Eingliederungsbericht Landkreis Lippe - jobcenter | SGB II Reform

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06.07.2014 Aufrufe

7 Höhe des Eingliederungsbudgets Die Höhe des jährlich durch die Eingliederungsmittelverordnung dem Jobcenter zugewiesenen Eingliederungsbudgets hat sich im Zeitraum von 2008 bis 2012 um rund 39 Prozent verringert. In diesem Zeitraum konnte die Anzahl der Arbeitslosen im SGB-II-Bezug im Jahresdurchschnitt nur um rund acht Prozent reduziert werden. Entwicklung der Mittel des Eingliederungstitel in € 2008 25.808.020 2009 25.183.705 2010 28.594.130 2011 19.765.780 2012 15.732.780 Zur Deckung der Ver waltungskosten wurden im Jahr 2012 650.000 Euro aus dem Eingliederungstitel zugunsten des Ver waltungsbudgets umgeschichtet. Von dem verbleibenden Budget konnten 11.805.065,08 Euro für Eingliederungsleistungen verausgabt werden. Hierbei entfielen: • 10.496.106,38 Euro (= 88,9 Prozent) auf die „klassischen“ Eingliederungsinstrumente des Objektes 1763 • 816.154,91 Euro (= 6,9 Prozent) auf den Beschäftigungszuschuss (§ 16e SGB II a.F.), Objekt 1771 • 492.803,79 Euro (= 4,2 Prozent) auf die freie Förderung beziehungsweise Instrumente des Objektes 1789 Bei der Ver wendung des Eingliederungsbudgets lassen sich folgende Schwerpunkte darstellen: • beruf liche Weiterbildung: rund 25 Prozent • Maßnahmen der Aktivierung und Eingliederung: rund 20 Prozent • Förderung der beruf lichen Ausbildung Jugendlicher: rund 15 Prozent • Eingliederungszuschüsse: rund 10 Prozent Im Bereich der sogenannten Beschäftigung schaffende Maßnahmen wurde beim Beschäftigungszuschuss die Zahl der geförderten Arbeitsplätze sukzessive auf aktuell 50 reduziert; die Arbeitsgelegenheiten wurden im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr nahezu halbiert und machen nun knapp 14 Prozent des Eingliederungsbudgets aus. Aus den oben aufgeführten Zahlen wird ersichtlich, dass ein großer Anteil des Eingliederungsbudgets für Maßnahmen der beruf lichen Weiterbildung sowie der Aktivierung und Eingliederung eingesetzt wird. Dementsprechend kommt diesem Bereich auch im Hinblick auf die Steigerung der Maßnahmequalität eine hohe Bedeutung zu. Mit dem Wechsel von der gemeinsamen Einrichtung in die zugelassene kommunale Trägerschaft hat das Jobcenter Lippe die Chance ergriffen, das bereits bestehende, bisher gemeinsam mit der Agentur für Arbeit durchgeführte Maßnahmecontrolling deutlich zu intensivieren. Die neu eingerichtete Prüfkoordination ist im Fachgebiet Trägerabrechnung angesiedelt und führt nach einem im Jahr 2012 selbst entwickelten Prüfungs- und Qualitätssicherungskonzept regelmä-

Eingliederungsbudget 8 ßige Maßnahme- und Trägerprüfungen durch. Nach einer Anlaufphase mit verschiedenen anlassbezogenen Prüfungen im Jahr 2012 sind ab dem Jahr 2013 jeweils drei routinemäßige Prüfungen pro Quartal vorgesehen. Parallel hierzu werden alle Weiterbildungs- und Aktivierungsmaßnahmen kontinuierlich im Hinblick auf Integrationserfolge und Integrationsfortschritte analysiert und im Rahmen des Absolventenmanagements begleitet. Die Ergebnisse f ließen dann unmittelbar in die weitere Maßnahmeplanung ein. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass nur wirksame und arbeitsmarktgerechte Maßnahmen umgesetzt werden. Als neu zugelassener kommunaler Träger konnte im Jahr 2012 erstmals die Möglichkeit genutzt werden, individuelle, zielgruppenspezifische und damit passgenaue Eingliederungsmaßnahmen selbst zu konzipieren und auszuschreiben. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Vergabestelle eingerichtet, die ebenfalls im Fachgebiet Trägerabrechnung angesiedelt ist. Nachdem im Jahr 2012 insgesamt vier Vergabeverfahren abgeschlossen wurden und somit erste Erfahrungen gesammelt werden konnten, soll im Jahr 2013 ein standardisierter Ablauf einschließlich Vergabeleitfaden erstellt werden. Es besteht eine enge Kooperation mit der Vergabestelle des Kreises Lippe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Trägerabrechnung nehmen darüber hinaus regelmäßig an Weiterbildungen zum Vergaberecht sowie an Arbeitsgruppen mit anderen zugelassenen kommunalen Trägern im Land Nordrhein-Westfalen teil, um einen stets aktuellen Wissensstand zu gewährleisten. Gesetzesänderungen im Bereich der Eingliederungsleistungen werden im Jobcenter Lippe zeitnah an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommuniziert. Dies geschieht umfassend im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Schulungen zu den einzelnen Förderleistungen. Zur Instrumentenreform im April 2012 wurden federführend im Fachgebiet Trägerabrechnung Dokumentationen zu den wesentlichen Änderungen einschließlich Fallbeispielen erstellt; eigene Verfügungen und Dienstanweisungen, Antragsvordrucke und sonstige Formulare wurden auf weitere Anwendbarkeit hin überprüft und angepasst. Bei Bedarf werden Termine für konkrete Fallbesprechungen angeboten. Die Arbeitsabläufe im Fachbereich Markt und Integration sind im Jobcenter Lippe so gestaltet, dass sämtliche Eingliederungsleistungen im Fachgebiet Trägerabrechnung bewilligt werden. Im Rahmen des Übergangs in die zugelassene kommunale Trägerschaft wurden alle Bewilligungsbescheide noch einmal einer grundlegenden Überprüfung im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, kundenfreundliche und verständliche Sprache sowie einheitliche Gestaltung unterzogen. Unterstützt wurde dieser Prozess vom Rechtsser vice des Jobcenters Lippe, der regelmäßig die Bescheidqualität aller Fachbereiche überprüft und bei rechtlichen Fragestellungen unterstützt. Bei der Auszahlung von Eingliederungsleistungen haben sich im Vergleich zur gemeinsamen Einrichtung mehrere Abläufe wesentlich verändert. Mit Übergang in die zugelassene kommunale Trägerschaft wurde das Fachverfahren KIRP Serie 8 als Kassenverfahren eingeführt. Zur Optimierung der Buchungsqualität wird seither die Auszahlung der Eingliederungsleistungen nicht mehr von jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter des Fachgebiets Trägerabrechnung vorgenommen, sondern konzentriert sich nunmehr auf einige wenige, speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus erfolgt jede Auszahlung konsequent im Vier- Augen-Prinzip (bis 2011 wurden lediglich im Rahmen der sogenannten Visa-Prüfung fünf Prozent aller Anweisungen unter 1.000 Euro auf diese Weise angeordnet). Zusätzlich erfolgen Stichprobenprüfungen durch die Fachgebietsleiterin oder beauftragte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Anweisungen über 10.000 Euro werden grundsätzlich nur durch die Fachgebietsleiterin freigegeben.

Eingliederungsbudget 8<br />

ßige Maßnahme- und Trägerprüfungen durch.<br />

Nach einer Anlaufphase mit verschiedenen anlassbezogenen<br />

Prüfungen im Jahr 2012 sind ab<br />

dem Jahr 2013 jeweils drei routinemäßige Prüfungen<br />

pro Quartal vorgesehen.<br />

Parallel hierzu werden alle Weiterbildungs- und<br />

Aktivierungsmaßnahmen kontinuierlich im Hinblick<br />

auf Integrationserfolge und Integrationsfortschritte<br />

analysiert und im Rahmen des Absolventenmanagements<br />

begleitet. Die Ergebnisse<br />

f ließen dann unmittelbar in die weitere Maßnahmeplanung<br />

ein. Auf diese Weise ist gewährleistet,<br />

dass nur wirksame und arbeitsmarktgerechte<br />

Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

Als neu zugelassener kommunaler Träger konnte<br />

im Jahr 2012 erstmals die Möglichkeit genutzt<br />

werden, individuelle, zielgruppenspezifische<br />

und damit passgenaue Eingliederungsmaßnahmen<br />

selbst zu konzipieren und auszuschreiben.<br />

Zu diesem Zweck wurde eine eigene Vergabestelle<br />

eingerichtet, die ebenfalls im Fachgebiet<br />

Trägerabrechnung angesiedelt ist. Nachdem im<br />

Jahr 2012 insgesamt vier Vergabeverfahren abgeschlossen<br />

wurden und somit erste Erfahrungen<br />

gesammelt werden konnten, soll im Jahr<br />

2013 ein standardisierter Ablauf einschließlich<br />

Vergabeleitfaden erstellt werden. Es besteht<br />

eine enge Kooperation mit der Vergabestelle des<br />

Kreises <strong>Lippe</strong>. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

der Trägerabrechnung nehmen darüber<br />

hinaus regelmäßig an Weiterbildungen zum Vergaberecht<br />

sowie an Arbeitsgruppen mit anderen<br />

zugelassenen kommunalen Trägern im Land<br />

Nordrhein-Westfalen teil, um einen stets aktuellen<br />

Wissensstand zu gewährleisten.<br />

Gesetzesänderungen im Bereich der Eingliederungsleistungen<br />

werden im Jobcenter <strong>Lippe</strong><br />

zeitnah an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

kommuniziert. Dies geschieht umfassend im<br />

Rahmen von Informationsveranstaltungen und<br />

Schulungen zu den einzelnen Förderleistungen.<br />

Zur Instrumentenreform im April 2012 wurden<br />

federführend im Fachgebiet Trägerabrechnung<br />

Dokumentationen zu den wesentlichen Änderungen<br />

einschließlich Fallbeispielen erstellt; eigene<br />

Verfügungen und Dienstanweisungen, Antragsvordrucke<br />

und sonstige Formulare wurden<br />

auf weitere Anwendbarkeit hin überprüft und<br />

angepasst. Bei Bedarf werden Termine für konkrete<br />

Fallbesprechungen angeboten.<br />

Die Arbeitsabläufe im Fachbereich Markt und<br />

Integration sind im Jobcenter <strong>Lippe</strong> so gestaltet,<br />

dass sämtliche Eingliederungsleistungen im<br />

Fachgebiet Trägerabrechnung bewilligt werden.<br />

Im Rahmen des Übergangs in die zugelassene<br />

kommunale Trägerschaft wurden alle Bewilligungsbescheide<br />

noch einmal einer grundlegenden<br />

Überprüfung im Hinblick auf Rechtmäßigkeit,<br />

kundenfreundliche und verständliche<br />

Sprache sowie einheitliche Gestaltung unterzogen.<br />

Unterstützt wurde dieser Prozess vom<br />

Rechtsser vice des Jobcenters <strong>Lippe</strong>, der regelmäßig<br />

die Bescheidqualität aller Fachbereiche<br />

überprüft und bei rechtlichen Fragestellungen<br />

unterstützt.<br />

Bei der Auszahlung von Eingliederungsleistungen<br />

haben sich im Vergleich zur gemeinsamen<br />

Einrichtung mehrere Abläufe wesentlich verändert.<br />

Mit Übergang in die zugelassene kommunale<br />

Trägerschaft wurde das Fachverfahren<br />

KIRP Serie 8 als Kassenverfahren eingeführt.<br />

Zur Optimierung der Buchungsqualität wird<br />

seither die Auszahlung der Eingliederungsleistungen<br />

nicht mehr von jeder Mitarbeiterin/jedem<br />

Mitarbeiter des Fachgebiets Trägerabrechnung<br />

vorgenommen, sondern konzentriert sich<br />

nunmehr auf einige wenige, speziell geschulte<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus<br />

erfolgt jede Auszahlung konsequent im Vier-<br />

Augen-Prinzip (bis 2011 wurden lediglich im<br />

Rahmen der sogenannten Visa-Prüfung fünf<br />

Prozent aller Anweisungen unter 1.000 Euro auf<br />

diese Weise angeordnet). Zusätzlich erfolgen<br />

Stichprobenprüfungen durch die Fachgebietsleiterin<br />

oder beauftragte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.<br />

Anweisungen über 10.000 Euro werden<br />

grundsätzlich nur durch die Fachgebietsleiterin<br />

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