Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
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Die Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft und die in ihr verbindli<strong>ch</strong>en<br />
Diskursregeln werden dadur<strong>ch</strong> zu freiwillig anerkannten, formalprozeduralen<br />
Normen (Normen erster Stufe). Sie sind von den<br />
dur<strong>ch</strong> praktis<strong>ch</strong>e Diskurse erst no<strong>ch</strong> zu begründenden materialen<br />
(situationsbezogenen) Normen zu unters<strong>ch</strong>eiden (Normen zweiter<br />
Stufe) 35 .<br />
b) Handlungsprinzip<br />
Abgesehen von der Grundlegung der Diskurstheorie mit dem<br />
transzendentalen Argument zur Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft hat<br />
Apel seine praktis<strong>ch</strong>e Philosophie im Laufe der Jahre in vers<strong>ch</strong>iedene<br />
Teile gegliedert. In dem sogenannten 'Teil A' 36 der Begründung<br />
geht es darum, eine oberste Norm zu re<strong>ch</strong>tfertigen. Diese hat<br />
einerseits große Ähnli<strong>ch</strong>keit mit dem kategoris<strong>ch</strong>en Imperativ bei<br />
Kant und ist andererseits fast identis<strong>ch</strong> mit dem entspre<strong>ch</strong>enden<br />
Universalisierungsprinzip bei Habermas. Apel formuliert das<br />
oberste Handlungsprinzip (U h ) folgendermaßen:<br />
»Handle nur na<strong>ch</strong> einer Maxime, von der du, aufgrund realer<br />
Verständigung mit den Betroffenen bzw. ihren Anwälten<br />
oder – ersatzweise – aufgrund eines entspre<strong>ch</strong>enden Gedankenexperiments,<br />
unterstellen kannst, daß die Folgen und Nebenwirkungen,<br />
die si<strong>ch</strong> aus ihrer allgemeinen Befolgung für<br />
35<br />
Zu dieser Zweistufigkeit der Diskursethik, bei der zwis<strong>ch</strong>en formal-prozeduraler<br />
Letztbegründung und konsensual-kommunikativer<br />
Begründung der inhaltli<strong>ch</strong>en Normen unters<strong>ch</strong>ieden wird:<br />
Apel, Diskurs und Verantwortung (Fn. 12), S. 120; ders., Diskursethik<br />
vor der Problematik von Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn. 34), S. 55.<br />
36<br />
Vgl. zur Einteilung Apel, Diskursethik vor der Problematik von<br />
Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn. 34), S. 60 f.: »Teil A behandelt die Begründung<br />
des idealen prozeduralen Prinzips der Lösung aller moralis<strong>ch</strong>-normativen<br />
Probleme im Sinne der diskursiven (d.h. rein argumentativen<br />
und ni<strong>ch</strong>t-strategis<strong>ch</strong>en, sondern gewaltfreien) Konsensbildung.«<br />
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