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Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

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g Doppelst<strong>und</strong>e<br />

In der Regel wird Ihnen der Besuch einer Unterrichtsst<strong>und</strong>e (45 Min.) angekündigt. Geht<br />

der Unterricht über zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en, erstreckt sich die Prüfungslehrprobe auf beide<br />

St<strong>und</strong>en, sofern sie eine Einheit bilden.<br />

Sie können nach Rücksprache mit Ihrem Fachleiter selbst entscheiden, ob Sie jeweils<br />

nur ein Thema für die Doppelst<strong>und</strong>e oder ob Sie zwei Themen für zwei Einzelst<strong>und</strong>en<br />

ausweisen wollen.<br />

Handelt es sich um zwei thematisch verschiedene St<strong>und</strong>en, gibt es folgende Möglichkeiten:<br />

• Ihr Prüfer kündigt den Besuch in der ersten St<strong>und</strong>e an. Dann entfällt an diesem Tag Ihr<br />

sonstiger Unterricht.<br />

• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt als Thema das der<br />

ersten St<strong>und</strong>e. Da Ihr sonstiger Unterricht an diesem Tag entfällt, unterrichten Sie das<br />

Thema der zweiten St<strong>und</strong>e an einem der nächsten Tage.<br />

• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt auch das Thema der<br />

zweiten St<strong>und</strong>e. Sie erfahren dies ja drei Tage vorher <strong>und</strong> können noch die erste St<strong>und</strong>e<br />

der Doppelst<strong>und</strong>e ein oder zwei Tage vorziehen, wenn sie für das Thema der Prüfungslehrprobe<br />

als Vorbereitung erforderlich ist. Die Schulleitung hilft Ihnen bei dem<br />

dann notwendigen St<strong>und</strong>entausch mit einem Kollegen bestimmt gern. Wenn die Behandlung<br />

des Themas der ersten St<strong>und</strong>e einer Doppelst<strong>und</strong>e keine Voraussetzung für<br />

die Prüfungslehrprobe ist, unterrichten Sie diese auch nicht. Die Schulleitung sorgt am<br />

Tag Ihrer Prüfungslehrprobe für eine Vertretung in dieser ersten St<strong>und</strong>e.<br />

g Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe<br />

Sie übergeben dem Sekretariat Ihrer Schule 30 Minuten vor Beginn der St<strong>und</strong>e einen<br />

„Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe” in dreifacher (Religion: vierfacher) Ausfertigung<br />

mit einem Deckblatt nach folgendem Muster, das Sie bitte ausfüllen <strong>und</strong> auf jedem<br />

Exemplar unterschreiben. Das Deckblatt finden Sie auch unter www.verwaltung.seminarstuttgart.de.<br />

Im Fach Sport soll der Lehrprobenentwurf an der jeweiligen Übungsstätte<br />

vorliegen. Fehlen Entwurf oder Versicherung, ist die Lehrprobe mit „ungenügend” zu bewerten.<br />

Der Entwurf wird nicht gesondert benotet, wird jedoch zusammen mit Ihrer Stellungnahme<br />

nach der St<strong>und</strong>e bei der Notenfindung berücksichtigt (§ 23 APrOGymn).<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 32 -

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