Seminarinfo â Kurs 2012/13 - Staatliches Seminar für Didaktik und ...
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<strong><strong>Seminar</strong>info</strong> – <strong>Kurs</strong> <strong>2012</strong>/<strong>13</strong><br />
Onlineversion (14.02.20<strong>13</strong>)<br />
INHALTSÜBERSICHT<br />
1. Erste Orientierung S.1ff<br />
Sekretariat, <strong>Seminar</strong>verwaltung, Bibliothek,<br />
Informationsweitergabe, Veranstaltungsorte, Urlaub<br />
2. Der Start ins Referendariat 4ff<br />
Dienststelle/ Vorgesetzte, Ausbildungspersonalrat (APR),<br />
wichtige Unterlagen, <strong>Seminar</strong>ausweis, Lohnsteuermerkmale,<br />
Änderung der persönlichen Verhältnisse, Krankheit;<br />
Landesamt für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV), Beihilfe,<br />
Krankenversicherung, Vermögensbildungsgesetz,<br />
Nebentätigkeiten, Reisekosten, Schwangerschaft <strong>und</strong><br />
Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub, Dienstunfall<br />
3. Ausbildung am <strong>Seminar</strong> 9ff<br />
Vorkurs, Tutor am <strong>Seminar</strong>, Fachdidaktik, Pädagogik/ Päd.<br />
Psychologie, Beratungsbesuche der Fachleiter, Schul-,<br />
Jugend- <strong>und</strong> Beamtenrecht, Zusatzangebote, Beratung,<br />
Pädagogische Fallbesprechung, Vorträge/Workshops<br />
4. Ausbildung an der Schule 12ff<br />
Mentor, Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im<br />
1. Ausbildungsabschnitt, Hospitation, häufige Fragen zu<br />
Lehraufträgen, Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 2.<br />
Ausbildungsabschnitt, Planung des selbstständigen<br />
durchlaufenden Unterrichts, Planung des befristet<br />
selbstständigen Unterrichts, Planung des begleiteten<br />
Ausbildungsunterrichts, Rahmenbedingungen für die Planung<br />
von Ausbildung <strong>und</strong> Lehrproben, Sonderfall: Ausbildung in<br />
einem dritten Fach, Sonderfall: Ausbildung in bilingualem<br />
Unterricht<br />
5. Die zweite Dienstprüfung 23ff<br />
Schriftliche Prüfungsarbeit, Prüfungslehrproben, mündliche<br />
Prüfungen, Schulbeurteilung, Prüfungsergebnis, Verfahren bei<br />
Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile<br />
6. Einstellung in den Schuldienst 40ff<br />
Schuldienst des Landes, Schuldienst anderer B<strong>und</strong>esländer,<br />
Privatschulen, Auslandsschulen, Hilfen für die Stellensuche<br />
Anhang<br />
Ausbildungsstandards<br />
Detaillierte Terminübersicht<br />
Kurzinfo für den 2. Ausbildungsabschnitt
1. ERSTE ORIENTIERUNG<br />
Sekretariate (Mezzaningeschoss + 4. OG)<br />
Frau Arnold-Humpfer<br />
Frau Schilling<br />
Frau Schöpf<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo bis Do: 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr<br />
Fr: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
Homepage: www.seminar-stuttgart.de<br />
Tel.: 0711/<strong>13</strong>7867-45, Fax: 0711/123-3263 (Frau Arnold-Humpfer, Mezzanin)<br />
Tel.: 0711/<strong>13</strong>7867-0, Fax: 0711/ 123-3263 (Frau Schilling, Mezzanin)<br />
Tel.: 0711/<strong>13</strong>7867-75, Fax: 0711/123-3285 (Frau Schöpf, 4. Stock)<br />
Die Sekretärinnen helfen Ihnen bei Fragen zu Personal- <strong>und</strong> Reisekostenangelegenheiten<br />
<strong>und</strong> bei allgemeinen Fragen zu <strong>Kurs</strong>- <strong>und</strong> Raumplänen.<br />
<strong>Seminar</strong>verwaltung<br />
<strong>Seminar</strong>leiter<br />
Stellvertretender <strong>Seminar</strong>leiter<br />
Prof. Dr. Wolfgang Schöberle<br />
Prof. Detlef Hoche<br />
Tel.: 0711/<strong>13</strong>7867-76 Tel.: 0711/<strong>13</strong>7867-46<br />
4. OG, Zi. 401 Mezzaningeschoss, Zi. M03<br />
Direktionsassistentin<br />
StD' Veronika Kollmann<br />
Tel.: 0711/<strong>13</strong>7867-77<br />
Mezzaningeschoss, Zi. M 17<br />
Der <strong>Seminar</strong>leiter, Herr Hoche <strong>und</strong> Frau Kollmann sind Ihre Ansprechpartner bei<br />
speziellen Fragen zur <strong>Seminar</strong>organisation, zur Ausbildung oder zur Prüfung.
Bibliothek (EG)<br />
Frau Bruchmann, Frau Erdmann, Frau Nieß<br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag <strong>und</strong> Mittwoch:<br />
Dienstag <strong>und</strong> Donnerstag:<br />
Freitag:<br />
An 3 Freitagen im Dezember:<br />
9.00 – 16.30 Uhr<br />
8.00 – 18.00 Uhr<br />
9.00 – 15.00 Uhr<br />
9.00 – 18.00 Uhr<br />
Während der Ferien gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Diese werden durch<br />
Aushang bekannt gemacht <strong>und</strong> auf der Homepage veröffentlicht.<br />
Hinweise zur Bibliothek:<br />
Bitte beachten Sie die ausgehängte Benutzerordnung!<br />
Leihfrist:<br />
3 Wochen (Verlängerung nicht möglich)<br />
Leihbeschränkung: höchstens 6 Bücher, keine Ausleihe von Zeitschriften,<br />
Dokumentationen, Examensarbeiten, Büchern mit rotem<br />
Punkt<br />
Lesesaal:<br />
mit Arbeitsplätzen <strong>und</strong> Internet-Anschlüssen (keine Drucker)<br />
Aufenthaltsraum: gegenüber der Bibliothek, mit Taschenschränken, zusätzlicher<br />
Kopierraum<br />
Kopien: Kopierkarten für 20 € erhältlich, wieder aufladbar in 5 €-<br />
Schritten. Geld bitte passend bereithalten<br />
Bibliothekskatalog: siehe Link auf der <strong>Seminar</strong>homepage<br />
Genauere Benutzerhinweise erhalten Sie bei der Eröffnungsveranstaltung.<br />
Wichtige Informationsquellen<br />
Die wichtigsten Informationsquellen sind die Homepage, der Monitor im<br />
Eingangsbereich <strong>und</strong> die Anschlagtafeln im 1. Stock des <strong>Seminar</strong>s<br />
(Standort Stuttgart). Standort Ellwangen: Homepage <strong>und</strong> Informationswände<br />
im Eingangsbereich<br />
Dort finden Sie alles Wesentliche über Ihren <strong>Kurs</strong>, u. a:<br />
• Ort <strong>und</strong> Zeit der <strong>Seminar</strong>veranstaltungen<br />
• Gruppeneinteilung/Einzeichnungslisten für bestimmte Veranstaltungen<br />
• wichtige Termine <strong>und</strong> Erlasse<br />
• Informationen der <strong>Seminar</strong>leitung<br />
Machen Sie es sich bitte zur Gewohnheit, beim Betreten des <strong>Seminar</strong>s zunächst auf<br />
den Monitor im Eingangsbereich zu schauen.<br />
Veranstaltungsorte<br />
1
Die Lehrveranstaltungen des <strong>Seminar</strong>s finden an unterschiedlichen Orten statt:<br />
a) Standort Stuttgart<br />
• Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet im <strong>Seminar</strong>haus,<br />
Hospitalstr. 22-24, statt. Außerdem werden auch in den Außenstellen des<br />
<strong>Seminar</strong>s Lehrveranstaltungen abgehalten:<br />
• Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Wiederholdstr. <strong>13</strong>, 15 Minuten Fußweg<br />
vom <strong>Seminar</strong> entfernt. Dort finden in der Regel Lehrveranstaltungen in Physik<br />
statt.<br />
• Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Azenbergstr. 14, 15 Minuten Fußweg vom<br />
<strong>Seminar</strong> entfernt, ganz in der Nähe der Wiederholdstraße. Dort finden in der<br />
Regel die Lehrveranstaltungen in Chemie <strong>und</strong> Biologie statt.<br />
• Nur in Einzelfällen finden Lehrveranstaltungen auch an Gymnasien <strong>und</strong><br />
Sonderveranstaltungen im Rupert-Mayer-Haus (Hospitalstr.26) <strong>und</strong> im CVJM-<br />
Gebäude in der Büchsenstraße statt. Darauf wird gesondert hingewiesen.<br />
b) Standort Ellwangen<br />
• Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet in den Räumen der<br />
Sonderschulabteilung statt: Vorschloss 10, 73479 Ellwangen<br />
• Lehrveranstaltungen in Physik finden im Peutinger-Gymnasium (Peutinger<br />
Str.16, 73479 Ellwangen) statt.<br />
• Lehrveranstaltungen in Chemie finden im Hariolf-Gymnasium (Berliner Str. 25,<br />
73479 Ellwangen) statt.<br />
• Lehrveranstaltungen in Biologie finden im Rosenstein-Gymnasium in Heubach<br />
(Helmut Hirmann Str. 19, 73540 Heubach) statt.<br />
Informationsweitergabe<br />
Ihr Postfach am <strong>Seminar</strong><br />
Mitteilungen des <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> Briefe an Sie, z.B. des Landesamtes für Besoldung<br />
<strong>und</strong> Versorgung oder des Regierungspräsidiums, werden in eine Mappe gelegt, die<br />
im Vorraum des Sekretariats ausliegt. Schauen Sie bitte mindestens einmal pro<br />
Woche nach, ob etwas für Sie da ist. Vertrauliche Mitteilungen <strong>und</strong> Erlasse gegen<br />
Empfangsbestätigung hinterlegen wir für Sie direkt im Sekretariat.<br />
E-Mail-Adresse <strong>und</strong> Datenaustausch für Referendare<br />
Der Austausch von personenbezogenen Daten (Rückmeldungen zu<br />
Unterrichtsbesuchen, Prüfungsrelevantes etc.) über private E-Mail-Adressen<br />
widerspricht dem Datenschutzrecht. Daher ist es nicht gestattet, hierfür eine private<br />
E-Mail-Adresse zu verwenden. Als Ersatz steht Ihnen während Ihres Referendariats<br />
am <strong>Seminar</strong> Stuttgart eine dienstliche E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die<br />
Zugangsdaten zum System entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:<br />
2
Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie regelmäßig Ihre dienstlichen E-Mails abrufen.<br />
Falls Sie über keinen eigenen Internet-Zugang verfügen, ist dies an Ihrer Schule<br />
möglich.<br />
Wichtige Links:<br />
1. Verwaltung<br />
Ihr Benutzername NameV12 ist auch Gr<strong>und</strong>lage für weiteren elektronischen<br />
Datenaustausch. Alles, was zurzeit, am <strong>Seminar</strong> auf diese Weise abgewickelt wird,<br />
finden Sie auf der Startseite www.verwaltung.seminar-stuttgart.de<br />
Hier können Sie auch aktuelle Dateien wie St<strong>und</strong>enpläne, Formulare <strong>und</strong> vieles mehr<br />
herunterladen.<br />
Bitte füllen Sie auf der oben genannten Seite Ihre elektronische Karteikarte innerhalb<br />
der ersten zwei Wochen aus <strong>und</strong> halten Sie diese Karteikarte immer aktuell.<br />
Ebenso können Sie sich hier zu Zusatzveranstaltungen anmelden.<br />
4
2. Ausbildung<br />
In der Ausbildung verwenden wir regelmäßig die Lern-Plattform Moodle. Sie finden<br />
sie unter der Adresse www.seminar-stuttgart.de/moodle.<br />
3. Homepage<br />
Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.seminarstuttgart.de.<br />
Informationen für Fachleiter 1<br />
Informationen für die Fachleiter können Sie am besten direkt per E-Mail weitergeben,<br />
aber auch im Sekretariat zur Weiterleitung abgeben.<br />
Urlaub<br />
Sekretariat <strong>und</strong> Bibliothek sind zu eingeschränkten Zeiten auch während der<br />
Schulferien besetzt. Bitte beachten Sie: Wir richten uns mit unseren<br />
<strong>Seminar</strong>veranstal-tungen nach den Schulferien, die für Stuttgart gelten. Diese<br />
können wegen der örtlich festzulegenden beweglichen Ferientage anders sein als an<br />
Ihrer Schule.<br />
Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig durch Aushang <strong>und</strong> auf der<br />
Homepage bekanntgegeben.<br />
2. DER START INS REFERENDARIAT<br />
Dienststelle, Vorgesetzter<br />
Ihre Dienststelle ist das Staatliche <strong>Seminar</strong> für <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> Lehrerbildung, nicht die<br />
Schule. Ihr Vorgesetzter ist der Leiter des <strong>Seminar</strong>s, Ihr Dienstvorgesetzter der<br />
Regierungspräsident. Schreiben Sie in Ihrer Funktion als Beamter an das<br />
Regierungspräsidium oder das Kultusministerium, ist der Dienstweg einzuhalten, d.h.<br />
Ihr Schreiben geht ”Über das Staatl. <strong>Seminar</strong> für <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> Lehrerbildung Stuttgart<br />
an ...”.<br />
Ausbildungspersonalrat (APR)<br />
Die Teilnehmer eines Jahrgangs wählen Vertreter aus Ihrer Mitte, die den<br />
Ausbildungspersonalrat stellen. Sie vertreten die Belange des Jahrgangs, führen<br />
Veranstaltungen durch <strong>und</strong> wirken an der Gestaltung des <strong>Seminar</strong>s mit. Sie sind<br />
Mitglieder der <strong>Seminar</strong>konferenz <strong>und</strong> in stehen in regelmäßigem Kontakt mit der<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.<br />
1 Im Folgenden wird der leichteren Lesbarkeit wegen die männliche Bezeichnung für Personen beider Geschlechter verwendet.<br />
5
Wichtige Unterlagen<br />
Wir brauchen von Ihnen in den ersten Tagen einige Unterlagen:<br />
- insgesamt 3 Lichtbilder mit Namen auf der Rückseite (für Personalkarte,<br />
<strong>Seminar</strong>ausweis, Prüfungsdatenblatt s.u.)<br />
- Kopie des Infoschreibens Ihres Finanzamtes über Ihre Steuermerkmale<br />
- Erklärung zur Auszahlung der Besoldung (LBV 5031) sowie ggf. Antrag auf<br />
vermögenswirksame Leistungen (LBV 507)<br />
- Erklärung über Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungszeiten (LBV 5032), bitte nur<br />
Nachweise über Wehr-/Zivildienst, Beschäftigung im öffentlichen Dienst<br />
- bei Verheirateten Erklärung zum Familienzuschlag (LBV 538b1)<br />
- Heiratsurk<strong>und</strong>e (1 x beglaubigt + 1 x Kopie)<br />
- Geburtsurk<strong>und</strong>e Ihrer Kinder (1 x beglaubigt + 1 x Kopie)<br />
- ggf. Antrag auf Zahlung von Kindergeld (LBV KG 1oed)<br />
- ggf. Bescheinigung des Versorgungsamts über den Grad der<br />
Erwerbsunfähigkeit<br />
Bitte geben Sie Ihre Unterlagen möglichst rasch, spätestens bis Donnerstag<br />
(12.01.12), ab. Die benötigten Formulare müssen Sie – wie im Schreiben des<br />
Regierungspräsidiums mitgeteilt – selbst von der Homepage des RP herunterladen.<br />
Bei unvollständigen Unterlagen verzögert sich die Auszahlung Ihres Gehalts.<br />
Für die Anmeldung zu Ihren Prüfungen benötigen wir bis spätestens bis 31.01.12<br />
das vollständig ausgefüllte Formular “Angaben zur Prüfungsorganisation” mit<br />
einem der 3 Lichtbilder sowie die beglaubigten Kopien der Zeugnisse der<br />
Wissenschaftlichen bzw. Künstlerischen Prüfungen (1. Staatsprüfung).<br />
Bei Vorlage der Originaldokumente können Ihre Kopien im Sekretariat beglaubigt<br />
werden.<br />
<strong>Seminar</strong>ausweis<br />
Mit Ihrem <strong>Seminar</strong>ausweis können Sie in unserer Bibliothek einen<br />
Bibliotheksausweis beantragen. Sie dürfen auch in der Universitätsbibliothek <strong>und</strong> im<br />
Institut Francais gegen die Gebühr für Studenten ausleihen. Auch die<br />
Landesbildstelle in Stuttgart sowie manche Stuttgarter Museen sind gerne bereit, bei<br />
der Beschaffung von Anschauungsmaterial <strong>und</strong> Lehrmitteln behilflich zu sein.<br />
Nachweis über die Lohnsteuermerkmale<br />
Ab dem Jahr <strong>2012</strong> legen Sie eine Kopie des Informationsschreibens des zuständigen<br />
Finanzamtes als Nachweis der gültigen Lohnsteuerabzugsmerkmale vor.<br />
6
Änderung der persönlichen Verhältnisse<br />
Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel,<br />
Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen- <strong>und</strong> Kontoänderung, Änderung<br />
der Mail-Adresse usw.) zeitnah auf einem Formblatt dem Sekretariat mit. Von hier<br />
aus werden dann die Änderungsformulare an die entsprechenden Ämter<br />
weitergeleitet. Ggf. ist eine entsprechende Urk<strong>und</strong>e (beglaubigte Kopie) für <strong>Seminar</strong><br />
<strong>und</strong> LBV erforderlich. Kennzeichnen Sie jede Mitteilung mit Ihrer Personalnummer<br />
<strong>und</strong> vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.<br />
Krankheit<br />
Teilen Sie eine Erkrankung am ersten Tag bis spätestens 9 Uhr telefonisch oder<br />
per E-Mail dem <strong>Seminar</strong> (Sekretariat <strong>und</strong> Ausbilder) <strong>und</strong> der Schule telefonisch<br />
mit, beide Stellen müssen informiert sein. Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als<br />
drei Tagen benötigt das <strong>Seminar</strong> eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” Ihres<br />
Arztes. Melden Sie sich bitte unbedingt auch telefonisch oder per E-Mail am<br />
<strong>Seminar</strong> (Sekretariat <strong>und</strong> Ausbilder) wieder ges<strong>und</strong>.<br />
Durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumte<br />
Ausbildungszeiten können auf Ihren Antrag hin nachgeholt werden, wenn sie<br />
zusammen einen Monat übersteigen. Der Vorbereitungsdienst wird dann um die<br />
erforderliche Zeit verlängert.<br />
Besprechen Sie dies mit der <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Das Landesamt für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV)<br />
Im LBV werden die Gehälter <strong>und</strong> Krankenkostenerstattungen aller Beamten <strong>und</strong><br />
Angestellten im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet <strong>und</strong> entsprechende<br />
Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt - im Gegensatz zur freien<br />
Wirtschaft - monatlich im Voraus. Doch dies geschieht erst, wenn Sie alle oben<br />
genannten Unterlagen im Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt Ihnen das LBV<br />
eine Personalnummer mit, eine für Gehaltsfragen, die andere für die Beihilfe im<br />
Krankheitsfall. Diese müssen bei entsprechendem Schriftwechsel angegeben<br />
werden.<br />
Bedenken Sie bitte bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der<br />
Bearbeitungszeit erst mit Verzögerung überwiesen wird. Ihr Gehalt beträgt<br />
ca.1100 € brutto. Hinzu kommt bei Verheirateten ein Familienzuschlag. Für jedes zu<br />
berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag. Näheres finden Sie auf der<br />
Homepage des Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung Baden Württemberg<br />
(www.lbv.bwl.de).<br />
Beihilfe<br />
Jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten,<br />
sofern die Behandlung während der Ausbildungszeit am <strong>Seminar</strong> stattfand,<br />
unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Formulare für den<br />
Beihilfeantrag, den Sie mit den Kopien der Arztrechnungen direkt dem LBV<br />
zusenden müssen, sind am <strong>Seminar</strong> erhältlich. Mit den Originalbelegen müssen Sie<br />
7
die Erstattung durch die private Krankenkasse beantragen. Weitere Einzelheiten sind<br />
den Antragsformularen zu entnehmen.<br />
Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt<br />
oder pflichtversichert ist, <strong>und</strong> Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe.<br />
Für spezielle Fragen verweisen wir auf die Internetseite des LBV. Im Zweifelsfall<br />
setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bearbeiter beim LBV in Verbindung bzw. wenden Sie<br />
sich an die Service-Stelle beim LBV, Tel.: 0711-3426-3700, Öffnungszeiten: Montag<br />
bis Donnerstag von 08.00 – 16.00 Uhr <strong>und</strong> Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.<br />
Krankenversicherung<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten für den Abschluss einer<br />
Krankenversicherung:<br />
• Sie können eine Privatversicherung abschließen, da die Beihilfe nicht alles<br />
abdeckt.<br />
• Sie treten freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung bei, erhalten dann<br />
aber keine Beihilfe mehr.<br />
Zusätzlicher Hinweis:<br />
• Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Referendariats ist es kein Problem,<br />
aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten <strong>und</strong> zu einer privaten zu<br />
wechseln. Näheres erfahren Sie von den Vertretern der Krankenkassen.<br />
Vermögensbildungsgesetz<br />
Nach der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht die<br />
Möglichkeit, jährlich einen bestimmten Betrag zulagenbegünstigt anzulegen.<br />
Näheres finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong><br />
Versorgung Baden Württemberg (www.lbv.bwl.de).<br />
Ein Formular für einen „Antrag auf vermögenswirksame Leistungen” für das<br />
Landesamt für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV) erhalten Sie im Sekretariat.<br />
Bitte teilen Sie per Formblatt dem LBV mit, wohin die vermögenswirksamen<br />
Leistungen zu überweisen sind. Formschreiben von Ihrer Bank oder Bausparkasse<br />
sind als Anlage dem Formblatt beizulegen <strong>und</strong> ebenfalls an das LBV zu senden.<br />
Solange Sie vom LBV noch keine Personalnummer zugeteilt bekommen haben,<br />
können Sie die Unterlagen auch im Sekretariat abgeben.<br />
Nebentätigkeiten<br />
Nebentätigkeiten sind gr<strong>und</strong>sätzlich melde- bzw. genehmigungspflichtig. Der Antrag<br />
muss rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit bzw. zu Beginn des Referendariats an den<br />
Leiter des <strong>Seminar</strong>s gerichtet werden. Die Formulare erhalten Sie am <strong>Seminar</strong>.<br />
Reisekosten<br />
Voraussetzung für den Anspruch auf Abrechnung von Reisekosten zu<br />
<strong>Seminar</strong>veranstaltungen <strong>und</strong> gegebenenfalls Tagegeld: Ihr Wohnort oder Schulort<br />
darf nicht identisch sein mit der Gemeinde, in der die <strong>Seminar</strong>veranstaltung<br />
stattfindet. Ansonsten werden Ihnen die Reisekosten zu den <strong>Seminar</strong>veranstaltungen<br />
entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht zu 50% erstattet.<br />
8
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom<br />
Wohnort zum Dienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Diese<br />
Unkosten müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer<br />
Einkommensteuererklärung unter „Werbungskosten” geltend machen.<br />
Bei Benützung eines Autos erhalten Sie pro km Fahrtstrecke 50% von 0,16 €. Bei<br />
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB die<br />
2. Klasse) erstattet, wobei die günstigste Möglichkeit (Mehrfahrten-, Monatskarte,<br />
Bahncard je nach Einzelfall) gewählt werden muss.<br />
Falls Dienstreisen mit Bahncard die günstigste Möglichkeit sind, werden auf Antrag<br />
50% der Kosten für die Bahncard erstattet. Voraussetzung ist, dass die Bahncard<br />
aus dienstlichen Gründen angeschafft wird.<br />
Sofern ein „Firmenticket“ die günstigste Reisevariante darstellt, erhalten Sie auch<br />
hierfür auf Antrag 50% erstattet. Bitte beachten Sie, dass das Firmenticket für den<br />
Einstiegstermin 1.3.<strong>2012</strong> bis spätestens 10.2.<strong>2012</strong> online beim LBV beantragt<br />
werden muss. Informationen finden Sie unter:<br />
http://www.bwl.lbv.de/fachlichethemen/firmenticket/index_html/view<br />
Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mindestens 8 St<strong>und</strong>en unterwegs sind<br />
(z.B. morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik):<br />
Bei einer Abwesenheit von<br />
mindestens 8 Std.<br />
50% von 6,00 Euro<br />
mindestens 14 Std. 50% von 12,00 Euro<br />
Bitte beachten Sie, dass freiwillige ergänzende Veranstaltungen nicht<br />
abrechnungsfähig sind.<br />
Weitere Informationen zu den Reisekosten erhalten Sie bei der 1.<br />
Dienstbesprechung, auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s oder im Sekretariat.<br />
Bitte geben Sie zur Entlastung unseres Sekretariats Ihren Reisekosten-Antrag erst<br />
ab, wenn sich entsprechende Erstattungsbeträge angesammelt haben (möglichst vor<br />
den Oster-, Sommer- <strong>und</strong> Herbstferien.<br />
Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von sechs Monaten für die<br />
Antragsstellung der Reisekostenabrechnung.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder Frau StD’in Maier.<br />
Füllen Sie die Reisekostenanträge leserlich, deshalb möglichst elektronisch, aus. Sie<br />
können die Formulare von der Homepage herunterladen, erhalten sie aber auch im<br />
Sekretariat.<br />
Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschaftsurlaub<br />
Bitte teilen Sie zu Ihrem eigenen Schutz eine Schwangerschaft sofort nach deren<br />
Feststellung mit, indem Sie das Formblatt „Anzeige einer Schwangerschaft“<br />
zusammen mit einem ärztliches Attest im Sekretariat abgeben.<br />
Wenn Sie während des Vorbereitungsdienstes ein Kind erwarten, erhalten Sie sechs<br />
Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin Urlaub bei vollem Gehalt. Dieser<br />
endet acht Wochen nach dem Geburtstermin. Bitte beantragen Sie die Elternzeit<br />
unter Vorlage eines ärztlichen Attestes mindestens zehn Wochen vor dem<br />
Geburtstermin beim <strong>Seminar</strong>. Unmittelbar nach der Geburt benötigen wir vier<br />
beglaubigte Kopien der Geburtsurk<strong>und</strong>e, (für <strong>Seminar</strong>, RP, LLPA, LBV). Bei Vorlage<br />
des Originals können wir die Beglaubigungen für Sie im Sekretariat vornehmen.<br />
Die erforderlichen Formularsätze für die Meldung an das LBV erhalten Sie im<br />
Sekretariat oder auf der Homepage des LBV.<br />
9
Erziehungsurlaub<br />
Im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub können Sie Ihr Referendariat für einen<br />
Erziehungsurlaub bis zu drei Jahren unterbrechen. Ein entsprechender Antrag ist<br />
über die <strong>Seminar</strong>leitung an das Regierungspräsidium spätestens vier Wochen vor<br />
Beginn des Erziehungsurlaubes zu stellen. Damit Sie nach Ablauf Ihres<br />
Erziehungsurlaubs wieder sinnvoll in den Ausbildungsgang eingegliedert werden<br />
können, sollten Sie Ihre Terminvorstellungen rechtzeitig mit der Direktionsassistentin<br />
besprechen.<br />
Dienstunfall<br />
Wenn Sie in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit oder bei einer Fahrt zu einer<br />
<strong>Seminar</strong>veranstaltung bzw. zur Schule, einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie<br />
diesen möglichst rasch über das <strong>Seminar</strong> auf dem im Sekretariat erhältlichen<br />
Formblatt dem Regierungspräsidium anzeigen, damit er als Dienstunfall anerkannt<br />
wird. Außer der Darstellung des Hergangs ist die Angabe notwendig, ob die Haftung<br />
eines Dritten (Schädigers) in Betracht kommt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass<br />
Ihnen alle entstandenen Kosten ersetzt werden.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat oder beim Regierungspräsidium.<br />
Ausführliche Informationen zu Stichworten wie Dienstunfall, Reisekosten,<br />
Erziehungsurlaub usw. finden Sie im GEW-Jahrbuch bzw. dem entsprechenden<br />
Handbuch des Philologenverbands.<br />
3. AUSBILDUNG AM SEMINAR<br />
Einstieg in die Ausbildung am <strong>Seminar</strong>:<br />
Der Vorkurs<br />
Der Vorkurs zu Beginn Ihrer Ausbildung am <strong>Seminar</strong> besteht aus drei Wochen, in<br />
denen Sie ganztags am <strong>Seminar</strong> gefordert sind.<br />
Der Vorkurs knüpft an die Inhalte des Praxissemesters an <strong>und</strong> führt diese weiter. Zur<br />
Vorbereitung auf Hospitation <strong>und</strong> eigenen Unterricht sind 15 St<strong>und</strong>en in Pädagogik<br />
<strong>und</strong> 20 St<strong>und</strong>en je Fachdidaktik vorgesehen. Darüber hinaus erhalten Sie eine<br />
Einführung in das Beamtenrecht, ein eintägiges Basistraining in Rhetorik,<br />
fachspezifische Zusatzveranstaltungen <strong>und</strong> eine Einführung in neue Medien.<br />
Im Vorkurs findet auch die erste Dienstbesprechung mit den Referendaren statt. Dort<br />
werden Sie u. a. über die wichtigsten Bestimmungen der Ausbildungs- <strong>und</strong><br />
Prüfungsordnung <strong>und</strong> deren konkrete Umsetzung am <strong>Seminar</strong> informiert.<br />
Gegen Ende des Vorkurses findet der "Werkstatt-Tag" mit interessanten Workshop-<br />
Angeboten r<strong>und</strong> um das Thema "Lehrerdasein" statt.<br />
Tutor am <strong>Seminar</strong><br />
Im Verlauf Ihres Referendariats wird Ihnen einer Ihrer Ausbilder als Tutor<br />
zugewiesen, der mit Ihnen regelmäßig Gespräche über den Stand Ihrer Ausbildung<br />
führt. Er ist auch Ihr Ansprechpartner, der sich Ihrer Fragen <strong>und</strong> Probleme annimmt<br />
10
<strong>und</strong> Ihnen helfen will, Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Dazu setzt er sich<br />
mit Ihrem Schulmentor <strong>und</strong> anderen Ausbildern am <strong>Seminar</strong> in Verbindung. Falls Ihr<br />
Tutor ein Pädagogik-Fachleiter ist, wird er Sie auch im Unterricht erleben wollen <strong>und</strong><br />
Sie anschließend beraten.<br />
Vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes führt er auf Ihren Wunsch mit Ihnen ein<br />
abschließendes Gespräch, in dem Ihre Qualifikationen, Leistungen <strong>und</strong><br />
Kompetenzen sowie Ihre Entwicklung während des Vorbereitungsdienstes<br />
besprochen werden. Im Rahmen dieses Gesprächs haben Sie auch die Gelegenheit<br />
zu einem Feedback über Ihre Ausbildung am <strong>Seminar</strong>. Zur Vorbereitung des<br />
Gesprächs erhalten Sie rechtzeitig Hinweise.<br />
Fachdidaktik<br />
Mit diesem Begriff sind die für Sie zentralen „Veranstaltungen zur <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong><br />
Methodik der Unterrichtsfächer” gemeint, die Sie im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungshalbjahr<br />
mit insgesamt 102 St<strong>und</strong>en begleiten werden. Sie erfahren hier, welche Inhalte <strong>und</strong><br />
Kompetenzen Sie auf jeder Klassenstufe unterrichten (<strong>Didaktik</strong>) <strong>und</strong> wie Sie den<br />
Unterricht altersangemessen gestalten (Methodik). Ergänzend treten<br />
Kooperationssitzungen mit einem Pädagogen hinzu, in denen bestimmte Aspekte<br />
des Fachunterrichts aus fachlicher <strong>und</strong> vertieft aus pädagogischer Sicht beleuchtet<br />
werden.<br />
Nach dem Vorkurs in den ersten drei Wochen nehmen Sie in jedem Ihrer Fächer<br />
regelmäßig einmal pro Woche, normalerweise nachmittags, an einer solchen<br />
Fachsitzung teil. Sie dauert in der Regel drei Unterrichtsst<strong>und</strong>en à 45 Minuten.<br />
Im 2. Ausbildungsabschnitt nehmen Sie an regulären Fachsitzungen <strong>und</strong><br />
zusätzlichen Pflichtmodulen teil. Die Veranstaltungen im zweiten<br />
Ausbildungsabschnitt dienen vor allem dazu, Sie bei Ihrem selbstständigen Unterricht<br />
an der Schule unterstützend zu begleiten, bisher nicht behandelte Felder der<br />
Fachdidaktik abzudecken <strong>und</strong> Sie auf die Lehrproben <strong>und</strong> die mündliche Prüfung<br />
vorzubereiten.<br />
Darüber hinaus besuchen Sie nach individuellem Bedarf <strong>und</strong> Ihren spezifischen<br />
Interessen ergänzende Module, die Ihre Kompetenzen erweitern.<br />
Pädagogik / Pädagogische Psychologie<br />
Da Sie das <strong>Seminar</strong> nicht als Mathematiker oder Anglist, sondern als kompetenter<br />
Lehrer <strong>und</strong> Erzieher verlassen sollen, kommt dem Bereich Pädagogik/Pädagogische<br />
Psychologie eine besondere Bedeutung zu.<br />
Zu Beginn der Ausbildung werden Sie einer Pädagogik-Gruppe zugewiesen, deren<br />
Leiter am Ende auch Ihr Prüfer sein wird. Im Vorkurs wird Ihr Gr<strong>und</strong>lagenwissen<br />
vertieft <strong>und</strong> Sie werden in Lerngruppen auf Ihre Unterrichtstätigkeit vorbereitet.<br />
Im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungsabschnitt nehmen Sie an einem zweistündigen Gr<strong>und</strong>kurs<br />
teil. Wahlpflichtmodule für individuelle Schwerpunktsetzungen ergänzen <strong>und</strong><br />
vertiefen die Gr<strong>und</strong>kursinhalte.<br />
Auch im 2. Ausbildungsabschnitt finden die Pädagogik-Veranstaltungen i.d.R. an<br />
einem <strong>Seminar</strong>vormittag statt.<br />
Beratungsbesuche der Fachleiter<br />
g Zahl <strong>und</strong> Verteilung<br />
11
Im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungsabschnitt werden Sie bis spätestens eine Woche vor Beginn<br />
des jeweiligen Prüfungslehrprobenzeitraums von jedem Ihrer Fachleiter mindestens<br />
dreimal im Unterricht besucht <strong>und</strong> beraten. In jedem Fach müssen Sie einen Besuch<br />
auf jeder Schulstufe vereinbaren. Prinzipiell gilt auch für Beratungsbesuche die<br />
Bivalenzregelung (s.S.18). Allerdings weist das Prüfungsamt darauf hin, dass<br />
beispielsweise eine 10. Klasse nicht bei einem Besuch als Mittel- <strong>und</strong> beim anderen<br />
Besuch als Oberstufe abgerechnet werden kann. Eine frühzeitige Terminabsprache<br />
ist sinnvoll. Sie erhalten nach dem Besuch ein Feedback in mündlicher <strong>und</strong><br />
schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt <strong>und</strong><br />
Vereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält.<br />
g Besuch durch Pädagogik-Fachleiter<br />
Auf Ihren Wunsch hin besucht <strong>und</strong> berät Sie auch Ihr Pädagogik-Fachleiter. Nutzen<br />
Sie diese zusätzliche Möglichkeit zur Beratung! Der gemeinsame Besuch eines<br />
Fachleiters für Pädagogik <strong>und</strong> eines Fachleiters für Fachdidaktik ist ebenfalls<br />
möglich.<br />
Schul-, Jugend- <strong>und</strong> Beamtenrecht<br />
Bereits im Vorkurs erhalten Sie eine Einführung in das Beamtenrecht. Ab Februar<br />
beginnen regelmäßig einmal pro Woche zweistündige Veranstaltungen zum<br />
Schulrecht. Die gesamte Ausbildung umfasst 40 St<strong>und</strong>en, die gegen Ende des 1.<br />
Ausbildungsabschnitts mit einer Prüfung abschließt.<br />
Zusatzausbildungen <strong>und</strong> ergänzende Angebote<br />
Referendare mit den Fächern Biologie, Chemie <strong>und</strong> Physik nehmen an einer<br />
obligatorischen Zusatzausbildung für das Fach Naturwissenschaft <strong>und</strong> Technik<br />
(NWT) teil.<br />
Die Ausbildung ist modular organisiert <strong>und</strong> wird fächerverbindend durchgeführt. Alle<br />
Referendare mit einem oder zwei naturwissenschaftlichen Fächern nehmen an den<br />
Hauptmodulen teil. Die Modulbeschreibungen <strong>und</strong> die Termine sind auf der<br />
Homepage des <strong>Seminar</strong>s veröffentlicht. Wegen der Komplexität <strong>und</strong> der<br />
fächerverbindenden Organisation lassen sich diese Modulveranstaltungen weder<br />
wiederholen noch adäquat nachholen. Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare können<br />
daher i.d.R. nicht von der Teilnahme an diesen Modulveranstaltungen freigestellt<br />
werden.<br />
Referendare mit nur einem naturwissenschaftlichen Fach wählen darüber hinaus<br />
Zusatzmodule.<br />
Referendare mit dem Fach Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e erhalten im Rahmen der<br />
Fachdidaktik Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e/Wirtschaft eine Ausbildung für den Fächerverb<strong>und</strong><br />
GWG (Geographie/Wirtschaft/Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e). Geographen können zwischen<br />
NWT oder GWG wählen.<br />
Referendare der Fächer Englisch <strong>und</strong> Französisch können in Verbindung mit<br />
bestimmten Sachfächern <strong>und</strong> bei sehr guter Sprachbeherrschung an einer<br />
Zusatzausbildung teilnehmen, die auf das bilinguale Unterrichten (z.B. Unterricht in<br />
Geschichte in der Fremdsprache) vorbereitet (Vgl. hierzu im Einzelnen S.23f.).<br />
Neben diesen Zusatzausbildungen bietet das <strong>Seminar</strong> verschiedene ergänzende<br />
Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen an, u.a. mit Qualifizierungs- oder<br />
Vertiefungsangeboten in Deutsch (Deutsch als Fremdsprache, Lese- <strong>und</strong><br />
12
Rechtschreibschwäche), in Theaterpädagogik (Theater in der Schule, Darstellendes<br />
Spiel, Auftrittskompetenz) in Praktischer Rhetorik (Jugend debattiert) <strong>und</strong> im<br />
Bereich Multimedia.<br />
Außerdem gibt es Angebote zu Themen wie Begabtenförderung, Interkulturelles<br />
Lernen, Globales Lernen, Bewegte Schule oder Erlebnispädagogik.<br />
Persönliche Beratung<br />
Herr Dipl. Psych. Prof. Speth <strong>und</strong> Frau StD'in Zeile-Elsner sind Ihre<br />
Ansprechpartner bei berufsbezogenen persönlichen Problemen.<br />
In Ellwangen ist Herr StD Felch Ihr Ansprechpartner.<br />
Pädagogische Fallbesprechung<br />
Das <strong>Seminar</strong> bietet Interessierten eine pädagogische Fallbesprechungsgruppe an.<br />
Dort besteht die Möglichkeit, im Kreis von Referendaren berufsbezogene<br />
Erfahrungen in Unterricht, Schule <strong>und</strong> Ausbildung zu reflektieren. In den<br />
Pädagogikgruppen werden Sie frühzeitig über dieses freiwillige Zusatzangebot<br />
informiert. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Heinke.<br />
Vorträge / Workshops<br />
Im Rahmen einer Reihe “Impulse für die Weiterentwicklung von Schule <strong>und</strong><br />
Unterricht” finden Vortragsveranstaltungen mit namhaften Referenten i.d.R. am<br />
Standort Stuttgart des <strong>Seminar</strong>s statt.<br />
Auch die Fachleiter laden zu ihren Sitzungen auswärtige Experten ein.<br />
Am <strong>Seminar</strong> finden zudem für die Lehrer der Schulen des Einzugsbereichs<br />
Fortbildungsveranstaltungen statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen erhalten<br />
auch Sie als Referendar die Gelegenheit, besonders gelungene Unterrichtsprojekte<br />
vorzustellen.<br />
4. AUSBILDUNG AN DER SCHULE<br />
In der ersten Februarwoche starten Sie an Ihrer Ausbildungsschule. Sie erwartet ein<br />
individuelles Einführungsprogramm: Kennenlernen Ihrer Ansprechpartner an der<br />
Schule (Schulleitung, Mentoren, Ausbildungslehrer, Sekretärin, Hausmeister,...),<br />
Kennenlernen des Schulgebäudes <strong>und</strong> wichtiger Einrichtungen (Sekretariat,<br />
Bibliothek, Fachräume...), Begleitung einer Schulklasse, eines Fachlehrers durch<br />
einen ganzen Unterrichtsvormittag, Beobachtung von Unterricht in Ihren Fächern auf<br />
verschiedenen Klassenstufen.<br />
Wie Sie diese Unterrichtshospitation gewinnbringend gestalten können, besprechen<br />
Sie in den pädagogischen <strong>und</strong> fachdidaktischen Veranstaltungen des Vorkurses<br />
ausführlich.<br />
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Schule, wie z.B. Gesamtlehrer-,<br />
Klassen-, Fachkonferenz, ggf. Elternabende, ist Pflicht, sofern keine Veranstaltungen<br />
des <strong>Seminar</strong>s in dieser Zeit stattfinden. Ansonsten wird von Ihnen erwartet, dass Sie<br />
regelmäßig an der Schule anwesend sind.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:<br />
Die dienstlichen Veranstaltungen des <strong>Seminar</strong>s haben Vorrang vor<br />
Schulveranstaltungen.<br />
<strong>13</strong>
Mentor<br />
In allen Fragen, die Ihre Ausbildung an der Schule betreffen, wenden Sie sich<br />
zunächst an Ihren Mentor:<br />
„Der Schulleiter bestellt im Einvernehmen mit dem <strong>Seminar</strong> einen betreuenden<br />
Lehrer zum Mentor. Der Mentor koordiniert in Abstimmung mit dem Schulleiter die<br />
Ausbildung einschließlich der Zuweisung zu geeigneten Fachlehrern auf<br />
verschiedenen Stufen des Gymnasiums. Er betreut den Studienreferendar, begleitet<br />
<strong>und</strong> berät ihn während der Ausbildung an der Schule.“ (APrOGymn §<strong>13</strong> Abschnitt 2).<br />
Im 2. Ausbildungsabschnitt überzeugt sich der Mentor auch von der Angemessenheit<br />
Ihrer Klassenarbeiten <strong>und</strong> der Leistungsbewertung.<br />
Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 1. Ausbildungsabschnitt<br />
Bis zu den Sommerferien unterrichten Sie noch nicht selbstständig, sondern unter<br />
Anleitung von einführenden Lehrkräften, die Ihre Unterrichtsplanung für einen<br />
Übungslehrauftrag mit Ihnen durchgesprochen haben, Ihren Unterricht beobachten<br />
<strong>und</strong> Sie danach beraten.<br />
Diese Lehrkräfte führen nach Beendigung Ihres Lehrauftrags mit Ihnen eine<br />
Abschlussbesprechung durch, in der Sie gezielte Hinweise zur Verbesserung Ihrer<br />
methodisch-didaktischen Kompetenz <strong>und</strong> Ihres Lehrerverhaltens als Hilfestellung für<br />
Ihre weitere Ausbildung bekommen.<br />
Jeder Ihrer Fachleiter wird Sie im 1. Ausbildungsabschnitt ca. zweimal besuchen <strong>und</strong><br />
beraten. Auf Ihren Wunsch hin kann Sie auch Ihr Pädagogik-Fachleiter im Unterricht<br />
besuchen <strong>und</strong> Sie insbesondere im Hinblick auf Ihr Lehrerverhalten, Umgang mit<br />
Disziplinproblemen, Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. beraten. Wenn<br />
Ihr Tutor ein Fachleiter für Pädagogik ist, wird er Sie ohnehin im Unterricht besuchen.<br />
Der Schulleiter oder sein Stellvertreter werden Sie im 1. Ausbildungsabschnitt einmal<br />
in der Woche zusätzlich in Schulk<strong>und</strong>e unterrichten. Dabei werden Sie u.a. in die<br />
Strukturen <strong>und</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen schulischer Arbeit vor Ort<br />
eingeführt.<br />
Sie sollten sich nicht zuviel Zeit lassen, bevor Sie mit Ihrem Unterricht beginnen.<br />
Sie können bereits gegen Ende der ersten Schulwoche erste „Gehversuche” machen<br />
<strong>und</strong> im Team Teile einer St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> auch einzelne St<strong>und</strong>en einer bereits laufenden<br />
Unterrichtseinheit übernehmen. Spätestens nach etwa zwei Wochen, also Mitte<br />
Februar, sollten Sie selbst vor der Klasse stehen, danach den von Ihnen gehaltenen<br />
Unterricht auf durchschnittlich ca. fünf St<strong>und</strong>en pro Woche steigern.<br />
Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsst<strong>und</strong>en muss im 1.<br />
Ausbildungsabschnitt, also bis zum Ende des Schuljahres, mindestens 60 (bei<br />
einem freiwilligen dritten Fach zusätzlich 25 Std.) betragen <strong>und</strong> sich angemessen auf<br />
Ihre Fächer, auf alle Stufen <strong>und</strong> auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte<br />
verteilen. Ihr Mentor bzw. die Schulleitung führen Ihre St<strong>und</strong>enbilanz <strong>und</strong> werden<br />
Ihnen bei der gleichmäßigen Verteilung Ihrer Lehraufträge gern behilflich sein. Es<br />
wird erwartet, dass Sie selbst initiativ werden, auf Ihre Kollegen zugehen <strong>und</strong><br />
Übungslehraufträge mit ihnen vereinbaren. Bei Problemen wenden Sie sich an den<br />
Schulleiter oder <strong>Seminar</strong>leiter.<br />
14
Ihre Übungslehraufträge sollten bei einem zweistündigen Fach etwa 6 – 8, bei<br />
mehrstündigen Fächern etwa 9 – 12 St<strong>und</strong>en eigenen Unterricht umfassen, soweit<br />
der thematische Zusammenhang nicht eine andere Zeiteinteilung erfordert.<br />
Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelst<strong>und</strong>en<br />
möglich. Sie werden selbstverständlich auf das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en<br />
angerechnet.<br />
Bitte dehnen Sie Ihren Übungslehrauftrag nicht auf mehr als 14 St<strong>und</strong>en aus, denn<br />
Sie sollen Ihre Fähigkeiten in verschiedenen Klassen auf allen Stufen ausprobieren.<br />
Sie erhalten während Ihrer gesamten Ausbildung auch durch den Schulleiter<br />
mündliche Rückmeldungen zu Ihrem Leistungsstand. Anfang Juni müssen Schule<br />
<strong>und</strong> <strong>Seminar</strong> feststellen, ob Ihnen selbstständiger Unterricht übertragen werden<br />
kann. Ist dies nicht der Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt um ein halbes Jahr<br />
verlängert.<br />
Wir bemühen uns, sich abzeichnende Probleme so früh wie möglich mit Ihnen zu<br />
besprechen. Durch intensive Beratung sollen Sie rechtzeitig Gelegenheit erhalten,<br />
Defizite aufzuarbeiten, bevor die Entscheidung zur Verlängerung fällt. Immer wieder<br />
hat sich eine solche Verlängerung als große Chance erwiesen, die bessere Examina<br />
<strong>und</strong> die Einstellung in den Schuldienst erst ermöglicht hat.<br />
Hospitation<br />
Führen Sie auch neben dem von Ihnen gehaltenen Unterricht weiterhin<br />
Hospitationen durch. Immerhin werden von Ihnen pro Woche 8 – 10 St<strong>und</strong>en<br />
Unterricht<br />
(Übungslehrauftrag <strong>und</strong> Hospitationsst<strong>und</strong>en zusammen) erwartet. Bei eigenem<br />
Unterricht von 4-5 St<strong>und</strong>en sind Sie verpflichtet, weitere 5-6 St<strong>und</strong>en pro<br />
Woche zu hospitieren. Dies gilt für den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt. Nutzen<br />
Sie unbedingt die Möglichkeit, Referendarskollegen Ihres Faches an Ihrer oder einer<br />
anderen Schule zu besuchen. Laden Sie Ihre Referendarskollegen auch in den<br />
eigenen Unterricht ein. Nutzen Sie die Chance, voneinander zu lernen!<br />
Häufige Fragen zu Lehraufträgen<br />
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum 1.<br />
Ausbildungsabschnitt.<br />
Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsst<strong>und</strong>en auf meine beiden Fächer<br />
verteilen?<br />
Bei Fächern, die auf allen Stufen unterrichtet werden, in etwa im Verhältnis 1 : 1.<br />
Anders ist es bei Fächerkombinationen wie z.B. Deutsch/ Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e.<br />
Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e ist erst ab Klasse 8 in der St<strong>und</strong>entafel vorgesehen. In solchen<br />
Fällen können Sie von folgender Faustregel ausgehen: Der Anteil Ihres Unterrichts<br />
im Fach A, das in allen Stufen unterrichtet wird, beträgt 3/5 gemessen an der<br />
Gesamtzahl der zu haltenden St<strong>und</strong>en, der Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur in<br />
Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe unterrichtet wird. Damit entfällt in unserem Beispiel auf das<br />
Fach Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e ein Anteil von etwa 24 St<strong>und</strong>en, auf Deutsch etwa 36<br />
St<strong>und</strong>en.<br />
15
Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach <strong>und</strong> Beifach?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis<br />
zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Klasse 10.<br />
Das bedeutet: ein Minimum von 20 St<strong>und</strong>en für das Beifach <strong>und</strong> ca. 40 St<strong>und</strong>en für<br />
das Hauptfach. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination Musik <strong>und</strong> Beifach.<br />
Wie muss ich bei drei Unterrichtsfächern meine St<strong>und</strong>en verteilen?<br />
Wenn Sie eine sogenannte obligatorische Kombination von drei Fächern haben,<br />
z.B. Geschichte/ Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e mit Geografie, müssen Sie die<br />
Unterrichtsst<strong>und</strong>en etwa gleichmäßig auf ihre Fächer verteilen, also pro Fach etwa<br />
20 St<strong>und</strong>en vorsehen. Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Situation eines Faches z.B. an einer<br />
kleinen Schule, können kleinere Abweichungen akzeptiert werden, jedoch soll bei<br />
einer obligatorischen Drei-Fächer-Verbindung pro Fach die Zahl von 14<br />
Unterrichtsst<strong>und</strong>en nicht unterschritten werden.<br />
Bei einer Kombination von zwei Hauptfächern mit einem freiwilligen dritten Fach<br />
müssen Sie in Ihren beiden Hauptfächern zusammen mindestens 60 St<strong>und</strong>en<br />
unterrichten <strong>und</strong> zusätzlich in Ihrem freiwilligen Fach - egal ob Haupt- oder Beifach -<br />
mindestens insgesamt 25 St<strong>und</strong>en unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die Sie<br />
die Fakultas erwerben wollen, abzudecken.<br />
Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist eine zusätzliche Belastung.<br />
Deshalb können Sie einen kleinen Teil der Unterrichtsverpflichtung (ca. fünf St<strong>und</strong>en)<br />
auch zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnittes abdecken.<br />
Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder gehaltenen Unterrichtsst<strong>und</strong>e einen<br />
schriftlichen Entwurf zu erstellen. Entweder ist er die Gr<strong>und</strong>lage für die Beratung<br />
durch Ihren einführenden Lehrer, Mentor oder Schulleiter oder er ist die Gr<strong>und</strong>lage<br />
für das Analysegespräch mit Ihrem Fachleiter.<br />
Kann ich einen Teil meiner Übungslehraufträge zum gleichen Thema auch in<br />
Parallelklassen durchführen?<br />
Gerade bei naturwissenschaftlichem Unterricht kann sich das aus<br />
schulorganisatorischen Gründen so ergeben. Auch in anderen Fächern kann es sehr<br />
informativ sein, nach einer ersten Erfahrung mit der Vermittlung eines bestimmten<br />
Stoffes diesen in einer Parallelklasse unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen<br />
noch einmal ganz anders zu unterrichten. Damit Sie aber ein breites Spektrum von<br />
Klassen <strong>und</strong> Unterrichtsstoff kennen lernen, ist bei 60 St<strong>und</strong>en der Parallelunterricht<br />
auf maximal zehn St<strong>und</strong>en beschränkt. Sie müssen also mindestens 50 St<strong>und</strong>en<br />
nicht parallel unterrichtet haben. Der über das Maximum von 60 St<strong>und</strong>en<br />
hinausgehende Unterricht darf in Parallelklassen durchgeführt werden, dann auch<br />
mehr als zehn St<strong>und</strong>en.<br />
Wie viele St<strong>und</strong>en muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten?<br />
16
Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe), auf denen Ihre Fächer<br />
vertreten sind, unterrichten, <strong>und</strong> zwar mindestens sieben St<strong>und</strong>en pro Fach <strong>und</strong> pro<br />
Stufe. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en.<br />
Darf ich auch in Klasse 5 <strong>und</strong> in der Jahrgangsstufe 12 unterrichten?<br />
Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche <strong>und</strong> pädagogische<br />
Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diese<br />
Klassenstufen hereinzulassen, z.B. in die zweite Hälfte der letzten Jahrgangsstufe<br />
(Vorbereitung auf das Abitur).<br />
Darf ich Vertretungsunterricht halten?<br />
Im Prinzip ja, denn man kann in einer St<strong>und</strong>e ohne den einführenden Fachlehrer in<br />
der letzten Bank einmal ausprobieren, ob die eigene Lehrerpersönlichkeit akzeptiert<br />
wird <strong>und</strong> die eingesetzten erzieherischen Mittel wirken.<br />
Jedoch sollten Sie in den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit noch nicht zu<br />
Vertretungsunterricht herangezogen werden. (Dies gilt nicht für die Aufsichtführung,<br />
mit der Sie vom Schulleiter in einer aktuellen Notsituation selbstverständlich<br />
beauftragt werden können.)<br />
Geht es später einmal um die Vertretung einer erkrankten Lehrkraft über mehr als<br />
eine St<strong>und</strong>e hinweg, bespricht die Schulleitung dieses Anliegen mit dem<br />
<strong>Seminar</strong>leiter, der sich bei Ihren Fachleitern erk<strong>und</strong>igen wird, ob Ihnen das<br />
zugemutet werden kann. Die Schulleitung muss dafür sorgen, dass Sie während der<br />
Vertretung auch betreut werden, wenn auch nicht in jeder St<strong>und</strong>e.<br />
Wird Vertretungsunterricht angerechnet?<br />
Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene<br />
Beaufsichtigung von Klassen hinausgeht, darf auch in die Bilanz der zu erbringenden<br />
St<strong>und</strong>en für Übungslehraufträge aufgenommen werden.<br />
Die meisten der konkreten Regelungen zur Unterrichtsverpflichtung werden<br />
unwichtig, wenn Sie - wie es die Regel ist - mehr als die Mindestst<strong>und</strong>enzahl<br />
unterrichten <strong>und</strong> so mehr Erfahrung für Ihren selbstständigen Unterricht im 2.<br />
Ausbildungsabschnitt sammeln.<br />
Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt<br />
Viele Schulleiter fangen bereits relativ früh mit ersten Planungsüberlegungen zur<br />
Deputatsverteilung im neuen Schuljahr an.<br />
Deshalb ist es sinnvoll, schon nach den Osterferien erste Kontakte mit dem<br />
Abteilungsleiter bzw. dem Fachsprecher Ihrer Unterrichtsfächer aufzunehmen <strong>und</strong><br />
Ihre Wünsche zu nennen. Spätestens nach den Pfingstferien sollten Sie Ihre<br />
Wünsche bei der Schulleitung anmelden. Dies ist gerade im Hinblick auf den frühen<br />
Abgabetermin des Meldebogens mit der Verteilung der Klassen auf die<br />
Lehrprobenphasen sinnvoll.<br />
17
Planung des selbstständigen durchlaufenden Unterrichts<br />
Diesen Bereich sprechen Sie in einem Gespräch mit der Schulleitung an. Es geht<br />
hier um Ihre Lehraufträge, die Sie von Anfang bis Ende des Schuljahres<br />
selbstständig, vom Elternabend bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll<br />
verantwortlich übernehmen. Überlegen Sie vor allem, in welchen Klassen Sie Ihre<br />
Lehrproben ablegen wollen. Berücksichtigen Sie auch Ihre Vorstellungen im Hinblick<br />
auf Ihre schriftliche Arbeit: In welcher Klassenstufe lässt sich ein bestimmtes Thema<br />
am besten verwirklichen? Die Themenvergabe durch Ihren Fachleiter erfolgt in den<br />
letzten drei Wochen des 1. Ausbildungsabschnitts, spätestens zu Beginn des 2.<br />
Ausbildungsabschnitts (s. Plan des LLPA im Anhang). Übrigens: Sie dürfen die<br />
Klasse, in der Sie die schriftliche Arbeit (DUE, s.u.) durchführen, auch für eine<br />
Lehrprobe verwenden.<br />
Im Hinblick auf die Breite der Ausbildung ist es sinnvoll, wenn Ihnen die Schulleitung<br />
durchgehende Lehraufträge zuweist, die verschiedene Stufen (Unterstufe: 5 – 6,<br />
Mittelstufe: 7 – 9, Oberstufe: 10 – 12) abdecken (ausschließlich in<br />
schulorganisatorisch bedingten Ausnahmefällen können die Klassenstufen 7 bzw. 10<br />
auch der Unter- bzw. Mittelstufe zugeordnet werden (Bivalenzregelung). Denken<br />
Sie aber auch daran, dass Sie in beiden Fächern eine Lehrprobe auf der<br />
Oberstufe, <strong>und</strong> zwar in unterschiedlichen Klassen, ablegen müssen.<br />
Bei einem Fach als Beifach ist zu beachten, dass Sie nur dann im diesem Beifach die<br />
Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn Sie in den anderen Fächern/ im<br />
anderen Fach Ihre Oberstufenlehrprobe(n) in den Klassen 11 oder 12 ablegen. Da<br />
die 10. Klasse im Beifach als Mittelstufe deklariert wurde, kann sie in den anderen<br />
Fächern nicht mehr als Oberstufe verwendet werden.<br />
In den Klassenstufen 5 oder 12 werden Sie übrigens im Rahmen eines<br />
durchlaufenden selbstständigen Unterrichts in der Regel nicht eingesetzt.<br />
Auch in NWT dürfen Sie keinen kontinuierlich selbstständigen Unterricht<br />
übernehmen.<br />
g Mindestgruppengröße<br />
Sie beträgt in den Klassen der Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe 15, in der Eingangsklasse der<br />
Oberstufe (10) mindestens 12 Schüler (Empfehlung). In den Jahrgangsstufen des<br />
<strong>Kurs</strong>systems sind keine Untergrenzen festgelegt. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt jedoch, dass die<br />
Mindestgröße für die <strong>Kurs</strong>bildung, die dem Schulleiter per Erlass vorgeschrieben ist,<br />
auch Anhaltspunkt für die Prüfungskommission ist. Wird sie in der konkreten<br />
Einzelst<strong>und</strong>e der Lehrprobe deutlich unterschritten (etwa durch Krankheit),<br />
entscheidet der Vorsitzende, ob die Lehrprobe neu angesetzt werden muss. Als<br />
Stichtag, zu dem die Mindestgrößen gegeben sein müssen, gilt der Beginn des<br />
Schuljahres.<br />
Gruppengröße im Sport: Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen<br />
Klassenstufen müssen in einer Prüfungslehrprobe mindestens 12 Schüler aktiv<br />
mitwirken. Sie sollten daher mit Ihrem Schulleiter darauf achten, dass die<br />
Gruppengröße des Ihnen zugewiesenen Lehrauftrags im Fach Sport zu Beginn des<br />
Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengröße liegt, sonst müsste vielleicht<br />
aufgr<strong>und</strong> von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe abgesagt werden.<br />
18
g Arbeitsgemeinschaften<br />
Insbesondere in Fächern wie Musik <strong>und</strong> Sport kann es vorkommen, dass der<br />
Schulleiter Sie fragt, ob Sie im Rahmen Ihres Deputats nicht eine<br />
Arbeitsgemeinschaft (z.B. Chor, Orchester, Basketball-AG) leiten wollen.<br />
Die Anrechnung einer Arbeitsgemeinschaft ist in der Regel nur möglich, wenn es<br />
sich um einen Unterricht handelt, der aufgr<strong>und</strong> klarer stofflicher Vorgaben mit<br />
entsprechender inhaltlicher Progression <strong>und</strong> Leistungskontrollen dem Regelunterricht<br />
vergleichbar ist.<br />
In Sport <strong>und</strong> Musik kann eine Arbeitsgemeinschaft ins Deputat übernommen<br />
werden, wenn auch ohne sie die Mindestzahl von durchschnittlich zehn<br />
Wochenst<strong>und</strong>en Deputatsverpflichtung erreicht wird. Sie müssen jedoch beachten,<br />
dass Sie auch unter Berücksichtigung der AG-St<strong>und</strong>en niemals mehr als zwölf<br />
Wochenst<strong>und</strong>en unterrichten dürfen. Es empfiehlt sich daher, höchstens eine<br />
einstündige AG zu übernehmen <strong>und</strong> eine zweistündige nur dann, wenn sie auf das<br />
erste Halbjahr beschränkt wird, also durchschnittlich einstündig ist.<br />
Planung des befristet selbstständigen Unterrichts<br />
g Allgemeines<br />
Zu Beginn Ihrer Ausbildung steht bereits der gesamte Ausbildungs- <strong>und</strong><br />
Prüfungsplan fest, einschließlich der Lehrprobenphasen (siehe Anhang).<br />
Schon nach wenigen Wochen im neuen Schuljahr muss die Schulleitung dem<br />
Landeslehrerprüfungsamt mitteilen, in welcher Klasse Sie in welcher<br />
Lehrprobenphase geprüft werden wollen.<br />
Den für die Lehrprobenphasen (in der Regel je drei Wochen) ggf. notwendigen<br />
vorübergehend selbstständigen Unterricht müssen Sie gleich zu Beginn des<br />
Schuljahres mit den Fachlehrern der von Ihnen gewünschten Klassen fest<br />
vereinbaren. In der Lehrprobenphase unterrichten Sie die übernommene Klasse<br />
selbstständig, d.h. dass der Fachlehrer sich dann nicht in der Klasse aufhalten darf.<br />
g Vereinbarung der Lehraufträge<br />
Die Schulleitung <strong>und</strong> Ihr Mentor helfen Ihnen, falls nötig, bei der Vereinbarung Ihrer<br />
Lehraufträge. Fragen Sie dazu den Fach- <strong>und</strong> auch Klassenlehrer, ob bereits<br />
feststehende Termine wie Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte oder<br />
Projekttage in die Lehrprobenphase fallen. Dann dürfen Sie solche Klassen nicht<br />
vorschlagen. Haben Sie die Übernahme einer Klasse vereinbart, bitten Sie auch den<br />
Klassenlehrer, dass er bei später erfolgenden Planungen die Lehrprobenphase von<br />
solchen Unternehmungen freihält.<br />
g Kombinationsmöglichkeiten der Lehrproben<br />
Von Ihnen wird pro Fach eine Oberstufenlehrprobe in unterschiedlichen Klassen<br />
<strong>und</strong> in Ihrem Nicht-DUE-Fach eine Lehrprobe in der Unter- bzw. Mittelstufe<br />
erwartet. Die Reihenfolge ist nicht vorgegeben, Sie können sie selbst vorschlagen.<br />
Vom Landeslehrerprüfungsamt kommt dann im November die Rückmeldung, die Ihre<br />
vorgeschlagene Zuordnung von Klassen zu Lehrprobenphasen in der Regel bestätigt<br />
<strong>und</strong> Ihnen auch die jeweiligen Prüfungsvorsitzenden nennt.<br />
19
Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts<br />
In jedem Ihrer Pflichtfächer (jedoch nur in zwei von drei Fächern einer<br />
Pflichtkombination) müssen Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung im 2.<br />
Ausbildungsabschnitt noch mindestens eine Einheit begleiteten Unterricht<br />
durchführen (insgesamt mindestens 20 St<strong>und</strong>en). Diese Unterrichtseinheiten sollen<br />
auf verschiedenen Schulstufen gehalten werden. Der einführende Lehrer oder Ihr<br />
Mentor bespricht mit Ihnen die Unterrichtseinheit aufgr<strong>und</strong> Ihrer Planung vor, ist<br />
während des Unterrichts anwesend <strong>und</strong> bespricht diesen anschließend mit Ihnen.<br />
Es ist zulässig, einen begleiteten Lehrauftrag in der Klasse durchzuführen, die Sie für<br />
eine Lehrprobenphase vorübergehend selbstständig unterrichten. Dies kann auch<br />
unmittelbar vor Beginn der Lehrprobenphase geschehen.<br />
Es ist nicht zulässig, den begleiteten Unterricht gr<strong>und</strong>sätzlich dadurch abzudecken,<br />
dass Fachkollegen oder Mentoren Ihren selbstständigen Unterricht in Ihren<br />
kontinuierlichen Klassen begleiten. Über eventuelle Ausnahmen in ganz besonders<br />
gelagerten Einzelfällen entscheidet die <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Die Planung <strong>und</strong> Verteilung auf Klasse <strong>und</strong> Schuljahr muss in den ersten sechs<br />
Wochen des Schuljahres erfolgen. Das Regierungspräsidium verlangt die<br />
Gesamtübersicht über Ihre durchgehend selbstständigen, befristet selbstständigen<br />
<strong>und</strong> begleiteten Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt von den Schulleitern in der<br />
Regel bis Mitte Oktober. Eine zweite Fertigung geht an die <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Es ist sinnvoll, die begleiteten Unterrichtseinheiten in die Zeit bis Weihnachten<br />
zu legen, damit sich die Ausbildung durch Übung <strong>und</strong> Beratung für Ihre Lehrproben<br />
auszahlt.<br />
Rahmenbedingungen für die Planung von Ausbildung <strong>und</strong><br />
Lehrproben<br />
Im Folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen für die Planung Ihres Unterrichts<br />
im Überblick dargestellt. Im Anhang finden Sie zusätzlich eine zusammenfassende<br />
Kurzinfo mit konkreten Planungsbeispielen.<br />
1. Der selbstständige Unterricht beträgt in der Regel mindestens 9 Wochenst<strong>und</strong>en.<br />
Er erfolgt überwiegend in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrags. (35<br />
Einzelst<strong>und</strong>en entsprechen einer Jahreswochenst<strong>und</strong>e).<br />
2. Die gesamte Unterrichtsverpflichtung beträgt 10 - 12 Wochenst<strong>und</strong>en.<br />
3. In jedem Fach soll nach Möglichkeit auf allen Schulstufen Unterricht (begleitet<br />
<strong>und</strong>/ oder selbstständig) erteilt werden (im Beifach nur Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe).<br />
4. In jedem Fach ist ein begleiteter Lehrauftrag verbindlich; insgesamt beträgt der<br />
Umfang mindestens 20 St<strong>und</strong>en; die beiden begleiteten Lehraufträge sollen auf<br />
verschiedenen Schulstufen stattfinden. (Zu den Sonderbestimmungen bei 3-<br />
Fächer-Kombinationen vgl. S.22 „Sonderfall Ausbildung in einem dritten Fach“)<br />
5. Auch unter Einbeziehung temporärer Lehraufträge dürfen nicht mehr als 12<br />
Unterrichtsst<strong>und</strong>en pro Woche gehalten werden.<br />
20
g Parallelunterricht<br />
Parallelunterricht ist möglich, soweit die Breite der Ausbildung nicht gefährdet wird.<br />
Diese Regelung ermöglicht gerade auch in den naturwissenschaftlichen Fächern, die<br />
Vorbereitung aufwändiger Experimente für zwei Klassen zu nutzen.<br />
Die für den 1. Ausbildungsabschnitt gesetzte Grenze von höchstens zehn Std.<br />
Parallelunterricht gilt im zweiten Ausbildungsabschnitt nicht. Sie können z.B. bei<br />
einstündigem Unterricht zwei Parallelklassen übernehmen, z.B. 10a zweistündig im<br />
1. Halbjahr, 10b zweistündig im 2. Halbjahr.<br />
Parallelunterricht bei Hauptfächern ist nicht zulässig, da sonst die Breite der<br />
Ausbildung nicht mehr gewährleistet ist.<br />
g Checkliste für den 2. Ausbildungsabschnitt<br />
Abschließend erhalten Sie für die Überprüfung Ihrer eigenen Planung in der<br />
folgenden Übersicht die gesamte Checkliste für Ausbildungsunterricht <strong>und</strong><br />
Prüfungslehrproben (in Kurzform).<br />
Jede Bedingung ist für sich notwendig, aber nicht hinreichend!<br />
Minima <strong>und</strong> Maxima:<br />
1<br />
.<br />
2<br />
.<br />
3<br />
.<br />
Durchlaufend selbstständiger Unterricht beträgt 9, höchstens<br />
12 WSt.<br />
Zahl der Unterrichtsst<strong>und</strong>en beträgt im Jahresdurchschnitt pro<br />
Woche zwischen 10 <strong>und</strong> 12.<br />
Auch in der Lehrprobenphase werden maximal 12 St<strong>und</strong>en<br />
pro Woche unterrichtet<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
4 Im dritten freiwilligen Fach kein durchgehender Lehrauftrag ja nein<br />
Breite der Ausbildung:<br />
1 In jedem Fach (außer freiwilliges 3. Fach) soll nach<br />
. Möglichkeit auf jeder Stufe unterrichtet werden (selbstständig<br />
<strong>und</strong>/ oder begleitet).<br />
2<br />
.<br />
3<br />
.<br />
4<br />
.<br />
5<br />
.<br />
In zwei Fächern (außer freiwilliges 3. Fach) mindestens eine<br />
begleitete Unterrichtseinheit (insgesamt mindestens 20<br />
St<strong>und</strong>en).<br />
Die begleiteten Unterrichtseinheiten sind auf verschiedenen<br />
Schulstufen.<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Parallelunterricht nur in ein- oder zweistündigen Fächern. ja nein<br />
Regelungen zur Anrechnung von Arbeitsgemeinschaften<br />
werden beachtet.<br />
ja<br />
nein<br />
21
Lehrproben:<br />
1 Kombinationsmöglichkeiten von Fächern <strong>und</strong> Stufen für<br />
. Lehrproben werden beachtet.<br />
2<br />
.<br />
3<br />
.<br />
4<br />
.<br />
Die Mindestgruppengrößen für Lehrprobenklassen werden<br />
eingehalten.<br />
Die Prüfungslehrproben finden in jedem Fach in der Oberstufe<br />
<strong>und</strong> im Nicht-Due-Fach zusätzlich auf der Unter- oder<br />
Mittelstufe statt.<br />
Schulveranstaltungen <strong>und</strong> Klassenfahrten betreffen<br />
Lehrprobenphasen nicht, im Notfall muss der<br />
Lehrprobenzeitraum verlängert werden.<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Wenn Sie immer „ja” ankreuzen konnten, stimmt Ihre Planung. Wenn Sie unsicher<br />
sind oder noch Fragen haben, sprechen Sie mit der <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Sonderfall: Ausbildung in einem dritten Fach<br />
1. Variante: freiwilliges drittes Fach<br />
In einzelnen Fällen kann es erforderlich sein, dass Sie eine oder sogar mehrere<br />
Unterrichtseinheiten an einer anderen Schule unterrichten müssen, weil in Ihrem<br />
Fach nicht genügend Schüler unterrichtet werden. Sollte sich bei Ihren<br />
Planungsgesprächen mit der Schulleitung herausstellen, dass Sie nicht alle 25<br />
St<strong>und</strong>en im 1. Jahr unterrichten können, wenden Sie sich bitte bis spätestens Ende<br />
April an die <strong>Seminar</strong>leitung. Sie kann Ihnen ggf. vorübergehend eine ”Gastschule”<br />
zusätzlich zuweisen.<br />
Die Breite der Ausbildung erfordert, dass Sie nicht nur auf der Oberstufe (bei großer<br />
Fakultas) bzw. Mittelstufe (bei kleiner Fakultas) unterrichten, sondern möglichst auf<br />
allen übrigen Stufen ebenfalls Lehraufträge übernehmen.<br />
Für Ihren 2. Ausbildungsabschnitt gilt: Wenn Sie den vorgeschriebenen<br />
Ausbildungsumfang von 25 St<strong>und</strong>en im 1. Ausbildungsabschnitt nicht schaffen,<br />
müssen Sie jetzt rechtzeitig vor Beginn der Prüfungszeit einen betreuten Lehrauftrag<br />
im Umfang der noch fehlenden St<strong>und</strong>en übernehmen. Sie können die ausgewählte<br />
Klasse zum Kennenlernen auch einige St<strong>und</strong>en vor Beginn des Lehrprobenzeitraums<br />
betreut unterrichten.<br />
g Kein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag<br />
Ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag ist in einem freiwilligen weiteren Fach<br />
in der Regel nicht möglich.<br />
Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm.<br />
Die Belastungsgrenze von 12 St<strong>und</strong>en darf jedoch auch unter Einbeziehung<br />
des Unterrichts im freiwilligen Fach nie überschritten werden!<br />
2. Variante: Pflichtkombination von drei Fächern<br />
Wenn Sie eine Pflichtkombination wie z.B. Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e,<br />
Geografie haben, müssen Sie sich in jedem Fach einen durchgehenden Lehrauftrag<br />
geben lassen. Im ersten Ausbildungsabschnitt haben Sie pro Fach etwa 20 St<strong>und</strong>en<br />
22
etreut unterrichtet <strong>und</strong> dabei alle Stufen (soweit vorhanden) abgedeckt. Insgesamt<br />
waren dies mindestens 60 Unterrichtsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in jedem Fach pro Stufe<br />
mindestens sieben St<strong>und</strong>en. Im 2. Ausbildungsabschnitt brauchen Sie zu Ihren<br />
selbstständig durchgehenden Lehraufträgen noch in zwei der drei Fächer<br />
einen betreuten Lehrauftrag. Diese sollen auf verschiedenen Stufen durchgeführt<br />
werden.<br />
Sonderfall: Ausbildung in bilingualem Unterricht (Englisch <strong>und</strong><br />
Französisch)<br />
Im Rahmen Ihrer Ausbildung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an<br />
einer Zusatzausbildung teilnehmen, die auf das bilinguale Unterrichten (= Unterricht<br />
in einem Sachfach in einer Fremdsprache) vorbereitet.<br />
g Teilnahmebedingungen<br />
Sie können teilnehmen, wenn Sie die folgende Fächerkombination mitbringen <strong>und</strong> Ihr<br />
Fach auch in der Fremdsprache auf gutem sprachlichem Niveau unterrichten<br />
können:<br />
Englisch + Sachfach (Geografie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, Biologie oder<br />
eine andere Naturwissenschaft),<br />
Französisch + Sachfach (Geografie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e) oder wenn<br />
Sie aus anderen Gründen auch ohne Fremdsprachenfakultas herausragende<br />
Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch besitzen <strong>und</strong> ein entsprechendes<br />
Sachfach studiert haben. In diesem Fall ist für die Zulassung ein adäquater offizieller<br />
Nachweis oder ein Kolloquium erforderlich.<br />
Referendare mit drei Fächern <strong>und</strong> NWT oder GWG weisen wir ausdrücklich auf die<br />
extrem hohe Belastung hin, die sie mit der bilingualen Zusatzausbildung auf sich<br />
nehmen würden.<br />
g Ausbildung<br />
Die Ausbildung umfasst 25 <strong>Seminar</strong>st<strong>und</strong>en (<strong>und</strong> ggff. ein freiwilliges<br />
Vertiefungsmodul), verteilt auf sechs Fachsitzungen (davon zweimal Hospitationen<br />
an bilingualen Schulen), eine selbst geplante <strong>und</strong> gehaltene bilinguale<br />
Unterrichtseinheit in Form von begleitetem Ausbildungsunterricht an der eigenen<br />
Schule sowie einen beratenden Unterrichtsbesuch durch den bilingualen Fachleiter<br />
(im 1. Ausbildungshalbjahr). Der bilinguale Ausbildungsunterricht wird dem Unterricht<br />
im Sachfach zugeordnet. Er trägt so ohne weiteren St<strong>und</strong>enaufwand dazu bei, Ihre<br />
Unterrichtsverpflichtung von mindestens 60 St<strong>und</strong>en im Sachfach zu erfüllen.<br />
g Vorteil<br />
Absolventen der offiziellen Zusatzausbildung erhalten eine vom<br />
Landeslehrerprüfungsamt gesiegelte Bescheinigung, die dem Zeugnis über die<br />
Zweite Staatsprüfung beigelegt wird. Darüber hinaus werden sie in der<br />
Einstellungsliste des Kultusministeriums gekennzeichnet, um bei entsprechendem<br />
Bedarf gezielt eingestellt zu werden. Dies kann zu einer bevorzugten Einstellung<br />
führen.<br />
g Teilnahme von Referendaren mit anderen Sachfächern oder Sprachen<br />
Die Teilnahme an der bilingualen Zusatzausbildung ist in Abhängigkeit von den<br />
personellen Möglichkeiten des <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> in Absprache mit den Ausbildern auch<br />
23
in anderen Sachfächern oder in den Sprachen Italienisch oder Spanisch möglich. Sie<br />
erhalten dann jedoch nur eine Teilnahmebescheinigung des <strong>Seminar</strong>s, die aber<br />
dennoch bei schulscharfen Ausschreibungen von Vorteil sein kann.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie in einer Vorbesprechung, zu der im Rahmen des<br />
Vorkurses eingeladen wird.<br />
5. DIE ZWEITE DIENSTPRÜFUNG<br />
Die Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung (AprOGymn) wurde für die <strong>Kurs</strong>e ab<br />
2010 geändert. Die Änderungen sind in dieser Fassung eingearbeitet.<br />
Ihre Prüfung setzt sich aus vier Teilen zusammen:<br />
• Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit – DUE (§ 19<br />
APrOGymn)<br />
• Prüfungslehrproben (§ 21 APrOGymn: „Beurteilung der<br />
Unterrichtspraxis“)<br />
• Mündliche Prüfungen (§§ 18, 20 <strong>und</strong> 22 APrOGymn)<br />
• Schulleiterbeurteilung (§ <strong>13</strong> Abs. 5 APrOGymn)<br />
Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation, Zuweisung der<br />
Prüfungsvorsitzenden, usw. liegt beim Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle<br />
Stuttgart.<br />
Bei Erkrankungen, die prüfungsrelevant sind, also im Zusammenhang mit der<br />
schriftlichen Prüfungsarbeit, den Lehrproben <strong>und</strong> der mündlichen Prüfung stehen,<br />
wird vom Landeslehrerprüfungsamt ein ärztliches Attest verlangt, das die<br />
medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen (Diagnose) <strong>und</strong> die Dauer der Erkrankung<br />
enthält. In jedem Fall müssen Sie zusätzlich so früh wie möglich dem <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong><br />
der Schule telefonisch Bescheid geben.<br />
Unterrichtsbefreiung<br />
Sie erhalten insgesamt zwei Tage unmittelbar vor Prüfungen unterrichtsfrei. Sie<br />
können diese nach Ihren Wünschen vor Ihren Lehrproben <strong>und</strong>/oder vor Ihren<br />
mündlichen Prüfungen nehmen. Liegt vor dem Prüfungstag ein Sonn- oder Feiertag<br />
oder auch ein unterrichtsfreier Wochentag kann kein zusätzlicher Tag vor dieser<br />
Prüfung freigenommen werden.<br />
Schriftliche Prüfungsarbeit (§ 19 APrOGymn)<br />
Schriftliche Prüfungsarbeit („Dokumentation einer Unterrichtseinheit“, DUE)<br />
Sie haben die Wahl, in welchem Ihrer Fächer Sie die Arbeit verfassen wollen (nicht<br />
möglich ist die Wahl des freiwilligen 3. Faches). Die Prüfungsarbeit muss Ihre<br />
Fähigkeit zeigen, „eine Unterrichtseinheit in einem Ihrer Ausbildungsfächer, einem<br />
Fächerverb<strong>und</strong> oder im bilingualen Unterricht (nur sofern Sie an der bilingualen<br />
Zusatzausbildung teilnehmen) über einen etwa acht Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
umfassenden Zeitraum unter Berücksichtigung konzeptioneller <strong>und</strong> diagnostischanalytischer<br />
Aspekte zu planen, erfolgreich durchzuführen <strong>und</strong> die Ergebnisse zu<br />
reflektieren. Die Unterrichtseinheit soll nach Möglichkeit innovative pädagogische <strong>und</strong><br />
fachdidaktische Elemente, Themen der Fach- <strong>und</strong> Berufsethik, der Diagnostik <strong>und</strong><br />
Förderung oder fächerverbindende Themen <strong>und</strong> Fragen berücksichtigen.“ (§ 19<br />
APrOGymn).<br />
24
Für Teilnehmer an der bilingualen Zusatzausbildung gilt:<br />
Mit der Wahl des Faches für die Dokumentation legen Sie gleichzeitig fest, dass die<br />
Fremdprüfung in der Lehrprobe in der Regel im anderen Fach erfolgt.<br />
Bezüglich der Mindestzahl von Schülern gibt es hier keine Vorschrift <strong>und</strong> sie können<br />
die DUE auch in einer Leihklasse durchführen. Die DUE kann nur im Rahmen einer<br />
selbstständig unterrichteten (nicht begleiteten) Unterrichtseinheit geschrieben<br />
werden. Als Naturwissenschaftler können Sie die DUE auch in NWT schreiben. Der<br />
Schwerpunkt des Themas muss jedoch einem naturwissenschaftlichen „Basisfach“<br />
zugeordnet sein, u.a. auch deshalb, weil das fachdidaktische Kolloquium im<br />
entsprechenden Basisfach von der DUE ausgeht, die in max. 10 Minuten vor dem<br />
Kolloquium vorgestellt wird. Ist ein weiteres naturwissenschaftliches Fach wesentlich<br />
mit Gegenstand der Unterrichtseinheit, kann der federführende Ausbilder den<br />
Kollegen des anderen Faches in die Bewertung <strong>und</strong> auch das mündliche Kolloquium<br />
einbeziehen.<br />
Sie können die DUE auch zu einem pädagogischen Thema schreiben, müssen die<br />
Arbeit aber dennoch einem Sachfach zuordnen. In diesem Fall wird die DUE durch<br />
den Pädagogen <strong>und</strong> den Fachdidaktiker betreut.<br />
Falls Sie Ihre Dokumentation im bilingual unterrichteten Sachfach schreiben, wird sie<br />
automatisch diesem zugerechnet.<br />
• Themenvergabe: Das Thema der schriftlichen Prüfungsarbeit des 1.<br />
Staatsexamens kann nicht gewählt werden. Antrag über Fachleiter zur<br />
Genehmigung an die <strong>Seminar</strong>leitung (Vordruck!) in der Regel gegen Ende des 1.<br />
Ausbildungsabschnitts, wenn Ihre Lehraufträge für den selbstständigen Unterricht<br />
im kommenden Schuljahr feststehen, spätestens zu Beginn des 2.<br />
Ausbildungsabschnitts. Die Abgabe erfolgt allerspätestens am 19.09.12. Bitte<br />
fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie des Formblatts an, um den exakten<br />
Titel jederzeit nachschauen zu können.<br />
• Klasse: Die Unterrichtseinheit für die DUE kann auch in der Klasse durchgeführt<br />
werden, in der die Prüfungslehrprobe stattfindet.<br />
• Planung: Das Konzept ist dem Fachleiter schriftlich vorzulegen <strong>und</strong> mit ihm<br />
abzustimmen. Dazu gehört auch der vorgesehene Zeitraum für die Durchführung<br />
der Unterrichtseinheit.<br />
• Besuch: Während der UE dürfen Sie weder von Ihrem Fachleiter noch von<br />
interessierten Kollegen in der Klasse besucht <strong>und</strong> beraten werden, in der Sie den<br />
Unterricht für die schriftliche Arbeit durchführen. Ihr Mentor muss Sie während der<br />
UE einmal besuchen, soweit erforderlich zusammen mit dem Fachlehrer. Er<br />
berichtet dem Fachleiter über den Verlauf.<br />
• Umfang: Die dokumentierte Unterrichtseinheit umfasst 8 bis maximal 12 St<strong>und</strong>en.<br />
Einzuhalten sind maximal 30 Textseiten (gezählt ohne Titel, Inhaltsverzeichnis,<br />
Bibliografie <strong>und</strong> Anhang). Nach Rücksprache mit dem Fachleiter ist eine<br />
Erweiterung um bis zu höchstens 10% möglich; Arbeiten mit mehr als 33 Seiten<br />
werden bei der Annahme ausgesondert <strong>und</strong> dem <strong>Seminar</strong>leiter vorgelegt. Nach<br />
Prüfung teilt der <strong>Seminar</strong>leiter dem Landeslehrerprüfungsamt mit, dass die<br />
vorliegende Arbeit wegen formaler Verstöße mit „ungenügend“ bewertet wird.<br />
• Format: Um eine einheitliche Lesbarkeit <strong>und</strong> Vergleichbarkeit der Arbeiten<br />
zu erreichen, sollen folgende Formatierungen verwendet werden:<br />
einseitiger Ausdruck, 2,5 cm Rand r<strong>und</strong>um, serifenlose Schrift (in der<br />
Regel ‚Arial’), Schriftgröße 12 pt, einfacher Zeilenabstand. In MS-Word<br />
sind diese Vorgaben direkt einstellbar. Sollte ein anderes<br />
Textverarbeitungsprogramm verwendet werden, sind Sie verpflichtet, ihre<br />
25
Gestaltung den obigen Vorgaben so weit wie möglich anzupassen, um keine<br />
Vor- bzw. Nachteile den anderen Referendaren gegenüber zu haben.<br />
• Versicherung: Die Dokumentation muss auf der letzten Seite folgende<br />
Versicherung im Wortlaut enthalten:<br />
„Ich versichere, dass ich die Dokumentation selbstständig <strong>und</strong> nur mit den<br />
angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe. Zu den Stellen <strong>und</strong> Materialien, die<br />
dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken, auch elektronischen Medien,<br />
entnommen wurden, habe ich die Quellen angegeben. Materialien aus dem<br />
Internet sind durch Ausdruck belegt.“<br />
Diese Versicherung ist in jedem abgegebenen Exemplar original zu<br />
unterschreiben.<br />
• Anhang: Als Anhang dürfen Sie lediglich ein Übersichtsblatt, das Verzeichnis <strong>und</strong><br />
anschließend die Materialien beifügen, z. B. sinnvolle Auszüge aus den<br />
Internetseiten als Belege für die Zitate, Unterrichtsmaterialien,<br />
Klassenarbeitsbeispiele, Umfragebögen zur Evaluation. Fußnoten oder<br />
ergänzende Erläuterungen gehören in den Textteil! Der Anhang soll nicht<br />
umfangreicher sein als der Textteil. Sollten die verwendeten Materialien<br />
diesen Umfang überschreiten, ist eine sinnvolle Auswahl zu treffen.<br />
• Zahl <strong>und</strong> Bindung: Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung (Religion <strong>und</strong><br />
bilinguale DUE: vierfach) geb<strong>und</strong>en (kartonierte Rückenklebebindung) sowie der<br />
Textteil zusätzlich einmal auf einem elektronischen Speichermedium (CD-ROM<br />
oder DVD) abzugeben. Wollen Sie auch den Anhang zur Verfügung stellen<br />
(freiwillig), dann bitte auf einem gesonderten Datenträger. Kunststoffeinbände <strong>und</strong><br />
Spiralbindungen sind nicht zulässig. Derart geb<strong>und</strong>ene Arbeiten werden nicht zur<br />
Korrektur angenommen.<br />
• Beschriftung: Auf jedem Einband ist links unten ein Aufkleber mit folgenden<br />
Angaben anzubringen: Name, Vorname, Fach, Fachleiter, Thema, Klasse, <strong>Kurs</strong>,<br />
<strong>Seminar</strong> Stuttgart, ebenso auf der CD-ROM oder DVD im Hardcover.<br />
• Abgabe: spätestens am Montag der zweiten Schulwoche nach den<br />
Weihnachtsferien im Sekretariat.<br />
• Bibliothek: Nach Abschluss aller Prüfungen soll Ihre Arbeit in unserer Bibliothek<br />
eingestellt werden – ein wichtiger F<strong>und</strong>us für künftige Referendare <strong>und</strong> Anregung<br />
für die Lehrkräfte unseres Einzugsbereichs. Wir gehen gr<strong>und</strong>sätzlich von Ihrem<br />
Einverständnis aus. Sie können dieser Nutzung jedoch schriftlich widersprechen.<br />
Einen guten Eindruck von der Breite möglicher Themen geben Ihnen die bisher<br />
verfassten Prüfungsarbeiten in der Bibliothek. Nutzen Sie die Gelegenheit sich<br />
inhaltlich zu orientieren, bevor Sie das Thema endgültig mit Ihrem Fachleiter<br />
abstimmen.<br />
Beachten Sie dabei: Die Begrenzung des Umfangs auf 30 Textseiten war im<br />
zweijährigen Vorbereitungsdienst noch nicht verbindlich. Auch die Vorgaben für die<br />
formale Gestaltung haben sich mittlerweile in einigen Punkten geändert!<br />
Ihre DUE wird von Ihrem Fachleiter <strong>und</strong> dem Prüfungsvorsitzenden bewertet (Bei<br />
einer bilingualen DUE kommt hier noch der bilinguale Ausbilder hinzu). Die Note<br />
erfahren Sie am Ende Ihrer Ausbildung mit der Übergabe Ihres Dienstzeugnisses.<br />
Im Anhang finden Sie eine Vorlage für das Titelblatt <strong>und</strong> eine Graphik zum<br />
Prüfungsteil "Dokumentation einer Unterrichtseinheit mit Präsentation", die die<br />
wichtigsten Vorgaben <strong>und</strong> den groben zeitlichen Verlauf von Planung <strong>und</strong><br />
Durchführung der Unterrichtseinheit im Gesamtüberblick darstellt.<br />
26
Eine Formatvorlage für die DUE finden Sie unter www.verwaltung.seminarstuttgart.de.<br />
g Fristverlängerung<br />
Über eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der schriftlichen Prüfungsarbeit<br />
entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt. Besondere Gründe können anerkannt<br />
werden, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben. Das Prüfungsamt<br />
ist verpflichtet, die Gründe auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wird der Antrag mit<br />
einer Erkrankung begründet, ist diese durch ein ärztliches Attest mit Angabe der<br />
medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen (Diagnose) <strong>und</strong> der Dauer der Erkrankung<br />
nachzuweisen (vgl. oben). Wenn Sie bereits absehen können, dass Ihnen die<br />
Fertigstellung nicht rechtzeitig gelingt, setzen Sie sich bitte umgehend mit der<br />
<strong>Seminar</strong>leitung in Verbindung, damit ein „ungenügend” wegen nicht fristgerechter<br />
Abgabe vermieden werden kann. In einem solchen Fall müssten Sie für Ihre<br />
Wiederholungsarbeit ein völlig neues Thema bearbeiten.<br />
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, kann die Bearbeitungszeit durch das Prüfungsamt<br />
in der Regel um ein bis maximal zwei Wochen verlängert werden.<br />
Hinweis: Wenn Sie Ihre Arbeit spätestens im November durchführen, lassen sich<br />
Terminprobleme in der Regel vermeiden.<br />
g Verfahren bei Nichtbestehen<br />
Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note<br />
„ungenügend“ bewertet.<br />
Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet,<br />
kann dieser Prüfungsteil auf Antrag auch innerhalb des laufenden<br />
Prüfungsverfahrens wiederholt werden. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 des §<br />
19 der APrOGymn entsprechend.<br />
27
Die Prüfungslehrproben<br />
g Anforderungen<br />
Die landesweit abgestimmten Anforderungen für die im Unterricht erwarteten<br />
Kompetenzen finden Sie zusammen mit einer Definition der Notenstufen auf unserer<br />
Homepage.<br />
g Termine <strong>und</strong> Mitteilungen<br />
In den ersten Wochen der zweiten Ausbildungsphase legen Sie Ihrem Schulleiter zur<br />
Genehmigung <strong>und</strong> Weiterleitung an das Landeslehrerprüfungsamt die von Ihnen<br />
gewünschte Verteilung der drei (ggf. vier) Lehrproben auf dem dafür vorgesehenen<br />
Formular vor. Der Abgabetermin liegt früh, in der Regel Anfang Oktober.<br />
Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, welche<br />
Klasse <strong>und</strong> welches Fach welcher Phase zugewiesen wurde. Diese Mitteilung enthält<br />
auch die Information über Ihren jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion<br />
auch den kirchlichen Vertreter).<br />
Fremdprüfung: Nach § 15 Abs. 3 der APrOGymn wird in der Regel eine der<br />
Lehrproben des Nicht-DUE-Fachs nicht von Ihrem Fachleiter als Prüfer abgenommen<br />
(= Fremdprüfung). Das LLPA teilt Ihnen aufgr<strong>und</strong> des Vorschlags des <strong>Seminar</strong>s mit,<br />
welche Lehrprobe von einem Fremdprüfer abgenommen wird. Näheres finden Sie<br />
nachfolgend unter „Verteilung der Lehrproben“.<br />
Wenn Sie ein freiwilliges drittes Fach haben, erhalten Sie vom<br />
Landeslehrerprüfungsamt eine gesonderte Mitteilung über Ihre Lehrprobenphase in<br />
diesem freiwilligen Fach.<br />
g Verteilung der Lehrproben bei Pflichtkombinationen<br />
Fall A: zwei Hauptfächer<br />
In jedem Ihrer beiden Fächer müssen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ablegen.<br />
In dem Fach, in dem Sie nicht Ihre DUE schreiben, legen Sie eine weitere Lehrprobe<br />
auf der Unter- oder Mittelstufe ab.<br />
Fall B: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach<br />
Im Hauptfach ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Unabhängig von der<br />
Wahl des Faches für die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit finden<br />
die beiden weiteren Lehrproben in der Unter- oder Mittelstufe statt, davon eine im<br />
Hauptfach; hierbei nimmt an der Lehrprobe im Beifach der eigene Ausbilder nicht teil,<br />
wenn die schriftliche Dokumentation im Hauptfach angefertigt wird.<br />
Fall C: drei Hauptfächer<br />
Bei drei Hauptfächern ist in jedem Fach eine Lehrprobe auf der Oberstufe<br />
erforderlich. Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe in einem<br />
der Fächer ab, in dem Sie Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht<br />
schreiben.<br />
28
Fall D: zwei Hauptfächer <strong>und</strong> ein Beifach<br />
In diesem Fall ist in den Hauptfächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, im Beifach<br />
eine Lehrprobe auf der Mittel- oder Unterstufe verbindlich.<br />
Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfach ab,<br />
in dem Sie ggf. Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht schreiben.<br />
Übersicht:<br />
Fall Fächer DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer<br />
A 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer<br />
(Die Zuweisung erfolgt durch die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
B1 1. HF x OSt. MSt. oder USt. Ausbilder<br />
2. BF MSt. oder – Fremdprüfer<br />
USt.<br />
B2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer<br />
(Die Zuweisung erfolgt durch die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. BF x MSt. oder – Ausbilder<br />
USt.<br />
C 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer<br />
(Die Zuweisung erfolgt durch die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
3. HF OSt. – Ausbilder<br />
D1 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer<br />
(Die Zuweisung erfolgt durch die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
3. BF MSt. oder – Ausbilder<br />
USt.<br />
D2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer<br />
(Die Zuweisung erfolgt durch die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. HF OSt. – Ausbilder<br />
3. BF x MSt. oder – Ausbilder<br />
USt.<br />
1)<br />
Im Fall C <strong>und</strong> im Fall D2 gilt: Der Referendar meldet das Fach, in dem er zwei Lehrproben ablegen<br />
will, zusammen mit dem Thema seiner DUE auf dem Formular „Dokumentation einer<br />
Unterrichtseinheit“ an die <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Bilinguale Lehrprobe<br />
Im 2. Ausbildungsabschnitt führen Sie eigenverantwortlich eine bilinguale<br />
Unterrichtseinheit von mindestens acht St<strong>und</strong>en durch. Aus dieser Unterrichtseinheit<br />
definieren Sie selbst einen Zeitraum von drei Wochen als Lehrprobenphase, in der<br />
Sie Ihr bilingualer Ausbildungsfachleiter zusammen mit Ihrem für das Sachfach (ggf.<br />
für die Fremdsprache) zuständigen Fachleiter besucht <strong>und</strong> beurteilt.<br />
g Verteilung der Lehrproben bei zwei Pflichtfächern <strong>und</strong> zusätzlichem<br />
freiwilligen Fach<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Im freiwilligen Fach darf keine DUE geschrieben werden. Für die<br />
Lehrprobe können Sie jede Klasse wählen, die der Stufe entspricht, für die Sie die<br />
Fakultas erwerben wollen.<br />
29
Fall E: zwei Hauptfächer + freiwilliges Hauptfach<br />
In den ersten beiden Hauptfächern (=Pflichtfächern) ist jeweils eine Lehrprobe auf<br />
der Oberstufe verbindlich. Im dritten (freiwilligen) Hauptfach soll die Lehrprobe in der<br />
Oberstufe abgelegt werden. Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder<br />
Mittelstufe im zweiten Hauptfach (=Pflichtfach) ab, in dem Sie Ihre DUE nicht<br />
schreiben.<br />
Fälle F2 <strong>und</strong> F3: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach + freiwilliges Hauptfach<br />
Im ersten Hauptfach (=Pflichtfach) legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe <strong>und</strong><br />
eine Lehrprobe auf der Unter- oder Mittelstufe ab. Im Beifach (=Pflichtfach) soll die<br />
Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die die Lehrbefähigung<br />
angestrebt wird. Im freiwilligen Hauptfach soll die Lehrprobe auf der Oberstufe<br />
abgelegt werden. An der Lehrprobe im Beifach nimmt der eigene Ausbilder nicht teil<br />
(analog zu Fall B1), wenn die DUE im Hauptfach angefertigt wird.<br />
Fälle G1 <strong>und</strong> G2: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach + freiwilliges Beifach<br />
Im Hauptfach legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ab. In den Beifächern soll<br />
die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung<br />
angestrebt wird.<br />
Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe im Hauptfach ab. An<br />
der Lehrprobe im ersten Beifach (=Pflichtfach) nimmt der eigene Ausbilder nicht teil<br />
(analog zu Fall B1), wenn die DUE im Hauptfach angefertigt wird.<br />
Übersicht:<br />
Fall Fächer DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer<br />
E 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer<br />
(Die Zuweisung erfolgt durch die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
3. HF<br />
2)<br />
OSt. 3) – Ausbilder<br />
F1 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer<br />
(Die Zuweisung erfolgt durch die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
3. BF<br />
2)<br />
MSt. 4) – Ausbilder<br />
F2 1. HF x OSt. MSt. oder USt. Ausbilder<br />
2. BF MSt. 4) – Fremdprüfer<br />
3. HF<br />
2)<br />
OSt. 3) – Ausbilder<br />
F3 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer<br />
(Die Zuweisung erfolgt durch die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. BF x MSt. 4) – Ausbilder<br />
3. HF<br />
2)<br />
OSt. 3) – Ausbilder<br />
G1 1. HF x OSt. MSt. oder USt. Ausbilder<br />
2. BF MSt. 4) – Fremdprüfer<br />
3. BF<br />
2)<br />
MSt. 4) – Ausbilder<br />
G2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer<br />
(Die Zuweisung erfolgt durch die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. BF x MSt. 4) – Ausbilder<br />
3. BF<br />
2)<br />
MSt. 4) – Ausbilder<br />
1)<br />
Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, treffen Sie.<br />
2) Im zusätzlichen Ausbildungsfach ist eine DUE nicht zulässig.<br />
3) Gemäß §29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der Oberstufe abgelegt<br />
werden.<br />
30
4) Analog zu § 29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der höchsten Stufe<br />
abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird.<br />
Hinweise:<br />
• Bis auf die Fälle B1, F2 <strong>und</strong> G1 gilt das Prinzip, dass ein Fremdprüfer in<br />
dem Fach zum Einsatz kommt, in dem zwei Lehrproben abgelegt werden.<br />
• In der Klasse, in der Sie die DUE schreiben, dürfen Sie auch die<br />
Lehrprobe ablegen, wenn die sonstigen Vorgaben erfüllt sind (z.B.<br />
Oberstufe).<br />
• In derselben Klasse dürfen nicht zwei Lehrproben abgelegt werden<br />
(Ausnahme bilinguale Zusatzausbildung).<br />
• Deshalb dürfen Sie bei Mischklassen nur weniger als die Hälfte der<br />
Schüler aus anderen Lehrprobenklassen kennen.<br />
• Bei einem Fach als Beifach ist zu beachten, dass Sie nur dann im diesem<br />
Beifach die Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn Sie in den<br />
anderen Fächern/ im anderen Fach Ihre Oberstufenlehrprobe(n) in den<br />
Klassen 11 oder 12 ablegen. Da die 10. Klasse im Beifach als Mittelstufe<br />
deklariert wurde, kann sie in den anderen Fächern nicht mehr als<br />
Oberstufe verwendet werden.<br />
g Mindestgruppengröße<br />
Wenn Sie inzwischen feststellen müssen, dass die Mindestgruppengröße<br />
unterschritten wird (z.B. durch Austritte im Religionsunterricht zu<br />
Schuljahresbeginn), prüfen Sie bitte zunächst selbst, ob eine kritische Grenze<br />
erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung erforderlich macht. Eine<br />
Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum durch „Leihschüler” aus<br />
Parallelklassen ist nicht zulässig!<br />
g Mindestst<strong>und</strong>enzahl im Lehrprobenzeitraum<br />
Wenn im Lehrprobenzeitraum St<strong>und</strong>en aus schulorganisatorischen Gründen<br />
wegfallen, muss der Prüfungszeitraum entsprechend verlängert werden. Einzelne<br />
ausgefallene St<strong>und</strong>en können auch durch St<strong>und</strong>enplanänderungen in den regulären<br />
Zeitraum integriert werden.<br />
g Einstündige Fächer<br />
Die nach St<strong>und</strong>entafel einstündigen Fächer (z.B. Geografie, Geschichte, Chemie,<br />
Musik) müssen während der Lehrprobenphase zweistündig unterrichtet werden.<br />
g Dreistündige Hauptfächer im Doppelst<strong>und</strong>enmodell<br />
Entsprechendes gilt für Hauptfächer, wenn Sie z.B. im 1. Schulhalbjahr 4-stdg.<br />
unterrichtet werden, im 2. Hj. jedoch nur 2-stdg. (Doppelst<strong>und</strong>enmodell mit ∅ 3<br />
Wochenst<strong>und</strong>en). In diesem Fall müssen während der Lehrprobenphase pro Woche<br />
mindestens 3 besuchbare Unterrichtsst<strong>und</strong>en je 45 Minuten ausgewiesen werden,<br />
also insgesamt mindestens insgesamt 9 St<strong>und</strong>en.<br />
g Themenplan<br />
Der Themenplan für die Lehrprobenphasen enthält außer Ihrem Namen <strong>und</strong> dem der<br />
Schule die Nennung der Klasse <strong>und</strong> den Titel der Unterrichtseinheit, dann das<br />
Verzeichnis der Unterrichtsst<strong>und</strong>en mit Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Raums<br />
<strong>und</strong> selbstverständlich das jeweils vorgesehene Thema der Unterrichtsst<strong>und</strong>e<br />
(Muster s. Anhang). Seien Sie bei den Angaben nicht zu genau, aber auch nicht zu<br />
allgemein. Ihre Fachleiter beraten Sie gern. Decken Sie mit Ihrem Plan bitte den<br />
31
gesamten Lehrprobenzeitraum ab. Klassenarbeiten dürfen in diesem Zeitraum nicht<br />
geschrieben oder besprochen werden. Wiederholungsst<strong>und</strong>en sind ebenfalls nicht<br />
zulässig.<br />
Den Termin für die Abgabe des Themenplans erhalten Sie zusammen mit dem<br />
Prüfungsplan vom Landeslehrerprüfungsamt.<br />
Zur Orientierung:<br />
Bitte schicken Sie Ihrem Fachleiter bzw. dem Fremdprüfer <strong>und</strong> dem Vorsitzenden<br />
den Plan in zwei getrennten Schreiben (normaler Brief, kein Einschreiben) an die im<br />
Schreiben des Landeslehrerprüfungsamtes angegebenen Adressen zu. Sie können<br />
den Plan auch vorab per E-Mail zusenden, müssen aber dennoch eine<br />
unterschriebene Fassung per Post schicken. Auf der Gr<strong>und</strong>lage Ihres Plans<br />
verständigen sich Ihr Fachprüfer <strong>und</strong> der Vorsitzende auf einen Termin für die<br />
Lehrprobe <strong>und</strong> (ggf.) auf eine Eingrenzung, Erweiterung oder Neufestsetzung des<br />
von Ihnen geplanten St<strong>und</strong>enthemas. In einem solchen Fall erfahren Sie die<br />
Modifikation zum Zeitpunkt der Ankündigung der Lehrprobe.<br />
Änderungen bezüglich eines Prüfungszeitraumes (z.B. wegen „BOGY“,<br />
Orchestertagen o.ä.) können von den Schulen alleinverantwortlich geregelt werden.<br />
In diesem Fall sind im Themenplan für die Prüfungskommission die Hintergründe der<br />
notwendigen Terminänderung offen zu legen.<br />
Sonderfall bilinguale Lehrprobe:<br />
Zwei Wochen vor Beginn der Lehrprobenphase übersenden Sie Ihren Themenplan<br />
direkt an Ihren bilingualen Ausbilder <strong>und</strong> Ihren Prüfungsvorsitzenden (in der Regel<br />
Ihr Sachfachleiter). Falls Sie Ihre schriftliche Prüfungsarbeit nicht im Rahmen des<br />
bilingualen Unterrichts verfassen, legen Sie zum Zeitpunkt der Abgabe des<br />
Themenplans zusätzlich die erforderliche, darüber hinaus gehende Übersicht zur<br />
eigenverantwortlich durchgeführten Unterrichtseinheit samt Unterrichtsmaterialien in<br />
zweifacher Ausfertigung vor.<br />
g Ankündigung der Lehrprobe<br />
Bei einer Lehrprobe geht die entsprechende Mitteilung für Sie in einem<br />
verschlossenen Umschlag rechtzeitig an Ihren Schulleiter. Auf dem Umschlag ist das<br />
genaue Datum vermerkt, an dem Ihr Schulleiter Ihnen diesen Umschlag<br />
auszuhändigen hat. Gemäß § 21 Abs. 2 der APrOGymn geschieht dies „am dritten<br />
Werktag vor dem Tag, an dem die jeweilige Prüfung stattfindet”. Samstage werden<br />
als Werktage gezählt. Also:<br />
Mitteilung an Sie am:<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Lehrprobe am darauffolgenden:<br />
Montag<br />
Dienstag oder Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Wenn der Tag der Mitteilung an Sie ein beweglicher Ferientag ist, kann das Thema<br />
am vorausgehenden Werktag bekannt gegeben werden. Eine noch frühere<br />
Information würde den Gr<strong>und</strong>satz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzen.<br />
Deshalb erhalten Sie vor Ferienabschnitten (z.B. Faschingsferien) keine Mitteilung<br />
für mögliche Lehrproben von Montag bis Mittwoch nach Ende der Ferien. In den<br />
ersten drei Tagen nach Ferienabschnitten kann also in der Regel keine Lehrprobe<br />
32
angesetzt werden. Auch für die nicht besuchbaren St<strong>und</strong>en müssen im Themenplan<br />
Unterrichtsthemen ausgewiesen werden.<br />
Sie sind verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine<br />
Mitteilung für Sie vorliegt. Sollte das Ihnen mitgeteilte St<strong>und</strong>enthema aus Gründen,<br />
die Sie nicht zu vertreten haben, nicht behandelt werden können (z.B. Ausfall<br />
vorausgehender St<strong>und</strong>en wegen Neuschnee), rufen Sie Ihren Fachleiter an. Er wird<br />
sich um eine für Sie möglichst günstige Lösung bemühen.<br />
Diese Regelungen gelten auch für die bilinguale Lehrprobe.<br />
g Doppelst<strong>und</strong>e<br />
In der Regel wird Ihnen der Besuch einer Unterrichtsst<strong>und</strong>e (45 Min.) angekündigt.<br />
Geht der Unterricht über zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en (z.B. Doppelst<strong>und</strong>e in Sport),<br />
erstreckt sich die Prüfungslehrprobe auf beide St<strong>und</strong>en, sofern sie eine Einheit<br />
bilden.<br />
Falls Sie an einer Schule mit 90-Minuten-Zeittakt sind, können Sie nach<br />
Rücksprache mit Ihrem Fachleiter selbst entscheiden, ob Sie jeweils nur ein<br />
Thema für die Doppelst<strong>und</strong>e oder ob Sie zwei Themen für zwei Einzelst<strong>und</strong>en<br />
ausweisen wollen.<br />
Handelt es sich um zwei thematisch verschiedene St<strong>und</strong>en, gibt es folgende<br />
Möglichkeiten:<br />
• Ihr Prüfer kündigt den Besuch in der ersten St<strong>und</strong>e an. Dann entfällt an diesem<br />
Tag Ihr sonstiger Unterricht.<br />
• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt als Thema das<br />
der ersten St<strong>und</strong>e. Da Ihr sonstiger Unterricht an diesem Tag entfällt, unterrichten<br />
Sie das Thema der zweiten St<strong>und</strong>e an einem der nächsten Tage.<br />
• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt auch das Thema<br />
der zweiten St<strong>und</strong>e. Sie erfahren dies ja drei Tage vorher <strong>und</strong> können noch die<br />
erste St<strong>und</strong>e der Doppelst<strong>und</strong>e ein oder zwei Tage vorziehen, wenn sie für das<br />
Thema der Prüfungslehrprobe als Vorbereitung erforderlich ist. Die Schulleitung<br />
hilft Ihnen bei dem dann notwendigen St<strong>und</strong>entausch mit einem Kollegen<br />
bestimmt gern. Wenn die Behandlung des Themas der ersten St<strong>und</strong>e einer<br />
Doppelst<strong>und</strong>e keine Voraussetzung für die Prüfungslehrprobe ist, unterrichten Sie<br />
diese auch nicht. Die Schulleitung sorgt am Tag Ihrer Prüfungslehrprobe für eine<br />
Vertretung in dieser ersten St<strong>und</strong>e.<br />
g Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe<br />
Sie übergeben dem Sekretariat Ihrer Schule mindestens 30 Minuten vor Beginn der<br />
St<strong>und</strong>e einen „Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe” in dreifacher (Religion:<br />
vierfacher) Ausfertigung mit einem Deckblatt nach folgendem Muster, das Sie bitte<br />
ausfüllen <strong>und</strong> auf jedem Exemplar unterschreiben. Das Deckblatt finden Sie auch<br />
unter www.verwaltung.seminar-stuttgart.de. Im Fach Sport soll der<br />
Lehrprobenentwurf an der jeweiligen Übungsstätte vorliegen. Fehlen Entwurf oder<br />
Versicherung, ist die Lehrprobe mit „ungenügend” zu bewerten.<br />
Der Entwurf wird nicht gesondert benotet, wird jedoch zusammen mit Ihrer<br />
Stellungnahme nach der St<strong>und</strong>e bei der Notenfindung berücksichtigt (§ 23<br />
APrOGymn).<br />
33
Landeslehrerprüfungsamt<br />
Außenstelle beim Regierungspräsidium<br />
Stuttgart<br />
Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an<br />
Gymnasien<br />
U N T E R R I C H T S E N T W U R F<br />
Z U R<br />
P R Ü F U N G S L E H R P R O B E<br />
Name:<br />
Schule:<br />
Datum:<br />
Zeit:<br />
Klasse:<br />
Fach:<br />
Thema:<br />
Ich versichere, dass ich den Lehrprobenentwurf selbstständig <strong>und</strong> nur<br />
mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe <strong>und</strong> dass ich alle<br />
Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken<br />
entnommen wurden, durch Angabe der Quellen als Entlehnung<br />
kenntlich gemacht habe.<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
Länge Ihres Entwurfs:<br />
Ihr Entwurf soll ohne Deckblatt, tabellarische Übersicht <strong>und</strong> Materialien nicht mehr<br />
als ca. drei Seiten umfassen, denn er muss von der Kommission rechtzeitig gelesen<br />
werden können. Nur bei einer Doppelst<strong>und</strong>e sind bis zu fünf Seiten zulässig.<br />
g Verspätung <strong>und</strong> Ausfall durch Krankheit<br />
Es kann vorkommen, dass ein Mitglied der Prüfungskommission verspätet eintrifft.<br />
Ruft er rechtzeitig vor St<strong>und</strong>enbeginn bei der Schulleitung an, kann u.U. ein<br />
St<strong>und</strong>entausch vorgenommen <strong>und</strong> Ihr Lehrprobenunterricht von z.B. der dritten in die<br />
vierte St<strong>und</strong>e verlegt <strong>und</strong> so die Lehrprobe an diesem Tag ”gerettet” werden. Falls<br />
die Lehrprobe nicht mehr am selben Tag stattfinden kann, muss sie mit einem<br />
anderen Thema neu angesetzt werden.<br />
Sollten Sie selbst erkranken, rufen Sie bitte sofort Ihren Fachleiter <strong>und</strong> Ihre<br />
Schulleitung an. Eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer der<br />
Erkrankung <strong>und</strong> der medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen (der bekannte „gelbe<br />
Schein” mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt also nicht!) schicken Sie<br />
bitte sofort an das Landeslehrerprüfungsamt.<br />
g Nach der Lehrprobe<br />
Unmittelbar nach Abschluss Ihrer Lehrprobe zieht sich die Kommission mit Ihnen in<br />
ein ruhiges Besprechungszimmer zurück. Sie erhalten die Gelegenheit, zum Ablauf<br />
der Unterrichtsst<strong>und</strong>e Stellung zu nehmen. Eine St<strong>und</strong>enbesprechung, wie Sie es<br />
sonst gewöhnt sind, ist nicht vorgesehen. Nach Ihrer Stellungnahme, vielleicht<br />
verb<strong>und</strong>en mit Nachfragen der Kommission, berät sich die Kommission.<br />
Anschließend werden Sie hereingebeten <strong>und</strong> der Vorsitzende teilt Ihnen auf Wunsch<br />
die Note mit einer kurzen Begründung mit.<br />
34
Nach Ihrer Lehrprobe haben Sie für den Rest des Tages frei. Ihr sonstiger Unterricht<br />
an diesem Tag muss vertreten werden.<br />
In den folgenden Tagen führen Sie die Unterrichtseinheit entsprechend Ihres<br />
Themenplans zu Ende, selbst wenn die Lehrprobe bereits in der ersten Woche<br />
stattfand.<br />
Die mündlichen Prüfungen<br />
Schulrecht<br />
g Rahmenbedingungen<br />
Ihre ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen machen Sie mit der Prüfung in<br />
Schul-, Jugend- <strong>und</strong> Beamtenrecht schon sehr früh. Sie findet in der Regel bereits im<br />
Juli am Ende des 1. Ausbildungsabschnitts statt.<br />
Sie dauert im Gegensatz zu den anderen mündlichen Prüfungen lediglich 20<br />
Minuten. Die Prüfungskommission besteht aus Ihrem Dozenten für Schulrecht <strong>und</strong><br />
einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. Die Note geht in die<br />
Berechnung der Leistungszahl, die für Ihre Einstellung maßgebend ist, mit dem<br />
Faktor 1/30 ein.<br />
g Wiederholung<br />
Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, kann sie nach § 18 Abs. 2 der<br />
APrOGymn innerhalb der regulären Ausbildungszeit einmal wiederholen.<br />
g Unterrichtsbefreiung<br />
Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung haben Sie am Prüfungstag das Recht<br />
auf Befreiung von Ihren Unterrichtsverpflichtungen.<br />
Pädagogik/Päd. Psychologie <strong>und</strong> Fachdidaktik<br />
g Termine, Prüfungsdauer <strong>und</strong> Prüfungsergebnis<br />
Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie (§ 20 APrOGymn) findet im 2.<br />
Ausbildungsjahr in der Regel Anfang Mai statt. Sie dauert 30 Minuten.<br />
Die Fachdidaktik-Kolloquien (§ 22 APrOGymn) finden im selben Prüfungszeitraum<br />
statt (vgl. Terminplan des LLPA). Alle mündlichen Prüfungen <strong>und</strong> Kolloquien werden<br />
von Ihren Ausbildern durchgeführt, eine Fremdprüfung ist hier nicht vorgesehen. Die<br />
Kolloquien sind Einzelprüfungen <strong>und</strong> dauern jeweils 30 Minuten (Ausnahme<br />
bilinguales Kolloquium: 20 Minuten). Jedem Fachdidaktik-Kolloquium geht eine<br />
mündliche Darstellung (höchstens 10 Minuten) einer Unterrichtseinheit oder der DUE<br />
voraus (vgl. hierzu weiter unten).<br />
Nach den Prüfungen/ Kolloquien wird Ihnen auf Wunsch die Note mitgeteilt <strong>und</strong> kurz<br />
begründet.<br />
g Fachdidaktik<br />
Fachdidaktische Kolloquien<br />
Die den Kolloquien vorausgehende Darstellung einer Unterrichtseinheit oder der<br />
DUE soll Ihre Kompetenz zeigen, einen Sachverhalt gut strukturiert <strong>und</strong> rhetorisch<br />
versiert vorzustellen. Zur Unterstützung können Sie der Prüfungskommission eine<br />
Übersicht über Ihre Unterrichtseinheit auf einem DIN A 4-Blatt ausgeben. Weitere<br />
35
Medien sind nicht zulässig. Die Vorstellung der UE/ DUE ist nicht Teil der Prüfung<br />
<strong>und</strong> wird nicht benotet.<br />
Das Thema dieser Unterrichtseinheit sowie die Klassenstufe melden Sie dem<br />
<strong>Seminar</strong> auf dem vorgesehenen Formblatt. Auf den Termin werden Sie rechtzeitig<br />
hingewiesen.<br />
Folgende Fälle sind zu unterscheiden:<br />
Variante 1: Zwei Fächer<br />
Fach A: Fach mit schriftlicher Dokumentation<br />
Sie stellen mündlich Ihre DUE der Prüfungskommission (Ihrem Fachleiter <strong>und</strong> dem<br />
vom Prüfungsamt bestellten Vorsitzenden, in Religionslehre zusätzlich dem<br />
kirchlichen Vertreter) vor. Sie geben einen Überblick über die Unterrichtseinheit <strong>und</strong><br />
können außerdem interessante fachdidaktische bzw. methodische<br />
Herausforderungen vorstellen. Das fachdidaktische Kolloquium nimmt gemäß §22<br />
Abs. 1 der APrOGymn inhaltlich seinen Ausgang von Ihrer Darstellung <strong>und</strong> erstreckt<br />
sich auf weitere Gebiete der fachdidaktischen Ausbildung. Der Themenbereich der<br />
DUE bildet einen möglichen Prüfungsschwerpunkt, der bis zu einem Drittel der<br />
Prüfungszeit in Anspruch nehmen kann.<br />
Fach B: Fach ohne schriftliche Dokumentation<br />
In einem Fach, in dem Sie keine Dokumentation einer Unterrichtseinheit verfassen,<br />
stellen Sie der Kommission mündlich eine in der Regel im Lauf Ihres selbstständigen<br />
Unterrichts gehaltene Unterrichtseinheit vor, die einen möglichen<br />
Prüfungsschwerpunkt bildet (s.o.). Diese Unterrichtseinheit muss einer anderen<br />
Schulstufe, falls nicht möglich, einer anderen Klassenstufe zugeordnet sein als die<br />
der Lehrproben. Sollten Sie keinen entsprechenden Lehrauftrag im 2.<br />
Ausbildungsabschnitt erhalten haben, können Sie notfalls auch eine begleitete<br />
Unterrichtseinheit vorstellen (in begründeten Ausnahmefällen auch aus dem 1.<br />
Ausbildungsabschnitt).<br />
Variante 2: Drei Fächer (Pflichtkombination <strong>und</strong> freiwilliges drittes Fach)<br />
Die mündliche Prüfung in Ihrem dritten (ggf. freiwilligen) Fach findet nach dem<br />
Muster der Variante 1B statt<br />
Variante 3: Kolloquium nach der bilingualen Lehrprobe<br />
Im Anschluss an die bilinguale Lehrprobe findet nach einer kurzen Erholungspause<br />
das 20-minütige Kolloquium statt, welches einen weiteren Prüfungsteil darstellt. Es<br />
kann ganz oder teilweise in der Zielsprache durchgeführt werden. Diesem<br />
Kolloquium geht keine Darstellung einer Unterrichtseinheit voraus. Die Vereinbarung<br />
eines Schwerpunktthemas ist nicht zulässig. Anschließend wird das Bestehen oder<br />
Nichtbestehen festgestellt, eine Note wird nicht erteilt.<br />
g Pädagogik/Päd. Psychologie<br />
Etwa acht Wochen vor der Prüfung (der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben)<br />
können Sie ein Schwerpunktthema angeben. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit<br />
Ihrem Pädagogik-Fachleiter, denn es darf nicht zu eng gefasst werden. Der Gegenstand<br />
<strong>und</strong> nähere Umkreis der schriftlichen Prüfungsarbeit sind als<br />
Schwerpunktthema nicht erlaubt.<br />
36
Sie tragen das abgestimmte Schwerpunktthema in dem dafür vorgesehenen<br />
Formular ein <strong>und</strong> lassen es von Ihrem Pädagogik-Fachleiter unterschreiben.<br />
Spätestens zu dem in der Terminübersicht des Prüfungsamtes angegebenen Termin<br />
müssen Sie dieses Blatt mit Ihrer Unterschrift versehen im Sekretariat abgeben.<br />
Die Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der<br />
Prüfungszeit. Die Kommission geht dabei „von einer vertieften, über den <strong>Seminar</strong>stoff<br />
hinausgehenden Beschäftigung mit dem Thema aus” (§ 20 Abs. 1 APrOGymn). In<br />
der übrigen Zeit wird die Breite Ihres Wissens aus Ihren pädagogischen bzw.<br />
fachdidaktischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu Ihren<br />
Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft.<br />
Um zu verhindern, dass das Formblatt zur Meldung des Schwerpunktthemas in<br />
Vergessenheit gerät, empfehlen wir die Abgabe des Formblattes in der letzten<br />
Pädagogiksitzung.<br />
g Dispositionspapiere<br />
Mitteilungen zum gesamten Prüfungsstoff für die Prüfer sind in allen mündlichen<br />
Prüfungen untersagt, dasselbe gilt für Literaturlisten. Nur für das Schwerpunktthema<br />
in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie kann eine Literaturliste abgegeben<br />
werden. Sie muss dem Prüfungsvorsitzenden unmittelbar vor Beginn der Prüfung<br />
übergeben werden. Ihr Fachleiter braucht sie zur eigenen Vorbereitung etwa zwei<br />
Wochen vorher.<br />
Die Schulbeurteilung<br />
Dem Schulleitergutachten kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter<br />
Ihre Entwicklung als Lehrer/in über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note<br />
geht deshalb auch mit nahezu 25 % in die Gesamtnote ein.<br />
Zu beurteilen sind Ihre Leistungen im selbstständigen Unterricht, Ihre<br />
schulk<strong>und</strong>lichen Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen <strong>und</strong> didaktischen<br />
sowie methodischen Fähigkeiten, die Fähigkeiten im Umgang mit<br />
fächerübergreifenden <strong>und</strong> überfachlichen Themenstellungen <strong>und</strong> das gesamte<br />
dienstliche Verhalten im zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. § <strong>13</strong> der AprOGymn).<br />
Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt sechs Teilbereichen:<br />
1. Fachliche Kompetenz, z.B.:<br />
• Kenntnis der für den Unterricht relevanten Inhalte des Fachs; bei Fremdsprachen<br />
auch Sprachbeherrschung, bei naturwissenschaftlichen Fächern auch<br />
Experimentierfähigkeit, bei künstlerischen Fächern auch künstlerische Befähigung<br />
• Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden <strong>und</strong> Problemen des Fachs<br />
• Einblick in die wissenschaftstheoretischen Gr<strong>und</strong>lagen des Fachs<br />
• Kenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge<br />
2. Didaktische Befähigung, z.B.:<br />
• Fähigkeit zur Reflexion von Unterrichtszielen <strong>und</strong> zur Auswahl der<br />
Unterrichtsinhalte<br />
• Problemorientierung, Transfervermögen<br />
• Langfristige Unterrichtsplanung; Vorbereitung einzelner Unterrichtseinheiten <strong>und</strong><br />
Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
37
• Fähigkeit zu fächerverbindendem Unterricht<br />
3. Methodisches Können, z.B.:<br />
• Unterrichtsformen <strong>und</strong> ihr Wechsel<br />
• Strukturierung des Unterrichts (Stoffanordnung, Verknüpfung der Lernschritte),<br />
Angemessenheit der Methoden <strong>und</strong> ihres Wechsels<br />
• Veranschaulichung, Elementarisierung, Altersgemäßheit, Aktualität<br />
• Einsatz von Materialien <strong>und</strong> Medien, Tafelanschrieb<br />
• Frage- <strong>und</strong> Impulstechnik<br />
• Zielorientierung, Zeitökonomie<br />
• Übung <strong>und</strong> Ergebnissicherung, Hausaufgaben, Lernfortschritt der Klasse<br />
4. Verhalten im Unterricht, z.B.:<br />
• Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache)<br />
• Situationsgerechtes Handeln <strong>und</strong> Reagieren (auch im Umgang mit Störungen),<br />
Fähigkeit, auf die Schüler einzugehen<br />
• Fähigkeit zu motivieren, zu selbstständiger Arbeit anzuleiten <strong>und</strong> möglichst viele<br />
Schüler am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen<br />
• Fähigkeit zur Gesprächsführung, Angemessenheit der Lehrersprache<br />
5. Erzieherisches Wirken, z.B.:<br />
• Unterrichtsatmosphäre <strong>und</strong> Lehrer-Schüler-Verhältnis<br />
• Beispielgebendes Arbeits- <strong>und</strong> Sozialverhalten<br />
• Interesse am Schüler, pädagogischer Takt<br />
• natürliche Autorität<br />
• Streben nach Gerechtigkeit<br />
6. Verhalten im Dienst, z.B.:<br />
• Zuverlässigkeit<br />
• Fähigkeit zur Selbstkritik <strong>und</strong> Lernbereitschaft<br />
• Eigeninitiative im Unterricht <strong>und</strong> bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen<br />
• Zusammenarbeit mit Schulleitung, Kollegen <strong>und</strong> Eltern<br />
Die in diesen Teilbereichen ausgewiesenen Leistungsbewertungen bilden die<br />
Gr<strong>und</strong>lage für das abschließende Gesamturteil des Schulleiters, ohne dass die sechs<br />
Teilbereiche arithmetisch gleichwertig berücksichtigt werden müssen. Ihr Mentor an<br />
der Schule wird die Stellungnahmen der einführenden Lehrkräfte einholen <strong>und</strong> den<br />
Schulleiter bei der Beurteilung unterstützen. Der Mentor kann Sie auch selbst<br />
jederzeit im Unterricht jedes Ihrer Fächer besuchen.<br />
Der Schulleiter ist nicht an vorausgehende Stellungnahmen geb<strong>und</strong>en, muss jedoch<br />
ein abweichendes Urteil begründen können. Sein Urteil muss auf mindestens einem<br />
eigenen Unterrichtsbesuch pro Fach beruhen, davon einer auf der Oberstufe. In<br />
der Regel wird Ihnen vom Schulleiter der Besuchstermin oder die Woche, in der sein<br />
Besuch stattfindet, mitgeteilt. Verpflichtet ist er lediglich zur Ankündigung eines<br />
dreiwöchigen Besuchszeitraumes.<br />
38
Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll übrigens nicht erteilt<br />
werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend”<br />
lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder<br />
schlechter beurteilt wird.<br />
Die schriftliche Beurteilung Ihrer Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei<br />
Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende<br />
des Referendariats geändert werden. Es ist Bestandteil der Prüfungsakte <strong>und</strong> kann<br />
Ihnen vom Schulleiter erst nach der Übergabe des Zeugnisses ausgehändigt<br />
werden. Eine Besprechung des vom Schulleiter besuchten Unterrichts findet zwar<br />
statt, nicht aber eine Besprechung seiner Beurteilung.<br />
Das Prüfungsergebnis<br />
g Vorläufige Bescheinigung<br />
Das Landeslehrerprüfungsamt ist bereit, Ihnen nach Abschluss aller mündlichen<br />
Prüfungen für Bewerbungen außerhalb des Landesdienstes in Baden-Württemberg<br />
so schnell wie möglich eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der 2.<br />
Staatsprüfung mit den dann vorliegenden Prüfungsergebnissen auszustellen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das <strong>Seminar</strong> nicht berechtigt<br />
ist, solche oder ähnliche Bescheinigungen (auch Referenzen) für Bewerbungen<br />
auszustellen.<br />
g Gesamtnote <strong>und</strong> Feststellung des Ergebnisses:<br />
Nach § 21 der APrOGymn ergibt sich die Gesamtnote aus dem auf eine Dezimale<br />
berechneten Mittelwert der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen”. Die einzelnen<br />
Noten werden wie folgt gewichtet:<br />
1. die Schulrechtsprüfung einfach 1/30<br />
2. die schriftliche Arbeit („Dokumentation einer UE“) vierfach 4/30<br />
3. die Lehrproben bei Zweifächerverbindungen jeweils dreifach (je 3/30),<br />
bei einer notwendigen Dreifächerverbindung jeweils zweieinviertelfach (4x2,25)<br />
9/30<br />
4. die fachdidaktischen Kolloquien bei zwei Fächern jeweils dreifach (je 3/30),<br />
bei einer notwendigen Dreifächerkombination jeweils zweifach (je 2/30) 6/30<br />
5. die mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogische Psychologie dreifach 3/30<br />
6. Beurteilung des Leiters der Schule (§ <strong>13</strong> Abs. 5 APrOGymn) siebenfach 7/30<br />
30/30<br />
Bei einem freiwilligen dritten Fach erhalten Sie nach § 29 Abs. 5 APrOGymn ein<br />
„Zeugnis über den Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach“ mit<br />
Endnoten <strong>und</strong> Gesamtnote. Dabei gilt die folgende Gewichtung:<br />
1. Prüfungslehrprobe 3/10<br />
2. fachdidaktisches Kolloquium 3/10<br />
3. Beurteilung des Leiters der Schule 4/10<br />
10/10<br />
Bei dieser Verrechnung wird zwischen Haupt- <strong>und</strong> Beifach nicht unterschieden. Ihre<br />
Leistung muss übrigens in jeder Teilprüfung mindestens mit „ausreichend” bewertet<br />
werden.<br />
39
g Berechnung der Leistungszahl:<br />
1. ∅ der Fachnoten der Wiss. Prüfung x 20<br />
2. Gesamtnote der 2. Staatsprüfung x 20<br />
= Leistungszahl<br />
Berechnung bei einem freiwilligen weiteren Fach:<br />
Bei der 1. Staatsprüfung werden die Hauptfächer zum Beifach im Verhältnis 2:1<br />
verrechnet. Zunächst wird aus den Noten der 1. <strong>und</strong> 2. Staatsprüfung die<br />
Leistungszahl ohne das Ergebnis in einem weiteren Fach ermittelt.<br />
Dann wird unter Einbeziehung der Leistungen in einem freiwilligen weiteren Fach die<br />
Leistungszahl wie folgt ermittelt:<br />
1. Endnote der 1. Staatsprüfung unter Einbeziehung<br />
der Fachnote der Wiss. Prüfung im weiteren Fach x 20<br />
2. Endnote der 2. Staatsprüfung x 2<br />
+ Durchschnittsnote der zusätzlichen Lehrbefähigung<br />
Notensumme, dividiert durch 3 x 20<br />
= Leistungszahl<br />
Wichtig: Wenn sich bei der Einbeziehung des freiwilligen weiteren Faches eine<br />
schlechtere Leistungszahl ergeben sollte, wird für Ihre Einstellung die bessere<br />
Leistungszahl ohne Einbeziehung des weiteren Faches zugr<strong>und</strong>e gelegt. Sie<br />
brauchen nichts zu veranlassen, dies geschieht automatisch in Ihrem Sinne.<br />
Bei bilingualer Ausbildung: Für die Lehrprobe <strong>und</strong> das Kolloquium werden keine<br />
Noten festgestellt. Das Ergebnis im offiziell gesiegelten Zertifikat lautet „bestanden“.<br />
Bei den offiziellen Sachfächern wird dies dem Landeslehrerprüfungsamt mitgeteilt,<br />
das dafür sorgt, dass in der Einstellungsliste des Kultusministeriums ein<br />
entsprechender Vermerk hinter Ihrem Namen erscheint. Dies kann zu einer<br />
bedarfsgerechten, u.U. sogar bevorzugten Einstellung führen. Bei den nichtoffiziellen<br />
Sachfächern erhalten Sie eine seminarinterne Teilnahmebestätigung.<br />
Zur Orientierung: Eine Leistungszahl von 80 entspricht einem Gesamtdurchschnitt<br />
von 2,0, eine Leistungszahl von 40 einer Gesamtleistung von 1,0.<br />
Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile<br />
Wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als „ausreichend“ bewertet wurde, ist die<br />
Prüfung nicht bestanden. Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie das Recht, bei Nichtbestehen<br />
eines Prüfungsteils diesen einmal zu wiederholen. Bei Lehrproben <strong>und</strong> der<br />
schriftlichen Arbeit brauchen Sie dazu oft neue Klassen <strong>und</strong> die nötige zusätzliche<br />
Zeit über das normale Ende des Referendariats hinaus. Wie dies in Ihrem Fall<br />
konkret geregelt wird, bespricht die <strong>Seminar</strong>leitung mit Ihnen. Das<br />
Landeslehrerprüfungsamt teilt Ihnen den neuen Prüfungsplan schriftlich mit.<br />
Falls Ihre Referendarzeit wegen Nichtbestehen von Prüfungsteilen verlängert werden<br />
muss, wird Ihr Gehalt für diesen zusätzlichen Zeitraum in der Regel um 15% gekürzt.<br />
Sollten Sie aus besonderen sozialen Gründen, z.B. der Versorgung eigener Kinder,<br />
diese Kürzung nicht verkraften können, müssen Sie über die <strong>Seminar</strong>leitung beim<br />
40
Regierungspräsidium einen entsprechenden Antrag stellen, damit die Kürzung<br />
unterbleibt.<br />
6. EINSTELLUNG IN DEN SCHULDIENST<br />
Schuldienst des Landes<br />
Das Bewerbungsverfahren für die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-<br />
Württemberg wird in der Regel online über die zentrale Internetseite<br />
www.lehrereinstellung-bw.de abgewickelt. Auf dieser Internetseite können im<br />
Menüpunkt „Bewerbung für Schularten (Info)“ die aktuellen Hinweise sowie weitere<br />
Informationen zur Lehrereinstellung nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.<br />
Um Ihnen das Einstellungsverfahren <strong>und</strong> die Konsequenzen der von Ihnen<br />
gewünschten Einsatzregionen zu erläutern, findet spätestens im Januar eine<br />
Informationsveranstaltung mit Vertretern des Einstellungsreferats des<br />
Regierungspräsidiums im <strong>Seminar</strong> statt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Umfang der Einstellungen über<br />
schulbezogene Stellenausschreibungen der Einstellungsspielraum im<br />
Listenauswahlverfahren entsprechend eingeschränkt wird. Bewerbern wird deshalb<br />
dringend empfohlen, sich auch auf schulbezogene Stellenausschreibungen zu<br />
bewerben.<br />
Schuldienst anderer B<strong>und</strong>esländer<br />
In den meisten B<strong>und</strong>esländern ist die Einstellungssituation schlechter als in Baden-<br />
Württemberg, doch gerade in den östlichen herrscht ein fachspezifischer Bedarf, z.B.<br />
in den modernen Fremdsprachen <strong>und</strong> Latein, der gern mit Referendaren aus Baden-<br />
Württemberg gedeckt wird. Das Problem ist allerdings, dass manche Länder für die<br />
Bewerbung sehr frühe Termine gesetzt haben.<br />
Erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte selbst auf den Homepages der Kultusministerien über<br />
deren aktuelle Einstellungssituation (über www.kmk.org). Es empfiehlt sich, bei<br />
knappen Terminen nachzufragen, ob das Zeugnis der 2. Staatsprüfung auch<br />
nachgereicht werden kann. Das Landeslehrerprüfungsamt stellt bereits wenige Tage<br />
nach Abschluss der mündlichen Prüfungen vorläufige Bescheinigungen über die bis<br />
dahin erreichten Prüfungsleistungen aus, die Sie Ihrer Bewerbung als Zeugnisersatz<br />
vorläufig beilegen können.<br />
41
Privatschulen<br />
Eine gute berufliche Alternative für Sie ist die Bewerbung an Privatschulen. Die<br />
Stellensuche der Schulleiter beginnt in Einzelfällen schon früh, reicht aber bis<br />
unmittelbar vor Beginn des Schuljahres. Dann allerdings muss es oft schnell gehen,<br />
um Lehrkräfte zu ersetzen, die im Nachrückverfahren eine Stelle im Landesdienst<br />
bekommen haben <strong>und</strong> deshalb aus dem Vertrag entlassen werden.<br />
Wenn Sie ein Vertragsangebot von einer Privatschule bekommen haben, stellt sich<br />
oft die Frage, was Sie tun sollen, wenn Sie nach Vertragsabschluss noch im<br />
Nachrückverfahren eine Stelle im Staatsdienst antreten könnten. Ihr Vertrag mit der<br />
Privatschule enthält immer einen Hinweis auf eine Probezeit, die in der Regel ein<br />
Jahr dauert. Sprechen Sie das Problem mit dem Leiter der Privatschule <strong>und</strong> dem<br />
Personalreferenten des Regierungspräsidiums offen an <strong>und</strong> suchen Sie zu klären, ob<br />
eine Einstellung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst möglich ist<br />
oder ob eine Einstellungszusage schon jetzt für den Einstellungstermin des<br />
kommenden Jahres gegeben werden kann.<br />
Auslandsschulen<br />
Die deutschen Schulen im Ausland suchen ständig Lehrkräfte mit bestimmten<br />
Fächern, die über das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt in Köln vermittelt werden. Vorrangig<br />
sind dies Lehrkräfte im Schuldienst, die für diese Auslandstätigkeit vorübergehend<br />
freigestellt werden.<br />
Jedes Jahr vergibt das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt - Zentralstelle für das<br />
Auslandsschulwesen - Ref. VI A4 - PLK - Barbarastr.1, 50728 Köln, Stellen für<br />
"Programmlehrkräfte" im Ausland. Die finanziellen Bedingungen sind gut. Der Vertrag<br />
wird auf 2 Jahre abgeschlossen <strong>und</strong> ist auf bis zu 6 Jahre verlängerbar. Es ist in der<br />
Regel unproblematisch, wegen eines staatlichen Stellenangebots schon nach einem<br />
Jahr nach Deutschland zurückzukehren.<br />
Es werden aber auch sog. „Ortskräfte“ gesucht, die - allerdings u.U. für deutlich<br />
weniger Gehalt - im Prinzip die gleiche Arbeit tun. Weitere Informationen zum<br />
Auslandschuldienst finden Sie auf der Homepage des B<strong>und</strong>esverwaltungsamtes:<br />
www.auslandsschulwesen.de .<br />
Hilfen für die Stellensuche<br />
Unabhängig davon, ob Sie ab September eine Stelle erhalten, ist zunächst<br />
Folgendes wichtig für Sie:<br />
Da Sie mit Ablauf des Monats Juli aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden,<br />
sollten Sie sich in jedem Fall für den August arbeitslos melden, damit Sie ggf. in die<br />
Pflichtversicherung bei der Krankenkasse eintreten können.<br />
Bitte orientieren Sie sich selbst am Aushang des <strong>Seminar</strong>s über Stellenangebote.<br />
Die Homepages der Regierungspräsidien informieren Sie über freie Stellen für<br />
Krankenstellvertretungen (befristete TVöD-Verträge).<br />
42
Wenden Sie sich in Fragen der Arbeitsvermittlung im Inland, beruflicher<br />
Umorientierung <strong>und</strong> Umschulung an den Fachvermittlungsdienst für besonders<br />
qualifizierte Fach- <strong>und</strong> Führungskräfte beim Arbeitsamt Stuttgart.<br />
Wer ein Zweit- oder Aufbaustudium in Erwägung zieht, sollte die Berufsberatung<br />
für Abiturienten <strong>und</strong> Hochschüler des Arbeitsamtes bzw. die Studienberatungsstellen<br />
der Universität hinzuziehen, um die Studien- <strong>und</strong> Berufsmöglichkeiten <strong>und</strong> die<br />
etwaige Anrechnung von Studienzeiten zu besprechen.<br />
Folgende finanzielle Hilfen können Sie vom Arbeitsamt bzw. Sozialamt erhalten:<br />
• Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (Bewerbungskosten,<br />
Fahrtkostenbeihilfen, Trennungsbeihilfen, Kosten für Familienheimfahrten,<br />
Umzugskosten)<br />
• Förderung der beruflichen Fortbildung <strong>und</strong> Umschulung<br />
• Wohngeld (Anträge müssen bei dem Bürgermeisteramt Ihres Wohnorts gestellt<br />
werden.)<br />
• Sozialhilfe bzw. Leistungen nach „Hartz IV“ (Auskünfte erhalten Sie bei den<br />
Sozialämtern der Stadt- <strong>und</strong> Landkreise, teilweise auch der Gemeinden.)<br />
ANHANG<br />
43
Standards für die Ausbildung am Staatlichen <strong>Seminar</strong> für <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong><br />
Lehrerbildung (Gymnasien) Stuttgart<br />
Dem Aufbau der Ausbildungsstandards liegt folgende Struktur zu Gr<strong>und</strong>e:<br />
1. Voraussetzungen für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst<br />
2. Allgemeines Gr<strong>und</strong>rüstzeug für den Lehrberuf<br />
3. Spezifische Kompetenzen für die Planung <strong>und</strong> Durchführung von Unterricht<br />
4. Personale, soziale <strong>und</strong> erzieherische Kompetenzen<br />
5. Kompetenzen zur Förderung, Sicherung <strong>und</strong> Beurteilung des Lernerfolgs<br />
6. Anforderungen über den Unterricht hinaus<br />
Standards<br />
1. Standards für Fachwissenschaft, fachwissenschaftliche Methodik <strong>und</strong><br />
Erziehungswissenschaft<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• verfügen über kommunikative Kompetenz;<br />
• verfügen über anschlussfähige fachwissenschaftliche Kenntnisse, Fertigkeiten<br />
<strong>und</strong> Arbeitsmethoden;<br />
• beherrschen die schulrelevanten fachpraktischen Fertigkeiten <strong>und</strong><br />
Arbeitsmethoden;<br />
• verfügen über anschlussfähiges Wissen in den schulspezifischen Bereichen der<br />
Pädagogik, der Pädagogischen Psychologie <strong>und</strong> der Soziologie;<br />
• sind in der Lage, ethisch-philosophische Fragestellungen ihrer Fächer zu<br />
erkennen <strong>und</strong> zu reflektieren.<br />
2. Standards für Fachdidaktik, Fachpraxis <strong>und</strong> Pädagogik<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• stellen den Zusammenhang her zwischen Studienfach, Bildungsplan, Lehr- <strong>und</strong><br />
Lernmitteln, den eigenen fachlichen Präferenzen <strong>und</strong> den Gegebenheiten der<br />
jeweiligen Lerngruppe;<br />
• kennen die Anforderungen des Bildungsplans;<br />
• kennen unterschiedliche pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Konzepte;<br />
• beherrschen den sicheren <strong>und</strong> verantwortlichen Umgang mit Objekten,<br />
Materialien, Stoffen <strong>und</strong> Geräten;<br />
• können Theorien aus Pädagogik, Psychologie <strong>und</strong> Jugendsoziologie auf die<br />
schulische Tätigkeit hin anwenden;<br />
• sind fähig, relevante Lerninhalte auszuwählen <strong>und</strong> didaktisch angemessen zu<br />
reduzieren;<br />
• können Konzepte zur Förderung des selbständigen, zielorientierten praktischen<br />
Arbeitens entwickeln;<br />
44
• verfügen über ein breites Repertoire an Unterrichtsformen, Methoden <strong>und</strong> Medien<br />
<strong>und</strong> können ihre Auswahl begründen.<br />
3. Standards für Gestaltung der fachlichen <strong>und</strong> methodischen<br />
Lernprozesse<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• planen Unterricht effektiv <strong>und</strong> zeitökonomisch;<br />
• können bei der Unterrichtsplanung verschiedene Lernzielbereiche<br />
berücksichtigen;<br />
• verfügen über differenzierte Verhaltensweisen bei der Steuerung von<br />
Lernprozessen auch bei heterogenen Lerngruppen;<br />
• setzen Methoden <strong>und</strong> Medien adressatenbezogen <strong>und</strong> funktional ein;<br />
• fördern selbständiges <strong>und</strong> kooperatives Lernen durch die gezielte Vermittlung <strong>und</strong><br />
Einübung geeigneter Arbeitsmethoden <strong>und</strong> -strategien;<br />
• verfügen über Techniken, Lernprozesse nachhaltig zu gestalten;<br />
• beherrschen die Organisation praktischer Arbeitsformen <strong>und</strong> können sie an<br />
verschiedenen Lernorten verwirklichen;<br />
• leiten die Schüler zum sicheren, verantwortlichen praktischen Arbeiten an.<br />
4. Standards für Gestaltung der sozialen <strong>und</strong> personalen Lernprozesse<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• fördern die Motivation der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler;<br />
• fördern Kooperation zwischen den Schülern <strong>und</strong> sorgen für ein gutes Lernklima in<br />
der Klasse;<br />
• erziehen altersgemäß <strong>und</strong> situationsbezogen;<br />
• reflektieren kritisch vor dem Hintergr<strong>und</strong> ihrer Erziehungsziele das eigene<br />
Verhalten <strong>und</strong> den eigenen Unterricht;<br />
• gehen angemessen mit Störungen <strong>und</strong> Konflikten um;<br />
• helfen Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern beim Aufbau eines stärkenorientierten <strong>und</strong><br />
realistischen Selbstbildes.<br />
5. Standards für Diagnose, Förderung <strong>und</strong> Beurteilung<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• sind in der Lage unterschiedliche Lernbedürfnisse zu erkennen <strong>und</strong> setzen<br />
Fördermöglichkeiten gezielt ein;<br />
• beherrschen Methoden der Analyse des Lernprozesses <strong>und</strong> der<br />
Lernerfolgsdiagnose;<br />
• kennen unterschiedliche Formen der Leistungsmessung, setzen diese funktional<br />
ein <strong>und</strong> können ihre Beurteilungskriterien begründen.<br />
• können professionell beraten <strong>und</strong> nutzen im Bedarfsfall das Repertoire an<br />
schulischen <strong>und</strong> außerschulischen Hilfsmöglichkeiten;<br />
45
6. Standards für Gestaltung <strong>und</strong> Entwicklung im Berufsfeld<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• kennen wichtige <strong>und</strong> aktuelle Fragestellungen im Erziehungs- <strong>und</strong><br />
Bildungsbereich <strong>und</strong> setzen sich mit diesen auseinander;<br />
• entwickeln selbständig ihre fachliche, pädagogische <strong>und</strong> personale Kompetenz<br />
weiter;<br />
• beachten die rechtlichen <strong>und</strong> organisatorischen Rahmenbedingungen von Schule<br />
<strong>und</strong> Unterricht;<br />
• kooperieren auf verschiedenen schulischen Ebenen, mit Eltern <strong>und</strong><br />
außerschulischen Partnern;<br />
• kommen ihrer Fürsorgepflicht nach;<br />
• nehmen aktiv am Schulleben teil;<br />
• gestalten Prozesse der Unterrichts- <strong>und</strong> Schulentwicklung mit.<br />
46
Terminübersicht<br />
Die folgende Übersicht soll Ihnen als Erinnerungshilfe <strong>und</strong> als Checkliste dienen <strong>und</strong> dafür sorgen,<br />
dass Sie selbst zur rechten Zeit aktiv werden.<br />
1. Ausbildungshalbjahr<br />
Januar ⇒ Vereidigung (09.01.12), Vorkurs (09.-31.01.12)<br />
Februar<br />
April<br />
Mai/Juni<br />
Juli<br />
Sommerferien<br />
⇒ Beginn der Ausbildung an der Schule<br />
⇒ ggf. Ausbildungsgespräch mit Ihrem Tutor am <strong>Seminar</strong><br />
⇒ Gespräch über Deputatswünsche beim Abteilungsleiter bzw. Schulleiter<br />
⇒ Besprechungen zur Vergabe des Themas für die schriftliche Dokumentation<br />
⇒ 27.06.-06.07.12: mdl. Prüfung in Schul-, Jugend <strong>und</strong> Beamtenrecht<br />
⇒ Wenn das Deputat (= durchgehend selbstständiger Unterricht) schon feststeht, erste<br />
Gespräche führen, welche Klassen für ggf. fehlende Lehrproben (= vorübergehend<br />
selbstständiger Unterricht) in Frage kommen könnten<br />
⇒ Ausbildungsgespräch<br />
konzeptionelle Vorarbeit für die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit<br />
<strong>und</strong> Jahresplanung mit Unterrichtsvorbereitung für den selbstständigen Unterricht<br />
2. Ausbildungshalbjahr<br />
September<br />
Oktober<br />
November<br />
Dezember<br />
⇒ spätester Termin für die Vergabe des Themas der schriftlichen Dokumentation einer<br />
UE (Abgabe des Formblattes spätestens am 19.09.12)<br />
⇒ ab Schuljahresbeginn: zügige Festlegung des ggf. zusätzlich<br />
erforderlichen vorübergehend selbstständigen Unterrichts für die<br />
Lehrprobenphasen<br />
⇒ Abgabe Ihres Verteilungswunsches der Klassen auf die Lehrprobenphasen an die<br />
Schulleitung mit der Bitte um Zustimmung <strong>und</strong> Weiterleitung an das<br />
Landeslehrerprüfungsamt<br />
⇒ Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts<br />
⇒ ab September bis Ende November: Fachdidaktik- <strong>und</strong> Pädagogik-Veranstaltungen;<br />
an Ihrem Pädagogik-<strong>Seminar</strong>tag (Dienstag oder Donnerstag ist in der Regel kein<br />
Schulunterricht möglich)<br />
⇒ Abgabe Ihres Verteilungswunsches der Klassen auf die Lehrprobenphasen an die<br />
Schulleitung mit der Bitte um Zustimmung <strong>und</strong> Weiterleitung an das<br />
Landeslehrerprüfungsamt<br />
⇒ im Lauf des Monats Abgabe der Übersicht über die gesamten<br />
Unterrichtsverpflichtungen einschließlich des begleiteten Ausbildungsunterrichts an<br />
die Schulleitung zur Weiterleitung an Regierungspräsidium <strong>und</strong> <strong>Seminar</strong><br />
⇒ ggf. Lehrprobenzeitraum im bilingualen Unterricht mit Fachleiter abstimmen<br />
(Themenplan <strong>und</strong> ggf. Übersicht über die Unterrichtseinheit mit Materialien geht zwei<br />
Wochen vorher an Ihren Fachleiter)<br />
⇒ (bei Drittfächlern) bis Ende des Monats Abschluss der Unterrichtsbesuche durch die<br />
Fachleiter<br />
⇒ ggf. Lehrprobe im bilingualen Unterricht (Themenplan ging zwei Wochen vorher an<br />
Ihren Fachleiter – s.o. –)<br />
⇒ ggf. Abgabe des Themenplans für die zusätzliche Lehrprobe in einem dritten Fach im<br />
Dezember (nach besonderem Zeitplan)<br />
⇒ prüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterricht<br />
eingeladen werden kann<br />
⇒ letzte Vorbereitungsgespräche in den Fachsitzungen zur Festlegung des<br />
Schwerpunktthemas für die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie;<br />
möglichst Abgabe des Formblattes<br />
⇒ Prüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterricht<br />
47
Januar<br />
eingeladen werden kann<br />
⇒ ggf. Lehrprobe im bilingualen Unterricht (Themenplan ging zwei Wochen vorher an<br />
Ihren Fachleiter – s.o. –)<br />
⇒ ggf. Lehrprobe im dritten Fach<br />
⇒ Abgabe der schriftlichen Dokumentation einer UE am 14.01.20<strong>13</strong> (Unterschriften<br />
nicht vergessen!)<br />
⇒ Prüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterricht<br />
eingeladen werden kann<br />
⇒ Abgabe des Themenplansplans für die erste reguläre Lehrprobenphase im Februar<br />
(nach besonderem Zeitplan)<br />
⇒ ggf. Orientierung über den Stellenmarkt (Stellenanzeigen lesen, ggf. Bewerbungen<br />
verfassen <strong>und</strong> auch an Privatschulen senden)<br />
3. Ausbildungshalbjahr<br />
Februar<br />
März<br />
April<br />
Mai<br />
Juni<br />
Juli<br />
August <strong>und</strong><br />
September (bis<br />
Schuljahresbeginn)<br />
⇒ Prüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterricht<br />
eingeladen werden kann<br />
⇒ Jan/Feb.: Erste reguläre Lehrprobenphase (nach besonderem Zeitplan)<br />
⇒ Abgabe des Themenplans für die erste reguläre Lehrprobenphase im Februar (nach<br />
besonderem Zeitplan)<br />
⇒ Orientierung über den Stellenmarkt (Stellenanzeigen, schulbezogene<br />
Stellenausschreibungen (www.lehrereinstellung-bw.de) prüfen <strong>und</strong> ggf. bewerben)<br />
⇒ März: Zweite reguläre Lehrprobenphase (nach besonderem Zeitplan)<br />
⇒ Prüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterricht<br />
eingeladen werden kann<br />
⇒ März/April: Dritte reguläre Lehrprobenphase (nach besonderem Zeitplan)<br />
⇒ Abgabe des Themas der UE, die vor dem Kolloquium vorgestellt wird.<br />
⇒ Prüfen, ob Schulleiter in den Unterricht eingeladen werden kann (letzte sinnvolle<br />
Möglichkeit vor dem Termin der Abgabe des Schulleitergutachtens)<br />
⇒ Mündliche Prüfung in Pädagogik/ Päd. Psychologie sowie Kolloquien in den<br />
Fachdidaktiken<br />
⇒ Zusendung der vorläufigen Bescheinigung über das Prüfungsergebnis durch das<br />
Landeslehrerprüfungsamt<br />
⇒ Modulangebote der Fachdidaktiken <strong>und</strong> der Pädagogik/Päd. Psychologie<br />
⇒ Ergänzende Angebote: z.B. Theaterpädagogik, Jugend debattiert, LRS <strong>und</strong> Deutsch<br />
als Fremdsprache<br />
⇒ Zentrales Einstellungsverfahren des Landes: laufenden Postempfang sicherstellen;<br />
Einstellungsangebote können kommen, eine definitive Absage aber auch.<br />
⇒ laufenden Postempfang sicherstellen: Einstellungsangebote für Baden-Württemberg<br />
können kommen; auch die telefonische Bereitschaft sicherstellen (wenn bisher keine<br />
definitive Absage gekommen ist)<br />
⇒ letzte Stellenangebote auf www.lehrereinstellung-bw.de<br />
⇒ Modulangebote der Fachdidaktiken <strong>und</strong> der Pädagogik/Päd. Psychologie<br />
⇒ Ergänzende Angebote: z.B. Theaterpädagogik, Jugend debattiert, LRS <strong>und</strong> Deutsch<br />
als Fremdsprache<br />
⇒ Auf Wunsch Abschlussgespräch mit Ihrem <strong>Seminar</strong>tutor<br />
⇒ 31.07.20<strong>13</strong>: Ende des Vorbereitungsdienstes (ggf. Arbeitslosenmeldung <strong>und</strong><br />
Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit)<br />
⇒ laufenden Postempfang sicherstellen (bei Urlaub durch eine beauftragte Person, die<br />
Sie täglich erreichen kann): Einstellungsangebote für Baden-Württemberg können<br />
kommen; auch die telefonische Bereitschaft sicherstellen (wenn bisher keine<br />
definitive Absage gekommen ist).<br />
48
Deputatsplanung:<br />
<strong>Seminar</strong> Stuttgart<br />
Kurzinfo für den 2. Ausbildungsabschnitt<br />
(Vgl. im Detail die APrOGymn <strong>und</strong> die <strong><strong>Seminar</strong>info</strong>)<br />
• Deputatsplanung für den 2. ABA mindestens zwei Monate vor Ende des 1. ABA<br />
beginnen.<br />
• Deputat im 2. ABA beträgt 10-12 Std., davon i. d. R. 10 – 11 Std. kontinuierlicher<br />
Lehrauftrag.<br />
• Wenn die schulischen Gegebenheiten dies zulassen, dann können Sie zwei<br />
Oberstufenklassen wählen, damit Sie für die Lehrproben keine ’Leihklasse’ zusätzlich<br />
nehmen müssen.<br />
• Bei einer 2-Fächer-Kombination müssen Sie zusätzlich in jedem Fach mindestens eine<br />
UE als begleiteten Lehrauftrag (begleiteter Ausbildungsunterricht insgesamt mind. 20<br />
Std.) erteilen. Die entsprechenden Klassen sollen verschiedenen Schulstufen<br />
angehören. Wenn Sie also im Fach X eine 8. Kl. mit selbst. LA haben, dann sollte der<br />
begl. LA in der US <strong>und</strong>/oder OS sein. Der begl. LA kann auch in einer Klasse durchgeführt<br />
werden, die Sie als ’Leihklasse’ (temporär selbstständiger U.) für eine Lehrprobe<br />
brauchen.<br />
• Im Nicht-DUE-Fach sollten Sie eine UE mit selbst. LA für die Vorstellung einer UE vor<br />
der mündlichen Prüfung in Fachdidaktik rechtzeitig für sich dokumentieren. Diese UE<br />
darf nicht in der Lehrprobenklasse unterrichtet werden <strong>und</strong> soll aus einer anderen<br />
Schulstufe stammen. Im Notfall kann die UE auch aus dem begleiteten Unterricht<br />
stammen oder nur in einer anderen Klassenstufe durchgeführt werden.<br />
• Sie sollten sich möglichst im Rahmen Ihres Deputats eine Klasse für die DUE<br />
wünschen. In dieser Klasse können Sie natürlich auch die Lehrprobe ablegen. Beachten<br />
Sie: Wenn Sie die DUE in einer MS oder US im Rahmen Ihres Deputats schreiben <strong>und</strong><br />
nicht zusätzlich eine OS-Klasse in diesem Fach übernommen haben, dann müssen Sie<br />
sich für die OS-Lehrprobe eine Leihklasse nehmen.<br />
Planungsbeispiele:<br />
Fach selbst. LA in Deputat Prüfungsrelevanz 1<br />
Mathe Kl. 6 4 Std --------> Lehrprobenklasse (US/MS)<br />
2 Langfächer² Mathe Kl. 10 3 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
(z.B. M + E) Engl. Kl. 11 (DUE) 4 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
11 Std<br />
ev.Rel. Kl. 8 1 Std --------> UE für Vorstellung einer UE<br />
ev.Rel. Kl. 6 2 Std --------> Lehrprobenklasse (US/MS)<br />
2 Kurzfächer 2 ev.Rel. Kl. 10 2 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
(z.B. eR + Bio) Bio Kl. 7 2 Std --------><br />
Bio Kl. 11 (DUE) 4 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
11 Std<br />
Mathe Kl. 6 4 Std --------> Lehrprobenklasse (US/MS)<br />
3 Fächer Physik Kl. 10 (DUE) 3 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
(freiwillig) Mathe Kl. 11 4 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
(z.B. M+Ph+Ch)<br />
11 Std<br />
+ temporärer Lehrauftrag für OS-Lehrprobe in Chemie (Leihklasse)<br />
49
Bei 3-Fachkombinationen gilt es zu beachten, dass Sie bei einer Pflichtkombination von 3<br />
Fächern, die Sie alle im 2. <strong>und</strong> 3. ABA durchgehend unterrichten müssen, nur in 2 frei wählbaren<br />
Fächern je mind. 1 UE mit begleitetem LA übernehmen müssen. Bei einem freiwilligen 3. Fach<br />
beschränken Sie sich im 2. <strong>und</strong> 3. ABA in der Regel auf den Unterricht im Lehrprobenzeitraum. Bei<br />
einem dritten Fach als Beifach ist zu beachten, dass Sie nur dann im diesem dritten Beifach die<br />
Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn Sie in den anderen Fächern Ihre<br />
Oberstufenlehrproben in den Klassen 11 oder 12 ablegen. Da die 10. Klasse im Beifach als Mittelstufe<br />
deklariert wurde, kann sie in den anderen Fächern nicht mehr als Oberstufe verwendet werden.<br />
Prüfungszeiträume:<br />
Siehe Terminplan des Landeslehrerprüfungsamtes. Sie haben die Möglichkeit, in<br />
Abstimmung mit Ihrer Schulleitung die Reihenfolge Ihres 1. <strong>und</strong> 2.Faches bei den<br />
Lehrproben festzulegen.<br />
1 Bei der Abstimmung der Klassenstufe mit den prüfungsrelevanten Kriterien beachten Sie, dass in jedem Fach 1<br />
LP in der OS stattfinden muss <strong>und</strong> die UE mit selbst. LA aus einer anderen Schulstufe als die Lehrprobe in<br />
diesem Nicht-DUE-Fach stammen soll.<br />
2<br />
Langfächer haben 3 -5 Wochenst<strong>und</strong>en Unterricht, Kurzfächer 1-2 Wochenst<strong>und</strong>en.<br />
50
<strong>Kurs</strong> <strong>2012</strong>/<strong>13</strong> – Dokumentation einer Unterrichtseinheit<br />
Gr<strong>und</strong>lage Prüfungsordnung (AProGym) § 19<br />
Fächer<br />
• Ausbildungsfächer (ausgenommen freiwilliges drittes Fach)<br />
• Pädagogik (Zuordnung zu einem Ausbildungsfach)<br />
• Naturwissenschaft <strong>und</strong> Technik (NWT)<br />
• Fächerverb<strong>und</strong> GWG<br />
• bilingualer Unterricht (Zuordnung zum Sachfach oder – mit<br />
Begründung - zur Sprache)<br />
• fächerübergreifendes Thema<br />
Anforderungen<br />
• Planung – Durchführung – Reflexion<br />
• innovative pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Elemente<br />
• Berücksichtigung von Fragen der Fach- <strong>und</strong> Berufsethik,<br />
Diagnostik <strong>und</strong> Förderung, fächerverbindender Aspekte<br />
• 8- maximal 12 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
• maximal 30 Seiten (plus Anhang – unter Beachtung formaler<br />
Vorgaben)<br />
Vergabe des Themas durch<br />
den Fachleiter<br />
(Bilinguale Arbeiten in<br />
Absprache mit Bili-Ausbilder)<br />
bis spätestens<br />
19.09.<strong>2012</strong><br />
Vorlage beim<br />
<strong>Seminar</strong>leiter zur<br />
Genehmigung<br />
bis 14.01.20<strong>13</strong><br />
Abgabe der<br />
Arbeit<br />
Vor dem<br />
Kolloquium im<br />
Dokumentations<br />
fach<br />
Pfingstferien<br />
Sommerferien<br />
Weihnachtsferien<br />
Orientierungsphase<br />
Erstellung einer vorläufigen Planung /<br />
Festlegung des Themas in Abstimmung mit<br />
dem betreffenden Fachleiter<br />
Durchführung<br />
der Unterrichtseinheit<br />
im selbstständigen Unterricht<br />
Abfassung der<br />
Dokumentation<br />
Vorstellung<br />
der Arbeit<br />
Zeit<br />
Unterrichtbesuch des Mentors<br />
Bericht an den Fachleiter