Eingliederungsbericht Landkreis Eichsfeld (2006)
Eingliederungsbericht Landkreis Eichsfeld (2006)
Eingliederungsbericht Landkreis Eichsfeld (2006)
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5. <strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong><br />
5.1. Darstellung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong><br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong>, im Nordwesten des Freistaates Thüringen an der<br />
Landesgrenze zu Hessen und Niedersachsen, waren zum 31.12.2005 109.999<br />
Einwohner gemeldet.<br />
Der heutige <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> wird von seinen Bürgerinnen und Bürgern in einem<br />
sehr starken Maße als Identifikationsgröße einer breit getragenen historisch<br />
kulturlandschaftlichen Verankerung wahrgenommen. Damit verbunden ist eine<br />
ebenso ausgeprägt angelegte Erwartung hinsichtlich der Verantwortungswahrnahme<br />
der Region für das einzelne Gemeinschaftsmitglied, ohne dass diese<br />
die sehr heterogenen Zuständigkeiten im modernen bürgerlichen Gemeinwesen<br />
übersehen würden. Worum es hier geht ist immer wieder eine fürsorgliche<br />
Perspektive der Region auf die Einzelinteressen, aus der heraus Begleitung in sehr<br />
vielen Teilgebieten des täglichen Lebens erwächst. Dieses gilt ebenso für die<br />
Belange der Einbindung der Einzelgemeinde in den <strong>Landkreis</strong>, wie die<br />
übergreifenden gemeinsamen Prägungen in der Erziehung oder im kulturellen<br />
Brauchtum bis hin zur ausgleichenden Befassung des <strong>Landkreis</strong>es mit den<br />
unterschiedlichsten Interessengruppen in Wirtschaft und Gesellschaft.<br />
Abstimmungen mit den verschiedenen Branchenverbänden auf dem heimischen<br />
Arbeitsmarkt gehören deshalb ebenso zum normalen Arbeitsgeschehen im<br />
Landratsamt wie die einzelfallbezogene Beratung von hilfesuchenden Menschen in<br />
einem sehr breiten Spektrum.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> hat über die letzten Jahre viele Erfahrungen im Umgang mit seinem<br />
kommunal finanzierten Projekt „Arbeit statt Sozialhilfe“ sammeln können und kann<br />
auf eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kommunen, der<br />
Wirtschaft, den sozialengagierten Trägern und Kirchen bauen.<br />
Vor diesem Hintergrund erschien es sehr nahe liegend, dass sich der <strong>Landkreis</strong> für<br />
die alleinige Zuständigkeit bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur<br />
Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bereich des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong> entschied.<br />
Das Bekenntnis im Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong> am 14.07.2004 zur eigenen<br />
Aufgabenträgerschaft für die Umsetzung des GSB II ist Beleg für den breiten<br />
Konsens in allen Teilen der eichsfeldischen Gesellschaft.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 1
Einige Fakten zum <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong><br />
40.196<br />
sv-pflichtig<br />
Beschäftigte<br />
insgesamt<br />
940 km²<br />
Fläche<br />
109.999 Einwohner<br />
117 Einwohner je km²<br />
1.195 €<br />
Schulden je Ew<br />
197,50 ha<br />
verfügbare<br />
GE/GI-Flächen<br />
15.559 Auspendler,<br />
5.122 Einpendler<br />
90 Gemeinden,<br />
dav. 3 Städte<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 2
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> hat zur Wahrnehmung der neuen Arbeitsaufgaben den<br />
Anforderungen einer „besonderen Einrichtung“ nach § 6a Abs. 2 und 6 SGB II<br />
entsprochen und die SGB II-Aufgaben insgesamt in einer sachlich und<br />
rechnerisch abgrenzbaren neuen Einheit des Landratsamtes – dem<br />
Grundsicherungsamt – übertragen. Das Grundsicherungsamt ist als Amt 52 in<br />
die Ämterstruktur des Landratsamtes <strong>Eichsfeld</strong> eingebunden und in die<br />
Sachgebiete Grundsatzfragen, Fallmanagement und Leistungsgewährung<br />
untergliedert.<br />
Die Struktur des Landratsamtes <strong>Eichsfeld</strong><br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 3
Sekretariat/SB: Frau Pape<br />
Tel. 03606/650 5201<br />
Fax 03606/650 9070<br />
Amtsleiter: Herr Ehrenberg<br />
Tel. 03606/650 5200<br />
52.2 Fallmanagement 52.3 Leistungsgewährung<br />
SGL u. stell. AL: Herr Kurz Tel. 03606/650 5220 SGL: Frau Glosse Tel. 03606/650 5420<br />
Stellv. SGL: Frau Levin Tel. 036074/650 5480<br />
Sekretariat: Frau Thüne (HIG), Frau Dietich (WBS)<br />
I<br />
Die Struktur des Grundsicherungsamtes<br />
Stand: 01. November <strong>2006</strong><br />
Grundsicherungsamt<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong><br />
Landratsamt, Amt 52<br />
Grundsatzfragen<br />
52.1<br />
SGL: AL<br />
Frau Lauerwald Tel. 036074/650 5280<br />
Stellv. SGL: Frau Hupkau<br />
Tel. 03606/650 5210 Stellv. SGL:<br />
Leistungsgewährung WBS<br />
Leistungsgewährung HIG<br />
Fallmanagement HIG Fallmanagement WBS<br />
Arbeitgeberservice<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 4<br />
HSB HSB<br />
HSB HSB HSB HSB<br />
VFM VFM VFM VFM VFM VFM<br />
Produktentwicklung<br />
EDV-Betreuung<br />
Statistik /WF<br />
Widersprüche<br />
Rechtsfragen<br />
ASD<br />
Unterhaltsansprüche<br />
Finanzen<br />
Frau<br />
Levin<br />
Frau<br />
Fiedler<br />
Frau<br />
Steins<br />
Frau<br />
Rühling<br />
Frau<br />
John<br />
Herr<br />
Schliesing<br />
Frau<br />
Lauerwald<br />
Frau<br />
Kaufung<br />
Frau<br />
Pudenz<br />
Frau<br />
Apel, A.<br />
Herr<br />
Spies<br />
Frau<br />
Wolfram<br />
VMB V VMB VI<br />
VMB I VMB II VMB III VMB IV VMB V VMB VI VMB I VMB II VMB III VMB IV<br />
Frau Hupkau<br />
Herr Richter<br />
Frau<br />
Germeshausen<br />
LFD-WBS: A - L<br />
LFD-WBS: M - Z<br />
VG <strong>Eichsfeld</strong>/Südharz,<br />
VG <strong>Eichsfeld</strong>er Kessel<br />
VG <strong>Eichsfeld</strong>-Wipperaue<br />
VG Lindenberg/<strong>Eichsfeld</strong><br />
IV<br />
V<br />
VI<br />
VMB<br />
VMB<br />
VMB<br />
HIG: A - S; ohne R, T, U<br />
HIG: R, Sch, T - Z<br />
VG Dingelstädt<br />
VG Westerwald/OE<br />
VG Hanstein/Rusteberg<br />
VG Leinetal<br />
VG Uder<br />
VG Ershausen/Geismar<br />
II<br />
VMB<br />
VMB<br />
Gemeinnützige<br />
zusätzliche Arbeit<br />
Qualifizierung 1. Arbeitsmarkt Soziale Integration<br />
Städte und Gemeinden<br />
III<br />
VMB<br />
Vereine<br />
Soziale Einrichtungen<br />
Vertrag Vertrag<br />
Bildungsträger Unternehmen Freie soziale Träger<br />
Wohlfahrtsverbände<br />
Fallmanager<br />
Schulen, ......................<br />
Psychosoziale Betreuung<br />
häusliche Pflege<br />
Schuldnerberatung<br />
Suchtberatung<br />
Einstellungsförderung<br />
Arbeitnehmerüberlassung<br />
Ausbildungsbeihilfen<br />
Vermittlung<br />
Ausbildungshilfen<br />
spezielle Qualifizierungen<br />
Weiterbildungen<br />
Wirkungsforschung<br />
Allgemeiner Sozialer Dienst<br />
SB Sachbearbeiter<br />
WF<br />
ASD<br />
SGL Sachgebietsleiter FM<br />
SG Sachgebiet<br />
VMB Vermittlungsbereich<br />
HSB Hauptsachbearbeiter<br />
VFM Verantwortlicher Fallmanager<br />
Kirchen
Die Arbeit des Grundsicherungsamtes ist durch folgende Zielstellungen<br />
gekennzeichnet:<br />
• die Finanzflüsse nachvollziehbar und getrennt im Kommunalhaushalt<br />
auszuweisen<br />
• termin- und anspruchsgerechte Auszahlung des Alg II an den erwerbsfähigen<br />
Hilfebedürftigen (eHB) vorzunehmen<br />
• Nutzung der Möglichkeit zur Gewährung einmaliger Beihilfen zur Abfederung<br />
sozialer Härten auf der Grundlage der Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong><br />
zur Gewährung von einmaligen Beihilfen gem. § 23 (3) SGB II und § 31<br />
SGB XII<br />
• Gewährung angemessener Kosten der Unterkunft auf der Grundlage der<br />
Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong> zur Gewährung von Leistungen für<br />
Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der<br />
Grundsicherung für Arbeitssuchende – Unterkunftsrichtlinie<br />
• Vorrangige Vermittlung von eHB auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
• Nutzung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung als<br />
Instrument des Förderns und Forderns, zur maximalen Aktivierung der eHB<br />
• Umfassende Nutzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III,<br />
wie<br />
- Unterstützung durch Beratung und Vermittlung (UBV)<br />
- Mobilitätshilfen (Mobi)<br />
- Trainingsmaßnahmen<br />
- Weiterbildung und Umschulung<br />
- Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI)<br />
- Eigene Förderinstrumente:<br />
- ASA – Ausbildung statt Arbeitslosengeld<br />
- BSA - Beschäftigung statt Arbeitslosengeld<br />
- Einstiegsgeld<br />
• Projekte zur Förderung und Integration Jugendlicher und Schwerbehinderter<br />
umzusetzen<br />
• Umfassende Unterstützung Jugendlicher, welche im Rahmen der Ausbildungsplatzvermittlung<br />
in keinen betrieblichen Ausbildungsplatz vermittelt<br />
werden konnten, durch Förderung von Berufsausbildungsplätzen in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen.<br />
Die Betreuung der erwerbsfähigen Hilfeempfänger (eHb) erfolgt regionalisiert in<br />
2 Liegenschaften - in Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 und in Worbis,<br />
Friedensplatz 1 – mit je 3 Vermittlungsbereichen, deren Zuschnitt im SG<br />
Leistungsgewährung dem im SG Fallmanagement entspricht. Jedem erwerbsfähigen<br />
Hilfeempfänger werden je ein/e Ansprechpartner/in im Fallmanagement<br />
und in der Leistungsgewährung zugeordnet, die untereinander eng kommunizieren<br />
und zielgerichtet den Hilfeempfänger umfassend fördern und fordern<br />
können.<br />
Sachgebiet „Grundsatzfragen“ (SG 52.1)<br />
Im SG Grundsatzfragen werden Arbeitsabläufe, Strukturen und Arbeitsanweisungen<br />
im Amt 52 organisiert.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 5
Ebenso werden eigene Produkte entwickelt, Wirtschaftskontakte erarbeitet und<br />
gepflegt, Netzwerkarbeit im Rahmen der SGB II und SGB III Umsetzung<br />
ausgeübt und Kontakte zu regionalen und überregionalen Akteuren gepflegt.<br />
Intern sind in diesen SG die Bereiche Finanzen, EDV/Statistik, Controling,<br />
Berichterstattung, Widerspruchsbearbeitung, Unterhaltsprüfung, Sozialer Dienst,<br />
und die Bearbeitung von Arbeitsgelegenheiten, Bildungsangeboten und Maßnahmeprojekten<br />
zugeordnet<br />
Dem Arbeitgeberservice als Bindeglied zwischen Fallmanagement und Grundsatzfragen<br />
kommt eine besondere Stellung zu.<br />
Sachgebiet „Fallmanagement“ (SG 52.2)<br />
Das Fallmanagement beinhaltet Erstberatungen, Profiling, diagnoseaktivierende<br />
Anamnese von Kunden, Hilfeplanung und –steuerung, Abschlüsse von<br />
Eingliederungsvereinbarungen sowie die enge Zusammenarbeit mit dem Bereich<br />
Arbeitgeberservice (Matching). Aufgabe des Fallmanagements ist (multiple)<br />
Vermittlungshemmnisse von Leistungsbeziehern wie beispielsweise Verschuldung,<br />
Suchterkrankungen oder familiäre Probleme durch Kooperationen mit<br />
kommunalen Akteuren zu beseitigen und eine Wiedereingliederung in den<br />
Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />
Als Bindeglied zwischen dem SG Grundsatzfragen und Fallmanagement ist der<br />
Arbeitgeberservice zu nennen. Zu dessen Aufgaben gehören Arbeitgeberkontakte<br />
und professionelle Unternehmensansprache, die Stellenakquise<br />
und das Erfassen der akquirierten Stellen (Stellenangebote), der Matchingprozess,<br />
die Stellenbesetzung und dazugehörige Dokumentation, die Nachbetreuung<br />
der Unternehmen im Anschluss an eine erfolgreiche Vermittlung sowie<br />
die Beratung der Unternehmen. Durch passgenaue Vermittlung und Besetzung<br />
von Stellen (Matching) soll den Erwartungen der Arbeitgeber entsprochen werden,<br />
um dadurch die Voraussetzung für eine dauerhafte und kontinuierliche<br />
Akquise und Besetzung weiterer offener Stellen zu sichern.<br />
Sachgebiet „Leistungsgewährung“ (SG 52.3)<br />
Zur Leistungsgewährung gehören die Beratung, die Antragsbearbeitung und<br />
Zahlbarmachung der SGB II-Leistungen, die Anordnungsbefugnis zur Gewährung<br />
und Zahlbarmachung dieser Leistungen und Sanktionierungen.<br />
5.2. Eingliederungsstrategie<br />
Vermittlung in Beschäftigung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
Die bereits oben dargestellte günstige territoriale Lage in unmittelbarer<br />
Nähe zu den Teilarbeitsmärkten Göttingen – Südniedersachsen und<br />
Kassel – Nordhessen hat dazu geführt, dass die Arbeitslosigkeit auf ein<br />
Niveau gesenkt werden konnte, wie es dies auch in den genannten<br />
angrenzenden Altbundesländern gibt.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 6
Entwicklung des Arbeitsmarktes in den letzten 13 Monaten<br />
Entwicklung der Arbeitslosen SGB II und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb)<br />
einschließlich Quote Alo an eHb gegenüber dem Vorjahresmonat<br />
Regionaltyp<br />
Polit Gebietsstruktur (nach<br />
Kreisen)<br />
Arbeitslose SGB II<br />
Dez. 06<br />
VJM<br />
Änd.<br />
in % 06 05 Dez. 06 VJM Änd.<br />
in % Dez. 06 VJM Dez. 06 VJM Änd.<br />
in %<br />
5 15101 Dessau, Stadt 3.930 4.308 -8,8 a a 8.428 8.807 -4,3 46,6 48,9 5.971 6.574 -9,2 a a<br />
5 15202 Halle (Saale), Stadt 13.287 13.112 1,3 a a 31.572 31.061 1,6 42,1 42,2 22.890 23.705 -3,4 a a<br />
5 15303 Magdeburg, Stadt 13.670 13.308 2,7 a a 28.672 26.947 6,4 47,7 49,4 20.880 20.597 1,4 a a<br />
15 15151 Anhalt-Zerbst 3.541 3.825 -7,4 b b 8.424 7.818 7,8 42,0 48,9 5.789 5.906 -2,0 b b<br />
15 15265 Saalkreis 2.406 2.685 -10,4 a a 4.995 6.750 -26,0 48,2 39,8 3.311 5.020 -34,0 e d<br />
15 15355 Bördekreis 3.221 4.309 -25,2 a a 8.178 7.975 2,5 39,4 54,0 5.347 5.694 -6,1 a a<br />
15 15358 Jerichower Land 4.713 3.932 19,9 a a 10.188 10.009 1,8 46,3 39,3 6.821 7.229 -5,6 a a<br />
15 15362 Ohrekreis 3.621 3.946 -8,2 a a 8.021 7.872 1,9 45,1 50,1 5.413 5.746 -5,8 a a<br />
15 15369 Wernigerode 3.145 3.493 -10,0 b b 7.847 7.309 7,4 40,1 47,8 5.645 5.554 1,6 b b<br />
15 15370 Altmarkkr. Salzwedel 5.210 4.994 4,3 a a 9.313 9.178 1,5 55,9 54,4 6.345 6.667 -4,8 e e<br />
16 15153 Bernburg 3.280 4.096 -19,9 b b 7.688 7.778 -1,2 42,7 52,7 5.187 5.889 -11,9 b b<br />
16 15154 Bitterfeld 5.402 6.103 -11,5 a a 11.597 12.961 -10,5 46,6 47,1 7.750 9.335 -17,0 a a<br />
16 15159 Köthen 4.850 4.512 7,5 a a 8.550 8.823 -3,1 56,7 51,1 5.680 6.280 -9,6 a a<br />
16 15171 Wittenberg 6.354 7.359 -13,7 a a 12.582 12.591 -0,1 50,5 58,4 8.486 9.132 -7,1 a a<br />
16 15256 Burgenlandkreis 8.511 8.689 -2,0 a a 16.058 16.067 -0,1 53,0 54,1 10.790 11.625 -7,2 a a<br />
16 15261 Merseburg-Querfurt 7.155 8.312 -13,9 b b 15.515 16.733 -7,3 46,1 49,7 11.175 12.406 -9,9 b g<br />
16 15268 Weißenfels 4.869 5.203 -6,4 a a 8.909 8.668 2,8 54,7 60,0 6.045 6.282 -3,8 a a<br />
16 15357 Halberstadt 4.512 4.637 -2,7 a a 8.540 8.264 3,3 52,8 56,1 5.943 6.097 -2,5 a a<br />
16 15364 Quedlinburg 4.598 5.793 -20,6 a a 9.822 9.633 2,0 46,8 60,1 6.674 7.005 -4,7 a a<br />
16 15367 Schönebeck 3.428 4.673 -26,6 b c 9.930 9.332 6,4 34,5 50,1 6.807 6.941 -1,9 b h<br />
17 15260 Mansfelder Land 7.394 7.221 2,4 a a 12.656 12.107 4,5 58,4 59,6 8.240 8.555 -3,7 a a<br />
17 15266 Sangerhausen 4.302 4.690 -8,3 a a 7.741 7.498 3,2 55,6 62,6 5.113 5.363 -4,7 a a<br />
17 15352 Aschersl.-Staßfurt 7.071 5.953 18,8 a a 13.021 12.664 2,8 54,3 47,0 8.804 9.167 -4,0 a a<br />
17 15363 Stendal 9.265 9.849 -5,9 a a 16.961 16.612 2,1 54,6 59,3 11.283 12.062 -6,5 a a<br />
Gesamt Sachsen-Anhalt 137.735 145.002 -5,0 285.208 283.457 0,6 48,3 51,2 196.389 208.831 -6,0<br />
Thüringen<br />
5 16051 Erfurt, Stadt 11.037 12.318 -10,4 a a 24.456 24.026 1,8 45,1 51,3 17.827 18.431 -3,3 a a<br />
5 16052 Gera, Stadt 6.030 5.812 3,8 a a 12.282 11.748 4,5 49,1 49,5 8.928 8.983 -0,6 a a<br />
5 16054 Suhl, Stadt 1.841 1.881 -2,1 a a 3.651 3.657 -0,2 50,4 51,4 2.636 2.796 -5,7 a a<br />
5 16055 Weimar, Stadt 3.119 3.502 -10,9 a a 6.606 6.606 0,0 47,2 53,0 4.845 5.089 -4,8 a a<br />
7 16053 Jena, Stadt 3.608 3.694 -2,3 b b 8.269 7.185 15,1 43,6 51,4 6.357 5.495 15,7 b b<br />
7 16056 Eisenach, Stadt 1.831 1.986 -7,8 a a 3.890 3.926 -0,9 47,1 50,6 2.886 3.075 -6,1 a a<br />
9 16063 Wartburgkreis 4.465 4.603 -3,0 a a 8.297 8.161 1,7 53,8 56,4 5.767 6.105 -5,5 a a<br />
9 16072 Sonneberg 1.619 1.744 -7,2 a a 3.771 3.703 1,8 42,9 47,1 2.699 2.793 -3,4 a a<br />
15 16061 <strong>Eichsfeld</strong> 2.777 3.885 -28,5 b b 5.574 6.369 -12,5 49,8 61,0 3.917 4.704 -16,7 b b<br />
15 16064 Unstrut-Hainich-Kreis 5.386 5.363 0,4 a a 10.098 9.882 2,2 53,3 54,3 7.011 7.223 -2,9 a a<br />
15 16066 Schmalkal.-Meiningen 5.068 5.372 -5,7 a a 8.922 9.148 -2,5 56,8 58,7 6.254 6.874 -9,0 a a<br />
15 16067 Gotha 5.476 5.768 -5,1 a a 12.499 12.180 2,6 43,8 47,4 8.675 8.903 -2,6 a a<br />
15 16069 Hildburghausen 2.054 2.476 -17,0 a a 3.761 4.260 -11,7 54,6 58,1 2.612 3.162 -17,4 a a<br />
15 16071 Weimarer Land 3.657 4.306 -15,1 a a 7.788 8.043 -3,2 47,0 53,5 5.342 5.897 -9,4 a a<br />
15 16073 Saalfeld-Rudolstadt 5.485 6.009 -8,7 a a 10.306 9.995 3,1 53,2 60,1 7.275 7.510 -3,1 a a<br />
15 16074 Saale-Holzland-Kreis 3.253 3.178 2,4 a a 6.271 6.471 -3,1 51,9 49,1 4.398 4.810 -8,6 a a<br />
15 16075 Saale-Orla-Kreis 2.906 3.243 -10,4 a a 6.521 6.612 -1,4 44,6 49,0 4.564 4.865 -6,2 a a<br />
15 16076 Greiz 4.346 4.995 -13,0 a a 9.376 9.467 -1,0 46,4 52,8 6.495 6.962 -6,7 a a<br />
16 16062 Nordhausen 5.024 4.771 5,3 a a 9.611 9.790 -1,8 52,3 48,7 6.515 7.110 -8,4 a a<br />
16 16068 Sömmerda 4.125 4.093 0,8 a a 7.089 7.017 1,0 58,2 58,3 4.678 5.027 -6,9 a a<br />
16 16070 Ilm-Kreis 5.539 6.210 -10,8 a a 11.043 11.533 -4,2 50,2 53,8 7.665 8.604 -10,9 a a<br />
16 16077 Altenburger Land 6.319 5.940 6,4 a a 11.922 12.039 -1,0 53,0 49,3 8.037 8.619 -6,8 a a<br />
17 16065 Kyffhäuserkreis 5.665 5.581 1,5 a a 9.685 10.162 -4,7 58,5 54,9 6.448 7.250 -11,1 a a<br />
Gesamt Thüringen 100.630 106.730 -5,7 201.688 201.980 -0,1 49,9 52,8 141.831 150.287 -5,6<br />
Erstellt durch das Informationsbüro für Statistik am 8. Januar <strong>2006</strong><br />
Berichtsmonat Dezember <strong>2006</strong><br />
Erwerbsfähige<br />
Hilfebedürftige<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Quote Alo an eHb<br />
Bedarfsgemeinschaften<br />
Fußnoten<br />
Fußnoten<br />
06 05<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 7
Die sich ausbildenden Pendlerströme haben zu dieser vergleichsweise<br />
guten Situation auf dem Arbeitsmarkt neben der insgesamt positiven<br />
Entwicklung der regionalen Wirtschaft beigetragen.<br />
Oberste Priorität in der Arbeit des GSA hat die passgenaue Vermittlung<br />
geeigneter eHB auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />
Als eine von 69 Optionskommunen verfolgt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> aber<br />
auch die Strategie, möglichst vielen Personen, die auf dem ersten<br />
Arbeitsmarkt nicht eingegliedert werden können, ein Angebot einer geförderten<br />
Beschäftigung, einer Trainingsmaßnahme, einer Weiterbildung<br />
oder der Teilnahme an einem Vermittlungscoaching zu unterbreiten.<br />
Ausgangspunkt dieser Bemühungen ist ein durch den für den eHB als<br />
persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fallmanager<br />
durchgeführtes Profiling.<br />
Abhängig vom eruierten Potenzial des eHB wird anschließend im<br />
Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II festgelegt,<br />
welche Vermittlungsstrategie im individuellen Einzelfall umgesetzt wird.<br />
Dies kann die intensive Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt sein<br />
oder die Schaffung von alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten bzw.<br />
die Verbesserung der beruflichen Mobilität durch TM oder WB. Auf den<br />
Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung kann nur dann verzichtet<br />
werden , wenn die oder der eHB auf Dauer nicht verfügbar und deshalb<br />
nicht aktivierbar ist. (z.B. wegen Erziehungszeit)<br />
Langfristig steht bei Personen ohne Arbeitsmarktbezug der Erhalt der<br />
Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund. Hier werden die Möglichkeiten<br />
der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II umfassend<br />
genutzt und Stellen in ausreichendem Maße zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
BSI – Maßnahmen spielten eine untergeordnete Rolle und wurden<br />
lediglich für 15 Personen gefördert.<br />
Auf die Einrichtung von ABM wurde wegen der Möglichkeiten des § 16<br />
Abs.3 SGB II gänzlich verzichtet.<br />
Neben diesen Aufgaben betreibt das Fallmanagement intensive<br />
Unterstützung im Bereich von Existenzgründungen durch die<br />
Gewährung von Einstiegsgeld an eHB und ihre Förderung im Rahmen<br />
des Existenzgründerpasses.<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> wurde an 38 eHB Einstiegsgeld im Zusammenhang mit<br />
einer Existenzgründung bewilligt. Daneben konnte auch eine Förderung<br />
der GfAW bei Existenzgründungen von eHB in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Wichtigstes Ziel neben der Vermittlung von eHB in den ersten Arbeitsmarkt<br />
genießen Maßnahmen für die Zielgruppen der Jugendlichen U 25.<br />
Hier konnten durch die Einrichtung von Berufsausbildungsstellen in<br />
außerbetrieblichen Einrichtungen, die Förderung mit der Hilfe<br />
„Ausbildung statt Arbeitslosengeld II“ als innovative sonstige weitere<br />
Leistung nach § 16 Abs. 2 S1 und die intensive Vermittlung durch<br />
begleitendes Coaching ein deutlicher Rückgang der Zahl arbeitsloser<br />
Jugendlicher erreicht werden. (Anlage ASA)<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 8
Daneben werden als Zielgruppenmaßnahmen die Angebote der<br />
Entwicklungspartnerschaft Equal für Personen mit Migrationshintergrund<br />
und Frauen aus ländlichen Gebieten genutzt.<br />
Arbeitgeberservice (AGS)<br />
Trotz bestehender Vorbehalte gegen eHB bzw. Langzeitarbeitslose sind<br />
häufig auch gerade diese Personen besonders gut vermittelbar.<br />
Erwähnt sei hier nur die Gruppe der Absolventen eines Studiums, die<br />
wegen fehlender Voraussetzungen für einen Alg I – Bezug häufig im<br />
GSA zu betreuen sind.<br />
Für diesen Personenkreis aber auch für andere, trotz der Langzeitarbeitslosigkeit<br />
gut vermittelbare eHB, hat die Integration in den ersten<br />
Arbeitsmarkt absoluten Vorrang vor der Anwendung arbeitsmarktlicher<br />
Instrumente. In der Vergangenheit wurden diese Vermittlungsbemühungen<br />
durch alle Fallmanager für den Ihnen jeweils zugeordneten<br />
Personenkreis unternommen.<br />
Wurden 2005 insgesamt schon 511 eHB in den ersten Arbeitsmarkt<br />
vermit-telt waren dies im Jahre <strong>2006</strong> insgesamt 813 Personen und<br />
damit eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr.<br />
Von dieser Organisation der Vermittlungsarbeit wurde mit Beginn des<br />
Jahres <strong>2006</strong> abgewichen und im Grundsicherungsamt des LK <strong>Eichsfeld</strong><br />
ein Arbeitgeberservice (AGS) eingerichtet, der diese Arbeiten koordiniert.<br />
(siehe Struktur des Grundsicherungsamtes und Arbeitsanweisung AGS)<br />
Im AGS werden sowohl die Stellenangebote entgegengenommen, als<br />
auch die Vermittlungsvorschläge ausgelöst und die Erfolgskontrolle<br />
organisiert.<br />
Derzeit sind in diesem Bereich 4 Mitarbeiter tätig.<br />
Neben der Vermittlungstätigkeit werden durch diese Mitarbeiter Arbeitgeber<br />
hinsichtlich möglicher Förderhilfen beraten und die entsprechenden<br />
Antragsunterlagen bei Bedarf ausgehändigt oder<br />
versandt.<br />
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II<br />
Trotz der positiven wirtschaftlichen Gesamtentwicklung im Jahre <strong>2006</strong><br />
und einer steigenden Zahl von Arbeitsvermittlungen in den ersten<br />
Arbeitsmarkt gegenüber dem Jahre 2005 ist weiterhin ein umfassendes<br />
Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten in Arbeitsgelegenheiten<br />
erforderlich um denen, die eine Beschäftigung suchen, aber keine<br />
Arbeit finden können, eine Alternative zur Arbeits- und<br />
Beschäftigungslosigkeit zu bieten. Ziel ist dabei der Erhalt der<br />
beruflichen Qualifikationen gekoppelt mit einer sinnvollen Tätigkeit für<br />
das Gemeinwohl.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 9
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)<br />
Die weitaus überwiegende Mehrzahl der Arbeitsgelegenheiten (AG)<br />
werden dabei nach der Variante der Mehraufwandsentschädigung<br />
abgewickelt.<br />
Die Basis für die Einrichtung derartiger Maßnahmen ist ein mit der IHK<br />
und der HWK abgestimmter Katalog förderungsfähiger Maßnahmen.<br />
Diese Abstimmung macht es möglich, die Bewilligung einzig nach den<br />
in der Rahmenrichtlinie des LK <strong>Eichsfeld</strong> für die Einrichtung von<br />
Arbeitsgelegenheiten getroffenen Festlegungen vorzunehmen ohne<br />
jeden Einzelfall in einem Beirat oder mit den o.g. Gremien besprechen<br />
zu müssen.<br />
(siehe Anlage 3. Änderung der Rahmenrichtlinie zur Durchführung von<br />
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) SGB II)<br />
Auf die Einrichtung eines Beirates wurde deshalb auch verzichtet.<br />
Als Nachteil wird dies von keiner, der an der Umsetzung der AG nach §<br />
16 (2) SGB II beteiligten Gruppen, empfunden.<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> kam es zu keiner nennenswerten Zahl von Beschwerden<br />
im Zusammenhang mit der Verletzung inhaltlicher Vorgaben für die AG.<br />
Wo dies der Fall war, wurde die Maßnahme abgebrochen und der<br />
Bewilligungsbescheid widerrufen.<br />
Vorausgegangen waren diesem Schritt Kontrollen der zuständigen<br />
Fallmanager vor Ort.<br />
Der Umfang der Förderung in AG ist mit der Gewährung einer MAE in<br />
Höhe von 1.- €/Std,, der Gewährung von Fahrkosten bei einer<br />
auswärtigen Maßnahmeteilnahme und einer pauschalen Betreuungskostenerstattung<br />
in Höhe von 40.- €/Monat an den Träger festgelegt.<br />
Abweichende Festlegungen bedürfen der Zustimmung des Amtsleiters<br />
und sind in Zielgruppenmaßnahmen, z.B. für Schwerbehinderte,<br />
Gleichgestellte und Rehabilitanden möglich.<br />
Auch für besonders verantwortungsvolle Aufgaben innerhalb einer AG<br />
mit MAE ist eine Erhöhung der MAE vorgesehen. Der<br />
Maßnahmezeitraum und die individuelle Zuweisungsdauer sind<br />
grundsätzlich auf 6 Monate beschränkt.<br />
Für festgelegte Personengruppen kann eine mehrfache Zuweisung<br />
durch den Fallmanager erfolgen.<br />
Insgesamt waren <strong>2006</strong> 2438 Eintritte in AG nach MAE zu verzeichnen.<br />
Damit konnte die Bereitstellung zusätzlicher Beschäftigungsangebote<br />
wie bereits 2005 realisiert auf hohem Niveau stabilisiert werden. Dies<br />
bedeutet aber auch, dass im Jahr <strong>2006</strong> durch diese Maßnahmen keine<br />
Effekte hinsichtlich der Senkung der Zahl arbeitsloser eHB erzielt<br />
werden konnten.<br />
Im Umkehrschluss führt dies zu der Feststellung, dass die im Jahre<br />
<strong>2006</strong> erreichten Ergebnisse beim Abbau der Arbeitslosigkeit nicht durch<br />
die Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten sondern im wesentlichen<br />
durch die Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt entstanden<br />
sind.<br />
Arbeitsgelegenheiten in der Arbeitsentgeltvariante (AEV)<br />
Die AEV ist im Vergleich zur Gewährung einer MAE deutlich<br />
kostenintensiver. (siehe Anlage Vorläufige Richtlinie zur Durchführung<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 10
von Arbeitsgelegenheiten nach der Entgeltvariante nach § 16, Abs. 3,<br />
Satz 1 SGB II).<br />
Aus diesem Grund wurde im Jahre <strong>2006</strong> diese Form in einer geringen<br />
Fallzahl umgesetzt zumal hierdurch auch langfristig Mittel aus<br />
Folgejahren gebunden werden.<br />
Erst mit der Aufhebung der Haushaltssperre des Bundes im Jahr <strong>2006</strong><br />
wurde verstärkt auch diese Möglichkeit genutzt.<br />
Insgesamt wurden im Jahre <strong>2006</strong> 50 AG nach AEV eingerichtet und<br />
gefördert.<br />
Zielgruppen<br />
Entsprechend den Vorgaben im § 5 SGB II ist die wichtigste Zielgruppe<br />
die der Jugendlichen U25.<br />
Für diesen Personenkreis wurden Stellenvermittlung auf dem ersten<br />
Arbeitsmarkt, Ausbildungsplatzvermittlung oder ein Angebot einer<br />
Arbeitsgelegenheit vorgehalten. Nicht von allen eHB U25 wurden die<br />
entsprechenden Angebote genutzt, weshalb in Einzelfällen auch<br />
Sanktionierungen erforderlich wurden und erfolgten.<br />
Weitere Zielgruppen waren:<br />
- Schwerbehinderte, Gleichgestellte und Rehabilitanden<br />
- Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre und<br />
- Frauen aus ländlichen Bereichen sowie<br />
- Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen.<br />
Für diese Personengruppen wurden Maßnahmen eingerichtet, die im<br />
weiteren beschrieben werden.<br />
Zusammenarbeit mit Dritten<br />
Die Zusammenarbeit mit Dritten erstreckt sich im wesentlichen auf die<br />
Bereiche des § 16 Abs.2 SGB II, die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten<br />
nach § 16 Abs. 3 SGB II sowie von Maßnahmen der<br />
Eignungsfeststellung und Verbesserung der Eingliederungschancen sowie<br />
der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit §§ 48 und<br />
77 ff SGB III.<br />
Wie bereits ausgeführt wurde für die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten<br />
eine Rahmenrichtlinie durch den Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Eichsfeld</strong> beschlossen, nach der die Arbeitsgelegenheiten zu beantragen,<br />
inhaltlich zu prüfen , zu bewilligen und abzurechnen sind.<br />
Für die Umsetzung der Aufgaben des § 16 Abs. 2 SGB II, insbesondere<br />
der Schuldner- und Suchtberatung sind durch den <strong>Landkreis</strong> mit<br />
vorhandenen Trägern Vereinbarungen getroffen worden, die die<br />
Einbeziehung der eHB in die Arbeit der Einrichtungen ermöglichen und<br />
finanziell absichern. Dabei wird lediglich die erste Vorsprache im Rahmen<br />
der zu schließenden Eingliederungsvereinbarung verbindlich festgelegt.<br />
Eine erfolgreiche Beratungstätigkeit setzt in der Folge die Freiwilligkeit<br />
der Teilnahme voraus, weshalb ein Nichterscheinen zu einem<br />
Folgegespräch regelmäßig sanktionslos bleibt.<br />
Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Verbesserung der Vermittlungsaussichten<br />
sowie der beruflichen Weiterbildung wurden in<br />
Einzelfällen entsprechend den Regelungen des § 16 (1) SGB II i.V. mit<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 11
den §§ 48 und 77 ff SGB III gefördert, wenn die entsprechenden<br />
Voraussetzungen vorlagen.<br />
Die Einrichtung von Gruppenmaßnahmen für das GSA erfolgte nicht. Dies<br />
betraf neben Weiterbildungen auch Gruppenmaßnahmen der<br />
Eignungsfeststellung und Verbesserung der Vermittlungsaussichten nach<br />
§§ 48 ff SGB III.<br />
Bei allen Aktivitäten unter Einbeziehung Dritter wurde § 17 SGB II<br />
berücksichtigt und keine neuen Einrichtungen zur Erbringung von<br />
Leistungen zur Wiedereingliederung geschaffen.<br />
5.3. Eingliederungsmaßnahmen<br />
Die Eingliederungsmaßnahmen, welche durch das GSA genutzt werden<br />
bzw. in denen einzelne eHB gefördert werden, sind in der Regel durch<br />
Träger eingerichtet worden und durch Dritte (Gesellschaft für Arbeit und<br />
Wirtschafsförderung des Landes Thüringen (GfAW)) bzw. den<br />
Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert worden bzw. wurden dem GSA<br />
zur Durchführung angeboten und werden im Rahmen geschlossener<br />
Vereinbarungen nach § 17 Abs.2 SGB II unterstützt.<br />
Projekte für Zielgruppen<br />
Die in die besondere Unterstützung einbezogenen Zielgruppen wurden<br />
bereits unter 5.2. dargestellt. Im einzelnen wurden für diese folgende<br />
Maßnahmen umgesetzt.<br />
Perspektiva <strong>Eichsfeld</strong><br />
Die Maßnahme soll Jugendlichen U25 und jungen Erwachsenen mit<br />
multiplen Vermittlungshemmnissen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt<br />
keinerlei Chancen einer beruflichen Eingliederung haben und bei denen in<br />
der Regel auch eine berufliche Weiterbildung diese Situation nicht<br />
verbessert, helfen, in Unternehmen integriert zu werden und zunächst<br />
Tätigkeiten auf Helferniveau verrichten zu können.<br />
Hierzu ist ein dreigliedriger Aufbau der Maßnahme vorgesehen. In einem<br />
ersten Teil wird versucht, die mit multiplen Problemlagen behafteten eHB<br />
an einen regelmäßigen Tagesablauf heranzuführen und bei ihnen Grundtugenden<br />
wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Verlässlichkeit u.a. zu entwickeln.<br />
Es schließt sich ein zweiter Teil an, in dem ein Praktikum in Betrieben des<br />
Territoriums organisiert wird. Dieses Praktikum ist der Einstieg in eine<br />
vom GSA nach der Förderhilfe BSA geförderte Beschäftigung als dritter<br />
Teil der Maßnahme. (siehe Anlage BSA)<br />
Das Projekt wird durch die GfAW gefördert. Eine Kofinanzierung erfolgt<br />
durch das GSA in der ersten und zweiten Phase durch die Weitergewährung<br />
von Alg II und KdU sowie in der dritten Phase durch eine<br />
Förderung der Einstellung, welche dem Arbeitgeber gewährt wird. Diese<br />
Förderung wird dem Arbeitgeber durch den für den jeweiligen eHB<br />
zuständigen Fallmanager angeboten und in Form der Förderhilfe BSA<br />
umgesetzt.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 12
Intensivcoaching<br />
Bereits im Jahre <strong>2006</strong> wurde durch einen Fallmanager ein Intensivcoaching<br />
durchgeführt, welches zunächst Experimentiercharakter trug.<br />
Hierzu wurden zunächst 20 eHB in einer Maßnahme intensiv bei Ihren<br />
Bewerbungsbemühungen unterstützt. Hierzu zählten das tägliche<br />
Studium eingehender Stellenangebote ebenso wie die gezielte Suche in<br />
Online- Stellenbörsen und die Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen.<br />
Durch den zuständigen Fallmanager, der einmal pro Woche in der Maßnahme<br />
ganztags präsent war, wurden die in diesem Zusammenhang<br />
möglichen Leistungen (UBV und Mobi) gewährt sowie im Rahmen einer<br />
individuellen Unterstützung bei den Bemühungen um die berufliche<br />
Integration nach § 16 Abs.1 Satz 1 die dem eHB durch Nutzung vorhandener<br />
Ressourcen eines Trägers entstehenden Kosten erstattet.<br />
Die durchgeführte Maßnahme, an der letztlich 24 eHB teilnahmen, hatte<br />
zum Ende in 16 Fällen zu einer beruflichen Integration geführt. Die<br />
Maßnahme wurde deshalb in diesem Jahr grundsätzlich für alle Vermittlungsbereiche<br />
im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel freigegeben<br />
Vermittlungscoaching für Schwerbehinderte, Gleichgestellte und Rehabilitanden<br />
Ausgehend von der Tätigkeit des Integrationsfachdienstes bei einem<br />
Träger der Region wurde von diesem und einem weiteren Träger die<br />
Durchführung eines auf die spezifischen Belange der o.g. Zielgruppe<br />
ausgerichtete Maßnahme angeboten und nach § 17 Abs. 2 SGB II<br />
vereinbart. Neben der Koordination der Bewerbungsaktivitäten standen<br />
im Mittelpunkt der Betreuungsarbeit des Trägers auch die Hilfestellung<br />
bei sozialen Problemen sowie die Organisation praktischer Lebenshilfe im<br />
Alltag. Trotz der besonders schwierigen Situation bei der beruflichen<br />
Integration der Zielgruppe konnte abschließend eine Integrationsquote<br />
von 13.5 % festgestellt werden.<br />
Den Vermittlungsbereichen wurde deshalb freigestellt, die Maßnahme<br />
auch in 2007 im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu unterstützen.<br />
Eigene Förderinstrumente<br />
Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II können sonstige weitere Leistungen zur<br />
beruflichen Integration gewährt werden, wenn die im § 16 Abs. 1 SGB II<br />
genannten Instrumente keinen Erfolg gebracht haben bzw. im<br />
individuellen Einzelfall über diese Regelungen hinausgehende und andere<br />
Förderhilfen zweckmäßiger erscheinen. Aus diesem Grund wurden durch<br />
das GSA eigene Förderhilfen entwickelt, die in der Folge erläutert<br />
werden.<br />
Beschäftigung statt Arbeitslosengeld (BSA)<br />
Die Förderung der beruflichen Integration durch die Gewährung von<br />
Förderhilfen an Arbeitgeber ist im § 16 Abs. 1 i.V. mit §§ 217 ff SGB III<br />
geregelt. Häufig scheitert die berufliche Integration nicht an einer<br />
notwendigen Einarbeitung sondern vielmehr, weil in der Person derart<br />
viele und unterschiedliche Vermittlungshemmnisse wirksam werden, die<br />
allein mit einer Einarbeitung nicht ausgeglichen werden können (fehlende<br />
berufliche Kenntnisse plus Suchtgefährdung plus Probleme im<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 13
Wohnumfeld plus Schuldenproblematiken plus unsauberes Auftreten des<br />
eHB plus...)<br />
Für diese Fälle kann der zuständige Fallmanager die Förderhilfe BSA<br />
anbieten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht<br />
nicht. Zwingende Voraussetzung ist , dass die Initiative zur Einstellung<br />
vom Fallmanager ausgeht und dieser vorab geprüft hat, dass keine<br />
anderen nach § 16 Abs.1 SGB II vorrangigen Förderhilfen möglich und<br />
zielführend sind.<br />
Die Umsetzung der Förderhilfe ist in einer internen Arbeitsanweisung<br />
geregelt. (siehe Anlage BSA)<br />
Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (ASA)<br />
Mit der Förderhilfe hat der zuständige Fallmanager die Möglichkeit, die<br />
besonderen Aktivitäten eines eHB U 25 bei der eigenständigen Suche<br />
eines Ausbildungsplatzes zu fördern.<br />
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass<br />
- der Jugendliche bisher durch die Berufsberatung der Agentur nicht<br />
vermittelt werden konnte,<br />
- der Ausbildungsplatz bisher bei der Agentur für Arbeit nicht gemeldet<br />
war und für den Jugendlichen auf dessen Initiative eingerichtet<br />
wird,<br />
- der Jugendliche den Ausbildungsplatz selbst eruiert hat und hierbei<br />
selbst aktiv wurde.<br />
Die Umsetzung der Förderung ist in einer internen Arbeitsanweisung<br />
geregelt. Neben den oben genannten individuellen Integrationsmaßnahmen<br />
wurden eine Vielzahl einzelner, auf die Behebung<br />
punktueller Vermittlungshemmnisse bezogener Einzelfallförderungen<br />
umgesetzt. (siehe Anlage ASA)<br />
5.4 Statistik und Bewertung der erreichten Ergebnisse<br />
In der oben dargestellten Tabelle sind statistische Ergebnisse bezogen<br />
auf den Zeitraum Dezember 2005 bis Dezember <strong>2006</strong> zusammengefasst<br />
dargestellt.<br />
ALG II-Bezieher im Dezember <strong>2006</strong>: 5.574<br />
Das Fallmanagement im GSA des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong> kann zum<br />
Jahresende <strong>2006</strong> auf nachfolgende Vermittlungsergebnisse<br />
verweisen:<br />
6.296 Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen<br />
813 Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorgenommen<br />
2.438 Eintritte in zusätzliche und gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten wurden bei<br />
140 Trägern realisiert, diesbezüglich wurden 313 Bescheide erteilt und im<br />
Monatsdurchschnitt bis zu 1.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige in diese<br />
Arbeitsgelegenheiten vermittelt<br />
51 Arbeitsgelegenheiten nach der Entgeltvariante<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 14
von 249 erteilten Vermittlungsgutscheinen wurden 61 nach Aufnahme einer<br />
versicherungspflichtigen Tätigkeit der eHb an private Arbeitsvermittler<br />
ausgezahlt (24,5%)<br />
wurden außerbetriebliche Ausbildungen benachteiligter Jugendlicher<br />
für 30 eHb gefördert<br />
für 385 wurden Trainingsmaßnahmen bewilligt<br />
eHb<br />
für 240 wurden Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber gezahlt<br />
eHb<br />
für 38 eHb wurden Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit<br />
bewilligt<br />
für 18 eHb wurde - BSA - eine individuelle Förderung zur Berufsausbildung<br />
bewilligt<br />
für 13 eHb wurden - ASA bewilligt - Saisonale Arbeitskräfte und Alleinerziehende<br />
bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit besonders<br />
gefördert<br />
für 690 eHb wurden UBV-Bewilligungen erteilt.<br />
In 10 Maßnahmen erhielten 189 benachteiligte eHb (Jugendliche,<br />
Schwerbehinderte oder Frauen) in Arbeitsgelegenheiten mit<br />
Bildungsanteil besondere Förderung.<br />
113 eHb wurden durch spezielle Coachingmaßnahmen gesondert<br />
gefördert<br />
Daraus geht hervor, dass insbesondere in den Bereichen<br />
- Entwicklung der Arbeitslosigkeit U25 (Rückgang auf 49.9 % des<br />
Vorjahres),<br />
- Entwicklung der Arbeitslosigkeit aller eHB (Rückgang auf 71.5 %<br />
des Vorjahres),<br />
- Steigerung der Zahl von Vermittlungen auf dem ersten Arbeitsmarkt<br />
(Steigerung auf 159.1 % zum Vorjahr),<br />
- Zahl der Bedarfsgemeinschaften im <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> (Rückgang<br />
auf 83.7 % des Vorjahres) ,<br />
- Zahl der eHB im <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> ( Rückgang auf 87.5 % des<br />
Vorjahres) und<br />
- Schaffung einer konstant hohen Zahl von Arbeitsgelegenheiten für<br />
eHB<br />
gute Ergebnisse erzielt werden konnten. Hierzu haben im<br />
wesentlichen folgende Faktoren beigetragen:<br />
- Professionalisierung der Arbeit der Fallmanager,<br />
- Erreichung eines Fallschlüssels von ca. 1 : 180 eHB je Fallmanager<br />
- Einrichtung eines Arbeitgeberservice,<br />
- Schaffung effizienter Strukturen zur Aufgabenerledigung und<br />
- Organisation einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen<br />
Akteuren des regionalen Arbeitsmarktes<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 15