Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
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Berücksichtigung der AG-St<strong>und</strong>en niemals mehr als zwölf Wochenst<strong>und</strong>en unterrichten<br />
dürfen. Es empfiehlt sich daher, höchstens eine einstündige AG zu übernehmen <strong>und</strong> eine<br />
zweistündige nur dann, wenn sie auf das erste Halbjahr beschränkt wird, also durchschnittlich<br />
einstündig ist.<br />
Planung des befristet selbstständigen Unterrichts<br />
g Allgemeines<br />
Zu Beginn Ihrer Ausbildung steht bereits der gesamte Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsplan<br />
fest, einschließlich der Lehrprobenphasen (siehe Anhang).<br />
Schon nach wenigen Wochen im neuen Schuljahr muss die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt<br />
mitteilen, in welcher Klasse Sie in welcher Lehrprobenphase geprüft werden<br />
wollen.<br />
Den für die Lehrprobenphasen (in der Regel je drei Wochen) ggf. notwendigen vorübergehend<br />
selbstständigen Unterricht müssen Sie gleich zu Beginn des Schuljahres mit<br />
den Fachlehrern der von Ihnen gewünschten Klassen fest vereinbaren. In der Lehrprobenphase<br />
unterrichten Sie die übernommene Klasse selbstständig, d.h. dass der Fachlehrer<br />
sich dann nicht in der Klasse aufhalten darf.<br />
g Vereinbarung der Lehraufträge<br />
Die Schulleitung <strong>und</strong> Ihr Mentor helfen Ihnen, falls nötig, bei der Vereinbarung Ihrer Lehraufträge.<br />
Fragen Sie dazu den Fach- <strong>und</strong> auch Klassenlehrer, ob bereits feststehende<br />
Termine wie Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte oder Projekttage in die Lehrprobenphase<br />
fallen. Dann dürfen Sie solche Klassen nicht vorschlagen. Haben Sie die Übernahme<br />
einer Klasse vereinbart, bitten Sie auch den Klassenlehrer, dass er bei später erfolgenden<br />
Planungen die Lehrprobenphase von solchen Unternehmungen freihält.<br />
g Kombinationsmöglichkeiten der Lehrproben<br />
Von Ihnen wird pro Fach eine Oberstufenlehrprobe in unterschiedlichen Klassen <strong>und</strong><br />
in Ihrem Nicht-DUE-Fach eine Lehrprobe in der Unter- bzw. Mittelstufe erwartet. Die<br />
Reihenfolge ist nicht vorgegeben, Sie können sie selbst vorschlagen. Vom Landeslehrerprüfungsamt<br />
kommt dann im November die Rückmeldung, die Ihre vorgeschlagene Zuordnung<br />
von Klassen zu Lehrprobenphasen in der Regel bestätigt <strong>und</strong> Ihnen auch die<br />
jeweiligen Prüfungsvorsitzenden nennt.<br />
Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts<br />
In jedem Ihrer Pflichtfächer (jedoch nur in zwei von drei Fächern einer Pflichtkombination)<br />
müssen Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung im 2. Ausbildungsabschnitt noch mindestens<br />
eine Einheit begleiteten Unterricht durchführen (insgesamt mindestens 20 St<strong>und</strong>en). Diese<br />
Unterrichtseinheiten sollen auf verschiedenen Schulstufen gehalten werden. Der<br />
einführende Lehrer oder Ihr Mentor bespricht mit Ihnen die Unterrichtseinheit aufgr<strong>und</strong><br />
Ihrer Planung vor, ist während des Unterrichts anwesend <strong>und</strong> bespricht diesen anschließend<br />
mit Ihnen.<br />
Es ist zulässig, einen begleiteten Lehrauftrag in der Klasse durchzuführen, die Sie für eine<br />
Lehrprobenphase vorübergehend selbstständig unterrichten. Dies kann auch unmittelbar<br />
vor Beginn der Lehrprobenphase geschehen.<br />
Es ist nicht zulässig, den begleiteten Unterricht gr<strong>und</strong>sätzlich dadurch abzudecken, dass<br />
Fachkollegen oder Mentoren Ihren selbstständigen Unterricht in Ihren kontinuierlichen<br />
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