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Kundeninformation - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice

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<strong>Kundeninformation</strong><br />

zur Baufinanzierung mit der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

Die Bauzwischenfinanzierung ähnelt in ihrer Handhabung einem<br />

Kontokorrentkonto: Der Darlehensnehmer kann sie bis zu einem<br />

festgelegten Limit in Anspruch nehmen, die Zinsbelastung wird<br />

aus dem in Anspruch genommenen Saldo errechnet.<br />

Für die Bauzwischenfinanzierung werden lediglich Zinsen<br />

gezahlt, die variabel sind und sich am Kapitalmarkt orientieren.<br />

Die Tilgung erfolgt entweder durch das langfristige Darlehen<br />

oder mit einer einmaligen Zahlung aus dem Vermögen des<br />

Darlehensnehmers.<br />

Voraussetzungen für die Darlehensvergabe<br />

Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen<br />

eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen in ihrem Leben.<br />

Mit der Baufinanzierung sind in der Regel hohe und langfristige<br />

Verpflichtungen verbunden, die einer umfassenden Abwägung<br />

bedürfen. Eine individuelle Beratung durch erfahrene Fachleute<br />

ist hierbei sehr zu empfehlen, auch wenn die Entscheidung, ein<br />

Darlehensangebot zu akzeptieren, letztlich beim<br />

Darlehensnehmer liegt.<br />

Die folgenden Ausführungen sollen verdeutlichen, welche<br />

grundlegenden Aspekte bei dieser Entscheidung zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Darlehensnehmer<br />

Durch die Aufnahme eines Darlehens verpflichtet sich der<br />

Darlehensnehmer langfristig zu Zins- und Tilgungsleistungen.<br />

Entsprechend sollte jeder Darlehensnehmer prüfen, ob seine<br />

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausreichend ist, diese<br />

finanziellen Belastungen dauerhaft tragen zu können.<br />

Insbesondere alle Einnahmequellen sollten auf ihre langfristige<br />

Verfügbarkeit hin geprüft werden, da mit dem Darlehen<br />

langfristige Verpflichtungen eingegangen werden. Auch die<br />

Möglichkeit, dass ein Anwachsen der Ausgabenseite den<br />

finanziellen Spielraum beeinflussen könnte oder dass sich die<br />

Einnahmeseite aufgrund Verschlechterung der persönlichen<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Arbeitsplatzverlust) reduziert,<br />

sollte bedacht werden.<br />

Darlehensgeber<br />

Der Darlehensgeber prüft im eigenen Interesse die Risiken der<br />

Darlehensvergabe. In diese Prüfung fließen ein:<br />

- Angaben des Darlehensnehmers zu seiner Person, zu<br />

seinen regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben<br />

einschließlich der Kosten für die Lebenshaltung, zu seinen<br />

Vermögensverhältnissen sowie zum Verwendungszweck<br />

des Darlehens<br />

- Informationen über das allgemeine Zahlungsverhalten des<br />

Darlehensnehmers, die unter Beachtung der gesetzlichen<br />

Bestimmungen eingeholt werden (z.B. SCHUFA-Auskunft)<br />

- Sicherheiten, die der Darlehensnehmer zur Verfügung stellt<br />

Nach der sorgfältigen Prüfung und Bewertung wird eine zügige<br />

Entscheidung über die Darlehensanfrage erfolgen. Durch die<br />

Prüfung entsteht keine Verpflichtung für den Darlehensgeber<br />

zum Abschluss eines Darlehensvertrags.<br />

Auszahlung des Darlehens<br />

Das Darlehen wird ausgezahlt, nachdem die im<br />

Darlehensvertrag aufgeführten Auszahlungsvoraussetzungen<br />

erfüllt sind.<br />

Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Darlehensvertrag<br />

entweder in einem Betrag oder – insbesondere bei Neubauten<br />

und Modernisierungen – in mehreren Teilbeträgen gemäß<br />

Baufortschritt.<br />

Sicherheiten<br />

Für die Absicherung von Darlehen bieten sich verschiedene<br />

Möglichkeiten an.<br />

Grundschulden<br />

In der Regel erfolgt die Absicherung des Darlehens durch<br />

Bestellung einer Grundschuld an einer inländischen,<br />

wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie.<br />

Schuldanerkenntnis<br />

Da der Darlehensnehmer nicht nur mit der Immobilie, sondern<br />

auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet, ist es üblich, dass<br />

er neben der Grundschuldbestellung ein notariell vollstreckbares<br />

Schuldanerkenntnis abgibt, in dem er sich – in erster Linie für<br />

den Fall eines andauernden Zahlungsverzuges – der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.<br />

Blankodarlehen<br />

Bauspardarlehen, Zwischenkredite und Konstantdarlehen<br />

können bis zu einem Nettodarlehensbetrag von 30.000 EUR<br />

unter bestimmten Voraussetzungen ohne Sicherstellung als<br />

Blankodarlehen gewährt werden. In diesen Fällen wird lediglich<br />

eine Lohn-/Gehaltsabtretung vereinbart, die gegenüber dem<br />

Arbeitgeber aber nicht offengelegt wird.<br />

Weitere Sicherheiten<br />

In bestimmten Fällen kann die Absicherung in Form einer<br />

Grundschuld durch andere Sicherungsformen ersetzt werden. In<br />

Betracht kommen die Abtretung von Sparguthaben, die<br />

Abtretung von Rückkaufwerten aus Lebensversicherungen oder<br />

eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines geeigneten<br />

Kreditinstituts.<br />

Gebäudeversicherung<br />

Das Darlehen wird vorrangig durch die Immobilie gesichert. Es<br />

liegt daher im beiderseitigen Interesse, dass die Immobilie zum<br />

gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und<br />

Sturmschäden versichert wird. Durch diesen<br />

Versicherungsschutz wird sichergestellt, dass die Gesamtkosten<br />

der Wiederherstellung der Immobilie im Schadenfall gedeckt<br />

sind.<br />

Die Prämien für die Gebäudeversicherung entrichtet der<br />

Darlehensnehmer direkt an die von ihm gewählte<br />

Versicherungsgesellschaft.<br />

Weitere Kosten<br />

Neben den Zins- und Tilgungsleistungen entstehen für den<br />

Darlehensnehmer weitere Kosten, die er berücksichtigen muss.<br />

Hierbei handelt es sich zum Teil um Kosten, die an den<br />

Darlehensgeber, zum Teil jedoch auch an Dritte zu zahlen sind.<br />

Beispielhaft ist auf folgende Kosten hinzuweisen:<br />

- Bearbeitungsgebühren<br />

- Bereitstellungszinsen<br />

- Bürgschaftsgebühren<br />

- Disagio<br />

- Kosten der Be- und Entsicherung des Darlehens<br />

- Kosten der Gebäudeversicherung<br />

- Kosten des Grundbuchamtes<br />

- Notarkosten<br />

- Schätzgebühren<br />

- Überweisungsgebühren<br />

- Kosten der Zwischenfinanzierung<br />

Je nach Ausgestaltung im Einzelfall können weitere Kosten<br />

hinzukommen oder die genannten nur zum Teil anfallen.<br />

Weitere wichtige Informationen<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss des<br />

Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14<br />

Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 495 BGB). Der<br />

Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform

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