Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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LEBENSSTANDARD SICHERN – UNFALLSCHUTZ<br />
UV<br />
<strong>Handbuch</strong><br />
<strong>2013</strong><br />
Erinnern Sie sich an das gute Gefühl,<br />
dass Ihnen nichts etwas anhaben kann?<br />
Nur <strong>für</strong> interne Verwendung
Ausgabe Dezember <strong>2013</strong><br />
Herausgeber<br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />
makom-91680<br />
Joseph-Scherer-Straße 3<br />
44139 Dortmund<br />
3740005 Dez12
<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong><br />
Teil 1 - Einführung in das neue UV Tarifwerk <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> <strong>2013</strong> (Unisex)<br />
1. Tarifwerksänderungen infolge des Urteil des Europäischen Gerichtshofs Seite 2<br />
1.1 Wegfall der Frauen-Gefahrengruppen F + FZ Seite 2<br />
1.2 Privater Unfall-Versicherungsschutz ist unverzichtbar Seite 3<br />
1.3 Das Tarifwerk <strong>2013</strong> wird noch leistungsstärker! Seite 5<br />
1.4 Das Tarifangebot im Überblick Seite 5<br />
2. Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 6<br />
2.1 Unfallschutz Seite 6<br />
2.1.1 Tarif-Variante Exklusiv Seite 7<br />
2.1.2 Tarif-Variante Optimal Seite 7<br />
2.1.3 Tarif-Variante Kompakt Seite 7<br />
2.1.4 Einstufung in Gefahrengruppen Seite 7<br />
2.2 Unfallschutz-AKTIV Seite 9<br />
2.2.1 Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV Seite 10<br />
2.2.2 Tarif-Variante Optimal-AKTIV Seite 10<br />
2.2.3 Tarif-Variante Kompakt-AKTIV Seite 10<br />
2.3 Die Leistungsarten Seite 11<br />
2.4 Die Leistungserweiterungen Seite 36<br />
2.5 Argumente <strong>für</strong> den Verkauf Seite 46<br />
2.5.1 Standardisierte Pakete erleichtern den Verkauf Seite 47<br />
2.5.2 Das Sicherheitskonzept AKTIV Seite 48<br />
2.5.3 Wertbeständigkeit durch Dynamik Seite 51<br />
2.5.4 Steuerliche Aspekte Seite 52<br />
2.5.5 Neue Verträge gewinnen und alte Verträge neu ordnen Seite 54<br />
3 Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR): Seite 55<br />
3.1 Was bedeutet UBR? Seite 55<br />
3.2 Beitragsberechnung leicht gemacht Seite 56<br />
3.3 Garantierte Beitragsrückzahlung: Das überzeugende Verkaufsargument Seite 62<br />
3.4 Die UBR-Überschussbeteiligung: ein zusätzliches „Plus“ Seite 63<br />
3.5 Steuerliche Aspekte Seite 63<br />
3.6 Weitere Informationen rund um den Vertrag Seite 64<br />
3.7 VERKAUFSFÖRDERUNG „groß geschrieben“ Seite 70<br />
Teil 2 - Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong><br />
1 Die Tarifgestaltung des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong> Seite 76<br />
2. Die Leistungsarten der <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 76<br />
3 Leistungserweiterungen Seite 86<br />
3.1 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder Seite 89<br />
3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen Seite 89<br />
3.3 Leistungserweiterungen Unfallschutz-AKTIV Seite 90<br />
4 Servicepaket in allen Tarif-Varianten in der Übersicht Seite 91<br />
5 Unfallschutz (Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal und Exklusiv) Seite 91<br />
5.1 Gefahrengruppen Seite 91<br />
5.2 Pakete Seite 96<br />
5.3 Individuelle Absicherung des Versicherungsschutzes Seite 97<br />
5.4 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten Seite 97<br />
5.4.1 Gültig <strong>für</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> und <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />
Beitragsrückzahlung (UBR) Seite 97<br />
5.4.2 Gültig <strong>für</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk und <strong>Unfallversicherung</strong><br />
mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk Seite 99<br />
5.5 Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken im Beruf<br />
(24 Stunden-Schutz) Seite 100<br />
5.6 Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken in der Freizeit Seite 101<br />
5.7 Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen Seite 102<br />
5.7.1 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe Seite 103<br />
5.7.2 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker (Arm) Seite 104<br />
5.7.3 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein) Seite 105<br />
5.7.4 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 (Streicher und Gitarristen) Seite 106
5.7.5 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 (Pianisten, Organisten,<br />
Harfenisten, Schlagzeuger und Pauker) Seite 107<br />
5.7.6 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 (Flötisten, Holzbläser,<br />
Blechbläser, Dirigenten, Chorleiter und Sänger) Seite 108<br />
5.8 Übersicht der Leistungserweiterungen Seite 109<br />
5.8.1 Leistungserweiterungen allgemein Seite 109<br />
5.8.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder Seite 110<br />
5.8.3 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen Seite 110<br />
6 Unfallschutz-AKTIV (Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV,<br />
Exklusiv-AKTIV) Seite 111<br />
6.1 Gefahrengruppen Seite 111<br />
6.2 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten Seite 112<br />
6.3 Leistungserweiterungen in der Übersicht Seite 113<br />
7 Nur <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) und<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über<br />
Versorgungswerk Seite 115<br />
7.1 Allgemeine Regelungen Seite 115<br />
7.2 Eintrittsalter und Tarife in der UBR Seite 116<br />
8 Berufsgruppenverzeichnis der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung Seite 117<br />
8.1 Leistungserweiterungen in der UBR Seite 121<br />
9 Werberichtlinien UV-Tarifwerk <strong>2013</strong> Seite 123<br />
10 Allgemeine Regelungen in der <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 128<br />
11 SI-Sport – Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profisportler Seite 131<br />
11.1 Versicherbarer Personenkreis Seite 131<br />
11.2 Tarifgestaltung Seite 131<br />
11.3 Die Leistungsarten Seite 131<br />
11.4 Leistungserweiterungen Seite 132<br />
11.5 Risikogruppen / Gefahrengruppen Seite 133<br />
11.6 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten Seite 134<br />
12 Werberichtlinien SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 135<br />
Teil 3 - Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong><br />
1 Tarifgestaltung der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 140<br />
1.1 Verträge ohne bzw. mit Namensnennung Seite 140<br />
2 Die Leistungsarten der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 141<br />
3 Leistungserweiterungen Seite 145<br />
3.1 Leistungserweiterungen allgemein Seite 145<br />
3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen Seite 147<br />
4 Servicepaket im Übersicht Seite 148<br />
5 Betriebliche Gruppen-UV (Tarif 100) Seite 149<br />
5.1 Berufsgruppenverzeichnis <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 150<br />
5.2 Mindest- und Höchstversicherungssummen <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> Seite 152<br />
5.3 Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen<br />
(nur betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>, Tarif 100) Seite 154<br />
5.3.1 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker (Arm) Seite 155<br />
5.3.2 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein) Seite 156<br />
5.3.3 Erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe Seite 157<br />
5.3.4 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 (Streicher und Gitarristen) Seite 158<br />
5.3.5 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 (Pianisten, Organisten,<br />
Harfenisten, Schlagzeuger und Pauker) Seite 159<br />
5.3.6 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 (Flötisten, Holzbläser, Blechbläser) Seite 160<br />
5.4 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer, Tarif 100) Seite 161<br />
5.4.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Seite 161<br />
5.4.2 PVAG/VÖDAG Seite 162<br />
6 Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> ehren- oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500) Seite 163<br />
6.1 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> ehren- oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500) Seite 164<br />
6.2 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer, Tarif 500) Seite 165<br />
6.2.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Seite 165<br />
6.2.2 PVAG / VÖDAG Seite 166
7 Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Vereine (Tarif 600) Seite 167<br />
7.1 Tarif 610 <strong>für</strong> Sportvereine Seite 167<br />
7.1.1 Aktive Vereinsmitglieder Seite 167<br />
7.1.2 Tarifierungstabellen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sportarten Seite 168<br />
7.1.3 Passive Vereinsmitglieder Seite 169<br />
7.2 Tarif 620 <strong>für</strong> Vereine ohne Sportbetrieb Seite 169<br />
7.3 Tarif 630 <strong>für</strong> Freiwillige Feuerwehr (gilt nicht <strong>für</strong> Berufsfeuerwehren) Seite 169<br />
7.4 Tarif 640 <strong>für</strong> Freiwillige Sanitätskolonnen Seite 170<br />
7.5 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> Vereine (Tarif 600) Seite 171<br />
7.6 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer, Tarif 600) Seite 172<br />
7.6.1 Tarif 610 (Sportvereine mit Sportbetrieb) Seite 172<br />
7.6.1.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Seite 172<br />
7.6.1.2 PVAG / VÖDAG Seite 172<br />
7.6.2 Beiträge Tarif 620 (Vereine ohne Sportbetrieb) Seite 173<br />
Tarif 630 (Freiwillige Feuerwehren( nicht Berufsfeuerwehren)) Seite 173<br />
Tarif 640 (Freiwillige Sanitätskolonnen) Seite 173<br />
7.6.2.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Seite 173<br />
7.6.2.2 PVAG / VÖDAG Seite 173<br />
8 Gruppen-UV <strong>für</strong> <strong>die</strong> Organisationen des Handwerks und des Handels Tarif 700) Seite 174<br />
8.1 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> Organisationen des Handwerks und des<br />
Handels (Tarif 700) Seite 175<br />
8.2 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer, Tarif 700) Seite 176<br />
9 Sondertarif bis zu 24 Stunden bzw. 12 Stunden (Tarif 800) Seite 177<br />
9.1 Sondertarif - Versicherungsschutz <strong>für</strong> Tage, Wochen, Monate Seite 178<br />
10 Werberichtlinien Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> - Tarifwerk <strong>2013</strong> Seite 179<br />
11 Allgemeine Regelungen in der <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 181<br />
Teil 4 - SI-Sport. Von Profis <strong>für</strong> Profis!<br />
Die <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profi-Sportler. TW <strong>2013</strong><br />
1 Wer kann über das Konzept versicht werden? Seite 184<br />
2 Was kann versichert werden? Seite 185<br />
3 Das Nachlass-System Seite 187<br />
4. Was ist noch zu beachten? Seite 188<br />
5. Welche Verkaufsunterlagen stehen zur Verfügung? Seite 188<br />
Teil 5 - <strong>Handbuch</strong> zur gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> (Berufsgenossenschaften)<br />
1 Allgemeines Seite 190<br />
2 Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> Seite 190<br />
3 Kreis der versicherten Personen Seite 190<br />
3.1 Versicherung kraft Gesetzes Seite 191<br />
3.1.1 Beschäftigte in Privathaushalten Seite 194<br />
3.1.2 Eigenbauarbeiten Seite 195<br />
3.2 Versicherung kraft Satzung Seite 196<br />
3.3 Versicherungsfreiheit Seite 196<br />
3.4 Versicherungsbefreiung Seite 197<br />
3.5 Freiwillige Versicherung Seite 197<br />
4 Begriffsdefinition „Versicherungsfall“ Seite 198<br />
4.1 Arbeitsunfall Seite 198<br />
4.2 Berufskrankheit Seite 199<br />
5 Art und Umfang der Leistungen Seite 200<br />
5.1 Prävention (Unfallverhütung) Seite 200<br />
5.2 Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls Seite 200<br />
5.2.1 Heilbehandlung Seite 201<br />
5.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Seite 201<br />
5.2.3 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende<br />
Leistungen Seite 202<br />
5.2.4 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Seite 202<br />
5.3 Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben Seite 202<br />
5.3.1 Verletztengeld Seite 202
5.3.1.1 Verletztengeld <strong>für</strong> Arbeitnehmer Seite 203<br />
5.3.1.2 Verletztengeld <strong>für</strong> Unternehmer/Selbstständige Seite 204<br />
5.3.2 Übergangsgeld Seite 204<br />
5.4 Renten, Beihilfen, Abfindungen Seite 205<br />
5.4.1 Renten an Versicherte Seite 205<br />
5.4.1.1 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten Seite 206<br />
5.4.2 Leistungen an Hinterbliebene Seite 206<br />
5.4.2.1 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten Seite 206<br />
5.4.2.2 Witwen- und Witwerrente Seite 206<br />
5.4.2.2.1 Einfache Witwen- und Witwerrente Seite 206<br />
5.4.2.2.2 Erhöhte Witwen- und Witwerrente Seite 207<br />
5.4.2.2.3 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten Seite 207<br />
5.4.2.3 Waisenrente Seite 207<br />
5.4.2.4 Renten an Verwandte der aufsteigenden Linie Seite 208<br />
5.4.3 Abfindung Seite 209<br />
Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 von der Hundert Seite 209<br />
Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 von der Hundert Seite 209<br />
5.4.3.3 Abfindung mit einer Gesamtsumme Seite 209<br />
5.5 Kürzungen von Rentenleistungen beim Zusammentreffen von Renten Seite 210<br />
6 Schülerunfallversicherung Seite 212<br />
7 Die Berufsgenossenschaften Seite 213<br />
7.1 Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Seite 216<br />
7.2 <strong>Unfallversicherung</strong>sträger der öffentlichen Hand Seite 218<br />
7.3 Verzeichnis der BG-Zuordnung nach Gewerbezweigen Seite 220<br />
Teil 6 - Die Beamtenunfall<strong>für</strong>sorge<br />
1 Allgemeines Seite 228<br />
2 Dienstunfall Seite 228<br />
3 Unfallruhegeld bei Dienstunfähigkeit als Folge des Dienstunfalls Seite 229<br />
4 Unfall-Hinterbliebenenversorgung Seite 230<br />
5 Unfallentschädigung Seite 231<br />
6 Unfallausgleich Seite 232<br />
7 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen Seite 232<br />
8 Heilverfahren Seite 232<br />
Teil 7 - ÖD-Highlights im UV-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />
1 Absicherung des unfallbedingten Zulagenausfalls Seite 234<br />
2 Absicherung gegen unfallbedingte Einschränkungen der beruflichen<br />
Haupttätigkeit Seite 234<br />
3 Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsunfähigkeit Seite 235<br />
4 Rund-um-Absicherung <strong>für</strong> Beamte des SEK und der GSG9 Seite 235<br />
5 Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Seite 236<br />
6 Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken Seite 236
Teil 1<br />
Einführung<br />
in das<br />
UV Tarifwerk <strong>2013</strong><br />
(Unisex)<br />
1
Das UV Tarifwerk <strong>2013</strong> (Unisex)<br />
1 Tarifwerksänderungen infolge des Urteil des Europäischen Gerichtshofs<br />
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit Urteil C-236/09 vom<br />
01.03.2011 entschieden, dass in allen Staaten der Europäischen Union ab dem 21. Dezember<br />
2012 nur noch geschlechtsneutrale Versicherungstarife, so genannte Unisex-<br />
Tarife, angeboten werden dürfen. Alle nach <strong>die</strong>sem Stichtag geschlossenen neuen Versicherungsverträge<br />
dürfen daher nicht mehr nach geschlechtsspezifischen Tarifen kalkuliert<br />
werden. Betroffen von <strong>die</strong>sem Urteil ist - neben der Kranken- und Lebensversicherung<br />
- auch <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />
Das EuGH-Urteil wirkt sich in der <strong>Unfallversicherung</strong> jedoch nur auf Neuverträge aus.<br />
Bestehende Altverträge laufen unverändert weiter. Auch maschinelle (Zwangs-) Umstellungen<br />
führen nicht zu einer Umstellung in das neue Tarifwerk <strong>2013</strong>.<br />
1.1 Wegfall der Frauen-Gefahrengruppen F + FZ<br />
Kernpunkt des neuen Tarifwerks <strong>2013</strong> ist somit <strong>die</strong> Umsetzung des vorgenannten<br />
EuGH-Urteils und damit <strong>die</strong> Einführung des Unisex-Tarifs in der <strong>Unfallversicherung</strong>. Die<br />
Umsetzung führt in erster Linie zum Wegfall der beiden bisherigen Gefahrengruppen <strong>für</strong><br />
Frauen (F + FZ). Im gleichen Zuge werden folgende Gefahrengruppen neu eingeführt:<br />
G <strong>für</strong> Berufstätige im Gesundheitswesen (außer Tiermedizin)<br />
V <strong>für</strong> Berufstätige im Einzelhandel/Handel (VerkäuferInnen)<br />
Frauen werden künftig innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe - ebenso wie Männer - in<br />
<strong>die</strong> Gefahrengruppe A (ohne körperliche Berufsarbeit), B (mit körperlicher Berufsarbeit),<br />
S (<strong>für</strong> selbstständige Handwerke und Handwerkerinnen sowie Landwirte), G oder V<br />
eingestuft. Gleiches gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gefahrengruppe Z.<br />
Mit der Einführung der Gefahrengruppen G + V tragen wir den unterdurchschnittlichen<br />
Unfallrisiko <strong>die</strong>ser beiden Zielgruppen Rechnung.<br />
Kernpunkt des neuen Tarifwerks <strong>2013</strong> bleiben sicherlich <strong>die</strong> Leistungsarten „Unfall-<br />
Rentenkapital“ und das "Reha-Management".<br />
Das Unfall-Rentenkapital entwickelt sich immer mehr zu einer Alternative zur klassischen<br />
Unfall-Rente. Der Vorteil liegt hier u. a. in einem günstigen Beitragsniveau, da<br />
<strong>die</strong>se neue Leistungsart unabhängig von Sterbetafeln und Mindestverzinsung kalkuliert<br />
werden kann. Mit Einführung des neuen Tarifwerks <strong>2013</strong> werden <strong>die</strong> Leistungsarten<br />
Unfallrente, Unfallzeitrente und Unfall-Pflegerente nochmals im Beitrag steigen.<br />
2
Grund hier<strong>für</strong> ist neben der gesunkenen Mindestverzinsung in der Lebensversicherung<br />
(Kalkulationsgrundlage der Unfallrente) <strong>die</strong> immer weiter steigende Lebenserwartung<br />
der Bevölkerung in Deutschland. Die Leistungsart Unfall-Rentenkapital bleibt dem gegenüber<br />
bei dem bisherigen günstigen Beitragsniveau.<br />
Mit der Leistungsart Reha-Management nehmen wir nach wie vor eine Spitzenstellung<br />
am deutschen Versicherungsmarkt ein. Denn mit dem Reha-Management bieten wir<br />
Schwerverletzten <strong>die</strong> große Chance, so weit wie nach derzeitigen medizinischen Stand<br />
möglich, ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen und so <strong>die</strong> Behinderungen<br />
durch Unfallverletzungen und -folgen zu überwinden. Hierzu nutzen wir auch künftig<br />
<strong>die</strong> anerkannt besten Reha-Einrichtungen Deutschlands, nämlich <strong>die</strong> Reha-Kliniken<br />
der deutschen Berufsgenossenschaften. Wir stellen damit sicher, dass unsere Kunden<br />
neben der notwendigen finanziellen Absicherung nach einem Unfall auch den besten<br />
medizinischen Schutz erhalten. Ein weiterer Schritt, um Kunden auch künftig von der<br />
Notwendigkeit der privaten <strong>Unfallversicherung</strong> überzeugen zu können. Denn nach wie<br />
vor gilt:<br />
Eine private <strong>Unfallversicherung</strong> ist <strong>für</strong> jedermann unverzichtbar.<br />
1.2 Privater Unfall-Versicherungsschutz ist unverzichtbar<br />
Unfälle sind kein Zufall. Sie ereignen sich nicht aus heiterem Himmel, sondern aus gewöhnlichen<br />
Alltagssituationen heraus, sei es am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder<br />
im Haushalt.<br />
Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in den Me<strong>die</strong>n über Unfälle berichtet wird. Trotz<br />
verbesserter Unfallforschung und intensiver Aufklärungsarbeit zur Beseitigung von Unfallgefahren<br />
hat <strong>die</strong> Zahl der Unfälle nicht entscheidend abgenommen. Jahr <strong>für</strong> Jahr<br />
verletzen sich fast 9 Mio. Menschen in Deutschland bei Unfällen. Das heißt, mehr als<br />
jeder 10. Bundesbürger ist betroffen. Fast 20.000 Menschen kommen dabei ums Leben.<br />
Weitere Fakten zum Unfallgeschehen:<br />
Freizeitunfälle<br />
Die meisten Unfälle (60 %) geschehen während der Freizeit, an Wochenenden, Feiertagen<br />
und im Urlaub, also wenn kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz besteht.<br />
Kinderunfälle<br />
In Deutschland erleiden jährlich ca. 2 Mio. Kinder (statistisch gesehen jedes 8. Kind) einen<br />
Unfall. Bei rund 200.000 verunglückten Kindern (= 10 % der Unfälle) ist eine stationäre<br />
Behandlung der Unfallfolgen notwendig. Etwa 2.000 Kinder verletzen sich so<br />
schwer, dass ein Leben lang Behinderungen bestehen bleiben. Die Häufigkeit tödlicher<br />
3
Unfälle von Kindern liegt bei etwa 1.000 pro Jahr, dabei entfallen über 50 % auf Kinder<br />
im Vorschulalter.<br />
80 % aller Kinderunfälle passieren in der Spiel- und Freizeit.<br />
Hausfrauenunfälle<br />
Hausfrauen sind besonders stark unfallgefährdet. Jährlich ereignen sich etwa 2,5 Mio.<br />
Unfälle von Frauen im Heim- und Freizeitbereich. Rund 5.000 Unfälle enden tödlich.<br />
Allein <strong>die</strong>se Zahlen belegen, wie groß <strong>die</strong> Gefahr ist, in einen Unfall verwickelt zu werden.<br />
Dabei sind Unfälle <strong>für</strong> den Einzelnen unkalkulierbar. Nicht nur ob und zu welchem<br />
Zeitpunkt ein Unfall eintritt, sondern auch <strong>die</strong> Bandbreite der möglichen Unfallfolgen ist<br />
erheblich.<br />
Viele Unfälle bleiben glücklicherweise ohne dauerhafte Folgen. Andere bringen schwere<br />
Verletzungen mit sich, <strong>die</strong> möglicherweise zu einer längeren stationären Krankenhausbehandlung<br />
führen. Daran schließt sich eine ambulante Krankenbehandlung an, <strong>die</strong><br />
ggf. durch Kurmaßnahmen ergänzt wird.<br />
Möglicherweise lässt sich <strong>die</strong> Arbeitskraft erst nach vielen Wochen, Monaten oder gar<br />
Jahren wiederherstellen. Körperliche Schädigungen können bestehen bleiben und das<br />
Unfallopfer <strong>für</strong> den Rest des Lebens behindern, sowohl im Beruf als auch im Privatleben.<br />
Bei manchen Verletzungen kann der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden. Dann<br />
ist eine Umschulung erforderlich. Das gewohnte Einkommensniveau wird vielleicht nicht<br />
mehr oder erst nach vielen Jahren wieder erreicht.<br />
Da dann nicht nur Einkünfte fehlen, sondern darüber hinaus zusätzliche Kosten entstehen<br />
können, z.B. <strong>für</strong> den behindertengerechten Umbau der Wohnung, verschlimmert<br />
sich <strong>die</strong> finanzielle Situation zusätzlich.<br />
Das soziale Netz federt <strong>die</strong> finanziellen Folgen etwas ab. Dabei kommt der gesetzlichen<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> eine große Bedeutung zu. Sie gewährt den notwendigen Versicherungsschutz<br />
<strong>für</strong> Berufsunfälle, das heißt <strong>für</strong> Unfälle, <strong>die</strong> sich am Arbeitsplatz oder auf<br />
den direkten Wegen dorthin und zurück ereignen.<br />
Erleidet ein Versicherter aufgrund eines Berufsunfalls eine dauerhafte Gesundheitsschädigung,<br />
erhält er von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> eine Verletztenrente, deren<br />
Höhe zur Sicherung des Lebensstandards nicht immer ausreicht.<br />
4
Bei Unfällen im Freizeitbereich und Unfällen von nicht berufstätigen Personen erbringt<br />
<strong>die</strong> gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong> in der Regel überhaupt keine Leistungen.<br />
Diese großen Versorgungslücken können nur über eine zusätzliche Absicherung geschlossen<br />
werden. Diese wichtige Funktion übernimmt <strong>die</strong> private <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />
Auf sie kann daher nicht verzichtet werden.<br />
1.3 Das Tarifwerk <strong>2013</strong> wird noch leistungsstärker!<br />
Bereits <strong>die</strong> Unfalltarifwerke 2000 PLUS, 2008 und 2011 kennzeichneten sich als Hochleistungstarife.<br />
So ist es innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe selbstverständlich, dass<br />
wir unsere Invaliditätsleistungen sowohl im Kinder und Erwachsenentarif, dem Tarif Unfallschutz,<br />
als auch im Tarif Unfallschutz-AKTIV bereits ab einem Invaliditätsgrad von<br />
1 % erbringen. Dies ist und bleibt unser Markenzeichen und mit eins der Hauptverkaufsargumente.<br />
Mit unserem Tarifwerk <strong>2013</strong> gehen wir den Weg der größtmöglichen Flexibilität konsequent<br />
weiter. Das Angebot der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe kennzeichnet sich darüber hinaus<br />
durch ein weit gefächertes Preis-/Leistungsverhältnis. So bieten wir mit <strong>die</strong>sem Tarifwerk<br />
<strong>für</strong> jeden etwas, also <strong>für</strong> Kunden mit einem schmalen Geldbeutel genauso wie<br />
<strong>für</strong> Kunden, denen ihre Sicherheit mehr Wert ist.<br />
1.4 Das Tarifangebot im Überblick<br />
Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> handelt es sich um einen Versicherungszweig mit zahlreichen<br />
Variationsmöglichkeiten. Versicherungsschutz wird geboten durch <strong>die</strong><br />
• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Die Schwerpunkte <strong>die</strong>ser zwei Tarifangebote stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor:<br />
Tarifangebot Nr. 1: Die Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
(Risikoträger SIAV, PVAG, VÖDAG)<br />
Grundsätzlich unterscheiden wir auch im Tarifwerk <strong>2013</strong> nach einem Segment <strong>für</strong> Kinder<br />
und Erwachsene, dem Tarif Unfallschutz, und einem Segment <strong>für</strong> <strong>die</strong> wichtige<br />
Zielgruppe der Senioren, dem Tarif Unfallschutz-AKTIV. Der Tarif Unfallschutz unterteilt<br />
sich in <strong>die</strong> drei Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv und der Tarif Unfallschutz-AKTIV<br />
in Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV.<br />
5
Tarifangebot Nr. 2: <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />
Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
(Risikoträger: SIAV)<br />
Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) handelt es sich<br />
um ein Produkt, das mit zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten glänzt und jedem Außen<strong>die</strong>nstpartner<br />
<strong>die</strong> Möglichkeit gibt, ein genau auf den Bedarf des Kunden abgestimmtes<br />
Angebot zu erstellen.<br />
Die UBR baut auf dem Unfall-Tarifwerk <strong>2013</strong> der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> auf. Sie bietet<br />
dem Kunden einen attraktiven Unfall-Versicherungsschutz und - am Ende der Vertragslaufzeit<br />
- <strong>die</strong> Beiträge wieder zurück. Die Rückerstattung der Beiträge (auf Jahreszahlungsbasis,<br />
ohne Versicherungssteuer) in Höhe des gewählten Rückzahlungsprozentsatzes<br />
und <strong>die</strong> zusätzliche Zahlung einer hohen Überschussbeteiligung machen<br />
<strong>die</strong>ses Produkt <strong>für</strong> viele Kunden sehr attraktiv. Des Weiteren erhält der Kunde ggf. eine<br />
Beteiligung an den Bewertungsreserven.<br />
2 Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
(Risikoträger: SIAV, PVAG, VÖDAG)<br />
Dreh- und Angelpunkt der <strong>Unfallversicherung</strong> ist <strong>die</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>.<br />
Sie genießt einen hohen Bekanntheitsgrad sowie das Vertrauen großer Bevölkerungsteile,<br />
wird ständig weiterentwickelt und den veränderten Bedürfnissen der Kunden angepasst.<br />
In unserem Tarifwerk geschieht <strong>die</strong>s durch <strong>die</strong> Einführung von weiteren Leistungsarten<br />
und Leistungserweiterungen, mit denen wir neue Maßstäbe setzen.<br />
2.1 Unfallschutz<br />
Der Tarif Unfallschutz ist unser Angebot <strong>für</strong> Kinder und Erwachsene. Er teilt sich in drei<br />
Tarif-Varianten:<br />
• Tarif-Variante Exklusiv<br />
• Tarif-Variante Optimal<br />
• Tarif-Variante Kompakt<br />
Durch <strong>die</strong> Bereitstellung von drei verschiedenen Tarif-Varianten stehen Ihnen im Verkauf<br />
zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Kombination von Tarif-Varianten ist<br />
nicht zulässig, das heißt, eine Person kann nur in einer Tarif-Variante versichert sein.<br />
6
2.1.1 Tarif-Variante Exklusiv<br />
Die Tarif-Variante Exklusiv beinhaltet <strong>die</strong> gesamte Palette aller Leistungsarten und Leistungserweiterungen.<br />
Hiermit bieten wir den Kunden einen exklusiven Versicherungsschutz,<br />
<strong>die</strong> bereit sind, <strong>für</strong> einen weit reichenden Versicherungsschutz einen angemessenen<br />
Beitrag zu zahlen. Mit der Tarif-Variante Exklusiv haben Sie das beste Angebot<br />
im Wettbewerb und können auch bei schwieriger Wettbewerbslage bestehen.<br />
2.1.2 Tarif-Variante Optimal<br />
Die Tarif-Variante Optimal bietet hochwertigen Versicherungsschutz mit einer Vielzahl<br />
von Leistungserweiterungen zum angemessenen Beitrag. Kunden, denen ihre finanzielle<br />
Sicherheit am Herzen liegt und <strong>die</strong> Interesse an einer bedarfsgerechten Absicherung<br />
haben, kommen hier auf ihre Kosten. Sie können auf fast alle Wünsche Ihrer Kunden<br />
eingehen und den Versicherungsschutz mit vielen interessanten Leistungserweiterungen<br />
würzen. Die Tarif-Variante Optimal bietet sich sowohl <strong>für</strong> das Neu- als auch <strong>für</strong> das<br />
Änderungsgeschäft an.<br />
2.1.3 Tarif-Variante Kompakt<br />
Mit der Tarif-Variante Kompakt bieten wir einen Grundschutz zum günstigen Beitrag. Es<br />
handelt sich um ein Angebot <strong>für</strong> Kunden, <strong>die</strong> eine solide Grundabsicherung anstreben<br />
und weder ein Sonderrisiko darstellen noch „Sonderwünsche“ haben.<br />
Nutzen Sie <strong>die</strong> Tarif-Variante Kompakt <strong>für</strong> den unkomplizierten „Mitnahme-Verkauf“ bei<br />
verschiedenen Gelegenheiten, <strong>die</strong> sich am Rande des Tagesgeschäftes bieten, zum<br />
Beispiel bei Kundenbesuchen aus einem anderen Anlass.<br />
Im Tarif Unfallschutz bieten alle Tarif-Varianten sowohl <strong>die</strong> Möglichkeit der individuellen<br />
Zusammenstellung des Versicherungsschutzes als auch standardisierte Angebote in<br />
Form von Paketen.<br />
2.1.4 Einstufung in Gefahrengruppen<br />
Durch eine weitgehende Differenzierung nach verschiedenen Gefahrengruppen können<br />
Sie Unfall-Versicherungsschutz zu risikogerechten Beiträgen anbieten. Hiervon profitieren<br />
insbesondere Personen, <strong>die</strong> den sogenannten guten Risiken zugerechnet werden.<br />
Bei der Einstufung nach Gefahrengruppen wird nicht mehr zwischen männlichen und<br />
weiblichen Versicherten unterschieden. Es wird im Tarifwerk <strong>2013</strong> aber stärker nach<br />
dem ausgeübten Beruf differenziert. So bieten wir jetzt auch Spezial-Gefahrengruppen<br />
<strong>für</strong> alle im Gesundheitswesen Tätige sowie <strong>für</strong> Verkäuferinnen und Verkäufer. Eine gesonderte<br />
Einstufung erhalten aber nach wie vor selbstständige Handwerker und Hand-<br />
7
werkerinnen und Kinder. Daneben bieten wir auch weiterhin <strong>die</strong> Gefahrengruppe Z, <strong>die</strong><br />
ausschließlich Unfall-Versicherungsschutz nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freizeit bietet, jetzt aber <strong>für</strong> Frauen<br />
und Männer gemeinsam gilt.<br />
Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer<br />
Gefahrengruppe<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung<br />
A<br />
14 - 69 Jahre<br />
Frauen und Männer ohne körperliche und ohne handwerkliche<br />
Berufstätigkeit<br />
B<br />
14 - 69 Jahre<br />
Frauen und Männer mit körperlicher oder handwerklicher<br />
Berufstätigkeit (auch wenn nur gelegentlich)<br />
S<br />
Nur<br />
<strong>SIGNAL</strong><br />
<strong>IDUNA</strong><br />
Allgemeine<br />
14 - 69 Jahre<br />
Selbstständige HandwerkerInnen mit Eintragung in <strong>die</strong><br />
Handwerksrolle oder aus dem zulassungsfreien Handwerk<br />
Selbstständige GärtnerInnen mit körperlicher Berufstätigkeit<br />
und mithelfende Familienangehörige<br />
Selbstständige Landwirte, Winzer und mithelfende<br />
Familienangehörige<br />
G<br />
14 - 69 Jahre<br />
Frauen und Männer der Gruppe Gesundheitswesen<br />
(außer Tiermedizin)<br />
V<br />
14 - 69 Jahre<br />
Frauen und Männer der Gruppe Handel (Verkäufer)<br />
einschließlich mithelfende Ehegatten im Büro oder<br />
Verkauf bei Selbstständigen<br />
Z<br />
14 - 69 Jahr<br />
Versicherung gegen außerberufliche Unfälle (Freizeit-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>) <strong>für</strong> Frauen und Männer, <strong>die</strong> gesetzlich<br />
oder freiwillig durch eine gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />
gegen Arbeitsunfälle oder nach den Versorgungsvorschriften<br />
<strong>für</strong> Beamte und Soldaten gegen<br />
Dienstunfälle versichert sind.<br />
Hinweis: Weibliche und männliche Auszubildende, <strong>die</strong> gewerblich/körperlich tätig sind, werden<br />
während ihrer Ausbildung in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A eingestuft. Nach Beendigung der Ausbildung<br />
erfolgt automatisch <strong>die</strong> Umstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B. Auszubildende, <strong>die</strong> zur<br />
Gruppe Gesundheitswesen zählen, werden in <strong>die</strong> Gefahrengruppe G eingestuft. Auszubildende,<br />
<strong>die</strong> zur Gruppe Handel (Verkäufer) zählen, werden in <strong>die</strong> Gefahrengruppe V eingestuft.<br />
8
Gefahrengruppe <strong>für</strong> Kinder<br />
Gefahrengruppe<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung<br />
K<br />
bis 17 Jahre<br />
Kinder/Schüler/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,<br />
auch wenn sie berufstätig sind<br />
Ab 14 Jahren ist auch <strong>die</strong> Versicherung nach den<br />
Gefahrengruppen A, B, S, V oder G mit höheren Versicherungssummen<br />
möglich (bei Überschreitung der<br />
tariflichen Höchstversicherungssummen der Gefahrengruppe<br />
K)<br />
2.2 Unfallschutz-AKTIV<br />
Die Zielgruppe „Generation AKTIV“ wird immer mehr zur Zielgruppe der Zukunft, denn<br />
sie vergrößert ihre Zahl in den kommenden Jahren kontinuierlich. Der Tarif Unfallschutz-AKTIV<br />
kann allen Personen ab Vollendung des 55. Lebensjahres angeboten<br />
werden, unabhängig davon, ob sie noch berufstätig sind oder nicht. Es erfolgt <strong>die</strong> Unterteilung<br />
in zwei Gefahrengruppen:<br />
• Gefahrengruppe A6 <strong>für</strong> alle Personen vom vollendeten 55. bis zum<br />
74. Lebensjahr<br />
• Gefahrengruppe A8 <strong>für</strong> alle Personen ab dem vollendeten 75. Lebensjahr<br />
Da es seit vielen Jahren unser Anspruch ist, uns von langjährig Versicherten nicht zu<br />
trennen, sondern <strong>die</strong>sem Personenkreis auch im Alter hochwertigen und bedarfsgerechten<br />
Versicherungsschutz zu bieten, ist <strong>die</strong> Unterscheidung in zwei Gefahrengruppen<br />
aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit unumgänglich. Die Schadenzahlen und<br />
damit der Aufwand <strong>für</strong> Leistungen steigen ab dem 75. Lebensjahr steil an. Daher liegt<br />
das Beitragsniveau der Gefahrengruppe A8 deutlich über dem Niveau der Gefahrengruppe<br />
A6.<br />
Wichtig ist aber auch weiterhin unser Signal an <strong>die</strong>se Zielgruppe: Die <strong>SIGNAL</strong><br />
<strong>IDUNA</strong> Gruppe kennt kein Höchstaufnahme- und kein Höchstversicherungsalter<br />
und eine Invaliditätsleistung erbringen wir ab 1 % Invaliditätsgrad. Auch im Tarif Unfallschutz-AKTIV<br />
bieten <strong>die</strong> Wahl zwischen drei Tarif-Varianten:<br />
•<br />
• Exklusiv-AKTIV<br />
• Optimal-AKTIV<br />
• Kompakt-AKTIV<br />
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Wie im Tarif Unfallschutz gilt auch <strong>für</strong> den Tarif Unfallschutz-AKTIV: Eine Kombination<br />
von Tarif-Varianten ist nicht zulässig, das heißt, eine Person kann nur in einer Tarif-<br />
Variante versichert sein.<br />
2.2.1 Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV<br />
Die Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV beinhaltet alle Leistungsarten und <strong>die</strong> gesamte Palette<br />
unserer Leistungserweiterungen. Was den Umfang der beitragfrei eingeschlossenen<br />
Leistungserweiterungen als auch <strong>die</strong> Höhe der Versicherungssummen betrifft, bietet <strong>die</strong><br />
Tarif-Variante Exklusiv das Beste unseres Tarifangebotes. Kunden, <strong>die</strong> bereit sind, <strong>für</strong><br />
einen exklusiven Versicherungsschutz einen angemessenen Beitrag zu zahlen, bieten<br />
wir hiermit das passende Angebot.<br />
2.2.2 Tarif-Variante Optimal-AKTIV<br />
Die Tarif-Variante Optimal-AKTIV bietet hochwertigen Versicherungsschutz mit einer<br />
Vielzahl von Leistungserweiterungen. Senioren, <strong>die</strong> sich leistungsstarken und weit reichenden<br />
Versicherungsschutz leisten können und wollen, kommen hier auf ihre Kosten.<br />
Viele interessante Leistungserweiterungen werden ihre Kunden von <strong>die</strong>ser Tarif-<br />
Variante überzeugen. Die Tarif-Variante Optimal-AKTIV bietet sich sowohl <strong>für</strong> das Neuals<br />
auch <strong>für</strong> das Änderungsgeschäft an.<br />
2.2.3 Tarif-Variante Kompakt-AKTIV<br />
Mit der Tarif-Variante Kompakt-AKTIV bieten wir der Zielgruppe „Generation-AKTIV“ einen<br />
Grundschutz zum günstigen Beitrag. Daher bietet sich <strong>die</strong> Tarif-Variante Kompakt-<br />
AKTIV <strong>für</strong> Umstellungen nicht an. Es handelt sich um ein Angebot <strong>für</strong> das Neugeschäft<br />
<strong>für</strong> Kunden, <strong>die</strong> nur eine Grundabsicherung anstreben.<br />
Auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tarif-Variante Kompakt-AKTIV gilt: Nutzen Sie <strong>die</strong>ses Angebot <strong>für</strong> den unkomplizierten<br />
„Mitnahme-Verkauf“ bei verschiedenen Gelegenheiten, zum Beispiel bei<br />
Kundenbesuchen aus einem anderen Anlass.<br />
Gerade bei <strong>die</strong>ser wichtigen Zielgruppe der Zukunft können Sie im Wettbewerb das<br />
bessere Angebot aus der Tasche ziehen und so auch bei schwieriger Wettbewerbslage<br />
zum Zuge kommen.<br />
Über <strong>die</strong>se Erläuterungen hinaus sind <strong>die</strong> vertraglichen Regelungen, hier <strong>die</strong><br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AUB <strong>2013</strong>, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Regulierung maßgeblich.<br />
10
2.3 Die Leistungsarten<br />
Die Leistung bei Eintritt einer Invalidität ist nach wie vor zweifellos <strong>die</strong> wichtigste Aufgabe<br />
der <strong>Unfallversicherung</strong>. Grund genug, hier weiter den Schwerpunkt unseres Angebotes<br />
zu setzen und in <strong>die</strong>sem Bereich unterschiedliche Absicherungsmodelle anzubieten.<br />
Ganz egal, ob der Kunde im Falle der unfallbedingten Invalidität eine Kapitalleistung,<br />
eine Rentenzahlung oder eine Kombination aus Kapitalleistung und Rentenzahlung<br />
wünscht, bei <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> findet er immer eine geeignete Lösung.<br />
Invalidität mit progressiven Mehrleistungen<br />
Wer im Falle einer unfallbedingten Invalidität eine Kapitalleistung wünscht, ist bei<br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> gut aufgehoben, denn Leistungen werden bereits ab einem Invaliditätsgrad<br />
von 1 % gezahlt.<br />
Dieses Verkaufsargument hat oberste Priorität, weil <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />
erst Leistungen ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % vorsieht.<br />
Den meisten Kunden kommt es allerdings insbesondere auf <strong>die</strong> Absicherung gegen<br />
schwere Unfallfolgen an. Zur optimalen Absicherung kann in den Tarif-Varianten Kompakt,<br />
Optimal und Exklusiv zwischen insgesamt drei verschiedenen progressiven Invaliditätsstaffeln<br />
gewählt werden.<br />
Unsere progressiven Invaliditätsstaffeln im Überblick:<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
• Progression 600 (Prog. 600)<br />
mit Leistungen bis zu 600 % der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
• Progression 400 (Prog. 400)<br />
mit Leistungen bis zu 400 % der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
• Progression 250 (Prog. 250)<br />
mit Leistungen bis zu 250 % der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Sämtliche progressiven Invaliditätsstaffeln sehen Mehrleistungen ab einem Invaliditätsgrad<br />
von mehr als 25 % vor. Diese Mehrleistungen werden „zusätzlich“ zum vereinbarten<br />
Teil der Invaliditätssumme gezahlt. Hierdurch erhalten <strong>die</strong> Versicherten ein Mehr an<br />
Leistung, und zwar in nicht unbeträchtlicher Höhe. Die Höhe der Mehrleistungen, <strong>die</strong> bei<br />
den einzelnen Invaliditätsgraden vorgesehen ist, unterscheidet sich je nach Wahl der<br />
Invaliditätsstaffel.<br />
Die Krone der progressiven Invaliditätsstaffeln gebührt zweifelsfrei der Progression 600.<br />
11
In <strong>die</strong>ser Staffel wird bei der Ermittlung der Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad<br />
von 90 % generell <strong>die</strong> sechsfache Invaliditätssumme zugrunde gelegt. Aus einer Versicherungssumme<br />
von 100.000 EUR kann so eine Invaliditätsleistung von bis zu<br />
600.000 EUR werden.<br />
Damit wird <strong>die</strong> Absicherung gegen schwere Unfälle mit hohen Invaliditätsgraden in den<br />
Vordergrund gestellt. Dieses ist empfehlenswert, weil dann häufig auch <strong>die</strong> finanziellen<br />
Folgen <strong>für</strong> den Verletzten besonders gravierend sind, z.B. wenn Rehabilitationsmaßnahmen<br />
oder Wohnungsumbauten erforderlich werden.<br />
Allerdings bieten auch <strong>die</strong> progressiven Invaliditätsstaffeln „Progression 400“ und „Progression<br />
250“ durchaus einen attraktiven Versicherungsschutz, selbstverständlich zu<br />
einem sehr günstigen Beitrag.<br />
Die folgende Tabelle zeigt, welche Mehrleistungen in den einzelnen progressiven Invaliditätsstaffeln<br />
bei verschiedenen Invaliditätsgraden zum Tragen kommen und wie sich<br />
hierdurch <strong>die</strong> Gesamtleistung erhöht:<br />
Invaliditätsgrad<br />
Mehrleistung<br />
Prog. 600 Prog. 400 Prog. 250<br />
Gesamtleistung<br />
Mehrleistung<br />
Gesamtleistung<br />
Mehrleistung<br />
Gesamtleistung<br />
5 % - 5 % - 5 % - 5 %<br />
10 % - 10 % - 10 % - 10 %<br />
15 % - 15 % - 15 % - 15 %<br />
20 % - 20 % - 20 % - 20 %<br />
25 % - 25 % - 25 % - 25 %<br />
30 % 20 % 50 % 10 % 40 % 5 % 35 %<br />
35 % 40 % 75 % 20 % 55 % 10 % 45 %<br />
40 % 60 % 100 % 30 % 70 % 15 % 55 %<br />
45 % 80 % 125 % 40 % 85 % 20 % 65 %<br />
50 % 100 % 150 % 50 % 100 % 25 % 75 %<br />
55 % 130 % 185 % 75 % 130 % 35 % 90 %<br />
60 % 160 % 220 % 100 % 160 % 45 % 105 %<br />
65 % 190 % 255 % 125 % 190 % 55 % 120 %<br />
70 % 220 % 290 % 150 % 220 % 65 % 135 %<br />
75 % 250 % 325 % 175 % 250 % 75 % 150 %<br />
80 % 280 % 360 % 200 % 280 % 90 % 170 %<br />
85 % 310 % 395 % 225 % 310 % 105 % 190 %<br />
90 % 340 % 430 % 250 % 340 % 120 % 210 %<br />
95 % 475 % 570 % 275 % 370 % 135 % 230 %<br />
100 % 500 % 600 % 300 % 400 % 150 % 250 %<br />
Beispiel:<br />
Wurde <strong>die</strong> Progressionsstaffel „Progression 600“ vereinbart und tritt ein Invaliditätsgrad<br />
von 90 % ein, beträgt <strong>die</strong> Mehrleistung 340 % der vereinbarten Invaliditätssumme. Die<br />
Gesamtleistung beträgt also 430 % der vereinbarten Invaliditätssumme. Bei einer Versi-<br />
12
cherungssumme von 100.000 EUR entspricht <strong>die</strong>s einem Gesamtbetrag von<br />
430.000 EUR.<br />
Die folgende Grafik veranschaulicht noch einmal <strong>die</strong> Wirkung der verschiedenen progressiven<br />
Invaliditätsstaffeln:<br />
Mehrleistungen sind sehr vorteilhaft <strong>für</strong> den Kunden. In unbegrenzter Höhe können sie<br />
jedoch nicht gewährt werden. Daher sind sie <strong>für</strong> jede versicherte Person und ferner <strong>für</strong><br />
alle bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bestehenden Verträge zusammen auf<br />
1.000.000 EUR begrenzt.<br />
Invaliditätssumme ohne Progression<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
In allen Tarif-Varianten bieten wir auch <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität ohne Progression an.<br />
Diese eignet sich <strong>für</strong> Kunden mit einem stark strapazierten Geldbeutel und <strong>für</strong> solche,<br />
<strong>die</strong> auch bei niedrigen Invaliditätsgraden bereits eine ausreichende Invaliditätsleistung<br />
erhalten möchten.<br />
Aufgrund der stark ansteigenden Zahl von Unfällen und den deutlich höheren Aufwendungen<br />
je Leistungsfall bei Personen ab dem 60. Lebensjahr bieten wir im Tarif Unfallschutz-AKTIV<br />
mit den Tarif-Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-<br />
AKTIV ausschließlich <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität ohne Progression an.<br />
Keine Progression bedeutet jedoch nicht, dass es sich hierbei um ein unattraktives Angebot<br />
handelt. Im Gegenteil: Wir bieten soliden Grundschutz zu günstigen Beiträgen.<br />
Das überzeugende Preis-Leistungs-Verhältnis macht <strong>die</strong>sen Versicherungsschutz jedoch<br />
<strong>für</strong> jeden Geldbeutel erschwinglich.<br />
13
Leistungen werden ebenfalls bereits ab einer Invalidität von 1 % erbracht. Die Versicherungsleistung<br />
entspricht stets dem Prozentsatz, um den <strong>die</strong> körperliche oder geistige<br />
Leistungsfähigkeit des Betroffenen dauerhaft eingeschränkt ist.<br />
Beispiel:<br />
Bei einer 60%igen Invalidität nach einem Unfall und einer Invaliditätssumme von<br />
100.000 EUR erhält der Versicherungsnehmer 60.000 EUR.<br />
Invaliditätsleistung bei Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: PVAG und VÖDAG)<br />
Bei <strong>die</strong>sem Angebot handelt es sich um ein spezielles Angebot <strong>für</strong> Angehörige des öffentlichen<br />
Dienstes. Es wird nur von sehr wenigen Gesellschaften angeboten und richtet<br />
sich speziell an Beamte im Vollzugs<strong>die</strong>nst der:<br />
• Polizei des Bundes und der Länder einschließlich Bundespolizei (BPol),<br />
• Zollbehörden,<br />
• Justiz und<br />
• Feuerwehr.<br />
Der Vollzugs<strong>die</strong>nst stellt besondere Anforderungen an <strong>die</strong> körperliche und geistige Leistungsfähigkeit<br />
der Beamten. Deshalb gelten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vollzugs<strong>die</strong>nstfähigkeit zusätzliche<br />
und strengere Vorschriften als <strong>für</strong> den allgemeinen Beamten<strong>die</strong>nst.<br />
So kann ein Angehöriger des Vollzugs<strong>die</strong>nstes unter Umständen schon bei relativ geringen<br />
Unfallfolgen vollzugs<strong>die</strong>nstunfähig sein, wenn er durch <strong>die</strong> Behinderung seinen<br />
Aufgaben gesundheitlich nicht mehr gewachsen ist.<br />
Dieses kann zum Beispiel der Fall sein, wenn<br />
• das Hör- oder Sehvermögen eingeschränkt ist,<br />
• eine Bewegungsbehinderung eintritt oder<br />
• ein Daumenverlust nur noch einen unzulänglichen Gebrauch von Waffen zulässt.<br />
Die versorgungsrechtlichen Folgen nach der Feststellung einer Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />
führen besonders bei Beamten auf Probe bzw. Widerruf, <strong>die</strong> keine oder nur unzureichende<br />
Versorgungsleistungen erhalten, zu wirtschaftlichen Härten. Aber auch Beamte<br />
auf Lebenszeit können bei Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit finanzielle Einbußen erleiden.<br />
Für <strong>die</strong>sen Bedarf kann entsprechender Versicherungsschutz über <strong>die</strong> PVAG bzw.<br />
VÖDAG abgeschlossen werden, und zwar wahlweise bei Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />
14
aufgrund eines Invaliditätsgrades von mindestens 10 % (Stufe 1) oder von mindestens<br />
20 % (Stufe 2).<br />
Die versicherte Person erhält <strong>die</strong> volle Versicherungssumme, wenn<br />
• der vereinbarte Invaliditätsgrad erreicht oder überschritten wird<br />
und<br />
• innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, ein Verfahren zur Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />
eingeleitet und spätestens nach weiteren 2 Jahren mit<br />
der Bestätigung der Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit abgeschlossen wird.<br />
Ansonsten berechnet sich <strong>die</strong> Leistung entsprechend dem Invaliditätsgrad.<br />
Diesem Angebot der PVAG und VÖDAG liegt <strong>die</strong> Invaliditätssumme ohne Progression<br />
zugrunde. Es können maximal 100.000 EUR Versicherungssumme vereinbart werden.<br />
Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr.<br />
Unfallrente optional mit BU-Schutz<br />
Die Unfallrente mit BU-Schutz <strong>die</strong>nt der wirtschaftlichen Absicherung des Versicherten<br />
im Falle einer unfallbedingten Invalidität. Sie erfüllt damit grundsätzlich <strong>die</strong>selbe Funktion<br />
wie eine Invaliditätssumme.<br />
Kinder und Personen im Unfallschutz-AKTIV können <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-<br />
Schutz absichern.<br />
Unfallrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf Unfallrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von 35 %.<br />
Die Rente wird dann in Höhe von 50 % der Versicherungssumme monatlich im Voraus<br />
und bei Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - ein Leben lang.<br />
Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird <strong>die</strong> Unfallrente in Höhe<br />
der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.<br />
Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />
das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />
Unfallrente 50/90 optional mit BU-Schutz<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf Unfallrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von 50 %.<br />
Die Rente wird dann in Höhe der Versicherungssumme monatlich im Voraus und bei<br />
Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - ein Leben lang.<br />
Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />
das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />
15
Unfallrente 50 optional mit BU-Schutz<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf Unfallrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von 50 %.<br />
Die Rente wird dann in Höhe der Versicherungssumme monatlich im Voraus und bei<br />
Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - ein Leben lang.<br />
Unfallzeitrente optional mit BU-Schutz<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Auch <strong>die</strong> Unfallzeitrente mit BU-Schutz <strong>die</strong>nt der wirtschaftlichen Absicherung des Versicherten<br />
im Falle einer unfallbedingten Invalidität. Sie erfüllt damit grundsätzlich <strong>die</strong>selbe<br />
Funktion wie <strong>die</strong> Unfallrente. Allerdings endet <strong>die</strong> Rentenzahlung an den Verletzten<br />
mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Die Unfallzeitrente kann nicht <strong>für</strong> Kinder (Gefahrengruppe<br />
K) vereinbart werden.<br />
Unfallzeitrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf Unfallzeitrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von<br />
35 %. Die Rente wird dann in Höhe von 50 % der Versicherungssumme monatlich im<br />
Voraus und bei Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt – bis zur Vollendung<br />
des 70. Lebensjahres.<br />
Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird <strong>die</strong> Unfallrente in Höhe<br />
der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.<br />
Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />
das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />
Die Rentenzahlung an den Verletzten endet immer mit Vollendung des 70. Lebensjahres.<br />
Unfallzeitrente 50/90 optional mit BU-Schutz<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf Unfallzeitrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von<br />
50 %. Die Rente wird dann in Höhe der Versicherungssumme monatlich im Voraus und<br />
bei Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - bis zur Vollendung des<br />
70. Lebensjahres.<br />
Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />
das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />
Die Rentenzahlung an den Verletzten endet immer mit Vollendung des 70. Lebensjahres.<br />
16
Unfallzeitrente 50 optional mit BU-Schutz<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf Unfallzeitrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von<br />
50 %. Die Rente wird dann in Höhe der Versicherungssumme monatlich im Voraus und<br />
bei Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - bis zur Vollendung des<br />
70. Lebensjahres.<br />
Was bedeutet BU-Schutz?<br />
Die Vereinbarung des BU-Schutzes ist nur im Tarif Unfallschutz optional möglich und<br />
bietet dem Verletzten eine einmalige Kapitalleistung von 36 Monatsrenten in Höhe der<br />
vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Berufstätige erhalten <strong>die</strong>se Kapitalleistung, wenn sie neben einem Invaliditätsgrad von<br />
mindestens 20 % (bis wenigstens 2 Jahre nach dem Unfalltag) in ihrer beruflichen<br />
Haupttätigkeit um mindestens 50 % eingeschränkt sind (bis wenigstens 3 Jahre nach<br />
dem Unfalltag). Nichtberufstätige erhalten <strong>die</strong>se Kapitalleistung ab einem Invaliditätsgrad<br />
von mindestens 30 % (bis wenigstens 3 Jahre nach dem Unfalltag).<br />
Hinterbliebenenversorgung<br />
Bei Tod der versicherten Person sieht <strong>die</strong> Unfallrente eine Hinterbliebenenversorgung<br />
in Form einer einmaligen Kapitalleistung vor.<br />
12 Monatsrenten – also bis zu 36.000 EUR – werden an den Bezugsberechtigten gezahlt,<br />
wenn <strong>die</strong> versicherte Person später als ein Jahr nach dem Unfall verstirbt und ein<br />
Anspruch auf Rentenzahlung entstanden war.<br />
Tritt der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, muss nach der Todesursache<br />
unterschieden werden:<br />
• Bei einer unfallfremden Ursache wird <strong>die</strong> Kapitalleistung gezahlt.<br />
• Bei einem unfallbedingten Tod wird <strong>die</strong> Kapitalleistung nicht gezahlt. Sofern eine<br />
Todesfallsumme vereinbart worden war, wird <strong>die</strong>se ausgezahlt.<br />
Unfall-Rentenkapital<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Die mit dem Tarifwerk 2011 eingeführte Leistungsart Unfall-Rentenkapital ist eine preisgünstige<br />
Alternative zur Unfallrente.<br />
Sie bietet dem Kunden <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> nach einem Unfall fällige Kapitalleistung in<br />
einem Finanzprodukt der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe zu Vorzugskonditionen anzulegen.<br />
Der Kunde bestimmt in Abhängigkeit von Anlageprodukt, Höhe der Anlagesumme und<br />
Laufzeit seine gewünschte monatliche Auszahlung. Wichtig: Derartige monatlichen Zah-<br />
17
lungen haben keinen Rentencharakter und unterliegen somit nicht der Ertragsanteilbesteuerung<br />
(Leibrentenbesteuerung § 22 EStG).<br />
Angeboten wird <strong>die</strong> neue Leistungsart in vier Leistungsstufen:<br />
• Unfall-Rentenkapital Top<br />
• Unfall-Rentenkapital Plus<br />
• Unfall-Rentenkapital Start<br />
• Unfall-Rentenkapital (nur Unfallschutz-AKTIV)<br />
• Unfall-Rentenkapital Top<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf das Unfall-Rentenkapital Top entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad<br />
von 35 %. Die Leistung beträgt dann <strong>die</strong> Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Bei höheren Invaliditätsgraden steigt <strong>die</strong> Leistung an – bis zum 4-fachen<br />
der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Leistungsübersicht<br />
bis 34 % = keine Leistung<br />
35 % - 49 % Invalidität = Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme<br />
50 % - 74 % Invalidität = Vereinbarte Versicherungssumme<br />
75 % - 89 % Invalidität = 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />
90 % - 99 % Invalidität = 3-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />
100 % Invalidität = 4-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />
• Unfall-Rentenkapital Plus<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf das Unfall-Rentenkapital Plus entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad<br />
von 50 %. Bei höheren Invaliditätsgraden steigt <strong>die</strong> Leistung an – bis zum 4-<br />
fachen der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Leistungsübersicht<br />
bis 49 % = keine Leistung<br />
50 % - 74 % Invalidität = Vereinbarte Versicherungssumme<br />
75 % - 89 % Invalidität = 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />
90 % - 99 % Invalidität = 3-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />
100 % Invalidität = 4-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />
18
• Unfall-Rentenkapital Start<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf das Unfall-Rentenkapital Start entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad<br />
von 50 %. Bei höheren Invaliditätsgraden steigt <strong>die</strong> Leistung an – bis zum 2,5-<br />
fachen der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Leistungsübersicht<br />
bis 49 % = keine Leistung<br />
50 % - 74 % Invalidität = Vereinbarte Versicherungssumme<br />
75 % - 99 % Invalidität = 1,75 -fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />
100 % Invalidität = 2,5-fache der vereinbarten Versicherungssumme<br />
• Unfall-Rentenkapital<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Ein Anspruch auf das Unfall-Rentenkapital Plus entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad<br />
von 50 %. Die Leistung erfolgt in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Leistungsübersicht<br />
bis 49 % = keine Leistung<br />
50 % - 100 % Invalidität = vereinbarte Versicherungssumme<br />
Unfallpflegerente<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Die Unfallpflegerente <strong>die</strong>nt der wirtschaftlichen Absicherung des Verletzten im Falle einer<br />
unfallbedingten Pflegebedürftigkeit.<br />
Ein Anspruch auf Unfallpflegerente entsteht, wenn der Verletzte überwiegend aufgrund<br />
des Unfalls <strong>für</strong> <strong>die</strong> gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im<br />
Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße Hilfe benötigt (Pflegebedürftigkeit<br />
im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, SGB XI).<br />
Die Höhe der monatlichen Unfallpflegerente bemisst sich nach der gewählten Tarif-<br />
Variante und der Stufe der Pflegebedürftigkeit, <strong>die</strong> von Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />
bzw. mediproof (PKV) festgestellt wird. Die Unfallpflegerente beträgt<br />
monatlich:<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
Pflegestufe 1 300 EUR 300 EUR 300 EUR<br />
Pflegestufe 2 600 EUR 750 EUR 900 EUR<br />
Pflegestufe 3 900 EUR 1.200 EUR 1.500 EUR<br />
19
Bis zum Nachweis einer Pflegestufe leisten wir <strong>die</strong> Unfallpflegerente nach Pflegestufe 1,<br />
wenn mindestens ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 50 % vorliegt, längstens jedoch<br />
bis zum Ende des Monats, in dem das erste Unfalljahr endet.<br />
Reha-Management<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Einen Schwerpunkt innerhalb des Tarifwerks <strong>2013</strong> bildet auch weiterhin <strong>die</strong> Leistungsart<br />
Reha-Management.<br />
Nach einem schweren Unfall ist es das wichtigste Ziel, dem Verunfallten <strong>die</strong> bestmögliche<br />
ärztliche Versorgung zukommen zu lassen. Durch eine individuelle und aktive<br />
Steuerung der richtigen Maßnahmen können <strong>die</strong> entscheidenden Weichen gestellt werden,<br />
um eine schnellstmögliche Wiederherstellung des Gesundheitszustandes zu erreichen.<br />
Wir bieten unseren Versicherten begleitende Behandlungs-, Therapie- und Reha-<br />
Maßnahmen, <strong>die</strong> bereits direkt nach dem Unfall zur Verfügung stehen. Durch <strong>die</strong>se aktive<br />
Steuerung soll der Unfallverletzte einen optimalen Genesungsverlauf erfahren. Die<br />
Steuerung bzw. <strong>die</strong> Koordination der Maßnahmen übernimmt<br />
"Doc24 - Ihr persönlicher Reha-Manager".<br />
Er steht als ärztlicher Berater zur Verfügung und ist Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>die</strong> unfallverletzte<br />
Person vom Zeitpunkt der Unfallmeldung bis zum Abschluss der Reha-<br />
Maßnahme.<br />
Das Reha-Management ist obligatorisch mitversichert, wenn der Vertrag eine der folgenden<br />
Leistungsarten beinhaltet: Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente, Unfall-<br />
Rentenkapital.<br />
Ein Leistungsanspruch entsteht nach den folgenden Verletzungen:<br />
Frakturen mit Nervenschädigungen oder Gelenkfrakturen<br />
• der Schulter / des Schultergelenkes oder<br />
• des Armes / des Ellenbogengelenkes oder<br />
• der Hand / des Handgelenkes (nicht isolierte Fingerfrakturen) oder<br />
• des Beines / des Hüftgelenkes oder<br />
• des Knies / des Kniegelenkes oder<br />
• des Fußes / des Sprunggelenkes (nicht isolierte Zehenfrakturen)<br />
oder<br />
20
Frakturen<br />
• des Beines: Schenkelhals-/Oberschenkelhalsfraktur oder Schienbeinfraktur der<br />
• des Armes: Oberarmhals-/Oberarmkopffraktur oder<br />
• der Wirbelkörper (nicht isolierte Querfortsatz- oder Dornfortsatzfrakturen)<br />
oder<br />
• Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand oder<br />
• Rupturen von Sehnen oder Bändern an Schulter, Arm, Hand (nicht isolierte Fingerverletzungen),<br />
Bein oder Fuß (nicht isolierte Zehenverletzungen) oder<br />
• Verbrennungen II. und/oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche<br />
oder<br />
• Schädel-Hirn-Verletzung: Knöcherne Verletzung der Schädeldecke oder Hirnblutung<br />
Außerdem besteht ein Leistungsanspruch wenn<br />
• <strong>die</strong> versicherte Person sich wegen des Unfalls mindestens 10 Tage (zusammenhängender<br />
Zeitraum) in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung<br />
befunden hat oder<br />
• <strong>die</strong> versicherte Person voraussichtlich durch den Unfall in ihrer körperlichen<br />
oder geistigen Leistungsfähigkeit um mindestens 20 % beeinträchtigt wird.<br />
Grundsätzlich gilt: Die Reha-Maßnahmen muss vom Behandler empfohlen und als notwendig<br />
angesehen werden, medizinisch genesungsrelevant und von der Schulmedizin<br />
überwiegend anerkannt sein.<br />
Was leistet das Reha-Management?<br />
• Vermittlung und Kostenübernahme <strong>für</strong> eine medizinische, berufliche und soziale<br />
Rehabilitation<br />
• Beratung über Behandlungs-, Therapie und Reha-Möglichkeiten<br />
• Ärztliche Zweitmeinung<br />
• Ärztliche Begleitung und Beratung<br />
• Beratung <strong>für</strong> den Umbau der Wohnung oder des Kfz<br />
• Nennung von unfallchirurgischen Zentren im Ausland<br />
und vieles mehr …<br />
Die Koordination der verschiedenen Maßnahmen übernimmt – wie bereits erwähnt -<br />
Doc24, Ihr persönlicher Reha-Manager, der den Verletzten auch während der Maßnahme<br />
begleitet.<br />
21
Versicherungssummen Reha-Management<br />
Die im Rahmen des Reha-Managements versicherten Leistungen werden bis zum jeweiligen<br />
Höchstbetrag erbracht. Der Höchstbetrag <strong>für</strong> das Reha-Management ist abhängig<br />
von der gewählten Tarif-Variante und beträgt in der<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Kurkostenhilfe, Reha-Kostenbeteiligung<br />
Innerhalb des Reha-Managements ist auch eine Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung<br />
enthalten. Wird nach einem Unfall eine vom Kostenträger genehmigte vollstationäre<br />
Kur oder vollstationäre Rehabilitation durchgeführt, so leisten wir jeweils eine<br />
Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung, deren insgesamte Höhe sich nach der versicherten<br />
Tarif-Variante bemisst.<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
500 EUR 1.500 EUR 3.000 EUR<br />
Reha-Pakete<br />
Neben einer qualifizierten medizinischen Versorgung ist es ebenfalls von besonderer<br />
Wichtigkeit, dass auch das private Umfeld organisiert wird. So ist es beispielsweise<br />
wichtig, dass <strong>die</strong> Familie während des Genesungsprozesses beim Unfallverletzten ist.<br />
Sollte der Verletzte durch <strong>die</strong> Unfallfolgen dauerhaft eingeschränkt sein, sorgen wir da<strong>für</strong>,<br />
dass er im Alltag mobil bleibt und sein Zuhause der neuen Lebenssituation angepasst<br />
wird. Diese weitergehenden Unterstützungen bieten wir durch Reha-Pakete. Zur<br />
Wahl stehen hier <strong>die</strong> Pakete:<br />
• Reha Plus-Junior,<br />
• Reha Plus und<br />
• Reha Plus-S<br />
Reha Plus-Junior<br />
Mit Reha Plus-Junior lässt sich <strong>die</strong> Leistungsart Reha-Management <strong>für</strong> Kinder in der<br />
Gefahrengruppe K noch deutlich aufstocken. Für <strong>die</strong> im Rahmen des Reha-<br />
Managements versicherten Leistungen stehen hier zusätzlich 5.000 EUR zur Verfügung.<br />
Dadurch steigen <strong>die</strong> Höchstsummen in den verschiedenen Tarif-Varianten auf:<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
22
12.500 EUR 15.000 EUR 17.500 EUR<br />
Darüber hinaus sind in Reha Plus-Junior folgende Leistungsbausteine mitversichert:<br />
• Behindertengerechter Umbau des Kraftfahrzeuges bis zu 20.000 EUR<br />
• Behindertengerechter Umbau der Privatwohnung oder des Hauses bis zu<br />
40.000 EUR<br />
• Reha-Fit – Mitgliedschaft im Fitness-Studio <strong>für</strong> max. 1 Jahr und/oder physiotherapeutische<br />
Kurse <strong>für</strong> max. 30 Std. und/oder Reha-Trainer <strong>für</strong> max. 10 Std.<br />
• Rooming-in Plus (<strong>für</strong> ein Elternteil <strong>für</strong> Kinder bis zum 14. Lebensjahr) max.<br />
1.000 EUR<br />
• Nachhilfekosten Plus (<strong>für</strong> Kinder bis zum 18. Lebensjahr)<br />
• Familienurlaub<br />
• Mobilitätsservice<br />
Reha Plus<br />
Mit Reha Plus lässt sich <strong>die</strong> Leistungsart Reha-Management <strong>für</strong> Versicherte in den Gefahrengruppen<br />
A, B, S, G, V und Z sowie A6 noch deutlich aufstocken. Für <strong>die</strong> im Rahmen<br />
des Reha-Managements versicherten Leistungen stehen hier zusätzlich<br />
5.000 EUR zur Verfügung. Dadurch steigen <strong>die</strong> Höchstsummen in den verschiedenen<br />
Tarif-Varianten auf:<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
12.500 EUR 15.000 EUR 17.500 EUR<br />
Darüber hinaus sind in Reha-Plus folgende Leistungsbausteine mitversichert:<br />
• Behindertengerechter Umbau des Kraftfahrzeuges bis zu 20.000 EUR<br />
• Behindertengerechter Umbau der Privatwohnung oder des Hauses bis zu<br />
40.000 EUR<br />
• Übernachtungs- und Fahrtkosten <strong>für</strong> den Ehe-/Lebenspartner und Kinder (4 x<br />
im Monat 2 Übernachtungen und Bahnfahrt 2. Klasse)<br />
• Kinderbetreuung <strong>für</strong> Kinder bis zum 14. Lebensjahr<br />
• Reha-Fit – Mitgliedschaft im Fitness-Studio <strong>für</strong> max. 1 Jahr und/oder physiotherapeutische<br />
Kurse <strong>für</strong> max. 30 Std. und/oder Reha-Trainer <strong>für</strong> max. 10 Std.<br />
• Mobilitätsservice<br />
Reha Plus-S<br />
23
Reha Plus-S richtet sich an Selbstständige und Geschäftsführer und lässt sich nur zusätzlich<br />
zu Reha Plus absichern. Über <strong>die</strong> Erweiterung Reha Plus hinaus wird <strong>die</strong> Leistungsart<br />
Reha-Management <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherten in den Gefahrengruppen A, B, S, G,<br />
V, Z und A6 durch Reha Plus-S noch weiter aufgestockt.<br />
In Reha Plus-S sind folgende Leistungen mitversichert:<br />
• Behindertengerechter Umbau der Büro- bzw. Geschäftsräume und/oder Arbeitsgeräte<br />
bis zu 40.000 EUR<br />
• Reha-Cash – einmalig 10.000 EUR<br />
• Fahrtkostenerstattung <strong>für</strong> repräsentative und gesellschaftliche Veranstaltungen,<br />
max. 300 EUR<br />
Todesfallsumme<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Die Todesfallsumme <strong>die</strong>nt zur wirtschaftlichen Absicherung der Hinterbliebenen und<br />
wird fällig, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls<br />
stirbt.<br />
Darüber hinaus hat <strong>die</strong> Todesfallsumme auch bei unfallbedingter Invalidität eine wichtige<br />
Funktion. Innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Unfalls kann eine Invaliditätsleistung<br />
nur dann beansprucht werden, wenn das Heilverfahren abgeschlossen ist. Sofern<br />
das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann nur eine Vorauszahlung auf <strong>die</strong><br />
Invaliditätsleistung erfolgen, und zwar in Höhe der versicherten Todesfallsumme (sog.<br />
Doppelfunktion der Todesfallsumme).<br />
Krankenhaustagegeld<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Bei einer unfallbedingten vollstationären Krankenhausbehandlung wird ein Krankenhaustagegeld<br />
vom Unfalltage an bis zu drei Jahren nach dem Unfall gezahlt.<br />
Im Falle einer unfallbedingten ambulanten Operation (operativer Eingriff unter Vollnarkose<br />
oder Leitungs- bzw. Rückenmarksanästhesie) werden 5 Tagessätze des versicherten<br />
Krankenhaustagegeldes gezahlt.<br />
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen zählen nicht zur medizinisch<br />
notwendigen Heilbehandlung. Für <strong>die</strong> Zeit eines Aufenthaltes in <strong>die</strong>sen Einrichtungen<br />
wird daher kein Krankenhaustagegeld geleistet (Ausnahme: Tarif-Variante Exklusiv<br />
/ Exklusiv-AKTIV: Leistung des Krankenhaustagegeldes auch bei Aufenthalt im<br />
Sanatorium).<br />
24
Genesungsgeld<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt wird <strong>für</strong> jeden Kalendertag der stationären<br />
Krankenhausbehandlung ein Genesungsgeld gezahlt.<br />
Im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern wird das Genesungsgeld nicht gestaffelt gezahlt,<br />
sondern <strong>für</strong> jeden Kalendertag der stationären Krankenhausbehandlung in der<br />
vereinbarten Höhe. Darüber hinaus besteht bei <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> der Anspruch bis zu<br />
drei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.<br />
Gipsgeld<br />
(Tarif-Varianten: Optimal, Exklusiv, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Erleidet der Versicherte infolge eines Unfalls den vollständigen Bruch (Vollständige Zusammenhangstrennung)<br />
eines Knochens oder <strong>die</strong> vollständige Zerreißung eines Muskels,<br />
einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel, so leisten wir einmal je Unfall das<br />
Gipsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Das Gipsgeld kann in 100er Schritten abgeschlossen werden. Die Mindestversicherungssumme<br />
beträgt 100 EUR, <strong>die</strong> Höchstversicherungssumme 2.000 EUR.<br />
Tagegeld ab 8. Tag / 43. Tag<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Für den Fall der unfallbedingten Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit kann ein Tagegeld<br />
mitversichert werden. Das Tagegeld wird wahlweise ab dem 8. oder 43. Tag nach<br />
Behandlungsbeginn gezahlt, und zwar abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung<br />
der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.<br />
Das Tagegeld wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens <strong>für</strong> 365 Tage,<br />
vom Unfalltage an gerechnet, gezahlt.<br />
Besonderheit Tagegeld ab 8.Tag:<br />
Innerhalb der Karenzzeit wird das vereinbarte Tagegeld <strong>für</strong> jeden Kalendertag – an dem<br />
sich <strong>die</strong> versicherte Person in stationärer Krankenhausbehandlung befindet – gezahlt.<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Mit der Sofortleistung bei Schwerverletzungen bietet <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe eine<br />
Leistungsart, <strong>die</strong> ursprünglich von der <strong>SIGNAL</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> a.G. entwickelt und<br />
inzwischen auch von mehreren Wettbewerbern übernommen wurde.<br />
Gerade bei besonders schweren Unfällen ist sofortige finanzielle Hilfe erforderlich. Diese<br />
ist umso erfolgreicher, je früher sie einsetzt. Ein sofortiger Leistungsanspruch entsteht<br />
bei den folgenden Verletzungen:<br />
25
• Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks<br />
• Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand<br />
• Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusio)<br />
oder Hirnblutung<br />
• Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma<br />
- Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten<br />
(Beispiele: Ellen- und Oberschenkelbruch oder Schienbein- und<br />
Oberarmbruch) oder<br />
- gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder<br />
- Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:<br />
- Bruch eines langen Röhrenknochens,<br />
- Bruch des Beckens,<br />
- Bruch der Wirbelsäule,<br />
- gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs<br />
• Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche<br />
• Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen;<br />
bei Sehbehinderung: Sehschärfe nicht mehr als 1/20<br />
Diese Unfallverletzungen sind durch einen objektiven, am Stand der medizinischen Erkenntnisse<br />
orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen und innerhalb von 12 Monaten<br />
nach dem Unfall geltend zu machen. Die Mindestversicherungssumme beträgt<br />
5.000 EUR, <strong>die</strong> Höchstversicherungssumme 50.000 EUR.<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: PVAG und VÖDAG)<br />
Mit der Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete bietet <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe eine<br />
Leistungsart, mit der ausschließlich Personen im Vollzugs<strong>die</strong>nst (Polizei, Justizvollzug<br />
und Zoll) abgesichert werden können.<br />
Das Risiko, im Dienst einen Unfall zu erleiden oder verletzt zu werden, ist gerade <strong>für</strong><br />
den vorgenannten Personenkreis äußerst hoch.<br />
26
Die versicherte Sofortleistung wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person in Ausübung<br />
ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />
• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen<br />
Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter<br />
Gesundheitsschädigungen erleidet,<br />
oder<br />
• eine Schuss- oder Stichverletzung erleidet, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />
<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens<br />
3 Tagen führt.<br />
Die versicherte Todesfallsumme wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person infolge eines<br />
vorgenannten Tatbestandes innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet<br />
verstirbt.<br />
Es kann zwischen zwei Angeboten gewählt werden:<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Angebot 1 Angebot 2<br />
Bei Verletzung 1.000 EUR 2.000 EUR<br />
Im Todesfall 75.000 EUR 150.000 EUR<br />
Die vereinbarte Leistung wird längstens bis zum Ende des 3. Jahres, vom Unfalltage an<br />
gerechnet, gezahlt. Ändert sich <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit der versicherten Person und<br />
wird kein Vollzugs<strong>die</strong>nst mehr ausgeübt, kann <strong>die</strong> Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />
nicht mehr versichert werden. Gleiches gilt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person das 60. Lebensjahr<br />
erreicht.<br />
Pflege-/Hilfsleistungen<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Die Leistungsart Pflege-/Hilfsleistungen hat in den letzten Jahren weiter an Bedeutung<br />
gewonnen. Den Gedanken, sich nach einem Unfall nicht auch noch um Dinge des täglichen<br />
Lebens kümmern zu müssen, kann jeder nachvollziehen. Die Vermittlung und Kostenübernahme<br />
einer ganzen Reihe von wichtigen Diensten ermöglicht es auch allein<br />
lebenden Versicherten, nach einem Unfall in der gewohnten Umgebung zu bleiben.<br />
Denn wir organisieren <strong>die</strong> Vermittlung und übernehmen <strong>die</strong> Kosten bis zur versicherten<br />
Höchstgrenze <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
27
• Einrichtung eines Hausnotruf<strong>die</strong>nstes<br />
• Organisation eines Mahlzeiten<strong>die</strong>nstes (auch <strong>für</strong> Ehegatten / Lebenspartner<br />
und Kinder in häuslicher Gemeinschaft)<br />
• Erledigung hauswirtschaftlicher Dienste<br />
• Regelmäßige Wohnungsreinigung<br />
• Erledigung der Einkäufe<br />
• Reinigung der Wäsche<br />
• Begleitung bei Arzt- und Behördenbesuchen einschließlich der Kostenübernahme<br />
eines eventuell notwendigen Fahr<strong>die</strong>nstes<br />
• Pflege eines Angehörigen 1. Grades<br />
• Pflegeschulung <strong>für</strong> Angehörige<br />
• Grundpflege<br />
Wir zahlen eine Pauschalleistung von 500 EUR, wenn <strong>die</strong> Pflege-/ Hilfsleistungen nicht<br />
von einem Dienstleister erbracht werden, sondern ein Familienangehöriger <strong>die</strong>se Tätigkeiten<br />
übernimmt.<br />
Darüber organisieren wir bei Bedarf <strong>die</strong> Vermittlung:<br />
• von Tag- und Nachtwachen,<br />
• einer Beratung bei Pflegefragen,<br />
• von Pflege-/Hilfsmitteln,<br />
• einer Beratung <strong>für</strong> den Umbau der Wohnung und des Kfz,<br />
• eines Dokumentenservices und<br />
• von Tierbetreuung.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Leistung ist, dass <strong>die</strong> verletzte Person <strong>die</strong> entsprechende<br />
Tätigkeit bis zum Unfall selbst ausgeführt hat und - bedingt durch <strong>die</strong> Unfallfolgen -<br />
nicht mehr selbst ausführen kann. Die Kostenübernahme ist je Unfall und in Abhängigkeit<br />
von der gewählten Tarif-Variante begrenzt auf:<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Die Leistungsdauer ist in der Tarif-Variante Kompakt/Kompakt-AKTIV und Optimal/Optimal-AKTIV<br />
begrenzt auf 6 Monate und in der Tarif-Variante Exklusiv/Exklusiv-<br />
AKTIV auf 9 Monate, jeweils innerhalb von 3 Jahren vom Unfalltage an gerechnet.<br />
Happy Holiday<br />
28
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Urlaubszeit – Reisezeit – Unfallzeit. Reisen sind oft mit zusätzlichen Risiken verbunden.<br />
Die Leistungsart Happy Holiday schützt den Versicherten bei allen außerberuflichen Unfällen,<br />
<strong>die</strong> sich mindestens 100 km vom Erstwohnsitz entfernt ereignen.<br />
Im Rahmen von Happy Holiday kann zwischen zwei Angeboten gewählt werden. Folgende<br />
Leistungen sind versichert:<br />
Happy Holiday Angebot 1 Angebot 2*<br />
Invalidität 25.000 EUR 50.000 EUR<br />
Gipsgeld 500 EUR 1.000 EUR<br />
Unfall-Krankenhausgeld 250 EUR 500 EUR<br />
Telefonkostenzuschuss 50 EUR 50 EUR<br />
* nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-AKTIV<br />
• Invalidität<br />
Wir leisten <strong>die</strong> volle Invaliditätssumme als einmalige Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> körperliche<br />
oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt um mindestens 50 % beeinträchtigt<br />
ist.<br />
• Gipsgeld<br />
Wir leisten ein Gipsgeld in der versicherten Höhe, wenn das Unfallereignis zu einer der<br />
folgenden Unfallverletzungen führt:<br />
- Bruch (vollständige Zusammenhangstrennung) eines Knochens,<br />
- vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer<br />
Kapsel.<br />
• Unfall-Krankenhausgeld<br />
Wir leisten ein einmaliges Unfall-Krankenhausgeld in der versicherten Höhe, wenn das<br />
Unfallereignis zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von<br />
mindestens 2 Tagen geführt hat.<br />
• Telefonkosten<br />
Wir zahlen je Unfall einmal einen Telefonkostenzuschuss von 50 EUR.<br />
Zulagenersatz<br />
Mit der Leistungsart Zulagenersatz bieten wir der Zielgruppe Öffentlicher Dienst eine interessante<br />
Erweiterungsmöglichkeit, <strong>die</strong> den Versicherungsschutz deutlich aufwertet.<br />
Ein Unfall führt bei Angehörigen des Öffentlichen Dienstes oft nicht nur zu körperlichen<br />
Verletzungsfolgen sondern darüber hinaus zusätzlich zum Verlust von Zulagen, <strong>die</strong> sich<br />
29
finanziell nachteilig auswirken. Der Zulagenersatz ist also eine Absicherung gegen einen<br />
unfallbedingten Fortfall tätigkeitsbezogener Zulagen.<br />
Zulagenersatz ab 8. Tag<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: PVAG und VÖDAG)<br />
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn <strong>die</strong> versicherte Person<br />
• in ihrer Arbeitsfähigkeit unfallbedingt mindestens 8 Tage zu 100 %<br />
beeinträchtigt ist und<br />
• sich in laufender ärztlicher Behandlung befindet.<br />
Ab dem 8. Tag der ununterbrochenen, unfallbedingten und hundertprozentigen Arbeitsun-fähigkeit<br />
zahlen wir einen wöchentlichen Zulagenersatz in Höhe der vereinbarten Versi-cherungssumme.<br />
Der Zulagenersatz wird je angefangener Woche der Arbeitsunfähigkeit,<br />
maximal <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 365 Tagen gezahlt.<br />
Kosmetische Operationen<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Nach Unfällen bleiben häufig entstellende Narben und Verletzungen zurück. Die Beseitigung<br />
<strong>die</strong>ser Unfallfolgen verursacht häufig hohe Kosten. Arzthonorare, sonstige Operationskosten<br />
und <strong>die</strong> notwendigen Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unterbringung und Verpflegung im<br />
Krankenhaus werden im Rahmen <strong>die</strong>ser Leistungsart ersetzt.<br />
Der Zeitraum, innerhalb dessen <strong>die</strong> Behandlung durchgeführt werden muss, ist auf fünf<br />
Jahre, vom Unfalltage an gerechnet, festgesetzt. Hat <strong>die</strong> versicherte Person bei Eintritt<br />
des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfolgt der Kostenersatz auch<br />
dann, wenn <strong>die</strong> Operation und <strong>die</strong> klinische Behandlung nicht innerhalb <strong>die</strong>ser Frist -<br />
aber vor Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten Person - durchgeführt werden.<br />
Die Höhe der Versicherungssumme ist abhängig von der gewählten Tarif-Variante.<br />
Sie beträgt<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz<br />
- 2.500 EUR 5.000 EUR<br />
Erhöhung um maximal * 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR<br />
Höchstleistung 27.500 EUR 30.000 EUR 32.500 EUR<br />
* nicht im Unfallschutz-AKTIV<br />
Eine Erhöhung der Versicherungssummen um 20.000 EUR ist in allen Tarif-Varianten<br />
des Unfallschutzes möglich. In den Tarif-Varianten Optimal/Optimal-AKTIV und Exklusiv/Exklusiv-AKTIV<br />
sind bis zur mitversicherten Höhe auch <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> Zahnbehand-<br />
30
lung und Zahnersatz versichert, <strong>die</strong> durch einen unfallbedingten Verlust bzw. Teilverlust<br />
von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind.<br />
Soweit ein Ersatzpflichtiger <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung eintreten muss, kann ein Erstattungsanspruch<br />
nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> restlichen Kosten erhoben werden. Wenn mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bestehen, kann <strong>die</strong> Leistung<br />
nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt werden.<br />
Bergungskosten<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Ohne Mehrbeitrag sind Kosten <strong>für</strong> Such-, Rettungs- oder Bergungsaktionen von<br />
Rettungs<strong>die</strong>nsten mitversichert. Es ist unerheblich, ob <strong>die</strong> Rettungs<strong>die</strong>nste öffentlichrechtlich<br />
oder privatrechtlich organisiert sind. Jedoch dürfen <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einsätze erhobenen<br />
Gebühren den üblichen Rahmen nicht überschreiten.<br />
Die Kosten werden auch dann erstattet, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist,<br />
jedoch ein Unfall unmittelbar drohte oder den Umständen nach anzunehmen war.<br />
Soweit ein Ersatzpflichtiger <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung eintreten muss, kann ein Erstattungsanspruch<br />
nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> restlichen Kosten erhoben werden. Wenn mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bestehen, kann <strong>die</strong> Leistung<br />
nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt werden.<br />
Der Höchstbetrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bergungskosten ist abhängig von der gewählten Tarif-Variante<br />
und beträgt in der<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit <strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: SIAV)<br />
Der Versicherungsnehmer kann gegen Beitragszuschlag vereinbaren, dass der Vertrag<br />
bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit <strong>für</strong> bis zu 24 Monate beitragsfrei gestellt wird. Voraussetzung<br />
ist u.a., dass der VN Arbeitnehmer ist und bei Beginn des Versicherungsschutzes<br />
mehr als 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in ungekündigter<br />
Anstellung beschäftigt war. Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung des Arbeitgebers<br />
oder eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im beidseitigen<br />
Einvernehmen oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein. Ein<br />
Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten.<br />
31
Bei wiederholter Arbeitslosigkeit entsteht ein erneuter Anspruch auf Beitragsbefreiung,<br />
wenn der VN als Arbeitnehmer mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gleichen<br />
Arbeitgeber in ungekündigter Anstellung beschäftigt war.<br />
Gliedertaxen mit zielgruppenorientierten Perspektiven<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung<br />
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.<br />
Um Meinungsverschiedenheiten über den Grad der Beeinträchtigung von vornherein zu<br />
vermeiden, werden <strong>für</strong> den Verlust oder <strong>die</strong> Funktionsunfähigkeit von vielen Körperteilen<br />
und Sinnesorganen bestimmte Prozentwerte im Vorfeld vereinbart. Die entsprechenden<br />
Werte sind in so genannten „Gliedertaxen“ aufgelistet.<br />
Die folgende Abbildung zeigt, welche festen Invaliditätsgrade bei dem Verlust oder der<br />
Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane in unserem Tarifwerk<br />
nach standardisierter Gliedertaxe gelten:<br />
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit...<br />
Auge<br />
... eines Auges 50 %<br />
Gehör<br />
... des Gehörs auf einem Ohr 30 %<br />
Geruch<br />
... des Geruchssinns 10 %<br />
Geschmack<br />
... des Geschmackssinns 5 %<br />
Arm<br />
... eines Armes 70 %<br />
... eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %<br />
... eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %<br />
... einer Hand 55 %<br />
... eines Daumens 20 %<br />
... eines Zeigefingers 10 %<br />
... eines anderen Fingers 5 %<br />
Bein<br />
... eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %<br />
... eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %<br />
... eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %<br />
... eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %<br />
... eines Fußes 40 %<br />
... einer großen Zehe 5 %<br />
... einer anderen Zehe 2 %<br />
Bei einem Teilverlust oder einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung eines <strong>die</strong>ser Körperteile<br />
oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen.<br />
Sind durch einen Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so<br />
werden <strong>die</strong> entsprechenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Insgesamt kann<br />
sich jedoch kein Invaliditätsgrad von mehr als 100 % ergeben.<br />
32
Die Wirkungsweise der Gliedertaxe in Kombination mit verschiedenen progressiven Invaliditätsstaffeln<br />
veranschaulicht <strong>die</strong> nachstehende Übersicht. Berechnet wird <strong>die</strong> Invaliditätsleistung,<br />
<strong>die</strong> bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR ausgezahlt wird.<br />
Bei Verlust oder völliger<br />
Funktionsunfähigkeit ...<br />
Ohne Prog. Prog. 600 Prog. 400 Prog. 250<br />
Auge<br />
... eines Auges 50.000 EUR 150.000 EUR 100.000 EUR 75.000 EUR<br />
Gehör<br />
... des Gehörs auf einem Ohr 30.000 EUR 50.000 EUR 40.000 EUR 35.000 EUR<br />
Arm<br />
... eines Armes 70.000 EUR 290.000 EUR 220.000 EUR 135.000 EUR<br />
... eines Armes bis oberhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
65.000 EUR 255.000 EUR 190.000 EUR 120.000 EUR<br />
... eines Armes unterhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
60.000 EUR 220.000 EUR 160.000 EUR 105.000 EUR<br />
... einer Hand 55.000 EUR 185.000 EUR 130.000 EUR 90.000 EUR<br />
Bein<br />
... eines Beines über der Mitte<br />
des Oberschenkels<br />
70.000 EUR 290.000 EUR 220.000 EUR 135.000 EUR<br />
... eines Beines bis zur Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
60.000 EUR 220.000 EUR 160.000 EUR 105.000 EUR<br />
... eines Beines bis unterhalb<br />
des Knies<br />
50.000 EUR 150.000 EUR 100.000 EUR 75.000 EUR<br />
... eines Beines bis zur Mitte des<br />
Unterschenkels<br />
45.000 EUR 125.000 EUR 85.000 EUR 65.000 EUR<br />
... eines Fußes 40.000 EUR 100.000 EUR 70.000 EUR 55.000 EUR<br />
Modifizierte Gliedertaxen<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Neben <strong>die</strong>ser Gliedertaxe, <strong>die</strong> standardgemäß vereinbart wird, gibt es weitere, alternative<br />
Formen. Diese sind auf den speziellen Bedarf bestimmter Berufsgruppen zugeschnitten,<br />
indem einzelne Körperteile und/oder Sinnesorgane, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung des<br />
Berufes von besonderer Bedeutung sind, höher bewertet werden.<br />
Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe hält insgesamt sechs spezielle Gliedertaxen vor, und zwar<br />
je eine erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong><br />
• Heilberufe<br />
• Handwerker mit Schwerpunkt Arm<br />
• Handwerker mit Schwerpunkt Arm und Bein<br />
• Musiker - Stufe 1 (Streicher und Gitarristen)<br />
• Musiker - Stufe 2 (Pianisten, Organisten, Harfenisten, Schlagzeuger und Pauker)<br />
• Musiker - Stufe 3 (Flötisten, Holz- und Blechbläser, Chorleiter, Dirigenten und<br />
Sänger)<br />
Die Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe kann nur von Angehörigen entsprechender Berufsgruppen<br />
(Ärzte, Heilpraktiker usw.) vereinbart werden. Die Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker<br />
werden exklusiv nur <strong>die</strong>ser Zielgruppe angeboten. Die Gliedertaxen <strong>für</strong> Musiker kann<br />
nur von Berufsmusikern vereinbart werden. Das verwendete Instrument entscheidet<br />
über <strong>die</strong> Stufenzuordnung.<br />
33
Alle speziellen Gliedertaxen können in allen Tarif-Varianten vereinbart werden, entweder<br />
in Kombination mit einer Invaliditätssumme ohne Progression oder in Kombination<br />
mit der Invaliditätsstaffel Progression 250. Invaliditätssummen mit anderen progressiven<br />
Invaliditätsstaffeln sowie <strong>die</strong> Leistungsarten Unfallrente optional mit BU-Schutz, Unfallzeitrente<br />
optional mit BU-Schutz und Unfall-Rentenkapital können nicht mit einer speziellen<br />
Gliedertaxe kombiniert werden.<br />
Mit den speziellen Gliedertaxen bieten wir als berufsständisch orientierter Versicherer<br />
unserem traditionellen Kundenkreis eine exklusive und attraktive Leistungsvariante.<br />
Vor allem in der Kombination mit der Progression 250 ist <strong>die</strong> Vereinbarung der modifizierten<br />
Gliedertaxen interessant.<br />
Beispiel:<br />
Es besteht eine Invaliditätssumme (Prog. 250) von 100.000 EUR und eine Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Handwerker. Bei einem Verlust der Hand wird bereits <strong>die</strong> Höchstleistung von<br />
250.000 EUR ausgezahlt.<br />
(Invaliditätsgrad: 100 %, Gesamtleistung: 250 % der Versicherungssumme)<br />
Bei Zugrundelegung der „normalen“ Gliedertaxe würde <strong>die</strong> Invaliditätsleistung lediglich<br />
90.000 EUR betragen.<br />
(Invaliditätsgrad: 55 %, Gesamtleistung: 90 % der Versicherungssumme)<br />
Die Gliedertaxen finden Sie nachstehend im Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong><br />
unter Punkt 5.7.1 – 5.7.6.<br />
Alle Leistungsarten im Unfallschutz auf einen Blick<br />
Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Invalidität mit Progression 600 x x x<br />
Invalidität mit Progression 400 x x x<br />
Invalidität mit Progression 250 x x x<br />
Invalidität ohne Progression x x x<br />
Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 * x x x<br />
Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 2 * x x x<br />
Unfallrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz ** x x x<br />
Unfallrente 50/90 optional mit BU-Schutz ** x x x<br />
Unfallrente 50 optional mit BU-Schutz ** x x x<br />
Unfallzeitrente optional 35/50/90 mit BU-Schutz ** x x x<br />
Unfallzeitrente optional 50/90 mit BU-Schutz ** x x x<br />
Unfallzeitrente 50 optional mit BU-Schutz ** x x x<br />
Unfall-Rentenkapital Top x x x<br />
Unfall-Rentenkapital Plus x x x<br />
Unfall-Rentenkapital Start x x x<br />
Reha-Management x x x<br />
34
Reha-Plus-Junior x x x<br />
Reha-Plus x x x<br />
Reha-Plus-S x x x<br />
Todesfall x x x<br />
Krankenhaustagegeld x x x<br />
Genesungsgeld x x x<br />
Gipsgeld - x x<br />
Tagegeld ab 8. Tag x x x<br />
Tagegeld ab 43. Tag x x x<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen x x x<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (Angebot 1)* x x x<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (Angebot 2)* x x x<br />
Pflege-/Hilfsleistungen 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Happy Holiday (Angebot 1) x x x<br />
Happy Holiday (Angebot 2) - x x<br />
Zulagenersatz ab 8. Tag * x x x<br />
Kosmetische Operationen 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Kosmetische Operationen - Leistungen <strong>für</strong> zahnärztliche Kosten -<br />
2.500 EUR 5.000 EUR<br />
Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
* nur PVAG / VÖDAG **Kinder ohne BU-Schutz<br />
Alle Leistungsarten im Unfallschutz-AKTIV auf einen Blick<br />
Kompakt-<br />
AKTIV<br />
Optimal-<br />
AKTIV<br />
Exklusiv-<br />
AKTIV<br />
Invalidität ohne Progression x x x<br />
Unfallrente 35/50/90 - - x<br />
Unfallrente 50/90 - - x<br />
Unfallrente 50 x x x<br />
Unfall-Rentenkapital x x x<br />
Unfallpflegerente x x x<br />
Reha-Management x x x<br />
Reha-Plus x x x<br />
Reha-Plus-S (nicht <strong>für</strong> A8) x x x<br />
Todesfall x x x<br />
Krankenhaustagegeld x x x<br />
Genesungsgeld x x x<br />
Gipsgeld - x x<br />
Pflege-/Hilfsleistungen 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Happy Holiday (Angebot 1) x x x<br />
Happy Holiday (Angebot 2) - x x<br />
Kosmetische Operationen 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Kosmetische Operationen - davon Leistungen <strong>für</strong> zahnärztliche Kosten<br />
- 2.500 EUR 5.000 EUR<br />
Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
35
2.4 Die Leistungserweiterungen<br />
Auch das Tarifwerk <strong>2013</strong> bietet wieder neue Leistungserweiterungen, <strong>die</strong> je nach gewählter<br />
Tarif-Variante beitragsfrei mitversichert sind.<br />
Die Leistungserweiterungen im Einzelnen:<br />
Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Gase und Dämpfe wirken nur langsam auf den Körper. Dennoch werden <strong>die</strong> Folgen der<br />
Einwirkung als Unfall anerkannt.<br />
Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Bei Erfrierungen ist der Unfallbegriff regelmäßig nicht erfüllt, weil <strong>die</strong>se nicht plötzlich<br />
entstehen. Unter bestimmten Umständen erkennen wir aber trotzdem unsere Leistungspflicht<br />
an.<br />
Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Bei Eintritt in eine neue Lebensphase gewähren wir der versicherten Person und dem<br />
versicherten Partner (ab Eingang der schriftlichen Mitteilung, ab Stichtag der Veränderung)<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von drei Monaten einen beitragfreien Versicherungsschutz in Höhe<br />
von 20 % der versicherten Leistungsarten und Versicherungssummen.<br />
Zu den neuen Lebensphasen gehören:<br />
• Geburt eines Kindes<br />
• Heirat (Eintragung einer Lebenspartnerschaft)<br />
• Berufsausbildungsbeginn<br />
• Berufsbeginn<br />
• Beginn der Selbstständigkeit<br />
• Berufswechsel<br />
• Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung<br />
Servicepaket<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Das Servicepaket rundet den Versicherungsschutz ab. Innerhalb <strong>die</strong>ses Paketes sind<br />
zusätzliche Leistungen mitversichert, <strong>die</strong> den üblichen Rahmen der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
überschreiten und unsere Servicequalität merklich verbessern.<br />
Entsprechend dem Geltungsbereich der privaten <strong>Unfallversicherung</strong> gilt das Servicepaket<br />
selbstverständlich weltweit und bietet äußerst wirksame Hilfe, wenn aufgrund der<br />
36
Entfernung zum Heimatort organisatorische Probleme oder sprachliche Barrieren entstehen<br />
oder ein niedrigerer ärztlicher Standard als in Deutschland <strong>die</strong> Lage des Verletzten<br />
erschwert.<br />
In <strong>die</strong>sen Fällen werden folgende Leistungen gewährt:<br />
• Wird der Transport der verletzten Person aus dem In- und Ausland in ein Krankenhaus<br />
oder zu einer Spezialklinik in Deutschland ärztlich angeordnet, ersetzen<br />
wir <strong>die</strong> hierdurch entstehenden Kosten bis zu 50.000 EUR.<br />
• Bei einem unfallbedingten Todesfall ersetzen wir <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestattung<br />
im Ausland oder <strong>für</strong> <strong>die</strong> Überführung zum letzten Erstwohnsitz bis zu<br />
5.000 EUR.<br />
• Sofern durch einen Unfall zusätzliche Kosten <strong>für</strong> mitreisende, minderjährige<br />
Kinder und Ehepartner sowie Lebenspartner der versicherten Person <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Heimfahrt oder Unterbringung entstehen, ersetzen wir <strong>die</strong>se bis zu einem Betrag<br />
von 2.000 EUR.<br />
• Ist zur Verständigung ein Dolmetscher erforderlich, ersetzen wir <strong>die</strong> hierdurch<br />
entstehenden Kosten zurzeit bis zu einem Betrag von 500 EUR.<br />
• Werden zur Behandlung einer versicherten Person lebensnotwendige Medikamente<br />
benötigt und ärztlich verordnet, organisieren wir <strong>die</strong> Beschaffung und<br />
den Transport <strong>die</strong>ser Medikamente.<br />
• Falls sich <strong>die</strong> versicherte Person aufgrund eines Unfalls nicht mehr um ihre<br />
Haustiere kümmern kann, benennen wir Tierpensionen, Tierheime oder Haushüteragenturen.<br />
Gesundheitsschädigungen durch Zeckenstiche<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Zeckenstiche sorgen oft <strong>für</strong> <strong>die</strong> Übertragung von Infektionen und Krankheiten. Hierzu<br />
zählen u. a. <strong>die</strong> Borreliose und <strong>die</strong> Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).<br />
Die Borreliose ist eine Erkrankung mit ungewöhnlich vielfältigen Erscheinungen, welche<br />
sich sehr unterschiedlich in verschiedenen Organen bemerkbar macht. Die Zahl der<br />
jährlichen Neuerkrankungen in Deutschland schätzt man auf zwischen 60.000 bis<br />
150.000.<br />
Bei der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) handelt es sich eine durch das<br />
FSME-Virus ausgelöste Erkrankung, <strong>die</strong> mit grippeähnlichen Symptomen, Fieber und<br />
bei einem Teil der Patienten mit einer Meningoenzephalitis, der Entzündung von Gehirn<br />
und Hirnhäuten, verläuft. Bei dem Großteil der Patienten treten bei einer Infektion jedoch<br />
keine Krankheitszeichen auf.<br />
37
Im Tarifwerk <strong>2013</strong> besteht Versicherungsschutz auch <strong>für</strong> Infektionskrankheiten aufgrund<br />
eines Zeckenstiches wie Borreliose, sowie <strong>für</strong> Tollwut und Wundstarrkrampf. Treten <strong>die</strong>se<br />
Erkrankungen auf, erkennen wir sie als Unfallfolge an. So wird beispielsweise bei einem<br />
stationären Krankenhausaufenthalt ein Krankenhaustagegeld gezahlt, wenn <strong>die</strong><br />
Leistungsart „Krankenhaustagegeld“ mitversichert ist.<br />
Bei Zeckenstichen gelten <strong>die</strong> Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> ärztliche Feststellung und <strong>die</strong> Geltendmachung<br />
einer Invalidität ab der erstmaligen Feststellung der Infektion durch einen Arzt.<br />
Leistung bei Oberschenkelhalsbruch<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Nennen Sie spontan eine Unfallverletzung, <strong>die</strong> ältere Personen besonders oft erleiden.<br />
Sicher fällt Ihnen sofort der Oberschenkelhalsbruch ein.<br />
Leider sind sehr viele Senioren hiervon betroffen. Häufig führt <strong>die</strong>se Verletzung zu einer<br />
monatelangen Abhängigkeit von anderen Personen bis hin zu einer Pflegebedürftigkeit.<br />
Für denjenigen, der einen Oberschenkelhalsbruch erleidet (unabhängig von einem Unfallereignis),<br />
halten wir ein Trostpflaster bereit. In Abhängigkeit von der gewählten Tarif-<br />
Variante zahlen wir schnell und unbürokratisch ein einmaliges Schmerzensgeld in Höhe<br />
von<br />
Tarif-Variante Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR<br />
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall oder Herzinfarkt<br />
(Tarif-Varianten: Exklusiv, Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger:<br />
alle)<br />
Normalerweise besteht kein Unfall-Versicherungsschutz, wenn der Unfall infolge einer<br />
Bewusstseinsstörung, eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarktes eintritt. In der Tarif-<br />
Variante Exklusiv sowie in den Tarif-Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV<br />
sind dagegen Unfälle, <strong>die</strong> durch Bewusstseinsstörungen (auch solche, <strong>die</strong><br />
durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente verursacht werden), Schlaganfall<br />
oder Herzinfarkt verursacht werden, ausdrücklich mitversichert.<br />
Ausgenommen bleiben <strong>die</strong> Gesundheitsbeeinträchtigungen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Bewusstseinsstörung,<br />
den Schlaganfall oder den Herzinfarkt selbst hervorgerufen werden.<br />
Verzicht auf <strong>die</strong> Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
38
Seit dem Jahr 2008 verzichten wir in der <strong>Unfallversicherung</strong> bei der Antragsaufnahme<br />
auf jegliche Gesundheitsfragen. Darüber hinaus verzichten wir auf <strong>die</strong> Anrechnung von<br />
Vorerkrankungen und Gebrechen, wenn der Grad der Mitwirkung an den unfallbedingten<br />
Folgen weniger als 25 % beträgt. Liegt der Mitwirkungsanteil darüber, wird <strong>die</strong> Leistung<br />
im Tarif Unfallschutz (Tarif-Varianten, Kompakt, Optimal und Exklusiv) um den<br />
entsprechenden Prozentsatz gekürzt.<br />
Im Unfallschutz-AKTIV verzichten wir in Abhängigkeit von der gewählten Tarif-Variante<br />
auf <strong>die</strong> Anrechung der Mitwirkung von Krankheiten im Leistungsfall, wenn der Prozentsatz<br />
der Mitwirkung von Krankheiten im Leistungsfall in der<br />
Tarif-Variante Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
unter 25 % unter 35 % unter 50 %<br />
liegt.<br />
Pflegekostenleistung<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Der Eintritt eines Pflegefalls ist ein besonders schwerwiegender Lebenseinschnitt. Tritt<br />
er nach einem Unfall ein und ist eine Invaliditätsleistung versichert, erbringt <strong>SIGNAL</strong><br />
<strong>IDUNA</strong> eine zusätzliche Pflegekostenleistung, wenn der Unfall <strong>die</strong> überwiegende Ursache<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Pflegestufe ist.<br />
Bei der Pflegekostenleistung handelt es sich um einen einmaligen Betrag, der dem Versicherten<br />
zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe richtet sich nach der von der<br />
Pflegeversicherung spätestens zum Ende des 3. Jahres nach dem Eintritt des Unfalls<br />
anerkannten Pflegestufe und der Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme.<br />
Die Pflegekostenleistung beträgt<br />
- 10 % der vereinbarten Invaliditätssumme bei Anerkennung der Pflegestufe 1<br />
- 20 % der vereinbarten Invaliditätssumme bei Anerkennung der Pflegestufe 2<br />
- 30 % der vereinbarten Invaliditätssumme bei Anerkennung der Pflegestufe 3<br />
5-faches Krankenhaustagegeld nach ambulanter Operation<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Viele Operationen erfordern heute keinen stationären Krankenhausaufenthalt mehr.<br />
Dieser Entwicklung tragen wir Rechnung. Nach einer unfallbedingten ambulanten Operation<br />
(operativer Eingriff unter Vollnarkose oder Leitungs- bzw. Rückenmarksanästhesie)<br />
zahlen wir dem Verletzten 5 Tagessätze des versicherten Krankenhaustagegeldes.<br />
39
Doppeltes Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> Kinder<br />
(Tarif-Varianten: Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall <strong>für</strong> mindestens 8 Tage in vollstationärer<br />
Heilbehandlung mehr als 250 km vom Erstwohnsitz entfernt, so verdoppelt sich<br />
das Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Voraussetzung:<br />
Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.<br />
Rooming-In<br />
(Tarif-Varianten: Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Für Kinder sind Krankenhausaufenthalte mit großen Entbehrungen verbunden. Durch<br />
den Verzicht auf <strong>die</strong> gewohnte Umgebung, <strong>die</strong> Bezugspersonen und der Einschränkung<br />
des natürlichen Bewegungsdrangs leiden Kinder in besonderem Maße. Die Anwesenheit<br />
eines Elternteils im Krankenhaus ist bei Kindern daher wünschenswert und wirkt<br />
sich positiv auf <strong>die</strong> Genesung aus.<br />
Wir beteiligen uns daher in der Tarif-Variante Optimal mit 20 EUR pro Kliniktag (max.<br />
500 EUR) und in der Tarif-Variante Exklusiv mit 40 EUR pro Kliniktag (max. 1.000 EUR)<br />
pro unfallbedingten Klinikaufenthalt. Voraussetzung ist, dass das Kind am Tag des Unfalls<br />
das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<br />
Nachhilfekosten<br />
(Tarif-Varianten: Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Hat ein versichertes Kind zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
und kann es unfallbedingt <strong>die</strong> Schule nicht besuchen, leisten wir ab dem 15. Tag nach<br />
dem Unfall einen Kostenzuschuss <strong>für</strong> den notwendigen Nachhilfeunterricht in Höhe von<br />
30 EUR pro Tag, maximal 600 EUR.<br />
Aufenthalt im Sanatorium<br />
(Tarif-Varianten: Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Im Rahmen der Tarif-Variante Exklusiv zahlen wir das Krankenhaustage- und Genesungsgeld<br />
auch bei einem Aufenthalt im Sanatorium.<br />
Krankenhausaufenthalt im Ausland<br />
(nur Tarif-Variante Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustage- und Genesungsgeld<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land.<br />
Kostenbeteiligung an Hilfsmitteln<br />
(Tarif-Varianten: Optimal, Optimal-AKTIV, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Benötigt eine versicherte Person nach einem Unfall bestimmte Hilfsmittel (Prothesen<br />
usw.), so erstatten wir nach Vorleistung anderer Träger (z.B. gesetzliche Krankenversi-<br />
40
cherung) <strong>die</strong> verbleibenden Kosten bis zu 1.500 EUR (Tarif-Variante Optimal, Optimal-<br />
AKTIV) bzw. bis zu 3.000 EUR (Tarif-Variante Exklusiv, Exklusiv-AKTIV).<br />
Kostenbeteiligung bei einem Treppenlift<br />
(Tarif-Varianten: Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Erleidet <strong>die</strong> versicherte Person infolge eines Unfalls eine Querschnittslähmung und wird<br />
aufgrund der Unfallfolgen in der Wohnung / im Haus am ständigen Wohnsitz der verletzten<br />
Person ein Treppenlift eingebaut, beteiligen wir uns an den nachgewiesenen<br />
Kosten bis zu 10 % der versicherten Invaliditätssumme, bis maximal 10.000 EUR (Tarif-<br />
Variante Optimal-AKTIV) bzw. bis 20 % der Invaliditätssumme, maximal 20.000 EUR<br />
(Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV).<br />
Ertrinkungs- und Erstickungstod unter Wasser<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Unter <strong>die</strong> Leistungspflicht fällt in allen Tarif-Varianten gleichermaßen der Ertrinkungsbzw.<br />
Erstickungstod unter Wasser.<br />
Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />
(Tarif-Varianten Optimal, Optimal-AKTIV, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Der Tauchsport erfreut sich nach wie vor zunehmender Beliebtheit. Leider ist er nicht<br />
ganz ungefährlich.<br />
In den Tarif-Varianten Optimal und Exklusiv erkennen wir aber auch alle tauchtypischen<br />
Gesundheitsschäden wie <strong>die</strong> Caissonkrankheit und Trommelfellverletzungen als Unfall<br />
im Sinne unserer Bedingungen an. Das gilt auch <strong>für</strong> Verletzungen, denen kein Unfallereignis<br />
vorausgegangen ist.<br />
In der Tarif-Variante Exklusiv und Exklusiv-AKTIV sind auch <strong>die</strong> Nutzungskosten <strong>für</strong> den<br />
Einsatz einer Dekompressionskammer mitversichert.<br />
Bauch-, Leisten- und Nabelbrüche<br />
(Tarif-Varianten: Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Versicherungsschutz besteht in der Tarif-Variante Exklusiv und Exklusiv-AKTIV auch <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Folgen von Bauch- und Unterleibsbrüchen, ohne das ein Unfallereignis vorgelegen<br />
hat.<br />
Nahrungsmittelvergiftung<br />
(Tarif-Varianten: Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />
Versicherungsschutz besteht in der Tarif-Variante Exklusiv und Exklusiv-AKTIV auch <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Folgen von Vergiftungen durch Nahrungsmittel.<br />
41
Mitversicherung von Neugeborenen<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Neugeborene Kinder von Versicherten sind in den ersten 6 Lebensmonaten<br />
nach Tarif-Variante Optimal ohne Mehrbeitrag versichert.<br />
Es gelten folgende Versicherungssummen:<br />
Todesfall<br />
Invalidität (Prog. 400)<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Kosmetische Operationen<br />
Bergungskosten<br />
5.000 EUR<br />
60.000 EUR<br />
20 EUR<br />
10.000 EUR<br />
10.000 EUR<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Vollendung der Geburt. Bei adoptierten Kindern<br />
beginnt der Versicherungsschutz mit dem in der Adoptionsurkunde dokumentierten<br />
Adoptionszeitpunkt. Die Geburt bzw. Adoption muss uns innerhalb von 6 Monaten nach<br />
Vollendung der Geburt bzw. zu dem in der Adoptionsurkunde dokumentierten Adoptionszeitpunkt<br />
mitgeteilt werden.<br />
Beitragfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Neugeborene<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Neuversicherte Kinder, deren Elternteile beide nicht bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe unfallversichert<br />
sind, erhalten den Unfall-Versicherungsschutz in der beantragten Höhe<br />
und Tarif-Variante in den ersten 6 Lebensmonaten beitragfrei. Wird das Kind beispielsweise<br />
erst ab dem 3. Lebensmonat versichert, verkürzt sich <strong>die</strong> beitragfreie Zeit auf vier<br />
Monate.<br />
Zusatzleistung <strong>für</strong> Vollwaisen<br />
(Tarif-Varianten: Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Kinder, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten nach einem Unfallereignis,<br />
das innerhalb eines Jahres zum Tod beider Elternteile führt, eine Zusatzleistung<br />
in Höhe von 100.000 EUR (Tarif-Variante Optimal) bzw. 200.000 EUR (Tarif-<br />
Variante Exklusiv).<br />
Voraussetzung: Beide Elternteile haben ihren Versicherungsschutz nach den <strong>SIGNAL</strong><br />
<strong>IDUNA</strong> AUB <strong>2013</strong> abgeschlossen und <strong>für</strong> mindestens ein Elternteil wurde <strong>die</strong> Leistungsart<br />
Todesfall vereinbart, <strong>für</strong> <strong>die</strong> das Kind bezugsberechtigt ist.<br />
Bestehen mehrere Verträge, kann <strong>die</strong> Zusatzleistung nur aus einem Vertrag in Anspruch<br />
genommen werden. Auch erhöht sich der Betrag bei mehreren Kindern nicht.<br />
42
Alkoholklausel<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Versicherungsschutz besteht auch bei Unfällen, wenn der Verletzte unter Alkoholeinfluss<br />
stand. Geleistet wird nach Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer Alkoholkonzentration<br />
von bis zu 0,8 %o, bei allen anderen Unfällen bis zu einer Alkoholkonzentration<br />
von bis zu 1,3 %o.<br />
Arbeitslosenklausel<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Bei nachgewiesener Arbeitslosigkeit reduzieren wir den Versicherungsschutz um 50 %,<br />
maximal bis zu den Mindestversicherungssummen bzw. dem Mindestbeitrag.<br />
Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Diese Leistungserweiterung kann <strong>für</strong> alle in Heilberufen Tätige sowie Physiker und im<br />
Labor Tätige in allen Tarif-Varianten vereinbart werden.<br />
Versichert sind dann Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie<br />
künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen<br />
sind Gesundheitsschäden, <strong>die</strong> als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden<br />
Apparaten eintreten.<br />
Einschluss von Infektionen<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Diese Leistungserweiterung gilt <strong>für</strong>:<br />
• Heilberufe<br />
• Chemiker<br />
• Desinfektoren<br />
• Vollzugsbeamte /-be<strong>die</strong>nstete<br />
• Berufsfeuerwehr<br />
• freiwillige Feuerwehr<br />
• Rettungs<strong>die</strong>nst<br />
Bei Personen <strong>die</strong>ser Berufsgruppen besteht Unfall-Versicherungsschutz auch <strong>für</strong> Gesundheitsschäden<br />
durch eine Infektion im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit<br />
(bei freiwilliger Feuerwehr nur im Rahmen von Einsätzen). Voraussetzung ist, dass<br />
<strong>die</strong> Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut (wobei mindestens <strong>die</strong> äußere<br />
Hautschicht durchtrennt wurde) oder durch Einspritzen infektiöser Substanzen in das<br />
Auge, in den Mund oder in <strong>die</strong> Nase in den Körper gelangt sind.<br />
Rettungsmaßnahmen an Menschen und Tieren<br />
43
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Mitversichert sind auch unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, <strong>die</strong> der Versicherte<br />
bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei seinen Bemühungen zur Rettung von Menschen<br />
und Tieren erleidet.<br />
Übermüdung<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Mitversichert sind auch Unfälle, <strong>die</strong> der Versicherte im Zustand der Übermüdung oder<br />
das Einschlafen durch Übermüdung erleidet. Ausgeschlossen sind jedoch Unfälle, wenn<br />
<strong>die</strong> Übermüdung durch Alkoholeinfluss, durch <strong>die</strong> Einnahme von Schlafmitteln und sonstige<br />
Medikamente sowie durch krankhafte Störungen ausgelöst wurde.<br />
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Mitversichert sind auch Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong> versicherte Person<br />
durch einen unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug erleidet.<br />
Vergiftungen (bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr)<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Für Kinder, <strong>die</strong> das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben besteht Versicherungsschutz<br />
auch <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder<br />
flüssiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt nicht <strong>für</strong> Vergiftungen durch Nahrungsmittel.<br />
Gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhe<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen<br />
und inneren Unruhen, wenn <strong>die</strong> versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter<br />
teilgenommen hat.<br />
Terroranschläge außerhalb von Kriegsgebieten<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle durch Terroranschläge außerhalb von<br />
Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten.<br />
Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse (bis 14 Tage nach Ausbruch)<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Versicherungsschutz besteht auch, wenn versicherte Personen auf Reisen im Ausland<br />
überraschend von Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen betroffen werden. Der Versicherungsschutz<br />
erlischt am Ende des 14. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges<br />
auf dem Gebiet des Staates, in dem sich <strong>die</strong> versicherte Person aufhält.<br />
Alle Leistungserweiterungen im Unfallschutz auf einen Blick<br />
44
Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe x x x<br />
Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen x x x<br />
Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase x x x<br />
Servicepaket x x x<br />
Gesundheitsschädigungen durch Zeckenstiche x x x<br />
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall oder Herzinfarkt - - x<br />
Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten < 25 < 25 < 25<br />
5-faches Krankenhaustagegeld nach ambulanter Operation x x x<br />
Doppeltes Krankenhaustagegeld (Kinder bis 14. Lebensjahr) - x x<br />
Rooming-In (Kinder bis 14. Lebensjahr) -<br />
20 EUR / Tag<br />
max. 500 EUR<br />
Nachhilfekosten (Kinder bis 18. Lebensjahr) - -<br />
40 EUR / Tag<br />
max. 1.000 EUR<br />
30 EUR / Tag<br />
max. 600 EUR<br />
KHT und GG auch bei Aufenthalt in Sanatorien - - x<br />
Doppeltes Krankenhaustage- / Genesungsgeld im Ausland - - x<br />
Hilfsmittel - 1.500 EUR 3.000 EUR<br />
Tauchtypische Gesundheitsschäden - x x<br />
einschließlich Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer - - x<br />
Ertrinkungs-/Erstickungstod unter Wasser X X X<br />
Bauch-, Leisten- und Nabelbrüche - - x<br />
Nahrungsmittelvergiftung - - x<br />
Mitversicherung von Neugeborenen x x x<br />
Beitragfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Neugeborene x x x<br />
Zusatzleistung <strong>für</strong> Vollwaisen - 100.000 EUR 200.000 EUR<br />
Alkoholklausel x x x<br />
Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit x x x<br />
Röntgen- und Laserschäden (berufsabhängig) x x x<br />
Einschluss von Infektionen (berufsabhängig) x x x<br />
Rettungsmaßnahmen an Personen und Tieren x x x<br />
Übermüdung x x x<br />
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug x x x<br />
Vergiftungen (bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr) x x x<br />
Gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen x x x<br />
Terroranschläge außerhalb von Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten x x x<br />
Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse (bis 14 Tage nach Ausbruch) x x x<br />
Gegen Mehrbeitrag:<br />
Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe x x x<br />
Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm) x x x<br />
Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein) x x x<br />
Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 x x x<br />
Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 x x x<br />
Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 x x x<br />
45
Alle Leistungserweiterungen im Unfallschutz-AKTIV auf einen Blick<br />
Kompakt-<br />
AKTIV<br />
Optimal-<br />
AKTIV<br />
Exklusiv-<br />
AKTIV<br />
Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe x x x<br />
Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen x x x<br />
Servicepaket x x x<br />
Gesundheitsschädigungen durch Zeckenstiche x x x<br />
Leistung bei Oberschenkelhalsbruch 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR<br />
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall oder Herzinfarkt x x x<br />
Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten < 25 < 35 < 50<br />
Pflegekostenleistung<br />
Pflegestufe I = 10 % d. Inv.,<br />
Pflegestufe II = 20 % d. Inv.,<br />
Pflegestufe III = 30 % der Inv.<br />
5-faches Krankenhaustagegeld nach ambulanter Operation x x x<br />
KHT und GG auch bei Aufenthalt in Sanatorien - - x<br />
Doppeltes Krankenhaustage- / Genesungsgeld im Ausland - - x<br />
Kostenbeteiligung bei Hilfsmitteln - 1.500 EUR 3.000 EUR<br />
Kostenbeteiligung bei einem Treppenlift -<br />
10 % d. Inv. max.<br />
10.000 EUR<br />
20 % d. Inv. max.<br />
20.000 EUR<br />
Tauchtypische Gesundheitsschäden - x x<br />
einschließlich Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer - - x<br />
Ertrinkungs-/Erstickungstod unter Wasser X X X<br />
Bauch-, Leisten- und Nabelbrüche - - x<br />
Nahrungsmittelvergiftung - - x<br />
Alkoholklausel x x x<br />
Rettungsmaßnahmen an Personen und Tieren x x x<br />
Übermüdung x x x<br />
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug x x x<br />
Gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen x x x<br />
Terroranschläge außerhalb von Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten x x x<br />
Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse (bis 14 Tage nach Ausbruch) x x x<br />
2.5 Argumente <strong>für</strong> den Verkauf<br />
Jetzt kennen Sie das neue (Unisex-)Tarifwerk zur <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>2013</strong> in allen Einzelheiten.<br />
Für den Verkauf von besonderer Relevanz sind natürlich auch <strong>die</strong> Beiträge.<br />
Unsere Hinweise zum Verkauf beginnen daher zunächst mit Informationen zu <strong>die</strong>sem<br />
zentralen Thema.<br />
Eine Unterscheidung nach Berufsgruppen ist künftig zwar weiterhin möglich, aber nur<br />
<strong>für</strong> Frauen und Männer gleichermaßen. Durch den Wegfall der Gefahrengruppen <strong>für</strong><br />
Frauen (F + FZ) wird unser Tarifangebot <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Personengruppe teurer. Um <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
auch in Zukunft <strong>für</strong> Frauen attraktiv zu gestalten, werden zwei neue<br />
Gefahrengruppen G (Gesundheitswesen) und V (VerkäuferInnen) eingeführt. In <strong>die</strong>sen<br />
Berufsgruppen sind viele Frauen tätig und zudem haben <strong>die</strong>se einen unterdurchschnittlichen<br />
Schadenbedarf.<br />
46
Der ausgelöste Mehrbeitrag bei Frauen in der Gefahrengruppe A wird jedoch abgemildert,<br />
da es hier im Zuge der Neukalkulation der Beiträge zu deutlichen Beitragssenkungen<br />
kommt. Bei Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen B oder S werden Frauen künftig einen<br />
deutlich höheren Beitrag zahlen müssen.<br />
Bei Verträgen mit zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts wird sich der Vertragsbeitrag<br />
auch nach Umstellung in das neue Tarifwerk <strong>2013</strong> in der Regel nicht erhöhen,<br />
wenn bspw. Frau und Mann in Gefahrengruppe A versichert werden. Bitte beachten Sie<br />
bei künftigen Vertragsumstellungen <strong>die</strong> gültigen Umstellungsregeln.<br />
Mit unserem Tarifwerk <strong>2013</strong> wird sich Ihre Position am Markt insbesondere bei Männern<br />
deutlich verbessern – mit Blick auf das deutlich gesunkene Beitragsniveau der Gefahrengruppe<br />
A, aber auch mit Blick auf <strong>die</strong> einzigartige Leistungsart Unfall-Rentenkapital.<br />
Mit <strong>die</strong>ser hochmodernen Leistungsart können Sie im Wettbewerb punkten, insbesondere<br />
dann, wenn es um <strong>die</strong> dauerhafte Sicherung der monatlichen Versorgungsbezüge<br />
geht. Denn das Unfall-Rentenkapital bietet eine topaktuelle und beitragsgünstige Alternative<br />
zur Unfallrente.<br />
2.5.1 Standardisierte Pakete erleichtern den Verkauf<br />
Für den schnellen, unkomplizierten Verkauf stehen Ihnen in den Tarif-Varianten Kompakt,<br />
Optimal und Exklusiv vier standardisierte Pakete zur Auswahl:<br />
Leistungsarten Paket 1 Paket 2 Paket 3 Paket 4<br />
Invalidität mit Progression 30.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 120.000 EUR<br />
Höchstleistung Prog. 600 180.000 EUR 360.000 EUR 540.000 EUR 720.000 EUR<br />
Höchstleistung Prog. 400 120.000 EUR 240.000 EUR 360.000 EUR 480.000 EUR<br />
Höchstleistung Prog. 250 75.000 EUR 150.000 EUR 225.000 EUR 300.000 EUR<br />
Todesfall<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Unfallrente / Unfallzeitrente<br />
optional mit BU-Schutz *<br />
Unfall-Rentenkapital<br />
5.000 EUR<br />
20 EUR<br />
Unfallrente / Unfallzeitrente /Unfall-Rentenkapital (falls gewünscht)<br />
500 EUR<br />
100.000 EUR<br />
Entsprechend der gewählten Tarif-Variante immer ohne Mehrbeitrag mitversichert<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Reha-Management 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Kosmetische Operationen<br />
- davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz<br />
7.500 EUR<br />
-<br />
10.000 EUR<br />
2.500 EUR<br />
12.500 EUR<br />
5.000 EUR<br />
Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
* Für Kinder kann <strong>die</strong> Unfallrente / Unfallzeitrente nur ohne BU-Schutz versichert werden.<br />
Welchen Vorteil bietet <strong>die</strong> Absicherung mittels der Pakete?<br />
Neben der schnellen Erstellung eines Angebotes bieten <strong>die</strong> Pakete immer dann einen<br />
Beitragsvorteil, wenn es sich bei der versicherten Person um eine Frau oder einen<br />
Mann handelt, <strong>die</strong> aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B oder S<br />
47
eingestuft werden muss. Denn innerhalb der Pakete, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> vorgenannten Gefahrengruppen zu vergünstigten Beiträgen angeboten.<br />
Allerdings gilt <strong>die</strong>ser günstige Beitrag nur dann, wenn das Paket vollständig versichert<br />
wird. Es müssen also mindestens 30.000 EUR Invalidität, 5.000 EUR Todesfall und<br />
20 EUR Krankenhaustagegeld versichert werden, denn <strong>die</strong>se Leistungsarten und Versicherungssummen<br />
bilden das kleinste Paket. Wird eine <strong>die</strong>ser Leistungsarten nicht mitversichert<br />
oder wird <strong>die</strong> Mindest-Versicherungssumme unterschritten, so wird <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Beitragberechnung <strong>die</strong> tatsächliche Gefahrengruppe zugrunde gelegt.<br />
Zusätzlich zu den Leistungsarten Invalidität, Todesfall und Krankenhaustagegeld kann<br />
noch eine Unfallrente oder Unfallzeitrente (alle Stufen) mit einer Versicherungssumme<br />
in Höhe von 500 EUR und / oder ein Unfall-Rentenkapital (alle Stufen) mit der Versicherungssumme<br />
in Höhe von 100.000 EUR versichert werden. Auch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Leistungsarten<br />
gelten <strong>die</strong> vergünstigten Beiträge innerhalb der Paketabsicherung.<br />
Höherer oder zusätzlicher Versicherungsschutz (z.B. Genesungsgeld) wird entsprechend<br />
der tatsächlichen Gefahrengruppe berechnet. Bei Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag<br />
erfordern, sind Pakete nicht versicherbar.<br />
Fazit: Die Absicherung mittels der Pakete sichert Ihnen bei einer unserer Kernzielgruppen,<br />
nämlich Handwerkern mit körperlicher Berufsarbeit, einen großen Wettbewerbsvorteil.<br />
Bei allen anderen Zielgruppen können auch Pakete gewählt werden, bringen jedoch<br />
keinen besonderen Beitragsvorteil.<br />
Innerhalb der Beratungssoftware (BSW) können Sie <strong>die</strong> Pakete direkt auswählen. Aber<br />
auch, wenn <strong>die</strong> Leistungsarten einzeln ausgewählt und <strong>die</strong> Versicherungssummen manuell<br />
eingegeben werden, gilt <strong>die</strong> vorgenannte Regelung. Sobald <strong>die</strong> BSW erkennt, das<br />
innerhalb des Angebotes ein Paket abgebildet wird, der in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B oder S<br />
eingestuft werden muss, gelten <strong>die</strong> günstigeren Beiträge.<br />
Wichtig: Für jede versicherte Person wird in der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> nur einmal<br />
der Beitragsvorteil mittels eines Pakets gewährt.<br />
2.5.2 Das Sicherheitskonzept AKTIV<br />
Unser Tarif Unfallschutz-AKTIV ist laut eines Urteils der Zeitschrift<br />
Finanztest „Besonders empfehlenswert“. Diese Auszeichnung haben<br />
wir zum Anlass genommen, ein 4-Stufen-Konzept zur Absicherung<br />
von älteren Versicherten aufzulegen, das „Sicherheitskonzept<br />
AKTIV“. Dieses Konzept bietet ihnen <strong>die</strong> Möglichkeit, auf einfache Art<br />
48
und Weise ein Angebot abzugeben und so den Kunden nach individuellen Wünschen<br />
zu versichern.<br />
Der Schwerpunkt in <strong>die</strong>sem Konzept bildet hierbei unsere Leistungsart „Pflege-/ Hilfsleistungen“,<br />
<strong>die</strong> ein besonderes Lob der Tester erhielt. Grund hier<strong>für</strong> ist u.a. <strong>die</strong> Tatsache,<br />
dass wir der einzige Versicherer in Deutschland sind, der Kunden mit <strong>die</strong>ser Leistungsart<br />
alleine, also ohne weiteren Unfallschutz versichert. Zudem sind wir einer von ganz<br />
wenigen Versicherern in Deutschland, <strong>die</strong> im Rahmen der Pflege-/Hilfsleistungen nicht<br />
nur <strong>die</strong> Vermittlung von Leistungen übernimmt, sondern auch noch <strong>die</strong> Kosten. Und das<br />
ganze zu einem überdurchschnittlich günstigen Beitrag.<br />
Das Besondere am Sicherheitskonzept AKTIV ist der Beratungsansatz. Im Vergleich<br />
zum „klassischen UV-Verkauf“ fokussiert das Sicherheitskonzept AKTIV auf ausgewählte<br />
Leistungsarten und stellt in den ersten beiden Stufen speziell das Thema Pflege in<br />
den Vordergrund.<br />
Ihre Kunden können aus 4 aufeinander aufbauenden Absicherungsmöglichkeiten (=<br />
Stufen) den passenden Schutz entweder nach der Tarif-Variante Kompakt-AKTIV,<br />
Optimal-AKTIV oder Exklusiv-AKTIV auswählen. Jede Stufe kann einzeln abgeschlossen<br />
und optional um <strong>die</strong> Leistung „Happy Holiday“ erweitert werden.<br />
Das Sicherheitskonzept AKTIV kann über <strong>die</strong> BSW aufgerufen werden. Ein Klick, und<br />
schon ist das richtige Paket ausgewählt und kann in den Antrag übertragen werden.<br />
Die Beratungssoftware (BSW) erleichtert <strong>die</strong> Antragsaufnahme<br />
Zur Beitragsermittlung empfehlen wir generell <strong>die</strong> Nutzung der Beratungssoftware.<br />
Nur mit der BSW haben Sie immer <strong>die</strong> Gewissheit, dass der Beitrag korrekt ermittelt<br />
wird. Mittels der BSW können Sie nicht nur Vorschläge errechnen sondern auch direkt<br />
den richtigen Antrag aufnehmen. Mit ELAN haben Sie dann <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> Antragsdaten<br />
auf dem kürzesten Weg zur HV und damit zur Policierung zu senden.<br />
49
Über <strong>die</strong> BSW können Sie auch Vorschläge mit Werbeschreiben und Produktbeschreibungen<br />
sowie dynamische Anträge ausdrucken. Damit sparen Sie viel Zeit und vermeiden<br />
Übertragungsfehler. Auf <strong>die</strong>se zahlreichen Vorteile, <strong>die</strong> Ihnen <strong>die</strong> BSW bietet, sollten<br />
Sie nicht verzichten.<br />
Nachlässe bieten weitere Argumente<br />
Bei der Gewinnung von Neukunden werden Ihnen auch <strong>die</strong> Nachlässe helfen. Dabei<br />
handelt es sich um den Dauernachlass bei Vereinbarung einer 3-jährigen Laufzeit und<br />
den Gruppennachlass, der in unserem Tarifwerk bereits bei zwei versicherten Personen<br />
eingeräumt werden kann, und zwar in Höhe von 10 %. Ab fünf versicherten Personen<br />
erhöht sich <strong>die</strong>ser Nachlass auf 15 % und macht so den Unfall-Versicherungsschutz <strong>für</strong><br />
Großfamilien erschwinglicher.<br />
Ältere Versicherte werden bei <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> <strong>für</strong> ihre langjährige Treue belohnt. Bei<br />
Umstellung des Vertrages in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8, erhalten unsere Kunden <strong>für</strong> jedes<br />
bei einem Unternehmen der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe zurückgelegte volle Versicherungsjahr<br />
1 % Nachlass, insgesamt aber nicht mehr als 30 %.<br />
Darüber hinaus gibt es noch <strong>die</strong> Möglichkeit eines Risikonachlasses, der jedoch nur in<br />
bestimmten Situationen genutzt werden sollte (Gilt nicht in Kombination mit dem Treuenachlass!)<br />
und in der Regel noch der Zustimmung des Filialdirektors bedarf.<br />
Neben den verschiedenen Nachlassmöglichkeiten bieten wir nach wie vor einen besonders<br />
günstigen Tarif <strong>für</strong> alle Mitarbeiter von Banken und Versicherungen.<br />
Beitragsfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Auszubildende<br />
Eine besondere Akquisitionsmöglichkeit haben Sie bei Schülern, <strong>die</strong> kurz vor dem Abschluss<br />
ihrer Schulausbildung stehen und ihre Berufskarriere mit einer Ausbildung beginnen.<br />
Schließen <strong>die</strong> künftigen „Lehrlinge“ frühzeitig eine Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> ab,<br />
erhalten sie bis zu einer Dauer von 6 Monaten beitragsfreien Versicherungsschutz. Der<br />
beitragsfreie Versicherungsschutz wird maximal 5 Monate vor Beginn der Ausbildung<br />
gewährt und endet spätestens nach dem 1. Ausbildungsmonat.<br />
Ein Beispiel:<br />
Antragstellung: 18.04.2012 Ausbildungsbeginn: 01.09.2012<br />
Der beitragsfreie Versicherungsschutz beginnt bereits ab dem 3. Tag nach Antragstellung<br />
(frühestens ab Antragseingang bei der FD), also am 21.04.2012.<br />
Der beitragspflichtige Versicherungsschutz beginnt einen Monat nach Ausbildungsbeginn,<br />
also am 01.10.2012 (= Vertragsbeginn des Antrages).<br />
50
Nutzen Sie <strong>die</strong>se Chancen und schaffen Sie weitere Kundenverbindungen zu jungen<br />
Menschen.<br />
2.5.3 Wertbeständigkeit durch Dynamik<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Die Dynamisierung trägt dazu bei, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz<br />
besitzt, der stets den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst<br />
ist.<br />
Auch im Tarifwerk <strong>2013</strong> können alle Tarif-Varianten der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> als<br />
dynamische Versicherung abgeschlossen werden. Ausgenommen hiervon bleiben lediglich<br />
Verträge in der Gefahrengruppe A8 im Unfallschutz-AKTIV.<br />
Dabei werden zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />
jeweils um den Prozentsatz erhöht, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um 5 %. Der Beitrag<br />
erhöht sich im gleichen Verhältnis wie <strong>die</strong> Versicherungssummen.<br />
Alternativ kann eine jährliche Erhöhung um einen festen Prozentsatz zwischen 3 % und<br />
10 % vereinbart werden.<br />
Die Versicherungssummen werden im Rahmen der tariflichen Höchstsummen aufgerundet.<br />
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie <strong>die</strong> Versicherungssummen.<br />
Die Bergungskosten, beitragsfrei eingeschlossene und darüber hinaus abgeschlossene<br />
beitragspflichtige Kosten <strong>für</strong> kosmetische Operationen sowie beitragsfreie Leistungserweiterungen<br />
wie z.B. das Servicepaket nehmen nicht an der Dynamisierung teil.<br />
Hinweis zur Überschussbeteiligung<br />
Verträge nach dem UV Tarifwerk <strong>2013</strong> sind nicht überschussberechtigt. Wir haben -<br />
nicht zuletzt aufgrund der in den letzten Jahren stark gesunkenen Überschüsse und des<br />
damit fehlenden zusätzlichen Verkaufsarguments - auf <strong>die</strong> weitere Ausschüttung zugunsten<br />
eines insgesamt günstigeren Beitragsniveaus verzichtet.<br />
Bei Umstellung eines überschussberechtigten UV-Vertrages (TW 2000 PLUS oder älteres<br />
TW) in das neue Tarifwerk <strong>2013</strong> sind wir angehalten, bestehende Überschussguthaben<br />
an unsere Kunden auszuzahlen. Dabei handelt es sich im Einzelfall um durchaus<br />
größere Summen. Es wird - je nach Höhe des Kontostandes - unterschiedlich verfahren.<br />
Guthaben bis 300 EUR werden in jedem Fall an den Kunden ausgezahlt. Beträgt das<br />
Guthaben mehr als 300 EUR, so kann der Kunde sich <strong>für</strong> verschiedene Wege entschei-<br />
51
den. Zum Beispiel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Investition in einem lukrativen Fond bei der Privatbank<br />
DONNER & REUSCHEL AG – der Bank der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe. Das Guthaben<br />
kann – bis zur Entscheidung über <strong>die</strong> richtige Anlageform – auf dem „Cashkonto“ geparkt<br />
werden. Es besteht aber auch <strong>die</strong> Möglichkeit, dass Guthaben vorerst weiter auf<br />
dem UV-Überschusskonto zu belassen. In <strong>die</strong>sem Fall nimmt das Guthaben zwar nicht<br />
mehr an der jährlichen Gewinnausschüttung teil. Es wird aber weiterhin jährlich verzinst<br />
- und zwar in Höhe des bis dato garantierten Zinssatzes.<br />
2.5.4 Steuerliche Aspekte<br />
Ein weiterer Aspekt zum Thema „Geld und <strong>Unfallversicherung</strong>“.<br />
„Vater Staat“ unterstützt den Abschluss einer <strong>Unfallversicherung</strong>. Nutzen Sie <strong>die</strong>se<br />
Subvention <strong>für</strong> Ihre Argumentation. Die wichtigsten Bestimmungen:<br />
Private <strong>Unfallversicherung</strong> von Arbeitnehmern<br />
Beiträge <strong>für</strong> eine private <strong>Unfallversicherung</strong> zählen grundsätzlich zu den Sonderausgaben.<br />
Die zulässigen Höchstbeträge hier<strong>für</strong> sind jedoch sehr niedrig und werden vor allem<br />
von Arbeitnehmern in aller Regel bereits durch <strong>die</strong> gesetzliche Sozialversicherung<br />
in voller Höhe ausgeschöpft. Eine tatsächliche und nachhaltige Steuerminderung wird<br />
auf <strong>die</strong>sem Wege nur sehr selten erzielt.<br />
In bestimmten Fällen können Arbeitnehmer dennoch Steuern mit der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
sparen.<br />
Hier drei Beispiele:<br />
Aufwendungen des Arbeitnehmers <strong>für</strong> eine <strong>Unfallversicherung</strong>, <strong>die</strong> ausschließlich Arbeitsunfälle<br />
umfasst (einschließlich der Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte)<br />
sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).<br />
Aufwendungen des Arbeitnehmers <strong>für</strong> eine <strong>Unfallversicherung</strong> gegen außerberufliche<br />
Unfälle (Freizeit-Unfälle) sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).<br />
Bei Aufwendungen <strong>für</strong> freiwillige <strong>Unfallversicherung</strong>en des Arbeitnehmers, <strong>die</strong> sowohl<br />
berufliche als auch außerberufliche Risiken abdecken, erlaubt <strong>die</strong> Finanzverwaltung seit<br />
1997 eine Aufteilung der Bezüge in Werbungskosten und Sonderausgaben.<br />
Der Gesamtbetrag (einschließlich Versicherungssteuer) ist dem Risiko entsprechend<br />
aufzuteilen. Für <strong>die</strong> Aufteilung sind <strong>die</strong> Angaben des Versicherungsunternehmens<br />
maßgeblich. Fehlen Angaben hierzu, ist der Gesamtbetrag nach Näherungswerten aufzuteilen.<br />
Es bestehen keine Bedenken, wenn <strong>die</strong> Anteile auf jeweils 50 % des Gesamtbeitrages<br />
geschätzt werden.<br />
52
Da es <strong>für</strong> Werbungskosten (im Gegensatz zu Vorsorgeaufwendungen) keinen Höchstbetrag<br />
gibt, sind <strong>die</strong>se Regelungen <strong>für</strong> Arbeitnehmer sehr vorteilhaft, da sie den Berufstätigen<br />
- je nach Steuerprogression - erheblich entlasten können.<br />
Private <strong>Unfallversicherung</strong>en, <strong>die</strong> der Arbeitgeber abgeschlossen hat<br />
Bei einer privaten <strong>Unfallversicherung</strong>, <strong>die</strong> ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer<br />
abgeschlossen hat (Arbeitgeber = VN, Arbeitnehmer = VP), handelt es sich um eine<br />
Versicherung <strong>für</strong> fremde Rechnung (§ 179 i.V.m. §§ 43 bis 48 VVG).<br />
Die steuerliche Behandlung <strong>die</strong>ser Unfall-Versicherungsverträge wurde auf der Grundlage<br />
des Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 11.12.2008 mit dem Erlass des<br />
Bundesfinanzministeriums (BFM) vom 29.10.2009 neu geregelt.<br />
Seit dem 01.01.2001 gilt das so genannte Korrespondenzprinzip (vorgelagerte / nachgelagerte<br />
Besteuerung). Demnach müssen bei der privaten Betrieblichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />
entweder <strong>die</strong> Beiträge oder <strong>die</strong> Leistungen versteuert werden. Ausschlaggebend<br />
ist der so genannte Direktzugriff, d.h., der Möglichkeit der versicherten Personen,<br />
unter Umgehung des Weges über den Arbeitgeber <strong>die</strong> Leistung nach einem Versicherungsfall<br />
direkt vom Versicherer zu erhalten. Dazu müssen <strong>die</strong> AUB abgedungen werden.<br />
Wird kein Direktzugriff vereinbart, so stehen <strong>die</strong> Rechte aus dem Vertrag dem VN, also<br />
dem Arbeitgeber zu. Folge: Die Beiträge zählen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn<br />
und brauchen somit auch nicht versteuert zu werden. Versicherungsleistungen, <strong>die</strong> der<br />
Arbeitnehmer über den Arbeitgeber erhält, müssen in Korrespondenz dazu im Jahr der<br />
Auszahlung versteuert werden. Aufgrund eines BFH-Urteils vom 11.12.2008 muss <strong>die</strong><br />
Leistung aber nicht mehr in voller Höhe versteuert werden, sondern nur noch in Höhe<br />
des <strong>für</strong> den Versicherungsschutz bis zum Unfallzeitpunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> verunfallte Person insgesamt<br />
gezahlten Beitrages.<br />
Wird dagegen der Direktzugriff vereinbart, stehen <strong>die</strong> Rechte aus dem Vertrag nunmehr<br />
den versicherten Personen zu. Folge: Die Leistungen aus der <strong>Unfallversicherung</strong> bleiben<br />
dann grundsätzlich steuerfrei (Ausnahme: Ertragsanteilversteuerung der Unfallrente).<br />
Allerdings müssen <strong>die</strong> Beiträge als Bestandteil des Einkommens dann individuell<br />
bei jedem Arbeitnehmer versteuert werden. Das heißt: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag,<br />
ggf. Kirchensteuer und Sozialabgaben fallen an.<br />
Eine Sonderform bildet <strong>die</strong> Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> im Rahmen der Steuerpauschalierung<br />
nach § 40 b (3) Einkommensteuergesetz. Gemäß <strong>die</strong>ser Regelung kann <strong>die</strong><br />
Lohnsteuer vom Arbeitgeber pauschal (z.Z. 20 %) an das Finanzamt abgeführt werden.<br />
53
Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Regelung ist, dass mindestens drei Arbeitnehmer gemeinsam<br />
in einem Vertrag versichert sind und der Teilbetrag pro versicherte Person jährlich<br />
62 EUR (ohne Versicherungssteuer) nicht übersteigt.<br />
Außerdem ist auch hier erforderlich, dass der Arbeitnehmer den Versicherungsanspruch<br />
unmittelbar gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann<br />
(Direktzugriff). Die entsprechenden Formulare sind im AVUS hinterlegt.<br />
2.5.5 Neue Verträge gewinnen und alte Verträge neu ordnen<br />
Unser vordringlichstes Ziel ist es, neue Unfall-Versicherungsverträge zu gewinnen;<br />
aber natürlich auch den Bestand zu sichern und auszubauen.<br />
Angesichts eines noch immer geringen Marktsättigungsgrades in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
dürfte <strong>die</strong>ses Ziel realisierbar sein, denn ein ausreichend großes Kundenpotenzial und<br />
ein entsprechend hoher Bedarf sind immer noch vorhanden.<br />
Unser besonderes Interesse gilt daher all den Personen, <strong>die</strong> noch keine private <strong>Unfallversicherung</strong><br />
besitzen. Daneben gibt es allerdings auch zwei weitere Personengruppen,<br />
<strong>die</strong> Ihre Aufmerksamkeit ver<strong>die</strong>nen:<br />
• Personen, <strong>die</strong> bereits bei einem Mitbewerber versichert sind, und<br />
• Kunden, <strong>die</strong> bereits eine <strong>Unfallversicherung</strong> bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />
abgeschlossen haben.<br />
Priorität hat aber das Neugeschäft. Neuordnungen von Verträgen sind aber gleichermaßen<br />
wünschenswert, da bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um 3 weitere<br />
Jahre <strong>die</strong> Bestandssicherheit deutlich verbessert wird.<br />
54
3 Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR):<br />
Vorbemerkung:<br />
Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) können Sie ausschließlich<br />
über <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG anbieten.<br />
3.1 Was bedeutet UBR?<br />
Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) bietet Unfall-<br />
Versicherungsschutz mit Spareffekt. Dieser wird durch <strong>die</strong> garantierte Rückzahlung der<br />
Beiträge entsprechend der gewählten Rückzahlungshöhe zwischen 90 % und 100 %<br />
(auf Jahreszahlungsbasis, ohne Versicherungssteuer) zuzüglich der Zahlung einer<br />
Überschussbeteiligung erreicht.<br />
Betrachten wir <strong>die</strong> drei Bausteine:<br />
1. Unfall-Versicherungsschutz mit<br />
2. garantierter Beitragsrückzahlung (zwischen 90 % und 100 %) und<br />
3. Überschussbeteiligung<br />
... etwas näher:<br />
Unfall-Versicherungsschutz<br />
Bei der UBR handelt es sich zunächst auch um eine <strong>Unfallversicherung</strong>. Alle Gründe,<br />
<strong>die</strong> <strong>für</strong> den Abschluss einer <strong>Unfallversicherung</strong> sprechen, gelten somit auch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
UBR.<br />
Sie können <strong>die</strong> UBR in Verbindung mit allen Tarif-Varianten des UV-Tarifwerks <strong>2013</strong><br />
(Kompakt, Optimal, Exklusiv sowie Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV)<br />
anbieten. Außerdem sind alle Leistungsarten (außer Sofortleistungen <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete,<br />
Sofortleistung nach traumatisierendem Ereignis, Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />
und Zulagenersatz) sowie alle progressiven Invaliditätsstaffeln (Unfallschutz-AKTIV nur<br />
ohne Progression) versicherbar. Tagegeld kann mitversichert werden, allerdings nur in<br />
einem zweiten separaten Vertrag. Alle Leistungserweiterungen (mit Ausnahme der Arbeitslosenklausel)<br />
gelten auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung.<br />
Auch <strong>die</strong> erhöhten Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe, Handwerker (Arm, Arm und<br />
Bein) und Musiker (Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3) sind im Erwachsenentarif versicherbar.<br />
Lediglich Sonderrisiken (z. B. Drachenfliegen) sind in der UBR nicht versicherbar.<br />
Garantierte Beitragsrückzahlung<br />
Ein „Plus“ <strong>die</strong>ses Angebots und das Hauptmotiv <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kundenentscheidung ist <strong>die</strong> garantierte<br />
Beitragsrückzahlung. Der Versicherte spart ein Kapital an, das er in jedem Fall<br />
55
zurückerhält, und zwar auch dann, wenn während der Vertragslaufzeit Versicherungsleistungen<br />
erbracht worden sind. Dabei kann er sich entscheiden, ob er seine eingezahlten<br />
Beiträge zu 100 %, oder aber zu einem geringeren Prozentsatz (97 %, 95 %,<br />
93 % oder 90 %) zurück gezahlt bekommen will (auf Jahreszahlungsbasis, ohne Versicherungssteuer).<br />
Die Entscheidung zu einer geringeren Rückzahlungsquote hat dabei<br />
einen entscheidenden Einfluss auf <strong>die</strong> Höhe des Beitrags.<br />
Überschussbeteiligung<br />
Zusätzlich wird das Kapital gut verzinst. Das heißt, eine Überschussbeteiligung stockt<br />
das angesammelte Guthaben noch zusätzlich auf. Vom Vorstand wurde hierzu ein Garantiezins<br />
von 2,75 % festgelegt. Dazu kommt noch eine weitere Ausschüttung, <strong>die</strong> jährlich<br />
neu festgelegt wird. Für das Jahr 2012 wurde vom Vorstand beschlossen, <strong>die</strong> Mindestverzinsung<br />
in den einzelnen Gewinnverbänden der früheren UBR-Tarife und im aktuellen<br />
UBR-Tarif auf eine Gesamtverzinsung von 4,5 % anzuheben.<br />
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei der Darstellung der Überschussbeteiligung<br />
jeweils um Modelle handelt, <strong>die</strong> unverbindlich sind und nicht garantiert werden können.<br />
Hintergründe und Perspektiven<br />
Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung eröffnet Perspektiven in<br />
vielerlei Hinsicht. Denn sie vereint den Spargedanken mit dem des Versicherungsschutzes.<br />
Daher können Sie <strong>die</strong> UBR in allen Zielgruppe anbieten, vom Kind bis zur<br />
Generation AKTIV - nicht zuletzt auch als Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge.<br />
Die UBR ist ein Angebot, das eine einmal geknüpfte Kundenbeziehung langfristig bindet<br />
und damit eine besondere Bestandsfestigkeit besitzt.<br />
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, <strong>die</strong> UBR anzubieten. Denn mit der Kombination von<br />
leistungsstarkem Unfallschutz und flexibler Vertragsgestaltung, Service und günstigen<br />
Beiträgen haben Sie Wettbewerbsvorteile eindeutig auf ihrer Seite.<br />
Wie rechnet sich <strong>die</strong> UBR?<br />
Die Antwort ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.<br />
Grundlage einer jeden UBR ist der Beitrag <strong>für</strong> den Unfallschutz. Darauf wird ein Sparvorgang<br />
aufgesattelt. - Fertig ist <strong>die</strong> UBR, <strong>die</strong> Ihnen hervorragende Verkaufschancen<br />
bietet, zumal noch nicht viele Wettbewerber <strong>die</strong>ses Produkt im Angebot vorhalten.<br />
3.2 Beitragsberechnung leicht gemacht<br />
56<br />
Die UBR kann nur über <strong>die</strong> Beratungssoftware berechnet werden. Schalten Sie den<br />
Laptop an, rufen Sie <strong>die</strong> UV-Beratungssoftware auf und wählen Sie dort <strong>die</strong> UBR aus.
Schnell und sicher können Sie den UBR-Beitrag ermitteln und sich <strong>die</strong> Werte zur garantierten<br />
Beitragsrückzahlung und zur voraussichtlichen Überschussbeteiligung anzeigen<br />
lassen.<br />
Per Knopfdruck können Sie ferner einen Vorschlag und / oder Werbebrief sowie eine<br />
Produktbeschreibung erstellen oder direkt einen vorbereiteten ELAN-Antrag ausfüllen<br />
und nach erfolgter Unterschrift des Kunden an <strong>die</strong> HV weiterleiten. So wird <strong>die</strong> Handhabung<br />
der UBR zum Kinderspiel. Rechen- und Übertragungsfehler werden gleichzeitig<br />
ausgeschlossen.<br />
Alternativ können Sie übrigens auch <strong>die</strong> Beratungssoftware zur Risiko-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> aufrufen und direkt in <strong>die</strong> UBR verzweigen. Dieser Weg empfiehlt<br />
sich vor allem, wenn Sie einen kombinierten Risiko-UV/UBR-Versicherungsschutz anbieten<br />
wollen.<br />
Der UBR-Beitrag basiert auf folgender Formel:<br />
Beitrag Unfallschutz x UBR-Faktor = Beitrag UBR<br />
Vordergründig betrachtet, handelt es sich um einen einfachen Rechenvorgang. Dennoch<br />
ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang einiges zu berücksichtigen.<br />
Der UBR-Faktor<br />
Ausgangspunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR ist <strong>die</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>. Der UBR-Faktor stellt <strong>die</strong><br />
<strong>Unfallversicherung</strong> auf „UBR-Füße“. Das heißt, über den UBR-Faktor fließen <strong>die</strong> notwendigen<br />
Elemente der Lebensversicherung - beispielsweise <strong>die</strong> Sterbetafeln - in den<br />
UBR-Beitrag ein.<br />
Der UBR-Faktor ist abhängig<br />
• vom Eintrittsalter der zu versichernden Person,<br />
• von der Beitragszahlungsdauer,<br />
• von der Anzahl der beitragsfreien Jahre,<br />
• von der Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung,<br />
• von der Art der Zahlungsweise,<br />
• und von der Form der Beitragsauszahlungen.<br />
Eintrittsalter der zu versichernden Person<br />
Bei der Ermittlung des Eintrittsalters gilt folgender Grundsatz: Sind zum Stichtag „Versicherungsbeginn“<br />
bereits mehr als 6 Monate seit dem letzten Geburtstag der zu versichernden<br />
Person verstrichen, wird das begonnene Lebensjahr hinzugerechnet.<br />
Zwei Beispiele sollen <strong>die</strong>s verdeutlichen:<br />
57
Ermittlung des richtigen Eintrittsalters:<br />
Geburtsdatum der versicherten<br />
Person:<br />
Beispiel 1 Beispiel 2<br />
02.01.1982 30.12.1981<br />
Versicherungsbeginn: 01.07.2012 01.07.2012<br />
Differenz:<br />
30 Jahre,<br />
5 Monate,<br />
29 Tage<br />
30 Jahre,<br />
6 Monate,<br />
1 Tag<br />
Eintrittsalter: 30 Jahre 31 Jahre<br />
Das mögliche Eintrittsalter darf<br />
- im Erwachsenentarif nur zwischen dem 14. und 63. Lebensjahr<br />
- im Kindertarif zwischen 0 und 13 Jahre und<br />
- bei der Generation AKTIV zwischen dem 55. und 72. Lebensjahr liegen.<br />
Das Baukasten-System<br />
Kernpunkt unseres aktuellen UBR-Tarifs bildet das so genannte Baukasten-System.<br />
Dabei handelt es sich um insgesamt vier Bausteine (weiche Tarifierungsmerkmale), mittels<br />
der Sie <strong>die</strong> Höhe des Beitrags zur UBR im Sinne des Kunden beeinflussen können.<br />
Die vier Bausteine steuern <strong>die</strong>:<br />
• Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung<br />
• Beitragszahlungsdauer<br />
• Anzahl der beitragsfreien Jahre<br />
• Jährlichen oder monatlichen Teilauszahlungen<br />
Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung<br />
Bei der Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung kann der Kunde nach dem Baukastensystem<br />
zwischen mehreren Prozentsätzen frei wählen. Zur Auswahl stehen: 100 %,<br />
97 %, 95 %, 93 % und 90 %. Hier gilt der Grundsatz: Je niedriger der Rückzahlungsprozentsatz,<br />
desto niedriger der zu zahlende Beitrag. Allerdings wird bei geringeren<br />
Prozentsätzen <strong>die</strong> Chance, <strong>die</strong> Summe der eingezahlten Beiträge mit der Rückzahlungssumme<br />
plus Überschussbeteiligung zu erreichen, immer geringer. Will Ihr Kunde<br />
sicherstellen, mindestens <strong>die</strong> eingezahlten Beiträge zurück zu erhalten, so ist er gut beraten,<br />
einen höheren Rückzahlungsprozentsatz zu wählen.<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
In der UBR wird zwischen der Vertragsdauer und der Beitragszahlungsdauer differenziert.<br />
Diese beiden Zeiträume sind nicht zwangsläufig identisch. Wichtig: Nur während<br />
der Beitragszahlungsdauer besteht Versicherungsschutz (Ausnahme Einmalbeitrag).<br />
58
In der Gefahrengruppe K (Unfallschutz) endet <strong>die</strong> Beitragszahlung spätestens mit Ablauf<br />
des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind (versicherungstechnisch) 18<br />
Jahre alt wird.<br />
Versicherungstechnisch heißt, Unfall-Versicherungsschutz besteht nicht exakt bis zum<br />
18. Geburtstag, sondern bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, das <strong>die</strong> kürzeste<br />
Zeitspanne bis zur Vollendung des entsprechenden Lebensjahres aufweist. Der Monat<br />
wird mit 30 Tagen gerechnet.<br />
Zwei Beispiele verdeutlichen <strong>die</strong>se Berechnung:<br />
Beispiel 1 Beispiel 2<br />
Geburtsdatum des Kindes: 06.04.2012 06.04.2012<br />
Vertragsbeginn: 29.06.2012 15.11.2012<br />
18. Geburtstag des Kindes: 06.04.2030 06.04.2030<br />
Der Vertrag besteht zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt:<br />
Ablauf des Versicherungsjahres, das<br />
<strong>die</strong> kürzeste Zeitspanne zum 18. Geburtstag<br />
aufweist:<br />
17 Jahre,<br />
9 Monate,<br />
7 Tage<br />
17 Jahre,<br />
4 Monate,<br />
21 Tage<br />
29.06.2030 15.11.2029<br />
Der Versicherungsschutz endet am: 29.06.2030 15.11.2029<br />
Alter des Kindes zum Ende des<br />
Versicherungsschutzes:<br />
18 Jahre 17 Jahre<br />
In den Gefahrengruppen A, B, S, G, V und Z (Unfallschutz) endet <strong>die</strong> Beitragszahlungsdauer<br />
und damit der Versicherungsschutz spätestens mit dem (versicherungstechnischen)<br />
70. Lebensjahr.<br />
In den Gefahrengruppen A6 und A8 (Unfallschutz-AKTIV) endet <strong>die</strong> Beitragszahlung<br />
spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person (versicherungstechnisch)<br />
80 Jahre alt wird.<br />
Versicherungstechnisch heißt - in Analogie zum Kindertarif - Unfall-Versicherungsschutz<br />
besteht nicht exakt bis zum 80. Geburtstag, sondern bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />
das <strong>die</strong> kürzeste Zeitspanne bis zur Vollendung des entsprechenden<br />
Lebensjahres aufweist. Der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet.<br />
Sind Vertrags- und Beitragszahlungsdauer nicht identisch, ist grundsätzlich Folgendes<br />
zu beachten:<br />
• Die Verzinsung teilt sich in Grund- und Zinsüberschuss auf. Ein Vertrag mit laufender<br />
Beitragszahlung nimmt während der Beitragszahlungsdauer am Grundund<br />
Zinsüberschuss teil. Ein beitragsfreier Vertrag nimmt nur am Zinsüberschuss<br />
teil.<br />
59
• Bei einem Vertrag mit Einmalbeitrag wird <strong>die</strong> Grundüberschussbeteiligung in<br />
Prozent des eingezahlten Beitrages ohne Versicherungssteuer geteilt durch <strong>die</strong><br />
Anzahl der Jahre, <strong>für</strong> <strong>die</strong> der Unfall-Versicherungsschutz vereinbart wurde, ermittelt.<br />
• Unfall-Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur während der Beitragszahlungsdauer.<br />
Die Dauer des Vertrages allein sagt demnach nichts über <strong>die</strong> Dauer<br />
des Unfall-Versicherungsschutzes aus.<br />
Anzahl der beitragsfreien Jahre<br />
An <strong>die</strong> Beitragszahlungsdauer können noch bis zu 7 beitragsfreie Jahre (ohne Versicherungsschutz)<br />
angeschlossen werden. Vorteil der beitragsfreien Zeit: Der Vertragsbeitrag<br />
lässt sich auf <strong>die</strong>se Weise deutlich nach unten korrigieren.<br />
Jährliche oder monatliche Teilauszahlungen<br />
Vor Vertragsabschluss kann der Kunde wählen, in welcher Art und Weise er seine Beiträge<br />
zurück erhalten möchte. Neben der Auszahlung der gesamten Rückzahlungssumme<br />
einschließlich der angesammelten Überschüsse am Ende der Vertragslaufzeit<br />
in einer Summe stehen folgende Auszahlungsmöglichkeiten zur Auswahl:<br />
Jährliche Teilauszahlung<br />
Bei der Wahl von „jährlichen Teilauszahlungen“ wird <strong>die</strong> Beitragsrückzahlungssumme in<br />
jährlichen Raten ausgezahlt. Der Kunde kann hier zwischen 2, 3, 4 ,5 oder 6 Teilauszahlungen<br />
wählen. Die Teilauszahlungen erfolgen in gleicher Höhe. Die während der<br />
Zeit der Auszahlungsphase angesammelten Überschüsse werden als Schlusszins mit<br />
der letzten Auszahlung ausgezahlt.<br />
Bei der Wahl von jährlichen Teilauszahlungen beginnt <strong>die</strong> erste Auszahlung nach dem<br />
Ende der Beitragszahlung. Wurde eine beitragfreie Zeit vereinbart, so erfolgt <strong>die</strong> erste<br />
Beitragsrückzahlung nach dem Ende der beitragsfreien Zeit. Die jährlichen Teilauszahlungen<br />
erfolgen zu dem im Versicherungsschein genannten Termin, in dem <strong>die</strong> Teilauszahlung<br />
fällig wird. Wurden 6 Teilauszahlungen gewählt, so dauert der gesamte Auszahlungszeitraum<br />
5 Jahre.<br />
Wichtig:<br />
- Während der Zeit der Auszahlung besteht kein Versicherungsschutz.<br />
- Für <strong>die</strong> Vereinbarung einer jährlichen Teilauszahlung ist eine Summe von 600 EUR<br />
pro Auszahlung erforderlich.<br />
60
Monatliche Teilauszahlungen<br />
Bei der Wahl von „monatlichen Teilauszahlungen“ wird <strong>die</strong> Beitragsrückzahlungssumme<br />
in monatlichen Raten ausgezahlt. Der Kunde kann hier zwischen 12, 24, 36, 48 oder 60<br />
Teilauszahlungen wählen. Die Teilauszahlungen erfolgen in gleicher Höhe. Die während<br />
der Zeit der Auszahlungsphase angesammelten Überschüsse werden als<br />
Schlusszins mit der letzten Auszahlung ausgezahlt.<br />
Die Auszahlung beginnt nach dem Ende der Beitragszahlungsdauer bzw. nach dem<br />
Ende der beitragsfreien Zeit. Die monatlichen Teilauszahlungen erfolgen zu den/dem im<br />
Versicherungsschein genannten Termin(en), der dem Ende der Beitragszahlungsdauer<br />
bzw. dem Ende der beitragsfreien Zeit folgt.<br />
Wichtig:<br />
- Während der Zeit der Auszahlung besteht kein Versicherungsschutz.<br />
- Für <strong>die</strong> Vereinbarung einer monatlichen Teilauszahlung ist eine Summe von<br />
50 EUR pro Auszahlung erforderlich.<br />
Option auf einmalige Kapitalzahlung<br />
Anstelle der vereinbarten Teilauszahlungen hat der Kunde <strong>die</strong> Möglichkeit, drei Monate<br />
vor Beginn der (jährlichen oder monatlichen) Teilauszahlungen eine einmalige Kapitalzahlung<br />
zu wählen. Die Auszahlung des sog. „Deckungskapitals der garantierten Beitragsrückzahlung“<br />
ist allerdings geringer als <strong>die</strong> Summe aller Teilauszahlungen.<br />
Die gewählte Art bzw. <strong>die</strong> Dauer der Beitragsrückzahlung hat Einfluss auf <strong>die</strong> Beitragshöhe.<br />
Je länger der Zeitraum der Auszahlung, desto geringer der zu zahlende UBR-<br />
Beitrag.<br />
UBR mit Einmalbeitrag<br />
Neben den „klassischen“ Zahlungsweisen, also der monatlichen, viertel-, halb- oder<br />
jährlichen Zahlungsweise, beinhaltet <strong>die</strong> UBR auch <strong>die</strong> Möglichkeit der Einmalzahlung<br />
der Beiträge (Einmalbeitrag). Der Mindest-Einmalbeitrag beträgt 1.000 EUR netto. Bei<br />
identischem Versicherungsschutz bietet <strong>die</strong> Einmalzahlung des Beitrags dem Kunden<br />
einen erheblichen Beitragsvorteil (im Unfallschutz-AKTIV bis zu 80 %) gegenüber der<br />
laufenden Beitragszahlung. Die Einmalzahlung ist vor allem <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kunden interessant,<br />
<strong>die</strong> einen hohen Geldbetrag, zum Beispiel <strong>die</strong> Ablaufleistung einer Lebensversicherung,<br />
<strong>für</strong> sich selbst, oder <strong>für</strong> ein Kind oder Enkelkind anlegen möchte.<br />
Wichtig: Bei der UBR mit Einmalbeitrag stehen ab Vertragsbeginn sofort 90 % der eingezahlten<br />
Summe als Rückkaufswert bereit. Wir zahlen also auch bei <strong>die</strong>ser Vertragsform<br />
<strong>die</strong> Beiträge immer zurück, egal ob der VN den Ablauf erlebt, vorab beendet oder<br />
während der Vertragslaufzeit verstirbt.<br />
61
Die folgende Tabelle zeigt abschließend alle wesentlichen Elemente des Erwachsenen-,<br />
Kinder- und Generation-AKTIV-Tarifs auf einen Blick:<br />
Zielgruppe Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer<br />
Beitragsfreie<br />
Jahre<br />
Maximales Alter<br />
bei Vertragsablauf<br />
Kinder<br />
(Tarif-Varianten:<br />
Kompakt, Optimal,<br />
Exklusiv)<br />
0 - 13 Jahre<br />
0 - 9 Jahre *<br />
5 - 18 Jahre<br />
9 - 18 Jahre *<br />
0 - 7 Jahre 30 Jahre<br />
Erwachsene<br />
(Tarif-Varianten:<br />
Kompakt, Optimal,<br />
Exklusiv)<br />
14 - 63 Jahre<br />
14 - 61 Jahre *<br />
7 - 56 Jahre<br />
9 - 56 Jahre *<br />
0 - 7 Jahre 82 Jahre<br />
Generation-AKTIV<br />
(Tarif-Varianten:<br />
Kompakt-AKTIV,<br />
Optimal-AKTIV,<br />
Exklusiv-AKTIV)<br />
nur<br />
Gefahrengruppe<br />
A6<br />
55 - 72 Jahre<br />
55 - 71 Jahre *<br />
8 - 25 Jahre<br />
9 - 25 Jahre *<br />
0 - 7 Jahre 92 Jahre<br />
* gilt <strong>für</strong> UBR mit Einmalbeitrag<br />
3.3 Garantierte Beitragsrückzahlung: Das überzeugende Verkaufsargument<br />
Die Beiträge werden zurückgezahlt - so sagt es schon der Name „<strong>Unfallversicherung</strong><br />
mit garantierter Beitragsrückzahlung“. Jedoch: In welcher Höhe werden <strong>die</strong> Beiträge zurückgezahlt<br />
und wann?<br />
Der Versicherungsnehmer erhält - wie bereits erwähnt - alle eingezahlten Beiträge in<br />
Höhe des gewählten Prozentsatzes (100 %, 97 %, 95 %, 93 % oder 90 %) zurück (auf<br />
Jahreszahlungsbasis, ohne Versicherungssteuer), und zwar zum selbst festgelegten<br />
Zeitpunkt, entweder in einer Summe oder entsprechend der gewählten jährlichen oder<br />
monatlichen Teilauszahlungen. Die Beratungssoftware errechnet <strong>die</strong> Werte zur garantierten<br />
Beitragsrückzahlung und zur voraussichtlichen Überschussbeteiligung bei der<br />
Angebotserstellung automatisch, schnell und sicher.<br />
Die Tatsache, dass der Kunde bei der UBR seine Beiträge ganz oder zum größten Teil<br />
zurück erhält, sollten Sie beim Kundengespräch in den Vordergrund Ihrer Argumentationskette<br />
stellen. Im Versicherungsschein wird der vereinbarte Betrag ausgewiesen und<br />
später auch ausgezahlt – garantiert!<br />
Zur Erinnerung: Der Versicherungsnehmer erhält <strong>die</strong> Beiträge in der gewählten Höhe<br />
auch dann zurück, wenn infolge eines Unfalls Leistungen erbracht worden sind.<br />
62
Ausnahmen:<br />
Verstirbt <strong>die</strong> versicherte Person vor Ablauf der Beitragszahlungsphase, so wird der zu<br />
<strong>die</strong>sem Zeitpunkt erreichte Rückzahlungsanspruch sofort fällig.<br />
3.4 Die UBR-Überschussbeteiligung: ein zusätzliches „Plus“<br />
Für <strong>die</strong> Beitragskalkulation wurde ein Garantiezins von 2,75 % festgelegt. Zusätzlich<br />
wird das Kapital gut verzinst. Dies bedeutet: Zusätzlich zur garantierten Beitragsrückzahlung<br />
kommt ggf. eine Überschussbeteiligung hinzu, <strong>die</strong> jährlich neu entschieden<br />
wird. Wie bereits erwähnt, wurde vom Vorstand <strong>für</strong> das Jahr 2012 eine Gesamtverzinsung<br />
von 4,5 % festgelegt.<br />
Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG beteiligt ihre Kunden so in erheblichem<br />
Maße an den Überschüssen, <strong>die</strong> durch eine geschickte Geldanlage erwirtschaftet<br />
werden. Mindestens 90 % des Überschusses wird an <strong>die</strong> Versicherungsnehmer ausgeschüttet.<br />
An den Überschüssen beteiligt sind <strong>die</strong> Verträge bereits ab dem ersten Versicherungsjahr.<br />
Von da an baut sich <strong>die</strong> Überschussbeteiligung nach und nach auf. Die Verzinsung<br />
teilt sich in Grund- und Zinsüberschuss auf. Ein Vertrag mit laufender Beitragszahlung<br />
nimmt während der Beitragszahlungsdauer am Grund- und Zinsüberschuss teil. Ein beitragsfreier<br />
Vertrag nimmt nur am Zinsüberschuss teil.<br />
Bei einem Vertrag mit Einmalbeitrag wird der Grundüberschussbeteiligung in Prozent<br />
des eingezahlten Beitrages ohne Versicherungssteuer geteilt durch <strong>die</strong> Anzahl der Jahre,<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> der Unfall -Versicherungsschutz vereinbart wurde, ermittelt.<br />
Stille Reserven / Bewertungsreserven<br />
Entsprechend der Vorschriften des seit 01.01.2008 geltenden Versicherungsvertragsgesetzes<br />
(VVG) werden auch <strong>die</strong> UBR-Kunden an den stillen Reserven/Bewertungsreserven<br />
beteiligt. Der Anteil an den Bewertungsreserven (wenn einer entstanden ist)<br />
wird immer in einer Summe mit der (letzten Teil-)Auszahlung fällig.<br />
Wie bereits erwähnt, kann <strong>die</strong> Höhe der Überschussbeteiligung bei Vertragsabschluss<br />
nicht verbindlich zugesagt werden, da sie u. a. von der allgemeinen Zinsentwicklung<br />
abhängig ist.<br />
3.5 Steuerliche Aspekte<br />
Versteuerung der Überschüsse<br />
Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) behandelt der Gesetzgeber<br />
steuerlich wie eine Lebensversicherung. Das heißt, bei allen Verträgen mit<br />
Versicherungsbeginn ab 01.01.2005 muss <strong>die</strong> Differenz zwischen Rückzahlungssumme<br />
63
und Summe der eingezahlten Beiträge bei Auszahlung versteuert werden (Abgeltungssteuer).<br />
• Personen, <strong>die</strong> bei Ablauf des Vertrages das 62. Lebensjahr bereits vollendet<br />
haben und eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren eingehalten haben,<br />
müssen 50 % der Differenz zwischen Rückzahlungssumme und Summe der<br />
eingezahlten Beiträge bei Auszahlung versteuern.<br />
• Personen unter 60. Jahren sowie bei Verträgen unter 12 Jahren Vertragslaufzeit<br />
müssen <strong>die</strong> gesamte Differenz zwischen Rückzahlungssumme und Summe<br />
der eingezahlten Beiträge bei Auszahlung versteuern.<br />
Der zu versteuernde Betrag ergibt sich - wie bereits erwähnt - aus der Differenz des<br />
Rückzahlungsbetrages und der eingezahlten Beiträge. Übersteigt <strong>die</strong> Summe der<br />
eingezahlten Beiträge <strong>die</strong> Rückzahlungssumme plus Überschussbeteiligung, so<br />
kommt es zu keiner Versteuerung.<br />
Versicherungssteuer<br />
Die Versicherungssteuer beträgt zurzeit statt der üblichen 19 % in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
nur 3,8 % in der UBR. Diesen Umstand sollten Sie im Verkauf argumentativ nutzen.<br />
Im Vergleich zur Risiko-UV spart der Kunde viel Geld, bzw. bekommt es bei Vertragsablauf<br />
der UBR wieder zurück. Das nachstehende Schaubild unterstreicht <strong>die</strong>se<br />
These.<br />
Risiko-UV<br />
UBR<br />
Monatsbeitrag 50,00 EUR 50,00 EUR<br />
Versicherungsteuer (VSt.) 19 % 3,8 %<br />
VSt. in EUR 9,50 EUR 1,90 EUR<br />
Differenz<br />
X 12 Monate<br />
X 20 Jahre<br />
7,60 EUR<br />
91,60 EUR<br />
1.824,00 EUR<br />
+ Zinsen (ca. 10 %) 182,40 EUR<br />
an den Kunden zurück<br />
über 2.000 EUR<br />
3.6 Weitere Informationen rund um den Vertrag<br />
Den UBR-Verträgen liegen <strong>die</strong> Allgemeinen Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />
garantierter Beitragsrückzahlung (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AB UBR <strong>2013</strong>) zugrunde.<br />
64
Auf einige vertragliche Besonderheiten möchten wir kurz eingehen:<br />
<br />
Vertragsgestaltung<br />
Nur eine Person kann pro Vertrag versichert werden. Versicherungsschutz kann<br />
pro Vertrag nur nach einer Gefahrengruppe (allerdings in Kombination mit Gefahrengruppe<br />
Z) abgeschlossen werden.<br />
<br />
Vertragsbeginn und –ende<br />
Der UBR-Vertrag beginnt an jedem x-beliebigen Tag. Egal ob Monatsbeginn oder<br />
Monatsmitte; jedoch nicht rückwirkend.<br />
Der Vertrag endet grundsätzlich zu dem im Antrag vereinbarten Zeitpunkt.<br />
Kinder:<br />
Bei Kindern endet der Vertrag spätestens zum versicherungstechnischen<br />
30. Lebensjahr (Ende der Beitragszahlungsdauer/Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />
18. Lebensjahr. Dazu kommen bis zu 7 beitragsfreie Jahre<br />
und bis zu 5 Jahren Auszahlungszeitraum).<br />
Generation-AKTIV:<br />
Im Unfallschutz-AKTIV endet der Vertrag spätestens zum versicherungstechnischen<br />
92. Lebensjahr (Ende der Beitragszahlungsdauer/Versicherungsschutz ist<br />
das versicherungstechnische 80. Lebensjahr. Dazu kommen bis zu 7 beitragsfreie<br />
Jahre und bis zu 5 Jahre Auszahlungszeitraum).<br />
Erwachsene:<br />
Bei Erwachsenen endet der Vertrag spätestens zum versicherungstechnischen<br />
82. Lebensjahr (Ende der Beitragszahlungsdauer/Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />
70. Lebensjahr. Dazu kommen bis zu 7 beitragsfreie Jahre<br />
und bis zu 5 Jahren Auszahlungszeitraum).<br />
<br />
Freizeit-Versicherungsschutz<br />
In der UBR gelten in Abhängigkeit von der gewählten Tarif-Variante <strong>die</strong>selben Gefahrengruppen<br />
wie in der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>. Dieses gilt auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freizeit-Gefahrengruppen.<br />
Hier hat <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG einen<br />
erheblichen Wettbewerbsvorteil, da nur wenige Wettbewerber eine Freizeit-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung anbieten.<br />
Qualitativ hochwertiger Versicherungsschutz kann <strong>für</strong> den Freizeitbereich auch in<br />
der UBR zu günstigen Konditionen realisiert werden.<br />
<br />
Gefahrengruppenwechsel<br />
Aus verschiedenen Gründen kann während der Vertragslaufzeit ein Gefahrengruppenwechsel<br />
notwendig werden.<br />
65
Der Beitrag bleibt in <strong>die</strong>sen Fällen konstant, während <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />
den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Das heißt, <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />
werden - abhängig von der neuen Gefahrengruppe - entweder erhöht<br />
oder reduziert.<br />
Beispiel:<br />
Ein Mann in Gefahrengruppe A stellt um in <strong>die</strong> teurere Gefahrengruppe B:<br />
- Unveränderter MoB 30,00 EUR, <strong>die</strong> Versicherungssummen werden reduziert.<br />
- Der VN erhält einen neuen Versicherungsschein, in dem <strong>die</strong> Änderungen dokumentiert<br />
werden.<br />
<br />
Außerkraftsetzung<br />
Die Außerkraftsetzung eines UBR-Vertrages ist bis zu maximal einem Jahr möglich,<br />
wenn<br />
- der Vertrag seit mindestens 12 Monaten besteht und<br />
- das Beitragskonto ausgeglichen ist oder einen Rückstand von höchstens<br />
3 Monatsbeiträgen aufweist und<br />
- eine Willenserklärung und eine ausreichende Begründung <strong>für</strong> eine Außerkraftsetzung<br />
vorliegen (ggf. muss ein entsprechender Nachweis eingereicht<br />
werden).<br />
Beginn und Ende einer Außerkraftsetzung ist immer der 1. eines Monats. Der Zeitraum<br />
der Außerkraftsetzung muss vorab bekannt gegeben werden. Der Vertrag<br />
verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum.<br />
Ist eine Verlängerung aus bestimmten Gründen nicht möglich (z.B. im Kindertarif<br />
oder Unfallschutz-AKTIV), so ist auch keine Außerkraftsetzung des Vertrages<br />
möglich. Während der gesamten Vertragsdauer kann nur eine Außerkraftsetzung<br />
durchgeführt werden.<br />
Der Versicherungsnehmer erhält über <strong>die</strong> Außerkraftsetzung einen Versicherungsschein.<br />
Dieser beinhaltet den neuen Beginn und Ablauf, den Zeitraum der Außerkraftsetzung<br />
und <strong>die</strong> beitragsfreie Versicherungssumme. Des Weiteren werden <strong>die</strong><br />
neuen Rückkaufswerte ab Wiederinkraftsetzung dokumentiert.<br />
Wichtig: Bei Verträgen mit Einmalzahlung ist keine Außerkraftsetzung möglich!<br />
<br />
Beitragsherabsetzung / Tieferstufung<br />
Eine Beitragsherabsetzung / Tieferstufung des UBR-Vertrages ist möglich, wenn<br />
- der Vertrag mindestens 24 Monate besteht und<br />
66
- das Beitragskonto ausgeglichen ist oder einen Rückstand von höchstens<br />
3 Monatsbeiträgen aufweist und<br />
- <strong>für</strong> den Vertrag genügend Deckungskapital vorhanden ist und<br />
- eine Willenserklärung und eine ausreichende Begründung <strong>für</strong> eine Beitragsherabsetzung<br />
/ Tieferstufung vorliegt (ggf. muss ein entsprechender Nachweis<br />
eingereicht werden) und<br />
- der zuständige Filialdirektor der Beitragsherabsetzung / Tieferstufung zustimmt<br />
und <strong>die</strong>se gegenzeichnet.<br />
Der Beitrag kann dann um maximal 30 % reduziert werden, darf aber 10 EUR nicht<br />
unterschreiten.<br />
Es sollte versucht werden, zuerst <strong>die</strong> Leistungsarten KHT und GG aus dem Vertrag<br />
herauszunehmen, um <strong>die</strong> versicherte Invaliditätssumme zu erhalten. Die Mindestversicherungssummen<br />
sind zu beachten. Außerdem darf <strong>die</strong> bisherige Vertragslaufzeit<br />
nicht verändert werden.<br />
Der Versicherungsnehmer erhält einen neuen Versicherungsschein mit der entsprechend<br />
niedrigeren Rückzahlungssumme.<br />
Wichtig: Wird eine Außerkraftsetzung oder eine Beitragsherabsetzung / Tieferstufung<br />
gewünscht, so müssen Sie in jedem Fall vorab telefonisch mit der Abteilung<br />
Vertrag Unfall der HV Dortmund klären, ob der entsprechende Vertrag <strong>die</strong> geforderten<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vertragsänderung erfüllt.<br />
Bei Verträgen mit Einmalzahlung ist keine Tieferstufung möglich!<br />
<br />
Beitragsbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers (Kinder-Tarif)<br />
(Gilt nicht bei Einmalbeitrag.)<br />
Hatte der VN bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
und wurde der Tod des VN nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht<br />
und <strong>die</strong> Versicherung nicht gekündigt, dann ergeben sich bei Tod des Versicherungsnehmers<br />
während der Beitragszahlungsdauer folgende vertragliche Gestaltungen:<br />
Tod des Versicherungsnehmers aufgrund von Krankheit<br />
1. Der Unfallschutz des Kindes wird mit den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden<br />
Versicherungssummen bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer (Ende des<br />
Versicherungsschutzes) beitragsfrei fortgeführt. Gleichzeitig wird <strong>die</strong> Kapitalversicherung<br />
in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt.<br />
67
2. Wird <strong>die</strong> Beitragszahlung mit den bisherigen Beiträgen bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer<br />
fortgeführt, werden <strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden<br />
Unfall-Versicherungssummen verdoppelt (gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten<br />
„Happy Holiday“, „Reha-Management“ „Kosmetische Operationen“ und „Bergungskosten“).<br />
Vor- und Nachteile der beiden Optionen sind im Einzelfall abzuwägen.<br />
Tod des Versicherungsnehmers aufgrund eines Unfalls<br />
Der Vertrag des Kindes wird bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer (Ende<br />
des Versicherungsschutzes) von der Beitragszahlung befreit. Gleichzeitig werden<br />
<strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden Versicherungssummen verdoppelt<br />
(gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten „Happy Holiday“, „Reha-Management“ „Kosmetische<br />
Operationen“ und „Bergungskosten“).<br />
Die Rückzahlungssumme wird zu den vereinbarten Terminen ausgezahlt. Dabei<br />
wird der Vertrag so gestellt, als wäre der Beitrag über <strong>die</strong> gesamte Beitragszahlungsdauer<br />
auch eingezahlt worden. Wurden beitragsfreie Jahre vereinbart,<br />
erfolgt <strong>die</strong> Rückzahlung nach Ende der beitragfreien Zeit.<br />
Wichtig: Diese vertraglichen Gestaltungen gelten nicht bei Zahlung der Beiträge in<br />
Form eines Einmalbeitrags!<br />
Hinweis: Trotz Übernahme der Beitragszahlung kann der Vertrag von der <strong>SIGNAL</strong><br />
<strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG nach einem Schadensfall gekündigt werden.<br />
Der Vertrag wird dann in Form einer beitragsfreien Kapitalversicherung fortgeführt<br />
und das Kapital, das entstanden wäre, wenn <strong>die</strong> Versicherung fortgeführt worden<br />
wäre, zum Rückzahlungstermin / zu den Rückzahlungsterminen zur Verfügung gestellt.<br />
<br />
Beitragsbefreiung bei einem unfallbedingten Invaliditätsschaden von<br />
mindestens 50 %<br />
Erleidet eine versicherte Person einen Unfall mit einem Invaliditätsschaden von<br />
mindestens 50 %, wird der Beitragszahler bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer<br />
(Ende des Versicherungsschutzes) von der Beitragszahlung befreit. Die Rückzahlungssumme<br />
wird zu den vereinbarten Terminen ausgezahlt. Dabei wird der<br />
Vertrag so gestellt, als wäre der Beitrag über <strong>die</strong> gesamte Beitragszahlungsdauer<br />
auch eingezahlt worden. Wurden beitragsfreie Jahre vereinbart, erfolgt <strong>die</strong> Rückzahlung<br />
nach Ende der beitragfreien Zeit. Bei Vereinbarung einer besonderen<br />
Gliedertaxe gilt <strong>die</strong>se Leistungserweiterung nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Standard-Gliedertaxe.<br />
68
Wichtig: Diese vertragliche Gestaltung gilt nicht bei Zahlung der Beiträge in Form<br />
eines Einmalbeitrags!<br />
Hinweis: Trotz Übernahme der Beitragszahlung kann der Vertrag von der <strong>SIGNAL</strong><br />
<strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG nach einem Schadenfall gekündigt werden.<br />
Der Vertrag wird dann in Form einer beitragsfreien Kapitalversicherung fortgeführt<br />
und das Kapital, das entstanden wäre, wenn <strong>die</strong> Versicherung fortgeführt worden<br />
wäre, zum Rückzahlungstermin / zu den Rückzahlungsterminen zur Verfügung gestellt.<br />
<br />
Besondere Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe, Handwerker und Musiker<br />
Bei Verträgen zur UBR können auch besondere Gliedertaxen vereinbart werden:<br />
- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe<br />
- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm)<br />
- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein)<br />
- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 1 (<strong>für</strong> Streicher und Gitarristen)<br />
- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 2 (<strong>für</strong> Pianisten, Organisten, Harfenisten,<br />
Schlagzeuger und Pauker)<br />
- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 3 (<strong>für</strong> Flötisten, Holzbläser und Blechbläser)<br />
Die besonderen Gliedertaxen gelten ausschließlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leitungsart Invalidität<br />
(ohne Progression oder Progression 250).<br />
<br />
Dynamik<br />
Eine Dynamik kann in der UBR nicht vereinbart werden.<br />
<br />
Sonderrisiken<br />
Sonderrisiken können in der UBR nicht eingeschossen werden.<br />
<br />
Kündigungen<br />
Die UBR wurde als langfristiger Vertrag konzipiert. Lange Vertragslaufzeiten bedeuten<br />
in der Regel auch Vertragstreue. Das ist Ihr Vorteil.<br />
Manche Kunden schrecken vor langen Vertragslaufzeiten zurück. Hierzu besteht<br />
jedoch mit der UBR kein Grund, da damit keine „Zwangsmitgliedschaft“ verbunden<br />
ist. Es besteht nämlich durchaus <strong>die</strong> Möglichkeit, eine UBR zum Ende des jeweils<br />
laufenden Versicherungsjahres zu kündigen.<br />
Empfehlenswert ist eine Kündigung wegen der damit verbundenen finanziellen<br />
Einbußen natürlich nicht.<br />
69
Beitragsfreie Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall<br />
Kunden, <strong>die</strong> in eine „wirtschaftliche Notlage“ geraten, müssen ihre UBR nicht aufgeben.<br />
Der Vertrag kann in eine beitragsfreie Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall<br />
umgewandelt werden. Hierzu muss der Kunde <strong>die</strong> Beitragsfreistellung<br />
verlangen. Eine Kündigung ist nur möglich zum Ende des Versicherungsjahres,<br />
und zwar mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.<br />
Vom Zeitpunkt der Wirksamkeit der Umwandlung an besteht kein Unfall-<br />
Versicherungsschutz mehr, <strong>die</strong> Vertragsdauer bleibt jedoch unverändert. Dieser<br />
veränderte Status wird durch einen neuen Versicherungsschein dokumentiert. Der<br />
Kunde erhält zu den vereinbarten Auszahlungsterminen <strong>die</strong> eingezahlten Beiträge<br />
(auf Jahreszahlungsbasis, ohne Versicherungssteuer, zum vereinbarten Rückzahlungsprozentsatz)<br />
zurück - zuzüglich der Überschussbeteiligung.<br />
Übrigens: Beitragsfreie UBR-Verträge stellen keine Bestandsverluste dar. Sie bieten<br />
insoweit eine gute Möglichkeit, noch bestehende Kundenbeziehungen in „besseren“<br />
Zeiten zu aktivieren.<br />
<br />
Auszahlung des Rückkaufswertes<br />
Der Versicherungsnehmer kann natürlich auch <strong>die</strong> Auszahlung des Rückkaufswertes<br />
wünschen. Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auszahlung des Rückkaufswertes ist <strong>die</strong> Beitragsfreistellung<br />
des Vertrages. Die Beitragsfreistellung ist nicht möglich während<br />
der beitragsfreien Jahre und nach Beginn der Teilauszahlungen. Sind alle Voraussetzungen<br />
erfüllt, endet der Vertrag. Rückkaufswert und Überschussbeteiligung<br />
werden dann sofort ausgezahlt.<br />
3.7 VERKAUFSFÖRDERUNG „groß geschrieben“<br />
Wenn Sie <strong>die</strong> vorangegangenen Ausführungen aufmerksam gelesen haben, besitzen<br />
Sie nunmehr bereits ein ansehnliches „Know-how“ zur <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />
Beitragsrückzahlung. Die folgenden verkaufsfördernden Aspekte können <strong>die</strong>s noch<br />
verstärken und Ihr Argumentationspotenzial erhöhen.<br />
Machen Sie sich mit der UBR vertraut – am besten mit der BSW<br />
Die UBR kennzeichnet sich durch eine Vielzahl von Parametern, mit deren Hilfe Sie den<br />
Beitrag und <strong>die</strong> Rückzahlungssumme beeinflussen können. Neben dem wichtigen Argument<br />
der Beitragsrückzahlung, also der Tatsache, dass der Kunden nicht nur einen<br />
guten Versicherungsschutz erhält, sondern auch noch <strong>die</strong> gezahlten Beiträge vollständig<br />
oder fast vollständig zurück bekommt, entscheidet insbesondere <strong>die</strong> Höhe des Beitrages<br />
über den Abschluss. Und gerade bei der Beeinflussung der Beitragshöhe können<br />
Sie durch das Baukastensystem bei der UBR an vielen Schrauben drehen. Den<br />
nicht nur Alter und Höhe des Versicherungsschutzes bestimmen den Beitrag sondern<br />
70
auch <strong>die</strong> Laufzeit des Vertrages, <strong>die</strong> Höhe der Rückzahlungsquote, <strong>die</strong> Anzahl der beitragfreien<br />
Jahre sowie <strong>die</strong> Art der Rückzahlung (in einer Summe oder mehreren Teilauszahlungen).<br />
All <strong>die</strong>se Faktoren wirken sich letztendlich auf den Beitrag aus - und so auf <strong>die</strong> Entscheidung<br />
des Interessenten. Darum unser Tipp: Machen Sie sich vor dem Beratungsgespräch<br />
mit der UBR-BSW vertraut. Spielen Sie alle Varianten durch. Nur so können<br />
Sie <strong>die</strong> unendlichen Möglichkeiten erkennen und bekommen ein Gespür <strong>für</strong> <strong>die</strong> richtige<br />
Lösung bzw. das richtige Angebot.<br />
Für einige Zielgruppen ist <strong>die</strong> UBR aus unterschiedlichen Gründen besonders gut geeignet.<br />
In <strong>die</strong>sem Zusammenhang sind vor allem Kinder, junge Leute und <strong>die</strong> Generation-AKTIV<br />
zu nennen.<br />
Zielgruppe Kinder<br />
Bei Kindern sprechen folgende Tatsachen <strong>für</strong> den Abschluss einer UBR:<br />
• Kinder sind überdurchschnittlich stark unfallgefährdet und unzureichend abgesichert.<br />
Die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong> bietet ihnen - wenn überhaupt - nur<br />
unzureichenden Versicherungsschutz. Hier ist also ein großer Spielraum vorhanden,<br />
um Verkaufsakzente zu setzen.<br />
• Durch Ausbildung oder auch Studium und Hausstandsgründung ist bei Kindern<br />
ein erhöhter Finanzbedarf zu einem späteren Termin vorprogrammiert. Ein<br />
frühzeitiges „Hinarbeiten“ auf <strong>die</strong>sen Zeitpunkt kann auch über <strong>die</strong> UBR erreicht<br />
werden.<br />
• Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kinder-UBR sind vor allem <strong>die</strong> Eltern, <strong>die</strong> so zum Beispiel<br />
das Kindergeld gezielt anlegen möchten. Aber auch Großeltern, Paten<br />
oder Verwandte sind mögliche Ansprechpartner.<br />
Für <strong>die</strong> UBR bieten sich folglich gute Verkaufschancen.<br />
Zielgruppe Junge Leute und Erwachsene<br />
Die Attraktivität der UBR <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Zielgruppe basiert auf folgender Gesetzmäßigkeit: Je<br />
niedriger das Eintrittsalter und je länger <strong>die</strong> Vertragslaufzeit ist, desto niedriger ist der<br />
UBR-Faktor und somit <strong>die</strong> Differenz zwischen dem Beitrag einer Risiko-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> und dem Beitrag einer UBR.<br />
Schon aus <strong>die</strong>sem Grund ist <strong>die</strong> UBR <strong>für</strong> junge Leute und Erwachsene im Vergleich zur<br />
Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> besonders interessant.<br />
71
Zielgruppe Generation AKTIV<br />
Die Argumente:<br />
• Die Notwendigkeit von Unfall-Versicherungsschutz liegt auf der Hand und<br />
braucht nicht weiter erläutert zu werden.<br />
• Personen <strong>die</strong>ser Zielgruppe verfügen über Kapital, das sie sinnvoll anlegen wollen.<br />
Schutz und „Geld zurück“ sind hier <strong>die</strong> Anknüpfungspunkte.<br />
• Eine Lebensversicherung scheidet aufgrund der Gesundheitsprüfung in fortgeschrittenem<br />
Alter meistens aus, Rentenversicherungen existieren bereits. In der<br />
UBR verzichten wir auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung und Unfall-<br />
Versicherungsschutz wird auch noch im fortgeschrittenen Alter benötigt.<br />
• Eine UBR mit Einmalbeitrag wirkt bei der Zielgruppe „Generation-AKTIV“ wie<br />
eine Sterbegeldversicherung mit Unfallschutz und Beitragsrückzahlungsgarantie.<br />
Denn: Das eingezahlte Kapital gibt’s immer zurück: Entweder bei Vertragsablauf,<br />
oder bei Tod der versicherten Person oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung.<br />
Da bei der UBR mit Einmalbeitrag 90 % des eingezahlten Betrag ab Vertragsbeginn<br />
als Rückkaufswert zur Verfügung stehen, ist das Kapital <strong>für</strong> den<br />
Kunden nie verloren. Egal was passiert. Und gut verzinst wird es auch noch. Da<br />
Unfall-Versicherungsschutz auch noch im fortgeschrittenen Alter benötigt wird,<br />
ist gerade <strong>die</strong> UBR mit Einmalbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Zielgruppe hochinteressant.<br />
Zielgruppe Öffentlicher Dienst<br />
Alle Personen, <strong>die</strong> zum versicherbaren Personenkreis nach der Satzung der PVAG<br />
bzw. zur VÖDAG zählen, erhalten in der UBR der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung<br />
AG einen Nachlass in Höhe von 15 %. Damit wird <strong>die</strong> Wettbewerbssituation <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Zielgruppe „öffentlicher Dienst“ noch einmal deutlich verbessert.<br />
Zielgruppe Handel, Handwerk und Gewerbe (HHG)<br />
Neben dem „normalen“ Angebot der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG wird<br />
<strong>die</strong> UBR in allen Tarif-Varianten auch über das Versorgungwerk angeboten. Die Tarifinhalte<br />
sind dabei völlig identisch. Der besondere Vorteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zielgruppe HHG liegt in<br />
einem günstigeren Beitragsniveau. Wichtig: Für Versorgungswerke UBR ist <strong>die</strong> Vereinbarung<br />
des Abrufverfahrens erforderlich.<br />
Angebotsmöglichkeiten<br />
Mit dem Produkt „UBR“ sind Sie im Verkaufsgespräch gut gerüstet. Auf möglicherweise<br />
schon vorliegende Angebote der Wettbewerber können Sie direkt reagieren. Und: Wenn<br />
einmal <strong>die</strong> Kundenentscheidung <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR gefallen ist, spricht alles <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR der<br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG.<br />
72
Im Verkaufsgespräch sollten Sie neben der Bedarfssituation stets <strong>die</strong> finanziellen Möglichkeiten<br />
des Kunden berücksichtigen. Ihre Sensibilität und Ihr Fingerspitzengefühl sind<br />
ebenso gefordert wie Ihre Kreativität.<br />
Zahlreiche Variationsmöglichkeiten verhelfen zum bedarfsgerechten Versicherungsschutz.<br />
Mit der Beratungssoftware können Sie schnell, bequem und sicher den <strong>für</strong> Ihren<br />
Kunden angemessenen Vorschlag herausfiltern.<br />
Darüber hinaus sollten Sie <strong>die</strong> folgenden Hinweise berücksichtigen.<br />
• Kombinieren Sie <strong>die</strong> UBR mit einer Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>!<br />
Konkret: Berufs-Unfall-Versicherungsschutz über eine Risiko-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> (mit 50 %igem Beitragsvorteil) anbieten (Der Beitrag zählt<br />
bei Arbeitnehmern dann voll zu den Werbungskosten!) und den nötigen Freizeit-Versicherungsschutz<br />
über <strong>die</strong> UBR günstig hinzuversichern. Diese Kombination<br />
ist jedoch nur dann möglich, wenn beide Verträge neu abgeschlossen<br />
und zusammen eingereicht werden.<br />
• Ausgezeichnete Chancen bietet Ihnen <strong>die</strong> UBR <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freizeit; zumal wir mit<br />
<strong>die</strong>sem Angebot besonders attraktiv sind. Die Freizeit gilt als Bereich mit hoher<br />
Unfallquote, jedoch ohne gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz. Private Vorsorge<br />
ist hier vor allem gefragt.<br />
• UBR und Unfall-Rentenkapital bilden eine hervorragende Kombination, <strong>die</strong> Sie<br />
im Kinder- und Erwachsenentarif anbieten können.<br />
• Bei vielen Kunden empfiehlt es sich, das Vertragsende auf ein bestimmtes<br />
Endalter abzustellen (z. B. Beginn des Studiums, Beginn der Altersrente).<br />
UBR - ein Mittel zur Bestandserhaltung<br />
Bewahren, erhalten und sichern sind keine Worthülsen <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR, denn günstige Beiträge<br />
und hohe Ablaufleistungen sind nicht zu ignorieren. Die Wertzuwächse einer UBR<br />
können sich sehen lassen.<br />
Auch im Sinne der Bestandserhaltung sind innerhalb der Risiko-UV <strong>die</strong> folgenden Aspekte<br />
interessant: Verträge mit hohen Beiträgen sind in der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
besonders stornogefährdet. Eine wesentliche Rolle spielt in <strong>die</strong>sem Zusammenhang <strong>die</strong><br />
Dynamisierung. Sie trägt der Forderung Rechnung, dass der ursprünglich abgeschlossene<br />
Versicherungsschutz wertbeständig bleibt. Bei längeren Laufzeiten ist <strong>die</strong> Anpassung<br />
der Versicherungssummen zum Teil beträchtlich. Im Einzelfall kann das dazu führen,<br />
dass der eigentliche Bedarf des Kunden überschritten wird.<br />
73
Mit zunehmendem Lebensalter ist eine Risikoabsicherung nicht mehr in dem Umfang<br />
erforderlich, weil gewachsene Ansprüche aus anderen Versorgungsbereichen (z.B. gesetzliche<br />
Rentenversicherung) <strong>die</strong> ursprünglichen Lücken zum Teil geschlossen haben.<br />
Auch hat <strong>die</strong> Familienabsicherung nicht mehr den Stellenwert, wenn <strong>die</strong> Kinder der Familie<br />
entwachsen sind. Hier gilt es vorzubeugen und <strong>die</strong> eigenen Bestände zu sichern.<br />
Darum: Bieten Sie dem Kunden von Fall zu Fall den Abschluss einer UBR bei gleichzeitiger<br />
Reduzierung seines Risiko-UV-Schutzes an.<br />
So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen erhält der Kunde einen bedarfsgerechten<br />
Unfall-Versicherungsschutz mit Kapitalbildung, zum anderen wird er<br />
langfristig an <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe gebunden.<br />
Sie kennen sie nun, unsere UBR, und zwar von allen Seiten. Argumente, Chancen und<br />
Vorteile haben wir Ihnen vorgestellt. Sie können mit der UBR nahezu jedem Kundenwunsch<br />
entsprechen. Sollte aber aus Ihrer Sicht in Sachen Verkaufsförderung noch etwas<br />
fehlen, so informieren Sie uns. Wir werden Ihre Wünsche nach Möglichkeit erfüllen<br />
und uns bei darüber hinausgehenden Anregungen <strong>für</strong> deren Realisierung einsetzen.<br />
Unabhängig davon steht Ihnen mit dem UBR-Angebot ein Produkt zur Verfügung, mit<br />
dem Sie Ihre Chancen im Verkauf wahrnehmen können.<br />
74
Teil 2<br />
Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Unfallversicherung</strong><br />
<strong>2013</strong><br />
Gültig <strong>für</strong><br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft<br />
• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk<br />
• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung<br />
• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung über Versorgungswerk<br />
• SI-Sport (Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profisportler)<br />
PVAG Polizeiversicherungs - Aktiengesellschaft<br />
• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
VÖDAG Versicherung <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />
Zweigniederlassung der ADLER Versicherung AG<br />
• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
Nur zum internen Gebrauch.<br />
75
1 Tarifgestaltung des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong><br />
Mit in Kraft treten des EuGH-Urteils v. 01.03.2011 ist ab dem 21.12.2012 eine Differenzierung aufgrund des<br />
Geschlechts nicht mehr zulässig. Die Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen erfolgt im TW <strong>2013</strong> anhand der<br />
Berufstätigkeit, unabhängig vom Geschlecht der Versicherten (=Unisex).<br />
Das Tarifwerk <strong>2013</strong> bietet <strong>die</strong> Möglichkeit zur Absicherung innerhalb von zwei Tarif-Segmenten:<br />
• Der „Unfallschutz“ bietet Personen bis zum 70. Lebensjahr Versicherungsschutz in den Tarif-Varianten<br />
Kompakt, Optimal und Exklusiv.<br />
• Der “Unfallschutz-AKTIV“ bietet Personen ab dem 55. Lebensjahr Versicherungsschutz in den Tarif-<br />
Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV.<br />
Achtung: Im Versorgungswerk werden ab dem TW <strong>2013</strong> nur noch <strong>die</strong> Tarif-Varianten Optimal, Exklusiv<br />
sowie Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV angeboten.<br />
Innerhalb des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong> kann <strong>für</strong> jede Person nur eine Tarif-Variante versichert werden.<br />
Ausnahmen hierzu finden Sie in den Werberichtlinien.<br />
2 Die Leistungsarten der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Invalidität<br />
Bei einer unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit<br />
(Invalidität) als Unfallfolge wird der dem Invaliditätsgrad entsprechende Teil der versicherten Invaliditätssumme<br />
geleistet. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres eingetreten sein.<br />
Invalidität mit Progression 600<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />
Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />
• <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />
fünffache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 50%, nicht aber 90% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />
siebenfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />
Mehrleistung:<br />
Bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mehr als 90% bis 100% wird abweichend <strong>für</strong> alle<br />
Prozentpunkte insgesamt <strong>die</strong> sechsfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />
Invaliditätsgrad zugrunde gelegt.<br />
Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />
Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />
Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />
Invalidität mit Progression 400<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />
Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />
• <strong>für</strong> den 25 % nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />
dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 50 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100 % <strong>die</strong><br />
sechsfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />
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Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />
Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />
Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />
Invalidität mit Progression 250<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />
Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />
• <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />
zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 50 %, nicht aber 75 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />
dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 75 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100 % <strong>die</strong> vierfache<br />
Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />
Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />
Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />
Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />
Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 bzw. Stufe 2 (nur<br />
PVAG/VÖDAG) (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung)<br />
Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme, sofern eine<br />
Invalidität von 10 % bzw. 20 % (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine<br />
Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit eingetreten ist.<br />
Tritt keine Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung entsprechend dem<br />
festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression, gezahlt.<br />
Eine Progression kann nicht mitversichert werden.<br />
Unfallrente 35/50/90 oder Unfallzeitrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz<br />
Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 35 % festgestellt, besteht ein Rentenanspruch in<br />
Höhe von 50 % der versicherten Unfallrente/Unfallzeitrente. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad<br />
mindestens 50 % wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von<br />
mindestens 90 % verdoppelt sich <strong>die</strong> zu zahlende Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />
Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />
Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />
Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />
Folgen des Unfalles verstirbt.<br />
Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz“.<br />
Unfallrente 50/90 oder Unfallzeitrente 50/90 optional mit BU-Schutz<br />
Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente<br />
gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % verdoppelt sich <strong>die</strong> zu zahlende<br />
Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />
Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />
Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />
Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />
Folgen des Unfalles verstirbt.<br />
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Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz“.<br />
Unfallrente 50 oder Unfallzeitrente 50 optional mit BU-Schutz<br />
Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente<br />
gezahlt.<br />
Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />
Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />
Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />
Folgen des Unfalles verstirbt.<br />
Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente … mit BU-Schutz“.<br />
Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz<br />
Die Unfallrente und <strong>die</strong> Unfallzeitrente können optional mit BU-Schutz versichert werden. Die Unfallrenten und<br />
<strong>die</strong> Unfallzeitrenten können in Kombination versichert werden. Für Kinder (in der Gefahrengruppe K) und<br />
innerhalb des Unfallschutz-AKTIV kann <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz versichert werden. Die<br />
Unfallzeitrente kann <strong>für</strong> Kinder und im Unfallschutz- AKTIV nicht abgeschlossen werden.<br />
Führt ein Unfall bei einer erwerbstätigen Person <strong>für</strong> wenigstens 2 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet, zu<br />
einer Invalidität von mind. 20 % und führt <strong>die</strong>se zu einer Beeinträchtigung der ausgeübten hauptberuflichen<br />
Tätigkeit von mind. 50 %, zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 36 Monatsrenten der<br />
vereinbarten Unfallrente/Unfallzeitrente. Zu den Erwerbstätigen zählen auch Personen, <strong>die</strong> nicht länger als 1<br />
Jahr arbeitsuchend gemeldet sind, sich im Mutterschafts- und Erziehungsurlaub befinden oder den Wehr- bzw.<br />
Zivil<strong>die</strong>nst ableisten.<br />
Führt ein Unfall bei einer nichterwerbstätigen Person <strong>für</strong> wenigstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet,<br />
zu einer Invalidität von mind. 30 %, zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 36 Monatsrenten der<br />
vereinbarten Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />
Sind <strong>die</strong> Leistungsvoraussetzungen sowohl <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente/Unfallzeitrente als auch <strong>für</strong> den BU-Schutz erfüllt,<br />
kann <strong>die</strong> Unfallrente/Unfallzeitrente und <strong>die</strong> BU-Leistung gleichzeitig beansprucht werden.<br />
Unfall-Rentenkapital Top<br />
Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 35 % festgestellt, besteht ein Kapitalanspruch in<br />
Höhe von 50 % des versicherten Unfall-Rentenkapitals. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens<br />
50 % wird das vereinbarte Unfall-Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 %<br />
verdoppelt sich das zu zahlende Unfall-Rentenkapital. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 90<br />
% verdreifacht sich das zu zahlende Unfall-Rentenkapital und bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von<br />
100 % besteht ein Kapitalanspruch in Höhe von 400 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />
Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />
Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />
Unfall-Rentenkapital Plus<br />
Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />
Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 % verdoppelt sich das zu zahlende Unfall-<br />
Rentenkapital. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 90 % verdreifacht sich das zu zahlende<br />
Unfall-Rentenkapital und bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 100 % besteht ein Kapitalanspruch in<br />
Höhe von 400 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />
Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />
Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />
Unfall-Rentenkapital Start<br />
Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />
Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 % besteht ein Kapitalanspruch in Höhe<br />
von 175 % des versicherten Unfall-Rentenkapitals. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad 100 %, so besteht<br />
ein Kapitalanspruch in Höhe von 250 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />
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Das Unfall-Rentenkapital Start kann auch bei Sonderrisiken im Beruf und/oder Freizeit versichert werden.<br />
Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />
Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />
Unfall-Rentenkapital (Unfallschutz-AKTIV)<br />
Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />
Rentenkapital gezahlt.<br />
Bei Umstellung des Versicherungsschutzes in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A6 entfallen <strong>die</strong> Leistungsstaffeln Top, Plus<br />
und Start.<br />
Unfallpflegerente (nur Unfallschutz-AKTIV)<br />
Ein Rentenanspruch besteht, wenn durch einen Unfall eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des<br />
Sozialgesetzbuches (§ 15 SGB XI) festgestellt wird. Die Höhe der zu zahlenden Unfallpflegerente richtet sich<br />
nach der festgestellten Stufe der Pflegebedürftigkeit und der versicherten Tarif-Variante (siehe Tabelle).<br />
Bis zum Nachweis einer Pflegestufe leisten wir <strong>die</strong> Unfallpflegerente bereits im ersten Unfalljahr und längstens<br />
bis zum Ende des ersten Unfalljahres nach Pflegestufe 1, wenn eine Invalidität von mindestens 50% besteht.<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
Pflegestufe 1 300 EUR 300 EUR 300 EUR<br />
Pflegestufe 2 600 EUR 750 EUR 900 EUR<br />
Pflegestufe 3 900 EUR 1.200 EUR 1.500 EUR<br />
Todesfall<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, so wird <strong>die</strong> versicherte<br />
Todesfallsumme geleistet.<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Krankenhaustagegeld wird <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles<br />
aus medizinischen Gründen in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet, längstens jedoch <strong>für</strong> 3 Jahre,<br />
vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und<br />
Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre Krankenhausbehandlung.<br />
Genesungsgeld<br />
Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird Genesungsgeld <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der<br />
Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befand.<br />
Anspruch auf Genesungsgeld besteht <strong>für</strong> längstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie<br />
Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre<br />
Krankenhausbehandlung.<br />
Gipsgeld<br />
Bei einem entschädigungspflichtigen Unfall leisten wir in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV sowie<br />
Exklusiv und Exklusiv-AKTIV einmal je Unfall das Gipsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,<br />
wenn folgende Verletzungen vorliegen:<br />
• Bruch (vollständige Zusammenhangstrennung) eines Knochens,<br />
• vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel.<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />
Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten Versicherungssumme gezahlt,<br />
wenn aufgrund eines Unfalles z. B. folgende schwere Verletzungen auftreten:<br />
• Querschnittslähmung,<br />
• schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma,<br />
z. B. Brüche langer Röhrenknochen an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten<br />
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Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet.<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Berufsgruppen Polizei, Zoll und Justiz (nur<br />
PVAG/VÖDAG)<br />
Die Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> VP in Ausübung ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />
• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen Verkehrsunfall<br />
und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter Gesundheitsschädigungen erlitten hat,<br />
oder<br />
• Schuss- und/oder Stichverletzungen erlitten hat, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />
<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen geführt haben.<br />
Wir zahlen einmal je Unfall bei Verletzung oder Tod der VP <strong>die</strong> im Versicherungsschein genannten<br />
Versicherungssummen.<br />
Achtung: Die Leistungsart ist nicht versicherbar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsgruppe „Feuerwehr“<br />
Tagegeld ab 8. Tag bzw. ab 43. Tag<br />
Das Tagegeld wird bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der ärztlichen<br />
Behandlung gezahlt, und zwar bei<br />
• TG 8 = ab 8. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 7 Tagen)<br />
Besonderheit <strong>für</strong> das Tagegeld ab 8. Tag:<br />
Innerhalb der Karenzzeit wird das Tagegeld auch <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, in der sich der Versicherte in<br />
stationärer Krankenhausbehandlung befindet<br />
• TG 43 = ab 43. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 42 Tagen)<br />
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Für <strong>die</strong> Bemessung des Grades der<br />
Beeinträchtigung ist <strong>die</strong> Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten maßgebend. Das Tagegeld wird<br />
längstens <strong>für</strong> 365 Tage gezahlt, vom Unfalltage an gerechnet.<br />
Kosmetische Operationen<br />
Kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen sind in den Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-<br />
AKTIV in Höhe von max. 7.500 EUR, in Optimal und Optimal-AKTIV in Höhe von max. 10.000 EUR sowie bei<br />
Exklusiv und Exklusiv-AKTIV in Höhe von max. 12.500 EUR ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.<br />
Innerhalb der Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV erstatten wir <strong>die</strong> durch einen Unfall bedingten<br />
Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten (auch Reparaturkosten <strong>für</strong> Zahnprothesen) bis zu 2.500 EUR sowie<br />
bei Exklusiv und Exklusiv-AKTIV bis zu 5.000 EUR.<br />
Die Operationen und <strong>die</strong> klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf des 5. Jahres<br />
nach dem Unfall erfolgt sein. Bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres.<br />
Die Kosmetischen Operationen können zusätzlich gegen Beitrag bis zu 20.000 EUR hinzuversichert werden.<br />
Bergungskosten<br />
Bergungskosten sind in den Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-AKTIV in Höhe von 7.500 EUR, Optimal und<br />
Optimal-AKTIV von 10.000 EUR sowie bei Exklusiv und Exklusiv-AKTIV von 12.500 EUR ohne zusätzlichen<br />
Beitrag mitversichert.<br />
Diese werden aufgewendet <strong>für</strong> Suchaktionen nach Unfallverletzten, bei Rettung von Unfallverletzten und deren<br />
Verbringung ins nächste Krankenhaus einschließlich der notwendigen zusätzlichen Kosten, <strong>die</strong> infolge des<br />
Unfalles <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rückfahrt zum Heimatort entstehen, sowie <strong>für</strong> den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort.<br />
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Happy Holiday<br />
Hat der Versicherte einen außerberuflichen Unfall im In- oder Ausland, der sich mind. 100 km vom Erstwohnsitz<br />
ereignet, so besteht Anspruch gemäß Angebot 1 (Angebot 2= Summen in Klammern) auf<br />
• Invaliditätsleistung in Höhe von 25.000 EUR (50.000 EUR), wenn eine dauerhafte Invalidität von mind. 50 %<br />
besteht,<br />
• Gipsgeld in Höhe von 500 EUR (1.000 EUR), wenn folgende Unfallverletzungen vorliegen:<br />
- Bruch (vollständige Zusammenhangstrennung) eines Knochens,<br />
- vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel,<br />
• Unfall-Krankenhausgeld in Höhe von 250 EUR (500 EUR) bei einer mind. 2-tägigen vollstationären<br />
Heilbehandlung,<br />
• Telefonkostenzuschuss in Höhe von 50 EUR (50 EUR).<br />
Zulagenersatz ab 8. Tag (nur PVAG/VÖDAG)<br />
(nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung)<br />
Der Zulagenersatz ab dem 8. Tag kann nur in Verbindung mit einer der folgenden Leistungsarten versichert<br />
werden:<br />
• Invalidität,<br />
• Unfallrente,<br />
• Unfallzeitrente,<br />
• Unfall-Rentenkapital.<br />
Entfällt aufgrund einer ununterbrochenen, unfallbedingten und hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit eine bis<br />
zum Unfall erhaltene Zulage, zahlen wir ab dem 8. Tag eine wöchentliche Pauschalsumme <strong>für</strong> jede<br />
angefangene Woche der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit, maximal <strong>für</strong> 365 Tage, vom 8. Tag der<br />
Arbeitsunfähigkeit an gerechnet. Für <strong>die</strong> ersten 7 Tage der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit erfolgt keine<br />
Zahlung.<br />
In Anlehnung an <strong>die</strong> tatsächlichen, durchschnittlich bezogenen, wöchentlichen Zulagen kann der Kunde <strong>die</strong><br />
folgenden wöchentlichen Pauschalsummen vereinbaren:<br />
25 EUR / 50 EUR / 75 EUR oder 100 EUR<br />
Reha-Management<br />
Wichtigstes Ziel nach einem Unfall ist <strong>die</strong> bestmögliche Behandlung des Verunfallten, um <strong>die</strong> Gesundheit so<br />
weit wie möglich wieder herzustellen. Durch <strong>die</strong> Steuerung der medizinischen Behandlung werden gemeinsam<br />
mit dem Patienten <strong>die</strong> Weichen <strong>für</strong> den gesamten Rehabilitationsprozess gestellt. Sie optimiert <strong>die</strong> Chancen des<br />
Betroffenen, schnellstmöglich in Beruf und Gesellschaft zurückzukehren. Die Koordination und Begleitung des<br />
Versicherten innerhalb eines Reha-Falls erfolgt durch den medizinischen Assisteur „Doc24 – Ihr persönlicher<br />
Reha-Manager“.<br />
Die Leistungsart Reha-Management ist obligatorisch im Vertrag mitversichert, wenn <strong>die</strong> Leistungsarten<br />
Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente und/oder Unfall-Rentenkapital versichert sind. Zusätzlich kann auf<br />
Wunsch eines der folgenden Reha Plus-Pakete gegen Beitrag mitversichert werden, wodurch der<br />
Versicherungsschutz sehr umfangreich erweitert wird.<br />
Bei Bestehen mehrerer Verträge kann <strong>die</strong> Leistung nur aus einem Vertrag in Anspruch genommen werden.<br />
Leistungsvoraussetzungen <strong>für</strong> das Reha-Management:<br />
Der Versicherte hat durch einen unter den Vertrag fallenden Unfall eine der folgenden Verletzungen:<br />
Frakturen mit Nervenschädigungen oder Gelenkfrakturen<br />
• der Schulter/des Schultergelenkes oder<br />
• des Armes/des Ellenbogengelenkes oder<br />
• der Hand/ des Handgelenkes (nicht isolierte Fingerfrakturen) oder<br />
• des Beines/des Hüftgelenkes oder<br />
• des Knies/des Kniegelenkes oder<br />
• des Fußes/des Sprunggelenkes (nicht isolierte Zehenfrakturen)<br />
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oder<br />
Frakturen<br />
• des Beines: Schenkelhals-/Oberschenkelhalsfraktur oder Schienbeinkopffraktur oder<br />
• des Armes: Oberarmhals-/Oberarmkopffraktur oder<br />
• der Wirbelkörper (nicht isolierte Querfortsatz- oder Dornfortsatzfrakturen)<br />
oder<br />
• Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand oder<br />
• Rupturen von Sehnen oder Bändern an Schulter, Arm, Hand (nicht isolierte Fingerverletzungen), Bein oder<br />
Fuß (nicht isolierte Zehenverletzungen) oder<br />
• Verbrennungen II. und/oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche oder<br />
• Schädel-Hirn-Verletzung: Knöcherne Verletzung der Schädeldecke oder Hirnblutung.<br />
Außerdem besteht ein Leistungsanspruch wenn<br />
• <strong>die</strong> versicherte Person sich wegen des Unfalls mindestens 10 Tage (zusammenhängender Zeitraum) in<br />
medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden hat oder<br />
• <strong>die</strong> versicherte Person voraussichtlich durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen<br />
Leistungsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 % (gemäß Ziffer 2.1 (Invaliditätsleistung) der <strong>SIGNAL</strong><br />
<strong>IDUNA</strong> AUB 2011) beeinträchtigt bleiben wird.<br />
Die Reha-Maßnahmen müssen vom Behandler empfohlen und als notwendig angesehen werden, medizinisch<br />
genesungsrelevant und von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sein.<br />
Art der Leistungen:<br />
Wir bearbeiten <strong>die</strong> Ansprüche individuell. Der Versicherte hat grundsätzlich nur einen Ansprechpartner, der von<br />
der Unfallmeldung bis zum Bearbeitungsabschluss <strong>für</strong> ihn mit Rat und Tat da ist.<br />
Wir vermitteln und zahlen<br />
• eine ärztliche Begleitung und Beratung während der gesamten Heil- und Reha-Maßnahme.<br />
• eine Beratung <strong>für</strong> den Umbau der Wohnung (barrierefreies Wohnen) und des KFZ.<br />
Wir informieren über<br />
• Behandlungs-, Therapie- und Reha-Maßnahmen und schlagen spezielle Einrichtungen<br />
(z. B. ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen) vor.<br />
• Selbsthilfegruppen<br />
• unfallchirurgische Zentren im Ausland<br />
• das Sozialversicherungsrecht sowie über andere Kostenträger bzw. Behörden und Regressmöglichkeiten<br />
und leisten Hilfestellung bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anspruchstellung.<br />
Der Versicherte hat innerhalb des 1. Unfalljahres Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Wir organisieren<br />
<strong>die</strong> Einholung und übernehmen <strong>die</strong> Kosten, sofern es sich nicht um eine von uns veranlasste<br />
Behandlung/Maßnahme handelt.<br />
Wir vermitteln und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> notwendige medizinische, berufliche und/oder soziale<br />
Rehabilitationsmaßnahmen.<br />
Die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer<br />
Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Befundbericht nachzuweisen.<br />
Wir leisten eine Kurkostenhilfe und eine Kostenbeteiligung bei Rehabilitations-Maßnahmen, wenn<br />
• wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,<br />
• innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,<br />
• <strong>für</strong> einen vom Kostenträger genehmigten zusammenhängenden Zeitraum<br />
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eine vollstationäre medizinisch notwendige Kur oder vollstationäre Rehabilitation durchgeführt wird.<br />
Diese Voraussetzungen müssen vom Versicherten durch einen objektiven, am Stand medizinischer<br />
Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Befundbericht nachgewiesen werden.<br />
Höhe und Dauer der Leistungen:<br />
Wir ersetzen einmal je Unfall <strong>die</strong> Kosten bis maximal 7.500 EUR (Kompakt und Kompakt-AKTIV), 10.000 EUR<br />
(Optimal und Optimal-AKTIV), 12.500 EUR (Exklusiv und Exklusiv-AKTIV), wenn <strong>die</strong> oben genannten<br />
Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Wir leisten einmal je Unfall eine Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung von 500 EUR (Kompakt und<br />
Kompakt-AKTIV), 1.500 EUR (Optimal und Optimal-AKTIV), 3.000 EUR (Exklusiv und Exklusiv-AKTIV), wenn<br />
<strong>die</strong> oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Die Leistungen des Reha-Managements sowie <strong>die</strong> Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung können<br />
längstens bis zum Ende des 3. Unfalljahres, vom Unfalltag an gerechnet, beansprucht werden.<br />
Reha Plus-Junior (<strong>für</strong> Kinder)<br />
Die oben genannten Leistungen des Reha-Managements werden wie folgt erweitert:<br />
Art, Höhe und Dauer der Leistungen:<br />
Erhöhung der Versicherungssumme<br />
Die im Versicherungsschein ausgewiesene maximale Summe zur Kostenübernahme je Unfall erhöht sich um<br />
5.000 EUR, wenn <strong>die</strong> oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Behindertengerechter Umbau Ihres KFZ<br />
Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau des KFZ bis zu einem Betrag von maximal<br />
20.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich<br />
erforderlich macht.<br />
Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung<br />
Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung (barrierefreies Wohnen) bis<br />
zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und Schwere des unfallbedingten<br />
Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich erforderlich macht.<br />
Mobilitätsservice<br />
Wir organisieren und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den Transport der versicherten Person von ihrem Erstwohnsitz<br />
zu von uns veranlassten Untersuchungen, Therapien und Reha-Maßnahmen sowie zu Kur-/Reha-Aufenthalten<br />
und zurück.<br />
Reha-Fit<br />
Wir organisieren und vermitteln<br />
• <strong>die</strong> Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio und übernehmen <strong>die</strong> Mitgliedsbeiträge <strong>für</strong> maximal 1 Jahr<br />
einschließlich der Anmeldegebühr<br />
und/oder<br />
• einen persönlichen Reha-Trainer und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> maximal 10 Stunden<br />
und/oder<br />
• ausgewählte physiotherapeutische Kurse und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> maximal 30 Stunden.<br />
Rooming-In PLUS<br />
Wir zahlen eine Rooming-In-Kostenbeteiligung ab dem 1. Tag der unfallbedingten medizinisch notwendigen<br />
vollstationären Heilbehandlung bzw. Reha-Maßnahme, maximal 1.000 EUR einmal je Unfall.<br />
83
Die versicherte Person befindet sich infolge eines Unfalls, der sich vor Vollendung des 14. Lebensjahres<br />
ereignet hat, in einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung bzw Reha-Maßnahme und eine<br />
erziehungsberechtigte Person übernachtet nachweislich im Krankenhaus bzw. in der Reha-Einrichtung<br />
(Rooming-In).<br />
Nachhilfe PLUS<br />
Wir organisieren und zahlen einen Nachhilfe-Kostenzuschuss ab dem 15. Tag, vom Unfalltag an gerechnet, pro<br />
Tag 30 EUR, maximal 1.000 EUR einmal je Unfall.<br />
Die versicherte Person hat zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, besucht eine Schule<br />
und ist aufgrund der Unfallfolgen nachweislich nicht in der Lage, <strong>die</strong> Schule zu besuchen.<br />
Familienurlaub<br />
Wir organisieren und zahlen eine Kostenbeteiligung zum Familienurlaub (Dauer mindestens 1 Woche) von<br />
maximal 3.000 EUR, wenn <strong>die</strong> versicherte Person sich infolge eines Unfalls <strong>für</strong> einen vom Kostenträger<br />
genehmigten zusammenhängenden Zeitraum in einer medizinisch notwendigen stationären Reha-Maßnahme<br />
befunden hat.<br />
Zusätzlich zu den bedingungsgemäßen Leistungen gewähren wir in Reha Plus-Junior noch folgende<br />
Leistungen:<br />
• 100 EUR Gutschein – welcher per Verrechnungsscheck ausgehändigt wird - bei einem stationären<br />
Krankenhausaufenthalt der versicherten Person von mindestens 3 Wochen oder <strong>für</strong> eine vom Kostenträger<br />
genehmigte Reha-Maßnahme.<br />
• Kinderbetreuung <strong>für</strong> Geschwisterkinder bis zum 14. Lebensjahr – Vermittlung und Kostenübernahme<br />
<strong>für</strong> maximal 4 Wochen und bis maximal 2.000 EUR, wenn <strong>die</strong> VP das 14. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet hat.<br />
Reha Plus (<strong>für</strong> Erwachsene und Senioren)<br />
Die oben genannten Leistungen des Reha-Managements werden wie folgt erweitert:<br />
Art, Höhe und Dauer der Leistungen:<br />
Erhöhung der Versicherungssumme<br />
Die im Versicherungsschein ausgewiesene maximale Summe zur Kostenübernahme je Unfall erhöht sich um<br />
5.000 EUR, wenn <strong>die</strong> oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Behindertengerechter Umbau Ihres KFZ<br />
Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau des KFZ bis zu einem Betrag von maximal<br />
20.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich<br />
erforderlich macht.<br />
Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung<br />
Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung (barrierefreies Wohnen) bis<br />
zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und Schwere des unfallbedingten<br />
Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich erforderlich macht.<br />
Übernachtungs- und Fahrtkosten<br />
Wir organisieren und erstatten 4-mal pro Monat <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> je 2 Übernachtungen sowie <strong>die</strong> Fahrtkosten<br />
(Bahnfahrt 2. Klasse) <strong>für</strong> den Ehe-/Lebenspartner und <strong>die</strong> Kinder, wenn <strong>die</strong> stationäre Heilbehandlung bzw.<br />
stationäre Reha-Maßnahme mindestens 50 km entfernt vom Erstwohnsitz der versicherten Person erfolgt.<br />
Kinderbetreuung<br />
Wir organisieren und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> eine qualifizierte häusliche Kinderbetreuung <strong>für</strong> Kinder bis zum<br />
14. Lebensjahr in Höhe von maximal 2.000 EUR <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von maximal 4 Wochen einmal je Unfall, wenn<br />
sich <strong>die</strong> versicherte Person (erziehungsberechtigte Person) infolge des Unfalls in stationärer Heilbehandlung<br />
bzw. in einer stationären Reha-Maßnahme befindet. Die Kosten werden ab dem ersten Tag der stationären<br />
Heilbehandlung bzw. Reha-Maßnahme übernommen.<br />
84
Wird <strong>die</strong> Organisation und Vermittlung der qualifizierten häuslichen Kinderbetreuung <strong>für</strong> Kinder bis zum 14.<br />
Lebensjahr nicht in Anspruch genommen, so zahlen wir eine Pauschalleistung von 250 EUR.<br />
Mobilitätsservice<br />
Wir organisieren und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den Transport der versicherten Person von ihrem Erstwohnsitz<br />
zu von uns veranlassten Untersuchungen, Therapien und Reha-Maßnahmen sowie zu Kur-/Reha-Aufenthalten<br />
und zurück.<br />
Reha-Fit<br />
Wir organisieren und vermitteln<br />
• <strong>die</strong> Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio und übernehmen <strong>die</strong> Mitgliedsbeiträge <strong>für</strong> maximal 1 Jahr<br />
einschließlich der Anmeldegebühr<br />
und/oder<br />
• einen persönlichen Reha-Trainer und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> maximal 10 Stunden<br />
und/oder<br />
• ausgewählte physiotherapeutische Kurse und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> maximal 30 Stunden.<br />
Reha Plus-S (<strong>für</strong> Selbstständige aus Personenfirmen und Gesellschafter bei<br />
Kapitalgesellschaften)<br />
Reha Plus-S kann nur in Verbindung mit Reha Plus versichert werden. Die oben genannten Leistungen des<br />
Reha-Managements werden wie folgt erweitert:<br />
Art, Höhe und Dauer der Leistungen:<br />
Behindertengerechter Umbau der Büro-, Geschäftsräume, Arbeitsgeräte<br />
Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den behinderungsgerechten Umbau der Büro-, Geschäftsräume sowie<br />
Arbeitsgeräte (z. B. Computer, Maschinen) bis zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR, wenn <strong>die</strong> Art und<br />
Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens <strong>die</strong>ses nachweislich erforderlich macht.<br />
Reha-Cash<br />
Sind <strong>die</strong> oben genannten Voraussetzungen erfüllt und befindet sich <strong>die</strong> versicherte Person <strong>für</strong> einen vom<br />
Kostenträger genehmigten zusammenhängenden Zeitraum in einer medizinisch notwendigen stationären Reha-<br />
Maßnahme, so zahlen wir einmal je Unfall eine Hilfe <strong>für</strong> z. B. zusätzlich entstehende Personalkosten (Ersatz <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> eigene Arbeitsleistung) in Höhe von 10.000 EUR.<br />
Fahrtkostenerstattung<br />
Wir zahlen nachweislich entstandene Fahrtkosten von maximal 300 EUR <strong>für</strong> den Transport der versicherten<br />
Person von ihrem Erstwohnsitz zu repräsentativen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen und zurück, wenn<br />
<strong>die</strong> versicherte Person aufgrund Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens nachweislich nicht<br />
in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.<br />
Pflege-/Hilfsleistungen<br />
Kann der Versicherte bedingt durch <strong>die</strong> Folgen eines Unfalles Tätigkeiten, <strong>die</strong> er bis zum Unfall selbst<br />
ausgeführt hat, nicht mehr selbst ausführen, erbringen wir pro Unfall <strong>die</strong> in den Bedingungen festgelegten<br />
Leistungen bis zur Höhe von 7.500 EUR in den Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-AKTIV, bis zur Höhe von<br />
10.000 EUR in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV und bis zu 12.500 EUR in den Tarif-Varianten<br />
Exklusiv und Exklusiv-AKTIV. Die Leistungen können längstens <strong>für</strong> 6. Monate innerhalb von 3 Jahren (Tarif-<br />
Varianten Kompakt, Kompakt-AKTIV, Optimal und Optimal-AKTIV) sowie längstens <strong>für</strong> 9 Monate innerhalb von<br />
3 Jahren (Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV), vom Unfalltage an gerechnet, verlangt werden.<br />
In den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv sowie Kompakt-AKTIV werden <strong>die</strong> Pflege-/Hilfsleistungen<br />
optional angeboten. In den Tarif-Varianten Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV sind <strong>die</strong> Pflege-/Hilfsleistungen<br />
obligatorisch mitversichert. Die Pflege-/Hilfsleistungen sind nicht in den Gefahrengruppen K und Z versicherbar.<br />
85
3 Leistungserweiterungen<br />
Krankenhaustagegeld nach einer ambulanten Operation<br />
Nach einer unfallbedingten ambulanten Operation (operativer Eingriff unter Vollnarkose, Leitungs- oder<br />
Rückenmarksanästhesie) zahlen wir 5 Tagessätze des versicherten Krankenhaustagegeldes in allen Tarif-<br />
Varianten.<br />
Aufenthalte in Sanatorien<br />
Für Aufenthalte in Sanatorien wird in den Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV das versicherte<br />
Krankenhaustage- und Genesungsgeld gezahlt.<br />
Krankenhausaufenthalt im Ausland<br />
Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustage- und Genesungsgeld <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer<br />
des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land in den Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV.<br />
Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem <strong>die</strong> versicherte Person keinen Wohnsitz hat.<br />
Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase (nicht <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV)<br />
Wir gewähren zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe von 20 % bei einer persönlichen,<br />
beruflichen oder wirtschaftlichen nachweislichen Veränderung. Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Für<br />
<strong>die</strong> versicherte Person und den versicherten Partner gewähren wir <strong>für</strong> den Zeitraum von 3 Monaten<br />
zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsschutz ab Beantragung mit dem Stichtag der Veränderung. Eine<br />
rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.<br />
Bei den aufgeführten Ereignissen<br />
• Geburt eines Kindes,<br />
• Heirat (auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft),<br />
• Berufsausbildungsbeginn,<br />
• Berufsbeginn,<br />
• Beginn der Selbstständigkeit,<br />
• Berufswechsel und<br />
• Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung,<br />
erhöhen sich <strong>die</strong> folgenden versicherten Leistungsarten (sofern versichert) um 20 %: Invaliditäts- und Todesfall,<br />
Unfallrente, Unfallrente mit BU-Schutz, Unfallzeitrente, Unfallzeitrente mit BU-Schutz, Unfall-Rentenkapital,<br />
Gipsgeld, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Sofortleistung bei Schwerverletzungen und Tagegeld.<br />
Mitversicherung von Neugeborenen (nicht <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV)<br />
Während der Laufzeit des Vertrages besteht <strong>für</strong> neugeborene und adoptierte Kinder gemäß den Besonderen<br />
Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mitversicherung der Leistung <strong>für</strong> Neugeborene eine befristete beitragsfreie Mitversicherung<br />
von 6 Monaten.<br />
Es wird folgender Versicherungsschutz gewährt:<br />
- Invalidität mit Progression 400: 60.000 EUR<br />
- Tod: 5.000 EUR<br />
- Krankenhaustagegeld: 20 EUR<br />
- Kosmetische Operationen: 10.000 EUR<br />
- Bergungskosten: 10.000 EUR<br />
Die Geburt bzw. Adoption des Kindes ist uns mitzuteilen.<br />
Beitragsfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Neugeborene (nur wenn <strong>die</strong> Eltern nicht bei<br />
uns versichert sind)<br />
Neugeborene können ab Geburt (frühestens einen Tag nach Antragstellung) <strong>für</strong> maximal 6 Monate beitragsfrei<br />
versichert werden. Der beitragsfreie Versicherungsschutz muss beantragt werden und wird dann entsprechend<br />
der beantragten Leistungsarten/Versicherungssummen gewährt.<br />
86
Beitragspflichtiger Versicherungsbeginn des Vertrages ist immer das Geburtsdatum plus 6 Monate. Die Laufzeit<br />
des Vertrages muss 3 Jahre betragen. Sollen auch <strong>die</strong> Eltern (mit sofortigem Versicherungsbeginn) versichert<br />
werden, so ist ein zweiter Antrag erforderlich.<br />
Beispiel:<br />
Geburtsdatum des Kindes: 16.09.<strong>2013</strong><br />
Frühester Beginn des beitragsfreien Versicherungsschutzes: 17.09.<strong>2013</strong><br />
Ende des beitragsfreien Versicherungsschutzes: 17.03.2014<br />
Beginn des beitragspflichtigen Versicherungsschutzes:<br />
17.03.2014 (Vertragsbeginn)<br />
Frühester Ablauf des beitragspflichtigen Versicherungsschutzes: 17.03.2017 (Vertragsablauf)<br />
Achtung: Würde im oben genannten Beispiel der beitragsfreie Versicherungsschutz erst zum 1.10.<strong>2013</strong><br />
beantragt werden, so würde es trotzdem bei dem beitragspflichtigen Vertragsbeginn 17.03.2014 bleiben.<br />
Hilfsmittel<br />
Ist aufgrund eines Unfalles innerhalb von 3 Jahren, ab dem Unfalltage an gerechnet, eine Verordnung<br />
bestimmter medizinischer Hilfsmittel notwendig, zahlen wir einmal je Unfall <strong>die</strong> nachgewiesenen Kosten bis<br />
max. 1.500 EUR in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV und bis max. 3.000 EUR in den Tarif-<br />
Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV.<br />
Hilfsmittel: Arm- und Beinprothesen, Gehhilfen, Krankenfahrstuhl, Orthesen, Einlagen oder maßgefertigte<br />
orthopädische Schuhe, Schienenapparate, Hörgeräte, Kunstauge und Sehhilfen (Brillengestell und Gläser oder<br />
Kontaktlinsen).<br />
Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />
Versicherungsschutz besteht in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV sowie Exklusiv und Exklusiv-<br />
AKTIV auch <strong>für</strong> tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen,<br />
Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation.<br />
Zudem übernehmen wir innerhalb der Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV <strong>die</strong> nachgewiesenen<br />
Nutzungskosten einer Dekompressionskammer, einschließlich der Fahrtkosten.<br />
Bauch- und Unterleibsbrüche<br />
Innerhalb der Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV besteht auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Folgen von Bauch- und<br />
Unterleibsbrüchen (auch Leisten- und Nabelbrüche) Versicherungsschutz, ohne das ein<br />
entschädigungspflichtiges Unfallereignis vorgelegen hat.<br />
Nahrungsmittelvergiftung<br />
Innerhalb der Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV wird auch Versicherungsschutz <strong>für</strong> Vergiftungen<br />
infolge der Einnahme von Nahrungsmitteln gewährt.<br />
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (nur Tarif-Varianten Exklusiv sowie Kompakt-<br />
AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV))<br />
Versicherungsschutz besteht auch bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen ( Schwindel, Ohnmacht),<br />
ausgenommen durch epileptische Anfälle, andere Krampfanfälle oder Trunkenheit.<br />
Versichert sind auch Bewusstseinsstörungen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Einnahme ärztlich verordneter Medikamente<br />
verursacht werden, sofern <strong>die</strong> Einnahme der Medikamente gemäß den Anweisungen des Arztes erfolgte.<br />
Der Versicherungsschutz gilt auch <strong>für</strong> Unfälle, <strong>die</strong> durch Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht werden.<br />
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Gesundheitsbeeinträchtigungen, <strong>die</strong> durch den Schlaganfall<br />
oder den Herzinfarkt selbst hervorgerufen werden.<br />
87
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (optional)<br />
Der Versicherungsnehmer ist Arbeitnehmer und muss vor Beginn der ersten Arbeitslosigkeit oder bei Beginn<br />
des Versicherungsschutzes mehr als 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in ungekündigter<br />
Anstellung beschäftigt sein. Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten<br />
ab Versicherungsbeginn. Das Vorliegen der Arbeitslosigkeit ist durch Bescheinigungen der Bundesagentur <strong>für</strong><br />
Arbeit und ggf. vom letzten Arbeitgeber nachzuweisen.<br />
Bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Arbeitslosigkeit, maximal <strong>für</strong> 24 Monate,<br />
<strong>die</strong> Beitragszahlung <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Vertrag (Beitragsbefreiung), mit den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt geltenden<br />
Versicherungssummen übernommen. Sofern <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer ein Tagegeld oder ein Sonderrisiko<br />
im Beruf versichert sind, entfallen <strong>die</strong>se <strong>für</strong> den Zeitraum der Beitragsbefreiung.<br />
Bei wiederholter Arbeitslosigkeit entsteht erneut der Anspruch auf Beitragsbefreiung, wenn der<br />
Versicherungsnehmer als Arbeitnehmer mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in<br />
ungekündigter Anstellung beschäftigt ist.<br />
Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />
Beitragsrückzahlung (UBR), (nicht <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV)<br />
Verliert der Versicherungsnehmer seinen Arbeitsplatz und meldet sich nachweislich bei der zuständigen<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit arbeitslos, reduzieren wir auf Wunsch <strong>die</strong> Versicherungssummen aller versicherter Personen<br />
um 50 %, max. bis zu den Mindestversicherungssummen bzw. zum tariflichen Mindestbeitrag.<br />
Die Änderung muss schriftlich beantragt werden und kann frühestens zum 1. des Monats nach Erhalt der<br />
Beantragung und des Nachweises erfolgen.<br />
Alkoholklausel<br />
Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle soweit <strong>die</strong>se auf Trunkenheit beruhen und <strong>die</strong> folgenden<br />
Blutalkoholgehalte nicht überschritten werden:<br />
• bei Lenkern von motorisierten Fahrzeugen 0,8 Promille<br />
• bei allen anderen Unfällen 1,3 Promille<br />
Servicepaket<br />
Jede versicherte Person hat das Servicepaket ohne Mehrbeitrag mitversichert. Ein Anspruch auf Leistung<br />
besteht, wenn durch einen Unfall innerhalb von 6 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, bestimmte<br />
Serviceleistungen notwendig sind. Die Beschreibung des Leistungsumfangs siehe unter „Servicepaket in allen<br />
Tarif-Varianten in der Übersicht“.<br />
Dynamische Versicherung (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />
Beitragsrückzahlung (UBR))<br />
Alle beitragspflichtigen Leistungsarten können mit Zuwachs von Leistung und Beitrag versichert werden<br />
(Dynamische Versicherung). Dabei werden im Rahmen der tariflichen Höchstsummen jährlich <strong>die</strong><br />
Versicherungssummen um den Prozentsatz erhöht, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens um 5 Prozent.<br />
Alternativ kann der Versicherungsnehmer im Rahmen der tariflichen Höchstsummen eine jährliche Erhöhung<br />
um einen festen Prozentsatz von 3 % bis 10% vereinbaren.<br />
Die Versicherungssumme <strong>für</strong> das Unfall-Rentenkapital wird auf volle 2.500 EUR, <strong>für</strong> Todesfall und Invalidität auf<br />
volle 500 EUR, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente und Unfallrente mit BU-Schutz sowie <strong>die</strong> Unfallzeitrente und <strong>die</strong><br />
Unfallzeitrente mit BU-Schutz auf volle 25 EUR, <strong>für</strong> das Gipsgeld auf volle 25 EUR, <strong>für</strong> Krankenhaustagegeld,<br />
Genesungsgeld und Tagegeld auf volle EUR und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sofortleistung bei Schwerverletzungen auf volle 50<br />
EUR aufgerundet. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie <strong>die</strong> Versicherungssummen.<br />
88
3.1 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder<br />
Doppeltes Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> Kinder<br />
Befindet sich das versicherte Kind (bis zum 14. Lebensjahr) aufgrund eines Unfalles in einer Klinik<br />
(vollstationären Heilbehandlung), <strong>die</strong> mehr als 250 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt ist und dauert der<br />
Klinikaufenthalt mindestens 8 Tage, zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld ab dem 8. Tag in<br />
doppelter Höhe in den Tarif-Varianten Optimal und Exklusiv.<br />
Rooming-In<br />
Ist aufgrund eines Unfalles <strong>für</strong> ein Kind (bis zum 14. Lebensjahr) eine vollstationäre Heilbehandlung erforderlich,<br />
zahlen wir <strong>für</strong> nachgewiesene Kosten eine einmalige Kostenbeteiligung von maximal 500 EUR (Tarif-Variante<br />
Optimal) bzw. maximal 1.000 EUR (Tarif-Variante Exklusiv) pro unfallbedingtem Klinikaufenthalt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Übernachtung der erziehungsberechtigten Person im Krankenhaus.<br />
Nachhilfekosten<br />
Kann das versicherte Kind (bis zum 18. Lebensjahr) aufgrund eines Unfalles nachweislich nicht <strong>die</strong> Schule<br />
besuchen, zahlen wir innerhalb des 1. Unfalljahres ab dem 15. Tag, vom Unfalltage an gerechnet, einen<br />
Kostenzuschuss von 30 EUR pro Tag, max. 600 EUR je Unfall in der Tarif-Variante Exklusiv.<br />
Zusatzleistung <strong>für</strong> Vollwaisen<br />
Führt ein Unfallereignis innerhalb eines Jahres zum Tode beider Elternteile und hat mindestens ein Elternteil bei<br />
uns eine Todesfallsumme versichert (Bezugsberechtigung Kind/Kinder) zahlen wir eine Zusatzleistung in Höhe<br />
von insgesamt 100.000 EUR in der Tarif-Variante Optimal und 200.000 EUR in der Tarif-Variante Exklusiv.<br />
Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern bei Tod VN<br />
Hat der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet und verstirbt<br />
während der Vertragsdauer, führen wir den Versicherungsschutz des Kindes beitragsfrei fort. Die beitragsfreie<br />
Fortführung des Versicherungsschutzes erfolgt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte<br />
Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Eine eventuell vereinbarte Dynamik entfällt.<br />
3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen<br />
Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />
Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel ist <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
nachfolgenden Berufe mitversichert.<br />
• Polizeibeamte,<br />
• Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Polizei, Justiz und des Zoll,<br />
• Feuerwehrmänner,<br />
• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahnmedizin,<br />
• Tierärzte und Studenten der Tierheilkunde,<br />
• Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen, Arzthelferinnen,<br />
• Ergo-Therapeuten, Physiotherapeuten,<br />
• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung Funktionsdiagnostik (F)<br />
und Radiologie (R)<br />
• Rettungsassistenten, Rettungssanitäter,<br />
• Heilpraktiker.<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />
(berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> besonderen Gefahren durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich<br />
erzeugte ultraviolette Strahlen ausgesetzt sind, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch<br />
Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen erweitert.<br />
89
Die Röntgenklausel ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert.<br />
• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahn- und Tiermedizin,<br />
• Heilpraktiker, Hebammen,<br />
• Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzthelferinnen,<br />
• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung Funktionsdiagnostik (F)<br />
und Radiologie (R).<br />
Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (berufsabhängig)<br />
Für Chemiker und Desinfektoren, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen<br />
erweitert.<br />
Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch<br />
Infektionen erweitert.<br />
Die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer dortigen Tätigkeit infiziert, <strong>die</strong> medizinische Erstbehandlung<br />
muss spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgen.<br />
3.3 Leistungserweiterungen Unfallschutz-AKTIV<br />
Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen<br />
Auf <strong>die</strong> Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zur Ermittlung der Leistungshöhe wird<br />
verzichtet, wenn der Mitwirkungsanteil<br />
- in der Tarif-Variante Optimal-AKTIV weniger als 35 % und<br />
- in der Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV weniger als 50 % beträgt.<br />
Leistung bei Oberschenkelhalsbruch<br />
Erleidet der Versicherte einen Oberschenkelhalsbruch, so zahlen wir entsprechend der versicherten Tarif-<br />
Variante eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 500 EUR bei Kompakt-AKTIV, 1.000 EUR bei Optimal-<br />
AKTIV bzw. 1.500 EUR bei Exklusiv-AKTIV. Ein Oberschenkelhalsbruch gilt auch als Unfall, ohne das ein Unfall<br />
im Sinne der Ziffer 1 der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AUB <strong>2013</strong> vorliegt<br />
Pflegekostenleistung<br />
Führt ein Unfall innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, zu einer Pflegestufe, zahlen wir eine<br />
einmalige Pflegekostenleistung in folgender Höhe:<br />
• Pflegestufe 1 = 10 %,<br />
• Pflegestufe 2 = 20 %,<br />
• Pflegestufe 3 = 30 % der versicherten Invaliditätssumme.<br />
Kostenbeteiligung bei einem Treppenlift<br />
Führt ein Unfall zur Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks und wird aus <strong>die</strong>sem Grunde in<br />
der Wohnung bzw. im Haus der verletzten Person innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, ein<br />
Treppenlift eingebaut, beteiligen wir uns an den Kosten in folgender Höhe:<br />
• Optimal-AKTIV = bis zu 10 % der versicherten Invaliditätssumme (max. 10.000 EUR),<br />
• Exklusiv-AKTIV = bis zu 20 % der versicherten Invaliditätssumme (max. 20.000 EUR).<br />
90
4 Servicepaket in allen Tarif-Varianten in der Übersicht<br />
Jede versicherte Person hat das Servicepaket ohne Mehrbeitrag mitversichert.<br />
Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn durch einen Unfall innerhalb von 6 Monaten, vom Unfalltag an<br />
gerechnet, bestimmte Serviceleistungen notwendig sind.<br />
Kompakt /<br />
Kompakt-AKTIV<br />
Optimal /<br />
Optimal-AKTIV<br />
Exklusiv /<br />
Exklusiv-AKTIV<br />
Rücktransport aus dem In- oder Ausland<br />
Überführung im Todesfall zum letzten Erstwohnsitz<br />
(In- und Ausland) oder Kostenübernahme der<br />
Bestattungskosten im Ausland<br />
Bei einem Unfall im In- und Ausland ersetzen wir <strong>die</strong><br />
zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder<br />
Unterbringungskosten <strong>für</strong> den mitreisenden<br />
Ehepartner/Lebenspartner und mitreisende minderjährige<br />
Kinder, <strong>die</strong> mit der versicherten Person in häuslicher<br />
Gemeinschaft leben<br />
Übernahme von Dolmetscherkosten bei einem Unfall im<br />
Ausland<br />
max. 50.000 EUR<br />
max. 5.000 EUR<br />
max. 2.000 EUR<br />
max. 500 EUR<br />
Beschaffung und Transport lebensnotwendiger<br />
Medikamente bei einem Unfall im Ausland<br />
<br />
Information über Haushüteragenturen, Tierpensionen bzw.<br />
Tierheime und Nennung von Ansprechpartnern<br />
<br />
= Vermittlungs- und Informationsleistung, keine Kostenübernahme<br />
5 Unfallschutz (Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal und Exklusiv)<br />
5.1 Gefahrengruppen<br />
In den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv unterscheiden wir <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G, V, Z<br />
und K.<br />
Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer: A, B, S, G, V und Z<br />
Gefahrengruppe A<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 69 Jahre* Männer und Frauen ohne körperliche oder handwerkliche<br />
Berufstätigkeit (Tätigkeiten am Schreibtisch/PC)<br />
- Arbeitssuchende<br />
- Architekt/in<br />
- Auszubildende, wenn nicht der Gefahrengruppe G<br />
oder V zugehörig (auch gewerblich/körperlich tätig**)<br />
- Bäcker/in, Konditor/in<br />
- Bauunternehmer/in (nur aufsichtführend)<br />
- Chemielaborant/in (nur aufsichtführend, ohne ex-<br />
91
plosive Stoffe)<br />
- Detektiv/in (ohne Waffe)<br />
- Fotograf/in<br />
- Friseur/in<br />
- Goldschmied/in<br />
- Graveur/in<br />
- Hausmann, Hausfrau<br />
- Ingenieur/in<br />
- Pilot/in und Bordpersonal (Sonderrisiko)<br />
- Rentner/in bis zum vollendeten 70. Lebensjahr<br />
- Schüler/in***, Student/in**** alle Fachrichtungen<br />
- Uhrmacher/in<br />
- Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau<br />
PVAG und VÖDAG:<br />
- Bundeswehr ab Leutnant/Leutnant zur See<br />
- Bundespolizei Verwaltung<br />
- Feuerwehr ab Inspektor<br />
- Polizei/Bundespolizei ab Kommissar/in<br />
- Zoll<br />
* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />
** siehe hierzu „Umstellung der gewerblichen Auszubildenden“<br />
*** werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Gefahrengruppe K versichert<br />
**** Studenten müssen uns zum Ende des Studiums mitteilen, welche Berufstätigkeit sie ausüben.<br />
Gefahrengruppe B<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 69 Jahre* Männer und Frauen mit körperlicher oder handwerklicher<br />
Berufstätigkeit (auch wenn nur gelegentlich)<br />
* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />
Gefahrengruppe S<br />
92<br />
- Handwerker/in (auch Meister/in), <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
der Gefahrengruppe S erfüllen<br />
- Chemielaborant/in (Umgang mit ätzenden, giftigen,<br />
leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen)<br />
- Chauffeur/in<br />
- Detektiv/in (Waffenträger), Personenschutz nur mit<br />
individuellem Angebot<br />
- Dekorateur/in<br />
- Gärtner/in, Landwirt/in, Winzer/in, <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
der Gefahrengruppe S erfüllen<br />
- Kopfschlächter, Ausbeiner<br />
- Kraftfahrer/in<br />
- Kranführer/in<br />
- Profisportler, nur Motorsport (Sonderrisiko)<br />
- Taxifahrer/in<br />
- Tierarzt/-ärztin<br />
- Sprengpersonal (Sonderrisiko)<br />
- Unter Tage Tätige (z. B. Tunnelbau)<br />
PVAG und VÖDAG:<br />
- Sonderkommandos/Personenschutz der Polizei,<br />
Bundeswehr und Zoll nur mit individuellem Angebot<br />
- Vollzugs<strong>die</strong>nstbeschäftigte
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 69 Jahre* - Selbstständige/r Handwerker/in mit Eintragung in<br />
<strong>die</strong> Handwerksrolle oder aus dem zulassungsfreien<br />
Handwerk<br />
- Selbstständige/r Gärtner/in mit körperlicher Berufstätigkeit<br />
und mithelfende Familienangehörige<br />
- Selbstständige/r Landwirt/in, Winzer/in und mithelfende<br />
Familienangehörige<br />
* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />
Gefahrengruppe G<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 69 Jahre* Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im Gesundheitswesen<br />
(außer Tiermedizin)<br />
* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />
** Das Ausbildungsende muss angegeben werden.<br />
- Apotheker/in<br />
- Apothekenhelferin<br />
- Arzt/Ärztin<br />
- Arzthelfer/in<br />
- Augenoptiker/in (-meister/in)<br />
- Auszubildende im Gesundheitswesen**<br />
- Bademeister/in im medizinischen Bereich<br />
- Chirurg/in<br />
- Chiropraktiker/in<br />
- Diätassistent/in<br />
- Fußpfleger/in<br />
- Hebamme/Entbindungspfleger<br />
- Heilpraktiker/in<br />
- Homöopath/in<br />
- Kosmetiker/in<br />
- Krankenschwester, Krankenpfleger<br />
- Masseur/in<br />
- Medizinallaborant/in<br />
- Medizinische/r Fachangestellte/r<br />
- Medizinisch-technische/r Assistent/in<br />
- Medizinisch-technische/r Röntgenassistent/in<br />
- Musiktherapeut/in<br />
- Optiker/in<br />
- Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r<br />
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in<br />
- Psychotherapeut/in<br />
- Rettungssanitäter/in, Sanitäter/in<br />
- Sprachtherapeut/in<br />
- Zahnarzt/-ärztin<br />
- Zahnlaborant/in<br />
- Zahntechniker/in (-meister/in)<br />
Gefahrengruppe V<br />
93
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 69 Jahre* Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im Handel/Einzelhandel<br />
* 14 – 17 Jahre in Ausnahmefällen, siehe hierzu „Gefahrengruppe K“<br />
** Das Ausbildungsende muss angegeben werden.<br />
Gefahrengruppe Z<br />
- Auszubildende im Handel/Einzelhandel**<br />
- Einzelhandelskaufmann/-kauffrau und mithelfende<br />
Ehegatten im Büro oder Verkauf bei Selbstständigen<br />
- Fachverkäufer/in im Handel/Einzelhandel<br />
- Verkäufer/in und mithelfende Ehegatten im Büro<br />
oder Verkauf bei Selbstständigen<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
14 – 69 Jahre* - Versicherung gegen außerberufliche Unfälle (Freizeit-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>) <strong>für</strong> Erwerbstätige, <strong>die</strong> gesetzlich<br />
oder freiwillig durch eine gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />
gegen Arbeitsunfälle oder nach<br />
den Versorgungsvorschriften <strong>für</strong> Beamte und Soldaten<br />
gegen Dienstunfälle versichert sind.<br />
* Wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen zur Versicherbarkeit der Gefahrengruppe Z während der Vertragsdauer entfallen,<br />
wird der bestehende Versicherungsschutz in <strong>die</strong> Gefahrengruppe umgestellt, <strong>die</strong> Ihrer beruflichen Tätigkeit<br />
entspricht.<br />
Hinweis:<br />
Bei Ausübung mehrerer Berufe in unterschiedlichen Gefahrengruppen erfolgt <strong>die</strong> Einstufung wie folgt:<br />
Gefahrengruppen A und B = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
Gefahrengruppen A und S = Einstufung in Gefahrengruppe S<br />
Gefahrengruppen A und G = Einstufung in Gefahrengruppe A<br />
Gefahrengruppen A und V = Einstufung in Gefahrengruppe A<br />
Gefahrengruppen B und S = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
Gefahrengruppen B und G = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
Gefahrengruppen B und V = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
Gefahrengruppen G und V = Einstufung in Gefahrengruppe V<br />
Gefahrengruppe <strong>für</strong> Kinder: K<br />
Gefahrengruppe K<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
Bis 17 Jahre* - Kinder/Schüler/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,<br />
auch wenn sie berufstätig sind.<br />
- Ab 14 Jahren ist auch <strong>die</strong> Versicherung in den Gefahrengruppen<br />
A, B, S, G oder V mit höheren Versicherungssummen<br />
möglich, wenn <strong>die</strong> tariflichen<br />
Höchstversicherungssummen der Gefahrengruppe<br />
K überschritten werden.<br />
94
Gefahrengruppe <strong>für</strong> Senioren: AKTIV (A6 und A8)<br />
Gefahrengruppe A6<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
55 - 74 Jahre* - Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit.<br />
Gefahrengruppe A8<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
ab 75 Jahren - Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit.<br />
Altersbedingte Umstellung bei bestehenden Verträgen<br />
Kinder nach<br />
Erwachsene<br />
Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 18.<br />
Lebensjahr vollendet, wird der Versicherungsschutz von Gefahrengruppe K in<br />
<strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt gültige Gefahrengruppe <strong>für</strong> Erwachsene umgestellt. Sie<br />
haben hierbei folgendes Wahlrecht:<br />
a) gleich bleibende Versicherungssummen zu einem höheren Beitrag,<br />
b) gleich bleibender Beitrag zu reduzierten Versicherungssummen.<br />
Sie werden über <strong>die</strong>se Änderung rechtzeitig schriftlich informiert.<br />
Erwachsene<br />
nach<br />
Unfallschutz-<br />
AKTIV<br />
Innerhalb des<br />
Unfallschutz-<br />
AKTIV<br />
Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 70.<br />
Lebensjahr vollendet, wird der Versicherungsschutz der Gefahrengruppe<br />
A/B/S/G/V/Z in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A6 des Unfallschutzes - AKTIV umgestellt.<br />
Sie erhalten rechtzeitig einen Versicherungsschein über <strong>die</strong>se Änderung.<br />
Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 80.<br />
Lebensjahr vollendet, wird der Versicherungsschutz von der Gefahrengruppe A6<br />
in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8 umgestellt. Sie haben hierbei folgendes Wahlrecht:<br />
a) gleich bleibende Versicherungssummen zu einem höheren Beitrag,<br />
b) gleich bleibender Beitrag zu reduzierten Versicherungssummen.<br />
Sie werden über <strong>die</strong>se Änderung rechtzeitig schriftlich informiert.<br />
Umstellung der gewerblichen Auszubildenden<br />
Nach Ausbildungsende wird der Vertrag automatisch in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B (entsprechend des<br />
Ausbildungsberufs) umgestellt und ein geänderter Versicherungsschein erstellt.<br />
Ende der Ausbildung (Gefahrengruppen G und V)<br />
Nach Ausbildungsende erhält der VN ein Anschreiben von uns mit der Bitte, seine aktuelle berufliche Tätigkeit<br />
mitzuteilen. Diese Angabe benötigen wir <strong>für</strong> <strong>die</strong> richtige Gefahrengruppeneinstufung.<br />
95
5.2 Pakete<br />
Bei der Absicherung über Pakete wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> VP <strong>die</strong> Gefahrengruppe (siehe hierzu Punkt 5.1<br />
„Gefahrengruppenverzeichnis“) zugrunde gelegt, <strong>die</strong> der beruflichen Tätigkeit entspricht. Die Absicherung über<br />
Pakete bietet einen Beitragsvorteil, wenn es sich um Frauen oder Männer handelt, <strong>die</strong> aufgrund ihrer<br />
Berufstätigkeit in <strong>die</strong> Gefahrengruppen B oder S eingestuft werden.<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass immer ein komplettes, der folgenden 4 Paket-Angebote versichert werden muss.<br />
Bei der Absicherung über Pakete sind Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, nicht<br />
versicherbar.<br />
Wird höherer oder zusätzlicher Versicherungsschutz gewünscht und beantragt der Kunde <strong>die</strong> Leistungsarten<br />
Invalidität (mit Progression 600, Progression 400 oder Progression 250), Todesfall, Krankenhaustagegeld und<br />
ggf. Unfall-Rentenkapital Top, Plus oder Start, Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder Unfallrente bzw.<br />
Unfallzeitrente mit BU-Schutz, so wird das entsprechende Paket immer automatisch berücksichtigt (=<br />
Optimierung).<br />
Versicherungssummen der Pakete in EUR<br />
Leistungsarten Paket 1 Paket 2 Paket 3 Paket 4<br />
Invalidität mit Progression<br />
600/400/250 (wählbar)<br />
30.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 120.000 EUR<br />
Höchstleistung Prog. 600 180.000 EUR 360.000 EUR 540.000 EUR 720.000 EUR<br />
Höchstleistung Prog. 400 120.000 EUR 240.000 EUR 360.000 EUR 480.000 EUR<br />
Höchstleistung Prog. 250 75.000 EUR 150.000 EUR 225.000 EUR 300.000 EUR<br />
Todesfall<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Unfall-Rentenkapital Top, Plus oder<br />
Start *<br />
Unfallrente bzw. Unfallzeitrente<br />
35/50/90, 50/90, 50<br />
optional mit BU-Schutz **<br />
5.000 EUR<br />
20 EUR<br />
Unfall-Rentenkapital (falls gewünscht)<br />
100.000 EUR<br />
Unfallrente/Unfallzeitrente (falls gewünscht)<br />
500 EUR<br />
Entsprechend Tarif-Variante immer ohne Mehrbeitrag mitversichert<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Reha-Management 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Kosmetische Operationen<br />
davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz bis<br />
7.500 EUR<br />
-<br />
10.000 EUR<br />
2.500 EUR<br />
12.500 EUR<br />
5.000 EUR<br />
Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
* Das Unfall-Rentenkapital und <strong>die</strong> Unfallrente können auch gleichzeitig im Paket abgeschlossen werden.<br />
** Für Kinder kann <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz, <strong>die</strong> Unfallzeitrente nicht versichert werden.<br />
96
5.3 Individuelle Absicherung des Versicherungsschutzes<br />
Im Rahmen der Mindest- und Höchstsummen kann jede Leistungsart individuell versichert werden. Eine<br />
Relationsbindung zwischen den Leistungsarten (außer Tagegeld) besteht nicht.<br />
Die Leistungsart „Tagegeld“ ist nur in Verbindung mit den Leistungsarten „Invalidität“, „Unfall-Rentenkapital“<br />
oder/und den Leistungsarten „Unfallrente bzw. Unfallzeitrente“, „Unfallrente bzw. Unfallzeitrente mit BU-Schutz“<br />
versicherbar. Die Höhe des „Tagegeldes“ darf max. 0,5 ‰ der/des versicherten Invaliditätssumme/Unfall-<br />
Rentenkapitals betragen. In Verbindung mit den Leistungsarten „Unfallrente bzw. Unfallzeitrente“ und/oder<br />
„Unfallrente bzw. Unfallzeitrente mit BU-Schutz“ darf das „Tagegeld“ maximal 5 % der versicherten<br />
Unfallrenten/Unfallzeitrenten betragen.<br />
Die Leistungsarten „Invalidität“, „Unfall-Rentenkapital“, „Unfallrente bzw. Unfallzeitrente“ und „Unfallrente bzw.<br />
Unfallzeitrente mit BU-Schutz“ sind in Kombination und aus allen Gefahrengruppen (24-Stunden-Schutz und<br />
Freizeit) bei der Relationsbildung <strong>für</strong> das „Tagegeld“ zu berücksichtigen.<br />
Wünscht der Versicherungsnehmer mehrere Leistungsarten, müssen <strong>die</strong>se in einem Vertrag<br />
zusammengefasst werden. Eine Ausnahme bildet hierbei <strong>die</strong> UBR, in der das Tagegeld in einem<br />
gesonderten Vertrag geführt wird.<br />
Sonderrisiken sind nur im Rahmen der individuellen Absicherung innerhalb der Tarif-Varianten Kompakt,<br />
Optimal und Exklusiv versicherbar. Erforderliche Zuschläge und Höchstsummen entnehmen sie bitte der<br />
Tabelle „Zuschläge und Höchstsummen“. Profisportler (Ausnahme Motorsport) sind nur in der SI-Sport<br />
versicherbar.<br />
Bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression sowie Invalidität mit Progression 250 besteht <strong>die</strong> Möglichkeit<br />
erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe, Handwerker und Musiker zu versichern. Die einzelnen Prozentsätze<br />
entnehmen Sie bitte den Tabellen „Erhöhte Gliedertaxen“. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an <strong>die</strong><br />
Mitarbeiter der Abteilung Unfall-Vertrag, Tel.: 0231 – 135 7667 bzw. Tel.: 040 – 4124 7667.<br />
Die Leistungsarten Kosmetische Operationen und Bergungskosten sind <strong>für</strong> jede versicherte Person nur<br />
einmal entsprechend der jeweils versicherten Tarif-Variante ohne Mehrbeitrag mitversichert. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
versicherte Person mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en, kann <strong>die</strong> Leistung nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt<br />
werden. Im Rahmen der individuellen Absicherung kann <strong>die</strong> Versicherungssumme <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart<br />
Kosmetische Operationen gegen Beitragszahlung noch um bis zu 20.000 EUR erhöht werden.<br />
5.4 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten<br />
5.4.1 Gültig <strong>für</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> und <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />
Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Gefahrengruppen Mindestsumme in EUR Höchstsumme in EUR<br />
Invalidität mit Progression 600 A, B, S, G, V, Z 10.000 200.000<br />
K 10.000 150.000<br />
Invalidität mit Progression 400 A, B, S, G, V, Z 10.000 300.000<br />
K 10.000 150.000<br />
Invalidität mit Progression 250 A, B, S, G, V, Z 10.000 500.000<br />
K 10.000 250.000<br />
Invalidität ohne Progression A, B, S, G, V, Z 10.000 500.000<br />
K 10.000 250.000<br />
Invalidität ohne Progression mit A, B 10.000 100.000<br />
Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe1 oder Stufe 2 *1 S, G, V, Z, K nicht versicherbar<br />
Unfallrente 35/50/90, 50/90, 50<br />
optional mit BU-Schutz *2<br />
A, B, S, G, V, Z, K 250 3.000 *4<br />
Unfallzeitrente 35/50/90, 50/90, 50<br />
optional mit BU-Schutz *3<br />
A, B, S, G, V, Z, 250 3.000 *4<br />
Unfall-Rentenkapital Top *5 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 350.000<br />
Unfall-Rentenkapital Plus *5 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 350.000<br />
Unfall-Rentenkapital Start *5 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 500.000<br />
97
Todesfall A, B, S, G, V, Z 5.000 300.000<br />
K 1.000 100.000<br />
Krankenhaustagegeld A, B, S, G, V, Z, 10 100<br />
K 10 50<br />
Genesungsgeld A, B, S, G, V, Z 10 100<br />
K 10 50<br />
Gipsgeld A, B, S, G, V, Z, K 100 2.000<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen A, B, S, G, V, Z, K 2.500 50.000<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete *1 A, B *6<br />
S, G, V, Z, K nicht versicherbar<br />
Tagegeld ab 8.und 43. Tag A, B, S, G, V 10 100 *7<br />
K, Z nicht versicherbar<br />
Happy Holiday A, B, S, G, V, Z, K *8<br />
Reha Plus-Junior K versicherbar<br />
Reha Plus A, B, S, G, V, Z versicherbar<br />
Reha Plus-S A, B, S, G, V, Z versicherbar<br />
Pflege-/Hilfsleistungen A, B, S, G, V *9<br />
Zulagenersatz ab 8. Tag *1 *10 A, B 25 100<br />
(wöchentliche Pauschalsumme) S, G, V, Z, K nicht versicherbar<br />
Kosmetische Operationen A, B, S, G, V, Z, K 500 20.000<br />
*1 Nur innerhalb der PVAG und der VÖDAG versicherbar.<br />
*2 In Gefahrengruppe K ist <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz versicherbar.<br />
*3 Das Höchstaufnahmealter beträgt 64 Jahre.<br />
*4 Für Unfallrenten und Unfallzeitrenten > 2.000 EUR wird ein Zuschlag von 35 % erhoben.<br />
*5 Bei Kombinationen des Unfall-Rentenkapitals beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme des Unfall-Rentenkapitals Top und des Unfall-Rentenkapitals<br />
Plus gesamt 350.000 EUR. Bei der Kombination von Unfall-Rentenkapital Top bzw. Plus und Start<br />
beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme insgesamt 400.000 EUR.<br />
*6 Da innerhalb der Leistungsart Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind,<br />
gibt es keine Mindest- und Höchstsummen, sondern 2 Angebote zur Auswahl. Angebot 1 (1.000 EUR bei Verletzungen,<br />
75.000 EUR bei Tod), Angebot 2 (2.000 EUR bei Verletzungen, 150.000 EUR bei Tod)<br />
*7 Bei Kombinationen der Tagegelder ab 8. mit 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR.<br />
*8 Da innerhalb der Leistungsart Happy Holiday <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind, gibt es keine Mindestund<br />
Höchstsummen, sondern 2 Angebote zur Auswahl. Angebot 1 (25.000 EUR INV, 500 EUR Gipsgeld, 250 EUR Unfall-<br />
Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss) Angebot 2 (50.000 EUR INV, 1.000 EUR Gipsgeld, 500 EUR Unfall-<br />
Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss). Happy Holiday darf nur einmal je Person versichert werden.<br />
*9 Da innerhalb der Leistungsart Pflege-/Hilfsleistungen <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind, gibt es keine<br />
Mindest- und Höchstsummen. Kompakt/ Kompakt-AKTIV max. 7.500 EUR und Optimal/ Optimal-AKTIV max.10.000 EUR<br />
längstens <strong>für</strong> 6 Monate innerhalb von 3 Jahren. Exklusiv und Exklusiv-AKTIV max. 12.500 EUR längstens <strong>für</strong> 9 Monate<br />
innerhalb von 3 Jahren.<br />
*10 Nur in Verbindung mit den Leistungsarten Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente und/oder Unfall-Rentenkapital versicherbar.<br />
Achtung:<br />
Werden <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G oder V in Verbindung mit der Gefahrengruppe Z versichert, dürfen -<br />
zusammengenommen - <strong>die</strong> hier angegebenen Höchstsummen nicht überschritten werden.<br />
Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so gilt <strong>die</strong><br />
Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare Höchstsumme. Dieses<br />
gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />
Werden mehrere Unfallrenten/Unfallzeitrenten in Kombination beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme<br />
insgesamt 3.000 EUR. Werden das Unfall-Rentenkapital und Unfallrenten/Unfallzeitrenten in Kombination<br />
beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente 1.500 EUR.<br />
98
5.4.2 Gültig <strong>für</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk und <strong>Unfallversicherung</strong><br />
mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk<br />
Gefahrengruppen Mindestsumme in EUR Höchstsumme in EUR<br />
Invalidität mit Progression 600 A, B, S, G, V, Z 10.000 120.000<br />
K 10.000 120.000<br />
Invalidität mit Progression 400 A, B, S, G, V, Z, K 10.000 150.000<br />
Invalidität mit Progression 250 A, B, S, G, V, Z, 10.000 250.000<br />
K 10.000 150.000<br />
Invalidität ohne Progression A, B, S, G, V, Z. 10.000 250.000<br />
K 10.000 150.000<br />
Unfallrente 35/50/90, 50/90, 50<br />
optional mit BU-Schutz *1<br />
A, B, S, G, V, Z, K 250 3.000 *2<br />
Unfallzeitrente 35/50/90, 50/90, 50<br />
A, B, S, G, V, Z 250 3.000 *2<br />
optional mit BU-Schutz *3,<br />
Unfall-Rentenkapital Top *4 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 350.000<br />
Unfall-Rentenkapital Plus *4 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 350.000<br />
Unfall-Rentenkapital Start *4 A, B, S, G, V, Z, K 50.000 500.000<br />
Todesfall A, B, S, G, V, Z 5.000 150.000<br />
K 1.000 75.000<br />
Krankenhaustagegeld A, B, S, G, V, Z 10 100<br />
K 10 50<br />
Genesungsgeld A, B, S, G, V, Z 10 100<br />
K 10 50<br />
Gipsgeld A, B, S, G, V, Z, K 100 1.000<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen A, B, S, G, V, Z, 2.500 30.000<br />
Tagegeld ab 8.und 43. Tag A, B, S, G, V 10 75 *5<br />
Z, K nicht versicherbar<br />
Happy Holiday A, B, S, G, V, Z, K *6<br />
Reha Plus-Junior K versicherbar<br />
Reha Plus A, B, S, G, V, Z versicherbar<br />
Reha Plus-S A, B, S, G, V, Z versicherbar<br />
Pflege-/Hilfsleistungen A, B, S, G, V *7<br />
Kosmetische Operationen A, B, S, G, V, Z, K 500 20.000<br />
*1 In Gefahrengruppe K ist <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz versicherbar.<br />
*2 Für Unfallrenten und Unfallzeitrenten > 2.000 EUR wird ein Zuschlag von 35 % erhoben.<br />
*3 Das Höchstaufnahmealter beträgt 64 Jahre.<br />
*4 Bei Kombinationen des Unfall-Rentenkapitals beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme des Unfall-Rentenkapitals Top und des Unfall-Rentenkapitals<br />
Plus gesamt 350.000 EUR. Bei der Kombination von Unfall-Rentenkapital Top bzw. Plus und Start<br />
beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme insgesamt 400.000 EUR.<br />
*5 Bei Kombinationen der Tagegelder ab 8. mit 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 75 EUR.<br />
*6 Da innerhalb der Leistungsart Happy Holiday <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind, gibt es keine Mindestund<br />
Höchstsummen, sondern 2 Angebote zur Auswahl. Angebot 1 (25.000 EUR INV, 500 EUR Gipsgeld, 250 EUR Unfall-<br />
Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss) Angebot 2 (50.000 EUR INV, 1.000 EUR Gipsgeld, 500 EUR Unfall-<br />
Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss). Happy Holiday darf nur einmal je Person versichert werden.<br />
*7 Da innerhalb der Leistungsart Pflege-/Hilfsleistungen <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen vorgegeben sind, gibt es keine<br />
Mindest- und Höchstsummen. Kompakt/ Kompakt-AKTIV max. 7.500 EUR und Optimal/ Optimal-AKTIV max.10.000 EUR<br />
längstens <strong>für</strong> 6 Monate innerhalb von 3 Jahren. Exklusiv und Exklusiv-AKTIV max. 12.500 EUR längstens <strong>für</strong> 9 Monate<br />
innerhalb von 3 Jahren.<br />
Achtung:<br />
Werden <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G oder V in Verbindung mit der Gefahrengruppe Z versichert, dürfen -<br />
zusammengenommen - <strong>die</strong> hier angegebenen Höchstsummen nicht überschritten werden.<br />
99
Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so gilt <strong>die</strong><br />
Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare Höchstsumme. Dieses<br />
gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />
Werden mehrere Unfallrenten/Unfallzeitrenten in Kombination beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme<br />
insgesamt 3.000 EUR. Werden das Unfall-Rentenkapital und Unfallrenten/Unfallzeitrenten in Kombination<br />
beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente 1.500 EUR.<br />
5.5 Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken im Beruf (24 Stunden-Schutz)<br />
Sonderrisiken nicht gültig <strong>für</strong> - Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk<br />
- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
über Versorgungswerk<br />
- Unfallschutz-AKTIV<br />
Für sämtliche Sonderrisiken gelten <strong>die</strong> folgenden Höchstsummen:<br />
Leistungsarten<br />
Höchstsummen in EUR<br />
Invalidität 200.000<br />
Invalidität ohne Prog. mit VD (nur PVAG/VÖDAG) 25.000<br />
Unfallrente und/oder Unfallrente mit BU-Schutz<br />
Unfallzeitrente und/oder Unfallzeitrente mit BU-Schutz<br />
Unfall-Rentenkapital Top<br />
Unfall-Rentenkapital Plus<br />
nicht versicherbar<br />
nicht versicherbar<br />
nicht versicherbar<br />
nicht versicherbar<br />
Unfall-Rentenkapital Start 200.000<br />
Tod 200.000<br />
Krankenhaustagegeld 50<br />
Genesungsgeld 50<br />
Gipsgeld 500<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen 20.000<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (nur<br />
PVAG/VÖDAG)<br />
Tagegeld<br />
Happy Holiday<br />
Reha Plus-Junior<br />
Reha Plus<br />
Reha Plus-S<br />
Pflege-/Hilfsleistungen<br />
Angebot 1<br />
nicht versicherbar<br />
versicherbar<br />
versicherbar<br />
versicherbar<br />
versicherbar<br />
versicherbar<br />
Zulagenersatz (nur PVAG/VÖDAG)<br />
versicherbar<br />
Kosmetische Operationen 20.000<br />
Sofern keine anders lautende Angabe, ist <strong>die</strong> Invalidität nur ohne Progression oder mit Progression 250<br />
versicherbar. Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, sind nur im Rahmen der individuellen<br />
Absicherung versicherbar.<br />
100
Berufliche Sonderrisiken<br />
Risiko Gefahrengruppe Zuschlag<br />
Umgang mit explosiven Stoffen - beruflich B 60 %<br />
Einsatz-Kommando der Polizei – SEK, GSG 9 –<br />
(nur PVAG/VÖDAG)*<br />
A, B 75 %<br />
Flugrisiko - beruflich A 50 %<br />
Motorsport - beruflich B 100 %<br />
* Schließt ein Polizeianwärter während der Anwärterzeit eine <strong>Unfallversicherung</strong> in TV Exklusiv ab, so kann <strong>die</strong>se<br />
versicherte Person, wenn sie später SEK/GSG9-Beamter wird, das Risiko mit einem geringeren Risikozuschlag von<br />
25% versichern. Wechselt der Versicherte während der Versicherungszeit <strong>die</strong> Tarif-Variante, so verfällt der Anspruch<br />
auf <strong>die</strong> geringere Zuschlagshöhe.<br />
Profisportler können nur in der SI-Sport versichert werden.<br />
5.6 Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken in der Freizeit<br />
Sonderrisiken nicht gültig <strong>für</strong>: - Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk<br />
- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung(UBR)<br />
- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
über Versorgungswerk<br />
- Unfallschutz-AKTIV<br />
Für sämtliche Sonderrisiken gelten <strong>die</strong> folgenden Höchstsummen:<br />
Leistungsarten<br />
Höchstsummen in EUR<br />
Invalidität 200.000<br />
Invalidität ohne Prog. mit VD (nur PVAG/VÖDAG) 25.000<br />
Unfallrente und/oder Unfallrente mit BU-Schutz<br />
Unfallzeitrente und/oder Unfallzeitrente mit BU-Schutz<br />
Unfall-Rentenkapital Top<br />
Unfall-Rentenkapital Plus<br />
nicht versicherbar<br />
nicht versicherbar<br />
nicht versicherbar<br />
nicht versicherbar<br />
Unfall-Rentenkapital Start 200.000<br />
Tod 200.000<br />
Krankenhaustagegeld 50<br />
Genesungsgeld 50<br />
Gipsgeld 500<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen 20.000<br />
Tagegeld<br />
Happy Holiday<br />
Reha Plus-Junior<br />
Reha Plus<br />
Reha Plus-S<br />
nicht versicherbar<br />
versicherbar<br />
versicherbar<br />
versicherbar<br />
versicherbar<br />
Kosmetische Operationen 20.000<br />
Sofern keine anders lautende Angabe, ist <strong>die</strong> Invalidität nur ohne Progression oder mit Progression 250<br />
versicherbar. Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, sind nur im Rahmen der individuellen<br />
Absicherung versicherbar.<br />
101
Sonderrisiken in der Freizeit:<br />
Risiko Gefahrengruppe Zuschlag<br />
Flugrisiko -Freizeit A, B, S, G, V, Z, K 110 %<br />
Motorsport - Freizeit A, B, S, G, V, Z, K 140 %<br />
Bei Kombiversicherungen der Gefahrengruppen A/B/S/G/V und Z dürfen <strong>die</strong> unter A/B/S/G/V genannten<br />
Versicherungssummen nicht überschritten werden.<br />
Wünscht der Versicherungsnehmer zusätzlichen Versicherungsschutz ohne den Einschluss des<br />
Sonderrisikos, muss ein weiterer Antrag (zusätzlicher Vertrag = 2. RINR) aufgenommen werden. In <strong>die</strong>sem<br />
Vertrag wird <strong>für</strong> das Sonderrisiko kein Versicherungsschutz gewährt. Die bekannten Höchstsummen dürfen<br />
nicht überschritten werden.<br />
5.7 Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen<br />
Höchstsummen in EUR<br />
Risiko Gefahrengruppe Zuschlag in % Invalidität<br />
Erhöhte Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Heilberufe<br />
Erhöhte Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Handwerker (Arm)<br />
Erhöhte Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein)<br />
Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker<br />
(Stufe 1: Streicher, Gitarristen)<br />
Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker<br />
(Stufe 2: Pianisten, Organisten,<br />
Harfenisten, Schlagzeuger und<br />
Pauker)<br />
Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker<br />
(Stufe 3: Flötisten, Holzbläser,<br />
Blechbläser, Dirigenten,<br />
Chorleiter und Sänger)<br />
G, B 60<br />
A, B, S 60<br />
A, B, S 90<br />
A, B, S, G, V 85<br />
A, B, S, G V 85<br />
A, B, S, G, V 85<br />
200.000 mit Prog. 250<br />
oder ohne Prog.<br />
200.000 mit Prog. 250<br />
oder ohne Prog.<br />
200.000 mit Prog. 250<br />
oder ohne Prog.<br />
200.000 mit Prog. 250<br />
oder ohne Prog<br />
200.000 mit Prog. 250<br />
oder ohne Prog<br />
200.000 mit Prog. 250<br />
oder ohne Prog<br />
Der Zuschlag wird nur auf <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität berechnet. Erhöhte Gliedertaxen sind nur im Rahmen<br />
der individuellen Absicherung versicherbar.<br />
Erhöhte Gliedertaxen sind nicht gültig <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV.<br />
Alle anderen Leistungsarten können bis zu den jeweiligen tariflichen Höchstsummen versichert werden.<br />
Wünscht der Versicherungsnehmer <strong>die</strong> Invalidität mit dem Einschluss der erhöhten Gliedertaxe und beantragt<br />
gleichzeitig das Unfall-Rentenkapital, eine Unfallrente/Unfallzeitrente (optional mit BU-Schutz) und/oder<br />
eine Invalidität ohne erhöhte Gliedertaxe, so muss ein weiterer Antrag (zusätzlicher Vertrag – 2. RINR)<br />
aufgenommen werden. In <strong>die</strong>sem Vertrag wird <strong>für</strong> das Sonderrisiko kein Versicherungsschutz gewährt. Die<br />
bekannten Höchstsummen dürfen nicht überschritten werden.<br />
102
5.7.1 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />
Bei Verlust oder völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
ohne<br />
Progression<br />
Normal<br />
mit Progression<br />
250<br />
ohne<br />
Progression<br />
Heilberufe<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis oberhalb<br />
des Ellenbogengelenks 65 120 100 250<br />
eines Armes unterhalb<br />
des Ellenbogengelenks 60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 60 105<br />
eines Zeigefingers 10 10 60 105<br />
eines anderen Fingers 5 5 20 20<br />
eines Beines über der<br />
Mitte des Oberschenkels 70 135 70 135<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Oberschenkels 60 105 70 135<br />
eines Beines bis unterhalb<br />
des Knies 50 75 70 135<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Unterschenkels 45 65 70 135<br />
eines Fußes 40 55 70 135<br />
einer großen Zehe 5 5 8 8<br />
einer anderen Zehe 2 2 3 3<br />
eines Auges 50 75 80 170<br />
des Gehörs auf beiden<br />
Ohren<br />
60 105 70 135<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Heilberufe in Höhe von 60 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
103
5.7.2 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm)<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />
Bei Verlust oder völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
ohne<br />
Progression<br />
Normal<br />
mit Progression<br />
250<br />
ohne<br />
Progression<br />
Handwerker Arm<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis oberhalb<br />
des Ellenbogengelenks 65 120 100 250<br />
eines Armes unterhalb<br />
des Ellenbogengelenks 60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 60 105<br />
eines Zeigefingers 10 10 40 55<br />
eines Mittel- oder<br />
Ringfingers<br />
5 5 30 35<br />
eines Kleinfingers 5 5 10 10<br />
eines Beines über der<br />
Mitte des Oberschenkels 70 135 70 135<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Oberschenkels 60 105 60 105<br />
eines Beines bis unterhalb<br />
des Knies 50 75 50 75<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Unterschenkels 45 65 45 65<br />
eines Fußes 40 55 40 55<br />
einer großen Zehe 5 5 5 5<br />
einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Handwerker Arm in Höhe von 60 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
104
5.7.3 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein)<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />
Bei Verlust oder völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
ohne<br />
Progression<br />
Normal<br />
mit Progression<br />
250<br />
Handwerker Arm und Bein<br />
ohne<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis oberhalb<br />
des Ellenbogengelenks 65 120 100 250<br />
eines Armes unterhalb<br />
des Ellenbogengelenks 60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 60 105<br />
eines Zeigefingers 10 10 40 55<br />
eines Mittel- oder<br />
Ringfingers<br />
5 5 30 35<br />
eines Kleinfingers 5 5 10 10<br />
eines Beines über der<br />
Mitte des Oberschenkels 70 135 100 250<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Oberschenkels 60 105 100 250<br />
eines Beines bis unterhalb<br />
des Knies 50 75 100 250<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Unterschenkels 45 65 100 250<br />
eines Fußes 40 55 70 135<br />
einer großen Zehe 5 5 8 8<br />
einer anderen Zehe 2 2 3 3<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Handwerker Arm und Bein in Höhe von 90 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
105
5.7.4 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 1 (Streicher und Gitarristen)<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />
Bei Verlust oder völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
ohne<br />
Progression<br />
Normal Musiker - Stufe 1<br />
mit Progression<br />
ohne<br />
250<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis oberhalb<br />
des Ellenbogengelenks<br />
eines Armes unterhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
65 120 100 250<br />
60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 100 250<br />
eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />
eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />
eines Beines über der<br />
Mitte des Oberschenkels<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Oberschenkels<br />
eines Beines bis unterhalb<br />
des Knies<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Unterschenkels<br />
70 135 70 135<br />
60 105 60 105<br />
50 75 50 75<br />
45 65 45 65<br />
eines Fußes 40 55 40 55<br />
einer großen Zehe 5 5 5 5<br />
einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />
eines Auges 50 75 80 170<br />
des Gehörs auf einem Ohr 30 35 70 135<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
106
5.7.5 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 2 (Pianisten, Organisten, Harfenisten,<br />
Schlagzeuger und Pauker)<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />
Bei Verlust oder völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
ohne<br />
Progression<br />
Normal Musiker - Stufe 2<br />
mit Progression<br />
ohne<br />
250<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis oberhalb<br />
des Ellenbogengelenks<br />
eines Armes unterhalb<br />
des Ellenbogengelenks<br />
65 120 100 250<br />
60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 100 250<br />
eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />
eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />
eines Beines über der<br />
Mitte des Oberschenkels<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Oberschenkels<br />
eines Beines bis unterhalb<br />
des Knies<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Unterschenkels<br />
70 135 100 250<br />
60 105 100 250<br />
50 75 100 250<br />
45 65 100 250<br />
eines Fußes 40 55 100 250<br />
einer großen Zehe 5 5 10 10<br />
einer anderen Zehe 2 2 10 10<br />
eines Auges 50 75 80 170<br />
des Gehörs auf einem Ohr 30 35 70 135<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
107
5.7.6 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 3 (Flötisten, Holzbläser, Blechbläser,<br />
Dirigenten, Chorleiter und Sänger)<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in %)<br />
Bei Verlust oder völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
ohne<br />
Progression<br />
Normal Musiker -Stufe 3<br />
mit Progression ohne<br />
250<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis oberhalb<br />
des Ellenbogengelenks<br />
eines Armes unterhalb<br />
des Ellenbogengelenks<br />
65 120 100 250<br />
60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 100 250<br />
eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />
eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />
eines Beines über der<br />
Mitte des Oberschenkels<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Oberschenkels<br />
eines Beines bis unterhalb<br />
des Knies<br />
eines Beines bis zur Mitte<br />
des Unterschenkels<br />
70 135 70 135<br />
60 105 60 105<br />
50 75 50 75<br />
45 65 45 65<br />
eines Fußes 40 55 40 55<br />
einer großen Zehe 5 5 5 5<br />
einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />
eines Auges 50 75 80 170<br />
des Gehörs auf einem Ohr 30 35 70 135<br />
des Mundes - - 100 250<br />
der Stimme (Totalverlust)<br />
nur bei Sänger/innen<br />
- - 100 250<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
108
5.8 Übersicht der Leistungserweiterungen<br />
5.8.1 Leistungserweiterungen allgemein<br />
Kosmetische Operationen<br />
davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz bis<br />
Tarif-Varianten<br />
Kompakt Optimal Exklusiv<br />
7.500 EUR<br />
-<br />
10.000 EUR<br />
2.500 EUR<br />
12.500 EUR<br />
5.000 EUR<br />
Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase <br />
Fünffaches Krankenhaustagegeld nach ambulanter Operation<br />
(nur wenn KHT versichert)<br />
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld<br />
bei Sanatoriumsaufenthalt sowie Verdopplung im Ausland<br />
(nur wenn KHT und/oder GG versichert)<br />
<br />
- - <br />
Kostenbeteiligung an Hilfsmitteln - 1.500 EUR 3.000 EUR<br />
Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />
- ohne Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer<br />
- mit Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer<br />
Bauch- und Unterleibsbrüche - - <br />
Nahrungsmittelvergiftungen bei Erwachsenen/Kindern - - <br />
Alkoholklausel<br />
- bis 0,8 Promille bei Lenkern von motorisierten Fahrzeugen<br />
- bis 1,3 Promille bei allen anderen Unfällen<br />
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (auch Herzinfarkt und<br />
Schlaganfall)<br />
-<br />
-<br />
<br />
-<br />
-<br />
<br />
<br />
- - <br />
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (optional) *1 <br />
Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit <br />
Servicepaket <br />
Zeckenstiche –<br />
neu: Bei Zeckenstichen gelten <strong>die</strong> Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> ärztliche<br />
Feststellung und <strong>die</strong> Geltendmachung einer Invalidität ab der<br />
erstmaligen Feststellung der Infektion durch einen Arzt.<br />
<br />
Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe <br />
Erfrierungen <br />
Unfallbedingte Bauch- und Unterleibsbrüche <br />
Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong> VP bei<br />
rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur<br />
Rettung von Menschen oder Tieren erleidet.<br />
Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen durch einen<br />
unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder<br />
Sauerstoffentzug<br />
Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegs- oder<br />
Bürgerkriegsgebieten<br />
Unfälle im Zustand der Übermüdung und das Einschlafen<br />
nach Übermüdung<br />
Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren<br />
Unruhen, wenn VP nicht aufseiten der Unruhestifter<br />
14 Tage Versicherungsschutz bei überraschenden Kriegsund<br />
Bürgerkriegsereignissen<br />
*1 Nur über SIAV und SIAV-VW versicherbar<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
109
5.8.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder<br />
Beitragsfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Neugeborene bis zur<br />
Vollendung des 6. Lebensmonats (nur wenn <strong>die</strong> Eltern nicht<br />
innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe unfallversichert sind)<br />
Beitragsfreie Mitversicherung der neugeborenen Kinder <strong>für</strong><br />
6 Monate<br />
Doppeltes Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> Kinder<br />
(bis zum 14. Lebensjahr, ab 8. Tag, Klinikaufenthalt/Klinik<br />
mind. 250 km vom Erstwohnsitz entfernt, mind. 8 Tage KH,<br />
wenn KHT versichert)<br />
Rooming-In<br />
(<strong>für</strong> Kinder bis 14. Lebensjahr)<br />
Nachhilfekosten <strong>für</strong> Kinder ab 15. Tag<br />
(bis 18. Lebensjahr)<br />
Zusatzleistung bei Vollwaisen (bis 18. Lj., wenn eines der<br />
beiden versicherten Elternteile eine Todesfallleistung<br />
versichert hat)<br />
Tarif-Varianten<br />
Kompakt Optimal Exklusiv<br />
<br />
<br />
- <br />
- max. 500 EUR max. 1.000 EUR<br />
- -<br />
30 EUR pro Tag<br />
max. 600 EUR<br />
- 100.000 EUR 200.000 EUR<br />
Vergiftungen bei Kindern bis 14 Jahre <br />
Beitragsbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers<br />
(wenn VN bei Vertragsbeginn 58. Lebensjahr nicht vollendet)<br />
<br />
5.8.3 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen<br />
Tarif-Varianten<br />
Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
(berufsabhängig)<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgenund<br />
Laserstrahlen<br />
Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
(<strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren)<br />
Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
(<strong>für</strong> Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr)<br />
Kompakt Optimal Exklusiv<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die entsprechenden Berufsgruppen finden Sie unter Punkt 3.2 „Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte<br />
Berufsgruppen“.<br />
110
6 Unfallschutz-AKTIV (Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-<br />
AKTIV)<br />
Innerhalb des Unfallschutz-AKTIV können Personen ab dem 55. Lebensjahr und Personen, <strong>die</strong> das 75.<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in der Gefahrengruppe A6 versichert werden.<br />
Personen ab dem 75. Lebensjahr werden bei Antragsaufnahme im Neugeschäft in der Gefahrengruppe A8<br />
versichert.<br />
Besonderheit bei Bestandskunden<br />
Bei Aufnahme eines Umstellungsantrages können Personen bis 79 Jahre in der Gefahrengruppe A6 versichert<br />
werden. Ab dem 80. Lebensjahr erfolgt <strong>die</strong> Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8.<br />
Alle Personen, <strong>die</strong> im Rahmen des Bestandsgeschäfts in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8 (zum Ablauf des<br />
Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> VP das 80. Lebensjahr vollendet hat) umgestellt werden, erhalten<br />
entsprechend der versicherten Jahre einen Treuenachlass.<br />
Im Rahmen der Mindest- und Höchstsummen können sie jede Leistungsart, <strong>die</strong> im Unfallschutz-AKTIV<br />
angeboten wird, individuell versichern. Eine Relationsbindung zwischen den Leistungsarten besteht nicht.<br />
Die Leistungsarten Kosmetische Operationen und Bergungskosten sind <strong>für</strong> jede versicherte Person nur<br />
einmal entsprechend der jeweils versicherten Tarif-Variante ohne Mehrbeitrag mitversichert.<br />
In der Gefahrengruppe A8 kann keine Dynamisierung vereinbart werden.<br />
Sonderrisiken sowie eine erhöhte Gliedertaxe sind im Unfallschutz-AKTIV nicht versicherbar.<br />
Besteht <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb von Unfallschutz-AKTIV Versicherungsschutz, ist ein zusätzlicher<br />
Versicherungsschutz aus den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv nicht möglich.<br />
Ausnahme: Für Personen zwischen dem 55. und dem 70. Lebensjahr besteht <strong>die</strong> Möglichkeit einen Vertrag im<br />
Unfallschutz sowie gleichzeitig in einem zweiten Vertrag <strong>die</strong> Unfallpflegerente im Unfallschutz-AKTIV<br />
(gegebenenfalls Pflege-/Hilfsleistungen obligatorisch mitversichert) zu versichern. Hierbei müssen beide<br />
Verträge im aktuellen Tarifwerk <strong>2013</strong> geführt werden. Bestehende Verträge in älteren Tarifwerken müssen<br />
zeitgleich mit Beantragung der Unfallpflegerente in das Tarifwerk <strong>2013</strong> umgestellt werden. Des Weiteren muss<br />
<strong>die</strong> Tarif-Variante gleich sein: Kompakt in Kombination mit Kompakt-AKTIV, Optimal in Kombination mit<br />
Optimal-AKTIV oder Exklusiv in Kombination mit Exklusiv-AKTIV.<br />
6.1 Gefahrengruppen<br />
In den Tarif-Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV unterscheiden wir <strong>die</strong><br />
Gefahrengruppen A6 und A8.<br />
Neuanträge<br />
Gefahrengruppe Eintrittsalter Beschreibung<br />
A6 55 - 74 Jahre* − Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit<br />
A8 ab 75 Jahre − Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit<br />
Umstellungsanträge<br />
Gefahrengruppe Eintrittsalter Beschreibung<br />
A6 55 - 79 Jahre* − Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit<br />
A8 ab 80 Jahre − Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit<br />
Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 70. Lebensjahre vollendet, wird der<br />
Versicherungsschutz der Gefahrengruppen A/B/S/G/V/Z in den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt gültigen Tarif des<br />
Unfallschutz-AKTIV umgestellt. Der Versicherungsnehmer erhält rechtzeitig einen Versicherungsschein über <strong>die</strong><br />
Änderung.<br />
111
Zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person das 80. Lebensjahres vollendet, wird der<br />
Versicherungsschutz innerhalb des Tarifs Unfallschutz-AKTIV von der Gefahrengruppe A6 in <strong>die</strong><br />
Gefahrengruppe A8 umgestellt. Der Versicherungsnehmer hat hierbei folgendes Wahlrecht:<br />
a) gleichbleibende Versicherungssummen zu einem höheren Beitrag oder<br />
b) gleichbleibender Beitrag zu reduzierten Versicherungssummen.<br />
Der Versicherungsnehmer wird über <strong>die</strong>se Änderung schriftlich informiert.<br />
6.2 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten<br />
Gültig <strong>für</strong>: - Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
- Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk<br />
- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
- <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk<br />
Gefahrengruppen<br />
Mindestsumme<br />
in EUR<br />
Höchstsumme<br />
in EUR<br />
Invalidität ohne Progression A6, A8 10.000 300.000<br />
Unfallrente 50/90, 35/50/90 *1 A6, A8 250 3.000<br />
Unfallrente 50 A6, A8 250 3.000<br />
Unfallpflegerente *2 A6, A8 300 -<br />
Unfall-Rentenkapital A6, A8 50.000 350.000<br />
Todesfall A6, A8 5.000 100.000<br />
Krankenhaustagegeld A6, A8 10 75<br />
Genesungsgeld A6, A8 10 75<br />
Gipsgeld A6, A8 100 2.000<br />
Happy Holiday A6, A8 Angebot 1 und 2 *3<br />
Reha-Plus A6, A8 versicherbar<br />
Reha-Plus-S A6 versicherbar<br />
Pflege-/Hilfsleistungen*4 A6, A8 versicherbar<br />
*1 Nur in der Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV versicherbar.<br />
*2 Die Unfallpflegerente kann nur in Höhe von 300 EUR versichert werden. Die Höhe der zu zahlenden<br />
Unfallpflegerente richtet sich nach der festgestellten Stufe der Pflegebedürftigkeit und der versicherten Tarif-<br />
Variante (siehe Tabelle).<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
Pflegestufe 1 300 EUR 300 EUR 300 EUR<br />
Pflegestufe 2 600 EUR 750 EUR 900 EUR<br />
Pflegestufe 3 900 EUR 1.200 EUR 1.500 EUR<br />
Die „Unfallpflegerente“ kann in mehreren Verträgen versichert werden (z. B. Risiko-UV und UBR).<br />
*3 Angebot 1: 25.000 EUR Invalidität, 500 EUR Gipsgeld, 250 EUR Unfall-Krankenhausgeld, 50 EUR<br />
Telefonkostenzuschuss. Angebot 2: 50.000 EUR Invalidität, 1.000 EUR Gipsgeld, 500 EUR Unfall-<br />
Krankenhausgeld, 50 EUR Telefonkostenzuschuss. „Happy Holiday“ darf nur einmal je Person versichert<br />
werden.<br />
Werden mehrere Unfallrenten in Kombination beantragt, so beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme insgesamt 3.000 EUR.<br />
Hinweis: Die Leistungsarten „Unfallrente“ und „Unfallpflegerente“ können zusammen versichert werden.<br />
112
*4 In der Tarif-Variante Kompakt-AKTIV können <strong>die</strong> Pflege-/Hilfsleistungen optional versichert werden, in den<br />
Tarif-Varianten Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV sind <strong>die</strong> Pflege-/Hiflsleistungen obligatorisch mitversichert.<br />
6.3 Leistungserweiterungen in der Übersicht<br />
Kosmetische Operationen<br />
- davon Leistung <strong>für</strong> Zahnersatz bis<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
7.500 EUR<br />
-<br />
10.000 EUR<br />
2.500 EUR<br />
12.500 EUR<br />
5.000 EUR<br />
Bergungskosten 7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Leistung bei Oberschenkelhalsbruch 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR<br />
5-faches KHT nach ambulanter Operation<br />
(nur wenn KHT versichert)<br />
<br />
KHT und GG bei Sanatoriumsaufenthalt/Verdopplung<br />
im Ausland (nur wenn KHT und/oder GG versichert)<br />
- - <br />
Kostenbeteiligung an Hilfsmitteln - 1.500 EUR 3.000 EUR<br />
Kosten <strong>für</strong> Treppenlift<br />
(nur wenn Invalidität versichert)<br />
Tauchtypische Gesundheitsschäden<br />
- ohne Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer<br />
- mit Nutzungskosten <strong>für</strong> Dekompressionskammer<br />
-<br />
-<br />
-<br />
10 % der<br />
Inv-Summe<br />
max. 10.000 EUR<br />
<br />
-<br />
20 % der<br />
Inv-Summe<br />
max. 20.000 EUR<br />
Bauch- und Unterleibsbrüche - - <br />
Nahrungsmittelvergiftungen - - <br />
Alkoholklausel<br />
- bis 0,8 ‰ bei Lenkern von motorisierten Fahrzeugen<br />
<br />
- bis 1,3 ‰ bei allen anderen Unfällen<br />
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (auch<br />
Herzinfarkt und Schlaganfall)<br />
<br />
Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von<br />
Krankheiten und Gebrechen im Leistungsfall<br />
unter 25 % unter 35 % unter 50 %<br />
Pflegekostenleistung als Kapitalleistung<br />
- bei Pflegestufe 1 = 10%<br />
- bei Pflegestufe 2 = 20 %<br />
<br />
- bei Pflegestufe 3 = 30 %<br />
der versicherten Invaliditätssumme<br />
Servicepaket <br />
Zeckenstiche<br />
neu: Bei Zeckenstichen gelten <strong>die</strong> Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
ärztliche Feststellung und <strong>die</strong> Geltendmachung einer<br />
<br />
Invalidität ab der erstmaligen Feststellung der Infektion<br />
durch einen Arzt.<br />
Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe <br />
Erfrierungen <br />
Unfallbedingte Bauch- und Unterleibsbrüche <br />
Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong><br />
VP bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der<br />
Bemühung zur Rettung von Menschen oder Tieren<br />
erleidet.<br />
Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen durch einen<br />
unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder<br />
Sauerstoffentzug<br />
Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegsoder<br />
Bürgerkriegsgebieten<br />
Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegsoder<br />
Bürgerkriegsgebieten<br />
Unfälle im Zustand der Übermüdung und das<br />
Einschlafen nach Übermüdung<br />
Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und<br />
inneren Unruhen, wenn VP nicht aufseiten der<br />
Unruhestifter<br />
14 Tage Versicherungsschutz bei überraschenden<br />
Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
-<br />
<br />
<br />
113
114
<strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />
garantierter Beitragsrückzahlung<br />
UBR <strong>2013</strong><br />
Gültig <strong>für</strong><br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft<br />
• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung<br />
• <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung über<br />
Versorgungswerk<br />
115
7 Nur <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) und <strong>Unfallversicherung</strong><br />
mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk<br />
7.1 Allgemeine Regelungen<br />
Grundlage <strong>für</strong> den UBR-Tarif <strong>2013</strong> (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AB UBR <strong>2013</strong>) ist der Versicherungsschutz der Risiko-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> Tarifwerk <strong>2013</strong> (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AUB <strong>2013</strong>).<br />
Die UBR bietet neben dem wichtigen Unfall-Versicherungsschutz ein zusätzliches Plus durch den Spareffekt in<br />
Form der garantierten Beitragsrückzahlung. Unser Kunde erhält <strong>die</strong> garantierte Beitragsrückzahlung zu dem<br />
vereinbarten Auszahlungstermin bzw. zu den vereinbarten Auszahlungsterminen, und zwar unabhängig von<br />
erbrachten Unfall-Leistungen.<br />
Die erhöhten Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe, Handwerker (Arm / Arm und Bein) und Musiker (Stufe 1, Stufe 2 und<br />
Stufe 3) sind im Tarif <strong>für</strong> Erwachsene versicherbar.<br />
Eine Dynamik sowie Sonderrisiken können in der UBR nicht versichert werden.<br />
In der UBR besteht auch <strong>die</strong> Möglichkeit der Beitragszahlung per Einmalbeitrag. Der Mindest-Einmalbeitrag<br />
beträgt 1.000 EUR netto, <strong>die</strong> Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 9 Jahre.<br />
Der UBR-Tarif <strong>2013</strong> sieht bei Vertragsabschluss sowohl im Unfallschutz als auch im Unfallschutz-AKTIV<br />
folgende flexible Auswahlmöglichkeiten vor:<br />
Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung<br />
Der Kunde kann <strong>die</strong> gewünschte Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung <strong>für</strong> seinen UBR-Vertrag selbst<br />
festlegen. Er hat <strong>die</strong> Wahlmöglichkeit zwischen 100 %, 97 %, 95 %, 93 % und 90 %.<br />
Anzahl der beitragsfreien Jahre<br />
Der Kunde kann selbst entscheiden, wie viele beitragsfreie Jahre er haben möchte. Er hat <strong>die</strong> Wahlmöglichkeit<br />
zwischen 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 beitragsfreien Jahren.<br />
Während der Dauer der beitragsfreien Jahre besteht kein <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz!<br />
Anzahl der Teilauszahlungen<br />
Der Kunde kann <strong>die</strong> Anzahl der Teilauszahlungen selber bestimmen. Er legt fest, ob <strong>die</strong>se monatlich oder<br />
jährlich erfolgen sollen.<br />
• Wahlmöglichkeit bei jährlicher Teilauszahlung: 1, 2, 3, 4, 5 oder 6.<br />
Es muss ein Mindestbetrag von 600 EUR pro Auszahlung vorhanden sein.<br />
• Wahlmöglichkeit bei monatlicher Teilauszahlung: 12, 24, 36, 48 oder 60.<br />
Es muss ein Mindestbetrag von 50 EUR pro Auszahlung vorhanden sein.<br />
Während der Dauer der Teilauszahlungen besteht kein <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz!<br />
Option auf einmalige Kapitalauszahlung<br />
Unabhängig davon, ob der Kunde <strong>die</strong> Auszahlung der Kapitalleistung in Form von mehreren Teilauszahlungen<br />
beantragt hat, besteht <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>die</strong> Auszahlung in einer einmaligen Auszahlungssumme zu beantragen.<br />
Vor Beginn der ersten Teilauszahlung wird der Kunde schriftlich über <strong>die</strong> Möglichkeit der Option auf einmalige<br />
Kapitalauszahlung informiert.<br />
116
7.2 Eintrittsalter und Tarife in der UBR<br />
Unfallschutz in den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv<br />
Gefahrengruppen <strong>für</strong> Erwachsene: A, B, S, F, Z und FZ<br />
Tarif Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Jahre<br />
SEU8 (Erwachsene)<br />
VEU8 (Erwachsene VW)<br />
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 7 Jahre.<br />
14 – 63 Jahre 7 – 56 Jahre 0 – 7 Jahre<br />
Das Endalter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beitragszahlung und somit <strong>für</strong> den Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />
70. Lebensjahr.<br />
Eintrittsalter und Tarife, wenn <strong>die</strong> Beitragszahlung per Einmalbeitrag erfolgt:<br />
Tarif<br />
Eintrittsalter<br />
beitragspflichtiger<br />
Zeitraum<br />
beitragsfreie Jahre<br />
SEU8 (Erwachsene)<br />
VEU8 (Erwachsene VW)<br />
14 – 61 Jahre 9 – 56 Jahre 0 – 7 Jahre<br />
Gefahrengruppe <strong>für</strong> Kinder: K<br />
Tarif Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Jahre<br />
SKU8 (Kinder)<br />
VKU8 (Kinder VW)<br />
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.<br />
0 – 13 Jahre 5 – 18 Jahre 0 – 7 Jahre<br />
Das Endalter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beitragszahlung und somit <strong>für</strong> den Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />
18. Lebensjahr.<br />
Eintrittsalter und Tarife, wenn <strong>die</strong> Beitragszahlung per Einmalbeitrag erfolgt:<br />
Tarif<br />
Eintrittsalter<br />
beitragspflichtiger<br />
Zeitraum<br />
beitragsfreie Jahre<br />
SKU8 (Kinder)<br />
VKU8 (Kinder VW)<br />
0 – 9 Jahre 9 – 18 Jahre 0 – 7 Jahre<br />
SKW7 (weibl. Kinder)<br />
VKW7 (weibl. Kinder VW)<br />
0 – 9 Jahre 9 – 18 Jahre 0 – 7 Jahre<br />
117
Unfallschutz-AKTIV in den Tarif-Varianten Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV<br />
Gefahrengruppe <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV: A6<br />
Tarif Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Jahre<br />
SSU8 (Senioren)<br />
VSU8 (Senioren VW)<br />
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.<br />
55 – 72 Jahre 8 – 25 Jahre 0 – 7 Jahre<br />
Das Endalter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beitragszahlung und somit <strong>für</strong> den Versicherungsschutz ist das versicherungstechnische<br />
80. Lebensjahr.<br />
Eintrittsalter und Tarife, wenn <strong>die</strong> Beitragszahlung per Einmalbeitrag erfolgt:<br />
Tarif<br />
Eintrittsalter<br />
beitragspflichtiger<br />
Zeitraum<br />
beitragsfreie Jahre<br />
SSU8 (Senioren)<br />
VSU8 (Senioren VW)<br />
55 – 71 Jahre 9 – 25 Jahre 0 – 7 Jahre<br />
Achtung: Die Berechnung von Angeboten zur <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung kann nur<br />
über <strong>die</strong> Beratungssoftware (BSW) erfolgen.<br />
8 Berufsgruppenverzeichnis der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung<br />
Für eine Einstufung der Gefahrengruppe und somit der korrekten Beitragsberechnung des Vertrages wird <strong>die</strong><br />
genaue Berufsbezeichnung benötigt. Diese wird bei Antragstellung erfasst. Sollte sich <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit<br />
ändern, ist uns <strong>die</strong>s unverzüglich mitzuteilen, um auch zukünftig den gewünschten Versicherungsschutz in<br />
voller Höhe gewähren zu können.<br />
Sofern Sie <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit nicht eindeutig einer der aufgeführten Gefahrengruppen zuordnen können,<br />
rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.<br />
Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer: A, B, S, G, V und Z<br />
Gefahrengruppe A<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
14 – 63 Jahre Männer und Frauen ohne körperliche oder handwerkliche<br />
Berufstätigkeit (Tätigkeiten am Schreibtisch/PC)<br />
118<br />
- Arbeitssuchende<br />
- Architekt/in<br />
- Auszubildende, wenn nicht der Gefahrengruppe G<br />
oder V zugehörig (auch gewerblich/körperlich tätig*)<br />
- Bäcker/in, Konditor/in<br />
- Bauunternehmer/in (nur aufsichtführend)<br />
- Chemielaborant/in (nur aufsichtführend, ohne explosive<br />
Stoffe)<br />
- Detektiv/in (ohne Waffe)<br />
- Fotograf/in<br />
- Friseur/in<br />
- Goldschmied/in<br />
- Graveur/in<br />
- Hausmann, Hausfrau<br />
- Ingenieur/in<br />
- Schüler/in**, Student/in*** alle Fachrichtungen
- Uhrmacher/in<br />
- Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau<br />
- Bundeswehr ab Leutnant/Leutnant zur See<br />
- Bundespolizei Verwaltung<br />
- Feuerwehr ab Inspektor<br />
- Polizei/Bundespolizei ab Kommissar/in<br />
- Zoll<br />
* siehe hierzu „Umstellung der gewerblichen Auszubildenden“<br />
** werden bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres in Gefahrengruppe K versichert<br />
*** Studenten müssen uns zum Ende des Studiums mitteilen, welche Berufstätigkeit sie ausüben.<br />
Gefahrengruppe B<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
14 – 63 Jahre Männer und Frauen mit körperlicher oder handwerklicher<br />
Berufstätigkeit (auch wenn nur gelegentlich)<br />
- Handwerker/in (auch Meister/in), <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
der Gefahrengruppe S erfüllen<br />
- Chauffeur/in<br />
- Detektiv/in (Waffenträger)<br />
- Dekorateur/in<br />
- Gärtner/in, Landwirt/in, Winzer/in, <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
der Gefahrengruppe S erfüllen<br />
- Kopfschlächter, Ausbeiner<br />
- Kraftfahrer/in<br />
- Kranführer/in<br />
- Taxifahrer/in<br />
- Tierarzt/-ärztin<br />
- Unter Tage Tätige (z. B. Tunnelbau)<br />
- Sonderkommandos/Personenschutz der Polizei,<br />
Bundeswehr und Zoll (SEK und GSG9 nicht versicherbar)<br />
- Vollzugs<strong>die</strong>nstbeschäftigte<br />
Gefahrengruppe S<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
14 – 63 Jahre - Selbstständige/r Handwerker/in mit Eintragung in<br />
<strong>die</strong> Handwerksrolle oder aus dem zulassungsfreien<br />
Handwerk<br />
- Selbstständige/r Gärtner/in mit körperlicher Berufstätigkeit<br />
und mithelfende Familienangehörige<br />
- Selbstständige/r Landwirt/in, Winzer/in und mithelfende<br />
Familienangehörige<br />
119
Gefahrengruppe G<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
14 – 63 Jahre Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im Gesundheitswesen<br />
(außer Tiermedizin)<br />
** Das Ausbildungsende muss angegeben werden.<br />
- Apotheker/in<br />
- Apothekenhelfer/in<br />
- Arzt/Ärztin<br />
- Arzthelfer/in<br />
- Augenoptiker/in (-meister/in)<br />
- Auszubildende im Gesundheitswesen**<br />
- Bademeister/in im medizinischen Bereich<br />
- Chirurg/in<br />
- Chiropraktiker/in<br />
- Diätassistent/in<br />
- Fußpfleger/in<br />
- Hebamme/Entbindungspfleger<br />
- Heilpraktiker/in<br />
- Homöopath/in<br />
- Kosmetiker/in<br />
- Krankenschwester, Krankenpfleger<br />
- Masseur/in<br />
- Medizinallaborant/in<br />
- Medizinische/r Fachangestellte/r<br />
- Medizinisch-technische/r Assistent/in<br />
- Medizinisch-technische/r Röntgenassistent/in<br />
- Musiktherapeut/in<br />
- Optiker/in<br />
- Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r<br />
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in<br />
- Psychotherapeut/in<br />
- Rettungssanitäter/in, Sanitäter/in<br />
- Sprachtherapeut/in<br />
- Zahnarzt/-ärztin<br />
- Zahnlaborant/in<br />
- Zahntechniker/in (-meister/in)<br />
Gefahrengruppe V<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
14 – 63 Jahre* Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im Handel/Einzelhandel<br />
* Das Ausbildungsende muss angegeben werden.<br />
120<br />
- Auszubildende im Handel/Einzelhandel*<br />
- Einzelhandelskaufmann/-kauffrau und mithelfende<br />
Ehegatten im Büro oder Verkauf bei Selbstständigen<br />
- Fachverkäufer im Handel/Einzelhandel<br />
- Verkäufer/in und mithelfende Ehegatten im Büro<br />
oder Verkauf bei Selbstständigen
Gefahrengruppe Z<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
14 – 63 Jahre* - Versicherung gegen außerberufliche Unfälle (Freizeit-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>) <strong>für</strong> Erwerbstätige, <strong>die</strong> gesetzlich<br />
oder freiwillig durch eine gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />
gegen Arbeitsunfälle oder nach<br />
den Versorgungsvorschriften <strong>für</strong> Beamte und Soldaten<br />
gegen Dienstunfälle versichert sind.<br />
* Wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen zur Versicherbarkeit der Gefahrengruppe Z während der Vertragsdauer entfallen,<br />
wird der bestehende Versicherungsschutz in <strong>die</strong> Gefahrengruppe umgestellt, <strong>die</strong> Ihrer beruflichen Tätigkeit<br />
entspricht.<br />
Hinweis:<br />
Bei Ausübung mehrerer Berufe in unterschiedlichen Gefahrengruppen erfolgt <strong>die</strong> Einstufung wie folgt:<br />
Gefahrengruppen A und B = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
Gefahrengruppen A und S = Einstufung in Gefahrengruppe S<br />
Gefahrengruppen A und G = Einstufung in Gefahrengruppe A<br />
Gefahrengruppen A und V = Einstufung in Gefahrengruppe A<br />
Gefahrengruppen B und S = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
Gefahrengruppen B und G = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
Gefahrengruppen B und V = Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
Gefahrengruppen G und V = Einstufung in Gefahrengruppe V<br />
Gefahrengruppe <strong>für</strong> Kinder: K<br />
Gefahrengruppe K<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
0 - 13 Jahre* - Kinder/Schüler/innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.<br />
Gefahrengruppe <strong>für</strong> Senioren: AKTIV (A6)<br />
Gefahrengruppe A6<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
55 - 72 Jahre - Männer und Frauen – mit und ohne berufliche Tätigkeit.<br />
Umstellung der gewerblichen Auszubildenden<br />
Nach Ausbildungsende wird der Vertrag automatisch in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B (entsprechend des<br />
Ausbildungsberufs) umgestellt und ein geänderter Versicherungsschein erstellt.<br />
Ende der Ausbildung (Gefahrengruppen G und V)<br />
Nach Ausbildungsende erhält der VN ein Anschreiben von uns mit der Bitte, seine aktuelle berufliche Tätigkeit<br />
mitzuteilen. Diese Angabe benötigen wir <strong>für</strong> <strong>die</strong> richtige Gefahrengruppeneinstufung.<br />
121
8.1 Leistungserweiterungen in der UBR<br />
Beitragsbefreiung bei mindestens 50 % Invaliditätsschaden durch Unfall<br />
(gilt nicht bei Einmalbeitrag)<br />
Führt ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von 50 %, wird der Vertrag rückwirkend ab Beginn des Monats, in<br />
dem sich der Unfall ereignet hat, bis zum Ende der im Versicherungsschein genannten Beitragszahlungsdauer<br />
(Ende des Versicherungsschutzes) von der Beitragszahlung befreit.<br />
Eventuell vereinbarte erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen bleiben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feststellung des<br />
Invaliditätsgrades unberücksichtigt.<br />
Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern (gilt nicht bei Einmalbeitrag)<br />
Diese Leistungserweiterung wird unterschieden, ob der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer<br />
aufgrund von Krankheit oder eines Unfalles verstirbt.<br />
• Versicherungsnehmer verstirbt aufgrund von Krankheit<br />
Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer aufgrund von Krankheit wird <strong>die</strong><br />
<strong>Unfallversicherung</strong> des Kindes mit den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden Versicherungssummen bis zum<br />
Ende der Beitragszahlungsdauer (Ende des Versicherungsschutzes) weitergeführt.<br />
Diese Regelung findet Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn das 58.<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, <strong>die</strong> Versicherung nicht gekündigt war und der Tod nicht durch Kriegsoder<br />
Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde.<br />
Die Kapitalversicherung wird in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt.<br />
Auf Wunsch kann der UBR-Vertrag auch mit den bisherigen Beiträgen fortgeführt werden. In <strong>die</strong>sem Fall ist<br />
das versicherte Kind mit den doppelten Versicherungssummen bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer<br />
(Ende des Versicherungsschutzes) versichert.<br />
• Versicherungsnehmer verstirbt aufgrund eines Unfalles<br />
Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer aufgrund eines Unfalles wird <strong>die</strong><br />
<strong>Unfallversicherung</strong> des Kindes mit den doppelten Versicherungssummen bis zum Ende der<br />
Beitragszahlungsdauer (Ende des Versicherungsschutzes) fortgeführt. Der Vertrag wird von der<br />
Beitragszahlung befreit, aber so gestellt, als würde <strong>die</strong> Beitragszahlung fortgeführt. Diese Regelung findet<br />
Anwendung, wenn <strong>die</strong> Versicherung nicht gekündigt war und der Tod nicht durch Kriegs- oder<br />
Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde.<br />
Die beiden vorgenannten Regelungen haben keine Gültigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten „Happy Holiday“, Reha-<br />
Management und Pflege-/Hilfsleistungen (wenn versichert) sowie „Kosmetische Operationen“ und „Bergungskosten“.<br />
122
Werberichtlinien<br />
UV-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />
123
9 Werberichtlinien UV-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />
Vertragsbeginn<br />
In der <strong>Unfallversicherung</strong> kann als Vertragsbeginn jeder Tag eines Monats vereinbart<br />
werden. Frühester Beginn: Einen Tag nach Antragstellung.<br />
Ausnahme: Bei Änderungsanträgen, bei denen eine Umstellung von bzw. aus dem<br />
Versorgungswerktarif erfolgt, kann der Vertragsbeginn immer nur der 1. des Folgemonats<br />
nach Antragstellung sein.<br />
Der Vertragsbeginn kann max. 12 Monate in der Zukunft liegen.<br />
Anträge mit rückdatiertem Vertragsbeginn sind unzulässig.<br />
Vertragsdauer<br />
Neben dem Vertragsbeginn muss auch der Vertragsablauf im Antrag eingetragen werden.<br />
Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr.<br />
Die Höchstvertragsdauer beträgt 3 Jahre.<br />
Bei minderjährigen Versicherungsnehmern (ab dem 16. Lebensjahr) ist nur eine<br />
einjährige Laufzeit möglich.<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Neben dem Vertragsbeginn muss auch <strong>die</strong> Beitragszahlungsdauer und Vertragslaufzeit<br />
im Antrag eingetragen werden.<br />
Die Mindestvertragsdauer richtet sich nach der versicherten Tarifgruppe:<br />
• Erwachsene = 7 Jahre<br />
• Kinder = 5 Jahre<br />
• Unfallschutz-AKTIV = 8 Jahre<br />
Erfolgt <strong>die</strong> Beitragszahlung per Einmalbeitrag, so beträgt <strong>die</strong> Mindest-Vertragslaufzeit<br />
9 Jahre.<br />
Der Vertrag kann jährlich unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist, jeweils zum<br />
Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.<br />
Tarif-Varianten<br />
Innerhalb des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong> kann <strong>für</strong> jede Person nur eine Tarif-Variante<br />
versichert werden.<br />
Ausnahmen:<br />
1) Bei folgenden Vertrags-Konstellationen sind im TW <strong>2013</strong> unterschiedliche<br />
Tarif-Varianten zulässig:<br />
• Bei einem der Verträge handelt es sich um einen UBR-Vertrag.<br />
• Einer der Verträge beinhaltet ein Sonderrisiko.<br />
• Einer der Verträge beinhaltet eine erhöhte Gliedertaxe.<br />
• Die Verträge beinhalten <strong>die</strong> VN-Kombination Firma/ Privatperson.<br />
2) Bei folgender Vertragskonstellation besteht in der Risiko-UV <strong>die</strong> Möglichkeit, einen<br />
Vertrag im Unfallschutz sowie einen Vertrag im Unfallschutz-AKTIV zu versichern:<br />
• Die VP befindet sich zwischen dem 55. und 70. Lebensjahr<br />
• Es wird <strong>die</strong> Unfallpflegerente im Unfallschutz-AKTIV versichert<br />
• Beide Verträge werden im aktuellen Tarifwerk<br />
und<br />
• in der gleichen Tarif-Variante (Optimal und Optimal-AKTIV oder Exklusiv und Exklusiv-<br />
124
AKTIV) geführt. Es besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> Tarif-Variante Kompakt in Verbindung<br />
mit Optimal-AKTIV oder Exklusiv-AKTIV zu versichern (gilt nicht <strong>für</strong> das VW).<br />
Zahlungsweise/<br />
Zahlungsart<br />
Zahlungsweise:<br />
- monatlich<br />
- ¼ jährlich<br />
- ½ jährlich = 2 % Rabatt<br />
- jährlich = 4 % Rabatt<br />
Tarif <strong>für</strong> Mitarbeiter<br />
von Banken und<br />
Versicherungen<br />
Zahlungsart:<br />
- Abruf<br />
- Überweisungen durch VN<br />
Achtung:<br />
Wird ein Vertrag innerhalb eines Versorgungswerkes geführt, muss Abruf vereinbart<br />
werden. Sofern der Abruf entzogen wird, ist der Vertrag nach dem gültigen Tarif der<br />
Einzelunfallversicherung umzustellen.<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Zahlungsweise: Auch per Einmalbeitrag möglich.<br />
Achtung:<br />
Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 9 Jahre. Der Mindest-Einmalbeitrag beträgt 1.000<br />
EUR netto. Der Höchst-Einmalbeitrag darf max. 500.000 EUR betragen. Darüber<br />
hinausgehende Summen müssen in der HV, Abt. kubup-92140, individuell angefragt<br />
werden.<br />
Berechtigt <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Tarif sind hauptberuflich Beschäftigte und Pensionäre von Banken<br />
und Versicherungen und sonstige hauptberuflich im Versicherungsgewerbe Tätige sowie<br />
<strong>die</strong> im Haushalt lebenden Ehepartner bzw. Lebenspartner, Kinder bis max. zum 28.<br />
Lebensjahr (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder).<br />
Der Versicherungsnehmer des Vertrages muss <strong>die</strong> im Banken- der<br />
Versicherungsgewerbe tätige bzw. tätig gewesene Person sein.<br />
Versicherungsschutz kann von <strong>die</strong>sem Personenkreis nach allen Tarif-Varianten und<br />
allen angebotenen Gefahrengruppen beantragt werden.<br />
Dieser Tarif wird nur innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine einschließlich der UBR<br />
geführt und kann in der Beratungssoftware (BSW) entsprechend ausgewählt werden.<br />
Nachlässe<br />
Dauernachlass:<br />
3-jährige Vertragsdauer = 10 % Nachlass<br />
Gruppennachlass:<br />
Ab 2 Personen in einem Vertrag*, mit einem Mindest-Netto-Monatsbeitrag von 5,- EUR pro<br />
Person, 2,50 EUR bei Kindern in Gefahrengruppe K, wenn unter gleicher Anschrift und in<br />
häuslicher Gemeinschaft lebend= 10 % Nachlass<br />
Ab 5 Personen in einem Vertrag*, mit einem Mindest-Netto-Monatsbeitrag von 5,- EUR pro<br />
Person, 2,50 EUR bei Kindern in Gefahrengruppe K, wenn unter gleicher Anschrift und in<br />
häuslicher Gemeinschaft lebend= 15 % Nachlass<br />
* Für den Gruppennachlass werden auch <strong>die</strong> Personen berücksichtigt, <strong>die</strong> in einem<br />
anderen Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>svertrag (gleiche Anschrift) der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />
versichert sind. Hierbei ist auf dem Antrag anzugeben, zu welcher Versicherungsnummer<br />
der Gruppennachlass gewährt werden soll.<br />
Tarifnachlass (nur <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine):<br />
125
<strong>für</strong> Mitarbeiter von Unternehmen <strong>die</strong> nicht direkt dem öffentlichen Dienst zuzuordnen<br />
sind = 20 % Nachlass<br />
Rahmenvertragsnachlass (nur PVAG/VÖDAG):<br />
gemäß Rahmenabkommen bei PVAG/VÖDAG entsprechend vereinbarter prozentualer<br />
Nachlass= 3 % bzw. 5 % Nachlass<br />
Treuenachlass:<br />
Alle Personen, <strong>die</strong> im Rahmen des Bestandsgeschäfts in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A8 (zum<br />
Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> VP das 80. Lebensjahr vollendet hat)<br />
umgestellt werden, erhalten entsprechend der versicherten Jahre einen Treuenachlass<br />
= 1 % pro Jahr (max. 30 %)<br />
Achtung:<br />
Diese Nachlässe haben keine Gültigkeit <strong>für</strong> Verträge der <strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />
garantierter Beitragsrückzahlung (UBR).<br />
Für <strong>die</strong> Gewährung des Gruppennachlasses werden UBR-Verträge, Kinder-Dauer-Schutz-<br />
Versicherungen (KDS), VitaLife-Verträge sowie Verträge SI-Sport nicht berücksichtigt.<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Nachlass in der UBR<br />
<strong>für</strong> versicherte Personen, <strong>die</strong> im öffentlichen Dienst tätig sind bzw. waren.<br />
Der Nachlass wird in allen Tarifgruppen gewährt:<br />
Erwachsene, Kinder und Unfallschutz-AKTIV = 15% Nachlass<br />
Hinweis:<br />
Der Nachlass wird nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> berechtigte versicherte Person und deren Kinder gewährt.<br />
Mindestbeitrag<br />
Der Mindestbeitrag (Monatsbeitrag) beträgt pro Vertrag<br />
5,00 EUR bei monatlicher Zahlungsweise<br />
7,50 EUR bei vierteljährlicher Zahlungsweise<br />
15,00 EUR bei halbjährlicher Zahlungsweise<br />
30,00 EUR bei jährlicher Zahlungsweise<br />
Für Kinder (Gefahrengruppe K) wird ein Mindestbeitrag (Monatsbeitrag) von 2,50 EUR<br />
akzeptiert.<br />
Berufsangabe<br />
Neben der genauen Berufsbezeichnung aller versicherten Personen ist im Antrag auch<br />
<strong>die</strong> Stellung im Beruf (z. B. Angestellter, Beamter, Azubi o. ä.) anzugeben. Wichtig ist,<br />
dass nicht der erlernte, sondern der aktuell ausgeübte Beruf angegeben wird. Bei PVAG<br />
und VÖDAG ist zusätzlich <strong>die</strong> Dienstbehörde anzugeben.<br />
Auch beim Unfallschutz-AKTIV ist das Feld „Beruf“ auszufüllen.<br />
126
Kombinationen je<br />
Person<br />
Alle bestehenden <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge in alten Tarifwerken (außer UBR-Verträge),<br />
müssen in das Tarifwerk <strong>2013</strong> umgestellt werden.<br />
Jede versicherte Person darf nur Versicherungsschutz innerhalb einer Tarif-Variante<br />
versichern.<br />
Bestehen mehrere Verträge bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe, darf <strong>die</strong><br />
Versicherungssumme aller Verträge insgesamt <strong>die</strong> tariflichen Höchstsummen nicht<br />
überschreiten.<br />
Mehrere Verträge <strong>für</strong> eine Person sind nur in begründeten Einzelfällen (Sonderrisiken,<br />
erhöhte Gliedertaxen) möglich.<br />
Der Unfallschutz-AKTIV kann nicht mit den Tarifen des Unfallschutzes kombiniert werden.<br />
Achtung: Bitte beachten Sie zu den hier aufgeführten Bestimmungen, <strong>die</strong> unter Punkt 1<br />
„Tarifgestaltung des Unfall-Tarifwerks <strong>2013</strong>“ beschriebenen Ausnahme-Konstellationen.<br />
Relationen/<br />
Leistungsarten<br />
Alle Leistungsarten sind bis zu den tariflichen Höchstsummen zusammen oder alleine<br />
versicherbar.<br />
Ausnahmen:<br />
Tagegeld ab 8.und 43 Tag:<br />
Das Tagegeld kann max. bis zu 0,5 ‰ der Invalidität/des Unfall-Rentenkapitals und/oder<br />
5 % der Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder Unfallrente bzw. Unfallzeitrente mit<br />
BU-Schutz abgesichert werden. Beide Leistungsarten können in Kombination bei der<br />
Relationsbildung angerechnet werden.<br />
Zulagenersatz:<br />
Kann nur in Verbindung mit einer der Leistungsarten Invalidität, Unfallrente, Unfallzeitrente<br />
oder Unfall-Rentenkapital versichert werden.<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Folgende Leistungsarten sind in der UBR nicht versicherbar:<br />
• Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />
• Zulagenersatz<br />
• Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />
Unterschriften<br />
Der Antragsteller und alle mitversicherten volljährigen Personen müssen eigenhändig in<br />
den hier<strong>für</strong> vorgesehenen Feldern ihre Unterschrift leisten. Für jede minderjährige<br />
Person (bis zum 18. Lebensjahr) müssen zusätzlich beide Erziehungsberechtigte<br />
unterschreiben. Hat <strong>die</strong> minderjährige Person das 16. Lebensjahr erreicht, ist zusätzlich<br />
auch <strong>die</strong> Unterschrift <strong>die</strong>ser Person erforderlich.<br />
127
Sonderrisiko<br />
Übt der Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Personen ein Sonderrisiko<br />
aus, nach dem speziell im Antrag gefragt wurde, ist <strong>die</strong>s unter Hinweis auf <strong>die</strong><br />
entsprechende Person anzugeben.<br />
Entsprechend <strong>die</strong>sem Sonderrisiko sind ggf. Zuschläge und/oder Höchstsummen<br />
erforderlich (siehe hierzu Punkt 5.5 „Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderisiken im<br />
Beruf“ und Punkt 5.6 „Zuschläge und Höchstversicherungssummen bei Sonderrisiken in<br />
der Freizeit“). Im Zweifelsfall ist eine Rückfrage in der Abteilung Unfall Vertrag erforderlich.<br />
Ausnahmen:<br />
Im Unfallschutz-AKTIV, im Versorgungswerk, bei der Absicherung über Pakete sowie<br />
in der UBR sind Sonderrisiken, <strong>die</strong> einen Beitragszuschlag erfordern, nicht<br />
versicherbar. In <strong>die</strong>sen Fällen muss ein eventuell ausgeübtes Sonderrisiko vom<br />
Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.<br />
Auf dem Antrag muss hierzu ein Hinweis erfolgen, dass das Sonderrisiko nicht<br />
mitversichert werden soll bzw. darf.<br />
Erhöhte<br />
Gliedertaxe<br />
Die erhöhten Gliedertaxen <strong>für</strong> Handwerker, Heilberufe und Musiker können nur mit der<br />
Invalidität ohne Progression bzw. mit Progression 250 versichert werden.<br />
Wird zusätzlich noch eine weitere Invaliditätssumme (ohne erhöhte Gliedertaxe), das<br />
Unfall-Rentenkapital, eine Unfallrente bzw. Unfallzeitrente und/oder eine Unfallrente bzw.<br />
Unfallzeitrente mit BU-Schutz gewünscht, so ist <strong>die</strong>ser Versicherungsschutz in einem<br />
zusätzlichen Vertrag abzuschließen.<br />
Azubi beitragsfreier<br />
Versicherungsschutz<br />
(5 plus 1)<br />
Auszubildende erhalten bis zu 5 Monate vor dem Beginn der Ausbildung und <strong>für</strong> den<br />
1. Ausbildungsmonat beitragsfreien Versicherungsschutz.<br />
Es muss sich um einen Neuvertrag handeln, und <strong>die</strong> Ausbildung muss innerhalb von<br />
5 Monaten nach Antragstellung beginnen. Bei minderjährigen Auszubildenden kann auch<br />
ein Elternteil Versicherungsnehmer des Vertrages werden. Diese Regelung gilt auch <strong>für</strong><br />
Verträge über das Versorgungswerk.<br />
Alle Auszubildenden werden ab dem 18. Lebensjahr innerhalb der Gefahrengruppe A, G<br />
oder V eingestuft.<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung findet <strong>die</strong>se Regelung<br />
keine Anwendung.<br />
Azubi<br />
gewerblich<br />
Bei gewerblichen Auszubildenden ist das Ausbildungsende anzugeben. Zu <strong>die</strong>sem Termin<br />
wird der Versicherungsschutz der Person in <strong>die</strong> Gefahrengruppe B umgestellt.<br />
128
Meisterschüler<br />
Für Vollzeit-Meisterschüler besteht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des Besuches der Meisterschule,<br />
längstens <strong>für</strong> ein Jahr, beitragsfreier Versicherungsschutz in Höhe der halbierten<br />
Versicherungssummen. Die Beendigung des Schulbesuches ist uns unverzüglich<br />
mitzuteilen. Zum Ende des Schulbesuches wird der Vertrag auf <strong>die</strong> vollen<br />
Versicherungssummen zu dem entsprechenden Tarifbeitrag umgestellt.<br />
Diese besondere Vereinbarung gilt nicht <strong>für</strong> Abendschüler! Sofern in dem Vertrag noch<br />
weitere Personen mitversichert sind, gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong>se der Normalbeitrag.<br />
Eine Beitragsfreistellung <strong>für</strong> Meisterschüler ist nur im Neugeschäft der Risiko-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> über Versorgungswerk in Verbindung mit einer 3-jährigen<br />
Vertragslaufzeit möglich. Der Meisterschüler muss Versicherungsnehmer des Vertrages<br />
sein.<br />
Die Vereinbarung der Beitragsfreistellung ist im Antragsformular mit Zeitraum (von/bis)<br />
unter Sondervereinbarungen aufzunehmen.<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
Bei der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung findet <strong>die</strong>se Regelung<br />
keine Anwendung.<br />
10 Allgemeine Regelungen in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Bestandsumstellungen<br />
Vertrag mit mehreren Versicherten<br />
Sind <strong>die</strong> bisher versicherten Personen nicht innerhalb des Tarifwerkes <strong>2013</strong> versichert, so<br />
ist der gesamte Vertrag in das UV Tarifwerk <strong>2013</strong> umzustellen.<br />
Nachversicherung<br />
einer Person<br />
Vertrag mit mehreren Versicherten unter einer VNR mit fortlaufenden RINR<br />
Für Alt-Verträge, bei denen in der Vergangenheit <strong>für</strong> mehrere Personen unter einer<br />
Versicherungsnummer jede Person in einem eigenen Risikounfall-Vertrag (fortlaufende<br />
Risikonummern) eingestellt wurde, ist eine Tarifumstellung künftig<br />
nur zulässig, wenn alle bestehenden Risikonummern in einem Vertrag zusammengefasst<br />
und umgestellt werden.<br />
Die Nachversicherung einer Person ist nur im aktuellen UV Tarifwerk <strong>2013</strong> möglich.<br />
Änderung<br />
eines bestehenden<br />
Vertrages<br />
- maschinelle<br />
Aktionen aufgrund<br />
Alter/<br />
Beruf<br />
Wird <strong>die</strong> Änderung eines Vertrages der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> gewünscht, muss eine<br />
Umstellung in das UV Tarifwerk <strong>2013</strong> erfolgen.<br />
Eine Vertragsänderung innerhalb eines alten Tarifwerkes ist nicht möglich.<br />
Ausnahme:<br />
AUB – bedingte Umstellungen (z. B. Berufswechsel)<br />
Für <strong>die</strong>se Umstellung ist kein Antrag erforderlich.<br />
Achtung:<br />
Die tariflichen Höchstsummen müssen eingehalten werden.<br />
- Umstellung<br />
PVAG/SIAV<br />
Hinweis:<br />
Im Rahmen einer maschinellen Aktion zu einer VP ist grundsätzlich eine<br />
Vertragsumstellung nur <strong>die</strong>ser Person in das Tarifwerk <strong>2013</strong> möglich.<br />
Ändert sich <strong>die</strong> Berechtigung/Versicherbarkeit einer Person innerhalb eines Vertrages, so<br />
ist grundsätzlich eine Vertragsumstellung nur <strong>die</strong>ser Person in das Tarifwerk <strong>2013</strong> möglich.<br />
- Umstellung einer<br />
VP im A8, <strong>die</strong><br />
Für <strong>die</strong> VP bleibt der bereits gewährte Treuenachlass auch bei Umstellung in das Tarifwerk<br />
129
ereits mehr als 30 % <strong>2013</strong> bestehen. Für einen ggf. mitversicherten Ehepartner/Lebenspartner gilt <strong>die</strong> neue<br />
Treuenachlass Regelung zum Treuenachlass.<br />
erhält<br />
Eine Hinzuversicherung des Tarifwerks <strong>2013</strong> zu bestehenden alten Unfall-Tarifwerken<br />
(z. B. bei unterschiedlichen VN, Sonderrisiken) ist nicht möglich.<br />
Ausnahme: Bei folgenden Vertrags-Konstellationen besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, den<br />
bestehenden Vertrag im bisherigen Tarifwerk zu belassen:<br />
• Es wird ein UBR-Vertrag neu hinzuversichert.<br />
• Die Verträge beinhalten <strong>die</strong> VN-Kombination Firma/ Privatperson.<br />
Zusammenlegung<br />
von Verträgen<br />
Wird eine Zusammenlegung von mehreren Verträgen gewünscht, ist eine entsprechende<br />
Erklärung aller bisherigen Versicherungsnehmer erforderlich. Alle Verträge müssen in<br />
einem einheitlichen Tarifwerk geführt werden. Für <strong>die</strong>se Zusammenlegung ist das<br />
Formular (Fo-Nr. 3202104 Jan13) zu nutzen. Um ein eindeutigen Vertragsverhältnis zu<br />
schaffen, soll aber bevorzugt ein Antrag (und somit ggf. Umstellung in das TW <strong>2013</strong>)<br />
aufgenommen werden.<br />
Bei einer Zusammenlegung mehrerer Verträge ist folgendes zu beachten:<br />
keine Verkürzung des Ablauftermins<br />
deutlicher Hinweis, welche Verträge zusammengelegt werden sollen<br />
deutlicher Hinweis, wer als Versicherungsnehmer eingesetzt werden soll<br />
Unterschrift der bisherigen Versicherungsnehmer und des neuen<br />
Versicherungsnehmers sowie aller mitversicherten Personen.<br />
Vertragstrennung/<br />
Abspaltung von<br />
Personen<br />
Eine Abspaltung einer Person ohne Antrag ist nur möglich, wenn keine Umstellung in<br />
das Tarifwerk <strong>2013</strong> erfolgt oder aber der Vertrag bereits im TW <strong>2013</strong> geführt wird. Hier<strong>für</strong><br />
ist das Formular „Erklärung zum Wechsel des VN in der Risiko-UV“. (Fo-Nr. 3202104<br />
Jan 13) zu nutzen.<br />
In den folgenden Fällen ist <strong>die</strong> Abspaltung einer versicherten Person (ohne Umstellung<br />
weiterer versicherter Personen) in das Tarifwerk <strong>2013</strong> per Antrag zulässig:<br />
• Abspaltung Ehepartner (nur bei Scheidung/Trennung)<br />
• Abspaltung volljährige Kinder (bei begründetem Anlass: z. B. Auszug aus dem<br />
Elternhaus, Berufsaufnahme, Heirat)<br />
• Abspaltung weitere Personen (z. B. Angestellte, bei Übernahme des eigenen<br />
Vertragsteils grundsätzlich möglich)<br />
Hierbei ist Folgendes zu beachten:<br />
• keine Verkürzung des bisherigen Ablauftermins<br />
• deutlicher Hinweis, innerhalb welchen Vertrages bisher Versicherungsschutz<br />
bestand und dass <strong>die</strong>ser <strong>für</strong> den neuen Vertrag beendet werden soll<br />
• Unterschrift des bisherigen und des neuen Versicherungsnehmers<br />
Mehrfachversicherung<br />
Versicherungsnehmerwechsel<br />
Übernimmt ein neuer VN den gesamten bestehenden Vertrag, ist eine entsprechende<br />
Willenserklärung <strong>die</strong>ser Person und des bisherigen Versicherungsnehmers erforderlich.<br />
Hier<strong>für</strong> können Sie das Formular „Erklärung zum Wechsel des Versicherungsnehmers in<br />
der Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>“ (Fo-Nr. 3202104 Jan13) nutzen (nicht <strong>für</strong> UBR).<br />
Um ein eindeutiges Vertragsverhältnis zu schaffen, sollte aber bevorzugt ein Antrag<br />
aufgenommen werden.<br />
Hinweis: Auch bei einem Versicherungsnehmerwechsel aufgrund Tod des bisherigen<br />
VN kann das Formular genutzt werden (gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR).<br />
Vertragsgestaltung <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)<br />
In der <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung wird <strong>für</strong> jede versicherte<br />
Person ein separater Vertrag geführt. Die Regelungen, <strong>die</strong> sich auf Mehrpersonenverträge<br />
130
eziehen finden hier keine Anwendung.<br />
Eine Neuordnung des Vertrages bzw. eine Umstellung in das aktuell gültige Tarifwerk<br />
ist in der UBR nicht möglich.<br />
131
11 SI-Sport - Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profisportler<br />
11.1 Versicherbarer Personenkreis<br />
Versicherbar sind Profisportler, <strong>die</strong> den überwiegenden Teil ihres finanziellen Lebensunterhalts aus der<br />
sportlichen Tätigkeit, der Sportförderung oder sonstigen Einnahmen erzielen.<br />
11.2 Tarifgestaltung<br />
Die <strong>Unfallversicherung</strong> SI-Sport wird nur über den Carrier SIAV (ohne UBR, ohne Versorgungswerk und<br />
ohne Gruppen-UV) versichert.<br />
Innerhalb der Risiko- sowie Gruppen-UV können grundsätzlich keine Profisportler (Ausnahme Motorsport)<br />
versichert werden.<br />
Sollen in bestehenden Verträgen, <strong>die</strong> innerhalb der normalen Risiko-UV abgeschlossen wurden, Änderungen<br />
vorgenommen werden, müssen <strong>die</strong>se Verträge in <strong>die</strong> SI-Sport umgestellt werden.<br />
Bei SI-Sport handelt es sich um ein eigenständiges Bedingungswerk (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Sport AUB <strong>2013</strong>).<br />
11.3 Die Leistungsarten<br />
Invalidität (versicherbar ohne Prog. und mit Prog 250).<br />
Des Weiteren kann <strong>die</strong> Invalidität mit einer Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %<br />
abgeschlossen werden. Die Leistung erfolgt ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %, dann aber auch<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> ersten 20 Prozent.<br />
Die Leistungsart Invalidität muss immer versichert werden.<br />
Todesfall<br />
Erweiterung des Leistungsumfangs: Tritt der Todesfall infolge eines erlittenen Zusammenbruches auf der<br />
Sportstätte, während der Ausübung der sportlichen Betätigung oder als deren unmittelbare Folge ein, ohne<br />
dass ein bedingungsgemäßer Unfall vorliegt, wird entgegen Ziffer 2.2.2 eine Leistung in Höhe von 10 % der<br />
vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Gemeint sind Todesfälle aufgrund eines inneren<br />
Versagungszustandes während der Sportausübung, wie zum Beispiel Schlaganfall, Herzinfarkt,<br />
Kreislaufversagen.<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss<br />
Erleidet <strong>die</strong> versicherte Person durch einen Unfall eine vollständige Zerreißung des Kreuzbandes, so wird<br />
einmal je Unfall ein Schmerzensgeld in Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme<br />
geleistet.<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />
Sport-Tagegeld (eigenständiger Vertrag)<br />
Ist <strong>die</strong> versicherte Person aufgrund eines Unfalls oder wegen Krankheit vorübergehend sportunfähig, so wird<br />
das Sport-Tagegeld maximal bis zu 365 Tagen gezahlt. Die genauen Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung<br />
entnehmen Sie bitte den <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Sport AUB <strong>2013</strong>.<br />
Kosmetische Operationen mit Einschluss zahnärztlicher Kosten (beitragsfrei mitversichert)<br />
Die Höhe der Leistung ist insgesamt auf 20.000 EUR je Unfall begrenzt.<br />
132
Wir leisten Ersatz <strong>für</strong> nachgewiesene<br />
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten sowie<br />
- notwendige Kosten <strong>für</strong> Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus.<br />
Wir leisten <strong>für</strong> Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten (auch Reparaturkosten <strong>für</strong> Zahnprothesen), <strong>die</strong><br />
durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind, bis<br />
max. 5.000 EUR je Unfall.<br />
Bergungskosten (beitragsfrei mitversichert)<br />
Die Höhe der Leistung ist insgesamt auf 20.000 EUR je Unfall begrenzt.<br />
11.4 Leistungserweiterungen<br />
Folgende Leistungserweiterungen sind gemäß den <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Sport AUB 2010 und den Besonderen<br />
und Zusatz-Bedingungen beitragsfrei mitversichert.<br />
• Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe<br />
• Erfrierungen<br />
• Zeckenstiche<br />
• Einschluss von Bauch – und Unterleibsbrüchen<br />
• Alkoholklausel<br />
• Fünffaches Krankenhaustagegeld nach ambulanten Operationen<br />
• Happy Holiday<br />
500 EUR Unfall-Krankenhausgeld, 1.000 EUR Gipsgeld, 25.000 EUR Invalidität, 50 EUR<br />
Telefonkostenzuschuss<br />
• Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung<br />
• Servicepaket<br />
• Leistungen <strong>für</strong> Neugeborene und Ehegatten<br />
• Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong> VP bei rechtmäßiger Verteidigung oder<br />
bei der Bemühung zur Rettung von Menschen oder Tieren erleidet.<br />
• Unfallbedingte Gesundheitsschädigungen durch einen unfreiwilligen Flüssigkeits-,<br />
Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug<br />
• Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten<br />
133
11.5 Risikogruppen/Gefahrengruppen<br />
Innerhalb von SI-Sport werden <strong>die</strong> Sportarten in 5 verschiedene Risikogruppen/Gefahrengruppe eingestuft.<br />
Eintrittsalter Risikogruppe 1: 16 – 64 Jahre - Gefahrengruppe: U1<br />
Risikogruppe 1 • Billard<br />
• Schwimmen<br />
• Tennis<br />
• Tischtennis<br />
Eintrittsalter Risikogruppe 2: 16 – 64 Jahre - Gefahrengruppe: U2<br />
Risikogruppe 2 • Biathlon<br />
• Bogenschießen<br />
• Curling<br />
• Dressurreiten<br />
• Eislaufen<br />
• Eisschießen<br />
• Faltbootfahren ohne Wildwasser<br />
• Fechten<br />
• Golf<br />
• Gymnastik<br />
• Hallenradsport (z. B. Kunstrad, Radball)<br />
• Kajakfahren<br />
• Kanufahren<br />
• Leichtathletik<br />
• Rollsport (ohne Rollhockey)<br />
• Rudern<br />
• Schießen<br />
• Segeln und Surfen<br />
• Ski-Langlauf<br />
• Springreiten<br />
• Tanzsport<br />
• Triathlon<br />
Eintrittsalter Risikogruppe 3: 16 – 34 Jahre - Gefahrengruppe: U3<br />
Risikogruppe 3 • Badminton<br />
• Baseball und Softball<br />
• Faustball<br />
• Gewichtheben<br />
• Judo<br />
• Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu<br />
• Karate<br />
• Kricket<br />
• Rasenkraftsport<br />
• Ringen<br />
• Squash<br />
• Taekwon Do<br />
• Turnen<br />
• Volleyball<br />
134
Eintrittsalter Risikogruppe 4: 16 – 34 Jahre - Gefahrengruppe: U4<br />
Risikogruppe 4 • American Football<br />
• Basketball und Korbball<br />
• Bobfahren<br />
• Faltbootfahren mit Wildwasser<br />
• Handball<br />
• Hockey<br />
• Polo<br />
• Rodeln<br />
• Rollhockey, Skaterhockey, Inlinehockey<br />
• Rugby<br />
• Skibobfahren<br />
• Vielseitigkeitsreiten (Military)<br />
• Wasserball<br />
• Wasserski und Wakeboard<br />
Eintrittsalter Risikogruppe 5 : 16 – 34 Jahre - Gefahrengruppe: U5<br />
Risikogruppe 5 • Eishockey<br />
• Fußball<br />
• Mountainbike<br />
• Radsport (ohne Hallensport)<br />
• Ski-Alpin, Snowboard und Skispringen<br />
11.6 Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten<br />
Mindestsumme in EUR<br />
Höchstsumme in EUR<br />
Invalidität mit/ohne Selbstbehalt ohne Progression *1 10.000 500.000<br />
Invalidität mit/ohne Selbstbehalt mit<br />
10.000 250.000<br />
Progression 250 *1<br />
Invalidität mit Progression 250 10.000 500.000<br />
Todesfall 5.000 100.000<br />
Krankenhaustagegeld 10 300<br />
Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss 3.000 3.000<br />
Sport-Tagegeld<br />
ab 43. Tag *2<br />
ab 92. Tag<br />
ab 120. Tag<br />
ab 183. Tag<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />
10<br />
10<br />
10<br />
10<br />
1.000<br />
2.000<br />
2.000<br />
2.000<br />
2.500 30.000<br />
*1 Bei Kombinationen der Leistungsarten Invalidität mit und ohne Progression beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme<br />
zusammen 500.000 EUR (je 250.000 EUR).<br />
*2 Bei Kombinationen der Leistungsarten Sport-Tagegeld ab 43., 92., 120. und 183. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme<br />
zusammen 2.000 €.<br />
135
12 Werberichtlinien SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Vertrag<br />
Die SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> wird nur innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong><br />
Allgemeine Versicherung AG angeboten.<br />
Der Vertrag der SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> wird als eigenständiger Vertrag<br />
geführt.<br />
Soll innerhalb der SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> auch ein Sport-Tagegeld<br />
versichert werden, so muss <strong>die</strong>ses in einem eigenständigen Vertrag geführt werden.<br />
Für den Abschluss eines Sport-Tagegeldes ist ein gesondertes Antragsformular<br />
zu verwenden.<br />
Pro Vertrag kann immer nur eine Person versichert werden.<br />
Bei der versicherten Person muss es sich um einen Profisportler handeln.<br />
Tritt ein Verein als Versicherungsnehmer auf und es sollen mehrere Sportler<br />
versichert werden, so muss <strong>für</strong> jeden Sportler ein eigener Vertrag abgeschlossen<br />
werden.<br />
Vertragsbeginn<br />
Vertragsdauer<br />
Zahlungsweise /<br />
Zahlungsart<br />
Der Versicherungsnehmer muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben.<br />
Als Vertragsbeginn kann jeder Tag eines Monats vereinbart werden.<br />
Frühester Beginn: Einen Tag nach Antragstellung.<br />
Spätester Beginn: Ein Jahr nach Antragstellung.<br />
Ausnahme: Wird ein Sport-Tagegeld beantragt bzw. mit beantragt, darf der<br />
Versicherungsbeginn max. 6 Monate in der Zukunft liegen.<br />
Der Vertragsablauf muss im Antragsformular eingetragen werden.<br />
Die Vertragsdauer beträgt generell 1 Jahr.<br />
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag um<br />
jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem Vertragspartner fristgerecht<br />
gekündigt wird.<br />
Zahlungsweise: monatlich<br />
¼ jährlich<br />
½ jährlich = 2% Nachlass<br />
jährlich = 4% Nachlass<br />
Zahlungsart: Abruf<br />
Überweisung durch VN<br />
Nachlässe<br />
Bezeichnung der<br />
sportlichen Tätigkeit<br />
Definition des<br />
Profisportlers<br />
Es werden keine Nachlässe gewährt.<br />
Im Antrag ist anzugeben, welche profisportliche Tätigkeit <strong>die</strong> versicherte Person<br />
ausübt.<br />
Außerdem ist anzugeben, welchem Verein <strong>die</strong> versicherte Person angehört.<br />
Versicherbar sind Profisportler, <strong>die</strong> den überwiegenden Teil ihres finanziellen<br />
Lebensunterhalts aus der sportlichen Tätigkeit, der Sportförderung oder<br />
sonstigen Einnahmen erzielen.<br />
Profisportler, <strong>die</strong> in den aufgeführten Ligen der folgenden Mannschaftssportarten<br />
aktiv sind, können nur über <strong>die</strong> SI-Sport versichert werden:<br />
Fußball: 1., 2. und 3. Bundesliga sowie Regionalliga<br />
Handball: 1. und 2. Bundesliga<br />
Eishockey: DEL und 2. Liga EH<br />
Basketball: 1. Bundesliga (BBL)<br />
136
Mindest-/Höchstalter<br />
Das Mindestaufnahmealter ist in allen Risikogruppen das vollendete<br />
16. Lebensjahr.<br />
Risikogruppen 1 und 2:<br />
Das Höchstaufnahmealter liegt bei 64 Jahren. Der Vertrag kann bis zum Ende<br />
der profisportlichen Tätigkeit bestehen bleiben, längstens bis zum Ablauf des<br />
Versicherungsjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.<br />
Risikogruppen 3, 4 und 5:<br />
Das Höchstaufnahmealter liegt bei 34 Jahren. Der Vertrag kann bis zum Ende<br />
der profisportlichen Tätigkeit bestehen bleiben, längstens bis zum Ablauf des<br />
Versicherungsjahres, in dem das 35. Lebensjahr vollendet wird.<br />
Risikogruppen 2, 3, 4 und 5:<br />
Ab dem 32. Lebensjahr ist<br />
• <strong>für</strong> <strong>die</strong> Risikogruppen 3, 4 und 5 bis zum 35. Lebensjahr<br />
• <strong>für</strong> <strong>die</strong> Risikogruppe 2 bis zum 65. Lebensjahr<br />
ein Zuschlag zu entrichten.<br />
Der Zuschlag beträgt: Risikogruppe 2 = 25 %<br />
Risikogruppe 3 = 50 %<br />
Risikogruppe 4 = 75 %<br />
Risikogruppe 5 = 100 %<br />
Bei Bestandsverträgen erfolgt <strong>die</strong> Umstellung zum Ablauf des<br />
Versicherungsjahres, in dem das 32. Lebensjahr vollendet wird.<br />
Der Kunde erhält folgendes Wahlrecht:<br />
a) Der Kunde behält <strong>die</strong> Versicherungssummen und zahlt einen höheren<br />
Beitrag oder<br />
b) der Kunde entscheidet sich den bisherigen Beitrag weiterzuzahlen, bei<br />
entsprechender Reduzierung der Versicherungssummen.<br />
Relation bzw. Zusammensetzung<br />
des Versicherungsschutzes<br />
Sport-Tagegeld ab<br />
43., 92., 120., 183. Tag<br />
Dynamik<br />
Kombinationen mit<br />
anderen Verträgen<br />
Nicht aufgeführte<br />
Sportarten<br />
Übt der Kunde sein Wahlrecht nicht aus, setzt sich der Vertrag mit den<br />
reduzierten Summen fort.<br />
Für <strong>die</strong> versicherte Person muss innerhalb der SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> eine<br />
Invaliditätssumme versichert bzw. mitversichert werden.<br />
Ansonsten besteht keine Relationsbindung.<br />
Das Sport-Tagegeld ab 43., 92., 120. und 183. Tag kann nur abgeschlossen<br />
werden, wenn bereits eine SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> mit einer Invaliditätssumme<br />
besteht bzw. gleichzeitig beantragt wird. Bei Abschluss des Sport-<br />
Tagegeldes sind Gesundheitsfragen zu beantworten und ein ärztlicher Fragebogen<br />
ist einzureichen.<br />
Die SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> kann ohne oder mit einer festen jährlichen<br />
Dynamisierung in Höhe von 3% abgeschlossen werden.<br />
Pro Person darf nur eine SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong> vereinbart werden.<br />
Das Profisportrisiko kann nur durch eine SI-Sport <strong>Unfallversicherung</strong><br />
abgesichert werden. Wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz gewünscht, kann<br />
<strong>die</strong>ser nur durch eine Risiko <strong>Unfallversicherung</strong> in Form einer Freizeit-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> beantragt werden. Dies setzt voraus, dass <strong>die</strong> zu versichernde<br />
Person <strong>die</strong> Voraussetzungen zur Versicherbarkeit der Gefahrengruppe Z<br />
erfüllt.<br />
Besteht bereits eine Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> und soll eine SI-Sport<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> abgeschlossen werden, ist eine Umstellung entsprechend<br />
dem vorherigen Absatz erforderlich.<br />
Übt eine Person eine in den Unterlagen nicht aufgeführte Sportart aus, ist eine<br />
individuelle Anfrage an <strong>die</strong> HV DO (Abt. kubup - 92140) zu richten.<br />
137
Unterschriften<br />
Sonderrisiko<br />
Der Antragsteller und alle versicherten volljährigen Personen müssen eigenhändig<br />
in den hier<strong>für</strong> vorgesehenen Feldern ihre Unterschrift leisten. Für jede minderjährige<br />
Person (bis zum 18. Lebensjahr) müssen zusätzlich beide Erziehungsberechtigte<br />
unterschreiben. Hat <strong>die</strong> minderjährige Person das 16. Lebensjahr<br />
erreicht, ist zusätzlich auch <strong>die</strong> Unterschrift <strong>die</strong>ser Person erforderlich.<br />
Übt eine Person neben dem Berufssport ein weiteres zuschlagspflichtiges Risiko<br />
aus (z. B. Flugrisiko), ist eine individuelle Anfrage an <strong>die</strong> HV DO (Abt. kubup-<br />
92140) zu richten.<br />
138
Teil 2<br />
Tarifbuch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
<strong>2013</strong><br />
Gültig <strong>für</strong><br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft<br />
• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
PVAG Polizeiversicherungs - Aktiengesellschaft<br />
• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
VÖDAG Versicherung <strong>für</strong> den Öffentlichen Dienst<br />
Zweigniederlassung der ADLER Versicherung AG<br />
• Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
Stand 01.01.<strong>2013</strong><br />
Nur zum internen Gebrauch <strong>für</strong> Mitarbeiter.<br />
139
1 Tarifgestaltung der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> Tarifwerk <strong>2013</strong><br />
Mit in Kraft treten des EuGH-Urteils v. 01.03.2011 ist ab dem 21.12.2012 eine Differenzierung<br />
aufgrund des Geschlechts nicht mehr zulässig. Die Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen erfolgt<br />
im TW <strong>2013</strong> anhand der Berufstätigkeit, unabhängig vom Geschlecht der Versicherten.<br />
Im Angebot sind zwei neue Gefahrengruppen: Gefahrengruppe G (Gesundheitswesen) und V<br />
(Handel), <strong>die</strong> Gefahrengruppe F entfällt (gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>).<br />
Mit der Umsetzung von Unisex wurden weitere Änderungen im Unfalltarif vorgenommen wie<br />
z.B. <strong>die</strong> Modifikationen innerhalb der PVAG/VÖDAG. Darüberhinaus wurden allgemeine<br />
tarifliche Änderungen umgesetzt.<br />
Alle Neuerungen werden mit dem neuen Unfall-Tarifwerk <strong>2013</strong> zum 01.01.<strong>2013</strong> eingeführt.<br />
Vorbemerkung<br />
Nach den Richtlinien der Bundesanstalt <strong>für</strong> Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht ist es untersagt, (u.a.)<br />
in der <strong>Unfallversicherung</strong> Verträge abzuschließen, <strong>die</strong> Begünstigungen vorsehen oder<br />
enthalten. Eine Begünstigung liegt vor, wenn Versicherungsnehmer oder versicherte Personen<br />
hinsichtlich der Versicherungsbedingungen (Leistungsumfang) oder des Versicherungsentgelts<br />
im Verhältnis zu gleichen Risiken desselben Versicherungsunternehmens ohne aus sachlich<br />
gerechtfertigtem Grund besser gestellt werden.<br />
Zulässig sind Verträge in der Gruppen-UV, <strong>die</strong> keine Begünstigung im Sinne der o.g. Vorschrift<br />
enthalten und in denen durch einen Versicherungsnehmer und einen Versicherungsschein<br />
mehrere Personen versichert sind.<br />
1.1 Verträge ohne bzw. mit Namensnennung<br />
In der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> wird unterschieden nach Verträgen ohne bzw. mit<br />
Namensnennung. Sind in einem Vertrag mindestens 50 Personen versichert, wird der Vertrag<br />
ohne Namensnennung geführt. Bei Verträgen mit weniger als 50 Versicherten erfolgt <strong>die</strong><br />
Vertragsführung mit Namensnennung.<br />
In der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> kann <strong>die</strong> Vertragsführung grundsätzlich nur<br />
mit Namensnennung erfolgen.<br />
Individuelle Absicherung des Versicherungsschutzes<br />
Der neue Tarif der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> bietet <strong>die</strong> Möglichkeit, im Rahmen der Mindestund<br />
Höchstsummen jede Leistungsart individuell zu versichern. Eine Relationsbindung<br />
zwischen den Leistungsarten (außer Tagegeld) besteht nicht.<br />
Die Leistungsart „Tagegeld“ ist nur in Verbindung mit der Leistungsart „Invalidität“ oder/und<br />
der Leistungsart „Unfallrente“ versicherbar. Die Höhe des „Tagegeldes“ darf max. 0,5 ‰ der<br />
versicherten Invaliditätssumme betragen. In Verbindung mit der Leistungsart „Unfallrente“ darf<br />
das „Tagegeld“ max. 5% der versicherten Unfallrente betragen. Die Leistungsarten Invalidität<br />
und Unfallrente sind in Kombination und aus allen Gefahrengruppen bzw. Deckungsumfängen<br />
bei der Relationsbildung <strong>für</strong> das Tagegeld zu berücksichtigen.<br />
Wünscht der Versicherungsnehmer mehrere Leistungsarten müssen <strong>die</strong>se in einem<br />
Vertrag zusammengefasst werden.<br />
Die Leistungsarten Kosmetische Operationen und Bergungskosten sind <strong>für</strong> jede versicherte<br />
Person nur einmal ohne Mehrbeitrag mitversichert. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person<br />
mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en, kann <strong>die</strong> Leistung nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt<br />
werden.<br />
Der Versicherungsschutz der versicherten Person endet mit Aufgabe der beruflichen Tätigkeit<br />
bzw. mit Ausscheiden aus der Vereinigung, spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres, in<br />
140
dem der Versicherte das 75. Lebensjahr vollendet. Der Versicherungsnehmer hat den<br />
Versicherer rechtzeitig durch eine schriftliche Mitteilung hierüber zu informieren.<br />
Ausnahmeregelungen nur nach Rücksprache mit der HV Dortmund 0231/ 135-7683.<br />
2 Die Leistungsarten der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Invalidität<br />
Bei einer unfallbedingten dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen<br />
Leistungsfähigkeit (Invalidität) wird der dem Invaliditätsgrad entsprechende Teil der versicherten<br />
Invaliditätssumme geleistet. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres eingetreten sein.<br />
Invalidität mit Progression 600<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />
- <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />
Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />
wir <strong>die</strong> fünffache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 50%, nicht aber 90% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />
wir <strong>die</strong> siebenfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />
Mehrleistung:<br />
Bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mehr als 90% bis 100% wird abweichend<br />
<strong>für</strong> alle Prozentpunkte insgesamt <strong>die</strong> sechsfache Invaliditätssumme anteilig<br />
entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad zugrunde gelegt.<br />
Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
versicherte Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge<br />
zusammen.<br />
Invalidität mit Progression 400<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />
- <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />
Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />
wir <strong>die</strong> dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100%<br />
<strong>die</strong> sechsfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />
Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
versicherte Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge<br />
zusammen.<br />
141
Invalidität mit Progression 250<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />
- <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten<br />
Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />
wir <strong>die</strong> zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 50%, nicht aber 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen<br />
wir <strong>die</strong> dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad<br />
- <strong>für</strong> den 75% übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100%<br />
<strong>die</strong> vierfache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />
Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
versicherte Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge<br />
zusammen.<br />
Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 bzw. 2 (nur PVAG /<br />
VÖDAG)<br />
Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme,<br />
sofern eine Invalidität von 10 bzw. 20% (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine<br />
Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit eingetreten ist.<br />
Tritt keine Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung<br />
entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne<br />
Progression, gezahlt.<br />
Eine Progression kann nicht mitversichert werden.<br />
Unfallrente 50<br />
Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente<br />
gezahlt.<br />
Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als<br />
einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein<br />
Anspruch auf <strong>die</strong>se Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom<br />
Unfalltage an gerechnet, an den Folgen des Unfalles verstirbt.<br />
Todesfall<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, so wird <strong>die</strong><br />
versicherte Todesfallsumme geleistet.<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Krankenhaustagegeld wird <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen<br />
eines Unfalles aus medizinischen Gründen in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet,<br />
längstens jedoch <strong>für</strong> 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in<br />
Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre<br />
Krankenhausbehandlung.<br />
142
Genesungsgeld<br />
Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird Genesungsgeld <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an<br />
dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer<br />
Heilbehandlung befand.<br />
Anspruch auf Genesungsgeld besteht <strong>für</strong> längstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.<br />
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind<br />
keine vollstationäre Krankenhausbehandlung.<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />
Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten<br />
Versicherungssumme gezahlt, wenn aufgrund eines Unfalles z. B. folgende schwere<br />
Verletzungen auftreten:<br />
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,<br />
- Amputation mind. des ganzen Fußes oder der ganzen Hand,<br />
- Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesner Hirnprellung (Contusio) oder<br />
Hirnblutung,<br />
- schwere Mehrfachverletzung / Polytrauma,<br />
Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten<br />
gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder<br />
Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:<br />
Bruch eines langen Röhrenknochens,<br />
Bruch des Beckens,<br />
Bruch der Wirbelsäule,<br />
gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs<br />
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche<br />
- Erblindung bzw. hochgradige Sehbehinderung beider Augen.<br />
Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom<br />
Unfalltage an gerechnet.<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (nur PVAG / VÖDAG, nur in der betrieblichen<br />
Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>, nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsgruppe „Feuerwehr)<br />
Die Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten<br />
Versicherungssumme gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person infolge eines unter den Vertrag<br />
fallenden Unfalles in Ausübung ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />
• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen<br />
Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter<br />
Gesundheitsschädigungen erlitten hat,<br />
oder<br />
• Schuss- und/oder Stichverletzungen erlitten hat, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />
<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen<br />
geführt haben.<br />
Tagegeld ab 8. Tag bzw. ab 43. Tag<br />
Das Tagegeld wird bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der<br />
ärztlichen Behandlung gezahlt, und zwar bei<br />
TG 8<br />
- ab 8. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 7 Tagen)<br />
143
Besonderheit <strong>für</strong> das Tagegeld ab 8. Tag:<br />
Innerhalb der Karenzzeit wird das Tagegeld auch <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, in der sich der<br />
Versicherte in stationärer Krankenhausbehandlung befindet.<br />
TG 43 - ab 43. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 42 Tagen)<br />
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Für <strong>die</strong> Bemessung des<br />
Grades der Beeinträchtigung ist <strong>die</strong> Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten<br />
maßgebend. Das Tagegeld wird längstens <strong>für</strong> 365 Tage gezahlt, vom Unfalltage an gerechnet.<br />
Zulagenersatz ab 8. Tag (nur PVAG/VÖDAG)<br />
Der Zulagenersatz ab dem 8. Tag kann nur in Verbindung mit einer der folgenden<br />
Leistungsarten versichert werden:<br />
• Invalidität<br />
und / oder<br />
• Unfallrente<br />
Entfällt aufgrund einer ununterbrochenen, unfallbedingten und hundertprozentigen<br />
Arbeitsunfähigkeit eine bis zum Unfall erhaltene Zulage, zahlen wir ab dem 8. Tag eine<br />
wöchentliche Pauschalsumme <strong>für</strong> jede angefangene Woche der unfallbedingten<br />
Arbeitsunfähigkeit, maximal <strong>für</strong> 365 Tage, vom 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit an gerechnet. Für<br />
<strong>die</strong> ersten 7 Tage der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit erfolgt keine Zahlung.<br />
In Anlehnung an <strong>die</strong> tatsächlichen, durchschnittlich bezogenen, wöchentlichen Zulagen kann<br />
der Kunde <strong>die</strong> folgenden wöchentlichen Pauschalsummen vereinbaren:<br />
25 EUR / 50 EUR<br />
Kosmetische Operationen<br />
Kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen sind in Höhe von 7.500 EUR ohne<br />
zusätzlichen Beitrag mitversichert.<br />
Die Operationen und <strong>die</strong> klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf<br />
des 5. Jahres nach dem Unfall erfolgt sein. Bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor<br />
Vollendung des 21. Lebensjahres.<br />
Bergungskosten<br />
Bergungskosten sind in Höhe von 7.500 EUR ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.<br />
Diese werden aufgewendet <strong>für</strong> Suchaktionen nach Unfallverletzten, bei Rettung von<br />
Unfallverletzten und deren Verbringung ins nächste Krankenhaus einschließlich der<br />
notwendigen zusätzlichen Kosten, <strong>die</strong> infolge des Unfalles <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rückfahrt zum Heimatort<br />
entstehen, sowie <strong>für</strong> den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort.<br />
Reha-Management (nur in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>)<br />
Das Reha-Management ist in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> mitversichert, wenn<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte/n Person/en <strong>die</strong> Leistungsart „Invalidität“ in Höhe von mindestens 50.000<br />
EUR versichert ist.<br />
Bestimmte Frakturen mit Nervenschädigungen oder Gelenkfrakturen bzw. eine vollstationäre,<br />
zusammenhängende Heilbehandlung von mindestens 10 Tagen oder eine voraussichtliche<br />
mindestens 20%ige dauernde, unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen<br />
Leistungsfähigkeit führen zur Leistungspflicht.<br />
144
Es findet eine Begleitung und Beratung während der gesamten Heil- und Reha-Maßnahme<br />
statt.<br />
Wir ersetzen im Leistungsfall einmal je Unfall <strong>die</strong> Kosten bis maximal 7.500 EUR.<br />
Wir zahlen im Leistungsfall einmal je Unfall eine Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung<br />
von 500 EUR.<br />
Die Leistungen des Reha-Managements sowie <strong>die</strong> Kurkostenhilfe und Reha-Kostenbeteiligung<br />
können längstens bis zum Ende des 3. Unfalljahres, vom Unfalltag an gerechnet, beansprucht<br />
werden.<br />
Reha Plus (nur in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>)<br />
Die oben genannten Leistungen des Reha-Managements werden um diverse Leistungen wie<br />
z.B. behindertengerechter Umbau des KFZ , behindertengerechter Umbau der Wohnung,<br />
Übernachtungs- und Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Mobilitätsservice erweitert.<br />
Reha Plus-S (nur in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Selbstständige aus<br />
Personenfirmen und Gesellschafter bei Kapitalgesellschaften)<br />
Reha Plus-S kann nur in Verbindung mit Reha Plus versichert werden. Die Leistungen des Reha-<br />
Managements werden um weitere Leistungen wie z.B. Reha Cash und Fahrtkostenerstattung<br />
erweitert.<br />
3 Leistungserweiterungen<br />
3.1 Leistungserweiterungen allgemein<br />
Kosmetische Operationen<br />
Bergungskosten<br />
Alkoholklausel<br />
bis 0,8 Promille beim Lenken von motorisierten Fahrzeugen<br />
bis 1,3 Promille bei allen anderen Unfällen<br />
Bauch- und Unterleibsbrüche<br />
KHT bei ambulanten Operationen<br />
Servicepaket (nur bei Verträgen mit Namensnennung)<br />
Zeckenstich<br />
Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe<br />
Terroranschläge<br />
Übermüdung<br />
Erfrierungen, Ertrinken, Ersticken<br />
7.500 EUR<br />
7.500 EUR<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Kosmetische Operationen<br />
Erfolgt aufgrund eines unter den Vertrag fallenden Unfallereignisses eine kosmetische<br />
Operation, so leisten wir bis zu 7.500 EUR.<br />
145
Bergungskosten<br />
Nachgewiesene Kosten <strong>für</strong> Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich<br />
oder privatrechtlich organisierten Rettungs<strong>die</strong>nsten nach einem Unfall werden bis zu 7.500 EUR<br />
erstattet.<br />
Bauch – und Unterleibsbrüche<br />
Es besteht Versicherungsschutz <strong>für</strong> unfallbedingte Bauch- und Unterleibsbrüche.<br />
Alkoholklausel<br />
Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle soweit <strong>die</strong>se auf Trunkenheit beruhen und <strong>die</strong><br />
folgenden Blutalkoholgehalte nicht überschritten werden:<br />
- beim Lenken von motorisierten Fahrzeugen 0,8 Promille<br />
- bei allen anderen Unfällen 1,3 Promille<br />
Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> Unfälle im Zustand der Übermüdung und das Einschlafen nach<br />
Übermüdung, sofern <strong>die</strong>se nicht durch Alkoholeinfluss, <strong>die</strong> Einnahme von Schlafmitteln und<br />
sonstigen Medikamenten sowie durch krankhafte Störungen ausgelöst wurden.<br />
Servicepaket (nur Verträge mit Namensnennung)<br />
Bei Verträgen mit Namensnennung hat jede versicherte Person das Servicepaket ohne<br />
Mehrbeitrag mitversichert. Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn durch einen Unfall<br />
innerhalb von 6 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, bestimmte Serviceleistungen notwendig<br />
sind. Die Beschreibung des Leistungsumfangs siehe unter „Servicepaket in der Übersicht“.<br />
Ambulante Operationen<br />
Nach einer unfallbedingten ambulanten Operation (operativer Eingriff unter Vollnarkose oder<br />
Leitungs- bzw. Rückenmarksanästhesie) zahlen wir 5 Tagessätze des versicherten<br />
Krankenhaustagegeldes.<br />
Terroranschläge<br />
Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegsoder<br />
Bürgerkriegsgebieten.<br />
Übermüdung<br />
Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> Unfälle im Zustand der Übermüdung und das Einschlafen nach<br />
Übermüdung, sofern <strong>die</strong>se nicht durch Alkoholeinfluss, <strong>die</strong> Einnahme von Schlafmitteln und<br />
sonstigen Medikamenten sowie durch krankhafte Störungen ausgelöst wurden.<br />
146
3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen in der betrieblichen Gruppen-UV<br />
(Tarif 100)<br />
Einschluss von Infektionen gemäß Infektionsklausel<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und<br />
Laserstrahlen<br />
Einschluss von Infektionen (<strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren)<br />
<br />
<br />
<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Infektionen (berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />
Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel<br />
kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert werden:<br />
• Polizeibeamte<br />
• Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Polizei, Justiz und des Zolls<br />
• Feuerwehrmänner<br />
• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahnmedizin<br />
• Tierärzte und Studenten der Tierheilkunde<br />
• Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen, Arzthelferinnen<br />
• Ergo-Therapeuten, Physiotherapeuten<br />
• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung<br />
Funktionsdiagnostik (F) und Radiologie (R)<br />
• Rettungsassistenten, Rettungssanitäter<br />
• Heilpraktiker<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />
(berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> besonderen Gefahren durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />
sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen ausgesetzt sind, wird der Versicherungsschutz<br />
<strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte<br />
ultraviolette Strahlen erweitert. Die Röntgenklausel kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe<br />
mitversichert werden:<br />
• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahn- und Tiermedizin<br />
• Heilpraktiker, Hebammen,<br />
• Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzthelferinnen<br />
• Zahntechniker, Medizinisch-TechnischeAssistenen (MTA) mit der Spezialisierung<br />
Funktionsdiagnostik (F) und Radiologie (R)<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Infektionen <strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren<br />
(berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />
Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel<br />
kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert werden:<br />
• Chemiker<br />
• Desinfektoren<br />
147
4. Servicepaket in der Übersicht<br />
Bei Verträgen mit Namensnennung hat jede versicherte Person das Servicepaket ohne<br />
Mehrbeitrag mitversichert.<br />
Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn durch einen Unfall innerhalb von 6 Monaten, vom<br />
Unfalltag an gerechnet, bestimmte Serviceleistungen notwendig sind.<br />
Leistungsinhalte<br />
Rücktransport aus dem In- oder Ausland<br />
max. 50.000 EUR<br />
Überführung im Todesfall zum letzten<br />
ständigen Wohnsitz (In- und Ausland) oder<br />
Kostenübernahme der Bestattungskosten im<br />
Ausland<br />
max. 5.000 EUR<br />
Bei einem Unfall im In- und Ausland ersetzen<br />
wir <strong>die</strong> zusätzlich entstehenden Heimfahrtoder<br />
Unterbringungskosten <strong>für</strong> mitreisende<br />
minderjährige Kinder und Ehepartner sowie<br />
Lebenspartner, <strong>die</strong> mit der versicherten<br />
Person in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />
max. 2.000 EUR<br />
Übernahme von Dolmetscherkosten bei<br />
einem Unfall im Ausland<br />
max. 500 EUR<br />
Beschaffung und Transport<br />
lebensnotwendiger Medikamente bei einem<br />
Unfall im Ausland<br />
<br />
Information über Haushüteragenturen,<br />
Tierpensionen bzw. Tierheime und Nennung<br />
von Ansprechpartnern<br />
<br />
= Vermittlungs- und Informationsleistung, keine Kostenübernahme<br />
148
5 Betriebliche Gruppen-UV (Tarif 100)<br />
Die Vertragsführung kann in der betrieblichen Gruppen-UV grundsätzlich nur mit<br />
Namensnennung erfolgen.<br />
Sie kann mit dem einzelnen Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer mit den folgenden<br />
Deckungsumfängen abgeschlossen werden:<br />
• 24-Stunden-Schutz (Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes)<br />
• Berufs- und Wegeunfälle<br />
• nur Berufsunfälle<br />
Erhöhte Gliedertaxen<br />
Bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression oder Invalidität mit Progression 250 besteht<br />
innerhalb der betrieblichen Gruppen-UV <strong>die</strong> Möglichkeit, erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe,<br />
Handwerker (Arm und Arm/Bein) und Musiker zu versichern. Die einzelnen Prozentsätze<br />
entnehmen Sie bitte den Tabellen „Erhöhte Gliedertaxen“.<br />
Tarif 110 (24-Stunden-Schutz)<br />
Versicherungsumfang<br />
Der Versicherungsschutz gilt <strong>für</strong> alle Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes.<br />
Tarif 120 (Berufs- und Wegeunfälle)<br />
Versicherungsumfang<br />
Der Versicherungsschutz gilt nur <strong>für</strong> Berufs- und Wegeunfälle.<br />
Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall eines Pflicht- oder freiwillig Versicherten von dem<br />
Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wird. Der<br />
Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />
selbst durch rein private oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von<br />
Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />
Tarif 130 (nur Berufsunfälle)<br />
Versicherungsumfang<br />
Der Versicherungsschutz gilt nur <strong>für</strong> Berufsunfälle.<br />
Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall eines Pflicht- oder freiwillig Versicherten von dem<br />
Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Arbeitsunfall anerkannt wird. Wegeunfälle sind<br />
nicht mitversichert.<br />
Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen<br />
Für <strong>die</strong> Tarife der betrieblichen Gruppen-UV sind <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einzel-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
geltenden Richtlinien anzuwenden. Übt eine Personengruppe Tätigkeiten aus, <strong>die</strong><br />
verschiedenen Gefahrengruppen zuzuordnen sind, ist der Beitrag der jeweils höheren<br />
Gefahrengruppe zu berechnen.<br />
Wir unterscheiden <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G und V<br />
149
5.1 Berufsgruppenverzeichnis <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
Für eine Einstufung der Gefahrengruppe und somit der korrekten Beitragsberechnung des<br />
Vertrages benötigen wir <strong>die</strong> genaue Berufsbezeichnung. Diese wird bei Antragstellung erfasst.<br />
Sollte sich <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit ändern, ist uns <strong>die</strong>s unverzüglich mitzuteilen, um auch<br />
zukünftig den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz in voller Höhe gewähren zu<br />
können. Wir bitten auch dann um Ihre Mitteilung wenn <strong>die</strong> Änderung der beruflichen Tätigkeit<br />
aus Ihrer Sicht keine Umstellung der Gefahrengruppe mit sich bringt.<br />
Sofern Sie <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit nicht eindeutig einer der aufgeführten Gefahrengruppen<br />
zuordnen können, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.<br />
Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer:<br />
A, B, S, G, und V<br />
Gefahrengruppe A<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 65 Jahre Männer und Frauen ohne körperliche oder<br />
handwerkliche Berufstätigkeit (Tätigkeiten am<br />
Schreibtisch/PC)<br />
- Architekt/in<br />
- Bäcker/in, Konditor/in<br />
- Bauunternehmer/in (nur aufsichtführend)<br />
- Chemielaborant/in (nur aufsichtführend, ohne<br />
explosive Stoffe)<br />
- Detektiv/in (ohne Waffe)<br />
- Fotograf/in<br />
- Friseur/in<br />
- Goldschmied/in<br />
- Graveur/in<br />
- Hausmann, Hausfrau<br />
- Ingenieur/in<br />
- Pilot/in und Bordpersonal (Sonderrisiko)<br />
- Uhrmacher/in<br />
- Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau<br />
PVAG und VÖDAG:<br />
- Bundeswehr ab Leutnant/Leutnant zur See<br />
- Bundespolizei Verwaltung<br />
- Feuerwehr ab Inspektor<br />
- Polizei/Bundespolizei ab Kommissar<br />
- Zoll<br />
Gefahrengruppe B<br />
Eintrittsalter<br />
18 – 65 Jahre<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
Männer und Frauen mit körperlicher oder<br />
handwerklicher Berufstätigkeit (auch wenn nur<br />
gelegentlich)<br />
- Handwerker/in (auch Meister/in), <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong><br />
Voraussetzungen der Gefahrengruppe S erfüllen<br />
- Chemielaborant/in (Umgang mit ätzenden, giftigen,<br />
leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen)<br />
150
- Chauffeur/in<br />
- Detektiv/in (Waffenträger/in), Personenschutz nur<br />
mit individuellem Angebot<br />
- Dekorateur/in<br />
- Gärtner/in, Landwirt/in, Winzer/in, <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong><br />
Voraussetzungen der Gefahrengruppe S erfüllen<br />
- Kopfschlächter/in, Ausbeiner/in<br />
- Kraftfahrer/in<br />
- Kranführer/in<br />
- Taxifahrer/in<br />
- Unter Tage Tätige (z. B. Tunnelbau)<br />
PVAG und VÖDAG:<br />
- Sonderkommandos/Personenschutz der Polizei,<br />
Bundeswehr und Zoll nur mit individuellem Angebot<br />
- Vollzugs<strong>die</strong>nstbeschäftigte<br />
Gefahrengruppe S<br />
(nicht <strong>für</strong> PVAG / VÖDAG)<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 65 Jahre - Selbstständige/r Handwerker/in mit Eintragung in<br />
<strong>die</strong> Handwerksrolle oder aus dem zulassungsfreien<br />
Handwerk<br />
- Selbstständige/r Gärtner/in mit körperlicher<br />
Berufstätigkeit und mithelfende Familienangehörige<br />
- Selbstständige/r Landwirt/in, Winzer/in und<br />
mithelfende Familienangehörige<br />
Gefahrengruppe G<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 65 Jahre Männer und Frauen mit einer Berufstätigkeit im<br />
Gesundheitswesen (außer Tiermedizin)<br />
- Apotheker/in<br />
- Apothekenhelferin<br />
- Arzt/Ärztin<br />
- Arzthelfer/in<br />
- Augenoptiker/in (-meister/in)<br />
- Bademeister/in im medizinischen Bereich<br />
- Chirurg/in<br />
- Chiropraktiker/in<br />
- Diätassistent/in<br />
- Fußpfleger/in<br />
- Hebamme/Entbindungspfleger<br />
- Heilpraktiker/in<br />
- Homöopath/in<br />
- Kosmetiker/in<br />
- Körperpfleger/in<br />
- Krankenschwester, Krankenpfleger<br />
- Masseur/in<br />
- Medizinallaborant/in<br />
- Medizinische/r Fachangestellte/r<br />
- Medizinisch-technische/r Assistent/in<br />
- Medizinisch-technische/r Röntgenassistent/in<br />
- Musiktherapeut/in<br />
151
- Optiker/in<br />
- Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r<br />
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/ini<br />
- Psychotherapeut/in<br />
- Rettungssanitäter/in, Sanitäter/in<br />
- Sprachtherapeut/in<br />
- Zahnarzt/-ärztin<br />
- Zahnlaborant/in<br />
- Zahntechniker/in (-meister/in)<br />
Gefahrengruppe V<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 65 Jahre Männer und Frauen mit einer Berufstätikeit im<br />
Handel/Einzelhandel<br />
- Einzelhandelskaufmann/-kauffrau und mithelfende<br />
Ehegatten im Büro oder Verkauf bei<br />
Selbstständigen<br />
- Fachverkäufer/in im Handel/Einzelhandel<br />
- Verkäufer/in und mithelfende Ehegatten im Büro<br />
oder Verkauf bei Selbstständigen<br />
Hinweis:<br />
Bei Ausübung mehrerer Berufe in unterschiedlichen Gefahrengruppen erfolgt <strong>die</strong> Einstufung wie folgt:<br />
Gefahrengruppen A und B<br />
Gefahrengruppen A und S<br />
Gefahrengruppen A und G<br />
Gefahrengruppen A und V<br />
Gefahrengruppen B und S<br />
Gefahrengruppen B und G<br />
Gefahrengruppen B und V<br />
Gefahrengruppen G und V<br />
= Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
= Einstufung in Gefahrengruppe S<br />
= Einstufung in Gefahrengruppe A<br />
= Einstufung in Gefahrengruppe A<br />
= Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
= Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
= Einstufung in Gefahrengruppe B<br />
= Einstufung in Gefahrengruppe V<br />
5.2 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebl. Gruppen-UV (Tarif 100)<br />
152<br />
Mindestsumme<br />
in EUR<br />
Höchstsumme<br />
in EUR<br />
Invalidität mit Progression 600 10.000 200.000<br />
Invalidität mit Progression 400 10.000 300.000<br />
Invalidität mit Progression 250 10.000 500.000<br />
Invalidität ohne Progression 10.000 500.000<br />
Invalidität ohne Progression mit<br />
*1 10.000 100.000<br />
Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 oder 2<br />
Unfallrente 50 100 3.000<br />
Todesfall 5.000 300.000<br />
Krankenhaustagegeld 5 100<br />
Genesungsgeld 5 100
Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 50.000<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete *3 *3<br />
Tagegeld ab 8. und 43. Tag *2 5 100<br />
Reha Plus<br />
Reha Plus-S<br />
*1 *4<br />
versicherbar<br />
versicherbar<br />
Zulagenersatz ab 8. Tag<br />
(wöchentliche Pauschalsumme) 25 50<br />
*1 Nur innerhalb der PVAG und VÖDAG versicherbar.<br />
*2 Bei Kombination der Tagegelder ab 8. und 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR.<br />
*3 Da innerhalb der Leistungsart Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete <strong>die</strong> Art und Höhe der Leistungen<br />
vorgegeben sind, gibt es keine Mindest- und Höchstsummen, sondern 1 Angebot (500 EUR bei Verletzungen,<br />
10.000 EUR bei Tod).<br />
*4 Nur in Verbindung mit den Leistunsarten Invalidität und/oder Unfallrente versicherbar.<br />
Achtung:<br />
Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so<br />
gilt <strong>die</strong> Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare<br />
Höchstsumme. Dieses gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />
Eintrittsalter<br />
Mindestpersonenzahl<br />
Mindestmonatsbeitrag<br />
14 – 65 Jahre<br />
3 Personen mit Namensnennung<br />
5,00 EUR (Mindestjahresbeitrag 50,00 EUR bei jährlicher ZW).<br />
Gruppennachlass 5 bis 10 Personen 10%<br />
11 bis 20 Personen 20%<br />
ab 21 Personen 30%<br />
andere Regelungen Anfrage HV Dortmund 0231 135-7683<br />
Erhöht oder vermindert sich <strong>die</strong> Zahl der Versicherten während der Versicherungszeit und<br />
kommt dadurch ein höherer oder niedrigerer Nachlass in Betracht, so gilt der geänderte<br />
Nachlass zum nächsten Monatsersten.<br />
153
5.3 Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen (nur betriebliche Gruppen-UV,<br />
Tarif 100)<br />
(Zuschlag ausschließlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität)<br />
Risiko<br />
Gefahrengruppe<br />
Zuschlag<br />
in %<br />
Höchstsummen in EUR<br />
Invalidität<br />
Erhöhte<br />
Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Heilberufe<br />
G 60<br />
200.000<br />
mit Prog. 250 o.<br />
ohne Prog.<br />
Erhöhte<br />
Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Handwerker<br />
(Arm)<br />
A<br />
B<br />
S<br />
60<br />
200.000<br />
mit Prog. 250 o.<br />
ohne Prog.<br />
Erhöhte<br />
Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Handwerker<br />
(Arm und Bein)<br />
A<br />
B<br />
S<br />
90<br />
200.000<br />
mit Prog. 250 o.<br />
ohne Prog.<br />
Erhöhte<br />
Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Musiker –<br />
Stufe 1<br />
(<strong>für</strong> Streicher und<br />
Gitarristen)<br />
A<br />
B<br />
S<br />
85<br />
200.000<br />
mit Prog. 250 o.<br />
ohne Prog<br />
Erhöhte<br />
Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Musiker –<br />
Stufe 2<br />
(<strong>für</strong> Pianisten,<br />
Organisten,<br />
Harfenisten,<br />
Schlagzeuger<br />
und Pauker)<br />
A<br />
B<br />
S<br />
85<br />
200.000<br />
mit Prog. 250 o.<br />
ohne Prog<br />
Erhöhte<br />
Gliedertaxe<br />
<strong>für</strong> Musiker –<br />
Stufe 3<br />
(<strong>für</strong> Flötisten,<br />
Holzbläser und<br />
Blechbläser)<br />
A<br />
B<br />
S<br />
85<br />
200.000<br />
mit Prog. 250 o.<br />
ohne Prog<br />
Der Zuschlag wird nur auf <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität berechnet.<br />
Alle anderen Leistungsarten können bis zu den jeweiligen tariflichen Höchstsummen<br />
versichert werden.<br />
Wünscht der Versicherungsnehmer <strong>die</strong> Invalidität mit dem Einschluss der erhöhten<br />
Gliedertaxe und beantragt gleichzeitig eine Unfallrente und/oder eine Invalidität ohne<br />
erhöhte Gliedertaxe, so muss ein weiterer Antrag (zusätzlicher Vertrag – 2. RINR)<br />
aufgenommen werden. In <strong>die</strong>sem Vertrag wird <strong>für</strong> das Sonderrisiko kein<br />
Versicherungsschutz gewährt. Die bekannten Höchstsummen dürfen nicht überschritten<br />
werden.<br />
154
5.3.1 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm)<br />
Bei Verlust oder<br />
völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />
ohne<br />
Progression<br />
Normal<br />
mit Progression<br />
250<br />
ohne<br />
Progression<br />
Handwerker Arm<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis<br />
oberhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
eines Armes<br />
unterhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
65 120 100 250<br />
60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 60 105<br />
eines Zeigefingers 10 10 40 55<br />
eines Mittel- oder<br />
Ringfingers<br />
5 5 30 35<br />
eines Kleinfingers 5 5 10 10<br />
eines Beines über<br />
der Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
70 135 70 135<br />
60 105 60 105<br />
eines Beines bis<br />
unterhalb des Knies 50 75 50 75<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Unterschenkels<br />
45 65 45 65<br />
eines Fußes 40 55 40 55<br />
einer großen Zehe 5 5 5 5<br />
einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Handwerker Arm in Höhe von 60 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
155
5.3.2 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein)<br />
Bei Verlust oder<br />
völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />
Normal<br />
Handwerker<br />
Arm und Bein<br />
ohne mit Progression ohne mit Progression<br />
Progression 250<br />
Progression 250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis<br />
oberhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
eines Armes<br />
unterhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
65 120 100 250<br />
60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 60 105<br />
eines Zeigefingers 10 10 40 55<br />
eines Mittel- oder<br />
Ringfingers<br />
5 5 30 35<br />
eines Kleinfingers 5 5 10 10<br />
eines Beines über<br />
der Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
70 135 100 250<br />
60 105 100 250<br />
eines Beines bis<br />
unterhalb des Knies 50 75 100 250<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Unterschenkels<br />
45 65 100 250<br />
eines Fußes 40 55 70 135<br />
einer großen Zehe 5 5 8 8<br />
einer anderen Zehe 2 2 3 3<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Handwerker Arm und Bein in Höhe von 90 % auf <strong>die</strong><br />
Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
156
5.3.3 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe<br />
Bei Verlust oder<br />
völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />
ohne<br />
Progression<br />
Normal<br />
mit Progression<br />
250<br />
ohne<br />
Progression<br />
Heilberufe<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis<br />
oberhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
eines Armes<br />
unterhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
65 120 100 250<br />
60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 60 105<br />
eines Zeigefingers 10 10 60 105<br />
eines anderen<br />
Fingers<br />
eines Beines über<br />
der Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
5 5 20 20<br />
70 135 70 135<br />
60 105 70 135<br />
eines Beines bis<br />
unterhalb des Knies 50 75 70 135<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Unterschenkels<br />
45 65 70 135<br />
eines Fußes 40 55 70 135<br />
einer großen Zehe 5 5 8 8<br />
einer anderen Zehe 2 2 3 3<br />
eines Auges 50 75 80 170<br />
des Gehörs auf<br />
beiden Ohren<br />
60 105 70 135<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe Heilberufe in Höhe von 60 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
157
5.3.4 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 (<strong>für</strong> Streicher und Gitarristen)<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozent)<br />
Normal Musiker - Stufe 1<br />
Bei Verlust oder<br />
völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
ohne<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
ohne<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis<br />
oberhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
eines Armes unterhalb<br />
des<br />
Ellenbogengelenks<br />
65 120 100 250<br />
60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 100 250<br />
eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />
eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />
eines Beines über der<br />
Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
eines Beines bis<br />
unterhalb des Knies<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Unterschenkels<br />
70 135 70 135<br />
60 105 60 105<br />
50 75 50 75<br />
45 65 45 65<br />
eines Fußes 40 55 40 55<br />
einer großen Zehe 5 5 10 10<br />
einer anderen Zehe 2 2 10 10<br />
eines Auges 50 75 80 170<br />
des Gehörs auf einem<br />
Ohr<br />
30 35 70 135<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 1 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
158
5.3.5 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 (<strong>für</strong> Pianisten, Organisten, Harfenisten,<br />
Schlagzeuger und Pauker)<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />
Normal Musiker - Stufe 2<br />
Bei Verlust oder<br />
völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
ohne<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
ohne<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis<br />
oberhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
eines Armes unterhalb<br />
des<br />
Ellenbogengelenks<br />
65 120 100 250<br />
60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 100 250<br />
eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />
eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />
eines Beines über der<br />
Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
eines Beines bis<br />
unterhalb des Knies<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Unterschenkels<br />
70 135 100 250<br />
60 105 100 250<br />
50 75 100 250<br />
45 65 100 250<br />
eines Fußes 40 55 100 250<br />
einer großen Zehe 5 5 5 5<br />
einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />
eines Auges 50 75 80 170<br />
des Gehörs auf einem<br />
Ohr<br />
30 35 70 135<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 2 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
159
5.3.6 Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 (<strong>für</strong> Flötisten, Holzbläser und Blechbläser)<br />
Gliedertaxe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsart Invalidität (Angaben in Prozenten)<br />
Normal Musiker -Stufe 3<br />
Bei Verlust oder<br />
völliger<br />
Funktionsunfähigkeit<br />
ohne<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
ohne<br />
Progression<br />
mit Progression<br />
250<br />
eines Armes 70 135 100 250<br />
eines Armes bis<br />
oberhalb des<br />
Ellenbogengelenks<br />
eines Armes unterhalb<br />
des<br />
Ellenbogengelenks<br />
65 120 100 250<br />
60 105 100 250<br />
einer Hand 55 90 100 250<br />
eines Daumens 20 20 100 250<br />
eines Zeigefingers 10 10 100 250<br />
eines anderen Fingers 5 5 100 250<br />
eines Beines über der<br />
Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Oberschenkels<br />
eines Beines bis<br />
unterhalb des Knies<br />
eines Beines bis zur<br />
Mitte des<br />
Unterschenkels<br />
70 135 70 135<br />
60 105 60 105<br />
50 75 50 75<br />
45 65 45 65<br />
eines Fußes 40 55 40 55<br />
einer großen Zehe 5 5 5 5<br />
einer anderen Zehe 2 2 2 2<br />
eines Auges 50 75 80 170<br />
des Gehörs auf einem<br />
Ohr<br />
30 35 70 135<br />
des Mundes - - 100 250<br />
Zuschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker – Stufe 3 in Höhe von 85 % auf <strong>die</strong> Invaliditätssumme.<br />
Auch bei Mehrfachverletzungen beträgt der Invaliditätsgrad maximal 100 %.<br />
160
5.4 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer (Tarif 100)<br />
5.4.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />
Tarif 110 (24-Stunden-Schutz)<br />
Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />
111 (A) 112 (B 113 (S) 114 (G) 115 (V)<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,1283 0,2553 0,2373 0,1104 0,1180<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0989 0,1976 0,1837 0,0851 0,0910<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0852 0,1656 0,1539 0,0732 0,0784<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0603 0,1229 0,1143 0,0518 0,0554<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0646 0,1544 0,1446 0,0556 0,0595<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0335 0,0773 0,0744 0,0288 0,0309<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0321 0,0614 0,0562 0,0276 0,0295<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0288 0,0582 0,0532 0,0248 0,0265<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0655 0,1301 0,1122 0,0563 0,0602<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,3819 0,5964 0,5052 0,3284 0,3513<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,2299 0,3592 0,3043 0,1977 0,2116<br />
Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30 2,30<br />
Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50<br />
Tarif 120 (Berufs- und Wegeunfälle)<br />
Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />
121 (A) 122 (B) 123 (S) 124 (G) 125 (V)<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0770 0,1532 0,1424 0,0662 0,0708<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0593 0,1186 0,1102 0,0511 0,0546<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0511 0,0994 0,0923 0,0439 0,0470<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0362 0,0737 0,0686 0,0311 0,0332<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0388 0,0926 0,0868 0,0334 0,0357<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0201 0,0464 0,0446 0,0173 0,0185<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0193 0,0368 0,0337 0,0166 0,0177<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0173 0,0349 0,0319 0,0149 0,0159<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0393 0,0781 0,0673 0,0338 0,0361<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,2291 0,3578 0,3031 0,1970 0,2108<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,1379 0,2155 0,1826 0,1186 0,1270<br />
Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30 2,30<br />
Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50<br />
Tarif 130 ( nur Berufsunfälle)<br />
Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />
131 (A) 132 (B) 133 (S) 134 (G) 135 (V)<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0642 0,1277 0,1187 0,0552 0,0590<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0495 0,0988 0,0919 0,0426 0,0455<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0426 0,0828 0,0770 0,0366 0,0392<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0302 0,0387 0,0572 0,0259 0,0277<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0323 0,0772 0,0723 0,0278 0,0298<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0168 0,0387 0,0372 0,0144 0,0155<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0161 0,0307 0,0281 0,0138 0,0148<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0144 0,0291 0,0266 0,0124 0,0133<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0328 0,0651 0,0561 0,0282 0,0301<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,1910 0,2982 0,2526 0,1642 0,1757<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,1150 0,1796 0,1522 0,0989 0,1058<br />
Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30 2,30<br />
Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50<br />
161
5.4.2 PVAG / VÖDAG<br />
Tarif 110 (24-Stunden-Schutz)<br />
Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />
111 (A) 112 (B) 113 (G) 114 (V)<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0847 0,1340 0,762 0,0762<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0625 0,1040 0,0563 0,0563<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0560 0,0875 0,0504 0,0504<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0419 0,0651 0,0377 0,0377<br />
Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,1212 0,1909 - -<br />
Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0819 0,1284 - -<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0513 0,1041 0,0462 0,0462<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0251 0,0532 0,0226 0,0226<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0239 0,0434 0,0215 0,0215<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0226 0,0410 0,0204 0,0204<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0533 0,0875 0,0479 0,0479<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Angebot 1 EUR *1 0,25 0,25 - -<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,3819 0,5964 0,3284 0,3513<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,2299 0,3592 0,1977 0,2116<br />
Zulagenersatz ab 8. Tag (25 EUR/50EUR)<br />
(wöchentliche Pauschalsumme) je 10 EUR 1,4337 1,4337 1,4337 -<br />
Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30<br />
Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50<br />
*1 Angebot 1: 500 EUR bei Verletzungen, 10.000 EUR im Todesfall<br />
Tarif 120 (Berufs- und Wegeunfälle)<br />
Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />
121 (A) 122 (B 123 (G) 124 (V)<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0508 0,0804 0,0457 0,0457<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0375 0,0624 0,0338 0,0338<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0336 0,0525 0,0302 0,0302<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0251 0,0391 0,0226 0,0226<br />
Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,0727 0,1145 - -<br />
Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0491 0,0770 - -<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0308 0,0625 0,0277 0,0277<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0151 0,0319 0,0136 0,0136<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0143 0,0260 0,0129 0,0129<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0136 0,0246 0,0122 0,0122<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0320 0,0525 0,0287 0,0287<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Angebot 1 EUR*1 0,25 0,25 - -<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,2291 0,3578 0,1970 0,2108<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,1379 0,2155 0,1186 0,1270<br />
Zulagenersatz ab 8. Tag (25 EUR/50EUR)<br />
(wöchentliche Pauschalsumme) je 10 EUR 0,8602 0,8602 0,8602 -<br />
Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30<br />
Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50<br />
*1 Angebot 1: 500 EUR bei Verletzungen, 10.000 EUR im Todesfall<br />
162
Tarif 130 (nur Berufsunfälle)<br />
Tarif-Nr. (Gefahrengruppe)<br />
131 (A) 132 (B) 133 (G) 134 (V)<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0424 0,0670 0,0381 0,0381<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0313 0,0520 0,0282 0,0282<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0280 0,0438 0,0252 0,0252<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0210 0,0326 0,0189 0,0189<br />
Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,0606 0,0955 - -<br />
Invalidität ohne Prog. mit VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0410 0,0642 - -<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0257 0,0521 0,0231 0,0231<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0126 0,0266 0,0113 0,0113<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0120 0,0217 0,0108 0,0108<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0113 0,0205 0,0102 0,0102<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0267 0,0438 0,0240 0,0240<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Angebot 1 EUR*1 0,25 0,25 - -<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,1910 0,2982 0,1642 0,1757<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,1150 0,1796 0,0989 0,1058<br />
Zulagenersatz ab 8. Tag (25 EUR/50EUR)<br />
(wöchentliche Pauschalsumme) je 10 EUR 0,7169 0,7169 0,7169 -<br />
Reha Plus Festbeitrag EUR 2,30 2,30 2,30 2,30<br />
Reha Plus-S Festbeitrag EUR 4,50 4,50 4,50 4,50<br />
*1 Angebot 1: 500 EUR bei Verletzungen, 10.000 EUR im Todesfall<br />
6 Gruppen-UV <strong>für</strong> ehren- oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500)<br />
Der Abschluss ist möglich mit Einzelpersonen, Firmen, Behörden, öffentlich-rechtlichen<br />
Körperschaften zu Gunsten mehrerer Personen gegen <strong>die</strong>jenigen Unfallgefahren, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen<br />
Personen aus der Benutzung der vom Versicherungsnehmer geschaffenen Einrichtung oder<br />
aus einer <strong>die</strong>sbezüglichen Tätigkeit resultieren.<br />
Gruppen-UV von Beamten, Angestellten, Beauftragten und anderen Organen im Rahmen ihrer<br />
ehren- oder nebenamtlichen Tätigkeit.<br />
Besoldete Organe sind nur nach den Tarifen 100 <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-UV zu<br />
versichern.<br />
Versicherungsumfang / Einstufung der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />
Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> antragsgemäß in <strong>die</strong> Versicherung einbezogenen<br />
(zu 510) neben- oder ehrenamtlichen Organe bei Ausübung ihrer neben- oder ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit<br />
(zu 520) bei der Kirchengemeinde angestellte Personen oder ihre ordnungsgemäß bestellten<br />
Stellvertreter in Ausübung ihres nebenamtlichen Dienstes<br />
(zu 530 u. 540) Personen in Ausübung ihrer ehrenamtlichen oder nebenamtlichen Tätigkeit <strong>für</strong><br />
den Versicherungsnehmer<br />
(zu 532) Prüflinge während der theoretischen und praktischen Prüfung betroffen werden.<br />
Unfälle auf den direkten Wegen zu und von der versicherten Tätigkeit sind eingeschlossen,<br />
ausgenommen bei Fahrten mit Luftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong><br />
normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und<br />
eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken)<br />
unterbrochen wurde.<br />
Erweiterung des Versicherungsumfanges auf private Unfälle während der Dauer<br />
auswärtiger Veranstaltungen<br />
163
Gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrages werden private Unfälle während der Dauer<br />
auswärtiger Veranstaltungen im Versicherungsschutz mit eingeschlossen.<br />
Während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen umfasst der Versicherungsschutz auch<br />
Unfälle privater Natur. Unfälle auf der Hin- und Rückreise zum und vom Ort der Veranstaltung<br />
sind mitversichert.<br />
Der Versicherungsschutz beginnt jeweils, sobald der Versicherte zum Zweck des Antritts der<br />
Reise seine Wohnung verlässt, jedoch nicht früher als 24 Stunden vor Beginn der auswärtigen<br />
Veranstaltung. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückkehr in <strong>die</strong> Wohnung, spätestens<br />
jedoch 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung.<br />
6.1 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> ehren-oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500)<br />
Mindestsumme<br />
in EUR<br />
Höchstsumme<br />
in EUR<br />
Invalidität mit Progression 600 10.000 200.000<br />
Invalidität mit Progression 400 10.000 300.000<br />
Invalidität mit Progression 250 10.000 500.000<br />
Invalidität ohne Progression 10.000 500.000<br />
Invalidität ohne Progression mit<br />
*1 10.000 100.000<br />
Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 oder 2<br />
Unfallrente 50 100 3.000<br />
Todesfall 5.000 100.000<br />
Krankenhaustagegeld 5 100<br />
Genesungsgeld 5 100<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 50.000<br />
Tagegeld ab 8. und 43. Tag *2 5 100<br />
*1 Nur innerhalb der PVAG und VÖDAG versicherbar.<br />
*2 Bei Kombination der Tagegelder ab 8. und 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR<br />
Achtung:<br />
Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so<br />
gilt <strong>die</strong> Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare<br />
Höchstsumme. Dieses gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />
Eintrittsalter<br />
Mindestpersonenzahl<br />
Mindestmonatsbeitrag<br />
Gruppennachlass<br />
bis zum 75. Lebensjahr<br />
20 Personen mit Namensnennung<br />
ab 50 Personen ohne Namensnennung<br />
5,00 EUR (Mindestjahresbeitrag 50,00 EUR bei jährlicher ZW).<br />
kein Gruppennachlass<br />
164
Zusätzlicher Beitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erweiterung des Versicherungsumfanges auf private Unfälle während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen<br />
0,0110 0,0086 0,0070 0,0059 0,0153 0,0059 0,0047 0,0042 0,0118 0,0354 0,0177<br />
165<br />
6.2 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer (Tarif 500)<br />
6.2.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />
Tarif<br />
Nr.<br />
Personenkreis Invalidität<br />
Prog. 600<br />
je 1.000 €<br />
Invalidität<br />
Prog. 400<br />
je 1.000 €<br />
Invalidität<br />
Prog. 250<br />
je 1.000 €<br />
Invalidität<br />
ohne Prog.<br />
je 1.000 €<br />
Unfallrente<br />
je 10 €<br />
Todesfall<br />
je 1.000 €<br />
Krankenhaustagegeld<br />
je 1 €<br />
Genesungsgeld<br />
je 1 €<br />
Sofortleistung<br />
je 1.000 €<br />
Tagegeld ab<br />
8. Tag<br />
je 1 €<br />
Tagegeld<br />
ab 43. Tag<br />
je 1 €<br />
510 Stadt- und Gemeindeverwaltungen<br />
511 Neben- oder<br />
Ehrenamtliche Organe 0,0221 0,0171 0,0139 0,0118 0,0307 0,0118 0,0094 0,0084 0,0236 0,0708 0,0354<br />
512 Nebenamtliche Desinfektoren<br />
mit Infektionskrankheiten 0,1862 0,1443 0,1175 0,0996 0,2589 0,0996 0,0793 0,0709 0,1991 0,5974 0,2987<br />
513 Nebenamtliche Leichenträger 0,0249 0,0192 0,0156 0,0133 0,0345 0,0133 0,0106 0,0095 0,0266 0,0797 0,0398<br />
514 Nebenamtliche Desinfektoren<br />
ohne Infektionskrankheiten 0,1103 0,0856 0,0696 0,0590 0,1534 0,0590 0,0470 0,0420 0,1180 0,3540 0,1770<br />
520 Kirchengemeinden<br />
521 Ehrenamtliche Organe 0,0088 0,0069 0,0056 0,0047 0,0123 0,0047 0,0038 0,0034 0,0094 0,0283 0,0142<br />
522 Hilfspersonen und Ministranten 0,0221 0,0171 0,0139 0,0118 0,0307 0,0118 0,0094 0,0084 0,0236 0,0708 0,0354<br />
530 Berufsgenossenschaften, Industrie-, Handels-, Handwerks- und sonstige Kammern, Wirtschafts- und Fachverbände<br />
531 Ehrenamtliche Organe,<br />
Vorsitzende,<br />
Vorstandsmitglieder 0,0221 0,0171 0,0139 0,0118 0,0307 0,0118 0,0094 0,0084 0,0236 0,0708 0,0354<br />
532 Prüflinge 0,0033 0,0026 0,0021 0,0018 0,0046 0,0018 0,0014 0,0013 0,0035 0,0106 0,0053<br />
533 andere ehrenamtliche Organe 0,0110 0,0086 0,0070 0,0059 0,0153 0,0059 0,0047 0,0042 0,0118 0,0354 0,0177<br />
540 Andere nebenamtlich tätige Personen<br />
541 Golfvereine: Golfjungen 0,0552 0,0428 0,0348 0,0295 0,0767 0,0295 0,0235 0,0210 0,0590 0,1770 0,0885<br />
542 Jagdvereine, Jagdpächter,<br />
Förster, Jagdaufseher, -hüter 0,2069 0,1604 0,1305 0,1106 0,2876 0,1106 0,0881 0,0788 0,2213 0,6638 0,3319<br />
542a Treiber: 1-4 Treibjagden p.a. 0,0221 0,0171 0,0139 0,0118 0,0307 0,0118 0,0094 0,0084 0,0236 0,0708 0,0354<br />
542b Treiber (ab 5 Jagden pro Jahr) 0,0552 0,0428 0,0348 0,0295 0,0767 0,0295 0,0235 0,0210 0,0590 0,1770 0,0885<br />
543 Schützenvereine und –gilden:<br />
Scheibenanzeiger,<br />
Böllerschützen 0,1103 0,0856 0,0696 0,0590 0,1534 0,0590 0,0470 0,0420 0,1180 0,3540 0,1770<br />
544 Tennisvereine: Balljungen 0,0552 0,0428 0,0348 0,0295 0,0767 0,0295 0,0235 0,0210 0,0590 0,1770 0,0885
0,0088 0,0069 0,0056 0,0047 0,0129 0,0087 0,0123 0,0047 0,0038 0,0034 0,0142 0,0368 0,0283<br />
Tarif<br />
Nr.<br />
6.2.2 PVAG / VÖDAG<br />
Personenkreis Invalidität<br />
Prog.<br />
600<br />
je 1.000<br />
€<br />
Invalidität<br />
Prog.<br />
400<br />
je 1.000<br />
€<br />
Invalidität<br />
Prog.<br />
250 je<br />
1.000 €<br />
Invalidität<br />
ohne<br />
Prog.<br />
je 1.000<br />
€<br />
Invalidität<br />
VD<br />
Stufe 1<br />
je 1.000<br />
€<br />
510 Stadt- und Gemeindeverwaltungen<br />
511 Neben- oder<br />
ehrenamtliche Organe 0,0177 0,0137 0,0111 0,0094 0,0259 0,0174 0,0246 0,0094 0,0075 0,0067 0,0189 0,0566 0,0283<br />
512 Nebenamtliche Desinfektoren mit<br />
Infektionskrankheiten 0,1490 0,1154 0,0940 0,0797 0,2192 0,1474 0,2071 0,0797 0,0634 0,0567 0,1593 0,4779 0,2390<br />
513 Nebenamtliche Leichenträger 0,0199 0,0154 0,0125 0,0106 0,0292 0,0196 0,0276 0,0106 0,0085 0,0076 0,0213 0,0638 0,0318<br />
514 Nebenamtliche Desinfektoren<br />
ohne Infektionskrankheiten 0,0882 0,0685 0,0557 0,0472 0,1298 0,0873 0,1227 0,0472 0,0376 0,0336 0,0944 0,2832 0,1416<br />
520 Kirchengemeinden<br />
521 Ehrenamtliche Organe 0,0070 0,0055 0,0045 0,0038 0,0105 0,0070 0,0098 0,0038 0,0030 0,0027 0,0075 0,0226 0,0114<br />
522 Hilfspersonen und Ministranten 0,0177 0,0137 0,0111 0,0094 0,0259 0,0174 0,0246 0,0094 0,0075 0,0067 0,0189 0,0566 0,0283<br />
Invalidität<br />
VD<br />
Stufe 2<br />
je 1.000<br />
€<br />
Unfallrente<br />
je 10 €<br />
Todesfall<br />
je 1.000<br />
€<br />
530 Berufsgenossenschaften, Industrie-, Handels-, Handwerks- und sonstige Kammern, Wirtschafts- und Fachverbände<br />
531 Zusätzlicher Beitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erweiterung des Versicherungsumfanges auf private Unfälle während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen<br />
Ehrenamtliche Organe,<br />
Vorsitzende, Vorstandsmitglieder 0,0177 0,0137 0,0111 0,0094 0,0259 0,0174 0,0245 0,0094 0,0075 0,0067 0,0189 0,0566 0,0283<br />
532 Prüflinge 0,0026 0,0021 0,0017 0,0014 0,0039 0,0026 0,0037 0,0014 0,0011 0,0010 0,0028 0,0085 0,0042<br />
533 andere ehrenamtliche Organe 0,0088 0,0069 0,0056 0,0047 0,0129 0,0087 0,0122 0,0047 0,0038 0,0034 0,0094 0,0283 0,0142<br />
Krankenhaustagegeld<br />
je 1 €<br />
Genesungsgeld<br />
je 1 €<br />
Sofortleistung<br />
je 1.000<br />
€<br />
Tagegeld<br />
ab<br />
8. Tag<br />
je 1 €<br />
Tagegeld<br />
ab<br />
43. Tag<br />
je 1 €<br />
166
7 Gruppen-UV <strong>für</strong> Vereine Tarif 600)<br />
Der Abschluss ist möglich mit eingetragenen Vereinen zu Gunsten ihrer Mitglieder gegen <strong>die</strong><br />
Unfallgefahren, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen Personen aus der Vereinszugehörigkeit oder aus einer Tätigkeit <strong>für</strong><br />
den Verein zustoßen.<br />
Für <strong>die</strong>jenigen Vereine, <strong>die</strong> verschiedene Sportarten in besonderen Abteilungen betreiben, ist<br />
<strong>für</strong> jede einzelne <strong>die</strong>ser Abteilungen der Beitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> von ihr betriebene Sportart zu<br />
berechnen.<br />
Die Versicherung der Vereine muss sämtliche Mitglieder erfassen.<br />
Für aktive Mitglieder ist der Beitrag entsprechend der Tabelle <strong>für</strong> Sportvereine zu berechnen.<br />
Für passive Mitglieder sind <strong>die</strong> Beitragssätze <strong>für</strong> Vereine ohne Sportbetrieb zugrunde zu<br />
legen.<br />
Der Verein ist verpflichtet, getrennte Mitgliederlisten <strong>für</strong> aktive und passive Mitglieder zu führen.<br />
Die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes kann zu den Beiträgen des Tarifs 531<br />
mitversichert werden.<br />
7.1 Tarif 610 <strong>für</strong> Sportvereine<br />
Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden.<br />
7.1.1 Aktive Vereinsmitglieder<br />
Versicherungsumfang<br />
Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gruppen-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AB GUV <strong>2013</strong>) nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder<br />
beim (bei der) vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen veranstalteten oder<br />
angeordneten und beaufsichtigten<br />
1) betroffen werden.<br />
Unfälle anlässlich von Übungen in anderen als der (den) genannten Sportart(en) sind<br />
mitversichert, wenn sie als Vorbereitung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung der genannten Sportart(en)<br />
zweck<strong>die</strong>nlich und vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen ausdrücklich<br />
angeordnet und beaufsichtigt sind. 2)<br />
Unfälle auf den direkten Wegen zu und von örtlich durchgeführten Übungen oder Wettkämpfen<br />
und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Sportveranstaltungen, <strong>die</strong> im Auftrage<br />
des Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen, ausgenommen Fahrten mit<br />
Luftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges<br />
verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B.<br />
Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />
1) Hier sind <strong>die</strong> in Frage kommenden Sportarten aufzuführen, z. B. (beim) Fußballspielen, (bei der)<br />
Gymnastik, (beim) Tanzen- <strong>für</strong> Jugendvereine: (bei der) Geistes- und Körperpflege (z. B. bei Spiel,<br />
Sport, Wanderungen).<br />
2) Für Faltboot-, Kajak-, Kanufahren und Segeln gilt zusätzlich: In den Versicherungsschutz<br />
eingeschlossen ist der Auf- und Abbau der Boote, das Ein- und Ausbooten sowie das Zuwasserbringen<br />
und Bergen der Boote.<br />
167
7.1.2 Tarifierungstabelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sportarten<br />
Tarif<br />
Nr.<br />
Sportart<br />
Tarif<br />
Nr.<br />
Sportart<br />
614 American Football 611 Minigolf<br />
611 Angeln 614 Mountainbike<br />
613 Badminton 614 Polo<br />
613 Baseball (und Softball) 613 Radsport (ohne Hallensport und Mountainbike)<br />
614 Basketball (Korbball) 613 Rasenkraftsport<br />
611 Billard 614<br />
Reiten (mit Wettrennen, Parforce- und<br />
Schnitzeljagden)<br />
614 Bobfahren 612<br />
Reiten (ohne Wettrennen, mit Fahren in von<br />
Pferden gezogenen Wagen)<br />
612 Bogenschießen 613 Ringen<br />
611 Bowling 614 Rodeln<br />
613 Kricket 614 Rollhockey (und Skaterhockey, Inlinehockey)<br />
612 Curling 612 Rollsport (ohne Rollhockey)<br />
614 Eishockey 612 Rudern<br />
612 Eislaufen (ohne Eishockey) 614 Rugby<br />
612 Eisschießen 611 Schach<br />
614 Faltbootfahren* mit Wildwasser 612 Schießen (Sportschützen)<br />
612 Faltbootfahren* ohne Wildwasser 611 Schießen (Traditionsvereine)<br />
613 Faustball 611 Schwimmen<br />
612 Fechten 612 Segeln (und Surfen)<br />
614 Fußball 614 Skibobfahren<br />
613 Gewichtheben 613 Skifahren (und Snowboard, ohne Springen)<br />
612 Golf 611 Sportfischen<br />
612 Gymnastik 613 Squash<br />
612 Hallenradsport (Kunstrad, Radball, etc.) 613 Taekwon Do<br />
614 Handball 612 Tanzsport<br />
614 Hockey 613 Tauchen ohne Tiefseetauchen<br />
613 Judo 611 Tennis<br />
612 Jugendabteilung mit gemischter Sportausübung 611 Tischtennis<br />
612 Jugendverein mit gemischter Sportausübung 612 Triathlon<br />
613 Ju-Jutsu (und Jiu-Jitsu) 613 Turnen<br />
612 Kajakfahren* 613 Volleyball<br />
612 Kanufahren* 611 Wandern<br />
613 Karate 614 Wandern mit Hochgebirge und Klettertouren<br />
611 Kegeln 614 Wasserball<br />
612 Leichtathletik 614 Wasserski (und Wakeboard)<br />
* Bitte Besonderheit im sonst einheitlichen Versicherungsumfang beachten.<br />
Für Faltboot-, Kajak-, Kanufahren und Segeln gilt zusätzlich: In den Versicherungsschutz eingeschlossen ist der Auf- und Abbau<br />
der Boote, das Ein- und Ausbooten sowie das Zuwasserbringen und Bergen der Boote.<br />
Andere Sportarten Anfrage HV Dortmund 0231 135-7683<br />
Profisportler können nicht über <strong>die</strong> Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> versichert werden.<br />
168
7.1.3 Passive Vereinsmitglieder<br />
Versicherungsumfang<br />
Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> passiven Mitglieder bei<br />
Vereinsversammlungen, Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrage des Vereins<br />
teilnehmen und <strong>die</strong> dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden. Unfälle bei der<br />
Ausübung jeglichen Sports sind ausgeschlossen.<br />
7.2 Tarif 620 <strong>für</strong> Vereine ohne Sportbetrieb<br />
Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden.<br />
Gesangvereine, Musikvereine, Opernvereine, Theatervereine, Karnevalsvereine,<br />
Musikkapellen, Spielmannszüge, Prinzengarden, Laienspielgruppen und dergleichen.<br />
Versicherungsumfang<br />
Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder des Vereins während der<br />
Vereinsübungsstunden, -proben und -aufführungen sowie bei Vereinsversammlungen und<br />
ferner bei Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrage des Vereins teilnehmen und<br />
<strong>die</strong> dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden.<br />
Unfälle auf den direkten Wegen zu und von örtlich durchgeführten Veranstaltungen und<br />
während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, <strong>die</strong> im Auftrage des<br />
Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen, ausgenommen bei Fahrten mit<br />
Luftfahrzeugen.<br />
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />
selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von<br />
Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />
7.3 Tarif 630 <strong>für</strong> Freiwillige Feuerwehr (gilt nicht <strong>für</strong> Berufsfeuerwehren)<br />
Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden.<br />
Versicherungsumfang<br />
Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder der Feuerwehr in Ausübung<br />
ihrer gesamten Diensttätigkeit, bei Feuers- und Wassernot, bei Wachen, Übungen und<br />
Hilfeleistungen bei Unglücksfällen, bei Reisen zu Feuerwehrversammlungen und ähnlichen<br />
Gelegenheiten, überhaupt in allen Fällen betroffen werden, in welchen <strong>die</strong> Feuerwehr nach<br />
allgemeinem oder jeweiligem besonderen Auftrag der zuständigen Stelle in Tätigkeit tritt.<br />
Unfälle von Mitgliedern bei unaufgeforderter Hilfeleistung, sofern es sich um solche<br />
Hilfeleistungen handelt, <strong>die</strong> sich im Rahmen der Tätigkeit eines Feuerwehrmannes bewegen,<br />
sind in <strong>die</strong> Versicherung eingeschlossen.<br />
Eingeschlossen sind auch Unfälle auf dem direkten Weg zu und von der Dienststätte. Der<br />
Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />
selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von<br />
Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />
Körperbeschädigungen, <strong>die</strong> nachweisbar als Folge von Rauchentwicklung bei Gelegenheit<br />
eines bestimmten Brandfalles entstehen, werden als Unfälle betrachtet.<br />
Polizei- und Flurschutz<strong>die</strong>nst fallen nicht unter <strong>die</strong> Versicherung.<br />
Besonderheit:<br />
Personen, <strong>die</strong> sich anlässlich von Bränden an den Löscharbeiten beteiligen, jedoch nicht der<br />
freiwilligen Feuerwehr angehören, können gegen einen Zuschlag von 25% zu dem gesamten<br />
Gruppenversicherungsbeitrag mitversichert werden.<br />
169
7.4 Tarif 640 <strong>für</strong> Freiwillige Sanitätskolonnen<br />
Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche aktiven Mitglieder abgeschlossen werden.<br />
Versicherungsumfang<br />
Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder der Sanitätskolonne sowohl<br />
im Dienste der Sanitätskolonne als auch im allgemeinen Sanitäts- und Rettungs<strong>die</strong>nst betroffen<br />
werden. Unfälle bei der Ausübung des Sanitäts<strong>die</strong>nstes während innerer Unruhen gelten in <strong>die</strong><br />
Versicherung eingeschlossen, sofern eine aktive Beteiligung an den Unruhen nicht vorliegt.<br />
Die Versicherung erstreckt sich auch auf Unfälle auf dem direkten Wege von der Wohnung zur<br />
Dienststätte und zurück. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges<br />
verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B.<br />
Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />
Mitversicherung akuter Infektionskrankheiten<br />
Gegen Entrichtung eines Zuschlages von 30% auf den Monatsbeitrag werden akute<br />
Infektionskrankheiten nach Maßgabe folgender Klausel eingeschlossen:<br />
Zieht sich ein Mitglied im Dienst der Sanitätskolonne oder im allgemeinen Sanitäts- und<br />
Rettungs<strong>die</strong>nst infolge der Behandlung oder des Transports eines Patienten oder infolge der<br />
Ausübung einer desinfektorischen Tätigkeit eine akute Infektionskrankheit, z. B. Typhus,<br />
Cholera, Pocken, Diphtherie, Masern, Scharlach, Genickstarre zu, so werden, falls <strong>die</strong><br />
Krankheit nachweisbar während der Behandlung oder innerhalb der medizinisch anerkannten<br />
Inkubationszeiten vom Tage des Aufhörens der Behandlung oder vom Tage des Transports<br />
oder ausgeführten Desinfektion an zum Ausbruch kommt, <strong>die</strong> Folgen der Erkrankung in der<br />
gleichen Weise wie <strong>die</strong> eines Unfalles entschädigt.<br />
170
7.5 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> Vereine (Tarif 600)<br />
Mindestsumme<br />
in EUR<br />
Höchstsumme<br />
in EUR<br />
Invalidität mit Progression 600 10.000 200.000<br />
Invalidität mit Progression 400 10.000 300.000<br />
Invalidität mit Progression 250 10.000 500.000<br />
Invalidität ohne Progression 10.000 500.000<br />
Invalidität ohne Progression mit<br />
*1 10.000 100.000<br />
Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 oder 2<br />
Unfallrente 50 100 3.000<br />
Todesfall 5.000 300.000<br />
Krankenhaustagegeld 5 100<br />
Genesungsgeld 5 100<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 50.000<br />
Tagegeld ab 8. und 43. Tag *2 5 100<br />
*1 Nur innerhalb der PVAG und VÖDAG versicherbar.<br />
*2 Bei Kombination der Tagegelder ab 8. und 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR.<br />
Achtung:<br />
Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so<br />
gilt <strong>die</strong> Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare<br />
Höchstsumme. Dieses gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />
Eintrittsalter<br />
Mindestpersonenzahl<br />
Mindestmonatsbeitrag<br />
bis zum 65. Lebensjahr<br />
20 Personen mit Namensnennung<br />
ab 50 Personen ohne Namensnennung<br />
5,00 EUR (Mindestjahresbeitrag 50,00 EUR bei jährlicherZW).<br />
Gruppennachlass ab 1.000 Personen 10%<br />
ab 2.000 Personen 15%<br />
ab 5.000 Personen 20%<br />
ab 10.000 Personen 25%<br />
ab 20.000 Personen 30%<br />
ab 30.000 Personen 35%<br />
Erhöht oder vermindert sich <strong>die</strong> Zahl der Versicherten während der Versicherungszeit und<br />
kommt dadurch ein höherer oder niedrigerer Nachlass in Betracht, so gilt der geänderte<br />
Nachlass zum nächsten Monatsersten.<br />
171
7.6 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer (Tarif 600)<br />
7.6.1 Tarif 610 (Sportvereine mit Sportbetrieb)<br />
7.6.1.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />
Tarif-Nr.<br />
611 612 613 614<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0221 0,0552 0,1103 0,1655<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0171 0,0428 0,0856 0,1283<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0139 0,0348 0,0696 0,1044<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0118 0,0295 0,0590 0,0885<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0473 0,1183 0,2366 0,3549<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0118 0,0295 0,0590 0,0885<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0094 0,0235 0,0470 0,0705<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0084 0,0210 0,0420 0,0630<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0236 0,0590 0,1180 0,1770<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0708 0,1770 0,3540 0,5310<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0354 0,0885 0,1770 0,2655<br />
7.6.1.2 PVAG / VÖDAG<br />
Tarif-Nr.<br />
611 612 613 614<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0177 0,0442 0,0882 0,1324<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0137 0,0342 0,0685 0,1026<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0111 0,0278 0,0557 0,0835<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0094 0,0236 0,0472 0,0708<br />
Invalidität VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,0259 0,0649 0,1298 0,1947<br />
Invalidität VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0174 0,0437 0,0876 0,1310<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0379 0,0946 0,1893 0,2839<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0094 0,0236 0,0472 0,0708<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0075 0,0188 0,0376 0,0564<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0067 0,0168 0,0336 0,0504<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0189 0,0472 0,0944 0,1416<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0566 0,1416 0,2832 0,4248<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0283 0,0708 0,1416 0,2124<br />
172
7.6.2 Beiträge Tarif 620 (Vereine ohne Sportbetrieb)<br />
Tarif 630 (Freiwillige Feuerwehr (nicht Berufsfeuerwehren))<br />
Tarif 640 (Freiwillige Sanitätskolonnen)<br />
7.6.2.1 <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />
Tarif-Nr.<br />
620 630 640<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0110 0,0110 0,0110<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0086 0,0086 0,0086<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0070 0,0070 0,0070<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0059 0,0059 0,0059<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0237 0,0237 0,0237<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0059 0,0059 0,0059<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0047 0,0047 0,0047<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0042 0,0042 0,0042<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0118 0,0118 0,0118<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0354 0,0354 0,0354<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0177 0,0177 0,0177<br />
7.6.2.2 PVAG / VÖDAG<br />
Tarif-Nr.<br />
620 630 640<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0088 0,0088 0,0088<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0069 0,0069 0,0069<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0056 0,0056 0,0056<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0047 0,0047 0,0047<br />
Invalidität VD Stufe 1 je 1.000 EUR 0,0129 0,0129 0,0129<br />
Invalidität VD Stufe 2 je 1.000 EUR 0,0087 0,0087 0,0087<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0189 0,0189 0,0189<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0047 0,0047 0,0047<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0038 0,0038 0,0038<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0034 0,0034 0,0034<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0094 0,0094 0,0094<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0283 0,0283 0,0283<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0142 0,0142 0,0142<br />
173
8 Gruppen-UV <strong>für</strong> <strong>die</strong> Organisation des Handwerks und des Handels (Tarif<br />
700)<br />
Gruppen-UV <strong>für</strong> haupt- und ehrenamtlich Tätige der Organisationen des Handwerks und des<br />
Handels.<br />
Versicherungsumfang / Einstufung der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />
1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im bedingungsgemäßen Umfang ohne<br />
Namensnennung auf sämtliche ehrenamtlich tätige Personen, <strong>die</strong> ihrer Funktion nach<br />
antragsgemäß bestimmt sind (z. B. Vorsitzende, Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder) auf<br />
alle Unfälle des täglichen Lebens, <strong>die</strong> sie während der Dauer der Tagung, Sitzung etc. erleiden.<br />
Bei Verhinderung einer versicherten Person tritt deren Stellvertreter (Beauftragter) automatisch<br />
in den Versicherungsschutz ein, auch wenn er bisher nicht zum versicherten Personenkreis<br />
gezählt hat. Der Auftrag muss aber glaubhaft gemacht werden.<br />
2. Mitversichert sind im bedingungsgemäßen Umfang Unfälle auf den Wegen zu und von der<br />
versicherten Tätigkeit, selbst wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Hin- und Rückweges durch rein<br />
private oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen unterbrochen oder verlängert wird. Der<br />
Versicherungsschutz beginnt bzw. endet<br />
<strong>für</strong> den Hinweg<br />
<strong>für</strong> den Rückweg<br />
bei Tätigkeiten am Wohnort 3 Stunden<br />
bei Tätigkeiten innerhalb des Kreisgebietes 6 Stunden<br />
bei Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 24 Stunden<br />
bei Tätigkeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 36 Stunden<br />
bei Tätigkeiten am Wohnort 6 Stunden<br />
bei Tätigkeiten innerhalb des Kreisgebietes 12 Stunden<br />
bei Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 48 Stunden<br />
bei Tätigkeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 72 Stunden<br />
vor bzw. nach der gemäß Punkt 2. versicherten Tätigkeit. Der Versicherungsschutz beginnt und<br />
endet innerhalb der angegebenen Fristen frühestens mit dem Verlassen bzw. spätestens mit<br />
der Rückkehr in <strong>die</strong> Wohnung oder den eigenen Betrieb.<br />
3. Der Versicherungsnehmer ist bei einem Unfall verpflichtet, Tag, Zeit und Zweck der<br />
versicherten Tätigkeit nachzuweisen<br />
Tarif 710<br />
Vorsitzende und Vorstandsmitglieder (z.B. Kreishandwerksmeister, Obermeister)<br />
Tarif 720<br />
Alle übrigen ehrenamtlichen Organe (z.B. Vollversammlungs-, Verbandsversammlungs- und<br />
Ausschussmitglieder<br />
Achtung:<br />
Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der Beiträge ist nicht <strong>die</strong> Anzahl der zu versichernden<br />
Personen, sondern <strong>die</strong> Anzahl der Funktionen, <strong>die</strong> von den ehrenamtlich tätigen<br />
Personen ausgeübt werden.<br />
Tarif 730<br />
Besoldete Organe, kaufmännisch Tätige (z.B. Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte)<br />
Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes (24-Stunden-<br />
Schutz) in den Gefahrengruppen A (<strong>für</strong> Männer) und F (<strong>für</strong> Frauen).<br />
174
8.1 Mindest- und Höchstsummen <strong>für</strong> Organisationen des Handwerks und des Handels (Tarif<br />
700)<br />
Mindestsumme<br />
in EUR<br />
Höchstsumme<br />
in EUR<br />
Invalidität mit Progression 600 10.000 100.000<br />
Invalidität mit Progression 400 10.000 200.000<br />
Invalidität mit Progression 250 10.000 300.000<br />
Invalidität ohne Progression 10.000 500.000<br />
Unfallrente 50 100 2.000<br />
Todesfall 5.000 200.000<br />
Krankenhaustagegeld 5 100<br />
Genesungsgeld 5 100<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen 5.000 20.000<br />
Tagegeld ab 8. und 43. Tag *1 5 100<br />
*1 Bei Kombination der Tagegelder ab 8. und 43. Tag beträgt <strong>die</strong> Höchstsumme 100 EUR.<br />
Achtung:<br />
Werden Invaliditätssummen mit unterschiedlichen Progressionen in Kombination beantragt, so<br />
gilt <strong>die</strong> Höchstsumme der am höchsten abgeschlossenen Progression auch als kombinierbare<br />
Höchstsumme. Dieses gilt auch bei der Kombination von Gefahrengruppen.<br />
Eintrittsalter<br />
Mindestpersonenzahl<br />
Mindestmonatsbeitrag<br />
Gruppennachlass<br />
bis zum 75. Lebensjahr<br />
3 Personen mit Namensnennung<br />
ab 50 Personen ohne Namensnennung<br />
5,00 EUR (Mindestjahresbeitrag 50,00 EUR bei jährlicher ZW).<br />
kein Gruppennachlass<br />
175
8.2 Netto-Monatsbeiträge, ohne Versicherungssteuer (Tarif 700)<br />
Beiträge<br />
Tarif 710 (Vorsitzende und Vorstandsmitglieder)<br />
Tarif 720 (Alle übrigen ehrenamtlichen Organe)<br />
Tarif 730 (Besoldete Organe, kaufmännisch Tätige)<br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />
710 720 730 (A)<br />
Invalidität mit Prog. 600 je 1.000 EUR 0,0232 0,0132 0,1026<br />
Invalidität mit Prog. 400 je 1.000 EUR 0,0180 0,0103 0,0791<br />
Invalidität mit Prog. 250 je 1.000 EUR 0,0146 0,0084 0,0682<br />
Invalidität ohne Prog. je 1.000 EUR 0,0124 0,0071 0,0482<br />
Unfallrente 50 je 10 EUR 0,0322 0,0184 0,0517<br />
Todesfall je 1.000 EUR 0,0124 0,0071 0,0268<br />
Krankenhaustagegeld je 1 EUR 0,0099 0,0056 0,0257<br />
Genesungsgeld je 1 EUR 0,0088 0,0050 0,0230<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen je 1.000 EUR 0,0248 0,0142 0,0524<br />
Tagegeld ab 8. Tag je 1 EUR 0,0743 0,0425 0,3055<br />
Tagegeld ab 43. Tag je 1 EUR 0,0372 0,0212 0,1839<br />
176
9 Sondertarif bis zu 24 Stunden bzw. 12 Stunden (Tarif 800)<br />
Die kurzfristige Gruppen-UV ist unterteilt in bis zu 24 Stunden und bis zu 12 Stunden<br />
Versicherungsschutz. Dieser Sondertarif ist gedacht <strong>für</strong> z.B. Sportfeste, Ausflüge,<br />
Tagesveranstaltungen usw..<br />
Es können <strong>die</strong> folgenden 3 Angebote versichert werden:<br />
Angebot 1 Angebot 2 Angebot 3<br />
Invalidität ohne Progression 50.000 EUR 75.000 EUR 75.000 EUR<br />
Unfallrente 50 - - 250 EUR<br />
Todesfall 20.000 EUR 30.000 EUR 25.000 EUR<br />
Bergungskosten (beitragsfrei) 7.500 EUR 7.500 EUR 7.500 EUR<br />
Kosmetische Operationen (beitragsfrei) 7.500 EUR 7.500 EUR 7.500 EUR<br />
* Beiträge pro Person und Tag <strong>für</strong><br />
Versicherungsschutz bis 24 Stunden am Tag 1,00 EUR 1,50 EUR 2,00 EUR<br />
Versicherungsschutz bis 12 Stunden am Tag<br />
(von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr; abweichende Zeiten sind 0,50 EUR 0,75 EUR 1,00 EUR<br />
anzugeben)<br />
* Die Beiträge beinhalten <strong>die</strong> z. Zt. gültige Versicherungssteuer.<br />
Abweichungen des oben genannten Versicherungsschutzes bzw. des Beitrages sowie<br />
Doppelversicherungen sind nicht möglich.<br />
Wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> mehrere Tage gewünscht, wird der Tarif mit den zu<br />
versichernden Tagen multipliziert (max. 14 Tage).<br />
Eintrittsalter<br />
Mindestpersonenzahl<br />
Einmalbeitrag<br />
Gruppennachlass<br />
bis zum 65. Lebensjahr<br />
3 Personen mit Namensnennung<br />
mind. 1,50 EUR<br />
kein Gruppennachlass<br />
177
9.1 Sondertarif - Versicherungsschutz <strong>für</strong> Tage, Wochen, Monate<br />
Der Versicherungsschutz wird <strong>für</strong> einen vorher festgelegten Zeitraum (Tage, Wochen, Monate)<br />
gewährt.<br />
Bei <strong>die</strong>sem Sondertarif handelt es sich um individuelle und unterjährige Verträge (<strong>für</strong> Tage,<br />
Wochen, Monate). Der Zeitraum, <strong>für</strong> den Versicherungsschutz gewährt werden soll, wird vor<br />
Abschluss der <strong>Unfallversicherung</strong> festgelegt.<br />
Vor Vertragsabschluss ist festzulegen, <strong>für</strong> welche Tätigkeit (Ausschnittsdeckung)<br />
Versicherungsschutz gewährt werden soll (z. B. Zuschauerversicherung, Festteilnehmer).<br />
Jeglicher Versicherungsschutz (Leistungsarten) / Nachlässe sind individuell zu vereinbaren. Auf<br />
Grund des unterschiedlichsten Versicherungsschutzes können Beiträge nicht genannt werden.<br />
Hier ist eine Anfrage in der HV Dortmund 0231 / 135-7683 zu halten.<br />
178
10 Werberichtlinien Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> – Tarifwerk <strong>2013</strong><br />
Gründe<br />
In der <strong>Unfallversicherung</strong> kann als Vertragsbeginn jeder Tag eines Monats<br />
vereinbart werden. Frühester Beginn: Einen Tag nach Antragstellung.<br />
Der Vertragsbeginn kann max. 12 Monate in der Zukunft liegen. Liegt der Beginn<br />
mehr als 12 Monate in der Zukunft kann im Einzelfall eine Annahmeerklärung erstellt<br />
werden.<br />
Anträge mit rückdatiertem Vertragsbeginn sind unzulässig.<br />
Neben dem Vertragsbeginn muss auch der Vertragsablauf im Antrag eingetragen<br />
werden.<br />
Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr.<br />
Die Höchstvertragsdauer beträgt 3 Jahre.<br />
Ausnahme:<br />
Unterjährige Verträge sind nur innerhalb des Tarifs 800 und im Sondertarif (nur auf<br />
Anfrage in der HV Dortmund 0231 / 135-7683) möglich.<br />
Vertragsbeginn<br />
Vertragsdauer<br />
Zahlungsweise<br />
/<br />
Zahlungsart<br />
Zahlungsweise:<br />
monatlich<br />
¼ jährlich<br />
½ jährlich = 2 % Rabatt<br />
jährlich = 4 % Rabatt<br />
Einmalbeitrag (bei kurzfristigen Verträgen)<br />
Zahlungsart:<br />
Abruf<br />
Überweisungen durch VN.<br />
179
Nachlässe<br />
Dauernachlass:<br />
3-jährige Vertragsdauer = 10%<br />
Nachlass<br />
Gruppennachlass:<br />
variabel, je nach versichertem Tarif<br />
Innungsnachlass (nur betriebl. Gruppen-UV, Tarif 100)<br />
Für Betriebe mit einer Innungsmitgliedschaft im Handwerk.<br />
(nur innerhalb des Versorgungswerkes)<br />
Nachlass = 5 %<br />
Verbandsnachlass (nur betriebl. Gruppen-UV, Tarif 100)<br />
Für Betriebe mit einer Verbandsmitgliedschaft im Handel<br />
(nur innerhalb des Versorgungswerkes)<br />
Nachlass = 5 %<br />
Mindestbeitrag<br />
Der Mindestmonatsbeitrag beträgt pro Vertrag 5,00 EUR.<br />
Der Mindestjahresbeitrag beträgt pro Vertrag 50,00 EUR (bei jährlicher ZW).<br />
Alle Leistungsarten sind bis zu den tariflichen Höchstsummen zusammen oder alleine<br />
versicherbar.<br />
Ausnahme:<br />
Tagegeld ab 8. und 43. Tag.<br />
Das Tagegeld kann max. bis zu 0,5 ‰ der Invalidität und / oder 5 % der Unfallrente<br />
abgesichert werden. Beide Leistungsarten können in Kombination versichert werden<br />
und sind bei der Relationsbildung anzurechnen.<br />
Relationen /<br />
Leistungsarten<br />
Unterschriften<br />
Der Antragsteller muss eigenhändig in dem hier<strong>für</strong> vorgesehenen Feldern seine<br />
Unterschrift leisten.<br />
Erhöhte<br />
Gliedertaxe<br />
Innerhalb der betrieblichen Gruppen-UV kann <strong>die</strong> erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker,<br />
Heilberufe bzw. <strong>für</strong> Musiker nur mit der Invalidität ohne Progression bzw. mit<br />
Progression 250 versichert werden.<br />
Wird zusätzlich noch eine weitere Invaliditätssumme (ohne erhöhte Gliedertaxe) bzw.<br />
eine Unfallrente gewünscht, ist <strong>die</strong>ser Versicherungsschutz in einem zusätzlichen<br />
Vertrag abzuschließen.<br />
180
11 Allgemeine Regelungen in der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
Zusammenlegung<br />
von<br />
Verträgen<br />
Wird eine Zusammenlegung von mehreren Verträgen gewünscht, ist eine<br />
entsprechende Willenserklärung aller bisherigen Versicherungsnehmer erforderlich.<br />
Alle Verträge müssen in einem einheitlichen Tarifwerk geführt werden.<br />
Um ein eindeutiges Vertragsverhältnis zu schaffen, sollte ein Antrag<br />
aufgenommen werden.<br />
Werden <strong>die</strong>se Verträge noch nicht innerhalb des GUV Tarifwerkes <strong>2013</strong> geführt, ist<br />
eine entsprechende Umstellung (mit Antrag) erforderlich.<br />
Hierbei ist Folgendes zu beachten:<br />
- keine Verkürzung des Ablauftermines<br />
- deutlicher Hinweis, welche Verträge zusammengelegt werden sollen<br />
- deutlicher Hinweis, wer als Versicherungsnehmer eingesetzt werden soll<br />
- Unterschrift der bisherigen Versicherungsnehmer und des neuen<br />
Versicherungsnehmers<br />
181
182
Teil 4<br />
SI-Sport.<br />
Von Profis <strong>für</strong> Profis!<br />
Die <strong>Unfallversicherung</strong><br />
<strong>für</strong> Profisportler.<br />
TW <strong>2013</strong><br />
183
SI-Sport. Von Profis <strong>für</strong> Profis!<br />
Die <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> Profisportler.<br />
Was mit einem kleinen Fehltritt beginnt, kann häufig im finanziellen Abseits enden. Gerade im Profisport<br />
können unerwartete Verletzungen schnell zu einem „groben Foul“ werden. Genau <strong>die</strong>sen Versicherungsschutz<br />
bietet <strong>die</strong> <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> – als engagierter Partner im Sportbereich mit SI-Sport.<br />
Von Profis <strong>für</strong> Profis.<br />
1 Wer kann über das Konzept versichert werden?<br />
Versicherbar sind Profisportler, <strong>die</strong> den überwiegenden Teil Ihres finanziellen Lebensunterhalts aus<br />
der sportlichen Tätigkeit, der Sportförderung oder sonstigen Einnahmen erzielen. Dazu zählen z.B.<br />
Sportler, <strong>die</strong> an Europa- und Weltmeisterschaften oder an Olympischen Spielen teilnehmen oder im A-<br />
oder B-Kader stehen.<br />
Für <strong>die</strong> folgenden Mannschaftssportarten sind zusätzlich <strong>die</strong> einzelnen Ligen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherbarkeit<br />
festgelegt worden:<br />
• Fußball : 1. ,2. , 3. Bundesliga sowie Regionalliga<br />
• Handball : 1. und 2. Liga<br />
• Eishockey : DEL und 2. Liga (EH)<br />
• Basketball : BBL<br />
Innerhalb von SI-Sport werden <strong>die</strong> Sportarten in 5 verschiedene Risikogruppen eingestuft. Zudem<br />
gelten bestimmte Regelungen in Bezug auf das Mindest-, das Höchstaufnahme- und das Höchstversicherungsalter.<br />
Risikogruppe 1 (Eintrittsalter 16 - 64 Jahre)<br />
Billard<br />
Schwimmen<br />
Tennis<br />
Tischtennis<br />
Risikogruppe 2 (Eintrittsalter 16 - 64 Jahre)<br />
Biathlon<br />
Bogenschießen<br />
Curling<br />
Dressurreiten<br />
Eislaufen<br />
Eisschießen<br />
Faltbootfahren ohne Wildwasser<br />
Fechten<br />
Golf<br />
Gymnastik<br />
Hallenradsport (z.B. Kunstrad, Rasball)<br />
Kajakfahren<br />
Kanufahren<br />
Leichtathletik<br />
Rollsport (ohne Rollhockey)<br />
Rudern<br />
Schießen<br />
Segeln und Surfen<br />
Ski-Langlauf<br />
Springreiten<br />
Tanzsport<br />
Triathlon<br />
Risikogruppe 3 (Eintrittsalter 16 - 34 Jahre)<br />
Badminton<br />
Kricket<br />
184
Baseball und Softball<br />
Faustball<br />
Gewichtheben<br />
Judo<br />
Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu<br />
Karate<br />
Rasenkraftsport<br />
Ringen<br />
Squash<br />
Teakwon Do<br />
Turnen<br />
Volleyball<br />
Risikogruppe 4 (Eintrittsalter 16 - 34 Jahre)<br />
American Football<br />
Basketball und Korbball<br />
Bobfahren<br />
Faltbootfahren mit Wildwasser<br />
Handball<br />
Hockey<br />
Polo<br />
Rodeln<br />
Rollhockey, Skaterhockey, Inlinehockey<br />
Rugby<br />
Skibobfahren<br />
Vielseitigkeitsreiten (Military)<br />
Wasserball<br />
Wasserski und Wakeboard<br />
Risikogruppe 5 (Eintrittsalter 16 - 34 Jahre)<br />
Eishockey<br />
Fußball<br />
Mountainbike<br />
Radsport (ohne Hallensport)<br />
Ski-Alpin, Skispringen und Snowboard<br />
2 Was kann versichert werden?<br />
Im Rahmen von SI Sport können folgende Leistungsarten versichert werden:<br />
Invalidität ohne Progression und mit Progression 250. Wahlweise mit 20 % Selbstbeteiligung<br />
- max. Grundsumme Invalidität ohne Progression: 500.000 EUR<br />
- max. Grundsumme Invalidität mit Progression 250: 250.000 EUR<br />
- max. Grundsumme bei Kombination der Invaliditäten: jeweils 250.000 EUR<br />
- max. Versicherungsleistung: 875.000 EUR bei Vollinvalidität<br />
- Wahlweise mit Selbstbehalt (Integralfranchise) in Höhe von 20 Prozent<br />
(Leistung ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 Prozent, dann aber auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> ersten 20<br />
Prozent)<br />
Achtung: Die Leistungsart Invalidität muss immer mitversichert werden!<br />
185
Sport-Tagegeld<br />
- max. Versicherungssumme ab dem 43. Tag: 1.000 EUR pro Tag<br />
- max. Versicherungssumme ab dem 92. Tag: 2.000 EUR pro Tag<br />
- max. Versicherungssumme ab dem 120. Tag: 2.000 EUR pro Tag<br />
- max. Versicherungssumme ab dem 183. Tag: 2.000 EUR pro Tag<br />
Das Sport-Tagegeld wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer einer unfall- oder krankheitsbedingten vorübergehenden<br />
Sportunfähigkeit, längstens <strong>für</strong> 365 Tage vom Unfalltag an bzw. bei Krankheit ab Tag der Diagnose<br />
gerechnet, gezahlt. Die Zahlung endet, sobald <strong>die</strong> ärztliche Behandlung oder eine eventuell anschließende<br />
Reha-Maßnahme beendet ist.<br />
Eine Kombination (insgesamt also eine max. Versicherungssumme von 2.000 EUR pro Tag) der<br />
Tagegelder ist möglich, wobei das Begünstigungsverbot zu beachten ist.<br />
Achtung: Das Sport-Tagegeld muss in einem eigenständigen Vertrag geführt werden!<br />
Todesfall<br />
- max. Versicherungssumme: 500.000 EUR<br />
(10 Prozent der Versicherungssumme bei optischem Todesfall)<br />
Krankenhaustagegeld<br />
- max. Versicherungssumme: 300 EUR je Kalendertag<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />
- max. Versicherungssumme: 30.000 EUR<br />
Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss<br />
- pauschale Versicherungssumme: einmal je Unfall 3.000 EUR<br />
Darüber hinaus sind zahlreiche Leistungserweiterungen wie z. B. Bergungskosten und Kosmetische<br />
Operationen bis 20.000 EUR (davon 5.000 EUR <strong>für</strong> Zahnersatz), Happy Holiday mit erhöhten<br />
Leistungen und Leistungen <strong>für</strong> Neugeborene und Ehegatten beitragsfrei mitversichert.<br />
Was sind <strong>die</strong> Highlights von SI-Sport?<br />
Neben den hervorragenden Leistungsarten bietet SI-Sport folgende Highlights:<br />
Mitwirkung von Vorerkrankungen<br />
Eine Anrechnung der Mitwirkung von Vorerkrankungen erfolgt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten Invalidität, Todesfall,<br />
Krankenhaustagegeld und Sofortleistung bei Schwerverletzungen erst ab einem Grad von<br />
50 Prozent.<br />
186
Für <strong>die</strong> Leistungsarten Sport-Tagegeld und Schmerzensgeld bei Kreuzbandriss erfolgt keine Anrechnung.<br />
3 Das Nachlass-System<br />
Bereits ab dem 3. Versicherungsjahr erhält der Kunde einen Beitrags-Nachlass, sofern der Vertrag<br />
zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt tatsächlich leistungsfrei ist. Dieser erhöht sich im Laufe der Jahre sukzessive,<br />
sofern der Vertrag leistungsfrei bleibt, so dass in der Spitze bis zu 25 % Nachlass auf den laufenden<br />
Beitrag gewährt werden. Ein Leistungsfall führt nicht zu einer Rückstufung, sondern verzögert das<br />
Erreichen der nächst höheren Stufe um ein Jahr. Voraussetzung ist hier<strong>für</strong>, dass es nicht zu einem<br />
weiteren Leistungsfall kommt.<br />
Stufe<br />
Übersicht Nachlass-System<br />
Abgelaufene leistungsfreie<br />
Versicherungsjahre<br />
Beitragsnachlass<br />
Stufe 01 2 5 %<br />
Stufe 02 3 10 %<br />
Stufe 03 4 10 %<br />
Stufe 04 5 12 %<br />
Stufe 05 6 14 %<br />
Stufe 06 7 15 %<br />
Stufe 07 8 15 %<br />
Stufe 08 9 15 %<br />
Stufe 09 10 16 %<br />
Stufe 10 11 17 %<br />
Stufe 11 12 18 %<br />
Stufe 12 13 19 %<br />
Stufe 13 14 20 %<br />
Stufe 14 15 20 %<br />
Stufe 15 16 22 %<br />
Stufe 16 17 25 %<br />
Das Nachlass-System gilt nicht <strong>für</strong> das Sport-Tagegeld.<br />
187
4 Was ist noch zu beachten?<br />
Grundsätzlich gelten im Rahmen von SI-Sport folgende Besonderheiten:<br />
- Pro Vertrag ist nur eine Person versicherbar<br />
- Es können nur Profi-Sportler gemäß Definition versichert werden<br />
- Es wird nur eine einjährige Vertragslaufzeit angeboten<br />
- Gruppennachlässe werden nicht angeboten<br />
- Es kann eine Dynamik von 3 Prozent vereinbart werden<br />
- Zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme muss der VN seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland<br />
haben und <strong>für</strong> einen deutschen Verein sportlich aktiv sind<br />
- Ausländische Spieler können nur versichert werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung<br />
Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und <strong>für</strong> einen deutschen Verein sportlich aktiv sind<br />
- Die Feststellung des Leistungsanspruchs erfolgt nach deutschem Recht<br />
- Gesundheitsfragen: Genau wie in der Einzel-Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong> verzichten wir bei SI-Sport<br />
auf jegliche Gesundheitsfragen <strong>für</strong> den reinen UV-Teil, lediglich <strong>für</strong> das Sport-Tagegeld (eigener<br />
Vertrag!) sind Gesundheitsfragen zu beantworten und ein ärztlicher Fragebogen einzureichen.<br />
Bitte beachten Sie <strong>die</strong>se „Spielregeln“ von SI-Sport!<br />
Wie kann SI-Sport berechnet werden und was geschieht mit der bisherigen Lösung?<br />
Bei SI-Sport handelt es sich um Spezialversicherungsgeschäft, welches nicht in der UV-BSW abgebildet<br />
wird. Angebote können nur über den Angebotsrechner SI-Sport, welcher im Infonet im Beratungshaus<br />
hinterlegt ist, berechnet werden.<br />
• Ansprechpartner<br />
Bitte Für <strong>die</strong> richten Sportarten Sie Ihre Fußball Anfragen und an Handball „kubup-92140“, richten Sie Herrn Ihre Steinke Anfragen (0231 bitte 135-4053). an „makom91680“, Sofern Sie Herrn zukünftig<br />
Schliewe in der UV-BSW (0231 135-3864). einen Berufssportler Für alle anderen auswählen, Sportarten werden wendenBitte <strong>die</strong> o.g. Hinweise richten analog Sie Sie dargestellt. Ihre Anfragen<br />
sich bitte an „kubup-92140“, Herrn Steinke (0231 135-4053). Sofern Sie zukünftig in der UV-BSW<br />
Wichtig: einen Berufssportler Profisportler auswählen, sind weder werden in der Risiko- <strong>die</strong> o. g. noch Hinweise der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> analog dargestellt. versicherbar.<br />
Welche Wichtig: Verkaufsunterlagen Profisportler sind weder stehen in der zur Risiko- Verfügung? noch in der Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> versicherbar.<br />
Alle notwendigen Unterlagen, wie z. B. Anträge, PowerPoint-Vorträge usw. stehen im Beratungshaus<br />
zur Welche Verfügung. Verkaufsunterlagen stehen zur Verfügung?<br />
Alle notwendigen Unterlagen, wie z. B. Anträge, PowerPoint-Vorträge usw. stehen im Beratungshaus<br />
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.<br />
zur Verfügung.<br />
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.<br />
188
Teil 5<br />
<strong>Handbuch</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> gesetzliche<br />
<strong>Unfallversicherung</strong><br />
(Berufsgenossenschaften)<br />
189
1 Allgemeines<br />
Die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong> beruht auf dem sozialpolitischen Gedanken des Arbeitsschutzes<br />
und der Ablösung zivilrechtlicher Haftpflichtansprüche der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen<br />
oder Berufskrankheiten gegen den Arbeitgeber.<br />
Erleidet ein Arbeitnehmer während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall,<br />
könnte er aufgrund des Arbeitsvertrages von seinem Arbeitgeber Schadenersatz verlangen,<br />
sofern <strong>die</strong>sen ein Verschulden trifft. In gewisser Weise handelt es sich also bei der gesetzlichen<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> um eine „Haftpflichtversicherung“ des Arbeitgebers; deshalb wurde<br />
<strong>die</strong> Beitragszahlungspflicht auch allein dem Arbeitgeber auferlegt.<br />
Zum 1. Januar 1997 wurde das Recht der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Siebtes Buch<br />
in das Sozialgesetzbuch (SGB VII) eingegliedert. Das SGB VII hat damit <strong>die</strong> §§ 537 ff. des<br />
Dritten Buches der Reichsversicherungsordnung (RVO), <strong>die</strong> bislang <strong>die</strong> Rechtsgrundlage<br />
der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> bildeten, abgelöst.<br />
2 Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Die Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> sind nach § 114 SGB VII:<br />
1. <strong>die</strong> gewerblichen Berufsgenossenschaften,<br />
2. <strong>die</strong> landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,<br />
3. <strong>die</strong> Unfallkasse des Bundes,<br />
4. <strong>die</strong> Eisenbahn-Unfallkasse,<br />
5. <strong>die</strong> Unfallkasse Post und Telekom,<br />
6. <strong>die</strong> Unfallkassen der Länder,<br />
7. <strong>die</strong> Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen<br />
der Gemeinden,<br />
8. <strong>die</strong> Feuerwehr-Unfallkassen,<br />
9. <strong>die</strong> gemeinsamen Unfallkassen <strong>für</strong> den Landes- und<br />
den kommunalen Bereich.<br />
3 Kreis der versicherten Personen<br />
Die Bestimmungen über <strong>die</strong> Versicherungspflicht gelten nach dem sogenannten „Territorialitätsprinzip“<br />
grundsätzlich nur im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland. Daher<br />
erfasst der Versicherungszwang der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> grundsätzlich alle Personen<br />
in inländischen Arbeitsverhältnissen - gleichgültig ob sie <strong>die</strong> deutsche Staatsbürgerschaft<br />
besitzen oder nicht.<br />
Auch bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland bleibt der Versicherungsschutz bestehen.<br />
Hier gilt <strong>die</strong> sogenannte „Ausstrahlungstherorie“, nach der derartige Beschäftigungen<br />
- z.B. Montagearbeiten - als Fortsetzung oder „Ausstrahlung“ der inländischen Tätigkeit<br />
anzusehen sind.<br />
Die in der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> pflichtversicherten Personen sind entweder kraft<br />
Gesetzes (SGB VII) oder kraft Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft (BG) versichert.<br />
Bestimmte Personengruppen (z.B. <strong>die</strong> meisten Unternehmer) fallen nicht unter <strong>die</strong><br />
Versicherungspflicht. Sie können sich aber durch Beitritt in <strong>die</strong> zuständige Berufsgenossenschaft<br />
freiwillig versichern.<br />
190
3.1 Versicherung kraft Gesetzes<br />
Nach § 2 SGB VII ist folgender Personenkreis kraft Gesetzes versichert:<br />
(1) Kraft Gesetzes sind versichert<br />
1. Beschäftigte,<br />
2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten,<br />
Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,<br />
3. Personen, <strong>die</strong> sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen unterziehen, <strong>die</strong><br />
aufgrund von Rechtsvorschriften zur Aufnahme einer versicherten Tätigkeit oder infolge einer<br />
abgeschlossenen versicherten Tätigkeit erforderlich sind, soweit <strong>die</strong>se Maßnahmen vom Unternehmen<br />
oder einer Behörde veranlasst worden sind,<br />
4. behinderte Menschen, <strong>die</strong> in anerkannten Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen oder in<br />
nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten oder <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Einrichtungen<br />
in Heimarbeit tätig sind,<br />
5. Personen, <strong>die</strong><br />
a) Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind und ihre im Unternehmen<br />
mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,<br />
b) im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige<br />
sind,<br />
c) in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital oder Personenhandelsgesellschaften<br />
regelmäßig wie Unternehmer selbstständig tätig sind,<br />
d) ehrenamtlich in Unternehmen tätig sind, <strong>die</strong> unmittelbar der Sicherung, Überwachung o-<br />
der Förderung der Landwirtschaft überwiegend <strong>die</strong>nen,<br />
e) ehrenamtlich in den Berufsverbänden der Landwirtschaft tätig sind, wenn <strong>für</strong> das Unternehmen<br />
eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig ist,<br />
6. Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten oder<br />
Lebenspartner,<br />
7. selbstständig tätige Küstenschiffer und Küstenfischer, <strong>die</strong> zur Besatzung ihres Fahrzeugs<br />
gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als vier<br />
Arbeitnehmer beschäftigen, sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,<br />
8. a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger <strong>für</strong> den Betrieb der<br />
Einrichtung der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer<br />
entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung<br />
durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches,<br />
b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während<br />
der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im<br />
Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,<br />
c) Stu<strong>die</strong>rende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen,<br />
9. Personen, <strong>die</strong> selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen<br />
oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind<br />
10. Personen, <strong>die</strong><br />
a) <strong>für</strong> Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände<br />
oder Arbeitsgemeinschaften, <strong>für</strong> <strong>die</strong> in den Nummern 2 und 8 genannten Einrichtungen<br />
oder <strong>für</strong> privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung,<br />
in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von Gebietskörperschaften<br />
ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit teilnehmen,<br />
b) <strong>für</strong> öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder <strong>für</strong> privatrechtliche<br />
Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen<br />
Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften<br />
ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit<br />
teilnehmen,<br />
11. Personen, <strong>die</strong><br />
a) von der Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung<br />
einer Diensthandlung herangezogen werden,<br />
b) von einer dazu berechtigten öffentlichen Stelle als Zeugen zur Beweiserhebung herangezogen<br />
werden,<br />
12. Personen, <strong>die</strong> in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich,<br />
insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen <strong>die</strong>ser Unternehmen<br />
teilnehmen,<br />
191
13. Personen, <strong>die</strong><br />
a) bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus<br />
erheblicher gegenwärtiger Gefahr <strong>für</strong> seine Gesundheit retten,<br />
b) Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden,<br />
c) sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, <strong>die</strong> einer Straftat verdächtigt ist<br />
oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen,<br />
14. Personen, <strong>die</strong> nach den Vorschriften des Zweiten oder des Dritten Buches der Meldepflicht<br />
unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung einer<br />
Dienststelle der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit, eines nach § 6a des Zweiten Buches zugelassenen<br />
kommunalen Trägers oder des nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Zweiten Buches<br />
zuständigen Trägers nachkommen, <strong>die</strong>se oder eine andere Stelle aufzusuchen,<br />
15. Personen, <strong>die</strong><br />
a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung<br />
oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />
erhalten,<br />
b) zur Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Aufforderung eines<br />
Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit einen<br />
<strong>die</strong>ser Träger oder eine andere Stelle aufsuchen,<br />
c) auf Kosten eines <strong>Unfallversicherung</strong>strägers an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3<br />
der Berufskrankheiten-Verordnung teilnehmen,<br />
16. Personen, <strong>die</strong> bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums im Sinne des Zweiten<br />
Wohnungsbaugesetzes oder im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Schaffung<br />
von Wohnraum im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Wohnraumförderungsgesetzes<br />
im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind,<br />
17. Pflegepersonen im Sinne des § 19 des Elften Buches bei der Pflege eines Pflegebedürftigen<br />
im Sinne des § 14 des Elften Buches; <strong>die</strong> versicherte Tätigkeit umfasst Pflegetätigkeiten<br />
im Bereich der Körperpflege und - soweit <strong>die</strong>se Tätigkeiten überwiegend Pflegebedürftigen<br />
zugute kommen - Pflegetätigkeiten in den Bereichen der Ernährung, der Mobilität sowie<br />
der hauswirtschaftlichen Versorgung (§ 14 Abs. 4 des Elften Buches).<br />
(1a) Versichert sind auch Personen, <strong>die</strong> nach Erfüllung der Schulpflicht auf der Grundlage einer<br />
schriftlichen Vereinbarung im Dienst eines geeigneten Trägers im Umfang von durchschnittlich<br />
mindestens acht Wochenstunden und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von mindestens sechs Monaten als Freiwillige<br />
einen Freiwilligen<strong>die</strong>nst aller Generationen unentgeltlich leisten. Als Träger des Freiwilligen<strong>die</strong>nstes<br />
aller Generationen geeignet sind inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder<br />
unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes fallenden Einrichtungen zur Förderung<br />
gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung), wenn sie<br />
<strong>die</strong> Haftpflichtversicherung und eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen und deren Fort- und<br />
Weiterbildung im Umfang von mindestens durchschnittlich 60 Stunden im Jahr sicherstellen. Die<br />
Träger haben fortlaufende Aufzeichnungen zu führen über <strong>die</strong> bei ihnen nach Satz 1 tätigen Personen,<br />
<strong>die</strong> Art und den Umfang der Tätigkeiten und <strong>die</strong> Einsatzorte. Die Aufzeichnungen sind mindestens<br />
fünf Jahre lang aufzubewahren.<br />
(2) Ferner sind Personen versichert, <strong>die</strong> wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden. Satz 1<br />
gilt auch <strong>für</strong> Personen, <strong>die</strong> während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung<br />
oder aufgrund einer strafrichterlichen, staatsanwaltlichen oder jugendbehördlichen Anordnung<br />
wie Beschäftigte tätig werden.<br />
(3) Absatz 1 Nr. 1 gilt auch <strong>für</strong><br />
1. Deutsche, <strong>die</strong> im Ausland bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länder oder<br />
bei deren Leitern, deutschen Mitgliedern oder Be<strong>die</strong>nsteten beschäftigt sind,<br />
2. Personen, <strong>die</strong><br />
a) im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes Entwicklungs<strong>die</strong>nst oder Vorbereitungs<strong>die</strong>nst<br />
leisten,<br />
b) einen entwicklungspolitischen Freiwilligen<strong>die</strong>nst „weltwärts“ im Sinne der Richtlinie des<br />
Bundesministeriums <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August<br />
2007 (BAnz. 2008 S. 1297) leisten,<br />
3. Personen, <strong>die</strong><br />
a) eine Tätigkeit bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation ausüben<br />
und deren Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst während <strong>die</strong>ser Zeit ruht.<br />
b) als Lehrkräfte vom Auswärtigen Amt durch das Bundesverwaltungsamt an Schulen im<br />
Ausland vermittelt worden sind oder<br />
c) <strong>für</strong> ihre Tätigkeit bei internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention durch einen<br />
192
Sekun<strong>die</strong>rungsvertrag nach dem Sekun<strong>die</strong>rungsgesetz abgesichert werden.<br />
Der Versicherungsschutz nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und c erstreckt sich auch auf<br />
Unfälle oder Krankheiten, <strong>die</strong> infolge einer Verschleppung oder einer Gefangenschaft eintreten<br />
oder darauf beruhen, dass der Versicherte aus sonstigen mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden<br />
Gründen, <strong>die</strong> er nicht zu vertreten hat, dem Einflussbereich seines Arbeitgebers oder<br />
der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung seines Einsatzes verantwortlichen Einrichtung entzogen ist. Gleiches<br />
gilt, wenn Unfälle oder Krankheiten auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich<br />
abweichende Verhältnisse bei der Tätigkeit oder dem Einsatz im Ausland zurückzuführen<br />
sind. Soweit <strong>die</strong> Absätze 1 und 2 weder eine Beschäftigung noch eine selbstständige Tätigkeit<br />
voraussetzen, gelten sie abweichend von § 3 Nr. 2 des Vierten Buches <strong>für</strong> alle Personen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> in<br />
<strong>die</strong>sen Absätzen genannten Tätigkeiten im Inland ausüben; § 4 des Vierten Buches gilt entsprechend.<br />
Absatz 1 Nr. 13 gilt auch <strong>für</strong> Personen, <strong>die</strong> im Ausland tätig werden, wenn sie im Inland<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />
(4) Familienangehörige im Sinne des Absatzes 1 Nr. 5 Buchstabe b sind<br />
1. Verwandte bis zum dritten Grade,<br />
2. Verschwägerte bis zum zweiten Grade,<br />
3. Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches)<br />
der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner.<br />
193
3.1.1 Beschäftigte in Privathaushalten<br />
Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII)<br />
gegen Arbeitsunfälle versichert. Zu <strong>die</strong>sem Personenkreis gehören:<br />
Hausgehilfinnen, Hausgehilfen,<br />
Haushälterinnen, Haushälter,<br />
Gärtnerinnen, Gärtner,<br />
Köchinnen, Köche,<br />
Kinderbetreuerinnen, Kinderbetreuer<br />
Raumpflegerinnen, Raumpfleger,<br />
Babysitter,<br />
Au-pair-Mädchen usw.<br />
Die Versicherungspflicht gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und der Höhe<br />
der Bezahlung. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der „Arbeitgeber“ <strong>die</strong><br />
Anmeldung beim zuständigen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger unterlässt, z.B. aus Unkenntnis.<br />
Für <strong>die</strong> Beschäftigten selbst ist <strong>die</strong> Versicherung beitragsfrei. Sie sind sowohl während der<br />
Tätigkeit als auch auf dem Wege zur Arbeit und nach Hause abgesichert. Wichtig ist <strong>die</strong>s<br />
vor allem <strong>für</strong> Personen, <strong>die</strong> nicht sozialversichert sind.<br />
Im Versicherungsfall können folgende Leistungen beansprucht werden:<br />
ärztliche und zahnärztliche Behandlung,<br />
Krankenhausbehandlung,<br />
berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation,<br />
Unfallrente.<br />
Muster einer Anmeldung<br />
Beschäftigte im Privathaushalt müssen<br />
durch <strong>die</strong> Haushaltsvorstände bei den<br />
kommunalen <strong>Unfallversicherung</strong>strägern<br />
(Unfallkassen der Gemeinden, Unfallkassen<br />
der Länder oder Gemeindeunfallversicherungsverbände<br />
- Adressenverzeichnis<br />
siehe Seite 218 f.) angemeldet werden.<br />
Unterbleibt <strong>die</strong> Meldung, so kann der<br />
Beitrag (ca. 15 EUR bis 50 EUR jährlich<br />
je nach Beschäftigungszeit) auch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
zurückliegenden Jahre nachgefordert<br />
werden. Unter Umständen wird zusätzlich<br />
ein Bußgeld verhängt.<br />
Anmeldung einer Haushaltshilfe<br />
_______________________________<br />
Name, Vorname, Geb.-Datum des Haushaltsvorstandes<br />
_______________________________<br />
Straße<br />
_______________________________<br />
PLZ, Ort<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass<br />
ich in meinem privaten Haushalt<br />
__ (Anzahl) Haushaltshilfe/en beschäftige.<br />
_______________________________<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
194
3.1.2 Eigenbauarbeiten<br />
Werden Bauarbeiten von einem Bauherren nicht einem gewerbsmäßigen Bauunternehmer<br />
übertragen, sondern von Familienangehörigen, Bekannten, Nachbarn und sonstigen Personen<br />
ausgeführt, so gilt der Bauherr selbst als<br />
Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten.<br />
Bei Bauarbeiten, <strong>die</strong> länger als sechs Arbeitstage in Anspruch nehmen, ist der Unternehmer<br />
nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten kraft Gesetzes (§ 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII) Mitglied der<br />
örtlich zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft (Adressenverzeichnis siehe Seite 213.).<br />
Bei Bauarbeiten, <strong>die</strong> nicht mehr als sechs Arbeitstage in Anspruch nehmen, liegt <strong>die</strong> Zuständigkeit<br />
beim jeweiligen kommunalen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger (Adressenverzeichnis<br />
siehe Seite 218 f.).<br />
Die Mitgliedschaft ist nicht von einem vorherigen Antrag abhängig.<br />
Jeder Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ist nach § 165 Abs. 2 SGB VII verpflichtet,<br />
dem zuständigen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger <strong>die</strong> Bauarbeiten und <strong>die</strong> mithelfenden<br />
Personen zu melden. Darüber hinaus ist jeder Arbeitsunfall, durch den ein Versicherter getötet<br />
oder so verletzt ist, dass er stirbt oder <strong>für</strong> mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird, anzuzeigen.<br />
Bei Verstößen gegen <strong>die</strong>se Regelungen kann ein Bußgeld bis zu 10.000 EUR erhoben<br />
werden.<br />
Wichtig: Das gilt auch bei unentgeltlicher Hilfeleistung.<br />
Das Bestehen einer privaten Haftpflicht- oder <strong>Unfallversicherung</strong> befreit den Unternehmer<br />
nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten nicht von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>spflicht.<br />
Versicherungsschutz besteht bei allen Arbeitsleistungen, <strong>die</strong> eine der mithelfenden Personen<br />
zur Durchführung des Bauvorhabens erbringt. Die Leistungsverpflichtung der Bau-<br />
Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall besteht ab Beginn der Baumaßnahme und ist<br />
- ebenso wie <strong>die</strong> Mitgliedschaft - nicht von einer vorherigen Anmeldung abhängig.<br />
Die Höhe der Beiträge orientiert sich am zeitlichen Umfang der Mithilfe, am eventuell gezahlten<br />
Lohn und an der Art der Tätigkeit. Soweit der Unternehmer nicht gewerbsmäßiger<br />
Bauarbeiten <strong>die</strong> Angaben hierüber nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig macht,<br />
kann der zuständige <strong>Unfallversicherung</strong>sträger eine Schätzung vornehmen (§ 165 Abs. 3<br />
SGB VII).<br />
Versicherungsschutz <strong>für</strong> den Bauherren selbst<br />
Während sämtliche Mithelfenden bei den Bauarbeiten kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfälle<br />
versichert sind, wird dem Bauherren und seinem Ehegatten nur im Rahmen der freiwilligen<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz gewährt. Hierzu ist ein schriftlicher<br />
Antrag erforderlich.<br />
Im Antrag soll <strong>die</strong> Versicherungssumme angegeben werden, <strong>die</strong> der Versicherung als Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst<br />
zugrunde gelegt werden soll. Mindestversicherungssumme ist <strong>die</strong> im<br />
Zeitpunkt des Unfalls maßgebenden Bezugsgröße 1 gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV (Bezugsgröße<br />
West). Die Versicherungssumme darf 62.400 EUR nicht übersteigen und <strong>die</strong> Mindestversicherungssumme<br />
nicht unterschreiten. Ist <strong>die</strong> Versicherungssumme nicht angegeben,<br />
so gilt <strong>die</strong> Mindestversicherungssumme.<br />
1<br />
Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sozialversicherung ist, soweit in den<br />
besonderen Vorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes<br />
bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen<br />
Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag.<br />
Ab 1.1.<strong>2013</strong> beträgt <strong>die</strong> Bezugsgröße <strong>für</strong> <strong>die</strong> alten Bundesländer 32.340 EUR und <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
neuen Bundesländer 27.300 EUR.<br />
195
3.2 Versicherung kraft Satzung<br />
Die Berufsgenossenschaften sind als Versicherungsträger ermächtigt, durch besondere<br />
Satzungsbestimmungen <strong>die</strong> Versicherungspflicht auf bestimmte Personengruppen auszudehnen.<br />
Ob und in welchem Umfang <strong>die</strong> Berufsgenossenschaften von der satzungsgemäßen<br />
Versicherung Gebrauch machen, liegt in ihrem Ermessen.<br />
Versicherung kraft Satzung gemäß § 3 SGB VII:<br />
(1) Die Satzung kann bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen sich <strong>die</strong><br />
Versicherung erstreckt auf<br />
1. Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,<br />
2. Personen, <strong>die</strong> sich auf der Unternehmensstätte aufhalten; § 2 Abs. 3 Satz 2 erster<br />
Halbsatz gilt entsprechend.<br />
3. Personen, <strong>die</strong><br />
a) im Ausland bei einer staatlichen deutschen Einrichtung beschäftigt werden;<br />
b) im Ausland von einer staatlichen deutschen Einrichtung anderer Staaten zur<br />
Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt werden;<br />
Versicherungsschutz besteht nur, soweit <strong>die</strong> Personen nach dem Recht des Beschäftigungsstaates<br />
nicht unfallversichert sind,<br />
4. ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte.<br />
(2) Absatz 1 gilt nicht <strong>für</strong><br />
1. Haushaltsführende,<br />
2. Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien<br />
und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,<br />
3. Personen, <strong>die</strong> aufgrund einer vom Fischerei- oder Jagdausübungsberechtigten erteilten<br />
Erlaubnis als Fischerei- oder Jagdgast fischen oder jagen,<br />
4. Reeder, <strong>die</strong> nicht zur Besatzung des Fahrzeugs gehören, und ihre im Unternehmen<br />
mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner.<br />
3.3 Versicherungsfreiheit<br />
Bestimmte Personen bzw. Berufsgruppen unterliegen nicht der Versicherungspflicht, da<br />
entweder anderweitig bereits gleichwertiger Schutz besteht - z.B. nach beamtenrechtlichen<br />
Unfall<strong>für</strong>sorgevorschriften - oder der Betreffende sich selbst gegen Unfälle und Berufsunfälle<br />
absichern kann bzw. nicht als schutzbedürftig anzusehen ist. Geregelt ist <strong>die</strong>s in<br />
§ 4 SGB VII:<br />
(1) Versicherungsfrei sind<br />
1. Personen, soweit <strong>für</strong> sie beamtenrechtliche Unfall<strong>für</strong>sorgevorschriften oder entsprechende<br />
Grundsätze gelten; ausgenommen sind Ehrenbeamte und ehrenamtliche<br />
Richter,<br />
2. Personen, soweit <strong>für</strong> sie das Bundesversorgungsgesetz oder Gesetze, <strong>die</strong> eine<br />
entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, gelten,<br />
es sei denn, dass<br />
a) der Versicherungsfall zugleich <strong>die</strong> Folge einer Schädigung im Sinne <strong>die</strong>ser<br />
Gesetze ist oder<br />
b) es sich um eine Schädigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe e des Bundesversorgungsgesetzes<br />
handelt,<br />
4. satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige<br />
ähnlicher Gemeinschaften, wenn ihnen nach den Regeln der Gemeinschaft<br />
Anwartschaft auf <strong>die</strong> in der Gemeinschaft übliche Versorgung gewährleistet<br />
und <strong>die</strong> Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist.<br />
(2) Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 sind frei<br />
1. Personen, <strong>die</strong> aufgrund einer vom Fischerei- oder Jagdausübungsberechtigten erteilten<br />
Erlaubnis als Fischerei- oder Jagdgast fischen oder jagen,<br />
196
2. Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und Unternehmen nach § 123<br />
Abs. 1 Nr. 2, wenn <strong>die</strong>se Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden<br />
und nicht Neben- oder Hilfsunternehmen eines anderen landwirtschaftlichen Unternehmens<br />
sind, sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner;<br />
das gleiche gilt <strong>für</strong> Personen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sen Unternehmen als Verwandte<br />
oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Unternehmer,<br />
ihrer Ehegatten oder Lebenspartner unentgeltlich tätig sind.<br />
(3) Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind frei selbstständig tätige Ärzte,<br />
Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,<br />
Heilpraktiker und Apotheker.<br />
(4) Von der Versicherung nach § 2 Abs. 2 ist frei, wer in einem Haushalt als Verwandter<br />
oder Verschwägerter bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Haushaltsführenden,<br />
der Ehegatten oder der Lebenspartner unentgeltlich tätig ist, es sei denn, er<br />
ist in einem in § 124 Nr. 1 genannten Haushalt tätig.<br />
(5) Von der Versicherung nach § 2 Abs. 2 sind frei Personen, <strong>die</strong> als Familienangehörige<br />
(2 Abs. 4) der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner in einem Unternehmen<br />
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 unentgeltlich tätig sind, wenn sie <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> den Anspruch auf eine Rente wegen Alters nach dem Recht der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung einschließlich der Altersabsicherung der Landwirte<br />
erfüllen und <strong>die</strong> Rente beantragt haben..<br />
3.4 Versicherungsbefreiung<br />
Unternehmer kleiner landwirtschaftlicher Unternehmen können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht<br />
befreien lassen. Allerdings kann <strong>die</strong>se Befreiung nicht widerrufen werden.<br />
Näheres regelt § 5 SGB VII:<br />
Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 werden auf Antrag Unternehmer landwirtschaftlicher<br />
Unternehmen im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis zu einer Größe von<br />
0,25 Hektar und ihre Ehegatten unwiderruflich befreit; <strong>die</strong>s gilt nicht <strong>für</strong> Spezialkulturen.<br />
Das Nähere bestimmt <strong>die</strong> Satzung.<br />
3.5 Freiwillige Versicherung<br />
Anders als <strong>die</strong> Beschäftigten der Unternehmer unterliegen <strong>die</strong> Unternehmer selbst in der<br />
Regel 2 nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />
Unternehmer sind Mitglieder, aber nicht Versicherte der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />
Jedoch können sich Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten nach<br />
§ 6 SGB VII freiwillig der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> anschließen:<br />
(1) Auf schriftlichen Antrag können sich versichern<br />
1. Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten; ausgenommen<br />
sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien<br />
oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betriebenen Unternehmen<br />
nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und ihre Ehegatten sowie Fischerei- und Jagdgäste,<br />
2. Personen, <strong>die</strong> in Kapital- oder Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer<br />
selbstständig tätig sind,<br />
3. gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen,<br />
4. Personen, <strong>die</strong> in Verbandsgremien und Kommissionen <strong>für</strong> Arbeitgeberorganisationen<br />
und Gewerkschaften sowie anderen selbstständigen Arbeitnehmervereinigungen<br />
mit sozial- oder berufspolitischer Zielsetzung (sonstige Arbeitnehmerver-<br />
2<br />
Ausnahmen sind <strong>die</strong> kraft Gesetzes versicherten Unternehmer, z.B. Landwirte, und <strong>die</strong><br />
kraft Satzung versicherten Unternehmer, z.B. Küstenschiffer.<br />
197
einigungen) ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se<br />
Tätigkeiten teilnehmen.<br />
(2) Die Versicherung beginnt mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Die Versicherung<br />
erlischt, wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss binnen zwei Monaten<br />
nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist. Eine Neuanmeldung bleibt so lange unwirksam,<br />
bis der rückständige Beitrag oder Beitragsvorschuss entrichtet worden ist.<br />
Welche Unternehmer kraft Satzung pflichtversichert sind, können Sie der Aufstellung über<br />
alle gewerblichen Berufsgenossenschaften entnehmen (siehe Seite 105 ff.).<br />
4 Begriffsdefinition „Versicherungsfall“<br />
§ 7 SGB VII definiert den Begriff „Versicherungsfall“ wie folgt:<br />
1. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.<br />
2. Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.<br />
4.1 Arbeitsunfall<br />
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall einer versicherten Person, der seine Ursache in der versicherten<br />
Tätigkeit hat. Die versicherte Tätigkeit ist bei einem Beschäftigten zunächst seine eigentliche<br />
Arbeit, aber auch eine weitere Tätigkeit, wenn zwischen <strong>die</strong>ser und der eigentlichen<br />
Arbeit eine enge Verbindung existiert und sie dem Unternehmen <strong>die</strong>nen soll.<br />
Der Begriff der „versicherten Tätigkeit“ ist daher von besonderer Bedeutung <strong>für</strong> den Schutz<br />
der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>, denn nicht <strong>für</strong> jede Tätigkeit während der Arbeitszeit<br />
besteht Versicherungsschutz.<br />
Besteht zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit kein ursächlicher Zusammenhang, beispielsweise<br />
weil sich der Versicherte zur Besorgung privater Angelegenheiten von der versicherten<br />
Tätigkeit entfernt, entfällt der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz. Auch das<br />
Besorgen einer Lohnsteuerkarte oder der Besuch bei dem Geldinstitut, an das der Arbeitgeber<br />
das Gehalt überweist, fällt in den persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers und<br />
ist daher nicht bzw. nicht mehr gesetzlich unfallversichert.<br />
Versicherte Tätigkeit ist dagegen das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden<br />
unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (Wegeunfall).<br />
Im Gegensatz zur RVO ist der Wegeunfall im SGB VII nicht mehr in einem eigenen<br />
Paragraphen geregelt und gilt gleichermaßen als Arbeitsunfall.<br />
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, besteht Versicherungsschutz nur bei Unfällen auf<br />
dem direkten bzw. verkehrsüblichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Unbegründete<br />
Umwege oder Unterbrechungen <strong>für</strong> private Zwecke sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz<br />
beginnt und endet an der Haustür (nicht an der Wohnungstür!) des Versicherten.<br />
Damit besteht in der Wohnung und im Treppenhaus kein gesetzlicher Unfall-<br />
Versicherungsschutz.<br />
198
Geregelt wird der „Arbeitsunfall“ in § 8 SGB VII:<br />
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz<br />
nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich<br />
begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, <strong>die</strong> zu einem Gesundheitsschaden<br />
oder zum Tod führen.<br />
(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch<br />
1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren<br />
Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,<br />
2. das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der<br />
Tätigkeit abweichenden Weges, um<br />
a) Kinder von Versicherten (§ 56 des Ersten Buches), <strong>die</strong> mit ihnen in einem gemeinsamen<br />
Haushalt leben, wegen ihrer oder ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner<br />
beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen oder<br />
b) mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen,<br />
3. das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der<br />
Tätigkeit abweichenden Weges der Kinder von Personen (§ 56 des Ersten Buches),<br />
<strong>die</strong> mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn <strong>die</strong> Abweichung<br />
darauf beruht, dass <strong>die</strong> Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit <strong>die</strong>ser Personen<br />
oder deren Ehegatten oder deren Lebenspartner fremder Obhut anvertraut<br />
werden,<br />
4. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges<br />
von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn <strong>die</strong> Versicherten wegen der<br />
Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an <strong>die</strong>sem oder in<br />
dessen Nähe eine Unterkunft haben,<br />
5. das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Verwahren, Befördern,<br />
Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie<br />
deren Erstbeschaffung, wenn <strong>die</strong>se auf Veranlassung der Unternehmer erfolgt.<br />
(3) Als Gesundheitsschaden gilt auch <strong>die</strong> Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.<br />
4.2 Berufskrankheit<br />
Neben Arbeitsunfällen fallen auch Berufskrankheiten unter den Schutz der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />
(§ 9 SGB VII). Für derartige Erkrankungen wird wie bei Arbeitsunfällen geleistet.<br />
Als Berufskrankheiten gelten Erkrankungen, <strong>die</strong> durch eine berufliche Tätigkeit entstanden<br />
sind und <strong>die</strong> - was entscheidend <strong>für</strong> deren Anerkennung durch <strong>die</strong> Berufsgenossenschaft ist<br />
- in einem durch Rechtsverordnung der Bundesregierung (Berufskrankheiten-Verordnung -<br />
BKV) aufgestellten Katalog aufgeführt sind. Dieser Katalog enthält zurzeit 73 anerkannte<br />
Berufskrankheiten (Stand: 11.06.2009). Unter bestimmten Voraussetzungen können <strong>die</strong> Berufsgenossenschaften<br />
aber auch solche Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkennen,<br />
<strong>die</strong> noch nicht in <strong>die</strong>sen Katalog aufgenommen worden sind.<br />
199
5 Art und Umfang der Leistungen<br />
Vorrangiges Ziel der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> ist <strong>die</strong> Verhütung von Arbeitsunfällen.<br />
5.1 Prävention (Unfallverhütung)<br />
Der entsprechende Grundsatz gemäß § 14 SGB VII lautet:<br />
(1) Die <strong>Unfallversicherung</strong>sträger haben mit allen geeigneten Mitteln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verhütung<br />
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />
und <strong>für</strong> eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen<br />
von arbeitsbedingten Gefahren <strong>für</strong> Leben und Gesundheit nachgehen.<br />
(2) Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sträger<br />
mit den Krankenkassen zusammen.<br />
Durch Unfallverhütungsvorschriften, zu deren Einhaltung Unternehmer und Arbeitnehmer<br />
verpflichtet sind, versuchen <strong>die</strong> Berufsgenossenschaften in erster Linie <strong>die</strong> Aufgabe der Unfallverhütung<br />
zu erfüllen. In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind darüber<br />
hinaus Sicherheitsbeauftragte bestellt, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften<br />
überwachen, aber auch bei der Durchführung der Unfallverhütungsmaßnahmen<br />
unterstützend helfen.<br />
Ist es trotz Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit<br />
gekommen, hat der Versicherte einen Rechtsanspruch auf folgende Sach- und Geldleistungen.<br />
5.2 Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls<br />
Nach Eintritt des Versicherungsfalls soll nach Möglichkeit <strong>die</strong> Gesundheit des Verletzten -<br />
und damit seine Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit - wiederhergestellt werden. Um <strong>die</strong>ses Ziel<br />
zu erreichen, werden Heilbehandlungs-, Rehabilitations- und Pflegemaßnahmen zeitlich unbegrenzt<br />
gewährt.<br />
§ 26 SGB VII beinhaltet folgenden Grundsatz:<br />
(1) Versicherte haben nach Maßgabe der folgenden Vorschriften und unter Beachtung<br />
des Neunten Buches Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur<br />
medizinischen Rehabilitation, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am<br />
Leben in der Gemeinschaft, auf ergänzende Leistungen, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit<br />
sowie auf Geldleistungen...<br />
(2) Der <strong>Unfallversicherung</strong>sträger hat mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig<br />
1. den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen<br />
oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern,<br />
2. den Versicherten einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz<br />
im Arbeitsleben zu sichern,<br />
3. Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe<br />
am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst selbstständigen<br />
Lebens unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesundheitsschadens<br />
bereitzustellen,<br />
4. ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung und zu Leistungen zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu erbringen,<br />
5. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zu erbringen.<br />
200<br />
(3) Die Leistungen zur Heilbehandlung und zur Rehabilitation haben Vorrang vor Ren-
tenleistungen.<br />
(4) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur Heilbehandlung und Teilhabe haben<br />
dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen<br />
und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Sie werden als Dienst- und<br />
Sachleistungen zur Verfügung gestellt, soweit <strong>die</strong>ses oder das Neunte Buch keine<br />
Abweichungen vorsehen.<br />
(5) Die <strong>Unfallversicherung</strong>sträger bestimmen im Einzelfall Art, Umfang und Durchführung<br />
der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe sowie <strong>die</strong> Einrichtungen,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong>se Leistungen erbringen, nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei prüfen sie<br />
auch, welche Leistungen geeignet und zumutbar sind, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden,<br />
zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.<br />
5.2.1 Heilbehandlung<br />
Die Heilbehandlung umfasst nach § 27 SGB VII insbesondere:<br />
1. Erstversorgung,<br />
2. ärztliche Behandlung,<br />
3. zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz,<br />
4. Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln,<br />
5. häusliche Krankenpflege,<br />
6. Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sowie<br />
7. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.<br />
5.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
Neben den medizinischen Leistungen sollen insbesondere <strong>die</strong> Leistungen zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben (früher: berufliche Rehabilitation) dazu beitragen, <strong>die</strong> Erwerbsfähigkeit des<br />
Verletzten wiederherzustellen.<br />
Nach § 35 SGB VII erbringen <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sträger gemäß den Vorschriften der<br />
§§ 33 – 38 SGB IX folgende Leistungen:<br />
1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur<br />
Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,<br />
2. Berufsvorbereitung einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung,<br />
3. berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit <strong>die</strong> Leistungen einen zur Teilnahme<br />
erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,<br />
4. berufliche Ausbildung, auch soweit <strong>die</strong> Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden<br />
Abschnitt schulisch durchgeführt werden,<br />
5. Überbrückungsgeld entsprechend § 57 des dritten Buches durch <strong>die</strong> Rehabilitationsträger<br />
nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5,<br />
6. Sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderte Menschen<br />
eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit zu<br />
ermöglichen und zu erhalten.<br />
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Hilfen zu einer angemessenen<br />
Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu oder zur Entwicklung der geistigen oder<br />
körperlichen Fähigkeiten vor Beginn der Schulausbildung.<br />
201
5.2.3 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und<br />
ergänzende Leistungen<br />
Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzenden Leistungen<br />
(früher: soziale Rehabilitation) bilden <strong>die</strong> dritte Säule der Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>. Sie stehen gleichwertig neben der Heilbehandlung und den<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um das Rehabilitationsziel der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
zu erreichen. Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzenden<br />
Leistungen werden unabhängig von der Durchführung medizinischer und berufsfördernder<br />
Leistungen erbracht.<br />
Nach § 39 SGB VII umfassen <strong>die</strong> Leistungen zum einen Leistungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr.<br />
2 bis 6 und Abs. 2 sowie in den §§ 53 und 54 SGB IX und darüber hinaus noch:<br />
1. Kraftfahrzeughilfe,<br />
2. Wohnungshilfe,<br />
4. Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten,<br />
5. Reisekosten.<br />
5.2.4 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit<br />
In Anlehnung an das Pflegeversicherungsgesetz wurde <strong>die</strong> Begriffsdefinition der Pflegebedürftigkeit<br />
(§ 14 SGB XI) in <strong>die</strong> Vorschriften zur gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> aufgenommen.<br />
Außerdem sind nun <strong>die</strong> Pflegeleistungen - Pflegegeld, Stellung einer Pflegekraft und<br />
Heimpflege - aufgeführt.<br />
§ 44 SGB VII Abs. 1 und 2 lauten:<br />
(1) Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen<br />
Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine<br />
Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt.<br />
(2) Das Pflegegeld ist unter Berücksichtigung der Art oder Schwere des Gesundheitsschadens<br />
sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe auf einen Monatsbetrag zwischen<br />
300 Euro und 1199 Euro (Beträge am 1. Juli 2008) festzusetzen. Diese Beträge<br />
werden zum 1. Juli jeden Jahres jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem <strong>die</strong> Renten<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden, entsprechend dem Faktor<br />
angepasst, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anpassung der vom Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst abhängigen<br />
Geldleistungen maßgebend ist. Übersteigen <strong>die</strong> Aufwendungen <strong>für</strong> eine Pflegekraft<br />
das Pflegegeld, kann es angemessen erhöht werden.<br />
…<br />
5.3 Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben<br />
Während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten <strong>die</strong><br />
Verletzten auch finanzielle Leistungen. Dies sind das Verletztengeld und das Übergangsgeld.<br />
5.3.1 Verletztengeld<br />
202<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung von Verletztengeld ist nach § 45 SGB VII, das der Versicherte<br />
infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig ist oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung<br />
eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann. Zudem muss unmittelbar<br />
vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen,<br />
Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld,
Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise<br />
gewährtes Arbeitslosengeld II oder nicht nur Leistungen <strong>für</strong> Erstausstattungen <strong>für</strong> Bekleidung<br />
bei Schwangerschaft und Geburt nach dem zweiten Buch oder Mutterschaftsgeld<br />
hatten.<br />
Aus <strong>die</strong>sem Grunde erhalten insbesondere Kinder, Schüler und Studenten in der Regel kein<br />
Verletztengeld.<br />
5.3.1.1 Verletztengeld <strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />
Das Verletztengeld soll der wirtschaftlichen Sicherung des Verletzten und seiner Familienangehörigen<br />
<strong>die</strong>nen. Es wird von dem Tage an gezahlt, ab dem <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit ärztlich<br />
festgestellt wird, oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme, <strong>die</strong><br />
den Versicherten an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit hindert. Aufgrund<br />
seiner Lohnersatzfunktion wird das Verletztengeld bei Arbeitnehmern erst nach Fortfall des<br />
Lohnfortzahlungsanspruches - in der Regel nach sechs Wochen - fällig.<br />
Der Anspruch auf das Verletztengeld endet<br />
●<br />
●<br />
mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder der Hinderung an einer ganztägigen<br />
Erwerbstätigkeit durch eine Heilbehandlungsmaßnahme oder<br />
mit dem Tag, der dem Tag vorausgeht, an dem ein Anspruch auf Übergangsgeld entsteht.<br />
Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld<br />
●<br />
●<br />
●<br />
mit dem Tag, an dem <strong>die</strong> Heilbehandlung so weit abgeschlossen ist, dass <strong>die</strong> Versicherten<br />
eine zumutbare, zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen<br />
können, oder<br />
mit dem Beginn einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder<br />
Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, es sei denn, dass<br />
<strong>die</strong>se Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen, oder<br />
mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an,<br />
jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung.<br />
Die Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes erfolgt durch <strong>die</strong> Krankenkassen im<br />
Auftrag der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Bei den privat Krankenversicherten ist das<br />
meistens <strong>die</strong> am Ort des Versicherten ansässige AOK. In Ausnahmefällen kann <strong>die</strong> zuständige<br />
Berufsgenossenschaft das Verletztengeld auch selbst auszahlen.<br />
Das Verletztengeld wird kalendertäglich berechnet. Die Höhe des Verletztengeldes bemisst<br />
sich nach den in der Krankenversicherung geltenden Vorschriften <strong>für</strong> das Krankengeld (§ 47<br />
Abs. 1, u. 2 SGB V). Es beträgt 80 % des regelmäßig erzielten Brutto-Arbeitsentgelts.<br />
Für alle Versicherten, deren Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist, gilt als Regelentgelt<br />
der dreißigste Teil des im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat<br />
erzielten und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z.B. Weihnachtsgeld) verminderten<br />
Arbeitsentgelts.<br />
Brutto-Arbeitsentgelt im letzten Monat = 2.400 EUR<br />
30. Teil des Brutto-Arbeitsentgelts = 80 EUR Regelentgelt<br />
80 % davon = 64 EUR kalendertägliches Verletztengeld<br />
203
Das Verletztengeld darf allerdings das regelmäßige Nettoeinkommen nicht übersteigen.<br />
Darüber hinaus gilt als Höchstgrenze zur Berechnung des Verletztengeldes der nach § 85<br />
SGB VII festgelegte Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst (JAV). Er beträgt höchstens das Zweifache<br />
der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße (siehe Fußnote Seite<br />
5), es sei denn, <strong>die</strong> Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft sieht einen höheren<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst (z.Z. je nach BG zwischen 62.400 EUR und 84.000 EUR) vor.<br />
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Arbeitslosengeld II<br />
oder nicht nur Leistungen <strong>für</strong> Erstausstattungen <strong>für</strong> Schwangerschaft und Geburt nach dem<br />
zweiten Buch, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld berechnet sich das<br />
Verletztengeld nach Maßgabe des § 47b SGB V.<br />
5.3.1.2 Verletztengeld <strong>für</strong> Unternehmer/Selbstständige<br />
Verletztengeld können aber nicht nur durch einen Arbeitsunfall verletzte Arbeitnehmer beziehen,<br />
sondern auch Unternehmer/Selbstständige. Die Berechnung und Höhe des Verletztengeldes<br />
<strong>für</strong> Unternehmer/Selbstständige und - soweit mitversichert - <strong>für</strong> den im Betrieb tätigen<br />
Ehegatten/Lebenspartner bemessen sich pro Kalendertag<br />
• bei pflichtversicherten Unternehmern/Selbstständigen nach dem per Satzung vorgegebenen<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst,<br />
• bei zusatz- und freiwillig versicherten Unternehmern/Selbstständigen nach der Höhe der<br />
(selbst gewählten) Versicherungssumme.<br />
Bei Unternehmern/Selbstständigen wird das Verletztengeld in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes/der<br />
Versicherungssumme gezahlt.<br />
54.000 EUR Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />
450<br />
= 120 EUR kalendertäglich<br />
Die Satzungen der jeweiligen Berufsgenossenschaften sehen in der Regel eine höhere als<br />
<strong>die</strong> im Beispiel genannte Summe vor, und zwar bis zu 84.000 EUR im Jahr. Der Betrag von<br />
120 EUR pro Kalendertag erhöht sich entsprechend.<br />
Die Berufsgenossenschaft kann <strong>die</strong> Höhe der Versicherungssumme von dem Nachweis abhängig<br />
machen, dass <strong>die</strong>se dem tatsächlichen Arbeitseinkommen entspricht. Ist das tatsächliche<br />
Arbeitseinkommen niedriger, ist <strong>die</strong> Berufsgenossenschaft berechtigt, <strong>die</strong> Höhe<br />
der Versicherungssumme herabzusetzen.<br />
Immer mehr Berufsgenossenschaften gehen dazu über, auch bei freiwillig versicherten Unternehmern/Selbstständigen<br />
<strong>die</strong> Geldleistungen erst nach einer Karenzzeit (z.B. Berufsgenossenschaft<br />
Handel und Warendistribution ab 7. Woche) zu zahlen und nicht mehr automatisch<br />
mit dem Tage, an dem <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls ärztlich<br />
festgestellt worden ist.<br />
5.3.2 Übergangsgeld<br />
Gemäß § 49 SGB VII wird Übergangsgeld erbracht, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält.<br />
Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes bestimmen sich laut § 50 SGB VII nach den<br />
§§ 46 bis 51 SGB IX - § 46 (1) SGB IX lautet:<br />
(1) Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen<br />
Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt<br />
(Regelentgelt) zu Grunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung<br />
des § 47 berechnete Nettoarbeitsentgelt; hierbei gilt <strong>die</strong> <strong>für</strong> den Rehabilitationsträger<br />
jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze. Beider Berechnung des Regelentgelts<br />
204
und des Nettoarbeitsentgelts werden <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Beitragsbemessung und Beitragstragung<br />
geltenden Besonderheiten der Gleitzone nach § 20 Abs. 2 des Vierten<br />
Buches nicht berücksichtigt. Das Übergangsgeld beträgt<br />
1. <strong>für</strong> Leistungsempfänger, <strong>die</strong> mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis<br />
5 des Einkommensteuergesetzes haben, oder deren Ehegatten oder Lebenspartner,<br />
mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben, eine Erwerbstätigkeit nicht<br />
ausüben können, weil sie <strong>die</strong> Leistungsempfänger pflegen oder selbst der Pflege<br />
bedürfen und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben,<br />
75 vom Hundert,<br />
2. <strong>für</strong> <strong>die</strong> übrigen Leistungsempfänger 68 vom Hundert des nach Satz 1 oder § 48<br />
maßgebenden Betrages. 4 Bei Übergangsgeld der Träger der Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge<br />
wird unter den Voraussetzungen von Satz 2 Nr. 1 ein Vomhundertsatz von 80, im<br />
Übrigen ein Vomhundertsatz von 70 zu Grunde gelegt.<br />
(2) Für <strong>die</strong> Berechnung des Nettoarbeitsentgelts nach Absatz 1 Satz 1 wird der sich aus<br />
dem kalendertäglichen Hinzurechnungsbetrag nach § 47 Abs. 1 Satz 6 ergebende Anteil<br />
am Nettoarbeitsentgelt mit dem Vomhundertsatz angesetzt, der sich aus dem Verhältnis<br />
des kalendertäglichen Regelentgeltbetrages nach § 47 Abs. 1 Satz 1 bis 5 zu<br />
dem sich aus <strong>die</strong>sem Regelentgeltbetrag ergebenden Nettoarbeitsentgelt ergibt. Das<br />
kalendertägliche Übergangsgeld darf das sich aus dem Arbeitsentgelt nach § 47 Abs.<br />
1 Satz 1 bis 5 ergebende kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.<br />
5.4 Renten, Beihilfen, Abfindungen<br />
5.4.1 Renten an Versicherte<br />
Die Verletztenrente der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> ist als eine der wichtigsten Geldleistungen<br />
anzusehen, da sie direkt der wirtschaftlichen Absicherung des Verletzten bzw. seiner<br />
Angehörigen <strong>die</strong>nt. Zur Gewährung der Verletztenrente ist es nach § 56 Abs. 1 Satz 1<br />
SGB VII erforderlich, dass <strong>die</strong> Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über <strong>die</strong> 26.<br />
Woche hinaus um mindestens 20 vom Hundert gemindert ist.<br />
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) richtet sich nach dem Umfang der sich aus der<br />
Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten<br />
Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Bei jugendlichen<br />
Versicherten wird <strong>die</strong> Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Auswirkungen bemessen,<br />
<strong>die</strong> sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.<br />
Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird <strong>die</strong> Vollrente geleistet; sie beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes.<br />
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit wird eine Teilrente geleistet;<br />
sie wird in Höhe des Vomhundertsatzes der Vollrente festgesetzt, der dem Grad der<br />
Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht.<br />
Berechnungsgrundlage und Höhe der Verletztenrente:<br />
Der Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst bzw. <strong>die</strong> Versicherungssumme bildet <strong>die</strong> Grundlage zur Berechnung<br />
der Verletztenrente. Wie bereits auf Seite 14 erwähnt, beträgt <strong>die</strong> Höchstgrenze <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Berechnung des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes nach § 85 Abs. 2 SGB VII das Zweifache der im<br />
Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße (siehe Fußnote Seite 5), wobei<br />
<strong>die</strong> Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft eine höhere Ver<strong>die</strong>nstgrenze vorsehen<br />
kann. Der Mindestjahresarbeitsver<strong>die</strong>nst beträgt <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben, 60 vom Hundert und <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> im Zeitpunkt des Versicherungsfalls<br />
das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 40 vom Hundert der zum<br />
Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße. Diese wurde <strong>für</strong> das Jahr<br />
2012 auf 31.500 EUR (alte Bundesländer) bzw. 26.880 EUR (neue Bundesländer) festgelegt.<br />
205
Berechnungsbeispiel zur Verletztenrente:<br />
Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
20 v.H.<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />
36.000 EUR<br />
Vollrente (2/3 von 36.000 EUR) jährlich 24.000 EUR<br />
Teilrente (20 v.H. von 24.000 EUR) jährlich 4.800 EUR<br />
4.800 EUR : 12 Monate monatlich 400 EUR<br />
5.4.1.1 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten<br />
Schwerverletzte (= Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 vom Hundert), <strong>die</strong><br />
einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können und außerdem keine Rente aus der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, erhalten eine Schwerverletztenzulage von 10<br />
vom Hundert der Verletztenrente (§ 57 SGB VII).<br />
5.4.2 Leistungen an Hinterbliebene<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gewährung von Geldleistungen an <strong>die</strong> Hinterbliebenen ist, dass der<br />
Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalls oder an den Folgen einer anerkannten Berufskrankheit<br />
gestorben ist. Die Hinterbliebenen haben Anspruch auf Sterbegeld, Erstattung der<br />
Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann<br />
eine Beihilfe gewährt werden, wenn der Tod nicht Folge eines Versicherungsfalls war.<br />
5.4.2.1 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten<br />
Das Sterbegeld beträgt nach § 64 SGB VII ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden<br />
Bezugsgröße. Überführungskosten werden erstattet, wenn der Tod nicht am Ort der<br />
ständigen Familienwohnung des Versicherten eingetreten ist und der Versicherte sich dort<br />
aus Gründen aufgehalten hat, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit<br />
den Folgen des Versicherungsfalls stehen.<br />
Das Sterbegeld und <strong>die</strong> Überführungskosten werden an denjenigen Berechtigten gezahlt,<br />
der <strong>die</strong> Bestattungs- und Überführungskosten trägt.<br />
5.4.2.2 Witwen- und Witwerrente<br />
Witwen oder Witwer von Versicherten erhalten eine Witwen- oder Witwerrente, solange sie<br />
nicht wieder geheiratet haben.<br />
5.4.2.2.1 Einfache Witwen- und Witwerrente<br />
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tode des Versicherten wird nach § 65 Abs.<br />
2 Nr. 1 SGB VII <strong>die</strong> Hinterbliebenenrente in Höhe der Vollrente (2/3 des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes<br />
bzw. der Versicherungssumme) gezahlt. Die einfache Witwen- und Witwerrente<br />
(§ 65 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII) beträgt anschließend 30 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes<br />
bzw. der Versicherungssumme und wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen der<br />
erhöhten Witwen- und Witwerrente nicht vorliegen. Der Anspruch besteht längstens <strong>für</strong> 24<br />
Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist.<br />
Berechnungsbeispiel zur einfachen Witwen-/Witwerrente:<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />
18.000 EUR<br />
Einfache Witwen-/Witwerrente (30 v.H. von 18.000 EUR) jährlich 5.400 EUR<br />
5.400 EUR : 12 Monate monatlich 450 EUR<br />
206
5.4.2.2.2 Erhöhte Witwen- und Witwerrente<br />
Die erhöhte Witwen- und Witwerrente (§ 65 Abs. 2 Nr. 3 SGB VII) beträgt 40 vom Hundert<br />
des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme und wird gezahlt,<br />
- solange <strong>die</strong> Witwe/der Witwer ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder <strong>für</strong> ein<br />
Kind sorgen, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung Anspruch<br />
auf Waisenrente hat oder nur deswegen nicht hat, weil das 27. Lebensjahr vollendet<br />
wurde,<br />
- wenn Witwen oder Witwer das 47. Lebensjahr vollendet haben oder<br />
- solange Witwen oder Witwer erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne<br />
des Sechsten Buches sind; Entscheidungen des Trägers der Rentenversicherung über<br />
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind <strong>für</strong> den <strong>Unfallversicherung</strong>sträger bindend.<br />
Berechnungsbeispiel zur erhöhten Witwen-/Witwerrente:<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />
18.000 EUR<br />
Erhöhte Witwen-/Witwerrente (40 v.H. von 18.000 EUR) jährlich 7.200 EUR<br />
7.200 EUR : 12 Monate monatlich 600 EUR<br />
5.4.2.2.3 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten<br />
Frühere Ehegatten von Versicherten, deren Ehe mit ihnen geschieden, <strong>für</strong> nichtig erklärt<br />
oder aufgehoben ist, erhalten auf Antrag eine Rente in Höhe der Witwen-/Witwerrente,<br />
wenn der/<strong>die</strong> Versicherte während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet hat<br />
oder dem früheren Ehegatten im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod der/des<br />
Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zustand (§ 66 SGB VII).<br />
5.4.2.3 Waisenrente<br />
Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten gemäß § 67 f. SGB VII bis zur Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres - soweit sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden,<br />
sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befinden, <strong>die</strong> zwischen<br />
zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung<br />
des gesetzlichen Wehr<strong>die</strong>nstes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes liegt,<br />
ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen<br />
Jahres oder der Ableistung eines freiwilligen ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes<br />
zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten oder wegen körperlicher, geistiger<br />
oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, bis zur<br />
Vollendung des 27. Lebensjahres - eine<br />
- Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elternteil haben,<br />
- Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben.<br />
Die Rente beträgt 20 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme<br />
<strong>für</strong> eine Halbwaise, 30 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme<br />
<strong>für</strong> eine Vollwaise.<br />
Berechnungsbeispiel zur Halbwaisenrente:<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />
18.000 EUR<br />
Halbwaisenrente (20 v.H. von 18.000 EUR) jährlich 3.600 EUR<br />
3.600 EUR : 12 Monate monatlich 300 EUR<br />
207
Berechnungsbeispiel zur Vollwaisenrente:<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme<br />
18.000 EUR<br />
Vollwaisenrente (30 v.H. von 18.000 EUR) jährlich 5.400 EUR<br />
5.400 EUR : 12 Monate monatlich 450 EUR<br />
5.4.2.4 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie<br />
Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- oder Pflegeeltern der/des Verstorbenen, <strong>die</strong> von<br />
der/dem Verstorbenen zur Zeit des Todes aus deren/dessen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen<br />
wesentlich unterhalten worden sind oder ohne den Versicherungsfall wesentlich<br />
unterhalten worden wären, erhalten gemäß § 69 SGB VII eine Rente, solange sie ohne den<br />
Versicherungsfall gegen <strong>die</strong>/den Verstorbenen einen Anspruch auf Unterhalt wegen Unterhaltsbedürftigkeit<br />
hätten geltend machen können.<br />
Die Rente beträgt<br />
• 20 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme <strong>für</strong> einen<br />
Elternteil,<br />
• 30 vom Hundert des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes bzw. der Versicherungssumme <strong>für</strong> ein Elternpaar.<br />
208
5.4.3 Abfindung<br />
5.4.3.1 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert<br />
Versicherte, <strong>die</strong> Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von<br />
40 vom Hundert oder mehr haben, können auf ihren Antrag bis zur Hälfte der Rente <strong>für</strong> einen<br />
Zeitraum von zehn Jahren abgefunden werden.<br />
Voraussetzung da<strong>für</strong> ist gemäß § 78 SGB VII, dass <strong>die</strong> Versicherten das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben und nicht zu erwarten ist, dass innerhalb des Abfindungszeitraumes <strong>die</strong><br />
Minderung der Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt.<br />
Als Abfindungssumme wird das Neunfache des der Abfindung zugrundeliegenden Jahresbetrages<br />
der Rente gezahlt. Gleichzeitig erhalten <strong>die</strong> Versicherten <strong>für</strong> einen Zeitraum von<br />
10 Jahren nur <strong>die</strong> Hälfte ihrer Rente. Mit Beginn des 11. Rentenjahres zahlt <strong>die</strong> gesetzliche<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> dann wieder <strong>die</strong> volle Rente.<br />
5.4.3.2 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert<br />
Eine Abfindung können Versicherte auch dann erhalten, wenn sie Anspruch auf eine Rente<br />
wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 vom Hundert haben. Diese Abfindung<br />
ist gemäß § 76 SGB VII allerdings nur auf Dauer möglich, das heißt, <strong>die</strong> Rentenzahlung<br />
ist auf Antrag durch eine dem Kapitalwert der Rente entsprechende einmalige Abfindung<br />
vollständig abgegolten. Der Versicherte erhält anschließend keine Rente mehr, es sei<br />
denn, sein Gesundheitszustand verschlimmert sich aufgrund der Folgen des Versicherungsfalls<br />
so sehr, dass er einen Anspruch auf eine höhere als <strong>die</strong> bisherige Rente hat.<br />
5.4.3.3 Abfindung mit einer Gesamtvergütung<br />
Neben den beiden vorgenannten Regelungen kann der <strong>Unfallversicherung</strong>sträger auch ohne<br />
Antrag des Versicherten gemäß § 75 SGB VII eine einmalige Abfindung in Höhe des<br />
voraussichtlichen Rentenaufwands vorsehen, wenn nach allgemeinen Erfahrungen unter<br />
Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls zu erwarten ist, dass der Anspruch<br />
auf Rentenzahlung nur vorübergehend besteht (vorläufige Entschädigung). In <strong>die</strong>sem<br />
Fall kann der <strong>Unfallversicherung</strong>sträger dem Versicherten nach Abschluss der Heilbehandlung<br />
mit einer Gesamtvergütung in Höhe des voraussichtlichen Rentenaufwands abfinden.<br />
Sollte sich nach Ablauf des Zeitraumes, <strong>für</strong> den <strong>die</strong> Gesamtvergütung bestimmt war,<br />
herausstellen, dass ein weiterer Anspruch besteht, so wird <strong>die</strong> Rente auf Antrag weiter gezahlt.<br />
209
5.5 Kürzungen von Rentenleistungen beim Zusammentreffen von Renten<br />
Wer durch einen Arbeitsunfall erwerbs- bzw. berufsunfähig wird, erhält in der Regel neben<br />
der Unfallrente aus der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> (GUV) auch eine Rente aus der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung (GRV). Beide Leistungen dürfen zusammen einen Höchstbetrag<br />
nicht überschreiten.<br />
Dabei wird <strong>die</strong> Rente der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> (GUV) jedoch nicht in vollem Umfang<br />
in <strong>die</strong> Berechnung des Höchstbetrages einbezogen; es bleibt ein Betrag anrechnungsfrei,<br />
der bei gleichem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Grundrente nach<br />
dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gezahlt würde.<br />
Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung des Höchstbetrages beider Renten (GUV und GRV) zusammen<br />
ist der „Grenzbetrag" gemäß § 93 Abs. 3 SGB VI. Dieser wird wie folgt berechnet:<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/<br />
Rentenartfaktor<br />
Versicherungssumme : 12 x 70 % x gemäß =<br />
der GUV<br />
§ 67 SGB VI<br />
Monatlicher<br />
Grenzbetrag<br />
Übersteigt <strong>die</strong> Summe der Rente der GRV und der Rente der GUV (nur anzurechnender<br />
Teil) den monatlichen Grenzbetrag, so wird <strong>die</strong> Rente der GRV um den errechneten Differenzbetrag<br />
gekürzt.<br />
Bei einer Änderung der Rentenart (z.B. von Berufsunfähigkeitsrente in Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
oder Altersrente) ändert sich u.U. auch der Rentenartfaktor und damit auch <strong>die</strong> Höhe<br />
des Grenzbetrages. Eine eventuelle Kürzung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
fällt ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt geringer aus bzw. wird nicht mehr vorgenommen.<br />
Rentenartfaktoren<br />
Der Rentenartfaktor beträgt bei:<br />
Freibeträge gemäß<br />
Bundesversorgungsgesetz<br />
Bei Minderung der Erwerbsfähigkeit:<br />
1. Renten wegen Alters<br />
2. Rente wegen<br />
teilweiser Erwerbsminderung<br />
3. Rente wegen<br />
voller Erwerbsminderung<br />
4. Erziehungsrente<br />
5. Einfache Witwen-/Witwerrente<br />
6. Erhöhte Witwen-/Witwerrente<br />
7. Halbwaisenrente<br />
8. Vollwaisenrente<br />
1,00<br />
0,50<br />
1,00<br />
1,00<br />
0,25<br />
0,55<br />
0,10<br />
0,20<br />
um 30 %<br />
um 40 %<br />
um 50 %<br />
um 60 %<br />
um 70 %<br />
um 80 %<br />
um 90 %<br />
=<br />
=<br />
=<br />
=<br />
=<br />
=<br />
=<br />
bei Erwerbsunfähigkeit =<br />
Stand: 01.07.2010<br />
127 EUR<br />
174 EUR<br />
233 EUR<br />
295 EUR<br />
409 EUR<br />
495 EUR<br />
595 EUR<br />
666 EUR<br />
Ausnahme:<br />
Eine Kürzung von Rentenleistungen beim Zusammentreffen von Renten wird nicht vorgenommen,<br />
wenn <strong>die</strong> Rente aus der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />
1. <strong>für</strong> einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn oder nach Eintritt<br />
der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat, oder<br />
2. auf eigener Beitragsleistung des Versicherten oder seines Ehegatten beruht (z.B. bei<br />
Selbständigen).<br />
210
Beispiel zur Berechnung einer Gesamtrente unter Berücksichtigung von Kürzungen<br />
beim Zusammentreffen von Renten aus der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> (GUV)<br />
und gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
(MdE) von 80 vom Hundert<br />
1. Berechnung des monatlichen Grenzbetrages<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme der GUV = 34.200 EUR<br />
Monatlicher Betrag (34.200 EUR : 12 Monate) = 2.850 EUR<br />
Begrenzung auf 70 % (70 % von 2.850 EUR) = 1.995 EUR<br />
x Rentenartfaktor 1,0 (da Rente wegen voller Erwerbsminderung) = 1.995 EUR<br />
Monatlicher Grenzbetrag = 1.995 EUR<br />
2. Berechnung der Summe beider Renten (GUV und GRV) vor eventueller Kürzung<br />
Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme der GUV = 34.200 EUR<br />
Vollrente = 2/3 des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst/Versicherungssumme der GUV = 22.800 EUR<br />
Teilrente = 80 v.H. der Vollrente (da Grad der MdE = 80 v.H.) = 18.240 EUR<br />
Monatliche Rente der GUV (18.240 EUR : 12 Monate) = 1.520 EUR<br />
Rente der GRV (<strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Berechnungsbeispiel angenommen) = 1.300 EUR<br />
x Rentenartfaktor 1,0 (da Rente wegen voller Erwerbsminderung) = 1.300 EUR<br />
Monatliche Rente der GUV) = 1.300 EUR<br />
Summe beider Renten vor eventueller Kürzung = 2.820 EUR<br />
3. Berechnung des Betrages, der den monatlichen Grenzbetrag übersteigt<br />
Rente der GUV = 1.520 EUR<br />
Abzüglich Freibetrag gemäß Bundesversorgungsgesetz bei 80 v.H. MdE = 495 EUR<br />
Anrechenbare Rente der GUV = 1.025 EUR<br />
Zuzüglich der Rente der GRV = 1.300 EUR<br />
Summe beider Renten = 2.325 EUR<br />
Abzüglich Grenzbetrag = 1.995 EUR<br />
Betrag, der den monatlichen Grenzbetrag übersteigt = 330 EUR<br />
4. Berechnung der tatsächlichen Gesamtrente (GRV + GUV)<br />
Rente der GRV = 1.300 EUR<br />
Abzüglich des Betrages, der den monatlichen Grenzbetrag übersteigt = 330 EUR<br />
Gekürzte Rente der GRV = 970 EUR<br />
Zuzüglich Rente der GUV = 1.520 EUR<br />
Tatsächliche (gekürzte) Gesamtrente (GRV + GUV) = 2.490 EUR<br />
211
6 Schülerunfallversicherung<br />
Neben der großen Gruppe von Arbeitnehmern und Selbstständigen, <strong>die</strong> vom gesetzlichen<br />
Unfall-Versicherungsschutz erfasst werden, sind seit dem 01.04.1971 auch Schüler und<br />
Studenten sowie Kinder unfallversichert. Hierbei handelt es sich nach § 2 Abs. 1 Nr. 8<br />
SGB VII im Einzelnen um<br />
a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger <strong>für</strong> den Betrieb der<br />
Einrichtung der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund<br />
einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen,<br />
b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während<br />
der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder<br />
im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,<br />
c) Stu<strong>die</strong>rende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen.<br />
Von der Leistungsseite her besitzen <strong>die</strong> Versicherten der Schülerunfallversicherung den<br />
gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> erfassten<br />
Personengruppen. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern, <strong>die</strong> über ein regelmäßiges<br />
Einkommen verfügen, das als Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> alle Geldleistungen <strong>die</strong>nt, haben<br />
Schüler und Studenten sowie Kinder in der Regel kein festes Einkommen.<br />
Aus <strong>die</strong>sem Grunde gilt nach § 85 f. SGB VII als Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nst<br />
- <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 25 vom Hundert,<br />
- <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 33 1/3 vom Hundert,<br />
- <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 40 vom Hundert,<br />
- <strong>für</strong> Versicherte, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr vollendet haben, 60 vom Hundert<br />
der im Zeitpunkt des Arbeitsunfalls maßgebenden Bezugsgröße nach § 18 SBG IV (siehe<br />
Fußnote Seite 5).<br />
Die Bezugsgröße <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> beträgt 32.340 EUR in den alten Bundesländern und<br />
27.300 EUR in den neuen Bundesländern.<br />
Die Rente wird anteilig des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 2/3 des Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstes<br />
bzw. der Versicherungssumme berechnet.<br />
Berechnungsbeispiel:<br />
Ein 16-jähriger Schüler erleidet auf dem Weg zur Schule einen Verkehrsunfall; <strong>die</strong> Minderung<br />
der Erwerbsfähigkeit beträgt 50 vom Hundert:<br />
Alte Bundesländer<br />
Neue Bundesländer<br />
Bezugsgröße <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> 32.340 EUR 27.300 EUR<br />
40 vom Hundert der Bezugsgröße 12.936 EUR 10.920 EUR<br />
2/3 davon = Vollrente 8.624 EUR 7.280 EUR<br />
50 vom Hundert der Vollrente = Teilrente 4.312 EUR 3.640 EUR<br />
10 vom Hundert Schwerverletztenzulage 431 EUR 364 EUR<br />
Teilrente insgesamt 4.743 EUR 4.0042 EUR<br />
Teilrente : 12 Monate = monatliche Rente 395 EUR 333 EUR<br />
212
7 Die Berufsgenossenschaften<br />
sind Hauptträger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>. Es bestehen seit dem 01.01.2011 nur noch 9 gewerbliche und 8 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften<br />
sowie <strong>die</strong> Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Gewerbezweigen gegliedert. Jeder aufgrund<br />
eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses Beschäftigte ist kraft Gesetzes gegen <strong>die</strong> Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.<br />
Der Unternehmer und der im Unternehmen tätige Ehegatte sind in der gewerblichen Wirtschaft nicht kraft Gesetzes versichert; sie können aber durch<br />
<strong>die</strong> Satzungen der Berufsgenossenschaften zur Pflichtversicherung herangezogen werden. In <strong>die</strong>sem Falle besteht <strong>die</strong> Möglichkeit der Zusatzversicherung<br />
bis zur satzungsgemäß festgelegten Höchstversicherungssumme. Unternehmer, <strong>die</strong> der Versicherungspflicht nicht unterliegen, können sich freiwillig versichern.<br />
Folgende Aufstellung enthält <strong>die</strong> gewerblichen Berufsgenossenschaften und <strong>die</strong> See-Berufsgenossenschaft, unterteilt nach Unternehmer (U) und Ehegatte<br />
(E) sowie <strong>die</strong> Jahresarbeitsver<strong>die</strong>nstgrenzen (JAV) <strong>für</strong> Arbeitnehmer.<br />
Berufsgenossenschaft<br />
(BG)<br />
Name und Sitz<br />
Berufsgenossenschaft der<br />
Bauwirtschaft<br />
Hildegardstraße 28-30<br />
10715 Berlin<br />
Tel.-Nr.: 030 85781-0<br />
Internet: www.baubg.de<br />
E-Mail:<br />
info@bau-bg.de<br />
Örtliche<br />
Zuständigkeit<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Sachliche<br />
Zuständigkeit<br />
Die Berufsgenossenschaft ist<br />
sachlich zuständig <strong>für</strong> Unternehmen<br />
des Hoch- und<br />
Tiefbaus aller Art.<br />
Unter-<br />
Versicherungsschutz<br />
nehmer Pflicht<br />
Zusatz-<br />
Freiwillig<br />
Ehegatte<br />
versicherung<br />
U nein nein ja, mind. 32.340 EUR<br />
max. 62.400 EUR<br />
E wie Unternehmer<br />
Satzung: 14.06.2012<br />
BG Rohstoffe und chemischen<br />
Industrie<br />
Kur<strong>für</strong>sten-Anlage 62<br />
69115 Heidelberg<br />
Tel.-Nr.: 06221/5108-0<br />
Internet:<br />
www.bgrci.de<br />
E-Mail:<br />
Info@bgrci.de<br />
Satzung: 14.10.2011<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Alle Unternehmen, <strong>die</strong> der<br />
Knappschaft unterliegen,<br />
alle Unternehmen des Steinbruchsgewerbes,<br />
der Chemischen Industrie,<br />
der Papierherstellung und<br />
-verarbeitung<br />
der Lederherstellung und<br />
-verarbeitung (auch Lederimitat)<br />
und alle Unternehmen der<br />
Zuckerherstellung und<br />
-verarbeitung.<br />
JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />
62.400 EUR<br />
U nein nein ja, mind. 32.340 EUR<br />
max. 74.400 EUR<br />
E wie Unternehmer<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Ottenser Hauptstr. 54<br />
22765 Hamburg<br />
Tel.-Nr.: 040 / 39 80-0<br />
Internet: www.bgf.de<br />
E-Mail: hv-m@bgf.de<br />
Satzung: 01.01.2012<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Die BG ist als <strong>Unfallversicherung</strong><br />
zuständig <strong>für</strong> fast alles,<br />
was rollt, fliegt und schwimmt.<br />
Hierzu gehören <strong>die</strong> großen<br />
Branchen Güter- und Personentransport,<br />
Entsorgung,<br />
Logistik, Luftfahrt, Binnenschifffahrt,<br />
Seeschifffahrt und<br />
Fischerei, aber auch Fliegerund<br />
Fahrschulen, Lotsbetriebe,<br />
Abschlepp<strong>die</strong>nste, Bestattungsunternehmen<br />
und<br />
Reittierhaltungen.<br />
JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />
U ja, 20.000 EUR ja, max. 72.000 EUR<br />
Befreiung möglich,<br />
wenn mehr als 5<br />
Personen regelmäßig<br />
beschäftigt werden,<br />
und bei nur geringfügiger<br />
Tätigkeit (gilt<br />
nicht <strong>für</strong> Küstenschiffer)<br />
nein<br />
74.400 EUR<br />
E nein nein ja, mind. 20.000 EUR<br />
max. 72.000 EUR<br />
JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />
72.000 EUR<br />
213
Berufsgenossenschaft<br />
(BG)<br />
Name und Sitz<br />
BG Energie Textil Elektro<br />
Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Gustav-Heinemann-Ufer<br />
130<br />
50968 Köln<br />
Tel.-Nr.: 0221/3778-0<br />
Internet: www.bgetem.de<br />
E-Mail: info@begfe.de<br />
Satzung: 01.07.2012<br />
Örtliche<br />
Zuständigkeit<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Sachliche<br />
Zuständigkeit<br />
Unternehmer der Elektrotechnischen<br />
und feinmechanischen<br />
Produktion, Herstellung<br />
von Groß- und Kleinmusikinstrumenten<br />
und Saiten,<br />
Erzeugung und Verteilung<br />
elektrischer Energie einschließlich<br />
Kernkraftwerke,<br />
Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft,<br />
Wasserversorgung<br />
und Abwasserentsorgung,<br />
Betriebe der Gold-,<br />
Silber-, Bijouteriewaren- und<br />
Metallkurzwarenherstellung,<br />
Unternehmer der Textil und<br />
Bekleidungsindustrie sowie<br />
der Druck und Papierverarbeitung.<br />
Unternehmer<br />
Ehegatte<br />
U<br />
Pflicht<br />
ja, 22.800 EUR<br />
<strong>für</strong> Unternehmer, <strong>die</strong><br />
der ehemaligen BG<br />
Textil und Bekleidung<br />
zugeordnet waren<br />
sowie<br />
Unternehmer, <strong>die</strong> der<br />
ehemaligen BG<br />
Druck- und Papierverarbeitung<br />
zugeordnet<br />
waren.<br />
Befreiung auf Antrag<br />
möglich, wenn nicht<br />
mehr als 100 Arbeitstage<br />
(1 Tag = 8<br />
Stunden) gearbeitet<br />
wird.<br />
Versicherungsschutz<br />
Zusatz-<br />
Freiwillig<br />
versicherung<br />
ja, max. 78.000 EUR<br />
ja, mind. 22.800 EUR<br />
max. 78.000 EUR<br />
E<br />
wie Unternehmer<br />
BG <strong>für</strong> Gesundheits<strong>die</strong>nst<br />
und Wohlfahrtspflege<br />
Pappelallee 35/37<br />
22089 Hamburg<br />
Tel.-Nr.: 040/20207-0<br />
Internet:<br />
www.bgw-online.de<br />
E-Mail:<br />
webmaster@bgw-online.de<br />
Satzung: 01.01.<strong>2013</strong><br />
BG Handel und Waren<br />
Distribution<br />
M 5, 7<br />
68161 Mannheim<br />
Tel.-Nr.: 0621/183-0<br />
Internet: www.bghw.de<br />
E-Mail:<br />
Satzung: 01.01.2011<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Unternehmen im Gesundheitsund<br />
Veterinärwesen sowie in<br />
der Wohlfahrtspflege, Laboratorien<br />
<strong>für</strong> medizinische Untersuchungen<br />
und Versuche,<br />
Laboratorien <strong>für</strong> naturwissenschaftliche<br />
Untersuchungen<br />
und Versuche, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Zwecke<br />
des Gesundheits<strong>die</strong>nstes<br />
arbeiten, Unternehmen, <strong>die</strong><br />
Röntgeneinrichtungen im<br />
Gesundheits<strong>die</strong>nst verwenden,<br />
Privatkindergärten,<br />
Kosmetikbetriebe, Friseurbetriebe<br />
JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer (der ehemaligen<br />
BG Gas, Fernwärme und Wasserwirtschaft)<br />
JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />
U ja, kraft Gesetzes alle ja, <strong>für</strong> kraft Gesetzes<br />
selbstständig im Versicherte und <strong>für</strong><br />
Bereich des Gesundheits<strong>die</strong>nst<br />
Friseure<br />
Tätigen max. 84.000 EUR<br />
(Hebammen, Masseure<br />
usw.)<br />
20.000 EUR Keine<br />
Befreiung möglich!<br />
E<br />
ja, kraft Satzung <strong>für</strong><br />
Friseure,<br />
20.000 EUR<br />
Befreiung möglich bei<br />
geringfügiger Tätigkeit<br />
wie Unternehmer<br />
84.000 EUR<br />
78.000 EUR<br />
ja, u.a. selbstständige<br />
Ärzte, Zahnärzte, Dentisten,<br />
Apotheker<br />
mind. 20.000 EUR<br />
max. 84.000 EUR<br />
JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />
84.000 EUR<br />
Unternehmen des Großhandels<br />
mit und ohne Lager, Ein-<br />
U nein nein ja, 20.000 EUR<br />
max. 72.000 EUR<br />
und Verkaufsvereinigungen, E wie Unternehmer<br />
Brennstoff-, Treibstoff- und<br />
Mineralölhandlungen, Versandgeschäfte,<br />
Handelsvertreter,<br />
<strong>die</strong> ein Lager unterhalten,<br />
Speditionsunternehmen,<br />
Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebsunternehmen,<br />
Automatenaufstellunternehmen<br />
und<br />
<strong>für</strong> Unternehmen des Einzelhandels<br />
JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer: 72.000 EUR<br />
214
Berufsgenossenschaft<br />
(BG)<br />
Name und Sitz<br />
BG Holz und Metall<br />
Kreuzstr. 45<br />
40210 Düsseldorf<br />
Tel.-Nr.: 080099900800<br />
Internet:<br />
www.bghm.de<br />
E-Mail:<br />
webmaster@ bghm.de<br />
Örtliche<br />
Zuständigkeit<br />
Bundesland<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen sowie<br />
Regierungsbezirke<br />
Koblenz<br />
und Trier<br />
Sachliche<br />
Zuständigkeit<br />
Hüttenwerke, Hochofenbetriebe,<br />
Sinter-, Pelletisier- und<br />
Röstanlagen, Eisen- und<br />
Nichteisen-Metallhütten,<br />
Sintermetallwerke, Stahlwerke,<br />
Stahlgießereien, Walzund<br />
Röhrenwerke, Hammerund<br />
Schmiedepresswerke.<br />
Unternehmer<br />
Versicherungsschutz<br />
Pflicht<br />
Zusatz-<br />
Freiwillig<br />
Ehegatte<br />
versicherung<br />
U nein nein ja, mind. 18.600 EUR<br />
max. 84.000 EUR<br />
E wie Unternehmer<br />
Satzung: 22.06.2012<br />
BG Nahrungsmittel und<br />
Gastgewerbe<br />
Dynamostr. 7-9<br />
68165 Mannheim<br />
Tel.-Nr.: 0621/4456-0<br />
Internet: www.bgn.de<br />
E-Mail: info@bgn.de<br />
Satzung: 01.01.2011<br />
BG der Banken, Versicherungen,<br />
Verwaltungen,<br />
freien Beruf, besonderer<br />
Unternehmen sowie Unternehmen<br />
der keramischen<br />
und Glas-Industrie<br />
Verwaltungs-BG<br />
Deelbögenkamp 4<br />
22297 Hamburg<br />
Tel.-Nr.: 040 / 51 46-0<br />
Internet: www.vbg.de<br />
E-Mail:<br />
HV.Hamburgr@vbg.de<br />
Satzung: 05.09.2012<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />
U Ja, <strong>für</strong> Unternehmer, ja, max. 62.400 EUR<br />
<strong>die</strong> in der Fleischerei-<br />
BG versichert waren,<br />
25.872 EUR<br />
E wie Unternehmer<br />
84.000 EUR<br />
ja, soweit nicht pflichtversichert,<br />
ja, mind. 26.400 EUR<br />
max. 62.400 EUR<br />
JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />
62.400 EUR<br />
(Fleischer) 72.000 EUR<br />
U nein nein ja, mind. 31.500 EUR<br />
max. 84.000 EUR<br />
E<br />
wie Unternehmer<br />
Mahl- und Schälmühlen,<br />
Herstellung von Backwaren<br />
und Nährmitteln, Obst- und<br />
Gemüseverarbeitung, Alkoholbrennereien,<br />
Herstellung<br />
von Spirituosen, Weinherstellung<br />
und -verarbeitung<br />
einschl. Sektkellerei, Gaststätten<br />
und Beherbergungsgewerbe,<br />
Schaustellungsgewerbe<br />
einschl. Zirkusse<br />
Banken, Sparkassen, Bausparkassen,<br />
Leihhäuser,<br />
Versicherungen, BfA, LVA,<br />
AOK, Innungs- und Ersatzkrankenkassen,<br />
Verwaltungen,<br />
Gewerkschaften, Vereine,<br />
Freie Berufe, Besondere<br />
Unternehmungen (z.B. Grundstücksverwalter)<br />
Ton-, Lehm-, Kaolingewinnung,<br />
-zurichtung und -<br />
aufbereitung, Torfgewinnung<br />
und -verarbeitung, Herstellung<br />
und Veredelung grob- und<br />
feinkeramischer Erzeugnisse,<br />
Herstellung künstlicher und<br />
ungebrannter Steinwaren,<br />
Herstellung, Be- und Verarbeitung<br />
von Glas JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer: 84.000 EUR<br />
215
7.1 Die landwirtschaftliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) bilden mit den landwirtschaftlichen Alterskassen, den<br />
landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen <strong>die</strong> Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV).<br />
Ab dem 1. Januar <strong>2013</strong> werden ihre Aufgaben auf <strong>die</strong> neu errichtete Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten<br />
und Gartenbau (SVLFG) übergehen.<br />
Hauptaufgabe der LBGen ist <strong>die</strong> Versicherung von Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen der durch <strong>die</strong> Berufsgenossenschaft<br />
betreuten Unternehmen, der Unternehmer selbst (was einen weiteren wesentlichen Unterschied zu den<br />
gewerblichen Berufsgenossenschaften darstellt, denn dort gehören <strong>die</strong> Unternehmer regelmäßig nicht selbst zum versicherten<br />
Personenkreis) sowie <strong>die</strong> Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,<br />
der Entschädigung von Arbeits- und Wegeunfällen und der Folgen von Berufskrankheiten. Auch eine wirksame Erste Hilfe<br />
in den landwirtschaftlichen Betrieben wird durch <strong>die</strong> LBGen unterstützt. Hierzu werden zum Beispiel <strong>die</strong> Kosten von Ersthelferausbildungen<br />
durch <strong>die</strong> LBGen <strong>für</strong> das Unternehmen übernommen. LBGen haben Unfallverhütungsvorschriften erlassen,<br />
<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unternehmer verbindlich sind und <strong>die</strong> laufend den neuesten wissenschaftlichen und aus dem Unfallgeschehen<br />
hergeleiteten Erkenntnissen angepasst werden. Sie betreffen insbesondere <strong>die</strong> Bereiche Betriebseinrichtung, Sicherheitsvorkehrungen<br />
an Arbeitsstätten und Maschinen sowie Verhaltensvorschriften.<br />
Landwirtschaftliche Unternehmer sind verpflichtet, <strong>die</strong>se Vorschriften einzuhalten, alle im Unternehmen Tätigen darüber zu<br />
unterrichten und <strong>die</strong> Einhaltung ständig zu überwachen.<br />
Die LBGen erbringen bei Eintritt des Versicherungsfalles Geld- und Sachleistungen, <strong>die</strong> den Leistungen der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften entsprechen. Der Versicherungsfall tritt ein wenn ein Versicherter Arbeitnehmer einen Unfall während<br />
einer versicherten Tätigkeit erleidet. Ebenso sind der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und der von der Arbeitsstätte<br />
nach Hause versichert. Die Unternehmer selbst und auch deren Ehegatten sind im Gegensatz zu den gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften auch versichert. Es ist nicht erforderlich, dass Arbeitnehmer im landwirtschaftlichen Unternehmen<br />
beschäftigt werden. Zusätzlich wird zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs unter bestimmten Voraussetzungen<br />
Betriebs- und Haushaltshilfe gewährt.<br />
Versicherungsfälle <strong>für</strong> <strong>die</strong> LBGen sind wie in der allgemeinen gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> Arbeitsunfälle, Wegeunfälle<br />
und Berufskrankheiten in kausalem Zusammenhang mit Unternehmen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> sie zuständig sind.<br />
Die LBGen sind <strong>für</strong> Unternehmen zuständig, <strong>die</strong> auf dem Gebiet der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus,<br />
der Fischzucht und Teichwirtschaft und der Seen-, Bach,- Flussfischerei tätig sind. Gegen Arbeitsunfälle versichert<br />
sind daher bei den LBGen der landwirtschaftliche Unternehmer selbst (auch Gesellschafter einer landwirtschaftlichen GbR,<br />
KG, GmbH, etc.), der Ehegatte oder Lebenspartner des Landwirts, nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige<br />
sowie Arbeitnehmer des landwirtschaftlichen Betriebs und arbeitnehmerähnlich tätige Personen.<br />
Weiterhin fallen in <strong>die</strong> Zuständigkeit Imkereien ab 26 Völkern, gewerbliche Tierhalter, <strong>die</strong> Nutz- oder Zuchttiere zum Zwecke<br />
der Gewinnung von tierischen Produkten halten, land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie Park- und Gartenpflege<br />
und Friedhöfe.<br />
Der Unternehmensbegriff ist hier weit zu fassen: Selbst kleinste land- und/oder forstwirtschaftliche Flächen fallen nach der<br />
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in <strong>die</strong> Zuständigkeit der LBGen; eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht Voraussetzung,<br />
so dass auch z. B. eine als Hobby verstandene kleine Schafzucht oder Pferdehaltung auf einer Wiese zu den kraft<br />
Gesetzes versicherungs- und beitragspflichtigen Unternehmen im Sinne des SGB VII zählen.<br />
Es handelt sich hier um eine versicherungsrechtliche Begriffsbestimmung, <strong>die</strong> nicht mit umgangssprachlichen, steuerrechtlichen<br />
oder betriebswirtschaftlichen Begriffen zu vergleichen ist: Ein Unfall einer versicherten Person bei einer versicherten<br />
Tätigkeit in solch einem Unternehmen ist - unabhängig davon, ob ein Mitgliedsbeitrag entrichtet worden ist - entschädigungspflichtig<br />
durch <strong>die</strong> LBG. Das bedingt, dass <strong>die</strong> entsprechenden Unternehmen bei den LBGen erfasst sind und ihre<br />
Beiträge zur Solidargemeinschaft entrichten.<br />
Das Sozialgesetzbuch sieht <strong>für</strong> kleinere Unternehmen in <strong>die</strong>sem Sinne (der Grenzwert beträgt 2.500 m²) eine Befreiungsmöglichkeit<br />
auf Antrag vor. Diese Befreiung ist dann endgültig und umfasst den ansonsten auch versicherten Ehegatten<br />
oder eingetragenen Lebenspartner. Sogenannte Spezialkulturen sind hiervon jedoch ausgenommen. Zudem bestimmt es,<br />
dass beispielsweise Klein- oder Ziergärten nicht als landwirtschaftliches Unternehmen gelten sollen. Zur Abgrenzung hat <strong>die</strong><br />
Rechtsprechung über <strong>die</strong> Jahre hinweg basierend auf einer Entscheidung des seinerzeitigen Reichsversicherungamtes manifestiert,<br />
dass ab einer Größe von 2.500 m² nicht mehr von einem derartigen Garten, sondern generell von Landwirtschaft<br />
auszugehen ist. Die Übereinstimmung der m²-Zahl ist dabei rein zufällig.<br />
Zum Zuständigkeitsbereich der LBGen gehören darüber hinaus <strong>die</strong> Landwirtschaftskammern, Unternehmen, <strong>die</strong> unmittelbar<br />
der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft <strong>die</strong>nen, <strong>die</strong> Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung,<br />
dessen Spitzenverband und weiteren Einrichtungen.<br />
In Deutschland bestehen bis zum 31. Dezember 2012 noch acht regionale LBGen sowie <strong>die</strong> bundesweit zuständige BG <strong>für</strong><br />
den Gartenbau. Die LBGen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Verantwortlich sind <strong>die</strong> Vertreterversammlung,<br />
der Vorstand und der Geschäftsführer. Sie sind Mitglieder des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen<br />
Sozialversicherung mit Sitz in Kassel.<br />
216<br />
Seit dem 28. September 2011 lag ein Referentenentwurf und seit dem 2. November 2011 der Regierungsentwurf eines Gesetzes<br />
zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) vor, der <strong>die</strong> Bildung einer<br />
bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts vorsah, in der <strong>die</strong> einzelnen Träger sowie der Spitzenverband ab
1. Januar <strong>2013</strong> eingegliedert werden. Umgesetzt wird <strong>die</strong>se mit der Auflösung der bisherigen Träger und des Spitzenverbandes<br />
einhergehende Eingliederung in einem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017. Der neue Sozialversicherungsträger<br />
wird den Namen Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau tragen.<br />
Finanziert wird <strong>die</strong> landwirtschaftliche <strong>Unfallversicherung</strong> durch Beiträge der landwirtschaftlichen Unternehmer in Form einer<br />
jährlichen Umlage <strong>für</strong> das abgelaufene Kalenderjahr sowie durch Bundesmittel aus dem Agrarhaushalt des Bundes. Berechnungsgrundlage<br />
sind <strong>die</strong> Fläche, <strong>die</strong> Kulturarten, der Wirtschaftswert, der Flächenwert, der Arbeitsbedarf, der Arbeitswert<br />
oder ein anderer angemessener - von der Selbstverwaltung (Vertreterversammlung) der jeweiligen LBG bestimmter -<br />
Maßstab unter Berücksichtigung der Unfallrisiken. Die Einzelheiten regeln <strong>die</strong> Satzungen der einzelnen LBG'n, wobei z. B.<br />
ein Mindestbeitrag festlegt werden kann. Es gibt somit derzeit keinen bundeseinheitlichen Beitragsmaßstab und damit keine<br />
bundeseinheitlichen Beiträge <strong>für</strong> gleich strukturierte und mit vergleichbaren Unfallrisiken belastete landwirtschaftliche Betriebe.<br />
Im Zuge der Umsetzung der LSV-NOG (sh. weiter oben) wird <strong>die</strong>s in den Jahren 2014 bis 2017 geändert.<br />
Übersicht der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften:<br />
Landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Baden-Württemberg<br />
Steinhäuserstr. 14<br />
76135 Karlsruhe<br />
Tel.-Nr.: 0721/8194-0<br />
Internet: www.bw.lsv.de<br />
E-Mail: post@bw.lsv.de<br />
Land- und Forstwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Franken und Oberbayern<br />
Dammwäldchen 4<br />
954447 Bayreuth<br />
Tel.-Nr.: 0921/603-0<br />
Internet: www.fob.lsv.de<br />
E-Mail: Kontakt@fob-lsv.de<br />
Land- und forstwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland<br />
Bartningstr. 57<br />
64289 Darmstadt<br />
Tel.-Nr.: 06151/702-0<br />
Internet:www.hrs.lsv.de<br />
Landwirtschaftliche<br />
Sozialversicherungsträger<br />
Mittel- und Ostdeutschland<br />
Hoppegartener Str. 100<br />
15366 Hönow<br />
Tel.-Nr.: 03342/36-0<br />
Internet: www.mod.lsv.de<br />
E-Mail: mail@mod.lsv.de<br />
Landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Hoher Heckenweg 76-80<br />
48147 Münster<br />
Tel.-Nr.: 0251/2320-0<br />
Internet: www.lsv.de/nrw<br />
E-Mail: mailbox@nrw.lsv.de<br />
Landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben<br />
Dr.-Georg-Hein-Allee 1<br />
84036 Landshut<br />
Tel.-Nr.: 0871/601510<br />
Internet: www.lsv.de/nos/<br />
E-Mail: lbg-kataster@landshut.lsv.de<br />
Landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Schleswig-Holstein und Hamburg<br />
Schulstr. 29<br />
24143 Kiel<br />
Tel.-Nr.: 0431/7024-0<br />
Internet: www.lsv.de/kiel/<br />
Landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Niedersachsen-Bremen<br />
Im Haspelfelde 24<br />
30173 Hannover<br />
Tel.-Nr.: 0511/8073-0<br />
Internet: www.lsvnb.de<br />
E-Mail: info@lsvnb.de<br />
Ab 01.01.<strong>2013</strong> Verbundträger<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />
Forsten und Gartenbau (SVLFG)<br />
Weißensteinstraße 70-72<br />
34131 Kassel<br />
Telefon 0561 9359-240<br />
Telefax 0561 9359-244<br />
Berufsgenossenschaft<br />
(BG)<br />
Name und Sitz<br />
Gartenbau-BG<br />
Frankfurter Str. 126<br />
34121 Kassel<br />
Tel.-Nr.: 0561/928-0<br />
Internet:<br />
www.lsv.de/ gartenbau<br />
E-Mail:<br />
gbg@lsv-gartenbau.de<br />
Satzung: 01.01.2010<br />
Örtliche<br />
Zuständigkeit<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Sachliche<br />
Zuständigkeit<br />
Unternehmer<br />
Ehegatte<br />
Pflicht<br />
Versicherungsschutz<br />
Zusatz-<br />
Freiwillig<br />
versicherung<br />
Unternehmen des Erwerbsgartenbaus,<br />
U ja, 13.578,48 EUR ja, max. 72.000 EUR nein<br />
Baumschulunter-<br />
E wie Unternehmer<br />
nehmen (einschl. Forstbaumschulen),<br />
Unternehmen des<br />
Garten- und Landschafts- und<br />
Sportplatzbaues, Baumwartunternehmen,<br />
Unternehmen<br />
der privaten und gemeindlichen<br />
Park- und Gartenpflege,<br />
Friedhofsunternehmen, Hausund<br />
Ziergärten, mit Ausnahme<br />
der in § 123 Abs. 2 SGB VII<br />
genannten Gärten, Unternehmen,<br />
<strong>die</strong> unmittelbar der<br />
Sicherung, Überwachung oder<br />
Förderung des Gartenbaues<br />
überwiegend <strong>die</strong>nen einschließlich<br />
der gärtnerischen<br />
Selbstverwaltung JAV-Höchstgrenze <strong>für</strong> Arbeitnehmer: 72.000 EUR<br />
217
7.2 <strong>Unfallversicherung</strong>sträger der öffentlichen Hand<br />
Aufgrund von Zusammenschlüssen und regionalen Verschiebungen haben viele <strong>Unfallversicherung</strong>sträger der öffentlichen Hand einen<br />
neuen Namen und eine neue Struktur.<br />
Baden-Württemberg<br />
Unfallkasse Baden-Württemberg<br />
Augsburger Straße 700<br />
70329 Stuttgart<br />
Fax: 07 11/93 21-500<br />
Telefon: 07 11/93 21-0<br />
E-Mail: info@ukbw.de<br />
Homepage: http://www.ukbw.de<br />
Bayern<br />
Kommunale <strong>Unfallversicherung</strong> Bayern<br />
(KUVB)<br />
Ungererstraße 71<br />
80805 München<br />
Fax: 089/36093-135<br />
Telefon: 089/36093-0<br />
E-Mail: post@kuvb.de<br />
Homepage: http://www.kuvb.de<br />
Hamburg<br />
Unfallkasse Nord<br />
Spohrstraße 2<br />
22083 Hamburg<br />
Fax: 0 40/2 71 53-10 00<br />
Tel.: 0 40/2 71 53-0<br />
E-Mail: ukn@uk-nord.de<br />
Homepage: http://www.uk-nord.de/<br />
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse<br />
Nord<br />
Berliner Tor 49<br />
20099 Hamburg<br />
Fax: 0 40/3 09 04-91 81<br />
Telefon: 0 40/3 09 04-92 89<br />
E-Mail: info@hfuk-nord.de<br />
Homepage: http://www.hfuk-nord.de/<br />
Gemeinde-<strong>Unfallversicherung</strong>sverband<br />
Hannover<br />
Landesunfallkasse Niedersachsen<br />
Am Mittelfelde 169<br />
30519 Hannover<br />
Fax: 05 11/87 07-188<br />
Telefon: 05 11/87 07-0<br />
E-Mail: info@guvh.de / info@lukn.de<br />
Homepage: http://www.guvh.de<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen<br />
Bertastraße 5<br />
30159 Hannover<br />
Fax: 05 11/98 95-4 33<br />
Telefon: 05 11/98 95-5 55<br />
E-Mail: info@fuk.de<br />
Homepage: http://www.fuk.de<br />
Bayerische Landesunfallkasse<br />
Ungererstraße 71<br />
80805 München<br />
Fax: 089/36093-135<br />
Telefon: 089/36093-0<br />
E-Mail: post@bayerluk.de<br />
Homepage: http://www.guw-bayern.de<br />
Berlin<br />
Unfallkasse Berlin<br />
Culemeyerstr. 2<br />
12277 Berlin-Marienfelde<br />
Fax: 030-7624-1109<br />
Telefon: 030-7624-0<br />
E-Mail: unfallkasse@unfallkasse-berlin.de<br />
Homepage: http://www.unfallkasseberlin.de/<br />
Brandenburg<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg<br />
Unfallkasse Brandenburg<br />
Müllroser Chaussee 75<br />
15236 Frankfurt (Oder)<br />
Fax: 03 35/54 73 39<br />
Telefon: 03 35/52 16-0<br />
E-Mail: info@ukbb.de<br />
Homepage: http://www.ukbb.de<br />
Bremen<br />
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen<br />
Konsul-Smidt-Straße 76 a<br />
28217 Bremen<br />
Fax: 04 21/3 50 12-14<br />
Telefon: 04 21/3 50 12-0<br />
E-Mail: office@unfallkasse.bremen.de<br />
Homepage:<br />
http://www.unfallkasse.bremen.de<br />
Hessen<br />
Unfallkasse Hessen<br />
Leonardo-da-Vinci-Allee 20<br />
60486 Frankfurt<br />
Fax: 0 69/2 99 72-5 88<br />
Telefon: 0 69/2 99 72-4 40<br />
E-Mail: ukh@ukh.de<br />
Homepage: http://www.unfallkassehessen.de/<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern<br />
Wismarsche Straße 199<br />
19053 Schwerin<br />
Fax: 03 85/51 81-111<br />
Telefon: 03 85/51 81-0<br />
E-Mail: postfach@uk-mv.de<br />
Homepage: http://www.uk-mv.de<br />
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse<br />
Nord<br />
Bertha-von-Suttner-Str. 5<br />
19061 Schwerin<br />
Fax: 03 85/30 31 706<br />
Telefon: 03 85/30 31 700<br />
E-Mail: info@hfuk.de<br />
Homepage: http://www.hfuk.de/<br />
Niedersachsen<br />
Braunschweigischer Gemeinde<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>sverband<br />
Berliner Platz 1C<br />
38102 Braunschweig<br />
Fax: 0531/2 73 74-30<br />
Telefon: 05 31/2 73 74-0<br />
E-Mail: info@guv-braunschweig.de<br />
Homep.: http://www.guv-braunschweig.de<br />
Gemeinde-<strong>Unfallversicherung</strong>sverband<br />
Oldenburg<br />
Gartenstraße 9<br />
26122 Oldenburg<br />
Fax: 04 41/77 90 95-0<br />
Telefon: 04 41/77 90 90<br />
E-Mail: info@guv-oldenburg.de<br />
Homepage: http://www.guv-oldenburg.de<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen<br />
Sankt Franziskusstraße 146<br />
40470 Düsseldorf<br />
Fax: 02 11/90 24-1 80<br />
Telefon: 02 11/90 24-0<br />
E-Mail: poststelle@unfallkasse-nrw.de<br />
Homepage: http://www.unfallkasse-nrw.de/<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Unfallkasse Rheinland-Pfalz<br />
Orensteinstraße 10<br />
56626 Andernach<br />
Fax: 0 26 32/9 60-1 00<br />
Telefon: 0 26 32/9 60-0<br />
E-Mail: info@ukrlp.de<br />
Homepage: http://www.ukrlp.de<br />
Saarland<br />
Unfallkasse Saarland<br />
Beethovenstraße 41<br />
66125 Saarbrücken<br />
Fax: 0 68 97/97 33 -37<br />
Telefon: 0 68 97/97 33-0<br />
E-Mail: poststelle@uks.de<br />
Homepage: http://www.uks.de<br />
218
Sachsen<br />
Unfallkasse Sachsen<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 17a<br />
01662 Meißen<br />
Fax: 0 35 21/7 24-2 22<br />
Telefon: 0 35 21/7 24-0<br />
E-Mail:<br />
sekretariat@unfallkassesachsen.com<br />
Homepage:<br />
http://www.unfallkassesachsen.com<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Unfallkasse Sachsen-Anhalt<br />
Käsperstraße 31<br />
39261 Zerbst<br />
Fax: 0 39 23/7 51-333<br />
Telefon: 0 39 23/7 51-0<br />
E-Mail: mitteilungen@uksa.de<br />
Homepage: http://www.uksa.de<br />
Thüringen<br />
Unfallkasse Thüringen<br />
Humboldtstraße 111<br />
99867 Gotha<br />
Fax: 0 36 21/7 77-111<br />
Telefon: 0 36 21/7 77-0<br />
E-Mail: info@ukt.de<br />
Homepage: http://www.ukt.de<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Mitte<br />
Geschäftsstelle Thüringen<br />
Magdeburger Allee 4<br />
99086 Erfurt<br />
Fax: 03 61/55 18-221<br />
Telefon: 03 61/55 18-201<br />
E-Mail: info@fuk-mitte.de<br />
Homepage: http://www.fuk-mitte.de<br />
Bundesweit<br />
Unfallkasse des Bundes<br />
Weserstr. 47<br />
26382 Wilhelmshaven<br />
Fax: 0 44 21/4 07-4 00<br />
Telefon: 0 44 21/4 07-4 07<br />
E-Mail: info@uk-bund.de<br />
Homepage: http://www.uk-bund.de/<br />
Unfallkasse Post und Telekom<br />
Europaplatz 2<br />
72072 Tübingen<br />
Fax: 0 70 71/9 33-43 98<br />
Telefon: 0 70 71/9 33-0<br />
E-Mail: service@ukpt.de<br />
Homepage: http://www.ukpt.de/<br />
Feuerwehr-Unfallkasse Mitte<br />
Geschäftsstelle Sachsen-Anhalt<br />
Carl-Miller-Straße 7<br />
39112 Magdeburg<br />
Fax: 03 91/50 44 05 90 22<br />
Telefon: 03 91/6 22 48 73<br />
oder 03 91/54 45 90<br />
E-Mail: sachsen-anhalt@fuk-mitte.de<br />
Homepage: http://www.fuk-mitte.de<br />
Eisenbahn-Unfallkasse<br />
Salvador-Allende-Straße 9<br />
60487 Frankfurt<br />
Fax: 069 / 4 78 63-1 51<br />
Telefon: 069 / 4 78 63-0<br />
E-Mail: service@euk-info.de<br />
Homepage: http://www.euk-info.de/<br />
Schleswig-Holstein<br />
Unfallkasse Nord<br />
Seekoppelweg 5 a<br />
24113 Kiel<br />
Tel.: 0431 6407-0<br />
Fax: 0431 6407-250<br />
E-Mail: ukn@uk-nord.de<br />
http://www.uk-nord.de/<br />
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse<br />
Nord<br />
Hopfenstraße 2 d<br />
24114 Kiel<br />
Fax: 04 31/6 03-1395<br />
Telefon: 04 31/6 03-2112<br />
E-Mail: info@hfuk.de<br />
Homepage: http://www.hfuk.de/<br />
219
7.3 Verzeichnis zur Ermittlung des zuständigen Unfall-Versicherungsträgers<br />
Alphabetisches Verzeichnis der Gewerbezweige, Branchen, Institutionen und Behörden zur Ermittlung des zuständigen<br />
Unfall-Versicherungsträgers<br />
Abkürzungen<br />
BG<br />
UK Bund<br />
EUK<br />
UK Post<br />
GUV<br />
UK<br />
LUK<br />
FUK<br />
Berufgenossenschaft<br />
Unfallkasse Bund<br />
Eisenbahnunfallkasse<br />
Unfallkasse Post und Telekom<br />
Gemeinde-<strong>Unfallversicherung</strong>sverband<br />
Unfallkasse<br />
Landesunfallkasse<br />
Feuerwehrunfallkasse<br />
A<br />
Abbruchsfirmen<br />
- <strong>für</strong> Hochbauten BG Bau<br />
- <strong>für</strong> Eisenkonstruktionen BG Holz und Metall<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
UK Bund<br />
Agenturen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Altenwohnheime<br />
- private Träger BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
- öffentliche Träger GUV / UK<br />
Anwaltsbüro<br />
Verwaltungs-BG<br />
Annoncen-Büro<br />
Verwaltungs-BG<br />
Apotheken<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Arbeitsagentur<br />
UK Bund<br />
Architekturbüros<br />
Verwaltungs-BG<br />
Arzneimittelfabriken<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Arztpraxen<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Asphaltierungen<br />
BG Bau<br />
Atomkraftwerke<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Autofabriken<br />
BG Holz und Metall<br />
Autoverleih an Selbstfahrer<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Autowaschanlagen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
B<br />
Bäckereien<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Banken<br />
- privat Verwaltungs-BG<br />
- Sparkassen GUV / UK<br />
- Postbank UK Post und Telekom<br />
- Spardabank EUK<br />
Bauarbeiten im landwirtschaftlichen Bereich<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Bauhöfe<br />
- Gemeindebauhof GUV / UK<br />
- Stadtbauhof GUV / UK<br />
- Kreisbauhof GUV / UK<br />
Baufirmen<br />
- <strong>für</strong> Hochbauten BG Bau<br />
- <strong>für</strong> Brückenbau BG Bau<br />
- <strong>für</strong> Straßenbau BG Bau<br />
- <strong>für</strong> Kanalbau BG Bau<br />
Baumärkte / Heimwerker<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Baumwollbearbeitung<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Bausparkassen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Behinderten-Einrichtungen<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
220
Behinderten-Werkstätten<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Behörden<br />
- Bundesbehörden UK Bund<br />
- Landesbehörden UK / LUK<br />
- Gemeindebehörden GUV / UK<br />
Bergbau<br />
- Steinkohle BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
- Braunkohle BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
- Erze BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
- Salinen. Salzabbau BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Bestattungsunternehmen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Bewachungsunternehmen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Binnenfischerei einschließlich Unternehmen<br />
- Fischzucht Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
- Teichwirtschaft Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
- Seen-, Bach- und Flussfischereien Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Binnenschifffahrt<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Brauereien<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Brückenbau<br />
BG Bau<br />
Brunnenbau<br />
BG Bau<br />
Buchbindereien<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr<br />
UK Bund<br />
Bundeswehr, Bundespolizei, Zivil-Angestellte<br />
UK Bund<br />
C<br />
Chemie-Industrie<br />
- Herstellung von chemischen Grundprodukten BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Chemische Reinigungsbetriebe<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Computer<br />
- Herstellung von Geräten BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
- Entwicklung von Software Verwaltungs-BG<br />
D<br />
Dachdeckereien<br />
BG Bau<br />
Detektivbüro<br />
Verwaltungs-BG<br />
Deutsche Bahn AG<br />
EUK<br />
Drechslereien<br />
BG Holz und Metall<br />
Drogerien<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Druckereien<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
E<br />
Edelsteinschleifereien<br />
BG Holz und Metall<br />
Ein-Euro-Jobs<br />
- Träger kirchlicher Bereich und Sport Verwaltungs-BG<br />
- Träger im nichtkirchlichen Bereich BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
- Träger im kommunalen Bereich GUV / UK<br />
Einzelhandelsgeschäfte<br />
- Verkauf an den Endverbraucher BG Handel und Warendistribution<br />
Eisenbahnbau<br />
BG Bau<br />
Eisenbahnen (ohne Deutsche Bahn AG)<br />
Verwaltungs-BG<br />
Eisenindustrie - Herstellung von Eisenwaren<br />
BG Holz und Metall<br />
Elektrizitätswerke<br />
- in privater Trägerschaft BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
- in kommunaler Trägerschaft BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Elektroindustrie - Herstellung elektrotechnischer und<br />
elektronischer Erzeugnisse<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Erdarbeiten aller Art<br />
BG Bau<br />
Export-, Importfirmen<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
F<br />
Fahrschulen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
221
Farbfabriken<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Feinmechanik<br />
- Herstellung feinmechanischer Erzeugnisse BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Fernheizwerke<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Fertighausbau<br />
BG Bau<br />
Feuerwehren<br />
- Freiwillige Feuerwehr GUV / UK / FUK<br />
- Berufsfeuerwehr GUV / UK<br />
- Betriebsfeuerwehr BG, <strong>die</strong> <strong>für</strong> das Unternehmen zuständig ist<br />
Fischerei (Binnenfischerei)<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Fitness-Center<br />
Verwaltungs-BG<br />
Fitness-Center mit Sauna, Solarium, Nagelstudio BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Fleischereien<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Fleischwarenfabriken<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Fliesenlegereien<br />
BG Bau<br />
Flughafen<br />
- privater Träger BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
- öffentlicher Träger UK / LUK<br />
Flugverkehrsunternehmen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Forstwirtschaft<br />
- privat und kommunal Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
- staatlich UK / LUK<br />
Fotografien (Herstellung und Entwickeln)<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Fotokopierbetriebe<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Fotomaterial – Herstellung von Filmen<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Fremdenheime, Pensionen<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Friedhöfe<br />
Gartenbau-BG<br />
Friseurbetriebe<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
G<br />
Gartenbau<br />
- Gärtnereien Gartenbau-BG<br />
- Unternehmen der Park- u. Gartenpflege Gartenbau-BG<br />
- Obst- und Gemüseanbau Gartenbau-BG<br />
Gartenpflege – Unternehmen der Gartenpflege, auch<br />
kommunale Gartenanlagen<br />
Gartenbau-BG<br />
Gaststätten<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Gasleitungsbau<br />
BG Bau<br />
Gaswerke<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Geldinstitute<br />
Verwaltungs-BG<br />
Gerbereien<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Gerichte (Schöffen, Beisitzer, Zeugen)<br />
UK Bund / GUV / UK / LUK<br />
Gerüstbau<br />
BG Bau<br />
Getränkeherstellungsbetriebe<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Gießereien<br />
BG Holz und Metall<br />
Glasereien<br />
BG Bau<br />
Glasindustrie<br />
- Herstellung Verwaltungs-BG<br />
- Be- und Verarbeitung Verwaltungs-BG<br />
Gleisbau<br />
BG Bau<br />
Goldschmieden<br />
BG Holz und Metall<br />
Großhandelsbetriebe aller Zweige<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
H<br />
Haarinstitute<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Halbedelsteinschleifereien<br />
BG Holz und Metall<br />
Handelsunternehmen<br />
- Großhandel BG Handel und Warendistribution<br />
- Einzelhandel BG Handel und Warendistribution<br />
222
Handelsvertretungen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Hausverwaltungen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Hebammen<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Heilbäder<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Heilpraktikerpraxen<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Heime der Jugend- und Familienhilfe<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Hilfsorganisationen<br />
GUV / UK<br />
Hobelwerke<br />
BG Holz und Metall<br />
Hochbaufirmen aller Art<br />
BG Bau<br />
Holzindustrie<br />
BG Holz und Metall<br />
Hotels<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
I<br />
Imkereien<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Immobilienhandel<br />
Verwaltungs-BG<br />
Import-, Exportfirmen<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Ingenieurbüros<br />
Verwaltungs-BG<br />
Installation - Gas, Wasser, Sanitärinstallation<br />
BG Bau<br />
Internate in privater Trägerschaft<br />
Verwaltungs-BG<br />
J<br />
Jagden<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
K<br />
Kalkindustrie einschl. Gips und Kreide<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Kaminkehrer<br />
BG Bau<br />
Kanalbau<br />
BG Bau<br />
Kanalisationswerke<br />
- Bau BG Bau<br />
- Betrieb BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Kaufhäuser<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Keramische Industrie<br />
- Herstellung und Veredelung Verwaltungs-BG<br />
Kfz-Handel<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Kfz-Reparaturwerkstätten<br />
BG Holz und Metall<br />
Kfz-Verleih an Selbstfahrer<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Kies- und Sandindustrie<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Kindergärten / Kindergartenkinder / Erzieher<br />
- Öffentliche Kindergärten GUV / UK<br />
- Private gemeinnützige Kindergärten GUV / UK<br />
- Kindergärten in der freien Jugendhilfe GUV / UK<br />
- Private Kindergärten (Kinder) UK / LUK<br />
- Private Kindergärten (Angestellte) BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
- Werkskindergärten BG, <strong>die</strong> <strong>für</strong> das Unternehmen zuständig ist<br />
Kirchenverwaltung<br />
Verwaltungs-BG<br />
Kläranlagenbau<br />
BG Bau<br />
Kleiderfabriken<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Klempnerbetriebe<br />
- Bauklempnereien BG Bau<br />
- Werkstattklempnereien BG Holz und Metall<br />
Kolping-Hilfswerk<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Konditoreien<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Kraftwerke<br />
- Kohlekraftwerke BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
- Kernkraftwerke BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Krankenhäuser<br />
- in privater Trägerschaft BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
- in öffentlicher Trägerschaft GUV / UK<br />
- Konfessionelle Krankenhäuser BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Krankentransportunternehmen<br />
223
- Öffentlicher Rettungs<strong>die</strong>nst GUV / UK<br />
- Private Krankentransportunternehmer BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Kreditinstitute<br />
Verwaltungs-BG<br />
Kuranstalten<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Kurierfahrunternehmen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
L<br />
Laboratorien<br />
- Medizinische Laboratorien BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
- Chemische Laboratorien BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Lackfabriken<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Ladengeschäfte - Verkauf an Verbraucher<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Landwirtschaftliche Betriebe<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
- Landwirtschaftliche Lohnunternehmen z.B. Lohndreschereien,<br />
Lohnpflügereien, Holzschlagunternehmen Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Landwirtschaftliche Verbände<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Lederfabriken<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Lehrer<br />
- an Privatschulen Verwaltungs-BG<br />
- an öffentlichen Schuler UK / LUK<br />
Luftverkehrsunternehmen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
M<br />
Maklerbüros<br />
Verwaltungs-BG<br />
Malerbetriebe<br />
BG Bau<br />
Maschinenbau<br />
BG Holz und Metall<br />
Metallerzeugung<br />
BG Holz und Metall<br />
Metzgereien<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Mietwagenunternehmen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Möbelspeditionen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Möbelschreinereien (Hersteller)<br />
BG Holz und Metall<br />
Möbelverkauf ohne Herstellung<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
N<br />
Nahrungsmittelindustrie (Herstellung)<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Natursteinindustrie<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Notarbüros<br />
Verwaltungs-BG<br />
O<br />
Obstverarbeitung (außerhalb der Landwirtschaft) BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Ofenbau<br />
BG Bau<br />
Omnibusunternehmen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Optikerindustrie<br />
(Herstellung optischer Erzeugnisse)<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
P<br />
Pappfabriken<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Papierfabriken<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Parkpflege<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Pensionen<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Pflastereibetriebe<br />
BG Bau<br />
Pflegepersonal<br />
- angestellt BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
- nicht gewerbsmäßig GUV / UK<br />
Pharmazeutische Industrie (Produktion)<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Porzellanfabriken<br />
Verwaltungs-BG<br />
Post AG<br />
UK Post<br />
Postbank<br />
UK Post<br />
Privatschulen<br />
Verwaltungs-BG<br />
R<br />
Rechtsanwaltskanzleien<br />
Verwaltungs-BG<br />
Recyclingfirmen allgemein<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
224
Reedereien<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Reisebüros<br />
- Agenturen Verwaltungs-BG<br />
- mit Personenbeförderung BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Reparaturwerkstätten <strong>für</strong> Kraftfahrzeuge<br />
BG Holz und Metall<br />
Restaurants<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Rettungs<strong>die</strong>nstunternehmen (Transport)<br />
- Private Unternehmen BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
- Gemeinnützige Unternehmen BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
S<br />
Sägewerke<br />
BG Holz und Metall<br />
Sattlereien<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Seilbahnen (Sesselbahnen, Skilifte)<br />
Verwaltungs-BG<br />
Seniorenwohnheime<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Silberschmieden<br />
BG Holz und Metall<br />
Softwarehersteller<br />
Verwaltungs-BG<br />
Sozialversicherungsträger<br />
- Krankenversicherung Verwaltungs-BG<br />
- Rentenversicherung Verwaltungs-BG<br />
- <strong>Unfallversicherung</strong> Verwaltungs-BG<br />
Speditionen<br />
- Lagerei und Transportvermittlung BG Handel und Warendistribution<br />
- Güter Nah- und Fernverkehr BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Spenglereien (Klempner, Flaschner, Blechner)<br />
BG Bau<br />
Sperrholzfabriken<br />
BG Holz und Metall<br />
Spinnereien<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Sportvereine<br />
Verwaltungs-BG<br />
SCH<br />
Schausteller<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Schlachthöfe<br />
- in privater Trägerschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
- in kommunaler Trägerschaft UK / LUK<br />
Schlossereien<br />
BG Holz und Metall<br />
Schmuckwaren (Herstellung)<br />
BG Holz und Metall<br />
Schneidereien<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Schnitzereien<br />
BG Holz und Metall<br />
Schornsteinbau<br />
BG Bau<br />
Schornsteinfeger<br />
BG Bau<br />
Schreinereien<br />
BG Holz und Metall<br />
Schuhfabriken<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Schuhreparaturwerkstätten<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
ST<br />
Stadtbahnen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Stadtverwaltungen<br />
GUV / UK<br />
Stahlindustrie (Herstellung)<br />
BG Holz und Metall<br />
Steinbrüche<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Steuerberatungsbüros<br />
Verwaltungs-BG<br />
Straßenbahnen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Straßenbau<br />
BG Bau<br />
Straßenmeistereien<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Stickereien<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Strumpffabriken<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
T<br />
Tankstellen<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Taxiunternehmen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Technische Überwachungsvereine<br />
Verwaltungs-BG<br />
Textil-Industrie (Herstellung aller Art)<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
225
Tiefbauarbeiten aller Art<br />
BG Bau<br />
Tierarztpraxen<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Tierhaltung/Tierzucht<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Tierkliniken<br />
BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
Tierzucht<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Tischlereien<br />
BG Holz und Metall<br />
Transportunternehmen<br />
BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Tunnelbau<br />
BG Bau<br />
U<br />
U-Bahnbau<br />
BG Bau<br />
U-Bahnen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Uhrenfabriken (Herstellung aller Art)<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Universitäten (angestelltes Personal)<br />
UK /LUK<br />
V<br />
Verkehrsbetriebe<br />
- Straßen-, U-Bahnen in kommunaler Trägerschaft Verwaltungs-BG<br />
- Omnibusse BG Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Verlage<br />
- ohne Druckerei BG Handel und Warendistribution<br />
- mit Druckerei BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Verleihgeschäfte mit Lager<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Versandunternehmen<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Versicherungsunternehmen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Video-Verleihgeschäfte<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
W<br />
Warenhäuser<br />
BG Handel und Warendistribution<br />
Waschmittelfabriken<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Wäschereien<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Wasserwerke<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Webereien<br />
BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Weinbau / Weingut<br />
Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
Werbeunternehmen<br />
Verwaltungs-BG<br />
Wohlfahrtspflege<br />
- private BG Gesundheits<strong>die</strong>nst und Wohlfahrtspflege<br />
- öffentliche GUV / UK<br />
Wurstfabriken<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Z<br />
Zeitungsverlage<br />
- ohne Druckerei BG Handel und Warendistribution<br />
- mit Druckerei BG Energie Textil Elektro Me<strong>die</strong>nerzeugnisse<br />
Zementindustrie (Herstellung)<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
Ziegelindustrie (Herstellung und Veredelung)<br />
Verwaltungs-BG<br />
Zimmereien<br />
BG Bau<br />
Zinngießereien<br />
BG Holz und Metall<br />
Zirkus<br />
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
Zuckerraffinerien<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie<br />
226
Teil 6<br />
Die<br />
Beamtenunfall<strong>für</strong>sorge<br />
227
1 Allgemeines<br />
Der Anspruch auf Unfall<strong>für</strong>sorge kann nur durch einen Dienstunfall „erwirkt“ werden. Die Unfall<strong>für</strong>sorge<br />
umfasst den Ersatz von Sachschäden und besonderen Aufwendungen, Heilverfahren,<br />
Unfallausgleich, Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Unfall-<br />
Hinterbliebenenversorgung und einmalige Unfallentschädigung.<br />
Unfall<strong>für</strong>sorge:<br />
Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag<br />
Unfall-Hinterbliebenversorgung<br />
Einmalige Unfallentschädigung<br />
Unfallausgleich<br />
Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen<br />
Heilverfahren<br />
2 Dienstunfall<br />
Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares,<br />
einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge<br />
des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch<br />
• Dienstreisen, Dienstgänge und <strong>die</strong>nstliche Betätigung am Bestimmungsort<br />
• <strong>die</strong> Teilnahme an <strong>die</strong>nstlichen Veranstaltungen<br />
• Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst, zu<br />
deren Übernahme der Beamte verpflichtet ist, oder Tätigkeiten, deren Wahrnehmung<br />
von ihm im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet wird, sofern der Beamte<br />
hierbei nicht in der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> versichert ist (§ 2 SGB VII)<br />
Als Dienst gilt auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach<br />
und von der Dienststelle. Der Zusammenhang mit dem Dienst gilt z.B. als nicht unterbrochen,<br />
wenn der Beamte von dem unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und der Dienststelle in<br />
vertretbarem Umfang abweicht, weil sein dem Grunde nach kindergeldberechtigtes Kind, das<br />
mit ihm in einem Haushalt lebt, wegen seiner oder seines Ehegatten beruflicher Tätigkeit<br />
fremder Obhut anvertraut wird oder weil er mit anderen berufstätigen oder in der gesetzlichen<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> versicherten Personen gemeinsam ein Fahrzeug <strong>für</strong> den Weg nach und<br />
von der Dienststelle benutzt. Ein Unfall, den der Verletzte bei der Durchführung des Heilverfahrens<br />
(§ 33 BeamtVG) oder auf einem hierzu notwendigen Weg erleidet, gilt als Folge des<br />
Dienstunfalls.<br />
Erkrankt ein Beamter, der nach der Art seiner <strong>die</strong>nstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung<br />
an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt ist, an einer solchen Krankheit, so gilt<br />
<strong>die</strong>s als Dienstunfall, es sei denn, dass der Beamte sich <strong>die</strong> Krankheit außerhalb des Dienstes<br />
zugezogen hat. Die Erkrankung an einer solchen Krankheit gilt stets als Dienstunfall, wenn sie<br />
228
durch gesundheitsschädigende Verhältnisse verursacht worden ist, denen der Beamte am Ort<br />
seines <strong>die</strong>nstlich angeordneten Aufenthalts im Ausland besonders ausgesetzt war. Die in Betracht<br />
kommenden Krankheiten werden durch Rechtsverordnung bestimmt.<br />
Dem durch Dienstunfall verursachten Körperschaden ist ein Körperschaden gleichzusetzen,<br />
den ein Beamter außerhalb seines Dienstes erleidet, wenn er im Hinblick auf sein pflichtgemäßes<br />
<strong>die</strong>nstliches Verhalten oder wegen seiner Eigenschaft als Beamter angegriffen wird.<br />
Unfall<strong>für</strong>sorge wird auch dem Beamten gewährt, der zur Wahrnehmung einer Tätigkeit, <strong>die</strong> öffentlichen<br />
Belangen oder <strong>die</strong>nstlichen Interessen <strong>die</strong>nt, beurlaubt worden ist und in Ausübung<br />
oder in Folge <strong>die</strong>ser Tätigkeit einen Körperschaden erleidet.<br />
3 Unfallruhegehalt bei Dienstunfähigkeit als Folge des Dienstunfalls<br />
Führt der Dienstunfall zur Dienstunfähigkeit des Beamten und wird er aufgrund dessen in den<br />
Ruhestand versetzt, hat er Anspruch auf Zahlung eines Unfallruhegehalts.<br />
Als Dienstunfähigkeit wird <strong>die</strong> dauerhafte Unfähigkeit zur Erfüllung <strong>die</strong>nstlicher Pflichten angesehen.<br />
Ist ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der<br />
körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig und liegt<br />
nach amtsärztlichem bzw. ärztlichem Gutachten eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vor, ist der<br />
Beamte in den Ruhestand zu versetzten.<br />
Eine Versetzung in den Ruhestand soll unterbleiben, wenn dem Beamten ein anderes Amt<br />
derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. Eine solche Maßnahme ist<br />
ohne Zustimmung der betroffenen Person zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben<br />
Dienstherren gehört, es mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie<br />
das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen<br />
des neuen Amtes gewachsen ist.<br />
Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem <strong>die</strong> Versetzung in den Ruhestand<br />
mitgeteilt worden ist. Solange ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Beamter<br />
das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann bei Wiedererlangung der Dienstfähigkeit<br />
eine Wiederberufung in das Beamtenverhältnis erfolgen.<br />
Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls in den<br />
Ruhestand versetzt, da sie <strong>die</strong> Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.<br />
Beamte auf Probe verfügen grundsätzlich über keine Versorgungsansprüche. Beruht <strong>die</strong><br />
Dienstunfähigkeit aber auf einem Dienstunfall, so werden sie in den Ruhestand versetzt. Ohne<br />
Rücksicht auf <strong>die</strong> Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren erhalten sie ein Ruhegehalt auf der<br />
Grundlage ihrer Besoldung, wobei <strong>die</strong> Endstufe zugrunde gelegt wird. In jedem Fall erhalten<br />
Sie jedoch <strong>die</strong> Mindestversorgung.<br />
229
Beamte auf Widerruf haben ebenfalls grundsätzlich keine Versorgungsansprüche, sondern<br />
werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
nachversichert. Bei einem Dienstunfall haben sie lediglich einen Rechtsanspruch auf einen<br />
Unterhaltsbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung.<br />
Höhe des Unfallruhegehalts<br />
Das Unfallruhegehalt berechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen<br />
Dienstbezügen. Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit wird <strong>die</strong> sog.<br />
Zurechnungszeit (Zeit von Eintritt des Dienstunfalls bis zum 60. Lebensjahr) zu einem Drittel<br />
hinzugerechnet; bei den Dienstbezügen wird von der Endstufe der aktuellen Besoldungsgruppe<br />
ausgegangen.<br />
Das ermittelte Ruhegehalt erhöht sich um 20 Prozent. Es beträgt mindestens zwei Drittel,<br />
höchstens aber 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe<br />
(amtsabhängige Mindestversorgung). Die amtsabhängige Mindestversorgung beim<br />
Unfallruhegehalt beträgt 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe<br />
A4, erhöht um 30,68 €. Die höhere Mindestversorgung wird gezahlt.<br />
Ein erhöhtes Unfallruhegehalt in Höhe von 80 % der Dienstbezüge der Endstufe der übernächsten<br />
Besoldungsgruppe erhält der Beamte, wenn er sich bei Ausübung einer <strong>die</strong>nstlichen<br />
Handlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt und infolge <strong>die</strong>ser Gefährdung<br />
ein Dienstunfall mit daraus resultierender Dienstunfähigkeit eintritt. Allerdings muss<br />
der Beamte infolge des Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt worden und zum Zeitpunkt<br />
der Versetzung um mindestens 50 % in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt sein.<br />
Ein durch Dienstunfall verletzter ehemaliger Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch<br />
Eintritt in den Ruhestand beendet wurde, erhält neben dem Heilverfahren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer einer<br />
durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag, dessen<br />
Höhe sich nach dem Grad der Erwerbsbeschränkung richtet.<br />
Ist der frühere Beamte an den Folgen des Dienstunfalls gestorben, wird den Hinterbliebenen<br />
ein Unterhaltsbeitrag in Höhe des allgemeinen Witwen- bzw. Waisengeldes bezahlt.<br />
4 Unfall-Hinterbliebenversorgung<br />
Stirbt ein Beamter, der Anspruch auf Unfallruhegehalt gehabt hätte, oder der Empfänger von<br />
Unfallruhegehalt an den Folgen eines Dienstunfalls, erhalten <strong>die</strong> Hinterbliebenen eine Unfall-<br />
Hinterbliebenenversorgung. Danach beträgt das Witwen- oder Witwergeld 60 %, das Waisengeld<br />
<strong>für</strong> jedes waisenrentenberechtigte Kind 30 % des Unfallruhegehalts. Insgesamt wird jedoch<br />
höchstens der Betrag des Unfallruhegehalts gezahlt. Ist der Tod nicht durch den Dienstunfall<br />
verursacht, erhalten <strong>die</strong> Hinterbliebenen allgemeine Hinterbliebenenversorgung.<br />
230
5 Unfallentschädigung<br />
Eine einmalige Unfallentschädigung in Höhe von 80.000 Euro wird bei Beendigung des<br />
Dienstverhältnisses neben dem Ruhegehalt an Beamte gezahlt, <strong>die</strong> bei Einsatz des Lebens<br />
im Dienst oder bei besonders gefährlicher Verwendung so schwer verletzt wurden, dass eine<br />
Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % (seit 2002) eingetreten ist. Im Todesfall<br />
erhalten <strong>die</strong> Hinterbliebenen eine einmalige Unfallentschädigung – <strong>die</strong> Witwe und versorgungsberechtigte<br />
Kinder <strong>die</strong> Hälfte von 76.700 Euro.<br />
6 Unfallausgleich<br />
Ein Unfallausgleich kommt <strong>für</strong> Beamte in Betracht, wenn infolge eines Dienstunfalls ihre Erwerbsfähigkeit<br />
<strong>für</strong> länger als sechs Monate wesentlich eingeschränkt ist. Der Ausgleich wird<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Dauer der Beschränkung gewährt und neben den Dienst- und Anwärterbezügen<br />
oder dem Ruhegehalt gezahlt. Die Höhe des Unfallausgleichs entspricht dem Betrag der<br />
Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung.<br />
7 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen<br />
Sind bei einem Dienstunfall Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände, <strong>die</strong> der Beamte bei<br />
sich hatte, beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, kann da<strong>für</strong> Ersatz geleistet<br />
werden. Sind durch <strong>die</strong> Erste-Hilfe-Leistung nach dem Unfall besondere Kosten entstanden,<br />
so wird dem Beamten bei Nachweis der notwendige Aufwand ersetzt.<br />
8 Heilverfahren<br />
Das Heilverfahren umfasst <strong>die</strong> notwendige ärztliche Behandlung, <strong>die</strong> notwendige Versorgung<br />
mit Arznei- oder anderen Hilfsmitteln und <strong>die</strong> notwendige Pflege. Ersetzt werden können auch<br />
außergewöhnliche Kosten <strong>für</strong> Kleider- und Wäscheverschleiß, <strong>die</strong> eine Folge des Dienstunfalls<br />
sind. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit und Angemessenheit, kann das Beihilferecht<br />
zum Vergleich <strong>die</strong>nen. Gegenüber der Beihilfegewährung ist jedoch <strong>die</strong> Fürsorgepflicht<br />
des Dienstherren gesteigert, das heißt, <strong>die</strong> Beihilfe ist keine Obergrenze. Die Durchführung<br />
richtet sich nach der Heilverfahrensordnung.<br />
Für den Fall, dass der Beamte durch den Dienstunfall so verletzt ist, dass er nicht mehr ohne<br />
fremde Hilfe und Pflege auskommt, besteht ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Pflegekosten<br />
in angemessenem Umfang. Ist der durch den Dienstunfall verletzte Beamte in den<br />
Ruhestand versetzt worden, erhält er statt der Pflegekostenerstattung einen sog. Hilflosigkeitszuschlag<br />
zum Unfallruhegehalt.<br />
231
232
Teil 7<br />
ÖD-Highlights im<br />
Unfall-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />
233
ÖD-Highlights im Unfall-Tarifwerk <strong>2013</strong><br />
Das UV-Tarifwerk beinhaltet attraktive Leistungsinhalte, <strong>die</strong> speziell <strong>für</strong> den Öffentlichen<br />
Dienst entwickelt wurden. Sowohl Beamte als auch alle Angestellten im Öffentlichen Dienst<br />
können sich wie folgt vor finanziellen Einbußen, <strong>die</strong> durch einen Unfall und seine Folgen entstehen<br />
können, schützen:<br />
1 Absicherung des unfallbedingten Zulagenausfalls,<br />
2 Absicherung gegen unfallbedingte Einschränkungen der beruflichen Haupttätigkeit,<br />
3 Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit,<br />
4 Rund-um-Absicherung <strong>für</strong> Beamte des SEK und der GSG9,<br />
5 Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete,<br />
6 Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken<br />
Die Leistungsinhalte wurden in <strong>die</strong>sem <strong>Handbuch</strong> bereits in ausführlicher Form erläutert. Nun<br />
sollen <strong>die</strong> Produktvorteile <strong>für</strong> den Kunden im Vordergrund stehen.<br />
1 Absicherung des unfallbedingten Zulagenausfalls<br />
Mit der Leistungsart Zulagenersatz sprechen wir alle Beamten und Angestellten im Öffentlichen<br />
Dienst an, <strong>die</strong> neben ihren Festbezügen tätigkeitsbezogene Zulagen wie Schicht-<br />
/Wechselschicht- und/oder Erschwerniszulagen erhalten. Zum versicherbaren Personenkreis<br />
gehören damit bspw. Polizisten, Bundespolizisten, Zöllner, Strafvollzugs- sowie Justizvollzugsbe<strong>die</strong>nstete,<br />
Feuerwehrbeamte, Beschäftigte bei Bahn, Post oder Telekom und viele andere.<br />
Durch einen Unfall mit daraus resultierender vorübergehender Dienst-/Arbeitsunfähigkeit<br />
fallen <strong>die</strong>se Zulagen zeitlich begrenzt weg. Die Folge sind finanzielle Einbußen bei der verunfallten<br />
Person. Bei einem Polizisten können das im Monat zwischen 80,00 EUR bis 200,00<br />
EUR sein. Ähnlich sieht es bei einem Postmitarbeiter aus. Dort können sich <strong>die</strong> Zulagen im<br />
Rahmen von 150,00 EUR bis 250,00 EUR pro Monat bewegen. Die tätigkeitsbezogenen Zulagen<br />
eines Lokführers erreichen sogar einen Spitzenwert von bis zu 400,00 EUR monatlich.<br />
Die Leistungsart Zulagenersatz kann hier <strong>die</strong> finanzielle Lücke bei einer unfallbedingten vorübergehenden<br />
Dienst-/Arbeitsunfähigkeit sinnvoll schließen.<br />
Der Zulagenersatz kann in verschiedenen Summen abgeschlossen werden, welche im Leistungsfall<br />
wöchentlich ausgezahlt werden.<br />
2 Absicherung gegen unfallbedingte Einschränkungen der beruflichen Haupttätigkeit<br />
Neben dem Zulagenersatz ist auch der BU-Schutz, der optional zur Unfallrente hinzuversichert<br />
werden kann, <strong>für</strong> den o. g. Personenkreis interessant. Ein Unfall passiert plötzlich, aus<br />
heiterem Himmel. Als Folge verbleiben oft gesundheitliche Beeinträchtigungen, <strong>die</strong> das Leben<br />
verändern. Nicht nur der Alltag fällt danach schwerer, ein Unfall hat auch Auswirkungen auf<br />
234
<strong>die</strong> berufliche Haupttätigkeit. Denn unfallbedingte Einschränkungen im Beruf sind oft mit Einkommensverlusten<br />
verbunden. Dazu zwei Leistungsbeispiele:<br />
Ein Polizist erleidet in seiner Freizeit einen Motorradunfall. Sein rechtes Bein kann trotz mehrerer<br />
Operationen nicht gerettet werden. Durch <strong>die</strong> Amputation des Unterschenkels wird er<br />
vollzugs<strong>die</strong>nstunfähig und kann fortan nur noch in der Verwaltung tätig sein.<br />
Beim Verlassen des Führerstandes rutscht ein Lokführer auf dem vereisten Abstieg aus. Bei<br />
dem Versuch den Sturz abzufangen, schlägt er mit den Händen zuerst auf dem harten Betonboden<br />
auf. Durch Trümmerfrakturen in beiden Handgelenken bleiben dauerhafte Nervenschäden<br />
zurück. Die erheblichen Bewegungseinschränkungen seiner Hände führen zur Aufgabe<br />
der Lokführertätigkeit.<br />
In beiden Situationen entfallen durch <strong>die</strong> Aufgabe der beruflichen Haupttätigkeit dauerhaft <strong>die</strong><br />
tätigkeitsbezogenen Zulagen. Zudem werden ggf. <strong>die</strong> Festbezüge an <strong>die</strong> neue Tätigkeit angepasst.<br />
Zusammen können hierdurch erhebliche finanzielle Einbußen <strong>für</strong> den Beamten bzw.<br />
den Angestellten im Öffentlichen Dienst entstehen.<br />
3 Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />
Als Zielgruppe sind hier alle Vollzugsbeamten bzw. -be<strong>die</strong>nsteten von Polizei, Bundespolizei,<br />
Zoll, Justiz und Strafvollzug sowie der Feuerwehr zu sehen. Der Vollzugs<strong>die</strong>nst ist durch ein<br />
erhöhtes Unfallrisiko geprägt. Aber auch in der Freizeit lauern Unfallgefahren, <strong>die</strong> Folgen <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> weitere Ausübung des Vollzugs<strong>die</strong>nstes haben können. Bei einem Polizisten reicht bereits<br />
der Verlust des Zeigefingers der Schusshand aus, um nicht mehr im Vollzugs<strong>die</strong>nst einsetzbar<br />
zu sein. Die Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit hilft finanzielle<br />
Einschränkungen durch <strong>die</strong> Versetzung in den Innen<strong>die</strong>nst abzufedern.<br />
4 Rund-um-Absicherung <strong>für</strong> Beamte des SEK und der GSG9<br />
Die PVAG versichert als eine der wenigen Unfallversicherer am deutschen Versicherungsmarkt<br />
alle Beamten des SEK und der GSG9 gegen <strong>die</strong> finanziellen Folgen von Berufs- und<br />
Freizeitunfällen. Dabei sind alle berufsbedingten Sondergefahren mitversichert.<br />
5 Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />
Beschäftigte im Vollzugs<strong>die</strong>nst der Polizei sowie im Strafvollzug und beim Zoll sind in besonderem<br />
Maße gefährdet.<br />
Erleidet der Beamte im Vollzugs<strong>die</strong>nst in Ausübung seiner <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />
● eine Schuss- und / oder Stichverletzung, an der eine dritte Person beteiligt war, oder<br />
● eine Verletzung direkt durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern<br />
235
und / oder während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch<br />
einen Verkehrsunfall,<br />
<strong>die</strong> einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erfordert, erhält er exklusiv eine sofortige<br />
Einmalzahlung.<br />
Sollten <strong>die</strong> Verletzungen so schwerwiegend sein, dass sie zum Tod führen, erfolgt <strong>die</strong> Auszahlung<br />
der vereinbarten Todesfallsumme.<br />
Mit der Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete können sich Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete gegen finanzielle<br />
Einbußen bedarfsorientiert absichern.<br />
6 Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken<br />
Vollzugsbeamte/–be<strong>die</strong>nstete von Polizei, Bundespolizei, Zoll, Justiz, Strafvollzug und Berufsfeuerwehr<br />
sowie Angestellte der Rettungs<strong>die</strong>nste, der Heilberufe und auch Mitglieder sowie<br />
ehrenamtliche Helfer der Freiwilligen Feuerwehren sind besonderen Gefahren ausgesetzt.<br />
Führt z. B. ein Polizeibeamter eine Leibesvisitation bei einem Verdächtigen durch, kann bereits<br />
eine geringfügige Hautverletzung, verursacht durch <strong>die</strong> gebrauchte Punktionsnadel einer<br />
Spritze, zu einer Infektion führen. Gleiches kann einem Rettungsassistenten, einem Arzt oder<br />
einer Krankenschwester bei der Entsorgung einer benutzten Spritze oder eines Skalpells passieren.<br />
Die Folgen der Infektion können gravierend sein. Leistungsfälle sind bereits bei der<br />
PVAG bzw. VÖDAG aktenkundig, bei denen es zu Krankenhausaufenthalten mit späteren<br />
dauerhaften Invaliditätsschäden kam. In schwerwiegenden Fällen kann <strong>die</strong> Infektion sogar zur<br />
Berufsunfähigkeit führen. Im Rahmen der versicherten Leistungsarten bietet hier <strong>die</strong> PVAG<br />
bzw. VÖDAG erweiterten <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz sogar ohne Mehrbeitrag an.<br />
236
Raum <strong>für</strong> Notizen<br />
237
In 100 Jahren haben wir viel über<br />
Sicherheit gelernt – von Ihnen.<br />
Schon immer hat sich das Denken und<br />
Handeln der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> an den Bedürfnissen<br />
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Finanz<strong>die</strong>nstleistungen anbieten.<br />
Denn auf Basis langjähriger Tradition entwickeln<br />
wir unser umfangreiches Produktangebot<br />
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arbeiten Menschen <strong>für</strong> Menschen.<br />
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Hauptverwaltung Dortmund<br />
Joseph-Scherer-Straße 3<br />
44139 Dortmund<br />
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Fax (0231) 1 35-46 38<br />
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20354 Hamburg<br />
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Fax (040) 41 24-29 58<br />
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www.signal-iduna.de<br />
3740005 Dez12