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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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2. Wo liegen die Grenzen einer Bezugnahme auf kantis<strong>ch</strong>e<br />

Epistemologie?<br />

Wenn in dieser Arbeit eine Letztbegründung der Form der Erkenntnis<br />

au<strong>ch</strong> bei Kant aufgespürt wurde, dann bedeutet das ni<strong>ch</strong>t,<br />

daß die Transzendentalpragmatik ihren Letztbegründungsanspru<strong>ch</strong><br />

insgesamt in der kantis<strong>ch</strong>en Tradition sehen könnte oder müßte.<br />

Das gilt insbesondere für das Verfahren der Begründung, das die<br />

moderne Philosophie im Diskurs ansiedelt, während Kant insoweit<br />

– selbst in der ästhetis<strong>ch</strong>en Reflexion – bei einem individuellen Erkennen<br />

geblieben ist. Hier wirkt si<strong>ch</strong> der Übergang von solipsistis<strong>ch</strong>em<br />

zu kommunikativem Erkenntnisverfahren deutli<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> auf<br />

den Gegenstand der Letztbegründung aus: Diskursregeln sind in<br />

der Transzendentalpragmatik mit in den Letztbegründungsanspru<strong>ch</strong><br />

einbezogen; der kantis<strong>ch</strong>en Philosophie sind sie hingegen<br />

fremd. S<strong>ch</strong>on dieses Beispiel zeigt die Grenzen einer Bezugnahme<br />

auf kantis<strong>ch</strong>e Epistemologie.<br />

S<strong>ch</strong>wieriger ist die Frage zu beantworten, ob jenseits der Form<br />

der Erkenntnis au<strong>ch</strong> die übrigen Gegenstände der transzendentalpragmatis<strong>ch</strong>en<br />

Letztbegründung eine Parallele bei Kant finden.<br />

Bezügli<strong>ch</strong> des weiteren formalen Gegenstandes, daß man nur das<br />

tun darf, was angesi<strong>ch</strong>ts seiner Folgen und Nebenwirkungen für<br />

die Befriedigung der Interessen jedes einzelnen Betroffenen in einem<br />

Diskurs mit diesen verteidigt werden könnte (Handlungsprinzip),<br />

besteht eine auffällige Nähe zum kategoris<strong>ch</strong>en Imperativ.<br />

Dieser ist als Teil der praktis<strong>ch</strong>en Philosophie hier ni<strong>ch</strong>t untersu<strong>ch</strong>t<br />

worden. Trotzdem läßt au<strong>ch</strong> eine oberflä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Betra<strong>ch</strong>tung<br />

s<strong>ch</strong>on Parallelen erkennen: in apels<strong>ch</strong>er wie kantis<strong>ch</strong>er Philosophie<br />

ist dieses oberste Prinzip ri<strong>ch</strong>tigen Handelns dur<strong>ch</strong> transzendentale<br />

Argumente auf die allgemeine Epistemologie gestützt. Daraus<br />

muß in beiden Fällen glei<strong>ch</strong>ermaßen eine Ausdehnung der Letztbegründung<br />

auf die oberste Handlungsnorm folgen. Was in der<br />

Transzendentalpragmatik ausdrückli<strong>ch</strong> als 'Letztbegründung' bezei<strong>ch</strong>net<br />

wird, ma<strong>ch</strong>t bei Kant das 'Universalistis<strong>ch</strong>e' seiner Philosophie<br />

aus.<br />

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