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Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

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Bedenken Sie bitte bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der Bearbeitungszeit<br />

erst mit Verzögerung überwiesen wird. Ihr Gehalt beträgt ca.1200 €<br />

brutto. Hinzu kommt bei Verheirateten ein Familienzuschlag. Für jedes zu berücksichtigende<br />

Kind erhöht sich der Familienzuschlag. Näheres finden Sie auf der Homepage des<br />

Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung Baden Württemberg<br />

(www.lbv.bwl.de/vordrucke).<br />

Beihilfe<br />

Jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern<br />

die Behandlung während der Ausbildungszeit am <strong>Seminar</strong> stattfand, unabhängig von der<br />

Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Formulare für den Beihilfeantrag, den Sie mit den<br />

Kopien der Arztrechnungen direkt dem LBV zusenden müssen, sind am <strong>Seminar</strong> erhältlich.<br />

Mit den Originalbelegen müssen Sie die Erstattung durch die private Krankenkasse<br />

beantragen. Weitere Einzelheiten sind den Antragsformularen zu entnehmen.<br />

Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt oder<br />

pflichtversichert ist, <strong>und</strong> Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe.<br />

Für spezielle Fragen verweisen wir auf die Internetseite des LBV. Im Zweifelsfall setzen<br />

Sie sich bitte mit Ihrem Bearbeiter beim LBV in Verbindung bzw. wenden Sie sich an die<br />

Service-Stelle beim LBV, telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 –<br />

16.00 Uhr <strong>und</strong> Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.<br />

Krankenversicherung<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten für den Abschluss einer Krankenversicherung:<br />

• Sie können eine Privatversicherung abschließen, da die Beihilfe nicht alle Leistungen<br />

abdeckt.<br />

• Sie treten freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung bei, erhalten dann aber<br />

keine Beihilfe mehr.<br />

Zusätzlicher Hinweis:<br />

• Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Referendariats ist ein Austritt aus der<br />

gesetzlichen <strong>und</strong> Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung kein Problem. Näheres<br />

erfahren Sie von den Vertretern der Krankenkassen.<br />

Vermögensbildungsgesetz<br />

Nach der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit,<br />

jährlich einen bestimmten Betrag zulagenbegünstigt anzulegen.<br />

Näheres finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung<br />

Baden Württemberg (www.lbv.bwl.de).<br />

Ein Formular für einen „Antrag auf vermögenswirksame Leistungen” für das Landesamt<br />

für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV) erhalten Sie im Sekretariat.<br />

Bitte teilen Sie per Formblatt dem LBV mit, wohin die vermögenswirksamen Leistungen<br />

zu überweisen sind. Formschreiben von Ihrer Bank oder Bausparkasse sind als Anlage<br />

dem Formblatt beizulegen <strong>und</strong> ebenfalls an das LBV zu senden. Solange Sie vom LBV<br />

noch keine Personalnummer zugeteilt bekommen haben, können Sie die Unterlagen<br />

auch im Sekretariat abgeben.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 8 -

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