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Kantische Letztbegründung - servat.unibe.ch

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mögli<strong>ch</strong>« ist 264 . Einen weiteren Grund für Zweifel an kantis<strong>ch</strong>er<br />

Letztbegründung bietet der regressus ad indefinitivum, denn wenn<br />

der Regress unbestimmt bleiben darf, muß er ni<strong>ch</strong>t als unendli<strong>ch</strong><br />

geda<strong>ch</strong>t werden und kann in einem strengen Sinne au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t als<br />

letztbegründend gelten. Die Ästhetik hingegen ist trotz ihres subjektiven<br />

Ausgangspunkts im Ges<strong>ch</strong>macksurteil ni<strong>ch</strong>t als Einwand<br />

gegen Letztbegründung anzusehen, weil Kant mit dem Instrument<br />

der Reflexion ein Mittel präsentiert, das in überzeugender Weise<br />

die Zeit- und Subjektgebundenheit des einzelnen Urteils überwindet.<br />

Mit anderen Worten:<br />

These 14:<br />

Was na<strong>ch</strong> gelungener Reflexion im Sinne der 'Kritik<br />

der Urteilskraft' no<strong>ch</strong> als ästhetis<strong>ch</strong>es Urteil übrig<br />

bleibt, kann als letztbegründet gelten.<br />

264 Kant, KrV (Fn. 9), A 484/B 512.<br />

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