Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
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andere Naturwissenschaft), Französisch + Sachfach (Geografie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e)<br />
oder wenn Sie aus anderen Gründen auch ohne Fremdsprachenfakultas<br />
herausragende Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch besitzen <strong>und</strong> ein entsprechendes<br />
Sachfach studiert haben. In diesem Fall ist für die Zulassung ein adäquater offizieller<br />
Nachweis oder ein Kolloquium erforderlich.<br />
Referendare mit drei Fächern <strong>und</strong> NWT oder GWG weisen wir ausdrücklich auf die extrem<br />
hohe Belastung hin, die sie mit der bilingualen Zusatzausbildung auf sich nehmen<br />
würden.<br />
g Ausbildung<br />
Die Ausbildung umfasst 30 <strong>Seminar</strong>st<strong>und</strong>en (<strong>und</strong> ggff. ein freiwilliges Vertiefungsmodul),<br />
verteilt auf sieben Fachsitzungen (davon zweimal Hospitationen an bilingualen Schulen),<br />
eine selbst geplante <strong>und</strong> gehaltene bilinguale Unterrichtseinheit in Form von begleitetem<br />
Ausbildungsunterricht an der eigenen Schule sowie einen beratenden Unterrichtsbesuch<br />
durch den bilingualen Fachleiter (im 1. Ausbildungshalbjahr). Der bilinguale Ausbildungsunterricht<br />
wird dem Unterricht im Sachfach zugeordnet. Er trägt so ohne weiteren St<strong>und</strong>enaufwand<br />
dazu bei, Ihre Unterrichtsverpflichtung von mindestens 60 St<strong>und</strong>en im Sachfach<br />
zu erfüllen.<br />
g Vorteil<br />
Absolventen der offiziellen Zusatzausbildung erhalten eine vom Landeslehrerprüfungsamt<br />
gesiegelte Bescheinigung, die dem Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung beigelegt wird.<br />
Darüber hinaus werden sie in der Einstellungsliste des Kultusministeriums gekennzeichnet,<br />
um bei entsprechendem Bedarf gezielt eingestellt zu werden. Dies kann zu einer bevorzugten<br />
Einstellung führen.<br />
g Teilnahme von Referendaren mit anderen Sachfächern oder Sprachen<br />
Die Teilnahme an der bilingualen Zusatzausbildung ist in Abhängigkeit von den personellen<br />
Möglichkeiten des <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> in Absprache mit den Ausbildern auch in anderen<br />
Sachfächern oder in den Sprachen Italienisch oder Spanisch möglich. Sie erhalten dann<br />
jedoch nur eine Teilnahmebescheinigung des <strong>Seminar</strong>s, die aber dennoch bei schulscharfen<br />
Ausschreibungen von Vorteil sein kann.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie in einer Vorbesprechung, zu der im Rahmen des Vorkurses<br />
eingeladen wird.<br />
5. DIE ZWEITE DIENSTPRÜFUNG<br />
Die Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung (AprOGymn) wurde für die <strong>Kurs</strong>e ab 2010<br />
geändert. Die Änderungen sind in dieser Fassung eingearbeitet.<br />
Ihre Prüfung setzt sich aus vier Teilen zusammen:<br />
• Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit – DUE (§ 19 APrO-<br />
Gymn)<br />
• Prüfungslehrproben (§ 21 APrOGymn: „Beurteilung der Unterrichtspraxis“)<br />
• Mündliche Prüfungen (§§ 18, 20 <strong>und</strong> 22 APrOGymn)<br />
• Schulleiterbeurteilung (§ 13 Abs. 5 APrOGymn)<br />
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