Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
der Psy<strong>ch</strong>opathologie abgleiten 80 . Im Ergebnis wird die Anerkennung<br />
der Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft folgli<strong>ch</strong> von Apel und anderen<br />
Transzendentalpragmatikern als eine notwendige Bedingung<br />
der Mögli<strong>ch</strong>keit von Argumentation ausgezei<strong>ch</strong>net. Und damit ist<br />
der Erkenntnisgewinn dur<strong>ch</strong> Argumentation jedenfalls der Form<br />
na<strong>ch</strong> letztbegründet: nur wer die Mitglieds<strong>ch</strong>aft in einer Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />
anerkennt, kann überhaupt begründen.<br />
These 3:<br />
Letztbegründung bezügli<strong>ch</strong> eines formalen Gegenstandes<br />
wird in der Transzendentalpragmatik beanspru<strong>ch</strong>t,<br />
soweit die Maxime geltend gema<strong>ch</strong>t wird,<br />
daß man nur das tun darf, was angesi<strong>ch</strong>ts seiner Folgen<br />
und Nebenwirkungen für die Befriedigung der<br />
Interessen jedes einzelnen Betroffenen in einem Diskurs<br />
mit diesen verteidigt werden könnte (Handlungsprinzip).<br />
Das Handlungsprinzip enthält im Gegensatz zur Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />
bereits Substanz. Wer bloß die Mitglieds<strong>ch</strong>aft in ein<br />
Gemeins<strong>ch</strong>aft der Kommunikanden anerkennt, hat damit no<strong>ch</strong><br />
ni<strong>ch</strong>ts über die Inhalte der Kommunikation akzeptiert. Das Handlungsprinzip<br />
geht darüber hinaus, indem es bestimmte Handlungsweisen<br />
auss<strong>ch</strong>ließt. So wäre es beispielsweise mit dem Prinzip<br />
ni<strong>ch</strong>t mehr vereinbar, Verletzungshandlungen vorzunehmen, die<br />
unter keinem denkbaren Gesi<strong>ch</strong>tspunkt vor und mit den Verletzten<br />
gere<strong>ch</strong>tfertigt werden könnten: willkürli<strong>ch</strong>e Tötungen, Diebstähle,<br />
Ehrverletzungen etc. Das Handlungsprinzip ist moralis<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t<br />
mehr neutral, sondern inhaltli<strong>ch</strong> gegenständli<strong>ch</strong>. Andererseits<br />
bleibt es in seiner Formulierung formal, getreu dem Grundsatz der<br />
Transzendentalpragmatik, daß si<strong>ch</strong> die Letztbegründung niemals<br />
80<br />
Apel, Apriori der Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft (Fn. 23), S. 348,<br />
414 mit Fn. 87. Vgl. oben Fn. 65.<br />
38