Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
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ist die Diskurstheorie in ihrer Form als Konsensustheorie der<br />
Wahrheit grundsätzli<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> auf Erkenntnisse der Naturwissens<strong>ch</strong>aften<br />
bezogen. Die Aussagen zu realer und idealer Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />
gelten hier ebenfalls.<br />
Mit dieser allgemeinen Begriffsbestimmung läßt si<strong>ch</strong> nun für<br />
die einzelnen Gegenstände der Letztbegründung in der Transzendentalpragmatik<br />
folgendes festhalten:<br />
These 2:<br />
Letztbegründung bezügli<strong>ch</strong> der Form der Erkenntnis<br />
wird in der Transzendentalpragmatik beanspru<strong>ch</strong>t,<br />
soweit geltend gema<strong>ch</strong>t wird, daß jede Argumentation,<br />
um einen performativen Selbstwiderspru<strong>ch</strong> zu<br />
vermeiden, notwendig mit der glei<strong>ch</strong>zeitigen Anerkennung<br />
der idealen und realen Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />
einhergehen muß.<br />
Dies ist gewissermaßen der ar<strong>ch</strong>imedis<strong>ch</strong>e Punkt der Transzendentalpragmatik.<br />
Ihre Präsuppositionsanalyse ma<strong>ch</strong>t geltend, daß die<br />
Spra<strong>ch</strong>e, soweit sie Argumentation transportiert, als illokutionärer<br />
Akt au<strong>ch</strong> einen qualifizierten Handlungsbezug enthält: wer argumentiert,<br />
der erkennt dabei implizit an, daß er gemeinsam mit dem<br />
Gegenüber der Argumentation zu einer Gemeins<strong>ch</strong>aft gehört, in<br />
der über die Ri<strong>ch</strong>tigkeit des Gesagten sinnvoll kommuniziert werden<br />
kann. Das s<strong>ch</strong>ließt zwar ni<strong>ch</strong>t aus, au<strong>ch</strong> zu s<strong>ch</strong>weigen und dadur<strong>ch</strong><br />
sol<strong>ch</strong>e Anerkennung zu vermeiden 78 . Do<strong>ch</strong> derartiges beharrli<strong>ch</strong>es<br />
und lebenslanges S<strong>ch</strong>weigen entspri<strong>ch</strong>t ni<strong>ch</strong>t der allgemeinen<br />
Lebensform des Mens<strong>ch</strong>en 79 , so daß es für die Frage der<br />
Letztbegründung praktis<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t relevant wird. Apel selbst hält es<br />
sogar für psy<strong>ch</strong>ologis<strong>ch</strong> unmögli<strong>ch</strong>, will man ni<strong>ch</strong>t in der Berei<strong>ch</strong><br />
78<br />
As<strong>ch</strong>enberg, Spra<strong>ch</strong>analyse (Fn. 68), S. 384.<br />
79<br />
Vgl. Robert Alexy, Theorie der juristis<strong>ch</strong>en Argumentation. Die<br />
Theorie des rationalen Diskurses als Theorie der juristis<strong>ch</strong>en Begründung,<br />
Frankfurt a.M. 1978, S. 74; ders., Diskurstheorie (Fn.<br />
4), S. 139.<br />
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