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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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unmittelbar auf materiale, ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> situationsbezogenen Normen<br />

ri<strong>ch</strong>tet 81 .<br />

These 4:<br />

Letztbegründung bezügli<strong>ch</strong> eines konkreten Gegenstandes<br />

wird in der Transzendentalpragmatik beanspru<strong>ch</strong>t,<br />

soweit geltend gema<strong>ch</strong>t wird, daß jedes<br />

Handeln den Erhalt der realen Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />

si<strong>ch</strong>erzustellen und langfristig die ideale<br />

Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft zu verwirkli<strong>ch</strong>en hat<br />

(Ergänzungsprinzip).<br />

Au<strong>ch</strong> das Ergänzungsprinzip enthält Substanz. Es verbietet, die<br />

reale Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft zu zerstören oder die Verwirkli<strong>ch</strong>ung<br />

idealer Kommunikationsvoraussetzungen gegenüber<br />

dem Errei<strong>ch</strong>ten wieder zu vermindern. Es bleibt zwar formal insoweit,<br />

als im Einzelfall no<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> Subsumtion unter das Prinzip<br />

bestimmt werden muß, wel<strong>ch</strong>e weiteren S<strong>ch</strong>ritte zur Verwirkli<strong>ch</strong>ung<br />

idealer Kommunikationsvoraussetzungen angesi<strong>ch</strong>ts der<br />

realen Umstände von den Akteuren gefordert sind. Glei<strong>ch</strong>wohl<br />

adressiert die Letztbegründung hier bereits einen konkreteren Gegenstand<br />

als no<strong>ch</strong> beim Handlungsprinzip.<br />

These 5:<br />

Letztbegründung bezieht si<strong>ch</strong> in der Transzendentalpragmatik<br />

ni<strong>ch</strong>t unmittelbar auf materiale Normen.<br />

Diese Letztbegründungsgrenze 82 läßt si<strong>ch</strong> am besten mit einem<br />

Beispiel illustrieren: Das als Verfassungsre<strong>ch</strong>tsnorm etablierte<br />

Grundre<strong>ch</strong>t auf Asyl verlangt, daß der Staat politis<strong>ch</strong> Verfolgten<br />

Zuflu<strong>ch</strong>t gewährt. Es handelt si<strong>ch</strong> um eine Norm, die material ist,<br />

weil sie einen bestimmten Inhalt gebietet. Glei<strong>ch</strong>zeitig ist die<br />

Norm ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> und situationsbedingt, denn sie hat ni<strong>ch</strong>t zu al-<br />

81<br />

Siehe oben S. 35 mit Fn. 75 sowie die nä<strong>ch</strong>ste These unten auf S.<br />

39.<br />

82<br />

Zu ihr oben S. 35 mit Fn. 75 sowie oben Fn. 35.<br />

39

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