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Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

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• Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Ein Fremdprüfer kommt in dem Fach zum Einsatz, in dem<br />

zwei Lehrproben abgelegt werden.<br />

• In der Klasse, in der Sie die DUE schreiben, dürfen Sie auch die Lehrprobe ablegen,<br />

wenn die sonstigen Vorgaben erfüllt sind (z.B. Oberstufe).<br />

• In derselben Klasse dürfen nicht zwei Lehrproben abgelegt werden (Ausnahme bilinguale<br />

Zusatzausbildung).<br />

• Deshalb dürfen Sie bei Mischklassen nur weniger als die Hälfte der Schüler aus<br />

anderen Lehrprobenklassen kennen.<br />

• Bei einem Fach als Beifach ist zu beachten, dass Sie nur dann im diesem Beifach<br />

die Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn Sie in den anderen Fächern/<br />

im anderen Fach Ihre Oberstufenlehrprobe(n) in den Klassen 11 oder 12<br />

ablegen. Da die 10. Klasse im Beifach als Mittelstufe deklariert wurde, kann sie in<br />

den anderen Fächern nicht mehr als Oberstufe verwendet werden.<br />

g Mindestgruppengröße<br />

Wenn Sie inzwischen feststellen müssen, dass die Mindestgruppengröße unterschritten<br />

wird (z.B. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), prüfen Sie bitte<br />

zunächst selbst, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung<br />

erforderlich macht. Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum<br />

durch „Leihschüler” aus Parallelklassen ist nicht zulässig!<br />

g Mindestst<strong>und</strong>enzahl im Lehrprobenzeitraum<br />

Wenn im Lehrprobenzeitraum St<strong>und</strong>en aus schulorganisatorischen Gründen wegfallen,<br />

muss der Prüfungszeitraum entsprechend verlängert werden. Einzelne ausgefallene<br />

St<strong>und</strong>en können auch durch St<strong>und</strong>enplanänderungen in den regulären Zeitraum integriert<br />

werden.<br />

g Einstündige Fächer<br />

Die nach St<strong>und</strong>entafel einstündigen Fächer (z.B. Geografie, Geschichte, Chemie, Musik)<br />

müssen während der Lehrprobenphase zweistündig unterrichtet werden.<br />

g Dreistündige Hauptfächer im Doppelst<strong>und</strong>enmodell<br />

Entsprechendes gilt für Hauptfächer, wenn Sie z.B. im 1. Schulhalbjahr 4-stdg. unterrichtet<br />

werden, im 2. Hj. jedoch nur 2-stdg. (Doppelst<strong>und</strong>enmodell mit ∅ 3 Wochenst<strong>und</strong>en).<br />

In diesem Fall müssen während der Lehrprobenphase pro Woche mindestens 3 besuchbare<br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>en je 45 Minuten ausgewiesen werden, also insgesamt mindestens<br />

insgesamt 9 St<strong>und</strong>en.<br />

g Themenplan<br />

Der Themenplan für die Lehrprobenphasen enthält außer Ihrem Namen <strong>und</strong> dem der<br />

Schule die Nennung der Klasse <strong>und</strong> den Titel der Unterrichtseinheit, dann das Verzeichnis<br />

der Unterrichtsst<strong>und</strong>en mit Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Raums <strong>und</strong> selbstverständlich<br />

das jeweils vorgesehene Thema der Unterrichtsst<strong>und</strong>e (Muster s. Anhang).<br />

Seien Sie bei den Angaben nicht zu genau, aber auch nicht zu allgemein. Ihre Fachleiter<br />

beraten Sie gern. Decken Sie mit Ihrem Plan bitte den gesamten Lehrprobenzeitraum ab.<br />

Klassenarbeiten dürfen in diesem Zeitraum nicht geschrieben oder besprochen werden.<br />

Wiederholungsst<strong>und</strong>en sind ebenfalls nicht zulässig.<br />

Den Termin für die Abgabe des Themenplans erhalten Sie zusammen mit dem Prüfungsplan<br />

vom Landeslehrerprüfungsamt.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 30 -

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