Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
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In den folgenden Tagen führen Sie die Unterrichtseinheit entsprechend Ihres Themenplans<br />
zu Ende, selbst wenn die Lehrprobe bereits in der ersten Woche stattfand.<br />
,<br />
Die mündlichen Prüfungen<br />
Schulrecht<br />
g Rahmenbedingungen<br />
Ihre ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen machen Sie in Schulrecht schon sehr<br />
früh. Sie findet in der Regel im Juli statt.<br />
Sie dauert im Gegensatz zu den anderen mündlichen Prüfungen lediglich etwa 20 Minuten<br />
(Einzelprüfung). Die Prüfungskommission besteht aus Ihrem Dozenten für Schulrecht<br />
<strong>und</strong> einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. Sie erhalten unmittelbar<br />
nach Abschluss die erreichte Note mitgeteilt. Sie geht in die Berechnung der Leistungszahl,<br />
die für Ihre Einstellung maßgebend ist, mit dem Faktor 1/30 ein. Das Bestehen der<br />
Schulrechtsprüfung mit mindestens "ausreichend" ist eine der Voraussetzungen für das<br />
Bestehen der Lehramtsprüfung.<br />
g Wiederholung<br />
Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, soll sie nach § 18 Abs. 4 der APrOGymn<br />
innerhalb des laufenden Referendariats wiederholen.<br />
g Unterrichtsbefreiung<br />
Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung haben Sie am Prüfungstag das Recht auf<br />
Befreiung von Ihren Unterrichtsverpflichtungen.<br />
Pädagogik/Päd. Psychologie <strong>und</strong> Fachdidaktik<br />
g Termine <strong>und</strong> Prüfungsdauer<br />
Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie (§ 20 APrOGymn) <strong>und</strong> die Kolloquien<br />
in Fachdidaktik (§ 22 APrOGymn) finden in der Regel im 2. Ausbildungsjahr Anfang<br />
Mai am <strong>Seminar</strong> statt. Alle mündlichen Prüfungen werden von Ihren Fachleitern durchgeführt,<br />
eine Fremdprüfung ist hier nicht vorgesehen. Die Prüfungen/Kolloquien sind Einzelprüfungen<br />
<strong>und</strong> dauern jeweils 30 Minuten (bilinguales Kolloquium: 20 Minuten).<br />
Bitte informieren Sie Ihre Schule über die konkreten Prüfungstermine.<br />
g Schwerpunktthema <strong>und</strong> mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie<br />
Etwa acht Wochen vor der Prüfung können Sie das Schwerpunktthema für Ihre mündliche<br />
Prüfung angeben. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Ausbilder, denn sie<br />
dürfen nicht zu eng gefasst werden. Der Gegenstand <strong>und</strong> nähere Umkreis der schriftlichen<br />
Dokumentation ist als Schwerpunktthema nicht erlaubt.<br />
Die Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit.<br />
Die Kommission geht dabei „von einer vertieften, über den <strong>Seminar</strong>stoff hinausgehenden<br />
Beschäftigung mit dem Thema aus” (§ 20 Abs. 1 APrOGymn). In der übrigen Zeit<br />
wird die Breite Ihres Wissens aus Ihren pädagogischen Lehrveranstaltungen mit konkretem<br />
Bezug zu Ihren Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft, d.h. Sie müssen<br />
Ihre Fähigkeit zu theoretisch f<strong>und</strong>ierter Praxisreflexion unter Beweis stellen.<br />
g Fachdidaktische Kolloquien<br />
Die fachdidaktischen Kolloquien erstrecken sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung.<br />
Sie nehmen ihren Ausgang von den Themen der von Ihnen gemeldeten Unterrichtseinheiten.<br />
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