Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
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unmittelbar auf materiale, ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> situationsbezogenen Normen<br />
ri<strong>ch</strong>tet 81 .<br />
These 4:<br />
Letztbegründung bezügli<strong>ch</strong> eines konkreten Gegenstandes<br />
wird in der Transzendentalpragmatik beanspru<strong>ch</strong>t,<br />
soweit geltend gema<strong>ch</strong>t wird, daß jedes<br />
Handeln den Erhalt der realen Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />
si<strong>ch</strong>erzustellen und langfristig die ideale<br />
Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft zu verwirkli<strong>ch</strong>en hat<br />
(Ergänzungsprinzip).<br />
Au<strong>ch</strong> das Ergänzungsprinzip enthält Substanz. Es verbietet, die<br />
reale Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft zu zerstören oder die Verwirkli<strong>ch</strong>ung<br />
idealer Kommunikationsvoraussetzungen gegenüber<br />
dem Errei<strong>ch</strong>ten wieder zu vermindern. Es bleibt zwar formal insoweit,<br />
als im Einzelfall no<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> Subsumtion unter das Prinzip<br />
bestimmt werden muß, wel<strong>ch</strong>e weiteren S<strong>ch</strong>ritte zur Verwirkli<strong>ch</strong>ung<br />
idealer Kommunikationsvoraussetzungen angesi<strong>ch</strong>ts der<br />
realen Umstände von den Akteuren gefordert sind. Glei<strong>ch</strong>wohl<br />
adressiert die Letztbegründung hier bereits einen konkreteren Gegenstand<br />
als no<strong>ch</strong> beim Handlungsprinzip.<br />
These 5:<br />
Letztbegründung bezieht si<strong>ch</strong> in der Transzendentalpragmatik<br />
ni<strong>ch</strong>t unmittelbar auf materiale Normen.<br />
Diese Letztbegründungsgrenze 82 läßt si<strong>ch</strong> am besten mit einem<br />
Beispiel illustrieren: Das als Verfassungsre<strong>ch</strong>tsnorm etablierte<br />
Grundre<strong>ch</strong>t auf Asyl verlangt, daß der Staat politis<strong>ch</strong> Verfolgten<br />
Zuflu<strong>ch</strong>t gewährt. Es handelt si<strong>ch</strong> um eine Norm, die material ist,<br />
weil sie einen bestimmten Inhalt gebietet. Glei<strong>ch</strong>zeitig ist die<br />
Norm ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> und situationsbedingt, denn sie hat ni<strong>ch</strong>t zu al-<br />
81<br />
Siehe oben S. 35 mit Fn. 75 sowie die nä<strong>ch</strong>ste These unten auf S.<br />
39.<br />
82<br />
Zu ihr oben S. 35 mit Fn. 75 sowie oben Fn. 35.<br />
39