empfiehlt es sich, das Vertragsende auf ein bestimmtes<br />

Endalter abzustellen (z. B. Beginn des Studiums, Beginn der Altersrente).<br />

UBR - ein Mittel zur Bestandserhaltung<br />

Bewahren, erhalten und sichern sind keine Worthülsen <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR, denn günstige Beiträge<br />

und hohe Ablaufleistungen sind nicht zu ignorieren. Die Wertzuwächse einer UBR<br />

können sich sehen lassen.<br />

Auch im Sinne der Bestandserhaltung sind innerhalb der Risiko-UV <strong>die</strong> folgenden Aspekte<br />

interessant: Verträge mit hohen Beiträgen sind in der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

besonders stornogefährdet. Eine wesentliche Rolle spielt in <strong>die</strong>sem Zusammenhang <strong>die</strong><br />

Dynamisierung. Sie trägt der Forderung Rechnung, dass der ursprünglich abgeschlossene<br />

Versicherungsschutz wertbeständig bleibt. Bei längeren Laufzeiten ist <strong>die</strong> Anpassung<br />

der Versicherungssummen zum Teil beträchtlich. Im Einzelfall kann das dazu führen,<br />

dass der eigentliche Bedarf des Kunden überschritten wird.<br />

73


Mit zunehmendem Lebensalter ist eine Risikoabsicherung nicht mehr in dem Umfang<br />

erforderlich, weil gewachsene Ansprüche aus anderen Versorgungsbereichen (z.B. gesetzliche<br />

Rentenversicherung) <strong>die</strong> ursprünglichen Lücken zum Teil geschlossen haben.<br />

Auch hat <strong>die</strong> Familienabsicherung nicht mehr den Stellenwert, wenn <strong>die</strong> Kinder der Familie<br />

entwachsen sind. Hier gilt es vorzubeugen und <strong>die</strong> eigenen Bestände zu sichern.<br />

Darum: Bieten Sie dem Kunden von Fall zu Fall den Abschluss einer UBR bei gleichzeitiger<br />

Reduzierung seines Risiko-UV-Schutzes an.<br />

So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen erhält der Kunde einen bedarfsgerechten<br />

Unfall-Versicherungsschutz mit Kapitalbildung, zum anderen wird er<br />

langfristig an <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe gebunden.<br />

Sie kennen sie nun, unsere UBR, und zwar von allen Seiten. Argumente, Chancen und<br />

Vorteile haben wir Ihnen vorgestellt. Sie können mit der UBR nahezu jedem Kundenwunsch<br />

entsprechen. Sollte aber aus Ihrer Sicht in Sachen Verkaufsförderung noch etwas<br />

fehlen, so informieren Sie uns. Wir werden Ihre Wünsche nach Möglichkeit erfüllen<br />

und uns bei darüber hinausgehenden Anregungen <strong>für</strong> deren Realisierung einsetzen.<br />

Unabhängig davon steht Ihnen mit dem UBR-Angebot ein Produkt zur Verfügung, mit<br />

dem Sie Ihre Chancen im Verkauf wahrnehmen können.<br />

74


Teil 2<br />

Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Unfallversicherung</strong><br />

<strong>2013</strong><br />

Gültig <strong>für</strong><br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft<br />

• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk<br />

• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung<br />

• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung über Versorgungswerk<br />

• SI-Sport (Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profisportler)<br />

PVAG Polizeiversicherungs - Aktiengesellschaft<br />

• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

VÖDAG Versicherung <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />

Zweigniederlassung der ADLER Versicherung AG<br />

• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Nur zum internen Gebrauch.<br />

75


1 Tarifgestaltung des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong><br />

Mit in Kraft treten des EuGH-Urteils v. 01.03.2011 ist ab dem 21.12.2012 eine Differenzierung aufgrund des<br />

Geschlechts nicht mehr zulässig. Die Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen erfolgt im TW <strong>2013</strong> anhand der<br />

Berufstätigkeit, unabhängig vom Geschlecht der Versicherten (=Unisex).<br />

Das Tarifwerk <strong>2013</strong> bietet <strong>die</strong> Möglichkeit zur Absicherung innerhalb von zwei Tarif-Segmenten:<br />

• Der „Unfallschutz“ bietet Personen bis zum 70. Lebensjahr Versicherungsschutz in den Tarif-Varianten<br />

Kompakt, Optimal und Exklusiv.<br />

• Der “Unfallschutz-AKTIV“ bietet Personen ab dem 55. Lebensjahr Versicherungsschutz in den Tarif-<br />

Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV.<br />

Achtung: Im Versorgungswerk werden ab dem TW <strong>2013</strong> nur noch <strong>die</strong> Tarif-Varianten Optimal, Exklusiv<br />

sowie Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV angeboten.<br />

Innerhalb des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong> kann <strong>für</strong> jede Person nur eine Tarif-Variante versichert werden.<br />

Ausnahmen hierzu finden Sie in den Werberichtlinien.<br />

2 Die Leistungsarten der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Invalidität<br />

Bei einer unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit<br />

(Invalidität) als Unfallfolge wird der dem Invaliditätsgrad entsprechende Teil der versicherten Invaliditätssumme<br />

geleistet. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres eingetreten sein.<br />

Invalidität mit Progression 600<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />

Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />

• <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />

Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />

fünffache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 50%, nicht aber 90% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />

siebenfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />

Mehrleistung:<br />

Bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mehr als 90% bis 100% wird abweichend <strong>für</strong> alle<br />

Prozentpunkte insgesamt <strong>die</strong> sechsfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />

Invaliditätsgrad zugrunde gelegt.<br />

Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />

Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />

Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />

Invalidität mit Progression 400<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />

Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />

• <strong>für</strong> den 25 % nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />

Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />

dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 50 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100 % <strong>die</strong><br />

sechsfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />

76


Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />

Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />

Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />

Invalidität mit Progression 250<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />

Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />

• <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />

Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />

zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 50 %, nicht aber 75 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />

dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 75 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100 % <strong>die</strong> vierfache<br />

Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />

Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />

Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />

Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />

Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 bzw. Stufe 2 (nur<br />

PVAG/VÖDAG) (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung)<br />

Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme, sofern eine<br />

Invalidität von 10 % bzw. 20 % (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine<br />

Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit eingetreten ist.<br />

Tritt keine Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung entsprechend dem<br />

festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression, gezahlt.<br />

Eine Progression kann nicht mitversichert werden.<br />

Unfallrente 35/50/90 oder Unfallzeitrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 35 % festgestellt, besteht ein Rentenanspruch in<br />

Höhe von 50 % der versicherten Unfallrente/Unfallzeitrente. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad<br />

mindestens 50 % wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von<br />

mindestens 90 % verdoppelt sich <strong>die</strong> zu zahlende Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />

Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />

Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />

Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />

Folgen des Unfalles verstirbt.<br />

Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz“.<br />

Unfallrente 50/90 oder Unfallzeitrente 50/90 optional mit BU-Schutz<br />

Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente<br />

gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % verdoppelt sich <strong>die</strong> zu zahlende<br />

Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />

Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />

Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />

Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />

Folgen des Unfalles verstirbt.<br />

77


Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz“.<br />

Unfallrente 50 oder Unfallzeitrente 50 optional mit BU-Schutz<br />

Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente<br />

gezahlt.<br />

Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />

Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />

Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />

Folgen des Unfalles verstirbt.<br />

Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente … mit BU-Schutz“.<br />

Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz<br />

Die Unfallrente und <strong>die</strong> Unfallzeitrente können optional mit BU-Schutz versichert werden. Die Unfallrenten und<br />

<strong>die</strong> Unfallzeitrenten können in Kombination versichert werden. Für Kinder (in der Gefahrengruppe K) und<br />

innerhalb des Unfallschutz-AKTIV kann <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz versichert werden. Die<br />

Unfallzeitrente kann <strong>für</strong> Kinder und im Unfallschutz- AKTIV nicht abgeschlossen werden.<br />

Führt ein Unfall bei einer erwerbstätigen Person <strong>für</strong> wenigstens 2 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet, zu<br />

einer Invalidität von mind. 20 % und führt <strong>die</strong>se zu einer Beeinträchtigung der ausgeübten hauptberuflichen<br />

Tätigkeit von mind. 50 %, zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 36 Monatsrenten der<br />

vereinbarten Unfallrente/Unfallzeitrente. Zu den Erwerbstätigen zählen auch Personen, <strong>die</strong> nicht länger als 1<br />

Jahr arbeitsuchend gemeldet sind, sich im Mutterschafts- und Erziehungsurlaub befinden oder den Wehr- bzw.<br />

Zivil<strong>die</strong>nst ableisten.<br />

Führt ein Unfall bei einer nichterwerbstätigen Person <strong>für</strong> wenigstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet,<br />

zu einer Invalidität von mind. 30 %, zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 36 Monatsrenten der<br />

vereinbarten Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />

Sind <strong>die</strong> Leistungsvoraussetzungen sowohl <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente/Unfallzeitrente als auch <strong>für</strong> den BU-Schutz erfüllt,<br />

kann <strong>die</strong> Unfallrente/Unfallzeitrente und <strong>die</strong> BU-Leistung gleichzeitig beansprucht werden.<br />

Unfall-Rentenkapital Top<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 35 % festgestellt, besteht ein Kapitalanspruch in<br />

Höhe von 50 % des versicherten Unfall-Rentenkapitals. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens<br />

50 % wird das vereinbarte Unfall-Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 %<br />

verdoppelt sich das zu zahlende Unfall-Rentenkapital. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 90<br />

% verdreifacht sich das zu zahlende Unfall-Rentenkapital und bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von<br />

100 % besteht ein Kapitalanspruch in Höhe von 400 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />

Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />

Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />

Unfall-Rentenkapital Plus<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />

Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 % verdoppelt sich das zu zahlende Unfall-<br />

Rentenkapital. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 90 % verdreifacht sich das zu zahlende<br />

Unfall-Rentenkapital und bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 100 % besteht ein Kapitalanspruch in<br />

Höhe von 400 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />

Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />

Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />

Unfall-Rentenkapital Start<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />

Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 % besteht ein Kapitalanspruch in Höhe<br />

von 175 % des versicherten Unfall-Rentenkapitals. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad 100 %, so besteht<br />

ein Kapitalanspruch in Höhe von 250 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />

78


Das Unfall-Rentenkapital Start kann auch bei Sonderrisiken im Beruf und/oder Freizeit versichert werden.<br />

Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />

Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />

Unfall-Rentenkapital (Unfallschutz-AKTIV)<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />

Rentenkapital gezahlt.<br />

Bei Umstellung des Versicherungsschutzes in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A6 entfallen <strong>die</strong> Leistungsstaffeln Top, Plus<br />

und Start.<br />

Unfallpflegerente (nur Unfallschutz-AKTIV)<br />

Ein Rentenanspruch besteht, wenn durch einen Unfall eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des<br />

Sozialgesetzbuches (§ 15 SGB XI) festgestellt wird. Die Höhe der zu zahlenden Unfallpflegerente richtet sich<br />

nach der festgestellten Stufe der Pflegebedürftigkeit und der versicherten Tarif-Variante (siehe Tabelle).<br />

Bis zum Nachweis einer Pflegestufe leisten wir <strong>die</strong> Unfallpflegerente bereits im ersten Unfalljahr und längstens<br />

bis zum Ende des ersten Unfalljahres nach Pflegestufe 1, wenn eine Invalidität von mindestens 50% besteht.<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

Pflegestufe 1 300 EUR 300 EUR 300 EUR<br />

Pflegestufe 2 600 EUR 750 EUR 900 EUR<br />

Pflegestufe 3 900 EUR 1.200 EUR 1.500 EUR<br />

Todesfall<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, so wird <strong>die</strong> versicherte<br />

Todesfallsumme geleistet.<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Krankenhaustagegeld wird <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles<br />

aus medizinischen Gründen in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet, längstens jedoch <strong>für</strong> 3 Jahre,<br />

vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und<br />

Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre Krankenhausbehandlung.<br />

Genesungsgeld<br />

Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird Genesungsgeld <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der<br />

Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befand.<br />

Anspruch auf Genesungsgeld besteht <strong>für</strong> längstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie<br />

Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre<br />

Krankenhausbehandlung.<br />

Gipsgeld<br />

Bei einem entschädigungspflichtigen Unfall leisten wir in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV sowie<br />

Exklusiv und Exklusiv-AKTIV einmal je Unfall das Gipsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,<br />

wenn folgende Verletzungen vorliegen:<br />

• Bruch (vollständige Zusammenhangstrennung) eines Knochens,<br />

• vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel.<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />

Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten Versicherungssumme gezahlt,<br />

wenn aufgrund eines Unfalles z. B. folgende schwere Verletzungen auftreten:<br />

• Querschnittslähmung,<br />

• schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma,<br />

z. B. Brüche langer Röhrenknochen an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten<br />

79


Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Berufsgruppen Polizei, Zoll und Justiz (nur<br />

PVAG/VÖDAG)<br />

Die Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> VP in Ausübung ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />

• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen Verkehrsunfall<br />

und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter Gesundheitsschädigungen erlitten hat,<br />

oder<br />

• Schuss- und/oder Stichverletzungen erlitten hat, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />

<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen geführt haben.<br />

Wir zahlen einmal je Unfall bei Verletzung oder Tod der VP <strong>die</strong> im Versicherungsschein genannten<br />

Versicherungssummen.<br />

Achtung: Die Leistungsart ist nicht versicherbar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsgruppe „Feuerwehr“<br />

Tagegeld ab 8. Tag bzw. ab 43. Tag<br />

Das Tagegeld wird bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der ärztlichen<br />

Behandlung gezahlt, und zwar bei<br />

• TG 8 = ab 8. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 7 Tagen)<br />

Besonderheit <strong>für</strong> das Tagegeld ab 8. Tag:<br />

Innerhalb der Karenzzeit wird das Tagegeld auch <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, in der sich der Versicherte in<br />

stationärer Krankenhausbehandlung befindet<br />

• TG 43 = ab 43. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 42 Tagen)<br />

Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Für <strong>die</strong> Bemessung des Grades der<br />

Beeinträchtigung ist <strong>die</strong> Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten maßgebend. Das Tagegeld wird<br />

längstens <strong>für</strong> 365 Tage gezahlt, vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Kosmetische Operationen<br />

Kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen sind in den Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-<br />

AKTIV in Höhe von max. 7.500 EUR, in Optimal und Optimal-AKTIV in Höhe von max. 10.000 EUR sowie bei<br />

Exklusiv und Exklusiv-AKTIV in Höhe von max. 12.500 EUR ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.<br />

Innerhalb der Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV erstatten wir <strong>die</strong> durch einen Unfall bedingten<br />

Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten (auch Reparaturkosten <strong>für</strong> Zahnprothesen) bis zu 2.500 EUR sowie<br />

bei Exklusiv und Exklusiv-AKTIV bis zu 5.000 EUR.<br />

Die Operationen und <strong>die</strong> klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf des 5. Jahres<br />

nach dem Unfall erfolgt sein. Bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres.<br />

Die Kosmetischen Operationen können zusätzlich gegen Beitrag bis zu 20.000 EUR hinzuversichert werden.<br />

Bergungskosten<br />

Bergungskosten sind in den Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-AKTIV in Höhe von 7.500 EUR, Optimal und<br />

Optimal-AKTIV von 10.000 EUR sowie bei Exklusiv und Exklusiv-AKTIV von 12.500 EUR ohne zusätzlichen<br />

Beitrag mitversichert.<br />

Diese werden aufgewendet <strong>für</strong> Suchaktionen nach Unfallverletzten, bei Rettung von Unfallverletzten und deren<br />

Verbringung ins nächste Krankenhaus einschließlich der notwendigen zusätzlichen Kosten, <strong>die</strong> infolge des<br />

Unfalles <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rückfahrt zum Heimatort entstehen, sowie <strong>für</strong> den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort.<br />

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Happy Holiday<br />

Hat der Versicherte einen außerberuflichen Unfall im In- oder Ausland, der sich mind. 100 km vom Erstwohnsitz<br />

ereignet, so besteht Anspruch gemäß Angebot 1 (Angebot 2= Summen in Klammern) auf<br />

• Invaliditätsleistung in Höhe von 25.000 EUR (50.000 EUR), wenn eine dauerhafte Invalidität von mind. 50 %<br />

besteht,<br />

• Gipsgeld in Höhe von 500 EUR (1.000 EUR), wenn folgende Unfallverletzungen vorliegen:<br />

- Bruch (vollständige Zusammenhangstrennung) eines Knochens,<br />

- vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel,<br />

• Unfall-Krankenhausgeld in Höhe von 250 EUR (500 EUR) bei einer mind. 2-tägigen vollstationären<br />

Heilbehandlung,<br />

• Telefonkostenzuschuss in Höhe von 50 EUR (50 EUR).<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag (nur PVAG/VÖDAG)<br />

(nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung)<br />

Der Zulagenersatz ab dem 8. Tag kann nur in Verbindung mit einer der folgenden Leistungsarten versichert<br />

werden:<br />

• Invalidität,<br />

• Unfallrente,<br />

• Unfallzeitrente,<br />

• Unfall-Rentenkapital.<br />

Entfällt aufgrund einer ununterbrochenen, unfallbedingten und hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit eine bis<br />

zum Unfall erhaltene Zulage, zahlen wir ab dem 8. Tag eine wöchentliche Pauschalsumme <strong>für</strong> jede<br />

angefangene Woche der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit, maximal <strong>für</strong> 365 Tage, vom 8. Tag der<br />

Arbeitsunfähigkeit an gerechnet. Für <strong>die</strong> ersten 7 Tage der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit erfolgt keine<br />

Zahlung.<br />

In Anlehnung an <strong>die</strong> tatsächlichen, durchschnittlich bezogenen, wöchentlichen Zulagen kann der Kunde <strong>die</strong><br />

folgenden wöchentlichen Pauschalsummen vereinbaren:<br />

25 EUR / 50 EUR / 75 EUR oder 100 EUR<br />

Reha-Management<br />

Wichtigstes Ziel nach einem Unfall ist <strong>die</strong> bestmögliche Behandlung des Verunfallten, um <strong>die</strong> Gesundheit so<br />

weit wie möglich wieder herzustellen. Durch <strong>die</strong> Steuerung der medizinischen Behandlung werden gemeinsam<br />

mit dem Patienten <strong>die</strong> Weichen <strong>für</strong> den gesamten Rehabilitationsprozess gestellt. Sie optimiert <strong>die</strong> Chancen des<br />

Betroffenen, schnellstmöglich in Beruf und Gesellschaft zurückzukehren. Die Koordination und Begleitung des<br />

Versicherten innerhalb eines Reha-Falls erfolgt durch den medizinischen Assisteur „Doc24 – Ihr persönlicher<br />

Reha-Manager“.<br />

Die Leistungsart Reha-Management ist obligatorisch im Vertrag mitversichert, wenn <strong>die</strong> Leistungsarten<br />

Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente und/oder Unfall-Rentenkapital versichert sind. Zusätzlich kann auf<br />

Wunsch eines der folgenden Reha Plus-Pakete gegen Beitrag mitversichert werden, wodurch der<br />

Versicherungsschutz sehr umfangreich erweitert wird.<br />

Bei Bestehen mehrerer Verträge kann <strong>die</strong> Leistung nur aus einem Vertrag in Anspruch genommen werden.<br />

Leistungsvoraussetzungen <strong>für</strong> das Reha-Management:<br />

Der Versicherte hat durch einen unter den Vertrag fallenden Unfall eine der folgenden Verletzungen:<br />

Frakturen mit Nervenschädigungen oder Gelenkfrakturen<br />

• der Schulter/des Schultergelenkes oder<br />

• des Armes/des Ellenbogengelenkes oder<br />

• der Hand/ des Handgelenkes (nicht isolierte Fingerfrakturen) oder<br />

• des Beines/des Hüftgelenkes oder<br />

• des Knies/des Kniegelenkes oder<br />

• des Fußes/des Sprunggelenkes (nicht isolierte Zehenfrakturen)<br />

81


oder<br />

Frakturen<br />

• des Beines: Schenkelhals-/Oberschenkelhalsfraktur oder Schienbeinkopffraktur oder<br />

• des Armes: Oberarmhals-/Oberarmkopffraktur oder<br />

• der Wirbelkörper (nicht isolierte Querfortsatz- oder Dornfortsatzfrakturen)<br />

oder<br />

• Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand oder<br />

• Rupturen von Sehnen oder Bändern an Schulter, Arm, Hand (nicht isolierte Fingerverletzungen), Bein oder<br />

Fuß (nicht isolierte Zehenverletzungen) oder<br />

• Verbrennungen II. und/oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche oder<br />

• Schädel-Hirn-Verletzung: Knöcherne Verletzung der Schädeldecke oder Hirnblutung.<br />

Außerdem besteht ein Leistungsanspruch wenn<br />

• <strong>die</strong> versicherte Person sich wegen des Unfalls mindestens 10 Tage (zusammenhängender Zeitraum) in<br />

medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden hat oder<br />

• <strong>die</strong> versicherte Person voraussichtlich durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen<br />

Leistungsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 % (gemäß Ziffer 2.1 (Invaliditätsleistung) der <strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong> AUB 2011) beeinträchtigt bleiben wird.<br />

Die Reha-Maßnahmen müssen vom Behandler empfohlen und als notwendig angesehen werden, medizinisch<br />

genesungsrelevant und von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sein.<br />

Art der Leistungen:<br />

Wir bearbeiten <strong>die</strong> Ansprüche individuell. Der Versicherte hat grundsätzlich nur einen Ansprechpartner, der von<br />

der Unfallmeldung bis zum Bearbeitungsabschluss <strong>für</strong> ihn mit Rat und Tat da ist.<br />

Wir vermitteln und zahlen<br />

• eine ärztliche Begleitung und Beratung während der gesamten Heil- und Reha-Maßnahme.<br />

• eine Beratung <strong>für</strong> den Umbau der Wohnung (barrierefreies Wohnen) und des KFZ.<br />

Wir informieren über<br />

• Behandlungs-, Therapie- und Reha-Maßnahmen und schlagen spezielle Einrichtungen<br />

(z. B. ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen) vor.<br />

• Selbsthilfegruppen<br />

• unfallchirurgische Zentren im Ausland<br />

• das Sozialversicherungsrecht sowie über andere Kostenträger bzw. Behörden und Regressmöglichkeiten<br />

und leisten Hilfestellung bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anspruchstellung.<br />

Der Versicherte hat innerhalb des 1. Unfalljahres Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Wir organisieren<br />

<strong>die</strong> Einholung und übernehmen <strong>die</strong> Kosten, sofern es sich nicht um eine von uns veranlasste<br />

Behandlung/Maßnahme handelt.<br />

Wir vermitteln und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> notwendige medizinische, berufliche und/oder soziale<br />

Rehabilitationsmaßnahmen.<br />

Die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer<br />

Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Befundbericht nachzuweisen.<br />

Wir leisten eine Kurkostenhilfe und eine Kostenbeteiligung bei Rehabilitations-Maßnahmen, wenn<br />

• wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,<br />

• innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,<br />

• <strong>für</strong> einen vom Kostenträger genehmigten zusammenhängenden Zeitraum<br />

82


eine vollstationäre medizinisch notwendige Kur oder vollstationäre Rehabilitation durchgeführt wird.<br />

Diese Voraussetzungen müssen vom Versicherten durch einen objektiven, am Stand medizinischer<br />

Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Befundbericht nachgewiesen werden.<br />

Höhe und Dauer der Leistungen:<br />

Wir ersetzen einmal je Unfall <strong>die</strong> Kosten bis maximal 7.500 EUR (Kompakt und Kompakt-AKTIV), 10.000 EUR<br />

(Optimal und Optimal-AKTIV), 12.500 EUR (Exklusiv und Exklusiv-AKTIV), wenn <strong>die</strong> oben genannten<br />

Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Wir leisten einmal je Unfall eine Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung von 500 EUR (Kompakt und<br />

Kompakt-AKTIV), 1.500 EUR (Optimal und Optimal-AKTIV), 3.000 EUR (Exklusiv und Exklusiv-AKTIV), wenn<br />

<strong>die</strong> oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Die Leistungen des Reha-Managements sowie <strong>die</strong> Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung können<br />

längstens bis zum Ende des 3. Unfalljahres, vom Unfalltag an gerechnet, beansprucht werden.<br />

Reha Plus-Junior (<strong>für</strong> Kinder)<br />

Die oben genannten Leistungen des Reha-Managements werden wie folgt erweitert:<br />

Art, Höhe und Dauer der Leistungen:<br />

Erhöhung der Versicherungssumme<br />

Die im Versicherungsschein ausgewiesene maximale Summe zur Kostenübernahme je Unfall erhöht sich um<br />

5.000 EUR, wenn <strong>die</strong> oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Behindertengerechter Umbau Ihres KFZ<br />

Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau des KFZ bis zu einem Betrag von maximal<br />

20.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich<br />

erforderlich macht.<br />

Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung<br />

Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung (barrierefreies Wohnen) bis<br />

zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und Schwere des unfallbedingten<br />

Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich erforderlich macht.<br />

Mobilitätsservice<br />

Wir organisieren und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den Transport der versicherten Person von ihrem Erstwohnsitz<br />

zu von uns veranlassten Untersuchungen, Therapien und Reha-Maßnahmen sowie zu Kur-/Reha-Aufenthalten<br />

und zurück.<br />

Reha-Fit<br />

Wir organisieren und vermitteln<br />

• <strong>die</strong> Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio und übernehmen <strong>die</strong> Mitgliedsbeiträge <strong>für</strong> maximal 1 Jahr<br />

einschließlich der Anmeldegebühr<br />

und/oder<br />

• einen persönlichen Reha-Trainer und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> maximal 10 Stunden<br />

und/oder<br />

• ausgewählte physiotherapeutische Kurse und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> maximal 30 Stunden.<br />

Rooming-In PLUS<br />

Wir zahlen eine Rooming-In-Kostenbeteiligung ab dem 1. Tag der unfallbedingten medizinisch notwendigen<br />

vollstationären Heilbehandlung bzw. Reha-Maßnahme, maximal 1.000 EUR einmal je Unfall.<br />

83


Die versicherte Person befindet sich infolge eines Unfalls, der sich vor Vollendung des 14. Lebensjahres<br />

ereignet hat, in einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung bzw Reha-Maßnahme und eine<br />

erziehungsberechtigte Person übernachtet nachweislich im Krankenhaus bzw. in der Reha-Einrichtung<br />

(Rooming-In).<br />

Nachhilfe PLUS<br />

Wir organisieren und zahlen einen Nachhilfe-Kostenzuschuss ab dem 15. Tag, vom Unfalltag an gerechnet, pro<br />

Tag 30 EUR, maximal 1.000 EUR einmal je Unfall.<br />

Die versicherte Person hat zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, besucht eine Schule<br />

und ist aufgrund der Unfallfolgen nachweislich nicht in der Lage, <strong>die</strong> Schule zu besuchen.<br />

Familienurlaub<br />

Wir organisieren und zahlen eine Kostenbeteiligung zum Familienurlaub (Dauer mindestens 1 Woche) von<br />

maximal 3.000 EUR, wenn <strong>die</strong> versicherte Person sich infolge eines Unfalls <strong>für</strong> einen vom Kostenträger<br />

genehmigten zusammenhängenden Zeitraum in einer medizinisch notwendigen stationären Reha-Maßnahme<br />

befunden hat.<br />

Zusätzlich zu den bedingungsgemäßen Leistungen gewähren wir in Reha Plus-Junior noch folgende<br />

Leistungen:<br />

• 100 EUR Gutschein – welcher per Verrechnungsscheck ausgehändigt wird - bei einem stationären<br />

Krankenhausaufenthalt der versicherten Person von mindestens 3 Wochen oder <strong>für</strong> eine vom Kostenträger<br />

genehmigte Reha-Maßnahme.<br />

• Kinderbetreuung <strong>für</strong> Geschwisterkinder bis zum 14. Lebensjahr – Vermittlung und Kostenübernahme<br />

<strong>für</strong> maximal 4 Wochen und bis maximal 2.000 EUR, wenn <strong>die</strong> VP das 14. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet hat.<br />

Reha Plus (<strong>für</strong> Erwachsene und Senioren)<br />

Die oben genannten Leistungen des Reha-Managements werden wie folgt erweitert:<br />

Art, Höhe und Dauer der Leistungen:<br />

Erhöhung der Versicherungssumme<br />

Die im Versicherungsschein ausgewiesene maximale Summe zur Kostenübernahme je Unfall erhöht sich um<br />

5.000 EUR, wenn <strong>die</strong> oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Behindertengerechter Umbau Ihres KFZ<br />

Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau des KFZ bis zu einem Betrag von maximal<br />

20.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich<br />

erforderlich macht.<br />

Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung<br />

Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung (barrierefreies Wohnen) bis<br />

zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und Schwere des unfallbedingten<br />

Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich erforderlich macht.<br />

Übernachtungs- und Fahrtkosten<br />

Wir organisieren und erstatten 4-mal pro Monat <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> je 2 Übernachtungen sowie <strong>die</strong> Fahrtkosten<br />

(Bahnfahrt 2. Klasse) <strong>für</strong> den Ehe-/Lebenspartner und <strong>die</strong> Kinder, wenn <strong>die</strong> stationäre Heilbehandlung bzw.<br />

stationäre Reha-Maßnahme mindestens 50 km entfernt vom Erstwohnsitz der versicherten Person erfolgt.<br />

Kinderbetreuung<br />

Wir organisieren und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> eine qualifizierte häusliche Kinderbetreuung <strong>für</strong> Kinder bis zum<br />

14. Lebensjahr in Höhe von maximal 2.000 EUR <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von maximal 4 Wochen einmal je Unfall, wenn<br />

sich <strong>die</strong> versicherte Person (erziehungsberechtigte Person) infolge des Unfalls in stationärer Heilbehandlung<br />

bzw. in einer stationären Reha-Maßnahme befindet. Die Kosten werden ab dem ersten Tag der stationären<br />

Heilbehandlung bzw. Reha-Maßnahme übernommen.<br />

84


Wird <strong>die</strong> Organisation und Vermittlung der qualifizierten häuslichen Kinderbetreuung <strong>für</strong> Kinder bis zum 14.<br />

Lebensjahr nicht in Anspruch genommen, so zahlen wir eine Pauschalleistung von 250 EUR.<br />

Mobilitätsservice<br />

Wir organisieren und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den Transport der versicherten Person von ihrem Erstwohnsitz<br />

zu von uns veranlassten Untersuchungen, Therapien und Reha-Maßnahmen sowie zu Kur-/Reha-Aufenthalten<br />

und zurück.<br />

Reha-Fit<br />

Wir organisieren und vermitteln<br />

• <strong>die</strong> Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio und übernehmen <strong>die</strong> Mitgliedsbeiträge <strong>für</strong> maximal 1 Jahr<br />

einschließlich der Anmeldegebühr<br />

und/oder<br />

• einen persönlichen Reha-Trainer und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> maximal 10 Stunden<br />

und/oder<br />

• ausgewählte physiotherapeutische Kurse und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> maximal 30 Stunden.<br />

Reha Plus-S (<strong>für</strong> Selbstständige aus Personenfirmen und Gesellschafter bei<br />

Kapitalgesellschaften)<br />

Reha Plus-S kann nur in Verbindung mit Reha Plus versichert werden. Die oben genannten Leistungen des<br />

Reha-Managements werden wie folgt erweitert:<br />

Art, Höhe und Dauer der Leistungen:<br />

Behindertengerechter Umbau der Büro-, Geschäftsräume, Arbeitsgeräte<br />

Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau der Büro-, Geschäftsräume sowie<br />

Arbeitsgeräte (z. B. Computer, Maschinen) bis zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und<br />

Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich erforderlich macht.<br />

Reha-Cash<br />

Sind <strong>die</strong> oben genannten Voraussetzungen erfüllt und befindet sich <strong>die</strong> versicherte Person <strong>für</strong> einen vom<br />

Kostenträger genehmigten zusammenhängenden Zeitraum in einer medizinisch notwendigen stationären Reha-<br />

Maßnahme, so zahlen wir einmal je Unfall eine Hilfe <strong>für</strong> z. B. zusätzlich entstehende Personalkosten (Ersatz <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> eigene Arbeitsleistung) in Höhe von 10.000 EUR.<br />

Fahrtkostenerstattung<br />

Wir zahlen nachweislich entstandene Fahrtkosten von maximal 300 EUR <strong>für</strong> den Transport der versicherten<br />

Person von ihrem Erstwohnsitz zu repräsentativen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen und zurück, wenn<br />

<strong>die</strong> versicherte Person aufgrund Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens nachweislich nicht<br />

in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.<br />

Pflege-/Hilfsleistungen<br />

Kann der Versicherte bedingt durch <strong>die</strong> Folgen eines Unfalles Tätigkeiten, <strong>die</strong> er bis zum Unfall selbst<br />

ausgeführt hat, nicht mehr selbst ausführen, erbringen wir pro Unfall <strong>die</strong> in den Bedingungen festgelegten<br />

Leistungen bis zur Höhe von 7.500 EUR in den Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-AKTIV, bis zur Höhe von<br />

10.000 EUR in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV und bis zu 12.500 EUR in den Tarif-Varianten<br />

Exklusiv und Exklusiv-AKTIV. Die Leistungen können längstens <strong>für</strong> 6. Monate innerhalb von 3 Jahren (Tarif-<br />

Varianten Kompakt, Kompakt-AKTIV, Optimal und Optimal-AKTIV) sowie längstens <strong>für</strong> 9 Monate innerhalb von<br />

3 Jahren (Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV), vom Unfalltage an gerechnet, verlangt werden.<br />

In den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv sowie Kompakt-AKTIV werden <strong>die</strong> Pflege-/Hilfsleistungen<br />

optional angeboten. In den Tarif-Varianten Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV sind <strong>die</strong> Pflege-/Hilfsleistungen<br />

obligatorisch mitversichert. Die Pflege-/Hilfsleistungen sind nicht in den Gefahrengruppen K und Z versicherbar.<br />

85


3 Leistungserweiterungen<br />

Krankenhaustagegeld nach einer ambulanten Operation<br />

Nach einer unfallbedingten ambulanten Operation (operativer Eingriff unter Vollnarkose, Leitungs- oder<br />

Rückenmarksanästhesie) zahlen wir 5 Tagessätze des versicherten Krankenhaustagegeldes in allen Tarif-<br />

Varianten.<br />

Aufenthalte in Sanatorien<br />

Für Aufenthalte in Sanatorien wird in den Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV das versicherte<br />

Krankenhaustage- und Genesungsgeld gezahlt.<br />

Krankenhausaufenthalt im Ausland<br />

Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustage- und Genesungsgeld <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer<br />

des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land in den Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV.<br />

Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem <strong>die</strong> versicherte Person keinen Wohnsitz hat.<br />

Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase (nicht <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV)<br />

Wir gewähren zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe von 20 % bei einer persönlichen,<br />

beruflichen oder wirtschaftlichen nachweislichen Veränderung. Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Für<br />

<strong>die</strong> versicherte Person und den versicherten Partner gewähren wir <strong>für</strong> den Zeitraum von 3 Monaten<br />

zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsschutz ab Beantragung mit dem Stichtag der Veränderung. Eine<br />

rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.<br />

Bei den aufgeführten Ereignissen<br />

• Geburt eines Kindes,<br />

• Heirat (auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft),<br />

• Berufsausbildungsbeginn,<br />

• Berufsbeginn,<br />

• Beginn der Selbstständigkeit,<br />

• Berufswechsel und<br />

• Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung,<br />

erhöhen sich <strong>die</strong> folgenden versicherten Leistungsarten (sofern versichert) um 20 %: Invaliditäts- und Todesfall,<br />

Unfallrente, Unfallrente mit BU-Schutz, Unfallzeitrente, Unfallzeitrente mit BU-Schutz, Unfall-Rentenkapital,<br />

Gipsgeld, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Sofortleistung bei Schwerverletzungen und Tagegeld.<br />

Mitversicherung von Neugeborenen (nicht <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV)<br />

Während der Laufzeit des Vertrages besteht <strong>für</strong> neugeborene und adoptierte Kinder gemäß den Besonderen<br />

Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mitversicherung der Leistung <strong>für</strong> Neugeborene eine befristete beitragsfreie Mitversicherung<br />

von 6 Monaten.<br />

Es wird folgender Versicherungsschutz gewährt:<br />

- Invalidität mit Progression 400: 60.000 EUR<br />

- Tod: 5.000 EUR<br />

- Krankenhaustagegeld: 20 EUR<br />

- Kosmetische Operationen: 10.000 EUR<br />

- Bergungskosten: 10.000 EUR<br />

Die Geburt bzw. Adoption des Kindes ist uns mitzuteilen.<br />

Beitragsfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Neugeborene (nur wenn <strong>die</strong> Eltern nicht bei<br />

uns versichert sind)<br />

Neugeborene können ab Geburt (frühestens einen Tag nach Antragstellung) <strong>für</strong> maximal 6 Monate beitragsfrei<br />

versichert werden. Der beitragsfreie Versicherungsschutz muss beantragt werden und wird dann entsprechend<br />

der beantragten Leistungsarten/Versicherungssummen gewährt.<br />

86


Beitragspflichtiger Versicherungsbeginn des Vertrages ist immer das Geburtsdatum plus 6 Monate. Die Laufzeit<br />

des Vertrages muss 3 Jahre betragen. Sollen auch <strong>die</strong> Eltern (mit sofortigem Versicherungsbeginn) versichert<br />

werden, so ist ein zweiter Antrag erforderlich.<br />

Beispiel:<br />

Geburtsdatum des Kindes: 16.09.<strong>2013</strong><br />

Frühester Beginn des beitragsfreien Versicherungsschutzes: 17.09.<strong>2013</strong><br />

Ende des beitragsfreien Versicherungsschutzes: 17.03.2014<br />

Beginn des beitragspflichtigen Versicherungsschutzes:<br />

17.03.2014 (Vertragsbeginn)<br />

Frühester Ablauf des beitragspflichtigen Versicherungsschutzes: 17.03.2017 (Vertragsablauf)<br />

Achtung: Würde im oben genannten Beispiel der beitragsfreie Versicherungsschutz erst zum 1.10.<strong>2013</strong><br />

beantragt werden, so würde es trotzdem bei dem beitragspflichtigen Vertragsbeginn 17.03.2014 bleiben.<br />

Hilfsmittel<br />

Ist aufgrund eines Unfalles innerhalb von 3 Jahren, ab dem Unfalltage an gerechnet, eine Verordnung<br />

bestimmter medizinischer Hilfsmittel notwendig, zahlen wir einmal je Unfall <strong>die</strong> nachgewiesenen Kosten bis<br />

max. 1.500 EUR in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV und bis max. 3.000 EUR in den Tarif-<br />

Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV.<br />

Hilfsmittel: Arm- und Beinprothesen, Gehhilfen, Krankenfahrstuhl, Orthesen, Einlagen oder maßgefertigte<br />

orthopädische Schuhe, Schienenapparate, Hörgeräte, Kunstauge und Sehhilfen (Brillengestell und Gläser oder<br />

Kontaktlinsen).<br />

Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />

Versicherungsschutz besteht in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV sowie Exklusiv und Exklusiv-<br />

AKTIV auch <strong>für</strong> tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen,<br />

Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation.<br />

Zudem übernehmen wir innerhalb der Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV <strong>die</strong> nachgewiesenen<br />

Nutzungskosten einer Dekompressionskammer, einschließlich der Fahrtkosten.<br />

Bauch- und Unterleibsbrüche<br />

Innerhalb der Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV besteht auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Folgen von Bauch- und<br />

Unterleibsbrüchen (auch Leisten- und Nabelbrüche) Versicherungsschutz, ohne das ein<br />

entschädigungspflichtiges Unfallereignis vorgelegen hat.<br />

Nahrungsmittelvergiftung<br />

Innerhalb der Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV wird auch Versicherungsschutz <strong>für</strong> Vergiftungen<br />

infolge der Einnahme von Nahrungsmitteln gewährt.<br />

Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (nur Tarif-Varianten Exklusiv sowie Kompakt-<br />

AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV))<br />

Versicherungsschutz besteht auch bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen ( Schwindel, Ohnmacht),<br />

ausgenommen durch epileptische Anfälle, andere Krampfanfälle oder Trunkenheit.<br />

Versichert sind auch Bewusstseinsstörungen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Einnahme ärztlich verordneter Medikamente<br />

verursacht werden, sofern <strong>die</strong> Einnahme der Medikamente gemäß den Anweisungen des Arztes erfolgte.<br />

Der Versicherungsschutz gilt auch <strong>für</strong> Unfälle, <strong>die</strong> durch Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht werden.<br />

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Gesundheitsbeeinträchtigungen, <strong>die</strong> durch den Schlaganfall<br />

oder den Herzinfarkt selbst hervorgerufen werden.<br />

87


Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (optional)<br />

Der Versicherungsnehmer ist Arbeitnehmer und muss vor Beginn der ersten Arbeitslosigkeit oder bei Beginn<br />

des Versicherungsschutzes mehr als 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in ungekündigter<br />

Anstellung beschäftigt sein. Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten<br />

ab Versicherungsbeginn. Das Vorliegen der Arbeitslosigkeit ist durch Bescheinigungen der Bundesagentur <strong>für</strong><br />

Arbeit und ggf. vom letzten Arbeitgeber nachzuweisen.<br />

Bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Arbeitslosigkeit, maximal <strong>für</strong> 24 Monate,<br />

<strong>die</strong> Beitragszahlung <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Vertrag (Beitragsbefreiung), mit den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt geltenden<br />

Versicherungssummen übernommen. Sofern <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer ein Tagegeld oder ein Sonderrisiko<br />

im Beruf versichert sind, entfallen <strong>die</strong>se <strong>für</strong> den Zeitraum der Beitragsbefreiung.<br />

Bei wiederholter Arbeitslosigkeit entsteht erneut der Anspruch auf Beitragsbefreiung, wenn der<br />

Versicherungsnehmer als Arbeitnehmer mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in<br />

ungekündigter Anstellung beschäftigt ist.<br />

Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />

Beitragsrückzahlung (UBR), (nicht <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV)<br />

Verliert der Versicherungsnehmer seinen Arbeitsplatz und meldet sich nachweislich bei der zuständigen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit arbeitslos, reduzieren wir auf Wunsch <strong>die</strong> Versicherungssummen aller versicherter Personen<br />

um 50 %, max. bis zu den Mindestversicherungssummen bzw. zum tariflichen Mindestbeitrag.<br />

Die Änderung muss schriftlich beantragt werden und kann frühestens zum 1. des Monats nach Erhalt der<br />

Beantragung und des Nachweises erfolgen.<br />

Alkoholklausel<br />

Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle soweit <strong>die</strong>se auf Trunkenheit beruhen und <strong>die</strong> folgenden<br />

Blutalkoholgehalte nicht überschritten werden:<br />

• bei Lenkern von motorisierten Fahrzeugen 0,8 Promille<br />

• bei allen anderen Unfällen 1,3 Promille<br />

Servicepaket<br />

Jede versicherte Person hat das Servicepaket ohne Mehrbeitrag mitversichert. Ein Anspruch auf Leistung<br />

besteht, wenn durch einen Unfall innerhalb von 6 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, bestimmte<br />

Serviceleistungen notwendig sind. Die Beschreibung des Leistungsumfangs siehe unter „Servicepaket in allen<br />

Tarif-Varianten in der Übersicht“.<br />

Dynamische Versicherung (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />

Beitragsrückzahlung (UBR))<br />

Alle beitragspflichtigen Leistungsarten können mit Zuwachs von Leistung und Beitrag versichert werden<br />

(Dynamische Versicherung). Dabei werden im Rahmen der tariflichen Höchstsummen jährlich <strong>die</strong><br />

Versicherungssummen um den Prozentsatz erhöht, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens um 5 Prozent.<br />

Alternativ kann der Versicherungsnehmer im Rahmen der tariflichen Höchstsummen eine jährliche Erhöhung<br />

um einen festen Prozentsatz von 3 % bis 10% vereinbaren.<br />

Die Versicherungssumme <strong>für</strong> das Unfall-Rentenkapital wird auf volle 2.500 EUR, <strong>für</strong> Todesfall und Invalidität auf<br />

volle 500 EUR, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente und Unfallrente mit BU-Schutz sowie <strong>die</strong> Unfallzeitrente und <strong>die</strong><br />

Unfallzeitrente mit BU-Schutz auf volle 25 EUR, <strong>für</strong> das Gipsgeld auf volle 25 EUR, <strong>für</strong> Krankenhaustagegeld,<br />

Genesungsgeld und Tagegeld auf volle EUR und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sofortleistung bei Schwerverletzungen auf volle 50<br />

EUR aufgerundet. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie <strong>die</strong> Versicherungssummen.<br />

88


3.1 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder<br />

Doppeltes Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> Kinder<br />

Befindet sich das versicherte Kind (bis zum 14. Lebensjahr) aufgrund eines Unfalles in einer Klinik<br />

(vollstationären Heilbehandlung), <strong>die</strong> mehr als 250 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt ist und dauert der<br />

Klinikaufenthalt mindestens 8 Tage, zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld ab dem 8. Tag in<br />

doppelter Höhe in den Tarif-Varianten Optimal und Exklusiv.<br />

Rooming-In<br />

Ist aufgrund eines Unfalles <strong>für</strong> ein Kind (bis zum 14. Lebensjahr) eine vollstationäre Heilbehandlung erforderlich,<br />

zahlen wir <strong>für</strong> nachgewiesene Kosten eine einmalige Kostenbeteiligung von maximal 500 EUR (Tarif-Variante<br />

Optimal) bzw. maximal 1.000 EUR (Tarif-Variante Exklusiv) pro unfallbedingtem Klinikaufenthalt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Übernachtung der erziehungsberechtigten Person im Krankenhaus.<br />

Nachhilfekosten<br />

Kann das versicherte Kind (bis zum 18. Lebensjahr) aufgrund eines Unfalles nachweislich nicht <strong>die</strong> Schule<br />

besuchen, zahlen wir innerhalb des 1. Unfalljahres ab dem 15. Tag, vom Unfalltage an gerechnet, einen<br />

Kostenzuschuss von 30 EUR pro Tag, max. 600 EUR je Unfall in der Tarif-Variante Exklusiv.<br />

Zusatzleistung <strong>für</strong> Vollwaisen<br />

Führt ein Unfallereignis innerhalb eines Jahres zum Tode beider Elternteile und hat mindestens ein Elternteil bei<br />

uns eine Todesfallsumme versichert (Bezugsberechtigung Kind/Kinder) zahlen wir eine Zusatzleistung in Höhe<br />

von insgesamt 100.000 EUR in der Tarif-Variante Optimal und 200.000 EUR in der Tarif-Variante Exklusiv.<br />

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern bei Tod VN<br />

Hat der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet und verstirbt<br />

während der Vertragsdauer, führen wir den Versicherungsschutz des Kindes beitragsfrei fort. Die beitragsfreie<br />

Fortführung des Versicherungsschutzes erfolgt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte<br />

Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Eine eventuell vereinbarte Dynamik entfällt.<br />

3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen<br />

Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />

Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel ist <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

nachfolgenden Berufe mitversichert.<br />

• Polizeibeamte,<br />

• Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Polizei, Justiz und des Zoll,<br />

• Feuerwehrmänner,<br />

• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahnmedizin,<br />

• Tierärzte und Studenten der Tierheilkunde,<br />

• Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen, Arzthelferinnen,<br />

• Ergo-Therapeuten, Physiotherapeuten,<br />

• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung Funktionsdiagnostik (F)<br />

und Radiologie (R)<br />

• Rettungsassistenten, Rettungssanitäter,<br />

• Heilpraktiker.<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />

(berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> besonderen Gefahren durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich<br />

erzeugte ultraviolette Strahlen ausgesetzt sind, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch<br />

Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen erweitert.<br />

89


Die Röntgenklausel ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert.<br />

• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahn- und Tiermedizin,<br />

• Heilpraktiker, Hebammen,<br />

• Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzthelferinnen,<br />

• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung Funktionsdiagnostik (F)<br />

und Radiologie (R).<br />

Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (berufsabhängig)<br />

Für Chemiker und Desinfektoren, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen<br />

erweitert.<br />

Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch<br />

Infektionen erweitert.<br />

Die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer dortigen Tätigkeit infiziert, <strong>die</strong> medizinische Erstbehandlung<br />

muss spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgen.<br />

3.3 Leistungserweiterungen Unfallschutz-AKTIV<br />

Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen<br />

Auf <strong>die</strong> Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zur Ermittlung der Leistungshöhe wird<br />

verzichtet, wenn der Mitwirkungsanteil<br />

- in der Tarif-Variante Optimal-AKTIV weniger als 35 % und<br />

- in der Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV weniger als 50 % beträgt.<br />

Leistung bei Oberschenkelhalsbruch<br />

Erleidet der Versicherte einen Oberschenkelhalsbruch, so zahlen wir entsprechend der versicherten Tarif-<br />

Variante eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 500 EUR bei Kompakt-AKTIV, 1.000 EUR bei Optimal-<br />

AKTIV bzw. 1.500 EUR bei Exklusiv-AKTIV. Ein Oberschenkelhalsbruch gilt auch als Unfall, ohne das ein Unfall<br />

im Sinne der Ziffer 1 der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AUB <strong>2013</strong> vorliegt<br />

Pflegekostenleistung<br />

Führt ein Unfall innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, zu einer Pflegestufe, zahlen wir eine<br />

einmalige Pflegekostenleistung in folgender Höhe:<br />

• Pflegestufe 1 = 10 %,<br />

• Pflegestufe 2 = 20 %,<br />

• Pflegestufe 3 = 30 % der versicherten Invaliditätssumme.<br />

Kostenbeteiligung bei einem Treppenlift<br />

Führt ein Unfall zur Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks und wird aus <strong>die</strong>sem Grunde in<br />

der Wohnung bzw. im Haus der verletzten Person innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, ein<br />

Treppenlift eingebaut, beteiligen wir uns an den Kosten in folgender Höhe:<br />

• Optimal-AKTIV = bis zu 10 % der versicherten Invaliditätssumme (max. 10.000 EUR),<br />

• Exklusiv-AKTIV = bis zu 20 % der versicherten Invaliditätssumme (max. 20.000 EUR).<br />

90


4 Servicepaket in allen Tarif-Varianten in der Übersicht<br />

Jede versicherte Person hat das Servicepaket ohne Mehrbeitrag mitversichert.<br />

Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn durch einen Unfall innerhalb von 6 Monaten, vom Unfalltag an<br />

gerechnet, bestimmte Serviceleistungen notwendig sind.<br />

Kompakt /<br />

Kompakt-AKTIV<br />

Optimal /<br />

Optimal-AKTIV<br />

Exklusiv /<br />

Exklusiv-AKTIV<br />

Rücktransport aus dem In- oder Ausland<br />

Überführung im Todesfall zum letzten Erstwohnsitz<br />

(In- und Ausland) oder Kostenübernahme der<br />

Bestattungskosten im Ausland<br />

Bei einem Unfall im In- und Ausland ersetzen wir <strong>die</strong><br />

zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder<br />

Unterbringungskosten <strong>für</strong> den mitreisenden<br />

Ehepartner/Lebenspartner und mitreisende minderjährige<br />

Kinder, <strong>die</strong> mit der versicherten Person in häuslicher<br />

Gemeinschaft leben<br />

Übernahme von Dolmetscherkosten bei einem Unfall im<br />

Ausland<br />

max. 50.000 EUR<br />

max. 5.000 EUR<br />

max. 2.000 EUR<br />

max. 500 EUR<br />

Beschaffung und Transport lebensnotwendiger<br />

Medikamente bei einem Unfall im Ausland<br />

<br />

Information über Haushüteragenturen, Tierpensionen bzw.<br />

Tierheime und Nennung von Ansprechpartnern<br />

<br />

= Vermittlungs- und Informationsleistung, keine Kostenübernahme<br />

5 Unfallschutz (Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal und Exklusiv)<br />

5.1 Gefahrengruppen<br />

In den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv unterscheiden wir <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G, V, Z<br />

und K.<br />

Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer: A, B, S, G, V und Z<br />

Gefahrengruppe A<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 69 Jahre* Männer und Frauen ohne körperliche oder handwerkliche<br />

Berufstätigkeit (Tätigkeiten am Schreibtisch/PC)<br />

- Arbeitssuchende<br />

- Architekt/in<br />

- Auszubildende, wenn nicht der Gefahrengruppe G<br />

oder V zugehörig (auch gewerblich/körperlich tätig**)<br />

- Bäcker/in, Konditor/in<br />

- Bauunternehmer/in (nur aufsichtführend)<br />

- Chemielaborant/in (nur aufsichtführend, ohne ex-<br />

91


plosive Stoffe)<br />

- Detektiv/in (ohne Waffe)<br />

- Fotograf/in<br />

- Friseur/in<br />

- Goldschmied/in<br />

- Graveur/in<br />

- Hausmann, Hausfrau<br />

- Ingenieur/in<br />

- Pilot/in und Bordpersonal (Sonderrisiko)<br />

- Rentner/in bis zum vollendeten 70. Lebensjahr<br />

- Schüler/in***, Student/in**** alle Fachrichtungen<br />

- Uhrmacher/in<br />

- Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau<br />

PVAG und VÖDAG:<br />

- Bundeswehr ab Leutnant/Leutnant zur See<br />

- Bundespolizei Verwaltung<br />

- Feuerwehr ab Inspektor<br />

- Polizei/Bundespolizei ab Kommissar/in<br />

- Zoll<br />

* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />

** siehe hierzu „Umstellung der gewerblichen Auszubildenden“<br />

*** werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Gefahrengruppe K versichert<br />

**** Studenten müssen uns zum Ende des Studiums mitteilen, welche Berufstätigkeit sie ausüben.<br />

Gefahrengruppe B<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 69 Jahre* Männer und Frauen mit körperlicher oder handwerklicher<br />

Berufstätigkeit (auch wenn nur gelegentlich)<br />

* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />

Gefahrengruppe S<br />

92<br />

- Handwerker/in (auch Meister/in), <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

der Gefahrengruppe S erfüllen<br />

- Chemielaborant/in (Umgang mit ätzenden, giftigen,<br />

leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen)<br />

- Chauffeur/in<br />

- Detektiv/in (Waffenträger), Personenschutz nur mit<br />

individuellem Angebot<br />

- Dekorateur/in<br />

- Gärtner/in, Landwirt/in, Winzer/in, <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

der Gefahrengruppe S erfüllen<br />

- Kopfschlächter, Ausbeiner<br />

- Kraftfahrer/in<br />

- Kranführer/in<br />

- Profisportler, nur Motorsport (Sonderrisiko)<br />

- Taxifahrer/in<br />

- Tierarzt/-ärztin<br />

- Sprengpersonal (Sonderrisiko)<br />

- Unter Tage Tätige (z. B. Tunnelbau)<br />

PVAG und VÖDAG:<br />

- Sonderkommandos/Personenschutz der Polizei,<br />

Bundeswehr und Zoll nur mit individuellem Angebot<br />

- Vollzugs<strong>die</strong>nstbeschäftigte


Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 69 Jahre* - Selbstständige/r Handwerker/in mit Eintragung in<br />

<strong>die</strong> Handwerksrolle oder aus dem zulassungsfreien<br />

Handwerk<br />

- Selbstständige/r Gärtner/in mit körperlicher Berufstätigkeit<br />

und mithelfende Familienangehörige<br />

- Selbstständige/r Landwirt/in, Winzer/in und mithelfende<br />

Familienangehörige<br />

* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />

Gefahrengruppe G<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 69 Jahre* Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im Gesundheitswesen<br />

(außer Tiermedizin)<br />

* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />

** Das Ausbildungsende muss angegeben werden.<br />

- Apotheker/in<br />

- Apothekenhelferin<br />

- Arzt/Ärztin<br />

- Arzthelfer/in<br />

- Augenoptiker/in (-meister/in)<br />

- Auszubildende im Gesundheitswesen**<br />

- Bademeister/in im medizinischen Bereich<br />

- Chirurg/in<br />

- Chiropraktiker/in<br />

- Diätassistent/in<br />

- Fußpfleger/in<br />

- Hebamme/Entbindungspfleger<br />

- Heilpraktiker/in<br />

- Homöopath/in<br />

- Kosmetiker/in<br />

- Krankenschwester, Krankenpfleger<br />

- Masseur/in<br />

- Medizinallaborant/in<br />

- Medizinische/r Fachangestellte/r<br />

- Medizinisch-technische/r Assistent/in<br />

- Medizinisch-technische/r Röntgenassistent/in<br />

- Musiktherapeut/in<br />

- Optiker/in<br />

- Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r<br />

- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in<br />

- Psychotherapeut/in<br />

- Rettungssanitäter/in, Sanitäter/in<br />

- Sprachtherapeut/in<br />

- Zahnarzt/-ärztin<br />

- Zahnlaborant/in<br />

- Zahntechniker/in (-meister/in)<br />

Gefahrengruppe V<br />

93


Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 69 Jahre* Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im Handel/Einzelhandel<br />

* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />

** Das Ausbildungsende muss angegeben werden.<br />

Gefahrengruppe Z<br />

- Auszubildende im Handel/Einzelhandel**<br />

- Einzelhandelskaufmann/-kauffrau und mithelfende<br />

Ehegatten im Büro oder Verkauf bei Selbstständigen<br />

- Fachverkäufer/in im Handel/Einzelhandel<br />

- Verkäufer/in und mithelfende Ehegatten im Büro<br />

oder Verkauf bei Selbstständigen<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

14 – 69 Jahre* - Versicherung gegen außerberufliche Unfälle (Freizeit-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>) <strong>für</strong> Erwerbstätige, <strong>die</strong> gesetzlich<br />

oder freiwillig durch eine gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />

gegen Arbeitsunfälle oder nach<br />

den Versorgungsvorschriften <strong>für</strong> Beamte und Soldaten<br />

gegen Dienstunfälle versichert sind.<br />

* Wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen zur Versicherbarkeit der Gefahrengruppe Z während der Vertragsdauer entfallen,<br />

wird der bestehende Versicherungsschutz in <strong>die</strong> Gefahrengruppe umgestellt, <strong>die</strong> Ihrer beruflichen Tätigkeit<br />

entspricht.<br />

Hinweis:<br />

Bei Ausübung mehrerer Berufe in unterschiedlichen Gefahrengruppen erfolgt <strong>die</strong> Einstufung wie folgt:<br />

Gefahrengruppen A und B = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

Gefahrengruppen A und S = Einstufung in Gefahrengruppe S<br />

Gefahrengruppen A und G = Einstufung in Gefahrengruppe A<br />

Gefahrengruppen A und V = Einstufung in Gefahrengruppe A<br />

Gefahrengruppen B und S = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

Gefahrengruppen B und G = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

Gefahrengruppen B und V = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

Gefahrengruppen G und V = Einstufung in Gefahrengruppe V<br />

Gefahrengruppe <strong>für</strong> Kinder: K<br />

Gefahrengruppe K<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

Bis 17 Jahre* - Kinder/Schüler/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,<br />

auch wenn sie berufstätig sind.<br />

- Ab 14 Jahren ist auch <strong>die</strong> Versicherung in den Gefahrengruppen<br />

A, B, S, G oder V mit höheren Versicherungssummen<br />

möglich, wenn <strong>die</strong> tariflichen<br />

Höchstversicherungssummen der Gefahrengruppe<br />

K überschritten werden.<br />

94


Gefahrengruppe <strong>für</strong> Senioren: AKTIV (A6 und A8)<br />

Gefahrengruppe A6<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

55 - 74 Jahre* - Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit.<br />

Gefahrengruppe A8<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

ab 75 Jahren - Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit.<br />

Altersbedingte Umstellung bei bestehenden Verträgen<br />

Kinder nach<br />

Erwachsene<br />

Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 18.<br />

Lebensjahr vollendet, wird der Versicherungsschutz von Gefahrengruppe K in<br />

<strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt gültige Gefahrengruppe <strong>für</strong> Erwachsene umgestellt. Sie<br />

haben hierbei folgendes Wahlrecht:<br />

a) gleich bleibende Versicherungssummen zu einem höheren Beitrag,<br />

b) gleich bleibender Beitrag zu reduzierten Versicherungssummen.<br />

Sie werden über <strong>die</strong>se Änderung rechtzeitig schriftlich informiert.<br />

Erwachsene<br />

nach<br />

Unfallschutz-<br />

AKTIV<br />

Innerhalb des<br />

Unfallschutz-<br />

AKTIV<br />

Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 70.<br />

Lebensjahr vollendet, wird der Versicherungsschutz der Gefahrengruppe<br />

A/B/S/G/V/Z in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A6 des Unfallschutzes - AKTIV umgestellt.<br />

Sie erhalten rechtzeitig einen Versicherungsschein über <strong>die</strong>se Änderung.<br />

Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 80.<br />

Lebensjahr vollendet, wird der Versicherungsschutz von der Gefahrengruppe A6<br />

in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8 umgestellt. Sie haben hierbei folgendes Wahlrecht:<br />

a) gleich bleibende Versicherungssummen zu einem höheren Beitrag,<br />

b) gleich bleibender Beitrag zu reduzierten Versicherungssummen.<br />

Sie werden über <strong>die</strong>se Änderung rechtzeitig schriftlich informiert.<br />

Umstellung der gewerblichen Auszubildenden<br />

Nach Ausbildungsende wird der Vertrag automatisch in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B (entsprechend des<br />

Ausbildungsberufs) umgestellt und ein geänderter Versicherungsschein erstellt.<br />

Ende der Ausbildung (Gefahrengruppen G und V)<br />

Nach Ausbildungsende erhält der VN ein Anschreiben von uns mit der Bitte, seine aktuelle berufliche Tätigkeit<br />

mitzuteilen. Diese Angabe benötigen wir <strong>für</strong> <strong>die</strong> richtige Gefahrengruppeneinstufung.<br />

95


5.2 Pakete<br />

Bei der Absicherung über Pakete wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> VP <strong>die</strong> Gefahrengruppe (siehe hierzu Punkt 5.1<br />

„Gefahrengruppenverzeichnis“) zugrunde gelegt, <strong>die</strong> der beruflichen Tätigkeit entspricht. Die Absicherung über<br />

Pakete bietet einen Beitragsvorteil, wenn es sich um Frauen oder Männer handelt, <strong>die</strong> aufgrund ihrer<br />

Berufstätigkeit in <strong>die</strong> Gefahrengruppen B oder S eingestuft werden.<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass immer ein komplettes, der folgenden 4 Paket-Angebote versichert werden muss.<br />

Bei der Absicherung über Pakete sind Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, nicht<br />

versicherbar.<br />

Wird höherer oder zusätzlicher Versicherungsschutz gewünscht und beantragt der Kunde <strong>die</strong> Leistungsarten<br />

Invalidität (mit Progression 600, Progression 400 oder Progression 250), Todesfall, Krankenhaustagegeld und<br />

ggf. Unfall-Rentenkapital Top, Plus oder Start, Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder Unfallrente bzw.<br />

Unfallzeitrente mit BU-Schutz, so wird das entsprechende Paket immer automatisch berücksichtigt (=<br />

Optimierung).<br />

Versicherungssummen der Pakete in EUR<br />

Leistungsarten Paket 1 Paket 2 Paket 3 Paket 4<br />

Invalidität mit Progression<br />

600/400/250 (wählbar)<br />

30.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 120.000 EUR<br />

Höchstleistung Prog. 600 180.000 EUR 360.000 EUR 540.000 EUR 720.000 EUR<br />

Höchstleistung Prog. 400 120.000 EUR 240.000 EUR 360.000 EUR 480.000 EUR<br />

Höchstleistung Prog. 250 75.000 EUR 150.000 EUR 225.000 EUR 300.000 EUR<br />

Todesfall<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Unfall-Rentenkapital Top, Plus oder<br />

Start *<br />

Unfallrente bzw. Unfallzeitrente<br />

35/50/90, 50/90, 50<br />

optional mit BU-Schutz **<br />

5.000 EUR<br />

20 EUR<br />

Unfall-Rentenkapital (falls gewünscht)<br />

100.000 EUR<br />

Unfallrente/Unfallzeitrente (falls gewünscht)<br />

500 EUR<br />

Entsprechend Tarif-Variante immer ohne Mehrbeitrag mitversichert<br />

Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />

Reha-Management 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Kosmetische Operationen<br />

davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz bis<br />

7.500 EUR<br />

-<br />

10.000 EUR<br />

2.500 EUR<br />

12.500 EUR<br />

5.000 EUR<br />

Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

* Das Unfall-Rentenkapital und <strong>die</strong> Unfallrente können auch gleichzeitig im Paket abgeschlossen werden.<br />

** Für Kinder kann <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz, <strong>die</strong> Unfallzeitrente nicht versichert werden.<br />

96


5.3 Individuelle Absicherung des Versicherungsschutzes<br />

Im Rahmen der Mindest- und Höchstsummen kann jede Leistungsart individuell versichert werden. Eine<br />

Relationsbindung zwischen den Leistungsarten (außer Tagegeld) besteht nicht.<br />

Die Leistungsart „Tagegeld“ ist nur in Verbindung mit den Leistungsarten „Invalidität“, „Unfall-Rentenkapital“<br />

oder/und den Leistungsarten „Unfallrente bzw. Unfallzeitrente“, „Unfallrente bzw. Unfallzeitrente mit BU-Schutz“<br />

versicherbar. Die Höhe des „Tagegeldes“ darf max. 0,5 ‰ der/des versicherten Invaliditätssumme/Unfall-<br />

Rentenkapitals betragen. In Verbindung mit den Leistungsarten „Unfallrente bzw. Unfallzeitrente“ und/oder<br />

„Unfallrente bzw. Unfallzeitrente mit BU-Schutz“ darf das „Tagegeld“ maximal 5 % der versicherten<br />

Unfallrenten/Unfallzeitrenten betragen.<br />

Die Leistungsarten „Invalidität“, „Unfall-Rentenkapital“, „Unfallrente bzw. Unfallzeitrente“ und „Unfallrente bzw.<br />

Unfallzeitrente mit BU-Schutz“ sind in Kombination und aus allen Gefahrengruppen (24-Stunden-Schutz und<br />

Freizeit) bei der Relationsbildung <strong>für</strong> das „Tagegeld“ zu berücksichtigen.<br />

Wünscht der Versicherungsnehmer mehrere Leistungsarten, müssen <strong>die</strong>se in einem Vertrag<br />

zusammengefasst werden. Eine Ausnahme bildet hierbei <strong>die</strong> UBR, in der das Tagegeld in einem<br />

gesonderten Vertrag geführt wird.<br />

Sonderrisiken sind nur im Rahmen der individuellen Absicherung innerhalb der Tarif-Varianten Kompakt,<br />

Optimal und Exklusiv versicherbar. Erforderliche Zuschläge und Höchstsummen entnehmen sie bitte der<br />

Tabelle „Zuschläge und Höchstsummen“. Profisportler (Ausnahme Motorsport) sind nur in der SI-Sport<br />

versicherbar.<br />

Bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression sowie Invalidität mit Progression 250 besteht <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe, Handwerker und Musiker zu versichern. Die einzelnen Prozentsätze<br />

entnehmen Sie bitte den Tabellen „Erhöhte Gliedertaxen“. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an <strong>die</strong><br />

Mitarbeiter der Abteilung Unfall-Vertrag, Tel.: 0231 – 135 7667 bzw. Tel.: 040 – 4124 7667.<br />

Die Leistungsarten Kosmetische Operationen und Bergungskosten sind <strong>für</strong> jede versicherte Person nur<br />

einmal entsprechend der jeweils versicherten Tarif-Variante ohne Mehrbeitrag mitversichert. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

versicherte Person mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en, kann <strong>die</strong> Leistung nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt<br />

werden. Im Rahmen der individuellen Absicherung kann <strong>die</strong> Versicherungssumme <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart<br />

Kosmetische Operationen gegen Beitragszahlung noch um bis zu 20.000 EUR erhöht werden.<br />

5.4 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten<br />

5.4.1 Gültig <strong>für</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> und <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />

Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Gefahrengruppen Mindestsumme in EUR Höchstsumme in EUR<br />

Invalidität mit Progression 600 A, B, S, G, V, Z 10.000 200.000<br />

K 10.000 150.000<br />

Invalidität mit Progression 400 A, B, S, G, V, Z 10.000 300.000<br />

K 10.000 150.000<br />

Invalidität mit Progression 250 A, B, S, G, V, Z 10.000 500.000<br />

K 10.000 250.000<br />

Invalidität ohne Progression A, B, S, G, V, Z 10.000 500.000<br />

K 10.000 250.000<br />

Invalidität ohne Progression mit A, B 10.000 100.000<br />

Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe1 oder Stufe 2 *1 S, G, V, Z, K nicht versicherbar<br />

Unfallrente 35/50/90, 50/90, 50<br />

optional mit BU-Schutz *2<br />

A, B, S, G, V, Z, K 250 3.000 *4<br />

Unfallzeitrente 35/50/90, 50/90, 50<br />

optional mit BU-Schutz *3<br />

A, B, S, G, V, Z, 250 3.000 *4<br />

Unfall-Rentenkapital Top *5 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 350.000<br />

Unfall-Rentenkapital Plus *5 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 350.000<br />

Unfall-Rentenkapital Start *5 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 500.000<br />

97


Todesfall A, B, S, G, V, Z 5.000 300.000<br />

K 1.000 100.000<br />

Krankenhaustagegeld A, B, S, G, V, Z, 10 100<br />

K 10 50<br />

Genesungsgeld A, B, S, G, V, Z 10 100<br />

K 10 50<br />

Gipsgeld A, B, S, G, V, Z, K 100 2.000<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen A, B, S, G, V, Z, K 2.500 50.000<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete *1 A, B *6<br />

S, G, V, Z, K nicht versicherbar<br />

Tagegeld ab 8.und 43. Tag A, B, S, G, V 10 100 *7<br />

K, Z nicht versicherbar<br />

Happy Holiday A, B, S, G, V, Z, K *8<br />

Reha Plus-Junior K versicherbar<br />

Reha Plus A, B, S, G, V, Z versicherbar<br />

Reha Plus-S A, B, S, G, V, Z versicherbar<br />

Pflege-/Hilfsleistungen A, B, S, G, V *9<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag *1 *10 A, B 25 100<br />

(wöchentliche Pauschalsumme) S, G, V, Z, K nicht versicherbar<br />

Kosmetische Operationen A, B, S, G, V, Z, K 500 20.000<br />

*1 Nur innerhalb der PVAG und der VÖDAG versicherbar.<br />

*2 In Gefahrengruppe K ist <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz versicherbar.<br />

*3 Das Höchstaufnahmealter beträgt 64 Jahre.<br />

*4 Für Unfallrenten und Unfallzeitrenten > 2.000 EUR wird ein Zuschlag von 35 % erhoben.<br />

*5 Bei Kombinationen des Unfall-Rentenkapitals beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme des Unfall-Rentenkapitals Top und des Unfall-Rentenkapitals<br />

Plus gesamt 350.000 EUR. Bei der Kombination von Unfall-Rentenkapital Top bzw. Plus und Start<br />

beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme insgesamt 400.000 EUR.<br />

*6 Da innerhalb der Leistungsart Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind,<br />

gibt es keine Mindest- und Höchstsummen, sondern 2 Angebote zur Auswahl. Angebot 1 (1.000 EUR bei Verletzungen,<br />

75.000 EUR bei Tod), Angebot 2 (2.000 EUR bei Verletzungen, 150.000 EUR bei Tod)<br />

*7 Bei Kombinationen der Tagegelder ab 8. mit 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR.<br />

*8 Da innerhalb der Leistungsart Happy Holiday <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind, gibt es keine Mindestund<br />

Höchstsummen, sondern 2 Angebote zur Auswahl. Angebot 1 (25.000 EUR INV, 500 EUR Gipsgeld, 250 EUR Unfall-<br />

Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss) Angebot 2 (50.000 EUR INV, 1.000 EUR Gipsgeld, 500 EUR Unfall-<br />

Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss). Happy Holiday darf nur einmal je Person versichert werden.<br />

*9 Da innerhalb der Leistungsart Pflege-/Hilfsleistungen <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind, gibt es keine<br />

Mindest- und Höchstsummen. Kompakt/ Kompakt-AKTIV max. 7.500 EUR und Optimal/ Optimal-AKTIV max.10.000 EUR<br />

längstens <strong>für</strong> 6 Monate innerhalb von 3 Jahren. Exklusiv und Exklusiv-AKTIV max. 12.500 EUR längstens <strong>für</strong> 9 Monate<br />

innerhalb von 3 Jahren.<br />

*10 Nur in Verbindung mit den Leistungsarten Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente und/oder Unfall-Rentenkapital versicherbar.<br />

Achtung:<br />

Werden <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G oder V in Verbindung mit der Gefahrengruppe Z versichert, dürfen -<br />

zusammengenommen - <strong>die</strong> hier angegebenen Höchstsummen nicht überschritten werden.<br />

Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so gilt <strong>die</strong><br />

Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare Höchstsumme. Dieses<br />

gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />

Werden mehrere Unfallrenten/Unfallzeitrenten in Kombination beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme<br />

insgesamt 3.000 EUR. Werden das Unfall-Rentenkapital und Unfallrenten/Unfallzeitrenten in Kombination<br />

beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente 1.500 EUR.<br />

98


5.4.2 Gültig <strong>für</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk und <strong>Unfallversicherung</strong><br />

mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk<br />

Gefahrengruppen Mindestsumme in EUR Höchstsumme in EUR<br />

Invalidität mit Progression 600 A, B, S, G, V, Z 10.000 120.000<br />

K 10.000 120.000<br />

Invalidität mit Progression 400 A, B, S, G, V, Z, K 10.000 150.000<br />

Invalidität mit Progression 250 A, B, S, G, V, Z, 10.000 250.000<br />

K 10.000 150.000<br />

Invalidität ohne Progression A, B, S, G, V, Z. 10.000 250.000<br />

K 10.000 150.000<br />

Unfallrente 35/50/90, 50/90, 50<br />

optional mit BU-Schutz *1<br />

A, B, S, G, V, Z, K 250 3.000 *2<br />

Unfallzeitrente 35/50/90, 50/90, 50<br />

A, B, S, G, V, Z 250 3.000 *2<br />

optional mit BU-Schutz *3,<br />

Unfall-Rentenkapital Top *4 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 350.000<br />

Unfall-Rentenkapital Plus *4 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 350.000<br />

Unfall-Rentenkapital Start *4 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 500.000<br />

Todesfall A, B, S, G, V, Z 5.000 150.000<br />

K 1.000 75.000<br />

Krankenhaustagegeld A, B, S, G, V, Z 10 100<br />

K 10 50<br />

Genesungsgeld A, B, S, G, V, Z 10 100<br />

K 10 50<br />

Gipsgeld A, B, S, G, V, Z, K 100 1.000<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen A, B, S, G, V, Z, 2.500 30.000<br />

Tagegeld ab 8.und 43. Tag A, B, S, G, V 10 75 *5<br />

Z, K nicht versicherbar<br />

Happy Holiday A, B, S, G, V, Z, K *6<br />

Reha Plus-Junior K versicherbar<br />

Reha Plus A, B, S, G, V, Z versicherbar<br />

Reha Plus-S A, B, S, G, V, Z versicherbar<br />

Pflege-/Hilfsleistungen A, B, S, G, V *7<br />

Kosmetische Operationen A, B, S, G, V, Z, K 500 20.000<br />

*1 In Gefahrengruppe K ist <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz versicherbar.<br />

*2 Für Unfallrenten und Unfallzeitrenten > 2.000 EUR wird ein Zuschlag von 35 % erhoben.<br />

*3 Das Höchstaufnahmealter beträgt 64 Jahre.<br />

*4 Bei Kombinationen des Unfall-Rentenkapitals beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme des Unfall-Rentenkapitals Top und des Unfall-Rentenkapitals<br />

Plus gesamt 350.000 EUR. Bei der Kombination von Unfall-Rentenkapital Top bzw. Plus und Start<br />

beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme insgesamt 400.000 EUR.<br />

*5 Bei Kombinationen der Tagegelder ab 8. mit 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 75 EUR.<br />

*6 Da innerhalb der Leistungsart Happy Holiday <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind, gibt es keine Mindestund<br />

Höchstsummen, sondern 2 Angebote zur Auswahl. Angebot 1 (25.000 EUR INV, 500 EUR Gipsgeld, 250 EUR Unfall-<br />

Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss) Angebot 2 (50.000 EUR INV, 1.000 EUR Gipsgeld, 500 EUR Unfall-<br />

Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss). Happy Holiday darf nur einmal je Person versichert werden.<br />

*7 Da innerhalb der Leistungsart Pflege-/Hilfsleistungen <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind, gibt es keine<br />

Mindest- und Höchstsummen. Kompakt/ Kompakt-AKTIV max. 7.500 EUR und Optimal/ Optimal-AKTIV max.10.000 EUR<br />

längstens <strong>für</strong> 6 Monate innerhalb von 3 Jahren. Exklusiv und Exklusiv-AKTIV max. 12.500 EUR längstens <strong>für</strong> 9 Monate<br />

innerhalb von 3 Jahren.<br />

Achtung:<br />

Werden <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G oder V in Verbindung mit der Gefahrengruppe Z versichert, dürfen -<br />

zusammengenommen - <strong>die</strong> hier angegebenen Höchstsummen nicht überschritten werden.<br />

99


Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so gilt <strong>die</strong><br />

Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare Höchstsumme. Dieses<br />

gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />

Werden mehrere Unfallrenten/Unfallzeitrenten in Kombination beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme<br />

insgesamt 3.000 EUR. Werden das Unfall-Rentenkapital und Unfallrenten/Unfallzeitrenten in Kombination<br />

beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente 1.500 EUR.<br />

5.5 Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken im Beruf (24 Stunden-Schutz)<br />

Sonderrisiken nicht gültig <strong>für</strong> - Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk<br />

- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

über Versorgungswerk<br />

- Unfallschutz-AKTIV<br />

Für sämtliche Sonderrisiken gelten <strong>die</strong> folgenden Höchstsummen:<br />

Leistungsarten<br />

Höchstsummen in EUR<br />

Invalidität 200.000<br />

Invalidität ohne Prog. mit VD (nur PVAG/VÖDAG) 25.000<br />

Unfallrente und/oder Unfallrente mit BU-Schutz<br />

Unfallzeitrente und/oder Unfallzeitrente mit BU-Schutz<br />

Unfall-Rentenkapital Top<br />

Unfall-Rentenkapital Plus<br />

nicht versicherbar<br />

nicht versicherbar<br />

nicht versicherbar<br />

nicht versicherbar<br />

Unfall-Rentenkapital Start 200.000<br />

Tod 200.000<br />

Krankenhaustagegeld 50<br />

Genesungsgeld 50<br />

Gipsgeld 500<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen 20.000<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (nur<br />

PVAG/VÖDAG)<br />

Tagegeld<br />

Happy Holiday<br />

Reha Plus-Junior<br />

Reha Plus<br />

Reha Plus-S<br />

Pflege-/Hilfsleistungen<br />

Angebot 1<br />

nicht versicherbar<br />

versicherbar<br />

versicherbar<br />

versicherbar<br />

versicherbar<br />

versicherbar<br />

Zulagenersatz (nur PVAG/VÖDAG)<br />

versicherbar<br />

Kosmetische Operationen 20.000<br />

Sofern keine anders lautende Angabe, ist <strong>die</strong> Invalidität nur ohne Progression oder mit Progression 250<br />

versicherbar. Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, sind nur im Rahmen der individuellen<br />

Absicherung versicherbar.<br />

100


Berufliche Sonderrisiken<br />

Risiko Gefahrengruppe Zuschlag<br />

Umgang mit explosiven Stoffen - beruflich B 60 %<br />

Einsatz-Kommando der Polizei – SEK, GSG 9 –<br />

(nur PVAG/VÖDAG)*<br />

A, B 75 %<br />

Flugrisiko - beruflich A 50 %<br />

Motorsport - beruflich B 100 %<br />

* Schließt ein Polizeianwärter während der Anwärterzeit eine <strong>Unfallversicherung</strong> in TV Exklusiv ab, so kann <strong>die</strong>se<br />

versicherte Person, wenn sie später SEK/GSG9-Beamter wird, das Risiko mit einem geringeren Risikozuschlag von<br />

25% versichern. Wechselt der Versicherte während der Versicherungszeit <strong>die</strong> Tarif-Variante, so verfällt der Anspruch<br />

auf <strong>die</strong> geringere Zuschlagshöhe.<br />

Profisportler können nur in der SI-Sport versichert werden.<br />

5.6 Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken in der Freizeit<br />

Sonderrisiken nicht gültig <strong>für</strong>: - Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk<br />

- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung(UBR)<br />

- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

über Versorgungswerk<br />

- Unfallschutz-AKTIV<br />

Für sämtliche Sonderrisiken gelten <strong>die</strong> folgenden Höchstsummen:<br />

Leistungsarten<br />

Höchstsummen in EUR<br />

Invalidität 200.000<br />

Invalidität ohne Prog. mit VD (nur PVAG/VÖDAG) 25.000<br />

Unfallrente und/oder Unfallrente mit BU-Schutz<br />

Unfallzeitrente und/oder Unfallzeitrente mit BU-Schutz<br />

Unfall-Rentenkapital Top<br />

Unfall-Rentenkapital Plus<br />

nicht versicherbar<br />

nicht versicherbar<br />

nicht versicherbar<br />

nicht versicherbar<br />

Unfall-Rentenkapital Start 200.000<br />

Tod 200.000<br />

Krankenhaustagegeld 50<br />

Genesungsgeld 50<br />

Gipsgeld 500<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen 20.000<br />

Tagegeld<br />

Happy Holiday<br />

Reha Plus-Junior<br />

Reha Plus<br />

Reha Plus-S<br />

nicht versicherbar<br />

versicherbar<br />

versicherbar<br />

versicherbar<br />

versicherbar<br />

Kosmetische Operationen 20.000<br />

Sofern keine anders lautende Angabe, ist <strong>die</strong> Invalidität nur ohne Progression oder mit Progression 250<br />

versicherbar. Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, sind nur im Rahmen der individuellen<br />

Absicherung versicherbar.<br />

101


Sonderrisiken in der Freizeit:<br />

Risiko Gefahrengruppe Zuschlag<br />

Flugrisiko -Freizeit A, B, S, G, V, Z, K 110 %<br />

Motorsport - Freizeit A, B, S, G, V, Z, K 140 %<br />

Bei Kombiversicherungen der Gefahrengruppen A/B/S/G/V und Z dürfen <strong>die</strong> unter A/B/S/G/V genannten<br />

Versicherungssummen nicht überschritten werden.<br />

Wünscht der Versicherungsnehmer zusätzlichen Versicherungsschutz ohne den Einschluss des<br />

Sonderrisikos, muss ein weiterer Antrag (zusätzlicher Vertrag = 2. RINR) aufgenommen werden. In <strong>die</strong>sem<br />

Vertrag wird <strong>für</strong> das Sonderrisiko kein Versicherungsschutz gewährt. Die bekannten Höchstsummen dürfen<br />

nicht überschritten werden.<br />

5.7 Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen<br />

Höchstsummen in EUR<br />

Risiko Gefahrengruppe Zuschlag in % Invalidität<br />

Erhöhte Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Heilberufe<br />

Erhöhte Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Handwerker (Arm)<br />

Erhöhte Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein)<br />

Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker<br />

(Stufe 1: Streicher, Gitarristen)<br />

Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker<br />

(Stufe 2: Pianisten, Organisten,<br />

Harfenisten, Schlagzeuger und<br />

Pauker)<br />

Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker<br />

(Stufe 3: Flötisten, Holzbläser,<br />

Blechbläser, Dirigenten,<br />

Chorleiter und Sänger)<br />

G, B 60<br />

A, B, S 60<br />

A, B, S 90<br />

A, B, S, G, V 85<br />

A, B, S, G V 85<br />

A, B, S, G, V 85<br />

200.000 mit Prog. 250<br />

oder ohne Prog.<br />

200.000 mit Prog. 250<br />

oder ohne Prog.<br />

200.000 mit Prog. 250<br />

oder ohne Prog.<br />

200.000 mit Prog. 250<br />

oder ohne Prog<br />

200.000 mit Prog. 250<br />

oder ohne Prog<br />

200.000 mit Prog. 250<br />

oder ohne Prog<br />

Der Zuschlag wird nur auf <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität berechnet. Erhöhte Gliedertaxen sind nur im Rahmen<br />

der individuellen Absicherung versicherbar.<br />

Erhöhte Gliedertaxen sind nicht gültig <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV.<br />

Alle anderen Leistungsarten können bis zu den jeweiligen tariflichen Höchstsummen versichert werden.<br />

Wünscht der Versicherungsnehmer <strong>die</strong> Invalidität mit dem Einschluss der erhöhten Gliedertaxe und beantragt<br />

gleichzeitig das Unfall-Rentenkapital, eine Unfallrente/Unfallzeitrente (optional mit BU-Schutz) und/oder<br />

eine Invalidität ohne erhöhte Gliedertaxe, so muss ein weiterer Antrag (zusätzlicher Vertrag – 2. RINR)<br />

aufgenommen werden. In <strong>die</strong>sem Vertrag wird <strong>für</strong> das Sonderrisiko kein Versicherungsschutz gewährt. Die<br />

bekannten Höchstsummen dürfen nicht überschritten werden.<br />

102


5.7.1 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />

Bei Verlust oder völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

ohne<br />

Progression<br />

Normal<br />

mit Progression<br />

250<br />

ohne<br />

Progression<br />

Heilberufe<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis oberhalb<br />

des Ellenbogengelenks 65 120 100 250<br />

eines Armes unterhalb<br />

des Ellenbogengelenks 60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 60 105<br />

eines Zeigefingers 10 10 60 105<br />

eines anderen Fingers 5 5 20 20<br />

eines Beines über der<br />

Mitte des Oberschenkels 70 135 70 135<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Oberschenkels 60 105 70 135<br />

eines Beines bis unterhalb<br />

des Knies 50 75 70 135<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Unterschenkels 45 65 70 135<br />

eines Fußes 40 55 70 135<br />

einer großen Zehe 5 5 8 8<br />

einer anderen Zehe 2 2 3 3<br />

eines Auges 50 75 80 170<br />

des Gehörs auf beiden<br />

Ohren<br />

60 105 70 135<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Heilberufe in Höhe von 60 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

103


5.7.2 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm)<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />

Bei Verlust oder völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

ohne<br />

Progression<br />

Normal<br />

mit Progression<br />

250<br />

ohne<br />

Progression<br />

Handwerker Arm<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis oberhalb<br />

des Ellenbogengelenks 65 120 100 250<br />

eines Armes unterhalb<br />

des Ellenbogengelenks 60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 60 105<br />

eines Zeigefingers 10 10 40 55<br />

eines Mittel- oder<br />

Ringfingers<br />

5 5 30 35<br />

eines Kleinfingers 5 5 10 10<br />

eines Beines über der<br />

Mitte des Oberschenkels 70 135 70 135<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Oberschenkels 60 105 60 105<br />

eines Beines bis unterhalb<br />

des Knies 50 75 50 75<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Unterschenkels 45 65 45 65<br />

eines Fußes 40 55 40 55<br />

einer großen Zehe 5 5 5 5<br />

einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Handwerker Arm in Höhe von 60 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

104


5.7.3 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein)<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />

Bei Verlust oder völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

ohne<br />

Progression<br />

Normal<br />

mit Progression<br />

250<br />

Handwerker Arm und Bein<br />

ohne<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis oberhalb<br />

des Ellenbogengelenks 65 120 100 250<br />

eines Armes unterhalb<br />

des Ellenbogengelenks 60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 60 105<br />

eines Zeigefingers 10 10 40 55<br />

eines Mittel- oder<br />

Ringfingers<br />

5 5 30 35<br />

eines Kleinfingers 5 5 10 10<br />

eines Beines über der<br />

Mitte des Oberschenkels 70 135 100 250<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Oberschenkels 60 105 100 250<br />

eines Beines bis unterhalb<br />

des Knies 50 75 100 250<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Unterschenkels 45 65 100 250<br />

eines Fußes 40 55 70 135<br />

einer großen Zehe 5 5 8 8<br />

einer anderen Zehe 2 2 3 3<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Handwerker Arm und Bein in Höhe von 90 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

105


5.7.4 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 1 (Streicher und Gitarristen)<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />

Bei Verlust oder völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

ohne<br />

Progression<br />

Normal Musiker - Stufe 1<br />

mit Progression<br />

ohne<br />

250<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis oberhalb<br />

des Ellenbogengelenks<br />

eines Armes unterhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

65 120 100 250<br />

60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 100 250<br />

eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />

eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />

eines Beines über der<br />

Mitte des Oberschenkels<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Oberschenkels<br />

eines Beines bis unterhalb<br />

des Knies<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Unterschenkels<br />

70 135 70 135<br />

60 105 60 105<br />

50 75 50 75<br />

45 65 45 65<br />

eines Fußes 40 55 40 55<br />

einer großen Zehe 5 5 5 5<br />

einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />

eines Auges 50 75 80 170<br />

des Gehörs auf einem Ohr 30 35 70 135<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

106


5.7.5 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 2 (Pianisten, Organisten, Harfenisten,<br />

Schlagzeuger und Pauker)<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />

Bei Verlust oder völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

ohne<br />

Progression<br />

Normal Musiker - Stufe 2<br />

mit Progression<br />

ohne<br />

250<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis oberhalb<br />

des Ellenbogengelenks<br />

eines Armes unterhalb<br />

des Ellenbogengelenks<br />

65 120 100 250<br />

60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 100 250<br />

eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />

eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />

eines Beines über der<br />

Mitte des Oberschenkels<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Oberschenkels<br />

eines Beines bis unterhalb<br />

des Knies<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Unterschenkels<br />

70 135 100 250<br />

60 105 100 250<br />

50 75 100 250<br />

45 65 100 250<br />

eines Fußes 40 55 100 250<br />

einer großen Zehe 5 5 10 10<br />

einer anderen Zehe 2 2 10 10<br />

eines Auges 50 75 80 170<br />

des Gehörs auf einem Ohr 30 35 70 135<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

107


5.7.6 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 3 (Flötisten, Holzbläser, Blechbläser,<br />

Dirigenten, Chorleiter und Sänger)<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />

Bei Verlust oder völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

ohne<br />

Progression<br />

Normal Musiker -Stufe 3<br />

mit Progression ohne<br />

250<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis oberhalb<br />

des Ellenbogengelenks<br />

eines Armes unterhalb<br />

des Ellenbogengelenks<br />

65 120 100 250<br />

60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 100 250<br />

eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />

eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />

eines Beines über der<br />

Mitte des Oberschenkels<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Oberschenkels<br />

eines Beines bis unterhalb<br />

des Knies<br />

eines Beines bis zur Mitte<br />

des Unterschenkels<br />

70 135 70 135<br />

60 105 60 105<br />

50 75 50 75<br />

45 65 45 65<br />

eines Fußes 40 55 40 55<br />

einer großen Zehe 5 5 5 5<br />

einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />

eines Auges 50 75 80 170<br />

des Gehörs auf einem Ohr 30 35 70 135<br />

des Mundes - - 100 250<br />

der Stimme (Totalverlust)<br />

nur bei Sänger/innen<br />

- - 100 250<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

108


5.8 Übersicht der Leistungserweiterungen<br />

5.8.1 Leistungserweiterungen allgemein<br />

Kosmetische Operationen<br />

davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz bis<br />

Tarif-Varianten<br />

Kompakt Optimal Exklusiv<br />

7.500 EUR<br />

-<br />

10.000 EUR<br />

2.500 EUR<br />

12.500 EUR<br />

5.000 EUR<br />

Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase <br />

Fünffaches Krankenhaustagegeld nach ambulanter Operation<br />

(nur wenn KHT versichert)<br />

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld<br />

bei Sanatoriumsaufenthalt sowie Verdopplung im Ausland<br />

(nur wenn KHT und/oder GG versichert)<br />

<br />

- - <br />

Kostenbeteiligung an Hilfsmitteln - 1.500 EUR 3.000 EUR<br />

Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />

- ohne Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer<br />

- mit Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer<br />

Bauch- und Unterleibsbrüche - - <br />

Nahrungsmittelvergiftungen bei Erwachsenen/Kindern - - <br />

Alkoholklausel<br />

- bis 0,8 Promille bei Lenkern von motorisierten Fahrzeugen<br />

- bis 1,3 Promille bei allen anderen Unfällen<br />

Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (auch Herzinfarkt und<br />

Schlaganfall)<br />

-<br />

-<br />

<br />

-<br />

-<br />

<br />

<br />

- - <br />

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (optional) *1 <br />

Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit <br />

Servicepaket <br />

Zeckenstiche –<br />

neu: Bei Zeckenstichen gelten <strong>die</strong> Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> ärztliche<br />

Feststellung und <strong>die</strong> Geltendmachung einer Invalidität ab der<br />

erstmaligen Feststellung der Infektion durch einen Arzt.<br />

<br />

Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe <br />

Erfrierungen <br />

Unfallbedingte Bauch- und Unterleibsbrüche <br />

Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong> VP bei<br />

rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur<br />

Rettung von Menschen oder Tieren erleidet.<br />

Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen durch einen<br />

unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder<br />

Sauerstoffentzug<br />

Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegs- oder<br />

Bürgerkriegsgebieten<br />

Unfälle im Zustand der Übermüdung und das Einschlafen<br />

nach Übermüdung<br />

Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren<br />

Unruhen, wenn VP nicht aufseiten der Unruhestifter<br />

14 Tage Versicherungsschutz bei überraschenden Kriegsund<br />

Bürgerkriegsereignissen<br />

*1 Nur über SIAV und SIAV-VW versicherbar<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

109


5.8.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder<br />

Beitragsfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Neugeborene bis zur<br />

Vollendung des 6. Lebensmonats (nur wenn <strong>die</strong> Eltern nicht<br />

innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe unfallversichert sind)<br />

Beitragsfreie Mitversicherung der neugeborenen Kinder <strong>für</strong><br />

6 Monate<br />

Doppeltes Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> Kinder<br />

(bis zum 14. Lebensjahr, ab 8. Tag, Klinikaufenthalt/Klinik<br />

mind. 250 km vom Erstwohnsitz entfernt, mind. 8 Tage KH,<br />

wenn KHT versichert)<br />

Rooming-In<br />

(<strong>für</strong> Kinder bis 14. Lebensjahr)<br />

Nachhilfekosten <strong>für</strong> Kinder ab 15. Tag<br />

(bis 18. Lebensjahr)<br />

Zusatzleistung bei Vollwaisen (bis 18. Lj., wenn eines der<br />

beiden versicherten Elternteile eine Todesfallleistung<br />

versichert hat)<br />

Tarif-Varianten<br />

Kompakt Optimal Exklusiv<br />

<br />

<br />

- <br />

- max. 500 EUR max. 1.000 EUR<br />

- -<br />

30 EUR pro Tag<br />

max. 600 EUR<br />

- 100.000 EUR 200.000 EUR<br />

Vergiftungen bei Kindern bis 14 Jahre <br />

Beitragsbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers<br />

(wenn VN bei Vertragsbeginn 58. Lebensjahr nicht vollendet)<br />

<br />

5.8.3 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen<br />

Tarif-Varianten<br />

Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

(berufsabhängig)<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgenund<br />

Laserstrahlen<br />

Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

(<strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren)<br />

Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

(<strong>für</strong> Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr)<br />

Kompakt Optimal Exklusiv<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die entsprechenden Berufsgruppen finden Sie unter Punkt 3.2 „Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte<br />

Berufsgruppen“.<br />

110


6 Unfallschutz-AKTIV (Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-<br />

AKTIV)<br />

Innerhalb des Unfallschutz-AKTIV können Personen ab dem 55. Lebensjahr und Personen, <strong>die</strong> das 75.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in der Gefahrengruppe A6 versichert werden.<br />

Personen ab dem 75. Lebensjahr werden bei Antragsaufnahme im Neugeschäft in der Gefahrengruppe A8<br />

versichert.<br />

Besonderheit bei Bestandskunden<br />

Bei Aufnahme eines Umstellungsantrages können Personen bis 79 Jahre in der Gefahrengruppe A6 versichert<br />

werden. Ab dem 80. Lebensjahr erfolgt <strong>die</strong> Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8.<br />

Alle Personen, <strong>die</strong> im Rahmen des Bestandsgeschäfts in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8 (zum Ablauf des<br />

Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> VP das 80. Lebensjahr vollendet hat) umgestellt werden, erhalten<br />

entsprechend der versicherten Jahre einen Treuenachlass.<br />

Im Rahmen der Mindest- und Höchstsummen können sie jede Leistungsart, <strong>die</strong> im Unfallschutz-AKTIV<br />

angeboten wird, individuell versichern. Eine Relationsbindung zwischen den Leistungsarten besteht nicht.<br />

Die Leistungsarten Kosmetische Operationen und Bergungskosten sind <strong>für</strong> jede versicherte Person nur<br />

einmal entsprechend der jeweils versicherten Tarif-Variante ohne Mehrbeitrag mitversichert.<br />

In der Gefahrengruppe A8 kann keine Dynamisierung vereinbart werden.<br />

Sonderrisiken sowie eine erhöhte Gliedertaxe sind im Unfallschutz-AKTIV nicht versicherbar.<br />

Besteht <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb von Unfallschutz-AKTIV Versicherungsschutz, ist ein zusätzlicher<br />

Versicherungsschutz aus den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv nicht möglich.<br />

Ausnahme: Für Personen zwischen dem 55. und dem 70. Lebensjahr besteht <strong>die</strong> Möglichkeit einen Vertrag im<br />

Unfallschutz sowie gleichzeitig in einem zweiten Vertrag <strong>die</strong> Unfallpflegerente im Unfallschutz-AKTIV<br />

(gegebenenfalls Pflege-/Hilfsleistungen obligatorisch mitversichert) zu versichern. Hierbei müssen beide<br />

Verträge im aktuellen Tarifwerk <strong>2013</strong> geführt werden. Bestehende Verträge in älteren Tarifwerken müssen<br />

zeitgleich mit Beantragung der Unfallpflegerente in das Tarifwerk <strong>2013</strong> umgestellt werden. Des Weiteren muss<br />

<strong>die</strong> Tarif-Variante gleich sein: Kompakt in Kombination mit Kompakt-AKTIV, Optimal in Kombination mit<br />

Optimal-AKTIV oder Exklusiv in Kombination mit Exklusiv-AKTIV.<br />

6.1 Gefahrengruppen<br />

In den Tarif-Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV unterscheiden wir <strong>die</strong><br />

Gefahrengruppen A6 und A8.<br />

Neuanträge<br />

Gefahrengruppe Eintrittsalter Beschreibung<br />

A6 55 - 74 Jahre* − Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit<br />

A8 ab 75 Jahre − Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit<br />

Umstellungsanträge<br />

Gefahrengruppe Eintrittsalter Beschreibung<br />

A6 55 - 79 Jahre* − Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit<br />

A8 ab 80 Jahre − Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit<br />

Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 70. Lebensjahre vollendet, wird der<br />

Versicherungsschutz der Gefahrengruppen A/B/S/G/V/Z in den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt gültigen Tarif des<br />

Unfallschutz-AKTIV umgestellt. Der Versicherungsnehmer erhält rechtzeitig einen Versicherungsschein über <strong>die</strong><br />

Änderung.<br />

111


Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 80. Lebensjahres vollendet, wird der<br />

Versicherungsschutz innerhalb des Tarifs Unfallschutz-AKTIV von der Gefahrengruppe A6 in <strong>die</strong><br />

Gefahrengruppe A8 umgestellt. Der Versicherungsnehmer hat hierbei folgendes Wahlrecht:<br />

a) gleichbleibende Versicherungssummen zu einem höheren Beitrag oder<br />

b) gleichbleibender Beitrag zu reduzierten Versicherungssummen.<br />

Der Versicherungsnehmer wird über <strong>die</strong>se Änderung schriftlich informiert.<br />

6.2 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten<br />

Gültig <strong>für</strong>: - Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

- Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk<br />

- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk<br />

Gefahrengruppen<br />

Mindestsumme<br />

in EUR<br />

Höchstsumme<br />

in EUR<br />

Invalidität ohne Progression A6, A8 10.000 300.000<br />

Unfallrente 50/90, 35/50/90 *1 A6, A8 250 3.000<br />

Unfallrente 50 A6, A8 250 3.000<br />

Unfallpflegerente *2 A6, A8 300 -<br />

Unfall-Rentenkapital A6, A8 50.000 350.000<br />

Todesfall A6, A8 5.000 100.000<br />

Krankenhaustagegeld A6, A8 10 75<br />

Genesungsgeld A6, A8 10 75<br />

Gipsgeld A6, A8 100 2.000<br />

Happy Holiday A6, A8 Angebot 1 und 2 *3<br />

Reha-Plus A6, A8 versicherbar<br />

Reha-Plus-S A6 versicherbar<br />

Pflege-/Hilfsleistungen*4 A6, A8 versicherbar<br />

*1 Nur in der Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV versicherbar.<br />

*2 Die Unfallpflegerente kann nur in Höhe von 300 EUR versichert werden. Die Höhe der zu zahlenden<br />

Unfallpflegerente richtet sich nach der festgestellten Stufe der Pflegebedürftigkeit und der versicherten Tarif-<br />

Variante (siehe Tabelle).<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

Pflegestufe 1 300 EUR 300 EUR 300 EUR<br />

Pflegestufe 2 600 EUR 750 EUR 900 EUR<br />

Pflegestufe 3 900 EUR 1.200 EUR 1.500 EUR<br />

Die „Unfallpflegerente“ kann in mehreren Verträgen versichert werden (z. B. Risiko-UV und UBR).<br />

*3 Angebot 1: 25.000 EUR Invalidität, 500 EUR Gipsgeld, 250 EUR Unfall-Krankenhausgeld, 50 EUR<br />

Telefonkostenzuschuss. Angebot 2: 50.000 EUR Invalidität, 1.000 EUR Gipsgeld, 500 EUR Unfall-<br />

Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss. „Happy Holiday“ darf nur einmal je Person versichert<br />

werden.<br />

Werden mehrere Unfallrenten in Kombination beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme insgesamt 3.000 EUR.<br />

Hinweis: Die Leistungsarten „Unfallrente“ und „Unfallpflegerente“ können zusammen versichert werden.<br />

112


*4 In der Tarif-Variante Kompakt-AKTIV können <strong>die</strong> Pflege-/Hilfsleistungen optional versichert werden, in den<br />

Tarif-Varianten Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV sind <strong>die</strong> Pflege-/Hiflsleistungen obligatorisch mitversichert.<br />

6.3 Leistungserweiterungen in der Übersicht<br />

Kosmetische Operationen<br />

- davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz bis<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

7.500 EUR<br />

-<br />

10.000 EUR<br />

2.500 EUR<br />

12.500 EUR<br />

5.000 EUR<br />

Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />

Leistung bei Oberschenkelhalsbruch 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR<br />

5-faches KHT nach ambulanter Operation<br />

(nur wenn KHT versichert)<br />

<br />

KHT und GG bei Sanatoriumsaufenthalt/Verdopplung<br />

im Ausland (nur wenn KHT und/oder GG versichert)<br />

- - <br />

Kostenbeteiligung an Hilfsmitteln - 1.500 EUR 3.000 EUR<br />

Kosten <strong>für</strong> Treppenlift<br />

(nur wenn Invalidität versichert)<br />

Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />

- ohne Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer<br />

- mit Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer<br />

-<br />

-<br />

-<br />

10 % der<br />

Inv-Summe<br />

max. 10.000 EUR<br />

<br />

-<br />

20 % der<br />

Inv-Summe<br />

max. 20.000 EUR<br />

Bauch- und Unterleibsbrüche - - <br />

Nahrungsmittelvergiftungen - - <br />

Alkoholklausel<br />

- bis 0,8 ‰ bei Lenkern von motorisierten Fahrzeugen<br />

<br />

- bis 1,3 ‰ bei allen anderen Unfällen<br />

Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (auch<br />

Herzinfarkt und Schlaganfall)<br />

<br />

Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von<br />

Krankheiten und Gebrechen im Leistungsfall<br />

unter 25 % unter 35 % unter 50 %<br />

Pflegekostenleistung als Kapitalleistung<br />

- bei Pflegestufe 1 = 10%<br />

- bei Pflegestufe 2 = 20 %<br />

<br />

- bei Pflegestufe 3 = 30 %<br />

der versicherten Invaliditätssumme<br />

Servicepaket <br />

Zeckenstiche<br />

neu: Bei Zeckenstichen gelten <strong>die</strong> Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

ärztliche Feststellung und <strong>die</strong> Geltendmachung einer<br />

<br />

Invalidität ab der erstmaligen Feststellung der Infektion<br />

durch einen Arzt.<br />

Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe <br />

Erfrierungen <br />

Unfallbedingte Bauch- und Unterleibsbrüche <br />

Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong><br />

VP bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der<br />

Bemühung zur Rettung von Menschen oder Tieren<br />

erleidet.<br />

Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen durch einen<br />

unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder<br />

Sauerstoffentzug<br />

Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegsoder<br />

Bürgerkriegsgebieten<br />

Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegsoder<br />

Bürgerkriegsgebieten<br />

Unfälle im Zustand der Übermüdung und das<br />

Einschlafen nach Übermüdung<br />

Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und<br />

inneren Unruhen, wenn VP nicht aufseiten der<br />

Unruhestifter<br />

14 Tage Versicherungsschutz bei überraschenden<br />

Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

-<br />

<br />

<br />

113


114


<strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />

garantierter Beitragsrückzahlung<br />

UBR <strong>2013</strong><br />

Gültig <strong>für</strong><br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft<br />

• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung<br />

• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung über<br />

Versorgungswerk<br />

115


7 Nur <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) und <strong>Unfallversicherung</strong><br />

mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk<br />

7.1 Allgemeine Regelungen<br />

Grundlage <strong>für</strong> den UBR-Tarif <strong>2013</strong> (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AB UBR <strong>2013</strong>) ist der Versicherungsschutz der Risiko-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> Tarifwerk <strong>2013</strong> (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AUB <strong>2013</strong>).<br />

Die UBR bietet neben dem wichtigen Unfall-Versicherungsschutz ein zusätzliches Plus durch den Spareffekt in<br />

Form der garantierten Beitragsrückzahlung. Unser Kunde erhält <strong>die</strong> garantierte Beitragsrückzahlung zu dem<br />

vereinbarten Auszahlungstermin bzw. zu den vereinbarten Auszahlungsterminen, und zwar unabhängig von<br />

erbrachten Unfall-Leistungen.<br />

Die erhöhten Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe, Handwerker (Arm / Arm und Bein) und Musiker (Stufe 1, Stufe 2 und<br />

Stufe 3) sind im Tarif <strong>für</strong> Erwachsene versicherbar.<br />

Eine Dynamik sowie Sonderrisiken können in der UBR nicht versichert werden.<br />

In der UBR besteht auch <strong>die</strong> Möglichkeit der Beitragszahlung per Einmalbeitrag. Der Mindest-Einmalbeitrag<br />

beträgt 1.000 EUR netto, <strong>die</strong> Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 9 Jahre.<br />

Der UBR-Tarif <strong>2013</strong> sieht bei Vertragsabschluss sowohl im Unfallschutz als auch im Unfallschutz-AKTIV<br />

folgende flexible Auswahlmöglichkeiten vor:<br />

Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung<br />

Der Kunde kann <strong>die</strong> gewünschte Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung <strong>für</strong> seinen UBR-Vertrag selbst<br />

festlegen. Er hat <strong>die</strong> Wahlmöglichkeit zwischen 100 %, 97 %, 95 %, 93 % und 90 %.<br />

Anzahl der beitragsfreien Jahre<br />

Der Kunde kann selbst entscheiden, wie viele beitragsfreie Jahre er haben möchte. Er hat <strong>die</strong> Wahlmöglichkeit<br />

zwischen 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 beitragsfreien Jahren.<br />

Während der Dauer der beitragsfreien Jahre besteht kein <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz!<br />

Anzahl der Teilauszahlungen<br />

Der Kunde kann <strong>die</strong> Anzahl der Teilauszahlungen selber bestimmen. Er legt fest, ob <strong>die</strong>se monatlich oder<br />

jährlich erfolgen sollen.<br />

• Wahlmöglichkeit bei jährlicher Teilauszahlung: 1, 2, 3, 4, 5 oder 6.<br />

Es muss ein Mindestbetrag von 600 EUR pro Auszahlung vorhanden sein.<br />

• Wahlmöglichkeit bei monatlicher Teilauszahlung: 12, 24, 36, 48 oder 60.<br />

Es muss ein Mindestbetrag von 50 EUR pro Auszahlung vorhanden sein.<br />

Während der Dauer der Teilauszahlungen besteht kein <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz!<br />

Option auf einmalige Kapitalauszahlung<br />

Unabhängig davon, ob der Kunde <strong>die</strong> Auszahlung der Kapitalleistung in Form von mehreren Teilauszahlungen<br />

beantragt hat, besteht <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>die</strong> Auszahlung in einer einmaligen Auszahlungssumme zu beantragen.<br />

Vor Beginn der ersten Teilauszahlung wird der Kunde schriftlich über <strong>die</strong> Möglichkeit der Option auf einmalige<br />

Kapitalauszahlung informiert.<br />

116


7.2 Eintrittsalter und Tarife in der UBR<br />

Unfallschutz in den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv<br />

Gefahrengruppen <strong>für</strong> Erwachsene: A, B, S, F, Z und FZ<br />

Tarif Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Jahre<br />

SEU8 (Erwachsene)<br />

VEU8 (Erwachsene VW)<br />

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 7 Jahre.<br />

14 – 63 Jahre 7 – 56 Jahre 0 – 7 Jahre<br />

Das Endalter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beitragszahlung und somit <strong>für</strong> den Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />

70. Lebensjahr.<br />

Eintrittsalter und Tarife, wenn <strong>die</strong> Beitragszahlung per Einmalbeitrag erfolgt:<br />

Tarif<br />

Eintrittsalter<br />

beitragspflichtiger<br />

Zeitraum<br />

beitragsfreie Jahre<br />

SEU8 (Erwachsene)<br />

VEU8 (Erwachsene VW)<br />

14 – 61 Jahre 9 – 56 Jahre 0 – 7 Jahre<br />

Gefahrengruppe <strong>für</strong> Kinder: K<br />

Tarif Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Jahre<br />

SKU8 (Kinder)<br />

VKU8 (Kinder VW)<br />

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.<br />

0 – 13 Jahre 5 – 18 Jahre 0 – 7 Jahre<br />

Das Endalter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beitragszahlung und somit <strong>für</strong> den Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />

18. Lebensjahr.<br />

Eintrittsalter und Tarife, wenn <strong>die</strong> Beitragszahlung per Einmalbeitrag erfolgt:<br />

Tarif<br />

Eintrittsalter<br />

beitragspflichtiger<br />

Zeitraum<br />

beitragsfreie Jahre<br />

SKU8 (Kinder)<br />

VKU8 (Kinder VW)<br />

0 – 9 Jahre 9 – 18 Jahre 0 – 7 Jahre<br />

SKW7 (weibl. Kinder)<br />

VKW7 (weibl. Kinder VW)<br />

0 – 9 Jahre 9 – 18 Jahre 0 – 7 Jahre<br />

117


Unfallschutz-AKTIV in den Tarif-Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV<br />

Gefahrengruppe <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV: A6<br />

Tarif Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Jahre<br />

SSU8 (Senioren)<br />

VSU8 (Senioren VW)<br />

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.<br />

55 – 72 Jahre 8 – 25 Jahre 0 – 7 Jahre<br />

Das Endalter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beitragszahlung und somit <strong>für</strong> den Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />

80. Lebensjahr.<br />

Eintrittsalter und Tarife, wenn <strong>die</strong> Beitragszahlung per Einmalbeitrag erfolgt:<br />

Tarif<br />

Eintrittsalter<br />

beitragspflichtiger<br />

Zeitraum<br />

beitragsfreie Jahre<br />

SSU8 (Senioren)<br />

VSU8 (Senioren VW)<br />

55 – 71 Jahre 9 – 25 Jahre 0 – 7 Jahre<br />

Achtung: Die Berechnung von Angeboten zur <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung kann nur<br />

über <strong>die</strong> Beratungssoftware (BSW) erfolgen.<br />

8 Berufsgruppenverzeichnis der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung<br />

Für eine Einstufung der Gefahrengruppe und somit der korrekten Beitragsberechnung des Vertrages wird <strong>die</strong><br />

genaue Berufsbezeichnung benötigt. Diese wird bei Antragstellung erfasst. Sollte sich <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit<br />

ändern, ist uns <strong>die</strong>s unverzüglich mitzuteilen, um auch zukünftig den gewünschten Versicherungsschutz in<br />

voller Höhe gewähren zu können.<br />

Sofern Sie <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit nicht eindeutig einer der aufgeführten Gefahrengruppen zuordnen können,<br />

rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.<br />

Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer: A, B, S, G, V und Z<br />

Gefahrengruppe A<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

14 – 63 Jahre Männer und Frauen ohne körperliche oder handwerkliche<br />

Berufstätigkeit (Tätigkeiten am Schreibtisch/PC)<br />

118<br />

- Arbeitssuchende<br />

- Architekt/in<br />

- Auszubildende, wenn nicht der Gefahrengruppe G<br />

oder V zugehörig (auch gewerblich/körperlich tätig*)<br />

- Bäcker/in, Konditor/in<br />

- Bauunternehmer/in (nur aufsichtführend)<br />

- Chemielaborant/in (nur aufsichtführend, ohne explosive<br />

Stoffe)<br />

- Detektiv/in (ohne Waffe)<br />

- Fotograf/in<br />

- Friseur/in<br />

- Goldschmied/in<br />

- Graveur/in<br />

- Hausmann, Hausfrau<br />

- Ingenieur/in<br />

- Schüler/in**, Student/in*** alle Fachrichtungen


- Uhrmacher/in<br />

- Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau<br />

- Bundeswehr ab Leutnant/Leutnant zur See<br />

- Bundespolizei Verwaltung<br />

- Feuerwehr ab Inspektor<br />

- Polizei/Bundespolizei ab Kommissar/in<br />

- Zoll<br />

* siehe hierzu „Umstellung der gewerblichen Auszubildenden“<br />

** werden bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres in Gefahrengruppe K versichert<br />

*** Studenten müssen uns zum Ende des Studiums mitteilen, welche Berufstätigkeit sie ausüben.<br />

Gefahrengruppe B<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

14 – 63 Jahre Männer und Frauen mit körperlicher oder handwerklicher<br />

Berufstätigkeit (auch wenn nur gelegentlich)<br />

- Handwerker/in (auch Meister/in), <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

der Gefahrengruppe S erfüllen<br />

- Chauffeur/in<br />

- Detektiv/in (Waffenträger)<br />

- Dekorateur/in<br />

- Gärtner/in, Landwirt/in, Winzer/in, <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

der Gefahrengruppe S erfüllen<br />

- Kopfschlächter, Ausbeiner<br />

- Kraftfahrer/in<br />

- Kranführer/in<br />

- Taxifahrer/in<br />

- Tierarzt/-ärztin<br />

- Unter Tage Tätige (z. B. Tunnelbau)<br />

- Sonderkommandos/Personenschutz der Polizei,<br />

Bundeswehr und Zoll (SEK und GSG9 nicht versicherbar)<br />

- Vollzugs<strong>die</strong>nstbeschäftigte<br />

Gefahrengruppe S<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

14 – 63 Jahre - Selbstständige/r Handwerker/in mit Eintragung in<br />

<strong>die</strong> Handwerksrolle oder aus dem zulassungsfreien<br />

Handwerk<br />

- Selbstständige/r Gärtner/in mit körperlicher Berufstätigkeit<br />

und mithelfende Familienangehörige<br />

- Selbstständige/r Landwirt/in, Winzer/in und mithelfende<br />

Familienangehörige<br />

119


Gefahrengruppe G<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

14 – 63 Jahre Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im Gesundheitswesen<br />

(außer Tiermedizin)<br />

** Das Ausbildungsende muss angegeben werden.<br />

- Apotheker/in<br />

- Apothekenhelfer/in<br />

- Arzt/Ärztin<br />

- Arzthelfer/in<br />

- Augenoptiker/in (-meister/in)<br />

- Auszubildende im Gesundheitswesen**<br />

- Bademeister/in im medizinischen Bereich<br />

- Chirurg/in<br />

- Chiropraktiker/in<br />

- Diätassistent/in<br />

- Fußpfleger/in<br />

- Hebamme/Entbindungspfleger<br />

- Heilpraktiker/in<br />

- Homöopath/in<br />

- Kosmetiker/in<br />

- Krankenschwester, Krankenpfleger<br />

- Masseur/in<br />

- Medizinallaborant/in<br />

- Medizinische/r Fachangestellte/r<br />

- Medizinisch-technische/r Assistent/in<br />

- Medizinisch-technische/r Röntgenassistent/in<br />

- Musiktherapeut/in<br />

- Optiker/in<br />

- Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r<br />

- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in<br />

- Psychotherapeut/in<br />

- Rettungssanitäter/in, Sanitäter/in<br />

- Sprachtherapeut/in<br />

- Zahnarzt/-ärztin<br />

- Zahnlaborant/in<br />

- Zahntechniker/in (-meister/in)<br />

Gefahrengruppe V<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

14 – 63 Jahre* Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im Handel/Einzelhandel<br />

* Das Ausbildungsende muss angegeben werden.<br />

120<br />

- Auszubildende im Handel/Einzelhandel*<br />

- Einzelhandelskaufmann/-kauffrau und mithelfende<br />

Ehegatten im Büro oder Verkauf bei Selbstständigen<br />

- Fachverkäufer im Handel/Einzelhandel<br />

- Verkäufer/in und mithelfende Ehegatten im Büro<br />

oder Verkauf bei Selbstständigen


Gefahrengruppe Z<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

14 – 63 Jahre* - Versicherung gegen außerberufliche Unfälle (Freizeit-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>) <strong>für</strong> Erwerbstätige, <strong>die</strong> gesetzlich<br />

oder freiwillig durch eine gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />

gegen Arbeitsunfälle oder nach<br />

den Versorgungsvorschriften <strong>für</strong> Beamte und Soldaten<br />

gegen Dienstunfälle versichert sind.<br />

* Wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen zur Versicherbarkeit der Gefahrengruppe Z während der Vertragsdauer entfallen,<br />

wird der bestehende Versicherungsschutz in <strong>die</strong> Gefahrengruppe umgestellt, <strong>die</strong> Ihrer beruflichen Tätigkeit<br />

entspricht.<br />

Hinweis:<br />

Bei Ausübung mehrerer Berufe in unterschiedlichen Gefahrengruppen erfolgt <strong>die</strong> Einstufung wie folgt:<br />

Gefahrengruppen A und B = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

Gefahrengruppen A und S = Einstufung in Gefahrengruppe S<br />

Gefahrengruppen A und G = Einstufung in Gefahrengruppe A<br />

Gefahrengruppen A und V = Einstufung in Gefahrengruppe A<br />

Gefahrengruppen B und S = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

Gefahrengruppen B und G = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

Gefahrengruppen B und V = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

Gefahrengruppen G und V = Einstufung in Gefahrengruppe V<br />

Gefahrengruppe <strong>für</strong> Kinder: K<br />

Gefahrengruppe K<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

0 - 13 Jahre* - Kinder/Schüler/innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.<br />

Gefahrengruppe <strong>für</strong> Senioren: AKTIV (A6)<br />

Gefahrengruppe A6<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

55 - 72 Jahre - Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit.<br />

Umstellung der gewerblichen Auszubildenden<br />

Nach Ausbildungsende wird der Vertrag automatisch in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B (entsprechend des<br />

Ausbildungsberufs) umgestellt und ein geänderter Versicherungsschein erstellt.<br />

Ende der Ausbildung (Gefahrengruppen G und V)<br />

Nach Ausbildungsende erhält der VN ein Anschreiben von uns mit der Bitte, seine aktuelle berufliche Tätigkeit<br />

mitzuteilen. Diese Angabe benötigen wir <strong>für</strong> <strong>die</strong> richtige Gefahrengruppeneinstufung.<br />

121


8.1 Leistungserweiterungen in der UBR<br />

Beitragsbefreiung bei mindestens 50 % Invaliditätsschaden durch Unfall<br />

(gilt nicht bei Einmalbeitrag)<br />

Führt ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von 50 %, wird der Vertrag rückwirkend ab Beginn des Monats, in<br />

dem sich der Unfall ereignet hat, bis zum Ende der im Versicherungsschein genannten Beitragszahlungsdauer<br />

(Ende des Versicherungsschutzes) von der Beitragszahlung befreit.<br />

Eventuell vereinbarte erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen bleiben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feststellung des<br />

Invaliditätsgrades unberücksichtigt.<br />

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern (gilt nicht bei Einmalbeitrag)<br />

Diese Leistungserweiterung wird unterschieden, ob der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer<br />

aufgrund von Krankheit oder eines Unfalles verstirbt.<br />

• Versicherungsnehmer verstirbt aufgrund von Krankheit<br />

Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer aufgrund von Krankheit wird <strong>die</strong><br />

<strong>Unfallversicherung</strong> des Kindes mit den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden Versicherungssummen bis zum<br />

Ende der Beitragszahlungsdauer (Ende des Versicherungsschutzes) weitergeführt.<br />

Diese Regelung findet Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn das 58.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, <strong>die</strong> Versicherung nicht gekündigt war und der Tod nicht durch Kriegsoder<br />

Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde.<br />

Die Kapitalversicherung wird in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt.<br />

Auf Wunsch kann der UBR-Vertrag auch mit den bisherigen Beiträgen fortgeführt werden. In <strong>die</strong>sem Fall ist<br />

das versicherte Kind mit den doppelten Versicherungssummen bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer<br />

(Ende des Versicherungsschutzes) versichert.<br />

• Versicherungsnehmer verstirbt aufgrund eines Unfalles<br />

Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer aufgrund eines Unfalles wird <strong>die</strong><br />

<strong>Unfallversicherung</strong> des Kindes mit den doppelten Versicherungssummen bis zum Ende der<br />

Beitragszahlungsdauer (Ende des Versicherungsschutzes) fortgeführt. Der Vertrag wird von der<br />

Beitragszahlung befreit, aber so gestellt, als würde <strong>die</strong> Beitragszahlung fortgeführt. Diese Regelung findet<br />

Anwendung, wenn <strong>die</strong> Versicherung nicht gekündigt war und der Tod nicht durch Kriegs- oder<br />

Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde.<br />

Die beiden vorgenannten Regelungen haben keine Gültigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten „Happy Holiday“, Reha-<br />

Management und Pflege-/Hilfsleistungen (wenn versichert) sowie „Kosmetische Operationen“ und „Bergungskosten“.<br />

122


Werberichtlinien<br />

UV-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />

123


9 Werberichtlinien UV-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />

Vertragsbeginn<br />

In der <strong>Unfallversicherung</strong> kann als Vertragsbeginn jeder Tag eines Monats vereinbart<br />

werden. Frühester Beginn: Einen Tag nach Antragstellung.<br />

Ausnahme: Bei Änderungsanträgen, bei denen eine Umstellung von bzw. aus dem<br />

Versorgungswerktarif erfolgt, kann der Vertragsbeginn immer nur der 1. des Folgemonats<br />

nach Antragstellung sein.<br />

Der Vertragsbeginn kann max. 12 Monate in der Zukunft liegen.<br />

Anträge mit rückdatiertem Vertragsbeginn sind unzulässig.<br />

Vertragsdauer<br />

Neben dem Vertragsbeginn muss auch der Vertragsablauf im Antrag eingetragen werden.<br />

Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr.<br />

Die Höchstvertragsdauer beträgt 3 Jahre.<br />

Bei minderjährigen Versicherungsnehmern (ab dem 16. Lebensjahr) ist nur eine<br />

einjährige Laufzeit möglich.<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Neben dem Vertragsbeginn muss auch <strong>die</strong> Beitragszahlungsdauer und Vertragslaufzeit<br />

im Antrag eingetragen werden.<br />

Die Mindestvertragsdauer richtet sich nach der versicherten Tarifgruppe:<br />

• Erwachsene = 7 Jahre<br />

• Kinder = 5 Jahre<br />

• Unfallschutz-AKTIV = 8 Jahre<br />

Erfolgt <strong>die</strong> Beitragszahlung per Einmalbeitrag, so beträgt <strong>die</strong> Mindest-Vertragslaufzeit<br />

9 Jahre.<br />

Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist, jeweils zum<br />

Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.<br />

Tarif-Varianten<br />

Innerhalb des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong> kann <strong>für</strong> jede Person nur eine Tarif-Variante<br />

versichert werden.<br />

Ausnahmen:<br />

1) Bei folgenden Vertrags-Konstellationen sind im TW <strong>2013</strong> unterschiedliche<br />

Tarif-Varianten zulässig:<br />

• Bei einem der Verträge handelt es sich um einen UBR-Vertrag.<br />

• Einer der Verträge beinhaltet ein Sonderrisiko.<br />

• Einer der Verträge beinhaltet eine erhöhte Gliedertaxe.<br />

• Die Verträge beinhalten <strong>die</strong> VN-Kombination Firma/ Privatperson.<br />

2) Bei folgender Vertragskonstellation besteht in der Risiko-UV <strong>die</strong> Möglichkeit, einen<br />

Vertrag im Unfallschutz sowie einen Vertrag im Unfallschutz-AKTIV zu versichern:<br />

• Die VP befindet sich zwischen dem 55. und 70. Lebensjahr<br />

• Es wird <strong>die</strong> Unfallpflegerente im Unfallschutz-AKTIV versichert<br />

• Beide Verträge werden im aktuellen Tarifwerk<br />

und<br />

• in der gleichen Tarif-Variante (Optimal und Optimal-AKTIV oder Exklusiv und Exklusiv-<br />

124


AKTIV) geführt. Es besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> Tarif-Variante Kompakt in Verbindung<br />

mit Optimal-AKTIV oder Exklusiv-AKTIV zu versichern (gilt nicht <strong>für</strong> das VW).<br />

Zahlungsweise/<br />

Zahlungsart<br />

Zahlungsweise:<br />

- monatlich<br />

- ¼ jährlich<br />

- ½ jährlich = 2 % Rabatt<br />

- jährlich = 4 % Rabatt<br />

Tarif <strong>für</strong> Mitarbeiter<br />

von Banken und<br />

Versicherungen<br />

Zahlungsart:<br />

- Abruf<br />

- Überweisungen durch VN<br />

Achtung:<br />

Wird ein Vertrag innerhalb eines Versorgungswerkes geführt, muss Abruf vereinbart<br />

werden. Sofern der Abruf entzogen wird, ist der Vertrag nach dem gültigen Tarif der<br />

Einzelunfallversicherung umzustellen.<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Zahlungsweise: Auch per Einmalbeitrag möglich.<br />

Achtung:<br />

Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 9 Jahre. Der Mindest-Einmalbeitrag beträgt 1.000<br />

EUR netto. Der Höchst-Einmalbeitrag darf max. 500.000 EUR betragen. Darüber<br />

hinausgehende Summen müssen in der HV, Abt. kubup-92140, individuell angefragt<br />

werden.<br />

Berechtigt <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Tarif sind hauptberuflich Beschäftigte und Pensionäre von Banken<br />

und Versicherungen und sonstige hauptberuflich im Versicherungsgewerbe Tätige sowie<br />

<strong>die</strong> im Haushalt lebenden Ehepartner bzw. Lebenspartner, Kinder bis max. zum 28.<br />

Lebensjahr (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder).<br />

Der Versicherungsnehmer des Vertrages muss <strong>die</strong> im Banken- der<br />

Versicherungsgewerbe tätige bzw. tätig gewesene Person sein.<br />

Versicherungsschutz kann von <strong>die</strong>sem Personenkreis nach allen Tarif-Varianten und<br />

allen angebotenen Gefahrengruppen beantragt werden.<br />

Dieser Tarif wird nur innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine einschließlich der UBR<br />

geführt und kann in der Beratungssoftware (BSW) entsprechend ausgewählt werden.<br />

Nachlässe<br />

Dauernachlass:<br />

3-jährige Vertragsdauer = 10 % Nachlass<br />

Gruppennachlass:<br />

Ab 2 Personen in einem Vertrag*, mit einem Mindest-Netto-Monatsbeitrag von 5,- EUR pro<br />

Person, 2,50 EUR bei Kindern in Gefahrengruppe K, wenn unter gleicher Anschrift und in<br />

häuslicher Gemeinschaft lebend= 10 % Nachlass<br />

Ab 5 Personen in einem Vertrag*, mit einem Mindest-Netto-Monatsbeitrag von 5,- EUR pro<br />

Person, 2,50 EUR bei Kindern in Gefahrengruppe K, wenn unter gleicher Anschrift und in<br />

häuslicher Gemeinschaft lebend= 15 % Nachlass<br />

* Für den Gruppennachlass werden auch <strong>die</strong> Personen berücksichtigt, <strong>die</strong> in einem<br />

anderen Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>svertrag (gleiche Anschrift) der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

versichert sind. Hierbei ist auf dem Antrag anzugeben, zu welcher Versicherungsnummer<br />

der Gruppennachlass gewährt werden soll.<br />

Tarifnachlass (nur <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine):<br />

125


<strong>für</strong> Mitarbeiter von Unternehmen <strong>die</strong> nicht direkt dem öffentlichen Dienst zuzuordnen<br />

sind = 20 % Nachlass<br />

Rahmenvertragsnachlass (nur PVAG/VÖDAG):<br />

gemäß Rahmenabkommen bei PVAG/VÖDAG entsprechend vereinbarter prozentualer<br />

Nachlass= 3 % bzw. 5 % Nachlass<br />

Treuenachlass:<br />

Alle Personen, <strong>die</strong> im Rahmen des Bestandsgeschäfts in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8 (zum<br />

Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> VP das 80. Lebensjahr vollendet hat)<br />

umgestellt werden, erhalten entsprechend der versicherten Jahre einen Treuenachlass<br />

= 1 % pro Jahr (max. 30 %)<br />

Achtung:<br />

Diese Nachlässe haben keine Gültigkeit <strong>für</strong> Verträge der <strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />

garantierter Beitragsrückzahlung (UBR).<br />

Für <strong>die</strong> Gewährung des Gruppennachlasses werden UBR-Verträge, Kinder-Dauer-Schutz-<br />

Versicherungen (KDS), VitaLife-Verträge sowie Verträge SI-Sport nicht berücksichtigt.<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Nachlass in der UBR<br />

<strong>für</strong> versicherte Personen, <strong>die</strong> im öffentlichen Dienst tätig sind bzw. waren.<br />

Der Nachlass wird in allen Tarifgruppen gewährt:<br />

Erwachsene, Kinder und Unfallschutz-AKTIV = 15% Nachlass<br />

Hinweis:<br />

Der Nachlass wird nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> berechtigte versicherte Person und deren Kinder gewährt.<br />

Mindestbeitrag<br />

Der Mindestbeitrag (Monatsbeitrag) beträgt pro Vertrag<br />

5,00 EUR bei monatlicher Zahlungsweise<br />

7,50 EUR bei vierteljährlicher Zahlungsweise<br />

15,00 EUR bei halbjährlicher Zahlungsweise<br />

30,00 EUR bei jährlicher Zahlungsweise<br />

Für Kinder (Gefahrengruppe K) wird ein Mindestbeitrag (Monatsbeitrag) von 2,50 EUR<br />

akzeptiert.<br />

Berufsangabe<br />

Neben der genauen Berufsbezeichnung aller versicherten Personen ist im Antrag auch<br />

<strong>die</strong> Stellung im Beruf (z. B. Angestellter, Beamter, Azubi o. ä.) anzugeben. Wichtig ist,<br />

dass nicht der erlernte, sondern der aktuell ausgeübte Beruf angegeben wird. Bei PVAG<br />

und VÖDAG ist zusätzlich <strong>die</strong> Dienstbehörde anzugeben.<br />

Auch beim Unfallschutz-AKTIV ist das Feld „Beruf“ auszufüllen.<br />

126


Kombinationen je<br />

Person<br />

Alle bestehenden <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge in alten Tarifwerken (außer UBR-Verträge),<br />

müssen in das Tarifwerk <strong>2013</strong> umgestellt werden.<br />

Jede versicherte Person darf nur Versicherungsschutz innerhalb einer Tarif-Variante<br />

versichern.<br />

Bestehen mehrere Verträge bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe, darf <strong>die</strong><br />

Versicherungssumme aller Verträge insgesamt <strong>die</strong> tariflichen Höchstsummen nicht<br />

überschreiten.<br />

Mehrere Verträge <strong>für</strong> eine Person sind nur in begründeten Einzelfällen (Sonderrisiken,<br />

erhöhte Gliedertaxen) möglich.<br />

Der Unfallschutz-AKTIV kann nicht mit den Tarifen des Unfallschutzes kombiniert werden.<br />

Achtung: Bitte beachten Sie zu den hier aufgeführten Bestimmungen, <strong>die</strong> unter Punkt 1<br />

„Tarifgestaltung des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong>“ beschriebenen Ausnahme-Konstellationen.<br />

Relationen/<br />

Leistungsarten<br />

Alle Leistungsarten sind bis zu den tariflichen Höchstsummen zusammen oder alleine<br />

versicherbar.<br />

Ausnahmen:<br />

Tagegeld ab 8.und 43 Tag:<br />

Das Tagegeld kann max. bis zu 0,5 ‰ der Invalidität/des Unfall-Rentenkapitals und/oder<br />

5 % der Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder Unfallrente bzw. Unfallzeitrente mit<br />

BU-Schutz abgesichert werden. Beide Leistungsarten können in Kombination bei der<br />

Relationsbildung angerechnet werden.<br />

Zulagenersatz:<br />

Kann nur in Verbindung mit einer der Leistungsarten Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente<br />

oder Unfall-Rentenkapital versichert werden.<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Folgende Leistungsarten sind in der UBR nicht versicherbar:<br />

• Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

• Zulagenersatz<br />

• Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />

Unterschriften<br />

Der Antragsteller und alle mitversicherten volljährigen Personen müssen eigenhändig in<br />

den hier<strong>für</strong> vorgesehenen Feldern ihre Unterschrift leisten. Für jede minderjährige<br />

Person (bis zum 18. Lebensjahr) müssen zusätzlich beide Erziehungsberechtigte<br />

unterschreiben. Hat <strong>die</strong> minderjährige Person das 16. Lebensjahr erreicht, ist zusätzlich<br />

auch <strong>die</strong> Unterschrift <strong>die</strong>ser Person erforderlich.<br />

127


Sonderrisiko<br />

Übt der Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Personen ein Sonderrisiko<br />

aus, nach dem speziell im Antrag gefragt wurde, ist <strong>die</strong>s unter Hinweis auf <strong>die</strong><br />

entsprechende Person anzugeben.<br />

Entsprechend <strong>die</strong>sem Sonderrisiko sind ggf. Zuschläge und/oder Höchstsummen<br />

erforderlich (siehe hierzu Punkt 5.5 „Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderisiken im<br />

Beruf“ und Punkt 5.6 „Zuschläge und Höchstversicherungssummen bei Sonderrisiken in<br />

der Freizeit“). Im Zweifelsfall ist eine Rückfrage in der Abteilung Unfall Vertrag erforderlich.<br />

Ausnahmen:<br />

Im Unfallschutz-AKTIV, im Versorgungswerk, bei der Absicherung über Pakete sowie<br />

in der UBR sind Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, nicht<br />

versicherbar. In <strong>die</strong>sen Fällen muss ein eventuell ausgeübtes Sonderrisiko vom<br />

Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.<br />

Auf dem Antrag muss hierzu ein Hinweis erfolgen, dass das Sonderrisiko nicht<br />

mitversichert werden soll bzw. darf.<br />

Erhöhte<br />

Gliedertaxe<br />

Die erhöhten Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker, Heilberufe und Musiker können nur mit der<br />

Invalidität ohne Progression bzw. mit Progression 250 versichert werden.<br />

Wird zusätzlich noch eine weitere Invaliditätssumme (ohne erhöhte Gliedertaxe), das<br />

Unfall-Rentenkapital, eine Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder eine Unfallrente bzw.<br />

Unfallzeitrente mit BU-Schutz gewünscht, so ist <strong>die</strong>ser Versicherungsschutz in einem<br />

zusätzlichen Vertrag abzuschließen.<br />

Azubi beitragsfreier<br />

Versicherungsschutz<br />

(5 plus 1)<br />

Auszubildende erhalten bis zu 5 Monate vor dem Beginn der Ausbildung und <strong>für</strong> den<br />

1. Ausbildungsmonat beitragsfreien Versicherungsschutz.<br />

Es muss sich um einen Neuvertrag handeln, und <strong>die</strong> Ausbildung muss innerhalb von<br />

5 Monaten nach Antragstellung beginnen. Bei minderjährigen Auszubildenden kann auch<br />

ein Elternteil Versicherungsnehmer des Vertrages werden. Diese Regelung gilt auch <strong>für</strong><br />

Verträge über das Versorgungswerk.<br />

Alle Auszubildenden werden ab dem 18. Lebensjahr innerhalb der Gefahrengruppe A, G<br />

oder V eingestuft.<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung findet <strong>die</strong>se Regelung<br />

keine Anwendung.<br />

Azubi<br />

gewerblich<br />

Bei gewerblichen Auszubildenden ist das Ausbildungsende anzugeben. Zu <strong>die</strong>sem Termin<br />

wird der Versicherungsschutz der Person in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B umgestellt.<br />

128


Meisterschüler<br />

Für Vollzeit-Meisterschüler besteht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des Besuches der Meisterschule,<br />

längstens <strong>für</strong> ein Jahr, beitragsfreier Versicherungsschutz in Höhe der halbierten<br />

Versicherungssummen. Die Beendigung des Schulbesuches ist uns unverzüglich<br />

mitzuteilen. Zum Ende des Schulbesuches wird der Vertrag auf <strong>die</strong> vollen<br />

Versicherungssummen zu dem entsprechenden Tarifbeitrag umgestellt.<br />

Diese besondere Vereinbarung gilt nicht <strong>für</strong> Abendschüler! Sofern in dem Vertrag noch<br />

weitere Personen mitversichert sind, gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong>se der Normalbeitrag.<br />

Eine Beitragsfreistellung <strong>für</strong> Meisterschüler ist nur im Neugeschäft der Risiko-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk in Verbindung mit einer 3-jährigen<br />

Vertragslaufzeit möglich. Der Meisterschüler muss Versicherungsnehmer des Vertrages<br />

sein.<br />

Die Vereinbarung der Beitragsfreistellung ist im Antragsformular mit Zeitraum (von/bis)<br />

unter Sondervereinbarungen aufzunehmen.<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung findet <strong>die</strong>se Regelung<br />

keine Anwendung.<br />

10 Allgemeine Regelungen in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Bestandsumstellungen<br />

Vertrag mit mehreren Versicherten<br />

Sind <strong>die</strong> bisher versicherten Personen nicht innerhalb des Tarifwerkes <strong>2013</strong> versichert, so<br />

ist der gesamte Vertrag in das UV Tarifwerk <strong>2013</strong> umzustellen.<br />

Nachversicherung<br />

einer Person<br />

Vertrag mit mehreren Versicherten unter einer VNR mit fortlaufenden RINR<br />

Für Alt-Verträge, bei denen in der Vergangenheit <strong>für</strong> mehrere Personen unter einer<br />

Versicherungsnummer jede Person in einem eigenen Risikounfall-Vertrag (fortlaufende<br />

Risikonummern) eingestellt wurde, ist eine Tarifumstellung künftig<br />

nur zulässig, wenn alle bestehenden Risikonummern in einem Vertrag zusammengefasst<br />

und umgestellt werden.<br />

Die Nachversicherung einer Person ist nur im aktuellen UV Tarifwerk <strong>2013</strong> möglich.<br />

Änderung<br />

eines bestehenden<br />

Vertrages<br />

- maschinelle<br />

Aktionen aufgrund<br />

Alter/<br />

Beruf<br />

Wird <strong>die</strong> Änderung eines Vertrages der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> gewünscht, muss eine<br />

Umstellung in das UV Tarifwerk <strong>2013</strong> erfolgen.<br />

Eine Vertragsänderung innerhalb eines alten Tarifwerkes ist nicht möglich.<br />

Ausnahme:<br />

AUB – bedingte Umstellungen (z. B. Berufswechsel)<br />

Für <strong>die</strong>se Umstellung ist kein Antrag erforderlich.<br />

Achtung:<br />

Die tariflichen Höchstsummen müssen eingehalten werden.<br />

- Umstellung<br />

PVAG/SIAV<br />

Hinweis:<br />

Im Rahmen einer maschinellen Aktion zu einer VP ist grundsätzlich eine<br />

Vertragsumstellung nur <strong>die</strong>ser Person in das Tarifwerk <strong>2013</strong> möglich.<br />

Ändert sich <strong>die</strong> Berechtigung/Versicherbarkeit einer Person innerhalb eines Vertrages, so<br />

ist grundsätzlich eine Vertragsumstellung nur <strong>die</strong>ser Person in das Tarifwerk <strong>2013</strong> möglich.<br />

- Umstellung einer<br />

VP im A8, <strong>die</strong><br />

Für <strong>die</strong> VP bleibt der bereits gewährte Treuenachlass auch bei Umstellung in das Tarifwerk<br />

129


ereits mehr als 30 % <strong>2013</strong> bestehen. Für einen ggf. mitversicherten Ehepartner/Lebenspartner gilt <strong>die</strong> neue<br />

Treuenachlass Regelung zum Treuenachlass.<br />

erhält<br />

Eine Hinzuversicherung des Tarifwerks <strong>2013</strong> zu bestehenden alten Unfall-Tarifwerken<br />

(z. B. bei unterschiedlichen VN, Sonderrisiken) ist nicht möglich.<br />

Ausnahme: Bei folgenden Vertrags-Konstellationen besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, den<br />

bestehenden Vertrag im bisherigen Tarifwerk zu belassen:<br />

• Es wird ein UBR-Vertrag neu hinzuversichert.<br />

• Die Verträge beinhalten <strong>die</strong> VN-Kombination Firma/ Privatperson.<br />

Zusammenlegung<br />

von Verträgen<br />

Wird eine Zusammenlegung von mehreren Verträgen gewünscht, ist eine entsprechende<br />

Erklärung aller bisherigen Versicherungsnehmer erforderlich. Alle Verträge müssen in<br />

einem einheitlichen Tarifwerk geführt werden. Für <strong>die</strong>se Zusammenlegung ist das<br />

Formular (Fo-Nr. 3202104 Jan13) zu nutzen. Um ein eindeutigen Vertragsverhältnis zu<br />

schaffen, soll aber bevorzugt ein Antrag (und somit ggf. Umstellung in das TW <strong>2013</strong>)<br />

aufgenommen werden.<br />

Bei einer Zusammenlegung mehrerer Verträge ist folgendes zu beachten:<br />

keine Verkürzung des Ablauftermins<br />

deutlicher Hinweis, welche Verträge zusammengelegt werden sollen<br />

deutlicher Hinweis, wer als Versicherungsnehmer eingesetzt werden soll<br />

Unterschrift der bisherigen Versicherungsnehmer und des neuen<br />

Versicherungsnehmers sowie aller mitversicherten Personen.<br />

Vertragstrennung/<br />

Abspaltung von<br />

Personen<br />

Eine Abspaltung einer Person ohne Antrag ist nur möglich, wenn keine Umstellung in<br />

das Tarifwerk <strong>2013</strong> erfolgt oder aber der Vertrag bereits im TW <strong>2013</strong> geführt wird. Hier<strong>für</strong><br />

ist das Formular „Erklärung zum Wechsel des VN in der Risiko-UV“. (Fo-Nr. 3202104<br />

Jan 13) zu nutzen.<br />

In den folgenden Fällen ist <strong>die</strong> Abspaltung einer versicherten Person (ohne Umstellung<br />

weiterer versicherter Personen) in das Tarifwerk <strong>2013</strong> per Antrag zulässig:<br />

• Abspaltung Ehepartner (nur bei Scheidung/Trennung)<br />

• Abspaltung volljährige Kinder (bei begründetem Anlass: z. B. Auszug aus dem<br />

Elternhaus, Berufsaufnahme, Heirat)<br />

• Abspaltung weitere Personen (z. B. Angestellte, bei Übernahme des eigenen<br />

Vertragsteils grundsätzlich möglich)<br />

Hierbei ist Folgendes zu beachten:<br />

• keine Verkürzung des bisherigen Ablauftermins<br />

• deutlicher Hinweis, innerhalb welchen Vertrages bisher Versicherungsschutz<br />

bestand und dass <strong>die</strong>ser <strong>für</strong> den neuen Vertrag beendet werden soll<br />

• Unterschrift des bisherigen und des neuen Versicherungsnehmers<br />

Mehrfachversicherung<br />

Versicherungsnehmerwechsel<br />

Übernimmt ein neuer VN den gesamten bestehenden Vertrag, ist eine entsprechende<br />

Willenserklärung <strong>die</strong>ser Person und des bisherigen Versicherungsnehmers erforderlich.<br />

Hier<strong>für</strong> können Sie das Formular „Erklärung zum Wechsel des Versicherungsnehmers in<br />

der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>“ (Fo-Nr. 3202104 Jan13) nutzen (nicht <strong>für</strong> UBR).<br />

Um ein eindeutiges Vertragsverhältnis zu schaffen, sollte aber bevorzugt ein Antrag<br />

aufgenommen werden.<br />

Hinweis: Auch bei einem Versicherungsnehmerwechsel aufgrund Tod des bisherigen<br />

VN kann das Formular genutzt werden (gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR).<br />

Vertragsgestaltung <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />

In der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung wird <strong>für</strong> jede versicherte<br />

Person ein separater Vertrag geführt. Die Regelungen, <strong>die</strong> sich auf Mehrpersonenverträge<br />

130


eziehen finden hier keine Anwendung.<br />

Eine Neuordnung des Vertrages bzw. eine Umstellung in das aktuell gültige Tarifwerk<br />

ist in der UBR nicht möglich.<br />

131


11 SI-Sport - Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profisportler<br />

11.1 Versicherbarer Personenkreis<br />

Versicherbar sind Profisportler, <strong>die</strong> den überwiegenden Teil ihres finanziellen Lebensunterhalts aus der<br />

sportlichen Tätigkeit, der Sportförderung oder sonstigen Einnahmen erzielen.<br />

11.2 Tarifgestaltung<br />

Die <strong>Unfallversicherung</strong> SI-Sport wird nur über den Carrier SIAV (ohne UBR, ohne Versorgungswerk und<br />

ohne Gruppen-UV) versichert.<br />

Innerhalb der Risiko- sowie Gruppen-UV können grundsätzlich keine Profisportler (Ausnahme Motorsport)<br />

versichert werden.<br />

Sollen in bestehenden Verträgen, <strong>die</strong> innerhalb der normalen Risiko-UV abgeschlossen wurden, Änderungen<br />

vorgenommen werden, müssen <strong>die</strong>se Verträge in <strong>die</strong> SI-Sport umgestellt werden.<br />

Bei SI-Sport handelt es sich um ein eigenständiges Bedingungswerk (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Sport AUB <strong>2013</strong>).<br />

11.3 Die Leistungsarten<br />

Invalidität (versicherbar ohne Prog. und mit Prog 250).<br />

Des Weiteren kann <strong>die</strong> Invalidität mit einer Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %<br />

abgeschlossen werden. Die Leistung erfolgt ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %, dann aber auch<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> ersten 20 Prozent.<br />

Die Leistungsart Invalidität muss immer versichert werden.<br />

Todesfall<br />

Erweiterung des Leistungsumfangs: Tritt der Todesfall infolge eines erlittenen Zusammenbruches auf der<br />

Sportstätte, während der Ausübung der sportlichen Betätigung oder als deren unmittelbare Folge ein, ohne<br />

dass ein bedingungsgemäßer Unfall vorliegt, wird entgegen Ziffer 2.2.2 eine Leistung in Höhe von 10 % der<br />

vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Gemeint sind Todesfälle aufgrund eines inneren<br />

Versagungszustandes während der Sportausübung, wie zum Beispiel Schlaganfall, Herzinfarkt,<br />

Kreislaufversagen.<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss<br />

Erleidet <strong>die</strong> versicherte Person durch einen Unfall eine vollständige Zerreißung des Kreuzbandes, so wird<br />

einmal je Unfall ein Schmerzensgeld in Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme<br />

geleistet.<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />

Sport-Tagegeld (eigenständiger Vertrag)<br />

Ist <strong>die</strong> versicherte Person aufgrund eines Unfalls oder wegen Krankheit vorübergehend sportunfähig, so wird<br />

das Sport-Tagegeld maximal bis zu 365 Tagen gezahlt. Die genauen Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung<br />

entnehmen Sie bitte den <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Sport AUB <strong>2013</strong>.<br />

Kosmetische Operationen mit Einschluss zahnärztlicher Kosten (beitragsfrei mitversichert)<br />

Die Höhe der Leistung ist insgesamt auf 20.000 EUR je Unfall begrenzt.<br />

132


Wir leisten Ersatz <strong>für</strong> nachgewiesene<br />

- Arzthonorare und sonstige Operationskosten sowie<br />

- notwendige Kosten <strong>für</strong> Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus.<br />

Wir leisten <strong>für</strong> Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten (auch Reparaturkosten <strong>für</strong> Zahnprothesen), <strong>die</strong><br />

durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind, bis<br />

max. 5.000 EUR je Unfall.<br />

Bergungskosten (beitragsfrei mitversichert)<br />

Die Höhe der Leistung ist insgesamt auf 20.000 EUR je Unfall begrenzt.<br />

11.4 Leistungserweiterungen<br />

Folgende Leistungserweiterungen sind gemäß den <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Sport AUB 2010 und den Besonderen<br />

und Zusatz-Bedingungen beitragsfrei mitversichert.<br />

• Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe<br />

• Erfrierungen<br />

• Zeckenstiche<br />

• Einschluss von Bauch – und Unterleibsbrüchen<br />

• Alkoholklausel<br />

• Fünffaches Krankenhaustagegeld nach ambulanten Operationen<br />

• Happy Holiday<br />

500 EUR Unfall-Krankenhausgeld, 1.000 EUR Gipsgeld, 25.000 EUR Invalidität, 50 EUR<br />

Telefonkostenzuschuss<br />

• Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung<br />

• Servicepaket<br />

• Leistungen <strong>für</strong> Neugeborene und Ehegatten<br />

• Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong> VP bei rechtmäßiger Verteidigung oder<br />

bei der Bemühung zur Rettung von Menschen oder Tieren erleidet.<br />

• Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen durch einen unfreiwilligen Flüssigkeits-,<br />

Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug<br />

• Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten<br />

133


11.5 Risikogruppen/Gefahrengruppen<br />

Innerhalb von SI-Sport werden <strong>die</strong> Sportarten in 5 verschiedene Risikogruppen/Gefahrengruppe eingestuft.<br />

Eintrittsalter Risikogruppe 1: 16 – 64 Jahre - Gefahrengruppe: U1<br />

Risikogruppe 1 • Billard<br />

• Schwimmen<br />

• Tennis<br />

• Tischtennis<br />

Eintrittsalter Risikogruppe 2: 16 – 64 Jahre - Gefahrengruppe: U2<br />

Risikogruppe 2 • Biathlon<br />

• Bogenschießen<br />

• Curling<br />

• Dressurreiten<br />

• Eislaufen<br />

• Eisschießen<br />

• Faltbootfahren ohne Wildwasser<br />

• Fechten<br />

• Golf<br />

• Gymnastik<br />

• Hallenradsport (z. B. Kunstrad, Radball)<br />

• Kajakfahren<br />

• Kanufahren<br />

• Leichtathletik<br />

• Rollsport (ohne Rollhockey)<br />

• Rudern<br />

• Schießen<br />

• Segeln und Surfen<br />

• Ski-Langlauf<br />

• Springreiten<br />

• Tanzsport<br />

• Triathlon<br />

Eintrittsalter Risikogruppe 3: 16 – 34 Jahre - Gefahrengruppe: U3<br />

Risikogruppe 3 • Badminton<br />

• Baseball und Softball<br />

• Faustball<br />

• Gewichtheben<br />

• Judo<br />

• Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu<br />

• Karate<br />

• Kricket<br />

• Rasenkraftsport<br />

• Ringen<br />

• Squash<br />

• Taekwon Do<br />

• Turnen<br />

• Volleyball<br />

134


Eintrittsalter Risikogruppe 4: 16 – 34 Jahre - Gefahrengruppe: U4<br />

Risikogruppe 4 • American Football<br />

• Basketball und Korbball<br />

• Bobfahren<br />

• Faltbootfahren mit Wildwasser<br />

• Handball<br />

• Hockey<br />

• Polo<br />

• Rodeln<br />

• Rollhockey, Skaterhockey, Inlinehockey<br />

• Rugby<br />

• Skibobfahren<br />

• Vielseitigkeitsreiten (Military)<br />

• Wasserball<br />

• Wasserski und Wakeboard<br />

Eintrittsalter Risikogruppe 5 : 16 – 34 Jahre - Gefahrengruppe: U5<br />

Risikogruppe 5 • Eishockey<br />

• Fußball<br />

• Mountainbike<br />

• Radsport (ohne Hallensport)<br />

• Ski-Alpin, Snowboard und Skispringen<br />

11.6 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten<br />

Mindestsumme in EUR<br />

Höchstsumme in EUR<br />

Invalidität mit/ohne Selbstbehalt ohne Progression *1 10.000 500.000<br />

Invalidität mit/ohne Selbstbehalt mit<br />

10.000 250.000<br />

Progression 250 *1<br />

Invalidität mit Progression 250 10.000 500.000<br />

Todesfall 5.000 100.000<br />

Krankenhaustagegeld 10 300<br />

Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss 3.000 3.000<br />

Sport-Tagegeld<br />

ab 43. Tag *2<br />

ab 92. Tag<br />

ab 120. Tag<br />

ab 183. Tag<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

1.000<br />

2.000<br />

2.000<br />

2.000<br />

2.500 30.000<br />

*1 Bei Kombinationen der Leistungsarten Invalidität mit und ohne Progression beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme<br />

zusammen 500.000 EUR (je 250.000 EUR).<br />

*2 Bei Kombinationen der Leistungsarten Sport-Tagegeld ab 43., 92., 120. und 183. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme<br />

zusammen 2.000 €.<br />

135


12 Werberichtlinien SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Vertrag<br />

Die SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> wird nur innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong><br />

Allgemeine Versicherung AG angeboten.<br />

Der Vertrag der SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> wird als eigenständiger Vertrag<br />

geführt.<br />

Soll innerhalb der SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> auch ein Sport-Tagegeld<br />

versichert werden, so muss <strong>die</strong>ses in einem eigenständigen Vertrag geführt werden.<br />

Für den Abschluss eines Sport-Tagegeldes ist ein gesondertes Antragsformular<br />

zu verwenden.<br />

Pro Vertrag kann immer nur eine Person versichert werden.<br />

Bei der versicherten Person muss es sich um einen Profisportler handeln.<br />

Tritt ein Verein als Versicherungsnehmer auf und es sollen mehrere Sportler<br />

versichert werden, so muss <strong>für</strong> jeden Sportler ein eigener Vertrag abgeschlossen<br />

werden.<br />

Vertragsbeginn<br />

Vertragsdauer<br />

Zahlungsweise /<br />

Zahlungsart<br />

Der Versicherungsnehmer muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben.<br />

Als Vertragsbeginn kann jeder Tag eines Monats vereinbart werden.<br />

Frühester Beginn: Einen Tag nach Antragstellung.<br />

Spätester Beginn: Ein Jahr nach Antragstellung.<br />

Ausnahme: Wird ein Sport-Tagegeld beantragt bzw. mit beantragt, darf der<br />

Versicherungsbeginn max. 6 Monate in der Zukunft liegen.<br />

Der Vertragsablauf muss im Antragsformular eingetragen werden.<br />

Die Vertragsdauer beträgt generell 1 Jahr.<br />

Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag um<br />

jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem Vertragspartner fristgerecht<br />

gekündigt wird.<br />

Zahlungsweise: monatlich<br />

¼ jährlich<br />

½ jährlich = 2% Nachlass<br />

jährlich = 4% Nachlass<br />

Zahlungsart: Abruf<br />

Überweisung durch VN<br />

Nachlässe<br />

Bezeichnung der<br />

sportlichen Tätigkeit<br />

Definition des<br />

Profisportlers<br />

Es werden keine Nachlässe gewährt.<br />

Im Antrag ist anzugeben, welche profisportliche Tätigkeit <strong>die</strong> versicherte Person<br />

ausübt.<br />

Außerdem ist anzugeben, welchem Verein <strong>die</strong> versicherte Person angehört.<br />

Versicherbar sind Profisportler, <strong>die</strong> den überwiegenden Teil ihres finanziellen<br />

Lebensunterhalts aus der sportlichen Tätigkeit, der Sportförderung oder<br />

sonstigen Einnahmen erzielen.<br />

Profisportler, <strong>die</strong> in den aufgeführten Ligen der folgenden Mannschaftssportarten<br />

aktiv sind, können nur über <strong>die</strong> SI-Sport versichert werden:<br />

Fußball: 1., 2. und 3. Bundesliga sowie Regionalliga<br />

Handball: 1. und 2. Bundesliga<br />

Eishockey: DEL und 2. Liga EH<br />

Basketball: 1. Bundesliga (BBL)<br />

136


Mindest-/Höchstalter<br />

Das Mindestaufnahmealter ist in allen Risikogruppen das vollendete<br />

16. Lebensjahr.<br />

Risikogruppen 1 und 2:<br />

Das Höchstaufnahmealter liegt bei 64 Jahren. Der Vertrag kann bis zum Ende<br />

der profisportlichen Tätigkeit bestehen bleiben, längstens bis zum Ablauf des<br />

Versicherungsjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.<br />

Risikogruppen 3, 4 und 5:<br />

Das Höchstaufnahmealter liegt bei 34 Jahren. Der Vertrag kann bis zum Ende<br />

der profisportlichen Tätigkeit bestehen bleiben, längstens bis zum Ablauf des<br />

Versicherungsjahres, in dem das 35. Lebensjahr vollendet wird.<br />

Risikogruppen 2, 3, 4 und 5:<br />

Ab dem 32. Lebensjahr ist<br />

• <strong>für</strong> <strong>die</strong> Risikogruppen 3, 4 und 5 bis zum 35. Lebensjahr<br />

• <strong>für</strong> <strong>die</strong> Risikogruppe 2 bis zum 65. Lebensjahr<br />

ein Zuschlag zu entrichten.<br />

Der Zuschlag beträgt: Risikogruppe 2 = 25 %<br />

Risikogruppe 3 = 50 %<br />

Risikogruppe 4 = 75 %<br />

Risikogruppe 5 = 100 %<br />

Bei Bestandsverträgen erfolgt <strong>die</strong> Umstellung zum Ablauf des<br />

Versicherungsjahres, in dem das 32. Lebensjahr vollendet wird.<br />

Der Kunde erhält folgendes Wahlrecht:<br />

a) Der Kunde behält <strong>die</strong> Versicherungssummen und zahlt einen höheren<br />

Beitrag oder<br />

b) der Kunde entscheidet sich den bisherigen Beitrag weiterzuzahlen, bei<br />

entsprechender Reduzierung der Versicherungssummen.<br />

Relation bzw. Zusammensetzung<br />

des Versicherungsschutzes<br />

Sport-Tagegeld ab<br />

43., 92., 120., 183. Tag<br />

Dynamik<br />

Kombinationen mit<br />

anderen Verträgen<br />

Nicht aufgeführte<br />

Sportarten<br />

Übt der Kunde sein Wahlrecht nicht aus, setzt sich der Vertrag mit den<br />

reduzierten Summen fort.<br />

Für <strong>die</strong> versicherte Person muss innerhalb der SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> eine<br />

Invaliditätssumme versichert bzw. mitversichert werden.<br />

Ansonsten besteht keine Relationsbindung.<br />

Das Sport-Tagegeld ab 43., 92., 120. und 183. Tag kann nur abgeschlossen<br />

werden, wenn bereits eine SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> mit einer Invaliditätssumme<br />

besteht bzw. gleichzeitig beantragt wird. Bei Abschluss des Sport-<br />

Tagegeldes sind Gesundheitsfragen zu beantworten und ein ärztlicher Fragebogen<br />

ist einzureichen.<br />

Die SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> kann ohne oder mit einer festen jährlichen<br />

Dynamisierung in Höhe von 3% abgeschlossen werden.<br />

Pro Person darf nur eine SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> vereinbart werden.<br />

Das Profisportrisiko kann nur durch eine SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong><br />

abgesichert werden. Wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz gewünscht, kann<br />

<strong>die</strong>ser nur durch eine Risiko <strong>Unfallversicherung</strong> in Form einer Freizeit-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> beantragt werden. Dies setzt voraus, dass <strong>die</strong> zu versichernde<br />

Person <strong>die</strong> Voraussetzungen zur Versicherbarkeit der Gefahrengruppe Z<br />

erfüllt.<br />

Besteht bereits eine Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> und soll eine SI-Sport<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> abgeschlossen werden, ist eine Umstellung entsprechend<br />

dem vorherigen Absatz erforderlich.<br />

Übt eine Person eine in den Unterlagen nicht aufgeführte Sportart aus, ist eine<br />

individuelle Anfrage an <strong>die</strong> HV DO (Abt. kubup - 92140) zu richten.<br />

137


Unterschriften<br />

Sonderrisiko<br />

Der Antragsteller und alle versicherten volljährigen Personen müssen eigenhändig<br />

in den hier<strong>für</strong> vorgesehenen Feldern ihre Unterschrift leisten. Für jede minderjährige<br />

Person (bis zum 18. Lebensjahr) müssen zusätzlich beide Erziehungsberechtigte<br />

unterschreiben. Hat <strong>die</strong> minderjährige Person das 16. Lebensjahr<br />

erreicht, ist zusätzlich auch <strong>die</strong> Unterschrift <strong>die</strong>ser Person erforderlich.<br />

Übt eine Person neben dem Berufssport ein weiteres zuschlagspflichtiges Risiko<br />

aus (z. B. Flugrisiko), ist eine individuelle Anfrage an <strong>die</strong> HV DO (Abt. kubup-<br />

92140) zu richten.<br />

138


Teil 2<br />

Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

<strong>2013</strong><br />

Gültig <strong>für</strong><br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft<br />

• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

PVAG Polizeiversicherungs - Aktiengesellschaft<br />

• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

VÖDAG Versicherung <strong>für</strong> den Öffentlichen Dienst<br />

Zweigniederlassung der ADLER Versicherung AG<br />

• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Stand 01.01.<strong>2013</strong><br />

Nur zum internen Gebrauch <strong>für</strong> Mitarbeiter.<br />

139


1 Tarifgestaltung der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> Tarifwerk <strong>2013</strong><br />

Mit in Kraft treten des EuGH-Urteils v. 01.03.2011 ist ab dem 21.12.2012 eine Differenzierung<br />

aufgrund des Geschlechts nicht mehr zulässig. Die Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen erfolgt<br />

im TW <strong>2013</strong> anhand der Berufstätigkeit, unabhängig vom Geschlecht der Versicherten.<br />

Im Angebot sind zwei neue Gefahrengruppen: Gefahrengruppe G (Gesundheitswesen) und V<br />

(Handel), <strong>die</strong> Gefahrengruppe F entfällt (gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>).<br />

Mit der Umsetzung von Unisex wurden weitere Änderungen im Unfalltarif vorgenommen wie<br />

z.B. <strong>die</strong> Modifikationen innerhalb der PVAG/VÖDAG. Darüberhinaus wurden allgemeine<br />

tarifliche Änderungen umgesetzt.<br />

Alle Neuerungen werden mit dem neuen Unfall-Tarifwerk <strong>2013</strong> zum 01.01.<strong>2013</strong> eingeführt.<br />

Vorbemerkung<br />

Nach den Richtlinien der Bundesanstalt <strong>für</strong> Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht ist es untersagt, (u.a.)<br />

in der <strong>Unfallversicherung</strong> Verträge abzuschließen, <strong>die</strong> Begünstigungen vorsehen oder<br />

enthalten. Eine Begünstigung liegt vor, wenn Versicherungsnehmer oder versicherte Personen<br />

hinsichtlich der Versicherungsbedingungen (Leistungsumfang) oder des Versicherungsentgelts<br />

im Verhältnis zu gleichen Risiken desselben Versicherungsunternehmens ohne aus sachlich<br />

gerechtfertigtem Grund besser gestellt werden.<br />

Zulässig sind Verträge in der Gruppen-UV, <strong>die</strong> keine Begünstigung im Sinne der o.g. Vorschrift<br />

enthalten und in denen durch einen Versicherungsnehmer und einen Versicherungsschein<br />

mehrere Personen versichert sind.<br />

1.1 Verträge ohne bzw. mit Namensnennung<br />

In der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> wird unterschieden nach Verträgen ohne bzw. mit<br />

Namensnennung. Sind in einem Vertrag mindestens 50 Personen versichert, wird der Vertrag<br />

ohne Namensnennung geführt. Bei Verträgen mit weniger als 50 Versicherten erfolgt <strong>die</strong><br />

Vertragsführung mit Namensnennung.<br />

In der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> kann <strong>die</strong> Vertragsführung grundsätzlich nur<br />

mit Namensnennung erfolgen.<br />

Individuelle Absicherung des Versicherungsschutzes<br />

Der neue Tarif der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> bietet <strong>die</strong> Möglichkeit, im Rahmen der Mindestund<br />

Höchstsummen jede Leistungsart individuell zu versichern. Eine Relationsbindung<br />

zwischen den Leistungsarten (außer Tagegeld) besteht nicht.<br />

Die Leistungsart „Tagegeld“ ist nur in Verbindung mit der Leistungsart „Invalidität“ oder/und<br />

der Leistungsart „Unfallrente“ versicherbar. Die Höhe des „Tagegeldes“ darf max. 0,5 ‰ der<br />

versicherten Invaliditätssumme betragen. In Verbindung mit der Leistungsart „Unfallrente“ darf<br />

das „Tagegeld“ max. 5% der versicherten Unfallrente betragen. Die Leistungsarten Invalidität<br />

und Unfallrente sind in Kombination und aus allen Gefahrengruppen bzw. Deckungsumfängen<br />

bei der Relationsbildung <strong>für</strong> das Tagegeld zu berücksichtigen.<br />

Wünscht der Versicherungsnehmer mehrere Leistungsarten müssen <strong>die</strong>se in einem<br />

Vertrag zusammengefasst werden.<br />

Die Leistungsarten Kosmetische Operationen und Bergungskosten sind <strong>für</strong> jede versicherte<br />

Person nur einmal ohne Mehrbeitrag mitversichert. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person<br />

mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en, kann <strong>die</strong> Leistung nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt<br />

werden.<br />

Der Versicherungsschutz der versicherten Person endet mit Aufgabe der beruflichen Tätigkeit<br />

bzw. mit Ausscheiden aus der Vereinigung, spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />

140


dem der Versicherte das 75. Lebensjahr vollendet. Der Versicherungsnehmer hat den<br />

Versicherer rechtzeitig durch eine schriftliche Mitteilung hierüber zu informieren.<br />

Ausnahmeregelungen nur nach Rücksprache mit der HV Dortmund 0231/ 135-7683.<br />

2 Die Leistungsarten der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Invalidität<br />

Bei einer unfallbedingten dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen<br />

Leistungsfähigkeit (Invalidität) wird der dem Invaliditätsgrad entsprechende Teil der versicherten<br />

Invaliditätssumme geleistet. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres eingetreten sein.<br />

Invalidität mit Progression 600<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />

- <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />

Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />

Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />

wir <strong>die</strong> fünffache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 50%, nicht aber 90% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />

wir <strong>die</strong> siebenfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />

Mehrleistung:<br />

Bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mehr als 90% bis 100% wird abweichend<br />

<strong>für</strong> alle Prozentpunkte insgesamt <strong>die</strong> sechsfache Invaliditätssumme anteilig<br />

entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad zugrunde gelegt.<br />

Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

versicherte Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge<br />

zusammen.<br />

Invalidität mit Progression 400<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />

- <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />

Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />

Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />

wir <strong>die</strong> dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100%<br />

<strong>die</strong> sechsfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />

Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

versicherte Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge<br />

zusammen.<br />

141


Invalidität mit Progression 250<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />

- <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />

Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />

Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />

wir <strong>die</strong> zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 50%, nicht aber 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />

wir <strong>die</strong> dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />

- <strong>für</strong> den 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100%<br />

<strong>die</strong> vierfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />

Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

versicherte Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge<br />

zusammen.<br />

Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 bzw. 2 (nur PVAG /<br />

VÖDAG)<br />

Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme,<br />

sofern eine Invalidität von 10 bzw. 20% (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine<br />

Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit eingetreten ist.<br />

Tritt keine Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung<br />

entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne<br />

Progression, gezahlt.<br />

Eine Progression kann nicht mitversichert werden.<br />

Unfallrente 50<br />

Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente<br />

gezahlt.<br />

Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als<br />

einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein<br />

Anspruch auf <strong>die</strong>se Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom<br />

Unfalltage an gerechnet, an den Folgen des Unfalles verstirbt.<br />

Todesfall<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, so wird <strong>die</strong><br />

versicherte Todesfallsumme geleistet.<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Krankenhaustagegeld wird <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen<br />

eines Unfalles aus medizinischen Gründen in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet,<br />

längstens jedoch <strong>für</strong> 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in<br />

Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre<br />

Krankenhausbehandlung.<br />

142


Genesungsgeld<br />

Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird Genesungsgeld <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an<br />

dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer<br />

Heilbehandlung befand.<br />

Anspruch auf Genesungsgeld besteht <strong>für</strong> längstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind<br />

keine vollstationäre Krankenhausbehandlung.<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />

Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten<br />

Versicherungssumme gezahlt, wenn aufgrund eines Unfalles z. B. folgende schwere<br />

Verletzungen auftreten:<br />

- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,<br />

- Amputation mind. des ganzen Fußes oder der ganzen Hand,<br />

- Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesner Hirnprellung (Contusio) oder<br />

Hirnblutung,<br />

- schwere Mehrfachverletzung / Polytrauma,<br />

Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten<br />

gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder<br />

Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:<br />

Bruch eines langen Röhrenknochens,<br />

Bruch des Beckens,<br />

Bruch der Wirbelsäule,<br />

gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs<br />

- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche<br />

- Erblindung bzw. hochgradige Sehbehinderung beider Augen.<br />

Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom<br />

Unfalltage an gerechnet.<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (nur PVAG / VÖDAG, nur in der betrieblichen<br />

Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>, nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsgruppe „Feuerwehr)<br />

Die Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten<br />

Versicherungssumme gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person infolge eines unter den Vertrag<br />

fallenden Unfalles in Ausübung ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />

• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen<br />

Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter<br />

Gesundheitsschädigungen erlitten hat,<br />

oder<br />

• Schuss- und/oder Stichverletzungen erlitten hat, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />

<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen<br />

geführt haben.<br />

Tagegeld ab 8. Tag bzw. ab 43. Tag<br />

Das Tagegeld wird bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der<br />

ärztlichen Behandlung gezahlt, und zwar bei<br />

TG 8<br />

- ab 8. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 7 Tagen)<br />

143


Besonderheit <strong>für</strong> das Tagegeld ab 8. Tag:<br />

Innerhalb der Karenzzeit wird das Tagegeld auch <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, in der sich der<br />

Versicherte in stationärer Krankenhausbehandlung befindet.<br />

TG 43 - ab 43. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 42 Tagen)<br />

Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Für <strong>die</strong> Bemessung des<br />

Grades der Beeinträchtigung ist <strong>die</strong> Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten<br />

maßgebend. Das Tagegeld wird längstens <strong>für</strong> 365 Tage gezahlt, vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag (nur PVAG/VÖDAG)<br />

Der Zulagenersatz ab dem 8. Tag kann nur in Verbindung mit einer der folgenden<br />

Leistungsarten versichert werden:<br />

• Invalidität<br />

und / oder<br />

• Unfallrente<br />

Entfällt aufgrund einer ununterbrochenen, unfallbedingten und hundertprozentigen<br />

Arbeitsunfähigkeit eine bis zum Unfall erhaltene Zulage, zahlen wir ab dem 8. Tag eine<br />

wöchentliche Pauschalsumme <strong>für</strong> jede angefangene Woche der unfallbedingten<br />

Arbeitsunfähigkeit, maximal <strong>für</strong> 365 Tage, vom 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit an gerechnet. Für<br />

<strong>die</strong> ersten 7 Tage der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit erfolgt keine Zahlung.<br />

In Anlehnung an <strong>die</strong> tatsächlichen, durchschnittlich bezogenen, wöchentlichen Zulagen kann<br />

der Kunde <strong>die</strong> folgenden wöchentlichen Pauschalsummen vereinbaren:<br />

25 EUR / 50 EUR<br />

Kosmetische Operationen<br />

Kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen sind in Höhe von 7.500 EUR ohne<br />

zusätzlichen Beitrag mitversichert.<br />

Die Operationen und <strong>die</strong> klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf<br />

des 5. Jahres nach dem Unfall erfolgt sein. Bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor<br />

Vollendung des 21. Lebensjahres.<br />

Bergungskosten<br />

Bergungskosten sind in Höhe von 7.500 EUR ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.<br />

Diese werden aufgewendet <strong>für</strong> Suchaktionen nach Unfallverletzten, bei Rettung von<br />

Unfallverletzten und deren Verbringung ins nächste Krankenhaus einschließlich der<br />

notwendigen zusätzlichen Kosten, <strong>die</strong> infolge des Unfalles <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rückfahrt zum Heimatort<br />

entstehen, sowie <strong>für</strong> den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort.<br />

Reha-Management (nur in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>)<br />

Das Reha-Management ist in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> mitversichert, wenn<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte/n Person/en <strong>die</strong> Leistungsart „Invalidität“ in Höhe von mindestens 50.000<br />

EUR versichert ist.<br />

Bestimmte Frakturen mit Nervenschädigungen oder Gelenkfrakturen bzw. eine vollstationäre,<br />

zusammenhängende Heilbehandlung von mindestens 10 Tagen oder eine voraussichtliche<br />

mindestens 20%ige dauernde, unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen<br />

Leistungsfähigkeit führen zur Leistungspflicht.<br />

144


Es findet eine Begleitung und Beratung während der gesamten Heil- und Reha-Maßnahme<br />

statt.<br />

Wir ersetzen im Leistungsfall einmal je Unfall <strong>die</strong> Kosten bis maximal 7.500 EUR.<br />

Wir zahlen im Leistungsfall einmal je Unfall eine Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung<br />

von 500 EUR.<br />

Die Leistungen des Reha-Managements sowie <strong>die</strong> Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung<br />

können längstens bis zum Ende des 3. Unfalljahres, vom Unfalltag an gerechnet, beansprucht<br />

werden.<br />

Reha Plus (nur in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>)<br />

Die oben genannten Leistungen des Reha-Managements werden um diverse Leistungen wie<br />

z.B. behindertengerechter Umbau des KFZ , behindertengerechter Umbau der Wohnung,<br />

Übernachtungs- und Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Mobilitätsservice erweitert.<br />

Reha Plus-S (nur in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Selbstständige aus<br />

Personenfirmen und Gesellschafter bei Kapitalgesellschaften)<br />

Reha Plus-S kann nur in Verbindung mit Reha Plus versichert werden. Die Leistungen des Reha-<br />

Managements werden um weitere Leistungen wie z.B. Reha Cash und Fahrtkostenerstattung<br />

erweitert.<br />

3 Leistungserweiterungen<br />

3.1 Leistungserweiterungen allgemein<br />

Kosmetische Operationen<br />

Bergungskosten<br />

Alkoholklausel<br />

bis 0,8 Promille beim Lenken von motorisierten Fahrzeugen<br />

bis 1,3 Promille bei allen anderen Unfällen<br />

Bauch- und Unterleibsbrüche<br />

KHT bei ambulanten Operationen<br />

Servicepaket (nur bei Verträgen mit Namensnennung)<br />

Zeckenstich<br />

Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe<br />

Terroranschläge<br />

Übermüdung<br />

Erfrierungen, Ertrinken, Ersticken<br />

7.500 EUR<br />

7.500 EUR<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kosmetische Operationen<br />

Erfolgt aufgrund eines unter den Vertrag fallenden Unfallereignisses eine kosmetische<br />

Operation, so leisten wir bis zu 7.500 EUR.<br />

145


Bergungskosten<br />

Nachgewiesene Kosten <strong>für</strong> Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich<br />

oder privatrechtlich organisierten Rettungs<strong>die</strong>nsten nach einem Unfall werden bis zu 7.500 EUR<br />

erstattet.<br />

Bauch – und Unterleibsbrüche<br />

Es besteht Versicherungsschutz <strong>für</strong> unfallbedingte Bauch- und Unterleibsbrüche.<br />

Alkoholklausel<br />

Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle soweit <strong>die</strong>se auf Trunkenheit beruhen und <strong>die</strong><br />

folgenden Blutalkoholgehalte nicht überschritten werden:<br />

- beim Lenken von motorisierten Fahrzeugen 0,8 Promille<br />

- bei allen anderen Unfällen 1,3 Promille<br />

Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> Unfälle im Zustand der Übermüdung und das Einschlafen nach<br />

Übermüdung, sofern <strong>die</strong>se nicht durch Alkoholeinfluss, <strong>die</strong> Einnahme von Schlafmitteln und<br />

sonstigen Medikamenten sowie durch krankhafte Störungen ausgelöst wurden.<br />

Servicepaket (nur Verträge mit Namensnennung)<br />

Bei Verträgen mit Namensnennung hat jede versicherte Person das Servicepaket ohne<br />

Mehrbeitrag mitversichert. Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn durch einen Unfall<br />

innerhalb von 6 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, bestimmte Serviceleistungen notwendig<br />

sind. Die Beschreibung des Leistungsumfangs siehe unter „Servicepaket in der Übersicht“.<br />

Ambulante Operationen<br />

Nach einer unfallbedingten ambulanten Operation (operativer Eingriff unter Vollnarkose oder<br />

Leitungs- bzw. Rückenmarksanästhesie) zahlen wir 5 Tagessätze des versicherten<br />

Krankenhaustagegeldes.<br />

Terroranschläge<br />

Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegsoder<br />

Bürgerkriegsgebieten.<br />

Übermüdung<br />

Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> Unfälle im Zustand der Übermüdung und das Einschlafen nach<br />

Übermüdung, sofern <strong>die</strong>se nicht durch Alkoholeinfluss, <strong>die</strong> Einnahme von Schlafmitteln und<br />

sonstigen Medikamenten sowie durch krankhafte Störungen ausgelöst wurden.<br />

146


3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen in der betrieblichen Gruppen-UV<br />

(Tarif 100)<br />

Einschluss von Infektionen gemäß Infektionsklausel<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und<br />

Laserstrahlen<br />

Einschluss von Infektionen (<strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren)<br />

<br />

<br />

<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Infektionen (berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />

Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel<br />

kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert werden:<br />

• Polizeibeamte<br />

• Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Polizei, Justiz und des Zolls<br />

• Feuerwehrmänner<br />

• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahnmedizin<br />

• Tierärzte und Studenten der Tierheilkunde<br />

• Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen, Arzthelferinnen<br />

• Ergo-Therapeuten, Physiotherapeuten<br />

• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung<br />

Funktionsdiagnostik (F) und Radiologie (R)<br />

• Rettungsassistenten, Rettungssanitäter<br />

• Heilpraktiker<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />

(berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> besonderen Gefahren durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />

sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen ausgesetzt sind, wird der Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte<br />

ultraviolette Strahlen erweitert. Die Röntgenklausel kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe<br />

mitversichert werden:<br />

• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahn- und Tiermedizin<br />

• Heilpraktiker, Hebammen,<br />

• Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzthelferinnen<br />

• Zahntechniker, Medizinisch-TechnischeAssistenen (MTA) mit der Spezialisierung<br />

Funktionsdiagnostik (F) und Radiologie (R)<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Infektionen <strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren<br />

(berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />

Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel<br />

kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert werden:<br />

• Chemiker<br />

• Desinfektoren<br />

147


4. Servicepaket in der Übersicht<br />

Bei Verträgen mit Namensnennung hat jede versicherte Person das Servicepaket ohne<br />

Mehrbeitrag mitversichert.<br />

Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn durch einen Unfall innerhalb von 6 Monaten, vom<br />

Unfalltag an gerechnet, bestimmte Serviceleistungen notwendig sind.<br />

Leistungsinhalte<br />

Rücktransport aus dem In- oder Ausland<br />

max. 50.000 EUR<br />

Überführung im Todesfall zum letzten<br />

ständigen Wohnsitz (In- und Ausland) oder<br />

Kostenübernahme der Bestattungskosten im<br />

Ausland<br />

max. 5.000 EUR<br />

Bei einem Unfall im In- und Ausland ersetzen<br />

wir <strong>die</strong> zusätzlich entstehenden Heimfahrtoder<br />

Unterbringungskosten <strong>für</strong> mitreisende<br />

minderjährige Kinder und Ehepartner sowie<br />

Lebenspartner, <strong>die</strong> mit der versicherten<br />

Person in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

max. 2.000 EUR<br />

Übernahme von Dolmetscherkosten bei<br />

einem Unfall im Ausland<br />

max. 500 EUR<br />

Beschaffung und Transport<br />

lebensnotwendiger Medikamente bei einem<br />

Unfall im Ausland<br />

<br />

Information über Haushüteragenturen,<br />

Tierpensionen bzw. Tierheime und Nennung<br />

von Ansprechpartnern<br />

<br />

= Vermittlungs- und Informationsleistung, keine Kostenübernahme<br />

148


5 Betriebliche Gruppen-UV (Tarif 100)<br />

Die Vertragsführung kann in der betrieblichen Gruppen-UV grundsätzlich nur mit<br />

Namensnennung erfolgen.<br />

Sie kann mit dem einzelnen Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer mit den folgenden<br />

Deckungsumfängen abgeschlossen werden:<br />

• 24-Stunden-Schutz (Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes)<br />

• Berufs- und Wegeunfälle<br />

• nur Berufsunfälle<br />

Erhöhte Gliedertaxen<br />

Bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression oder Invalidität mit Progression 250 besteht<br />

innerhalb der betrieblichen Gruppen-UV <strong>die</strong> Möglichkeit, erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe,<br />

Handwerker (Arm und Arm/Bein) und Musiker zu versichern. Die einzelnen Prozentsätze<br />

entnehmen Sie bitte den Tabellen „Erhöhte Gliedertaxen“.<br />

Tarif 110 (24-Stunden-Schutz)<br />

Versicherungsumfang<br />

Der Versicherungsschutz gilt <strong>für</strong> alle Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes.<br />

Tarif 120 (Berufs- und Wegeunfälle)<br />

Versicherungsumfang<br />

Der Versicherungsschutz gilt nur <strong>für</strong> Berufs- und Wegeunfälle.<br />

Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall eines Pflicht- oder freiwillig Versicherten von dem<br />

Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wird. Der<br />

Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />

selbst durch rein private oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von<br />

Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />

Tarif 130 (nur Berufsunfälle)<br />

Versicherungsumfang<br />

Der Versicherungsschutz gilt nur <strong>für</strong> Berufsunfälle.<br />

Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall eines Pflicht- oder freiwillig Versicherten von dem<br />

Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Arbeitsunfall anerkannt wird. Wegeunfälle sind<br />

nicht mitversichert.<br />

Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen<br />

Für <strong>die</strong> Tarife der betrieblichen Gruppen-UV sind <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einzel-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

geltenden Richtlinien anzuwenden. Übt eine Personengruppe Tätigkeiten aus, <strong>die</strong><br />

verschiedenen Gefahrengruppen zuzuordnen sind, ist der Beitrag der jeweils höheren<br />

Gefahrengruppe zu berechnen.<br />

Wir unterscheiden <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G und V<br />

149


5.1 Berufsgruppenverzeichnis <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Für eine Einstufung der Gefahrengruppe und somit der korrekten Beitragsberechnung des<br />

Vertrages benötigen wir <strong>die</strong> genaue Berufsbezeichnung. Diese wird bei Antragstellung erfasst.<br />

Sollte sich <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit ändern, ist uns <strong>die</strong>s unverzüglich mitzuteilen, um auch<br />

zukünftig den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz in voller Höhe gewähren zu<br />

können. Wir bitten auch dann um Ihre Mitteilung wenn <strong>die</strong> Änderung der beruflichen Tätigkeit<br />

aus Ihrer Sicht keine Umstellung der Gefahrengruppe mit sich bringt.<br />

Sofern Sie <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit nicht eindeutig einer der aufgeführten Gefahrengruppen<br />

zuordnen können, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.<br />

Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer:<br />

A, B, S, G, und V<br />

Gefahrengruppe A<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 65 Jahre Männer und Frauen ohne körperliche oder<br />

handwerkliche Berufstätigkeit (Tätigkeiten am<br />

Schreibtisch/PC)<br />

- Architekt/in<br />

- Bäcker/in, Konditor/in<br />

- Bauunternehmer/in (nur aufsichtführend)<br />

- Chemielaborant/in (nur aufsichtführend, ohne<br />

explosive Stoffe)<br />

- Detektiv/in (ohne Waffe)<br />

- Fotograf/in<br />

- Friseur/in<br />

- Goldschmied/in<br />

- Graveur/in<br />

- Hausmann, Hausfrau<br />

- Ingenieur/in<br />

- Pilot/in und Bordpersonal (Sonderrisiko)<br />

- Uhrmacher/in<br />

- Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau<br />

PVAG und VÖDAG:<br />

- Bundeswehr ab Leutnant/Leutnant zur See<br />

- Bundespolizei Verwaltung<br />

- Feuerwehr ab Inspektor<br />

- Polizei/Bundespolizei ab Kommissar<br />

- Zoll<br />

Gefahrengruppe B<br />

Eintrittsalter<br />

18 – 65 Jahre<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

Männer und Frauen mit körperlicher oder<br />

handwerklicher Berufstätigkeit (auch wenn nur<br />

gelegentlich)<br />

- Handwerker/in (auch Meister/in), <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong><br />

Voraussetzungen der Gefahrengruppe S erfüllen<br />

- Chemielaborant/in (Umgang mit ätzenden, giftigen,<br />

leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen)<br />

150


- Chauffeur/in<br />

- Detektiv/in (Waffenträger/in), Personenschutz nur<br />

mit individuellem Angebot<br />

- Dekorateur/in<br />

- Gärtner/in, Landwirt/in, Winzer/in, <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong><br />

Voraussetzungen der Gefahrengruppe S erfüllen<br />

- Kopfschlächter/in, Ausbeiner/in<br />

- Kraftfahrer/in<br />

- Kranführer/in<br />

- Taxifahrer/in<br />

- Unter Tage Tätige (z. B. Tunnelbau)<br />

PVAG und VÖDAG:<br />

- Sonderkommandos/Personenschutz der Polizei,<br />

Bundeswehr und Zoll nur mit individuellem Angebot<br />

- Vollzugs<strong>die</strong>nstbeschäftigte<br />

Gefahrengruppe S<br />

(nicht <strong>für</strong> PVAG / VÖDAG)<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 65 Jahre - Selbstständige/r Handwerker/in mit Eintragung in<br />

<strong>die</strong> Handwerksrolle oder aus dem zulassungsfreien<br />

Handwerk<br />

- Selbstständige/r Gärtner/in mit körperlicher<br />

Berufstätigkeit und mithelfende Familienangehörige<br />

- Selbstständige/r Landwirt/in, Winzer/in und<br />

mithelfende Familienangehörige<br />

Gefahrengruppe G<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 65 Jahre Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im<br />

Gesundheitswesen (außer Tiermedizin)<br />

- Apotheker/in<br />

- Apothekenhelferin<br />

- Arzt/Ärztin<br />

- Arzthelfer/in<br />

- Augenoptiker/in (-meister/in)<br />

- Bademeister/in im medizinischen Bereich<br />

- Chirurg/in<br />

- Chiropraktiker/in<br />

- Diätassistent/in<br />

- Fußpfleger/in<br />

- Hebamme/Entbindungspfleger<br />

- Heilpraktiker/in<br />

- Homöopath/in<br />

- Kosmetiker/in<br />

- Körperpfleger/in<br />

- Krankenschwester, Krankenpfleger<br />

- Masseur/in<br />

- Medizinallaborant/in<br />

- Medizinische/r Fachangestellte/r<br />

- Medizinisch-technische/r Assistent/in<br />

- Medizinisch-technische/r Röntgenassistent/in<br />

- Musiktherapeut/in<br />

151


- Optiker/in<br />

- Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r<br />

- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/ini<br />

- Psychotherapeut/in<br />

- Rettungssanitäter/in, Sanitäter/in<br />

- Sprachtherapeut/in<br />

- Zahnarzt/-ärztin<br />

- Zahnlaborant/in<br />

- Zahntechniker/in (-meister/in)<br />

Gefahrengruppe V<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 65 Jahre Männer und Frauen mit einer Berufstätikeit im<br />

Handel/Einzelhandel<br />

- Einzelhandelskaufmann/-kauffrau und mithelfende<br />

Ehegatten im Büro oder Verkauf bei<br />

Selbstständigen<br />

- Fachverkäufer/in im Handel/Einzelhandel<br />

- Verkäufer/in und mithelfende Ehegatten im Büro<br />

oder Verkauf bei Selbstständigen<br />

Hinweis:<br />

Bei Ausübung mehrerer Berufe in unterschiedlichen Gefahrengruppen erfolgt <strong>die</strong> Einstufung wie folgt:<br />

Gefahrengruppen A und B<br />

Gefahrengruppen A und S<br />

Gefahrengruppen A und G<br />

Gefahrengruppen A und V<br />

Gefahrengruppen B und S<br />

Gefahrengruppen B und G<br />

Gefahrengruppen B und V<br />

Gefahrengruppen G und V<br />

= Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

= Einstufung in Gefahrengruppe S<br />

= Einstufung in Gefahrengruppe A<br />

= Einstufung in Gefahrengruppe A<br />

= Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

= Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

= Einstufung in Gefahrengruppe B<br />

= Einstufung in Gefahrengruppe V<br />

5.2 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebl. Gruppen-UV (Tarif 100)<br />

152<br />

Mindestsumme<br />

in EUR<br />

Höchstsumme<br />

in EUR<br />

Invalidität mit Progression 600 10.000 200.000<br />

Invalidität mit Progression 400 10.000 300.000<br />

Invalidität mit Progression 250 10.000 500.000<br />

Invalidität ohne Progression 10.000 500.000<br />

Invalidität ohne Progression mit<br />

*1 10.000 100.000<br />

Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 oder 2<br />

Unfallrente 50 100 3.000<br />

Todesfall 5.000 300.000<br />

Krankenhaustagegeld 5 100<br />

Genesungsgeld 5 100


Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 50.000<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete *3 *3<br />

Tagegeld ab 8. und 43. Tag *2 5 100<br />

Reha Plus<br />

Reha Plus-S<br />

*1 *4<br />

versicherbar<br />

versicherbar<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag<br />

(wöchentliche Pauschalsumme) 25 50<br />

*1 Nur innerhalb der PVAG und VÖDAG versicherbar.<br />

*2 Bei Kombination der Tagegelder ab 8. und 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR.<br />

*3 Da innerhalb der Leistungsart Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen<br />

vorgegeben sind, gibt es keine Mindest- und Höchstsummen, sondern 1 Angebot (500 EUR bei Verletzungen,<br />

10.000 EUR bei Tod).<br />

*4 Nur in Verbindung mit den Leistunsarten Invalidität und/oder Unfallrente versicherbar.<br />

Achtung:<br />

Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so<br />

gilt <strong>die</strong> Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare<br />

Höchstsumme. Dieses gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />

Eintrittsalter<br />

Mindestpersonenzahl<br />

Mindestmonatsbeitrag<br />

14 – 65 Jahre<br />

3 Personen mit Namensnennung<br />

5,00 EUR (Mindestjahresbeitrag 50,00 EUR bei jährlicher ZW).<br />

Gruppennachlass 5 bis 10 Personen 10%<br />

11 bis 20 Personen 20%<br />

ab 21 Personen 30%<br />

andere Regelungen Anfrage HV Dortmund 0231 135-7683<br />

Erhöht oder vermindert sich <strong>die</strong> Zahl der Versicherten während der Versicherungszeit und<br />

kommt dadurch ein höherer oder niedrigerer Nachlass in Betracht, so gilt der geänderte<br />

Nachlass zum nächsten Monatsersten.<br />

153


5.3 Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen (nur betriebliche Gruppen-UV,<br />

Tarif 100)<br />

(Zuschlag ausschließlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität)<br />

Risiko<br />

Gefahrengruppe<br />

Zuschlag<br />

in %<br />

Höchstsummen in EUR<br />

Invalidität<br />

Erhöhte<br />

Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Heilberufe<br />

G 60<br />

200.000<br />

mit Prog. 250 o.<br />

ohne Prog.<br />

Erhöhte<br />

Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Handwerker<br />

(Arm)<br />

A<br />

B<br />

S<br />

60<br />

200.000<br />

mit Prog. 250 o.<br />

ohne Prog.<br />

Erhöhte<br />

Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Handwerker<br />

(Arm und Bein)<br />

A<br />

B<br />

S<br />

90<br />

200.000<br />

mit Prog. 250 o.<br />

ohne Prog.<br />

Erhöhte<br />

Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Musiker –<br />

Stufe 1<br />

(<strong>für</strong> Streicher und<br />

Gitarristen)<br />

A<br />

B<br />

S<br />

85<br />

200.000<br />

mit Prog. 250 o.<br />

ohne Prog<br />

Erhöhte<br />

Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Musiker –<br />

Stufe 2<br />

(<strong>für</strong> Pianisten,<br />

Organisten,<br />

Harfenisten,<br />

Schlagzeuger<br />

und Pauker)<br />

A<br />

B<br />

S<br />

85<br />

200.000<br />

mit Prog. 250 o.<br />

ohne Prog<br />

Erhöhte<br />

Gliedertaxe<br />

<strong>für</strong> Musiker –<br />

Stufe 3<br />

(<strong>für</strong> Flötisten,<br />

Holzbläser und<br />

Blechbläser)<br />

A<br />

B<br />

S<br />

85<br />

200.000<br />

mit Prog. 250 o.<br />

ohne Prog<br />

Der Zuschlag wird nur auf <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität berechnet.<br />

Alle anderen Leistungsarten können bis zu den jeweiligen tariflichen Höchstsummen<br />

versichert werden.<br />

Wünscht der Versicherungsnehmer <strong>die</strong> Invalidität mit dem Einschluss der erhöhten<br />

Gliedertaxe und beantragt gleichzeitig eine Unfallrente und/oder eine Invalidität ohne<br />

erhöhte Gliedertaxe, so muss ein weiterer Antrag (zusätzlicher Vertrag – 2. RINR)<br />

aufgenommen werden. In <strong>die</strong>sem Vertrag wird <strong>für</strong> das Sonderrisiko kein<br />

Versicherungsschutz gewährt. Die bekannten Höchstsummen dürfen nicht überschritten<br />

werden.<br />

154


5.3.1 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm)<br />

Bei Verlust oder<br />

völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />

ohne<br />

Progression<br />

Normal<br />

mit Progression<br />

250<br />

ohne<br />

Progression<br />

Handwerker Arm<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis<br />

oberhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

eines Armes<br />

unterhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

65 120 100 250<br />

60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 60 105<br />

eines Zeigefingers 10 10 40 55<br />

eines Mittel- oder<br />

Ringfingers<br />

5 5 30 35<br />

eines Kleinfingers 5 5 10 10<br />

eines Beines über<br />

der Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

70 135 70 135<br />

60 105 60 105<br />

eines Beines bis<br />

unterhalb des Knies 50 75 50 75<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Unterschenkels<br />

45 65 45 65<br />

eines Fußes 40 55 40 55<br />

einer großen Zehe 5 5 5 5<br />

einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Handwerker Arm in Höhe von 60 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

155


5.3.2 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein)<br />

Bei Verlust oder<br />

völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />

Normal<br />

Handwerker<br />

Arm und Bein<br />

ohne mit Progression ohne mit Progression<br />

Progression 250<br />

Progression 250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis<br />

oberhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

eines Armes<br />

unterhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

65 120 100 250<br />

60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 60 105<br />

eines Zeigefingers 10 10 40 55<br />

eines Mittel- oder<br />

Ringfingers<br />

5 5 30 35<br />

eines Kleinfingers 5 5 10 10<br />

eines Beines über<br />

der Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

70 135 100 250<br />

60 105 100 250<br />

eines Beines bis<br />

unterhalb des Knies 50 75 100 250<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Unterschenkels<br />

45 65 100 250<br />

eines Fußes 40 55 70 135<br />

einer großen Zehe 5 5 8 8<br />

einer anderen Zehe 2 2 3 3<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Handwerker Arm und Bein in Höhe von 90 % auf <strong>die</strong><br />

Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

156


5.3.3 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe<br />

Bei Verlust oder<br />

völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />

ohne<br />

Progression<br />

Normal<br />

mit Progression<br />

250<br />

ohne<br />

Progression<br />

Heilberufe<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis<br />

oberhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

eines Armes<br />

unterhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

65 120 100 250<br />

60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 60 105<br />

eines Zeigefingers 10 10 60 105<br />

eines anderen<br />

Fingers<br />

eines Beines über<br />

der Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

5 5 20 20<br />

70 135 70 135<br />

60 105 70 135<br />

eines Beines bis<br />

unterhalb des Knies 50 75 70 135<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Unterschenkels<br />

45 65 70 135<br />

eines Fußes 40 55 70 135<br />

einer großen Zehe 5 5 8 8<br />

einer anderen Zehe 2 2 3 3<br />

eines Auges 50 75 80 170<br />

des Gehörs auf<br />

beiden Ohren<br />

60 105 70 135<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Heilberufe in Höhe von 60 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

157


5.3.4 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 (<strong>für</strong> Streicher und Gitarristen)<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozent)<br />

Normal Musiker - Stufe 1<br />

Bei Verlust oder<br />

völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

ohne<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

ohne<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis<br />

oberhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

eines Armes unterhalb<br />

des<br />

Ellenbogengelenks<br />

65 120 100 250<br />

60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 100 250<br />

eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />

eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />

eines Beines über der<br />

Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

eines Beines bis<br />

unterhalb des Knies<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Unterschenkels<br />

70 135 70 135<br />

60 105 60 105<br />

50 75 50 75<br />

45 65 45 65<br />

eines Fußes 40 55 40 55<br />

einer großen Zehe 5 5 10 10<br />

einer anderen Zehe 2 2 10 10<br />

eines Auges 50 75 80 170<br />

des Gehörs auf einem<br />

Ohr<br />

30 35 70 135<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

158


5.3.5 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 (<strong>für</strong> Pianisten, Organisten, Harfenisten,<br />

Schlagzeuger und Pauker)<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />

Normal Musiker - Stufe 2<br />

Bei Verlust oder<br />

völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

ohne<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

ohne<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis<br />

oberhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

eines Armes unterhalb<br />

des<br />

Ellenbogengelenks<br />

65 120 100 250<br />

60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 100 250<br />

eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />

eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />

eines Beines über der<br />

Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

eines Beines bis<br />

unterhalb des Knies<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Unterschenkels<br />

70 135 100 250<br />

60 105 100 250<br />

50 75 100 250<br />

45 65 100 250<br />

eines Fußes 40 55 100 250<br />

einer großen Zehe 5 5 5 5<br />

einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />

eines Auges 50 75 80 170<br />

des Gehörs auf einem<br />

Ohr<br />

30 35 70 135<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

159


5.3.6 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 (<strong>für</strong> Flötisten, Holzbläser und Blechbläser)<br />

Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />

Normal Musiker -Stufe 3<br />

Bei Verlust oder<br />

völliger<br />

Funktionsunfähigkeit<br />

ohne<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

ohne<br />

Progression<br />

mit Progression<br />

250<br />

eines Armes 70 135 100 250<br />

eines Armes bis<br />

oberhalb des<br />

Ellenbogengelenks<br />

eines Armes unterhalb<br />

des<br />

Ellenbogengelenks<br />

65 120 100 250<br />

60 105 100 250<br />

einer Hand 55 90 100 250<br />

eines Daumens 20 20 100 250<br />

eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />

eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />

eines Beines über der<br />

Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Oberschenkels<br />

eines Beines bis<br />

unterhalb des Knies<br />

eines Beines bis zur<br />

Mitte des<br />

Unterschenkels<br />

70 135 70 135<br />

60 105 60 105<br />

50 75 50 75<br />

45 65 45 65<br />

eines Fußes 40 55 40 55<br />

einer großen Zehe 5 5 5 5<br />

einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />

eines Auges 50 75 80 170<br />

des Gehörs auf einem<br />

Ohr<br />

30 35 70 135<br />

des Mundes - - 100 250<br />

Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />

Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />

160


5.4 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer (Tarif 100)<br />

5.4.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />

Tarif 110 (24-Stunden-Schutz)<br />

Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />

111 (A) 112 (B 113 (S) 114 (G) 115 (V)<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,1283 0,2553 0,2373 0,1104 0,1180<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0989 0,1976 0,1837 0,0851 0,0910<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0852 0,1656 0,1539 0,0732 0,0784<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0603 0,1229 0,1143 0,0518 0,0554<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0646 0,1544 0,1446 0,0556 0,0595<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0335 0,0773 0,0744 0,0288 0,0309<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0321 0,0614 0,0562 0,0276 0,0295<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0288 0,0582 0,0532 0,0248 0,0265<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0655 0,1301 0,1122 0,0563 0,0602<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,3819 0,5964 0,5052 0,3284 0,3513<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,2299 0,3592 0,3043 0,1977 0,2116<br />

Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30 2,30<br />

Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50<br />

Tarif 120 (Berufs- und Wegeunfälle)<br />

Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />

121 (A) 122 (B) 123 (S) 124 (G) 125 (V)<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0770 0,1532 0,1424 0,0662 0,0708<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0593 0,1186 0,1102 0,0511 0,0546<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0511 0,0994 0,0923 0,0439 0,0470<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0362 0,0737 0,0686 0,0311 0,0332<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0388 0,0926 0,0868 0,0334 0,0357<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0201 0,0464 0,0446 0,0173 0,0185<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0193 0,0368 0,0337 0,0166 0,0177<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0173 0,0349 0,0319 0,0149 0,0159<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0393 0,0781 0,0673 0,0338 0,0361<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,2291 0,3578 0,3031 0,1970 0,2108<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,1379 0,2155 0,1826 0,1186 0,1270<br />

Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30 2,30<br />

Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50<br />

Tarif 130 ( nur Berufsunfälle)<br />

Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />

131 (A) 132 (B) 133 (S) 134 (G) 135 (V)<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0642 0,1277 0,1187 0,0552 0,0590<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0495 0,0988 0,0919 0,0426 0,0455<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0426 0,0828 0,0770 0,0366 0,0392<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0302 0,0387 0,0572 0,0259 0,0277<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0323 0,0772 0,0723 0,0278 0,0298<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0168 0,0387 0,0372 0,0144 0,0155<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0161 0,0307 0,0281 0,0138 0,0148<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0144 0,0291 0,0266 0,0124 0,0133<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0328 0,0651 0,0561 0,0282 0,0301<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,1910 0,2982 0,2526 0,1642 0,1757<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,1150 0,1796 0,1522 0,0989 0,1058<br />

Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30 2,30<br />

Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50<br />

161


5.4.2 PVAG / VÖDAG<br />

Tarif 110 (24-Stunden-Schutz)<br />

Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />

111 (A) 112 (B) 113 (G) 114 (V)<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0847 0,1340 0,762 0,0762<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0625 0,1040 0,0563 0,0563<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0560 0,0875 0,0504 0,0504<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0419 0,0651 0,0377 0,0377<br />

Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,1212 0,1909 - -<br />

Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0819 0,1284 - -<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0513 0,1041 0,0462 0,0462<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0251 0,0532 0,0226 0,0226<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0239 0,0434 0,0215 0,0215<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0226 0,0410 0,0204 0,0204<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0533 0,0875 0,0479 0,0479<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Angebot 1 EUR *1 0,25 0,25 - -<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,3819 0,5964 0,3284 0,3513<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,2299 0,3592 0,1977 0,2116<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag (25 EUR/50EUR)<br />

(wöchentliche Pauschalsumme) je 10 EUR 1,4337 1,4337 1,4337 -<br />

Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30<br />

Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50<br />

*1 Angebot 1: 500 EUR bei Verletzungen, 10.000 EUR im Todesfall<br />

Tarif 120 (Berufs- und Wegeunfälle)<br />

Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />

121 (A) 122 (B 123 (G) 124 (V)<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0508 0,0804 0,0457 0,0457<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0375 0,0624 0,0338 0,0338<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0336 0,0525 0,0302 0,0302<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0251 0,0391 0,0226 0,0226<br />

Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,0727 0,1145 - -<br />

Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0491 0,0770 - -<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0308 0,0625 0,0277 0,0277<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0151 0,0319 0,0136 0,0136<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0143 0,0260 0,0129 0,0129<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0136 0,0246 0,0122 0,0122<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0320 0,0525 0,0287 0,0287<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Angebot 1 EUR*1 0,25 0,25 - -<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,2291 0,3578 0,1970 0,2108<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,1379 0,2155 0,1186 0,1270<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag (25 EUR/50EUR)<br />

(wöchentliche Pauschalsumme) je 10 EUR 0,8602 0,8602 0,8602 -<br />

Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30<br />

Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50<br />

*1 Angebot 1: 500 EUR bei Verletzungen, 10.000 EUR im Todesfall<br />

162


Tarif 130 (nur Berufsunfälle)<br />

Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />

131 (A) 132 (B) 133 (G) 134 (V)<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0424 0,0670 0,0381 0,0381<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0313 0,0520 0,0282 0,0282<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0280 0,0438 0,0252 0,0252<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0210 0,0326 0,0189 0,0189<br />

Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,0606 0,0955 - -<br />

Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0410 0,0642 - -<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0257 0,0521 0,0231 0,0231<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0126 0,0266 0,0113 0,0113<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0120 0,0217 0,0108 0,0108<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0113 0,0205 0,0102 0,0102<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0267 0,0438 0,0240 0,0240<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Angebot 1 EUR*1 0,25 0,25 - -<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,1910 0,2982 0,1642 0,1757<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,1150 0,1796 0,0989 0,1058<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag (25 EUR/50EUR)<br />

(wöchentliche Pauschalsumme) je 10 EUR 0,7169 0,7169 0,7169 -<br />

Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30<br />

Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50<br />

*1 Angebot 1: 500 EUR bei Verletzungen, 10.000 EUR im Todesfall<br />

6 Gruppen-UV <strong>für</strong> ehren- oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500)<br />

Der Abschluss ist möglich mit Einzelpersonen, Firmen, Behörden, öffentlich-rechtlichen<br />

Körperschaften zu Gunsten mehrerer Personen gegen <strong>die</strong>jenigen Unfallgefahren, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen<br />

Personen aus der Benutzung der vom Versicherungsnehmer geschaffenen Einrichtung oder<br />

aus einer <strong>die</strong>sbezüglichen Tätigkeit resultieren.<br />

Gruppen-UV von Beamten, Angestellten, Beauftragten und anderen Organen im Rahmen ihrer<br />

ehren- oder nebenamtlichen Tätigkeit.<br />

Besoldete Organe sind nur nach den Tarifen 100 <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-UV zu<br />

versichern.<br />

Versicherungsumfang / Einstufung der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />

Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> antragsgemäß in <strong>die</strong> Versicherung einbezogenen<br />

(zu 510) neben- oder ehrenamtlichen Organe bei Ausübung ihrer neben- oder ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit<br />

(zu 520) bei der Kirchengemeinde angestellte Personen oder ihre ordnungsgemäß bestellten<br />

Stellvertreter in Ausübung ihres nebenamtlichen Dienstes<br />

(zu 530 u. 540) Personen in Ausübung ihrer ehrenamtlichen oder nebenamtlichen Tätigkeit <strong>für</strong><br />

den Versicherungsnehmer<br />

(zu 532) Prüflinge während der theoretischen und praktischen Prüfung betroffen werden.<br />

Unfälle auf den direkten Wegen zu und von der versicherten Tätigkeit sind eingeschlossen,<br />

ausgenommen bei Fahrten mit Luftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong><br />

normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und<br />

eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken)<br />

unterbrochen wurde.<br />

Erweiterung des Versicherungsumfanges auf private Unfälle während der Dauer<br />

auswärtiger Veranstaltungen<br />

163


Gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrages werden private Unfälle während der Dauer<br />

auswärtiger Veranstaltungen im Versicherungsschutz mit eingeschlossen.<br />

Während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen umfasst der Versicherungsschutz auch<br />

Unfälle privater Natur. Unfälle auf der Hin- und Rückreise zum und vom Ort der Veranstaltung<br />

sind mitversichert.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt jeweils, sobald der Versicherte zum Zweck des Antritts der<br />

Reise seine Wohnung verlässt, jedoch nicht früher als 24 Stunden vor Beginn der auswärtigen<br />

Veranstaltung. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückkehr in <strong>die</strong> Wohnung, spätestens<br />

jedoch 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung.<br />

6.1 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> ehren-oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500)<br />

Mindestsumme<br />

in EUR<br />

Höchstsumme<br />

in EUR<br />

Invalidität mit Progression 600 10.000 200.000<br />

Invalidität mit Progression 400 10.000 300.000<br />

Invalidität mit Progression 250 10.000 500.000<br />

Invalidität ohne Progression 10.000 500.000<br />

Invalidität ohne Progression mit<br />

*1 10.000 100.000<br />

Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 oder 2<br />

Unfallrente 50 100 3.000<br />

Todesfall 5.000 100.000<br />

Krankenhaustagegeld 5 100<br />

Genesungsgeld 5 100<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 50.000<br />

Tagegeld ab 8. und 43. Tag *2 5 100<br />

*1 Nur innerhalb der PVAG und VÖDAG versicherbar.<br />

*2 Bei Kombination der Tagegelder ab 8. und 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR<br />

Achtung:<br />

Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so<br />

gilt <strong>die</strong> Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare<br />

Höchstsumme. Dieses gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />

Eintrittsalter<br />

Mindestpersonenzahl<br />

Mindestmonatsbeitrag<br />

Gruppennachlass<br />

bis zum 75. Lebensjahr<br />

20 Personen mit Namensnennung<br />

ab 50 Personen ohne Namensnennung<br />

5,00 EUR (Mindestjahresbeitrag 50,00 EUR bei jährlicher ZW).<br />

kein Gruppennachlass<br />

164


Zusätzlicher Beitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erweiterung des Versicherungsumfanges auf private Unfälle während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen<br />

0,0110 0,0086 0,0070 0,0059 0,0153 0,0059 0,0047 0,0042 0,0118 0,0354 0,0177<br />

165<br />

6.2 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer (Tarif 500)<br />

6.2.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />

Tarif<br />

Nr.<br />

Personenkreis Invalidität<br />

Prog. 600<br />

je 1.000 €<br />

Invalidität<br />

Prog. 400<br />

je 1.000 €<br />

Invalidität<br />

Prog. 250<br />

je 1.000 €<br />

Invalidität<br />

ohne Prog.<br />

je 1.000 €<br />

Unfallrente<br />

je 10 €<br />

Todesfall<br />

je 1.000 €<br />

Krankenhaustagegeld<br />

je 1 €<br />

Genesungsgeld<br />

je 1 €<br />

Sofortleistung<br />

je 1.000 €<br />

Tagegeld ab<br />

8. Tag<br />

je 1 €<br />

Tagegeld<br />

ab 43. Tag<br />

je 1 €<br />

510 Stadt- und Gemeindeverwaltungen<br />

511 Neben- oder<br />

Ehrenamtliche Organe 0,0221 0,0171 0,0139 0,0118 0,0307 0,0118 0,0094 0,0084 0,0236 0,0708 0,0354<br />

512 Nebenamtliche Desinfektoren<br />

mit Infektionskrankheiten 0,1862 0,1443 0,1175 0,0996 0,2589 0,0996 0,0793 0,0709 0,1991 0,5974 0,2987<br />

513 Nebenamtliche Leichenträger 0,0249 0,0192 0,0156 0,0133 0,0345 0,0133 0,0106 0,0095 0,0266 0,0797 0,0398<br />

514 Nebenamtliche Desinfektoren<br />

ohne Infektionskrankheiten 0,1103 0,0856 0,0696 0,0590 0,1534 0,0590 0,0470 0,0420 0,1180 0,3540 0,1770<br />

520 Kirchengemeinden<br />

521 Ehrenamtliche Organe 0,0088 0,0069 0,0056 0,0047 0,0123 0,0047 0,0038 0,0034 0,0094 0,0283 0,0142<br />

522 Hilfspersonen und Ministranten 0,0221 0,0171 0,0139 0,0118 0,0307 0,0118 0,0094 0,0084 0,0236 0,0708 0,0354<br />

530 Berufsgenossenschaften, Industrie-, Handels-, Handwerks- und sonstige Kammern, Wirtschafts- und Fachverbände<br />

531 Ehrenamtliche Organe,<br />

Vorsitzende,<br />

Vorstandsmitglieder 0,0221 0,0171 0,0139 0,0118 0,0307 0,0118 0,0094 0,0084 0,0236 0,0708 0,0354<br />

532 Prüflinge 0,0033 0,0026 0,0021 0,0018 0,0046 0,0018 0,0014 0,0013 0,0035 0,0106 0,0053<br />

533 andere ehrenamtliche Organe 0,0110 0,0086 0,0070 0,0059 0,0153 0,0059 0,0047 0,0042 0,0118 0,0354 0,0177<br />

540 Andere nebenamtlich tätige Personen<br />

541 Golfvereine: Golfjungen 0,0552 0,0428 0,0348 0,0295 0,0767 0,0295 0,0235 0,0210 0,0590 0,1770 0,0885<br />

542 Jagdvereine, Jagdpächter,<br />

Förster, Jagdaufseher, -hüter 0,2069 0,1604 0,1305 0,1106 0,2876 0,1106 0,0881 0,0788 0,2213 0,6638 0,3319<br />

542a Treiber: 1-4 Treibjagden p.a. 0,0221 0,0171 0,0139 0,0118 0,0307 0,0118 0,0094 0,0084 0,0236 0,0708 0,0354<br />

542b Treiber (ab 5 Jagden pro Jahr) 0,0552 0,0428 0,0348 0,0295 0,0767 0,0295 0,0235 0,0210 0,0590 0,1770 0,0885<br />

543 Schützenvereine und –gilden:<br />

Scheibenanzeiger,<br />

Böllerschützen 0,1103 0,0856 0,0696 0,0590 0,1534 0,0590 0,0470 0,0420 0,1180 0,3540 0,1770<br />

544 Tennisvereine: Balljungen 0,0552 0,0428 0,0348 0,0295 0,0767 0,0295 0,0235 0,0210 0,0590 0,1770 0,0885


0,0088 0,0069 0,0056 0,0047 0,0129 0,0087 0,0123 0,0047 0,0038 0,0034 0,0142 0,0368 0,0283<br />

Tarif<br />

Nr.<br />

6.2.2 PVAG / VÖDAG<br />

Personenkreis Invalidität<br />

Prog.<br />

600<br />

je 1.000<br />

€<br />

Invalidität<br />

Prog.<br />

400<br />

je 1.000<br />

€<br />

Invalidität<br />

Prog.<br />

250 je<br />

1.000 €<br />

Invalidität<br />

ohne<br />

Prog.<br />

je 1.000<br />

€<br />

Invalidität<br />

VD<br />

Stufe 1<br />

je 1.000<br />

€<br />

510 Stadt- und Gemeindeverwaltungen<br />

511 Neben- oder<br />

ehrenamtliche Organe 0,0177 0,0137 0,0111 0,0094 0,0259 0,0174 0,0246 0,0094 0,0075 0,0067 0,0189 0,0566 0,0283<br />

512 Nebenamtliche Desinfektoren mit<br />

Infektionskrankheiten 0,1490 0,1154 0,0940 0,0797 0,2192 0,1474 0,2071 0,0797 0,0634 0,0567 0,1593 0,4779 0,2390<br />

513 Nebenamtliche Leichenträger 0,0199 0,0154 0,0125 0,0106 0,0292 0,0196 0,0276 0,0106 0,0085 0,0076 0,0213 0,0638 0,0318<br />

514 Nebenamtliche Desinfektoren<br />

ohne Infektionskrankheiten 0,0882 0,0685 0,0557 0,0472 0,1298 0,0873 0,1227 0,0472 0,0376 0,0336 0,0944 0,2832 0,1416<br />

520 Kirchengemeinden<br />

521 Ehrenamtliche Organe 0,0070 0,0055 0,0045 0,0038 0,0105 0,0070 0,0098 0,0038 0,0030 0,0027 0,0075 0,0226 0,0114<br />

522 Hilfspersonen und Ministranten 0,0177 0,0137 0,0111 0,0094 0,0259 0,0174 0,0246 0,0094 0,0075 0,0067 0,0189 0,0566 0,0283<br />

Invalidität<br />

VD<br />

Stufe 2<br />

je 1.000<br />

€<br />

Unfallrente<br />

je 10 €<br />

Todesfall<br />

je 1.000<br />

€<br />

530 Berufsgenossenschaften, Industrie-, Handels-, Handwerks- und sonstige Kammern, Wirtschafts- und Fachverbände<br />

531 Zusätzlicher Beitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erweiterung des Versicherungsumfanges auf private Unfälle während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen<br />

Ehrenamtliche Organe,<br />

Vorsitzende, Vorstandsmitglieder 0,0177 0,0137 0,0111 0,0094 0,0259 0,0174 0,0245 0,0094 0,0075 0,0067 0,0189 0,0566 0,0283<br />

532 Prüflinge 0,0026 0,0021 0,0017 0,0014 0,0039 0,0026 0,0037 0,0014 0,0011 0,0010 0,0028 0,0085 0,0042<br />

533 andere ehrenamtliche Organe 0,0088 0,0069 0,0056 0,0047 0,0129 0,0087 0,0122 0,0047 0,0038 0,0034 0,0094 0,0283 0,0142<br />

Krankenhaustagegeld<br />

je 1 €<br />

Genesungsgeld<br />

je 1 €<br />

Sofortleistung<br />

je 1.000<br />

€<br />

Tagegeld<br />

ab<br />

8. Tag<br />

je 1 €<br />

Tagegeld<br />

ab<br />

43. Tag<br />

je 1 €<br />

166


7 Gruppen-UV <strong>für</strong> Vereine Tarif 600)<br />

Der Abschluss ist möglich mit eingetragenen Vereinen zu Gunsten ihrer Mitglieder gegen <strong>die</strong><br />

Unfallgefahren, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen Personen aus der Vereinszugehörigkeit oder aus einer Tätigkeit <strong>für</strong><br />

den Verein zustoßen.<br />

Für <strong>die</strong>jenigen Vereine, <strong>die</strong> verschiedene Sportarten in besonderen Abteilungen betreiben, ist<br />

<strong>für</strong> jede einzelne <strong>die</strong>ser Abteilungen der Beitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> von ihr betriebene Sportart zu<br />

berechnen.<br />

Die Versicherung der Vereine muss sämtliche Mitglieder erfassen.<br />

Für aktive Mitglieder ist der Beitrag entsprechend der Tabelle <strong>für</strong> Sportvereine zu berechnen.<br />

Für passive Mitglieder sind <strong>die</strong> Beitragssätze <strong>für</strong> Vereine ohne Sportbetrieb zugrunde zu<br />

legen.<br />

Der Verein ist verpflichtet, getrennte Mitgliederlisten <strong>für</strong> aktive und passive Mitglieder zu führen.<br />

Die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes kann zu den Beiträgen des Tarifs 531<br />

mitversichert werden.<br />

7.1 Tarif 610 <strong>für</strong> Sportvereine<br />

Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden.<br />

7.1.1 Aktive Vereinsmitglieder<br />

Versicherungsumfang<br />

Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gruppen-<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AB GUV <strong>2013</strong>) nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder<br />

beim (bei der) vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen veranstalteten oder<br />

angeordneten und beaufsichtigten<br />

1) betroffen werden.<br />

Unfälle anlässlich von Übungen in anderen als der (den) genannten Sportart(en) sind<br />

mitversichert, wenn sie als Vorbereitung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung der genannten Sportart(en)<br />

zweck<strong>die</strong>nlich und vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen ausdrücklich<br />

angeordnet und beaufsichtigt sind. 2)<br />

Unfälle auf den direkten Wegen zu und von örtlich durchgeführten Übungen oder Wettkämpfen<br />

und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Sportveranstaltungen, <strong>die</strong> im Auftrage<br />

des Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen, ausgenommen Fahrten mit<br />

Luftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges<br />

verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B.<br />

Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />

1) Hier sind <strong>die</strong> in Frage kommenden Sportarten aufzuführen, z. B. (beim) Fußballspielen, (bei der)<br />

Gymnastik, (beim) Tanzen- <strong>für</strong> Jugendvereine: (bei der) Geistes- und Körperpflege (z. B. bei Spiel,<br />

Sport, Wanderungen).<br />

2) Für Faltboot-, Kajak-, Kanufahren und Segeln gilt zusätzlich: In den Versicherungsschutz<br />

eingeschlossen ist der Auf- und Abbau der Boote, das Ein- und Ausbooten sowie das Zuwasserbringen<br />

und Bergen der Boote.<br />

167


7.1.2 Tarifierungstabelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sportarten<br />

Tarif<br />

Nr.<br />

Sportart<br />

Tarif<br />

Nr.<br />

Sportart<br />

614 American Football 611 Minigolf<br />

611 Angeln 614 Mountainbike<br />

613 Badminton 614 Polo<br />

613 Baseball (und Softball) 613 Radsport (ohne Hallensport und Mountainbike)<br />

614 Basketball (Korbball) 613 Rasenkraftsport<br />

611 Billard 614<br />

Reiten (mit Wettrennen, Parforce- und<br />

Schnitzeljagden)<br />

614 Bobfahren 612<br />

Reiten (ohne Wettrennen, mit Fahren in von<br />

Pferden gezogenen Wagen)<br />

612 Bogenschießen 613 Ringen<br />

611 Bowling 614 Rodeln<br />

613 Kricket 614 Rollhockey (und Skaterhockey, Inlinehockey)<br />

612 Curling 612 Rollsport (ohne Rollhockey)<br />

614 Eishockey 612 Rudern<br />

612 Eislaufen (ohne Eishockey) 614 Rugby<br />

612 Eisschießen 611 Schach<br />

614 Faltbootfahren* mit Wildwasser 612 Schießen (Sportschützen)<br />

612 Faltbootfahren* ohne Wildwasser 611 Schießen (Traditionsvereine)<br />

613 Faustball 611 Schwimmen<br />

612 Fechten 612 Segeln (und Surfen)<br />

614 Fußball 614 Skibobfahren<br />

613 Gewichtheben 613 Skifahren (und Snowboard, ohne Springen)<br />

612 Golf 611 Sportfischen<br />

612 Gymnastik 613 Squash<br />

612 Hallenradsport (Kunstrad, Radball, etc.) 613 Taekwon Do<br />

614 Handball 612 Tanzsport<br />

614 Hockey 613 Tauchen ohne Tiefseetauchen<br />

613 Judo 611 Tennis<br />

612 Jugendabteilung mit gemischter Sportausübung 611 Tischtennis<br />

612 Jugendverein mit gemischter Sportausübung 612 Triathlon<br />

613 Ju-Jutsu (und Jiu-Jitsu) 613 Turnen<br />

612 Kajakfahren* 613 Volleyball<br />

612 Kanufahren* 611 Wandern<br />

613 Karate 614 Wandern mit Hochgebirge und Klettertouren<br />

611 Kegeln 614 Wasserball<br />

612 Leichtathletik 614 Wasserski (und Wakeboard)<br />

* Bitte Besonderheit im sonst einheitlichen Versicherungsumfang beachten.<br />

Für Faltboot-, Kajak-, Kanufahren und Segeln gilt zusätzlich: In den Versicherungsschutz eingeschlossen ist der Auf- und Abbau<br />

der Boote, das Ein- und Ausbooten sowie das Zuwasserbringen und Bergen der Boote.<br />

Andere Sportarten Anfrage HV Dortmund 0231 135-7683<br />

Profisportler können nicht über <strong>die</strong> Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> versichert werden.<br />

168


7.1.3 Passive Vereinsmitglieder<br />

Versicherungsumfang<br />

Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> passiven Mitglieder bei<br />

Vereinsversammlungen, Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrage des Vereins<br />

teilnehmen und <strong>die</strong> dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden. Unfälle bei der<br />

Ausübung jeglichen Sports sind ausgeschlossen.<br />

7.2 Tarif 620 <strong>für</strong> Vereine ohne Sportbetrieb<br />

Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden.<br />

Gesangvereine, Musikvereine, Opernvereine, Theatervereine, Karnevalsvereine,<br />

Musikkapellen, Spielmannszüge, Prinzengarden, Laienspielgruppen und dergleichen.<br />

Versicherungsumfang<br />

Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder des Vereins während der<br />

Vereinsübungsstunden, -proben und -aufführungen sowie bei Vereinsversammlungen und<br />

ferner bei Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrage des Vereins teilnehmen und<br />

<strong>die</strong> dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden.<br />

Unfälle auf den direkten Wegen zu und von örtlich durchgeführten Veranstaltungen und<br />

während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, <strong>die</strong> im Auftrage des<br />

Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen, ausgenommen bei Fahrten mit<br />

Luftfahrzeugen.<br />

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />

selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von<br />

Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />

7.3 Tarif 630 <strong>für</strong> Freiwillige Feuerwehr (gilt nicht <strong>für</strong> Berufsfeuerwehren)<br />

Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden.<br />

Versicherungsumfang<br />

Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder der Feuerwehr in Ausübung<br />

ihrer gesamten Diensttätigkeit, bei Feuers- und Wassernot, bei Wachen, Übungen und<br />

Hilfeleistungen bei Unglücksfällen, bei Reisen zu Feuerwehrversammlungen und ähnlichen<br />

Gelegenheiten, überhaupt in allen Fällen betroffen werden, in welchen <strong>die</strong> Feuerwehr nach<br />

allgemeinem oder jeweiligem besonderen Auftrag der zuständigen Stelle in Tätigkeit tritt.<br />

Unfälle von Mitgliedern bei unaufgeforderter Hilfeleistung, sofern es sich um solche<br />

Hilfeleistungen handelt, <strong>die</strong> sich im Rahmen der Tätigkeit eines Feuerwehrmannes bewegen,<br />

sind in <strong>die</strong> Versicherung eingeschlossen.<br />

Eingeschlossen sind auch Unfälle auf dem direkten Weg zu und von der Dienststätte. Der<br />

Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />

selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von<br />

Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />

Körperbeschädigungen, <strong>die</strong> nachweisbar als Folge von Rauchentwicklung bei Gelegenheit<br />

eines bestimmten Brandfalles entstehen, werden als Unfälle betrachtet.<br />

Polizei- und Flurschutz<strong>die</strong>nst fallen nicht unter <strong>die</strong> Versicherung.<br />

Besonderheit:<br />

Personen, <strong>die</strong> sich anlässlich von Bränden an den Löscharbeiten beteiligen, jedoch nicht der<br />

freiwilligen Feuerwehr angehören, können gegen einen Zuschlag von 25% zu dem gesamten<br />

Gruppenversicherungsbeitrag mitversichert werden.<br />

169


7.4 Tarif 640 <strong>für</strong> Freiwillige Sanitätskolonnen<br />

Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche aktiven Mitglieder abgeschlossen werden.<br />

Versicherungsumfang<br />

Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder der Sanitätskolonne sowohl<br />

im Dienste der Sanitätskolonne als auch im allgemeinen Sanitäts- und Rettungs<strong>die</strong>nst betroffen<br />

werden. Unfälle bei der Ausübung des Sanitäts<strong>die</strong>nstes während innerer Unruhen gelten in <strong>die</strong><br />

Versicherung eingeschlossen, sofern eine aktive Beteiligung an den Unruhen nicht vorliegt.<br />

Die Versicherung erstreckt sich auch auf Unfälle auf dem direkten Wege von der Wohnung zur<br />

Dienststätte und zurück. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges<br />

verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B.<br />

Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />

Mitversicherung akuter Infektionskrankheiten<br />

Gegen Entrichtung eines Zuschlages von 30% auf den Monatsbeitrag werden akute<br />

Infektionskrankheiten nach Maßgabe folgender Klausel eingeschlossen:<br />

Zieht sich ein Mitglied im Dienst der Sanitätskolonne oder im allgemeinen Sanitäts- und<br />

Rettungs<strong>die</strong>nst infolge der Behandlung oder des Transports eines Patienten oder infolge der<br />

Ausübung einer desinfektorischen Tätigkeit eine akute Infektionskrankheit, z. B. Typhus,<br />

Cholera, Pocken, Diphtherie, Masern, Scharlach, Genickstarre zu, so werden, falls <strong>die</strong><br />

Krankheit nachweisbar während der Behandlung oder innerhalb der medizinisch anerkannten<br />

Inkubationszeiten vom Tage des Aufhörens der Behandlung oder vom Tage des Transports<br />

oder ausgeführten Desinfektion an zum Ausbruch kommt, <strong>die</strong> Folgen der Erkrankung in der<br />

gleichen Weise wie <strong>die</strong> eines Unfalles entschädigt.<br />

170


7.5 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> Vereine (Tarif 600)<br />

Mindestsumme<br />

in EUR<br />

Höchstsumme<br />

in EUR<br />

Invalidität mit Progression 600 10.000 200.000<br />

Invalidität mit Progression 400 10.000 300.000<br />

Invalidität mit Progression 250 10.000 500.000<br />

Invalidität ohne Progression 10.000 500.000<br />

Invalidität ohne Progression mit<br />

*1 10.000 100.000<br />

Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 oder 2<br />

Unfallrente 50 100 3.000<br />

Todesfall 5.000 300.000<br />

Krankenhaustagegeld 5 100<br />

Genesungsgeld 5 100<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 50.000<br />

Tagegeld ab 8. und 43. Tag *2 5 100<br />

*1 Nur innerhalb der PVAG und VÖDAG versicherbar.<br />

*2 Bei Kombination der Tagegelder ab 8. und 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR.<br />

Achtung:<br />

Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so<br />

gilt <strong>die</strong> Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare<br />

Höchstsumme. Dieses gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />

Eintrittsalter<br />

Mindestpersonenzahl<br />

Mindestmonatsbeitrag<br />

bis zum 65. Lebensjahr<br />

20 Personen mit Namensnennung<br />

ab 50 Personen ohne Namensnennung<br />

5,00 EUR (Mindestjahresbeitrag 50,00 EUR bei jährlicherZW).<br />

Gruppennachlass ab 1.000 Personen 10%<br />

ab 2.000 Personen 15%<br />

ab 5.000 Personen 20%<br />

ab 10.000 Personen 25%<br />

ab 20.000 Personen 30%<br />

ab 30.000 Personen 35%<br />

Erhöht oder vermindert sich <strong>die</strong> Zahl der Versicherten während der Versicherungszeit und<br />

kommt dadurch ein höherer oder niedrigerer Nachlass in Betracht, so gilt der geänderte<br />

Nachlass zum nächsten Monatsersten.<br />

171


7.6 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer (Tarif 600)<br />

7.6.1 Tarif 610 (Sportvereine mit Sportbetrieb)<br />

7.6.1.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />

Tarif-Nr.<br />

611 612 613 614<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0221 0,0552 0,1103 0,1655<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0171 0,0428 0,0856 0,1283<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0139 0,0348 0,0696 0,1044<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0118 0,0295 0,0590 0,0885<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0473 0,1183 0,2366 0,3549<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0118 0,0295 0,0590 0,0885<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0094 0,0235 0,0470 0,0705<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0084 0,0210 0,0420 0,0630<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0236 0,0590 0,1180 0,1770<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0708 0,1770 0,3540 0,5310<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0354 0,0885 0,1770 0,2655<br />

7.6.1.2 PVAG / VÖDAG<br />

Tarif-Nr.<br />

611 612 613 614<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0177 0,0442 0,0882 0,1324<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0137 0,0342 0,0685 0,1026<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0111 0,0278 0,0557 0,0835<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0094 0,0236 0,0472 0,0708<br />

Invalidität VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,0259 0,0649 0,1298 0,1947<br />

Invalidität VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0174 0,0437 0,0876 0,1310<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0379 0,0946 0,1893 0,2839<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0094 0,0236 0,0472 0,0708<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0075 0,0188 0,0376 0,0564<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0067 0,0168 0,0336 0,0504<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0189 0,0472 0,0944 0,1416<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0566 0,1416 0,2832 0,4248<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0283 0,0708 0,1416 0,2124<br />

172


7.6.2 Beiträge Tarif 620 (Vereine ohne Sportbetrieb)<br />

Tarif 630 (Freiwillige Feuerwehr (nicht Berufsfeuerwehren))<br />

Tarif 640 (Freiwillige Sanitätskolonnen)<br />

7.6.2.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />

Tarif-Nr.<br />

620 630 640<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0110 0,0110 0,0110<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0086 0,0086 0,0086<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0070 0,0070 0,0070<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0059 0,0059 0,0059<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0237 0,0237 0,0237<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0059 0,0059 0,0059<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0047 0,0047 0,0047<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0042 0,0042 0,0042<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0118 0,0118 0,0118<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0354 0,0354 0,0354<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0177 0,0177 0,0177<br />

7.6.2.2 PVAG / VÖDAG<br />

Tarif-Nr.<br />

620 630 640<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0088 0,0088 0,0088<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0069 0,0069 0,0069<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0056 0,0056 0,0056<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0047 0,0047 0,0047<br />

Invalidität VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,0129 0,0129 0,0129<br />

Invalidität VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0087 0,0087 0,0087<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0189 0,0189 0,0189<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0047 0,0047 0,0047<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0038 0,0038 0,0038<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0034 0,0034 0,0034<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0094 0,0094 0,0094<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0283 0,0283 0,0283<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0142 0,0142 0,0142<br />

173


8 Gruppen-UV <strong>für</strong> <strong>die</strong> Organisation des Handwerks und des Handels (Tarif<br />

700)<br />

Gruppen-UV <strong>für</strong> haupt- und ehrenamtlich Tätige der Organisationen des Handwerks und des<br />

Handels.<br />

Versicherungsumfang / Einstufung der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />

1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im bedingungsgemäßen Umfang ohne<br />

Namensnennung auf sämtliche ehrenamtlich tätige Personen, <strong>die</strong> ihrer Funktion nach<br />

antragsgemäß bestimmt sind (z. B. Vorsitzende, Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder) auf<br />

alle Unfälle des täglichen Lebens, <strong>die</strong> sie während der Dauer der Tagung, Sitzung etc. erleiden.<br />

Bei Verhinderung einer versicherten Person tritt deren Stellvertreter (Beauftragter) automatisch<br />

in den Versicherungsschutz ein, auch wenn er bisher nicht zum versicherten Personenkreis<br />

gezählt hat. Der Auftrag muss aber glaubhaft gemacht werden.<br />

2. Mitversichert sind im bedingungsgemäßen Umfang Unfälle auf den Wegen zu und von der<br />

versicherten Tätigkeit, selbst wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Hin- und Rückweges durch rein<br />

private oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen unterbrochen oder verlängert wird. Der<br />

Versicherungsschutz beginnt bzw. endet<br />

<strong>für</strong> den Hinweg<br />

<strong>für</strong> den Rückweg<br />

bei Tätigkeiten am Wohnort 3 Stunden<br />

bei Tätigkeiten innerhalb des Kreisgebietes 6 Stunden<br />

bei Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 24 Stunden<br />

bei Tätigkeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 36 Stunden<br />

bei Tätigkeiten am Wohnort 6 Stunden<br />

bei Tätigkeiten innerhalb des Kreisgebietes 12 Stunden<br />

bei Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 48 Stunden<br />

bei Tätigkeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 72 Stunden<br />

vor bzw. nach der gemäß Punkt 2. versicherten Tätigkeit. Der Versicherungsschutz beginnt und<br />

endet innerhalb der angegebenen Fristen frühestens mit dem Verlassen bzw. spätestens mit<br />

der Rückkehr in <strong>die</strong> Wohnung oder den eigenen Betrieb.<br />

3. Der Versicherungsnehmer ist bei einem Unfall verpflichtet, Tag, Zeit und Zweck der<br />

versicherten Tätigkeit nachzuweisen<br />

Tarif 710<br />

Vorsitzende und Vorstandsmitglieder (z.B. Kreishandwerksmeister, Obermeister)<br />

Tarif 720<br />

Alle übrigen ehrenamtlichen Organe (z.B. Vollversammlungs-, Verbandsversammlungs- und<br />

Ausschussmitglieder<br />

Achtung:<br />

Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der Beiträge ist nicht <strong>die</strong> Anzahl der zu versichernden<br />

Personen, sondern <strong>die</strong> Anzahl der Funktionen, <strong>die</strong> von den ehrenamtlich tätigen<br />

Personen ausgeübt werden.<br />

Tarif 730<br />

Besoldete Organe, kaufmännisch Tätige (z.B. Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte)<br />

Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes (24-Stunden-<br />

Schutz) in den Gefahrengruppen A (<strong>für</strong> Männer) und F (<strong>für</strong> Frauen).<br />

174


8.1 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> Organisationen des Handwerks und des Handels (Tarif<br />

700)<br />

Mindestsumme<br />

in EUR<br />

Höchstsumme<br />

in EUR<br />

Invalidität mit Progression 600 10.000 100.000<br />

Invalidität mit Progression 400 10.000 200.000<br />

Invalidität mit Progression 250 10.000 300.000<br />

Invalidität ohne Progression 10.000 500.000<br />

Unfallrente 50 100 2.000<br />

Todesfall 5.000 200.000<br />

Krankenhaustagegeld 5 100<br />

Genesungsgeld 5 100<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 20.000<br />

Tagegeld ab 8. und 43. Tag *1 5 100<br />

*1 Bei Kombination der Tagegelder ab 8. und 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR.<br />

Achtung:<br />

Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so<br />

gilt <strong>die</strong> Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare<br />

Höchstsumme. Dieses gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />

Eintrittsalter<br />

Mindestpersonenzahl<br />

Mindestmonatsbeitrag<br />

Gruppennachlass<br />

bis zum 75. Lebensjahr<br />

3 Personen mit Namensnennung<br />

ab 50 Personen ohne Namensnennung<br />

5,00 EUR (Mindestjahresbeitrag 50,00 EUR bei jährlicher ZW).<br />

kein Gruppennachlass<br />

175


8.2 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer (Tarif 700)<br />

Beiträge<br />

Tarif 710 (Vorsitzende und Vorstandsmitglieder)<br />

Tarif 720 (Alle übrigen ehrenamtlichen Organe)<br />

Tarif 730 (Besoldete Organe, kaufmännisch Tätige)<br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />

710 720 730 (A)<br />

Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0232 0,0132 0,1026<br />

Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0180 0,0103 0,0791<br />

Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0146 0,0084 0,0682<br />

Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0124 0,0071 0,0482<br />

Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0322 0,0184 0,0517<br />

Todesfall je 1.000 EUR 0,0124 0,0071 0,0268<br />

Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0099 0,0056 0,0257<br />

Genesungsgeld je 1 EUR 0,0088 0,0050 0,0230<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0248 0,0142 0,0524<br />

Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0743 0,0425 0,3055<br />

Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0372 0,0212 0,1839<br />

176


9 Sondertarif bis zu 24 Stunden bzw. 12 Stunden (Tarif 800)<br />

Die kurzfristige Gruppen-UV ist unterteilt in bis zu 24 Stunden und bis zu 12 Stunden<br />

Versicherungsschutz. Dieser Sondertarif ist gedacht <strong>für</strong> z.B. Sportfeste, Ausflüge,<br />

Tagesveranstaltungen usw..<br />

Es können <strong>die</strong> folgenden 3 Angebote versichert werden:<br />

Angebot 1 Angebot 2 Angebot 3<br />

Invalidität ohne Progression 50.000 EUR 75.000 EUR 75.000 EUR<br />

Unfallrente 50 - - 250 EUR<br />

Todesfall 20.000 EUR 30.000 EUR 25.000 EUR<br />

Bergungskosten (beitragsfrei) 7.500 EUR 7.500 EUR 7.500 EUR<br />

Kosmetische Operationen (beitragsfrei) 7.500 EUR 7.500 EUR 7.500 EUR<br />

* Beiträge pro Person und Tag <strong>für</strong><br />

Versicherungsschutz bis 24 Stunden am Tag 1,00 EUR 1,50 EUR 2,00 EUR<br />

Versicherungsschutz bis 12 Stunden am Tag<br />

(von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr; abweichende Zeiten sind 0,50 EUR 0,75 EUR 1,00 EUR<br />

anzugeben)<br />

* Die Beiträge beinhalten <strong>die</strong> z. Zt. gültige Versicherungssteuer.<br />

Abweichungen des oben genannten Versicherungsschutzes bzw. des Beitrages sowie<br />

Doppelversicherungen sind nicht möglich.<br />

Wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> mehrere Tage gewünscht, wird der Tarif mit den zu<br />

versichernden Tagen multipliziert (max. 14 Tage).<br />

Eintrittsalter<br />

Mindestpersonenzahl<br />

Einmalbeitrag<br />

Gruppennachlass<br />

bis zum 65. Lebensjahr<br />

3 Personen mit Namensnennung<br />

mind. 1,50 EUR<br />

kein Gruppennachlass<br />

177


9.1 Sondertarif - Versicherungsschutz <strong>für</strong> Tage, Wochen, Monate<br />

Der Versicherungsschutz wird <strong>für</strong> einen vorher festgelegten Zeitraum (Tage, Wochen, Monate)<br />

gewährt.<br />

Bei <strong>die</strong>sem Sondertarif handelt es sich um individuelle und unterjährige Verträge (<strong>für</strong> Tage,<br />

Wochen, Monate). Der Zeitraum, <strong>für</strong> den Versicherungsschutz gewährt werden soll, wird vor<br />

Abschluss der <strong>Unfallversicherung</strong> festgelegt.<br />

Vor Vertragsabschluss ist festzulegen, <strong>für</strong> welche Tätigkeit (Ausschnittsdeckung)<br />

Versicherungsschutz gewährt werden soll (z. B. Zuschauerversicherung, Festteilnehmer).<br />

Jeglicher Versicherungsschutz (Leistungsarten) / Nachlässe sind individuell zu vereinbaren. Auf<br />

Grund des unterschiedlichsten Versicherungsschutzes können Beiträge nicht genannt werden.<br />

Hier ist eine Anfrage in der HV Dortmund 0231 / 135-7683 zu halten.<br />

178


10 Werberichtlinien Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> – Tarifwerk <strong>2013</strong><br />

Gründe<br />

In der <strong>Unfallversicherung</strong> kann als Vertragsbeginn jeder Tag eines Monats<br />

vereinbart werden. Frühester Beginn: Einen Tag nach Antragstellung.<br />

Der Vertragsbeginn kann max. 12 Monate in der Zukunft liegen. Liegt der Beginn<br />

mehr als 12 Monate in der Zukunft kann im Einzelfall eine Annahmeerklärung erstellt<br />

werden.<br />

Anträge mit rückdatiertem Vertragsbeginn sind unzulässig.<br />

Neben dem Vertragsbeginn muss auch der Vertragsablauf im Antrag eingetragen<br />

werden.<br />

Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr.<br />

Die Höchstvertragsdauer beträgt 3 Jahre.<br />

Ausnahme:<br />

Unterjährige Verträge sind nur innerhalb des Tarifs 800 und im Sondertarif (nur auf<br />

Anfrage in der HV Dortmund 0231 / 135-7683) möglich.<br />

Vertragsbeginn<br />

Vertragsdauer<br />

Zahlungsweise<br />

/<br />

Zahlungsart<br />

Zahlungsweise:<br />

monatlich<br />

¼ jährlich<br />

½ jährlich = 2 % Rabatt<br />

jährlich = 4 % Rabatt<br />

Einmalbeitrag (bei kurzfristigen Verträgen)<br />

Zahlungsart:<br />

Abruf<br />

Überweisungen durch VN.<br />

179


Nachlässe<br />

Dauernachlass:<br />

3-jährige Vertragsdauer = 10%<br />

Nachlass<br />

Gruppennachlass:<br />

variabel, je nach versichertem Tarif<br />

Innungsnachlass (nur betriebl. Gruppen-UV, Tarif 100)<br />

Für Betriebe mit einer Innungsmitgliedschaft im Handwerk.<br />

(nur innerhalb des Versorgungswerkes)<br />

Nachlass = 5 %<br />

Verbandsnachlass (nur betriebl. Gruppen-UV, Tarif 100)<br />

Für Betriebe mit einer Verbandsmitgliedschaft im Handel<br />

(nur innerhalb des Versorgungswerkes)<br />

Nachlass = 5 %<br />

Mindestbeitrag<br />

Der Mindestmonatsbeitrag beträgt pro Vertrag 5,00 EUR.<br />

Der Mindestjahresbeitrag beträgt pro Vertrag 50,00 EUR (bei jährlicher ZW).<br />

Alle Leistungsarten sind bis zu den tariflichen Höchstsummen zusammen oder alleine<br />

versicherbar.<br />

Ausnahme:<br />

Tagegeld ab 8. und 43. Tag.<br />

Das Tagegeld kann max. bis zu 0,5 ‰ der Invalidität und / oder 5 % der Unfallrente<br />

abgesichert werden. Beide Leistungsarten können in Kombination versichert werden<br />

und sind bei der Relationsbildung anzurechnen.<br />

Relationen /<br />

Leistungsarten<br />

Unterschriften<br />

Der Antragsteller muss eigenhändig in dem hier<strong>für</strong> vorgesehenen Feldern seine<br />

Unterschrift leisten.<br />

Erhöhte<br />

Gliedertaxe<br />

Innerhalb der betrieblichen Gruppen-UV kann <strong>die</strong> erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker,<br />

Heilberufe bzw. <strong>für</strong> Musiker nur mit der Invalidität ohne Progression bzw. mit<br />

Progression 250 versichert werden.<br />

Wird zusätzlich noch eine weitere Invaliditätssumme (ohne erhöhte Gliedertaxe) bzw.<br />

eine Unfallrente gewünscht, ist <strong>die</strong>ser Versicherungsschutz in einem zusätzlichen<br />

Vertrag abzuschließen.<br />

180


11 Allgemeine Regelungen in der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Zusammenlegung<br />

von<br />

Verträgen<br />

Wird eine Zusammenlegung von mehreren Verträgen gewünscht, ist eine<br />

entsprechende Willenserklärung aller bisherigen Versicherungsnehmer erforderlich.<br />

Alle Verträge müssen in einem einheitlichen Tarifwerk geführt werden.<br />

Um ein eindeutiges Vertragsverhältnis zu schaffen, sollte ein Antrag<br />

aufgenommen werden.<br />

Werden <strong>die</strong>se Verträge noch nicht innerhalb des GUV Tarifwerkes <strong>2013</strong> geführt, ist<br />

eine entsprechende Umstellung (mit Antrag) erforderlich.<br />

Hierbei ist Folgendes zu beachten:<br />

- keine Verkürzung des Ablauftermines<br />

- deutlicher Hinweis, welche Verträge zusammengelegt werden sollen<br />

- deutlicher Hinweis, wer als Versicherungsnehmer eingesetzt werden soll<br />

- Unterschrift der bisherigen Versicherungsnehmer und des neuen<br />

Versicherungsnehmers<br />

181


182


Teil 4<br />

SI-Sport.<br />

Von Profis <strong>für</strong> Profis!<br />

Die <strong>Unfallversicherung</strong><br />

<strong>für</strong> Profisportler.<br />

TW <strong>2013</strong><br />

183


SI-Sport. Von Profis <strong>für</strong> Profis!<br />

Die <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profisportler.<br />

Was mit einem kleinen Fehltritt beginnt, kann häufig im finanziellen Abseits enden. Gerade im Profisport<br />

können unerwartete Verletzungen schnell zu einem „groben Foul“ werden. Genau <strong>die</strong>sen Versicherungsschutz<br />

bietet <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> – als engagierter Partner im Sportbereich mit SI-Sport.<br />

Von Profis <strong>für</strong> Profis.<br />

1 Wer kann über das Konzept versichert werden?<br />

Versicherbar sind Profisportler, <strong>die</strong> den überwiegenden Teil Ihres finanziellen Lebensunterhalts aus<br />

der sportlichen Tätigkeit, der Sportförderung oder sonstigen Einnahmen erzielen. Dazu zählen z.B.<br />

Sportler, <strong>die</strong> an Europa- und Weltmeisterschaften oder an Olympischen Spielen teilnehmen oder im A-<br />

oder B-Kader stehen.<br />

Für <strong>die</strong> folgenden Mannschaftssportarten sind zusätzlich <strong>die</strong> einzelnen Ligen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherbarkeit<br />

festgelegt worden:<br />

• Fußball : 1. ,2. , 3. Bundesliga sowie Regionalliga<br />

• Handball : 1. und 2. Liga<br />

• Eishockey : DEL und 2. Liga (EH)<br />

• Basketball : BBL<br />

Innerhalb von SI-Sport werden <strong>die</strong> Sportarten in 5 verschiedene Risikogruppen eingestuft. Zudem<br />

gelten bestimmte Regelungen in Bezug auf das Mindest-, das Höchstaufnahme- und das Höchstversicherungsalter.<br />

Risikogruppe 1 (Eintrittsalter 16 - 64 Jahre)<br />

Billard<br />

Schwimmen<br />

Tennis<br />

Tischtennis<br />

Risikogruppe 2 (Eintrittsalter 16 - 64 Jahre)<br />

Biathlon<br />

Bogenschießen<br />

Curling<br />

Dressurreiten<br />

Eislaufen<br />

Eisschießen<br />

Faltbootfahren ohne Wildwasser<br />

Fechten<br />

Golf<br />

Gymnastik<br />

Hallenradsport (z.B. Kunstrad, Rasball)<br />

Kajakfahren<br />

Kanufahren<br />

Leichtathletik<br />

Rollsport (ohne Rollhockey)<br />

Rudern<br />

Schießen<br />

Segeln und Surfen<br />

Ski-Langlauf<br />

Springreiten<br />

Tanzsport<br />

Triathlon<br />

Risikogruppe 3 (Eintrittsalter 16 - 34 Jahre)<br />

Badminton<br />

Kricket<br />

184


Baseball und Softball<br />

Faustball<br />

Gewichtheben<br />

Judo<br />

Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu<br />

Karate<br />

Rasenkraftsport<br />

Ringen<br />

Squash<br />

Teakwon Do<br />

Turnen<br />

Volleyball<br />

Risikogruppe 4 (Eintrittsalter 16 - 34 Jahre)<br />

American Football<br />

Basketball und Korbball<br />

Bobfahren<br />

Faltbootfahren mit Wildwasser<br />

Handball<br />

Hockey<br />

Polo<br />

Rodeln<br />

Rollhockey, Skaterhockey, Inlinehockey<br />

Rugby<br />

Skibobfahren<br />

Vielseitigkeitsreiten (Military)<br />

Wasserball<br />

Wasserski und Wakeboard<br />

Risikogruppe 5 (Eintrittsalter 16 - 34 Jahre)<br />

Eishockey<br />

Fußball<br />

Mountainbike<br />

Radsport (ohne Hallensport)<br />

Ski-Alpin, Skispringen und Snowboard<br />

2 Was kann versichert werden?<br />

Im Rahmen von SI Sport können folgende Leistungsarten versichert werden:<br />

Invalidität ohne Progression und mit Progression 250. Wahlweise mit 20 % Selbstbeteiligung<br />

- max. Grundsumme Invalidität ohne Progression: 500.000 EUR<br />

- max. Grundsumme Invalidität mit Progression 250: 250.000 EUR<br />

- max. Grundsumme bei Kombination der Invaliditäten: jeweils 250.000 EUR<br />

- max. Versicherungsleistung: 875.000 EUR bei Vollinvalidität<br />

- Wahlweise mit Selbstbehalt (Integralfranchise) in Höhe von 20 Prozent<br />

(Leistung ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 Prozent, dann aber auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> ersten 20<br />

Prozent)<br />

Achtung: Die Leistungsart Invalidität muss immer mitversichert werden!<br />

185


Sport-Tagegeld<br />

- max. Versicherungssumme ab dem 43. Tag: 1.000 EUR pro Tag<br />

- max. Versicherungssumme ab dem 92. Tag: 2.000 EUR pro Tag<br />

- max. Versicherungssumme ab dem 120. Tag: 2.000 EUR pro Tag<br />

- max. Versicherungssumme ab dem 183. Tag: 2.000 EUR pro Tag<br />

Das Sport-Tagegeld wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer einer unfall- oder krankheitsbedingten vorübergehenden<br />

Sportunfähigkeit, längstens <strong>für</strong> 365 Tage vom Unfalltag an bzw. bei Krankheit ab Tag der Diagnose<br />

gerechnet, gezahlt. Die Zahlung endet, sobald <strong>die</strong> ärztliche Behandlung oder eine eventuell anschließende<br />

Reha-Maßnahme beendet ist.<br />

Eine Kombination (insgesamt also eine max. Versicherungssumme von 2.000 EUR pro Tag) der<br />

Tagegelder ist möglich, wobei das Begünstigungsverbot zu beachten ist.<br />

Achtung: Das Sport-Tagegeld muss in einem eigenständigen Vertrag geführt werden!<br />

Todesfall<br />

- max. Versicherungssumme: 500.000 EUR<br />

(10 Prozent der Versicherungssumme bei optischem Todesfall)<br />

Krankenhaustagegeld<br />

- max. Versicherungssumme: 300 EUR je Kalendertag<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />

- max. Versicherungssumme: 30.000 EUR<br />

Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss<br />

- pauschale Versicherungssumme: einmal je Unfall 3.000 EUR<br />

Darüber hinaus sind zahlreiche Leistungserweiterungen wie z. B. Bergungskosten und Kosmetische<br />

Operationen bis 20.000 EUR (davon 5.000 EUR <strong>für</strong> Zahnersatz), Happy Holiday mit erhöhten<br />

Leistungen und Leistungen <strong>für</strong> Neugeborene und Ehegatten beitragsfrei mitversichert.<br />

Was sind <strong>die</strong> Highlights von SI-Sport?<br />

Neben den hervorragenden Leistungsarten bietet SI-Sport folgende Highlights:<br />

Mitwirkung von Vorerkrankungen<br />

Eine Anrechnung der Mitwirkung von Vorerkrankungen erfolgt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten Invalidität, Todesfall,<br />

Krankenhaustagegeld und Sofortleistung bei Schwerverletzungen erst ab einem Grad von<br />

50 Prozent.<br />

186


Für <strong>die</strong> Leistungsarten Sport-Tagegeld und Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss erfolgt keine Anrechnung.<br />

3 Das Nachlass-System<br />

Bereits ab dem 3. Versicherungsjahr erhält der Kunde einen Beitrags-Nachlass, sofern der Vertrag<br />

zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt tatsächlich leistungsfrei ist. Dieser erhöht sich im Laufe der Jahre sukzessive,<br />

sofern der Vertrag leistungsfrei bleibt, so dass in der Spitze bis zu 25 % Nachlass auf den laufenden<br />

Beitrag gewährt werden. Ein Leistungsfall führt nicht zu einer Rückstufung, sondern verzögert das<br />

Erreichen der nächst höheren Stufe um ein Jahr. Voraussetzung ist hier<strong>für</strong>, dass es nicht zu einem<br />

weiteren Leistungsfall kommt.<br />

Stufe<br />

Übersicht Nachlass-System<br />

Abgelaufene leistungsfreie<br />

Versicherungsjahre<br />

Beitragsnachlass<br />

Stufe 01 2 5 %<br />

Stufe 02 3 10 %<br />

Stufe 03 4 10 %<br />

Stufe 04 5 12 %<br />

Stufe 05 6 14 %<br />

Stufe 06 7 15 %<br />

Stufe 07 8 15 %<br />

Stufe 08 9 15 %<br />

Stufe 09 10 16 %<br />

Stufe 10 11 17 %<br />

Stufe 11 12 18 %<br />

Stufe 12 13 19 %<br />

Stufe 13 14 20 %<br />

Stufe 14 15 20 %<br />

Stufe 15 16 22 %<br />

Stufe 16 17 25 %<br />

Das Nachlass-System gilt nicht <strong>für</strong> das Sport-Tagegeld.<br />

187


4 Was ist noch zu beachten?<br />

Grundsätzlich gelten im Rahmen von SI-Sport folgende Besonderheiten:<br />

- Pro Vertrag ist nur eine Person versicherbar<br />

- Es können nur Profi-Sportler gemäß Definition versichert werden<br />

- Es wird nur eine einjährige Vertragslaufzeit angeboten<br />

- Gruppennachlässe werden nicht angeboten<br />

- Es kann eine Dynamik von 3 Prozent vereinbart werden<br />

- Zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme muss der VN seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland<br />

haben und <strong>für</strong> einen deutschen Verein sportlich aktiv sind<br />

- Ausländische Spieler können nur versichert werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung<br />

Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und <strong>für</strong> einen deutschen Verein sportlich aktiv sind<br />

- Die Feststellung des Leistungsanspruchs erfolgt nach deutschem Recht<br />

- Gesundheitsfragen: Genau wie in der Einzel-Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> verzichten wir bei SI-Sport<br />

auf jegliche Gesundheitsfragen <strong>für</strong> den reinen UV-Teil, lediglich <strong>für</strong> das Sport-Tagegeld (eigener<br />

Vertrag!) sind Gesundheitsfragen zu beantworten und ein ärztlicher Fragebogen einzureichen.<br />

Bitte beachten Sie <strong>die</strong>se „Spielregeln“ von SI-Sport!<br />

Wie kann SI-Sport berechnet werden und was geschieht mit der bisherigen Lösung?<br />

Bei SI-Sport handelt es sich um Spezialversicherungsgeschäft, welches nicht in der UV-BSW abgebildet<br />

wird. Angebote können nur über den Angebotsrechner SI-Sport, welcher im Infonet im Beratungshaus<br />

hinterlegt ist, berechnet werden.<br />

• Ansprechpartner<br />

Bitte Für <strong>die</strong> richten Sportarten Sie Ihre Fußball Anfragen und an Handball „kubup-92140“, richten Sie Herrn Ihre Steinke Anfragen (0231 bitte 135-4053). an „makom91680“, Sofern Sie Herrn zukünftig<br />

Schliewe in der UV-BSW (0231 135-3864). einen Berufssportler Für alle anderen auswählen, Sportarten werden wendenBitte <strong>die</strong> o.g. Hinweise richten analog Sie Sie dargestellt. Ihre Anfragen<br />

sich bitte an „kubup-92140“, Herrn Steinke (0231 135-4053). Sofern Sie zukünftig in der UV-BSW<br />

Wichtig: einen Berufssportler Profisportler auswählen, sind weder werden in der Risiko- <strong>die</strong> o. g. noch Hinweise der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> analog dargestellt. versicherbar.<br />

Welche Wichtig: Verkaufsunterlagen Profisportler sind weder stehen in der zur Risiko- Verfügung? noch in der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> versicherbar.<br />

Alle notwendigen Unterlagen, wie z. B. Anträge, PowerPoint-Vorträge usw. stehen im Beratungshaus<br />

zur Welche Verfügung. Verkaufsunterlagen stehen zur Verfügung?<br />

Alle notwendigen Unterlagen, wie z. B. Anträge, PowerPoint-Vorträge usw. stehen im Beratungshaus<br />

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.<br />

zur Verfügung.<br />

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.<br />

188


Teil 5<br />

<strong>Handbuch</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> gesetzliche<br />

<strong>Unfallversicherung</strong><br />

(Berufsgenossenschaften)<br />

189


1 Allgemeines<br />

Die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong> beruht auf dem sozialpolitischen Gedanken des Arbeitsschutzes<br />

und der Ablösung zivilrechtlicher Haftpflichtansprüche der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen<br />

oder Berufskrankheiten gegen den Arbeitgeber.<br />

Erleidet ein Arbeitnehmer während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall,<br />

könnte er aufgrund des Arbeitsvertrages von seinem Arbeitgeber Schadenersatz verlangen,<br />

sofern <strong>die</strong>sen ein Verschulden trifft. In gewisser Weise handelt es sich also bei der gesetzlichen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> um eine „Haftpflichtversicherung“ des Arbeitgebers; deshalb wurde<br />

<strong>die</strong> Beitragszahlungspflicht auch allein dem Arbeitgeber auferlegt.<br />

Zum 1. Januar 1997 wurde das Recht der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Siebtes Buch<br />

in das Sozialgesetzbuch (SGB VII) eingegliedert. Das SGB VII hat damit <strong>die</strong> §§ 537 ff. des<br />

Dritten Buches der Reichsversicherungsordnung (RVO), <strong>die</strong> bislang <strong>die</strong> Rechtsgrundlage<br />

der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> bildeten, abgelöst.<br />

2 Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Die Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> sind nach § 114 SGB VII:<br />

1. <strong>die</strong> gewerblichen Berufsgenossenschaften,<br />

2. <strong>die</strong> landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,<br />

3. <strong>die</strong> Unfallkasse des Bundes,<br />

4. <strong>die</strong> Eisenbahn-Unfallkasse,<br />

5. <strong>die</strong> Unfallkasse Post und Telekom,<br />

6. <strong>die</strong> Unfallkassen der Länder,<br />

7. <strong>die</strong> Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen<br />

der Gemeinden,<br />

8. <strong>die</strong> Feuerwehr-Unfallkassen,<br />

9. <strong>die</strong> gemeinsamen Unfallkassen <strong>für</strong> den Landes- und<br />

den kommunalen Bereich.<br />

3 Kreis der versicherten Personen<br />

Die Bestimmungen über <strong>die</strong> Versicherungspflicht gelten nach dem sogenannten „Territorialitätsprinzip“<br />

grundsätzlich nur im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland. Daher<br />

erfasst der Versicherungszwang der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> grundsätzlich alle Personen<br />

in inländischen Arbeitsverhältnissen - gleichgültig ob sie <strong>die</strong> deutsche Staatsbürgerschaft<br />

besitzen oder nicht.<br />

Auch bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland bleibt der Versicherungsschutz bestehen.<br />

Hier gilt <strong>die</strong> sogenannte „Ausstrahlungstherorie“, nach der derartige Beschäftigungen<br />

- z.B. Montagearbeiten - als Fortsetzung oder „Ausstrahlung“ der inländischen Tätigkeit<br />

anzusehen sind.<br />

Die in der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> pflichtversicherten Personen sind entweder kraft<br />

Gesetzes (SGB VII) oder kraft Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft (BG) versichert.<br />

Bestimmte Personengruppen (z.B. <strong>die</strong> meisten Unternehmer) fallen nicht unter <strong>die</strong><br />

Versicherungspflicht. Sie können sich aber durch Beitritt in <strong>die</strong> zuständige Berufsgenossenschaft<br />

freiwillig versichern.<br />

190


3.1 Versicherung kraft Gesetzes<br />

Nach § 2 SGB VII ist folgender Personenkreis kraft Gesetzes versichert:<br />

(1) Kraft Gesetzes sind versichert<br />

1. Beschäftigte,<br />

2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten,<br />

Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,<br />

3. Personen, <strong>die</strong> sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen unterziehen, <strong>die</strong><br />

aufgrund von Rechtsvorschriften zur Aufnahme einer versicherten Tätigkeit oder infolge einer<br />

abgeschlossenen versicherten Tätigkeit erforderlich sind, soweit <strong>die</strong>se Maßnahmen vom Unternehmen<br />

oder einer Behörde veranlasst worden sind,<br />

4. behinderte Menschen, <strong>die</strong> in anerkannten Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen oder in<br />

nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten oder <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Einrichtungen<br />

in Heimarbeit tätig sind,<br />

5. Personen, <strong>die</strong><br />

a) Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind und ihre im Unternehmen<br />

mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,<br />

b) im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige<br />

sind,<br />

c) in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital oder Personenhandelsgesellschaften<br />

regelmäßig wie Unternehmer selbstständig tätig sind,<br />

d) ehrenamtlich in Unternehmen tätig sind, <strong>die</strong> unmittelbar der Sicherung, Überwachung o-<br />

der Förderung der Landwirtschaft überwiegend <strong>die</strong>nen,<br />

e) ehrenamtlich in den Berufsverbänden der Landwirtschaft tätig sind, wenn <strong>für</strong> das Unternehmen<br />

eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig ist,<br />

6. Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten oder<br />

Lebenspartner,<br />

7. selbstständig tätige Küstenschiffer und Küstenfischer, <strong>die</strong> zur Besatzung ihres Fahrzeugs<br />

gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als vier<br />

Arbeitnehmer beschäftigen, sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,<br />

8. a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger <strong>für</strong> den Betrieb der<br />

Einrichtung der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer<br />

entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung<br />

durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches,<br />

b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während<br />

der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im<br />

Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,<br />

c) Stu<strong>die</strong>rende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen,<br />

9. Personen, <strong>die</strong> selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen<br />

oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind<br />

10. Personen, <strong>die</strong><br />

a) <strong>für</strong> Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände<br />

oder Arbeitsgemeinschaften, <strong>für</strong> <strong>die</strong> in den Nummern 2 und 8 genannten Einrichtungen<br />

oder <strong>für</strong> privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung,<br />

in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von Gebietskörperschaften<br />

ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit teilnehmen,<br />

b) <strong>für</strong> öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder <strong>für</strong> privatrechtliche<br />

Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen<br />

Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften<br />

ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit<br />

teilnehmen,<br />

11. Personen, <strong>die</strong><br />

a) von der Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung<br />

einer Diensthandlung herangezogen werden,<br />

b) von einer dazu berechtigten öffentlichen Stelle als Zeugen zur Beweiserhebung herangezogen<br />

werden,<br />

12. Personen, <strong>die</strong> in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich,<br />

insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen <strong>die</strong>ser Unternehmen<br />

teilnehmen,<br />

191


13. Personen, <strong>die</strong><br />

a) bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus<br />

erheblicher gegenwärtiger Gefahr <strong>für</strong> seine Gesundheit retten,<br />

b) Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden,<br />

c) sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, <strong>die</strong> einer Straftat verdächtigt ist<br />

oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen,<br />

14. Personen, <strong>die</strong> nach den Vorschriften des Zweiten oder des Dritten Buches der Meldepflicht<br />

unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung einer<br />

Dienststelle der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit, eines nach § 6a des Zweiten Buches zugelassenen<br />

kommunalen Trägers oder des nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Zweiten Buches<br />

zuständigen Trägers nachkommen, <strong>die</strong>se oder eine andere Stelle aufzusuchen,<br />

15. Personen, <strong>die</strong><br />

a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung<br />

oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

erhalten,<br />

b) zur Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Aufforderung eines<br />

Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit einen<br />

<strong>die</strong>ser Träger oder eine andere Stelle aufsuchen,<br />

c) auf Kosten eines <strong>Unfallversicherung</strong>strägers an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3<br />

der Berufskrankheiten-Verordnung teilnehmen,<br />

16. Personen, <strong>die</strong> bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums im Sinne des Zweiten<br />

Wohnungsbaugesetzes oder im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Schaffung<br />

von Wohnraum im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Wohnraumförderungsgesetzes<br />

im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind,<br />

17. Pflegepersonen im Sinne des § 19 des Elften Buches bei der Pflege eines Pflegebedürftigen<br />

im Sinne des § 14 des Elften Buches; <strong>die</strong> versicherte Tätigkeit umfasst Pflegetätigkeiten<br />

im Bereich der Körperpflege und - soweit <strong>die</strong>se Tätigkeiten überwiegend Pflegebedürftigen<br />

zugute kommen - Pflegetätigkeiten in den Bereichen der Ernährung, der Mobilität sowie<br />

der hauswirtschaftlichen Versorgung (§ 14 Abs. 4 des Elften Buches).<br />

(1a) Versichert sind auch Personen, <strong>die</strong> nach Erfüllung der Schulpflicht auf der Grundlage einer<br />

schriftlichen Vereinbarung im Dienst eines geeigneten Trägers im Umfang von durchschnittlich<br />

mindestens acht Wochenstunden und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von mindestens sechs Monaten als Freiwillige<br />

einen Freiwilligen<strong>die</strong>nst aller Generationen unentgeltlich leisten. Als Träger des Freiwilligen<strong>die</strong>nstes<br />

aller Generationen geeignet sind inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder<br />

unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes fallenden Einrichtungen zur Förderung<br />

gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung), wenn sie<br />

<strong>die</strong> Haftpflichtversicherung und eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen und deren Fort- und<br />

Weiterbildung im Umfang von mindestens durchschnittlich 60 Stunden im Jahr sicherstellen. Die<br />

Träger haben fortlaufende Aufzeichnungen zu führen über <strong>die</strong> bei ihnen nach Satz 1 tätigen Personen,<br />

<strong>die</strong> Art und den Umfang der Tätigkeiten und <strong>die</strong> Einsatzorte. Die Aufzeichnungen sind mindestens<br />

fünf Jahre lang aufzubewahren.<br />

(2) Ferner sind Personen versichert, <strong>die</strong> wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden. Satz 1<br />

gilt auch <strong>für</strong> Personen, <strong>die</strong> während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung<br />

oder aufgrund einer strafrichterlichen, staatsanwaltlichen oder jugendbehördlichen Anordnung<br />

wie Beschäftigte tätig werden.<br />

(3) Absatz 1 Nr. 1 gilt auch <strong>für</strong><br />

1. Deutsche, <strong>die</strong> im Ausland bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länder oder<br />

bei deren Leitern, deutschen Mitgliedern oder Be<strong>die</strong>nsteten beschäftigt sind,<br />

2. Personen, <strong>die</strong><br />

a) im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes Entwicklungs<strong>die</strong>nst oder Vorbereitungs<strong>die</strong>nst<br />

leisten,<br />

b) einen entwicklungspolitischen Freiwilligen<strong>die</strong>nst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des<br />

Bundesministeriums <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August<br />

2007 (BAnz. 2008 S. 1297) leisten,<br />

3. Personen, <strong>die</strong><br />

a) eine Tätigkeit bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation ausüben<br />

und deren Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst während <strong>die</strong>ser Zeit ruht.<br />

b) als Lehrkräfte vom Auswärtigen Amt durch das Bundesverwaltungsamt an Schulen im<br />

Ausland vermittelt worden sind oder<br />

c) <strong>für</strong> ihre Tätigkeit bei internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention durch einen<br />

192


Sekun<strong>die</strong>rungsvertrag nach dem Sekun<strong>die</strong>rungsgesetz abgesichert werden.<br />

Der Versicherungsschutz nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und c erstreckt sich auch auf<br />

Unfälle oder Krankheiten, <strong>die</strong> infolge einer Verschleppung oder einer Gefangenschaft eintreten<br />

oder darauf beruhen, dass der Versicherte aus sonstigen mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden<br />

Gründen, <strong>die</strong> er nicht zu vertreten hat, dem Einflussbereich seines Arbeitgebers oder<br />

der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung seines Einsatzes verantwortlichen Einrichtung entzogen ist. Gleiches<br />

gilt, wenn Unfälle oder Krankheiten auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich<br />

abweichende Verhältnisse bei der Tätigkeit oder dem Einsatz im Ausland zurückzuführen<br />

sind. Soweit <strong>die</strong> Absätze 1 und 2 weder eine Beschäftigung noch eine selbstständige Tätigkeit<br />

voraussetzen, gelten sie abweichend von § 3 Nr. 2 des Vierten Buches <strong>für</strong> alle Personen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> in<br />

<strong>die</strong>sen Absätzen genannten Tätigkeiten im Inland ausüben; § 4 des Vierten Buches gilt entsprechend.<br />

Absatz 1 Nr. 13 gilt auch <strong>für</strong> Personen, <strong>die</strong> im Ausland tätig werden, wenn sie im Inland<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />

(4) Familienangehörige im Sinne des Absatzes 1 Nr. 5 Buchstabe b sind<br />

1. Verwandte bis zum dritten Grade,<br />

2. Verschwägerte bis zum zweiten Grade,<br />

3. Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches)<br />

der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner.<br />

193


3.1.1 Beschäftigte in Privathaushalten<br />

Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII)<br />

gegen Arbeitsunfälle versichert. Zu <strong>die</strong>sem Personenkreis gehören:<br />

Hausgehilfinnen, Hausgehilfen,<br />

Haushälterinnen, Haushälter,<br />

Gärtnerinnen, Gärtner,<br />

Köchinnen, Köche,<br />

Kinderbetreuerinnen, Kinderbetreuer<br />

Raumpflegerinnen, Raumpfleger,<br />

Babysitter,<br />

Au-pair-Mädchen usw.<br />

Die Versicherungspflicht gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und der Höhe<br />

der Bezahlung. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der „Arbeitgeber“ <strong>die</strong><br />

Anmeldung beim zuständigen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger unterlässt, z.B. aus Unkenntnis.<br />

Für <strong>die</strong> Beschäftigten selbst ist <strong>die</strong> Versicherung beitragsfrei. Sie sind sowohl während der<br />

Tätigkeit als auch auf dem Wege zur Arbeit und nach Hause abgesichert. Wichtig ist <strong>die</strong>s<br />

vor allem <strong>für</strong> Personen, <strong>die</strong> nicht sozialversichert sind.<br />

Im Versicherungsfall können folgende Leistungen beansprucht werden:<br />

ärztliche und zahnärztliche Behandlung,<br />

Krankenhausbehandlung,<br />

berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation,<br />

Unfallrente.<br />

Muster einer Anmeldung<br />

Beschäftigte im Privathaushalt müssen<br />

durch <strong>die</strong> Haushaltsvorstände bei den<br />

kommunalen <strong>Unfallversicherung</strong>strägern<br />

(Unfallkassen der Gemeinden, Unfallkassen<br />

der Länder oder Gemeindeunfallversicherungsverbände<br />

- Adressenverzeichnis<br />

siehe Seite 218 f.) angemeldet werden.<br />

Unterbleibt <strong>die</strong> Meldung, so kann der<br />

Beitrag (ca. 15 EUR bis 50 EUR jährlich<br />

je nach Beschäftigungszeit) auch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

zurückliegenden Jahre nachgefordert<br />

werden. Unter Umständen wird zusätzlich<br />

ein Bußgeld verhängt.<br />

Anmeldung einer Haushaltshilfe<br />

_______________________________<br />

Name, Vorname, Geb.-Datum des Haushaltsvorstandes<br />

_______________________________<br />

Straße<br />

_______________________________<br />

PLZ, Ort<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass<br />

ich in meinem privaten Haushalt<br />

__ (Anzahl) Haushaltshilfe/en beschäftige.<br />

_______________________________<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

194


3.1.2 Eigenbauarbeiten<br />

Werden Bauarbeiten von einem Bauherren nicht einem gewerbsmäßigen Bauunternehmer<br />

übertragen, sondern von Familienangehörigen, Bekannten, Nachbarn und sonstigen Personen<br />

ausgeführt, so gilt der Bauherr selbst als<br />

Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten.<br />

Bei Bauarbeiten, <strong>die</strong> länger als sechs Arbeitstage in Anspruch nehmen, ist der Unternehmer<br />

nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten kraft Gesetzes (§ 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII) Mitglied der<br />

örtlich zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft (Adressenverzeichnis siehe Seite 213.).<br />

Bei Bauarbeiten, <strong>die</strong> nicht mehr als sechs Arbeitstage in Anspruch nehmen, liegt <strong>die</strong> Zuständigkeit<br />

beim jeweiligen kommunalen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger (Adressenverzeichnis<br />

siehe Seite 218 f.).<br />

Die Mitgliedschaft ist nicht von einem vorherigen Antrag abhängig.<br />

Jeder Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ist nach § 165 Abs. 2 SGB VII verpflichtet,<br />

dem zuständigen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger <strong>die</strong> Bauarbeiten und <strong>die</strong> mithelfenden<br />

Personen zu melden. Darüber hinaus ist jeder Arbeitsunfall, durch den ein Versicherter getötet<br />

oder so verletzt ist, dass er stirbt oder <strong>für</strong> mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird, anzuzeigen.<br />

Bei Verstößen gegen <strong>die</strong>se Regelungen kann ein Bußgeld bis zu 10.000 EUR erhoben<br />

werden.<br />

Wichtig: Das gilt auch bei unentgeltlicher Hilfeleistung.<br />

Das Bestehen einer privaten Haftpflicht- oder <strong>Unfallversicherung</strong> befreit den Unternehmer<br />

nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten nicht von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>spflicht.<br />

Versicherungsschutz besteht bei allen Arbeitsleistungen, <strong>die</strong> eine der mithelfenden Personen<br />

zur Durchführung des Bauvorhabens erbringt. Die Leistungsverpflichtung der Bau-<br />

Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall besteht ab Beginn der Baumaßnahme und ist<br />

- ebenso wie <strong>die</strong> Mitgliedschaft - nicht von einer vorherigen Anmeldung abhängig.<br />

Die Höhe der Beiträge orientiert sich am zeitlichen Umfang der Mithilfe, am eventuell gezahlten<br />

Lohn und an der Art der Tätigkeit. Soweit der Unternehmer nicht gewerbsmäßiger<br />

Bauarbeiten <strong>die</strong> Angaben hierüber nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig macht,<br />

kann der zuständige <strong>Unfallversicherung</strong>sträger eine Schätzung vornehmen (§ 165 Abs. 3<br />

SGB VII).<br />

Versicherungsschutz <strong>für</strong> den Bauherren selbst<br />

Während sämtliche Mithelfenden bei den Bauarbeiten kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfälle<br />

versichert sind, wird dem Bauherren und seinem Ehegatten nur im Rahmen der freiwilligen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz gewährt. Hierzu ist ein schriftlicher<br />

Antrag erforderlich.<br />

Im Antrag soll <strong>die</strong> Versicherungssumme angegeben werden, <strong>die</strong> der Versicherung als Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst<br />

zugrunde gelegt werden soll. Mindestversicherungssumme ist <strong>die</strong> im<br />

Zeitpunkt des Unfalls maßgebenden Bezugsgröße 1 gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV (Bezugsgröße<br />

West). Die Versicherungssumme darf 62.400 EUR nicht übersteigen und <strong>die</strong> Mindestversicherungssumme<br />

nicht unterschreiten. Ist <strong>die</strong> Versicherungssumme nicht angegeben,<br />

so gilt <strong>die</strong> Mindestversicherungssumme.<br />

1<br />

Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sozialversicherung ist, soweit in den<br />

besonderen Vorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes<br />

bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen<br />

Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag.<br />

Ab 1.1.<strong>2013</strong> beträgt <strong>die</strong> Bezugsgröße <strong>für</strong> <strong>die</strong> alten Bundesländer 32.340 EUR und <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

neuen Bundesländer 27.300 EUR.<br />

195


3.2 Versicherung kraft Satzung<br />

Die Berufsgenossenschaften sind als Versicherungsträger ermächtigt, durch besondere<br />

Satzungsbestimmungen <strong>die</strong> Versicherungspflicht auf bestimmte Personengruppen auszudehnen.<br />

Ob und in welchem Umfang <strong>die</strong> Berufsgenossenschaften von der satzungsgemäßen<br />

Versicherung Gebrauch machen, liegt in ihrem Ermessen.<br />

Versicherung kraft Satzung gemäß § 3 SGB VII:<br />

(1) Die Satzung kann bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen sich <strong>die</strong><br />

Versicherung erstreckt auf<br />

1. Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,<br />

2. Personen, <strong>die</strong> sich auf der Unternehmensstätte aufhalten; § 2 Abs. 3 Satz 2 erster<br />

Halbsatz gilt entsprechend.<br />

3. Personen, <strong>die</strong><br />

a) im Ausland bei einer staatlichen deutschen Einrichtung beschäftigt werden;<br />

b) im Ausland von einer staatlichen deutschen Einrichtung anderer Staaten zur<br />

Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt werden;<br />

Versicherungsschutz besteht nur, soweit <strong>die</strong> Personen nach dem Recht des Beschäftigungsstaates<br />

nicht unfallversichert sind,<br />

4. ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte.<br />

(2) Absatz 1 gilt nicht <strong>für</strong><br />

1. Haushaltsführende,<br />

2. Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien<br />

und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,<br />

3. Personen, <strong>die</strong> aufgrund einer vom Fischerei- oder Jagdausübungsberechtigten erteilten<br />

Erlaubnis als Fischerei- oder Jagdgast fischen oder jagen,<br />

4. Reeder, <strong>die</strong> nicht zur Besatzung des Fahrzeugs gehören, und ihre im Unternehmen<br />

mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner.<br />

3.3 Versicherungsfreiheit<br />

Bestimmte Personen bzw. Berufsgruppen unterliegen nicht der Versicherungspflicht, da<br />

entweder anderweitig bereits gleichwertiger Schutz besteht - z.B. nach beamtenrechtlichen<br />

Unfall<strong>für</strong>sorgevorschriften - oder der Betreffende sich selbst gegen Unfälle und Berufsunfälle<br />

absichern kann bzw. nicht als schutzbedürftig anzusehen ist. Geregelt ist <strong>die</strong>s in<br />

§ 4 SGB VII:<br />

(1) Versicherungsfrei sind<br />

1. Personen, soweit <strong>für</strong> sie beamtenrechtliche Unfall<strong>für</strong>sorgevorschriften oder entsprechende<br />

Grundsätze gelten; ausgenommen sind Ehrenbeamte und ehrenamtliche<br />

Richter,<br />

2. Personen, soweit <strong>für</strong> sie das Bundesversorgungsgesetz oder Gesetze, <strong>die</strong> eine<br />

entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, gelten,<br />

es sei denn, dass<br />

a) der Versicherungsfall zugleich <strong>die</strong> Folge einer Schädigung im Sinne <strong>die</strong>ser<br />

Gesetze ist oder<br />

b) es sich um eine Schädigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe e des Bundesversorgungsgesetzes<br />

handelt,<br />

4. satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige<br />

ähnlicher Gemeinschaften, wenn ihnen nach den Regeln der Gemeinschaft<br />

Anwartschaft auf <strong>die</strong> in der Gemeinschaft übliche Versorgung gewährleistet<br />

und <strong>die</strong> Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist.<br />

(2) Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 sind frei<br />

1. Personen, <strong>die</strong> aufgrund einer vom Fischerei- oder Jagdausübungsberechtigten erteilten<br />

Erlaubnis als Fischerei- oder Jagdgast fischen oder jagen,<br />

196


2. Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und Unternehmen nach § 123<br />

Abs. 1 Nr. 2, wenn <strong>die</strong>se Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden<br />

und nicht Neben- oder Hilfsunternehmen eines anderen landwirtschaftlichen Unternehmens<br />

sind, sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner;<br />

das gleiche gilt <strong>für</strong> Personen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sen Unternehmen als Verwandte<br />

oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Unternehmer,<br />

ihrer Ehegatten oder Lebenspartner unentgeltlich tätig sind.<br />

(3) Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind frei selbstständig tätige Ärzte,<br />

Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,<br />

Heilpraktiker und Apotheker.<br />

(4) Von der Versicherung nach § 2 Abs. 2 ist frei, wer in einem Haushalt als Verwandter<br />

oder Verschwägerter bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Haushaltsführenden,<br />

der Ehegatten oder der Lebenspartner unentgeltlich tätig ist, es sei denn, er<br />

ist in einem in § 124 Nr. 1 genannten Haushalt tätig.<br />

(5) Von der Versicherung nach § 2 Abs. 2 sind frei Personen, <strong>die</strong> als Familienangehörige<br />

(2 Abs. 4) der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner in einem Unternehmen<br />

nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 unentgeltlich tätig sind, wenn sie <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> den Anspruch auf eine Rente wegen Alters nach dem Recht der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung einschließlich der Altersabsicherung der Landwirte<br />

erfüllen und <strong>die</strong> Rente beantragt haben..<br />

3.4 Versicherungsbefreiung<br />

Unternehmer kleiner landwirtschaftlicher Unternehmen können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht<br />

befreien lassen. Allerdings kann <strong>die</strong>se Befreiung nicht widerrufen werden.<br />

Näheres regelt § 5 SGB VII:<br />

Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 werden auf Antrag Unternehmer landwirtschaftlicher<br />

Unternehmen im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis zu einer Größe von<br />

0,25 Hektar und ihre Ehegatten unwiderruflich befreit; <strong>die</strong>s gilt nicht <strong>für</strong> Spezialkulturen.<br />

Das Nähere bestimmt <strong>die</strong> Satzung.<br />

3.5 Freiwillige Versicherung<br />

Anders als <strong>die</strong> Beschäftigten der Unternehmer unterliegen <strong>die</strong> Unternehmer selbst in der<br />

Regel 2 nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Unternehmer sind Mitglieder, aber nicht Versicherte der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Jedoch können sich Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten nach<br />

§ 6 SGB VII freiwillig der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> anschließen:<br />

(1) Auf schriftlichen Antrag können sich versichern<br />

1. Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten; ausgenommen<br />

sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien<br />

oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betriebenen Unternehmen<br />

nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und ihre Ehegatten sowie Fischerei- und Jagdgäste,<br />

2. Personen, <strong>die</strong> in Kapital- oder Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer<br />

selbstständig tätig sind,<br />

3. gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen,<br />

4. Personen, <strong>die</strong> in Verbandsgremien und Kommissionen <strong>für</strong> Arbeitgeberorganisationen<br />

und Gewerkschaften sowie anderen selbstständigen Arbeitnehmervereinigungen<br />

mit sozial- oder berufspolitischer Zielsetzung (sonstige Arbeitnehmerver-<br />

2<br />

Ausnahmen sind <strong>die</strong> kraft Gesetzes versicherten Unternehmer, z.B. Landwirte, und <strong>die</strong><br />

kraft Satzung versicherten Unternehmer, z.B. Küstenschiffer.<br />

197


einigungen) ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se<br />

Tätigkeiten teilnehmen.<br />

(2) Die Versicherung beginnt mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Die Versicherung<br />

erlischt, wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss binnen zwei Monaten<br />

nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist. Eine Neuanmeldung bleibt so lange unwirksam,<br />

bis der rückständige Beitrag oder Beitragsvorschuss entrichtet worden ist.<br />

Welche Unternehmer kraft Satzung pflichtversichert sind, können Sie der Aufstellung über<br />

alle gewerblichen Berufsgenossenschaften entnehmen (siehe Seite 105 ff.).<br />

4 Begriffsdefinition „Versicherungsfall“<br />

§ 7 SGB VII definiert den Begriff „Versicherungsfall“ wie folgt:<br />

1. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.<br />

2. Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.<br />

4.1 Arbeitsunfall<br />

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall einer versicherten Person, der seine Ursache in der versicherten<br />

Tätigkeit hat. Die versicherte Tätigkeit ist bei einem Beschäftigten zunächst seine eigentliche<br />

Arbeit, aber auch eine weitere Tätigkeit, wenn zwischen <strong>die</strong>ser und der eigentlichen<br />

Arbeit eine enge Verbindung existiert und sie dem Unternehmen <strong>die</strong>nen soll.<br />

Der Begriff der „versicherten Tätigkeit“ ist daher von besonderer Bedeutung <strong>für</strong> den Schutz<br />

der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>, denn nicht <strong>für</strong> jede Tätigkeit während der Arbeitszeit<br />

besteht Versicherungsschutz.<br />

Besteht zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit kein ursächlicher Zusammenhang, beispielsweise<br />

weil sich der Versicherte zur Besorgung privater Angelegenheiten von der versicherten<br />

Tätigkeit entfernt, entfällt der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz. Auch das<br />

Besorgen einer Lohnsteuerkarte oder der Besuch bei dem Geldinstitut, an das der Arbeitgeber<br />

das Gehalt überweist, fällt in den persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers und<br />

ist daher nicht bzw. nicht mehr gesetzlich unfallversichert.<br />

Versicherte Tätigkeit ist dagegen das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden<br />

unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (Wegeunfall).<br />

Im Gegensatz zur RVO ist der Wegeunfall im SGB VII nicht mehr in einem eigenen<br />

Paragraphen geregelt und gilt gleichermaßen als Arbeitsunfall.<br />

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, besteht Versicherungsschutz nur bei Unfällen auf<br />

dem direkten bzw. verkehrsüblichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Unbegründete<br />

Umwege oder Unterbrechungen <strong>für</strong> private Zwecke sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz<br />

beginnt und endet an der Haustür (nicht an der Wohnungstür!) des Versicherten.<br />

Damit besteht in der Wohnung und im Treppenhaus kein gesetzlicher Unfall-<br />

Versicherungsschutz.<br />

198


Geregelt wird der „Arbeitsunfall“ in § 8 SGB VII:<br />

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz<br />

nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich<br />

begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, <strong>die</strong> zu einem Gesundheitsschaden<br />

oder zum Tod führen.<br />

(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch<br />

1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren<br />

Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,<br />

2. das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der<br />

Tätigkeit abweichenden Weges, um<br />

a) Kinder von Versicherten (§ 56 des Ersten Buches), <strong>die</strong> mit ihnen in einem gemeinsamen<br />

Haushalt leben, wegen ihrer oder ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner<br />

beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen oder<br />

b) mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen,<br />

3. das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der<br />

Tätigkeit abweichenden Weges der Kinder von Personen (§ 56 des Ersten Buches),<br />

<strong>die</strong> mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn <strong>die</strong> Abweichung<br />

darauf beruht, dass <strong>die</strong> Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit <strong>die</strong>ser Personen<br />

oder deren Ehegatten oder deren Lebenspartner fremder Obhut anvertraut<br />

werden,<br />

4. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges<br />

von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn <strong>die</strong> Versicherten wegen der<br />

Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an <strong>die</strong>sem oder in<br />

dessen Nähe eine Unterkunft haben,<br />

5. das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Verwahren, Befördern,<br />

Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie<br />

deren Erstbeschaffung, wenn <strong>die</strong>se auf Veranlassung der Unternehmer erfolgt.<br />

(3) Als Gesundheitsschaden gilt auch <strong>die</strong> Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.<br />

4.2 Berufskrankheit<br />

Neben Arbeitsunfällen fallen auch Berufskrankheiten unter den Schutz der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />

(§ 9 SGB VII). Für derartige Erkrankungen wird wie bei Arbeitsunfällen geleistet.<br />

Als Berufskrankheiten gelten Erkrankungen, <strong>die</strong> durch eine berufliche Tätigkeit entstanden<br />

sind und <strong>die</strong> - was entscheidend <strong>für</strong> deren Anerkennung durch <strong>die</strong> Berufsgenossenschaft ist<br />

- in einem durch Rechtsverordnung der Bundesregierung (Berufskrankheiten-Verordnung -<br />

BKV) aufgestellten Katalog aufgeführt sind. Dieser Katalog enthält zurzeit 73 anerkannte<br />

Berufskrankheiten (Stand: 11.06.2009). Unter bestimmten Voraussetzungen können <strong>die</strong> Berufsgenossenschaften<br />

aber auch solche Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkennen,<br />

<strong>die</strong> noch nicht in <strong>die</strong>sen Katalog aufgenommen worden sind.<br />

199


5 Art und Umfang der Leistungen<br />

Vorrangiges Ziel der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> ist <strong>die</strong> Verhütung von Arbeitsunfällen.<br />

5.1 Prävention (Unfallverhütung)<br />

Der entsprechende Grundsatz gemäß § 14 SGB VII lautet:<br />

(1) Die <strong>Unfallversicherung</strong>sträger haben mit allen geeigneten Mitteln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verhütung<br />

von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />

und <strong>für</strong> eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen<br />

von arbeitsbedingten Gefahren <strong>für</strong> Leben und Gesundheit nachgehen.<br />

(2) Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sträger<br />

mit den Krankenkassen zusammen.<br />

Durch Unfallverhütungsvorschriften, zu deren Einhaltung Unternehmer und Arbeitnehmer<br />

verpflichtet sind, versuchen <strong>die</strong> Berufsgenossenschaften in erster Linie <strong>die</strong> Aufgabe der Unfallverhütung<br />

zu erfüllen. In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind darüber<br />

hinaus Sicherheitsbeauftragte bestellt, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften<br />

überwachen, aber auch bei der Durchführung der Unfallverhütungsmaßnahmen<br />

unterstützend helfen.<br />

Ist es trotz Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit<br />

gekommen, hat der Versicherte einen Rechtsanspruch auf folgende Sach- und Geldleistungen.<br />

5.2 Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls<br />

Nach Eintritt des Versicherungsfalls soll nach Möglichkeit <strong>die</strong> Gesundheit des Verletzten -<br />

und damit seine Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit - wiederhergestellt werden. Um <strong>die</strong>ses Ziel<br />

zu erreichen, werden Heilbehandlungs-, Rehabilitations- und Pflegemaßnahmen zeitlich unbegrenzt<br />

gewährt.<br />

§ 26 SGB VII beinhaltet folgenden Grundsatz:<br />

(1) Versicherte haben nach Maßgabe der folgenden Vorschriften und unter Beachtung<br />

des Neunten Buches Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am<br />

Leben in der Gemeinschaft, auf ergänzende Leistungen, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit<br />

sowie auf Geldleistungen...<br />

(2) Der <strong>Unfallversicherung</strong>sträger hat mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig<br />

1. den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen<br />

oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern,<br />

2. den Versicherten einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz<br />

im Arbeitsleben zu sichern,<br />

3. Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe<br />

am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst selbstständigen<br />

Lebens unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesundheitsschadens<br />

bereitzustellen,<br />

4. ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung und zu Leistungen zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu erbringen,<br />

5. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zu erbringen.<br />

200<br />

(3) Die Leistungen zur Heilbehandlung und zur Rehabilitation haben Vorrang vor Ren-


tenleistungen.<br />

(4) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur Heilbehandlung und Teilhabe haben<br />

dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen<br />

und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Sie werden als Dienst- und<br />

Sachleistungen zur Verfügung gestellt, soweit <strong>die</strong>ses oder das Neunte Buch keine<br />

Abweichungen vorsehen.<br />

(5) Die <strong>Unfallversicherung</strong>sträger bestimmen im Einzelfall Art, Umfang und Durchführung<br />

der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe sowie <strong>die</strong> Einrichtungen,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong>se Leistungen erbringen, nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei prüfen sie<br />

auch, welche Leistungen geeignet und zumutbar sind, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden,<br />

zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.<br />

5.2.1 Heilbehandlung<br />

Die Heilbehandlung umfasst nach § 27 SGB VII insbesondere:<br />

1. Erstversorgung,<br />

2. ärztliche Behandlung,<br />

3. zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz,<br />

4. Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln,<br />

5. häusliche Krankenpflege,<br />

6. Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sowie<br />

7. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.<br />

5.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

Neben den medizinischen Leistungen sollen insbesondere <strong>die</strong> Leistungen zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben (früher: berufliche Rehabilitation) dazu beitragen, <strong>die</strong> Erwerbsfähigkeit des<br />

Verletzten wiederherzustellen.<br />

Nach § 35 SGB VII erbringen <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sträger gemäß den Vorschriften der<br />

§§ 33 – 38 SGB IX folgende Leistungen:<br />

1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur<br />

Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,<br />

2. Berufsvorbereitung einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung,<br />

3. berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit <strong>die</strong> Leistungen einen zur Teilnahme<br />

erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,<br />

4. berufliche Ausbildung, auch soweit <strong>die</strong> Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden<br />

Abschnitt schulisch durchgeführt werden,<br />

5. Überbrückungsgeld entsprechend § 57 des dritten Buches durch <strong>die</strong> Rehabilitationsträger<br />

nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5,<br />

6. Sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderte Menschen<br />

eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit zu<br />

ermöglichen und zu erhalten.<br />

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Hilfen zu einer angemessenen<br />

Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu oder zur Entwicklung der geistigen oder<br />

körperlichen Fähigkeiten vor Beginn der Schulausbildung.<br />

201


5.2.3 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und<br />

ergänzende Leistungen<br />

Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzenden Leistungen<br />

(früher: soziale Rehabilitation) bilden <strong>die</strong> dritte Säule der Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>. Sie stehen gleichwertig neben der Heilbehandlung und den<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um das Rehabilitationsziel der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

zu erreichen. Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzenden<br />

Leistungen werden unabhängig von der Durchführung medizinischer und berufsfördernder<br />

Leistungen erbracht.<br />

Nach § 39 SGB VII umfassen <strong>die</strong> Leistungen zum einen Leistungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr.<br />

2 bis 6 und Abs. 2 sowie in den §§ 53 und 54 SGB IX und darüber hinaus noch:<br />

1. Kraftfahrzeughilfe,<br />

2. Wohnungshilfe,<br />

4. Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten,<br />

5. Reisekosten.<br />

5.2.4 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit<br />

In Anlehnung an das Pflegeversicherungsgesetz wurde <strong>die</strong> Begriffsdefinition der Pflegebedürftigkeit<br />

(§ 14 SGB XI) in <strong>die</strong> Vorschriften zur gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> aufgenommen.<br />

Außerdem sind nun <strong>die</strong> Pflegeleistungen - Pflegegeld, Stellung einer Pflegekraft und<br />

Heimpflege - aufgeführt.<br />

§ 44 SGB VII Abs. 1 und 2 lauten:<br />

(1) Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen<br />

Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine<br />

Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt.<br />

(2) Das Pflegegeld ist unter Berücksichtigung der Art oder Schwere des Gesundheitsschadens<br />

sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe auf einen Monatsbetrag zwischen<br />

300 Euro und 1199 Euro (Beträge am 1. Juli 2008) festzusetzen. Diese Beträge<br />

werden zum 1. Juli jeden Jahres jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem <strong>die</strong> Renten<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden, entsprechend dem Faktor<br />

angepasst, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anpassung der vom Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst abhängigen<br />

Geldleistungen maßgebend ist. Übersteigen <strong>die</strong> Aufwendungen <strong>für</strong> eine Pflegekraft<br />

das Pflegegeld, kann es angemessen erhöht werden.<br />

…<br />

5.3 Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben<br />

Während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten <strong>die</strong><br />

Verletzten auch finanzielle Leistungen. Dies sind das Verletztengeld und das Übergangsgeld.<br />

5.3.1 Verletztengeld<br />

202<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung von Verletztengeld ist nach § 45 SGB VII, das der Versicherte<br />

infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig ist oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung<br />

eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann. Zudem muss unmittelbar<br />

vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen,<br />

Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld,


Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise<br />

gewährtes Arbeitslosengeld II oder nicht nur Leistungen <strong>für</strong> Erstausstattungen <strong>für</strong> Bekleidung<br />

bei Schwangerschaft und Geburt nach dem zweiten Buch oder Mutterschaftsgeld<br />

hatten.<br />

Aus <strong>die</strong>sem Grunde erhalten insbesondere Kinder, Schüler und Studenten in der Regel kein<br />

Verletztengeld.<br />

5.3.1.1 Verletztengeld <strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />

Das Verletztengeld soll der wirtschaftlichen Sicherung des Verletzten und seiner Familienangehörigen<br />

<strong>die</strong>nen. Es wird von dem Tage an gezahlt, ab dem <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit ärztlich<br />

festgestellt wird, oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme, <strong>die</strong><br />

den Versicherten an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit hindert. Aufgrund<br />

seiner Lohnersatzfunktion wird das Verletztengeld bei Arbeitnehmern erst nach Fortfall des<br />

Lohnfortzahlungsanspruches - in der Regel nach sechs Wochen - fällig.<br />

Der Anspruch auf das Verletztengeld endet<br />

●<br />

●<br />

mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder der Hinderung an einer ganztägigen<br />

Erwerbstätigkeit durch eine Heilbehandlungsmaßnahme oder<br />

mit dem Tag, der dem Tag vorausgeht, an dem ein Anspruch auf Übergangsgeld entsteht.<br />

Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld<br />

●<br />

●<br />

●<br />

mit dem Tag, an dem <strong>die</strong> Heilbehandlung so weit abgeschlossen ist, dass <strong>die</strong> Versicherten<br />

eine zumutbare, zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen<br />

können, oder<br />

mit dem Beginn einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder<br />

Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, es sei denn, dass<br />

<strong>die</strong>se Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen, oder<br />

mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an,<br />

jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung.<br />

Die Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes erfolgt durch <strong>die</strong> Krankenkassen im<br />

Auftrag der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Bei den privat Krankenversicherten ist das<br />

meistens <strong>die</strong> am Ort des Versicherten ansässige AOK. In Ausnahmefällen kann <strong>die</strong> zuständige<br />

Berufsgenossenschaft das Verletztengeld auch selbst auszahlen.<br />

Das Verletztengeld wird kalendertäglich berechnet. Die Höhe des Verletztengeldes bemisst<br />

sich nach den in der Krankenversicherung geltenden Vorschriften <strong>für</strong> das Krankengeld (§ 47<br />

Abs. 1, u. 2 SGB V). Es beträgt 80 % des regelmäßig erzielten Brutto-Arbeitsentgelts.<br />

Für alle Versicherten, deren Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist, gilt als Regelentgelt<br />

der dreißigste Teil des im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat<br />

erzielten und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z.B. Weihnachtsgeld) verminderten<br />

Arbeitsentgelts.<br />

Brutto-Arbeitsentgelt im letzten Monat = 2.400 EUR<br />

30. Teil des Brutto-Arbeitsentgelts = 80 EUR Regelentgelt<br />

80 % davon = 64 EUR kalendertägliches Verletztengeld<br />

203


Das Verletztengeld darf allerdings das regelmäßige Nettoeinkommen nicht übersteigen.<br />

Darüber hinaus gilt als Höchstgrenze zur Berechnung des Verletztengeldes der nach § 85<br />

SGB VII festgelegte Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst (JAV). Er beträgt höchstens das Zweifache<br />

der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße (siehe Fußnote Seite<br />

5), es sei denn, <strong>die</strong> Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft sieht einen höheren<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst (z.Z. je nach BG zwischen 62.400 EUR und 84.000 EUR) vor.<br />

Bei Beziehern von Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Arbeitslosengeld II<br />

oder nicht nur Leistungen <strong>für</strong> Erstausstattungen <strong>für</strong> Schwangerschaft und Geburt nach dem<br />

zweiten Buch, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld berechnet sich das<br />

Verletztengeld nach Maßgabe des § 47b SGB V.<br />

5.3.1.2 Verletztengeld <strong>für</strong> Unternehmer/Selbstständige<br />

Verletztengeld können aber nicht nur durch einen Arbeitsunfall verletzte Arbeitnehmer beziehen,<br />

sondern auch Unternehmer/Selbstständige. Die Berechnung und Höhe des Verletztengeldes<br />

<strong>für</strong> Unternehmer/Selbstständige und - soweit mitversichert - <strong>für</strong> den im Betrieb tätigen<br />

Ehegatten/Lebenspartner bemessen sich pro Kalendertag<br />

• bei pflichtversicherten Unternehmern/Selbstständigen nach dem per Satzung vorgegebenen<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst,<br />

• bei zusatz- und freiwillig versicherten Unternehmern/Selbstständigen nach der Höhe der<br />

(selbst gewählten) Versicherungssumme.<br />

Bei Unternehmern/Selbstständigen wird das Verletztengeld in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes/der<br />

Versicherungssumme gezahlt.<br />

54.000 EUR Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />

450<br />

= 120 EUR kalendertäglich<br />

Die Satzungen der jeweiligen Berufsgenossenschaften sehen in der Regel eine höhere als<br />

<strong>die</strong> im Beispiel genannte Summe vor, und zwar bis zu 84.000 EUR im Jahr. Der Betrag von<br />

120 EUR pro Kalendertag erhöht sich entsprechend.<br />

Die Berufsgenossenschaft kann <strong>die</strong> Höhe der Versicherungssumme von dem Nachweis abhängig<br />

machen, dass <strong>die</strong>se dem tatsächlichen Arbeitseinkommen entspricht. Ist das tatsächliche<br />

Arbeitseinkommen niedriger, ist <strong>die</strong> Berufsgenossenschaft berechtigt, <strong>die</strong> Höhe<br />

der Versicherungssumme herabzusetzen.<br />

Immer mehr Berufsgenossenschaften gehen dazu über, auch bei freiwillig versicherten Unternehmern/Selbstständigen<br />

<strong>die</strong> Geldleistungen erst nach einer Karenzzeit (z.B. Berufsgenossenschaft<br />

Handel und Warendistribution ab 7. Woche) zu zahlen und nicht mehr automatisch<br />

mit dem Tage, an dem <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls ärztlich<br />

festgestellt worden ist.<br />

5.3.2 Übergangsgeld<br />

Gemäß § 49 SGB VII wird Übergangsgeld erbracht, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält.<br />

Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes bestimmen sich laut § 50 SGB VII nach den<br />

§§ 46 bis 51 SGB IX - § 46 (1) SGB IX lautet:<br />

(1) Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen<br />

Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt<br />

(Regelentgelt) zu Grunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung<br />

des § 47 berechnete Nettoarbeitsentgelt; hierbei gilt <strong>die</strong> <strong>für</strong> den Rehabilitationsträger<br />

jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze. Beider Berechnung des Regelentgelts<br />

204


und des Nettoarbeitsentgelts werden <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Beitragsbemessung und Beitragstragung<br />

geltenden Besonderheiten der Gleitzone nach § 20 Abs. 2 des Vierten<br />

Buches nicht berücksichtigt. Das Übergangsgeld beträgt<br />

1. <strong>für</strong> Leistungsempfänger, <strong>die</strong> mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis<br />

5 des Einkommensteuergesetzes haben, oder deren Ehegatten oder Lebenspartner,<br />

mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben, eine Erwerbstätigkeit nicht<br />

ausüben können, weil sie <strong>die</strong> Leistungsempfänger pflegen oder selbst der Pflege<br />

bedürfen und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben,<br />

75 vom Hundert,<br />

2. <strong>für</strong> <strong>die</strong> übrigen Leistungsempfänger 68 vom Hundert des nach Satz 1 oder § 48<br />

maßgebenden Betrages. 4 Bei Übergangsgeld der Träger der Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge<br />

wird unter den Voraussetzungen von Satz 2 Nr. 1 ein Vomhundertsatz von 80, im<br />

Übrigen ein Vomhundertsatz von 70 zu Grunde gelegt.<br />

(2) Für <strong>die</strong> Berechnung des Nettoarbeitsentgelts nach Absatz 1 Satz 1 wird der sich aus<br />

dem kalendertäglichen Hinzurechnungsbetrag nach § 47 Abs. 1 Satz 6 ergebende Anteil<br />

am Nettoarbeitsentgelt mit dem Vomhundertsatz angesetzt, der sich aus dem Verhältnis<br />

des kalendertäglichen Regelentgeltbetrages nach § 47 Abs. 1 Satz 1 bis 5 zu<br />

dem sich aus <strong>die</strong>sem Regelentgeltbetrag ergebenden Nettoarbeitsentgelt ergibt. Das<br />

kalendertägliche Übergangsgeld darf das sich aus dem Arbeitsentgelt nach § 47 Abs.<br />

1 Satz 1 bis 5 ergebende kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.<br />

5.4 Renten, Beihilfen, Abfindungen<br />

5.4.1 Renten an Versicherte<br />

Die Verletztenrente der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> ist als eine der wichtigsten Geldleistungen<br />

anzusehen, da sie direkt der wirtschaftlichen Absicherung des Verletzten bzw. seiner<br />

Angehörigen <strong>die</strong>nt. Zur Gewährung der Verletztenrente ist es nach § 56 Abs. 1 Satz 1<br />

SGB VII erforderlich, dass <strong>die</strong> Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über <strong>die</strong> 26.<br />

Woche hinaus um mindestens 20 vom Hundert gemindert ist.<br />

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) richtet sich nach dem Umfang der sich aus der<br />

Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten<br />

Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Bei jugendlichen<br />

Versicherten wird <strong>die</strong> Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Auswirkungen bemessen,<br />

<strong>die</strong> sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.<br />

Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird <strong>die</strong> Vollrente geleistet; sie beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes.<br />

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit wird eine Teilrente geleistet;<br />

sie wird in Höhe des Vomhundertsatzes der Vollrente festgesetzt, der dem Grad der<br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht.<br />

Berechnungsgrundlage und Höhe der Verletztenrente:<br />

Der Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst bzw. <strong>die</strong> Versicherungssumme bildet <strong>die</strong> Grundlage zur Berechnung<br />

der Verletztenrente. Wie bereits auf Seite 14 erwähnt, beträgt <strong>die</strong> Höchstgrenze <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Berechnung des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes nach § 85 Abs. 2 SGB VII das Zweifache der im<br />

Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße (siehe Fußnote Seite 5), wobei<br />

<strong>die</strong> Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft eine höhere Ver<strong>die</strong>nstgrenze vorsehen<br />

kann. Der Mindestjahresarbeitsver<strong>die</strong>nst beträgt <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben, 60 vom Hundert und <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> im Zeitpunkt des Versicherungsfalls<br />

das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 40 vom Hundert der zum<br />

Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße. Diese wurde <strong>für</strong> das Jahr<br />

2012 auf 31.500 EUR (alte Bundesländer) bzw. 26.880 EUR (neue Bundesländer) festgelegt.<br />

205


Berechnungsbeispiel zur Verletztenrente:<br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

20 v.H.<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />

36.000 EUR<br />

Vollrente (2/3 von 36.000 EUR) jährlich 24.000 EUR<br />

Teilrente (20 v.H. von 24.000 EUR) jährlich 4.800 EUR<br />

4.800 EUR : 12 Monate monatlich 400 EUR<br />

5.4.1.1 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten<br />

Schwerverletzte (= Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 vom Hundert), <strong>die</strong><br />

einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können und außerdem keine Rente aus der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, erhalten eine Schwerverletztenzulage von 10<br />

vom Hundert der Verletztenrente (§ 57 SGB VII).<br />

5.4.2 Leistungen an Hinterbliebene<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gewährung von Geldleistungen an <strong>die</strong> Hinterbliebenen ist, dass der<br />

Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalls oder an den Folgen einer anerkannten Berufskrankheit<br />

gestorben ist. Die Hinterbliebenen haben Anspruch auf Sterbegeld, Erstattung der<br />

Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann<br />

eine Beihilfe gewährt werden, wenn der Tod nicht Folge eines Versicherungsfalls war.<br />

5.4.2.1 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten<br />

Das Sterbegeld beträgt nach § 64 SGB VII ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden<br />

Bezugsgröße. Überführungskosten werden erstattet, wenn der Tod nicht am Ort der<br />

ständigen Familienwohnung des Versicherten eingetreten ist und der Versicherte sich dort<br />

aus Gründen aufgehalten hat, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit<br />

den Folgen des Versicherungsfalls stehen.<br />

Das Sterbegeld und <strong>die</strong> Überführungskosten werden an denjenigen Berechtigten gezahlt,<br />

der <strong>die</strong> Bestattungs- und Überführungskosten trägt.<br />

5.4.2.2 Witwen- und Witwerrente<br />

Witwen oder Witwer von Versicherten erhalten eine Witwen- oder Witwerrente, solange sie<br />

nicht wieder geheiratet haben.<br />

5.4.2.2.1 Einfache Witwen- und Witwerrente<br />

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tode des Versicherten wird nach § 65 Abs.<br />

2 Nr. 1 SGB VII <strong>die</strong> Hinterbliebenenrente in Höhe der Vollrente (2/3 des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes<br />

bzw. der Versicherungssumme) gezahlt. Die einfache Witwen- und Witwerrente<br />

(§ 65 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII) beträgt anschließend 30 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes<br />

bzw. der Versicherungssumme und wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen der<br />

erhöhten Witwen- und Witwerrente nicht vorliegen. Der Anspruch besteht längstens <strong>für</strong> 24<br />

Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist.<br />

Berechnungsbeispiel zur einfachen Witwen-/Witwerrente:<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />

18.000 EUR<br />

Einfache Witwen-/Witwerrente (30 v.H. von 18.000 EUR) jährlich 5.400 EUR<br />

5.400 EUR : 12 Monate monatlich 450 EUR<br />

206


5.4.2.2.2 Erhöhte Witwen- und Witwerrente<br />

Die erhöhte Witwen- und Witwerrente (§ 65 Abs. 2 Nr. 3 SGB VII) beträgt 40 vom Hundert<br />

des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme und wird gezahlt,<br />

- solange <strong>die</strong> Witwe/der Witwer ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder <strong>für</strong> ein<br />

Kind sorgen, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung Anspruch<br />

auf Waisenrente hat oder nur deswegen nicht hat, weil das 27. Lebensjahr vollendet<br />

wurde,<br />

- wenn Witwen oder Witwer das 47. Lebensjahr vollendet haben oder<br />

- solange Witwen oder Witwer erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne<br />

des Sechsten Buches sind; Entscheidungen des Trägers der Rentenversicherung über<br />

Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind <strong>für</strong> den <strong>Unfallversicherung</strong>sträger bindend.<br />

Berechnungsbeispiel zur erhöhten Witwen-/Witwerrente:<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />

18.000 EUR<br />

Erhöhte Witwen-/Witwerrente (40 v.H. von 18.000 EUR) jährlich 7.200 EUR<br />

7.200 EUR : 12 Monate monatlich 600 EUR<br />

5.4.2.2.3 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten<br />

Frühere Ehegatten von Versicherten, deren Ehe mit ihnen geschieden, <strong>für</strong> nichtig erklärt<br />

oder aufgehoben ist, erhalten auf Antrag eine Rente in Höhe der Witwen-/Witwerrente,<br />

wenn der/<strong>die</strong> Versicherte während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet hat<br />

oder dem früheren Ehegatten im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod der/des<br />

Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zustand (§ 66 SGB VII).<br />

5.4.2.3 Waisenrente<br />

Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten gemäß § 67 f. SGB VII bis zur Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres - soweit sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden,<br />

sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befinden, <strong>die</strong> zwischen<br />

zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung<br />

des gesetzlichen Wehr<strong>die</strong>nstes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes liegt,<br />

ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen<br />

Jahres oder der Ableistung eines freiwilligen ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes<br />

zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten oder wegen körperlicher, geistiger<br />

oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, bis zur<br />

Vollendung des 27. Lebensjahres - eine<br />

- Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elternteil haben,<br />

- Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben.<br />

Die Rente beträgt 20 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme<br />

<strong>für</strong> eine Halbwaise, 30 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme<br />

<strong>für</strong> eine Vollwaise.<br />

Berechnungsbeispiel zur Halbwaisenrente:<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />

18.000 EUR<br />

Halbwaisenrente (20 v.H. von 18.000 EUR) jährlich 3.600 EUR<br />

3.600 EUR : 12 Monate monatlich 300 EUR<br />

207


Berechnungsbeispiel zur Vollwaisenrente:<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />

18.000 EUR<br />

Vollwaisenrente (30 v.H. von 18.000 EUR) jährlich 5.400 EUR<br />

5.400 EUR : 12 Monate monatlich 450 EUR<br />

5.4.2.4 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie<br />

Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- oder Pflegeeltern der/des Verstorbenen, <strong>die</strong> von<br />

der/dem Verstorbenen zur Zeit des Todes aus deren/dessen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen<br />

wesentlich unterhalten worden sind oder ohne den Versicherungsfall wesentlich<br />

unterhalten worden wären, erhalten gemäß § 69 SGB VII eine Rente, solange sie ohne den<br />

Versicherungsfall gegen <strong>die</strong>/den Verstorbenen einen Anspruch auf Unterhalt wegen Unterhaltsbedürftigkeit<br />

hätten geltend machen können.<br />

Die Rente beträgt<br />

• 20 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme <strong>für</strong> einen<br />

Elternteil,<br />

• 30 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme <strong>für</strong> ein Elternpaar.<br />

208


5.4.3 Abfindung<br />

5.4.3.1 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert<br />

Versicherte, <strong>die</strong> Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von<br />

40 vom Hundert oder mehr haben, können auf ihren Antrag bis zur Hälfte der Rente <strong>für</strong> einen<br />

Zeitraum von zehn Jahren abgefunden werden.<br />

Voraussetzung da<strong>für</strong> ist gemäß § 78 SGB VII, dass <strong>die</strong> Versicherten das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben und nicht zu erwarten ist, dass innerhalb des Abfindungszeitraumes <strong>die</strong><br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt.<br />

Als Abfindungssumme wird das Neunfache des der Abfindung zugrundeliegenden Jahresbetrages<br />

der Rente gezahlt. Gleichzeitig erhalten <strong>die</strong> Versicherten <strong>für</strong> einen Zeitraum von<br />

10 Jahren nur <strong>die</strong> Hälfte ihrer Rente. Mit Beginn des 11. Rentenjahres zahlt <strong>die</strong> gesetzliche<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> dann wieder <strong>die</strong> volle Rente.<br />

5.4.3.2 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert<br />

Eine Abfindung können Versicherte auch dann erhalten, wenn sie Anspruch auf eine Rente<br />

wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 vom Hundert haben. Diese Abfindung<br />

ist gemäß § 76 SGB VII allerdings nur auf Dauer möglich, das heißt, <strong>die</strong> Rentenzahlung<br />

ist auf Antrag durch eine dem Kapitalwert der Rente entsprechende einmalige Abfindung<br />

vollständig abgegolten. Der Versicherte erhält anschließend keine Rente mehr, es sei<br />

denn, sein Gesundheitszustand verschlimmert sich aufgrund der Folgen des Versicherungsfalls<br />

so sehr, dass er einen Anspruch auf eine höhere als <strong>die</strong> bisherige Rente hat.<br />

5.4.3.3 Abfindung mit einer Gesamtvergütung<br />

Neben den beiden vorgenannten Regelungen kann der <strong>Unfallversicherung</strong>sträger auch ohne<br />

Antrag des Versicherten gemäß § 75 SGB VII eine einmalige Abfindung in Höhe des<br />

voraussichtlichen Rentenaufwands vorsehen, wenn nach allgemeinen Erfahrungen unter<br />

Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls zu erwarten ist, dass der Anspruch<br />

auf Rentenzahlung nur vorübergehend besteht (vorläufige Entschädigung). In <strong>die</strong>sem<br />

Fall kann der <strong>Unfallversicherung</strong>sträger dem Versicherten nach Abschluss der Heilbehandlung<br />

mit einer Gesamtvergütung in Höhe des voraussichtlichen Rentenaufwands abfinden.<br />

Sollte sich nach Ablauf des Zeitraumes, <strong>für</strong> den <strong>die</strong> Gesamtvergütung bestimmt war,<br />

herausstellen, dass ein weiterer Anspruch besteht, so wird <strong>die</strong> Rente auf Antrag weiter gezahlt.<br />

209


5.5 Kürzungen von Rentenleistungen beim Zusammentreffen von Renten<br />

Wer durch einen Arbeitsunfall erwerbs- bzw. berufsunfähig wird, erhält in der Regel neben<br />

der Unfallrente aus der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> (GUV) auch eine Rente aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (GRV). Beide Leistungen dürfen zusammen einen Höchstbetrag<br />

nicht überschreiten.<br />

Dabei wird <strong>die</strong> Rente der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> (GUV) jedoch nicht in vollem Umfang<br />

in <strong>die</strong> Berechnung des Höchstbetrages einbezogen; es bleibt ein Betrag anrechnungsfrei,<br />

der bei gleichem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Grundrente nach<br />

dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gezahlt würde.<br />

Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung des Höchstbetrages beider Renten (GUV und GRV) zusammen<br />

ist der „Grenzbetrag" gemäß § 93 Abs. 3 SGB VI. Dieser wird wie folgt berechnet:<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/<br />

Rentenartfaktor<br />

Versicherungssumme : 12 x 70 % x gemäß =<br />

der GUV<br />

§ 67 SGB VI<br />

Monatlicher<br />

Grenzbetrag<br />

Übersteigt <strong>die</strong> Summe der Rente der GRV und der Rente der GUV (nur anzurechnender<br />

Teil) den monatlichen Grenzbetrag, so wird <strong>die</strong> Rente der GRV um den errechneten Differenzbetrag<br />

gekürzt.<br />

Bei einer Änderung der Rentenart (z.B. von Berufsunfähigkeitsrente in Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

oder Altersrente) ändert sich u.U. auch der Rentenartfaktor und damit auch <strong>die</strong> Höhe<br />

des Grenzbetrages. Eine eventuelle Kürzung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

fällt ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt geringer aus bzw. wird nicht mehr vorgenommen.<br />

Rentenartfaktoren<br />

Der Rentenartfaktor beträgt bei:<br />

Freibeträge gemäß<br />

Bundesversorgungsgesetz<br />

Bei Minderung der Erwerbsfähigkeit:<br />

1. Renten wegen Alters<br />

2. Rente wegen<br />

teilweiser Erwerbsminderung<br />

3. Rente wegen<br />

voller Erwerbsminderung<br />

4. Erziehungsrente<br />

5. Einfache Witwen-/Witwerrente<br />

6. Erhöhte Witwen-/Witwerrente<br />

7. Halbwaisenrente<br />

8. Vollwaisenrente<br />

1,00<br />

0,50<br />

1,00<br />

1,00<br />

0,25<br />

0,55<br />

0,10<br />

0,20<br />

um 30 %<br />

um 40 %<br />

um 50 %<br />

um 60 %<br />

um 70 %<br />

um 80 %<br />

um 90 %<br />

=<br />

=<br />

=<br />

=<br />

=<br />

=<br />

=<br />

bei Erwerbsunfähigkeit =<br />

Stand: 01.07.2010<br />

127 EUR<br />

174 EUR<br />

233 EUR<br />

295 EUR<br />

409 EUR<br />

495 EUR<br />

595 EUR<br />

666 EUR<br />

Ausnahme:<br />

Eine Kürzung von Rentenleistungen beim Zusammentreffen von Renten wird nicht vorgenommen,<br />

wenn <strong>die</strong> Rente aus der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />

1. <strong>für</strong> einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn oder nach Eintritt<br />

der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat, oder<br />

2. auf eigener Beitragsleistung des Versicherten oder seines Ehegatten beruht (z.B. bei<br />

Selbständigen).<br />

210


Beispiel zur Berechnung einer Gesamtrente unter Berücksichtigung von Kürzungen<br />

beim Zusammentreffen von Renten aus der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> (GUV)<br />

und gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

(MdE) von 80 vom Hundert<br />

1. Berechnung des monatlichen Grenzbetrages<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme der GUV = 34.200 EUR<br />

Monatlicher Betrag (34.200 EUR : 12 Monate) = 2.850 EUR<br />

Begrenzung auf 70 % (70 % von 2.850 EUR) = 1.995 EUR<br />

x Rentenartfaktor 1,0 (da Rente wegen voller Erwerbsminderung) = 1.995 EUR<br />

Monatlicher Grenzbetrag = 1.995 EUR<br />

2. Berechnung der Summe beider Renten (GUV und GRV) vor eventueller Kürzung<br />

Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme der GUV = 34.200 EUR<br />

Vollrente = 2/3 des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme der GUV = 22.800 EUR<br />

Teilrente = 80 v.H. der Vollrente (da Grad der MdE = 80 v.H.) = 18.240 EUR<br />

Monatliche Rente der GUV (18.240 EUR : 12 Monate) = 1.520 EUR<br />

Rente der GRV (<strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Berechnungsbeispiel angenommen) = 1.300 EUR<br />

x Rentenartfaktor 1,0 (da Rente wegen voller Erwerbsminderung) = 1.300 EUR<br />

Monatliche Rente der GUV) = 1.300 EUR<br />

Summe beider Renten vor eventueller Kürzung = 2.820 EUR<br />

3. Berechnung des Betrages, der den monatlichen Grenzbetrag übersteigt<br />

Rente der GUV = 1.520 EUR<br />

Abzüglich Freibetrag gemäß Bundesversorgungsgesetz bei 80 v.H. MdE = 495 EUR<br />

Anrechenbare Rente der GUV = 1.025 EUR<br />

Zuzüglich der Rente der GRV = 1.300 EUR<br />

Summe beider Renten = 2.325 EUR<br />

Abzüglich Grenzbetrag = 1.995 EUR<br />

Betrag, der den monatlichen Grenzbetrag übersteigt = 330 EUR<br />

4. Berechnung der tatsächlichen Gesamtrente (GRV + GUV)<br />

Rente der GRV = 1.300 EUR<br />

Abzüglich des Betrages, der den monatlichen Grenzbetrag übersteigt = 330 EUR<br />

Gekürzte Rente der GRV = 970 EUR<br />

Zuzüglich Rente der GUV = 1.520 EUR<br />

Tatsächliche (gekürzte) Gesamtrente (GRV + GUV) = 2.490 EUR<br />

211


6 Schülerunfallversicherung<br />

Neben der großen Gruppe von Arbeitnehmern und Selbstständigen, <strong>die</strong> vom gesetzlichen<br />

Unfall-Versicherungsschutz erfasst werden, sind seit dem 01.04.1971 auch Schüler und<br />

Studenten sowie Kinder unfallversichert. Hierbei handelt es sich nach § 2 Abs. 1 Nr. 8<br />

SGB VII im Einzelnen um<br />

a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger <strong>für</strong> den Betrieb der<br />

Einrichtung der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund<br />

einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen,<br />

b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während<br />

der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder<br />

im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,<br />

c) Stu<strong>die</strong>rende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen.<br />

Von der Leistungsseite her besitzen <strong>die</strong> Versicherten der Schülerunfallversicherung den<br />

gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> erfassten<br />

Personengruppen. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern, <strong>die</strong> über ein regelmäßiges<br />

Einkommen verfügen, das als Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> alle Geldleistungen <strong>die</strong>nt, haben<br />

Schüler und Studenten sowie Kinder in der Regel kein festes Einkommen.<br />

Aus <strong>die</strong>sem Grunde gilt nach § 85 f. SGB VII als Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst<br />

- <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 25 vom Hundert,<br />

- <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 33 1/3 vom Hundert,<br />

- <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 40 vom Hundert,<br />

- <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr vollendet haben, 60 vom Hundert<br />

der im Zeitpunkt des Arbeitsunfalls maßgebenden Bezugsgröße nach § 18 SBG IV (siehe<br />

Fußnote Seite 5).<br />

Die Bezugsgröße <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> beträgt 32.340 EUR in den alten Bundesländern und<br />

27.300 EUR in den neuen Bundesländern.<br />

Die Rente wird anteilig des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 2/3 des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes<br />

bzw. der Versicherungssumme berechnet.<br />

Berechnungsbeispiel:<br />

Ein 16-jähriger Schüler erleidet auf dem Weg zur Schule einen Verkehrsunfall; <strong>die</strong> Minderung<br />

der Erwerbsfähigkeit beträgt 50 vom Hundert:<br />

Alte Bundesländer<br />

Neue Bundesländer<br />

Bezugsgröße <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> 32.340 EUR 27.300 EUR<br />

40 vom Hundert der Bezugsgröße 12.936 EUR 10.920 EUR<br />

2/3 davon = Vollrente 8.624 EUR 7.280 EUR<br />

50 vom Hundert der Vollrente = Teilrente 4.312 EUR 3.640 EUR<br />

10 vom Hundert Schwerverletztenzulage 431 EUR 364 EUR<br />

Teilrente insgesamt 4.743 EUR 4.0042 EUR<br />

Teilrente : 12 Monate = monatliche Rente 395 EUR 333 EUR<br />

212


7 Die Berufsgenossenschaften<br />

sind Hauptträger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>. Es bestehen seit dem 01.01.2011 nur noch 9 gewerbliche und 8 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften<br />

sowie <strong>die</strong> Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Gewerbezweigen gegliedert. Jeder aufgrund<br />

eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses Beschäftigte ist kraft Gesetzes gegen <strong>die</strong> Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.<br />

Der Unternehmer und der im Unternehmen tätige Ehegatte sind in der gewerblichen Wirtschaft nicht kraft Gesetzes versichert; sie können aber durch<br />

<strong>die</strong> Satzungen der Berufsgenossenschaften zur Pflichtversicherung herangezogen werden. In <strong>die</strong>sem Falle besteht <strong>die</strong> Möglichkeit der Zusatzversicherung<br />

bis zur satzungsgemäß festgelegten Höchstversicherungssumme. Unternehmer, <strong>die</strong> der Versicherungspflicht nicht unterliegen, können sich freiwillig versichern.<br />

Folgende Aufstellung enthält <strong>die</strong> gewerblichen Berufsgenossenschaften und <strong>die</strong> See-Berufsgenossenschaft, unterteilt nach Unternehmer (U) und Ehegatte<br />

(E) sowie <strong>die</strong> Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstgrenzen (JAV) <strong>für</strong> Arbeitnehmer.<br />

Berufsgenossenschaft<br />

(BG)<br />

Name und Sitz<br />

Berufsgenossenschaft der<br />

Bauwirtschaft<br />

Hildegardstraße 28-30<br />

10715 Berlin<br />

Tel.-Nr.: 030 85781-0<br />

Internet: www.baubg.de<br />

E-Mail:<br />

info@bau-bg.de<br />

Örtliche<br />

Zuständigkeit<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Sachliche<br />

Zuständigkeit<br />

Die Berufsgenossenschaft ist<br />

sachlich zuständig <strong>für</strong> Unternehmen<br />

des Hoch- und<br />

Tiefbaus aller Art.<br />

Unter-<br />

Versicherungsschutz<br />

nehmer Pflicht<br />

Zusatz-<br />

Freiwillig<br />

Ehegatte<br />

versicherung<br />

U nein nein ja, mind. 32.340 EUR<br />

max. 62.400 EUR<br />

E wie Unternehmer<br />

Satzung: 14.06.2012<br />

BG Rohstoffe und chemischen<br />

Industrie<br />

Kur<strong>für</strong>sten-Anlage 62<br />

69115 Heidelberg<br />

Tel.-Nr.: 06221/5108-0<br />

Internet:<br />

www.bgrci.de<br />

E-Mail:<br />

Info@bgrci.de<br />

Satzung: 14.10.2011<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Alle Unternehmen, <strong>die</strong> der<br />

Knappschaft unterliegen,<br />

alle Unternehmen des Steinbruchsgewerbes,<br />

der Chemischen Industrie,<br />

der Papierherstellung und<br />

-verarbeitung<br />

der Lederherstellung und<br />

-verarbeitung (auch Lederimitat)<br />

und alle Unternehmen der<br />

Zuckerherstellung und<br />

-verarbeitung.<br />

JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />

62.400 EUR<br />

U nein nein ja, mind. 32.340 EUR<br />

max. 74.400 EUR<br />

E wie Unternehmer<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Ottenser Hauptstr. 54<br />

22765 Hamburg<br />

Tel.-Nr.: 040 / 39 80-0<br />

Internet: www.bgf.de<br />

E-Mail: hv-m@bgf.de<br />

Satzung: 01.01.2012<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Die BG ist als <strong>Unfallversicherung</strong><br />

zuständig <strong>für</strong> fast alles,<br />

was rollt, fliegt und schwimmt.<br />

Hierzu gehören <strong>die</strong> großen<br />

Branchen Güter- und Personentransport,<br />

Entsorgung,<br />

Logistik, Luftfahrt, Binnenschifffahrt,<br />

Seeschifffahrt und<br />

Fischerei, aber auch Fliegerund<br />

Fahrschulen, Lotsbetriebe,<br />

Abschlepp<strong>die</strong>nste, Bestattungsunternehmen<br />

und<br />

Reittierhaltungen.<br />

JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />

U ja, 20.000 EUR ja, max. 72.000 EUR<br />

Befreiung möglich,<br />

wenn mehr als 5<br />

Personen regelmäßig<br />

beschäftigt werden,<br />

und bei nur geringfügiger<br />

Tätigkeit (gilt<br />

nicht <strong>für</strong> Küstenschiffer)<br />

nein<br />

74.400 EUR<br />

E nein nein ja, mind. 20.000 EUR<br />

max. 72.000 EUR<br />

JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />

72.000 EUR<br />

213


Berufsgenossenschaft<br />

(BG)<br />

Name und Sitz<br />

BG Energie Textil Elektro<br />

Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Gustav-Heinemann-Ufer<br />

130<br />

50968 Köln<br />

Tel.-Nr.: 0221/3778-0<br />

Internet: www.bgetem.de<br />

E-Mail: info@begfe.de<br />

Satzung: 01.07.2012<br />

Örtliche<br />

Zuständigkeit<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Sachliche<br />

Zuständigkeit<br />

Unternehmer der Elektrotechnischen<br />

und feinmechanischen<br />

Produktion, Herstellung<br />

von Groß- und Kleinmusikinstrumenten<br />

und Saiten,<br />

Erzeugung und Verteilung<br />

elektrischer Energie einschließlich<br />

Kernkraftwerke,<br />

Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft,<br />

Wasserversorgung<br />

und Abwasserentsorgung,<br />

Betriebe der Gold-,<br />

Silber-, Bijouteriewaren- und<br />

Metallkurzwarenherstellung,<br />

Unternehmer der Textil und<br />

Bekleidungsindustrie sowie<br />

der Druck und Papierverarbeitung.<br />

Unternehmer<br />

Ehegatte<br />

U<br />

Pflicht<br />

ja, 22.800 EUR<br />

<strong>für</strong> Unternehmer, <strong>die</strong><br />

der ehemaligen BG<br />

Textil und Bekleidung<br />

zugeordnet waren<br />

sowie<br />

Unternehmer, <strong>die</strong> der<br />

ehemaligen BG<br />

Druck- und Papierverarbeitung<br />

zugeordnet<br />

waren.<br />

Befreiung auf Antrag<br />

möglich, wenn nicht<br />

mehr als 100 Arbeitstage<br />

(1 Tag = 8<br />

Stunden) gearbeitet<br />

wird.<br />

Versicherungsschutz<br />

Zusatz-<br />

Freiwillig<br />

versicherung<br />

ja, max. 78.000 EUR<br />

ja, mind. 22.800 EUR<br />

max. 78.000 EUR<br />

E<br />

wie Unternehmer<br />

BG <strong>für</strong> Gesundheits<strong>die</strong>nst<br />

und Wohlfahrtspflege<br />

Pappelallee 35/37<br />

22089 Hamburg<br />

Tel.-Nr.: 040/20207-0<br />

Internet:<br />

www.bgw-online.de<br />

E-Mail:<br />

webmaster@bgw-online.de<br />

Satzung: 01.01.<strong>2013</strong><br />

BG Handel und Waren<br />

Distribution<br />

M 5, 7<br />

68161 Mannheim<br />

Tel.-Nr.: 0621/183-0<br />

Internet: www.bghw.de<br />

E-Mail:<br />

Satzung: 01.01.2011<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Unternehmen im Gesundheitsund<br />

Veterinärwesen sowie in<br />

der Wohlfahrtspflege, Laboratorien<br />

<strong>für</strong> medizinische Untersuchungen<br />

und Versuche,<br />

Laboratorien <strong>für</strong> naturwissenschaftliche<br />

Untersuchungen<br />

und Versuche, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Zwecke<br />

des Gesundheits<strong>die</strong>nstes<br />

arbeiten, Unternehmen, <strong>die</strong><br />

Röntgeneinrichtungen im<br />

Gesundheits<strong>die</strong>nst verwenden,<br />

Privatkindergärten,<br />

Kosmetikbetriebe, Friseurbetriebe<br />

JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer (der ehemaligen<br />

BG Gas, Fernwärme und Wasserwirtschaft)<br />

JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />

U ja, kraft Gesetzes alle ja, <strong>für</strong> kraft Gesetzes<br />

selbstständig im Versicherte und <strong>für</strong><br />

Bereich des Gesundheits<strong>die</strong>nst<br />

Friseure<br />

Tätigen max. 84.000 EUR<br />

(Hebammen, Masseure<br />

usw.)<br />

20.000 EUR Keine<br />

Befreiung möglich!<br />

E<br />

ja, kraft Satzung <strong>für</strong><br />

Friseure,<br />

20.000 EUR<br />

Befreiung möglich bei<br />

geringfügiger Tätigkeit<br />

wie Unternehmer<br />

84.000 EUR<br />

78.000 EUR<br />

ja, u.a. selbstständige<br />

Ärzte, Zahnärzte, Dentisten,<br />

Apotheker<br />

mind. 20.000 EUR<br />

max. 84.000 EUR<br />

JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />

84.000 EUR<br />

Unternehmen des Großhandels<br />

mit und ohne Lager, Ein-<br />

U nein nein ja, 20.000 EUR<br />

max. 72.000 EUR<br />

und Verkaufsvereinigungen, E wie Unternehmer<br />

Brennstoff-, Treibstoff- und<br />

Mineralölhandlungen, Versandgeschäfte,<br />

Handelsvertreter,<br />

<strong>die</strong> ein Lager unterhalten,<br />

Speditionsunternehmen,<br />

Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebsunternehmen,<br />

Automatenaufstellunternehmen<br />

und<br />

<strong>für</strong> Unternehmen des Einzelhandels<br />

JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer: 72.000 EUR<br />

214


Berufsgenossenschaft<br />

(BG)<br />

Name und Sitz<br />

BG Holz und Metall<br />

Kreuzstr. 45<br />

40210 Düsseldorf<br />

Tel.-Nr.: 080099900800<br />

Internet:<br />

www.bghm.de<br />

E-Mail:<br />

webmaster@ bghm.de<br />

Örtliche<br />

Zuständigkeit<br />

Bundesland<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen sowie<br />

Regierungsbezirke<br />

Koblenz<br />

und Trier<br />

Sachliche<br />

Zuständigkeit<br />

Hüttenwerke, Hochofenbetriebe,<br />

Sinter-, Pelletisier- und<br />

Röstanlagen, Eisen- und<br />

Nichteisen-Metallhütten,<br />

Sintermetallwerke, Stahlwerke,<br />

Stahlgießereien, Walzund<br />

Röhrenwerke, Hammerund<br />

Schmiedepresswerke.<br />

Unternehmer<br />

Versicherungsschutz<br />

Pflicht<br />

Zusatz-<br />

Freiwillig<br />

Ehegatte<br />

versicherung<br />

U nein nein ja, mind. 18.600 EUR<br />

max. 84.000 EUR<br />

E wie Unternehmer<br />

Satzung: 22.06.2012<br />

BG Nahrungsmittel und<br />

Gastgewerbe<br />

Dynamostr. 7-9<br />

68165 Mannheim<br />

Tel.-Nr.: 0621/4456-0<br />

Internet: www.bgn.de<br />

E-Mail: info@bgn.de<br />

Satzung: 01.01.2011<br />

BG der Banken, Versicherungen,<br />

Verwaltungen,<br />

freien Beruf, besonderer<br />

Unternehmen sowie Unternehmen<br />

der keramischen<br />

und Glas-Industrie<br />

Verwaltungs-BG<br />

Deelbögenkamp 4<br />

22297 Hamburg<br />

Tel.-Nr.: 040 / 51 46-0<br />

Internet: www.vbg.de<br />

E-Mail:<br />

HV.Hamburgr@vbg.de<br />

Satzung: 05.09.2012<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />

U Ja, <strong>für</strong> Unternehmer, ja, max. 62.400 EUR<br />

<strong>die</strong> in der Fleischerei-<br />

BG versichert waren,<br />

25.872 EUR<br />

E wie Unternehmer<br />

84.000 EUR<br />

ja, soweit nicht pflichtversichert,<br />

ja, mind. 26.400 EUR<br />

max. 62.400 EUR<br />

JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />

62.400 EUR<br />

(Fleischer) 72.000 EUR<br />

U nein nein ja, mind. 31.500 EUR<br />

max. 84.000 EUR<br />

E<br />

wie Unternehmer<br />

Mahl- und Schälmühlen,<br />

Herstellung von Backwaren<br />

und Nährmitteln, Obst- und<br />

Gemüseverarbeitung, Alkoholbrennereien,<br />

Herstellung<br />

von Spirituosen, Weinherstellung<br />

und -verarbeitung<br />

einschl. Sektkellerei, Gaststätten<br />

und Beherbergungsgewerbe,<br />

Schaustellungsgewerbe<br />

einschl. Zirkusse<br />

Banken, Sparkassen, Bausparkassen,<br />

Leihhäuser,<br />

Versicherungen, BfA, LVA,<br />

AOK, Innungs- und Ersatzkrankenkassen,<br />

Verwaltungen,<br />

Gewerkschaften, Vereine,<br />

Freie Berufe, Besondere<br />

Unternehmungen (z.B. Grundstücksverwalter)<br />

Ton-, Lehm-, Kaolingewinnung,<br />

-zurichtung und -<br />

aufbereitung, Torfgewinnung<br />

und -verarbeitung, Herstellung<br />

und Veredelung grob- und<br />

feinkeramischer Erzeugnisse,<br />

Herstellung künstlicher und<br />

ungebrannter Steinwaren,<br />

Herstellung, Be- und Verarbeitung<br />

von Glas JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer: 84.000 EUR<br />

215


7.1 Die landwirtschaftliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) bilden mit den landwirtschaftlichen Alterskassen, den<br />

landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen <strong>die</strong> Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV).<br />

Ab dem 1. Januar <strong>2013</strong> werden ihre Aufgaben auf <strong>die</strong> neu errichtete Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten<br />

und Gartenbau (SVLFG) übergehen.<br />

Hauptaufgabe der LBGen ist <strong>die</strong> Versicherung von Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen der durch <strong>die</strong> Berufsgenossenschaft<br />

betreuten Unternehmen, der Unternehmer selbst (was einen weiteren wesentlichen Unterschied zu den<br />

gewerblichen Berufsgenossenschaften darstellt, denn dort gehören <strong>die</strong> Unternehmer regelmäßig nicht selbst zum versicherten<br />

Personenkreis) sowie <strong>die</strong> Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,<br />

der Entschädigung von Arbeits- und Wegeunfällen und der Folgen von Berufskrankheiten. Auch eine wirksame Erste Hilfe<br />

in den landwirtschaftlichen Betrieben wird durch <strong>die</strong> LBGen unterstützt. Hierzu werden zum Beispiel <strong>die</strong> Kosten von Ersthelferausbildungen<br />

durch <strong>die</strong> LBGen <strong>für</strong> das Unternehmen übernommen. LBGen haben Unfallverhütungsvorschriften erlassen,<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unternehmer verbindlich sind und <strong>die</strong> laufend den neuesten wissenschaftlichen und aus dem Unfallgeschehen<br />

hergeleiteten Erkenntnissen angepasst werden. Sie betreffen insbesondere <strong>die</strong> Bereiche Betriebseinrichtung, Sicherheitsvorkehrungen<br />

an Arbeitsstätten und Maschinen sowie Verhaltensvorschriften.<br />

Landwirtschaftliche Unternehmer sind verpflichtet, <strong>die</strong>se Vorschriften einzuhalten, alle im Unternehmen Tätigen darüber zu<br />

unterrichten und <strong>die</strong> Einhaltung ständig zu überwachen.<br />

Die LBGen erbringen bei Eintritt des Versicherungsfalles Geld- und Sachleistungen, <strong>die</strong> den Leistungen der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften entsprechen. Der Versicherungsfall tritt ein wenn ein Versicherter Arbeitnehmer einen Unfall während<br />

einer versicherten Tätigkeit erleidet. Ebenso sind der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und der von der Arbeitsstätte<br />

nach Hause versichert. Die Unternehmer selbst und auch deren Ehegatten sind im Gegensatz zu den gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften auch versichert. Es ist nicht erforderlich, dass Arbeitnehmer im landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

beschäftigt werden. Zusätzlich wird zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Betriebs- und Haushaltshilfe gewährt.<br />

Versicherungsfälle <strong>für</strong> <strong>die</strong> LBGen sind wie in der allgemeinen gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> Arbeitsunfälle, Wegeunfälle<br />

und Berufskrankheiten in kausalem Zusammenhang mit Unternehmen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> sie zuständig sind.<br />

Die LBGen sind <strong>für</strong> Unternehmen zuständig, <strong>die</strong> auf dem Gebiet der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus,<br />

der Fischzucht und Teichwirtschaft und der Seen-, Bach,- Flussfischerei tätig sind. Gegen Arbeitsunfälle versichert<br />

sind daher bei den LBGen der landwirtschaftliche Unternehmer selbst (auch Gesellschafter einer landwirtschaftlichen GbR,<br />

KG, GmbH, etc.), der Ehegatte oder Lebenspartner des Landwirts, nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige<br />

sowie Arbeitnehmer des landwirtschaftlichen Betriebs und arbeitnehmerähnlich tätige Personen.<br />

Weiterhin fallen in <strong>die</strong> Zuständigkeit Imkereien ab 26 Völkern, gewerbliche Tierhalter, <strong>die</strong> Nutz- oder Zuchttiere zum Zwecke<br />

der Gewinnung von tierischen Produkten halten, land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie Park- und Gartenpflege<br />

und Friedhöfe.<br />

Der Unternehmensbegriff ist hier weit zu fassen: Selbst kleinste land- und/oder forstwirtschaftliche Flächen fallen nach der<br />

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in <strong>die</strong> Zuständigkeit der LBGen; eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht Voraussetzung,<br />

so dass auch z. B. eine als Hobby verstandene kleine Schafzucht oder Pferdehaltung auf einer Wiese zu den kraft<br />

Gesetzes versicherungs- und beitragspflichtigen Unternehmen im Sinne des SGB VII zählen.<br />

Es handelt sich hier um eine versicherungsrechtliche Begriffsbestimmung, <strong>die</strong> nicht mit umgangssprachlichen, steuerrechtlichen<br />

oder betriebswirtschaftlichen Begriffen zu vergleichen ist: Ein Unfall einer versicherten Person bei einer versicherten<br />

Tätigkeit in solch einem Unternehmen ist - unabhängig davon, ob ein Mitgliedsbeitrag entrichtet worden ist - entschädigungspflichtig<br />

durch <strong>die</strong> LBG. Das bedingt, dass <strong>die</strong> entsprechenden Unternehmen bei den LBGen erfasst sind und ihre<br />

Beiträge zur Solidargemeinschaft entrichten.<br />

Das Sozialgesetzbuch sieht <strong>für</strong> kleinere Unternehmen in <strong>die</strong>sem Sinne (der Grenzwert beträgt 2.500 m²) eine Befreiungsmöglichkeit<br />

auf Antrag vor. Diese Befreiung ist dann endgültig und umfasst den ansonsten auch versicherten Ehegatten<br />

oder eingetragenen Lebenspartner. Sogenannte Spezialkulturen sind hiervon jedoch ausgenommen. Zudem bestimmt es,<br />

dass beispielsweise Klein- oder Ziergärten nicht als landwirtschaftliches Unternehmen gelten sollen. Zur Abgrenzung hat <strong>die</strong><br />

Rechtsprechung über <strong>die</strong> Jahre hinweg basierend auf einer Entscheidung des seinerzeitigen Reichsversicherungamtes manifestiert,<br />

dass ab einer Größe von 2.500 m² nicht mehr von einem derartigen Garten, sondern generell von Landwirtschaft<br />

auszugehen ist. Die Übereinstimmung der m²-Zahl ist dabei rein zufällig.<br />

Zum Zuständigkeitsbereich der LBGen gehören darüber hinaus <strong>die</strong> Landwirtschaftskammern, Unternehmen, <strong>die</strong> unmittelbar<br />

der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft <strong>die</strong>nen, <strong>die</strong> Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung,<br />

dessen Spitzenverband und weiteren Einrichtungen.<br />

In Deutschland bestehen bis zum 31. Dezember 2012 noch acht regionale LBGen sowie <strong>die</strong> bundesweit zuständige BG <strong>für</strong><br />

den Gartenbau. Die LBGen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Verantwortlich sind <strong>die</strong> Vertreterversammlung,<br />

der Vorstand und der Geschäftsführer. Sie sind Mitglieder des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung mit Sitz in Kassel.<br />

216<br />

Seit dem 28. September 2011 lag ein Referentenentwurf und seit dem 2. November 2011 der Regierungsentwurf eines Gesetzes<br />

zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) vor, der <strong>die</strong> Bildung einer<br />

bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts vorsah, in der <strong>die</strong> einzelnen Träger sowie der Spitzenverband ab


1. Januar <strong>2013</strong> eingegliedert werden. Umgesetzt wird <strong>die</strong>se mit der Auflösung der bisherigen Träger und des Spitzenverbandes<br />

einhergehende Eingliederung in einem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017. Der neue Sozialversicherungsträger<br />

wird den Namen Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau tragen.<br />

Finanziert wird <strong>die</strong> landwirtschaftliche <strong>Unfallversicherung</strong> durch Beiträge der landwirtschaftlichen Unternehmer in Form einer<br />

jährlichen Umlage <strong>für</strong> das abgelaufene Kalenderjahr sowie durch Bundesmittel aus dem Agrarhaushalt des Bundes. Berechnungsgrundlage<br />

sind <strong>die</strong> Fläche, <strong>die</strong> Kulturarten, der Wirtschaftswert, der Flächenwert, der Arbeitsbedarf, der Arbeitswert<br />

oder ein anderer angemessener - von der Selbstverwaltung (Vertreterversammlung) der jeweiligen LBG bestimmter -<br />

Maßstab unter Berücksichtigung der Unfallrisiken. Die Einzelheiten regeln <strong>die</strong> Satzungen der einzelnen LBG'n, wobei z. B.<br />

ein Mindestbeitrag festlegt werden kann. Es gibt somit derzeit keinen bundeseinheitlichen Beitragsmaßstab und damit keine<br />

bundeseinheitlichen Beiträge <strong>für</strong> gleich strukturierte und mit vergleichbaren Unfallrisiken belastete landwirtschaftliche Betriebe.<br />

Im Zuge der Umsetzung der LSV-NOG (sh. weiter oben) wird <strong>die</strong>s in den Jahren 2014 bis 2017 geändert.<br />

Übersicht der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften:<br />

Landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Baden-Württemberg<br />

Steinhäuserstr. 14<br />

76135 Karlsruhe<br />

Tel.-Nr.: 0721/8194-0<br />

Internet: www.bw.lsv.de<br />

E-Mail: post@bw.lsv.de<br />

Land- und Forstwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Franken und Oberbayern<br />

Dammwäldchen 4<br />

954447 Bayreuth<br />

Tel.-Nr.: 0921/603-0<br />

Internet: www.fob.lsv.de<br />

E-Mail: Kontakt@fob-lsv.de<br />

Land- und forstwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland<br />

Bartningstr. 57<br />

64289 Darmstadt<br />

Tel.-Nr.: 06151/702-0<br />

Internet:www.hrs.lsv.de<br />

Landwirtschaftliche<br />

Sozialversicherungsträger<br />

Mittel- und Ostdeutschland<br />

Hoppegartener Str. 100<br />

15366 Hönow<br />

Tel.-Nr.: 03342/36-0<br />

Internet: www.mod.lsv.de<br />

E-Mail: mail@mod.lsv.de<br />

Landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Hoher Heckenweg 76-80<br />

48147 Münster<br />

Tel.-Nr.: 0251/2320-0<br />

Internet: www.lsv.de/nrw<br />

E-Mail: mailbox@nrw.lsv.de<br />

Landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben<br />

Dr.-Georg-Hein-Allee 1<br />

84036 Landshut<br />

Tel.-Nr.: 0871/601510<br />

Internet: www.lsv.de/nos/<br />

E-Mail: lbg-kataster@landshut.lsv.de<br />

Landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Schleswig-Holstein und Hamburg<br />

Schulstr. 29<br />

24143 Kiel<br />

Tel.-Nr.: 0431/7024-0<br />

Internet: www.lsv.de/kiel/<br />

Landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Niedersachsen-Bremen<br />

Im Haspelfelde 24<br />

30173 Hannover<br />

Tel.-Nr.: 0511/8073-0<br />

Internet: www.lsvnb.de<br />

E-Mail: info@lsvnb.de<br />

Ab 01.01.<strong>2013</strong> Verbundträger<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />

Forsten und Gartenbau (SVLFG)<br />

Weißensteinstraße 70-72<br />

34131 Kassel<br />

Telefon 0561 9359-240<br />

Telefax 0561 9359-244<br />

Berufsgenossenschaft<br />

(BG)<br />

Name und Sitz<br />

Gartenbau-BG<br />

Frankfurter Str. 126<br />

34121 Kassel<br />

Tel.-Nr.: 0561/928-0<br />

Internet:<br />

www.lsv.de/ gartenbau<br />

E-Mail:<br />

gbg@lsv-gartenbau.de<br />

Satzung: 01.01.2010<br />

Örtliche<br />

Zuständigkeit<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Sachliche<br />

Zuständigkeit<br />

Unternehmer<br />

Ehegatte<br />

Pflicht<br />

Versicherungsschutz<br />

Zusatz-<br />

Freiwillig<br />

versicherung<br />

Unternehmen des Erwerbsgartenbaus,<br />

U ja, 13.578,48 EUR ja, max. 72.000 EUR nein<br />

Baumschulunter-<br />

E wie Unternehmer<br />

nehmen (einschl. Forstbaumschulen),<br />

Unternehmen des<br />

Garten- und Landschafts- und<br />

Sportplatzbaues, Baumwartunternehmen,<br />

Unternehmen<br />

der privaten und gemeindlichen<br />

Park- und Gartenpflege,<br />

Friedhofsunternehmen, Hausund<br />

Ziergärten, mit Ausnahme<br />

der in § 123 Abs. 2 SGB VII<br />

genannten Gärten, Unternehmen,<br />

<strong>die</strong> unmittelbar der<br />

Sicherung, Überwachung oder<br />

Förderung des Gartenbaues<br />

überwiegend <strong>die</strong>nen einschließlich<br />

der gärtnerischen<br />

Selbstverwaltung JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer: 72.000 EUR<br />

217


7.2 <strong>Unfallversicherung</strong>sträger der öffentlichen Hand<br />

Aufgrund von Zusammenschlüssen und regionalen Verschiebungen haben viele <strong>Unfallversicherung</strong>sträger der öffentlichen Hand einen<br />

neuen Namen und eine neue Struktur.<br />

Baden-Württemberg<br />

Unfallkasse Baden-Württemberg<br />

Augsburger Straße 700<br />

70329 Stuttgart<br />

Fax: 07 11/93 21-500<br />

Telefon: 07 11/93 21-0<br />

E-Mail: info@ukbw.de<br />

Homepage: http://www.ukbw.de<br />

Bayern<br />

Kommunale <strong>Unfallversicherung</strong> Bayern<br />

(KUVB)<br />

Ungererstraße 71<br />

80805 München<br />

Fax: 089/36093-135<br />

Telefon: 089/36093-0<br />

E-Mail: post@kuvb.de<br />

Homepage: http://www.kuvb.de<br />

Hamburg<br />

Unfallkasse Nord<br />

Spohrstraße 2<br />

22083 Hamburg<br />

Fax: 0 40/2 71 53-10 00<br />

Tel.: 0 40/2 71 53-0<br />

E-Mail: ukn@uk-nord.de<br />

Homepage: http://www.uk-nord.de/<br />

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse<br />

Nord<br />

Berliner Tor 49<br />

20099 Hamburg<br />

Fax: 0 40/3 09 04-91 81<br />

Telefon: 0 40/3 09 04-92 89<br />

E-Mail: info@hfuk-nord.de<br />

Homepage: http://www.hfuk-nord.de/<br />

Gemeinde-<strong>Unfallversicherung</strong>sverband<br />

Hannover<br />

Landesunfallkasse Niedersachsen<br />

Am Mittelfelde 169<br />

30519 Hannover<br />

Fax: 05 11/87 07-188<br />

Telefon: 05 11/87 07-0<br />

E-Mail: info@guvh.de / info@lukn.de<br />

Homepage: http://www.guvh.de<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen<br />

Bertastraße 5<br />

30159 Hannover<br />

Fax: 05 11/98 95-4 33<br />

Telefon: 05 11/98 95-5 55<br />

E-Mail: info@fuk.de<br />

Homepage: http://www.fuk.de<br />

Bayerische Landesunfallkasse<br />

Ungererstraße 71<br />

80805 München<br />

Fax: 089/36093-135<br />

Telefon: 089/36093-0<br />

E-Mail: post@bayerluk.de<br />

Homepage: http://www.guw-bayern.de<br />

Berlin<br />

Unfallkasse Berlin<br />

Culemeyerstr. 2<br />

12277 Berlin-Marienfelde<br />

Fax: 030-7624-1109<br />

Telefon: 030-7624-0<br />

E-Mail: unfallkasse@unfallkasse-berlin.de<br />

Homepage: http://www.unfallkasseberlin.de/<br />

Brandenburg<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg<br />

Unfallkasse Brandenburg<br />

Müllroser Chaussee 75<br />

15236 Frankfurt (Oder)<br />

Fax: 03 35/54 73 39<br />

Telefon: 03 35/52 16-0<br />

E-Mail: info@ukbb.de<br />

Homepage: http://www.ukbb.de<br />

Bremen<br />

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen<br />

Konsul-Smidt-Straße 76 a<br />

28217 Bremen<br />

Fax: 04 21/3 50 12-14<br />

Telefon: 04 21/3 50 12-0<br />

E-Mail: office@unfallkasse.bremen.de<br />

Homepage:<br />

http://www.unfallkasse.bremen.de<br />

Hessen<br />

Unfallkasse Hessen<br />

Leonardo-da-Vinci-Allee 20<br />

60486 Frankfurt<br />

Fax: 0 69/2 99 72-5 88<br />

Telefon: 0 69/2 99 72-4 40<br />

E-Mail: ukh@ukh.de<br />

Homepage: http://www.unfallkassehessen.de/<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern<br />

Wismarsche Straße 199<br />

19053 Schwerin<br />

Fax: 03 85/51 81-111<br />

Telefon: 03 85/51 81-0<br />

E-Mail: postfach@uk-mv.de<br />

Homepage: http://www.uk-mv.de<br />

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse<br />

Nord<br />

Bertha-von-Suttner-Str. 5<br />

19061 Schwerin<br />

Fax: 03 85/30 31 706<br />

Telefon: 03 85/30 31 700<br />

E-Mail: info@hfuk.de<br />

Homepage: http://www.hfuk.de/<br />

Niedersachsen<br />

Braunschweigischer Gemeinde<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sverband<br />

Berliner Platz 1C<br />

38102 Braunschweig<br />

Fax: 0531/2 73 74-30<br />

Telefon: 05 31/2 73 74-0<br />

E-Mail: info@guv-braunschweig.de<br />

Homep.: http://www.guv-braunschweig.de<br />

Gemeinde-<strong>Unfallversicherung</strong>sverband<br />

Oldenburg<br />

Gartenstraße 9<br />

26122 Oldenburg<br />

Fax: 04 41/77 90 95-0<br />

Telefon: 04 41/77 90 90<br />

E-Mail: info@guv-oldenburg.de<br />

Homepage: http://www.guv-oldenburg.de<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen<br />

Sankt Franziskusstraße 146<br />

40470 Düsseldorf<br />

Fax: 02 11/90 24-1 80<br />

Telefon: 02 11/90 24-0<br />

E-Mail: poststelle@unfallkasse-nrw.de<br />

Homepage: http://www.unfallkasse-nrw.de/<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Unfallkasse Rheinland-Pfalz<br />

Orensteinstraße 10<br />

56626 Andernach<br />

Fax: 0 26 32/9 60-1 00<br />

Telefon: 0 26 32/9 60-0<br />

E-Mail: info@ukrlp.de<br />

Homepage: http://www.ukrlp.de<br />

Saarland<br />

Unfallkasse Saarland<br />

Beethovenstraße 41<br />

66125 Saarbrücken<br />

Fax: 0 68 97/97 33 -37<br />

Telefon: 0 68 97/97 33-0<br />

E-Mail: poststelle@uks.de<br />

Homepage: http://www.uks.de<br />

218


Sachsen<br />

Unfallkasse Sachsen<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 17a<br />

01662 Meißen<br />

Fax: 0 35 21/7 24-2 22<br />

Telefon: 0 35 21/7 24-0<br />

E-Mail:<br />

sekretariat@unfallkassesachsen.com<br />

Homepage:<br />

http://www.unfallkassesachsen.com<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Unfallkasse Sachsen-Anhalt<br />

Käsperstraße 31<br />

39261 Zerbst<br />

Fax: 0 39 23/7 51-333<br />

Telefon: 0 39 23/7 51-0<br />

E-Mail: mitteilungen@uksa.de<br />

Homepage: http://www.uksa.de<br />

Thüringen<br />

Unfallkasse Thüringen<br />

Humboldtstraße 111<br />

99867 Gotha<br />

Fax: 0 36 21/7 77-111<br />

Telefon: 0 36 21/7 77-0<br />

E-Mail: info@ukt.de<br />

Homepage: http://www.ukt.de<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte<br />

Geschäftsstelle Thüringen<br />

Magdeburger Allee 4<br />

99086 Erfurt<br />

Fax: 03 61/55 18-221<br />

Telefon: 03 61/55 18-201<br />

E-Mail: info@fuk-mitte.de<br />

Homepage: http://www.fuk-mitte.de<br />

Bundesweit<br />

Unfallkasse des Bundes<br />

Weserstr. 47<br />

26382 Wilhelmshaven<br />

Fax: 0 44 21/4 07-4 00<br />

Telefon: 0 44 21/4 07-4 07<br />

E-Mail: info@uk-bund.de<br />

Homepage: http://www.uk-bund.de/<br />

Unfallkasse Post und Telekom<br />

Europaplatz 2<br />

72072 Tübingen<br />

Fax: 0 70 71/9 33-43 98<br />

Telefon: 0 70 71/9 33-0<br />

E-Mail: service@ukpt.de<br />

Homepage: http://www.ukpt.de/<br />

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte<br />

Geschäftsstelle Sachsen-Anhalt<br />

Carl-Miller-Straße 7<br />

39112 Magdeburg<br />

Fax: 03 91/50 44 05 90 22<br />

Telefon: 03 91/6 22 48 73<br />

oder 03 91/54 45 90<br />

E-Mail: sachsen-anhalt@fuk-mitte.de<br />

Homepage: http://www.fuk-mitte.de<br />

Eisenbahn-Unfallkasse<br />

Salvador-Allende-Straße 9<br />

60487 Frankfurt<br />

Fax: 069 / 4 78 63-1 51<br />

Telefon: 069 / 4 78 63-0<br />

E-Mail: service@euk-info.de<br />

Homepage: http://www.euk-info.de/<br />

Schleswig-Holstein<br />

Unfallkasse Nord<br />

Seekoppelweg 5 a<br />

24113 Kiel<br />

Tel.: 0431 6407-0<br />

Fax: 0431 6407-250<br />

E-Mail: ukn@uk-nord.de<br />

http://www.uk-nord.de/<br />

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse<br />

Nord<br />

Hopfenstraße 2 d<br />

24114 Kiel<br />

Fax: 04 31/6 03-1395<br />

Telefon: 04 31/6 03-2112<br />

E-Mail: info@hfuk.de<br />

Homepage: http://www.hfuk.de/<br />

219


7.3 Verzeichnis zur Ermittlung des zuständigen Unfall-Versicherungsträgers<br />

Alphabetisches Verzeichnis der Gewerbezweige, Branchen, Institutionen und Behörden zur Ermittlung des zuständigen<br />

Unfall-Versicherungsträgers<br />

Abkürzungen<br />

BG<br />

UK Bund<br />

EUK<br />

UK Post<br />

GUV<br />

UK<br />

LUK<br />

FUK<br />

Berufgenossenschaft<br />

Unfallkasse Bund<br />

Eisenbahnunfallkasse<br />

Unfallkasse Post und Telekom<br />

Gemeinde-<strong>Unfallversicherung</strong>sverband<br />

Unfallkasse<br />

Landesunfallkasse<br />

Feuerwehrunfallkasse<br />

A<br />

Abbruchsfirmen<br />

- <strong>für</strong> Hochbauten BG Bau<br />

- <strong>für</strong> Eisenkonstruktionen BG Holz und Metall<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

UK Bund<br />

Agenturen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Altenwohnheime<br />

- private Träger BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

- öffentliche Träger GUV / UK<br />

Anwaltsbüro<br />

Verwaltungs-BG<br />

Annoncen-Büro<br />

Verwaltungs-BG<br />

Apotheken<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Arbeitsagentur<br />

UK Bund<br />

Architekturbüros<br />

Verwaltungs-BG<br />

Arzneimittelfabriken<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Arztpraxen<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Asphaltierungen<br />

BG Bau<br />

Atomkraftwerke<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Autofabriken<br />

BG Holz und Metall<br />

Autoverleih an Selbstfahrer<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Autowaschanlagen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

B<br />

Bäckereien<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Banken<br />

- privat Verwaltungs-BG<br />

- Sparkassen GUV / UK<br />

- Postbank UK Post und Telekom<br />

- Spardabank EUK<br />

Bauarbeiten im landwirtschaftlichen Bereich<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Bauhöfe<br />

- Gemeindebauhof GUV / UK<br />

- Stadtbauhof GUV / UK<br />

- Kreisbauhof GUV / UK<br />

Baufirmen<br />

- <strong>für</strong> Hochbauten BG Bau<br />

- <strong>für</strong> Brückenbau BG Bau<br />

- <strong>für</strong> Straßenbau BG Bau<br />

- <strong>für</strong> Kanalbau BG Bau<br />

Baumärkte / Heimwerker<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Baumwollbearbeitung<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Bausparkassen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Behinderten-Einrichtungen<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

220


Behinderten-Werkstätten<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Behörden<br />

- Bundesbehörden UK Bund<br />

- Landesbehörden UK / LUK<br />

- Gemeindebehörden GUV / UK<br />

Bergbau<br />

- Steinkohle BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

- Braunkohle BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

- Erze BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

- Salinen. Salzabbau BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Bestattungsunternehmen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Bewachungsunternehmen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Binnenfischerei einschließlich Unternehmen<br />

- Fischzucht Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

- Teichwirtschaft Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

- Seen-, Bach- und Flussfischereien Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Binnenschifffahrt<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Brauereien<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Brückenbau<br />

BG Bau<br />

Brunnenbau<br />

BG Bau<br />

Buchbindereien<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr<br />

UK Bund<br />

Bundeswehr, Bundespolizei, Zivil-Angestellte<br />

UK Bund<br />

C<br />

Chemie-Industrie<br />

- Herstellung von chemischen Grundprodukten BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Chemische Reinigungsbetriebe<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Computer<br />

- Herstellung von Geräten BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

- Entwicklung von Software Verwaltungs-BG<br />

D<br />

Dachdeckereien<br />

BG Bau<br />

Detektivbüro<br />

Verwaltungs-BG<br />

Deutsche Bahn AG<br />

EUK<br />

Drechslereien<br />

BG Holz und Metall<br />

Drogerien<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Druckereien<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

E<br />

Edelsteinschleifereien<br />

BG Holz und Metall<br />

Ein-Euro-Jobs<br />

- Träger kirchlicher Bereich und Sport Verwaltungs-BG<br />

- Träger im nichtkirchlichen Bereich BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

- Träger im kommunalen Bereich GUV / UK<br />

Einzelhandelsgeschäfte<br />

- Verkauf an den Endverbraucher BG Handel und Warendistribution<br />

Eisenbahnbau<br />

BG Bau<br />

Eisenbahnen (ohne Deutsche Bahn AG)<br />

Verwaltungs-BG<br />

Eisenindustrie - Herstellung von Eisenwaren<br />

BG Holz und Metall<br />

Elektrizitätswerke<br />

- in privater Trägerschaft BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

- in kommunaler Trägerschaft BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Elektroindustrie - Herstellung elektrotechnischer und<br />

elektronischer Erzeugnisse<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Erdarbeiten aller Art<br />

BG Bau<br />

Export-, Importfirmen<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

F<br />

Fahrschulen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

221


Farbfabriken<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Feinmechanik<br />

- Herstellung feinmechanischer Erzeugnisse BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Fernheizwerke<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Fertighausbau<br />

BG Bau<br />

Feuerwehren<br />

- Freiwillige Feuerwehr GUV / UK / FUK<br />

- Berufsfeuerwehr GUV / UK<br />

- Betriebsfeuerwehr BG, <strong>die</strong> <strong>für</strong> das Unternehmen zuständig ist<br />

Fischerei (Binnenfischerei)<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Fitness-Center<br />

Verwaltungs-BG<br />

Fitness-Center mit Sauna, Solarium, Nagelstudio BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Fleischereien<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Fleischwarenfabriken<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Fliesenlegereien<br />

BG Bau<br />

Flughafen<br />

- privater Träger BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

- öffentlicher Träger UK / LUK<br />

Flugverkehrsunternehmen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Forstwirtschaft<br />

- privat und kommunal Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

- staatlich UK / LUK<br />

Fotografien (Herstellung und Entwickeln)<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Fotokopierbetriebe<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Fotomaterial – Herstellung von Filmen<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Fremdenheime, Pensionen<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Friedhöfe<br />

Gartenbau-BG<br />

Friseurbetriebe<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

G<br />

Gartenbau<br />

- Gärtnereien Gartenbau-BG<br />

- Unternehmen der Park- u. Gartenpflege Gartenbau-BG<br />

- Obst- und Gemüseanbau Gartenbau-BG<br />

Gartenpflege – Unternehmen der Gartenpflege, auch<br />

kommunale Gartenanlagen<br />

Gartenbau-BG<br />

Gaststätten<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Gasleitungsbau<br />

BG Bau<br />

Gaswerke<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Geldinstitute<br />

Verwaltungs-BG<br />

Gerbereien<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Gerichte (Schöffen, Beisitzer, Zeugen)<br />

UK Bund / GUV / UK / LUK<br />

Gerüstbau<br />

BG Bau<br />

Getränkeherstellungsbetriebe<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Gießereien<br />

BG Holz und Metall<br />

Glasereien<br />

BG Bau<br />

Glasindustrie<br />

- Herstellung Verwaltungs-BG<br />

- Be- und Verarbeitung Verwaltungs-BG<br />

Gleisbau<br />

BG Bau<br />

Goldschmieden<br />

BG Holz und Metall<br />

Großhandelsbetriebe aller Zweige<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

H<br />

Haarinstitute<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Halbedelsteinschleifereien<br />

BG Holz und Metall<br />

Handelsunternehmen<br />

- Großhandel BG Handel und Warendistribution<br />

- Einzelhandel BG Handel und Warendistribution<br />

222


Handelsvertretungen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Hausverwaltungen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Hebammen<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Heilbäder<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Heilpraktikerpraxen<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Heime der Jugend- und Familienhilfe<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Hilfsorganisationen<br />

GUV / UK<br />

Hobelwerke<br />

BG Holz und Metall<br />

Hochbaufirmen aller Art<br />

BG Bau<br />

Holzindustrie<br />

BG Holz und Metall<br />

Hotels<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

I<br />

Imkereien<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Immobilienhandel<br />

Verwaltungs-BG<br />

Import-, Exportfirmen<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Ingenieurbüros<br />

Verwaltungs-BG<br />

Installation - Gas, Wasser, Sanitärinstallation<br />

BG Bau<br />

Internate in privater Trägerschaft<br />

Verwaltungs-BG<br />

J<br />

Jagden<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

K<br />

Kalkindustrie einschl. Gips und Kreide<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Kaminkehrer<br />

BG Bau<br />

Kanalbau<br />

BG Bau<br />

Kanalisationswerke<br />

- Bau BG Bau<br />

- Betrieb BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Kaufhäuser<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Keramische Industrie<br />

- Herstellung und Veredelung Verwaltungs-BG<br />

Kfz-Handel<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Kfz-Reparaturwerkstätten<br />

BG Holz und Metall<br />

Kfz-Verleih an Selbstfahrer<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Kies- und Sandindustrie<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Kindergärten / Kindergartenkinder / Erzieher<br />

- Öffentliche Kindergärten GUV / UK<br />

- Private gemeinnützige Kindergärten GUV / UK<br />

- Kindergärten in der freien Jugendhilfe GUV / UK<br />

- Private Kindergärten (Kinder) UK / LUK<br />

- Private Kindergärten (Angestellte) BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

- Werkskindergärten BG, <strong>die</strong> <strong>für</strong> das Unternehmen zuständig ist<br />

Kirchenverwaltung<br />

Verwaltungs-BG<br />

Kläranlagenbau<br />

BG Bau<br />

Kleiderfabriken<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Klempnerbetriebe<br />

- Bauklempnereien BG Bau<br />

- Werkstattklempnereien BG Holz und Metall<br />

Kolping-Hilfswerk<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Konditoreien<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Kraftwerke<br />

- Kohlekraftwerke BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

- Kernkraftwerke BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Krankenhäuser<br />

- in privater Trägerschaft BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

- in öffentlicher Trägerschaft GUV / UK<br />

- Konfessionelle Krankenhäuser BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Krankentransportunternehmen<br />

223


- Öffentlicher Rettungs<strong>die</strong>nst GUV / UK<br />

- Private Krankentransportunternehmer BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Kreditinstitute<br />

Verwaltungs-BG<br />

Kuranstalten<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Kurierfahrunternehmen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

L<br />

Laboratorien<br />

- Medizinische Laboratorien BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

- Chemische Laboratorien BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Lackfabriken<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Ladengeschäfte - Verkauf an Verbraucher<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Landwirtschaftliche Betriebe<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

- Landwirtschaftliche Lohnunternehmen z.B. Lohndreschereien,<br />

Lohnpflügereien, Holzschlagunternehmen Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Landwirtschaftliche Verbände<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Lederfabriken<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Lehrer<br />

- an Privatschulen Verwaltungs-BG<br />

- an öffentlichen Schuler UK / LUK<br />

Luftverkehrsunternehmen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

M<br />

Maklerbüros<br />

Verwaltungs-BG<br />

Malerbetriebe<br />

BG Bau<br />

Maschinenbau<br />

BG Holz und Metall<br />

Metallerzeugung<br />

BG Holz und Metall<br />

Metzgereien<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Mietwagenunternehmen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Möbelspeditionen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Möbelschreinereien (Hersteller)<br />

BG Holz und Metall<br />

Möbelverkauf ohne Herstellung<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

N<br />

Nahrungsmittelindustrie (Herstellung)<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Natursteinindustrie<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Notarbüros<br />

Verwaltungs-BG<br />

O<br />

Obstverarbeitung (außerhalb der Landwirtschaft) BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Ofenbau<br />

BG Bau<br />

Omnibusunternehmen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Optikerindustrie<br />

(Herstellung optischer Erzeugnisse)<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

P<br />

Pappfabriken<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Papierfabriken<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Parkpflege<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Pensionen<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Pflastereibetriebe<br />

BG Bau<br />

Pflegepersonal<br />

- angestellt BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

- nicht gewerbsmäßig GUV / UK<br />

Pharmazeutische Industrie (Produktion)<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Porzellanfabriken<br />

Verwaltungs-BG<br />

Post AG<br />

UK Post<br />

Postbank<br />

UK Post<br />

Privatschulen<br />

Verwaltungs-BG<br />

R<br />

Rechtsanwaltskanzleien<br />

Verwaltungs-BG<br />

Recyclingfirmen allgemein<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

224


Reedereien<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Reisebüros<br />

- Agenturen Verwaltungs-BG<br />

- mit Personenbeförderung BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Reparaturwerkstätten <strong>für</strong> Kraftfahrzeuge<br />

BG Holz und Metall<br />

Restaurants<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Rettungs<strong>die</strong>nstunternehmen (Transport)<br />

- Private Unternehmen BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

- Gemeinnützige Unternehmen BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

S<br />

Sägewerke<br />

BG Holz und Metall<br />

Sattlereien<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Seilbahnen (Sesselbahnen, Skilifte)<br />

Verwaltungs-BG<br />

Seniorenwohnheime<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Silberschmieden<br />

BG Holz und Metall<br />

Softwarehersteller<br />

Verwaltungs-BG<br />

Sozialversicherungsträger<br />

- Krankenversicherung Verwaltungs-BG<br />

- Rentenversicherung Verwaltungs-BG<br />

- <strong>Unfallversicherung</strong> Verwaltungs-BG<br />

Speditionen<br />

- Lagerei und Transportvermittlung BG Handel und Warendistribution<br />

- Güter Nah- und Fernverkehr BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Spenglereien (Klempner, Flaschner, Blechner)<br />

BG Bau<br />

Sperrholzfabriken<br />

BG Holz und Metall<br />

Spinnereien<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Sportvereine<br />

Verwaltungs-BG<br />

SCH<br />

Schausteller<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Schlachthöfe<br />

- in privater Trägerschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

- in kommunaler Trägerschaft UK / LUK<br />

Schlossereien<br />

BG Holz und Metall<br />

Schmuckwaren (Herstellung)<br />

BG Holz und Metall<br />

Schneidereien<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Schnitzereien<br />

BG Holz und Metall<br />

Schornsteinbau<br />

BG Bau<br />

Schornsteinfeger<br />

BG Bau<br />

Schreinereien<br />

BG Holz und Metall<br />

Schuhfabriken<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Schuhreparaturwerkstätten<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

ST<br />

Stadtbahnen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Stadtverwaltungen<br />

GUV / UK<br />

Stahlindustrie (Herstellung)<br />

BG Holz und Metall<br />

Steinbrüche<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Steuerberatungsbüros<br />

Verwaltungs-BG<br />

Straßenbahnen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Straßenbau<br />

BG Bau<br />

Straßenmeistereien<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Stickereien<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Strumpffabriken<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

T<br />

Tankstellen<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Taxiunternehmen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Technische Überwachungsvereine<br />

Verwaltungs-BG<br />

Textil-Industrie (Herstellung aller Art)<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

225


Tiefbauarbeiten aller Art<br />

BG Bau<br />

Tierarztpraxen<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Tierhaltung/Tierzucht<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Tierkliniken<br />

BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

Tierzucht<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Tischlereien<br />

BG Holz und Metall<br />

Transportunternehmen<br />

BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Tunnelbau<br />

BG Bau<br />

U<br />

U-Bahnbau<br />

BG Bau<br />

U-Bahnen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Uhrenfabriken (Herstellung aller Art)<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Universitäten (angestelltes Personal)<br />

UK /LUK<br />

V<br />

Verkehrsbetriebe<br />

- Straßen-, U-Bahnen in kommunaler Trägerschaft Verwaltungs-BG<br />

- Omnibusse BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Verlage<br />

- ohne Druckerei BG Handel und Warendistribution<br />

- mit Druckerei BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Verleihgeschäfte mit Lager<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Versandunternehmen<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Video-Verleihgeschäfte<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

W<br />

Warenhäuser<br />

BG Handel und Warendistribution<br />

Waschmittelfabriken<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Wäschereien<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Wasserwerke<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Webereien<br />

BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Weinbau / Weingut<br />

Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

Werbeunternehmen<br />

Verwaltungs-BG<br />

Wohlfahrtspflege<br />

- private BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />

- öffentliche GUV / UK<br />

Wurstfabriken<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Z<br />

Zeitungsverlage<br />

- ohne Druckerei BG Handel und Warendistribution<br />

- mit Druckerei BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />

Zementindustrie (Herstellung)<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

Ziegelindustrie (Herstellung und Veredelung)<br />

Verwaltungs-BG<br />

Zimmereien<br />

BG Bau<br />

Zinngießereien<br />

BG Holz und Metall<br />

Zirkus<br />

BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

Zuckerraffinerien<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />

226


Teil 6<br />

Die<br />

Beamtenunfall<strong>für</strong>sorge<br />

227


1 Allgemeines<br />

Der Anspruch auf Unfall<strong>für</strong>sorge kann nur durch einen Dienstunfall „erwirkt“ werden. Die Unfall<strong>für</strong>sorge<br />

umfasst den Ersatz von Sachschäden und besonderen Aufwendungen, Heilverfahren,<br />

Unfallausgleich, Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Unfall-<br />

Hinterbliebenenversorgung und einmalige Unfallentschädigung.<br />

Unfall<strong>für</strong>sorge:<br />

Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag<br />

Unfall-Hinterbliebenversorgung<br />

Einmalige Unfallentschädigung<br />

Unfallausgleich<br />

Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen<br />

Heilverfahren<br />

2 Dienstunfall<br />

Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares,<br />

einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge<br />

des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch<br />

• Dienstreisen, Dienstgänge und <strong>die</strong>nstliche Betätigung am Bestimmungsort<br />

• <strong>die</strong> Teilnahme an <strong>die</strong>nstlichen Veranstaltungen<br />

• Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst, zu<br />

deren Übernahme der Beamte verpflichtet ist, oder Tätigkeiten, deren Wahrnehmung<br />

von ihm im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet wird, sofern der Beamte<br />

hierbei nicht in der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> versichert ist (§ 2 SGB VII)<br />

Als Dienst gilt auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach<br />

und von der Dienststelle. Der Zusammenhang mit dem Dienst gilt z.B. als nicht unterbrochen,<br />

wenn der Beamte von dem unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und der Dienststelle in<br />

vertretbarem Umfang abweicht, weil sein dem Grunde nach kindergeldberechtigtes Kind, das<br />

mit ihm in einem Haushalt lebt, wegen seiner oder seines Ehegatten beruflicher Tätigkeit<br />

fremder Obhut anvertraut wird oder weil er mit anderen berufstätigen oder in der gesetzlichen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> versicherten Personen gemeinsam ein Fahrzeug <strong>für</strong> den Weg nach und<br />

von der Dienststelle benutzt. Ein Unfall, den der Verletzte bei der Durchführung des Heilverfahrens<br />

(§ 33 BeamtVG) oder auf einem hierzu notwendigen Weg erleidet, gilt als Folge des<br />

Dienstunfalls.<br />

Erkrankt ein Beamter, der nach der Art seiner <strong>die</strong>nstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung<br />

an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt ist, an einer solchen Krankheit, so gilt<br />

<strong>die</strong>s als Dienstunfall, es sei denn, dass der Beamte sich <strong>die</strong> Krankheit außerhalb des Dienstes<br />

zugezogen hat. Die Erkrankung an einer solchen Krankheit gilt stets als Dienstunfall, wenn sie<br />

228


durch gesundheitsschädigende Verhältnisse verursacht worden ist, denen der Beamte am Ort<br />

seines <strong>die</strong>nstlich angeordneten Aufenthalts im Ausland besonders ausgesetzt war. Die in Betracht<br />

kommenden Krankheiten werden durch Rechtsverordnung bestimmt.<br />

Dem durch Dienstunfall verursachten Körperschaden ist ein Körperschaden gleichzusetzen,<br />

den ein Beamter außerhalb seines Dienstes erleidet, wenn er im Hinblick auf sein pflichtgemäßes<br />

<strong>die</strong>nstliches Verhalten oder wegen seiner Eigenschaft als Beamter angegriffen wird.<br />

Unfall<strong>für</strong>sorge wird auch dem Beamten gewährt, der zur Wahrnehmung einer Tätigkeit, <strong>die</strong> öffentlichen<br />

Belangen oder <strong>die</strong>nstlichen Interessen <strong>die</strong>nt, beurlaubt worden ist und in Ausübung<br />

oder in Folge <strong>die</strong>ser Tätigkeit einen Körperschaden erleidet.<br />

3 Unfallruhegehalt bei Dienstunfähigkeit als Folge des Dienstunfalls<br />

Führt der Dienstunfall zur Dienstunfähigkeit des Beamten und wird er aufgrund dessen in den<br />

Ruhestand versetzt, hat er Anspruch auf Zahlung eines Unfallruhegehalts.<br />

Als Dienstunfähigkeit wird <strong>die</strong> dauerhafte Unfähigkeit zur Erfüllung <strong>die</strong>nstlicher Pflichten angesehen.<br />

Ist ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der<br />

körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig und liegt<br />

nach amtsärztlichem bzw. ärztlichem Gutachten eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vor, ist der<br />

Beamte in den Ruhestand zu versetzten.<br />

Eine Versetzung in den Ruhestand soll unterbleiben, wenn dem Beamten ein anderes Amt<br />

derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. Eine solche Maßnahme ist<br />

ohne Zustimmung der betroffenen Person zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben<br />

Dienstherren gehört, es mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie<br />

das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen<br />

des neuen Amtes gewachsen ist.<br />

Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem <strong>die</strong> Versetzung in den Ruhestand<br />

mitgeteilt worden ist. Solange ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Beamter<br />

das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann bei Wiedererlangung der Dienstfähigkeit<br />

eine Wiederberufung in das Beamtenverhältnis erfolgen.<br />

Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls in den<br />

Ruhestand versetzt, da sie <strong>die</strong> Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.<br />

Beamte auf Probe verfügen grundsätzlich über keine Versorgungsansprüche. Beruht <strong>die</strong><br />

Dienstunfähigkeit aber auf einem Dienstunfall, so werden sie in den Ruhestand versetzt. Ohne<br />

Rücksicht auf <strong>die</strong> Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren erhalten sie ein Ruhegehalt auf der<br />

Grundlage ihrer Besoldung, wobei <strong>die</strong> Endstufe zugrunde gelegt wird. In jedem Fall erhalten<br />

Sie jedoch <strong>die</strong> Mindestversorgung.<br />

229


Beamte auf Widerruf haben ebenfalls grundsätzlich keine Versorgungsansprüche, sondern<br />

werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

nachversichert. Bei einem Dienstunfall haben sie lediglich einen Rechtsanspruch auf einen<br />

Unterhaltsbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung.<br />

Höhe des Unfallruhegehalts<br />

Das Unfallruhegehalt berechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen<br />

Dienstbezügen. Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit wird <strong>die</strong> sog.<br />

Zurechnungszeit (Zeit von Eintritt des Dienstunfalls bis zum 60. Lebensjahr) zu einem Drittel<br />

hinzugerechnet; bei den Dienstbezügen wird von der Endstufe der aktuellen Besoldungsgruppe<br />

ausgegangen.<br />

Das ermittelte Ruhegehalt erhöht sich um 20 Prozent. Es beträgt mindestens zwei Drittel,<br />

höchstens aber 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe<br />

(amtsabhängige Mindestversorgung). Die amtsabhängige Mindestversorgung beim<br />

Unfallruhegehalt beträgt 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe<br />

A4, erhöht um 30,68 €. Die höhere Mindestversorgung wird gezahlt.<br />

Ein erhöhtes Unfallruhegehalt in Höhe von 80 % der Dienstbezüge der Endstufe der übernächsten<br />

Besoldungsgruppe erhält der Beamte, wenn er sich bei Ausübung einer <strong>die</strong>nstlichen<br />

Handlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt und infolge <strong>die</strong>ser Gefährdung<br />

ein Dienstunfall mit daraus resultierender Dienstunfähigkeit eintritt. Allerdings muss<br />

der Beamte infolge des Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt worden und zum Zeitpunkt<br />

der Versetzung um mindestens 50 % in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt sein.<br />

Ein durch Dienstunfall verletzter ehemaliger Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch<br />

Eintritt in den Ruhestand beendet wurde, erhält neben dem Heilverfahren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer einer<br />

durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag, dessen<br />

Höhe sich nach dem Grad der Erwerbsbeschränkung richtet.<br />

Ist der frühere Beamte an den Folgen des Dienstunfalls gestorben, wird den Hinterbliebenen<br />

ein Unterhaltsbeitrag in Höhe des allgemeinen Witwen- bzw. Waisengeldes bezahlt.<br />

4 Unfall-Hinterbliebenversorgung<br />

Stirbt ein Beamter, der Anspruch auf Unfallruhegehalt gehabt hätte, oder der Empfänger von<br />

Unfallruhegehalt an den Folgen eines Dienstunfalls, erhalten <strong>die</strong> Hinterbliebenen eine Unfall-<br />

Hinterbliebenenversorgung. Danach beträgt das Witwen- oder Witwergeld 60 %, das Waisengeld<br />

<strong>für</strong> jedes waisenrentenberechtigte Kind 30 % des Unfallruhegehalts. Insgesamt wird jedoch<br />

höchstens der Betrag des Unfallruhegehalts gezahlt. Ist der Tod nicht durch den Dienstunfall<br />

verursacht, erhalten <strong>die</strong> Hinterbliebenen allgemeine Hinterbliebenenversorgung.<br />

230


5 Unfallentschädigung<br />

Eine einmalige Unfallentschädigung in Höhe von 80.000 Euro wird bei Beendigung des<br />

Dienstverhältnisses neben dem Ruhegehalt an Beamte gezahlt, <strong>die</strong> bei Einsatz des Lebens<br />

im Dienst oder bei besonders gefährlicher Verwendung so schwer verletzt wurden, dass eine<br />

Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % (seit 2002) eingetreten ist. Im Todesfall<br />

erhalten <strong>die</strong> Hinterbliebenen eine einmalige Unfallentschädigung – <strong>die</strong> Witwe und versorgungsberechtigte<br />

Kinder <strong>die</strong> Hälfte von 76.700 Euro.<br />

6 Unfallausgleich<br />

Ein Unfallausgleich kommt <strong>für</strong> Beamte in Betracht, wenn infolge eines Dienstunfalls ihre Erwerbsfähigkeit<br />

<strong>für</strong> länger als sechs Monate wesentlich eingeschränkt ist. Der Ausgleich wird<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Dauer der Beschränkung gewährt und neben den Dienst- und Anwärterbezügen<br />

oder dem Ruhegehalt gezahlt. Die Höhe des Unfallausgleichs entspricht dem Betrag der<br />

Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung.<br />

7 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen<br />

Sind bei einem Dienstunfall Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände, <strong>die</strong> der Beamte bei<br />

sich hatte, beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, kann da<strong>für</strong> Ersatz geleistet<br />

werden. Sind durch <strong>die</strong> Erste-Hilfe-Leistung nach dem Unfall besondere Kosten entstanden,<br />

so wird dem Beamten bei Nachweis der notwendige Aufwand ersetzt.<br />

8 Heilverfahren<br />

Das Heilverfahren umfasst <strong>die</strong> notwendige ärztliche Behandlung, <strong>die</strong> notwendige Versorgung<br />

mit Arznei- oder anderen Hilfsmitteln und <strong>die</strong> notwendige Pflege. Ersetzt werden können auch<br />

außergewöhnliche Kosten <strong>für</strong> Kleider- und Wäscheverschleiß, <strong>die</strong> eine Folge des Dienstunfalls<br />

sind. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit und Angemessenheit, kann das Beihilferecht<br />

zum Vergleich <strong>die</strong>nen. Gegenüber der Beihilfegewährung ist jedoch <strong>die</strong> Fürsorgepflicht<br />

des Dienstherren gesteigert, das heißt, <strong>die</strong> Beihilfe ist keine Obergrenze. Die Durchführung<br />

richtet sich nach der Heilverfahrensordnung.<br />

Für den Fall, dass der Beamte durch den Dienstunfall so verletzt ist, dass er nicht mehr ohne<br />

fremde Hilfe und Pflege auskommt, besteht ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Pflegekosten<br />

in angemessenem Umfang. Ist der durch den Dienstunfall verletzte Beamte in den<br />

Ruhestand versetzt worden, erhält er statt der Pflegekostenerstattung einen sog. Hilflosigkeitszuschlag<br />

zum Unfallruhegehalt.<br />

231


232


Teil 7<br />

ÖD-Highlights im<br />

Unfall-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />

233


ÖD-Highlights im Unfall-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />

Das UV-Tarifwerk beinhaltet attraktive Leistungsinhalte, <strong>die</strong> speziell <strong>für</strong> den Öffentlichen<br />

Dienst entwickelt wurden. Sowohl Beamte als auch alle Angestellten im Öffentlichen Dienst<br />

können sich wie folgt vor finanziellen Einbußen, <strong>die</strong> durch einen Unfall und seine Folgen entstehen<br />

können, schützen:<br />

1 Absicherung des unfallbedingten Zulagenausfalls,<br />

2 Absicherung gegen unfallbedingte Einschränkungen der beruflichen Haupttätigkeit,<br />

3 Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit,<br />

4 Rund-um-Absicherung <strong>für</strong> Beamte des SEK und der GSG9,<br />

5 Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete,<br />

6 Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken<br />

Die Leistungsinhalte wurden in <strong>die</strong>sem <strong>Handbuch</strong> bereits in ausführlicher Form erläutert. Nun<br />

sollen <strong>die</strong> Produktvorteile <strong>für</strong> den Kunden im Vordergrund stehen.<br />

1 Absicherung des unfallbedingten Zulagenausfalls<br />

Mit der Leistungsart Zulagenersatz sprechen wir alle Beamten und Angestellten im Öffentlichen<br />

Dienst an, <strong>die</strong> neben ihren Festbezügen tätigkeitsbezogene Zulagen wie Schicht-<br />

/Wechselschicht- und/oder Erschwerniszulagen erhalten. Zum versicherbaren Personenkreis<br />

gehören damit bspw. Polizisten, Bundespolizisten, Zöllner, Strafvollzugs- sowie Justizvollzugsbe<strong>die</strong>nstete,<br />

Feuerwehrbeamte, Beschäftigte bei Bahn, Post oder Telekom und viele andere.<br />

Durch einen Unfall mit daraus resultierender vorübergehender Dienst-/Arbeitsunfähigkeit<br />

fallen <strong>die</strong>se Zulagen zeitlich begrenzt weg. Die Folge sind finanzielle Einbußen bei der verunfallten<br />

Person. Bei einem Polizisten können das im Monat zwischen 80,00 EUR bis 200,00<br />

EUR sein. Ähnlich sieht es bei einem Postmitarbeiter aus. Dort können sich <strong>die</strong> Zulagen im<br />

Rahmen von 150,00 EUR bis 250,00 EUR pro Monat bewegen. Die tätigkeitsbezogenen Zulagen<br />

eines Lokführers erreichen sogar einen Spitzenwert von bis zu 400,00 EUR monatlich.<br />

Die Leistungsart Zulagenersatz kann hier <strong>die</strong> finanzielle Lücke bei einer unfallbedingten vorübergehenden<br />

Dienst-/Arbeitsunfähigkeit sinnvoll schließen.<br />

Der Zulagenersatz kann in verschiedenen Summen abgeschlossen werden, welche im Leistungsfall<br />

wöchentlich ausgezahlt werden.<br />

2 Absicherung gegen unfallbedingte Einschränkungen der beruflichen Haupttätigkeit<br />

Neben dem Zulagenersatz ist auch der BU-Schutz, der optional zur Unfallrente hinzuversichert<br />

werden kann, <strong>für</strong> den o. g. Personenkreis interessant. Ein Unfall passiert plötzlich, aus<br />

heiterem Himmel. Als Folge verbleiben oft gesundheitliche Beeinträchtigungen, <strong>die</strong> das Leben<br />

verändern. Nicht nur der Alltag fällt danach schwerer, ein Unfall hat auch Auswirkungen auf<br />

234


<strong>die</strong> berufliche Haupttätigkeit. Denn unfallbedingte Einschränkungen im Beruf sind oft mit Einkommensverlusten<br />

verbunden. Dazu zwei Leistungsbeispiele:<br />

Ein Polizist erleidet in seiner Freizeit einen Motorradunfall. Sein rechtes Bein kann trotz mehrerer<br />

Operationen nicht gerettet werden. Durch <strong>die</strong> Amputation des Unterschenkels wird er<br />

vollzugs<strong>die</strong>nstunfähig und kann fortan nur noch in der Verwaltung tätig sein.<br />

Beim Verlassen des Führerstandes rutscht ein Lokführer auf dem vereisten Abstieg aus. Bei<br />

dem Versuch den Sturz abzufangen, schlägt er mit den Händen zuerst auf dem harten Betonboden<br />

auf. Durch Trümmerfrakturen in beiden Handgelenken bleiben dauerhafte Nervenschäden<br />

zurück. Die erheblichen Bewegungseinschränkungen seiner Hände führen zur Aufgabe<br />

der Lokführertätigkeit.<br />

In beiden Situationen entfallen durch <strong>die</strong> Aufgabe der beruflichen Haupttätigkeit dauerhaft <strong>die</strong><br />

tätigkeitsbezogenen Zulagen. Zudem werden ggf. <strong>die</strong> Festbezüge an <strong>die</strong> neue Tätigkeit angepasst.<br />

Zusammen können hierdurch erhebliche finanzielle Einbußen <strong>für</strong> den Beamten bzw.<br />

den Angestellten im Öffentlichen Dienst entstehen.<br />

3 Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

Als Zielgruppe sind hier alle Vollzugsbeamten bzw. -be<strong>die</strong>nsteten von Polizei, Bundespolizei,<br />

Zoll, Justiz und Strafvollzug sowie der Feuerwehr zu sehen. Der Vollzugs<strong>die</strong>nst ist durch ein<br />

erhöhtes Unfallrisiko geprägt. Aber auch in der Freizeit lauern Unfallgefahren, <strong>die</strong> Folgen <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> weitere Ausübung des Vollzugs<strong>die</strong>nstes haben können. Bei einem Polizisten reicht bereits<br />

der Verlust des Zeigefingers der Schusshand aus, um nicht mehr im Vollzugs<strong>die</strong>nst einsetzbar<br />

zu sein. Die Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit hilft finanzielle<br />

Einschränkungen durch <strong>die</strong> Versetzung in den Innen<strong>die</strong>nst abzufedern.<br />

4 Rund-um-Absicherung <strong>für</strong> Beamte des SEK und der GSG9<br />

Die PVAG versichert als eine der wenigen Unfallversicherer am deutschen Versicherungsmarkt<br />

alle Beamten des SEK und der GSG9 gegen <strong>die</strong> finanziellen Folgen von Berufs- und<br />

Freizeitunfällen. Dabei sind alle berufsbedingten Sondergefahren mitversichert.<br />

5 Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />

Beschäftigte im Vollzugs<strong>die</strong>nst der Polizei sowie im Strafvollzug und beim Zoll sind in besonderem<br />

Maße gefährdet.<br />

Erleidet der Beamte im Vollzugs<strong>die</strong>nst in Ausübung seiner <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />

● eine Schuss- und / oder Stichverletzung, an der eine dritte Person beteiligt war, oder<br />

● eine Verletzung direkt durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern<br />

235


und / oder während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch<br />

einen Verkehrsunfall,<br />

<strong>die</strong> einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erfordert, erhält er exklusiv eine sofortige<br />

Einmalzahlung.<br />

Sollten <strong>die</strong> Verletzungen so schwerwiegend sein, dass sie zum Tod führen, erfolgt <strong>die</strong> Auszahlung<br />

der vereinbarten Todesfallsumme.<br />

Mit der Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete können sich Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete gegen finanzielle<br />

Einbußen bedarfsorientiert absichern.<br />

6 Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken<br />

Vollzugsbeamte/–be<strong>die</strong>nstete von Polizei, Bundespolizei, Zoll, Justiz, Strafvollzug und Berufsfeuerwehr<br />

sowie Angestellte der Rettungs<strong>die</strong>nste, der Heilberufe und auch Mitglieder sowie<br />

ehrenamtliche Helfer der Freiwilligen Feuerwehren sind besonderen Gefahren ausgesetzt.<br />

Führt z. B. ein Polizeibeamter eine Leibesvisitation bei einem Verdächtigen durch, kann bereits<br />

eine geringfügige Hautverletzung, verursacht durch <strong>die</strong> gebrauchte Punktionsnadel einer<br />

Spritze, zu einer Infektion führen. Gleiches kann einem Rettungsassistenten, einem Arzt oder<br />

einer Krankenschwester bei der Entsorgung einer benutzten Spritze oder eines Skalpells passieren.<br />

Die Folgen der Infektion können gravierend sein. Leistungsfälle sind bereits bei der<br />

PVAG bzw. VÖDAG aktenkundig, bei denen es zu Krankenhausaufenthalten mit späteren<br />

dauerhaften Invaliditätsschäden kam. In schwerwiegenden Fällen kann <strong>die</strong> Infektion sogar zur<br />

Berufsunfähigkeit führen. Im Rahmen der versicherten Leistungsarten bietet hier <strong>die</strong> PVAG<br />

bzw. VÖDAG erweiterten <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz sogar ohne Mehrbeitrag an.<br />

236


Raum <strong>für</strong> Notizen<br />

237


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3740005 Dez12

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