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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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Die Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft und die in ihr verbindli<strong>ch</strong>en<br />

Diskursregeln werden dadur<strong>ch</strong> zu freiwillig anerkannten, formalprozeduralen<br />

Normen (Normen erster Stufe). Sie sind von den<br />

dur<strong>ch</strong> praktis<strong>ch</strong>e Diskurse erst no<strong>ch</strong> zu begründenden materialen<br />

(situationsbezogenen) Normen zu unters<strong>ch</strong>eiden (Normen zweiter<br />

Stufe) 35 .<br />

b) Handlungsprinzip<br />

Abgesehen von der Grundlegung der Diskurstheorie mit dem<br />

transzendentalen Argument zur Kommunikationsgemeins<strong>ch</strong>aft hat<br />

Apel seine praktis<strong>ch</strong>e Philosophie im Laufe der Jahre in vers<strong>ch</strong>iedene<br />

Teile gegliedert. In dem sogenannten 'Teil A' 36 der Begründung<br />

geht es darum, eine oberste Norm zu re<strong>ch</strong>tfertigen. Diese hat<br />

einerseits große Ähnli<strong>ch</strong>keit mit dem kategoris<strong>ch</strong>en Imperativ bei<br />

Kant und ist andererseits fast identis<strong>ch</strong> mit dem entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Universalisierungsprinzip bei Habermas. Apel formuliert das<br />

oberste Handlungsprinzip (U h ) folgendermaßen:<br />

»Handle nur na<strong>ch</strong> einer Maxime, von der du, aufgrund realer<br />

Verständigung mit den Betroffenen bzw. ihren Anwälten<br />

oder – ersatzweise – aufgrund eines entspre<strong>ch</strong>enden Gedankenexperiments,<br />

unterstellen kannst, daß die Folgen und Nebenwirkungen,<br />

die si<strong>ch</strong> aus ihrer allgemeinen Befolgung für<br />

35<br />

Zu dieser Zweistufigkeit der Diskursethik, bei der zwis<strong>ch</strong>en formal-prozeduraler<br />

Letztbegründung und konsensual-kommunikativer<br />

Begründung der inhaltli<strong>ch</strong>en Normen unters<strong>ch</strong>ieden wird:<br />

Apel, Diskurs und Verantwortung (Fn. 12), S. 120; ders., Diskursethik<br />

vor der Problematik von Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn. 34), S. 55.<br />

36<br />

Vgl. zur Einteilung Apel, Diskursethik vor der Problematik von<br />

Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn. 34), S. 60 f.: »Teil A behandelt die Begründung<br />

des idealen prozeduralen Prinzips der Lösung aller moralis<strong>ch</strong>-normativen<br />

Probleme im Sinne der diskursiven (d.h. rein argumentativen<br />

und ni<strong>ch</strong>t-strategis<strong>ch</strong>en, sondern gewaltfreien) Konsensbildung.«<br />

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