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gPDF - SFB 580 - Friedrich-Schiller-Universität Jena

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Transformation<br />

Editorial<br />

von<br />

beschäftigungssystemen<br />

Abbildung 1: Arbeitsmarktsegmente und betriebliche Beschäftigungssysteme<br />

Interne Arbeitsmärkte<br />

geschlossene Beschäftigungssysteme<br />

Externe Arbeitsmärkte<br />

offene Beschäftigungssysteme<br />

Primär<br />

Langfristige Beschäftigung<br />

Arbeitsplatzsicherheit<br />

überdurchschnittliche Einkommen<br />

kurz- mittelfristige Beschäftigung<br />

Übergangssicherheit<br />

überdurchschnittliche Einkommen<br />

Sekundär<br />

Langfristige Beschäftigung<br />

Arbeitsplatzsicherheit<br />

unterdurchschnittliche Einkommen<br />

kurz- mittelfristige Beschäftigung<br />

Übergangsrisiko<br />

unterdurchschnittliche Einkommen<br />

Quelle: Köhler/Struck 2008: 14<br />

Gerade der öffentliche Dienst hat Arbeitsstrukturen<br />

hervorgebracht, die durch einen<br />

hohen Grad der Schließung lange Beschäftigungsdauern<br />

erzeugen. Zum Großteil verfügt<br />

jeder Aufgabenbereich (u. a. Bildung, Gesundheit,<br />

Justiz) über eigene betriebsinterne Teilarbeitsmärkte,<br />

„in denen qualifizierte Arbeitnehmer<br />

beschäftigt und der Marktkonkurrenz<br />

weitgehend entzogen“ (Abraham/Hinz 2005:<br />

142) werden. Ein Ziel langfristiger und relativ<br />

geschlossener Beschäftigungsbeziehungen im<br />

primären Segment ist es aus Sicht der Segmentationstheorie,<br />

über „betriebsloyale und<br />

integrative“ (Struck 2006: 273) Mitarbeiter<br />

zu verfügen. Für Teilarbeitsmärkte des öffentlichen<br />

Dienstes herrscht dementsprechend<br />

auch nach wie vor das Leitbild eines primären<br />

internen Beschäftigungssystems mit guten<br />

Beschäftigungs- und Entlohnungsbedingungen<br />

vor.<br />

Seite 12<br />

Die Strukturdifferenzen zwischen<br />

dem öffentlichen und privaten Sektor<br />

des gesellschaftlichen Gesamtarbeitsmarktes<br />

sollen anhand der Beschäftigungsstabilität, der<br />

Ausgestaltung der Interessenvertretung und<br />

am Entlohnungssystem näher skizziert werden.<br />

Kern des Beschäftigungssystems ist in jedem<br />

Fall eine „abgeschlossene[ ] Berufsgruppe“<br />

(Mayntz 1985: 135). Im Gegensatz zu den<br />

meisten privaten Arbeitgebern ist die staatliche<br />

Beschäftigungspolitik in der Regel nach wie<br />

vor auf dauerhafte Beschäftigung ausgelegt,<br />

die relativ unabhängig von der konjunkturellen<br />

Entwicklung aufrechterhalten wird. Deutliches<br />

Kennzeichen dieser Logik ist das öffentlichrechtliche<br />

Dienst- und Treueverhältnis der<br />

Beamten, welches dem Lebenszeitprinzip und<br />

dem Prinzip der Hauptberuflichkeit (vgl. Henneberger<br />

1997: 19) folgt. Der Grundbestand<br />

des Beamtentums wird in Art. 33 Abs. 4 und 5<br />

GG durch die Verfassung geschützt, nicht aber<br />

der genaue Umfang. Zwar hat die Gruppe der<br />

Arbeitnehmer die der Verwaltungsbeamten als<br />

„Normaltyp des Staatsbediensteten“ (Henneberger<br />

1997: 25) mittlerweile zahlenmäßig abgelöst<br />

(vgl. Czerwick 2007: 88ff.; Statistisches<br />

Bundesamt 2008: 111); unverändert erhalten<br />

geblieben sind allerdings die arbeits- und sozialrechtlichen<br />

Sonderregelungen für Beamte.<br />

Im Hinblick auf die Arbeits- und Vergütungsbe-

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