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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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»Wenn es nun aber zum Tun und Handeln käme, so würde<br />

dieses Spiel der bloß spekulativen Vernunft, wie S<strong>ch</strong>attenbilder<br />

eines Traums, vers<strong>ch</strong>winden, und er würde seine Prinzipien<br />

bloß na<strong>ch</strong> dem praktis<strong>ch</strong>en Interesse wählen.« 203<br />

Hier zeigt si<strong>ch</strong> nun eine auffällige Parallele zur Letztbegründung<br />

im Sinne der Transzendentalpragmatik. Au<strong>ch</strong> bei dieser wird<br />

nämli<strong>ch</strong> ein Gegebenes als Ausgangspunkt gewählt, das in der Natur<br />

des Mens<strong>ch</strong>en liegen soll. Au<strong>ch</strong> in ihr wird mit dem performativen<br />

Selbstwiderspru<strong>ch</strong> argumentiert. Während es bei Kant das<br />

'Interesse der Vernunft' ist, das uns geradezu zwingend in die<br />

Ri<strong>ch</strong>tung der Thesis drängt und dadur<strong>ch</strong> deren Antwort auf die<br />

kosmologis<strong>ch</strong>en Fragen als alternativlos darstellt, ist es bei Apel<br />

die kommunikative Natur des Mens<strong>ch</strong>en. Au<strong>ch</strong> sie wird als etwas<br />

Gegebenes dargestellt, das den Ausgangspunkt für eine Präsuppositionsanalyse<br />

bildet. Das läßt si<strong>ch</strong> folgendermaßen zuspitzen:<br />

These 10:<br />

In der Präsuppositionsanalyse der Transzendentalpragmatik<br />

zeigt si<strong>ch</strong> bei Apel letztli<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>ts anderes<br />

als in dem Instrument des Prosyllogismus bei Kant.<br />

Beide Erkenntnismittel fragen na<strong>ch</strong> den notwendigen Bedingungen<br />

für etwas als si<strong>ch</strong>er Angesehenes. Beide verlangen letztli<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong><br />

einer Totalität der Bedingungen in dem Sinne, daß das Denken widerspru<strong>ch</strong>sfrei<br />

wird. Genauso, wie i<strong>ch</strong> bei Kant ni<strong>ch</strong>t den freien<br />

Willen leugnen und glei<strong>ch</strong>zeitig gewillkürt handeln kann, kann i<strong>ch</strong><br />

bei Apel ni<strong>ch</strong>t die Voraussetzungen des Diskurses, also die Geltung<br />

der Diskursregeln, leugnen und glei<strong>ch</strong>zeitig ein Mens<strong>ch</strong>, d.h.<br />

ein kommunizierendes Wesen, sein.<br />

203 Kant, KrV (Fn. 9), A 475/B 503.<br />

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