Kundeninformation - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice
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<strong>Kundeninformation</strong><br />
zur Baufinanzierung mit der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />
Jedes Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem<br />
Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.<br />
- Die Aufschrift bezeichnet das Amtsgericht, den<br />
Grundbuchbezirk (Gemeinde) und die Nummer des Blattes.<br />
- Im Bestandsverzeichnis werden die Grundstücke<br />
beschrieben. Grundsätzlich wird für jedes Grundstück ein<br />
Grundbuchblatt geführt, über mehrere Grundstücke<br />
desselben Eigentümers kann aber auch ein<br />
gemeinschaftliches Grundbuchblatt geführt werden.<br />
Die Angaben zur Bezeichnung des Grundstücks nach<br />
Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage sowie<br />
die Größe übernimmt das Grundbuchamt (weitgehend)<br />
automatisch von der Behörde für Geoinformation,<br />
Landentwicklung und Liegenschaften (früher: Katasteramt).<br />
- Die Abteilung I gibt Auskunft über den Eigentümer, bei<br />
mehreren Eigentümern wird auch das sie verbindende<br />
Gemeinschaftsverhältnis angegeben (z.B. werden Eheleute<br />
in Bruchteilsgemeinschaft "je zu 1/2" eingetragen).<br />
- In der Abteilung II werden die Belastungen des<br />
Grundstücks mit Ausnahme von Hypotheken und<br />
Grundschulden eingetragen. Das sind z.B. Rechte, die<br />
einem anderen die Benutzung des Grundstücks in<br />
einzelnen Beziehungen gestatten (Wohnungsrechte,<br />
Wegerechte, Strom- und Versorgungsleitungsrechte),<br />
Nießbrauch (umfassendes Nutzungsrecht), Altenteilsrechte<br />
und Reallasten (Rechte auf wiederkehrende Leistungen,<br />
z.B. Zahlung einer Geldrente).<br />
Eingetragen werden in der Abteilung II auch<br />
Beschränkungen des Eigentümers in der Verfügung über<br />
das Grundstück (z.B. Anordnung der<br />
Testamentsvollstreckung oder einer Nacherbfolge,<br />
Insolvenz- und Zwangsversteigerungsvermerk) und<br />
sonstige Vormerkungen.<br />
- In der Abteilung III werden die Grundpfandrechte<br />
(Hypotheken und Grundschulden) eingetragen. Beide<br />
Rechte sind rechtlich unterschiedlich ausgestaltet; zur<br />
Kreditsicherung für Banken, Sparkassen, Bausparkassen<br />
und Versicherungen dient nur noch die Grundschuld.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines<br />
Grundstücks anfällt. Sie steht den Bundesländern zu, die diese<br />
an die Kommunen weiterreichen können.<br />
Maklercourtage<br />
Der Kauf einer gebrauchten Immobilie führt häufig über einen<br />
Immobilienmakler, der bei erfolgreicher Vermittlung der<br />
Immobilie eine Provision für seine Tätigkeiten erhält – die<br />
Maklercourtage. Die Courtage schwankt je nach Region und<br />
beträgt in der Regel zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises<br />
zzgl. Mehrwertsteuer. In den meisten Fällen ist sie vom Käufer<br />
zu zahlen, gelegentlich teilen sich Käufer und Verkäufer die<br />
Courtage; Einzelheiten regelt die Maklervereinbarung, die<br />
zwischen Makler und Verkäufer geschlossen wird.<br />
Grundstückskauf ist dies regelmäßig der Kaufpreis.<br />
SCHUFA<br />
Bei der SCHUFA (Abkürzung für: Schutzgemeinschaft für<br />
allgemeine Kreditsicherung) handelt es sich um eine<br />
Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und<br />
anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um einerseits<br />
Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft und<br />
andererseits Darlehensnehmer vor übermäßiger Verschuldung<br />
zu bewahren. Die SCHUFA erhält zu diesem Zweck von den ihr<br />
angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der<br />
Bonität der Darlehensnehmer und stellt sie aufgrund<br />
entsprechender Ermächtigung in der Darlehensanfrage<br />
(SCHUFA-Klausel) unter Beachtung der strengen Vorschriften<br />
des Datenschutzes den Mitgliedsinstituten auf Anfrage zur<br />
Verfügung. Nicht gesammelt und zur Verfügung gestellt werden<br />
Angaben über Kontostände oder persönliche Einkommens- und<br />
Vermögensverhältnisse.<br />
Jeder Darlehensnehmer kann seine Informationen, die bei der<br />
SCHUFA gespeichert sind, sowie Angaben, woher diese<br />
stammen und an wen sie weitergeleitet wurden, direkt bei der<br />
SCHUFA anfordern.<br />
Sollzinsbindung<br />
Die Sollzinsbindung bezeichnet den Zeitraum, für den die<br />
Konditionen für ein Darlehen fest vereinbart werden. Zum Ende<br />
der Sollzinsbindung werden die Konditionen, insbesondere der<br />
Sollzinssatz, neu vereinbart.<br />
Sollzinssatz<br />
Der Sollzinssatz ist der Zinssatz, nach dem sich die jeweilige<br />
tatsächlich zu zahlende Zinsrate berechnet.<br />
Wohnwirtschaftliche Maßnahmen<br />
Bauspardarlehen, Zwischenkredite, Vorausdarlehen und<br />
Konstantdarlehen dürfen ausschließlich für wohnwirtschaftliche<br />
Maßnahmen verwendet werden. Wohnwirtschaftliche<br />
Maßnahmen sind beispielsweise:<br />
- Bau oder Kauf eines Hauses oder einer<br />
Eigentumswohnung<br />
- Anbau, Umbau oder Erweiterung<br />
- Modernisierungsmaßnahmen<br />
- Ablösung von bestehenden Baufinanzierungen<br />
- Finanzierung von Bauland und Erschließungskosten mit<br />
anschließender Bebauung<br />
- Gewerbliche Bauvorhaben zur Versorgung von<br />
Wohngebieten<br />
Nettodarlehensbetrag<br />
Der Nettodarlehensbetrag ist der Betrag, auf den der<br />
Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrags einen<br />
Anspruch hat. Unerheblich ist dabei, ob dem Darlehensnehmer<br />
dieser Betrag auch tatsächlich zufließt, so dass auch<br />
Bearbeitungsgebühren oder ein eventuell vereinbartes Disagio<br />
im Nettodarlehensbetrag enthalten sind.<br />
Notarkosten<br />
Notare erheben für die Beurkundung von Kaufverträgen oder<br />
Grundschuldbestellungen Gebühren nach der Kostenordnung<br />
(KostO). Diese Notarkosten richten sich nicht nach dem<br />
Aufwand, sondern nach dem Wert, auf den sich die notarielle<br />
Tätigkeit bezieht (dem Geschäftswert) – bei einem