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Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

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Nebentätigkeiten<br />

Nebentätigkeiten sind gr<strong>und</strong>sätzlich melde- bzw. genehmigungspflichtig. Der Antrag muss<br />

rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit bzw. zu Beginn des Referendariats an den Leiter des<br />

<strong>Seminar</strong>s gerichtet werden. Die Formulare erhalten Sie am <strong>Seminar</strong>.<br />

Reisekosten<br />

Voraussetzung für den Anspruch auf Abrechnung von Reisekosten zu <strong>Seminar</strong>veranstaltungen<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls Tagegeld: Ihr Wohnort oder Schulort darf nicht identisch<br />

sein mit der Gemeinde, in der die <strong>Seminar</strong>veranstaltung stattfindet. Dann werden<br />

Ihnen die Reisekosten zu den <strong>Seminar</strong>veranstaltungen entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht<br />

zu 50% erstattet.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort<br />

zum Dienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Diese Aufwendungen<br />

müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung<br />

unter „Werbungskosten” geltend machen.<br />

Bei Benützung eines Autos erhalten Sie pro km Fahrtstrecke 50% von 0,16 €. Bei Benützung<br />

öffentlicher Verkehrsmittel wird die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB die 2. Klasse)<br />

erstattet, wobei die günstigste Möglichkeit (Mehrfahrten-, Monatskarte, Bahncard je nach<br />

Einzelfall) gewählt werden muss.<br />

Falls Dienstreisen mit Bahncard die günstigste Möglichkeit sind, werden auf Antrag 50%<br />

der Kosten für die Bahncard erstattet. Voraussetzung ist, dass die Bahncard aus dienstlichen<br />

Gründen angeschafft wird.<br />

Sofern ein „Firmenticket“ die günstigste Reisevariante darstellt, erhalten Sie auch hierfür<br />

auf Antrag 50% erstattet. Bitte beachten Sie, dass das Firmenticket für den Einstiegstermin<br />

1.3.<strong>2013</strong> bis spätestens 10.2.<strong>2013</strong> online beim LBV beantragt werden muss. Informationen<br />

finden Sie unter: http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/firmenticket/<br />

Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mindestens 8 St<strong>und</strong>en unterwegs sind (z.B.<br />

morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik):<br />

Bei einer Abwesenheit von<br />

mindestens 8 Std.<br />

50% von 6,00 Euro<br />

mindestens <strong>14</strong> Std. 50% von 12,00 Euro<br />

Bitte beachten Sie, dass freiwillige ergänzende Veranstaltungen nicht abrechnungsfähig<br />

sind.<br />

Weitere Informationen zu den Reisekosten erhalten Sie bei der 1. Dienstbesprechung,<br />

auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s oder im Sekretariat.<br />

Bitte geben Sie zur Entlastung unseres Sekretariats Ihren Reisekosten-Antrag erst ab,<br />

wenn sich entsprechende Erstattungsbeträge angesammelt haben (möglichst vor den<br />

Oster-, Sommer- <strong>und</strong> Herbstferien.<br />

Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von sechs Monaten für die Antragsstellung<br />

der Reisekostenabrechnung.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder Frau StD’in Maier.<br />

Füllen Sie die Reisekostenanträge leserlich, deshalb möglichst elektronisch, aus. Sie können<br />

die Formulare von der Homepage herunterladen, erhalten sie aber auch vor dem<br />

Sekretariat.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 9 -

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