08.07.2014 Aufrufe

Kundeninformation - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice

Kundeninformation - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice

Kundeninformation - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Kundeninformation</strong><br />

zur Baufinanzierung mit der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

Durch die fortschreitende Europäisierung und das immer vielfältigere<br />

Angebot wird die Auswahl eines fairen und leistungsfähigen<br />

Unternehmens sowie eines auf den persönlichen Bedarf<br />

zugeschnittenen Finanzierungsprodukts für Baufinanzierungsinteressenten<br />

zunehmend schwieriger – aber auch zunehmend<br />

wichtiger.<br />

Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Bauspar AG ist der Baufinanzierer der<br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe und bietet seit über 75 Jahren maßgeschneiderte<br />

Lösungen für die Planung und Realisierung von<br />

Wohn- und Eigentumswünschen. Auch auf Grund dieser langjährigen<br />

Erfahrung ist sich die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Bauspar AG ihrer<br />

Verantwortung gegenüber ihren Kunden bewusst und leistet mit<br />

dieser <strong>Kundeninformation</strong> ihren Beitrag dazu, die Markttransparenz<br />

bei Baufinanzierungen weiter zu erhöhen.<br />

Baufinanzierungsprodukte<br />

Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bietet verschiedene Arten von<br />

Baufinanzierungsprodukten mit unterschiedlichen Zins- und<br />

Tilgungsvarianten an.<br />

Bauspardarlehen<br />

Das Bauspardarlehen ist Teil des Produkts Bausparen, das sich<br />

in eine Ansparphase und eine Darlehensphase gliedert.<br />

In der Ansparphase wird der Bausparvertrag mit dem monatlichen<br />

Regelsparbeitrag oder einem individuell festgelegten<br />

Betrag bespart. Das Bausparguthaben wird mit dem tariflichen<br />

Guthabenzins verzinst, gleichzeitig wird die Höhe des Zinssatzes<br />

für das Bauspardarlehen zugesichert.<br />

Bei Zuteilung des Bausparvertrags stehen das angesparte<br />

Bausparguthaben und das Bauspardarlehen zur Verfügung. Für<br />

die Zuteilung müssen im Wesentlichen die folgenden<br />

Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

- Das Bausparguthaben weist das tarifliche<br />

Mindestsparguthaben auf.<br />

- Die Bewertungszahl hat die für die Zuteilung erforderliche<br />

Höhe erreicht.<br />

Die Bewertungszahl wird vierteljährlich für jeden Bausparvertrag<br />

berechnet. Sie bestimmt Zeitpunkt und Reihenfolge der<br />

Zuteilung und dient der Gleichbehandlung aller Bausparer. Das<br />

genaue Datum der Zuteilung hängt von der Höhe der Bewertungszahl<br />

und allen Finanzmitteln ab, die der Bausparkasse zur<br />

Verfügung stehen. Hierbei werden sämtliche Spar- und<br />

Tilgungsleistungen sowie gutgeschriebene Zinsen und Mittel aus<br />

der staatlichen Förderung berücksichtigt.<br />

In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen mit gleichbleibenden<br />

monatlichen Raten zurückgezahlt, die sowohl einen<br />

Zinsanteil als auch einen Tilgungsanteil enthalten.<br />

Ein Bauspardarlehen darf ausschließlich für wohnwirtschaftliche<br />

Maßnahmen verwendet werden.<br />

Zwischenkredit<br />

Mit einem Zwischenkredit wird der Zeitraum bis zur Zuteilung<br />

eines Bausparvertrags überbrückt, der das tarifliche<br />

Mindestsparguthaben aufweist.<br />

Für den Zwischenkredit werden lediglich Zinsen gezahlt, die für<br />

die Zwischenfinanzierungsdauer festgeschrieben sind.<br />

Gleichzeitig wird das Bausparguthaben mit dem tariflichen<br />

Guthabenzins verzinst. Die Tilgung des Zwischenkredits erfolgt<br />

bei Zuteilung des Bausparvertrags durch das Bausparguthaben<br />

und das Bauspardarlehen.<br />

Ein Zwischenkredit darf ausschließlich für wohnwirtschaftliche<br />

Maßnahmen verwendet werden.<br />

Vorausdarlehen<br />

Bei einem Vorausdarlehen handelt es sich um die<br />

Vorfinanzierung eines neu abgeschlossenen Bausparvertrags.<br />

Für das Vorausdarlehen werden lediglich Zinsen gezahlt, die für<br />

den Zeitraum der Sollzinsbindung festgeschrieben sind.<br />

Gleichzeitig wird der Bausparvertrag mit einem gleichbleibenden<br />

Betrag bespart und das Bausparguthaben mit dem tariflichen<br />

Guthabenzins verzinst.<br />

Die Tilgung des Vorausdarlehens erfolgt bei Zuteilung des<br />

Bausparvertrags durch das Bausparguthaben und das<br />

Bauspardarlehen. Ein Vorausdarlehen darf ausschließlich für<br />

wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.<br />

Konstantdarlehen<br />

Besonderes Kennzeichen des Konstantdarlehens ist die<br />

gleichbleibende Rate: Die Zinsen für das Konstantdarlehen und<br />

die Besparung des Bausparvertrags entsprechen der späteren<br />

Zins- und Tilgungsrate des Bauspardarlehens.<br />

Auch ein Konstantdarlehen dient der Vorfinanzierung eines neu<br />

abgeschlossenen Bausparvertrags.<br />

Für das Konstantdarlehen werden lediglich Zinsen gezahlt, die<br />

für den Zeitraum der Sollzinsbindung festgeschrieben sind.<br />

Gleichzeitig wird der Bausparvertrag mit einem gleichbleibenden<br />

Betrag bespart und das Bausparguthaben mit dem tariflichen<br />

Guthabenzins verzinst.<br />

Die Tilgung des Konstantdarlehens erfolgt bei Zuteilung des<br />

Bausparvertrags durch das Bausparguthaben und das<br />

Bauspardarlehen.<br />

Ein Konstantdarlehen darf ausschließlich für wohnwirtschaftliche<br />

Maßnahmen verwendet werden.<br />

Gebäudedarlehen mit annuitätischer Tilgung<br />

Bei einem Gebäudedarlehen mit annuitätischer Tilgung werden<br />

für den Zeitraum der Sollzinsbindung gleichbleibende Raten<br />

gezahlt, die sowohl einen Zinsanteil als auch einen<br />

Tilgungsanteil von mindestens 1 % p.a. des anfänglichen<br />

Darlehensbetrags enthalten.<br />

Aus jeder Rate (Annuität) werden zunächst die Zinsen für den<br />

jeweiligen Abrechnungszeitraum abgedeckt (Zinsanteil), der<br />

verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet<br />

(Tilgungsanteil). Durch die gleichbleibende Rate erhöht sich der<br />

Tilgungsanteil in dem Maße, wie sich der Zinsanteil durch die<br />

fortschreitende Tilgung ermäßigt – die auf diese Weise ersparten<br />

Zinsen werden zusätzlich zur Tilgung verwendet.<br />

Tilgungsfreies Gebäudedarlehen<br />

Bei einem tilgungsfreien Gebäudedarlehen werden für den<br />

Zeitraum der Sollzinsbindung gleichbleibende Raten gezahlt, die<br />

lediglich einen Zinsanteil enthalten.<br />

Der anfängliche Darlehensbetrag bleibt durch den fehlenden<br />

Tilgungsanteil während der gesamten Laufzeit des Darlehens<br />

unverändert und wird in voller Höhe verzinst. Die Tilgung erfolgt<br />

spätestens nach 35 Jahren mit einer einmaligen Zahlung aus<br />

dem Vermögen des Darlehensnehmers.<br />

KfW-Darlehen<br />

Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bietet im Zusammenhang mit<br />

Baufinanzierungen auch die Vermittlung von Fördermitteln der<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu deren Konditionen und<br />

Bedingungen an.<br />

Die Produktbeschreibungen und Bedingungen der KfW werden<br />

auf Wunsch gern zur Verfügung gestellt.<br />

Bauzwischenfinanzierung<br />

Bei einer Bauzwischenfinanzierung handelt es sich um ein<br />

kurzfristiges Darlehen, das eingesetzt wird, wenn die<br />

Auszahlungsvoraussetzungen für das langfristige Darlehen noch<br />

nicht erfüllt sind. Dies kann der Fall sein, wenn die<br />

Eigentumsumschreibung einer Immobilie noch nicht durchgeführt<br />

wurde oder das Eigenkapital für die Baufinanzierung aus dem<br />

Verkauf einer weiteren Immobilie noch nicht zur Verfügung steht.


<strong>Kundeninformation</strong><br />

zur Baufinanzierung mit der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

Die Bauzwischenfinanzierung ähnelt in ihrer Handhabung einem<br />

Kontokorrentkonto: Der Darlehensnehmer kann sie bis zu einem<br />

festgelegten Limit in Anspruch nehmen, die Zinsbelastung wird<br />

aus dem in Anspruch genommenen Saldo errechnet.<br />

Für die Bauzwischenfinanzierung werden lediglich Zinsen<br />

gezahlt, die variabel sind und sich am Kapitalmarkt orientieren.<br />

Die Tilgung erfolgt entweder durch das langfristige Darlehen<br />

oder mit einer einmaligen Zahlung aus dem Vermögen des<br />

Darlehensnehmers.<br />

Voraussetzungen für die Darlehensvergabe<br />

Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen<br />

eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen in ihrem Leben.<br />

Mit der Baufinanzierung sind in der Regel hohe und langfristige<br />

Verpflichtungen verbunden, die einer umfassenden Abwägung<br />

bedürfen. Eine individuelle Beratung durch erfahrene Fachleute<br />

ist hierbei sehr zu empfehlen, auch wenn die Entscheidung, ein<br />

Darlehensangebot zu akzeptieren, letztlich beim<br />

Darlehensnehmer liegt.<br />

Die folgenden Ausführungen sollen verdeutlichen, welche<br />

grundlegenden Aspekte bei dieser Entscheidung zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Darlehensnehmer<br />

Durch die Aufnahme eines Darlehens verpflichtet sich der<br />

Darlehensnehmer langfristig zu Zins- und Tilgungsleistungen.<br />

Entsprechend sollte jeder Darlehensnehmer prüfen, ob seine<br />

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausreichend ist, diese<br />

finanziellen Belastungen dauerhaft tragen zu können.<br />

Insbesondere alle Einnahmequellen sollten auf ihre langfristige<br />

Verfügbarkeit hin geprüft werden, da mit dem Darlehen<br />

langfristige Verpflichtungen eingegangen werden. Auch die<br />

Möglichkeit, dass ein Anwachsen der Ausgabenseite den<br />

finanziellen Spielraum beeinflussen könnte oder dass sich die<br />

Einnahmeseite aufgrund Verschlechterung der persönlichen<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Arbeitsplatzverlust) reduziert,<br />

sollte bedacht werden.<br />

Darlehensgeber<br />

Der Darlehensgeber prüft im eigenen Interesse die Risiken der<br />

Darlehensvergabe. In diese Prüfung fließen ein:<br />

- Angaben des Darlehensnehmers zu seiner Person, zu<br />

seinen regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben<br />

einschließlich der Kosten für die Lebenshaltung, zu seinen<br />

Vermögensverhältnissen sowie zum Verwendungszweck<br />

des Darlehens<br />

- Informationen über das allgemeine Zahlungsverhalten des<br />

Darlehensnehmers, die unter Beachtung der gesetzlichen<br />

Bestimmungen eingeholt werden (z.B. SCHUFA-Auskunft)<br />

- Sicherheiten, die der Darlehensnehmer zur Verfügung stellt<br />

Nach der sorgfältigen Prüfung und Bewertung wird eine zügige<br />

Entscheidung über die Darlehensanfrage erfolgen. Durch die<br />

Prüfung entsteht keine Verpflichtung für den Darlehensgeber<br />

zum Abschluss eines Darlehensvertrags.<br />

Auszahlung des Darlehens<br />

Das Darlehen wird ausgezahlt, nachdem die im<br />

Darlehensvertrag aufgeführten Auszahlungsvoraussetzungen<br />

erfüllt sind.<br />

Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Darlehensvertrag<br />

entweder in einem Betrag oder – insbesondere bei Neubauten<br />

und Modernisierungen – in mehreren Teilbeträgen gemäß<br />

Baufortschritt.<br />

Sicherheiten<br />

Für die Absicherung von Darlehen bieten sich verschiedene<br />

Möglichkeiten an.<br />

Grundschulden<br />

In der Regel erfolgt die Absicherung des Darlehens durch<br />

Bestellung einer Grundschuld an einer inländischen,<br />

wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie.<br />

Schuldanerkenntnis<br />

Da der Darlehensnehmer nicht nur mit der Immobilie, sondern<br />

auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet, ist es üblich, dass<br />

er neben der Grundschuldbestellung ein notariell vollstreckbares<br />

Schuldanerkenntnis abgibt, in dem er sich – in erster Linie für<br />

den Fall eines andauernden Zahlungsverzuges – der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.<br />

Blankodarlehen<br />

Bauspardarlehen, Zwischenkredite und Konstantdarlehen<br />

können bis zu einem Nettodarlehensbetrag von 30.000 EUR<br />

unter bestimmten Voraussetzungen ohne Sicherstellung als<br />

Blankodarlehen gewährt werden. In diesen Fällen wird lediglich<br />

eine Lohn-/Gehaltsabtretung vereinbart, die gegenüber dem<br />

Arbeitgeber aber nicht offengelegt wird.<br />

Weitere Sicherheiten<br />

In bestimmten Fällen kann die Absicherung in Form einer<br />

Grundschuld durch andere Sicherungsformen ersetzt werden. In<br />

Betracht kommen die Abtretung von Sparguthaben, die<br />

Abtretung von Rückkaufwerten aus Lebensversicherungen oder<br />

eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines geeigneten<br />

Kreditinstituts.<br />

Gebäudeversicherung<br />

Das Darlehen wird vorrangig durch die Immobilie gesichert. Es<br />

liegt daher im beiderseitigen Interesse, dass die Immobilie zum<br />

gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und<br />

Sturmschäden versichert wird. Durch diesen<br />

Versicherungsschutz wird sichergestellt, dass die Gesamtkosten<br />

der Wiederherstellung der Immobilie im Schadenfall gedeckt<br />

sind.<br />

Die Prämien für die Gebäudeversicherung entrichtet der<br />

Darlehensnehmer direkt an die von ihm gewählte<br />

Versicherungsgesellschaft.<br />

Weitere Kosten<br />

Neben den Zins- und Tilgungsleistungen entstehen für den<br />

Darlehensnehmer weitere Kosten, die er berücksichtigen muss.<br />

Hierbei handelt es sich zum Teil um Kosten, die an den<br />

Darlehensgeber, zum Teil jedoch auch an Dritte zu zahlen sind.<br />

Beispielhaft ist auf folgende Kosten hinzuweisen:<br />

- Bearbeitungsgebühren<br />

- Bereitstellungszinsen<br />

- Bürgschaftsgebühren<br />

- Disagio<br />

- Kosten der Be- und Entsicherung des Darlehens<br />

- Kosten der Gebäudeversicherung<br />

- Kosten des Grundbuchamtes<br />

- Notarkosten<br />

- Schätzgebühren<br />

- Überweisungsgebühren<br />

- Kosten der Zwischenfinanzierung<br />

Je nach Ausgestaltung im Einzelfall können weitere Kosten<br />

hinzukommen oder die genannten nur zum Teil anfallen.<br />

Weitere wichtige Informationen<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss des<br />

Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14<br />

Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 495 BGB). Der<br />

Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform


<strong>Kundeninformation</strong><br />

zur Baufinanzierung mit der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

(z.B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber dem Darlehensgeber zu<br />

erklären; zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung der Widerrufserklärung.<br />

Sofern das Darlehen bereits ausgezahlt wurde, hat der<br />

Darlehensnehmer das Darlehen innerhalb von 30 Tagen<br />

zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung<br />

und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins<br />

zu entrichten; die Frist beginnt mit der Absendung der<br />

Widerrufserklärung. Wenn der Darlehensnehmer nachweist,<br />

dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der<br />

Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen (dies<br />

kann z.B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins<br />

geringer war als der Vertragszins).<br />

Nichtabnahme des Darlehens<br />

Soweit der Darlehensnehmer nach rechtsverbindlichem<br />

Vertragsschluss das Darlehen nicht abnimmt oder die<br />

vereinbarten Voraussetzungen für die Auszahlung des<br />

Darlehens nicht erfüllt, entsteht dem Darlehensgeber in der<br />

Regel ein ausgleichspflichtiger Schaden<br />

(“Nichtabnahmeentschädigung“). Für die Feststellung der<br />

Schadenshöhe sind die Grundsätze über die Berechnung der<br />

Vorfälligkeitsentschädigung anzuwenden (gemäß übernächstem<br />

Punkt).<br />

Vorzeitige Rückzahlung<br />

Soweit keine Sondertilgungsrechte zwischen den<br />

Vertragsparteien vereinbart worden sind, besteht während der<br />

Sollzinsbindung grundsätzlich keine Möglichkeit der vorzeitigen<br />

Rückzahlung. Ein gesetzliches Kündigungsrecht besteht für den<br />

Darlehensnehmer nur dann, wenn er die Immobilie veräußert (§<br />

490 BGB). In diesem Fall ist der Darlehensnehmer jedoch<br />

verpflichtet, den beim Darlehensgeber durch die vorzeitige<br />

Rückzahlung entstehenden Schaden<br />

("Vorfälligkeitsentschädigung") zu ersetzen (gemäß nächstem<br />

Punkt).<br />

Vorfälligkeitsentschädigung<br />

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von der<br />

Restlaufzeit des Darlehens, dem vereinbarten Sollzinssatz und<br />

dem Zinsniveau am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der<br />

Rückzahlung ab, daher lässt sich die exakte<br />

Entschädigungssumme ausschließlich im Einzelfall bestimmen.<br />

Hat das Darlehen eine lange Restlaufzeit und ist das Zinsniveau<br />

seit Abschluss des Darlehensvertrags gesunken, kann die Höhe<br />

der Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen erheblich sein.<br />

Kündigungsrecht bei Verzug des Darlehensnehmers<br />

Der Darlehensgeber kann das Darlehen kündigen, wenn der<br />

Darlehensnehmer mit fälligen Leistungen in Höhe von<br />

mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz<br />

oder teilweise und mit mindestens 2,5 % des Nennbetrags des<br />

Darlehens in Verzug ist und der Darlehensgeber dem<br />

Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung<br />

des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er<br />

bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld<br />

verlange.<br />

Auch in diesem Fall ist der Darlehensnehmer verpflichtet, den<br />

beim Darlehensgeber durch die vorzeitige Rückzahlung<br />

entstehenden Schaden zu ersetzen<br />

Sicherheitenverwertung<br />

Der Darlehensgeber ist berechtigt, die Sicherheiten zu<br />

verwerten, wenn das Darlehen rechtmäßig gekündigt wurde und<br />

die Forderungen aus dem Darlehen nicht befriedigt werden.<br />

Steuerliche Förderung/Öffentliche Förderung<br />

Hinsichtlich steuerlicher Aspekte von Darlehen sollte die<br />

Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Für öffentlich-rechtliche Fördermaßnahmen des Bundes oder<br />

einzelner Bundesländer, Kommunen und Gemeinden sollten die<br />

zuständigen Bewilligungsbehörden kontaktiert werden.<br />

Vertraulichkeit<br />

Persönliche Daten des Darlehensnehmers werden streng<br />

vertraulich behandelt. Nur im Rahmen der gesetzlichen<br />

Regelungen oder mit Zustimmung des Darlehensnehmers<br />

werden persönliche Daten weitergegeben.<br />

Beschwerdestellen<br />

Unklare Punkte oder strittige Fragen bei der Abwicklung der<br />

Baufinanzierung sollten umgehend mit dem zuständigen<br />

Mitarbeiter des Darlehensgebers erörtert werden.<br />

Führt dies aus Sicht des Darlehensnehmers nicht zu einem<br />

zufriedenstellenden Ergebnis, kann die Beschwerdestelle des<br />

Darlehensgebers eingeschaltet werden, die im Europäischen<br />

Standardisierten Merkblatt genannt wird.<br />

Führt auch dies aus Sicht des Darlehensnehmers nicht zu einem<br />

zufriedenstellenden Ergebnis, besteht die Möglichkeit, im<br />

Rahmen eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens die<br />

Ombudsfrau/den Ombudsmann des Darlehensgebers anzurufen.<br />

Das Verfahren ist für den Darlehensnehmer kostenlos, die<br />

Adresse und weitere Informationen werden im Europäischen<br />

Standardisierten Merkblatt genannt.<br />

Vorvertragliche Information<br />

Als vorvertragliche Information wird dem Darlehensnehmer vor<br />

Abschluss des Darlehensvertrags das Europäische<br />

Standardisierte Merkblatt zur Verfügung gestellt. Aus dem<br />

Merkblatt ergeben sich die auf den Darlehensnehmer individuell<br />

zugeschnittenen und vom Darlehensgeber konkret angebotenen<br />

Vertragskonditionen.<br />

Erläuterung ausgewählter Fachbegriffe<br />

Bereitstellungszinsen<br />

Bereitstellungszinsen sind ein Entgelt, das durch den<br />

Darlehensgeber für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage<br />

und Auszahlung berechnet wird. In diesem Zeitraum wird der<br />

Darlehensbetrag seitens des Darlehensgebers zu den<br />

garantierten Konditionen bereitgestellt, aber noch nicht<br />

ausgezahlt, da einzelne Auszahlungsvoraussetzungen noch<br />

nicht vorliegen.<br />

Disagio<br />

Das Disagio ist als ein einmaliger Zinsvorschuss anzusehen, der<br />

während einer bestimmten Sollzinsbindung zu einem niedrigeren<br />

Sollzins führt. Dabei gilt: Je höher das Disagio, desto niedriger<br />

der Sollzinssatz.<br />

Effektivzins<br />

Der Effektivzins ist der Preis des Darlehens in Form der<br />

Gesamtbelastung pro Jahr in %. Bei Darlehen, deren<br />

Konditionen für die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind, heißt<br />

dieser Preis "effektiver Jahreszins". Im Wesentlichen wird der<br />

Effektivzins vom Sollzinssatz und der Sollzinsbindung, von der<br />

Zahlungsweise und der Verrechnung der Zins- und<br />

Tilgungsleistungen, von einem Disagio sowie von Kosten und<br />

Gebühren bestimmt. Die Angabe des Effektivzinses erleichtert<br />

den Vergleich gleichartiger Darlehensangebote mit gleicher<br />

Sollzinsbindung.<br />

Grundbuch<br />

Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von<br />

Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige<br />

mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende<br />

Lasten erfasst werden.


<strong>Kundeninformation</strong><br />

zur Baufinanzierung mit der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

Jedes Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem<br />

Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.<br />

- Die Aufschrift bezeichnet das Amtsgericht, den<br />

Grundbuchbezirk (Gemeinde) und die Nummer des Blattes.<br />

- Im Bestandsverzeichnis werden die Grundstücke<br />

beschrieben. Grundsätzlich wird für jedes Grundstück ein<br />

Grundbuchblatt geführt, über mehrere Grundstücke<br />

desselben Eigentümers kann aber auch ein<br />

gemeinschaftliches Grundbuchblatt geführt werden.<br />

Die Angaben zur Bezeichnung des Grundstücks nach<br />

Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage sowie<br />

die Größe übernimmt das Grundbuchamt (weitgehend)<br />

automatisch von der Behörde für Geoinformation,<br />

Landentwicklung und Liegenschaften (früher: Katasteramt).<br />

- Die Abteilung I gibt Auskunft über den Eigentümer, bei<br />

mehreren Eigentümern wird auch das sie verbindende<br />

Gemeinschaftsverhältnis angegeben (z.B. werden Eheleute<br />

in Bruchteilsgemeinschaft "je zu 1/2" eingetragen).<br />

- In der Abteilung II werden die Belastungen des<br />

Grundstücks mit Ausnahme von Hypotheken und<br />

Grundschulden eingetragen. Das sind z.B. Rechte, die<br />

einem anderen die Benutzung des Grundstücks in<br />

einzelnen Beziehungen gestatten (Wohnungsrechte,<br />

Wegerechte, Strom- und Versorgungsleitungsrechte),<br />

Nießbrauch (umfassendes Nutzungsrecht), Altenteilsrechte<br />

und Reallasten (Rechte auf wiederkehrende Leistungen,<br />

z.B. Zahlung einer Geldrente).<br />

Eingetragen werden in der Abteilung II auch<br />

Beschränkungen des Eigentümers in der Verfügung über<br />

das Grundstück (z.B. Anordnung der<br />

Testamentsvollstreckung oder einer Nacherbfolge,<br />

Insolvenz- und Zwangsversteigerungsvermerk) und<br />

sonstige Vormerkungen.<br />

- In der Abteilung III werden die Grundpfandrechte<br />

(Hypotheken und Grundschulden) eingetragen. Beide<br />

Rechte sind rechtlich unterschiedlich ausgestaltet; zur<br />

Kreditsicherung für Banken, Sparkassen, Bausparkassen<br />

und Versicherungen dient nur noch die Grundschuld.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines<br />

Grundstücks anfällt. Sie steht den Bundesländern zu, die diese<br />

an die Kommunen weiterreichen können.<br />

Maklercourtage<br />

Der Kauf einer gebrauchten Immobilie führt häufig über einen<br />

Immobilienmakler, der bei erfolgreicher Vermittlung der<br />

Immobilie eine Provision für seine Tätigkeiten erhält – die<br />

Maklercourtage. Die Courtage schwankt je nach Region und<br />

beträgt in der Regel zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises<br />

zzgl. Mehrwertsteuer. In den meisten Fällen ist sie vom Käufer<br />

zu zahlen, gelegentlich teilen sich Käufer und Verkäufer die<br />

Courtage; Einzelheiten regelt die Maklervereinbarung, die<br />

zwischen Makler und Verkäufer geschlossen wird.<br />

Grundstückskauf ist dies regelmäßig der Kaufpreis.<br />

SCHUFA<br />

Bei der SCHUFA (Abkürzung für: Schutzgemeinschaft für<br />

allgemeine Kreditsicherung) handelt es sich um eine<br />

Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und<br />

anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um einerseits<br />

Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft und<br />

andererseits Darlehensnehmer vor übermäßiger Verschuldung<br />

zu bewahren. Die SCHUFA erhält zu diesem Zweck von den ihr<br />

angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der<br />

Bonität der Darlehensnehmer und stellt sie aufgrund<br />

entsprechender Ermächtigung in der Darlehensanfrage<br />

(SCHUFA-Klausel) unter Beachtung der strengen Vorschriften<br />

des Datenschutzes den Mitgliedsinstituten auf Anfrage zur<br />

Verfügung. Nicht gesammelt und zur Verfügung gestellt werden<br />

Angaben über Kontostände oder persönliche Einkommens- und<br />

Vermögensverhältnisse.<br />

Jeder Darlehensnehmer kann seine Informationen, die bei der<br />

SCHUFA gespeichert sind, sowie Angaben, woher diese<br />

stammen und an wen sie weitergeleitet wurden, direkt bei der<br />

SCHUFA anfordern.<br />

Sollzinsbindung<br />

Die Sollzinsbindung bezeichnet den Zeitraum, für den die<br />

Konditionen für ein Darlehen fest vereinbart werden. Zum Ende<br />

der Sollzinsbindung werden die Konditionen, insbesondere der<br />

Sollzinssatz, neu vereinbart.<br />

Sollzinssatz<br />

Der Sollzinssatz ist der Zinssatz, nach dem sich die jeweilige<br />

tatsächlich zu zahlende Zinsrate berechnet.<br />

Wohnwirtschaftliche Maßnahmen<br />

Bauspardarlehen, Zwischenkredite, Vorausdarlehen und<br />

Konstantdarlehen dürfen ausschließlich für wohnwirtschaftliche<br />

Maßnahmen verwendet werden. Wohnwirtschaftliche<br />

Maßnahmen sind beispielsweise:<br />

- Bau oder Kauf eines Hauses oder einer<br />

Eigentumswohnung<br />

- Anbau, Umbau oder Erweiterung<br />

- Modernisierungsmaßnahmen<br />

- Ablösung von bestehenden Baufinanzierungen<br />

- Finanzierung von Bauland und Erschließungskosten mit<br />

anschließender Bebauung<br />

- Gewerbliche Bauvorhaben zur Versorgung von<br />

Wohngebieten<br />

Nettodarlehensbetrag<br />

Der Nettodarlehensbetrag ist der Betrag, auf den der<br />

Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrags einen<br />

Anspruch hat. Unerheblich ist dabei, ob dem Darlehensnehmer<br />

dieser Betrag auch tatsächlich zufließt, so dass auch<br />

Bearbeitungsgebühren oder ein eventuell vereinbartes Disagio<br />

im Nettodarlehensbetrag enthalten sind.<br />

Notarkosten<br />

Notare erheben für die Beurkundung von Kaufverträgen oder<br />

Grundschuldbestellungen Gebühren nach der Kostenordnung<br />

(KostO). Diese Notarkosten richten sich nicht nach dem<br />

Aufwand, sondern nach dem Wert, auf den sich die notarielle<br />

Tätigkeit bezieht (dem Geschäftswert) – bei einem

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!