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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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Neben der soeben ges<strong>ch</strong>ilderten Einsi<strong>ch</strong>t, die als 'Teil B 2 ' der<br />

Theorie firmiert, hat Apel in seiner Theorie der Verantwortungsethik<br />

einen 'Teil B 1 ' herausgestellt. Dieser Teil behandelt die moralis<strong>ch</strong>e<br />

Begründung der Zwangsbefugnisse des Re<strong>ch</strong>tsstaats, also<br />

die Besonderheit der (zumindest au<strong>ch</strong>) auf Zwang beruhenden<br />

Geltung re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er Normen 59 . Das Re<strong>ch</strong>t steht dabei für Apel<br />

»zwis<strong>ch</strong>en Moral und Politik« 60 . Denn Re<strong>ch</strong>t zielt auf universelle<br />

Ri<strong>ch</strong>tigkeit, während die Politik na<strong>ch</strong> Apels Ansi<strong>ch</strong>t rein strategis<strong>ch</strong><br />

den Vorteil der Beteiligten su<strong>ch</strong>t. Das Re<strong>ch</strong>t ist andererseits<br />

mit der Befugnis zu zwingen verbunden, was der Moral widerspri<strong>ch</strong>t,<br />

wenn man diese mit der idealen Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />

begründet, die ja definitionsgemäß zwangsfrei sein soll.<br />

So ergibt si<strong>ch</strong> für Apel das Problem, wie er überhaupt die<br />

Zwangsordnung 'Re<strong>ch</strong>t', die staatli<strong>ch</strong> monopolisierte Gewalt, mit<br />

dem Handlungsprinzip vereinbaren kann, obwohl dieses Prinzip<br />

gerade die Zwanglosigkeit in einem hers<strong>ch</strong>aftsfreien Diskurs fordert<br />

61 . Ganz ähnli<strong>ch</strong> wie beim Ergänzungsprinzip argumentiert<br />

Apel au<strong>ch</strong> hier: Der Unters<strong>ch</strong>ied zwis<strong>ch</strong>en realen Bedingungen<br />

und idealer Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft könne es gebieten,<br />

»Strategiekonterstrategien bzw. Anti-Gewalt-Gewaltausübung zu<br />

praktizieren« 62 . Eigentli<strong>ch</strong> verpfli<strong>ch</strong>te zwar das Handlungsprinzip<br />

alle Diskursteilnehmer zu einer strategiefreien Konsensbildung,<br />

gebiete also die herrs<strong>ch</strong>aftsfreie Auseinandersetzung ohne Ausnutzung<br />

realer Ma<strong>ch</strong>tvorteile dur<strong>ch</strong> Gewaltanwendung oder Drohung.<br />

Wenn aber die realen Bedingung von der idealen Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />

no<strong>ch</strong> so weit entfernt seien, daß eine Strategie-<br />

59<br />

Apel, Diskursethik vor der Problematik von Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn.<br />

34), S. 61.<br />

60<br />

Apel, Diskursethik vor der Problematik von Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn.<br />

34), S. 37.<br />

61<br />

Vgl. die ausführli<strong>ch</strong> Erörterung bei Apel, Diskursethik vor der Problematik<br />

von Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn. 34), S. 40 ff.<br />

62<br />

Apel, Diskursethik vor der Problematik von Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn.<br />

34), S. 57.<br />

30

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