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Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

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<strong>Staatliches</strong> <strong>Seminar</strong><br />

für<br />

<strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong><br />

(Gymnasien <strong>und</strong> Sonderschulen)<br />

Stuttgart<br />

Standort Stuttgart:<br />

Hospitalstraße 22-24<br />

70174 Stuttgart<br />

Standort Ellwangen:<br />

Schloss ob Ellwangen 5<br />

73479 Ellwangen<br />

<strong>Seminar</strong>-Info<br />

- Online-Version <strong>14</strong>.02.<strong>2013</strong> -<br />

Lehrgang <strong>2013</strong>/20<strong>14</strong><br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online 0


Zur Begrüßung<br />

„Entwicklung ist Ziel der Erziehung.“<br />

Franz Emanuel Weinert<br />

Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />

im Namen des Kollegiums <strong>und</strong> aller Mitarbeiterinnen heiße ich Sie sehr herzlich an<br />

unserem <strong>Seminar</strong> in Stuttgart willkommen.<br />

Sie wollen sich mit unserer Hilfe in den nächsten 18 Monaten auf den Lehrerberuf<br />

vorbereiten. Dazu werden Sie in Ihren Fächern sowie in Pädagogik/Päd. Psychologie<br />

einer Fachleiterin bzw. einem Fachleiter zugewiesen, die Sie in der Regel bis zur<br />

Prüfung begleiten.<br />

Diese Handreichung soll Ihnen eine erste Orientierung bieten <strong>und</strong> ein steter Begleiter<br />

sein, in dem Sie die für Ihre Ausbildung relevanten Informationen <strong>und</strong> Regelungen<br />

nachschlagen können. Sie enthält auch eine Übersicht über den Ablauf des Referendariats<br />

sowie über die Prüfungsordnung. Dabei haben wir versucht, die wichtigsten<br />

prüfungsrechtlichen Bestimmungen durch Checklisten so transparent <strong>und</strong> anschaulich<br />

wie möglich zu machen. Im Zweifelsfall ist der volle Wortlaut der Verordnung des<br />

Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst <strong>und</strong> die Zweite Staatsprüfung für<br />

die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien maßgeblich.<br />

Damit Sie jederzeit wissen, wohin die Ausbildungsreise geht, fügen wir auch unsere<br />

Ausbildungsstandards bei. Die Standards beschreiben in sehr allgemeiner Form die<br />

Kompetenzen, die Sie am Ende Ihrer Ausbildung erworben haben sollten.<br />

Weitere Informationen über das <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> zu Ihren Fachbereichen finden Sie im<br />

Internet auf unserer Homepage unter: http://www.seminar-stuttgart.de<br />

Wir alle am <strong>Seminar</strong> stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Scheuen Sie<br />

sich nicht, bei Unklarheiten nachzufragen.<br />

Ich wünsche Ihnen einen guten Start, viel Freude beim Unterrichten <strong>und</strong> eine geschickte<br />

Hand beim Umgang mit Ihren Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Schöberle<br />

Direktor<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online 1


INHALTSÜBERSICHT<br />

1. Erste Orientierung S.2ff<br />

Sekretariat, <strong>Seminar</strong>verwaltung, Bibliothek, Informationsweitergabe,<br />

Veranstaltungsorte, Urlaub<br />

2. Der Start ins Referendariat 6ff<br />

Dienststelle/ Vorgesetzte, Ausbildungspersonalrat (APR),<br />

wichtige Unterlagen, <strong>Seminar</strong>ausweis, Lohnsteuermerkmale,<br />

Änderung der persönlichen Verhältnisse, Krankheit; Landesamt<br />

für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV), Beihilfe, Krankenversicherung,<br />

Vermögensbildungsgesetz, Nebentätigkeiten,<br />

Reisekosten, Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschaftsurlaub,<br />

Erziehungsurlaub, Dienstunfall<br />

3. Ausbildung am <strong>Seminar</strong> 10ff<br />

Vorkurs, Tutor am <strong>Seminar</strong>, Fachdidaktik, Pädagogik/ Päd.<br />

Psychologie, Beratungsbesuche der Fachleiter, Schul-, Jugend-<br />

<strong>und</strong> Beamtenrecht, Zusatzangebote, Beratung, Pädagogische<br />

Fallbesprechung, Vorträge/Workshops<br />

4. Ausbildung an der Schule 13ff<br />

Mentor, Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im<br />

1. Ausbildungsabschnitt, Hospitation, häufige Fragen zu Lehraufträgen,<br />

Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt,<br />

Planung des selbstständigen durchlaufenden Unterrichts,<br />

Planung des befristet selbstständigen Unterrichts, Planung<br />

des begleiteten Ausbildungsunterrichts, Rahmenbedingungen<br />

für die Planung von Ausbildung <strong>und</strong> Lehrproben,<br />

Sonderfall: Ausbildung in einem dritten Fach, Sonderfall: Ausbildung<br />

in bilingualem Unterricht<br />

5. Die zweite Dienstprüfung 23ff<br />

Schriftliche Prüfungsarbeit, Prüfungslehrproben, mündliche<br />

Prüfungen, Schulbeurteilung, Prüfungsergebnis, Verfahren bei<br />

Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile<br />

6. Einstellung in den Schuldienst 39ff<br />

Schuldienst des Landes, Schuldienst anderer B<strong>und</strong>esländer,<br />

Privatschulen, Auslandsschulen, Hilfen für die Stellensuche<br />

Anhang<br />

Ausbildungsstandards<br />

Detaillierte Terminübersicht<br />

Kurzinfo für den 2. Ausbildungsabschnitt<br />

Dokumentation einer Unterrichtseinheit: Planungsübersicht <strong>und</strong> Titelblatt<br />

Urheberrecht an Schulen<br />

Beispiel für einen Themenplan<br />

Der Unterrichtsentwurf: Gliederung <strong>und</strong> Tipps<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online 2


1. ERSTE ORIENTIERUNG<br />

Leitung<br />

<strong>Seminar</strong>leiter<br />

Stellvertretender <strong>Seminar</strong>leiter<br />

Prof. Dr. Wolfgang Schöberle<br />

Prof. Detlef Hoche<br />

Tel.: 0711/137867-76 Tel.: 0711/137867-46<br />

4. OG, Zi. 401 Mezzaningeschoss, Zi. M03<br />

Der <strong>Seminar</strong>leiter Herr Prof. Schöberle <strong>und</strong> sein Stellvertreter Herr Prof. Hoche sind Ihre<br />

Ansprechpartner bei speziellen Fragen zur <strong>Seminar</strong>organisation, zur Ausbildung oder<br />

zur Prüfung.<br />

Verwaltung (Mezzaningeschoss + 4. OG)<br />

Frau Arnold-Humpfer<br />

Frau Schilling<br />

Frau Schöpf<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo bis Do: 8.15 Uhr bis 16.45 Uhr<br />

Fr: 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

E-mail: post@seminar-stuttgart.de<br />

Homepage: www.seminar-stuttgart.de<br />

Tel.: 0711/137867-45, Fax: 0711/137867-63 (Frau Arnold-Humpfer, Mezzanin)<br />

Tel.: 0711/137867-48, Fax: 0711/137867-63 (Frau Schilling, Mezzanin)<br />

Tel.: 0711/137867-75, Fax: 0711/137867-85 (Frau Schöpf, 4. Stock)<br />

Die Sekretärinnen helfen Ihnen bei Fragen zu Personal- <strong>und</strong> Reisekostenangelegenheiten <strong>und</strong><br />

bei allgemeinen Fragen zu <strong>Kurs</strong>- <strong>und</strong> Raumplänen.<br />

Leitung<br />

Frau StD' in Kollmann:<br />

Außenstelle Ellwangen<br />

Verwaltung/Bibliothek<br />

Frau Burchert:<br />

Tel.: 07961/933809-17<br />

(Termine nach Vereinbarung)<br />

Vertreter: StD Felch<br />

Tel.: 07961/933809-17<br />

Tel.: 07961/933809-15<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag: 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Mittwoch: 08.00 bis 17.00 Uhr<br />

Donnerstag: 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

Freitag: 08.00 bis <strong>14</strong>.00 Uhr<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 1 -


Bereiche <strong>und</strong> Bereichsleitungen<br />

Sprachliche, literarische <strong>und</strong> rhetorische<br />

Bildung<br />

Frau Prof'in Dr. Schmitt-Kaufhold<br />

Deutsch<br />

Naturwissenschaft <strong>und</strong> Technik<br />

Herr Prof. Frank<br />

Biologie, Chemie, Naturwissenschaft <strong>und</strong><br />

Technik<br />

Moderne Fremdsprachen <strong>und</strong><br />

interkulturelles <strong>und</strong> bilinguales Lernen<br />

Frau Prof'in Klotz<br />

Französisch, Spanisch, Italienisch,<br />

Russisch<br />

Gesamtkoordination naturwissenschaftliches<br />

Zentrum Azenberg<br />

Herr Prof. Kranzinger<br />

Physik, Naturphänomene<br />

Abteilungsübergreifende Zusammenarbeit<br />

<strong>und</strong> Kooperation mit den Ausbildungsschulen<br />

Frau StD'in Luckner (kom.)<br />

Englisch<br />

Kulturelle Gr<strong>und</strong>lagenbildung<br />

Herr Prof. Binder<br />

Ev. Religion, Kath. Religion;<br />

Philosophie/Ethik; Latein, Griechisch<br />

Historisch-politische, ökonomische <strong>und</strong><br />

geographische Bildung<br />

Herr Prof. Riedel<br />

Geschichte, Politik, Geographie, GWG<br />

Neue Medien, ästhetische Bildung <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Herr Prof. Lang<br />

Musik, Bildende Kunst, Sport<br />

Umgang mit Heterogenität/Qualitätsentwicklung<br />

an <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> Schule<br />

Herr Prof. Hoffmeister<br />

Profilbereich<br />

Pädagogik <strong>und</strong> Päd. Psychologie/<br />

Gestaltung <strong>und</strong> Weiterentwicklung der<br />

2. Phase<br />

Frau Prof'in Prätsch-Koppenhöfer<br />

Pädagogik <strong>und</strong> Päd. Psychologie /<br />

Gestaltung <strong>und</strong> Weiterentwicklung der 1.<br />

<strong>und</strong> 3. Phase<br />

Herr Prof. Speth<br />

Leitung der Außenstelle Ellwangen <strong>und</strong><br />

Gesamtkoordination von Ausbildung,<br />

Beratung <strong>und</strong> Prüfung bei Sonderfällen<br />

Frau StD'in Kollmann<br />

Mathematik, Informatik<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 2 -


Bibliothek (EG)<br />

Frau Bruchmann, Frau Erdmann, Frau Nieß<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag <strong>und</strong> Mittwoch:<br />

Dienstag <strong>und</strong> Donnerstag:<br />

Freitag:<br />

9.00 – 16.30 Uhr<br />

8.00 – 18.00 Uhr<br />

9.00 – 15.00 Uhr<br />

Während der Ferien gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang<br />

bekannt gemacht <strong>und</strong> auf der Homepage veröffentlicht.<br />

Bibliothek<br />

Tel.: 0711/137867-58<br />

Hinweise zur Bibliothek:<br />

Bitte beachten Sie die ausgehängte Benutzerordnung!<br />

Leihfrist:<br />

3 Wochen (Verlängerung nicht möglich)<br />

Leihbeschränkung: höchstens 6 Bücher, keine Ausleihe von Zeitschriften,<br />

Dokumentationen, Examensarbeiten, Büchern mit rotem<br />

Punkt<br />

Lesesaal:<br />

mit Arbeitsplätzen, Internet-Anschlüssen <strong>und</strong> W-LAN,<br />

keine Drucker<br />

Aufenthaltsraum: gegenüber der Bibliothek, mit Taschenschränken, zusätzlicher<br />

Kopierraum<br />

Kopien: Kopierkarten für 20 € erhältlich, wieder aufladbar in 5 €-<br />

Schritten, Geld bitte passend bereithalten<br />

Bibliothekskatalog: siehe Link auf der <strong>Seminar</strong>homepage<br />

Genauere Benutzerhinweise erhalten Sie bei der Eröffnungsveranstaltung.<br />

Wichtige Informationsquellen<br />

Die wichtigsten Informationsquellen sind die Homepage, der Monitor im Eingangsbereich<br />

<strong>und</strong> die Anschlagtafeln im 1. Stock des <strong>Seminar</strong>s (Standort<br />

Stuttgart). Standort Ellwangen: Homepage <strong>und</strong> Informationswände im Eingangsbereich<br />

Dort finden Sie alles Wesentliche über Ihren <strong>Kurs</strong>, u. a:<br />

• Ort <strong>und</strong> Zeit der <strong>Seminar</strong>veranstaltungen<br />

• Gruppeneinteilung/Einzeichnungslisten für bestimmte Veranstaltungen<br />

• wichtige Termine <strong>und</strong> Erlasse<br />

• Informationen der <strong>Seminar</strong>leitung<br />

Machen Sie es sich bitte zur Gewohnheit, beim Betreten des <strong>Seminar</strong>s zunächst auf den<br />

Monitor im Eingangsbereich zu schauen.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 3 -


Veranstaltungsorte<br />

Die Lehrveranstaltungen des <strong>Seminar</strong>s finden an unterschiedlichen Orten statt:<br />

a) Standort Stuttgart<br />

• Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet im <strong>Seminar</strong>haus, Hospitalstr.<br />

22-24, statt. Außerdem werden auch in den Außenstellen des <strong>Seminar</strong>s Lehrveranstaltungen<br />

abgehalten:<br />

• Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Wiederholdstr. 13, 15 Minuten Fußweg vom<br />

<strong>Seminar</strong> entfernt. Dort finden in der Regel Lehrveranstaltungen in Physik statt.<br />

• Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Azenbergstr. <strong>14</strong>, 15 Minuten Fußweg vom <strong>Seminar</strong><br />

entfernt, ganz in der Nähe der Wiederholdstraße. Dort finden in der Regel die<br />

Lehrveranstaltungen in Chemie <strong>und</strong> Biologie statt.<br />

• Nur in Einzelfällen finden Lehrveranstaltungen auch an Gymnasien <strong>und</strong> Sonderveranstaltungen<br />

im Rupert-Mayer-Haus (Hospitalstr.26) <strong>und</strong> im CVJM-Gebäude (Büchsenstr.<br />

37) statt. Darauf wird gesondert hingewiesen.<br />

b) Standort Ellwangen<br />

• Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet in den Räumen der Sonderschulabteilung<br />

statt: Schloss ob Ellwangen 5, 73479 Ellwangen<br />

• Lehrveranstaltungen in Physik finden im Peutinger-Gymnasium (Peutinger Str.16,<br />

73479 Ellwangen) statt.<br />

• Lehrveranstaltungen in Chemie finden im Hariolf-Gymnasium (Berliner Str. 25, 73479<br />

Ellwangen) statt.<br />

• Lehrveranstaltungen in Biologie finden im Rosenstein-Gymnasium in Heubach (Helmut-Hörmann-Str.<br />

19, 73540 Heubach) statt.<br />

Informationsweitergabe<br />

Ihr Postfach am <strong>Seminar</strong><br />

Mitteilungen des <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> Briefe an Sie, z.B. des Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong><br />

Versorgung oder des Regierungspräsidiums, werden in eine Mappe gelegt, die im Vorraum<br />

des Sekretariats ausliegt. Schauen Sie bitte mindestens einmal pro Woche nach, ob<br />

etwas für Sie da ist. Vertrauliche Mitteilungen <strong>und</strong> Erlasse gegen Empfangsbestätigung<br />

hinterlegen wir für Sie direkt im Sekretariat.<br />

E-Mail-Adresse <strong>und</strong> Datenaustausch für Referendare<br />

Der Austausch von personenbezogenen Daten (Rückmeldungen zu Unterrichtsbesuchen,<br />

Prüfungsrelevantes etc.) über private E-Mail-Adressen widerspricht dem Datenschutzrecht.<br />

Daher ist es nicht gestattet, hierfür eine private E-Mail-Adresse zu verwenden. Als<br />

Ersatz steht Ihnen während Ihres Referendariats am <strong>Seminar</strong> Stuttgart eine dienstliche E-<br />

Mail-Adresse zur Verfügung.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 4 -


Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie regelmäßig Ihre dienstlichen E-Mails abrufen. Falls<br />

Sie über keinen eigenen Internet-Zugang verfügen, ist dies an Ihrer Schule möglich.<br />

Wichtige Links:<br />

1. Verwaltung<br />

Ihr Benutzername ist auch Gr<strong>und</strong>lage für weiteren elektronischen Datenaustausch. Alles,<br />

was zurzeit, am <strong>Seminar</strong> auf diese Weise abgewickelt wird, finden Sie auf der Startseite<br />

www.verwaltung.seminar-stuttgart.de<br />

Hier können Sie auch aktuelle Dateien wie St<strong>und</strong>enpläne, Formulare <strong>und</strong> vieles mehr herunterladen.<br />

Bitte füllen Sie auf der oben genannten Seite Ihre elektronische Karteikarte innerhalb der<br />

ersten zwei Wochen aus <strong>und</strong> halten Sie diese Karteikarte immer aktuell.<br />

Ebenso können Sie sich hier zu Zusatzveranstaltungen anmelden.<br />

2. Ausbildung<br />

In der Ausbildung verwenden wir regelmäßig die Lern-Plattform Moodle. Sie finden sie<br />

unter der Adresse www.seminar-stuttgart.de/moodle.<br />

3. Homepage<br />

Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.seminar-stuttgart.de.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 5 -


Informationen für Fachleiter1<br />

Informationen für die Fachleiter können Sie am besten direkt per E-Mail senden, aber<br />

auch im Sekretariat zur Weiterleitung abgeben.<br />

Urlaub<br />

Sekretariat <strong>und</strong> Bibliothek sind zu eingeschränkten Zeiten auch während der Schulferien<br />

besetzt. Bitte beachten Sie: Wir richten uns mit unseren <strong>Seminar</strong>veranstaltungen nach<br />

den Schulferien, die für Stuttgart gelten. Diese können wegen der örtlich festzulegenden<br />

beweglichen Ferientage anders sein als an Ihrer Schule.<br />

Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig durch Aushang <strong>und</strong> auf der Homepage<br />

bekanntgegeben.<br />

2. DER START INS REFERENDARIAT<br />

Dienststelle, Vorgesetzter<br />

Ihre Dienststelle ist das Staatliche <strong>Seminar</strong> für <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong>, nicht die<br />

Schule. Ihr Vorgesetzter ist der Leiter des <strong>Seminar</strong>s, Ihr Dienstvorgesetzter der Regierungspräsident.<br />

Schreiben Sie in Ihrer Funktion als Beamter an das Regierungspräsidium<br />

oder das Kultusministerium, ist der Dienstweg einzuhalten, d.h. Ihr Schreiben geht ӆber<br />

das Staatl. <strong>Seminar</strong> für <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong> Stuttgart an ...”.<br />

Ausbildungspersonalrat (APR)<br />

Die Teilnehmer eines Jahrgangs wählen Vertreter aus Ihrer Mitte, die den Ausbildungspersonalrat<br />

stellen. Sie vertreten die Belange des Jahrgangs, führen Veranstaltungen<br />

durch <strong>und</strong> wirken an der Gestaltung des <strong>Seminar</strong>s mit. Sie sind Mitglieder der <strong>Seminar</strong>konferenz<br />

<strong>und</strong> in stehen in regelmäßigem Kontakt mit der <strong>Seminar</strong>leitung.<br />

Wichtige Unterlagen<br />

Wir brauchen von Ihnen in den ersten Tagen einige Unterlagen:<br />

- insgesamt 3 Lichtbilder mit Namen auf der Rückseite (für Personalkarte,<br />

<strong>Seminar</strong>ausweis, Prüfungsdatenblatt s.u.)<br />

- Kopie der Mitteilung Ihres Finanzamtes als Nachweis über Ihre<br />

persönlichen Steuermerkmale (ELStAM ab März <strong>2013</strong>)<br />

- Erklärung zur Auszahlung der Besoldung (LBV 5031) sowie ggf. Antrag auf<br />

vermögenswirksame Leistungen (LBV 507)<br />

- Erklärung über Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungszeiten (LBV 5033), bitte nur<br />

Nachweise über Wehr-/Zivildienst, Beschäftigung im öffentlichen Dienst<br />

- bei Verheirateten Erklärung zum Familienzuschlag (LBV 538b1)<br />

- Heiratsurk<strong>und</strong>e (1 x beglaubigt + 1 x Kopie)<br />

- Geburtsurk<strong>und</strong>e Ihrer Kinder (1 x beglaubigt + 1 x Kopie)<br />

- ggf. Antrag auf Zahlung von Kindergeld (LBV KG 1oed)<br />

- ggf. Bescheinigung des Versorgungsamts über den Grad der Erwerbsunfähigkeit<br />

1 Im Folgenden wird der leichteren Lesbarkeit wegen die männliche Bezeichnung für Personen beider Geschlechter verwendet.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 6 -


Bitte geben Sie Ihre Unterlagen möglichst rasch ab. Die benötigten Formulare müssen<br />

Sie – wie im Schreiben des Regierungspräsidiums mitgeteilt – selbst von der Homepage<br />

des RP herunterladen. Bei unvollständigen Unterlagen verzögert sich die Auszahlung<br />

Ihres Gehalts.<br />

Für die Anmeldung zu Ihren Prüfungen benötigen wir bis spätestens Ende Januar das<br />

vollständig ausgefüllte Formular “Angaben zur Prüfungsorganisation” mit einem der<br />

3 Lichtbilder sowie die beglaubigten Kopien der Zeugnisse der Wissenschaftlichen<br />

bzw. Künstlerischen Prüfungen (1. Staatsprüfung).<br />

Bei Vorlage der Originaldokumente können Ihre Kopien im Sekretariat beglaubigt werden.<br />

<strong>Seminar</strong>ausweis<br />

In der Universitätsbibliothek <strong>und</strong> im Institut Français dürfen Sie bei Vorlage Ihres <strong>Seminar</strong>ausweises<br />

gegen die Gebühr für Studenten ausleihen. Auch die Landesbildstelle in<br />

Stuttgart sowie manche Stuttgarter Museen sind gerne bereit, bei der Beschaffung von<br />

Anschauungsmaterial <strong>und</strong> Lehrmitteln behilflich zu sein.<br />

Änderung der persönlichen Verhältnisse<br />

Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel, Heirat,<br />

Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen- <strong>und</strong> Kontoänderung, Änderung der Mail-<br />

Adresse usw.) zeitnah auf einem Formblatt dem Sekretariat mit. Von hier aus werden<br />

dann die Änderungsformulare an die entsprechenden Ämter weitergeleitet. Ggf. ist eine<br />

entsprechende Urk<strong>und</strong>e (beglaubigte Kopie) für <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> LBV erforderlich. Kennzeichnen<br />

Sie jede Mitteilung mit Ihrer Personalnummer <strong>und</strong> vergessen Sie Ihre Unterschrift<br />

nicht.<br />

Krankheit<br />

Teilen Sie eine Erkrankung am ersten Tag bis spätestens 9 Uhr telefonisch oder per E-<br />

Mail dem <strong>Seminar</strong> (Sekretariat <strong>und</strong> Ausbilder) <strong>und</strong> der Schule telefonisch mit, beide<br />

Stellen müssen informiert sein. Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als drei Tagen benötigt<br />

das <strong>Seminar</strong> eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” Ihres Arztes. Melden Sie sich<br />

bitte unbedingt auch telefonisch oder per E-Mail am <strong>Seminar</strong> (Sekretariat <strong>und</strong> Ausbilder)<br />

wieder ges<strong>und</strong>.<br />

Durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumte Ausbildungszeiten<br />

können auf Ihren Antrag hin nachgeholt werden, wenn sie zusammen einen Monat übersteigen.<br />

Der Vorbereitungsdienst wird dann um die erforderliche Zeit verlängert.<br />

Besprechen Sie dies mit der <strong>Seminar</strong>leitung.<br />

Das Landesamt für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV)<br />

Im LBV werden die Gehälter <strong>und</strong> Krankenkostenerstattungen aller Beamten <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet <strong>und</strong> entsprechende<br />

Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt - im Gegensatz zur freien Wirtschaft -<br />

monatlich im Voraus. Doch dies geschieht erst, wenn Sie alle oben genannten Unterlagen<br />

im Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt Ihnen das LBV eine Personalnummer<br />

mit, eine für Gehaltsfragen, die andere für die Beihilfe im Krankheitsfall. Diese müssen<br />

bei entsprechendem Schriftwechsel vollständig (auch die 3-stellige Ziffer + Buchstaben<br />

hinter dem Schrägstrich) angegeben werden.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 7 -


Bedenken Sie bitte bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der Bearbeitungszeit<br />

erst mit Verzögerung überwiesen wird. Ihr Gehalt beträgt ca.1200 €<br />

brutto. Hinzu kommt bei Verheirateten ein Familienzuschlag. Für jedes zu berücksichtigende<br />

Kind erhöht sich der Familienzuschlag. Näheres finden Sie auf der Homepage des<br />

Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung Baden Württemberg<br />

(www.lbv.bwl.de/vordrucke).<br />

Beihilfe<br />

Jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern<br />

die Behandlung während der Ausbildungszeit am <strong>Seminar</strong> stattfand, unabhängig von der<br />

Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Formulare für den Beihilfeantrag, den Sie mit den<br />

Kopien der Arztrechnungen direkt dem LBV zusenden müssen, sind am <strong>Seminar</strong> erhältlich.<br />

Mit den Originalbelegen müssen Sie die Erstattung durch die private Krankenkasse<br />

beantragen. Weitere Einzelheiten sind den Antragsformularen zu entnehmen.<br />

Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt oder<br />

pflichtversichert ist, <strong>und</strong> Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe.<br />

Für spezielle Fragen verweisen wir auf die Internetseite des LBV. Im Zweifelsfall setzen<br />

Sie sich bitte mit Ihrem Bearbeiter beim LBV in Verbindung bzw. wenden Sie sich an die<br />

Service-Stelle beim LBV, telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 –<br />

16.00 Uhr <strong>und</strong> Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.<br />

Krankenversicherung<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten für den Abschluss einer Krankenversicherung:<br />

• Sie können eine Privatversicherung abschließen, da die Beihilfe nicht alle Leistungen<br />

abdeckt.<br />

• Sie treten freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung bei, erhalten dann aber<br />

keine Beihilfe mehr.<br />

Zusätzlicher Hinweis:<br />

• Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Referendariats ist ein Austritt aus der<br />

gesetzlichen <strong>und</strong> Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung kein Problem. Näheres<br />

erfahren Sie von den Vertretern der Krankenkassen.<br />

Vermögensbildungsgesetz<br />

Nach der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit,<br />

jährlich einen bestimmten Betrag zulagenbegünstigt anzulegen.<br />

Näheres finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung<br />

Baden Württemberg (www.lbv.bwl.de).<br />

Ein Formular für einen „Antrag auf vermögenswirksame Leistungen” für das Landesamt<br />

für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV) erhalten Sie im Sekretariat.<br />

Bitte teilen Sie per Formblatt dem LBV mit, wohin die vermögenswirksamen Leistungen<br />

zu überweisen sind. Formschreiben von Ihrer Bank oder Bausparkasse sind als Anlage<br />

dem Formblatt beizulegen <strong>und</strong> ebenfalls an das LBV zu senden. Solange Sie vom LBV<br />

noch keine Personalnummer zugeteilt bekommen haben, können Sie die Unterlagen<br />

auch im Sekretariat abgeben.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 8 -


Nebentätigkeiten<br />

Nebentätigkeiten sind gr<strong>und</strong>sätzlich melde- bzw. genehmigungspflichtig. Der Antrag muss<br />

rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit bzw. zu Beginn des Referendariats an den Leiter des<br />

<strong>Seminar</strong>s gerichtet werden. Die Formulare erhalten Sie am <strong>Seminar</strong>.<br />

Reisekosten<br />

Voraussetzung für den Anspruch auf Abrechnung von Reisekosten zu <strong>Seminar</strong>veranstaltungen<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls Tagegeld: Ihr Wohnort oder Schulort darf nicht identisch<br />

sein mit der Gemeinde, in der die <strong>Seminar</strong>veranstaltung stattfindet. Dann werden<br />

Ihnen die Reisekosten zu den <strong>Seminar</strong>veranstaltungen entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht<br />

zu 50% erstattet.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort<br />

zum Dienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Diese Aufwendungen<br />

müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung<br />

unter „Werbungskosten” geltend machen.<br />

Bei Benützung eines Autos erhalten Sie pro km Fahrtstrecke 50% von 0,16 €. Bei Benützung<br />

öffentlicher Verkehrsmittel wird die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB die 2. Klasse)<br />

erstattet, wobei die günstigste Möglichkeit (Mehrfahrten-, Monatskarte, Bahncard je nach<br />

Einzelfall) gewählt werden muss.<br />

Falls Dienstreisen mit Bahncard die günstigste Möglichkeit sind, werden auf Antrag 50%<br />

der Kosten für die Bahncard erstattet. Voraussetzung ist, dass die Bahncard aus dienstlichen<br />

Gründen angeschafft wird.<br />

Sofern ein „Firmenticket“ die günstigste Reisevariante darstellt, erhalten Sie auch hierfür<br />

auf Antrag 50% erstattet. Bitte beachten Sie, dass das Firmenticket für den Einstiegstermin<br />

1.3.<strong>2013</strong> bis spätestens 10.2.<strong>2013</strong> online beim LBV beantragt werden muss. Informationen<br />

finden Sie unter: http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/firmenticket/<br />

Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mindestens 8 St<strong>und</strong>en unterwegs sind (z.B.<br />

morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik):<br />

Bei einer Abwesenheit von<br />

mindestens 8 Std.<br />

50% von 6,00 Euro<br />

mindestens <strong>14</strong> Std. 50% von 12,00 Euro<br />

Bitte beachten Sie, dass freiwillige ergänzende Veranstaltungen nicht abrechnungsfähig<br />

sind.<br />

Weitere Informationen zu den Reisekosten erhalten Sie bei der 1. Dienstbesprechung,<br />

auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s oder im Sekretariat.<br />

Bitte geben Sie zur Entlastung unseres Sekretariats Ihren Reisekosten-Antrag erst ab,<br />

wenn sich entsprechende Erstattungsbeträge angesammelt haben (möglichst vor den<br />

Oster-, Sommer- <strong>und</strong> Herbstferien.<br />

Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von sechs Monaten für die Antragsstellung<br />

der Reisekostenabrechnung.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder Frau StD’in Maier.<br />

Füllen Sie die Reisekostenanträge leserlich, deshalb möglichst elektronisch, aus. Sie können<br />

die Formulare von der Homepage herunterladen, erhalten sie aber auch vor dem<br />

Sekretariat.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 9 -


Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschaftsurlaub<br />

Bitte teilen Sie zu Ihrem eigenen Schutz eine Schwangerschaft sofort nach deren Feststellung<br />

mit, indem Sie das Formblatt „Anzeige einer Schwangerschaft“ zusammen mit<br />

einem ärztlichen Attest im Sekretariat abgeben.<br />

Wenn Sie während des Vorbereitungsdienstes ein Kind erwarten, erhalten Sie sechs Wochen<br />

vor dem mutmaßlichen Geburtstermin Urlaub bei vollem Gehalt. Dieser endet acht<br />

Wochen nach dem Geburtstermin. Bitte beantragen Sie die Elternzeit unter Vorlage eines<br />

ärztlichen Attestes mindestens zehn Wochen vor dem Geburtstermin beim <strong>Seminar</strong>. Unmittelbar<br />

nach der Geburt benötigen wir vier beglaubigte Kopien der Geburtsurk<strong>und</strong>e, (für<br />

<strong>Seminar</strong>, RP, LLPA, LBV). Bei Vorlage des Originals <strong>und</strong> der 3 Kopien können wir die<br />

Beglaubigungen für Sie im Sekretariat vornehmen.<br />

Die erforderlichen Formularsätze für die Meldung an das LBV erhalten Sie im Sekretariat<br />

oder auf der Homepage des LBV.<br />

Erziehungsurlaub<br />

Im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub können Sie Ihr Referendariat für einen Erziehungsurlaub<br />

bis zu drei Jahren unterbrechen. Ein entsprechender Antrag ist über die<br />

<strong>Seminar</strong>leitung an das Regierungspräsidium spätestens vier Wochen vor Beginn des Erziehungsurlaubes<br />

zu stellen. Damit Sie nach Ablauf Ihres Erziehungsurlaubs wieder sinnvoll<br />

in den Ausbildungsgang eingegliedert werden können, sollten Sie Ihre Terminvorstellungen<br />

rechtzeitig mit Frau Prof.' Kollmann besprechen.<br />

Dienstunfall<br />

Wenn Sie in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit oder bei einer Fahrt zu einer <strong>Seminar</strong>veranstaltung<br />

bzw. zur Schule einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie diesen möglichst<br />

rasch über das <strong>Seminar</strong> auf dem im Sekretariat erhältlichen Formblatt dem Regierungspräsidium<br />

anzeigen, damit er als Dienstunfall anerkannt wird. Außer der Darstellung des<br />

Hergangs ist die Angabe notwendig, ob die Haftung eines Dritten (Schädigers) in Betracht<br />

kommt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Ihnen alle entstandenen Kosten ersetzt<br />

werden.<br />

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Regierungspräsidium.<br />

Ausführliche Informationen zu Stichworten wie Dienstunfall, Reisekosten, Erziehungsurlaub<br />

usw. finden Sie im GEW-Jahrbuch bzw. dem entsprechenden Handbuch<br />

des Philologenverbands.<br />

3. AUSBILDUNG AM SEMINAR<br />

Einstieg in die Ausbildung am <strong>Seminar</strong>:<br />

Der Vorkurs<br />

Der Vorkurs zu Beginn Ihrer Ausbildung am <strong>Seminar</strong> besteht aus drei Wochen, in denen<br />

Sie ganztags am <strong>Seminar</strong> gefordert sind.<br />

Der Vorkurs knüpft an die Inhalte des Praxissemesters an <strong>und</strong> führt diese weiter. Zur Vorbereitung<br />

auf Hospitation <strong>und</strong> eigenen Unterricht sind 15 St<strong>und</strong>en in Pädagogik <strong>und</strong> 20<br />

St<strong>und</strong>en je Fachdidaktik vorgesehen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Einführung in das<br />

Beamtenrecht, ein eintägiges Basistraining in Rhetorik, fachspezifische Zusatzveranstaltungen<br />

<strong>und</strong> eine Einführung in neue Medien.<br />

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Im Vorkurs findet auch die erste Dienstbesprechung mit den Referendaren statt. Dort<br />

werden Sie u. a. über die wichtigsten Bestimmungen der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />

<strong>und</strong> deren konkrete Umsetzung am <strong>Seminar</strong> informiert.<br />

Gegen Ende des Vorkurses findet der "Werkstatt-Tag" mit interessanten Workshop-<br />

Angeboten r<strong>und</strong> um das Thema "Lehrerdasein" statt.<br />

Tutor am <strong>Seminar</strong><br />

Im Verlauf Ihres Referendariats wird Ihnen einer Ihrer Ausbilder als Tutor zugewiesen,<br />

der mit Ihnen regelmäßig Gespräche über den Stand Ihrer Ausbildung führt. Er ist auch<br />

Ihr Ansprechpartner, der sich Ihrer Fragen <strong>und</strong> Probleme annimmt <strong>und</strong> Ihnen helfen will,<br />

Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Dazu setzt er sich mit Ihrem Schulmentor <strong>und</strong><br />

anderen Ausbildern am <strong>Seminar</strong> in Verbindung. Falls Ihr Tutor ein Pädagogik-Fachleiter<br />

ist, wird er Sie auch im Unterricht erleben wollen <strong>und</strong> Sie anschließend beraten.<br />

Vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes führt er auf Ihren Wunsch mit Ihnen ein abschließendes<br />

Gespräch, in dem Ihre Qualifikationen, Leistungen <strong>und</strong> Kompetenzen sowie<br />

Ihre Entwicklung während des Vorbereitungsdienstes besprochen werden. Im Rahmen<br />

dieses Gesprächs haben Sie auch die Gelegenheit zu einem Feedback über Ihre Ausbildung<br />

am <strong>Seminar</strong>. Zur Vorbereitung des Gesprächs erhalten Sie rechtzeitig Hinweise.<br />

Fachdidaktik<br />

Mit diesem Begriff sind die für Sie zentralen „Veranstaltungen zur <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> Methodik<br />

der Unterrichtsfächer” gemeint, die Sie im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungshalbjahr mit insgesamt<br />

102 St<strong>und</strong>en begleiten werden. Sie erfahren hier, welche Inhalte <strong>und</strong> Kompetenzen Sie<br />

auf jeder Klassenstufe unterrichten (<strong>Didaktik</strong>) <strong>und</strong> wie Sie den Unterricht altersangemessen<br />

gestalten (Methodik). Ergänzend treten Kooperationssitzungen mit einem Pädagogen<br />

hinzu, in denen bestimmte Aspekte des Fachunterrichts aus fachlicher <strong>und</strong> vertieft aus<br />

pädagogischer Sicht beleuchtet werden.<br />

Nach dem Vorkurs in den ersten drei Wochen nehmen Sie in jedem Ihrer Fächer regelmäßig<br />

einmal pro Woche, normalerweise nachmittags, an einer solchen Fachsitzung teil.<br />

Sie dauert in der Regel drei Unterrichtsst<strong>und</strong>en à 45 Minuten.<br />

Im 2. Ausbildungsabschnitt nehmen Sie an regulären Fachsitzungen <strong>und</strong> zusätzlichen<br />

Pflichtmodulen teil. Die Veranstaltungen im zweiten Ausbildungsabschnitt dienen vor allem<br />

dazu, Sie bei Ihrem selbstständigen Unterricht an der Schule unterstützend zu begleiten,<br />

bisher nicht behandelte Felder der Fachdidaktik abzudecken <strong>und</strong> Sie auf die Lehrproben<br />

<strong>und</strong> die mündliche Prüfung vorzubereiten.<br />

Darüber hinaus besuchen Sie nach individuellem Bedarf <strong>und</strong> Ihren spezifischen Interessen<br />

ergänzende Module, die Ihre Kompetenzen erweitern.<br />

Pädagogik / Pädagogische Psychologie<br />

Da Sie das <strong>Seminar</strong> nicht als Mathematiker oder Anglist, sondern als kompetenter Lehrer<br />

<strong>und</strong> Erzieher verlassen sollen, kommt dem Bereich Pädagogik/Pädagogische Psychologie<br />

eine besondere Bedeutung zu.<br />

Zu Beginn der Ausbildung werden Sie einer Pädagogik-Gruppe zugewiesen, deren Leiter<br />

am Ende auch Ihr Prüfer sein wird. Im Vorkurs wird Ihr Gr<strong>und</strong>lagenwissen vertieft <strong>und</strong> Sie<br />

werden in Lerngruppen auf Ihre Unterrichtstätigkeit vorbereitet.<br />

Im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungsabschnitt nehmen Sie an einem zweistündigen Gr<strong>und</strong>kurs teil.<br />

Wahlpflichtmodule für individuelle Schwerpunktsetzungen ergänzen <strong>und</strong> vertiefen die<br />

Gr<strong>und</strong>kursinhalte.<br />

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Auch im 2. Ausbildungsabschnitt finden die Pädagogik-Veranstaltungen i.d.R. an einem<br />

<strong>Seminar</strong>vormittag statt.<br />

Beratungsbesuche der Fachleiter<br />

g Zahl <strong>und</strong> Verteilung<br />

Im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungsabschnitt werden Sie bis spätestens eine Woche vor Beginn des<br />

jeweiligen Prüfungslehrprobenzeitraums von jedem Ihrer Fachleiter mindestens dreimal<br />

im Unterricht besucht <strong>und</strong> beraten. In jedem Fach müssen Sie einen Besuch auf jeder<br />

Schulstufe vereinbaren. Prinzipiell gilt auch für Beratungsbesuche die Bivalenzregelung<br />

(s.S.18). Allerdings weist das Prüfungsamt darauf hin, dass beispielsweise eine 10. Klasse<br />

nicht bei einem Besuch als Mittel- <strong>und</strong> beim anderen Besuch als Oberstufe abgerechnet<br />

werden kann. Eine frühzeitige Terminabsprache ist sinnvoll. Sie erhalten nach dem<br />

Besuch ein Feedback in mündlicher <strong>und</strong> schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen<br />

stützt <strong>und</strong> Vereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält.<br />

g Besuch durch Pädagogik-Fachleiter<br />

Auf Ihren Wunsch hin besucht <strong>und</strong> berät Sie auch Ihr Pädagogik-Fachleiter. Nutzen Sie<br />

diese zusätzliche Möglichkeit zur Beratung! Der gemeinsame Besuch eines Fachleiters<br />

für Pädagogik <strong>und</strong> eines Fachleiters für Fachdidaktik ist ebenfalls möglich.<br />

Schul-, Jugend- <strong>und</strong> Beamtenrecht<br />

Bereits im Vorkurs erhalten Sie eine Einführung in das Beamtenrecht. Ab Februar beginnen<br />

regelmäßig einmal pro Woche zweistündige Veranstaltungen zum Schulrecht. Die<br />

gesamte Ausbildung umfasst 40 St<strong>und</strong>en, die gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts<br />

mit einer Prüfung abschließt.<br />

Zusatzausbildungen <strong>und</strong> ergänzende Angebote<br />

Auf freiwilliger Basis kann ein Teil der Ausbildung an Gemeinschaftsschulen absolviert<br />

werden, am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts in Form von Hospitationen <strong>und</strong> begleitetem<br />

Ausbildungsunterricht, im zweiten Ausbildungsabschnitt in Form von temporären<br />

Lehraufträgen.<br />

Referendare mit den Fächern Biologie, Chemie <strong>und</strong> Physik nehmen an einer obligatorischen<br />

Zusatzausbildung für das Fach Naturwissenschaft <strong>und</strong> Technik (NWT) teil.<br />

Die Ausbildung ist modular organisiert <strong>und</strong> wird fächerverbindend durchgeführt. Alle Referendare<br />

mit einem oder zwei naturwissenschaftlichen Fächern nehmen an den Hauptmodulen<br />

teil. Die Modulbeschreibungen <strong>und</strong> die Termine sind auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s<br />

veröffentlicht. Wegen der Komplexität <strong>und</strong> der fächerverbindenden Organisation lassen<br />

sich diese Modulveranstaltungen weder wiederholen noch adäquat nachholen. Referendarinnen<br />

<strong>und</strong> Referendare können daher i.d.R. nicht von der Teilnahme an diesen<br />

Modulveranstaltungen freigestellt werden.<br />

Referendare mit nur einem naturwissenschaftlichen Fach wählen darüber hinaus Zusatzmodule.<br />

Referendare mit dem Fach Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e erhalten im Rahmen der Fachdidaktik<br />

Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e/Wirtschaft eine Ausbildung für den Fächerverb<strong>und</strong> GWG (Geographie/Wirtschaft/Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e).<br />

Geographen können zwischen NWT oder GWG<br />

wählen.<br />

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Referendare der Fächer Englisch <strong>und</strong> Französisch können in Verbindung mit bestimmten<br />

Sachfächern <strong>und</strong> bei sehr guter Sprachbeherrschung an einer Zusatzausbildung teilnehmen,<br />

die auf das bilinguale Unterrichten (z.B. Unterricht in Geschichte in der Fremdsprache)<br />

vorbereitet (Vgl. hierzu im Einzelnen S.23f.).<br />

Neben dieser Zusatzausbildung bietet das <strong>Seminar</strong> verschiedene ergänzende Veranstaltungen<br />

oder Veranstaltungsreihen an, u.a. mit Vertiefungsangeboten in Deutsch<br />

(Deutsch als Fremdsprache bzw. als Zweitsprache, Lese- <strong>und</strong> Rechtschreibschwäche), in<br />

Theaterpädagogik (Theater in der Schule, Darstellendes Spiel, Auftrittskompetenz), in<br />

Praktischer Rhetorik (Jugend debattiert), im Bereich Multimedia bis hin zu der Veranstaltungsreihe<br />

Lehren <strong>und</strong> Lernen an Gemeinschaftsschulen.<br />

Außerdem gibt es Angebote zu Themen wie Begabtenförderung, Interkulturelles Lernen,<br />

Globales Lernen, Bewegte Schule oder Erlebnispädagogik.<br />

Persönliche Beratung<br />

Herr Dipl. Psych. Prof. Speth <strong>und</strong> Frau StD'in Zeile-Elsner sind Ihre Ansprechpartner bei<br />

berufsbezogenen persönlichen Problemen. In Ellwangen ist Herr StD Felch Ihr Ansprechpartner.<br />

Pädagogische Fallbesprechung<br />

Das <strong>Seminar</strong> bietet Interessierten pädagogische Fallbesprechungsgruppen an. Dort besteht<br />

die Möglichkeit, im Kreis von Referendaren berufsbezogene Erfahrungen in Unterricht,<br />

Schule <strong>und</strong> Ausbildung zu reflektieren. In den Pädagogikgruppen werden Sie frühzeitig<br />

über dieses freiwillige Zusatzangebot informiert. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau<br />

Schwabe.<br />

Vorträge / Workshops<br />

Im Rahmen einer Reihe “Impulse für die Weiterentwicklung von Schule <strong>und</strong> Unterricht”<br />

finden Vortragsveranstaltungen mit namhaften Referenten i.d.R. am Standort Stuttgart<br />

statt.<br />

Auch die Fachleiter laden zu ihren Sitzungen auswärtige Experten ein.<br />

Am <strong>Seminar</strong> finden zudem für die Lehrer der Schulen des Einzugsbereichs Fortbildungsveranstaltungen<br />

statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen erhalten auch Sie als<br />

Referendar die Gelegenheit, besonders gelungene Unterrichtsprojekte vorzustellen.<br />

4. AUSBILDUNG AN DER SCHULE<br />

In der ersten Februarwoche starten Sie an Ihrer Ausbildungsschule. Sie erwartet ein individuelles<br />

Einführungsprogramm: Kennenlernen Ihrer Ansprechpartner an der Schule<br />

(Schulleitung, Mentoren, Ausbildungslehrer, Sekretärin, Hausmeister,...), Kennenlernen<br />

des Schulgebäudes <strong>und</strong> wichtiger Einrichtungen (Sekretariat, Bibliothek, Fachräume...),<br />

Begleitung einer Schulklasse, eines Fachlehrers durch einen ganzen Unterrichtsvormittag,<br />

Beobachtung von Unterricht in Ihren Fächern auf verschiedenen Klassenstufen.<br />

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Wie Sie diese Unterrichtshospitation gewinnbringend gestalten können, besprechen Sie<br />

in den pädagogischen <strong>und</strong> fachdidaktischen Veranstaltungen des Vorkurses ausführlich.<br />

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Schule, wie z.B. Gesamtlehrer-,<br />

Klassen-, Fachkonferenz, ggf. Elternabende, ist Pflicht, sofern keine Veranstaltungen des<br />

<strong>Seminar</strong>s in dieser Zeit stattfinden. Ansonsten wird von Ihnen erwartet, dass Sie regelmäßig<br />

an der Schule anwesend sind.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:<br />

Die dienstlichen Veranstaltungen des <strong>Seminar</strong>s haben Vorrang vor<br />

Schulveranstaltungen.<br />

Mentor<br />

In allen Fragen, die Ihre Ausbildung an der Schule betreffen, wenden Sie sich zunächst<br />

an Ihren Mentor:<br />

„Der Schulleiter bestellt im Einvernehmen mit dem <strong>Seminar</strong> einen betreuenden Lehrer<br />

zum Mentor. Der Mentor koordiniert in Abstimmung mit dem Schulleiter die Ausbildung<br />

einschließlich der Zuweisung zu geeigneten Fachlehrern auf verschiedenen Stufen des<br />

Gymnasiums. Er betreut den Studienreferendar, begleitet <strong>und</strong> berät ihn während der Ausbildung<br />

an der Schule.“ (APrOGymn §13 Abschnitt 2).<br />

Im 2. Ausbildungsabschnitt überzeugt sich der Mentor auch von der Angemessenheit Ihrer<br />

Klassenarbeiten <strong>und</strong> der Leistungsbewertung.<br />

Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 1. Ausbildungsabschnitt<br />

Bis zu den Sommerferien unterrichten Sie noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung<br />

von einführenden Lehrkräften, die Ihre Unterrichtsplanung für einen<br />

Übungslehrauftrag mit Ihnen durchgesprochen haben, Ihren Unterricht beobachten <strong>und</strong><br />

Sie danach beraten.<br />

Diese Lehrkräfte führen nach Beendigung Ihres Lehrauftrags mit Ihnen eine Abschlussbesprechung<br />

durch, in der Sie gezielte Hinweise zur Verbesserung Ihrer methodischdidaktischen<br />

Kompetenz <strong>und</strong> Ihres Lehrerverhaltens als Hilfestellung für Ihre weitere Ausbildung<br />

bekommen.<br />

Jeder Ihrer Fachleiter wird Sie im 1. Ausbildungsabschnitt ca. zweimal besuchen <strong>und</strong> beraten.<br />

Auf Ihren Wunsch hin kann Sie auch Ihr Pädagogik-Fachleiter im Unterricht besuchen<br />

<strong>und</strong> Sie insbesondere im Hinblick auf Ihr Lehrerverhalten, Umgang mit Disziplinproblemen,<br />

Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. beraten. Wenn Ihr Tutor ein<br />

Fachleiter für Pädagogik ist, wird er Sie ohnehin im Unterricht besuchen.<br />

Der Schulleiter oder sein Stellvertreter werden Sie im 1. Ausbildungsabschnitt einmal in<br />

der Woche zusätzlich in Schulk<strong>und</strong>e unterrichten. Dabei werden Sie u.a. in die Strukturen<br />

<strong>und</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen schulischer Arbeit vor Ort eingeführt.<br />

Sie sollten sich nicht zuviel Zeit lassen, bevor Sie mit Ihrem Unterricht beginnen. Sie<br />

können bereits gegen Ende der ersten Schulwoche erste „Gehversuche” machen <strong>und</strong> im<br />

Team Teile einer St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> auch einzelne St<strong>und</strong>en einer bereits laufenden Unterrichtseinheit<br />

übernehmen. Spätestens nach etwa zwei Wochen, also Mitte Februar, sollten Sie<br />

selbst vor der Klasse stehen, danach den von Ihnen gehaltenen Unterricht auf durchschnittlich<br />

ca. fünf St<strong>und</strong>en pro Woche steigern.<br />

Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsst<strong>und</strong>en muss im 1. Ausbildungsabschnitt,<br />

also bis zum Ende des Schuljahres, mindestens 60 (bei einem freiwilligen dritten Fach<br />

zusätzlich 25 Std.) betragen <strong>und</strong> sich angemessen auf Ihre Fächer, auf alle Stufen <strong>und</strong><br />

auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen.<br />

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Ihr Mentor bzw. die Schulleitung führen Ihre St<strong>und</strong>enbilanz <strong>und</strong> werden Ihnen bei der<br />

gleichmäßigen Verteilung Ihrer Lehraufträge gern behilflich sein. Es wird erwartet, dass<br />

Sie selbst initiativ werden, auf Ihre Kollegen zugehen <strong>und</strong> Übungslehraufträge mit ihnen<br />

vereinbaren. Bei Problemen wenden Sie sich an den Schulleiter oder <strong>Seminar</strong>leiter.<br />

Ihre Übungslehraufträge sollten bei einem zweistündigen Fach etwa 6 – 8, bei mehrstündigen<br />

Fächern etwa 9 – 12 St<strong>und</strong>en eigenen Unterricht umfassen, soweit der thematische<br />

Zusammenhang nicht eine andere Zeiteinteilung erfordert.<br />

Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelst<strong>und</strong>en möglich. Sie<br />

werden selbstverständlich auf das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en angerechnet.<br />

Bitte dehnen Sie Ihren Übungslehrauftrag nicht auf mehr als <strong>14</strong> St<strong>und</strong>en aus, denn Sie<br />

sollen Ihre Fähigkeiten in verschiedenen Klassen auf allen Stufen ausprobieren.<br />

Sie erhalten während Ihrer gesamten Ausbildung auch durch den Schulleiter mündliche<br />

Rückmeldungen zu Ihrem Leistungsstand. Anfang Juni müssen Schule <strong>und</strong> <strong>Seminar</strong><br />

feststellen, ob Ihnen selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der<br />

Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt um ein halbes Jahr verlängert.<br />

Wir bemühen uns, sich abzeichnende Probleme so früh wie möglich mit Ihnen zu besprechen.<br />

Durch intensive Beratung sollen Sie rechtzeitig Gelegenheit erhalten, Defizite aufzuarbeiten,<br />

bevor die Entscheidung zur Verlängerung fällt. Immer wieder hat sich eine<br />

solche Verlängerung als große Chance erwiesen, die bessere Examina <strong>und</strong> die Einstellung<br />

in den Schuldienst erst ermöglicht hat.<br />

Hospitation<br />

Führen Sie auch neben dem von Ihnen gehaltenen Unterricht weiterhin Hospitationen<br />

durch. Immerhin werden von Ihnen pro Woche 8 – 10 St<strong>und</strong>en Unterricht<br />

(Übungslehrauftrag <strong>und</strong> Hospitationsst<strong>und</strong>en zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht<br />

von 4-5 St<strong>und</strong>en sind Sie verpflichtet, weitere 5-6 St<strong>und</strong>en pro Woche zu hospitieren.<br />

Dies gilt für den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt. Nutzen Sie unbedingt die<br />

Möglichkeit, Referendarskollegen Ihres Faches an Ihrer oder einer anderen Schule zu<br />

besuchen. Laden Sie Ihre Referendarskollegen auch in den eigenen Unterricht ein. Nutzen<br />

Sie die Chance, voneinander zu lernen!<br />

Häufige Fragen zu Lehraufträgen<br />

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum 1. Ausbildungsabschnitt.<br />

Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsst<strong>und</strong>en auf meine beiden Fächer verteilen?<br />

Bei Fächern, die auf allen Stufen unterrichtet werden, in etwa im Verhältnis 1 : 1.<br />

Anders ist es bei Fächerkombinationen wie z.B. Deutsch/ Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e. Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e<br />

ist erst ab Klasse 8 in der St<strong>und</strong>entafel vorgesehen. In solchen Fällen können<br />

Sie von folgender Faustregel ausgehen: Der Anteil Ihres Unterrichts im Fach A, das<br />

in allen Stufen unterrichtet wird, beträgt 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden<br />

St<strong>und</strong>en, der Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur in Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe unterrichtet<br />

wird. Damit entfällt in unserem Beispiel auf das Fach Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e ein Anteil von<br />

etwa 24 St<strong>und</strong>en, auf Deutsch etwa 36 St<strong>und</strong>en.<br />

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Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach <strong>und</strong> Beifach?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum<br />

Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Klasse 10. Das bedeutet:<br />

ein Minimum von 20 St<strong>und</strong>en für das Beifach <strong>und</strong> ca. 40 St<strong>und</strong>en für das Hauptfach.<br />

Dies gilt zum Beispiel für die Kombination Musik <strong>und</strong> Beifach.<br />

Wie muss ich bei drei Unterrichtsfächern meine St<strong>und</strong>en verteilen?<br />

Wenn Sie eine sogenannte obligatorische Kombination von drei Fächern haben, z.B.<br />

Geschichte/ Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e mit Geografie, müssen Sie die Unterrichtsst<strong>und</strong>en etwa<br />

gleichmäßig auf ihre Fächer verteilen, also pro Fach etwa 20 St<strong>und</strong>en vorsehen. Aufgr<strong>und</strong><br />

der besonderen Situation eines Faches z.B. an einer kleinen Schule, können kleinere<br />

Abweichungen akzeptiert werden, jedoch soll bei einer obligatorischen Drei-Fächer-<br />

Verbindung pro Fach die Zahl von <strong>14</strong> Unterrichtsst<strong>und</strong>en nicht unterschritten werden.<br />

Bei einer Kombination von zwei Hauptfächern mit einem freiwilligen dritten Fach müssen<br />

Sie in Ihren beiden Hauptfächern zusammen mindestens 60 St<strong>und</strong>en unterrichten<br />

<strong>und</strong> zusätzlich in Ihrem freiwilligen Fach - egal ob Haupt- oder Beifach - mindestens insgesamt<br />

25 St<strong>und</strong>en unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die Sie die Fakultas erwerben<br />

wollen, abzudecken.<br />

Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist eine zusätzliche Belastung. Deshalb<br />

können Sie einen kleinen Teil der Unterrichtsverpflichtung (ca. fünf St<strong>und</strong>en) auch zu Beginn<br />

des 2. Ausbildungsabschnittes abdecken.<br />

Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder gehaltenen Unterrichtsst<strong>und</strong>e einen schriftlichen<br />

Entwurf zu erstellen. Entweder ist er die Gr<strong>und</strong>lage für die Beratung durch Ihren<br />

einführenden Lehrer, Mentor oder Schulleiter oder er ist die Gr<strong>und</strong>lage für das Analysegespräch<br />

mit Ihrem Fachleiter.<br />

Kann ich einen Teil meiner Übungslehraufträge zum gleichen Thema auch in Parallelklassen<br />

durchführen?<br />

Gerade bei naturwissenschaftlichem Unterricht kann sich das aus schulorganisatorischen<br />

Gründen so ergeben. Auch in anderen Fächern kann es sehr informativ sein, nach einer<br />

ersten Erfahrung mit der Vermittlung eines bestimmten Stoffes diesen in einer Parallelklasse<br />

unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen noch einmal ganz anders zu unterrichten.<br />

Damit Sie aber ein breites Spektrum von Klassen <strong>und</strong> Unterrichtsstoff kennen lernen,<br />

ist bei 60 St<strong>und</strong>en der Parallelunterricht auf maximal zehn St<strong>und</strong>en beschränkt. Sie müssen<br />

also mindestens 50 St<strong>und</strong>en nicht parallel unterrichtet haben. Der über das Maximum<br />

von 60 St<strong>und</strong>en hinausgehende Unterricht darf in Parallelklassen durchgeführt werden,<br />

dann auch mehr als zehn St<strong>und</strong>en.<br />

Wie viele St<strong>und</strong>en muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten?<br />

Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten<br />

sind, unterrichten, <strong>und</strong> zwar mindestens sieben St<strong>und</strong>en pro Fach <strong>und</strong> pro Stufe.<br />

Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en.<br />

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Darf ich auch in Klasse 5 <strong>und</strong> in der Jahrgangsstufe 12 unterrichten?<br />

Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche <strong>und</strong> pädagogische Gründe,<br />

die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diese Klassenstufen<br />

hereinzulassen, z.B. in die zweite Hälfte der letzten Jahrgangsstufe (Vorbereitung auf das<br />

Abitur).<br />

Darf ich Vertretungsunterricht halten?<br />

Im Prinzip ja, denn man kann in einer St<strong>und</strong>e ohne den einführenden Fachlehrer in der<br />

letzten Bank einmal ausprobieren, ob die eigene Lehrerpersönlichkeit akzeptiert wird <strong>und</strong><br />

die eingesetzten erzieherischen Mittel wirken.<br />

Jedoch sollten Sie in den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit noch nicht zu Vertretungsunterricht<br />

herangezogen werden. (Dies gilt nicht für die Aufsichtführung, mit der Sie vom<br />

Schulleiter in einer aktuellen Notsituation selbstverständlich beauftragt werden können.)<br />

Geht es später einmal um die Vertretung einer erkrankten Lehrkraft über mehr als eine<br />

St<strong>und</strong>e hinweg, bespricht die Schulleitung dieses Anliegen mit dem <strong>Seminar</strong>leiter, der<br />

sich bei Ihren Fachleitern erk<strong>und</strong>igen wird, ob Ihnen das zugemutet werden kann. Die<br />

Schulleitung muss dafür sorgen, dass Sie während der Vertretung auch betreut werden,<br />

wenn auch nicht in jeder St<strong>und</strong>e.<br />

Wird Vertretungsunterricht angerechnet?<br />

Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung<br />

von Klassen hinausgeht, darf auch in die Bilanz der zu erbringenden St<strong>und</strong>en für<br />

Übungslehraufträge aufgenommen werden.<br />

Die meisten der konkreten Regelungen zur Unterrichtsverpflichtung werden unwichtig,<br />

wenn Sie - wie es die Regel ist - mehr als die Mindestst<strong>und</strong>enzahl unterrichten <strong>und</strong> so<br />

mehr Erfahrung für Ihren selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt sammeln.<br />

Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt<br />

Viele Schulleiter fangen bereits relativ früh mit ersten Planungsüberlegungen zur Deputatsverteilung<br />

im neuen Schuljahr an.<br />

Deshalb ist es sinnvoll, schon nach den Osterferien erste Kontakte mit dem Abteilungsleiter<br />

bzw. dem Fachsprecher Ihrer Unterrichtsfächer aufzunehmen <strong>und</strong> Ihre Wünsche zu<br />

nennen. Spätestens nach den Pfingstferien sollten Sie Ihre Wünsche bei der Schulleitung<br />

anmelden. Dies ist gerade im Hinblick auf den frühen Abgabetermin des Meldebogens mit<br />

der Verteilung der Klassen auf die Lehrprobenphasen sinnvoll.<br />

Planung des selbstständigen durchlaufenden Unterrichts<br />

Diesen Bereich sprechen Sie in einem Gespräch mit der Schulleitung an. Es geht hier um<br />

Ihre Lehraufträge, die Sie von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend<br />

bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernehmen. Ü-<br />

berlegen Sie vor allem, in welchen Klassen Sie Ihre Lehrproben ablegen wollen. Berücksichtigen<br />

Sie auch Ihre Vorstellungen im Hinblick auf Ihre schriftliche Arbeit: In welcher<br />

Klassenstufe lässt sich ein bestimmtes Thema am besten verwirklichen?<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 17 -


Die Themenvergabe durch Ihren Fachleiter erfolgt in den letzten drei Wochen des 1.<br />

Ausbildungsabschnitts, spätestens zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts (s. Plan des<br />

LLPA im Anhang). Übrigens: Sie dürfen die Klasse, in der Sie die schriftliche Arbeit (DUE,<br />

s.u.) durchführen, auch für eine Lehrprobe verwenden.<br />

Im Hinblick auf die Breite der Ausbildung ist es sinnvoll, wenn Ihnen die Schulleitung<br />

durchgehende Lehraufträge zuweist, die verschiedene Stufen (Unterstufe: 5 – 6, Mittelstufe:<br />

7 – 9, Oberstufe: 10 – 12) abdecken (ausschließlich in schulorganisatorisch bedingten<br />

Ausnahmefällen können die Klassenstufen 7 bzw. 10 auch der Unter- bzw. Mittelstufe<br />

zugeordnet werden (Bivalenzregelung). Denken Sie aber auch daran, dass Sie in beiden<br />

Fächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, <strong>und</strong> zwar in unterschiedlichen Klassen,<br />

ablegen müssen.<br />

Bei einem Fach als Beifach ist zu beachten, dass Sie nur dann im diesem Beifach die<br />

Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn Sie in den anderen Fächern/ im anderen<br />

Fach Ihre Oberstufenlehrprobe(n) in den Klassen 11 oder 12 ablegen. Da die 10.<br />

Klasse im Beifach als Mittelstufe deklariert wurde, kann sie in den anderen Fächern nicht<br />

mehr als Oberstufe verwendet werden.<br />

In den Klassenstufen 5 oder 12 werden Sie übrigens im Rahmen eines durchlaufenden<br />

selbstständigen Unterrichts in der Regel nicht eingesetzt.<br />

Auch in NWT dürfen Sie keinen kontinuierlich selbstständigen Unterricht übernehmen.<br />

g Mindestgruppengröße<br />

Sie beträgt in den Klassen der Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe 15, in der Eingangsklasse der Oberstufe<br />

(10) mindestens 12 Schüler (Empfehlung). In den Jahrgangsstufen des <strong>Kurs</strong>systems<br />

sind keine Untergrenzen festgelegt. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt jedoch, dass die Mindestgröße<br />

für die <strong>Kurs</strong>bildung, die dem Schulleiter per Erlass vorgeschrieben ist, auch Anhaltspunkt<br />

für die Prüfungskommission ist.<br />

Wird die Mindestgruppengröße am Tag der Lehrprobe deutlich unterschritten (etwa durch<br />

Krankheit), entscheidet der Vorsitzende, ob die Lehrprobe neu angesetzt werden muss.<br />

Als Stichtag, zu dem die Mindestgrößen gegeben sein müssen, gilt der Beginn des Schuljahres.<br />

Gruppengröße im Sport: Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen Klassenstufen<br />

müssen in einer Prüfungslehrprobe mindestens 12 Schüler aktiv mitwirken. Sie sollten<br />

daher mit Ihrem Schulleiter darauf achten, dass die Gruppengröße des Ihnen zugewiesenen<br />

Lehrauftrags im Fach Sport zu Beginn des Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengröße<br />

liegt, sonst müsste vielleicht aufgr<strong>und</strong> von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe<br />

abgesagt werden.<br />

g Arbeitsgemeinschaften<br />

Insbesondere in Fächern wie Musik <strong>und</strong> Sport kann es vorkommen, dass der Schulleiter<br />

Sie fragt, ob Sie im Rahmen Ihres Deputats nicht eine Arbeitsgemeinschaft (z.B. Chor,<br />

Orchester, Basketball-AG) leiten wollen.<br />

Die Anrechnung einer Arbeitsgemeinschaft ist in der Regel nur möglich, wenn es sich<br />

um einen Unterricht handelt, der aufgr<strong>und</strong> klarer stofflicher Vorgaben mit entsprechender<br />

inhaltlicher Progression <strong>und</strong> Leistungskontrollen dem Regelunterricht vergleichbar ist.<br />

In Sport <strong>und</strong> Musik kann eine Arbeitsgemeinschaft ins Deputat übernommen werden,<br />

wenn auch ohne sie die Mindestzahl von durchschnittlich zehn Wochenst<strong>und</strong>en Deputatsverpflichtung<br />

erreicht wird. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie auch unter<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 18 -


Berücksichtigung der AG-St<strong>und</strong>en niemals mehr als zwölf Wochenst<strong>und</strong>en unterrichten<br />

dürfen. Es empfiehlt sich daher, höchstens eine einstündige AG zu übernehmen <strong>und</strong> eine<br />

zweistündige nur dann, wenn sie auf das erste Halbjahr beschränkt wird, also durchschnittlich<br />

einstündig ist.<br />

Planung des befristet selbstständigen Unterrichts<br />

g Allgemeines<br />

Zu Beginn Ihrer Ausbildung steht bereits der gesamte Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsplan<br />

fest, einschließlich der Lehrprobenphasen (siehe Anhang).<br />

Schon nach wenigen Wochen im neuen Schuljahr muss die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt<br />

mitteilen, in welcher Klasse Sie in welcher Lehrprobenphase geprüft werden<br />

wollen.<br />

Den für die Lehrprobenphasen (in der Regel je drei Wochen) ggf. notwendigen vorübergehend<br />

selbstständigen Unterricht müssen Sie gleich zu Beginn des Schuljahres mit<br />

den Fachlehrern der von Ihnen gewünschten Klassen fest vereinbaren. In der Lehrprobenphase<br />

unterrichten Sie die übernommene Klasse selbstständig, d.h. dass der Fachlehrer<br />

sich dann nicht in der Klasse aufhalten darf.<br />

g Vereinbarung der Lehraufträge<br />

Die Schulleitung <strong>und</strong> Ihr Mentor helfen Ihnen, falls nötig, bei der Vereinbarung Ihrer Lehraufträge.<br />

Fragen Sie dazu den Fach- <strong>und</strong> auch Klassenlehrer, ob bereits feststehende<br />

Termine wie Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte oder Projekttage in die Lehrprobenphase<br />

fallen. Dann dürfen Sie solche Klassen nicht vorschlagen. Haben Sie die Übernahme<br />

einer Klasse vereinbart, bitten Sie auch den Klassenlehrer, dass er bei später erfolgenden<br />

Planungen die Lehrprobenphase von solchen Unternehmungen freihält.<br />

g Kombinationsmöglichkeiten der Lehrproben<br />

Von Ihnen wird pro Fach eine Oberstufenlehrprobe in unterschiedlichen Klassen <strong>und</strong><br />

in Ihrem Nicht-DUE-Fach eine Lehrprobe in der Unter- bzw. Mittelstufe erwartet. Die<br />

Reihenfolge ist nicht vorgegeben, Sie können sie selbst vorschlagen. Vom Landeslehrerprüfungsamt<br />

kommt dann im November die Rückmeldung, die Ihre vorgeschlagene Zuordnung<br />

von Klassen zu Lehrprobenphasen in der Regel bestätigt <strong>und</strong> Ihnen auch die<br />

jeweiligen Prüfungsvorsitzenden nennt.<br />

Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts<br />

In jedem Ihrer Pflichtfächer (jedoch nur in zwei von drei Fächern einer Pflichtkombination)<br />

müssen Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung im 2. Ausbildungsabschnitt noch mindestens<br />

eine Einheit begleiteten Unterricht durchführen (insgesamt mindestens 20 St<strong>und</strong>en). Diese<br />

Unterrichtseinheiten sollen auf verschiedenen Schulstufen gehalten werden. Der<br />

einführende Lehrer oder Ihr Mentor bespricht mit Ihnen die Unterrichtseinheit aufgr<strong>und</strong><br />

Ihrer Planung vor, ist während des Unterrichts anwesend <strong>und</strong> bespricht diesen anschließend<br />

mit Ihnen.<br />

Es ist zulässig, einen begleiteten Lehrauftrag in der Klasse durchzuführen, die Sie für eine<br />

Lehrprobenphase vorübergehend selbstständig unterrichten. Dies kann auch unmittelbar<br />

vor Beginn der Lehrprobenphase geschehen.<br />

Es ist nicht zulässig, den begleiteten Unterricht gr<strong>und</strong>sätzlich dadurch abzudecken, dass<br />

Fachkollegen oder Mentoren Ihren selbstständigen Unterricht in Ihren kontinuierlichen<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 19 -


Klassen begleiten. Über eventuelle Ausnahmen in ganz besonders gelagerten Einzelfällen<br />

entscheidet die <strong>Seminar</strong>leitung.<br />

Die Planung <strong>und</strong> Verteilung auf Klasse <strong>und</strong> Schuljahr muss in den ersten sechs Wochen<br />

des Schuljahres erfolgen. Das Regierungspräsidium verlangt die Gesamtübersicht über<br />

Ihre durchgehend selbstständigen, befristet selbstständigen <strong>und</strong> begleiteten Lehraufträge<br />

im 2. Ausbildungsabschnitt von den Schulleitern in der Regel bis Mitte Oktober. Eine<br />

zweite Fertigung geht an die <strong>Seminar</strong>leitung.<br />

Es ist sinnvoll, die begleiteten Unterrichtseinheiten in die Zeit bis Weihnachten zu<br />

legen, damit sich die Ausbildung durch Übung <strong>und</strong> Beratung für Ihre Lehrproben auszahlt.<br />

Rahmenbedingungen für die Planung von Ausbildung <strong>und</strong> Lehrproben<br />

Im Folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen für die Planung Ihres Unterrichts im<br />

Überblick dargestellt. Im Anhang finden Sie zusätzlich eine zusammenfassende Kurzinfo<br />

mit konkreten Planungsbeispielen.<br />

1. Der selbstständige Unterricht beträgt in der Regel mindestens 9 Wochenst<strong>und</strong>en. Er<br />

erfolgt überwiegend in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrags. (35 Einzelst<strong>und</strong>en<br />

entsprechen einer Jahreswochenst<strong>und</strong>e).<br />

2. Die gesamte Unterrichtsverpflichtung beträgt 10 - 12 Wochenst<strong>und</strong>en.<br />

3. In jedem Fach soll nach Möglichkeit auf allen Schulstufen Unterricht (begleitet <strong>und</strong>/<br />

oder selbstständig) erteilt werden (im Beifach nur Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe).<br />

4. In jedem Fach ist ein begleiteter Lehrauftrag verbindlich; insgesamt beträgt der Umfang<br />

mindestens 20 St<strong>und</strong>en; die beiden begleiteten Lehraufträge sollen auf verschiedenen<br />

Schulstufen <strong>und</strong> vor der Lehrprobenphase stattfinden. (Zu den Sonderbestimmungen<br />

bei 3-Fächer-Kombinationen vgl. S.22 „Sonderfall Ausbildung in einem dritten<br />

Fach“)<br />

5. Auch unter Einbeziehung temporärer Lehraufträge dürfen nicht mehr als 12 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

pro Woche gehalten werden.<br />

g Parallelunterricht<br />

Parallelunterricht ist möglich, soweit die Breite der Ausbildung nicht gefährdet wird. Diese<br />

Regelung ermöglicht gerade auch in den naturwissenschaftlichen Fächern, die Vorbereitung<br />

aufwändiger Experimente für zwei Klassen zu nutzen.<br />

Die für den 1. Ausbildungsabschnitt gesetzte Grenze von höchstens zehn Std. Parallelunterricht<br />

gilt im zweiten Ausbildungsabschnitt nicht. Sie können z.B. bei einstündigem<br />

Unterricht zwei Parallelklassen übernehmen, z.B. 10a zweistündig im 1. Halbjahr, 10b<br />

zweistündig im 2. Halbjahr.<br />

Parallelunterricht bei Hauptfächern ist nicht zulässig, da sonst die Breite der Ausbildung<br />

nicht mehr gewährleistet ist.<br />

g Checkliste für den 2. Ausbildungsabschnitt<br />

Abschließend erhalten Sie für die Überprüfung Ihrer eigenen Planung in der folgenden<br />

Übersicht die gesamte Checkliste für Ausbildungsunterricht <strong>und</strong> Prüfungslehrproben (in<br />

Kurzform).<br />

Jede Bedingung ist für sich notwendig, aber nicht hinreichend!<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 20 -


Minima <strong>und</strong> Maxima:<br />

1<br />

.<br />

2<br />

.<br />

3<br />

.<br />

Durchlaufend selbstständiger Unterricht beträgt 9, höchstens<br />

12 WSt.<br />

Zahl der Unterrichtsst<strong>und</strong>en beträgt im Jahresdurchschnitt pro<br />

Woche zwischen 10 <strong>und</strong> 12.<br />

Auch in der Lehrprobenphase werden maximal 12 St<strong>und</strong>en<br />

pro Woche unterrichtet<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

4 Im dritten freiwilligen Fach kein durchgehender Lehrauftrag ja nein<br />

Breite der Ausbildung:<br />

1 In jedem Fach (außer freiwilliges 3. Fach) soll nach Möglichkeit<br />

auf jeder Stufe unterrichtet werden (selbstständig <strong>und</strong>/<br />

.<br />

oder begleitet).<br />

2<br />

.<br />

3<br />

.<br />

4<br />

.<br />

5<br />

.<br />

In zwei Fächern (außer freiwilliges 3. Fach) mindestens eine<br />

begleitete Unterrichtseinheit (insgesamt mindestens 20 St<strong>und</strong>en).<br />

Die begleiteten Unterrichtseinheiten sind auf verschiedenen<br />

Schulstufen.<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Parallelunterricht nur in ein- oder zweistündigen Fächern. ja nein<br />

Regelungen zur Anrechnung von Arbeitsgemeinschaften werden<br />

beachtet.<br />

ja<br />

nein<br />

Lehrproben:<br />

1 Kombinationsmöglichkeiten von Fächern <strong>und</strong> Stufen für Lehrproben<br />

werden .<br />

beachtet.<br />

2<br />

.<br />

3<br />

.<br />

4<br />

.<br />

Die Mindestgruppengrößen für Lehrprobenklassen werden<br />

eingehalten.<br />

Die Prüfungslehrproben finden in jedem Fach in der Oberstufe<br />

<strong>und</strong> im Nicht-Due-Fach zusätzlich auf der Unter- oder Mittelstufe<br />

statt.<br />

Schulveranstaltungen <strong>und</strong> Klassenfahrten betreffen Lehrprobenphasen<br />

nicht. Im Notfall muss der Lehrprobenzeitraum verlängert<br />

werden.<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Wenn Sie immer „ja” ankreuzen konnten, stimmt Ihre Planung. Wenn Sie unsicher sind<br />

oder noch Fragen haben, sprechen Sie mit der <strong>Seminar</strong>leitung.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 21 -


Sonderfall: Ausbildung in einem dritten Fach<br />

1. Variante: freiwilliges drittes Fach<br />

In einzelnen Fällen kann es erforderlich sein, dass Sie eine oder sogar mehrere Unterrichtseinheiten<br />

an einer anderen Schule unterrichten müssen, weil in Ihrem Fach nicht<br />

genügend Schüler unterrichtet werden. Sollte sich bei Ihren Planungsgesprächen mit der<br />

Schulleitung herausstellen, dass Sie nicht alle 25 St<strong>und</strong>en im 1. Jahr unterrichten können,<br />

wenden Sie sich bitte bis spätestens Ende April an die <strong>Seminar</strong>leitung. Sie kann Ihnen<br />

ggf. vorübergehend eine ”Gastschule” zusätzlich zuweisen.<br />

Die Breite der Ausbildung erfordert, dass Sie nicht nur auf der Oberstufe (bei großer Fakultas)<br />

bzw. Mittelstufe (bei kleiner Fakultas) unterrichten, sondern möglichst auf allen<br />

übrigen Stufen ebenfalls Lehraufträge übernehmen.<br />

Für Ihren 2. Ausbildungsabschnitt gilt: Wenn Sie den vorgeschriebenen Ausbildungsumfang<br />

von 25 St<strong>und</strong>en im 1. Ausbildungsabschnitt nicht schaffen, müssen Sie jetzt rechtzeitig<br />

vor Beginn der Prüfungszeit einen betreuten Lehrauftrag im Umfang der noch fehlenden<br />

St<strong>und</strong>en übernehmen. Sie können die ausgewählte Klasse zum Kennenlernen<br />

auch einige St<strong>und</strong>en vor Beginn des Lehrprobenzeitraums betreut unterrichten.<br />

g Kein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag<br />

Ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag ist in einem freiwilligen weiteren Fach in der<br />

Regel nicht möglich.<br />

Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm. Die<br />

Belastungsgrenze von 12 St<strong>und</strong>en darf jedoch auch unter Einbeziehung des Unterrichts<br />

im freiwilligen Fach nie überschritten werden!<br />

2. Variante: Pflichtkombination von drei Fächern<br />

Wenn Sie eine Pflichtkombination wie z.B. Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, Geografie<br />

haben, müssen Sie sich in jedem Fach einen durchgehenden Lehrauftrag geben lassen.<br />

Im ersten Ausbildungsabschnitt haben Sie pro Fach etwa 20 St<strong>und</strong>en betreut unterrichtet<br />

<strong>und</strong> dabei alle Stufen (soweit vorhanden) abgedeckt. Insgesamt waren dies mindestens<br />

60 Unterrichtsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in jedem Fach pro Stufe mindestens sieben St<strong>und</strong>en. Im 2.<br />

Ausbildungsabschnitt brauchen Sie zu Ihren selbstständig durchgehenden Lehraufträgen<br />

noch in zwei der drei Fächer einen betreuten Lehrauftrag. Diese sollen auf<br />

verschiedenen Stufen durchgeführt werden.<br />

Sonderfall: Ausbildung in bilingualem Unterricht (Englisch <strong>und</strong> Französisch)<br />

Im Rahmen Ihrer Ausbildung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer<br />

Zusatzausbildung teilnehmen, die auf das bilinguale Unterrichten (= Unterricht in einem<br />

Sachfach in einer Fremdsprache) vorbereitet.<br />

g Teilnahmebedingungen<br />

Sie können teilnehmen, wenn Sie die folgende Fächerkombination mitbringen <strong>und</strong> Ihr<br />

Fach auch in der Fremdsprache auf gutem sprachlichem Niveau unterrichten können:<br />

Englisch + Sachfach (Geografie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, Biologie oder eine<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 22 -


andere Naturwissenschaft), Französisch + Sachfach (Geografie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e)<br />

oder wenn Sie aus anderen Gründen auch ohne Fremdsprachenfakultas<br />

herausragende Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch besitzen <strong>und</strong> ein entsprechendes<br />

Sachfach studiert haben. In diesem Fall ist für die Zulassung ein adäquater offizieller<br />

Nachweis oder ein Kolloquium erforderlich.<br />

Referendare mit drei Fächern <strong>und</strong> NWT oder GWG weisen wir ausdrücklich auf die extrem<br />

hohe Belastung hin, die sie mit der bilingualen Zusatzausbildung auf sich nehmen<br />

würden.<br />

g Ausbildung<br />

Die Ausbildung umfasst 30 <strong>Seminar</strong>st<strong>und</strong>en (<strong>und</strong> ggff. ein freiwilliges Vertiefungsmodul),<br />

verteilt auf sieben Fachsitzungen (davon zweimal Hospitationen an bilingualen Schulen),<br />

eine selbst geplante <strong>und</strong> gehaltene bilinguale Unterrichtseinheit in Form von begleitetem<br />

Ausbildungsunterricht an der eigenen Schule sowie einen beratenden Unterrichtsbesuch<br />

durch den bilingualen Fachleiter (im 1. Ausbildungshalbjahr). Der bilinguale Ausbildungsunterricht<br />

wird dem Unterricht im Sachfach zugeordnet. Er trägt so ohne weiteren St<strong>und</strong>enaufwand<br />

dazu bei, Ihre Unterrichtsverpflichtung von mindestens 60 St<strong>und</strong>en im Sachfach<br />

zu erfüllen.<br />

g Vorteil<br />

Absolventen der offiziellen Zusatzausbildung erhalten eine vom Landeslehrerprüfungsamt<br />

gesiegelte Bescheinigung, die dem Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung beigelegt wird.<br />

Darüber hinaus werden sie in der Einstellungsliste des Kultusministeriums gekennzeichnet,<br />

um bei entsprechendem Bedarf gezielt eingestellt zu werden. Dies kann zu einer bevorzugten<br />

Einstellung führen.<br />

g Teilnahme von Referendaren mit anderen Sachfächern oder Sprachen<br />

Die Teilnahme an der bilingualen Zusatzausbildung ist in Abhängigkeit von den personellen<br />

Möglichkeiten des <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> in Absprache mit den Ausbildern auch in anderen<br />

Sachfächern oder in den Sprachen Italienisch oder Spanisch möglich. Sie erhalten dann<br />

jedoch nur eine Teilnahmebescheinigung des <strong>Seminar</strong>s, die aber dennoch bei schulscharfen<br />

Ausschreibungen von Vorteil sein kann.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie in einer Vorbesprechung, zu der im Rahmen des Vorkurses<br />

eingeladen wird.<br />

5. DIE ZWEITE DIENSTPRÜFUNG<br />

Die Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung (AprOGymn) wurde für die <strong>Kurs</strong>e ab 2010<br />

geändert. Die Änderungen sind in dieser Fassung eingearbeitet.<br />

Ihre Prüfung setzt sich aus vier Teilen zusammen:<br />

• Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit – DUE (§ 19 APrO-<br />

Gymn)<br />

• Prüfungslehrproben (§ 21 APrOGymn: „Beurteilung der Unterrichtspraxis“)<br />

• Mündliche Prüfungen (§§ 18, 20 <strong>und</strong> 22 APrOGymn)<br />

• Schulleiterbeurteilung (§ 13 Abs. 5 APrOGymn)<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 23 -


Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation, Zuweisung der Prüfungsvorsitzenden,<br />

usw. liegt beim Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle Stuttgart.<br />

Bei Erkrankungen, die prüfungsrelevant sind, also im Zusammenhang mit der schriftlichen<br />

Prüfungsarbeit, den Lehrproben <strong>und</strong> der mündlichen Prüfung stehen, wird vom Landeslehrerprüfungsamt<br />

ein ärztliches Attest verlangt, das die medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen<br />

(Diagnose) <strong>und</strong> die Dauer der Erkrankung enthält. In jedem Fall müssen Sie<br />

zusätzlich so früh wie möglich dem <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> der Schule telefonisch Bescheid geben.<br />

Unterrichtsbefreiung<br />

Sie erhalten insgesamt zwei Tage unmittelbar vor Prüfungen unterrichtsfrei. Sie können<br />

diese nach Ihren Wünschen vor Ihren Lehrproben <strong>und</strong>/oder vor Ihren mündlichen Prüfungen<br />

nehmen. Liegt vor dem Prüfungstag ein Sonn- oder Feiertag oder auch ein unterrichtsfreier<br />

Wochentag kann kein zusätzlicher Tag vor dieser Prüfung freigenommen werden.<br />

Schriftliche Prüfungsarbeit (§ 19 APrOGymn)<br />

Schriftliche Prüfungsarbeit („Dokumentation einer Unterrichtseinheit“, DUE)<br />

Sie haben die Wahl, in welchem Ihrer Fächer Sie die Arbeit verfassen wollen (nicht möglich<br />

ist die Wahl des freiwilligen 3. Faches). Die Prüfungsarbeit muss Ihre Fähigkeit zeigen,<br />

„eine Unterrichtseinheit in einem Ihrer Ausbildungsfächer, einem Fächerverb<strong>und</strong> o-<br />

der im bilingualen Unterricht (nur sofern Sie an der bilingualen Zusatzausbildung teilnehmen)<br />

über einen etwa acht Unterrichtsst<strong>und</strong>en umfassenden Zeitraum unter Berücksichtigung<br />

konzeptioneller <strong>und</strong> diagnostisch-analytischer Aspekte zu planen, erfolgreich<br />

durchzuführen <strong>und</strong> die Ergebnisse zu reflektieren. Die Unterrichtseinheit soll nach Möglichkeit<br />

innovative pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Elemente, Themen der Fach- <strong>und</strong><br />

Berufsethik, der Diagnostik <strong>und</strong> Förderung oder fächerverbindende Themen <strong>und</strong> Fragen<br />

berücksichtigen.“ (§ 19 APrOGymn).<br />

Die DUE kann nur im Rahmen einer selbstständig unterrichteten (nicht begleiteten) Unterrichtseinheit<br />

geschrieben werden. Als Naturwissenschaftler können Sie die DUE auch in<br />

NWT schreiben. Der Schwerpunkt des Themas muss jedoch einem naturwissenschaftlichen<br />

„Basisfach“ zugeordnet sein, u.a. auch deshalb, weil das fachdidaktische Kolloquium<br />

im entsprechenden Basisfach von der DUE ausgeht. Ist ein weiteres naturwissenschaftliches<br />

Fach wesentlich mit Gegenstand der Unterrichtseinheit, kann der federführende<br />

Ausbilder den Kollegen des anderen Faches in die Bewertung <strong>und</strong> auch das mündliche<br />

Kolloquium einbeziehen.<br />

Sie können die DUE auch zu einem pädagogischen Thema schreiben, müssen die Arbeit<br />

aber dennoch einem Sachfach zuordnen. In diesem Fall wird die DUE durch den Pädagogen<br />

<strong>und</strong> den Fachdidaktiker betreut.<br />

Für Teilnehmer an der bilingualen Zusatzausbildung gilt:<br />

Falls Sie Ihre Dokumentation im bilingual unterrichteten Sachfach schreiben, wird sie automatisch<br />

diesem zugerechnet.<br />

Mit der Wahl des Faches für die Dokumentation legen Sie gleichzeitig fest, dass die<br />

Fremdprüfung in der Lehrprobe in der Regel im anderen Fach erfolgt.<br />

Bezüglich der Mindestzahl von Schülern gibt es hier keine Vorschrift <strong>und</strong> sie können die<br />

DUE auch in einer Leihklasse durchführen.<br />

• Themenvergabe: Das Thema der schriftlichen Prüfungsarbeit des 1. Staatsexamens<br />

kann nicht gewählt werden. Antrag über Fachleiter zur Genehmigung an die <strong>Seminar</strong>leitung<br />

(Vordruck!) in der Regel gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts, wenn Ihre<br />

Lehraufträge für den selbstständigen Unterricht im kommenden Schuljahr feststehen,<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 24 -


spätestens zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts. Die Abgabe erfolgt allerspätestens<br />

zu dem im Terminplan des Landeslehrerprüfungsamtes genannten Termin.<br />

Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie des Formblatts an, um den exakten<br />

Titel jederzeit nachschauen zu können.<br />

• Klasse: Die Unterrichtseinheit für die DUE kann auch in der Klasse durchgeführt werden,<br />

in der die Prüfungslehrprobe stattfindet.<br />

• Planung: Das Konzept ist dem Fachleiter schriftlich vorzulegen <strong>und</strong> mit ihm abzustimmen.<br />

Dazu gehört auch der vorgesehene Zeitraum für die Durchführung der Unterrichtseinheit.<br />

• Besuch: Während der UE dürfen Sie weder von Ihrem Fachleiter noch von interessierten<br />

Kollegen in der Klasse besucht <strong>und</strong> beraten werden, in der Sie den Unterricht für<br />

die schriftliche Arbeit durchführen. Ihr Mentor kann Sie - bei entsprechendem Anlass -<br />

während der UE einmal besuchen, soweit erforderlich zusammen mit dem Fachlehrer.<br />

Er berichtet dem Fachleiter über den Verlauf, darf Sie jedoch nicht beraten.<br />

• Umfang: Die dokumentierte Unterrichtseinheit umfasst mindestens 8, maximal 12<br />

St<strong>und</strong>en. Einzuhalten sind maximal 30 Textseiten (gezählt ohne Titel, Inhaltsverzeichnis,<br />

Bibliografie <strong>und</strong> Anhang). Nach Rücksprache mit dem Fachleiter ist eine Erweiterung<br />

um bis zu höchstens 10% möglich; Arbeiten mit mehr als 33 Seiten werden bei<br />

der Annahme ausgesondert <strong>und</strong> dem <strong>Seminar</strong>leiter vorgelegt. Nach Prüfung teilt der<br />

<strong>Seminar</strong>leiter dem Landeslehrerprüfungsamt mit, dass die vorliegende Arbeit wegen<br />

formaler Verstöße mit „ungenügend“ bewertet wird.<br />

• Format: Um eine einheitliche Lesbarkeit <strong>und</strong> Vergleichbarkeit der Arbeiten zu erreichen,<br />

sollen folgende Formatierungen verwendet werden: einseitiger Ausdruck, 2,5 cm<br />

Rand r<strong>und</strong>um, serifenlose Schrift (in der Regel ‚Arial’), Schriftgröße 12 pt, einfacher<br />

Zeilenabstand. In MS-Word sind diese Vorgaben direkt einstellbar. Sollte ein anderes<br />

Textverarbeitungsprogramm verwendet werden, sind Sie verpflichtet, ihre Gestaltung<br />

den obigen Vorgaben so weit wie möglich anzupassen, um keine Vor- bzw. Nachteile<br />

den anderen Referendaren gegenüber zu haben.<br />

• Versicherung: Die Dokumentation muss auf der letzten Seite folgende Versicherung<br />

im Wortlaut enthalten:<br />

„Ich versichere, dass ich die Dokumentation selbstständig <strong>und</strong> nur mit den angegebenen<br />

Hilfsmitteln angefertigt habe. Zu den Stellen <strong>und</strong> Materialien, die dem Wortlaut<br />

oder dem Sinn nach anderen Werken, auch elektronischen Medien, entnommen wurden,<br />

habe ich die Quellen angegeben. Materialien aus dem Internet sind durch Ausdruck<br />

belegt.“<br />

Diese Versicherung ist in jedem abgegebenen Exemplar original zu unterschreiben.<br />

Bitte beachten Sie auch die einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechts. Nähere<br />

Informationen finden Sie im Anhang <strong>und</strong> unter folgendem Link:<br />

http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/<br />

• Anhang: Als Anhang dürfen Sie lediglich ein Übersichtsblatt, das Verzeichnis <strong>und</strong><br />

anschließend die Materialien beifügen, z. B. die verwendeten Quellen aus dem Internet<br />

(sind in Kopie beizufügen), Unterrichtsmaterialien, Klassenarbeitsbeispiele, Umfragebögen<br />

zur Evaluation. Fußnoten oder ergänzende Erläuterungen gehören in den<br />

Textteil. Der Umfang des Anhangs unterliegt keiner Begrenzung.<br />

• Zahl <strong>und</strong> Bindung: Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung (Religion <strong>und</strong> bilinguale<br />

DUE: vierfach) geb<strong>und</strong>en (kartonierte Rückenklebebindung) sowie der Textteil zusätzlich<br />

einmal auf einem elektronischen Speichermedium (CD-ROM oder DVD) abzugeben.<br />

Wollen Sie auch den Anhang elektronisch zur Verfügung stellen (freiwillig),<br />

dann bitte auf einem gesonderten Datenträger. Kunststoffeinbände <strong>und</strong> Spiralbindungen<br />

sind nicht zulässig. Derart geb<strong>und</strong>ene Arbeiten werden nicht zur Korrektur angenommen.<br />

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• Beschriftung: Auf jedem Einband ist links unten ein Aufkleber mit folgenden Angaben<br />

anzubringen: Name, Vorname, Fach, Fachleiter, Thema, Klasse, <strong>Kurs</strong>, <strong>Seminar</strong> Stuttgart,<br />

ebenso auf der CD-ROM oder DVD im Hardcover.<br />

• Abgabe: spätestens am Montag der zweiten Schulwoche nach den Weihnachtsferien<br />

im Sekretariat.<br />

• Bibliothek: Nach Abschluss aller Prüfungen <strong>und</strong> einem entsprechenden Votum Ihres<br />

Fachleiters sollen besonders gute Arbeiten in unserer Bibliothek eingestellt werden.<br />

Sie sind ein wichtiger F<strong>und</strong>us für künftige Referendare <strong>und</strong> Anregung für die Lehrkräfte<br />

unseres Einzugsbereichs. Wir gehen gr<strong>und</strong>sätzlich von Ihrem Einverständnis aus. Ihre<br />

Arbeit kann dann in der Bibliothek eingesehen <strong>und</strong> kopiert werden. Der Titel Ihrer Arbeit<br />

wird ohne Ihren Namen auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s veröffentlicht.<br />

Sie können dieser Nutzung jedoch schriftlich widersprechen.<br />

Einen guten Eindruck von der Breite möglicher Themen geben Ihnen die bisher verfassten<br />

Prüfungsarbeiten in der Bibliothek. Nutzen Sie die Gelegenheit sich inhaltlich zu orientieren,<br />

bevor Sie das Thema endgültig mit Ihrem Fachleiter abstimmen.<br />

Beachten Sie dabei: Die Begrenzung des Umfangs auf 30 Textseiten war im zweijährigen<br />

Vorbereitungsdienst noch nicht verbindlich. Auch die Vorgaben für die formale Gestaltung<br />

haben sich mittlerweile in einigen Punkten geändert!<br />

Ihre DUE wird von Ihrem Fachleiter <strong>und</strong> dem Prüfungsvorsitzenden bewertet (Bei einer<br />

bilingualen DUE kommt hier noch der bilinguale Ausbilder hinzu). Die Note erfahren Sie<br />

am Ende Ihrer Ausbildung mit der Übergabe Ihres Dienstzeugnisses.<br />

Im Anhang finden Sie eine Vorlage für das Titelblatt <strong>und</strong> eine Graphik zum Prüfungsteil<br />

"Dokumentation einer Unterrichtseinheit mit Präsentation", die die wichtigsten Vorgaben<br />

<strong>und</strong> den groben zeitlichen Verlauf von Planung <strong>und</strong> Durchführung der Unterrichtseinheit<br />

im Gesamtüberblick darstellt.<br />

Eine Formatvorlage für die DUE finden Sie unter www.verwaltung.seminar-stuttgart.de.<br />

g Fristverlängerung<br />

Über eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der schriftlichen Prüfungsarbeit entscheidet<br />

das Landeslehrerprüfungsamt. Besondere Gründe können anerkannt werden,<br />

wenn Sie die Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben. Das Prüfungsamt ist verpflichtet,<br />

die Gründe auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wird der Antrag mit einer Erkrankung<br />

begründet, ist diese durch ein ärztliches Attest mit Angabe der medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen<br />

(Diagnose) <strong>und</strong> der Dauer der Erkrankung nachzuweisen (vgl. oben).<br />

Wenn Sie bereits absehen können, dass Ihnen die Fertigstellung nicht rechtzeitig gelingt,<br />

setzen Sie sich bitte umgehend mit der <strong>Seminar</strong>leitung in Verbindung, damit ein „ungenügend”<br />

wegen nicht fristgerechter Abgabe vermieden werden kann. In einem solchen Fall<br />

müssten Sie für Ihre Wiederholungsarbeit ein völlig neues Thema bearbeiten.<br />

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, kann die Bearbeitungszeit durch das Prüfungsamt in der<br />

Regel um ein bis maximal zwei Wochen verlängert werden.<br />

Hinweis: Wenn Sie Ihre Arbeit spätestens im November durchführen, lassen sich Terminprobleme<br />

in der Regel vermeiden.<br />

g Verfahren bei Nichtbestehen<br />

Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note „ungenügend“<br />

bewertet.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 26 -


Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, kann<br />

dieser Prüfungsteil auf Antrag auch innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens wiederholt<br />

werden. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 des § 19 der APrOGymn entsprechend.<br />

Die Prüfungslehrproben<br />

g Anforderungen<br />

Die landesweit abgestimmten Anforderungen für die im Unterricht erwarteten Kompetenzen<br />

finden Sie zusammen mit einer Definition der Notenstufen auf unserer Homepage.<br />

g Termine <strong>und</strong> Mitteilungen<br />

In den ersten Wochen der zweiten Ausbildungsphase legen Sie Ihrem Schulleiter zur Genehmigung<br />

<strong>und</strong> Weiterleitung an das Landeslehrerprüfungsamt die von Ihnen gewünschte<br />

Verteilung der drei (ggf. vier) Lehrproben auf dem dafür vorgesehenen Formular vor.<br />

Der Abgabetermin liegt früh, in der Regel Anfang Oktober.<br />

Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, welche Klasse<br />

<strong>und</strong> welches Fach welcher Phase zugewiesen wurde. Diese Mitteilung enthält auch<br />

die Information über Ihren jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion auch den<br />

kirchlichen Vertreter).<br />

Fremdprüfung: Nach § 15 Abs. 3 der APrOGymn wird in der Regel eine der Lehrproben<br />

des Nicht-DUE-Fachs nicht von Ihrem Fachleiter als Prüfer abgenommen (= Fremdprüfung).<br />

Das LLPA teilt Ihnen aufgr<strong>und</strong> des Vorschlags des <strong>Seminar</strong>s mit, welche Lehrprobe<br />

von einem Fremdprüfer abgenommen wird. Näheres finden Sie nachfolgend unter<br />

„Verteilung der Lehrproben“.<br />

Wenn Sie ein freiwilliges drittes Fach haben, erhalten Sie vom Landeslehrerprüfungsamt<br />

eine gesonderte Mitteilung über Ihre Lehrprobenphase in diesem freiwilligen Fach.<br />

g Verteilung der Lehrproben bei Pflichtkombinationen<br />

Fall A: zwei Hauptfächer<br />

In jedem Ihrer beiden Fächer müssen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ablegen. In<br />

dem Fach, in dem Sie nicht Ihre DUE schreiben, legen Sie eine weitere Lehrprobe auf der<br />

Unter- oder Mittelstufe ab.<br />

Fall B: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach<br />

Im Hauptfach ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Unabhängig von der Wahl<br />

des Faches für die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit finden die beiden<br />

weiteren Lehrproben in der Unter- oder Mittelstufe statt, davon eine im Hauptfach.<br />

Fall C: drei Hauptfächer<br />

Bei drei Hauptfächern ist in jedem Fach eine Lehrprobe auf der Oberstufe erforderlich.<br />

Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe in einem der Fächer ab, in<br />

dem Sie Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht schreiben.<br />

Fall D: zwei Hauptfächer <strong>und</strong> ein Beifach<br />

In diesem Fall ist in den Hauptfächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, im Beifach eine<br />

Lehrprobe auf der Mittel- oder Unterstufe verbindlich.<br />

Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfach ab, in<br />

dem Sie ggf. Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht schreiben.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 27 -


Übersicht:<br />

Fall Fächer DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer<br />

A 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />

2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

B1 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2. BF MSt. oder – Ausbilder<br />

USt.<br />

B2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2. BF x MSt. oder – Ausbilder<br />

USt.<br />

C 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />

2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

3. HF OSt. – Ausbilder<br />

D1 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />

2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

3. BF MSt. oder – Ausbilder<br />

USt.<br />

D2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2. HF OSt. – Ausbilder<br />

3. BF x MSt. oder – Ausbilder<br />

USt.<br />

Bilinguale Lehrprobe<br />

Im 2. Ausbildungsabschnitt führen Sie eigenverantwortlich eine bilinguale Unterrichtseinheit<br />

von mindestens acht St<strong>und</strong>en durch. Aus dieser Unterrichtseinheit definieren Sie<br />

selbst einen Zeitraum von drei Wochen als Lehrprobenphase, in der Sie Ihr bilingualer<br />

Ausbildungsfachleiter zusammen mit Ihrem für das Sachfach (ggf. für die Fremdsprache)<br />

zuständigen Fachleiter besucht <strong>und</strong> beurteilt.<br />

g Verteilung der Lehrproben bei zwei Pflichtfächern <strong>und</strong> zusätzlichem freiwilligen<br />

Fach<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Im freiwilligen Fach darf keine DUE geschrieben werden. Für die Lehrprobe<br />

können Sie jede Klasse wählen, die der Stufe entspricht, für die Sie die Fakultas<br />

erwerben wollen.<br />

Die Prüfung im freiwilligen Fach findet immer im vorgezogenen Zeitraum (i.d.R. Dezember)<br />

statt.<br />

Fall E: zwei Hauptfächer + freiwilliges Hauptfach<br />

In den ersten beiden Hauptfächern (=Pflichtfächern) ist jeweils eine Lehrprobe auf der<br />

Oberstufe verbindlich. Im dritten (freiwilligen) Hauptfach soll die Lehrprobe in der Oberstufe<br />

abgelegt werden. Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe im<br />

zweiten Hauptfach (=Pflichtfach) ab, in dem Sie Ihre DUE nicht schreiben.<br />

Fall F1: zwei Hauptfächer + freiwilliges Beifach<br />

In beiden Hauptfächern (= Pflichtfächern) legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ab.<br />

Im Beifach soll die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung<br />

angestrebt wird. Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe<br />

in dem Hauptfach ab, in dem Sie Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht<br />

schreiben.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 28 -


Fälle F2 <strong>und</strong> F3: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach + freiwilliges Hauptfach<br />

Im ersten Hauptfach (=Pflichtfach) legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe <strong>und</strong> eine<br />

Lehrprobe auf der Unter- oder Mittelstufe ab. Im Beifach (=Pflichtfach) soll die Lehrprobe<br />

auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die die Lehrbefähigung angestrebt wird. Im<br />

freiwilligen Hauptfach soll die Lehrprobe auf der Oberstufe abgelegt werden.<br />

Fälle G1 <strong>und</strong> G2: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach + freiwilliges Beifach<br />

Im Hauptfach legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ab. In den Beifächern soll die<br />

Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt<br />

wird.<br />

Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe im Hauptfach ab. An der<br />

Lehrprobe im ersten Beifach (=Pflichtfach) nimmt der eigene Ausbilder nicht teil (analog<br />

zu Fall B1), wenn die DUE im Hauptfach angefertigt wird.<br />

Übersicht:<br />

Fall Fächer DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer<br />

E 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />

2. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

3. HF<br />

2)<br />

OSt. 3) – Ausbilder<br />

F1 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />

2. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

3. BF<br />

2)<br />

MSt. 4) – Ausbilder<br />

F2 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2. BF MSt. 4) – Ausbilder<br />

3. HF<br />

2)<br />

OSt. 3) – Ausbilder<br />

F3 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2. BF x MSt. 4) – Ausbilder<br />

3. HF<br />

2)<br />

OSt. 3) – Ausbilder<br />

G1 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2. BF MSt. 4) – Ausbilder<br />

3. BF<br />

2)<br />

MSt. 4) – Ausbilder<br />

G2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2. BF x MSt. 4) – Ausbilder<br />

3. BF<br />

2)<br />

MSt. 4) – Ausbilder<br />

1)<br />

Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, treffen Sie.<br />

2) Im zusätzlichen Ausbildungsfach ist eine DUE nicht zulässig.<br />

3) Gemäß §29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der Oberstufe abgelegt werden.<br />

4) Analog zu § 29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der höchsten Stufe abgelegt<br />

werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 29 -


• Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Ein Fremdprüfer kommt in dem Fach zum Einsatz, in dem<br />

zwei Lehrproben abgelegt werden.<br />

• In der Klasse, in der Sie die DUE schreiben, dürfen Sie auch die Lehrprobe ablegen,<br />

wenn die sonstigen Vorgaben erfüllt sind (z.B. Oberstufe).<br />

• In derselben Klasse dürfen nicht zwei Lehrproben abgelegt werden (Ausnahme bilinguale<br />

Zusatzausbildung).<br />

• Deshalb dürfen Sie bei Mischklassen nur weniger als die Hälfte der Schüler aus<br />

anderen Lehrprobenklassen kennen.<br />

• Bei einem Fach als Beifach ist zu beachten, dass Sie nur dann im diesem Beifach<br />

die Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn Sie in den anderen Fächern/<br />

im anderen Fach Ihre Oberstufenlehrprobe(n) in den Klassen 11 oder 12<br />

ablegen. Da die 10. Klasse im Beifach als Mittelstufe deklariert wurde, kann sie in<br />

den anderen Fächern nicht mehr als Oberstufe verwendet werden.<br />

g Mindestgruppengröße<br />

Wenn Sie inzwischen feststellen müssen, dass die Mindestgruppengröße unterschritten<br />

wird (z.B. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), prüfen Sie bitte<br />

zunächst selbst, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung<br />

erforderlich macht. Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum<br />

durch „Leihschüler” aus Parallelklassen ist nicht zulässig!<br />

g Mindestst<strong>und</strong>enzahl im Lehrprobenzeitraum<br />

Wenn im Lehrprobenzeitraum St<strong>und</strong>en aus schulorganisatorischen Gründen wegfallen,<br />

muss der Prüfungszeitraum entsprechend verlängert werden. Einzelne ausgefallene<br />

St<strong>und</strong>en können auch durch St<strong>und</strong>enplanänderungen in den regulären Zeitraum integriert<br />

werden.<br />

g Einstündige Fächer<br />

Die nach St<strong>und</strong>entafel einstündigen Fächer (z.B. Geografie, Geschichte, Chemie, Musik)<br />

müssen während der Lehrprobenphase zweistündig unterrichtet werden.<br />

g Dreistündige Hauptfächer im Doppelst<strong>und</strong>enmodell<br />

Entsprechendes gilt für Hauptfächer, wenn Sie z.B. im 1. Schulhalbjahr 4-stdg. unterrichtet<br />

werden, im 2. Hj. jedoch nur 2-stdg. (Doppelst<strong>und</strong>enmodell mit ∅ 3 Wochenst<strong>und</strong>en).<br />

In diesem Fall müssen während der Lehrprobenphase pro Woche mindestens 3 besuchbare<br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>en je 45 Minuten ausgewiesen werden, also insgesamt mindestens<br />

insgesamt 9 St<strong>und</strong>en.<br />

g Themenplan<br />

Der Themenplan für die Lehrprobenphasen enthält außer Ihrem Namen <strong>und</strong> dem der<br />

Schule die Nennung der Klasse <strong>und</strong> den Titel der Unterrichtseinheit, dann das Verzeichnis<br />

der Unterrichtsst<strong>und</strong>en mit Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Raums <strong>und</strong> selbstverständlich<br />

das jeweils vorgesehene Thema der Unterrichtsst<strong>und</strong>e (Muster s. Anhang).<br />

Seien Sie bei den Angaben nicht zu genau, aber auch nicht zu allgemein. Ihre Fachleiter<br />

beraten Sie gern. Decken Sie mit Ihrem Plan bitte den gesamten Lehrprobenzeitraum ab.<br />

Klassenarbeiten dürfen in diesem Zeitraum nicht geschrieben oder besprochen werden.<br />

Wiederholungsst<strong>und</strong>en sind ebenfalls nicht zulässig.<br />

Den Termin für die Abgabe des Themenplans erhalten Sie zusammen mit dem Prüfungsplan<br />

vom Landeslehrerprüfungsamt.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 30 -


Zur Orientierung:<br />

Bitte schicken Sie Ihrem Fachleiter bzw. dem Fremdprüfer <strong>und</strong> dem Vorsitzenden den<br />

Plan in zwei getrennten Schreiben (über die Schule, normaler Brief, kein Einschreiben) an<br />

die im Schreiben des Landeslehrerprüfungsamtes angegebenen Adressen zu. Sie sollten<br />

den Plan vorab auch per E-Mail zusenden, müssen aber dennoch eine unterschriebene<br />

Fassung per Post schicken. Auf der Gr<strong>und</strong>lage Ihres Plans verständigen sich Ihr Fachprüfer<br />

<strong>und</strong> der Vorsitzende auf einen Termin für die Lehrprobe <strong>und</strong> (ggf.) auf eine Eingrenzung,<br />

Erweiterung oder Neufestsetzung des von Ihnen geplanten St<strong>und</strong>enthemas. In<br />

einem solchen Fall erfahren Sie die Modifikation zum Zeitpunkt der Ankündigung der<br />

Lehrprobe.<br />

Änderungen bezüglich eines Prüfungszeitraumes (z.B. wegen „BOGY“, Orchestertagen<br />

o.ä.) können von den Schulen alleinverantwortlich geregelt werden. In diesem Fall<br />

sind im Themenplan für die Prüfungskommission die Hintergründe der notwendigen Terminänderung<br />

offen zu legen.<br />

Sonderfall bilinguale Lehrprobe:<br />

Zwei Wochen vor Beginn der Lehrprobenphase übersenden Sie Ihren Themenplan direkt<br />

an Ihren bilingualen Ausbilder <strong>und</strong> Ihren Prüfungsvorsitzenden (in der Regel Ihr Sachfachleiter).<br />

Falls Sie Ihre schriftliche Prüfungsarbeit nicht im Rahmen des bilingualen Unterrichts<br />

verfassen, legen Sie zum Zeitpunkt der Abgabe des Themenplans zusätzlich<br />

die erforderliche, darüber hinaus gehende Übersicht zur eigenverantwortlich durchgeführten<br />

Unterrichtseinheit samt Unterrichtsmaterialien in zweifacher Ausfertigung vor.<br />

g Ankündigung der Lehrprobe<br />

Bei einer Lehrprobe geht die entsprechende Mitteilung für Sie in einem verschlossenen<br />

Umschlag rechtzeitig an Ihren Schulleiter. Auf dem Umschlag ist das genaue Datum vermerkt,<br />

an dem Ihr Schulleiter Ihnen diesen Umschlag auszuhändigen hat. Gemäß § 21<br />

Abs. 2 der APrOGymn geschieht dies „am dritten Werktag vor dem Tag, an dem die jeweilige<br />

Prüfung stattfindet”. Samstage werden als Werktage gezählt. Also:<br />

Mitteilung an Sie am:<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Lehrprobe am darauffolgenden:<br />

Montag<br />

Dienstag oder Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Wenn der Tag der Mitteilung an Sie ein beweglicher Ferientag ist, kann das Thema am<br />

vorausgehenden Werktag bekannt gegeben werden. Eine noch frühere Information würde<br />

den Gr<strong>und</strong>satz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzen.<br />

Deshalb erhalten Sie vor Ferienabschnitten (z.B. Faschingsferien) keine Mitteilung für<br />

mögliche Lehrproben von Montag bis Mittwoch nach Ende der Ferien. In den ersten drei<br />

Tagen nach Ferienabschnitten kann also in der Regel keine Lehrprobe angesetzt werden.<br />

Auch für die nicht besuchbaren St<strong>und</strong>en müssen im Themenplan Unterrichtsthemen ausgewiesen<br />

werden.<br />

Sie sind verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine Mitteilung<br />

für Sie vorliegt. Sollte das Ihnen mitgeteilte St<strong>und</strong>enthema aus Gründen, die Sie<br />

nicht zu vertreten haben, nicht behandelt werden können (z.B. Ausfall vorausgehender<br />

St<strong>und</strong>en wegen Neuschnee), rufen Sie Ihren Fachleiter an. Er wird sich um eine für Sie<br />

möglichst günstige Lösung bemühen.<br />

Diese Regelungen gelten auch für die bilinguale Lehrprobe.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 31 -


g Doppelst<strong>und</strong>e<br />

In der Regel wird Ihnen der Besuch einer Unterrichtsst<strong>und</strong>e (45 Min.) angekündigt. Geht<br />

der Unterricht über zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en, erstreckt sich die Prüfungslehrprobe auf beide<br />

St<strong>und</strong>en, sofern sie eine Einheit bilden.<br />

Sie können nach Rücksprache mit Ihrem Fachleiter selbst entscheiden, ob Sie jeweils<br />

nur ein Thema für die Doppelst<strong>und</strong>e oder ob Sie zwei Themen für zwei Einzelst<strong>und</strong>en<br />

ausweisen wollen.<br />

Handelt es sich um zwei thematisch verschiedene St<strong>und</strong>en, gibt es folgende Möglichkeiten:<br />

• Ihr Prüfer kündigt den Besuch in der ersten St<strong>und</strong>e an. Dann entfällt an diesem Tag Ihr<br />

sonstiger Unterricht.<br />

• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt als Thema das der<br />

ersten St<strong>und</strong>e. Da Ihr sonstiger Unterricht an diesem Tag entfällt, unterrichten Sie das<br />

Thema der zweiten St<strong>und</strong>e an einem der nächsten Tage.<br />

• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt auch das Thema der<br />

zweiten St<strong>und</strong>e. Sie erfahren dies ja drei Tage vorher <strong>und</strong> können noch die erste St<strong>und</strong>e<br />

der Doppelst<strong>und</strong>e ein oder zwei Tage vorziehen, wenn sie für das Thema der Prüfungslehrprobe<br />

als Vorbereitung erforderlich ist. Die Schulleitung hilft Ihnen bei dem<br />

dann notwendigen St<strong>und</strong>entausch mit einem Kollegen bestimmt gern. Wenn die Behandlung<br />

des Themas der ersten St<strong>und</strong>e einer Doppelst<strong>und</strong>e keine Voraussetzung für<br />

die Prüfungslehrprobe ist, unterrichten Sie diese auch nicht. Die Schulleitung sorgt am<br />

Tag Ihrer Prüfungslehrprobe für eine Vertretung in dieser ersten St<strong>und</strong>e.<br />

g Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe<br />

Sie übergeben dem Sekretariat Ihrer Schule 30 Minuten vor Beginn der St<strong>und</strong>e einen<br />

„Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe” in dreifacher (Religion: vierfacher) Ausfertigung<br />

mit einem Deckblatt nach folgendem Muster, das Sie bitte ausfüllen <strong>und</strong> auf jedem<br />

Exemplar unterschreiben. Das Deckblatt finden Sie auch unter www.verwaltung.seminarstuttgart.de.<br />

Im Fach Sport soll der Lehrprobenentwurf an der jeweiligen Übungsstätte<br />

vorliegen. Fehlen Entwurf oder Versicherung, ist die Lehrprobe mit „ungenügend” zu bewerten.<br />

Der Entwurf wird nicht gesondert benotet, wird jedoch zusammen mit Ihrer Stellungnahme<br />

nach der St<strong>und</strong>e bei der Notenfindung berücksichtigt (§ 23 APrOGymn).<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 32 -


Landeslehrerprüfungsamt<br />

Außenstelle beim Regierungspräsidium<br />

Stuttgart<br />

Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an<br />

Gymnasien<br />

U N T E R R I C H T S E N T W U R F<br />

Z U R<br />

P R Ü F U N G S L E H R P R O B E<br />

Name:<br />

Schule:<br />

Datum:<br />

Zeit:<br />

Klasse:<br />

Fach:<br />

Thema:<br />

Ich versichere, dass ich den Lehrprobenentwurf selbstständig <strong>und</strong> nur mit den<br />

angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe <strong>und</strong> dass ich alle Stellen, die dem<br />

Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken entnommen wurden, durch<br />

Angabe der Quellen als Entlehnung kenntlich gemacht habe.<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

Länge Ihres Entwurfs:<br />

Ihr Entwurf soll ohne Deckblatt, tabellarische Übersicht <strong>und</strong> Materialien nicht mehr als<br />

ca. drei Seiten umfassen, denn er muss von der Kommission rechtzeitig gelesen werden<br />

können. Nur bei einer Doppelst<strong>und</strong>e sind bis zu fünf Seiten zulässig.<br />

g Verspätung <strong>und</strong> Ausfall durch Krankheit<br />

Es kann vorkommen, dass ein Mitglied der Prüfungskommission verspätet eintrifft.<br />

Ruft er rechtzeitig vor St<strong>und</strong>enbeginn bei der Schulleitung an, kann u.U. ein St<strong>und</strong>entausch<br />

vorgenommen <strong>und</strong> Ihr Lehrprobenunterricht von z.B. der dritten in die vierte St<strong>und</strong>e<br />

verlegt <strong>und</strong> so die Lehrprobe an diesem Tag ”gerettet” werden. Falls die Lehrprobe<br />

nicht mehr am selben Tag stattfinden kann, muss sie mit einem anderen Thema neu angesetzt<br />

werden.<br />

Sollten Sie selbst erkranken, rufen Sie bitte sofort Ihren Fachleiter <strong>und</strong> Ihre Schulleitung<br />

an. Eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer der Erkrankung <strong>und</strong> der medizinischen<br />

Bef<strong>und</strong>tatsachen (der bekannte „gelbe Schein” mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

genügt also nicht!) schicken Sie bitte sofort an das Landeslehrerprüfungsamt.<br />

g Nach der Lehrprobe<br />

Unmittelbar nach Abschluss Ihrer Lehrprobe zieht sich die Kommission mit Ihnen in ein<br />

ruhiges Besprechungszimmer zurück. Sie erhalten die Gelegenheit, zum Ablauf der Unterrichtsst<strong>und</strong>e<br />

Stellung zu nehmen. Eine St<strong>und</strong>enbesprechung, wie Sie es sonst gewöhnt<br />

sind, ist nicht vorgesehen. Nach Ihrer Stellungnahme, vielleicht verb<strong>und</strong>en mit<br />

Nachfragen der Kommission, berät sich die Kommission. Anschließend werden Sie hereingebeten<br />

<strong>und</strong> der Vorsitzende teilt Ihnen auf Wunsch die Note mit einer kurzen Begründung<br />

mit. Nach Ihrer Lehrprobe haben Sie für den Rest des Tages frei. Ihr sonstiger<br />

Unterricht an diesem Tag muss vertreten werden.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 33 -


In den folgenden Tagen führen Sie die Unterrichtseinheit entsprechend Ihres Themenplans<br />

zu Ende, selbst wenn die Lehrprobe bereits in der ersten Woche stattfand.<br />

,<br />

Die mündlichen Prüfungen<br />

Schulrecht<br />

g Rahmenbedingungen<br />

Ihre ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen machen Sie in Schulrecht schon sehr<br />

früh. Sie findet in der Regel im Juli statt.<br />

Sie dauert im Gegensatz zu den anderen mündlichen Prüfungen lediglich etwa 20 Minuten<br />

(Einzelprüfung). Die Prüfungskommission besteht aus Ihrem Dozenten für Schulrecht<br />

<strong>und</strong> einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. Sie erhalten unmittelbar<br />

nach Abschluss die erreichte Note mitgeteilt. Sie geht in die Berechnung der Leistungszahl,<br />

die für Ihre Einstellung maßgebend ist, mit dem Faktor 1/30 ein. Das Bestehen der<br />

Schulrechtsprüfung mit mindestens "ausreichend" ist eine der Voraussetzungen für das<br />

Bestehen der Lehramtsprüfung.<br />

g Wiederholung<br />

Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, soll sie nach § 18 Abs. 4 der APrOGymn<br />

innerhalb des laufenden Referendariats wiederholen.<br />

g Unterrichtsbefreiung<br />

Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung haben Sie am Prüfungstag das Recht auf<br />

Befreiung von Ihren Unterrichtsverpflichtungen.<br />

Pädagogik/Päd. Psychologie <strong>und</strong> Fachdidaktik<br />

g Termine <strong>und</strong> Prüfungsdauer<br />

Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie (§ 20 APrOGymn) <strong>und</strong> die Kolloquien<br />

in Fachdidaktik (§ 22 APrOGymn) finden in der Regel im 2. Ausbildungsjahr Anfang<br />

Mai am <strong>Seminar</strong> statt. Alle mündlichen Prüfungen werden von Ihren Fachleitern durchgeführt,<br />

eine Fremdprüfung ist hier nicht vorgesehen. Die Prüfungen/Kolloquien sind Einzelprüfungen<br />

<strong>und</strong> dauern jeweils 30 Minuten (bilinguales Kolloquium: 20 Minuten).<br />

Bitte informieren Sie Ihre Schule über die konkreten Prüfungstermine.<br />

g Schwerpunktthema <strong>und</strong> mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie<br />

Etwa acht Wochen vor der Prüfung können Sie das Schwerpunktthema für Ihre mündliche<br />

Prüfung angeben. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Ausbilder, denn sie<br />

dürfen nicht zu eng gefasst werden. Der Gegenstand <strong>und</strong> nähere Umkreis der schriftlichen<br />

Dokumentation ist als Schwerpunktthema nicht erlaubt.<br />

Die Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit.<br />

Die Kommission geht dabei „von einer vertieften, über den <strong>Seminar</strong>stoff hinausgehenden<br />

Beschäftigung mit dem Thema aus” (§ 20 Abs. 1 APrOGymn). In der übrigen Zeit<br />

wird die Breite Ihres Wissens aus Ihren pädagogischen Lehrveranstaltungen mit konkretem<br />

Bezug zu Ihren Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft, d.h. Sie müssen<br />

Ihre Fähigkeit zu theoretisch f<strong>und</strong>ierter Praxisreflexion unter Beweis stellen.<br />

g Fachdidaktische Kolloquien<br />

Die fachdidaktischen Kolloquien erstrecken sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung.<br />

Sie nehmen ihren Ausgang von den Themen der von Ihnen gemeldeten Unterrichtseinheiten.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 34 -


Im Dokumentationsfach entscheiden Sie, ob das fachdidaktische Kolloquium inhaltlich<br />

seinen Ausgang von der Unterrichtseinheit der Dokumentation oder einer anderen von<br />

Ihnen durchgeführten Unterrichtseinheit nimmt.<br />

Im Nicht-Dokumentationsfach <strong>und</strong> gegebenenfalls einem weiteren Ausbildungsfach<br />

nimmt das fachdidaktische Kolloquium seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten<br />

Unterrichtseinheit, die möglichst einer anderen Schulstufe zugeordnet sein soll als die<br />

Lehrprobe im Nicht-Dokumentationsfach.<br />

Die Beschäftigung mit dem Thema dieser Unterrichtseinheit umfasst etwa ein Drittel<br />

der Prüfungszeit. Dabei wird von Ihnen auch hier eine vertiefte Beschäftigung mit dem<br />

Thema erwartet, die über die in den Lehrveranstaltungen behandelten Inhalte hinausgeht.<br />

In der übrigen Zeit wird die Breite Ihres Wissens aus Ihren fachdidaktischen Lehrveranstaltungen<br />

mit konkretem Bezug zu Ihren Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen<br />

geprüft.<br />

Spätestens zu dem im Terminplan des Prüfungsamtes angegebenen Termin müssen Sie<br />

das Formular für die Prüfungsthemen in Pädagogik <strong>und</strong> den Fachdidaktiken im Sekretariat<br />

abgeben. Das Formular finden Sie auf der <strong>Seminar</strong>homepage unter Download/Formulare<br />

für Referendare/Meldung der mündlichen Prüfungen.<br />

In das Formular tragen Sie neben dem Schwerpunktthema für die Pädagogikprüfung<br />

auch die Themen der Unterrichtseinheiten ein, von denen die fachdidaktischen Kolloquien<br />

ihren Ausgang nehmen, wie auch die Klassenstufen, auf denen Sie die Einheiten durchgeführt<br />

haben. Danach lassen Sie das Formular von Ihren Pädagogik- <strong>und</strong> Fachdidaktikausbildern<br />

unterschreiben <strong>und</strong> sollten auch Ihre eigene Unterschrift nicht vergessen.<br />

Bitte machen Sie sich für Ihre eigenen Unterlagen eine Kopie.<br />

g Kolloquium nach der bilingualen Lehrprobe<br />

Im Anschluss an die bilinguale Lehrprobe findet nach einer kürzeren Erholungspause das<br />

20-minütige Kolloquium statt, welches einen weiteren Prüfungsteil darstellt. Es kann ganz<br />

oder teilweise in der Zielsprache durchgeführt werden. Mit Ihrem Fachleiter stimmen Sie<br />

ein Schwerpunktthema ab, von dem die mündliche Prüfung ihren Ausgang nimmt. Die<br />

Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit. Anschließend<br />

wird das Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt, eine Note wird nicht erteilt.<br />

g Dispositionspapiere<br />

Dispositionspapiere oder ähnliche Mitteilungen zum Prüfungsstoff an die Prüfer sind in<br />

allen mündlichen Prüfungen untersagt.<br />

Für die Schwerpunktthemen in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie bzw. in den Fachdidaktiken<br />

kann jeweils nur eine Literaturliste abgegeben werden. Sie muss dem Prüfungsvorsitzenden<br />

unmittelbar vor Beginn der Prüfung vorgelegt werden. Ihre Fachleiter<br />

brauchen sie zur eigenen Vorbereitung etwa zwei Wochen vorher.<br />

Die Schulbeurteilung<br />

Dem Schulleitergutachten kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter Ihre<br />

Entwicklung als Lehrer/in über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb<br />

auch mit nahezu 25 % in die Gesamtnote ein.<br />

Zu beurteilen sind Ihre Leistungen im selbstständigen Unterricht, Ihre schulk<strong>und</strong>lichen<br />

Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen <strong>und</strong> didaktischen sowie methodischen<br />

Fähigkeiten, die Fähigkeiten im Umgang mit fächerübergreifenden <strong>und</strong> überfachlichen<br />

Themenstellungen <strong>und</strong> das gesamte dienstliche Verhalten im zweiten Ausbildungsabschnitt<br />

(vgl. § 13 der AprOGymn).<br />

Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt sechs Teilbereichen:<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 35 -


1. Fachliche Kompetenz, z.B.:<br />

• Kenntnis der für den Unterricht relevanten Inhalte des Fachs; bei Fremdsprachen auch<br />

Sprachbeherrschung, bei naturwissenschaftlichen Fächern auch Experimentierfähigkeit,<br />

bei künstlerischen Fächern auch künstlerische Befähigung<br />

• Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden <strong>und</strong> Problemen des Fachs<br />

• Einblick in die wissenschaftstheoretischen Gr<strong>und</strong>lagen des Fachs<br />

• Kenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge<br />

2. Didaktische Befähigung, z.B.:<br />

• Fähigkeit zur Reflexion von Unterrichtszielen <strong>und</strong> zur Auswahl der Unterrichtsinhalte<br />

• Problemorientierung, Transfervermögen<br />

• Langfristige Unterrichtsplanung; Vorbereitung einzelner Unterrichtseinheiten <strong>und</strong> Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

• Fähigkeit zu fächerverbindendem Unterricht<br />

3. Methodisches Können, z.B.:<br />

• Unterrichtsformen <strong>und</strong> ihr Wechsel<br />

• Strukturierung des Unterrichts (Stoffanordnung, Verknüpfung der Lernschritte), Angemessenheit<br />

der Methoden <strong>und</strong> ihres Wechsels<br />

• Veranschaulichung, Elementarisierung, Altersgemäßheit, Aktualität<br />

• Einsatz von Materialien <strong>und</strong> Medien, Tafelanschrieb<br />

• Frage- <strong>und</strong> Impulstechnik<br />

• Zielorientierung, Zeitökonomie<br />

• Übung <strong>und</strong> Ergebnissicherung, Hausaufgaben, Lernfortschritt der Klasse<br />

4. Verhalten im Unterricht, z.B.:<br />

• Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache)<br />

• Situationsgerechtes Handeln <strong>und</strong> Reagieren (auch im Umgang mit Störungen), Fähigkeit,<br />

auf die Schüler einzugehen<br />

• Fähigkeit zu motivieren, zu selbstständiger Arbeit anzuleiten <strong>und</strong> möglichst viele Schüler<br />

am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen<br />

• Fähigkeit zur Gesprächsführung, Angemessenheit der Lehrersprache<br />

5. Erzieherisches Wirken, z.B.:<br />

• Unterrichtsatmosphäre <strong>und</strong> Lehrer-Schüler-Verhältnis<br />

• Beispielgebendes Arbeits- <strong>und</strong> Sozialverhalten<br />

• Interesse am Schüler, pädagogischer Takt<br />

• natürliche Autorität<br />

• Streben nach Gerechtigkeit<br />

6. Verhalten im Dienst, z.B.:<br />

• Zuverlässigkeit<br />

• Fähigkeit zur Selbstkritik <strong>und</strong> Lernbereitschaft<br />

• Eigeninitiative im Unterricht <strong>und</strong> bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen<br />

• Zusammenarbeit mit Schulleitung, Kollegen <strong>und</strong> Eltern<br />

Die in diesen Teilbereichen ausgewiesenen Leistungsbewertungen bilden die Gr<strong>und</strong>lage<br />

für das abschließende Gesamturteil des Schulleiters, ohne dass die sechs Teilbereiche<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 36 -


arithmetisch gleichwertig berücksichtigt werden müssen. Ihr Mentor an der Schule wird<br />

die Stellungnahmen der einführenden Lehrkräfte einholen <strong>und</strong> den Schulleiter bei der<br />

Beurteilung unterstützen. Der Mentor kann Sie auch selbst jederzeit im Unterricht jedes<br />

Ihrer Fächer besuchen.<br />

Der Schulleiter ist nicht an vorausgehende Stellungnahmen geb<strong>und</strong>en, muss jedoch ein<br />

abweichendes Urteil begründen können. Sein Urteil muss auf mindestens einem eigenen<br />

Unterrichtsbesuch pro Fach beruhen, davon einer auf der Oberstufe. In der Regel<br />

wird Ihnen vom Schulleiter der Besuchstermin oder die Woche, in der sein Besuch stattfindet,<br />

mitgeteilt. Verpflichtet ist er lediglich zur Ankündigung eines dreiwöchigen Besuchszeitraumes.<br />

Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll übrigens nicht erteilt werden,<br />

wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder<br />

wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt<br />

wird.<br />

Die schriftliche Beurteilung Ihrer Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate<br />

vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats<br />

geändert werden. Es ist Bestandteil der Prüfungsakte <strong>und</strong> kann Ihnen vom<br />

Schulleiter erst nach der Übergabe des Zeugnisses ausgehändigt werden. Eine Besprechung<br />

des vom Schulleiter besuchten Unterrichts findet zwar statt, nicht aber eine Besprechung<br />

seiner Beurteilung.<br />

Das Prüfungsergebnis<br />

g Vorläufige Bescheinigung<br />

Das Landeslehrerprüfungsamt ist bereit, Ihnen nach Abschluss aller mündlichen Prüfungen<br />

für Bewerbungen außerhalb des Landesdienstes in Baden-Württemberg so schnell<br />

wie möglich eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der 2. Staatsprüfung mit<br />

den dann vorliegenden Prüfungsergebnissen auszustellen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das <strong>Seminar</strong> nicht berechtigt ist,<br />

solche oder ähnliche Bescheinigungen (auch Referenzen) für Bewerbungen auszustellen.<br />

g Gesamtnote <strong>und</strong> Feststellung des Ergebnisses:<br />

Nach § 21 der APrOGymn ergibt sich die Gesamtnote aus dem auf eine Dezimale berechneten<br />

Mittelwert der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen”. Die einzelnen Noten<br />

werden wie folgt gewichtet:<br />

1. die Schulrechtsprüfung einfach 1/30<br />

2. die schriftliche Arbeit („Dokumentation einer UE“) vierfach 4/30<br />

3. die Lehrproben bei Zweifächerverbindungen jeweils dreifach (je 3/30),<br />

bei einer notwendigen Dreifächerverbindung jeweils zweieinviertelfach (4x2,25)9/30<br />

4. die fachdidaktischen Kolloquien bei zwei Fächern jeweils dreifach (je 3/30),<br />

bei einer notwendigen Dreifächerkombination jeweils zweifach (je 2/30) 6/30<br />

5. die mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogische Psychologie dreifach 3/30<br />

6. Beurteilung des Leiters der Schule (§ 13 Abs. 5 APrOGymn) siebenfach 7/30<br />

30/30<br />

Bei einem freiwilligen dritten Fach erhalten Sie nach § 29 Abs. 5 APrOGymn ein „Zeugnis<br />

über den Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach“ mit Endnoten <strong>und</strong><br />

Gesamtnote. Dabei gilt die folgende Gewichtung:<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 37 -


1. Prüfungslehrprobe 3/10<br />

2. fachdidaktisches Kolloquium 3/10<br />

3. Beurteilung des Leiters der Schule 4/10<br />

10/10<br />

Bei dieser Verrechnung wird zwischen Haupt- <strong>und</strong> Beifach nicht unterschieden. Ihre Leistung<br />

muss übrigens in jeder Teilprüfung mindestens mit „ausreichend” bewertet werden.<br />

g Berechnung der Leistungszahl:<br />

1. ∅ der Fachnoten der Wiss. Prüfung x 20<br />

2. Gesamtnote der 2. Staatsprüfung x 20<br />

= Leistungszahl<br />

Berechnung bei einem freiwilligen weiteren Fach:<br />

Bei der 1. Staatsprüfung werden die Hauptfächer zum Beifach im Verhältnis 2:1 verrechnet.<br />

Zunächst wird aus den Noten der 1. <strong>und</strong> 2. Staatsprüfung die Leistungszahl ohne das<br />

Ergebnis in einem weiteren Fach ermittelt.<br />

Dann wird unter Einbeziehung der Leistungen in einem freiwilligen weiteren Fach die<br />

Leistungszahl wie folgt ermittelt:<br />

1. Endnote der 1. Staatsprüfung unter Einbeziehung<br />

der Fachnote der Wiss. Prüfung im weiteren Fach x 20<br />

2. Endnote der 2. Staatsprüfung x 2<br />

+ Durchschnittsnote der zusätzlichen Lehrbefähigung<br />

Notensumme, dividiert durch 3 x 20<br />

= Leistungszahl<br />

Wichtig: Wenn sich bei der Einbeziehung des freiwilligen weiteren Faches eine schlechtere<br />

Leistungszahl ergeben sollte, wird für Ihre Einstellung die bessere Leistungszahl ohne<br />

Einbeziehung des weiteren Faches zugr<strong>und</strong>e gelegt. Sie brauchen nichts zu veranlassen,<br />

dies geschieht automatisch in Ihrem Sinne.<br />

Bei bilingualer Ausbildung: Für die Lehrprobe <strong>und</strong> das Kolloquium werden keine Noten<br />

festgestellt. Das Ergebnis im offiziell gesiegelten Zertifikat lautet „bestanden“. Bei den<br />

offiziellen Sachfächern wird dies dem Landeslehrerprüfungsamt mitgeteilt, das dafür<br />

sorgt, dass in der Einstellungsliste des Kultusministeriums ein entsprechender Vermerk<br />

hinter Ihrem Namen erscheint. Dies kann zu einer bedarfsgerechten, u.U. sogar bevorzugten<br />

Einstellung führen. Bei den nicht-offiziellen Sachfächern erhalten Sie eine seminarinterne<br />

Teilnahmebestätigung.<br />

Zur Orientierung: Eine Leistungszahl von 80 entspricht einem Gesamtdurchschnitt von<br />

2,0, eine Leistungszahl von 40 einer Gesamtleistung von 1,0.<br />

Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile<br />

Wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als „ausreichend“ bewertet wurde, ist die Prüfung<br />

nicht bestanden. Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie das Recht, bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils<br />

diesen einmal zu wiederholen. Bei Lehrproben <strong>und</strong> der schriftlichen Arbeit<br />

brauchen Sie dazu oft neue Klassen <strong>und</strong> die nötige zusätzliche Zeit über das normale<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 38 -


Ende des Referendariats hinaus. Wie dies in Ihrem Fall konkret geregelt wird, bespricht<br />

die <strong>Seminar</strong>leitung mit Ihnen. Das Landeslehrerprüfungsamt teilt Ihnen den neuen Prüfungsplan<br />

schriftlich mit.<br />

Falls Ihre Referendarzeit wegen Nichtbestehen von Prüfungsteilen verlängert werden<br />

muss, wird Ihr Gehalt für diesen zusätzlichen Zeitraum in der Regel um 15% gekürzt.<br />

Sollten Sie aus besonderen sozialen Gründen, z.B. der Versorgung eigener Kinder, diese<br />

Kürzung nicht verkraften können, müssen Sie über die <strong>Seminar</strong>leitung beim Regierungspräsidium<br />

einen entsprechenden Antrag stellen, damit die Kürzung unterbleibt.<br />

6. EINSTELLUNG IN DEN SCHULDIENST<br />

Schuldienst des Landes<br />

Das Bewerbungsverfahren für die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-<br />

Württemberg wird in der Regel online über die zentrale Internetseite<br />

www.lehrereinstellung-bw.de abgewickelt. Auf dieser Internetseite können im Menüpunkt<br />

„Bewerbung für Schularten (Info)“ die aktuellen Hinweise sowie weitere Informationen zur<br />

Lehrereinstellung nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.<br />

Um Ihnen das Einstellungsverfahren <strong>und</strong> die Konsequenzen der von Ihnen gewünschten<br />

Einsatzregionen zu erläutern, findet spätestens im Januar eine Informationsveranstaltung<br />

mit Vertretern des Einstellungsreferats des Regierungspräsidiums im <strong>Seminar</strong> statt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Umfang der Einstellungen über schulbezogene<br />

Stellenausschreibungen der Einstellungsspielraum im Listenauswahlverfahren entsprechend<br />

eingeschränkt wird. Bewerbern wird deshalb dringend empfohlen, sich auch auf<br />

schulbezogene Stellenausschreibungen zu bewerben.<br />

Schuldienst anderer B<strong>und</strong>esländer<br />

In den meisten B<strong>und</strong>esländern ist die Einstellungssituation schlechter als in Baden-<br />

Württemberg, doch gerade in den östlichen herrscht ein fachspezifischer Bedarf, z.B. in<br />

den modernen Fremdsprachen <strong>und</strong> Latein, der gern mit Referendaren aus Baden-<br />

Württemberg gedeckt wird. Das Problem ist allerdings, dass manche Länder für die Bewerbung<br />

sehr frühe Termine gesetzt haben.<br />

Erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte selbst auf den Homepages der Kultusministerien über deren<br />

aktuelle Einstellungssituation (über www.kmk.org). Es empfiehlt sich, bei knappen Terminen<br />

nachzufragen, ob das Zeugnis der 2. Staatsprüfung auch nachgereicht werden kann.<br />

Das Landeslehrerprüfungsamt stellt bereits wenige Tage nach Abschluss der mündlichen<br />

Prüfungen vorläufige Bescheinigungen über die bis dahin erreichten Prüfungsleistungen<br />

aus, die Sie Ihrer Bewerbung als Zeugnisersatz vorläufig beilegen können.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 39 -


Privatschulen<br />

Eine gute berufliche Alternative für Sie ist die Bewerbung an Privatschulen. Die Stellensuche<br />

der Schulleiter beginnt in Einzelfällen schon früh, reicht aber bis unmittelbar vor<br />

Beginn des Schuljahres. Dann allerdings muss es oft schnell gehen, um Lehrkräfte zu<br />

ersetzen, die im Nachrückverfahren eine Stelle im Landesdienst bekommen haben <strong>und</strong><br />

deshalb aus dem Vertrag entlassen werden.<br />

Wenn Sie ein Vertragsangebot von einer Privatschule bekommen haben, stellt sich oft die<br />

Frage, was Sie tun sollen, wenn Sie nach Vertragsabschluss noch im Nachrückverfahren<br />

eine Stelle im Staatsdienst antreten könnten. Ihr Vertrag mit der Privatschule enthält immer<br />

einen Hinweis auf eine Probezeit, die in der Regel ein Jahr dauert. Sprechen Sie das<br />

Problem mit dem Leiter der Privatschule <strong>und</strong> dem Personalreferenten des Regierungspräsidiums<br />

offen an <strong>und</strong> suchen Sie zu klären, ob eine Einstellung mit gleichzeitiger Beurlaubung<br />

in den Privatschuldienst möglich ist oder ob eine Einstellungszusage schon jetzt<br />

für den Einstellungstermin des kommenden Jahres gegeben werden kann.<br />

Auslandsschulen<br />

Die deutschen Schulen im Ausland suchen ständig Lehrkräfte mit bestimmten Fächern,<br />

die über das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt in Köln vermittelt werden. Vorrangig sind dies Lehrkräfte<br />

im Schuldienst, die für diese Auslandstätigkeit vorübergehend freigestellt werden.<br />

Jedes Jahr vergibt das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />

- Ref. VI A4 - PLK - Barbarastr.1, 50728 Köln, Stellen für "Programmlehrkräfte" im<br />

Ausland. Die finanziellen Bedingungen sind gut. Der Vertrag wird auf 2 Jahre abgeschlossen<br />

<strong>und</strong> ist auf bis zu 6 Jahre verlängerbar. Es ist in der Regel unproblematisch,<br />

wegen eines staatlichen Stellenangebots schon nach einem Jahr nach Deutschland zurückzukehren.<br />

Es werden aber auch sog. „Ortskräfte“ gesucht, die - allerdings u.U. für deutlich weniger<br />

Gehalt - im Prinzip die gleiche Arbeit tun. Weitere Informationen zum Auslandschuldienst<br />

finden Sie auf der Homepage des B<strong>und</strong>esverwaltungsamtes:<br />

www.auslandsschulwesen.de .<br />

Hilfen für die Stellensuche<br />

Unabhängig davon, ob Sie ab September eine Stelle erhalten, ist zunächst Folgendes<br />

wichtig für Sie:<br />

Da Sie mit Ablauf des Monats Juli aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, sollten<br />

Sie sich in jedem Fall für den August arbeitslos melden, damit Sie ggf. in die Pflichtversicherung<br />

bei der Krankenkasse eintreten können.<br />

Bitte orientieren Sie sich selbst am Aushang des <strong>Seminar</strong>s über Stellenangebote.<br />

Die Homepages der Regierungspräsidien informieren Sie über freie Stellen für Krankenstellvertretungen<br />

(befristete TVöD-Verträge).<br />

Wenden Sie sich in Fragen der Arbeitsvermittlung im Inland, beruflicher Umorientierung<br />

<strong>und</strong> Umschulung an den Fachvermittlungsdienst für besonders qualifizierte Fach<strong>und</strong><br />

Führungskräfte beim Arbeitsamt Stuttgart.<br />

Wer ein Zweit- oder Aufbaustudium in Erwägung zieht, sollte die Berufsberatung für<br />

Abiturienten <strong>und</strong> Hochschüler des Arbeitsamtes bzw. die Studienberatungsstellen der<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 40 -


Universität hinzuziehen, um die Studien- <strong>und</strong> Berufsmöglichkeiten <strong>und</strong> die etwaige Anrechnung<br />

von Studienzeiten zu besprechen.<br />

Folgende finanzielle Hilfen können Sie vom Arbeitsamt bzw. Sozialamt erhalten:<br />

• Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (Bewerbungskosten, Fahrtkostenbeihilfen,<br />

Trennungsbeihilfen, Kosten für Familienheimfahrten, Umzugskosten)<br />

• Förderung der beruflichen Fortbildung <strong>und</strong> Umschulung<br />

• Wohngeld (Anträge müssen bei dem Bürgermeisteramt Ihres Wohnorts gestellt werden.)<br />

• Sozialhilfe bzw. Leistungen nach „Hartz IV“ (Auskünfte erhalten Sie bei den Sozialämtern<br />

der Stadt- <strong>und</strong> Landkreise, teilweise auch der Gemeinden.)<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 41 -


Standards für die Ausbildung am Staatlichen <strong>Seminar</strong> für <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong><br />

(Gymnasien) Stuttgart<br />

Dem Aufbau der Ausbildungsstandards liegt folgende Struktur zu Gr<strong>und</strong>e:<br />

1. Voraussetzungen für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst<br />

2. Allgemeines Gr<strong>und</strong>rüstzeug für den Lehrberuf<br />

3. Spezifische Kompetenzen für die Planung <strong>und</strong> Durchführung von Unterricht<br />

4. Personale, soziale <strong>und</strong> erzieherische Kompetenzen<br />

5. Kompetenzen zur Förderung, Sicherung <strong>und</strong> Beurteilung des Lernerfolgs<br />

6. Anforderungen über den Unterricht hinaus<br />

Standards<br />

1. Standards für Fachwissenschaft, fachwissenschaftliche Methodik <strong>und</strong> Erziehungswissenschaft<br />

Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />

• verfügen über kommunikative Kompetenz;<br />

• verfügen über anschlussfähige fachwissenschaftliche Kenntnisse, Fertigkeiten <strong>und</strong><br />

Arbeitsmethoden;<br />

• beherrschen die schulrelevanten fachpraktischen Fertigkeiten <strong>und</strong> Arbeitsmethoden;<br />

• verfügen über anschlussfähiges Wissen in den schulspezifischen Bereichen der Pädagogik,<br />

der Pädagogischen Psychologie <strong>und</strong> der Soziologie;<br />

• sind in der Lage, ethisch-philosophische Fragestellungen ihrer Fächer zu erkennen<br />

<strong>und</strong> zu reflektieren.<br />

2. Standards für Fachdidaktik, Fachpraxis <strong>und</strong> Pädagogik<br />

Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />

• stellen den Zusammenhang her zwischen Studienfach, Bildungsplan, Lehr- <strong>und</strong> Lernmitteln,<br />

den eigenen fachlichen Präferenzen <strong>und</strong> den Gegebenheiten der jeweiligen<br />

Lerngruppe;<br />

• kennen die Anforderungen des Bildungsplans;<br />

• kennen unterschiedliche pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Konzepte;<br />

• beherrschen den sicheren <strong>und</strong> verantwortlichen Umgang mit Objekten, Materialien,<br />

Stoffen <strong>und</strong> Geräten;<br />

• können Theorien aus Pädagogik, Psychologie <strong>und</strong> Jugendsoziologie auf die schulische<br />

Tätigkeit hin anwenden;<br />

• sind fähig, relevante Lerninhalte auszuwählen <strong>und</strong> didaktisch angemessen zu reduzieren;<br />

• können Konzepte zur Förderung des selbständigen, zielorientierten praktischen Arbeitens<br />

entwickeln;<br />

• verfügen über ein breites Repertoire an Unterrichtsformen, Methoden <strong>und</strong> Medien <strong>und</strong><br />

können ihre Auswahl begründen.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 42 -


3. Standards für Gestaltung der fachlichen <strong>und</strong> methodischen Lernprozesse<br />

Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />

• planen Unterricht effektiv <strong>und</strong> zeitökonomisch;<br />

• können bei der Unterrichtsplanung verschiedene Lernzielbereiche berücksichtigen;<br />

• verfügen über differenzierte Verhaltensweisen bei der Steuerung von Lernprozessen<br />

auch bei heterogenen Lerngruppen;<br />

• setzen Methoden <strong>und</strong> Medien adressatenbezogen <strong>und</strong> funktional ein;<br />

• fördern selbständiges <strong>und</strong> kooperatives Lernen durch die gezielte Vermittlung <strong>und</strong><br />

Einübung geeigneter Arbeitsmethoden <strong>und</strong> -strategien;<br />

• verfügen über Techniken, Lernprozesse nachhaltig zu gestalten;<br />

• beherrschen die Organisation praktischer Arbeitsformen <strong>und</strong> können sie an verschiedenen<br />

Lernorten verwirklichen;<br />

• leiten die Schüler zum sicheren, verantwortlichen praktischen Arbeiten an.<br />

4. Standards für Gestaltung der sozialen <strong>und</strong> personalen Lernprozesse<br />

Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />

• fördern die Motivation der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler;<br />

• fördern Kooperation zwischen den Schülern <strong>und</strong> sorgen für ein gutes Lernklima in der<br />

Klasse;<br />

• erziehen altersgemäß <strong>und</strong> situationsbezogen;<br />

• reflektieren kritisch vor dem Hintergr<strong>und</strong> ihrer Erziehungsziele das eigene Verhalten<br />

<strong>und</strong> den eigenen Unterricht;<br />

• gehen angemessen mit Störungen <strong>und</strong> Konflikten um;<br />

• helfen Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern beim Aufbau eines stärkenorientierten <strong>und</strong> realistischen<br />

Selbstbildes.<br />

5. Standards für Diagnose, Förderung <strong>und</strong> Beurteilung<br />

Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />

• sind in der Lage unterschiedliche Lernbedürfnisse zu erkennen <strong>und</strong> setzen Fördermöglichkeiten<br />

gezielt ein;<br />

• beherrschen Methoden der Analyse des Lernprozesses <strong>und</strong> der Lernerfolgsdiagnose;<br />

• kennen unterschiedliche Formen der Leistungsmessung, setzen diese funktional ein<br />

<strong>und</strong> können ihre Beurteilungskriterien begründen.<br />

• können professionell beraten <strong>und</strong> nutzen im Bedarfsfall das Repertoire an schulischen<br />

<strong>und</strong> außerschulischen Hilfsmöglichkeiten;<br />

6. Standards für Gestaltung <strong>und</strong> Entwicklung im Berufsfeld<br />

Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />

• kennen wichtige <strong>und</strong> aktuelle Fragestellungen im Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsbereich<br />

<strong>und</strong> setzen sich mit diesen auseinander;<br />

• entwickeln selbständig ihre fachliche, pädagogische <strong>und</strong> personale Kompetenz weiter;<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 43 -


• beachten die rechtlichen <strong>und</strong> organisatorischen Rahmenbedingungen von Schule <strong>und</strong><br />

Unterricht;<br />

• kooperieren auf verschiedenen schulischen Ebenen, mit Eltern <strong>und</strong> außerschulischen<br />

Partnern;<br />

• kommen ihrer Fürsorgepflicht nach;<br />

• nehmen aktiv am Schulleben teil;<br />

• gestalten Prozesse der Unterrichts- <strong>und</strong> Schulentwicklung mit.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 44 -


<strong>Seminar</strong> Stuttgart<br />

Kurzinfo für den 2. Ausbildungsabschnitt<br />

(Vgl. im Detail die APrOGymn <strong>und</strong> die <strong>Seminar</strong>info)<br />

Deputatsplanung:<br />

• Deputatsplanung für den 2. ABA mindestens zwei Monate vor Ende des 1. ABA beginnen.<br />

• Deputat im 2. ABA beträgt 10-12 Std., davon i. d. R. 10 – 11 Std. kontinuierlicher Lehrauftrag.<br />

• Wenn die schulischen Gegebenheiten dies zulassen, dann können Sie zwei Oberstufenklassen wählen,<br />

damit Sie für die Lehrproben keine ’Leihklasse’ zusätzlich nehmen müssen.<br />

• Bei einer 2-Fächer-Kombination müssen Sie zusätzlich in jedem Fach mindestens eine UE als begleiteten<br />

Lehrauftrag (begleiteter Ausbildungsunterricht insgesamt mind. 20 Std.) erteilen. Die entsprechenden<br />

Klassen sollen verschiedenen Schulstufen angehören. Wenn Sie also im Fach X eine 8. Kl. mit<br />

selbst. LA haben, dann sollte der begl. LA in der US <strong>und</strong>/oder OS sein. Der begl. LA kann auch in einer<br />

Klasse durchgeführt werden, die Sie als ’Leihklasse’ (temporär selbstständiger U.) für eine Lehrprobe<br />

brauchen.<br />

• Sie sollten sich möglichst im Rahmen Ihres Deputats eine Klasse für die DUE wünschen. In dieser Klasse<br />

können Sie natürlich auch die Lehrprobe ablegen. Beachten Sie: Wenn Sie die DUE in einer MS oder<br />

US im Rahmen Ihres Deputats schreiben <strong>und</strong> nicht zusätzlich eine OS-Klasse in diesem Fach übernommen<br />

haben, dann müssen Sie sich für die OS-Lehrprobe eine Leihklasse nehmen.<br />

Planungsbeispiele:<br />

Fach selbst. LA in Deputat Prüfungsrelevanz 1<br />

Mathe Kl. 6 4 Std --------> Lehrprobenklasse (US/MS)<br />

2 Langfächer² Mathe Kl. 10 3 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />

(z.B. M + E) Engl. Kl. 11 (DUE) 4 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />

11 Std<br />

ev.Rel. Kl. 8 1 Std<br />

ev.Rel. Kl. 6 2 Std --------> Lehrprobenklasse (US/MS)<br />

2 Kurzfächer 2 ev.Rel. Kl. 10 2 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />

(z.B. eR + Bio) Bio Kl. 7 2 Std<br />

Bio Kl. 11 (DUE) 4 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />

11 Std<br />

Mathe Kl. 6 4 Std --------> Lehrprobenklasse (US/MS)<br />

3 Fächer Physik Kl. 10 (DUE) 3 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />

(freiwillig) Mathe Kl. 11 4 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />

(z.B. M+Ph+Ch)<br />

11 Std<br />

+ temporärer Lehrauftrag für OS-Lehrprobe in Chemie (Leihklasse)<br />

Bei 3-Fachkombinationen gilt es zu beachten, dass Sie bei einer Pflichtkombination von 3 Fächern, die<br />

Sie alle im 2. <strong>und</strong> 3. ABA durchgehend unterrichten müssen, nur in 2 frei wählbaren Fächern je mind. 1 UE<br />

mit begleitetem LA übernehmen müssen. Bei einem freiwilligen 3. Fach beschränken Sie sich im 2. <strong>und</strong> 3.<br />

ABA in der Regel auf den Unterricht im Lehrprobenzeitraum. Bei einem dritten Fach als Beifach ist zu beachten,<br />

dass Sie nur dann im diesem dritten Beifach die Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn<br />

Sie in den anderen Fächern Ihre Oberstufenlehrproben in den Klassen 11 oder 12 ablegen. Da die 10.<br />

Klasse im Beifach als Mittelstufe deklariert wurde, kann sie in den anderen Fächern nicht mehr als Oberstufe<br />

verwendet werden.<br />

Prüfungszeiträume:<br />

Siehe Terminplan des Landeslehrerprüfungsamtes. Sie haben die Möglichkeit, in Abstimmung mit Ihrer<br />

Schulleitung die Reihenfolge Ihres 1. <strong>und</strong> 2.Faches bei den Lehrproben festzulegen.<br />

1<br />

2<br />

Bei der Abstimmung der Klassenstufe mit den prüfungsrelevanten Kriterien beachten Sie, dass in jedem Fach 1 LP in der OS stattfinden<br />

muss.<br />

Langfächer haben 3 -5 Wochenst<strong>und</strong>en Unterricht, Kurzfächer 1-2 Wochenst<strong>und</strong>en.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 45 -


<strong>Kurs</strong> <strong>2013</strong>/<strong>14</strong> – Dokumentation einer Unterrichtseinheit<br />

Gr<strong>und</strong>lage Prüfungsordnung (AProGym) § 19<br />

Fächer<br />

• Ausbildungsfächer (ausgenommen freiwilliges drittes Fach)<br />

• Pädagogik (Zuordnung zu einem Ausbildungsfach)<br />

• Naturwissenschaft <strong>und</strong> Technik (NWT)<br />

• Fächerverb<strong>und</strong> GWG<br />

• bilingualer Unterricht (Zuordnung zum Sachfach oder – mit Begründung<br />

- zur Sprache)<br />

• fächerübergreifendes Thema<br />

Anforderungen<br />

• Planung – Durchführung – Reflexion<br />

• innovative pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Elemente<br />

• Berücksichtigung von Fragen der Fach- <strong>und</strong> Berufsethik, Diagnostik<br />

<strong>und</strong> Förderung, fächerverbindender Aspekte<br />

• 8- maximal 12 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

• maximal 30 Seiten (plus Anhang – unter Beachtung formaler<br />

Vorgaben)<br />

Vergabe des Themas durch<br />

den Fachleiter<br />

(Bilinguale Arbeiten in Absprache<br />

mit Bili-Ausbilder)<br />

bis Mittwoch der 2. Schulwoche<br />

nach den Sommerferien<br />

Vorlage beim <strong>Seminar</strong>leiter<br />

zur Genehmigung<br />

bis Montag der 2.<br />

Schulwoche nach<br />

den Weihnachtsferien<br />

Abgabe<br />

Arbeit<br />

der<br />

Vor dem Kolloquium<br />

im<br />

Dokumentationsfach<br />

Pfingstferien<br />

Sommerferien<br />

Weihnachtsferien<br />

Orientierungsphase<br />

Erstellung einer vorläufigen Planung / Festlegung<br />

des Themas in Abstimmung mit dem<br />

betreffenden Fachleiter<br />

Durchführung<br />

der Unterrichtseinheit<br />

im selbstständigen Unterricht<br />

Abfassung der Dokumentation<br />

Vorstellung<br />

der Arbeit<br />

Zeit<br />

Unterrichtbesuch des Mentors<br />

Bericht an den Fachleiter<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 46 -


LANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT<br />

Außenstelle beim<br />

Regierungspräsidium Stuttgart<br />

STAATLICHES SEMINAR FÜR<br />

DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG<br />

Stuttgart<br />

Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn<br />

des höheren Schuldienstes an Gymnasien<br />

Dokumentation einer Unterrichtseinheit<br />

–<br />

Fach:<br />

Musterfach<br />

–<br />

Ein besonders spannendes Thema mit einer noch<br />

viel spannenderen Methode<br />

Klassenstufe X<br />

–<br />

Verfasser:<br />

Manfred Muster<br />

–<br />

<strong>Kurs</strong> <strong>2013</strong>/<strong>14</strong><br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 47 -


Urheberrecht an Schulen:<br />

Digitale Kopien aus Werken, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind, sind<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich unzulässig, da der Gesamtvertrag zur Einräumung <strong>und</strong> Vergütung von Ansprüchen<br />

nach § 53 UrhG vom 21.12.2010 ausdrücklich nicht das Recht auf digitales Kopieren<br />

überträgt. Inhalte aus Schulbüchern dürfen in digitalisierter Form deshalb weder auf<br />

den Speichermedien (USB-Stick, Festplatte, CD, DVD) der Lehrkräfte oder der Schule bereitgehalten<br />

noch gar in einem Intranet zugänglich gemacht werden.<br />

Kopiert werden dürfen gemäß § 3 Abs. 1 des Gesamtvertrages an Schulen<br />

1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens<br />

20 Seiten. Dies gilt auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- <strong>und</strong> Musikbücher.<br />

2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt,<br />

ausnahmsweise ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind, wie<br />

<br />

<br />

<br />

Musikeditionen mit maximal 6 Seiten<br />

sonstige Druckwerke mit maximal 25 Seiten<br />

Bilder, Fotos <strong>und</strong> sonstige Abbildungen.<br />

Für Schulbücher wird also nach dem Gesamtvertrag nur die Möglichkeit Ziffer 1 ("kleine<br />

Teile eines Werkes") eröffnet, nicht die nach Ziffer 2 ("Werke von geringem Umfang").<br />

Folgende Einschränkungen sind hierbei stets zu beachten:<br />

<br />

<br />

<br />

Auf den Kopien muss die Quelle angegeben werden (Buchtitel, Verlag <strong>und</strong> Autor).<br />

Aus jedem Werk darf pro Schuljahr <strong>und</strong> Schulklasse nur einmal im vereinbarten<br />

Umfang kopiert werden. Bei weitergehendem Fotokopierbedarf müssen unmittelbar bei<br />

den betreffenden Verlagen ergänzende Lizenzen eingeholt werden.<br />

Fotokopien für den Schulchor, das Schulorchester oder -bands usw. (außerhalb des<br />

Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterrichts) fallen nicht unter die Regelungen dieses Vertrages.<br />

Wenn Kopien für diese Zwecke benötigt werden, muss die Erlaubnis hierzu bei<br />

dem Rechteinhaber (i. d. R. beim Verlag) eingeholt werden.<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 48 -


Beispiel für einen Themenplan<br />

Studienreferendarin:<br />

Name.....<br />

Tel. :<br />

Adresse<br />

Ausbildungsschule:<br />

Adresse:<br />

Tel.<br />

Prüfungsausschussvorsitzende/r:<br />

(Adresse <strong>und</strong> Tel.nr.)<br />

Fachleiterin:<br />

(Privatadresse <strong>und</strong> Tel.nr.)<br />

Prüfungslehrprobe im Fach W. / Oberstufe<br />

Prüfungszeitraum: Klasse: Schüler:<br />

Thema der UE:<br />

(ggf.: Zwei Einführungsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die Lektüre des Romans über die Weihnachtsferien gehen der<br />

Unterrichtseinheit voraus)<br />

Kal.-<br />

woche<br />

Tag Datum St<strong>und</strong>e Thema<br />

Der Unterricht findet im Rahmen meines kontinuierlichen Lehrauftrags statt.<br />

Textgr<strong>und</strong>lage:a.<br />

Unterrichtszeiten: 1. St<strong>und</strong>e: 8.00 – 8.45 Uhr<br />

2. St<strong>und</strong>e: 8.50 – 9.35 Uhr<br />

3. St<strong>und</strong>e: 9.50 – 10.35 Uhr<br />

4. St<strong>und</strong>e: 10.40 – 11.25 Uhr<br />

5. St<strong>und</strong>e: 11.40 – 12.25 Uhr<br />

6. St<strong>und</strong>e: 12.30 – 13.15 Uhr<br />

Stuttgart, den Unterschrift: .........................................<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 49 -


Unterrichtsentwurf (Beratungsbesuch / Lehrprobe)<br />

Schule<br />

Datum<br />

Unterrichtsthema<br />

Fach<br />

Klasse<br />

Fachlehrer/Mentor<br />

Prüfer <strong>und</strong> Prüfungsvorsitzender<br />

Studienreferendar(in)<br />

1. Textteil<br />

• Bezug zu den Bildungsstandards: Kompetenzen <strong>und</strong> Inhalte<br />

- Unterrichtseinheit: Kompetenzschwerpunkt(e) <strong>und</strong> Inhalte für die Unterrichtseinheit<br />

festlegen; ggf. komplexe Anwendungsaufgabe bzw. zentrale<br />

Problemstellung der UE skizzieren<br />

- Unterrichtsst<strong>und</strong>e: (Teil-) Kompetenzen konkretisieren, die in der US<br />

besonders gefördert werden sollen <strong>und</strong> st<strong>und</strong>enspezifische Ziele festlegen<br />

• Bedingungsanalyse<br />

- Klassensituation: auf das Besondere beschränken!<br />

- Kompetenzstand skizzieren<br />

• Sachanalyse /fachliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

- zentralen Inhalt kurz analysieren<br />

- relevante Aspekte didaktisch reduzieren<br />

• Didaktisch-methodische Analyse:<br />

Begründung des Unterrichtsgangs<br />

- Abfolge Unterrichtsphasen, Wahl der Arbeits- <strong>und</strong> Sozialformen, Medien<br />

<strong>und</strong> Materialien begründen (keine Paraphrase der Verlaufsskizze!)<br />

- ggf. Entscheidung zwischen alternativen Vorgehensweisen begründen<br />

- Maßnahmen zur Feststellung des Lernfortschritt benennen<br />

Umfang: Einzelst<strong>und</strong>e ca. 3 Seiten, Doppelst<strong>und</strong>e max. 5 Seiten (ohne Seitenzählung:<br />

Verlaufsskizze <strong>und</strong> Materialien)<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 50 -


2. Verlaufsskizze<br />

Unterrichtsphasen<br />

/<br />

ungefähre<br />

Dauer<br />

Lehrer- <strong>und</strong> Schüleraktivitäten,<br />

Unterrichtsgegenstand<br />

Arbeits- <strong>und</strong><br />

Sozialformen,<br />

Medien<br />

ggf. ergänzende<br />

Kommentare /<br />

Hinweise<br />

Beispiele:<br />

- Hinweis auf<br />

Binnendifferenzierung<br />

- Bezüge zu Teilkompetenzen<br />

<strong>und</strong> Zielen<br />

- Puffer<br />

- mögliche<br />

Schwierigkeiten<br />

- …<br />

3. Anhang (Texte, Materialien, Arbeitsblätter etc.)<br />

<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 51 -

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