Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
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tung desselben, die Bes<strong>ch</strong>affenheit und Verknüpfung der Gegenstände<br />
der Erfahrung su<strong>ch</strong>en sollen. ... Und dieses ist die<br />
transzendentale Deduktion aller Ideen der spekulativen Vernunft,<br />
ni<strong>ch</strong>t als konstitutive Prinzipien der Erweiterung unserer<br />
Erkenntnis über mehr Gegenstände, als Erfahrung geben<br />
kann, sondern als regulative Prinzipien der systematis<strong>ch</strong>en<br />
Einheit des Mannigfaltigen der empiris<strong>ch</strong>en Erkenntnis überhaupt,<br />
wel<strong>ch</strong>e dadur<strong>ch</strong> in ihren eigenen Grenzen mehr angebauet<br />
und beri<strong>ch</strong>tigt wird, als es ohne sol<strong>ch</strong>e Ideen dur<strong>ch</strong> den<br />
bloßen Gebrau<strong>ch</strong> der Verstandesgrundsätze ges<strong>ch</strong>ehen könnte.«<br />
226<br />
Unter einer regulativen Idee versteht man ein Unerrei<strong>ch</strong>bares, aber<br />
glei<strong>ch</strong>wohl als Ideal immer Anzustrebendes. Diese Eigens<strong>ch</strong>aften<br />
wirken au<strong>ch</strong> auf den Charakter der Vernunftideen zurück. Es<br />
kommt ni<strong>ch</strong>t darauf an, ob sie irgendwie beweisbar oder sonst real<br />
sein können, denn ihre »Errei<strong>ch</strong>barkeit« ist ni<strong>ch</strong>t ents<strong>ch</strong>eidend.<br />
Vielmehr genügt es, wenn die Idee eine systematis<strong>ch</strong>e Ordnung<br />
des Verstandes mögli<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>t 227 . Wenn wir beispielsweise die<br />
Natur so betra<strong>ch</strong>ten, als ob sie si<strong>ch</strong> einer obersten Intelligenz<br />
außerhalb der Welt verdankt, dann kann das eine für die Systematisierung<br />
unserer Verstandesbegriffe und damit für die Einheit unserer<br />
sinnli<strong>ch</strong>en Erfahrungen hilfrei<strong>ch</strong>e Vorstellung sein. Allein<br />
dies würde genügen, um die Idee einer obersten Intelligenz außerhalb<br />
der Welt zu einer valablen Vernunftidee werden zu lassen 228 .<br />
Letztbegründung ist in dieser Funktion der Vernunftideen als<br />
regulativer Ideen insofern enthalten, als die Begründung auf die<br />
226 Kant, KrV (Fn. 9), A 671/B 699.<br />
227 Vgl. Baumgartner, Kritik (Fn. 127), S. 118: »Die Vernunft ... postuliert<br />
eine vollständige Einheit dieser Verstandeserkenntnisse, also<br />
ni<strong>ch</strong>t bloß ein zufälliges Aggregat, sondern ein na<strong>ch</strong> notwendigen<br />
Gesetzen zusammenhängendes System.«<br />
228 Vgl. Kant, KrV (Fn. 9), A 679/B 707; Höffe, Kant (Fn. 152), S.<br />
168; Baumgartner, Kritik (127), S. 121.<br />
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