Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
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Nebentätigkeiten<br />
Nebentätigkeiten sind gr<strong>und</strong>sätzlich melde- bzw. genehmigungspflichtig. Der Antrag muss<br />
rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit bzw. zu Beginn des Referendariats an den Leiter des<br />
<strong>Seminar</strong>s gerichtet werden. Die Formulare erhalten Sie am <strong>Seminar</strong>.<br />
Reisekosten<br />
Voraussetzung für den Anspruch auf Abrechnung von Reisekosten zu <strong>Seminar</strong>veranstaltungen<br />
<strong>und</strong> gegebenenfalls Tagegeld: Ihr Wohnort oder Schulort darf nicht identisch<br />
sein mit der Gemeinde, in der die <strong>Seminar</strong>veranstaltung stattfindet. Dann werden<br />
Ihnen die Reisekosten zu den <strong>Seminar</strong>veranstaltungen entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht<br />
zu 50% erstattet.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort<br />
zum Dienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Diese Aufwendungen<br />
müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung<br />
unter „Werbungskosten” geltend machen.<br />
Bei Benützung eines Autos erhalten Sie pro km Fahrtstrecke 50% von 0,16 €. Bei Benützung<br />
öffentlicher Verkehrsmittel wird die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB die 2. Klasse)<br />
erstattet, wobei die günstigste Möglichkeit (Mehrfahrten-, Monatskarte, Bahncard je nach<br />
Einzelfall) gewählt werden muss.<br />
Falls Dienstreisen mit Bahncard die günstigste Möglichkeit sind, werden auf Antrag 50%<br />
der Kosten für die Bahncard erstattet. Voraussetzung ist, dass die Bahncard aus dienstlichen<br />
Gründen angeschafft wird.<br />
Sofern ein „Firmenticket“ die günstigste Reisevariante darstellt, erhalten Sie auch hierfür<br />
auf Antrag 50% erstattet. Bitte beachten Sie, dass das Firmenticket für den Einstiegstermin<br />
1.3.<strong>2013</strong> bis spätestens 10.2.<strong>2013</strong> online beim LBV beantragt werden muss. Informationen<br />
finden Sie unter: http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/firmenticket/<br />
Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mindestens 8 St<strong>und</strong>en unterwegs sind (z.B.<br />
morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik):<br />
Bei einer Abwesenheit von<br />
mindestens 8 Std.<br />
50% von 6,00 Euro<br />
mindestens <strong>14</strong> Std. 50% von 12,00 Euro<br />
Bitte beachten Sie, dass freiwillige ergänzende Veranstaltungen nicht abrechnungsfähig<br />
sind.<br />
Weitere Informationen zu den Reisekosten erhalten Sie bei der 1. Dienstbesprechung,<br />
auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s oder im Sekretariat.<br />
Bitte geben Sie zur Entlastung unseres Sekretariats Ihren Reisekosten-Antrag erst ab,<br />
wenn sich entsprechende Erstattungsbeträge angesammelt haben (möglichst vor den<br />
Oster-, Sommer- <strong>und</strong> Herbstferien.<br />
Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von sechs Monaten für die Antragsstellung<br />
der Reisekostenabrechnung.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder Frau StD’in Maier.<br />
Füllen Sie die Reisekostenanträge leserlich, deshalb möglichst elektronisch, aus. Sie können<br />
die Formulare von der Homepage herunterladen, erhalten sie aber auch vor dem<br />
Sekretariat.<br />
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