Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bedenken Sie bitte bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der Bearbeitungszeit<br />
erst mit Verzögerung überwiesen wird. Ihr Gehalt beträgt ca.1200 €<br />
brutto. Hinzu kommt bei Verheirateten ein Familienzuschlag. Für jedes zu berücksichtigende<br />
Kind erhöht sich der Familienzuschlag. Näheres finden Sie auf der Homepage des<br />
Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung Baden Württemberg<br />
(www.lbv.bwl.de/vordrucke).<br />
Beihilfe<br />
Jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern<br />
die Behandlung während der Ausbildungszeit am <strong>Seminar</strong> stattfand, unabhängig von der<br />
Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Formulare für den Beihilfeantrag, den Sie mit den<br />
Kopien der Arztrechnungen direkt dem LBV zusenden müssen, sind am <strong>Seminar</strong> erhältlich.<br />
Mit den Originalbelegen müssen Sie die Erstattung durch die private Krankenkasse<br />
beantragen. Weitere Einzelheiten sind den Antragsformularen zu entnehmen.<br />
Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt oder<br />
pflichtversichert ist, <strong>und</strong> Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe.<br />
Für spezielle Fragen verweisen wir auf die Internetseite des LBV. Im Zweifelsfall setzen<br />
Sie sich bitte mit Ihrem Bearbeiter beim LBV in Verbindung bzw. wenden Sie sich an die<br />
Service-Stelle beim LBV, telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 –<br />
16.00 Uhr <strong>und</strong> Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.<br />
Krankenversicherung<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten für den Abschluss einer Krankenversicherung:<br />
• Sie können eine Privatversicherung abschließen, da die Beihilfe nicht alle Leistungen<br />
abdeckt.<br />
• Sie treten freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung bei, erhalten dann aber<br />
keine Beihilfe mehr.<br />
Zusätzlicher Hinweis:<br />
• Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Referendariats ist ein Austritt aus der<br />
gesetzlichen <strong>und</strong> Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung kein Problem. Näheres<br />
erfahren Sie von den Vertretern der Krankenkassen.<br />
Vermögensbildungsgesetz<br />
Nach der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit,<br />
jährlich einen bestimmten Betrag zulagenbegünstigt anzulegen.<br />
Näheres finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung<br />
Baden Württemberg (www.lbv.bwl.de).<br />
Ein Formular für einen „Antrag auf vermögenswirksame Leistungen” für das Landesamt<br />
für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV) erhalten Sie im Sekretariat.<br />
Bitte teilen Sie per Formblatt dem LBV mit, wohin die vermögenswirksamen Leistungen<br />
zu überweisen sind. Formschreiben von Ihrer Bank oder Bausparkasse sind als Anlage<br />
dem Formblatt beizulegen <strong>und</strong> ebenfalls an das LBV zu senden. Solange Sie vom LBV<br />
noch keine Personalnummer zugeteilt bekommen haben, können Sie die Unterlagen<br />
auch im Sekretariat abgeben.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 8 -