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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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spielt) ni<strong>ch</strong>t auf einem direkten Beweis basieren kann. Denn<br />

dieser führt in der Tat in einen infiniten Regreß; und wenn<br />

man den Abbru<strong>ch</strong> des Beweisverfahrens in einer Form der Intuition<br />

vermeiden mö<strong>ch</strong>te, bleibt als Beweisform nur der indirekte<br />

Beweis übrig. Für die Notwendigkeit apagogis<strong>ch</strong>er Beweise<br />

in der Philosophie ist hiermit selbst ein apagogis<strong>ch</strong>er<br />

Beweis geführt; die Theorie ist somit selbstkonsistent.« 109<br />

»Will man sie [die letztbegründeten Sätze] aber mit Kuhlmann<br />

synthetis<strong>ch</strong>e Sätze a priori nennen, muß jedenfalls klar<br />

sein, daß sie von den synthetis<strong>ch</strong>en Sätzen a priori der ersten<br />

Kritik Kants unters<strong>ch</strong>ieden sind. Denn na<strong>ch</strong> Kant ist die Verbindung<br />

von Subjekt und Prädikat in den synthetis<strong>ch</strong>en Sätzen<br />

a priori nur dur<strong>ch</strong> ein Drittes mögli<strong>ch</strong> – die Ans<strong>ch</strong>auung<br />

bei den Sätzen der Mathematik und die Mögli<strong>ch</strong>keit der Erfahrung<br />

bei den Grundsätzen des reinen Verstandes; eine von<br />

diesem Dritten losgelöste synthetis<strong>ch</strong>e Erkenntnis a priori ist<br />

undenkbar, weswegen Kant eine Anwendung der Grundsätze<br />

auf die Noumena ablehnt (KdrV B 193 ff./A 154 ff., B 315/A<br />

259, B 357/A 301, B 764 f./A 736 f., B 769 f./A 741 f.). Der<br />

Beweis der Gültigkeit synthetis<strong>ch</strong>er Sätze a priori bedarf also<br />

na<strong>ch</strong> Kant weiterer Voraussetzungen als dieser Sätze selbst;<br />

ja, Kant hält es ausdrückli<strong>ch</strong> für undenkbar, daß ein ni<strong>ch</strong>t<br />

analytis<strong>ch</strong> fals<strong>ch</strong>er Satz in si<strong>ch</strong> widersprü<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> sein könne,<br />

daß es einen anderen Widerspru<strong>ch</strong> geben könne als den zwis<strong>ch</strong>en<br />

Subjekt und Prädikat (B 621 ff./A 593 ff.) – eben auf<br />

dieser Überzeugung basiert ja seine Ablehnung des ontologis<strong>ch</strong>en<br />

Gottesbeweises. Aus diesen Gründen ist Kants transzendentale<br />

Deduktion der Grundsätze der Erfahrung ni<strong>ch</strong>t<br />

wirkli<strong>ch</strong> unhintergehbar – setzt sie do<strong>ch</strong> die Mögli<strong>ch</strong>keit von<br />

Erfahrung voraus, die im Gegensatz zum Wahrheitsanspru<strong>ch</strong><br />

109 Vittorio Hösle: Die Krise der Gegenwart und dieVerantwortung<br />

der Philosophie. Transzendentalpragmatik, Letztbegründung,<br />

Ethik, Mün<strong>ch</strong>en 1990.<br />

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