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Eingliederungsbericht Landkreis Eichsfeld (2006)

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5. <strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong><br />

5.1. Darstellung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong><br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong>, im Nordwesten des Freistaates Thüringen an der<br />

Landesgrenze zu Hessen und Niedersachsen, waren zum 31.12.2005 109.999<br />

Einwohner gemeldet.<br />

Der heutige <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> wird von seinen Bürgerinnen und Bürgern in einem<br />

sehr starken Maße als Identifikationsgröße einer breit getragenen historisch<br />

kulturlandschaftlichen Verankerung wahrgenommen. Damit verbunden ist eine<br />

ebenso ausgeprägt angelegte Erwartung hinsichtlich der Verantwortungswahrnahme<br />

der Region für das einzelne Gemeinschaftsmitglied, ohne dass diese<br />

die sehr heterogenen Zuständigkeiten im modernen bürgerlichen Gemeinwesen<br />

übersehen würden. Worum es hier geht ist immer wieder eine fürsorgliche<br />

Perspektive der Region auf die Einzelinteressen, aus der heraus Begleitung in sehr<br />

vielen Teilgebieten des täglichen Lebens erwächst. Dieses gilt ebenso für die<br />

Belange der Einbindung der Einzelgemeinde in den <strong>Landkreis</strong>, wie die<br />

übergreifenden gemeinsamen Prägungen in der Erziehung oder im kulturellen<br />

Brauchtum bis hin zur ausgleichenden Befassung des <strong>Landkreis</strong>es mit den<br />

unterschiedlichsten Interessengruppen in Wirtschaft und Gesellschaft.<br />

Abstimmungen mit den verschiedenen Branchenverbänden auf dem heimischen<br />

Arbeitsmarkt gehören deshalb ebenso zum normalen Arbeitsgeschehen im<br />

Landratsamt wie die einzelfallbezogene Beratung von hilfesuchenden Menschen in<br />

einem sehr breiten Spektrum.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> hat über die letzten Jahre viele Erfahrungen im Umgang mit seinem<br />

kommunal finanzierten Projekt „Arbeit statt Sozialhilfe“ sammeln können und kann<br />

auf eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kommunen, der<br />

Wirtschaft, den sozialengagierten Trägern und Kirchen bauen.<br />

Vor diesem Hintergrund erschien es sehr nahe liegend, dass sich der <strong>Landkreis</strong> für<br />

die alleinige Zuständigkeit bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur<br />

Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bereich des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong> entschied.<br />

Das Bekenntnis im Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong> am 14.07.2004 zur eigenen<br />

Aufgabenträgerschaft für die Umsetzung des GSB II ist Beleg für den breiten<br />

Konsens in allen Teilen der eichsfeldischen Gesellschaft.<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 1


Einige Fakten zum <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong><br />

40.196<br />

sv-pflichtig<br />

Beschäftigte<br />

insgesamt<br />

940 km²<br />

Fläche<br />

109.999 Einwohner<br />

117 Einwohner je km²<br />

1.195 €<br />

Schulden je Ew<br />

197,50 ha<br />

verfügbare<br />

GE/GI-Flächen<br />

15.559 Auspendler,<br />

5.122 Einpendler<br />

90 Gemeinden,<br />

dav. 3 Städte<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 2


Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> hat zur Wahrnehmung der neuen Arbeitsaufgaben den<br />

Anforderungen einer „besonderen Einrichtung“ nach § 6a Abs. 2 und 6 SGB II<br />

entsprochen und die SGB II-Aufgaben insgesamt in einer sachlich und<br />

rechnerisch abgrenzbaren neuen Einheit des Landratsamtes – dem<br />

Grundsicherungsamt – übertragen. Das Grundsicherungsamt ist als Amt 52 in<br />

die Ämterstruktur des Landratsamtes <strong>Eichsfeld</strong> eingebunden und in die<br />

Sachgebiete Grundsatzfragen, Fallmanagement und Leistungsgewährung<br />

untergliedert.<br />

Die Struktur des Landratsamtes <strong>Eichsfeld</strong><br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 3


Sekretariat/SB: Frau Pape<br />

Tel. 03606/650 5201<br />

Fax 03606/650 9070<br />

Amtsleiter: Herr Ehrenberg<br />

Tel. 03606/650 5200<br />

52.2 Fallmanagement 52.3 Leistungsgewährung<br />

SGL u. stell. AL: Herr Kurz Tel. 03606/650 5220 SGL: Frau Glosse Tel. 03606/650 5420<br />

Stellv. SGL: Frau Levin Tel. 036074/650 5480<br />

Sekretariat: Frau Thüne (HIG), Frau Dietich (WBS)<br />

I<br />

Die Struktur des Grundsicherungsamtes<br />

Stand: 01. November <strong>2006</strong><br />

Grundsicherungsamt<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong><br />

Landratsamt, Amt 52<br />

Grundsatzfragen<br />

52.1<br />

SGL: AL<br />

Frau Lauerwald Tel. 036074/650 5280<br />

Stellv. SGL: Frau Hupkau<br />

Tel. 03606/650 5210 Stellv. SGL:<br />

Leistungsgewährung WBS<br />

Leistungsgewährung HIG<br />

Fallmanagement HIG Fallmanagement WBS<br />

Arbeitgeberservice<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 4<br />

HSB HSB<br />

HSB HSB HSB HSB<br />

VFM VFM VFM VFM VFM VFM<br />

Produktentwicklung<br />

EDV-Betreuung<br />

Statistik /WF<br />

Widersprüche<br />

Rechtsfragen<br />

ASD<br />

Unterhaltsansprüche<br />

Finanzen<br />

Frau<br />

Levin<br />

Frau<br />

Fiedler<br />

Frau<br />

Steins<br />

Frau<br />

Rühling<br />

Frau<br />

John<br />

Herr<br />

Schliesing<br />

Frau<br />

Lauerwald<br />

Frau<br />

Kaufung<br />

Frau<br />

Pudenz<br />

Frau<br />

Apel, A.<br />

Herr<br />

Spies<br />

Frau<br />

Wolfram<br />

VMB V VMB VI<br />

VMB I VMB II VMB III VMB IV VMB V VMB VI VMB I VMB II VMB III VMB IV<br />

Frau Hupkau<br />

Herr Richter<br />

Frau<br />

Germeshausen<br />

LFD-WBS: A - L<br />

LFD-WBS: M - Z<br />

VG <strong>Eichsfeld</strong>/Südharz,<br />

VG <strong>Eichsfeld</strong>er Kessel<br />

VG <strong>Eichsfeld</strong>-Wipperaue<br />

VG Lindenberg/<strong>Eichsfeld</strong><br />

IV<br />

V<br />

VI<br />

VMB<br />

VMB<br />

VMB<br />

HIG: A - S; ohne R, T, U<br />

HIG: R, Sch, T - Z<br />

VG Dingelstädt<br />

VG Westerwald/OE<br />

VG Hanstein/Rusteberg<br />

VG Leinetal<br />

VG Uder<br />

VG Ershausen/Geismar<br />

II<br />

VMB<br />

VMB<br />

Gemeinnützige<br />

zusätzliche Arbeit<br />

Qualifizierung 1. Arbeitsmarkt Soziale Integration<br />

Städte und Gemeinden<br />

III<br />

VMB<br />

Vereine<br />

Soziale Einrichtungen<br />

Vertrag Vertrag<br />

Bildungsträger Unternehmen Freie soziale Träger<br />

Wohlfahrtsverbände<br />

Fallmanager<br />

Schulen, ......................<br />

Psychosoziale Betreuung<br />

häusliche Pflege<br />

Schuldnerberatung<br />

Suchtberatung<br />

Einstellungsförderung<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

Ausbildungsbeihilfen<br />

Vermittlung<br />

Ausbildungshilfen<br />

spezielle Qualifizierungen<br />

Weiterbildungen<br />

Wirkungsforschung<br />

Allgemeiner Sozialer Dienst<br />

SB Sachbearbeiter<br />

WF<br />

ASD<br />

SGL Sachgebietsleiter FM<br />

SG Sachgebiet<br />

VMB Vermittlungsbereich<br />

HSB Hauptsachbearbeiter<br />

VFM Verantwortlicher Fallmanager<br />

Kirchen


Die Arbeit des Grundsicherungsamtes ist durch folgende Zielstellungen<br />

gekennzeichnet:<br />

• die Finanzflüsse nachvollziehbar und getrennt im Kommunalhaushalt<br />

auszuweisen<br />

• termin- und anspruchsgerechte Auszahlung des Alg II an den erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen (eHB) vorzunehmen<br />

• Nutzung der Möglichkeit zur Gewährung einmaliger Beihilfen zur Abfederung<br />

sozialer Härten auf der Grundlage der Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong><br />

zur Gewährung von einmaligen Beihilfen gem. § 23 (3) SGB II und § 31<br />

SGB XII<br />

• Gewährung angemessener Kosten der Unterkunft auf der Grundlage der<br />

Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong> zur Gewährung von Leistungen für<br />

Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der<br />

Grundsicherung für Arbeitssuchende – Unterkunftsrichtlinie<br />

• Vorrangige Vermittlung von eHB auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

• Nutzung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung als<br />

Instrument des Förderns und Forderns, zur maximalen Aktivierung der eHB<br />

• Umfassende Nutzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III,<br />

wie<br />

- Unterstützung durch Beratung und Vermittlung (UBV)<br />

- Mobilitätshilfen (Mobi)<br />

- Trainingsmaßnahmen<br />

- Weiterbildung und Umschulung<br />

- Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI)<br />

- Eigene Förderinstrumente:<br />

- ASA – Ausbildung statt Arbeitslosengeld<br />

- BSA - Beschäftigung statt Arbeitslosengeld<br />

- Einstiegsgeld<br />

• Projekte zur Förderung und Integration Jugendlicher und Schwerbehinderter<br />

umzusetzen<br />

• Umfassende Unterstützung Jugendlicher, welche im Rahmen der Ausbildungsplatzvermittlung<br />

in keinen betrieblichen Ausbildungsplatz vermittelt<br />

werden konnten, durch Förderung von Berufsausbildungsplätzen in außerbetrieblichen<br />

Einrichtungen.<br />

Die Betreuung der erwerbsfähigen Hilfeempfänger (eHb) erfolgt regionalisiert in<br />

2 Liegenschaften - in Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 und in Worbis,<br />

Friedensplatz 1 – mit je 3 Vermittlungsbereichen, deren Zuschnitt im SG<br />

Leistungsgewährung dem im SG Fallmanagement entspricht. Jedem erwerbsfähigen<br />

Hilfeempfänger werden je ein/e Ansprechpartner/in im Fallmanagement<br />

und in der Leistungsgewährung zugeordnet, die untereinander eng kommunizieren<br />

und zielgerichtet den Hilfeempfänger umfassend fördern und fordern<br />

können.<br />

Sachgebiet „Grundsatzfragen“ (SG 52.1)<br />

Im SG Grundsatzfragen werden Arbeitsabläufe, Strukturen und Arbeitsanweisungen<br />

im Amt 52 organisiert.<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 5


Ebenso werden eigene Produkte entwickelt, Wirtschaftskontakte erarbeitet und<br />

gepflegt, Netzwerkarbeit im Rahmen der SGB II und SGB III Umsetzung<br />

ausgeübt und Kontakte zu regionalen und überregionalen Akteuren gepflegt.<br />

Intern sind in diesen SG die Bereiche Finanzen, EDV/Statistik, Controling,<br />

Berichterstattung, Widerspruchsbearbeitung, Unterhaltsprüfung, Sozialer Dienst,<br />

und die Bearbeitung von Arbeitsgelegenheiten, Bildungsangeboten und Maßnahmeprojekten<br />

zugeordnet<br />

Dem Arbeitgeberservice als Bindeglied zwischen Fallmanagement und Grundsatzfragen<br />

kommt eine besondere Stellung zu.<br />

Sachgebiet „Fallmanagement“ (SG 52.2)<br />

Das Fallmanagement beinhaltet Erstberatungen, Profiling, diagnoseaktivierende<br />

Anamnese von Kunden, Hilfeplanung und –steuerung, Abschlüsse von<br />

Eingliederungsvereinbarungen sowie die enge Zusammenarbeit mit dem Bereich<br />

Arbeitgeberservice (Matching). Aufgabe des Fallmanagements ist (multiple)<br />

Vermittlungshemmnisse von Leistungsbeziehern wie beispielsweise Verschuldung,<br />

Suchterkrankungen oder familiäre Probleme durch Kooperationen mit<br />

kommunalen Akteuren zu beseitigen und eine Wiedereingliederung in den<br />

Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />

Als Bindeglied zwischen dem SG Grundsatzfragen und Fallmanagement ist der<br />

Arbeitgeberservice zu nennen. Zu dessen Aufgaben gehören Arbeitgeberkontakte<br />

und professionelle Unternehmensansprache, die Stellenakquise<br />

und das Erfassen der akquirierten Stellen (Stellenangebote), der Matchingprozess,<br />

die Stellenbesetzung und dazugehörige Dokumentation, die Nachbetreuung<br />

der Unternehmen im Anschluss an eine erfolgreiche Vermittlung sowie<br />

die Beratung der Unternehmen. Durch passgenaue Vermittlung und Besetzung<br />

von Stellen (Matching) soll den Erwartungen der Arbeitgeber entsprochen werden,<br />

um dadurch die Voraussetzung für eine dauerhafte und kontinuierliche<br />

Akquise und Besetzung weiterer offener Stellen zu sichern.<br />

Sachgebiet „Leistungsgewährung“ (SG 52.3)<br />

Zur Leistungsgewährung gehören die Beratung, die Antragsbearbeitung und<br />

Zahlbarmachung der SGB II-Leistungen, die Anordnungsbefugnis zur Gewährung<br />

und Zahlbarmachung dieser Leistungen und Sanktionierungen.<br />

5.2. Eingliederungsstrategie<br />

Vermittlung in Beschäftigung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

Die bereits oben dargestellte günstige territoriale Lage in unmittelbarer<br />

Nähe zu den Teilarbeitsmärkten Göttingen – Südniedersachsen und<br />

Kassel – Nordhessen hat dazu geführt, dass die Arbeitslosigkeit auf ein<br />

Niveau gesenkt werden konnte, wie es dies auch in den genannten<br />

angrenzenden Altbundesländern gibt.<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 6


Entwicklung des Arbeitsmarktes in den letzten 13 Monaten<br />

Entwicklung der Arbeitslosen SGB II und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb)<br />

einschließlich Quote Alo an eHb gegenüber dem Vorjahresmonat<br />

Regionaltyp<br />

Polit Gebietsstruktur (nach<br />

Kreisen)<br />

Arbeitslose SGB II<br />

Dez. 06<br />

VJM<br />

Änd.<br />

in % 06 05 Dez. 06 VJM Änd.<br />

in % Dez. 06 VJM Dez. 06 VJM Änd.<br />

in %<br />

5 15101 Dessau, Stadt 3.930 4.308 -8,8 a a 8.428 8.807 -4,3 46,6 48,9 5.971 6.574 -9,2 a a<br />

5 15202 Halle (Saale), Stadt 13.287 13.112 1,3 a a 31.572 31.061 1,6 42,1 42,2 22.890 23.705 -3,4 a a<br />

5 15303 Magdeburg, Stadt 13.670 13.308 2,7 a a 28.672 26.947 6,4 47,7 49,4 20.880 20.597 1,4 a a<br />

15 15151 Anhalt-Zerbst 3.541 3.825 -7,4 b b 8.424 7.818 7,8 42,0 48,9 5.789 5.906 -2,0 b b<br />

15 15265 Saalkreis 2.406 2.685 -10,4 a a 4.995 6.750 -26,0 48,2 39,8 3.311 5.020 -34,0 e d<br />

15 15355 Bördekreis 3.221 4.309 -25,2 a a 8.178 7.975 2,5 39,4 54,0 5.347 5.694 -6,1 a a<br />

15 15358 Jerichower Land 4.713 3.932 19,9 a a 10.188 10.009 1,8 46,3 39,3 6.821 7.229 -5,6 a a<br />

15 15362 Ohrekreis 3.621 3.946 -8,2 a a 8.021 7.872 1,9 45,1 50,1 5.413 5.746 -5,8 a a<br />

15 15369 Wernigerode 3.145 3.493 -10,0 b b 7.847 7.309 7,4 40,1 47,8 5.645 5.554 1,6 b b<br />

15 15370 Altmarkkr. Salzwedel 5.210 4.994 4,3 a a 9.313 9.178 1,5 55,9 54,4 6.345 6.667 -4,8 e e<br />

16 15153 Bernburg 3.280 4.096 -19,9 b b 7.688 7.778 -1,2 42,7 52,7 5.187 5.889 -11,9 b b<br />

16 15154 Bitterfeld 5.402 6.103 -11,5 a a 11.597 12.961 -10,5 46,6 47,1 7.750 9.335 -17,0 a a<br />

16 15159 Köthen 4.850 4.512 7,5 a a 8.550 8.823 -3,1 56,7 51,1 5.680 6.280 -9,6 a a<br />

16 15171 Wittenberg 6.354 7.359 -13,7 a a 12.582 12.591 -0,1 50,5 58,4 8.486 9.132 -7,1 a a<br />

16 15256 Burgenlandkreis 8.511 8.689 -2,0 a a 16.058 16.067 -0,1 53,0 54,1 10.790 11.625 -7,2 a a<br />

16 15261 Merseburg-Querfurt 7.155 8.312 -13,9 b b 15.515 16.733 -7,3 46,1 49,7 11.175 12.406 -9,9 b g<br />

16 15268 Weißenfels 4.869 5.203 -6,4 a a 8.909 8.668 2,8 54,7 60,0 6.045 6.282 -3,8 a a<br />

16 15357 Halberstadt 4.512 4.637 -2,7 a a 8.540 8.264 3,3 52,8 56,1 5.943 6.097 -2,5 a a<br />

16 15364 Quedlinburg 4.598 5.793 -20,6 a a 9.822 9.633 2,0 46,8 60,1 6.674 7.005 -4,7 a a<br />

16 15367 Schönebeck 3.428 4.673 -26,6 b c 9.930 9.332 6,4 34,5 50,1 6.807 6.941 -1,9 b h<br />

17 15260 Mansfelder Land 7.394 7.221 2,4 a a 12.656 12.107 4,5 58,4 59,6 8.240 8.555 -3,7 a a<br />

17 15266 Sangerhausen 4.302 4.690 -8,3 a a 7.741 7.498 3,2 55,6 62,6 5.113 5.363 -4,7 a a<br />

17 15352 Aschersl.-Staßfurt 7.071 5.953 18,8 a a 13.021 12.664 2,8 54,3 47,0 8.804 9.167 -4,0 a a<br />

17 15363 Stendal 9.265 9.849 -5,9 a a 16.961 16.612 2,1 54,6 59,3 11.283 12.062 -6,5 a a<br />

Gesamt Sachsen-Anhalt 137.735 145.002 -5,0 285.208 283.457 0,6 48,3 51,2 196.389 208.831 -6,0<br />

Thüringen<br />

5 16051 Erfurt, Stadt 11.037 12.318 -10,4 a a 24.456 24.026 1,8 45,1 51,3 17.827 18.431 -3,3 a a<br />

5 16052 Gera, Stadt 6.030 5.812 3,8 a a 12.282 11.748 4,5 49,1 49,5 8.928 8.983 -0,6 a a<br />

5 16054 Suhl, Stadt 1.841 1.881 -2,1 a a 3.651 3.657 -0,2 50,4 51,4 2.636 2.796 -5,7 a a<br />

5 16055 Weimar, Stadt 3.119 3.502 -10,9 a a 6.606 6.606 0,0 47,2 53,0 4.845 5.089 -4,8 a a<br />

7 16053 Jena, Stadt 3.608 3.694 -2,3 b b 8.269 7.185 15,1 43,6 51,4 6.357 5.495 15,7 b b<br />

7 16056 Eisenach, Stadt 1.831 1.986 -7,8 a a 3.890 3.926 -0,9 47,1 50,6 2.886 3.075 -6,1 a a<br />

9 16063 Wartburgkreis 4.465 4.603 -3,0 a a 8.297 8.161 1,7 53,8 56,4 5.767 6.105 -5,5 a a<br />

9 16072 Sonneberg 1.619 1.744 -7,2 a a 3.771 3.703 1,8 42,9 47,1 2.699 2.793 -3,4 a a<br />

15 16061 <strong>Eichsfeld</strong> 2.777 3.885 -28,5 b b 5.574 6.369 -12,5 49,8 61,0 3.917 4.704 -16,7 b b<br />

15 16064 Unstrut-Hainich-Kreis 5.386 5.363 0,4 a a 10.098 9.882 2,2 53,3 54,3 7.011 7.223 -2,9 a a<br />

15 16066 Schmalkal.-Meiningen 5.068 5.372 -5,7 a a 8.922 9.148 -2,5 56,8 58,7 6.254 6.874 -9,0 a a<br />

15 16067 Gotha 5.476 5.768 -5,1 a a 12.499 12.180 2,6 43,8 47,4 8.675 8.903 -2,6 a a<br />

15 16069 Hildburghausen 2.054 2.476 -17,0 a a 3.761 4.260 -11,7 54,6 58,1 2.612 3.162 -17,4 a a<br />

15 16071 Weimarer Land 3.657 4.306 -15,1 a a 7.788 8.043 -3,2 47,0 53,5 5.342 5.897 -9,4 a a<br />

15 16073 Saalfeld-Rudolstadt 5.485 6.009 -8,7 a a 10.306 9.995 3,1 53,2 60,1 7.275 7.510 -3,1 a a<br />

15 16074 Saale-Holzland-Kreis 3.253 3.178 2,4 a a 6.271 6.471 -3,1 51,9 49,1 4.398 4.810 -8,6 a a<br />

15 16075 Saale-Orla-Kreis 2.906 3.243 -10,4 a a 6.521 6.612 -1,4 44,6 49,0 4.564 4.865 -6,2 a a<br />

15 16076 Greiz 4.346 4.995 -13,0 a a 9.376 9.467 -1,0 46,4 52,8 6.495 6.962 -6,7 a a<br />

16 16062 Nordhausen 5.024 4.771 5,3 a a 9.611 9.790 -1,8 52,3 48,7 6.515 7.110 -8,4 a a<br />

16 16068 Sömmerda 4.125 4.093 0,8 a a 7.089 7.017 1,0 58,2 58,3 4.678 5.027 -6,9 a a<br />

16 16070 Ilm-Kreis 5.539 6.210 -10,8 a a 11.043 11.533 -4,2 50,2 53,8 7.665 8.604 -10,9 a a<br />

16 16077 Altenburger Land 6.319 5.940 6,4 a a 11.922 12.039 -1,0 53,0 49,3 8.037 8.619 -6,8 a a<br />

17 16065 Kyffhäuserkreis 5.665 5.581 1,5 a a 9.685 10.162 -4,7 58,5 54,9 6.448 7.250 -11,1 a a<br />

Gesamt Thüringen 100.630 106.730 -5,7 201.688 201.980 -0,1 49,9 52,8 141.831 150.287 -5,6<br />

Erstellt durch das Informationsbüro für Statistik am 8. Januar <strong>2006</strong><br />

Berichtsmonat Dezember <strong>2006</strong><br />

Erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Quote Alo an eHb<br />

Bedarfsgemeinschaften<br />

Fußnoten<br />

Fußnoten<br />

06 05<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 7


Die sich ausbildenden Pendlerströme haben zu dieser vergleichsweise<br />

guten Situation auf dem Arbeitsmarkt neben der insgesamt positiven<br />

Entwicklung der regionalen Wirtschaft beigetragen.<br />

Oberste Priorität in der Arbeit des GSA hat die passgenaue Vermittlung<br />

geeigneter eHB auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />

Als eine von 69 Optionskommunen verfolgt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> aber<br />

auch die Strategie, möglichst vielen Personen, die auf dem ersten<br />

Arbeitsmarkt nicht eingegliedert werden können, ein Angebot einer geförderten<br />

Beschäftigung, einer Trainingsmaßnahme, einer Weiterbildung<br />

oder der Teilnahme an einem Vermittlungscoaching zu unterbreiten.<br />

Ausgangspunkt dieser Bemühungen ist ein durch den für den eHB als<br />

persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fallmanager<br />

durchgeführtes Profiling.<br />

Abhängig vom eruierten Potenzial des eHB wird anschließend im<br />

Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II festgelegt,<br />

welche Vermittlungsstrategie im individuellen Einzelfall umgesetzt wird.<br />

Dies kann die intensive Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt sein<br />

oder die Schaffung von alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten bzw.<br />

die Verbesserung der beruflichen Mobilität durch TM oder WB. Auf den<br />

Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung kann nur dann verzichtet<br />

werden , wenn die oder der eHB auf Dauer nicht verfügbar und deshalb<br />

nicht aktivierbar ist. (z.B. wegen Erziehungszeit)<br />

Langfristig steht bei Personen ohne Arbeitsmarktbezug der Erhalt der<br />

Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund. Hier werden die Möglichkeiten<br />

der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II umfassend<br />

genutzt und Stellen in ausreichendem Maße zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

BSI – Maßnahmen spielten eine untergeordnete Rolle und wurden<br />

lediglich für 15 Personen gefördert.<br />

Auf die Einrichtung von ABM wurde wegen der Möglichkeiten des § 16<br />

Abs.3 SGB II gänzlich verzichtet.<br />

Neben diesen Aufgaben betreibt das Fallmanagement intensive<br />

Unterstützung im Bereich von Existenzgründungen durch die<br />

Gewährung von Einstiegsgeld an eHB und ihre Förderung im Rahmen<br />

des Existenzgründerpasses.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> wurde an 38 eHB Einstiegsgeld im Zusammenhang mit<br />

einer Existenzgründung bewilligt. Daneben konnte auch eine Förderung<br />

der GfAW bei Existenzgründungen von eHB in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Wichtigstes Ziel neben der Vermittlung von eHB in den ersten Arbeitsmarkt<br />

genießen Maßnahmen für die Zielgruppen der Jugendlichen U 25.<br />

Hier konnten durch die Einrichtung von Berufsausbildungsstellen in<br />

außerbetrieblichen Einrichtungen, die Förderung mit der Hilfe<br />

„Ausbildung statt Arbeitslosengeld II“ als innovative sonstige weitere<br />

Leistung nach § 16 Abs. 2 S1 und die intensive Vermittlung durch<br />

begleitendes Coaching ein deutlicher Rückgang der Zahl arbeitsloser<br />

Jugendlicher erreicht werden. (Anlage ASA)<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 8


Daneben werden als Zielgruppenmaßnahmen die Angebote der<br />

Entwicklungspartnerschaft Equal für Personen mit Migrationshintergrund<br />

und Frauen aus ländlichen Gebieten genutzt.<br />

Arbeitgeberservice (AGS)<br />

Trotz bestehender Vorbehalte gegen eHB bzw. Langzeitarbeitslose sind<br />

häufig auch gerade diese Personen besonders gut vermittelbar.<br />

Erwähnt sei hier nur die Gruppe der Absolventen eines Studiums, die<br />

wegen fehlender Voraussetzungen für einen Alg I – Bezug häufig im<br />

GSA zu betreuen sind.<br />

Für diesen Personenkreis aber auch für andere, trotz der Langzeitarbeitslosigkeit<br />

gut vermittelbare eHB, hat die Integration in den ersten<br />

Arbeitsmarkt absoluten Vorrang vor der Anwendung arbeitsmarktlicher<br />

Instrumente. In der Vergangenheit wurden diese Vermittlungsbemühungen<br />

durch alle Fallmanager für den Ihnen jeweils zugeordneten<br />

Personenkreis unternommen.<br />

Wurden 2005 insgesamt schon 511 eHB in den ersten Arbeitsmarkt<br />

vermit-telt waren dies im Jahre <strong>2006</strong> insgesamt 813 Personen und<br />

damit eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr.<br />

Von dieser Organisation der Vermittlungsarbeit wurde mit Beginn des<br />

Jahres <strong>2006</strong> abgewichen und im Grundsicherungsamt des LK <strong>Eichsfeld</strong><br />

ein Arbeitgeberservice (AGS) eingerichtet, der diese Arbeiten koordiniert.<br />

(siehe Struktur des Grundsicherungsamtes und Arbeitsanweisung AGS)<br />

Im AGS werden sowohl die Stellenangebote entgegengenommen, als<br />

auch die Vermittlungsvorschläge ausgelöst und die Erfolgskontrolle<br />

organisiert.<br />

Derzeit sind in diesem Bereich 4 Mitarbeiter tätig.<br />

Neben der Vermittlungstätigkeit werden durch diese Mitarbeiter Arbeitgeber<br />

hinsichtlich möglicher Förderhilfen beraten und die entsprechenden<br />

Antragsunterlagen bei Bedarf ausgehändigt oder<br />

versandt.<br />

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II<br />

Trotz der positiven wirtschaftlichen Gesamtentwicklung im Jahre <strong>2006</strong><br />

und einer steigenden Zahl von Arbeitsvermittlungen in den ersten<br />

Arbeitsmarkt gegenüber dem Jahre 2005 ist weiterhin ein umfassendes<br />

Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten in Arbeitsgelegenheiten<br />

erforderlich um denen, die eine Beschäftigung suchen, aber keine<br />

Arbeit finden können, eine Alternative zur Arbeits- und<br />

Beschäftigungslosigkeit zu bieten. Ziel ist dabei der Erhalt der<br />

beruflichen Qualifikationen gekoppelt mit einer sinnvollen Tätigkeit für<br />

das Gemeinwohl.<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 9


Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)<br />

Die weitaus überwiegende Mehrzahl der Arbeitsgelegenheiten (AG)<br />

werden dabei nach der Variante der Mehraufwandsentschädigung<br />

abgewickelt.<br />

Die Basis für die Einrichtung derartiger Maßnahmen ist ein mit der IHK<br />

und der HWK abgestimmter Katalog förderungsfähiger Maßnahmen.<br />

Diese Abstimmung macht es möglich, die Bewilligung einzig nach den<br />

in der Rahmenrichtlinie des LK <strong>Eichsfeld</strong> für die Einrichtung von<br />

Arbeitsgelegenheiten getroffenen Festlegungen vorzunehmen ohne<br />

jeden Einzelfall in einem Beirat oder mit den o.g. Gremien besprechen<br />

zu müssen.<br />

(siehe Anlage 3. Änderung der Rahmenrichtlinie zur Durchführung von<br />

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) SGB II)<br />

Auf die Einrichtung eines Beirates wurde deshalb auch verzichtet.<br />

Als Nachteil wird dies von keiner, der an der Umsetzung der AG nach §<br />

16 (2) SGB II beteiligten Gruppen, empfunden.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> kam es zu keiner nennenswerten Zahl von Beschwerden<br />

im Zusammenhang mit der Verletzung inhaltlicher Vorgaben für die AG.<br />

Wo dies der Fall war, wurde die Maßnahme abgebrochen und der<br />

Bewilligungsbescheid widerrufen.<br />

Vorausgegangen waren diesem Schritt Kontrollen der zuständigen<br />

Fallmanager vor Ort.<br />

Der Umfang der Förderung in AG ist mit der Gewährung einer MAE in<br />

Höhe von 1.- €/Std,, der Gewährung von Fahrkosten bei einer<br />

auswärtigen Maßnahmeteilnahme und einer pauschalen Betreuungskostenerstattung<br />

in Höhe von 40.- €/Monat an den Träger festgelegt.<br />

Abweichende Festlegungen bedürfen der Zustimmung des Amtsleiters<br />

und sind in Zielgruppenmaßnahmen, z.B. für Schwerbehinderte,<br />

Gleichgestellte und Rehabilitanden möglich.<br />

Auch für besonders verantwortungsvolle Aufgaben innerhalb einer AG<br />

mit MAE ist eine Erhöhung der MAE vorgesehen. Der<br />

Maßnahmezeitraum und die individuelle Zuweisungsdauer sind<br />

grundsätzlich auf 6 Monate beschränkt.<br />

Für festgelegte Personengruppen kann eine mehrfache Zuweisung<br />

durch den Fallmanager erfolgen.<br />

Insgesamt waren <strong>2006</strong> 2438 Eintritte in AG nach MAE zu verzeichnen.<br />

Damit konnte die Bereitstellung zusätzlicher Beschäftigungsangebote<br />

wie bereits 2005 realisiert auf hohem Niveau stabilisiert werden. Dies<br />

bedeutet aber auch, dass im Jahr <strong>2006</strong> durch diese Maßnahmen keine<br />

Effekte hinsichtlich der Senkung der Zahl arbeitsloser eHB erzielt<br />

werden konnten.<br />

Im Umkehrschluss führt dies zu der Feststellung, dass die im Jahre<br />

<strong>2006</strong> erreichten Ergebnisse beim Abbau der Arbeitslosigkeit nicht durch<br />

die Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten sondern im wesentlichen<br />

durch die Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt entstanden<br />

sind.<br />

Arbeitsgelegenheiten in der Arbeitsentgeltvariante (AEV)<br />

Die AEV ist im Vergleich zur Gewährung einer MAE deutlich<br />

kostenintensiver. (siehe Anlage Vorläufige Richtlinie zur Durchführung<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 10


von Arbeitsgelegenheiten nach der Entgeltvariante nach § 16, Abs. 3,<br />

Satz 1 SGB II).<br />

Aus diesem Grund wurde im Jahre <strong>2006</strong> diese Form in einer geringen<br />

Fallzahl umgesetzt zumal hierdurch auch langfristig Mittel aus<br />

Folgejahren gebunden werden.<br />

Erst mit der Aufhebung der Haushaltssperre des Bundes im Jahr <strong>2006</strong><br />

wurde verstärkt auch diese Möglichkeit genutzt.<br />

Insgesamt wurden im Jahre <strong>2006</strong> 50 AG nach AEV eingerichtet und<br />

gefördert.<br />

Zielgruppen<br />

Entsprechend den Vorgaben im § 5 SGB II ist die wichtigste Zielgruppe<br />

die der Jugendlichen U25.<br />

Für diesen Personenkreis wurden Stellenvermittlung auf dem ersten<br />

Arbeitsmarkt, Ausbildungsplatzvermittlung oder ein Angebot einer<br />

Arbeitsgelegenheit vorgehalten. Nicht von allen eHB U25 wurden die<br />

entsprechenden Angebote genutzt, weshalb in Einzelfällen auch<br />

Sanktionierungen erforderlich wurden und erfolgten.<br />

Weitere Zielgruppen waren:<br />

- Schwerbehinderte, Gleichgestellte und Rehabilitanden<br />

- Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre und<br />

- Frauen aus ländlichen Bereichen sowie<br />

- Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen.<br />

Für diese Personengruppen wurden Maßnahmen eingerichtet, die im<br />

weiteren beschrieben werden.<br />

Zusammenarbeit mit Dritten<br />

Die Zusammenarbeit mit Dritten erstreckt sich im wesentlichen auf die<br />

Bereiche des § 16 Abs.2 SGB II, die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten<br />

nach § 16 Abs. 3 SGB II sowie von Maßnahmen der<br />

Eignungsfeststellung und Verbesserung der Eingliederungschancen sowie<br />

der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit §§ 48 und<br />

77 ff SGB III.<br />

Wie bereits ausgeführt wurde für die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten<br />

eine Rahmenrichtlinie durch den Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Eichsfeld</strong> beschlossen, nach der die Arbeitsgelegenheiten zu beantragen,<br />

inhaltlich zu prüfen , zu bewilligen und abzurechnen sind.<br />

Für die Umsetzung der Aufgaben des § 16 Abs. 2 SGB II, insbesondere<br />

der Schuldner- und Suchtberatung sind durch den <strong>Landkreis</strong> mit<br />

vorhandenen Trägern Vereinbarungen getroffen worden, die die<br />

Einbeziehung der eHB in die Arbeit der Einrichtungen ermöglichen und<br />

finanziell absichern. Dabei wird lediglich die erste Vorsprache im Rahmen<br />

der zu schließenden Eingliederungsvereinbarung verbindlich festgelegt.<br />

Eine erfolgreiche Beratungstätigkeit setzt in der Folge die Freiwilligkeit<br />

der Teilnahme voraus, weshalb ein Nichterscheinen zu einem<br />

Folgegespräch regelmäßig sanktionslos bleibt.<br />

Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Verbesserung der Vermittlungsaussichten<br />

sowie der beruflichen Weiterbildung wurden in<br />

Einzelfällen entsprechend den Regelungen des § 16 (1) SGB II i.V. mit<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 11


den §§ 48 und 77 ff SGB III gefördert, wenn die entsprechenden<br />

Voraussetzungen vorlagen.<br />

Die Einrichtung von Gruppenmaßnahmen für das GSA erfolgte nicht. Dies<br />

betraf neben Weiterbildungen auch Gruppenmaßnahmen der<br />

Eignungsfeststellung und Verbesserung der Vermittlungsaussichten nach<br />

§§ 48 ff SGB III.<br />

Bei allen Aktivitäten unter Einbeziehung Dritter wurde § 17 SGB II<br />

berücksichtigt und keine neuen Einrichtungen zur Erbringung von<br />

Leistungen zur Wiedereingliederung geschaffen.<br />

5.3. Eingliederungsmaßnahmen<br />

Die Eingliederungsmaßnahmen, welche durch das GSA genutzt werden<br />

bzw. in denen einzelne eHB gefördert werden, sind in der Regel durch<br />

Träger eingerichtet worden und durch Dritte (Gesellschaft für Arbeit und<br />

Wirtschafsförderung des Landes Thüringen (GfAW)) bzw. den<br />

Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert worden bzw. wurden dem GSA<br />

zur Durchführung angeboten und werden im Rahmen geschlossener<br />

Vereinbarungen nach § 17 Abs.2 SGB II unterstützt.<br />

Projekte für Zielgruppen<br />

Die in die besondere Unterstützung einbezogenen Zielgruppen wurden<br />

bereits unter 5.2. dargestellt. Im einzelnen wurden für diese folgende<br />

Maßnahmen umgesetzt.<br />

Perspektiva <strong>Eichsfeld</strong><br />

Die Maßnahme soll Jugendlichen U25 und jungen Erwachsenen mit<br />

multiplen Vermittlungshemmnissen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt<br />

keinerlei Chancen einer beruflichen Eingliederung haben und bei denen in<br />

der Regel auch eine berufliche Weiterbildung diese Situation nicht<br />

verbessert, helfen, in Unternehmen integriert zu werden und zunächst<br />

Tätigkeiten auf Helferniveau verrichten zu können.<br />

Hierzu ist ein dreigliedriger Aufbau der Maßnahme vorgesehen. In einem<br />

ersten Teil wird versucht, die mit multiplen Problemlagen behafteten eHB<br />

an einen regelmäßigen Tagesablauf heranzuführen und bei ihnen Grundtugenden<br />

wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Verlässlichkeit u.a. zu entwickeln.<br />

Es schließt sich ein zweiter Teil an, in dem ein Praktikum in Betrieben des<br />

Territoriums organisiert wird. Dieses Praktikum ist der Einstieg in eine<br />

vom GSA nach der Förderhilfe BSA geförderte Beschäftigung als dritter<br />

Teil der Maßnahme. (siehe Anlage BSA)<br />

Das Projekt wird durch die GfAW gefördert. Eine Kofinanzierung erfolgt<br />

durch das GSA in der ersten und zweiten Phase durch die Weitergewährung<br />

von Alg II und KdU sowie in der dritten Phase durch eine<br />

Förderung der Einstellung, welche dem Arbeitgeber gewährt wird. Diese<br />

Förderung wird dem Arbeitgeber durch den für den jeweiligen eHB<br />

zuständigen Fallmanager angeboten und in Form der Förderhilfe BSA<br />

umgesetzt.<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 12


Intensivcoaching<br />

Bereits im Jahre <strong>2006</strong> wurde durch einen Fallmanager ein Intensivcoaching<br />

durchgeführt, welches zunächst Experimentiercharakter trug.<br />

Hierzu wurden zunächst 20 eHB in einer Maßnahme intensiv bei Ihren<br />

Bewerbungsbemühungen unterstützt. Hierzu zählten das tägliche<br />

Studium eingehender Stellenangebote ebenso wie die gezielte Suche in<br />

Online- Stellenbörsen und die Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen.<br />

Durch den zuständigen Fallmanager, der einmal pro Woche in der Maßnahme<br />

ganztags präsent war, wurden die in diesem Zusammenhang<br />

möglichen Leistungen (UBV und Mobi) gewährt sowie im Rahmen einer<br />

individuellen Unterstützung bei den Bemühungen um die berufliche<br />

Integration nach § 16 Abs.1 Satz 1 die dem eHB durch Nutzung vorhandener<br />

Ressourcen eines Trägers entstehenden Kosten erstattet.<br />

Die durchgeführte Maßnahme, an der letztlich 24 eHB teilnahmen, hatte<br />

zum Ende in 16 Fällen zu einer beruflichen Integration geführt. Die<br />

Maßnahme wurde deshalb in diesem Jahr grundsätzlich für alle Vermittlungsbereiche<br />

im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel freigegeben<br />

Vermittlungscoaching für Schwerbehinderte, Gleichgestellte und Rehabilitanden<br />

Ausgehend von der Tätigkeit des Integrationsfachdienstes bei einem<br />

Träger der Region wurde von diesem und einem weiteren Träger die<br />

Durchführung eines auf die spezifischen Belange der o.g. Zielgruppe<br />

ausgerichtete Maßnahme angeboten und nach § 17 Abs. 2 SGB II<br />

vereinbart. Neben der Koordination der Bewerbungsaktivitäten standen<br />

im Mittelpunkt der Betreuungsarbeit des Trägers auch die Hilfestellung<br />

bei sozialen Problemen sowie die Organisation praktischer Lebenshilfe im<br />

Alltag. Trotz der besonders schwierigen Situation bei der beruflichen<br />

Integration der Zielgruppe konnte abschließend eine Integrationsquote<br />

von 13.5 % festgestellt werden.<br />

Den Vermittlungsbereichen wurde deshalb freigestellt, die Maßnahme<br />

auch in 2007 im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu unterstützen.<br />

Eigene Förderinstrumente<br />

Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II können sonstige weitere Leistungen zur<br />

beruflichen Integration gewährt werden, wenn die im § 16 Abs. 1 SGB II<br />

genannten Instrumente keinen Erfolg gebracht haben bzw. im<br />

individuellen Einzelfall über diese Regelungen hinausgehende und andere<br />

Förderhilfen zweckmäßiger erscheinen. Aus diesem Grund wurden durch<br />

das GSA eigene Förderhilfen entwickelt, die in der Folge erläutert<br />

werden.<br />

Beschäftigung statt Arbeitslosengeld (BSA)<br />

Die Förderung der beruflichen Integration durch die Gewährung von<br />

Förderhilfen an Arbeitgeber ist im § 16 Abs. 1 i.V. mit §§ 217 ff SGB III<br />

geregelt. Häufig scheitert die berufliche Integration nicht an einer<br />

notwendigen Einarbeitung sondern vielmehr, weil in der Person derart<br />

viele und unterschiedliche Vermittlungshemmnisse wirksam werden, die<br />

allein mit einer Einarbeitung nicht ausgeglichen werden können (fehlende<br />

berufliche Kenntnisse plus Suchtgefährdung plus Probleme im<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 13


Wohnumfeld plus Schuldenproblematiken plus unsauberes Auftreten des<br />

eHB plus...)<br />

Für diese Fälle kann der zuständige Fallmanager die Förderhilfe BSA<br />

anbieten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht<br />

nicht. Zwingende Voraussetzung ist , dass die Initiative zur Einstellung<br />

vom Fallmanager ausgeht und dieser vorab geprüft hat, dass keine<br />

anderen nach § 16 Abs.1 SGB II vorrangigen Förderhilfen möglich und<br />

zielführend sind.<br />

Die Umsetzung der Förderhilfe ist in einer internen Arbeitsanweisung<br />

geregelt. (siehe Anlage BSA)<br />

Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (ASA)<br />

Mit der Förderhilfe hat der zuständige Fallmanager die Möglichkeit, die<br />

besonderen Aktivitäten eines eHB U 25 bei der eigenständigen Suche<br />

eines Ausbildungsplatzes zu fördern.<br />

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass<br />

- der Jugendliche bisher durch die Berufsberatung der Agentur nicht<br />

vermittelt werden konnte,<br />

- der Ausbildungsplatz bisher bei der Agentur für Arbeit nicht gemeldet<br />

war und für den Jugendlichen auf dessen Initiative eingerichtet<br />

wird,<br />

- der Jugendliche den Ausbildungsplatz selbst eruiert hat und hierbei<br />

selbst aktiv wurde.<br />

Die Umsetzung der Förderung ist in einer internen Arbeitsanweisung<br />

geregelt. Neben den oben genannten individuellen Integrationsmaßnahmen<br />

wurden eine Vielzahl einzelner, auf die Behebung<br />

punktueller Vermittlungshemmnisse bezogener Einzelfallförderungen<br />

umgesetzt. (siehe Anlage ASA)<br />

5.4 Statistik und Bewertung der erreichten Ergebnisse<br />

In der oben dargestellten Tabelle sind statistische Ergebnisse bezogen<br />

auf den Zeitraum Dezember 2005 bis Dezember <strong>2006</strong> zusammengefasst<br />

dargestellt.<br />

ALG II-Bezieher im Dezember <strong>2006</strong>: 5.574<br />

Das Fallmanagement im GSA des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Eichsfeld</strong> kann zum<br />

Jahresende <strong>2006</strong> auf nachfolgende Vermittlungsergebnisse<br />

verweisen:<br />

6.296 Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen<br />

813 Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorgenommen<br />

2.438 Eintritte in zusätzliche und gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten wurden bei<br />

140 Trägern realisiert, diesbezüglich wurden 313 Bescheide erteilt und im<br />

Monatsdurchschnitt bis zu 1.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige in diese<br />

Arbeitsgelegenheiten vermittelt<br />

51 Arbeitsgelegenheiten nach der Entgeltvariante<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 14


von 249 erteilten Vermittlungsgutscheinen wurden 61 nach Aufnahme einer<br />

versicherungspflichtigen Tätigkeit der eHb an private Arbeitsvermittler<br />

ausgezahlt (24,5%)<br />

wurden außerbetriebliche Ausbildungen benachteiligter Jugendlicher<br />

für 30 eHb gefördert<br />

für 385 wurden Trainingsmaßnahmen bewilligt<br />

eHb<br />

für 240 wurden Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber gezahlt<br />

eHb<br />

für 38 eHb wurden Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit<br />

bewilligt<br />

für 18 eHb wurde - BSA - eine individuelle Förderung zur Berufsausbildung<br />

bewilligt<br />

für 13 eHb wurden - ASA bewilligt - Saisonale Arbeitskräfte und Alleinerziehende<br />

bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit besonders<br />

gefördert<br />

für 690 eHb wurden UBV-Bewilligungen erteilt.<br />

In 10 Maßnahmen erhielten 189 benachteiligte eHb (Jugendliche,<br />

Schwerbehinderte oder Frauen) in Arbeitsgelegenheiten mit<br />

Bildungsanteil besondere Förderung.<br />

113 eHb wurden durch spezielle Coachingmaßnahmen gesondert<br />

gefördert<br />

Daraus geht hervor, dass insbesondere in den Bereichen<br />

- Entwicklung der Arbeitslosigkeit U25 (Rückgang auf 49.9 % des<br />

Vorjahres),<br />

- Entwicklung der Arbeitslosigkeit aller eHB (Rückgang auf 71.5 %<br />

des Vorjahres),<br />

- Steigerung der Zahl von Vermittlungen auf dem ersten Arbeitsmarkt<br />

(Steigerung auf 159.1 % zum Vorjahr),<br />

- Zahl der Bedarfsgemeinschaften im <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> (Rückgang<br />

auf 83.7 % des Vorjahres) ,<br />

- Zahl der eHB im <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> ( Rückgang auf 87.5 % des<br />

Vorjahres) und<br />

- Schaffung einer konstant hohen Zahl von Arbeitsgelegenheiten für<br />

eHB<br />

gute Ergebnisse erzielt werden konnten. Hierzu haben im<br />

wesentlichen folgende Faktoren beigetragen:<br />

- Professionalisierung der Arbeit der Fallmanager,<br />

- Erreichung eines Fallschlüssels von ca. 1 : 180 eHB je Fallmanager<br />

- Einrichtung eines Arbeitgeberservice,<br />

- Schaffung effizienter Strukturen zur Aufgabenerledigung und<br />

- Organisation einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen<br />

Akteuren des regionalen Arbeitsmarktes<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – <strong>Landkreis</strong> <strong>Eichsfeld</strong> 15

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