Eingliederungsbericht Landkreis Lippe - jobcenter | SGB II Reform

Eingliederungsbericht Landkreis Lippe - jobcenter | SGB II Reform Eingliederungsbericht Landkreis Lippe - jobcenter | SGB II Reform

06.07.2014 Aufrufe

Eingliederungsmaßnahmen 17 • Hauswirtschaft / Pf lege • Metall • handwerkliche Dienstleistungen • Führerscheinförderung Klasse C/CE • Integration und Qualifizierung behinderter Menschen Ziel der Aktivierung von er werbsfähigen Hilfebedürftigen ist die Aufnahme einer bedarfsdekkenden Beschäftigung. Das SGB II stellt dieses Ziel in den Mittelpunkt. Damit Aktivierung nicht ins Leere läuft, ist es besonders wichtig, die Aktivierungsbedarfe differenziert zu betrachten und individuelle Handlungsansätze zu entwickeln. Die Aktivierung kann durch das Jobcenter Lippe in vielfältiger Art und Weise durchgeführt werden. Zum einen ist der Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten möglich, um die Kundinnen und Kunden dem Ziel der bedarfsdeckenden Beschäftigung näher zu bringen. Durch die Reform der Arbeitsmarktinstrumente im April 2012 wurde eine zusätzliche Flexibilität geschaffen, um individueller auf die Bedarfe der Leistungsberechtigten eingehen zu können. Ein arbeitsmarktpolitisches Instrument sind Eingliederungsmaßnahmen, die für Ausbildungsplatzsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eingesetzt werden können. Hier stehen verschiedene Inhalte im Vordergrund, die konkret und individuell definiert werden müssen. So werden die Teilnehmenden den Maßnahmen sehr spezifisch zuzuordnen. Das Gesetz gibt folgende Entwicklungs- und Zielrichtungen vor: • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen • Vermittlung in eine versicherungspf lichtige Beschäftigung • Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme Bei den Eingliederungsmaßnahmen setzte das Jobcenter Lippe im Jahr 2012 schwerpunktmäßig auf Gruppenmaßnahmen. Durch die homogene Zusammensetzung in Form von Teilnehmenden mit ähnlichen Vermittlungshemmnissen wurden gute Erfolge bei der schrittweisen Heranführung an den Arbeitsmarkt erzielt. Besonders her vorzuheben ist die gegenseitige Unterstützung der Teilnehmenden untereinander. Auch die Zuweisung in weiterhin angebotene konkrete Maßnahmen er wies sich als sehr erfolgreich, da die Teilnehmenden zielgerichtet individuelle Hilfestellungen für ihren konkreten Hilfebedarf erhielten. Mit der Vielfalt des Maßnahmeeinsatzes erreichte das Jobcenter Lippe vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einfachen oder auch multiplen Vermittlungshemmnissen gute Erfolge. Im Jahr 2012 wurden zu folgenden Themengebieten Maßnahmen angeboten: • Kenntnisvermittlungen • gewerblich • kaufmännisch • Lager • Pf lege • Verkauf • Wachgewerbe • Aktivcenter (individuelle Unterstützung von Kundinnen und Kunden mit mehreren Vermittlungshemmnissen) • Aktivierungshilfen für Jugendliche (erster Schritt zur Orientierung und Stabilisierung) • Ganzil (Vermittlungsmaßnahme für Er wachsene) • Existenzgründungsseminare • Eingliederungsmaßnahmen für geringfügig Beschäftigte (Unterstützung für geringfügig Beschäftigte, ihre bisherige Tätigkeit in ein sozialversicherungspf lichtiges Beschäftigungsverhältnis zu er weitern) Die zuvor genannten Maßnahmen wurden f lächendeckend an Standorten im ganzen Kreisgebiet angeboten, sodass auf die ländliche Struktur in Lippe Rücksicht genommen wurde und die Teilnehmenden die Möglichkeit hatten, einen Veranstaltungsort in erreichbarer Nähe zu nutzen. So konnte dem Hindernis Immobilität wirkungsvoll entgegen gewirkt werden. Erste Bewertungen der Maßnahmen durch die beteiligten Träger und das Jobcenter Lippe haben ergeben, dass diese Angebote, gerade für Benachteiligte, unabdingbar sind, wenn der gesetzliche Auftrag zur Heranführung an den Ar-

Eingliederungsmaßnahmen 18 beitsmarkt uneingeschränkt für alle er werbsfähigen Leistungsbeziehenden gelten soll. Ergänzend gelingt es mit den Maßnahmen zur Aktivierung, der gesetzlichen Forderung nach Sofortangeboten bei Antragstellung nachzukommen und erste Schritte zur Integration unverzüglich einzuleiten. Neben den Eingliederungsmaßnahmen dienen weitere Sofortangebote dazu, das gesetzlich vorgegebene Ziel schnell und bestmöglich zu erreichen. So ist es der Vermittlungskraft möglich, den Kundinnen und Kunden nach dem Erstgespräch erste Stellenangebote entsprechend der persönlichen Qualifikation auszuhändigen. Im Optimalfall gelingt es dadurch, die Kundinnen und Kunden nach dem ersten Kontakt direkt wieder in eine bedarfsdeckende Beschäftigung zu vermitteln. Gelingt dies nicht, kann durch eine intensive Betreuung in der Anfangszeit die Basis für einen schnellen Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt gelegt werden, indem systematisch erläutert wird, wie mit Eigenbemühungen zum Beispiel selbst nach entsprechenden Stellenangeboten recherchiert werden kann. Dies ist im Jobcenter Lippe gelebte Praxis und führt zu entsprechenden Integrationserfolgen. Wird in einem ersten Beratungstermin festgestellt, dass durch eine gezielte und individuelle Förderung, der Schritt in Richtung des ersten Arbeitsmarkts realistisch möglich erscheint, ist durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ein Instrument vorhanden, welches als weiteres Sofortangebot genutzt wird. Die Betroffenen können sich bei einem zertifizierten Bildungsträger nach Wahl qualifizieren lassen. Folgende Qualifizierungsmöglichkeiten kommen hier unter anderem in Betracht: • Auffrischung der Bewerbungsunterlagen • Bewerbungstraining inkl. Coaching • Durchführung einer Potenzialanalyse • Berufs- und Arbeitsmarktorientierung • Gabelstaplerlehrgänge Die Mischung der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente und deren Einsatz führen beim Jobcenter Lippe dazu, dass allen erwerbsfähigen Kundinnen und Kunden sehr zeitnah ein individuelles Hilfsangebot unterbreitet wird und der nächste Schritt Richtung Integration in den Arbeitsmarkt und bedarfsdeckender Beschäftigung gegangen werden kann. Zur Unterstützung einer Arbeitsaufnahme oder der Begründung eines Ausbildungsverhältnisses gewährte das Jobcenter Lippe im Jahr 2012 in 1.069 Einzelfällen finanzielle Leistungen. Praktika bei Arbeitgebern Eingliederungszuschuß bei Einstellung Einstiegsqualifizierung Anzahl Finanzieller Aufwand in Euro 727 23.000 299 925.000 43 85.000 Gesamt 1.069 1.033.000 So wurden in 727 Fällen Maßnahmen bei potenziellen Arbeitgebern (Praktika) nach § 16 SGB II i.V.m § 45 SGB III in einem Gesamtvolumen von rund 23.000 Euro gefördert. Bei 299 Einstellungen erhielten Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss als Ausgleich für in der Person des Arbeitnehmenden liegende Minderleistungen. Hierfür wurde ein Gesamtbetrag von rund 925.000 Euro aufgebracht. Insgesamt 43 junge Menschen sind im Jahr 2012 in eine Einstiegsqualifizierung (Langzeitpraktikum als Brücke zur regulären Ausbildung) eingemündet. 17 davon in den Bereich Handwerk, 23 in den Bereich Industrie/Handel und drei in freie Berufe. Die Kosten hierfür lagen bei rund 85.000 Euro. • ADR-Lehrgänge • Eignungsfeststellung für Existenzgründung Sofern nach einer erfolgten Erstberatung festgestellt wird, dass die Kundin oder der Kunde nicht ohne weiteres auf dem ersten Arbeitsmarkt eingesetzt werden kann, besteht die Möglichkeit der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit. Den Teilnehmenden wird so zunächst eine Beschäftigung geboten, um sich Schritt für Schritt dem Arbeitsmarkt wieder zu nähern. Förderung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II Im Kreis Lippe ist die Nutzung der unterschiedlichen Förderungen auf dem zweiten Arbeitsmarkt traditionell und von großem Konsens geprägt ein probates Hilfsmittel zur Unterstützung der Bemühungen der am Arbeitsmarkt beteiligten Träger zur Integrationsvorbereitung einer/eines einzelnen, vermittlerisch benachteiligten Leistungsempfangenden in der Grundsicherung.

Eingliederungsmaßnahmen 18<br />

beitsmarkt uneingeschränkt für alle er werbsfähigen<br />

Leistungsbeziehenden gelten soll. Ergänzend<br />

gelingt es mit den Maßnahmen zur Aktivierung,<br />

der gesetzlichen Forderung nach Sofortangeboten<br />

bei Antragstellung nachzukommen<br />

und erste Schritte zur Integration unverzüglich<br />

einzuleiten.<br />

Neben den Eingliederungsmaßnahmen dienen<br />

weitere Sofortangebote dazu, das gesetzlich vorgegebene<br />

Ziel schnell und bestmöglich zu erreichen.<br />

So ist es der Vermittlungskraft möglich,<br />

den Kundinnen und Kunden nach dem Erstgespräch<br />

erste Stellenangebote entsprechend der<br />

persönlichen Qualifikation auszuhändigen. Im<br />

Optimalfall gelingt es dadurch, die Kundinnen<br />

und Kunden nach dem ersten Kontakt direkt<br />

wieder in eine bedarfsdeckende Beschäftigung<br />

zu vermitteln. Gelingt dies nicht, kann durch<br />

eine intensive Betreuung in der Anfangszeit die<br />

Basis für einen schnellen Wiedereinstieg in den<br />

ersten Arbeitsmarkt gelegt werden, indem systematisch<br />

erläutert wird, wie mit Eigenbemühungen<br />

zum Beispiel selbst nach entsprechenden<br />

Stellenangeboten recherchiert werden kann.<br />

Dies ist im Jobcenter <strong>Lippe</strong> gelebte Praxis und<br />

führt zu entsprechenden Integrationserfolgen.<br />

Wird in einem ersten Beratungstermin festgestellt,<br />

dass durch eine gezielte und individuelle<br />

Förderung, der Schritt in Richtung des ersten<br />

Arbeitsmarkts realistisch möglich erscheint, ist<br />

durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein<br />

ein Instrument vorhanden, welches als<br />

weiteres Sofortangebot genutzt wird. Die Betroffenen<br />

können sich bei einem zertifizierten<br />

Bildungsträger nach Wahl qualifizieren lassen.<br />

Folgende Qualifizierungsmöglichkeiten kommen<br />

hier unter anderem in Betracht:<br />

• Auffrischung der Bewerbungsunterlagen<br />

• Bewerbungstraining inkl. Coaching<br />

• Durchführung einer Potenzialanalyse<br />

• Berufs- und Arbeitsmarktorientierung<br />

• Gabelstaplerlehrgänge<br />

Die Mischung der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen<br />

Instrumente und deren Einsatz führen<br />

beim Jobcenter <strong>Lippe</strong> dazu, dass allen erwerbsfähigen<br />

Kundinnen und Kunden sehr zeitnah<br />

ein individuelles Hilfsangebot unterbreitet<br />

wird und der nächste Schritt Richtung Integration<br />

in den Arbeitsmarkt und bedarfsdeckender<br />

Beschäftigung gegangen werden kann.<br />

Zur Unterstützung einer Arbeitsaufnahme oder<br />

der Begründung eines Ausbildungsverhältnisses<br />

gewährte das Jobcenter <strong>Lippe</strong> im Jahr 2012 in<br />

1.069 Einzelfällen finanzielle Leistungen.<br />

Praktika<br />

bei Arbeitgebern<br />

Eingliederungszuschuß<br />

bei<br />

Einstellung<br />

Einstiegsqualifizierung<br />

Anzahl<br />

Finanzieller<br />

Aufwand in Euro<br />

727 23.000<br />

299 925.000<br />

43 85.000<br />

Gesamt 1.069 1.033.000<br />

So wurden in 727 Fällen Maßnahmen bei potenziellen<br />

Arbeitgebern (Praktika) nach § 16 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

i.V.m § 45 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I in einem Gesamtvolumen von<br />

rund 23.000 Euro gefördert.<br />

Bei 299 Einstellungen erhielten Arbeitgeber einen<br />

Eingliederungszuschuss als Ausgleich für in<br />

der Person des Arbeitnehmenden liegende Minderleistungen.<br />

Hierfür wurde ein Gesamtbetrag<br />

von rund 925.000 Euro aufgebracht.<br />

Insgesamt 43 junge Menschen sind im Jahr 2012<br />

in eine Einstiegsqualifizierung (Langzeitpraktikum<br />

als Brücke zur regulären Ausbildung) eingemündet.<br />

17 davon in den Bereich Handwerk,<br />

23 in den Bereich Industrie/Handel und drei in<br />

freie Berufe. Die Kosten hierfür lagen bei rund<br />

85.000 Euro.<br />

• ADR-Lehrgänge<br />

• Eignungsfeststellung für Existenzgründung<br />

Sofern nach einer erfolgten Erstberatung festgestellt<br />

wird, dass die Kundin oder der Kunde<br />

nicht ohne weiteres auf dem ersten Arbeitsmarkt<br />

eingesetzt werden kann, besteht die Möglichkeit<br />

der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit.<br />

Den Teilnehmenden wird so zunächst eine Beschäftigung<br />

geboten, um sich Schritt für Schritt<br />

dem Arbeitsmarkt wieder zu nähern.<br />

Förderung von Arbeitsgelegenheiten<br />

nach § 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Im Kreis <strong>Lippe</strong> ist die Nutzung der unterschiedlichen<br />

Förderungen auf dem zweiten Arbeitsmarkt<br />

traditionell und von großem Konsens geprägt<br />

ein probates Hilfsmittel zur Unterstützung<br />

der Bemühungen der am Arbeitsmarkt beteiligten<br />

Träger zur Integrationsvorbereitung einer/eines<br />

einzelnen, vermittlerisch benachteiligten<br />

Leistungsempfangenden in der Grundsicherung.

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