Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
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Zur Orientierung:<br />
Bitte schicken Sie Ihrem Fachleiter bzw. dem Fremdprüfer <strong>und</strong> dem Vorsitzenden den<br />
Plan in zwei getrennten Schreiben (über die Schule, normaler Brief, kein Einschreiben) an<br />
die im Schreiben des Landeslehrerprüfungsamtes angegebenen Adressen zu. Sie sollten<br />
den Plan vorab auch per E-Mail zusenden, müssen aber dennoch eine unterschriebene<br />
Fassung per Post schicken. Auf der Gr<strong>und</strong>lage Ihres Plans verständigen sich Ihr Fachprüfer<br />
<strong>und</strong> der Vorsitzende auf einen Termin für die Lehrprobe <strong>und</strong> (ggf.) auf eine Eingrenzung,<br />
Erweiterung oder Neufestsetzung des von Ihnen geplanten St<strong>und</strong>enthemas. In<br />
einem solchen Fall erfahren Sie die Modifikation zum Zeitpunkt der Ankündigung der<br />
Lehrprobe.<br />
Änderungen bezüglich eines Prüfungszeitraumes (z.B. wegen „BOGY“, Orchestertagen<br />
o.ä.) können von den Schulen alleinverantwortlich geregelt werden. In diesem Fall<br />
sind im Themenplan für die Prüfungskommission die Hintergründe der notwendigen Terminänderung<br />
offen zu legen.<br />
Sonderfall bilinguale Lehrprobe:<br />
Zwei Wochen vor Beginn der Lehrprobenphase übersenden Sie Ihren Themenplan direkt<br />
an Ihren bilingualen Ausbilder <strong>und</strong> Ihren Prüfungsvorsitzenden (in der Regel Ihr Sachfachleiter).<br />
Falls Sie Ihre schriftliche Prüfungsarbeit nicht im Rahmen des bilingualen Unterrichts<br />
verfassen, legen Sie zum Zeitpunkt der Abgabe des Themenplans zusätzlich<br />
die erforderliche, darüber hinaus gehende Übersicht zur eigenverantwortlich durchgeführten<br />
Unterrichtseinheit samt Unterrichtsmaterialien in zweifacher Ausfertigung vor.<br />
g Ankündigung der Lehrprobe<br />
Bei einer Lehrprobe geht die entsprechende Mitteilung für Sie in einem verschlossenen<br />
Umschlag rechtzeitig an Ihren Schulleiter. Auf dem Umschlag ist das genaue Datum vermerkt,<br />
an dem Ihr Schulleiter Ihnen diesen Umschlag auszuhändigen hat. Gemäß § 21<br />
Abs. 2 der APrOGymn geschieht dies „am dritten Werktag vor dem Tag, an dem die jeweilige<br />
Prüfung stattfindet”. Samstage werden als Werktage gezählt. Also:<br />
Mitteilung an Sie am:<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Lehrprobe am darauffolgenden:<br />
Montag<br />
Dienstag oder Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Wenn der Tag der Mitteilung an Sie ein beweglicher Ferientag ist, kann das Thema am<br />
vorausgehenden Werktag bekannt gegeben werden. Eine noch frühere Information würde<br />
den Gr<strong>und</strong>satz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzen.<br />
Deshalb erhalten Sie vor Ferienabschnitten (z.B. Faschingsferien) keine Mitteilung für<br />
mögliche Lehrproben von Montag bis Mittwoch nach Ende der Ferien. In den ersten drei<br />
Tagen nach Ferienabschnitten kann also in der Regel keine Lehrprobe angesetzt werden.<br />
Auch für die nicht besuchbaren St<strong>und</strong>en müssen im Themenplan Unterrichtsthemen ausgewiesen<br />
werden.<br />
Sie sind verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine Mitteilung<br />
für Sie vorliegt. Sollte das Ihnen mitgeteilte St<strong>und</strong>enthema aus Gründen, die Sie<br />
nicht zu vertreten haben, nicht behandelt werden können (z.B. Ausfall vorausgehender<br />
St<strong>und</strong>en wegen Neuschnee), rufen Sie Ihren Fachleiter an. Er wird sich um eine für Sie<br />
möglichst günstige Lösung bemühen.<br />
Diese Regelungen gelten auch für die bilinguale Lehrprobe.<br />
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