Eingliederungsbericht Landkreis Nordfriesland (2008), Anlage 6

Eingliederungsbericht Landkreis Nordfriesland (2008), Anlage 6 Eingliederungsbericht Landkreis Nordfriesland (2008), Anlage 6

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08-sz-info-hp02:09-2008 26.09.2008 13:11 Uhr Seite 2 (HKS 42 N Auszug) Seite 4 Einstiegsgeld — was ist das? Das Einstiegsgeld ist eine Form der individuellen Förderung, die Ihnen als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden kann. Es ist ein finanzieller Anreiz für Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg, durch den Sie sich schrittweise mehr Selbstbestimmung erarbeiten und sich vom Arbeitslosengeld II unabhängiger machen. Einstiegsgeld können Sie erhalten, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens wöchentlich 15 Stunden umfasst oder • sich selbstständig machen und Ihre selbstständige Tätigkeit hauptberuflichen Charakter hat. Beim Einstiegsgeld handelt es sich wiederum um eine Ermessensleistung, die Sie nur erhalten können, wenn es Ihre berufliche Eingliederung erfordert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Die Förderungsdauer beträgt maximal 12 Monate und kann in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden. Über die Förderhöhe wird im Fallmanagement entschieden. Berücksichtigt wird dabei unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe des Haushaltes, in dem Sie leben. Zusatzjob — was ist das? Zusatzjobs sind auch als »1-Euro-Jobs« bekannt, aber der Begriff ist irreführend. Wenn Sie einen Zusatzjob annehmen, bekommen Sie weiterhin Arbeitslosengeld II, Ihre Kosten für Unterkunft und Heizung werden übernommen und Sie sind sozialversichert. Das heißt, das die Beiträge für Ihre Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung weiterhin für Sie geleistet werden. Darüber hinaus können Sie in einem Zusatzjob bei maximal 30 Stunden pro Woche und einer Mehraufwandsentschädigung von mindestens sz-info 1 Euro pro Stunde bis zu 120 Euro im Monat ohne Anrechnung hinzuverdienen. Beachten Sie bitte, dass kein Rechtsanspruch auf einen Zusatzjob besteht und die Zahl der freien Zusatzjobplätze regional sehr unterschiedlich verteilt sein kann. Zusatzjobs sind keine Vollzeitarbeitsstellen. Über die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Tätigkeit entscheidet Ihre Fallmanagerin/ Ihr Fallmanager je nach Ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen. Zusatzjobs dürfen nicht in Konkurrenz zu regulärer Beschäftigung entstehen. Die Sozialzentren vergeben sie nur, wenn die Jobs gemeinnützig und zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt nicht verzerren. Wie Sie feststellen werden, ist ein Zusatzjob kein Ersatz für eine reguläre Beschäftigung. Dennoch kann er Ihnen viele Vorteile bieten: • Sie steigern und verbessern Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz durch einen Zusatzjob. Wir stellen vor: Einstiegsgeld und Zusatzjobs Aus unseren Leistungen • Sie gewinnen für eine Bewerbung wichtige berufliche Erfahrungen. • Sie erweitern Ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. • Sie knüpfen neue soziale Kontakte. • Sie stärken Ihr Selbstbewusstsein und helfen der Gemeinschaft. Impressum Die sz-info ist eine Publikation für Bürgerinnen und Bürger im Kreis Nord friesland und erscheint nach Bedarf. Die Ausgaben stehen auch im Internet zur Verfügung unter www.sz.nordfriesland.de Herausgeber: Kreis Nordfriesland • Der Landrat Amt für Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren Marktstraße 6 • 25813 Husum © 2008 Kreis Nordfriesland Der Kreis Nordfriesland ist zugelassener kommunaler Träger nach § 6a Sozialgesetzbuch II Verantwortlich: Renate Fedde (V.i.S.d.P.) Autoren: Timo Holland, Ulf Sticken Assistenz: Sebastian Sältz Konzept, Gestaltung: Hartmut Pohl Fotos: Andreas Birresborn Druckerei: Lempfert, Bredstedt Auflage: 3.000 Exemplare Stand: September 2008 Sie sind seit mehr als einem Jahr arbeitslos. Wie geht es nun weiter? Wie können Sie sich neue Perspektiven aufbauen? Dieses Infoblatt beschreibt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Es kann aber nicht alle Bestimmungen erschöpfend behandeln. Das oberste Ziel der »Grundsicherung für Arbeitsuchende«, zu der das Arbeitslosengeld II gehört, besteht darin, Sie wieder in Arbeit zu vermitteln. In Nordfriesland ist der Kreis der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei arbeitet er mit den kommunalen Sozialzentren zusammen. Um Leistungen aus der Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialzentrum stellen. Die Sozialzentren bieten Ihnen kompetente Beratung und Information aus einer Hand mit dem Ziel, Sie unverzüglich in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Ihnen stehen persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle im nebenstehenden Kasten beschriebenen Leistungen zur Verfügung. Sozialzentrum Sylt Westerland Sozialzentrum Föhr - Amrum Wyk sz-info Informationsblatt aus den Sozialzentren im Bürgernah und kompetent Die Sozialzentren: beraten, vermitteln, leisten. Sozialzentrum Niebüll Niebüll Niebüll Sozialzentrum Südliches Nordfriesland Tönning Sozialzentren für Nordfriesland Sozialzentrum Leck Leck Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland Breklum Sozialzentrum Husum und Umland Husum Husum/Umland Alle Kontaktdaten der Sozialzentren finden Sie auf Seite 3. 1. Personalvermittlung für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt Die Personalvermittlerinnen und -vermittler nehmen Ihr Bewerberprofil auf, prüfen und vergleichen mit Ihnen gemeinsam Stellenangebote. Sie unterstützen Ihre Stellensuche und unterbreiten Ihnen möglichst passgenaue Vermittlungsvorschläge. Sie bereiten die Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber vor, vereinbaren Vorstellungstermine und stehen Ihnen beratend zur Seite. 2. Fallmanagement für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II* Sie haben eine Fallmanagerin oder einen Fallmanager, die/der Sie auf Ihrem Weg in den Arbeitsmarkt begleitet und unterstützt. Ihre Fallmanagerin oder Ihr Fallmanager erarbeitet mit Ihnen auf der Grundlage Ihrer beruflichen Fähigkeiten und Interessen einen persönlichen Eingliederungsplan. Hier werden auch die Schritte vereinbart, die Bedingung sind, damit Sie einer Berufstätigkeit nachgehen können (Regelung der Kinderbetreuung, Qualifizierungsangebote, Kreis Nordfriesland Wir informieren Sie gerne über zusätzliche Beratungsangebote in der Region und stellen auf Wunsch auch die Kontakte her. Leistungen im Überblick Suchtberatung oder anderes). Dieser Plan ist eine gegenseitige verbindliche Vereinbarung, deren Nichteinhaltung zu Einbußen bei Ihren Arbeitslosengeld II-Leistungen führen kann. 3. Leistungsberechnung für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Dazu zählen Sozialhilfe, Wohngeld, die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen, Kindergartenermäßigung, Rundfunkund Fernsehgebührenbefreiung und Leistungen für Asylbewerber. Sie erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen eine erste finanzielle Absicherung, damit Sie sich auf die Aufnahme einer Berufstätigkeit konzentrieren können. 4. Schuldnerberatung Die Schuldnerberatung ist unabhängig davon, ob Sie staatliche Leistungen beziehen. Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass Sie bereit sind, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um sich aus der Schuldenfalle zu befreien. * SGB = Sozialgesetzbuch

08-sz-info-hp02:09-<strong>2008</strong> 26.09.<strong>2008</strong> 13:11 Uhr Seite 2<br />

(HKS 42 N Auszug)<br />

Seite 4<br />

Einstiegsgeld — was ist das?<br />

Das Einstiegsgeld ist eine Form der individuellen<br />

Förderung, die Ihnen als<br />

Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt<br />

werden kann. Es ist ein finanzieller<br />

Anreiz für Ihren beruflichen<br />

(Wieder-) Einstieg, durch den Sie sich<br />

schrittweise mehr Selbstbestimmung<br />

erarbeiten und sich vom Arbeitslosengeld<br />

II unabhängiger machen.<br />

Einstiegsgeld können Sie erhalten,<br />

wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen<br />

und<br />

• eine sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung aufnehmen, die nur<br />

gering bezahlt wird und mindestens<br />

wöchentlich 15 Stunden umfasst<br />

oder<br />

• sich selbstständig machen und Ihre<br />

selbstständige Tätigkeit hauptberuflichen<br />

Charakter hat.<br />

Beim Einstiegsgeld handelt es sich<br />

wiederum um eine Ermessensleistung,<br />

die Sie nur erhalten können, wenn es<br />

Ihre berufliche Eingliederung erfordert.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch<br />

auf diese Leistung.<br />

Die Förderungsdauer beträgt maximal<br />

12 Monate und kann in Ausnahmefällen<br />

auf 24 Monate verlängert<br />

werden. Über die Förderhöhe wird im<br />

Fallmanagement entschieden. Berücksichtigt<br />

wird dabei unter anderem die<br />

Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die<br />

Größe des Haushaltes, in dem Sie<br />

leben.<br />

Zusatzjob — was ist das?<br />

Zusatzjobs sind auch als »1-Euro-Jobs«<br />

bekannt, aber der Begriff ist irreführend.<br />

Wenn Sie einen Zusatzjob annehmen,<br />

bekommen Sie weiterhin<br />

Arbeitslosengeld II, Ihre Kosten für<br />

Unterkunft und Heizung werden übernommen<br />

und Sie sind sozialversichert.<br />

Das heißt, das die Beiträge für Ihre<br />

Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung<br />

weiterhin für Sie geleistet werden.<br />

Darüber hinaus können Sie in<br />

einem Zusatzjob bei maximal 30 Stunden<br />

pro Woche und einer Mehraufwandsentschädigung<br />

von mindestens<br />

sz-info<br />

1 Euro pro Stunde bis zu 120 Euro im<br />

Monat ohne Anrechnung hinzuverdienen.<br />

Beachten Sie bitte, dass kein Rechtsanspruch<br />

auf einen Zusatzjob besteht<br />

und die Zahl der freien Zusatzjobplätze<br />

regional sehr unterschiedlich<br />

verteilt sein kann.<br />

Zusatzjobs sind keine Vollzeitarbeitsstellen.<br />

Über die wöchentliche<br />

Arbeitszeit und die Dauer der Tätigkeit<br />

entscheidet Ihre Fallmanagerin/<br />

Ihr Fallmanager je nach Ihren Fähigkeiten<br />

und Bedürfnissen.<br />

Zusatzjobs dürfen nicht in Konkurrenz<br />

zu regulärer Beschäftigung entstehen.<br />

Die Sozialzentren vergeben sie<br />

nur, wenn die Jobs gemeinnützig und<br />

zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse<br />

liegen und den Wettbewerb auf<br />

dem Arbeitsmarkt nicht verzerren.<br />

Wie Sie feststellen werden, ist ein<br />

Zusatzjob kein Ersatz für eine reguläre<br />

Beschäftigung. Dennoch kann er<br />

Ihnen viele Vorteile bieten:<br />

• Sie steigern und verbessern Ihre<br />

Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz<br />

durch einen Zusatzjob.<br />

Wir stellen vor: Einstiegsgeld und Zusatzjobs<br />

Aus unseren Leistungen<br />

• Sie gewinnen für eine Bewerbung<br />

wichtige berufliche Erfahrungen.<br />

• Sie erweitern Ihre beruflichen<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten.<br />

• Sie knüpfen neue soziale Kontakte.<br />

• Sie stärken Ihr Selbstbewusstsein<br />

und helfen der Gemeinschaft.<br />

Impressum<br />

Die sz-info ist eine Publikation für Bürgerinnen<br />

und Bürger im Kreis Nord friesland und<br />

erscheint nach Bedarf. Die Ausgaben stehen<br />

auch im Internet zur Verfügung unter<br />

www.sz.nordfriesland.de<br />

Herausgeber: Kreis <strong>Nordfriesland</strong> • Der Landrat<br />

Amt für Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren<br />

Marktstraße 6 • 25813 Husum<br />

© <strong>2008</strong> Kreis <strong>Nordfriesland</strong><br />

Der Kreis <strong>Nordfriesland</strong> ist zugelassener kommunaler<br />

Träger nach § 6a Sozialgesetzbuch II<br />

Verantwortlich: Renate Fedde (V.i.S.d.P.)<br />

Autoren: Timo Holland, Ulf Sticken<br />

Assistenz: Sebastian Sältz<br />

Konzept, Gestaltung: Hartmut Pohl<br />

Fotos: Andreas Birresborn<br />

Druckerei: Lempfert, Bredstedt<br />

Auflage: 3.000 Exemplare<br />

Stand: September <strong>2008</strong><br />

Sie sind seit mehr als einem Jahr<br />

arbeitslos. Wie geht es nun weiter?<br />

Wie können Sie sich neue Perspektiven<br />

aufbauen?<br />

Dieses Infoblatt beschreibt die Voraussetzungen<br />

für einen Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld II. Es kann aber<br />

nicht alle Bestimmungen erschöpfend<br />

behandeln.<br />

Das oberste Ziel der »Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende«, zu der das Arbeitslosengeld<br />

II gehört, besteht<br />

darin, Sie wieder in Arbeit zu vermitteln.<br />

In <strong>Nordfriesland</strong> ist der Kreis der<br />

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.<br />

Dabei arbeitet er mit den<br />

kommunalen Sozialzentren zusammen.<br />

Um Leistungen aus der Grundsicherung<br />

zu erhalten, müssen Sie einen<br />

Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen<br />

Sozialzentrum stellen.<br />

Die Sozialzentren bieten Ihnen<br />

kompetente Beratung und Information<br />

aus einer Hand mit dem Ziel, Sie<br />

unverzüglich in den Arbeitsmarkt zu<br />

vermitteln. Ihnen stehen persönliche<br />

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner<br />

für alle im nebenstehenden<br />

Kasten beschriebenen Leistungen zur<br />

Verfügung.<br />

Sozialzentrum Sylt<br />

Westerland<br />

Sozialzentrum<br />

Föhr - Amrum<br />

Wyk<br />

sz-info<br />

Informationsblatt aus den Sozialzentren im<br />

Bürgernah und kompetent<br />

Die Sozialzentren: beraten, vermitteln, leisten.<br />

Sozialzentrum Niebüll<br />

Niebüll<br />

Niebüll<br />

Sozialzentrum<br />

Südliches <strong>Nordfriesland</strong><br />

Tönning<br />

Sozialzentren für<br />

<strong>Nordfriesland</strong><br />

Sozialzentrum Leck<br />

Leck<br />

Sozialzentrum<br />

Mittleres <strong>Nordfriesland</strong><br />

Breklum<br />

Sozialzentrum<br />

Husum und Umland<br />

Husum<br />

Husum/Umland<br />

Alle Kontaktdaten der Sozialzentren<br />

finden Sie auf Seite 3.<br />

1. Personalvermittlung für<br />

die Integration in den ersten<br />

Arbeitsmarkt<br />

Die Personalvermittlerinnen und -vermittler<br />

nehmen Ihr Bewerberprofil auf, prüfen<br />

und vergleichen mit Ihnen gemeinsam<br />

Stellenangebote. Sie unterstützen Ihre Stellensuche<br />

und unterbreiten Ihnen möglichst<br />

passgenaue Vermittlungsvorschläge. Sie bereiten<br />

die Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber<br />

vor, vereinbaren Vorstellungstermine und<br />

stehen Ihnen beratend zur Seite.<br />

2. Fallmanagement für Eingliederungsleistungen<br />

nach dem SGB II*<br />

Sie haben eine Fallmanagerin oder einen<br />

Fallmanager, die/der Sie auf Ihrem Weg in<br />

den Arbeitsmarkt begleitet und unterstützt.<br />

Ihre Fallmanagerin oder Ihr Fallmanager erarbeitet<br />

mit Ihnen auf der Grundlage Ihrer beruflichen<br />

Fähigkeiten und Interessen einen<br />

persönlichen Eingliederungsplan. Hier werden<br />

auch die Schritte vereinbart, die Bedingung<br />

sind, damit Sie einer Berufstätigkeit<br />

nachgehen können (Regelung der Kinderbetreuung,<br />

Qualifizierungsangebote,<br />

Kreis <strong>Nordfriesland</strong><br />

Wir informieren Sie gerne über zusätzliche Beratungsangebote in der<br />

Region und stellen auf Wunsch auch die Kontakte her.<br />

Leistungen im Überblick<br />

Suchtberatung oder anderes). Dieser Plan ist<br />

eine gegenseitige verbindliche Vereinbarung,<br />

deren Nichteinhaltung zu Einbußen bei Ihren<br />

Arbeitslosengeld II-Leistungen führen kann.<br />

3. Leistungsberechnung für Leistungen<br />

nach dem SGB II und SGB XII<br />

Dazu zählen Sozialhilfe, Wohngeld, die<br />

Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen,<br />

Kindergartenermäßigung, Rundfunkund<br />

Fernsehgebührenbefreiung und Leistungen<br />

für Asylbewerber. Sie erhalten bei Vorliegen<br />

der Voraussetzungen eine erste<br />

finanzielle Absicherung, damit Sie sich auf<br />

die Aufnahme einer Berufstätigkeit konzentrieren<br />

können.<br />

4. Schuldnerberatung<br />

Die Schuldnerberatung ist unabhängig<br />

davon, ob Sie staatliche Leistungen beziehen.<br />

Die einzige Voraussetzung besteht<br />

darin, dass Sie bereit sind, alle erdenklichen<br />

Anstrengungen zu unternehmen, um sich aus<br />

der Schuldenfalle zu befreien.<br />

* SGB = Sozialgesetzbuch


08-sz-info-hp02:09-<strong>2008</strong> 26.09.<strong>2008</strong> 13:11 Uhr Seite 4<br />

(HKS 42 N Auszug)<br />

Seite 2<br />

Wann können Sie Leistungen erhalten?<br />

Sie können das Arbeitslosengeld II<br />

und/oder Eingliederungsleistungen erhalten,<br />

• wenn Sie mindestens 15 und noch<br />

nicht 65 Jahre alt sind<br />

• wenn Sie erwerbsfähig sind, d.h.<br />

mindestens 3 Stunden täglich arbeiten<br />

können<br />

• wenn Sie hilfebedürftig sind, d.h.<br />

Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener<br />

Kraft vollständig bestreiten<br />

können<br />

• wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in der Bundesrepublik<br />

Deutschland haben<br />

• wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung<br />

in Deutschland erlaubt<br />

ist oder diese Erlaubnis möglich<br />

Arbeitslosengeld II<br />

Das Arbeitslosengeld II ist die zentrale<br />

Geldleistung der Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende. Dazu gehören:<br />

• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />

aller in einer Bedarfsgemeinschaft<br />

lebenden Personen<br />

einschließlich angemessener<br />

Kosten für Unterkunft und Heizung<br />

• und unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ein befristeter Zuschlag zum Arbeitslosengeld<br />

II, wenn Sie vorher<br />

Arbeitslosengeld I bezogen haben.<br />

sz-info<br />

Kurz zusammengefasst<br />

Wer erhält Arbeitslosengeld II?<br />

wäre und Sie sich nicht nur zum<br />

Zweck der Arbeitssuche in Deutschland<br />

aufhalten.<br />

Wie hoch sind die Leistungen?<br />

Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld<br />

II stellen, bekommen Sie<br />

einen Bescheid von Ihrem zuständigen<br />

Sozialzentrum. Darin ist die Höhe<br />

der individuellen Leistungen, die Sie<br />

erhalten, angegeben. Die Höhe bemisst<br />

sich unter anderem an Ihrem<br />

Familienstand, der Größe des Haushalts,<br />

in dem Sie leben, der Anzahl<br />

Ihrer Kinder, aber auch an Ihrem Einkommen<br />

und Vermögen.<br />

Fragen zu Ihrem individuellen Bescheid<br />

beantworten Ihre pesönlichen<br />

Ansprechpersonen im Sozialzentrum.<br />

Wir unterstützen Sie<br />

Arbeitslosengeld II und Eingliederungsleistungen<br />

Eingliederungsleistungen<br />

Um Sie gezielt dabei zu unterstützen,<br />

einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz<br />

zu finden, kann Ihnen Ihr Sozialzentrum<br />

individuelle, auf Sie zugeschnittene<br />

Eingliederungsleistungen<br />

bewilligen. Beachten Sie bitte, dass es<br />

sich bei diesen Eingliederungsleistungen<br />

um Ermessensleistungen handelt,<br />

die Sie nur dann erhalten, wenn es<br />

Ihre berufliche Eingliederung erfordert.<br />

Folglich besteht kein Rechtsanspruch<br />

auf diese Leistungen.<br />

Zunächst wird in einem ausführlichen<br />

Gespräch Ihre persönliche Situation<br />

erörtert. Mit den dabei gewonnen<br />

Erkenntnissen werden Ihr persönliches<br />

Ziel und der Weg dorthin in einer Eingliederungsvereinbarung<br />

festgelegt.<br />

Darin werden alle Leistungen zur Eingliederung<br />

vertraglich bestimmt. Dies<br />

soll Ihre Chancen auf dem Ausbildungs-<br />

oder Arbeitsmarkt erhöhen.<br />

Dazu gehören zum Beispiel Information,<br />

Beratung, Vermittlung, Förderung<br />

von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung<br />

und zur beruflichen Weiterbildung<br />

und das Angebot von Zusatzjobs.<br />

Sie erhalten dabei in den Sozialzentren<br />

umfassende Unterstützung<br />

durch eine Fallmanagerin oder einen<br />

Fallmanager, die/der Ihnen persönlich<br />

zugeordnet ist. Sie oder er weiß, wo<br />

Sie sich beraten lassen können und<br />

was Sie unternehmen müssen, um<br />

Probleme zu überwinden und eine<br />

neue Chance auf eine Beschäftigung<br />

zu bekommen.<br />

Die einzelnen Schritte der Eingliederungsvereinbarung<br />

überprüfen Sie<br />

regelmäßig gemeinsam mit Ihrer persönlichen<br />

Ansprechperson und passen<br />

sie gegebenenfalls an. Bitte beachten<br />

Sie: Erfüllen Sie Ihren Teil der Vereinbarung<br />

allerdings ohne wichtigen<br />

Grund nicht, wird Ihnen das Arbeitslosengeld<br />

II gekürzt. Bei der dritten<br />

Pflichtverletzung innerhalb eines bestimmten<br />

Zeitraumes wird die Zahlung<br />

des Arbeitslosengeldes II für drei Monate<br />

ganz eingestellt. Sind Sie unter<br />

25 Jahre alt, gelten für Sie andere Regelungen.<br />

Hinweis<br />

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, werden<br />

Sie durch besondere Maßnahmen<br />

gefördert. Hintergrund ist, dass insbesondere<br />

junge Menschen schnell in<br />

Arbeit vermittelt werden sollen.<br />

Sozialzentren<br />

Sozialzentrum Sylt<br />

Maybachstr. 2 • 25980 Westerland<br />

Telefon (0 46 51) 8 51 - 0<br />

Telefax (0 46 51) 8 51 - 7 90<br />

E-Mail info@sz-sylt.de<br />

Sozialzentrum Föhr - Amrum<br />

Feldstraße 36 • 25938 Wyk auf Föhr<br />

Telefon (0 46 81) 74 67 83<br />

Telefax (0 46 81) 74 12 820<br />

E-Mail info@sz-foehr-amrum.de<br />

Sozialzentrum Niebüll<br />

Hauptstraße 44 • 25899 Niebüll<br />

Telefon (0 46 61) 6 01 - 5 01<br />

Telefax (0 46 61) 6 01 - 5 49<br />

E-Mail info@husum.de<br />

Sozialzentrum Leck<br />

Klixbüller Chaussee 10 • 25917 Leck<br />

Telefon (0 46 61) 6 01 - 6 11<br />

Telefax (0 46 61) 6 01 - 5 00<br />

E-Mail info@sz-leck.de<br />

Sozialzentrum<br />

Mittleres <strong>Nordfriesland</strong><br />

Norderende 2 • 25821 Breklum<br />

Telefon (0 46 71) 91 92 - 1 12<br />

Telefax (0 46 71) 91 92 - 1 25<br />

E-Mail info@sz-mitte.de<br />

Sozialzentrum<br />

Husum und Umland<br />

Zingel 10 • 25813 Husum<br />

Telefon (0 48 41) 6 66 - 0<br />

Telefax (0 48 41) 6 66 - 5 14<br />

E-Mail info@husum.de<br />

Sozialzentrum<br />

Südliches <strong>Nordfriesland</strong><br />

Am Markt 1 • 25832 Tönning<br />

Telefon (0 48 61) 6 14 - 0<br />

Telefax (0 48 61) 6 14 40<br />

E-Mail info@toenning.de<br />

Im Internet finden Sie uns unter:<br />

www.sz-nordfriesland.de<br />

sz-info<br />

»Fördern« —<br />

was bedeutet das im Einzelnen für Sie?<br />

Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten,<br />

wie zum Beispiel:<br />

• individuelle Förderung,<br />

• Unterstützung bei Aufnahme einer<br />

Arbeitstätigkeit,<br />

• gezielte Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

• geeignete Zusatzjobs.<br />

Mit einer Fördermaßnahme, die<br />

exakt auf Ihre individuelle Situation<br />

zugeschnitten ist, verbessern Sie Ihre<br />

beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />

Auch erhöhen Sie so Ihre Chance<br />

auf einen geeigneten Ausbildungsoder<br />

Arbeitsplatz.<br />

Haben Sie persönliche Probleme,<br />

die Sie daran hindern, eine Arbeit aufzunehmen?<br />

Auch dafür stellt Ihnen<br />

Ihr Sozialzentrum im Einzelfall qualifizierte<br />

Hilfe zur Verfügung. Hierzu gehören<br />

• Hilfen bei der Beschaffung einer<br />

Kinderbetreuungsmöglichkeit,<br />

• Schuldnerberatung,<br />

• psychosoziale Beratung und<br />

Suchtberatung.<br />

Um Sie bei der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit<br />

zu unterstützen, kann<br />

Ihre Fallmanagerin / Ihr Fallmanager<br />

Ihnen spezielle Hilfen gewähren.<br />

Hierzu gehören:<br />

• Übergangsbeihilfe<br />

für den Lebensunterhalt bis zur<br />

ersten Lohn- oder Gehaltszahlung<br />

• Ausrüstungsbeihilfe<br />

für Arbeitskleidung und -geräte.<br />

Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme:<br />

• Reisekostenbeihilfe<br />

für die Fahrt zum Antritt einer<br />

Arbeitsstelle<br />

• Fahrtkostenbeihilfe<br />

für tägliche Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstelle für die ersten<br />

sechs Monate der Beschäftigung<br />

• Trennungskostenbeihilfe<br />

für eine getrennte Haushaltsführung<br />

• Umzugskostenbeihilfe<br />

für einen Umzug<br />

Seite 3<br />

Der Grundsatz des Gesetzgebers will beachtet sein<br />

Fördern und Fordern<br />

Hinweis<br />

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB II<br />

den Grundsatz »Fördern und Fordern«<br />

verbunden. Das bedeutet: Ihre Ansprüche<br />

auf finanzielle Leistungen,<br />

insbesondere Arbeitslosengeld II,<br />

hängen davon ab, dass Sie die zahlreichen<br />

Fördermöglichkeiten annehmen.<br />

Nutzen Sie Ihre Chancen!<br />

»Fordern« —<br />

was müssen Sie selbst tun?<br />

Mit dem Grundprinzip »Fordern« soll<br />

deutlich gemacht werden, dass die<br />

Grundsicherung keine Dauerleistung<br />

im Sinne einer Bürgerrente ist. Aufgabe<br />

der Grundsicherung ist es, den<br />

Lebensunterhalt nur so lange zu sichern,<br />

wie Sie das nicht selbst können.<br />

Für Sie bedeutet das, dass Sie alle<br />

zumutbaren Möglichkeiten zur Beendigung<br />

oder Verringerung des Leistungsbezuges<br />

nutzen müssen.<br />

• Leistungen der Grundsicherung sind<br />

nachrangige Leistungen, das heißt<br />

vorrangig sind alle Möglichkeiten<br />

der Selbsthilfe auszuschöpfen.<br />

• Wenn Sie eine zumutbare Beschäftigung<br />

nicht aufnehmen oder sich<br />

nicht an einer Maßnahme beteiligen,<br />

werden die unterstützenden<br />

Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen.<br />

Um schnell eine Arbeitsstelle zu bekommen,<br />

müssen Sie sich eigeninitiativ<br />

bewerben und jede zumutbare<br />

Beschäftigung annehmen, auch wenn<br />

• sich diese von Ihrer früheren Tätigkeit<br />

oder Ausbildung unterscheidet<br />

oder<br />

• der Beschäftigungsort weiter entfernt<br />

ist.<br />

All dies haben wir uns nicht ausgedacht,<br />

sind aber gehalten, diese Regeln<br />

des Gesetzgebers zu beachten.

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