Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
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III. Verbindungslinien zwis<strong>ch</strong>en Apel und Kant<br />
Bei den Verbindungslinien, die in der Vergangenheit bezügli<strong>ch</strong> des<br />
Letztbegründungsanspru<strong>ch</strong>s zwis<strong>ch</strong>en der Transzendentalpragmatik<br />
Apels auf der einen Seite und der Epistemologie Kants auf der<br />
anderen Seite gezogen wurden, sind zunä<strong>ch</strong>st die Referenzen der<br />
Transzendentalpragmatiker selbst vorzustellen (1.), um dana<strong>ch</strong> zu<br />
prüfen, inwieweit die Sekundärliteratur zur Transzendentalpragmatik<br />
ergänzende Bezüge zur kantis<strong>ch</strong>en Erkenntnistheorie aufgedeckt<br />
hat (2.).<br />
1. Bezugnahmen der Vertreter der Transzendentalpragmatik<br />
auf die Epistemologie Kants<br />
Die expliziten Bezugnahmen der Transzendentalpragmatiker auf<br />
Kants Epistemologie sind eher spärli<strong>ch</strong> gesät. Inhaltli<strong>ch</strong> sind sie,<br />
gerade in bezug auf die von Kant vertretenen praktis<strong>ch</strong>-philosophis<strong>ch</strong>en<br />
Konsequenzen, keinesfalls immer positiv konnotiert. Insgesamt<br />
bestimmen eher die Abgrenzungen als die rezipierenden Bezugnahmen<br />
das Bild. So bes<strong>ch</strong>reibt Kuhlmann in einem Bu<strong>ch</strong>,<br />
dessen Titel ('Kant und die Transzendentalpragmatik') eigentli<strong>ch</strong><br />
genau zu der hier untersu<strong>ch</strong>ten Frage Antworten verspri<strong>ch</strong>t, den<br />
epistemologis<strong>ch</strong>en Unters<strong>ch</strong>ied zwis<strong>ch</strong>en klassis<strong>ch</strong>er Transzendentalphilosophie<br />
und gegenwärtiger Transzendentalpragmatik folgendermaßen:<br />
»Der ents<strong>ch</strong>eidende Zug [der Vers<strong>ch</strong>ärfung der kantis<strong>ch</strong>en<br />
Beweisidee] ist der, daß x ni<strong>ch</strong>t mehr als notwendige Bedingung<br />
von Erfahrung oder Ans<strong>ch</strong>auung, auf die wir ungern<br />
verzi<strong>ch</strong>ten würden, gere<strong>ch</strong>tfertigt wird, sondern als notwendige<br />
Bedingung von sinnvoller Argumentation, als notwendige<br />
Bedingung von Geltungskonstitution überhaupt – wie man<br />
au<strong>ch</strong> sagen könnte. Dieser Zug bringt tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> die gewüns<strong>ch</strong>te<br />
Vers<strong>ch</strong>ärfung, weil erstens die in die kantis<strong>ch</strong>e<br />
Konstruktion von Anfang an eingebaute Mögli<strong>ch</strong>keit der di-<br />
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