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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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der Psy<strong>ch</strong>opathologie abgleiten 80 . Im Ergebnis wird die Anerkennung<br />

der Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft folgli<strong>ch</strong> von Apel und anderen<br />

Transzendentalpragmatikern als eine notwendige Bedingung<br />

der Mögli<strong>ch</strong>keit von Argumentation ausgezei<strong>ch</strong>net. Und damit ist<br />

der Erkenntnisgewinn dur<strong>ch</strong> Argumentation jedenfalls der Form<br />

na<strong>ch</strong> letztbegründet: nur wer die Mitglieds<strong>ch</strong>aft in einer Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />

anerkennt, kann überhaupt begründen.<br />

These 3:<br />

Letztbegründung bezügli<strong>ch</strong> eines formalen Gegenstandes<br />

wird in der Transzendentalpragmatik beanspru<strong>ch</strong>t,<br />

soweit die Maxime geltend gema<strong>ch</strong>t wird,<br />

daß man nur das tun darf, was angesi<strong>ch</strong>ts seiner Folgen<br />

und Nebenwirkungen für die Befriedigung der<br />

Interessen jedes einzelnen Betroffenen in einem Diskurs<br />

mit diesen verteidigt werden könnte (Handlungsprinzip).<br />

Das Handlungsprinzip enthält im Gegensatz zur Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />

bereits Substanz. Wer bloß die Mitglieds<strong>ch</strong>aft in ein<br />

Gemeins<strong>ch</strong>aft der Kommunikanden anerkennt, hat damit no<strong>ch</strong><br />

ni<strong>ch</strong>ts über die Inhalte der Kommunikation akzeptiert. Das Handlungsprinzip<br />

geht darüber hinaus, indem es bestimmte Handlungsweisen<br />

auss<strong>ch</strong>ließt. So wäre es beispielsweise mit dem Prinzip<br />

ni<strong>ch</strong>t mehr vereinbar, Verletzungshandlungen vorzunehmen, die<br />

unter keinem denkbaren Gesi<strong>ch</strong>tspunkt vor und mit den Verletzten<br />

gere<strong>ch</strong>tfertigt werden könnten: willkürli<strong>ch</strong>e Tötungen, Diebstähle,<br />

Ehrverletzungen etc. Das Handlungsprinzip ist moralis<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t<br />

mehr neutral, sondern inhaltli<strong>ch</strong> gegenständli<strong>ch</strong>. Andererseits<br />

bleibt es in seiner Formulierung formal, getreu dem Grundsatz der<br />

Transzendentalpragmatik, daß si<strong>ch</strong> die Letztbegründung niemals<br />

80<br />

Apel, Apriori der Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft (Fn. 23), S. 348,<br />

414 mit Fn. 87. Vgl. oben Fn. 65.<br />

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