03.07.2014 Aufrufe

Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

In den folgenden Tagen führen Sie die Unterrichtseinheit entsprechend Ihres Themenplans<br />

zu Ende, selbst wenn die Lehrprobe bereits in der ersten Woche stattfand.<br />

,<br />

Die mündlichen Prüfungen<br />

Schulrecht<br />

g Rahmenbedingungen<br />

Ihre ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen machen Sie in Schulrecht schon sehr<br />

früh. Sie findet in der Regel im Juli statt.<br />

Sie dauert im Gegensatz zu den anderen mündlichen Prüfungen lediglich etwa 20 Minuten<br />

(Einzelprüfung). Die Prüfungskommission besteht aus Ihrem Dozenten für Schulrecht<br />

<strong>und</strong> einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. Sie erhalten unmittelbar<br />

nach Abschluss die erreichte Note mitgeteilt. Sie geht in die Berechnung der Leistungszahl,<br />

die für Ihre Einstellung maßgebend ist, mit dem Faktor 1/30 ein. Das Bestehen der<br />

Schulrechtsprüfung mit mindestens "ausreichend" ist eine der Voraussetzungen für das<br />

Bestehen der Lehramtsprüfung.<br />

g Wiederholung<br />

Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, soll sie nach § 18 Abs. 4 der APrOGymn<br />

innerhalb des laufenden Referendariats wiederholen.<br />

g Unterrichtsbefreiung<br />

Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung haben Sie am Prüfungstag das Recht auf<br />

Befreiung von Ihren Unterrichtsverpflichtungen.<br />

Pädagogik/Päd. Psychologie <strong>und</strong> Fachdidaktik<br />

g Termine <strong>und</strong> Prüfungsdauer<br />

Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie (§ 20 APrOGymn) <strong>und</strong> die Kolloquien<br />

in Fachdidaktik (§ 22 APrOGymn) finden in der Regel im 2. Ausbildungsjahr Anfang<br />

Mai am <strong>Seminar</strong> statt. Alle mündlichen Prüfungen werden von Ihren Fachleitern durchgeführt,<br />

eine Fremdprüfung ist hier nicht vorgesehen. Die Prüfungen/Kolloquien sind Einzelprüfungen<br />

<strong>und</strong> dauern jeweils 30 Minuten (bilinguales Kolloquium: 20 Minuten).<br />

Bitte informieren Sie Ihre Schule über die konkreten Prüfungstermine.<br />

g Schwerpunktthema <strong>und</strong> mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie<br />

Etwa acht Wochen vor der Prüfung können Sie das Schwerpunktthema für Ihre mündliche<br />

Prüfung angeben. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Ausbilder, denn sie<br />

dürfen nicht zu eng gefasst werden. Der Gegenstand <strong>und</strong> nähere Umkreis der schriftlichen<br />

Dokumentation ist als Schwerpunktthema nicht erlaubt.<br />

Die Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit.<br />

Die Kommission geht dabei „von einer vertieften, über den <strong>Seminar</strong>stoff hinausgehenden<br />

Beschäftigung mit dem Thema aus” (§ 20 Abs. 1 APrOGymn). In der übrigen Zeit<br />

wird die Breite Ihres Wissens aus Ihren pädagogischen Lehrveranstaltungen mit konkretem<br />

Bezug zu Ihren Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft, d.h. Sie müssen<br />

Ihre Fähigkeit zu theoretisch f<strong>und</strong>ierter Praxisreflexion unter Beweis stellen.<br />

g Fachdidaktische Kolloquien<br />

Die fachdidaktischen Kolloquien erstrecken sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung.<br />

Sie nehmen ihren Ausgang von den Themen der von Ihnen gemeldeten Unterrichtseinheiten.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 34 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!