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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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xion »von Anfang an« relativiert sei 89 . Immerhin sind Ans<strong>ch</strong>auung<br />

und Erfahrung des Einzelnen no<strong>ch</strong> grundlegender Vermögen<br />

als die Kommunikation in der Gemeins<strong>ch</strong>aft, so daß ni<strong>ch</strong>t einzusehen<br />

ist, warum eine klassis<strong>ch</strong>e Philosophie, die in ihrer Voraussetzungsanalyse<br />

bei diesen Vermögen ansetzt, dem Vorwurf der Relativierbarkeit<br />

eher ausgesetzt sein soll, als die moderne Transzendentalpragmatik.<br />

Viel naheliegender ist die Interpretation, es<br />

handle si<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> bei Kant ganz unrelativiert um »Ans<strong>ch</strong>auungsformen,<br />

die uns notwendig und konstitutiv gegeben sind, hinter die<br />

wir gewissermaßen ni<strong>ch</strong>t zurückgreifen können« 90 . Daß letztli<strong>ch</strong><br />

au<strong>ch</strong> die Transzendentalpragmatik auf Ans<strong>ch</strong>auung und Erfahrung<br />

des Individuums ni<strong>ch</strong>t verzi<strong>ch</strong>ten kann, zeigt in verräteris<strong>ch</strong>er<br />

Weise die Unbestimmtheit in dem obigen Zitat (»verwandelt bzw.<br />

... erweitert«). Ob Kants Philosophie tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> derartige Relativierungen<br />

bereits eins<strong>ch</strong>ließt, oder ob sie vielmehr selbst Letztbegründungs<strong>ch</strong>arakter<br />

hat, wird im dritten Teil dieser Arbeit genauer<br />

zu untersu<strong>ch</strong>en sein 91 . Wäre eine Letztbegründung wie bei Apel<br />

bereits in der Philosophie Kants na<strong>ch</strong>zuweisen, dann würde ni<strong>ch</strong>t<br />

nur der Neuigkeitsgehalt der Transzendentalphilosophie deutli<strong>ch</strong><br />

relativiert, sondern es wäre au<strong>ch</strong> der Weg frei, um solipsistis<strong>ch</strong>e<br />

und kommunikative Reflexion in ihrer gegenseitigen Ergänzung,<br />

ihrer Komplementarität, statt nur in ihrer Gegensätzli<strong>ch</strong>keit zu beleu<strong>ch</strong>ten<br />

92 .<br />

In anderem Zusammenhang gesteht au<strong>ch</strong> Kuhlmann zu, daß die<br />

epistemologis<strong>ch</strong>en Unters<strong>ch</strong>iede zwis<strong>ch</strong>en klassis<strong>ch</strong>er Transzendentalphilosphie<br />

und gegenwärtiger Transzendentalpragmatik eher<br />

gradueller als kategoris<strong>ch</strong>er Natur sind:<br />

»Das strikt reflexive Letztbegründungsargument ... ist das<br />

transzendentalpragmatis<strong>ch</strong>e Äquivalent für die kantis<strong>ch</strong>e<br />

89<br />

Vgl. Kuhlmann, Kant (Fn. 9), S. 51 f.<br />

90<br />

Adorno, Kants »Kritik der reinen Vernunft« (Fn. 86), S. 36.<br />

91<br />

Dazu unten S. 54 ff.<br />

92<br />

Dazu unten S. 101 ff. (Mögli<strong>ch</strong>keiten und Grenzen).<br />

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