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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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und Gewaltfreiheit ni<strong>ch</strong>t zumutbar und ni<strong>ch</strong>t verantwortbar ers<strong>ch</strong>eine,<br />

dann und solange dürften Zwangsmittel eingesetzt werden,<br />

um die diskursverzerrende Gewalt zurückzudrängen.<br />

Die Paradoxie, die entsteht, wenn die Diskursethik für die Begründung<br />

des Zwangs in der Geltung re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er Normen herangezogen<br />

wird, ist na<strong>ch</strong> Apel folgli<strong>ch</strong> nur ein s<strong>ch</strong>einbare. Es gehe ledigli<strong>ch</strong><br />

um »Konsensbildung mit strategiekonterstrategis<strong>ch</strong>em<br />

Zwang«: das Gewaltmonopol eines Re<strong>ch</strong>tsstaates ermögli<strong>ch</strong>e überhaupt<br />

erst, daß die einzelnen Bürger es si<strong>ch</strong> weitgehend ohne Risiko<br />

leisten können, moralis<strong>ch</strong> zu handeln 63 .<br />

d) Letztbegründung<br />

Die in der Transzendentalpragmatik verfolgte Begründung hat laut<br />

Apel den Status einer Letztbegründung:<br />

»In einer modernen Transzendentalphilosophie geht es m.E.<br />

primär um die Reflexion auf den Sinn ... des Argumentierens<br />

überhaupt. Dies allerdings ist für den, der argumentiert ... offenbar<br />

das Letzte, Ni<strong>ch</strong>thintergehbare.« 64<br />

Na<strong>ch</strong> der Natur des Mens<strong>ch</strong>en müsse eine Argumentationsverweigerung<br />

in Selbstzerstörung oder S<strong>ch</strong>izophrenie münden; die Mögli<strong>ch</strong>keit<br />

des Selbstverständnisses und der Selbstidentifikation gehe<br />

in einem Maße verloren, das den Tatbestand (klinis<strong>ch</strong>-empiris<strong>ch</strong><br />

belegbarer) Psy<strong>ch</strong>opathologie erfülle 65 . Gegen diesen Gedanken-<br />

63<br />

Apel, Diskursethik vor der Problematik von Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn.<br />

34), S. 57 f.<br />

64<br />

Apel, Apriori der Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft (Fn. 23), S. 222.<br />

Bestätigung des Letztbegründungsanspru<strong>ch</strong>s etwa in ders., Postkantis<strong>ch</strong>er<br />

Standpunkt der Moralität (Fn. 39), S. 223.<br />

65<br />

Apel, Apriori der Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft (Fn. 23), S. 414<br />

mit Fn. 87; vgl. au<strong>ch</strong> ebd., S. 348 (»Sinnverzweiflung«, »Selbstmord«).<br />

Ähnli<strong>ch</strong> die Aussage, die Habermas zum S<strong>ch</strong>icksal des<br />

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