Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch
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Grenzen findet die Bezugnahme von Apel auf Kant aber spätestens<br />
bei den besonderen Ableitungen in 'Teil B' der Begründung.<br />
Wenn das Ergänzungsprinzip hier letztli<strong>ch</strong> zu einer Re<strong>ch</strong>tfertigung<br />
von »Strategiekonterstrategien bzw. Anti-Gewalt-Gewaltausübung«<br />
267 führt, ist ein Konkretionsniveau errei<strong>ch</strong>t, das si<strong>ch</strong> bei<br />
Kant no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t findet. Insoweit kann man festhalten, daß die Erweiterungen<br />
der apels<strong>ch</strong>en Theorie zu einer Verantwortungsethik<br />
tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> die Originalität beanspru<strong>ch</strong>en können, die die Proponenten<br />
der Transzendentalpragmatik fäls<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>erweise insgesamt<br />
für ihre Letztbegründungskonzeption erheben.<br />
3. Zur Aktualität der Epistemologie Kants<br />
Zum S<strong>ch</strong>luß soll no<strong>ch</strong> die Frage na<strong>ch</strong> der bleibenden Aktualität der<br />
kantis<strong>ch</strong>en Epistemologie gestellt werden. Immerhin ist die<br />
Hauptthese dieser Arbeit, daß Kants Epistemologie für die gegenwärtige<br />
Transzendentalpragmatik und insbesondere für den in ihr<br />
erhobenen Letztbegründungsanspru<strong>ch</strong> einen bleibenden Wert haben<br />
könnte, der aber von den Protagonisten bisher weitgehend ignoriert<br />
und damit verkannt wurde.<br />
Gegen die Aktualität kantis<strong>ch</strong>er Erkenntnistheorie würde es<br />
spre<strong>ch</strong>en, wenn die Wissens<strong>ch</strong>aftstheorie in grundlegenden Fragen<br />
über sie hinausgelangt wäre, ohne daß diese Fortentwicklungen ihrerseits<br />
wieder in Zweifel gezogen würden. Daß dem keinesfalls<br />
so ist, kann an einem einfa<strong>ch</strong>en Beispiel zum Verhältnis von Logik<br />
(im heutigen Sinne 268 ) und Mathematik gezeigt werden. Bei Kant<br />
267 Apel, Diskursethik vor der Problematik von Re<strong>ch</strong>t und Politik (Fn.<br />
34), S. 57.<br />
268 Der enge Logikbegriff, der heute verwendet wird, entspri<strong>ch</strong>t demjenigen<br />
der 'allgemeinen, reinen Logik' in der 'Kritik der reinen<br />
Vernunft'; vgl. dazu Kant, KrV (Fn. 9), A 53/B 77: »Eine allgemeine,<br />
aber reine Logik hat es also mit lauter Prinzipien a priori zu<br />
tun, und ist ein Kanon des Verstandes und der Vernunft, ...«.<br />
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