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ZBJV 2013 - servat.unibe.ch - Universität Bern

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796 Waller Kälin et al. <strong>ZBJV</strong> · Band 149 · <strong>2013</strong><br />

Pfli<strong>ch</strong>ten vor den religiösen Geboten einzelner Bevölkerungsteile<br />

(E. 3.3) bildete wiederum den Kern der Begründung, ergänzt um Hinweise<br />

auf die mögli<strong>ch</strong>e Ganzkörperbadekleidung (sog. Burkini) und<br />

die getrennten Umkleidekabinen (E. 3.4). Von früheren Fällen wi<strong>ch</strong><br />

die neue Konstellation insoweit ab, als es einerseits (eingriffsmildernd)<br />

um getrenntges<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>wimmunterri<strong>ch</strong>t ging, andererseits<br />

der bes<strong>ch</strong>werdeführende Vater (eingriffsers<strong>ch</strong>werend) geltend ma<strong>ch</strong>te,<br />

dass seine 14-jährige To<strong>ch</strong>ter bereits die Ges<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>tsreife erlangt habe,<br />

dur<strong>ch</strong> privaten S<strong>ch</strong>wimmunterri<strong>ch</strong>t für muslimis<strong>ch</strong>e Mäd<strong>ch</strong>en gar ni<strong>ch</strong>t<br />

mehr ertrinkensgefährdet sei, der Unterri<strong>ch</strong>t von einem Mann erteilt<br />

werde, das Hallenbad von aussen einsehbar sei und das obligatoris<strong>ch</strong>e<br />

S<strong>ch</strong>uls<strong>ch</strong>wimmen ohnehin nur etwa alle fünf Wo<strong>ch</strong>en stattfinde. Für<br />

das Bundesgeri<strong>ch</strong>t änderte dies ni<strong>ch</strong>ts an der Ents<strong>ch</strong>eidung, dass im<br />

Interesse der Integration ein Anspru<strong>ch</strong> auf Dispens abzulehnen sei.<br />

2. Yogaunterri<strong>ch</strong>t<br />

Ohne Erfolg blieb im Ergebnis au<strong>ch</strong> das Dispensgesu<strong>ch</strong> <strong>ch</strong>ristli<strong>ch</strong>er<br />

Eltern, die ihren Sohn von Yogaübungen in einem Zür<strong>ch</strong>er Kindergarten<br />

frei halten wollten. 9 Die Eltern verstanden die Übungen, die<br />

einen kleinen Teil der Tagesroutine ausma<strong>ch</strong>ten, ni<strong>ch</strong>t als blass säkulare<br />

Entspannung, sondern als ein Bekenntnis zu östli<strong>ch</strong>en Religionen,<br />

das sie für si<strong>ch</strong> und ihren Sohn ablehnten. Während die Vorinstanz<br />

ungea<strong>ch</strong>tet der Ansi<strong>ch</strong>ten der Eltern von einem ni<strong>ch</strong>t religiösen Handeln<br />

ausserhalb des grundre<strong>ch</strong>tliehen S<strong>ch</strong>utzberei<strong>ch</strong>s ausgegangen war, blieb<br />

das Bundesgeri<strong>ch</strong>t au<strong>ch</strong> hier seiner Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung treu, na<strong>ch</strong> der es<br />

ni<strong>ch</strong>t Sa<strong>ch</strong>e des Staates sei, über den religiösen Charakter eines Handeins<br />

zu ents<strong>ch</strong>eiden. Vielmehr komme es auf das Selbstverständnis<br />

der Grundre<strong>ch</strong>tsträger an (E. 4.2). 10 Wie s<strong>ch</strong>on beim Singen <strong>ch</strong>ristli<strong>ch</strong>er<br />

Weihna<strong>ch</strong>tslieder 11 führe das aber keinesfalls zu einem Dispensations-<br />

9 BGer 2C_897/2012 vom 14. Februar 2012- Yoga im Kindergarten.<br />

10 Grundlegend dazu MARTIN MoRLOK, Selbstverständnis als Re<strong>ch</strong>tskriterium,<br />

Tübingen 1993, 49 ff., 78 ff.; in der S<strong>ch</strong>weiz PETER KARLEN, Das Grundre<strong>ch</strong>t der<br />

Religionsfreiheit in der S<strong>ch</strong>weiz, Züri<strong>ch</strong> 1988, 203 ff. (allerdings zurückhaltend als<br />

«Hilfsmittel der Interpretation>>); WALTER KXLIN, Grundre<strong>ch</strong>te im Kulturkonflikt.<br />

Freiheit und Glei<strong>ch</strong>heit in der Einwanderungsgesells<strong>ch</strong>aft, <strong>Bern</strong> 2000, 112 f. (Selbstverständnis<br />

als primäres Kriterium).<br />

11 BGer 2C_724/2011 vom 11. April 2012- Kir<strong>ch</strong>e der Karmeliter.

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