Gewalt in der Zentralen Notaufnahme
Gewalt in der Zentralen Notaufnahme
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<strong>Gewalt</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Zentralen</strong> <strong>Notaufnahme</strong><br />
Rechtfertigungsgründe bei<br />
körperlichen Übergriffen<br />
Sie dürfen sich wehren!<br />
Notwehr (§32StGB, §227 BGB)<br />
bei gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff<br />
Rechtfertigen<strong>der</strong> Notstand (§34 StGB, §228 BGB)<br />
bei gegenwärtiger, nicht an<strong>der</strong>s abwendbarer Gefahr<br />
unter Interessenabwägung mit angemessenen Mitteln<br />
E<strong>in</strong>grenzung <strong>der</strong> Verteidigungshandlung bei<br />
Jugendlichen + Intoxikierten + Verwirrten wegen des<br />
e<strong>in</strong>geschränkten Urteilsvermögens<br />
W.Droste-Velbert DGINA 2.Jahrestagung Hamburg<br />
03.11.2007