Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
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»I<strong>ch</strong> will sagen: die universalen Prinzipien einer postkonventionellen<br />
Moral, die au<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> das positive Re<strong>ch</strong>t legitimieren<br />
sollten – z.B. dur<strong>ch</strong> Insistieren auf so etwas wie mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en<br />
Grundre<strong>ch</strong>ten – diese Prinzipien wurden damals [d.h.:<br />
während des Nationalsozialismus'] re<strong>ch</strong>t erfolgrei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong><br />
Berufung auf eine partikulare Konsensbasis des 'Wir' außer<br />
Kraft gesetzt.« 74<br />
Zum Verständnis der Letztbegründung in der Transzendentalpragmatik<br />
ist allerdings wi<strong>ch</strong>tig, daß si<strong>ch</strong> der Letztbegründungsanspru<strong>ch</strong><br />
ni<strong>ch</strong>t unmittelbar auf einzelne materiale Normen erstreckt,<br />
sondern auf den Status des Diskursverfahrens als eines unverzi<strong>ch</strong>tbaren<br />
Erkenntnisinstruments bes<strong>ch</strong>ränkt bleibt:<br />
»Letztbegründet ... werden in der Diskursethik überhaupt keine<br />
materialen, ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> situationsbezogenen Normen;<br />
diese sollten ihrzufolge allerdings in praktis<strong>ch</strong>en Diskursen<br />
der Betroffenen bzw. ihrer Vertreter kritisierbar oder legitimierbar<br />
bzw. bei Bedarf neu begründbar sein, und dies –<br />
idealiter – gemäß einem Diskursverfahren, das seine Legitimation<br />
letztli<strong>ch</strong> in einem universalgültigen Prinzip der Diskursethik<br />
hat.« 75<br />
Trotzdem bleibt die gesamte Philosophie – sei es unmittelbar, sei<br />
es vermittelt – dur<strong>ch</strong> ihren transzendentalen Argumentationsverbund<br />
immer auf den mit Letztbegründung verknüpften Ausgangspunkt<br />
bezogen:<br />
74<br />
Apel, Diskurs (Fn. 12), S. 409.<br />
75<br />
Apel, Diskurs (Fn. 12), S. 172; no<strong>ch</strong>malige Betonung ebd., S. 175;<br />
vgl. au<strong>ch</strong> die oben in Fn. 35 erwähnte Textstelle.<br />
35