Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
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Der wi<strong>ch</strong>tigste S<strong>ch</strong>ritt im Verantwortungsprinzip wird von<br />
Apel aber erst im letzten Teil seiner Formulierung vorgenommen.<br />
Dana<strong>ch</strong> ist der Drang zur Verwirkli<strong>ch</strong>ung einer idealen Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />
»mit jedem Argument s<strong>ch</strong>on antizipiert« 51 .<br />
Dieser Argumentationss<strong>ch</strong>ritt bildet den S<strong>ch</strong>lußstein für die transzendentale<br />
Begründung des Verantwortungsprinzips: wer überhaupt<br />
argumentiert, der setzt voraus, daß ihm au<strong>ch</strong> die Verwirkli<strong>ch</strong>ung<br />
der idealen Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft ein Anliegen ist<br />
(zweites Ziel); wer die Verwirkli<strong>ch</strong>ung dieses Ideals will, der muß<br />
notwendig au<strong>ch</strong> die Erhaltung der realen Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft<br />
und damit die Integrität der Mens<strong>ch</strong>en und ihre spontane<br />
Gemeins<strong>ch</strong>aftsbildung akzeptieren. Mit dem Ergänzungsprinzip<br />
will Apel also eine grundlegende Begründung von Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>ten<br />
und Kommunikationsre<strong>ch</strong>ten liefern, die den S<strong>ch</strong>ritt von einer<br />
theoretis<strong>ch</strong>en Prinzipienethik hin zu einer lebensweltli<strong>ch</strong>en Moral<br />
ausma<strong>ch</strong>t.<br />
»Ergänzungsprinzip« heißt das Prinzip deshalb, weil es die<br />
übrigen Teile der Philosophie Apels – insbesondere das Konsenspostulat<br />
des Handlungsprinzips 52 – ni<strong>ch</strong>t außer Kraft setzt, sondern<br />
ergänzt 53 . Die Diskursethik kann na<strong>ch</strong> Apels Überzeugung ohne<br />
diese Ergänzung ni<strong>ch</strong>t die Funktion einer politis<strong>ch</strong>en Verantwortungsethik<br />
übernehmen 54 . Denn wenn der politis<strong>ch</strong>e Prozeß in der<br />
strategis<strong>ch</strong>en (ni<strong>ch</strong>tideale) Kommunikation egoistis<strong>ch</strong>er Nutzenmaximierer<br />
besteht, wie dies bei politis<strong>ch</strong>en Verhandlungen regelmäßig<br />
der Fall ist, dann markiert au<strong>ch</strong> die Einigung der Beteiligten<br />
ni<strong>ch</strong>t die Ri<strong>ch</strong>tigkeit des Ergebnisses. Vielmehr liegt der Grund<br />
51<br />
Apel, Apriori der Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft (Fn. 23), S. 431.<br />
52<br />
Siehe oben S. 23 (Handlungsprinzip).<br />
53<br />
Vgl. Apel, Diskursethik vor der Problematik von Re<strong>ch</strong>t und Politik<br />
(Fn. 34), S. 60; ders., Vernunftfunktion (Fn. 5), S. 25: Die Rationalität<br />
mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>er Kommunikation läßt si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t auf strategis<strong>ch</strong>e<br />
Rationalität reduzieren.<br />
54<br />
Apel, Diskursethik vor der Problematik von Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn.<br />
34), S. 56.<br />
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