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Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

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Berücksichtigung der AG-St<strong>und</strong>en niemals mehr als zwölf Wochenst<strong>und</strong>en unterrichten<br />

dürfen. Es empfiehlt sich daher, höchstens eine einstündige AG zu übernehmen <strong>und</strong> eine<br />

zweistündige nur dann, wenn sie auf das erste Halbjahr beschränkt wird, also durchschnittlich<br />

einstündig ist.<br />

Planung des befristet selbstständigen Unterrichts<br />

g Allgemeines<br />

Zu Beginn Ihrer Ausbildung steht bereits der gesamte Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsplan<br />

fest, einschließlich der Lehrprobenphasen (siehe Anhang).<br />

Schon nach wenigen Wochen im neuen Schuljahr muss die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt<br />

mitteilen, in welcher Klasse Sie in welcher Lehrprobenphase geprüft werden<br />

wollen.<br />

Den für die Lehrprobenphasen (in der Regel je drei Wochen) ggf. notwendigen vorübergehend<br />

selbstständigen Unterricht müssen Sie gleich zu Beginn des Schuljahres mit<br />

den Fachlehrern der von Ihnen gewünschten Klassen fest vereinbaren. In der Lehrprobenphase<br />

unterrichten Sie die übernommene Klasse selbstständig, d.h. dass der Fachlehrer<br />

sich dann nicht in der Klasse aufhalten darf.<br />

g Vereinbarung der Lehraufträge<br />

Die Schulleitung <strong>und</strong> Ihr Mentor helfen Ihnen, falls nötig, bei der Vereinbarung Ihrer Lehraufträge.<br />

Fragen Sie dazu den Fach- <strong>und</strong> auch Klassenlehrer, ob bereits feststehende<br />

Termine wie Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte oder Projekttage in die Lehrprobenphase<br />

fallen. Dann dürfen Sie solche Klassen nicht vorschlagen. Haben Sie die Übernahme<br />

einer Klasse vereinbart, bitten Sie auch den Klassenlehrer, dass er bei später erfolgenden<br />

Planungen die Lehrprobenphase von solchen Unternehmungen freihält.<br />

g Kombinationsmöglichkeiten der Lehrproben<br />

Von Ihnen wird pro Fach eine Oberstufenlehrprobe in unterschiedlichen Klassen <strong>und</strong><br />

in Ihrem Nicht-DUE-Fach eine Lehrprobe in der Unter- bzw. Mittelstufe erwartet. Die<br />

Reihenfolge ist nicht vorgegeben, Sie können sie selbst vorschlagen. Vom Landeslehrerprüfungsamt<br />

kommt dann im November die Rückmeldung, die Ihre vorgeschlagene Zuordnung<br />

von Klassen zu Lehrprobenphasen in der Regel bestätigt <strong>und</strong> Ihnen auch die<br />

jeweiligen Prüfungsvorsitzenden nennt.<br />

Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts<br />

In jedem Ihrer Pflichtfächer (jedoch nur in zwei von drei Fächern einer Pflichtkombination)<br />

müssen Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung im 2. Ausbildungsabschnitt noch mindestens<br />

eine Einheit begleiteten Unterricht durchführen (insgesamt mindestens 20 St<strong>und</strong>en). Diese<br />

Unterrichtseinheiten sollen auf verschiedenen Schulstufen gehalten werden. Der<br />

einführende Lehrer oder Ihr Mentor bespricht mit Ihnen die Unterrichtseinheit aufgr<strong>und</strong><br />

Ihrer Planung vor, ist während des Unterrichts anwesend <strong>und</strong> bespricht diesen anschließend<br />

mit Ihnen.<br />

Es ist zulässig, einen begleiteten Lehrauftrag in der Klasse durchzuführen, die Sie für eine<br />

Lehrprobenphase vorübergehend selbstständig unterrichten. Dies kann auch unmittelbar<br />

vor Beginn der Lehrprobenphase geschehen.<br />

Es ist nicht zulässig, den begleiteten Unterricht gr<strong>und</strong>sätzlich dadurch abzudecken, dass<br />

Fachkollegen oder Mentoren Ihren selbstständigen Unterricht in Ihren kontinuierlichen<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 19 -

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