Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
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an dessen statt nur den Ausdruck von einem progressus in indefinitum<br />
gelten lassen.« 181<br />
Diese zunä<strong>ch</strong>st auf den Progressus – d.h. das Vorans<strong>ch</strong>reiten z.B.<br />
in der Zeit oder der Kausalkette – bezogene Unters<strong>ch</strong>eidung überträgt<br />
er zwei Seiten später auf den ihn eigentli<strong>ch</strong> interessierenden<br />
und für das methodis<strong>ch</strong>e Element des Prosyllogismus konstitutiven<br />
Regressus – d.h. das Zurückgehen z.B. in der Zeit oder der Kausalkette:<br />
»I<strong>ch</strong> sage demna<strong>ch</strong>: wenn das Ganze in der empiris<strong>ch</strong>en Ans<strong>ch</strong>auung<br />
gegeben worden, so geht der Regressus in der Reihe<br />
seiner inneren Bedingungen ins Unendli<strong>ch</strong>e. Ist aber nur<br />
ein Glied der Reihe gegeben, von wel<strong>ch</strong>em der Regressus zur<br />
absoluten Totalität allererst fortgehen soll: so findet nur ein<br />
Rückgang in unbestimmte Weite (in indefinitum) statt.« 182<br />
Zwis<strong>ch</strong>en beiden Ri<strong>ch</strong>tungen der Kausalkette sieht Kant dabei einen<br />
grundlegenden Unters<strong>ch</strong>ied. Für den Progressus, also das<br />
Vorans<strong>ch</strong>reiten, ist es jederzeit mögli<strong>ch</strong>, sie ins Unendli<strong>ch</strong>e fortzudenken<br />
– beim Beispiel einer geraden Linie im Raum ebenso wie<br />
beim Fortgang der Zeugung von den Eltern auf die Kinder auf die<br />
Enkel und so weiter 183 : »Denn hier bedarf die Vernunft niemals<br />
absolute Totalität der Reihe« 184 . Für den Regressus aber, das Zurückgehen,<br />
ist eben diese Totalität der Bedingungen denknotwendig.<br />
Und hier stellt si<strong>ch</strong> dann die Frage, ob die 'Totalität' bereits<br />
dur<strong>ch</strong> das Denken eines unbestimmt weiten Rückgangs oder nur<br />
dur<strong>ch</strong> das Denken eines unendli<strong>ch</strong>en Rückgangs befriedigt werden<br />
kann.<br />
181 Kant, KrV (Fn. 9), A 510 f./B 538 f.<br />
182 Kant, KrV (Fn. 9), A 512 f./B 540 f.<br />
183 Vgl. Kant, KrV (Fn. 9), A 511 f./B 539 f.<br />
184 Kant, KrV (Fn. 9), A 512/B 540.<br />
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