Kundeninformation - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice
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<strong>Kundeninformation</strong><br />
zur Baufinanzierung mit der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />
Die Bauzwischenfinanzierung ähnelt in ihrer Handhabung einem<br />
Kontokorrentkonto: Der Darlehensnehmer kann sie bis zu einem<br />
festgelegten Limit in Anspruch nehmen, die Zinsbelastung wird<br />
aus dem in Anspruch genommenen Saldo errechnet.<br />
Für die Bauzwischenfinanzierung werden lediglich Zinsen<br />
gezahlt, die variabel sind und sich am Kapitalmarkt orientieren.<br />
Die Tilgung erfolgt entweder durch das langfristige Darlehen<br />
oder mit einer einmaligen Zahlung aus dem Vermögen des<br />
Darlehensnehmers.<br />
Voraussetzungen für die Darlehensvergabe<br />
Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen<br />
eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen in ihrem Leben.<br />
Mit der Baufinanzierung sind in der Regel hohe und langfristige<br />
Verpflichtungen verbunden, die einer umfassenden Abwägung<br />
bedürfen. Eine individuelle Beratung durch erfahrene Fachleute<br />
ist hierbei sehr zu empfehlen, auch wenn die Entscheidung, ein<br />
Darlehensangebot zu akzeptieren, letztlich beim<br />
Darlehensnehmer liegt.<br />
Die folgenden Ausführungen sollen verdeutlichen, welche<br />
grundlegenden Aspekte bei dieser Entscheidung zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Darlehensnehmer<br />
Durch die Aufnahme eines Darlehens verpflichtet sich der<br />
Darlehensnehmer langfristig zu Zins- und Tilgungsleistungen.<br />
Entsprechend sollte jeder Darlehensnehmer prüfen, ob seine<br />
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausreichend ist, diese<br />
finanziellen Belastungen dauerhaft tragen zu können.<br />
Insbesondere alle Einnahmequellen sollten auf ihre langfristige<br />
Verfügbarkeit hin geprüft werden, da mit dem Darlehen<br />
langfristige Verpflichtungen eingegangen werden. Auch die<br />
Möglichkeit, dass ein Anwachsen der Ausgabenseite den<br />
finanziellen Spielraum beeinflussen könnte oder dass sich die<br />
Einnahmeseite aufgrund Verschlechterung der persönlichen<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Arbeitsplatzverlust) reduziert,<br />
sollte bedacht werden.<br />
Darlehensgeber<br />
Der Darlehensgeber prüft im eigenen Interesse die Risiken der<br />
Darlehensvergabe. In diese Prüfung fließen ein:<br />
- Angaben des Darlehensnehmers zu seiner Person, zu<br />
seinen regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben<br />
einschließlich der Kosten für die Lebenshaltung, zu seinen<br />
Vermögensverhältnissen sowie zum Verwendungszweck<br />
des Darlehens<br />
- Informationen über das allgemeine Zahlungsverhalten des<br />
Darlehensnehmers, die unter Beachtung der gesetzlichen<br />
Bestimmungen eingeholt werden (z.B. SCHUFA-Auskunft)<br />
- Sicherheiten, die der Darlehensnehmer zur Verfügung stellt<br />
Nach der sorgfältigen Prüfung und Bewertung wird eine zügige<br />
Entscheidung über die Darlehensanfrage erfolgen. Durch die<br />
Prüfung entsteht keine Verpflichtung für den Darlehensgeber<br />
zum Abschluss eines Darlehensvertrags.<br />
Auszahlung des Darlehens<br />
Das Darlehen wird ausgezahlt, nachdem die im<br />
Darlehensvertrag aufgeführten Auszahlungsvoraussetzungen<br />
erfüllt sind.<br />
Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Darlehensvertrag<br />
entweder in einem Betrag oder – insbesondere bei Neubauten<br />
und Modernisierungen – in mehreren Teilbeträgen gemäß<br />
Baufortschritt.<br />
Sicherheiten<br />
Für die Absicherung von Darlehen bieten sich verschiedene<br />
Möglichkeiten an.<br />
Grundschulden<br />
In der Regel erfolgt die Absicherung des Darlehens durch<br />
Bestellung einer Grundschuld an einer inländischen,<br />
wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie.<br />
Schuldanerkenntnis<br />
Da der Darlehensnehmer nicht nur mit der Immobilie, sondern<br />
auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet, ist es üblich, dass<br />
er neben der Grundschuldbestellung ein notariell vollstreckbares<br />
Schuldanerkenntnis abgibt, in dem er sich – in erster Linie für<br />
den Fall eines andauernden Zahlungsverzuges – der sofortigen<br />
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.<br />
Blankodarlehen<br />
Bauspardarlehen, Zwischenkredite und Konstantdarlehen<br />
können bis zu einem Nettodarlehensbetrag von 30.000 EUR<br />
unter bestimmten Voraussetzungen ohne Sicherstellung als<br />
Blankodarlehen gewährt werden. In diesen Fällen wird lediglich<br />
eine Lohn-/Gehaltsabtretung vereinbart, die gegenüber dem<br />
Arbeitgeber aber nicht offengelegt wird.<br />
Weitere Sicherheiten<br />
In bestimmten Fällen kann die Absicherung in Form einer<br />
Grundschuld durch andere Sicherungsformen ersetzt werden. In<br />
Betracht kommen die Abtretung von Sparguthaben, die<br />
Abtretung von Rückkaufwerten aus Lebensversicherungen oder<br />
eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines geeigneten<br />
Kreditinstituts.<br />
Gebäudeversicherung<br />
Das Darlehen wird vorrangig durch die Immobilie gesichert. Es<br />
liegt daher im beiderseitigen Interesse, dass die Immobilie zum<br />
gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und<br />
Sturmschäden versichert wird. Durch diesen<br />
Versicherungsschutz wird sichergestellt, dass die Gesamtkosten<br />
der Wiederherstellung der Immobilie im Schadenfall gedeckt<br />
sind.<br />
Die Prämien für die Gebäudeversicherung entrichtet der<br />
Darlehensnehmer direkt an die von ihm gewählte<br />
Versicherungsgesellschaft.<br />
Weitere Kosten<br />
Neben den Zins- und Tilgungsleistungen entstehen für den<br />
Darlehensnehmer weitere Kosten, die er berücksichtigen muss.<br />
Hierbei handelt es sich zum Teil um Kosten, die an den<br />
Darlehensgeber, zum Teil jedoch auch an Dritte zu zahlen sind.<br />
Beispielhaft ist auf folgende Kosten hinzuweisen:<br />
- Bearbeitungsgebühren<br />
- Bereitstellungszinsen<br />
- Bürgschaftsgebühren<br />
- Disagio<br />
- Kosten der Be- und Entsicherung des Darlehens<br />
- Kosten der Gebäudeversicherung<br />
- Kosten des Grundbuchamtes<br />
- Notarkosten<br />
- Schätzgebühren<br />
- Überweisungsgebühren<br />
- Kosten der Zwischenfinanzierung<br />
Je nach Ausgestaltung im Einzelfall können weitere Kosten<br />
hinzukommen oder die genannten nur zum Teil anfallen.<br />
Weitere wichtige Informationen<br />
Widerrufsrecht<br />
Der Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss des<br />
Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14<br />
Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 495 BGB). Der<br />
Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform