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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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len Zeiten als Re<strong>ch</strong>tsnorm gegolten und muß au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t zu allen<br />

Zeiten und an allen Orten als Norm in Kraft gesetzt werden. Ein<br />

gere<strong>ch</strong>t organisiertes Gemeinwesen ist unter Umständen au<strong>ch</strong> ohne<br />

ein Asylgrundre<strong>ch</strong>t zu realisieren. Eine Norm wie das Asylgrundre<strong>ch</strong>t<br />

ist erst dann geboten, wenn sie in realen Diskursen des<br />

Re<strong>ch</strong>ts begründet wurde. Eine Letztbegründung ist mit sol<strong>ch</strong>er<br />

realen Genese aber ni<strong>ch</strong>t verbunden. Statt dessen handelt es si<strong>ch</strong><br />

um eine ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> und situativ kontingente Norm. Entspre<strong>ch</strong>endes<br />

gilt für eine Vielzahl anderer konkreter Normen des<br />

Re<strong>ch</strong>ts, sowie für zahlrei<strong>ch</strong>e Normen des ni<strong>ch</strong>t re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> geregelten<br />

sozialen Zusammenlebens. Weder muß der S<strong>ch</strong>utz von Mietern zu<br />

allen Zeiten und in allen Staaten glei<strong>ch</strong> ausgestaltet sein, no<strong>ch</strong> ist<br />

es in jeder Kultur glei<strong>ch</strong>ermaßen geboten, zum Geburtstag ein Ges<strong>ch</strong>enk<br />

zu überrei<strong>ch</strong>en.<br />

5. Zwis<strong>ch</strong>energebnis<br />

Die Letztbegründung der Transzendentalpragmatik bezieht si<strong>ch</strong><br />

auf praktis<strong>ch</strong>e Erkenntnis ihrer Form na<strong>ch</strong>, sowie auf einzelne<br />

oberste Normen. Unter diesen ist das Handlungsprinzip als formaler<br />

Gegenstand und das Ergänzungsprinzip als demgegenüber konkreterer<br />

Gegenstand auszuma<strong>ch</strong>en. Die Letztbegründung bezieht<br />

si<strong>ch</strong> hingegen ni<strong>ch</strong>t unmittelbar auf materiale, situationsabhängige<br />

Normen.<br />

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