Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
Kurs 2013/14 - Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...
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<strong>Staatliches</strong> <strong>Seminar</strong><br />
für<br />
<strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong><br />
(Gymnasien <strong>und</strong> Sonderschulen)<br />
Stuttgart<br />
Standort Stuttgart:<br />
Hospitalstraße 22-24<br />
70174 Stuttgart<br />
Standort Ellwangen:<br />
Schloss ob Ellwangen 5<br />
73479 Ellwangen<br />
<strong>Seminar</strong>-Info<br />
- Online-Version <strong>14</strong>.02.<strong>2013</strong> -<br />
Lehrgang <strong>2013</strong>/20<strong>14</strong><br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online 0
Zur Begrüßung<br />
„Entwicklung ist Ziel der Erziehung.“<br />
Franz Emanuel Weinert<br />
Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />
im Namen des Kollegiums <strong>und</strong> aller Mitarbeiterinnen heiße ich Sie sehr herzlich an<br />
unserem <strong>Seminar</strong> in Stuttgart willkommen.<br />
Sie wollen sich mit unserer Hilfe in den nächsten 18 Monaten auf den Lehrerberuf<br />
vorbereiten. Dazu werden Sie in Ihren Fächern sowie in Pädagogik/Päd. Psychologie<br />
einer Fachleiterin bzw. einem Fachleiter zugewiesen, die Sie in der Regel bis zur<br />
Prüfung begleiten.<br />
Diese Handreichung soll Ihnen eine erste Orientierung bieten <strong>und</strong> ein steter Begleiter<br />
sein, in dem Sie die für Ihre Ausbildung relevanten Informationen <strong>und</strong> Regelungen<br />
nachschlagen können. Sie enthält auch eine Übersicht über den Ablauf des Referendariats<br />
sowie über die Prüfungsordnung. Dabei haben wir versucht, die wichtigsten<br />
prüfungsrechtlichen Bestimmungen durch Checklisten so transparent <strong>und</strong> anschaulich<br />
wie möglich zu machen. Im Zweifelsfall ist der volle Wortlaut der Verordnung des<br />
Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst <strong>und</strong> die Zweite Staatsprüfung für<br />
die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien maßgeblich.<br />
Damit Sie jederzeit wissen, wohin die Ausbildungsreise geht, fügen wir auch unsere<br />
Ausbildungsstandards bei. Die Standards beschreiben in sehr allgemeiner Form die<br />
Kompetenzen, die Sie am Ende Ihrer Ausbildung erworben haben sollten.<br />
Weitere Informationen über das <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> zu Ihren Fachbereichen finden Sie im<br />
Internet auf unserer Homepage unter: http://www.seminar-stuttgart.de<br />
Wir alle am <strong>Seminar</strong> stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Scheuen Sie<br />
sich nicht, bei Unklarheiten nachzufragen.<br />
Ich wünsche Ihnen einen guten Start, viel Freude beim Unterrichten <strong>und</strong> eine geschickte<br />
Hand beim Umgang mit Ihren Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern.<br />
Prof. Dr. Wolfgang Schöberle<br />
Direktor<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online 1
INHALTSÜBERSICHT<br />
1. Erste Orientierung S.2ff<br />
Sekretariat, <strong>Seminar</strong>verwaltung, Bibliothek, Informationsweitergabe,<br />
Veranstaltungsorte, Urlaub<br />
2. Der Start ins Referendariat 6ff<br />
Dienststelle/ Vorgesetzte, Ausbildungspersonalrat (APR),<br />
wichtige Unterlagen, <strong>Seminar</strong>ausweis, Lohnsteuermerkmale,<br />
Änderung der persönlichen Verhältnisse, Krankheit; Landesamt<br />
für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV), Beihilfe, Krankenversicherung,<br />
Vermögensbildungsgesetz, Nebentätigkeiten,<br />
Reisekosten, Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschaftsurlaub,<br />
Erziehungsurlaub, Dienstunfall<br />
3. Ausbildung am <strong>Seminar</strong> 10ff<br />
Vorkurs, Tutor am <strong>Seminar</strong>, Fachdidaktik, Pädagogik/ Päd.<br />
Psychologie, Beratungsbesuche der Fachleiter, Schul-, Jugend-<br />
<strong>und</strong> Beamtenrecht, Zusatzangebote, Beratung, Pädagogische<br />
Fallbesprechung, Vorträge/Workshops<br />
4. Ausbildung an der Schule 13ff<br />
Mentor, Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im<br />
1. Ausbildungsabschnitt, Hospitation, häufige Fragen zu Lehraufträgen,<br />
Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt,<br />
Planung des selbstständigen durchlaufenden Unterrichts,<br />
Planung des befristet selbstständigen Unterrichts, Planung<br />
des begleiteten Ausbildungsunterrichts, Rahmenbedingungen<br />
für die Planung von Ausbildung <strong>und</strong> Lehrproben,<br />
Sonderfall: Ausbildung in einem dritten Fach, Sonderfall: Ausbildung<br />
in bilingualem Unterricht<br />
5. Die zweite Dienstprüfung 23ff<br />
Schriftliche Prüfungsarbeit, Prüfungslehrproben, mündliche<br />
Prüfungen, Schulbeurteilung, Prüfungsergebnis, Verfahren bei<br />
Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile<br />
6. Einstellung in den Schuldienst 39ff<br />
Schuldienst des Landes, Schuldienst anderer B<strong>und</strong>esländer,<br />
Privatschulen, Auslandsschulen, Hilfen für die Stellensuche<br />
Anhang<br />
Ausbildungsstandards<br />
Detaillierte Terminübersicht<br />
Kurzinfo für den 2. Ausbildungsabschnitt<br />
Dokumentation einer Unterrichtseinheit: Planungsübersicht <strong>und</strong> Titelblatt<br />
Urheberrecht an Schulen<br />
Beispiel für einen Themenplan<br />
Der Unterrichtsentwurf: Gliederung <strong>und</strong> Tipps<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online 2
1. ERSTE ORIENTIERUNG<br />
Leitung<br />
<strong>Seminar</strong>leiter<br />
Stellvertretender <strong>Seminar</strong>leiter<br />
Prof. Dr. Wolfgang Schöberle<br />
Prof. Detlef Hoche<br />
Tel.: 0711/137867-76 Tel.: 0711/137867-46<br />
4. OG, Zi. 401 Mezzaningeschoss, Zi. M03<br />
Der <strong>Seminar</strong>leiter Herr Prof. Schöberle <strong>und</strong> sein Stellvertreter Herr Prof. Hoche sind Ihre<br />
Ansprechpartner bei speziellen Fragen zur <strong>Seminar</strong>organisation, zur Ausbildung oder<br />
zur Prüfung.<br />
Verwaltung (Mezzaningeschoss + 4. OG)<br />
Frau Arnold-Humpfer<br />
Frau Schilling<br />
Frau Schöpf<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo bis Do: 8.15 Uhr bis 16.45 Uhr<br />
Fr: 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
E-mail: post@seminar-stuttgart.de<br />
Homepage: www.seminar-stuttgart.de<br />
Tel.: 0711/137867-45, Fax: 0711/137867-63 (Frau Arnold-Humpfer, Mezzanin)<br />
Tel.: 0711/137867-48, Fax: 0711/137867-63 (Frau Schilling, Mezzanin)<br />
Tel.: 0711/137867-75, Fax: 0711/137867-85 (Frau Schöpf, 4. Stock)<br />
Die Sekretärinnen helfen Ihnen bei Fragen zu Personal- <strong>und</strong> Reisekostenangelegenheiten <strong>und</strong><br />
bei allgemeinen Fragen zu <strong>Kurs</strong>- <strong>und</strong> Raumplänen.<br />
Leitung<br />
Frau StD' in Kollmann:<br />
Außenstelle Ellwangen<br />
Verwaltung/Bibliothek<br />
Frau Burchert:<br />
Tel.: 07961/933809-17<br />
(Termine nach Vereinbarung)<br />
Vertreter: StD Felch<br />
Tel.: 07961/933809-17<br />
Tel.: 07961/933809-15<br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag: 13.00 bis 16.00 Uhr<br />
Mittwoch: 08.00 bis 17.00 Uhr<br />
Donnerstag: 15.00 bis 17.00 Uhr<br />
Freitag: 08.00 bis <strong>14</strong>.00 Uhr<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 1 -
Bereiche <strong>und</strong> Bereichsleitungen<br />
Sprachliche, literarische <strong>und</strong> rhetorische<br />
Bildung<br />
Frau Prof'in Dr. Schmitt-Kaufhold<br />
Deutsch<br />
Naturwissenschaft <strong>und</strong> Technik<br />
Herr Prof. Frank<br />
Biologie, Chemie, Naturwissenschaft <strong>und</strong><br />
Technik<br />
Moderne Fremdsprachen <strong>und</strong><br />
interkulturelles <strong>und</strong> bilinguales Lernen<br />
Frau Prof'in Klotz<br />
Französisch, Spanisch, Italienisch,<br />
Russisch<br />
Gesamtkoordination naturwissenschaftliches<br />
Zentrum Azenberg<br />
Herr Prof. Kranzinger<br />
Physik, Naturphänomene<br />
Abteilungsübergreifende Zusammenarbeit<br />
<strong>und</strong> Kooperation mit den Ausbildungsschulen<br />
Frau StD'in Luckner (kom.)<br />
Englisch<br />
Kulturelle Gr<strong>und</strong>lagenbildung<br />
Herr Prof. Binder<br />
Ev. Religion, Kath. Religion;<br />
Philosophie/Ethik; Latein, Griechisch<br />
Historisch-politische, ökonomische <strong>und</strong><br />
geographische Bildung<br />
Herr Prof. Riedel<br />
Geschichte, Politik, Geographie, GWG<br />
Neue Medien, ästhetische Bildung <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Herr Prof. Lang<br />
Musik, Bildende Kunst, Sport<br />
Umgang mit Heterogenität/Qualitätsentwicklung<br />
an <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> Schule<br />
Herr Prof. Hoffmeister<br />
Profilbereich<br />
Pädagogik <strong>und</strong> Päd. Psychologie/<br />
Gestaltung <strong>und</strong> Weiterentwicklung der<br />
2. Phase<br />
Frau Prof'in Prätsch-Koppenhöfer<br />
Pädagogik <strong>und</strong> Päd. Psychologie /<br />
Gestaltung <strong>und</strong> Weiterentwicklung der 1.<br />
<strong>und</strong> 3. Phase<br />
Herr Prof. Speth<br />
Leitung der Außenstelle Ellwangen <strong>und</strong><br />
Gesamtkoordination von Ausbildung,<br />
Beratung <strong>und</strong> Prüfung bei Sonderfällen<br />
Frau StD'in Kollmann<br />
Mathematik, Informatik<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 2 -
Bibliothek (EG)<br />
Frau Bruchmann, Frau Erdmann, Frau Nieß<br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag <strong>und</strong> Mittwoch:<br />
Dienstag <strong>und</strong> Donnerstag:<br />
Freitag:<br />
9.00 – 16.30 Uhr<br />
8.00 – 18.00 Uhr<br />
9.00 – 15.00 Uhr<br />
Während der Ferien gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang<br />
bekannt gemacht <strong>und</strong> auf der Homepage veröffentlicht.<br />
Bibliothek<br />
Tel.: 0711/137867-58<br />
Hinweise zur Bibliothek:<br />
Bitte beachten Sie die ausgehängte Benutzerordnung!<br />
Leihfrist:<br />
3 Wochen (Verlängerung nicht möglich)<br />
Leihbeschränkung: höchstens 6 Bücher, keine Ausleihe von Zeitschriften,<br />
Dokumentationen, Examensarbeiten, Büchern mit rotem<br />
Punkt<br />
Lesesaal:<br />
mit Arbeitsplätzen, Internet-Anschlüssen <strong>und</strong> W-LAN,<br />
keine Drucker<br />
Aufenthaltsraum: gegenüber der Bibliothek, mit Taschenschränken, zusätzlicher<br />
Kopierraum<br />
Kopien: Kopierkarten für 20 € erhältlich, wieder aufladbar in 5 €-<br />
Schritten, Geld bitte passend bereithalten<br />
Bibliothekskatalog: siehe Link auf der <strong>Seminar</strong>homepage<br />
Genauere Benutzerhinweise erhalten Sie bei der Eröffnungsveranstaltung.<br />
Wichtige Informationsquellen<br />
Die wichtigsten Informationsquellen sind die Homepage, der Monitor im Eingangsbereich<br />
<strong>und</strong> die Anschlagtafeln im 1. Stock des <strong>Seminar</strong>s (Standort<br />
Stuttgart). Standort Ellwangen: Homepage <strong>und</strong> Informationswände im Eingangsbereich<br />
Dort finden Sie alles Wesentliche über Ihren <strong>Kurs</strong>, u. a:<br />
• Ort <strong>und</strong> Zeit der <strong>Seminar</strong>veranstaltungen<br />
• Gruppeneinteilung/Einzeichnungslisten für bestimmte Veranstaltungen<br />
• wichtige Termine <strong>und</strong> Erlasse<br />
• Informationen der <strong>Seminar</strong>leitung<br />
Machen Sie es sich bitte zur Gewohnheit, beim Betreten des <strong>Seminar</strong>s zunächst auf den<br />
Monitor im Eingangsbereich zu schauen.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 3 -
Veranstaltungsorte<br />
Die Lehrveranstaltungen des <strong>Seminar</strong>s finden an unterschiedlichen Orten statt:<br />
a) Standort Stuttgart<br />
• Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet im <strong>Seminar</strong>haus, Hospitalstr.<br />
22-24, statt. Außerdem werden auch in den Außenstellen des <strong>Seminar</strong>s Lehrveranstaltungen<br />
abgehalten:<br />
• Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Wiederholdstr. 13, 15 Minuten Fußweg vom<br />
<strong>Seminar</strong> entfernt. Dort finden in der Regel Lehrveranstaltungen in Physik statt.<br />
• Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Azenbergstr. <strong>14</strong>, 15 Minuten Fußweg vom <strong>Seminar</strong><br />
entfernt, ganz in der Nähe der Wiederholdstraße. Dort finden in der Regel die<br />
Lehrveranstaltungen in Chemie <strong>und</strong> Biologie statt.<br />
• Nur in Einzelfällen finden Lehrveranstaltungen auch an Gymnasien <strong>und</strong> Sonderveranstaltungen<br />
im Rupert-Mayer-Haus (Hospitalstr.26) <strong>und</strong> im CVJM-Gebäude (Büchsenstr.<br />
37) statt. Darauf wird gesondert hingewiesen.<br />
b) Standort Ellwangen<br />
• Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet in den Räumen der Sonderschulabteilung<br />
statt: Schloss ob Ellwangen 5, 73479 Ellwangen<br />
• Lehrveranstaltungen in Physik finden im Peutinger-Gymnasium (Peutinger Str.16,<br />
73479 Ellwangen) statt.<br />
• Lehrveranstaltungen in Chemie finden im Hariolf-Gymnasium (Berliner Str. 25, 73479<br />
Ellwangen) statt.<br />
• Lehrveranstaltungen in Biologie finden im Rosenstein-Gymnasium in Heubach (Helmut-Hörmann-Str.<br />
19, 73540 Heubach) statt.<br />
Informationsweitergabe<br />
Ihr Postfach am <strong>Seminar</strong><br />
Mitteilungen des <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> Briefe an Sie, z.B. des Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong><br />
Versorgung oder des Regierungspräsidiums, werden in eine Mappe gelegt, die im Vorraum<br />
des Sekretariats ausliegt. Schauen Sie bitte mindestens einmal pro Woche nach, ob<br />
etwas für Sie da ist. Vertrauliche Mitteilungen <strong>und</strong> Erlasse gegen Empfangsbestätigung<br />
hinterlegen wir für Sie direkt im Sekretariat.<br />
E-Mail-Adresse <strong>und</strong> Datenaustausch für Referendare<br />
Der Austausch von personenbezogenen Daten (Rückmeldungen zu Unterrichtsbesuchen,<br />
Prüfungsrelevantes etc.) über private E-Mail-Adressen widerspricht dem Datenschutzrecht.<br />
Daher ist es nicht gestattet, hierfür eine private E-Mail-Adresse zu verwenden. Als<br />
Ersatz steht Ihnen während Ihres Referendariats am <strong>Seminar</strong> Stuttgart eine dienstliche E-<br />
Mail-Adresse zur Verfügung.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 4 -
Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie regelmäßig Ihre dienstlichen E-Mails abrufen. Falls<br />
Sie über keinen eigenen Internet-Zugang verfügen, ist dies an Ihrer Schule möglich.<br />
Wichtige Links:<br />
1. Verwaltung<br />
Ihr Benutzername ist auch Gr<strong>und</strong>lage für weiteren elektronischen Datenaustausch. Alles,<br />
was zurzeit, am <strong>Seminar</strong> auf diese Weise abgewickelt wird, finden Sie auf der Startseite<br />
www.verwaltung.seminar-stuttgart.de<br />
Hier können Sie auch aktuelle Dateien wie St<strong>und</strong>enpläne, Formulare <strong>und</strong> vieles mehr herunterladen.<br />
Bitte füllen Sie auf der oben genannten Seite Ihre elektronische Karteikarte innerhalb der<br />
ersten zwei Wochen aus <strong>und</strong> halten Sie diese Karteikarte immer aktuell.<br />
Ebenso können Sie sich hier zu Zusatzveranstaltungen anmelden.<br />
2. Ausbildung<br />
In der Ausbildung verwenden wir regelmäßig die Lern-Plattform Moodle. Sie finden sie<br />
unter der Adresse www.seminar-stuttgart.de/moodle.<br />
3. Homepage<br />
Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.seminar-stuttgart.de.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 5 -
Informationen für Fachleiter1<br />
Informationen für die Fachleiter können Sie am besten direkt per E-Mail senden, aber<br />
auch im Sekretariat zur Weiterleitung abgeben.<br />
Urlaub<br />
Sekretariat <strong>und</strong> Bibliothek sind zu eingeschränkten Zeiten auch während der Schulferien<br />
besetzt. Bitte beachten Sie: Wir richten uns mit unseren <strong>Seminar</strong>veranstaltungen nach<br />
den Schulferien, die für Stuttgart gelten. Diese können wegen der örtlich festzulegenden<br />
beweglichen Ferientage anders sein als an Ihrer Schule.<br />
Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig durch Aushang <strong>und</strong> auf der Homepage<br />
bekanntgegeben.<br />
2. DER START INS REFERENDARIAT<br />
Dienststelle, Vorgesetzter<br />
Ihre Dienststelle ist das Staatliche <strong>Seminar</strong> für <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong>, nicht die<br />
Schule. Ihr Vorgesetzter ist der Leiter des <strong>Seminar</strong>s, Ihr Dienstvorgesetzter der Regierungspräsident.<br />
Schreiben Sie in Ihrer Funktion als Beamter an das Regierungspräsidium<br />
oder das Kultusministerium, ist der Dienstweg einzuhalten, d.h. Ihr Schreiben geht ӆber<br />
das Staatl. <strong>Seminar</strong> für <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong> Stuttgart an ...”.<br />
Ausbildungspersonalrat (APR)<br />
Die Teilnehmer eines Jahrgangs wählen Vertreter aus Ihrer Mitte, die den Ausbildungspersonalrat<br />
stellen. Sie vertreten die Belange des Jahrgangs, führen Veranstaltungen<br />
durch <strong>und</strong> wirken an der Gestaltung des <strong>Seminar</strong>s mit. Sie sind Mitglieder der <strong>Seminar</strong>konferenz<br />
<strong>und</strong> in stehen in regelmäßigem Kontakt mit der <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Wichtige Unterlagen<br />
Wir brauchen von Ihnen in den ersten Tagen einige Unterlagen:<br />
- insgesamt 3 Lichtbilder mit Namen auf der Rückseite (für Personalkarte,<br />
<strong>Seminar</strong>ausweis, Prüfungsdatenblatt s.u.)<br />
- Kopie der Mitteilung Ihres Finanzamtes als Nachweis über Ihre<br />
persönlichen Steuermerkmale (ELStAM ab März <strong>2013</strong>)<br />
- Erklärung zur Auszahlung der Besoldung (LBV 5031) sowie ggf. Antrag auf<br />
vermögenswirksame Leistungen (LBV 507)<br />
- Erklärung über Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungszeiten (LBV 5033), bitte nur<br />
Nachweise über Wehr-/Zivildienst, Beschäftigung im öffentlichen Dienst<br />
- bei Verheirateten Erklärung zum Familienzuschlag (LBV 538b1)<br />
- Heiratsurk<strong>und</strong>e (1 x beglaubigt + 1 x Kopie)<br />
- Geburtsurk<strong>und</strong>e Ihrer Kinder (1 x beglaubigt + 1 x Kopie)<br />
- ggf. Antrag auf Zahlung von Kindergeld (LBV KG 1oed)<br />
- ggf. Bescheinigung des Versorgungsamts über den Grad der Erwerbsunfähigkeit<br />
1 Im Folgenden wird der leichteren Lesbarkeit wegen die männliche Bezeichnung für Personen beider Geschlechter verwendet.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 6 -
Bitte geben Sie Ihre Unterlagen möglichst rasch ab. Die benötigten Formulare müssen<br />
Sie – wie im Schreiben des Regierungspräsidiums mitgeteilt – selbst von der Homepage<br />
des RP herunterladen. Bei unvollständigen Unterlagen verzögert sich die Auszahlung<br />
Ihres Gehalts.<br />
Für die Anmeldung zu Ihren Prüfungen benötigen wir bis spätestens Ende Januar das<br />
vollständig ausgefüllte Formular “Angaben zur Prüfungsorganisation” mit einem der<br />
3 Lichtbilder sowie die beglaubigten Kopien der Zeugnisse der Wissenschaftlichen<br />
bzw. Künstlerischen Prüfungen (1. Staatsprüfung).<br />
Bei Vorlage der Originaldokumente können Ihre Kopien im Sekretariat beglaubigt werden.<br />
<strong>Seminar</strong>ausweis<br />
In der Universitätsbibliothek <strong>und</strong> im Institut Français dürfen Sie bei Vorlage Ihres <strong>Seminar</strong>ausweises<br />
gegen die Gebühr für Studenten ausleihen. Auch die Landesbildstelle in<br />
Stuttgart sowie manche Stuttgarter Museen sind gerne bereit, bei der Beschaffung von<br />
Anschauungsmaterial <strong>und</strong> Lehrmitteln behilflich zu sein.<br />
Änderung der persönlichen Verhältnisse<br />
Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel, Heirat,<br />
Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen- <strong>und</strong> Kontoänderung, Änderung der Mail-<br />
Adresse usw.) zeitnah auf einem Formblatt dem Sekretariat mit. Von hier aus werden<br />
dann die Änderungsformulare an die entsprechenden Ämter weitergeleitet. Ggf. ist eine<br />
entsprechende Urk<strong>und</strong>e (beglaubigte Kopie) für <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> LBV erforderlich. Kennzeichnen<br />
Sie jede Mitteilung mit Ihrer Personalnummer <strong>und</strong> vergessen Sie Ihre Unterschrift<br />
nicht.<br />
Krankheit<br />
Teilen Sie eine Erkrankung am ersten Tag bis spätestens 9 Uhr telefonisch oder per E-<br />
Mail dem <strong>Seminar</strong> (Sekretariat <strong>und</strong> Ausbilder) <strong>und</strong> der Schule telefonisch mit, beide<br />
Stellen müssen informiert sein. Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als drei Tagen benötigt<br />
das <strong>Seminar</strong> eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” Ihres Arztes. Melden Sie sich<br />
bitte unbedingt auch telefonisch oder per E-Mail am <strong>Seminar</strong> (Sekretariat <strong>und</strong> Ausbilder)<br />
wieder ges<strong>und</strong>.<br />
Durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumte Ausbildungszeiten<br />
können auf Ihren Antrag hin nachgeholt werden, wenn sie zusammen einen Monat übersteigen.<br />
Der Vorbereitungsdienst wird dann um die erforderliche Zeit verlängert.<br />
Besprechen Sie dies mit der <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Das Landesamt für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV)<br />
Im LBV werden die Gehälter <strong>und</strong> Krankenkostenerstattungen aller Beamten <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet <strong>und</strong> entsprechende<br />
Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt - im Gegensatz zur freien Wirtschaft -<br />
monatlich im Voraus. Doch dies geschieht erst, wenn Sie alle oben genannten Unterlagen<br />
im Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt Ihnen das LBV eine Personalnummer<br />
mit, eine für Gehaltsfragen, die andere für die Beihilfe im Krankheitsfall. Diese müssen<br />
bei entsprechendem Schriftwechsel vollständig (auch die 3-stellige Ziffer + Buchstaben<br />
hinter dem Schrägstrich) angegeben werden.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 7 -
Bedenken Sie bitte bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der Bearbeitungszeit<br />
erst mit Verzögerung überwiesen wird. Ihr Gehalt beträgt ca.1200 €<br />
brutto. Hinzu kommt bei Verheirateten ein Familienzuschlag. Für jedes zu berücksichtigende<br />
Kind erhöht sich der Familienzuschlag. Näheres finden Sie auf der Homepage des<br />
Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung Baden Württemberg<br />
(www.lbv.bwl.de/vordrucke).<br />
Beihilfe<br />
Jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern<br />
die Behandlung während der Ausbildungszeit am <strong>Seminar</strong> stattfand, unabhängig von der<br />
Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Formulare für den Beihilfeantrag, den Sie mit den<br />
Kopien der Arztrechnungen direkt dem LBV zusenden müssen, sind am <strong>Seminar</strong> erhältlich.<br />
Mit den Originalbelegen müssen Sie die Erstattung durch die private Krankenkasse<br />
beantragen. Weitere Einzelheiten sind den Antragsformularen zu entnehmen.<br />
Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt oder<br />
pflichtversichert ist, <strong>und</strong> Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe.<br />
Für spezielle Fragen verweisen wir auf die Internetseite des LBV. Im Zweifelsfall setzen<br />
Sie sich bitte mit Ihrem Bearbeiter beim LBV in Verbindung bzw. wenden Sie sich an die<br />
Service-Stelle beim LBV, telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 –<br />
16.00 Uhr <strong>und</strong> Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.<br />
Krankenversicherung<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten für den Abschluss einer Krankenversicherung:<br />
• Sie können eine Privatversicherung abschließen, da die Beihilfe nicht alle Leistungen<br />
abdeckt.<br />
• Sie treten freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung bei, erhalten dann aber<br />
keine Beihilfe mehr.<br />
Zusätzlicher Hinweis:<br />
• Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Referendariats ist ein Austritt aus der<br />
gesetzlichen <strong>und</strong> Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung kein Problem. Näheres<br />
erfahren Sie von den Vertretern der Krankenkassen.<br />
Vermögensbildungsgesetz<br />
Nach der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit,<br />
jährlich einen bestimmten Betrag zulagenbegünstigt anzulegen.<br />
Näheres finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung<br />
Baden Württemberg (www.lbv.bwl.de).<br />
Ein Formular für einen „Antrag auf vermögenswirksame Leistungen” für das Landesamt<br />
für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV) erhalten Sie im Sekretariat.<br />
Bitte teilen Sie per Formblatt dem LBV mit, wohin die vermögenswirksamen Leistungen<br />
zu überweisen sind. Formschreiben von Ihrer Bank oder Bausparkasse sind als Anlage<br />
dem Formblatt beizulegen <strong>und</strong> ebenfalls an das LBV zu senden. Solange Sie vom LBV<br />
noch keine Personalnummer zugeteilt bekommen haben, können Sie die Unterlagen<br />
auch im Sekretariat abgeben.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 8 -
Nebentätigkeiten<br />
Nebentätigkeiten sind gr<strong>und</strong>sätzlich melde- bzw. genehmigungspflichtig. Der Antrag muss<br />
rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit bzw. zu Beginn des Referendariats an den Leiter des<br />
<strong>Seminar</strong>s gerichtet werden. Die Formulare erhalten Sie am <strong>Seminar</strong>.<br />
Reisekosten<br />
Voraussetzung für den Anspruch auf Abrechnung von Reisekosten zu <strong>Seminar</strong>veranstaltungen<br />
<strong>und</strong> gegebenenfalls Tagegeld: Ihr Wohnort oder Schulort darf nicht identisch<br />
sein mit der Gemeinde, in der die <strong>Seminar</strong>veranstaltung stattfindet. Dann werden<br />
Ihnen die Reisekosten zu den <strong>Seminar</strong>veranstaltungen entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht<br />
zu 50% erstattet.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort<br />
zum Dienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Diese Aufwendungen<br />
müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung<br />
unter „Werbungskosten” geltend machen.<br />
Bei Benützung eines Autos erhalten Sie pro km Fahrtstrecke 50% von 0,16 €. Bei Benützung<br />
öffentlicher Verkehrsmittel wird die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB die 2. Klasse)<br />
erstattet, wobei die günstigste Möglichkeit (Mehrfahrten-, Monatskarte, Bahncard je nach<br />
Einzelfall) gewählt werden muss.<br />
Falls Dienstreisen mit Bahncard die günstigste Möglichkeit sind, werden auf Antrag 50%<br />
der Kosten für die Bahncard erstattet. Voraussetzung ist, dass die Bahncard aus dienstlichen<br />
Gründen angeschafft wird.<br />
Sofern ein „Firmenticket“ die günstigste Reisevariante darstellt, erhalten Sie auch hierfür<br />
auf Antrag 50% erstattet. Bitte beachten Sie, dass das Firmenticket für den Einstiegstermin<br />
1.3.<strong>2013</strong> bis spätestens 10.2.<strong>2013</strong> online beim LBV beantragt werden muss. Informationen<br />
finden Sie unter: http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/firmenticket/<br />
Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mindestens 8 St<strong>und</strong>en unterwegs sind (z.B.<br />
morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik):<br />
Bei einer Abwesenheit von<br />
mindestens 8 Std.<br />
50% von 6,00 Euro<br />
mindestens <strong>14</strong> Std. 50% von 12,00 Euro<br />
Bitte beachten Sie, dass freiwillige ergänzende Veranstaltungen nicht abrechnungsfähig<br />
sind.<br />
Weitere Informationen zu den Reisekosten erhalten Sie bei der 1. Dienstbesprechung,<br />
auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s oder im Sekretariat.<br />
Bitte geben Sie zur Entlastung unseres Sekretariats Ihren Reisekosten-Antrag erst ab,<br />
wenn sich entsprechende Erstattungsbeträge angesammelt haben (möglichst vor den<br />
Oster-, Sommer- <strong>und</strong> Herbstferien.<br />
Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von sechs Monaten für die Antragsstellung<br />
der Reisekostenabrechnung.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder Frau StD’in Maier.<br />
Füllen Sie die Reisekostenanträge leserlich, deshalb möglichst elektronisch, aus. Sie können<br />
die Formulare von der Homepage herunterladen, erhalten sie aber auch vor dem<br />
Sekretariat.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 9 -
Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschaftsurlaub<br />
Bitte teilen Sie zu Ihrem eigenen Schutz eine Schwangerschaft sofort nach deren Feststellung<br />
mit, indem Sie das Formblatt „Anzeige einer Schwangerschaft“ zusammen mit<br />
einem ärztlichen Attest im Sekretariat abgeben.<br />
Wenn Sie während des Vorbereitungsdienstes ein Kind erwarten, erhalten Sie sechs Wochen<br />
vor dem mutmaßlichen Geburtstermin Urlaub bei vollem Gehalt. Dieser endet acht<br />
Wochen nach dem Geburtstermin. Bitte beantragen Sie die Elternzeit unter Vorlage eines<br />
ärztlichen Attestes mindestens zehn Wochen vor dem Geburtstermin beim <strong>Seminar</strong>. Unmittelbar<br />
nach der Geburt benötigen wir vier beglaubigte Kopien der Geburtsurk<strong>und</strong>e, (für<br />
<strong>Seminar</strong>, RP, LLPA, LBV). Bei Vorlage des Originals <strong>und</strong> der 3 Kopien können wir die<br />
Beglaubigungen für Sie im Sekretariat vornehmen.<br />
Die erforderlichen Formularsätze für die Meldung an das LBV erhalten Sie im Sekretariat<br />
oder auf der Homepage des LBV.<br />
Erziehungsurlaub<br />
Im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub können Sie Ihr Referendariat für einen Erziehungsurlaub<br />
bis zu drei Jahren unterbrechen. Ein entsprechender Antrag ist über die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung an das Regierungspräsidium spätestens vier Wochen vor Beginn des Erziehungsurlaubes<br />
zu stellen. Damit Sie nach Ablauf Ihres Erziehungsurlaubs wieder sinnvoll<br />
in den Ausbildungsgang eingegliedert werden können, sollten Sie Ihre Terminvorstellungen<br />
rechtzeitig mit Frau Prof.' Kollmann besprechen.<br />
Dienstunfall<br />
Wenn Sie in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit oder bei einer Fahrt zu einer <strong>Seminar</strong>veranstaltung<br />
bzw. zur Schule einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie diesen möglichst<br />
rasch über das <strong>Seminar</strong> auf dem im Sekretariat erhältlichen Formblatt dem Regierungspräsidium<br />
anzeigen, damit er als Dienstunfall anerkannt wird. Außer der Darstellung des<br />
Hergangs ist die Angabe notwendig, ob die Haftung eines Dritten (Schädigers) in Betracht<br />
kommt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Ihnen alle entstandenen Kosten ersetzt<br />
werden.<br />
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Regierungspräsidium.<br />
Ausführliche Informationen zu Stichworten wie Dienstunfall, Reisekosten, Erziehungsurlaub<br />
usw. finden Sie im GEW-Jahrbuch bzw. dem entsprechenden Handbuch<br />
des Philologenverbands.<br />
3. AUSBILDUNG AM SEMINAR<br />
Einstieg in die Ausbildung am <strong>Seminar</strong>:<br />
Der Vorkurs<br />
Der Vorkurs zu Beginn Ihrer Ausbildung am <strong>Seminar</strong> besteht aus drei Wochen, in denen<br />
Sie ganztags am <strong>Seminar</strong> gefordert sind.<br />
Der Vorkurs knüpft an die Inhalte des Praxissemesters an <strong>und</strong> führt diese weiter. Zur Vorbereitung<br />
auf Hospitation <strong>und</strong> eigenen Unterricht sind 15 St<strong>und</strong>en in Pädagogik <strong>und</strong> 20<br />
St<strong>und</strong>en je Fachdidaktik vorgesehen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Einführung in das<br />
Beamtenrecht, ein eintägiges Basistraining in Rhetorik, fachspezifische Zusatzveranstaltungen<br />
<strong>und</strong> eine Einführung in neue Medien.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 10 -
Im Vorkurs findet auch die erste Dienstbesprechung mit den Referendaren statt. Dort<br />
werden Sie u. a. über die wichtigsten Bestimmungen der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />
<strong>und</strong> deren konkrete Umsetzung am <strong>Seminar</strong> informiert.<br />
Gegen Ende des Vorkurses findet der "Werkstatt-Tag" mit interessanten Workshop-<br />
Angeboten r<strong>und</strong> um das Thema "Lehrerdasein" statt.<br />
Tutor am <strong>Seminar</strong><br />
Im Verlauf Ihres Referendariats wird Ihnen einer Ihrer Ausbilder als Tutor zugewiesen,<br />
der mit Ihnen regelmäßig Gespräche über den Stand Ihrer Ausbildung führt. Er ist auch<br />
Ihr Ansprechpartner, der sich Ihrer Fragen <strong>und</strong> Probleme annimmt <strong>und</strong> Ihnen helfen will,<br />
Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Dazu setzt er sich mit Ihrem Schulmentor <strong>und</strong><br />
anderen Ausbildern am <strong>Seminar</strong> in Verbindung. Falls Ihr Tutor ein Pädagogik-Fachleiter<br />
ist, wird er Sie auch im Unterricht erleben wollen <strong>und</strong> Sie anschließend beraten.<br />
Vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes führt er auf Ihren Wunsch mit Ihnen ein abschließendes<br />
Gespräch, in dem Ihre Qualifikationen, Leistungen <strong>und</strong> Kompetenzen sowie<br />
Ihre Entwicklung während des Vorbereitungsdienstes besprochen werden. Im Rahmen<br />
dieses Gesprächs haben Sie auch die Gelegenheit zu einem Feedback über Ihre Ausbildung<br />
am <strong>Seminar</strong>. Zur Vorbereitung des Gesprächs erhalten Sie rechtzeitig Hinweise.<br />
Fachdidaktik<br />
Mit diesem Begriff sind die für Sie zentralen „Veranstaltungen zur <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> Methodik<br />
der Unterrichtsfächer” gemeint, die Sie im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungshalbjahr mit insgesamt<br />
102 St<strong>und</strong>en begleiten werden. Sie erfahren hier, welche Inhalte <strong>und</strong> Kompetenzen Sie<br />
auf jeder Klassenstufe unterrichten (<strong>Didaktik</strong>) <strong>und</strong> wie Sie den Unterricht altersangemessen<br />
gestalten (Methodik). Ergänzend treten Kooperationssitzungen mit einem Pädagogen<br />
hinzu, in denen bestimmte Aspekte des Fachunterrichts aus fachlicher <strong>und</strong> vertieft aus<br />
pädagogischer Sicht beleuchtet werden.<br />
Nach dem Vorkurs in den ersten drei Wochen nehmen Sie in jedem Ihrer Fächer regelmäßig<br />
einmal pro Woche, normalerweise nachmittags, an einer solchen Fachsitzung teil.<br />
Sie dauert in der Regel drei Unterrichtsst<strong>und</strong>en à 45 Minuten.<br />
Im 2. Ausbildungsabschnitt nehmen Sie an regulären Fachsitzungen <strong>und</strong> zusätzlichen<br />
Pflichtmodulen teil. Die Veranstaltungen im zweiten Ausbildungsabschnitt dienen vor allem<br />
dazu, Sie bei Ihrem selbstständigen Unterricht an der Schule unterstützend zu begleiten,<br />
bisher nicht behandelte Felder der Fachdidaktik abzudecken <strong>und</strong> Sie auf die Lehrproben<br />
<strong>und</strong> die mündliche Prüfung vorzubereiten.<br />
Darüber hinaus besuchen Sie nach individuellem Bedarf <strong>und</strong> Ihren spezifischen Interessen<br />
ergänzende Module, die Ihre Kompetenzen erweitern.<br />
Pädagogik / Pädagogische Psychologie<br />
Da Sie das <strong>Seminar</strong> nicht als Mathematiker oder Anglist, sondern als kompetenter Lehrer<br />
<strong>und</strong> Erzieher verlassen sollen, kommt dem Bereich Pädagogik/Pädagogische Psychologie<br />
eine besondere Bedeutung zu.<br />
Zu Beginn der Ausbildung werden Sie einer Pädagogik-Gruppe zugewiesen, deren Leiter<br />
am Ende auch Ihr Prüfer sein wird. Im Vorkurs wird Ihr Gr<strong>und</strong>lagenwissen vertieft <strong>und</strong> Sie<br />
werden in Lerngruppen auf Ihre Unterrichtstätigkeit vorbereitet.<br />
Im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungsabschnitt nehmen Sie an einem zweistündigen Gr<strong>und</strong>kurs teil.<br />
Wahlpflichtmodule für individuelle Schwerpunktsetzungen ergänzen <strong>und</strong> vertiefen die<br />
Gr<strong>und</strong>kursinhalte.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 11 -
Auch im 2. Ausbildungsabschnitt finden die Pädagogik-Veranstaltungen i.d.R. an einem<br />
<strong>Seminar</strong>vormittag statt.<br />
Beratungsbesuche der Fachleiter<br />
g Zahl <strong>und</strong> Verteilung<br />
Im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungsabschnitt werden Sie bis spätestens eine Woche vor Beginn des<br />
jeweiligen Prüfungslehrprobenzeitraums von jedem Ihrer Fachleiter mindestens dreimal<br />
im Unterricht besucht <strong>und</strong> beraten. In jedem Fach müssen Sie einen Besuch auf jeder<br />
Schulstufe vereinbaren. Prinzipiell gilt auch für Beratungsbesuche die Bivalenzregelung<br />
(s.S.18). Allerdings weist das Prüfungsamt darauf hin, dass beispielsweise eine 10. Klasse<br />
nicht bei einem Besuch als Mittel- <strong>und</strong> beim anderen Besuch als Oberstufe abgerechnet<br />
werden kann. Eine frühzeitige Terminabsprache ist sinnvoll. Sie erhalten nach dem<br />
Besuch ein Feedback in mündlicher <strong>und</strong> schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen<br />
stützt <strong>und</strong> Vereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält.<br />
g Besuch durch Pädagogik-Fachleiter<br />
Auf Ihren Wunsch hin besucht <strong>und</strong> berät Sie auch Ihr Pädagogik-Fachleiter. Nutzen Sie<br />
diese zusätzliche Möglichkeit zur Beratung! Der gemeinsame Besuch eines Fachleiters<br />
für Pädagogik <strong>und</strong> eines Fachleiters für Fachdidaktik ist ebenfalls möglich.<br />
Schul-, Jugend- <strong>und</strong> Beamtenrecht<br />
Bereits im Vorkurs erhalten Sie eine Einführung in das Beamtenrecht. Ab Februar beginnen<br />
regelmäßig einmal pro Woche zweistündige Veranstaltungen zum Schulrecht. Die<br />
gesamte Ausbildung umfasst 40 St<strong>und</strong>en, die gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts<br />
mit einer Prüfung abschließt.<br />
Zusatzausbildungen <strong>und</strong> ergänzende Angebote<br />
Auf freiwilliger Basis kann ein Teil der Ausbildung an Gemeinschaftsschulen absolviert<br />
werden, am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts in Form von Hospitationen <strong>und</strong> begleitetem<br />
Ausbildungsunterricht, im zweiten Ausbildungsabschnitt in Form von temporären<br />
Lehraufträgen.<br />
Referendare mit den Fächern Biologie, Chemie <strong>und</strong> Physik nehmen an einer obligatorischen<br />
Zusatzausbildung für das Fach Naturwissenschaft <strong>und</strong> Technik (NWT) teil.<br />
Die Ausbildung ist modular organisiert <strong>und</strong> wird fächerverbindend durchgeführt. Alle Referendare<br />
mit einem oder zwei naturwissenschaftlichen Fächern nehmen an den Hauptmodulen<br />
teil. Die Modulbeschreibungen <strong>und</strong> die Termine sind auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s<br />
veröffentlicht. Wegen der Komplexität <strong>und</strong> der fächerverbindenden Organisation lassen<br />
sich diese Modulveranstaltungen weder wiederholen noch adäquat nachholen. Referendarinnen<br />
<strong>und</strong> Referendare können daher i.d.R. nicht von der Teilnahme an diesen<br />
Modulveranstaltungen freigestellt werden.<br />
Referendare mit nur einem naturwissenschaftlichen Fach wählen darüber hinaus Zusatzmodule.<br />
Referendare mit dem Fach Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e erhalten im Rahmen der Fachdidaktik<br />
Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e/Wirtschaft eine Ausbildung für den Fächerverb<strong>und</strong> GWG (Geographie/Wirtschaft/Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e).<br />
Geographen können zwischen NWT oder GWG<br />
wählen.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 12 -
Referendare der Fächer Englisch <strong>und</strong> Französisch können in Verbindung mit bestimmten<br />
Sachfächern <strong>und</strong> bei sehr guter Sprachbeherrschung an einer Zusatzausbildung teilnehmen,<br />
die auf das bilinguale Unterrichten (z.B. Unterricht in Geschichte in der Fremdsprache)<br />
vorbereitet (Vgl. hierzu im Einzelnen S.23f.).<br />
Neben dieser Zusatzausbildung bietet das <strong>Seminar</strong> verschiedene ergänzende Veranstaltungen<br />
oder Veranstaltungsreihen an, u.a. mit Vertiefungsangeboten in Deutsch<br />
(Deutsch als Fremdsprache bzw. als Zweitsprache, Lese- <strong>und</strong> Rechtschreibschwäche), in<br />
Theaterpädagogik (Theater in der Schule, Darstellendes Spiel, Auftrittskompetenz), in<br />
Praktischer Rhetorik (Jugend debattiert), im Bereich Multimedia bis hin zu der Veranstaltungsreihe<br />
Lehren <strong>und</strong> Lernen an Gemeinschaftsschulen.<br />
Außerdem gibt es Angebote zu Themen wie Begabtenförderung, Interkulturelles Lernen,<br />
Globales Lernen, Bewegte Schule oder Erlebnispädagogik.<br />
Persönliche Beratung<br />
Herr Dipl. Psych. Prof. Speth <strong>und</strong> Frau StD'in Zeile-Elsner sind Ihre Ansprechpartner bei<br />
berufsbezogenen persönlichen Problemen. In Ellwangen ist Herr StD Felch Ihr Ansprechpartner.<br />
Pädagogische Fallbesprechung<br />
Das <strong>Seminar</strong> bietet Interessierten pädagogische Fallbesprechungsgruppen an. Dort besteht<br />
die Möglichkeit, im Kreis von Referendaren berufsbezogene Erfahrungen in Unterricht,<br />
Schule <strong>und</strong> Ausbildung zu reflektieren. In den Pädagogikgruppen werden Sie frühzeitig<br />
über dieses freiwillige Zusatzangebot informiert. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau<br />
Schwabe.<br />
Vorträge / Workshops<br />
Im Rahmen einer Reihe “Impulse für die Weiterentwicklung von Schule <strong>und</strong> Unterricht”<br />
finden Vortragsveranstaltungen mit namhaften Referenten i.d.R. am Standort Stuttgart<br />
statt.<br />
Auch die Fachleiter laden zu ihren Sitzungen auswärtige Experten ein.<br />
Am <strong>Seminar</strong> finden zudem für die Lehrer der Schulen des Einzugsbereichs Fortbildungsveranstaltungen<br />
statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen erhalten auch Sie als<br />
Referendar die Gelegenheit, besonders gelungene Unterrichtsprojekte vorzustellen.<br />
4. AUSBILDUNG AN DER SCHULE<br />
In der ersten Februarwoche starten Sie an Ihrer Ausbildungsschule. Sie erwartet ein individuelles<br />
Einführungsprogramm: Kennenlernen Ihrer Ansprechpartner an der Schule<br />
(Schulleitung, Mentoren, Ausbildungslehrer, Sekretärin, Hausmeister,...), Kennenlernen<br />
des Schulgebäudes <strong>und</strong> wichtiger Einrichtungen (Sekretariat, Bibliothek, Fachräume...),<br />
Begleitung einer Schulklasse, eines Fachlehrers durch einen ganzen Unterrichtsvormittag,<br />
Beobachtung von Unterricht in Ihren Fächern auf verschiedenen Klassenstufen.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 13 -
Wie Sie diese Unterrichtshospitation gewinnbringend gestalten können, besprechen Sie<br />
in den pädagogischen <strong>und</strong> fachdidaktischen Veranstaltungen des Vorkurses ausführlich.<br />
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Schule, wie z.B. Gesamtlehrer-,<br />
Klassen-, Fachkonferenz, ggf. Elternabende, ist Pflicht, sofern keine Veranstaltungen des<br />
<strong>Seminar</strong>s in dieser Zeit stattfinden. Ansonsten wird von Ihnen erwartet, dass Sie regelmäßig<br />
an der Schule anwesend sind.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:<br />
Die dienstlichen Veranstaltungen des <strong>Seminar</strong>s haben Vorrang vor<br />
Schulveranstaltungen.<br />
Mentor<br />
In allen Fragen, die Ihre Ausbildung an der Schule betreffen, wenden Sie sich zunächst<br />
an Ihren Mentor:<br />
„Der Schulleiter bestellt im Einvernehmen mit dem <strong>Seminar</strong> einen betreuenden Lehrer<br />
zum Mentor. Der Mentor koordiniert in Abstimmung mit dem Schulleiter die Ausbildung<br />
einschließlich der Zuweisung zu geeigneten Fachlehrern auf verschiedenen Stufen des<br />
Gymnasiums. Er betreut den Studienreferendar, begleitet <strong>und</strong> berät ihn während der Ausbildung<br />
an der Schule.“ (APrOGymn §13 Abschnitt 2).<br />
Im 2. Ausbildungsabschnitt überzeugt sich der Mentor auch von der Angemessenheit Ihrer<br />
Klassenarbeiten <strong>und</strong> der Leistungsbewertung.<br />
Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 1. Ausbildungsabschnitt<br />
Bis zu den Sommerferien unterrichten Sie noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung<br />
von einführenden Lehrkräften, die Ihre Unterrichtsplanung für einen<br />
Übungslehrauftrag mit Ihnen durchgesprochen haben, Ihren Unterricht beobachten <strong>und</strong><br />
Sie danach beraten.<br />
Diese Lehrkräfte führen nach Beendigung Ihres Lehrauftrags mit Ihnen eine Abschlussbesprechung<br />
durch, in der Sie gezielte Hinweise zur Verbesserung Ihrer methodischdidaktischen<br />
Kompetenz <strong>und</strong> Ihres Lehrerverhaltens als Hilfestellung für Ihre weitere Ausbildung<br />
bekommen.<br />
Jeder Ihrer Fachleiter wird Sie im 1. Ausbildungsabschnitt ca. zweimal besuchen <strong>und</strong> beraten.<br />
Auf Ihren Wunsch hin kann Sie auch Ihr Pädagogik-Fachleiter im Unterricht besuchen<br />
<strong>und</strong> Sie insbesondere im Hinblick auf Ihr Lehrerverhalten, Umgang mit Disziplinproblemen,<br />
Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. beraten. Wenn Ihr Tutor ein<br />
Fachleiter für Pädagogik ist, wird er Sie ohnehin im Unterricht besuchen.<br />
Der Schulleiter oder sein Stellvertreter werden Sie im 1. Ausbildungsabschnitt einmal in<br />
der Woche zusätzlich in Schulk<strong>und</strong>e unterrichten. Dabei werden Sie u.a. in die Strukturen<br />
<strong>und</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen schulischer Arbeit vor Ort eingeführt.<br />
Sie sollten sich nicht zuviel Zeit lassen, bevor Sie mit Ihrem Unterricht beginnen. Sie<br />
können bereits gegen Ende der ersten Schulwoche erste „Gehversuche” machen <strong>und</strong> im<br />
Team Teile einer St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> auch einzelne St<strong>und</strong>en einer bereits laufenden Unterrichtseinheit<br />
übernehmen. Spätestens nach etwa zwei Wochen, also Mitte Februar, sollten Sie<br />
selbst vor der Klasse stehen, danach den von Ihnen gehaltenen Unterricht auf durchschnittlich<br />
ca. fünf St<strong>und</strong>en pro Woche steigern.<br />
Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsst<strong>und</strong>en muss im 1. Ausbildungsabschnitt,<br />
also bis zum Ende des Schuljahres, mindestens 60 (bei einem freiwilligen dritten Fach<br />
zusätzlich 25 Std.) betragen <strong>und</strong> sich angemessen auf Ihre Fächer, auf alle Stufen <strong>und</strong><br />
auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - <strong>14</strong> -
Ihr Mentor bzw. die Schulleitung führen Ihre St<strong>und</strong>enbilanz <strong>und</strong> werden Ihnen bei der<br />
gleichmäßigen Verteilung Ihrer Lehraufträge gern behilflich sein. Es wird erwartet, dass<br />
Sie selbst initiativ werden, auf Ihre Kollegen zugehen <strong>und</strong> Übungslehraufträge mit ihnen<br />
vereinbaren. Bei Problemen wenden Sie sich an den Schulleiter oder <strong>Seminar</strong>leiter.<br />
Ihre Übungslehraufträge sollten bei einem zweistündigen Fach etwa 6 – 8, bei mehrstündigen<br />
Fächern etwa 9 – 12 St<strong>und</strong>en eigenen Unterricht umfassen, soweit der thematische<br />
Zusammenhang nicht eine andere Zeiteinteilung erfordert.<br />
Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelst<strong>und</strong>en möglich. Sie<br />
werden selbstverständlich auf das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en angerechnet.<br />
Bitte dehnen Sie Ihren Übungslehrauftrag nicht auf mehr als <strong>14</strong> St<strong>und</strong>en aus, denn Sie<br />
sollen Ihre Fähigkeiten in verschiedenen Klassen auf allen Stufen ausprobieren.<br />
Sie erhalten während Ihrer gesamten Ausbildung auch durch den Schulleiter mündliche<br />
Rückmeldungen zu Ihrem Leistungsstand. Anfang Juni müssen Schule <strong>und</strong> <strong>Seminar</strong><br />
feststellen, ob Ihnen selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der<br />
Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt um ein halbes Jahr verlängert.<br />
Wir bemühen uns, sich abzeichnende Probleme so früh wie möglich mit Ihnen zu besprechen.<br />
Durch intensive Beratung sollen Sie rechtzeitig Gelegenheit erhalten, Defizite aufzuarbeiten,<br />
bevor die Entscheidung zur Verlängerung fällt. Immer wieder hat sich eine<br />
solche Verlängerung als große Chance erwiesen, die bessere Examina <strong>und</strong> die Einstellung<br />
in den Schuldienst erst ermöglicht hat.<br />
Hospitation<br />
Führen Sie auch neben dem von Ihnen gehaltenen Unterricht weiterhin Hospitationen<br />
durch. Immerhin werden von Ihnen pro Woche 8 – 10 St<strong>und</strong>en Unterricht<br />
(Übungslehrauftrag <strong>und</strong> Hospitationsst<strong>und</strong>en zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht<br />
von 4-5 St<strong>und</strong>en sind Sie verpflichtet, weitere 5-6 St<strong>und</strong>en pro Woche zu hospitieren.<br />
Dies gilt für den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt. Nutzen Sie unbedingt die<br />
Möglichkeit, Referendarskollegen Ihres Faches an Ihrer oder einer anderen Schule zu<br />
besuchen. Laden Sie Ihre Referendarskollegen auch in den eigenen Unterricht ein. Nutzen<br />
Sie die Chance, voneinander zu lernen!<br />
Häufige Fragen zu Lehraufträgen<br />
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum 1. Ausbildungsabschnitt.<br />
Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsst<strong>und</strong>en auf meine beiden Fächer verteilen?<br />
Bei Fächern, die auf allen Stufen unterrichtet werden, in etwa im Verhältnis 1 : 1.<br />
Anders ist es bei Fächerkombinationen wie z.B. Deutsch/ Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e. Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e<br />
ist erst ab Klasse 8 in der St<strong>und</strong>entafel vorgesehen. In solchen Fällen können<br />
Sie von folgender Faustregel ausgehen: Der Anteil Ihres Unterrichts im Fach A, das<br />
in allen Stufen unterrichtet wird, beträgt 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden<br />
St<strong>und</strong>en, der Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur in Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe unterrichtet<br />
wird. Damit entfällt in unserem Beispiel auf das Fach Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e ein Anteil von<br />
etwa 24 St<strong>und</strong>en, auf Deutsch etwa 36 St<strong>und</strong>en.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 15 -
Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach <strong>und</strong> Beifach?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum<br />
Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Klasse 10. Das bedeutet:<br />
ein Minimum von 20 St<strong>und</strong>en für das Beifach <strong>und</strong> ca. 40 St<strong>und</strong>en für das Hauptfach.<br />
Dies gilt zum Beispiel für die Kombination Musik <strong>und</strong> Beifach.<br />
Wie muss ich bei drei Unterrichtsfächern meine St<strong>und</strong>en verteilen?<br />
Wenn Sie eine sogenannte obligatorische Kombination von drei Fächern haben, z.B.<br />
Geschichte/ Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e mit Geografie, müssen Sie die Unterrichtsst<strong>und</strong>en etwa<br />
gleichmäßig auf ihre Fächer verteilen, also pro Fach etwa 20 St<strong>und</strong>en vorsehen. Aufgr<strong>und</strong><br />
der besonderen Situation eines Faches z.B. an einer kleinen Schule, können kleinere<br />
Abweichungen akzeptiert werden, jedoch soll bei einer obligatorischen Drei-Fächer-<br />
Verbindung pro Fach die Zahl von <strong>14</strong> Unterrichtsst<strong>und</strong>en nicht unterschritten werden.<br />
Bei einer Kombination von zwei Hauptfächern mit einem freiwilligen dritten Fach müssen<br />
Sie in Ihren beiden Hauptfächern zusammen mindestens 60 St<strong>und</strong>en unterrichten<br />
<strong>und</strong> zusätzlich in Ihrem freiwilligen Fach - egal ob Haupt- oder Beifach - mindestens insgesamt<br />
25 St<strong>und</strong>en unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die Sie die Fakultas erwerben<br />
wollen, abzudecken.<br />
Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist eine zusätzliche Belastung. Deshalb<br />
können Sie einen kleinen Teil der Unterrichtsverpflichtung (ca. fünf St<strong>und</strong>en) auch zu Beginn<br />
des 2. Ausbildungsabschnittes abdecken.<br />
Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder gehaltenen Unterrichtsst<strong>und</strong>e einen schriftlichen<br />
Entwurf zu erstellen. Entweder ist er die Gr<strong>und</strong>lage für die Beratung durch Ihren<br />
einführenden Lehrer, Mentor oder Schulleiter oder er ist die Gr<strong>und</strong>lage für das Analysegespräch<br />
mit Ihrem Fachleiter.<br />
Kann ich einen Teil meiner Übungslehraufträge zum gleichen Thema auch in Parallelklassen<br />
durchführen?<br />
Gerade bei naturwissenschaftlichem Unterricht kann sich das aus schulorganisatorischen<br />
Gründen so ergeben. Auch in anderen Fächern kann es sehr informativ sein, nach einer<br />
ersten Erfahrung mit der Vermittlung eines bestimmten Stoffes diesen in einer Parallelklasse<br />
unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen noch einmal ganz anders zu unterrichten.<br />
Damit Sie aber ein breites Spektrum von Klassen <strong>und</strong> Unterrichtsstoff kennen lernen,<br />
ist bei 60 St<strong>und</strong>en der Parallelunterricht auf maximal zehn St<strong>und</strong>en beschränkt. Sie müssen<br />
also mindestens 50 St<strong>und</strong>en nicht parallel unterrichtet haben. Der über das Maximum<br />
von 60 St<strong>und</strong>en hinausgehende Unterricht darf in Parallelklassen durchgeführt werden,<br />
dann auch mehr als zehn St<strong>und</strong>en.<br />
Wie viele St<strong>und</strong>en muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten?<br />
Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten<br />
sind, unterrichten, <strong>und</strong> zwar mindestens sieben St<strong>und</strong>en pro Fach <strong>und</strong> pro Stufe.<br />
Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 16 -
Darf ich auch in Klasse 5 <strong>und</strong> in der Jahrgangsstufe 12 unterrichten?<br />
Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche <strong>und</strong> pädagogische Gründe,<br />
die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diese Klassenstufen<br />
hereinzulassen, z.B. in die zweite Hälfte der letzten Jahrgangsstufe (Vorbereitung auf das<br />
Abitur).<br />
Darf ich Vertretungsunterricht halten?<br />
Im Prinzip ja, denn man kann in einer St<strong>und</strong>e ohne den einführenden Fachlehrer in der<br />
letzten Bank einmal ausprobieren, ob die eigene Lehrerpersönlichkeit akzeptiert wird <strong>und</strong><br />
die eingesetzten erzieherischen Mittel wirken.<br />
Jedoch sollten Sie in den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit noch nicht zu Vertretungsunterricht<br />
herangezogen werden. (Dies gilt nicht für die Aufsichtführung, mit der Sie vom<br />
Schulleiter in einer aktuellen Notsituation selbstverständlich beauftragt werden können.)<br />
Geht es später einmal um die Vertretung einer erkrankten Lehrkraft über mehr als eine<br />
St<strong>und</strong>e hinweg, bespricht die Schulleitung dieses Anliegen mit dem <strong>Seminar</strong>leiter, der<br />
sich bei Ihren Fachleitern erk<strong>und</strong>igen wird, ob Ihnen das zugemutet werden kann. Die<br />
Schulleitung muss dafür sorgen, dass Sie während der Vertretung auch betreut werden,<br />
wenn auch nicht in jeder St<strong>und</strong>e.<br />
Wird Vertretungsunterricht angerechnet?<br />
Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung<br />
von Klassen hinausgeht, darf auch in die Bilanz der zu erbringenden St<strong>und</strong>en für<br />
Übungslehraufträge aufgenommen werden.<br />
Die meisten der konkreten Regelungen zur Unterrichtsverpflichtung werden unwichtig,<br />
wenn Sie - wie es die Regel ist - mehr als die Mindestst<strong>und</strong>enzahl unterrichten <strong>und</strong> so<br />
mehr Erfahrung für Ihren selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt sammeln.<br />
Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt<br />
Viele Schulleiter fangen bereits relativ früh mit ersten Planungsüberlegungen zur Deputatsverteilung<br />
im neuen Schuljahr an.<br />
Deshalb ist es sinnvoll, schon nach den Osterferien erste Kontakte mit dem Abteilungsleiter<br />
bzw. dem Fachsprecher Ihrer Unterrichtsfächer aufzunehmen <strong>und</strong> Ihre Wünsche zu<br />
nennen. Spätestens nach den Pfingstferien sollten Sie Ihre Wünsche bei der Schulleitung<br />
anmelden. Dies ist gerade im Hinblick auf den frühen Abgabetermin des Meldebogens mit<br />
der Verteilung der Klassen auf die Lehrprobenphasen sinnvoll.<br />
Planung des selbstständigen durchlaufenden Unterrichts<br />
Diesen Bereich sprechen Sie in einem Gespräch mit der Schulleitung an. Es geht hier um<br />
Ihre Lehraufträge, die Sie von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend<br />
bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernehmen. Ü-<br />
berlegen Sie vor allem, in welchen Klassen Sie Ihre Lehrproben ablegen wollen. Berücksichtigen<br />
Sie auch Ihre Vorstellungen im Hinblick auf Ihre schriftliche Arbeit: In welcher<br />
Klassenstufe lässt sich ein bestimmtes Thema am besten verwirklichen?<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 17 -
Die Themenvergabe durch Ihren Fachleiter erfolgt in den letzten drei Wochen des 1.<br />
Ausbildungsabschnitts, spätestens zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts (s. Plan des<br />
LLPA im Anhang). Übrigens: Sie dürfen die Klasse, in der Sie die schriftliche Arbeit (DUE,<br />
s.u.) durchführen, auch für eine Lehrprobe verwenden.<br />
Im Hinblick auf die Breite der Ausbildung ist es sinnvoll, wenn Ihnen die Schulleitung<br />
durchgehende Lehraufträge zuweist, die verschiedene Stufen (Unterstufe: 5 – 6, Mittelstufe:<br />
7 – 9, Oberstufe: 10 – 12) abdecken (ausschließlich in schulorganisatorisch bedingten<br />
Ausnahmefällen können die Klassenstufen 7 bzw. 10 auch der Unter- bzw. Mittelstufe<br />
zugeordnet werden (Bivalenzregelung). Denken Sie aber auch daran, dass Sie in beiden<br />
Fächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, <strong>und</strong> zwar in unterschiedlichen Klassen,<br />
ablegen müssen.<br />
Bei einem Fach als Beifach ist zu beachten, dass Sie nur dann im diesem Beifach die<br />
Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn Sie in den anderen Fächern/ im anderen<br />
Fach Ihre Oberstufenlehrprobe(n) in den Klassen 11 oder 12 ablegen. Da die 10.<br />
Klasse im Beifach als Mittelstufe deklariert wurde, kann sie in den anderen Fächern nicht<br />
mehr als Oberstufe verwendet werden.<br />
In den Klassenstufen 5 oder 12 werden Sie übrigens im Rahmen eines durchlaufenden<br />
selbstständigen Unterrichts in der Regel nicht eingesetzt.<br />
Auch in NWT dürfen Sie keinen kontinuierlich selbstständigen Unterricht übernehmen.<br />
g Mindestgruppengröße<br />
Sie beträgt in den Klassen der Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe 15, in der Eingangsklasse der Oberstufe<br />
(10) mindestens 12 Schüler (Empfehlung). In den Jahrgangsstufen des <strong>Kurs</strong>systems<br />
sind keine Untergrenzen festgelegt. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt jedoch, dass die Mindestgröße<br />
für die <strong>Kurs</strong>bildung, die dem Schulleiter per Erlass vorgeschrieben ist, auch Anhaltspunkt<br />
für die Prüfungskommission ist.<br />
Wird die Mindestgruppengröße am Tag der Lehrprobe deutlich unterschritten (etwa durch<br />
Krankheit), entscheidet der Vorsitzende, ob die Lehrprobe neu angesetzt werden muss.<br />
Als Stichtag, zu dem die Mindestgrößen gegeben sein müssen, gilt der Beginn des Schuljahres.<br />
Gruppengröße im Sport: Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen Klassenstufen<br />
müssen in einer Prüfungslehrprobe mindestens 12 Schüler aktiv mitwirken. Sie sollten<br />
daher mit Ihrem Schulleiter darauf achten, dass die Gruppengröße des Ihnen zugewiesenen<br />
Lehrauftrags im Fach Sport zu Beginn des Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengröße<br />
liegt, sonst müsste vielleicht aufgr<strong>und</strong> von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe<br />
abgesagt werden.<br />
g Arbeitsgemeinschaften<br />
Insbesondere in Fächern wie Musik <strong>und</strong> Sport kann es vorkommen, dass der Schulleiter<br />
Sie fragt, ob Sie im Rahmen Ihres Deputats nicht eine Arbeitsgemeinschaft (z.B. Chor,<br />
Orchester, Basketball-AG) leiten wollen.<br />
Die Anrechnung einer Arbeitsgemeinschaft ist in der Regel nur möglich, wenn es sich<br />
um einen Unterricht handelt, der aufgr<strong>und</strong> klarer stofflicher Vorgaben mit entsprechender<br />
inhaltlicher Progression <strong>und</strong> Leistungskontrollen dem Regelunterricht vergleichbar ist.<br />
In Sport <strong>und</strong> Musik kann eine Arbeitsgemeinschaft ins Deputat übernommen werden,<br />
wenn auch ohne sie die Mindestzahl von durchschnittlich zehn Wochenst<strong>und</strong>en Deputatsverpflichtung<br />
erreicht wird. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie auch unter<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 18 -
Berücksichtigung der AG-St<strong>und</strong>en niemals mehr als zwölf Wochenst<strong>und</strong>en unterrichten<br />
dürfen. Es empfiehlt sich daher, höchstens eine einstündige AG zu übernehmen <strong>und</strong> eine<br />
zweistündige nur dann, wenn sie auf das erste Halbjahr beschränkt wird, also durchschnittlich<br />
einstündig ist.<br />
Planung des befristet selbstständigen Unterrichts<br />
g Allgemeines<br />
Zu Beginn Ihrer Ausbildung steht bereits der gesamte Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsplan<br />
fest, einschließlich der Lehrprobenphasen (siehe Anhang).<br />
Schon nach wenigen Wochen im neuen Schuljahr muss die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt<br />
mitteilen, in welcher Klasse Sie in welcher Lehrprobenphase geprüft werden<br />
wollen.<br />
Den für die Lehrprobenphasen (in der Regel je drei Wochen) ggf. notwendigen vorübergehend<br />
selbstständigen Unterricht müssen Sie gleich zu Beginn des Schuljahres mit<br />
den Fachlehrern der von Ihnen gewünschten Klassen fest vereinbaren. In der Lehrprobenphase<br />
unterrichten Sie die übernommene Klasse selbstständig, d.h. dass der Fachlehrer<br />
sich dann nicht in der Klasse aufhalten darf.<br />
g Vereinbarung der Lehraufträge<br />
Die Schulleitung <strong>und</strong> Ihr Mentor helfen Ihnen, falls nötig, bei der Vereinbarung Ihrer Lehraufträge.<br />
Fragen Sie dazu den Fach- <strong>und</strong> auch Klassenlehrer, ob bereits feststehende<br />
Termine wie Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte oder Projekttage in die Lehrprobenphase<br />
fallen. Dann dürfen Sie solche Klassen nicht vorschlagen. Haben Sie die Übernahme<br />
einer Klasse vereinbart, bitten Sie auch den Klassenlehrer, dass er bei später erfolgenden<br />
Planungen die Lehrprobenphase von solchen Unternehmungen freihält.<br />
g Kombinationsmöglichkeiten der Lehrproben<br />
Von Ihnen wird pro Fach eine Oberstufenlehrprobe in unterschiedlichen Klassen <strong>und</strong><br />
in Ihrem Nicht-DUE-Fach eine Lehrprobe in der Unter- bzw. Mittelstufe erwartet. Die<br />
Reihenfolge ist nicht vorgegeben, Sie können sie selbst vorschlagen. Vom Landeslehrerprüfungsamt<br />
kommt dann im November die Rückmeldung, die Ihre vorgeschlagene Zuordnung<br />
von Klassen zu Lehrprobenphasen in der Regel bestätigt <strong>und</strong> Ihnen auch die<br />
jeweiligen Prüfungsvorsitzenden nennt.<br />
Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts<br />
In jedem Ihrer Pflichtfächer (jedoch nur in zwei von drei Fächern einer Pflichtkombination)<br />
müssen Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung im 2. Ausbildungsabschnitt noch mindestens<br />
eine Einheit begleiteten Unterricht durchführen (insgesamt mindestens 20 St<strong>und</strong>en). Diese<br />
Unterrichtseinheiten sollen auf verschiedenen Schulstufen gehalten werden. Der<br />
einführende Lehrer oder Ihr Mentor bespricht mit Ihnen die Unterrichtseinheit aufgr<strong>und</strong><br />
Ihrer Planung vor, ist während des Unterrichts anwesend <strong>und</strong> bespricht diesen anschließend<br />
mit Ihnen.<br />
Es ist zulässig, einen begleiteten Lehrauftrag in der Klasse durchzuführen, die Sie für eine<br />
Lehrprobenphase vorübergehend selbstständig unterrichten. Dies kann auch unmittelbar<br />
vor Beginn der Lehrprobenphase geschehen.<br />
Es ist nicht zulässig, den begleiteten Unterricht gr<strong>und</strong>sätzlich dadurch abzudecken, dass<br />
Fachkollegen oder Mentoren Ihren selbstständigen Unterricht in Ihren kontinuierlichen<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 19 -
Klassen begleiten. Über eventuelle Ausnahmen in ganz besonders gelagerten Einzelfällen<br />
entscheidet die <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Die Planung <strong>und</strong> Verteilung auf Klasse <strong>und</strong> Schuljahr muss in den ersten sechs Wochen<br />
des Schuljahres erfolgen. Das Regierungspräsidium verlangt die Gesamtübersicht über<br />
Ihre durchgehend selbstständigen, befristet selbstständigen <strong>und</strong> begleiteten Lehraufträge<br />
im 2. Ausbildungsabschnitt von den Schulleitern in der Regel bis Mitte Oktober. Eine<br />
zweite Fertigung geht an die <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Es ist sinnvoll, die begleiteten Unterrichtseinheiten in die Zeit bis Weihnachten zu<br />
legen, damit sich die Ausbildung durch Übung <strong>und</strong> Beratung für Ihre Lehrproben auszahlt.<br />
Rahmenbedingungen für die Planung von Ausbildung <strong>und</strong> Lehrproben<br />
Im Folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen für die Planung Ihres Unterrichts im<br />
Überblick dargestellt. Im Anhang finden Sie zusätzlich eine zusammenfassende Kurzinfo<br />
mit konkreten Planungsbeispielen.<br />
1. Der selbstständige Unterricht beträgt in der Regel mindestens 9 Wochenst<strong>und</strong>en. Er<br />
erfolgt überwiegend in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrags. (35 Einzelst<strong>und</strong>en<br />
entsprechen einer Jahreswochenst<strong>und</strong>e).<br />
2. Die gesamte Unterrichtsverpflichtung beträgt 10 - 12 Wochenst<strong>und</strong>en.<br />
3. In jedem Fach soll nach Möglichkeit auf allen Schulstufen Unterricht (begleitet <strong>und</strong>/<br />
oder selbstständig) erteilt werden (im Beifach nur Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe).<br />
4. In jedem Fach ist ein begleiteter Lehrauftrag verbindlich; insgesamt beträgt der Umfang<br />
mindestens 20 St<strong>und</strong>en; die beiden begleiteten Lehraufträge sollen auf verschiedenen<br />
Schulstufen <strong>und</strong> vor der Lehrprobenphase stattfinden. (Zu den Sonderbestimmungen<br />
bei 3-Fächer-Kombinationen vgl. S.22 „Sonderfall Ausbildung in einem dritten<br />
Fach“)<br />
5. Auch unter Einbeziehung temporärer Lehraufträge dürfen nicht mehr als 12 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
pro Woche gehalten werden.<br />
g Parallelunterricht<br />
Parallelunterricht ist möglich, soweit die Breite der Ausbildung nicht gefährdet wird. Diese<br />
Regelung ermöglicht gerade auch in den naturwissenschaftlichen Fächern, die Vorbereitung<br />
aufwändiger Experimente für zwei Klassen zu nutzen.<br />
Die für den 1. Ausbildungsabschnitt gesetzte Grenze von höchstens zehn Std. Parallelunterricht<br />
gilt im zweiten Ausbildungsabschnitt nicht. Sie können z.B. bei einstündigem<br />
Unterricht zwei Parallelklassen übernehmen, z.B. 10a zweistündig im 1. Halbjahr, 10b<br />
zweistündig im 2. Halbjahr.<br />
Parallelunterricht bei Hauptfächern ist nicht zulässig, da sonst die Breite der Ausbildung<br />
nicht mehr gewährleistet ist.<br />
g Checkliste für den 2. Ausbildungsabschnitt<br />
Abschließend erhalten Sie für die Überprüfung Ihrer eigenen Planung in der folgenden<br />
Übersicht die gesamte Checkliste für Ausbildungsunterricht <strong>und</strong> Prüfungslehrproben (in<br />
Kurzform).<br />
Jede Bedingung ist für sich notwendig, aber nicht hinreichend!<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 20 -
Minima <strong>und</strong> Maxima:<br />
1<br />
.<br />
2<br />
.<br />
3<br />
.<br />
Durchlaufend selbstständiger Unterricht beträgt 9, höchstens<br />
12 WSt.<br />
Zahl der Unterrichtsst<strong>und</strong>en beträgt im Jahresdurchschnitt pro<br />
Woche zwischen 10 <strong>und</strong> 12.<br />
Auch in der Lehrprobenphase werden maximal 12 St<strong>und</strong>en<br />
pro Woche unterrichtet<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
4 Im dritten freiwilligen Fach kein durchgehender Lehrauftrag ja nein<br />
Breite der Ausbildung:<br />
1 In jedem Fach (außer freiwilliges 3. Fach) soll nach Möglichkeit<br />
auf jeder Stufe unterrichtet werden (selbstständig <strong>und</strong>/<br />
.<br />
oder begleitet).<br />
2<br />
.<br />
3<br />
.<br />
4<br />
.<br />
5<br />
.<br />
In zwei Fächern (außer freiwilliges 3. Fach) mindestens eine<br />
begleitete Unterrichtseinheit (insgesamt mindestens 20 St<strong>und</strong>en).<br />
Die begleiteten Unterrichtseinheiten sind auf verschiedenen<br />
Schulstufen.<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Parallelunterricht nur in ein- oder zweistündigen Fächern. ja nein<br />
Regelungen zur Anrechnung von Arbeitsgemeinschaften werden<br />
beachtet.<br />
ja<br />
nein<br />
Lehrproben:<br />
1 Kombinationsmöglichkeiten von Fächern <strong>und</strong> Stufen für Lehrproben<br />
werden .<br />
beachtet.<br />
2<br />
.<br />
3<br />
.<br />
4<br />
.<br />
Die Mindestgruppengrößen für Lehrprobenklassen werden<br />
eingehalten.<br />
Die Prüfungslehrproben finden in jedem Fach in der Oberstufe<br />
<strong>und</strong> im Nicht-Due-Fach zusätzlich auf der Unter- oder Mittelstufe<br />
statt.<br />
Schulveranstaltungen <strong>und</strong> Klassenfahrten betreffen Lehrprobenphasen<br />
nicht. Im Notfall muss der Lehrprobenzeitraum verlängert<br />
werden.<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Wenn Sie immer „ja” ankreuzen konnten, stimmt Ihre Planung. Wenn Sie unsicher sind<br />
oder noch Fragen haben, sprechen Sie mit der <strong>Seminar</strong>leitung.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 21 -
Sonderfall: Ausbildung in einem dritten Fach<br />
1. Variante: freiwilliges drittes Fach<br />
In einzelnen Fällen kann es erforderlich sein, dass Sie eine oder sogar mehrere Unterrichtseinheiten<br />
an einer anderen Schule unterrichten müssen, weil in Ihrem Fach nicht<br />
genügend Schüler unterrichtet werden. Sollte sich bei Ihren Planungsgesprächen mit der<br />
Schulleitung herausstellen, dass Sie nicht alle 25 St<strong>und</strong>en im 1. Jahr unterrichten können,<br />
wenden Sie sich bitte bis spätestens Ende April an die <strong>Seminar</strong>leitung. Sie kann Ihnen<br />
ggf. vorübergehend eine ”Gastschule” zusätzlich zuweisen.<br />
Die Breite der Ausbildung erfordert, dass Sie nicht nur auf der Oberstufe (bei großer Fakultas)<br />
bzw. Mittelstufe (bei kleiner Fakultas) unterrichten, sondern möglichst auf allen<br />
übrigen Stufen ebenfalls Lehraufträge übernehmen.<br />
Für Ihren 2. Ausbildungsabschnitt gilt: Wenn Sie den vorgeschriebenen Ausbildungsumfang<br />
von 25 St<strong>und</strong>en im 1. Ausbildungsabschnitt nicht schaffen, müssen Sie jetzt rechtzeitig<br />
vor Beginn der Prüfungszeit einen betreuten Lehrauftrag im Umfang der noch fehlenden<br />
St<strong>und</strong>en übernehmen. Sie können die ausgewählte Klasse zum Kennenlernen<br />
auch einige St<strong>und</strong>en vor Beginn des Lehrprobenzeitraums betreut unterrichten.<br />
g Kein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag<br />
Ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag ist in einem freiwilligen weiteren Fach in der<br />
Regel nicht möglich.<br />
Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm. Die<br />
Belastungsgrenze von 12 St<strong>und</strong>en darf jedoch auch unter Einbeziehung des Unterrichts<br />
im freiwilligen Fach nie überschritten werden!<br />
2. Variante: Pflichtkombination von drei Fächern<br />
Wenn Sie eine Pflichtkombination wie z.B. Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, Geografie<br />
haben, müssen Sie sich in jedem Fach einen durchgehenden Lehrauftrag geben lassen.<br />
Im ersten Ausbildungsabschnitt haben Sie pro Fach etwa 20 St<strong>und</strong>en betreut unterrichtet<br />
<strong>und</strong> dabei alle Stufen (soweit vorhanden) abgedeckt. Insgesamt waren dies mindestens<br />
60 Unterrichtsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in jedem Fach pro Stufe mindestens sieben St<strong>und</strong>en. Im 2.<br />
Ausbildungsabschnitt brauchen Sie zu Ihren selbstständig durchgehenden Lehraufträgen<br />
noch in zwei der drei Fächer einen betreuten Lehrauftrag. Diese sollen auf<br />
verschiedenen Stufen durchgeführt werden.<br />
Sonderfall: Ausbildung in bilingualem Unterricht (Englisch <strong>und</strong> Französisch)<br />
Im Rahmen Ihrer Ausbildung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer<br />
Zusatzausbildung teilnehmen, die auf das bilinguale Unterrichten (= Unterricht in einem<br />
Sachfach in einer Fremdsprache) vorbereitet.<br />
g Teilnahmebedingungen<br />
Sie können teilnehmen, wenn Sie die folgende Fächerkombination mitbringen <strong>und</strong> Ihr<br />
Fach auch in der Fremdsprache auf gutem sprachlichem Niveau unterrichten können:<br />
Englisch + Sachfach (Geografie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, Biologie oder eine<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 22 -
andere Naturwissenschaft), Französisch + Sachfach (Geografie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e)<br />
oder wenn Sie aus anderen Gründen auch ohne Fremdsprachenfakultas<br />
herausragende Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch besitzen <strong>und</strong> ein entsprechendes<br />
Sachfach studiert haben. In diesem Fall ist für die Zulassung ein adäquater offizieller<br />
Nachweis oder ein Kolloquium erforderlich.<br />
Referendare mit drei Fächern <strong>und</strong> NWT oder GWG weisen wir ausdrücklich auf die extrem<br />
hohe Belastung hin, die sie mit der bilingualen Zusatzausbildung auf sich nehmen<br />
würden.<br />
g Ausbildung<br />
Die Ausbildung umfasst 30 <strong>Seminar</strong>st<strong>und</strong>en (<strong>und</strong> ggff. ein freiwilliges Vertiefungsmodul),<br />
verteilt auf sieben Fachsitzungen (davon zweimal Hospitationen an bilingualen Schulen),<br />
eine selbst geplante <strong>und</strong> gehaltene bilinguale Unterrichtseinheit in Form von begleitetem<br />
Ausbildungsunterricht an der eigenen Schule sowie einen beratenden Unterrichtsbesuch<br />
durch den bilingualen Fachleiter (im 1. Ausbildungshalbjahr). Der bilinguale Ausbildungsunterricht<br />
wird dem Unterricht im Sachfach zugeordnet. Er trägt so ohne weiteren St<strong>und</strong>enaufwand<br />
dazu bei, Ihre Unterrichtsverpflichtung von mindestens 60 St<strong>und</strong>en im Sachfach<br />
zu erfüllen.<br />
g Vorteil<br />
Absolventen der offiziellen Zusatzausbildung erhalten eine vom Landeslehrerprüfungsamt<br />
gesiegelte Bescheinigung, die dem Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung beigelegt wird.<br />
Darüber hinaus werden sie in der Einstellungsliste des Kultusministeriums gekennzeichnet,<br />
um bei entsprechendem Bedarf gezielt eingestellt zu werden. Dies kann zu einer bevorzugten<br />
Einstellung führen.<br />
g Teilnahme von Referendaren mit anderen Sachfächern oder Sprachen<br />
Die Teilnahme an der bilingualen Zusatzausbildung ist in Abhängigkeit von den personellen<br />
Möglichkeiten des <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> in Absprache mit den Ausbildern auch in anderen<br />
Sachfächern oder in den Sprachen Italienisch oder Spanisch möglich. Sie erhalten dann<br />
jedoch nur eine Teilnahmebescheinigung des <strong>Seminar</strong>s, die aber dennoch bei schulscharfen<br />
Ausschreibungen von Vorteil sein kann.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie in einer Vorbesprechung, zu der im Rahmen des Vorkurses<br />
eingeladen wird.<br />
5. DIE ZWEITE DIENSTPRÜFUNG<br />
Die Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung (AprOGymn) wurde für die <strong>Kurs</strong>e ab 2010<br />
geändert. Die Änderungen sind in dieser Fassung eingearbeitet.<br />
Ihre Prüfung setzt sich aus vier Teilen zusammen:<br />
• Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit – DUE (§ 19 APrO-<br />
Gymn)<br />
• Prüfungslehrproben (§ 21 APrOGymn: „Beurteilung der Unterrichtspraxis“)<br />
• Mündliche Prüfungen (§§ 18, 20 <strong>und</strong> 22 APrOGymn)<br />
• Schulleiterbeurteilung (§ 13 Abs. 5 APrOGymn)<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 23 -
Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation, Zuweisung der Prüfungsvorsitzenden,<br />
usw. liegt beim Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle Stuttgart.<br />
Bei Erkrankungen, die prüfungsrelevant sind, also im Zusammenhang mit der schriftlichen<br />
Prüfungsarbeit, den Lehrproben <strong>und</strong> der mündlichen Prüfung stehen, wird vom Landeslehrerprüfungsamt<br />
ein ärztliches Attest verlangt, das die medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen<br />
(Diagnose) <strong>und</strong> die Dauer der Erkrankung enthält. In jedem Fall müssen Sie<br />
zusätzlich so früh wie möglich dem <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> der Schule telefonisch Bescheid geben.<br />
Unterrichtsbefreiung<br />
Sie erhalten insgesamt zwei Tage unmittelbar vor Prüfungen unterrichtsfrei. Sie können<br />
diese nach Ihren Wünschen vor Ihren Lehrproben <strong>und</strong>/oder vor Ihren mündlichen Prüfungen<br />
nehmen. Liegt vor dem Prüfungstag ein Sonn- oder Feiertag oder auch ein unterrichtsfreier<br />
Wochentag kann kein zusätzlicher Tag vor dieser Prüfung freigenommen werden.<br />
Schriftliche Prüfungsarbeit (§ 19 APrOGymn)<br />
Schriftliche Prüfungsarbeit („Dokumentation einer Unterrichtseinheit“, DUE)<br />
Sie haben die Wahl, in welchem Ihrer Fächer Sie die Arbeit verfassen wollen (nicht möglich<br />
ist die Wahl des freiwilligen 3. Faches). Die Prüfungsarbeit muss Ihre Fähigkeit zeigen,<br />
„eine Unterrichtseinheit in einem Ihrer Ausbildungsfächer, einem Fächerverb<strong>und</strong> o-<br />
der im bilingualen Unterricht (nur sofern Sie an der bilingualen Zusatzausbildung teilnehmen)<br />
über einen etwa acht Unterrichtsst<strong>und</strong>en umfassenden Zeitraum unter Berücksichtigung<br />
konzeptioneller <strong>und</strong> diagnostisch-analytischer Aspekte zu planen, erfolgreich<br />
durchzuführen <strong>und</strong> die Ergebnisse zu reflektieren. Die Unterrichtseinheit soll nach Möglichkeit<br />
innovative pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Elemente, Themen der Fach- <strong>und</strong><br />
Berufsethik, der Diagnostik <strong>und</strong> Förderung oder fächerverbindende Themen <strong>und</strong> Fragen<br />
berücksichtigen.“ (§ 19 APrOGymn).<br />
Die DUE kann nur im Rahmen einer selbstständig unterrichteten (nicht begleiteten) Unterrichtseinheit<br />
geschrieben werden. Als Naturwissenschaftler können Sie die DUE auch in<br />
NWT schreiben. Der Schwerpunkt des Themas muss jedoch einem naturwissenschaftlichen<br />
„Basisfach“ zugeordnet sein, u.a. auch deshalb, weil das fachdidaktische Kolloquium<br />
im entsprechenden Basisfach von der DUE ausgeht. Ist ein weiteres naturwissenschaftliches<br />
Fach wesentlich mit Gegenstand der Unterrichtseinheit, kann der federführende<br />
Ausbilder den Kollegen des anderen Faches in die Bewertung <strong>und</strong> auch das mündliche<br />
Kolloquium einbeziehen.<br />
Sie können die DUE auch zu einem pädagogischen Thema schreiben, müssen die Arbeit<br />
aber dennoch einem Sachfach zuordnen. In diesem Fall wird die DUE durch den Pädagogen<br />
<strong>und</strong> den Fachdidaktiker betreut.<br />
Für Teilnehmer an der bilingualen Zusatzausbildung gilt:<br />
Falls Sie Ihre Dokumentation im bilingual unterrichteten Sachfach schreiben, wird sie automatisch<br />
diesem zugerechnet.<br />
Mit der Wahl des Faches für die Dokumentation legen Sie gleichzeitig fest, dass die<br />
Fremdprüfung in der Lehrprobe in der Regel im anderen Fach erfolgt.<br />
Bezüglich der Mindestzahl von Schülern gibt es hier keine Vorschrift <strong>und</strong> sie können die<br />
DUE auch in einer Leihklasse durchführen.<br />
• Themenvergabe: Das Thema der schriftlichen Prüfungsarbeit des 1. Staatsexamens<br />
kann nicht gewählt werden. Antrag über Fachleiter zur Genehmigung an die <strong>Seminar</strong>leitung<br />
(Vordruck!) in der Regel gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts, wenn Ihre<br />
Lehraufträge für den selbstständigen Unterricht im kommenden Schuljahr feststehen,<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 24 -
spätestens zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts. Die Abgabe erfolgt allerspätestens<br />
zu dem im Terminplan des Landeslehrerprüfungsamtes genannten Termin.<br />
Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie des Formblatts an, um den exakten<br />
Titel jederzeit nachschauen zu können.<br />
• Klasse: Die Unterrichtseinheit für die DUE kann auch in der Klasse durchgeführt werden,<br />
in der die Prüfungslehrprobe stattfindet.<br />
• Planung: Das Konzept ist dem Fachleiter schriftlich vorzulegen <strong>und</strong> mit ihm abzustimmen.<br />
Dazu gehört auch der vorgesehene Zeitraum für die Durchführung der Unterrichtseinheit.<br />
• Besuch: Während der UE dürfen Sie weder von Ihrem Fachleiter noch von interessierten<br />
Kollegen in der Klasse besucht <strong>und</strong> beraten werden, in der Sie den Unterricht für<br />
die schriftliche Arbeit durchführen. Ihr Mentor kann Sie - bei entsprechendem Anlass -<br />
während der UE einmal besuchen, soweit erforderlich zusammen mit dem Fachlehrer.<br />
Er berichtet dem Fachleiter über den Verlauf, darf Sie jedoch nicht beraten.<br />
• Umfang: Die dokumentierte Unterrichtseinheit umfasst mindestens 8, maximal 12<br />
St<strong>und</strong>en. Einzuhalten sind maximal 30 Textseiten (gezählt ohne Titel, Inhaltsverzeichnis,<br />
Bibliografie <strong>und</strong> Anhang). Nach Rücksprache mit dem Fachleiter ist eine Erweiterung<br />
um bis zu höchstens 10% möglich; Arbeiten mit mehr als 33 Seiten werden bei<br />
der Annahme ausgesondert <strong>und</strong> dem <strong>Seminar</strong>leiter vorgelegt. Nach Prüfung teilt der<br />
<strong>Seminar</strong>leiter dem Landeslehrerprüfungsamt mit, dass die vorliegende Arbeit wegen<br />
formaler Verstöße mit „ungenügend“ bewertet wird.<br />
• Format: Um eine einheitliche Lesbarkeit <strong>und</strong> Vergleichbarkeit der Arbeiten zu erreichen,<br />
sollen folgende Formatierungen verwendet werden: einseitiger Ausdruck, 2,5 cm<br />
Rand r<strong>und</strong>um, serifenlose Schrift (in der Regel ‚Arial’), Schriftgröße 12 pt, einfacher<br />
Zeilenabstand. In MS-Word sind diese Vorgaben direkt einstellbar. Sollte ein anderes<br />
Textverarbeitungsprogramm verwendet werden, sind Sie verpflichtet, ihre Gestaltung<br />
den obigen Vorgaben so weit wie möglich anzupassen, um keine Vor- bzw. Nachteile<br />
den anderen Referendaren gegenüber zu haben.<br />
• Versicherung: Die Dokumentation muss auf der letzten Seite folgende Versicherung<br />
im Wortlaut enthalten:<br />
„Ich versichere, dass ich die Dokumentation selbstständig <strong>und</strong> nur mit den angegebenen<br />
Hilfsmitteln angefertigt habe. Zu den Stellen <strong>und</strong> Materialien, die dem Wortlaut<br />
oder dem Sinn nach anderen Werken, auch elektronischen Medien, entnommen wurden,<br />
habe ich die Quellen angegeben. Materialien aus dem Internet sind durch Ausdruck<br />
belegt.“<br />
Diese Versicherung ist in jedem abgegebenen Exemplar original zu unterschreiben.<br />
Bitte beachten Sie auch die einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechts. Nähere<br />
Informationen finden Sie im Anhang <strong>und</strong> unter folgendem Link:<br />
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/<br />
• Anhang: Als Anhang dürfen Sie lediglich ein Übersichtsblatt, das Verzeichnis <strong>und</strong><br />
anschließend die Materialien beifügen, z. B. die verwendeten Quellen aus dem Internet<br />
(sind in Kopie beizufügen), Unterrichtsmaterialien, Klassenarbeitsbeispiele, Umfragebögen<br />
zur Evaluation. Fußnoten oder ergänzende Erläuterungen gehören in den<br />
Textteil. Der Umfang des Anhangs unterliegt keiner Begrenzung.<br />
• Zahl <strong>und</strong> Bindung: Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung (Religion <strong>und</strong> bilinguale<br />
DUE: vierfach) geb<strong>und</strong>en (kartonierte Rückenklebebindung) sowie der Textteil zusätzlich<br />
einmal auf einem elektronischen Speichermedium (CD-ROM oder DVD) abzugeben.<br />
Wollen Sie auch den Anhang elektronisch zur Verfügung stellen (freiwillig),<br />
dann bitte auf einem gesonderten Datenträger. Kunststoffeinbände <strong>und</strong> Spiralbindungen<br />
sind nicht zulässig. Derart geb<strong>und</strong>ene Arbeiten werden nicht zur Korrektur angenommen.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 25 -
• Beschriftung: Auf jedem Einband ist links unten ein Aufkleber mit folgenden Angaben<br />
anzubringen: Name, Vorname, Fach, Fachleiter, Thema, Klasse, <strong>Kurs</strong>, <strong>Seminar</strong> Stuttgart,<br />
ebenso auf der CD-ROM oder DVD im Hardcover.<br />
• Abgabe: spätestens am Montag der zweiten Schulwoche nach den Weihnachtsferien<br />
im Sekretariat.<br />
• Bibliothek: Nach Abschluss aller Prüfungen <strong>und</strong> einem entsprechenden Votum Ihres<br />
Fachleiters sollen besonders gute Arbeiten in unserer Bibliothek eingestellt werden.<br />
Sie sind ein wichtiger F<strong>und</strong>us für künftige Referendare <strong>und</strong> Anregung für die Lehrkräfte<br />
unseres Einzugsbereichs. Wir gehen gr<strong>und</strong>sätzlich von Ihrem Einverständnis aus. Ihre<br />
Arbeit kann dann in der Bibliothek eingesehen <strong>und</strong> kopiert werden. Der Titel Ihrer Arbeit<br />
wird ohne Ihren Namen auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s veröffentlicht.<br />
Sie können dieser Nutzung jedoch schriftlich widersprechen.<br />
Einen guten Eindruck von der Breite möglicher Themen geben Ihnen die bisher verfassten<br />
Prüfungsarbeiten in der Bibliothek. Nutzen Sie die Gelegenheit sich inhaltlich zu orientieren,<br />
bevor Sie das Thema endgültig mit Ihrem Fachleiter abstimmen.<br />
Beachten Sie dabei: Die Begrenzung des Umfangs auf 30 Textseiten war im zweijährigen<br />
Vorbereitungsdienst noch nicht verbindlich. Auch die Vorgaben für die formale Gestaltung<br />
haben sich mittlerweile in einigen Punkten geändert!<br />
Ihre DUE wird von Ihrem Fachleiter <strong>und</strong> dem Prüfungsvorsitzenden bewertet (Bei einer<br />
bilingualen DUE kommt hier noch der bilinguale Ausbilder hinzu). Die Note erfahren Sie<br />
am Ende Ihrer Ausbildung mit der Übergabe Ihres Dienstzeugnisses.<br />
Im Anhang finden Sie eine Vorlage für das Titelblatt <strong>und</strong> eine Graphik zum Prüfungsteil<br />
"Dokumentation einer Unterrichtseinheit mit Präsentation", die die wichtigsten Vorgaben<br />
<strong>und</strong> den groben zeitlichen Verlauf von Planung <strong>und</strong> Durchführung der Unterrichtseinheit<br />
im Gesamtüberblick darstellt.<br />
Eine Formatvorlage für die DUE finden Sie unter www.verwaltung.seminar-stuttgart.de.<br />
g Fristverlängerung<br />
Über eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der schriftlichen Prüfungsarbeit entscheidet<br />
das Landeslehrerprüfungsamt. Besondere Gründe können anerkannt werden,<br />
wenn Sie die Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben. Das Prüfungsamt ist verpflichtet,<br />
die Gründe auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wird der Antrag mit einer Erkrankung<br />
begründet, ist diese durch ein ärztliches Attest mit Angabe der medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen<br />
(Diagnose) <strong>und</strong> der Dauer der Erkrankung nachzuweisen (vgl. oben).<br />
Wenn Sie bereits absehen können, dass Ihnen die Fertigstellung nicht rechtzeitig gelingt,<br />
setzen Sie sich bitte umgehend mit der <strong>Seminar</strong>leitung in Verbindung, damit ein „ungenügend”<br />
wegen nicht fristgerechter Abgabe vermieden werden kann. In einem solchen Fall<br />
müssten Sie für Ihre Wiederholungsarbeit ein völlig neues Thema bearbeiten.<br />
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, kann die Bearbeitungszeit durch das Prüfungsamt in der<br />
Regel um ein bis maximal zwei Wochen verlängert werden.<br />
Hinweis: Wenn Sie Ihre Arbeit spätestens im November durchführen, lassen sich Terminprobleme<br />
in der Regel vermeiden.<br />
g Verfahren bei Nichtbestehen<br />
Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note „ungenügend“<br />
bewertet.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 26 -
Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, kann<br />
dieser Prüfungsteil auf Antrag auch innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens wiederholt<br />
werden. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 des § 19 der APrOGymn entsprechend.<br />
Die Prüfungslehrproben<br />
g Anforderungen<br />
Die landesweit abgestimmten Anforderungen für die im Unterricht erwarteten Kompetenzen<br />
finden Sie zusammen mit einer Definition der Notenstufen auf unserer Homepage.<br />
g Termine <strong>und</strong> Mitteilungen<br />
In den ersten Wochen der zweiten Ausbildungsphase legen Sie Ihrem Schulleiter zur Genehmigung<br />
<strong>und</strong> Weiterleitung an das Landeslehrerprüfungsamt die von Ihnen gewünschte<br />
Verteilung der drei (ggf. vier) Lehrproben auf dem dafür vorgesehenen Formular vor.<br />
Der Abgabetermin liegt früh, in der Regel Anfang Oktober.<br />
Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, welche Klasse<br />
<strong>und</strong> welches Fach welcher Phase zugewiesen wurde. Diese Mitteilung enthält auch<br />
die Information über Ihren jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion auch den<br />
kirchlichen Vertreter).<br />
Fremdprüfung: Nach § 15 Abs. 3 der APrOGymn wird in der Regel eine der Lehrproben<br />
des Nicht-DUE-Fachs nicht von Ihrem Fachleiter als Prüfer abgenommen (= Fremdprüfung).<br />
Das LLPA teilt Ihnen aufgr<strong>und</strong> des Vorschlags des <strong>Seminar</strong>s mit, welche Lehrprobe<br />
von einem Fremdprüfer abgenommen wird. Näheres finden Sie nachfolgend unter<br />
„Verteilung der Lehrproben“.<br />
Wenn Sie ein freiwilliges drittes Fach haben, erhalten Sie vom Landeslehrerprüfungsamt<br />
eine gesonderte Mitteilung über Ihre Lehrprobenphase in diesem freiwilligen Fach.<br />
g Verteilung der Lehrproben bei Pflichtkombinationen<br />
Fall A: zwei Hauptfächer<br />
In jedem Ihrer beiden Fächer müssen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ablegen. In<br />
dem Fach, in dem Sie nicht Ihre DUE schreiben, legen Sie eine weitere Lehrprobe auf der<br />
Unter- oder Mittelstufe ab.<br />
Fall B: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach<br />
Im Hauptfach ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Unabhängig von der Wahl<br />
des Faches für die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit finden die beiden<br />
weiteren Lehrproben in der Unter- oder Mittelstufe statt, davon eine im Hauptfach.<br />
Fall C: drei Hauptfächer<br />
Bei drei Hauptfächern ist in jedem Fach eine Lehrprobe auf der Oberstufe erforderlich.<br />
Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe in einem der Fächer ab, in<br />
dem Sie Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht schreiben.<br />
Fall D: zwei Hauptfächer <strong>und</strong> ein Beifach<br />
In diesem Fall ist in den Hauptfächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, im Beifach eine<br />
Lehrprobe auf der Mittel- oder Unterstufe verbindlich.<br />
Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfach ab, in<br />
dem Sie ggf. Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht schreiben.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 27 -
Übersicht:<br />
Fall Fächer DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer<br />
A 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
B1 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. BF MSt. oder – Ausbilder<br />
USt.<br />
B2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. BF x MSt. oder – Ausbilder<br />
USt.<br />
C 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
3. HF OSt. – Ausbilder<br />
D1 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
3. BF MSt. oder – Ausbilder<br />
USt.<br />
D2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. HF OSt. – Ausbilder<br />
3. BF x MSt. oder – Ausbilder<br />
USt.<br />
Bilinguale Lehrprobe<br />
Im 2. Ausbildungsabschnitt führen Sie eigenverantwortlich eine bilinguale Unterrichtseinheit<br />
von mindestens acht St<strong>und</strong>en durch. Aus dieser Unterrichtseinheit definieren Sie<br />
selbst einen Zeitraum von drei Wochen als Lehrprobenphase, in der Sie Ihr bilingualer<br />
Ausbildungsfachleiter zusammen mit Ihrem für das Sachfach (ggf. für die Fremdsprache)<br />
zuständigen Fachleiter besucht <strong>und</strong> beurteilt.<br />
g Verteilung der Lehrproben bei zwei Pflichtfächern <strong>und</strong> zusätzlichem freiwilligen<br />
Fach<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Im freiwilligen Fach darf keine DUE geschrieben werden. Für die Lehrprobe<br />
können Sie jede Klasse wählen, die der Stufe entspricht, für die Sie die Fakultas<br />
erwerben wollen.<br />
Die Prüfung im freiwilligen Fach findet immer im vorgezogenen Zeitraum (i.d.R. Dezember)<br />
statt.<br />
Fall E: zwei Hauptfächer + freiwilliges Hauptfach<br />
In den ersten beiden Hauptfächern (=Pflichtfächern) ist jeweils eine Lehrprobe auf der<br />
Oberstufe verbindlich. Im dritten (freiwilligen) Hauptfach soll die Lehrprobe in der Oberstufe<br />
abgelegt werden. Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe im<br />
zweiten Hauptfach (=Pflichtfach) ab, in dem Sie Ihre DUE nicht schreiben.<br />
Fall F1: zwei Hauptfächer + freiwilliges Beifach<br />
In beiden Hauptfächern (= Pflichtfächern) legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ab.<br />
Im Beifach soll die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung<br />
angestrebt wird. Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe<br />
in dem Hauptfach ab, in dem Sie Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht<br />
schreiben.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 28 -
Fälle F2 <strong>und</strong> F3: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach + freiwilliges Hauptfach<br />
Im ersten Hauptfach (=Pflichtfach) legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe <strong>und</strong> eine<br />
Lehrprobe auf der Unter- oder Mittelstufe ab. Im Beifach (=Pflichtfach) soll die Lehrprobe<br />
auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die die Lehrbefähigung angestrebt wird. Im<br />
freiwilligen Hauptfach soll die Lehrprobe auf der Oberstufe abgelegt werden.<br />
Fälle G1 <strong>und</strong> G2: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach + freiwilliges Beifach<br />
Im Hauptfach legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ab. In den Beifächern soll die<br />
Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt<br />
wird.<br />
Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe im Hauptfach ab. An der<br />
Lehrprobe im ersten Beifach (=Pflichtfach) nimmt der eigene Ausbilder nicht teil (analog<br />
zu Fall B1), wenn die DUE im Hauptfach angefertigt wird.<br />
Übersicht:<br />
Fall Fächer DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer<br />
E 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
3. HF<br />
2)<br />
OSt. 3) – Ausbilder<br />
F1 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />
2. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
3. BF<br />
2)<br />
MSt. 4) – Ausbilder<br />
F2 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. BF MSt. 4) – Ausbilder<br />
3. HF<br />
2)<br />
OSt. 3) – Ausbilder<br />
F3 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. BF x MSt. 4) – Ausbilder<br />
3. HF<br />
2)<br />
OSt. 3) – Ausbilder<br />
G1 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. BF MSt. 4) – Ausbilder<br />
3. BF<br />
2)<br />
MSt. 4) – Ausbilder<br />
G2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />
Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />
2. BF x MSt. 4) – Ausbilder<br />
3. BF<br />
2)<br />
MSt. 4) – Ausbilder<br />
1)<br />
Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, treffen Sie.<br />
2) Im zusätzlichen Ausbildungsfach ist eine DUE nicht zulässig.<br />
3) Gemäß §29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der Oberstufe abgelegt werden.<br />
4) Analog zu § 29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der höchsten Stufe abgelegt<br />
werden, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 29 -
• Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Ein Fremdprüfer kommt in dem Fach zum Einsatz, in dem<br />
zwei Lehrproben abgelegt werden.<br />
• In der Klasse, in der Sie die DUE schreiben, dürfen Sie auch die Lehrprobe ablegen,<br />
wenn die sonstigen Vorgaben erfüllt sind (z.B. Oberstufe).<br />
• In derselben Klasse dürfen nicht zwei Lehrproben abgelegt werden (Ausnahme bilinguale<br />
Zusatzausbildung).<br />
• Deshalb dürfen Sie bei Mischklassen nur weniger als die Hälfte der Schüler aus<br />
anderen Lehrprobenklassen kennen.<br />
• Bei einem Fach als Beifach ist zu beachten, dass Sie nur dann im diesem Beifach<br />
die Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn Sie in den anderen Fächern/<br />
im anderen Fach Ihre Oberstufenlehrprobe(n) in den Klassen 11 oder 12<br />
ablegen. Da die 10. Klasse im Beifach als Mittelstufe deklariert wurde, kann sie in<br />
den anderen Fächern nicht mehr als Oberstufe verwendet werden.<br />
g Mindestgruppengröße<br />
Wenn Sie inzwischen feststellen müssen, dass die Mindestgruppengröße unterschritten<br />
wird (z.B. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), prüfen Sie bitte<br />
zunächst selbst, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung<br />
erforderlich macht. Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum<br />
durch „Leihschüler” aus Parallelklassen ist nicht zulässig!<br />
g Mindestst<strong>und</strong>enzahl im Lehrprobenzeitraum<br />
Wenn im Lehrprobenzeitraum St<strong>und</strong>en aus schulorganisatorischen Gründen wegfallen,<br />
muss der Prüfungszeitraum entsprechend verlängert werden. Einzelne ausgefallene<br />
St<strong>und</strong>en können auch durch St<strong>und</strong>enplanänderungen in den regulären Zeitraum integriert<br />
werden.<br />
g Einstündige Fächer<br />
Die nach St<strong>und</strong>entafel einstündigen Fächer (z.B. Geografie, Geschichte, Chemie, Musik)<br />
müssen während der Lehrprobenphase zweistündig unterrichtet werden.<br />
g Dreistündige Hauptfächer im Doppelst<strong>und</strong>enmodell<br />
Entsprechendes gilt für Hauptfächer, wenn Sie z.B. im 1. Schulhalbjahr 4-stdg. unterrichtet<br />
werden, im 2. Hj. jedoch nur 2-stdg. (Doppelst<strong>und</strong>enmodell mit ∅ 3 Wochenst<strong>und</strong>en).<br />
In diesem Fall müssen während der Lehrprobenphase pro Woche mindestens 3 besuchbare<br />
Unterrichtsst<strong>und</strong>en je 45 Minuten ausgewiesen werden, also insgesamt mindestens<br />
insgesamt 9 St<strong>und</strong>en.<br />
g Themenplan<br />
Der Themenplan für die Lehrprobenphasen enthält außer Ihrem Namen <strong>und</strong> dem der<br />
Schule die Nennung der Klasse <strong>und</strong> den Titel der Unterrichtseinheit, dann das Verzeichnis<br />
der Unterrichtsst<strong>und</strong>en mit Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Raums <strong>und</strong> selbstverständlich<br />
das jeweils vorgesehene Thema der Unterrichtsst<strong>und</strong>e (Muster s. Anhang).<br />
Seien Sie bei den Angaben nicht zu genau, aber auch nicht zu allgemein. Ihre Fachleiter<br />
beraten Sie gern. Decken Sie mit Ihrem Plan bitte den gesamten Lehrprobenzeitraum ab.<br />
Klassenarbeiten dürfen in diesem Zeitraum nicht geschrieben oder besprochen werden.<br />
Wiederholungsst<strong>und</strong>en sind ebenfalls nicht zulässig.<br />
Den Termin für die Abgabe des Themenplans erhalten Sie zusammen mit dem Prüfungsplan<br />
vom Landeslehrerprüfungsamt.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 30 -
Zur Orientierung:<br />
Bitte schicken Sie Ihrem Fachleiter bzw. dem Fremdprüfer <strong>und</strong> dem Vorsitzenden den<br />
Plan in zwei getrennten Schreiben (über die Schule, normaler Brief, kein Einschreiben) an<br />
die im Schreiben des Landeslehrerprüfungsamtes angegebenen Adressen zu. Sie sollten<br />
den Plan vorab auch per E-Mail zusenden, müssen aber dennoch eine unterschriebene<br />
Fassung per Post schicken. Auf der Gr<strong>und</strong>lage Ihres Plans verständigen sich Ihr Fachprüfer<br />
<strong>und</strong> der Vorsitzende auf einen Termin für die Lehrprobe <strong>und</strong> (ggf.) auf eine Eingrenzung,<br />
Erweiterung oder Neufestsetzung des von Ihnen geplanten St<strong>und</strong>enthemas. In<br />
einem solchen Fall erfahren Sie die Modifikation zum Zeitpunkt der Ankündigung der<br />
Lehrprobe.<br />
Änderungen bezüglich eines Prüfungszeitraumes (z.B. wegen „BOGY“, Orchestertagen<br />
o.ä.) können von den Schulen alleinverantwortlich geregelt werden. In diesem Fall<br />
sind im Themenplan für die Prüfungskommission die Hintergründe der notwendigen Terminänderung<br />
offen zu legen.<br />
Sonderfall bilinguale Lehrprobe:<br />
Zwei Wochen vor Beginn der Lehrprobenphase übersenden Sie Ihren Themenplan direkt<br />
an Ihren bilingualen Ausbilder <strong>und</strong> Ihren Prüfungsvorsitzenden (in der Regel Ihr Sachfachleiter).<br />
Falls Sie Ihre schriftliche Prüfungsarbeit nicht im Rahmen des bilingualen Unterrichts<br />
verfassen, legen Sie zum Zeitpunkt der Abgabe des Themenplans zusätzlich<br />
die erforderliche, darüber hinaus gehende Übersicht zur eigenverantwortlich durchgeführten<br />
Unterrichtseinheit samt Unterrichtsmaterialien in zweifacher Ausfertigung vor.<br />
g Ankündigung der Lehrprobe<br />
Bei einer Lehrprobe geht die entsprechende Mitteilung für Sie in einem verschlossenen<br />
Umschlag rechtzeitig an Ihren Schulleiter. Auf dem Umschlag ist das genaue Datum vermerkt,<br />
an dem Ihr Schulleiter Ihnen diesen Umschlag auszuhändigen hat. Gemäß § 21<br />
Abs. 2 der APrOGymn geschieht dies „am dritten Werktag vor dem Tag, an dem die jeweilige<br />
Prüfung stattfindet”. Samstage werden als Werktage gezählt. Also:<br />
Mitteilung an Sie am:<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Lehrprobe am darauffolgenden:<br />
Montag<br />
Dienstag oder Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Wenn der Tag der Mitteilung an Sie ein beweglicher Ferientag ist, kann das Thema am<br />
vorausgehenden Werktag bekannt gegeben werden. Eine noch frühere Information würde<br />
den Gr<strong>und</strong>satz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzen.<br />
Deshalb erhalten Sie vor Ferienabschnitten (z.B. Faschingsferien) keine Mitteilung für<br />
mögliche Lehrproben von Montag bis Mittwoch nach Ende der Ferien. In den ersten drei<br />
Tagen nach Ferienabschnitten kann also in der Regel keine Lehrprobe angesetzt werden.<br />
Auch für die nicht besuchbaren St<strong>und</strong>en müssen im Themenplan Unterrichtsthemen ausgewiesen<br />
werden.<br />
Sie sind verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine Mitteilung<br />
für Sie vorliegt. Sollte das Ihnen mitgeteilte St<strong>und</strong>enthema aus Gründen, die Sie<br />
nicht zu vertreten haben, nicht behandelt werden können (z.B. Ausfall vorausgehender<br />
St<strong>und</strong>en wegen Neuschnee), rufen Sie Ihren Fachleiter an. Er wird sich um eine für Sie<br />
möglichst günstige Lösung bemühen.<br />
Diese Regelungen gelten auch für die bilinguale Lehrprobe.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 31 -
g Doppelst<strong>und</strong>e<br />
In der Regel wird Ihnen der Besuch einer Unterrichtsst<strong>und</strong>e (45 Min.) angekündigt. Geht<br />
der Unterricht über zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en, erstreckt sich die Prüfungslehrprobe auf beide<br />
St<strong>und</strong>en, sofern sie eine Einheit bilden.<br />
Sie können nach Rücksprache mit Ihrem Fachleiter selbst entscheiden, ob Sie jeweils<br />
nur ein Thema für die Doppelst<strong>und</strong>e oder ob Sie zwei Themen für zwei Einzelst<strong>und</strong>en<br />
ausweisen wollen.<br />
Handelt es sich um zwei thematisch verschiedene St<strong>und</strong>en, gibt es folgende Möglichkeiten:<br />
• Ihr Prüfer kündigt den Besuch in der ersten St<strong>und</strong>e an. Dann entfällt an diesem Tag Ihr<br />
sonstiger Unterricht.<br />
• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt als Thema das der<br />
ersten St<strong>und</strong>e. Da Ihr sonstiger Unterricht an diesem Tag entfällt, unterrichten Sie das<br />
Thema der zweiten St<strong>und</strong>e an einem der nächsten Tage.<br />
• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt auch das Thema der<br />
zweiten St<strong>und</strong>e. Sie erfahren dies ja drei Tage vorher <strong>und</strong> können noch die erste St<strong>und</strong>e<br />
der Doppelst<strong>und</strong>e ein oder zwei Tage vorziehen, wenn sie für das Thema der Prüfungslehrprobe<br />
als Vorbereitung erforderlich ist. Die Schulleitung hilft Ihnen bei dem<br />
dann notwendigen St<strong>und</strong>entausch mit einem Kollegen bestimmt gern. Wenn die Behandlung<br />
des Themas der ersten St<strong>und</strong>e einer Doppelst<strong>und</strong>e keine Voraussetzung für<br />
die Prüfungslehrprobe ist, unterrichten Sie diese auch nicht. Die Schulleitung sorgt am<br />
Tag Ihrer Prüfungslehrprobe für eine Vertretung in dieser ersten St<strong>und</strong>e.<br />
g Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe<br />
Sie übergeben dem Sekretariat Ihrer Schule 30 Minuten vor Beginn der St<strong>und</strong>e einen<br />
„Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe” in dreifacher (Religion: vierfacher) Ausfertigung<br />
mit einem Deckblatt nach folgendem Muster, das Sie bitte ausfüllen <strong>und</strong> auf jedem<br />
Exemplar unterschreiben. Das Deckblatt finden Sie auch unter www.verwaltung.seminarstuttgart.de.<br />
Im Fach Sport soll der Lehrprobenentwurf an der jeweiligen Übungsstätte<br />
vorliegen. Fehlen Entwurf oder Versicherung, ist die Lehrprobe mit „ungenügend” zu bewerten.<br />
Der Entwurf wird nicht gesondert benotet, wird jedoch zusammen mit Ihrer Stellungnahme<br />
nach der St<strong>und</strong>e bei der Notenfindung berücksichtigt (§ 23 APrOGymn).<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 32 -
Landeslehrerprüfungsamt<br />
Außenstelle beim Regierungspräsidium<br />
Stuttgart<br />
Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an<br />
Gymnasien<br />
U N T E R R I C H T S E N T W U R F<br />
Z U R<br />
P R Ü F U N G S L E H R P R O B E<br />
Name:<br />
Schule:<br />
Datum:<br />
Zeit:<br />
Klasse:<br />
Fach:<br />
Thema:<br />
Ich versichere, dass ich den Lehrprobenentwurf selbstständig <strong>und</strong> nur mit den<br />
angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe <strong>und</strong> dass ich alle Stellen, die dem<br />
Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken entnommen wurden, durch<br />
Angabe der Quellen als Entlehnung kenntlich gemacht habe.<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
Länge Ihres Entwurfs:<br />
Ihr Entwurf soll ohne Deckblatt, tabellarische Übersicht <strong>und</strong> Materialien nicht mehr als<br />
ca. drei Seiten umfassen, denn er muss von der Kommission rechtzeitig gelesen werden<br />
können. Nur bei einer Doppelst<strong>und</strong>e sind bis zu fünf Seiten zulässig.<br />
g Verspätung <strong>und</strong> Ausfall durch Krankheit<br />
Es kann vorkommen, dass ein Mitglied der Prüfungskommission verspätet eintrifft.<br />
Ruft er rechtzeitig vor St<strong>und</strong>enbeginn bei der Schulleitung an, kann u.U. ein St<strong>und</strong>entausch<br />
vorgenommen <strong>und</strong> Ihr Lehrprobenunterricht von z.B. der dritten in die vierte St<strong>und</strong>e<br />
verlegt <strong>und</strong> so die Lehrprobe an diesem Tag ”gerettet” werden. Falls die Lehrprobe<br />
nicht mehr am selben Tag stattfinden kann, muss sie mit einem anderen Thema neu angesetzt<br />
werden.<br />
Sollten Sie selbst erkranken, rufen Sie bitte sofort Ihren Fachleiter <strong>und</strong> Ihre Schulleitung<br />
an. Eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer der Erkrankung <strong>und</strong> der medizinischen<br />
Bef<strong>und</strong>tatsachen (der bekannte „gelbe Schein” mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
genügt also nicht!) schicken Sie bitte sofort an das Landeslehrerprüfungsamt.<br />
g Nach der Lehrprobe<br />
Unmittelbar nach Abschluss Ihrer Lehrprobe zieht sich die Kommission mit Ihnen in ein<br />
ruhiges Besprechungszimmer zurück. Sie erhalten die Gelegenheit, zum Ablauf der Unterrichtsst<strong>und</strong>e<br />
Stellung zu nehmen. Eine St<strong>und</strong>enbesprechung, wie Sie es sonst gewöhnt<br />
sind, ist nicht vorgesehen. Nach Ihrer Stellungnahme, vielleicht verb<strong>und</strong>en mit<br />
Nachfragen der Kommission, berät sich die Kommission. Anschließend werden Sie hereingebeten<br />
<strong>und</strong> der Vorsitzende teilt Ihnen auf Wunsch die Note mit einer kurzen Begründung<br />
mit. Nach Ihrer Lehrprobe haben Sie für den Rest des Tages frei. Ihr sonstiger<br />
Unterricht an diesem Tag muss vertreten werden.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 33 -
In den folgenden Tagen führen Sie die Unterrichtseinheit entsprechend Ihres Themenplans<br />
zu Ende, selbst wenn die Lehrprobe bereits in der ersten Woche stattfand.<br />
,<br />
Die mündlichen Prüfungen<br />
Schulrecht<br />
g Rahmenbedingungen<br />
Ihre ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen machen Sie in Schulrecht schon sehr<br />
früh. Sie findet in der Regel im Juli statt.<br />
Sie dauert im Gegensatz zu den anderen mündlichen Prüfungen lediglich etwa 20 Minuten<br />
(Einzelprüfung). Die Prüfungskommission besteht aus Ihrem Dozenten für Schulrecht<br />
<strong>und</strong> einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. Sie erhalten unmittelbar<br />
nach Abschluss die erreichte Note mitgeteilt. Sie geht in die Berechnung der Leistungszahl,<br />
die für Ihre Einstellung maßgebend ist, mit dem Faktor 1/30 ein. Das Bestehen der<br />
Schulrechtsprüfung mit mindestens "ausreichend" ist eine der Voraussetzungen für das<br />
Bestehen der Lehramtsprüfung.<br />
g Wiederholung<br />
Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, soll sie nach § 18 Abs. 4 der APrOGymn<br />
innerhalb des laufenden Referendariats wiederholen.<br />
g Unterrichtsbefreiung<br />
Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung haben Sie am Prüfungstag das Recht auf<br />
Befreiung von Ihren Unterrichtsverpflichtungen.<br />
Pädagogik/Päd. Psychologie <strong>und</strong> Fachdidaktik<br />
g Termine <strong>und</strong> Prüfungsdauer<br />
Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie (§ 20 APrOGymn) <strong>und</strong> die Kolloquien<br />
in Fachdidaktik (§ 22 APrOGymn) finden in der Regel im 2. Ausbildungsjahr Anfang<br />
Mai am <strong>Seminar</strong> statt. Alle mündlichen Prüfungen werden von Ihren Fachleitern durchgeführt,<br />
eine Fremdprüfung ist hier nicht vorgesehen. Die Prüfungen/Kolloquien sind Einzelprüfungen<br />
<strong>und</strong> dauern jeweils 30 Minuten (bilinguales Kolloquium: 20 Minuten).<br />
Bitte informieren Sie Ihre Schule über die konkreten Prüfungstermine.<br />
g Schwerpunktthema <strong>und</strong> mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie<br />
Etwa acht Wochen vor der Prüfung können Sie das Schwerpunktthema für Ihre mündliche<br />
Prüfung angeben. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Ausbilder, denn sie<br />
dürfen nicht zu eng gefasst werden. Der Gegenstand <strong>und</strong> nähere Umkreis der schriftlichen<br />
Dokumentation ist als Schwerpunktthema nicht erlaubt.<br />
Die Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit.<br />
Die Kommission geht dabei „von einer vertieften, über den <strong>Seminar</strong>stoff hinausgehenden<br />
Beschäftigung mit dem Thema aus” (§ 20 Abs. 1 APrOGymn). In der übrigen Zeit<br />
wird die Breite Ihres Wissens aus Ihren pädagogischen Lehrveranstaltungen mit konkretem<br />
Bezug zu Ihren Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft, d.h. Sie müssen<br />
Ihre Fähigkeit zu theoretisch f<strong>und</strong>ierter Praxisreflexion unter Beweis stellen.<br />
g Fachdidaktische Kolloquien<br />
Die fachdidaktischen Kolloquien erstrecken sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung.<br />
Sie nehmen ihren Ausgang von den Themen der von Ihnen gemeldeten Unterrichtseinheiten.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 34 -
Im Dokumentationsfach entscheiden Sie, ob das fachdidaktische Kolloquium inhaltlich<br />
seinen Ausgang von der Unterrichtseinheit der Dokumentation oder einer anderen von<br />
Ihnen durchgeführten Unterrichtseinheit nimmt.<br />
Im Nicht-Dokumentationsfach <strong>und</strong> gegebenenfalls einem weiteren Ausbildungsfach<br />
nimmt das fachdidaktische Kolloquium seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten<br />
Unterrichtseinheit, die möglichst einer anderen Schulstufe zugeordnet sein soll als die<br />
Lehrprobe im Nicht-Dokumentationsfach.<br />
Die Beschäftigung mit dem Thema dieser Unterrichtseinheit umfasst etwa ein Drittel<br />
der Prüfungszeit. Dabei wird von Ihnen auch hier eine vertiefte Beschäftigung mit dem<br />
Thema erwartet, die über die in den Lehrveranstaltungen behandelten Inhalte hinausgeht.<br />
In der übrigen Zeit wird die Breite Ihres Wissens aus Ihren fachdidaktischen Lehrveranstaltungen<br />
mit konkretem Bezug zu Ihren Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen<br />
geprüft.<br />
Spätestens zu dem im Terminplan des Prüfungsamtes angegebenen Termin müssen Sie<br />
das Formular für die Prüfungsthemen in Pädagogik <strong>und</strong> den Fachdidaktiken im Sekretariat<br />
abgeben. Das Formular finden Sie auf der <strong>Seminar</strong>homepage unter Download/Formulare<br />
für Referendare/Meldung der mündlichen Prüfungen.<br />
In das Formular tragen Sie neben dem Schwerpunktthema für die Pädagogikprüfung<br />
auch die Themen der Unterrichtseinheiten ein, von denen die fachdidaktischen Kolloquien<br />
ihren Ausgang nehmen, wie auch die Klassenstufen, auf denen Sie die Einheiten durchgeführt<br />
haben. Danach lassen Sie das Formular von Ihren Pädagogik- <strong>und</strong> Fachdidaktikausbildern<br />
unterschreiben <strong>und</strong> sollten auch Ihre eigene Unterschrift nicht vergessen.<br />
Bitte machen Sie sich für Ihre eigenen Unterlagen eine Kopie.<br />
g Kolloquium nach der bilingualen Lehrprobe<br />
Im Anschluss an die bilinguale Lehrprobe findet nach einer kürzeren Erholungspause das<br />
20-minütige Kolloquium statt, welches einen weiteren Prüfungsteil darstellt. Es kann ganz<br />
oder teilweise in der Zielsprache durchgeführt werden. Mit Ihrem Fachleiter stimmen Sie<br />
ein Schwerpunktthema ab, von dem die mündliche Prüfung ihren Ausgang nimmt. Die<br />
Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit. Anschließend<br />
wird das Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt, eine Note wird nicht erteilt.<br />
g Dispositionspapiere<br />
Dispositionspapiere oder ähnliche Mitteilungen zum Prüfungsstoff an die Prüfer sind in<br />
allen mündlichen Prüfungen untersagt.<br />
Für die Schwerpunktthemen in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie bzw. in den Fachdidaktiken<br />
kann jeweils nur eine Literaturliste abgegeben werden. Sie muss dem Prüfungsvorsitzenden<br />
unmittelbar vor Beginn der Prüfung vorgelegt werden. Ihre Fachleiter<br />
brauchen sie zur eigenen Vorbereitung etwa zwei Wochen vorher.<br />
Die Schulbeurteilung<br />
Dem Schulleitergutachten kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter Ihre<br />
Entwicklung als Lehrer/in über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb<br />
auch mit nahezu 25 % in die Gesamtnote ein.<br />
Zu beurteilen sind Ihre Leistungen im selbstständigen Unterricht, Ihre schulk<strong>und</strong>lichen<br />
Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen <strong>und</strong> didaktischen sowie methodischen<br />
Fähigkeiten, die Fähigkeiten im Umgang mit fächerübergreifenden <strong>und</strong> überfachlichen<br />
Themenstellungen <strong>und</strong> das gesamte dienstliche Verhalten im zweiten Ausbildungsabschnitt<br />
(vgl. § 13 der AprOGymn).<br />
Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt sechs Teilbereichen:<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 35 -
1. Fachliche Kompetenz, z.B.:<br />
• Kenntnis der für den Unterricht relevanten Inhalte des Fachs; bei Fremdsprachen auch<br />
Sprachbeherrschung, bei naturwissenschaftlichen Fächern auch Experimentierfähigkeit,<br />
bei künstlerischen Fächern auch künstlerische Befähigung<br />
• Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden <strong>und</strong> Problemen des Fachs<br />
• Einblick in die wissenschaftstheoretischen Gr<strong>und</strong>lagen des Fachs<br />
• Kenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge<br />
2. Didaktische Befähigung, z.B.:<br />
• Fähigkeit zur Reflexion von Unterrichtszielen <strong>und</strong> zur Auswahl der Unterrichtsinhalte<br />
• Problemorientierung, Transfervermögen<br />
• Langfristige Unterrichtsplanung; Vorbereitung einzelner Unterrichtseinheiten <strong>und</strong> Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
• Fähigkeit zu fächerverbindendem Unterricht<br />
3. Methodisches Können, z.B.:<br />
• Unterrichtsformen <strong>und</strong> ihr Wechsel<br />
• Strukturierung des Unterrichts (Stoffanordnung, Verknüpfung der Lernschritte), Angemessenheit<br />
der Methoden <strong>und</strong> ihres Wechsels<br />
• Veranschaulichung, Elementarisierung, Altersgemäßheit, Aktualität<br />
• Einsatz von Materialien <strong>und</strong> Medien, Tafelanschrieb<br />
• Frage- <strong>und</strong> Impulstechnik<br />
• Zielorientierung, Zeitökonomie<br />
• Übung <strong>und</strong> Ergebnissicherung, Hausaufgaben, Lernfortschritt der Klasse<br />
4. Verhalten im Unterricht, z.B.:<br />
• Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache)<br />
• Situationsgerechtes Handeln <strong>und</strong> Reagieren (auch im Umgang mit Störungen), Fähigkeit,<br />
auf die Schüler einzugehen<br />
• Fähigkeit zu motivieren, zu selbstständiger Arbeit anzuleiten <strong>und</strong> möglichst viele Schüler<br />
am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen<br />
• Fähigkeit zur Gesprächsführung, Angemessenheit der Lehrersprache<br />
5. Erzieherisches Wirken, z.B.:<br />
• Unterrichtsatmosphäre <strong>und</strong> Lehrer-Schüler-Verhältnis<br />
• Beispielgebendes Arbeits- <strong>und</strong> Sozialverhalten<br />
• Interesse am Schüler, pädagogischer Takt<br />
• natürliche Autorität<br />
• Streben nach Gerechtigkeit<br />
6. Verhalten im Dienst, z.B.:<br />
• Zuverlässigkeit<br />
• Fähigkeit zur Selbstkritik <strong>und</strong> Lernbereitschaft<br />
• Eigeninitiative im Unterricht <strong>und</strong> bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen<br />
• Zusammenarbeit mit Schulleitung, Kollegen <strong>und</strong> Eltern<br />
Die in diesen Teilbereichen ausgewiesenen Leistungsbewertungen bilden die Gr<strong>und</strong>lage<br />
für das abschließende Gesamturteil des Schulleiters, ohne dass die sechs Teilbereiche<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 36 -
arithmetisch gleichwertig berücksichtigt werden müssen. Ihr Mentor an der Schule wird<br />
die Stellungnahmen der einführenden Lehrkräfte einholen <strong>und</strong> den Schulleiter bei der<br />
Beurteilung unterstützen. Der Mentor kann Sie auch selbst jederzeit im Unterricht jedes<br />
Ihrer Fächer besuchen.<br />
Der Schulleiter ist nicht an vorausgehende Stellungnahmen geb<strong>und</strong>en, muss jedoch ein<br />
abweichendes Urteil begründen können. Sein Urteil muss auf mindestens einem eigenen<br />
Unterrichtsbesuch pro Fach beruhen, davon einer auf der Oberstufe. In der Regel<br />
wird Ihnen vom Schulleiter der Besuchstermin oder die Woche, in der sein Besuch stattfindet,<br />
mitgeteilt. Verpflichtet ist er lediglich zur Ankündigung eines dreiwöchigen Besuchszeitraumes.<br />
Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll übrigens nicht erteilt werden,<br />
wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder<br />
wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt<br />
wird.<br />
Die schriftliche Beurteilung Ihrer Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate<br />
vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats<br />
geändert werden. Es ist Bestandteil der Prüfungsakte <strong>und</strong> kann Ihnen vom<br />
Schulleiter erst nach der Übergabe des Zeugnisses ausgehändigt werden. Eine Besprechung<br />
des vom Schulleiter besuchten Unterrichts findet zwar statt, nicht aber eine Besprechung<br />
seiner Beurteilung.<br />
Das Prüfungsergebnis<br />
g Vorläufige Bescheinigung<br />
Das Landeslehrerprüfungsamt ist bereit, Ihnen nach Abschluss aller mündlichen Prüfungen<br />
für Bewerbungen außerhalb des Landesdienstes in Baden-Württemberg so schnell<br />
wie möglich eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der 2. Staatsprüfung mit<br />
den dann vorliegenden Prüfungsergebnissen auszustellen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das <strong>Seminar</strong> nicht berechtigt ist,<br />
solche oder ähnliche Bescheinigungen (auch Referenzen) für Bewerbungen auszustellen.<br />
g Gesamtnote <strong>und</strong> Feststellung des Ergebnisses:<br />
Nach § 21 der APrOGymn ergibt sich die Gesamtnote aus dem auf eine Dezimale berechneten<br />
Mittelwert der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen”. Die einzelnen Noten<br />
werden wie folgt gewichtet:<br />
1. die Schulrechtsprüfung einfach 1/30<br />
2. die schriftliche Arbeit („Dokumentation einer UE“) vierfach 4/30<br />
3. die Lehrproben bei Zweifächerverbindungen jeweils dreifach (je 3/30),<br />
bei einer notwendigen Dreifächerverbindung jeweils zweieinviertelfach (4x2,25)9/30<br />
4. die fachdidaktischen Kolloquien bei zwei Fächern jeweils dreifach (je 3/30),<br />
bei einer notwendigen Dreifächerkombination jeweils zweifach (je 2/30) 6/30<br />
5. die mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogische Psychologie dreifach 3/30<br />
6. Beurteilung des Leiters der Schule (§ 13 Abs. 5 APrOGymn) siebenfach 7/30<br />
30/30<br />
Bei einem freiwilligen dritten Fach erhalten Sie nach § 29 Abs. 5 APrOGymn ein „Zeugnis<br />
über den Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach“ mit Endnoten <strong>und</strong><br />
Gesamtnote. Dabei gilt die folgende Gewichtung:<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 37 -
1. Prüfungslehrprobe 3/10<br />
2. fachdidaktisches Kolloquium 3/10<br />
3. Beurteilung des Leiters der Schule 4/10<br />
10/10<br />
Bei dieser Verrechnung wird zwischen Haupt- <strong>und</strong> Beifach nicht unterschieden. Ihre Leistung<br />
muss übrigens in jeder Teilprüfung mindestens mit „ausreichend” bewertet werden.<br />
g Berechnung der Leistungszahl:<br />
1. ∅ der Fachnoten der Wiss. Prüfung x 20<br />
2. Gesamtnote der 2. Staatsprüfung x 20<br />
= Leistungszahl<br />
Berechnung bei einem freiwilligen weiteren Fach:<br />
Bei der 1. Staatsprüfung werden die Hauptfächer zum Beifach im Verhältnis 2:1 verrechnet.<br />
Zunächst wird aus den Noten der 1. <strong>und</strong> 2. Staatsprüfung die Leistungszahl ohne das<br />
Ergebnis in einem weiteren Fach ermittelt.<br />
Dann wird unter Einbeziehung der Leistungen in einem freiwilligen weiteren Fach die<br />
Leistungszahl wie folgt ermittelt:<br />
1. Endnote der 1. Staatsprüfung unter Einbeziehung<br />
der Fachnote der Wiss. Prüfung im weiteren Fach x 20<br />
2. Endnote der 2. Staatsprüfung x 2<br />
+ Durchschnittsnote der zusätzlichen Lehrbefähigung<br />
Notensumme, dividiert durch 3 x 20<br />
= Leistungszahl<br />
Wichtig: Wenn sich bei der Einbeziehung des freiwilligen weiteren Faches eine schlechtere<br />
Leistungszahl ergeben sollte, wird für Ihre Einstellung die bessere Leistungszahl ohne<br />
Einbeziehung des weiteren Faches zugr<strong>und</strong>e gelegt. Sie brauchen nichts zu veranlassen,<br />
dies geschieht automatisch in Ihrem Sinne.<br />
Bei bilingualer Ausbildung: Für die Lehrprobe <strong>und</strong> das Kolloquium werden keine Noten<br />
festgestellt. Das Ergebnis im offiziell gesiegelten Zertifikat lautet „bestanden“. Bei den<br />
offiziellen Sachfächern wird dies dem Landeslehrerprüfungsamt mitgeteilt, das dafür<br />
sorgt, dass in der Einstellungsliste des Kultusministeriums ein entsprechender Vermerk<br />
hinter Ihrem Namen erscheint. Dies kann zu einer bedarfsgerechten, u.U. sogar bevorzugten<br />
Einstellung führen. Bei den nicht-offiziellen Sachfächern erhalten Sie eine seminarinterne<br />
Teilnahmebestätigung.<br />
Zur Orientierung: Eine Leistungszahl von 80 entspricht einem Gesamtdurchschnitt von<br />
2,0, eine Leistungszahl von 40 einer Gesamtleistung von 1,0.<br />
Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile<br />
Wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als „ausreichend“ bewertet wurde, ist die Prüfung<br />
nicht bestanden. Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie das Recht, bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils<br />
diesen einmal zu wiederholen. Bei Lehrproben <strong>und</strong> der schriftlichen Arbeit<br />
brauchen Sie dazu oft neue Klassen <strong>und</strong> die nötige zusätzliche Zeit über das normale<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 38 -
Ende des Referendariats hinaus. Wie dies in Ihrem Fall konkret geregelt wird, bespricht<br />
die <strong>Seminar</strong>leitung mit Ihnen. Das Landeslehrerprüfungsamt teilt Ihnen den neuen Prüfungsplan<br />
schriftlich mit.<br />
Falls Ihre Referendarzeit wegen Nichtbestehen von Prüfungsteilen verlängert werden<br />
muss, wird Ihr Gehalt für diesen zusätzlichen Zeitraum in der Regel um 15% gekürzt.<br />
Sollten Sie aus besonderen sozialen Gründen, z.B. der Versorgung eigener Kinder, diese<br />
Kürzung nicht verkraften können, müssen Sie über die <strong>Seminar</strong>leitung beim Regierungspräsidium<br />
einen entsprechenden Antrag stellen, damit die Kürzung unterbleibt.<br />
6. EINSTELLUNG IN DEN SCHULDIENST<br />
Schuldienst des Landes<br />
Das Bewerbungsverfahren für die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-<br />
Württemberg wird in der Regel online über die zentrale Internetseite<br />
www.lehrereinstellung-bw.de abgewickelt. Auf dieser Internetseite können im Menüpunkt<br />
„Bewerbung für Schularten (Info)“ die aktuellen Hinweise sowie weitere Informationen zur<br />
Lehrereinstellung nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.<br />
Um Ihnen das Einstellungsverfahren <strong>und</strong> die Konsequenzen der von Ihnen gewünschten<br />
Einsatzregionen zu erläutern, findet spätestens im Januar eine Informationsveranstaltung<br />
mit Vertretern des Einstellungsreferats des Regierungspräsidiums im <strong>Seminar</strong> statt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Umfang der Einstellungen über schulbezogene<br />
Stellenausschreibungen der Einstellungsspielraum im Listenauswahlverfahren entsprechend<br />
eingeschränkt wird. Bewerbern wird deshalb dringend empfohlen, sich auch auf<br />
schulbezogene Stellenausschreibungen zu bewerben.<br />
Schuldienst anderer B<strong>und</strong>esländer<br />
In den meisten B<strong>und</strong>esländern ist die Einstellungssituation schlechter als in Baden-<br />
Württemberg, doch gerade in den östlichen herrscht ein fachspezifischer Bedarf, z.B. in<br />
den modernen Fremdsprachen <strong>und</strong> Latein, der gern mit Referendaren aus Baden-<br />
Württemberg gedeckt wird. Das Problem ist allerdings, dass manche Länder für die Bewerbung<br />
sehr frühe Termine gesetzt haben.<br />
Erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte selbst auf den Homepages der Kultusministerien über deren<br />
aktuelle Einstellungssituation (über www.kmk.org). Es empfiehlt sich, bei knappen Terminen<br />
nachzufragen, ob das Zeugnis der 2. Staatsprüfung auch nachgereicht werden kann.<br />
Das Landeslehrerprüfungsamt stellt bereits wenige Tage nach Abschluss der mündlichen<br />
Prüfungen vorläufige Bescheinigungen über die bis dahin erreichten Prüfungsleistungen<br />
aus, die Sie Ihrer Bewerbung als Zeugnisersatz vorläufig beilegen können.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 39 -
Privatschulen<br />
Eine gute berufliche Alternative für Sie ist die Bewerbung an Privatschulen. Die Stellensuche<br />
der Schulleiter beginnt in Einzelfällen schon früh, reicht aber bis unmittelbar vor<br />
Beginn des Schuljahres. Dann allerdings muss es oft schnell gehen, um Lehrkräfte zu<br />
ersetzen, die im Nachrückverfahren eine Stelle im Landesdienst bekommen haben <strong>und</strong><br />
deshalb aus dem Vertrag entlassen werden.<br />
Wenn Sie ein Vertragsangebot von einer Privatschule bekommen haben, stellt sich oft die<br />
Frage, was Sie tun sollen, wenn Sie nach Vertragsabschluss noch im Nachrückverfahren<br />
eine Stelle im Staatsdienst antreten könnten. Ihr Vertrag mit der Privatschule enthält immer<br />
einen Hinweis auf eine Probezeit, die in der Regel ein Jahr dauert. Sprechen Sie das<br />
Problem mit dem Leiter der Privatschule <strong>und</strong> dem Personalreferenten des Regierungspräsidiums<br />
offen an <strong>und</strong> suchen Sie zu klären, ob eine Einstellung mit gleichzeitiger Beurlaubung<br />
in den Privatschuldienst möglich ist oder ob eine Einstellungszusage schon jetzt<br />
für den Einstellungstermin des kommenden Jahres gegeben werden kann.<br />
Auslandsschulen<br />
Die deutschen Schulen im Ausland suchen ständig Lehrkräfte mit bestimmten Fächern,<br />
die über das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt in Köln vermittelt werden. Vorrangig sind dies Lehrkräfte<br />
im Schuldienst, die für diese Auslandstätigkeit vorübergehend freigestellt werden.<br />
Jedes Jahr vergibt das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />
- Ref. VI A4 - PLK - Barbarastr.1, 50728 Köln, Stellen für "Programmlehrkräfte" im<br />
Ausland. Die finanziellen Bedingungen sind gut. Der Vertrag wird auf 2 Jahre abgeschlossen<br />
<strong>und</strong> ist auf bis zu 6 Jahre verlängerbar. Es ist in der Regel unproblematisch,<br />
wegen eines staatlichen Stellenangebots schon nach einem Jahr nach Deutschland zurückzukehren.<br />
Es werden aber auch sog. „Ortskräfte“ gesucht, die - allerdings u.U. für deutlich weniger<br />
Gehalt - im Prinzip die gleiche Arbeit tun. Weitere Informationen zum Auslandschuldienst<br />
finden Sie auf der Homepage des B<strong>und</strong>esverwaltungsamtes:<br />
www.auslandsschulwesen.de .<br />
Hilfen für die Stellensuche<br />
Unabhängig davon, ob Sie ab September eine Stelle erhalten, ist zunächst Folgendes<br />
wichtig für Sie:<br />
Da Sie mit Ablauf des Monats Juli aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, sollten<br />
Sie sich in jedem Fall für den August arbeitslos melden, damit Sie ggf. in die Pflichtversicherung<br />
bei der Krankenkasse eintreten können.<br />
Bitte orientieren Sie sich selbst am Aushang des <strong>Seminar</strong>s über Stellenangebote.<br />
Die Homepages der Regierungspräsidien informieren Sie über freie Stellen für Krankenstellvertretungen<br />
(befristete TVöD-Verträge).<br />
Wenden Sie sich in Fragen der Arbeitsvermittlung im Inland, beruflicher Umorientierung<br />
<strong>und</strong> Umschulung an den Fachvermittlungsdienst für besonders qualifizierte Fach<strong>und</strong><br />
Führungskräfte beim Arbeitsamt Stuttgart.<br />
Wer ein Zweit- oder Aufbaustudium in Erwägung zieht, sollte die Berufsberatung für<br />
Abiturienten <strong>und</strong> Hochschüler des Arbeitsamtes bzw. die Studienberatungsstellen der<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 40 -
Universität hinzuziehen, um die Studien- <strong>und</strong> Berufsmöglichkeiten <strong>und</strong> die etwaige Anrechnung<br />
von Studienzeiten zu besprechen.<br />
Folgende finanzielle Hilfen können Sie vom Arbeitsamt bzw. Sozialamt erhalten:<br />
• Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (Bewerbungskosten, Fahrtkostenbeihilfen,<br />
Trennungsbeihilfen, Kosten für Familienheimfahrten, Umzugskosten)<br />
• Förderung der beruflichen Fortbildung <strong>und</strong> Umschulung<br />
• Wohngeld (Anträge müssen bei dem Bürgermeisteramt Ihres Wohnorts gestellt werden.)<br />
• Sozialhilfe bzw. Leistungen nach „Hartz IV“ (Auskünfte erhalten Sie bei den Sozialämtern<br />
der Stadt- <strong>und</strong> Landkreise, teilweise auch der Gemeinden.)<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 41 -
Standards für die Ausbildung am Staatlichen <strong>Seminar</strong> für <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong><br />
(Gymnasien) Stuttgart<br />
Dem Aufbau der Ausbildungsstandards liegt folgende Struktur zu Gr<strong>und</strong>e:<br />
1. Voraussetzungen für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst<br />
2. Allgemeines Gr<strong>und</strong>rüstzeug für den Lehrberuf<br />
3. Spezifische Kompetenzen für die Planung <strong>und</strong> Durchführung von Unterricht<br />
4. Personale, soziale <strong>und</strong> erzieherische Kompetenzen<br />
5. Kompetenzen zur Förderung, Sicherung <strong>und</strong> Beurteilung des Lernerfolgs<br />
6. Anforderungen über den Unterricht hinaus<br />
Standards<br />
1. Standards für Fachwissenschaft, fachwissenschaftliche Methodik <strong>und</strong> Erziehungswissenschaft<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• verfügen über kommunikative Kompetenz;<br />
• verfügen über anschlussfähige fachwissenschaftliche Kenntnisse, Fertigkeiten <strong>und</strong><br />
Arbeitsmethoden;<br />
• beherrschen die schulrelevanten fachpraktischen Fertigkeiten <strong>und</strong> Arbeitsmethoden;<br />
• verfügen über anschlussfähiges Wissen in den schulspezifischen Bereichen der Pädagogik,<br />
der Pädagogischen Psychologie <strong>und</strong> der Soziologie;<br />
• sind in der Lage, ethisch-philosophische Fragestellungen ihrer Fächer zu erkennen<br />
<strong>und</strong> zu reflektieren.<br />
2. Standards für Fachdidaktik, Fachpraxis <strong>und</strong> Pädagogik<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• stellen den Zusammenhang her zwischen Studienfach, Bildungsplan, Lehr- <strong>und</strong> Lernmitteln,<br />
den eigenen fachlichen Präferenzen <strong>und</strong> den Gegebenheiten der jeweiligen<br />
Lerngruppe;<br />
• kennen die Anforderungen des Bildungsplans;<br />
• kennen unterschiedliche pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Konzepte;<br />
• beherrschen den sicheren <strong>und</strong> verantwortlichen Umgang mit Objekten, Materialien,<br />
Stoffen <strong>und</strong> Geräten;<br />
• können Theorien aus Pädagogik, Psychologie <strong>und</strong> Jugendsoziologie auf die schulische<br />
Tätigkeit hin anwenden;<br />
• sind fähig, relevante Lerninhalte auszuwählen <strong>und</strong> didaktisch angemessen zu reduzieren;<br />
• können Konzepte zur Förderung des selbständigen, zielorientierten praktischen Arbeitens<br />
entwickeln;<br />
• verfügen über ein breites Repertoire an Unterrichtsformen, Methoden <strong>und</strong> Medien <strong>und</strong><br />
können ihre Auswahl begründen.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 42 -
3. Standards für Gestaltung der fachlichen <strong>und</strong> methodischen Lernprozesse<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• planen Unterricht effektiv <strong>und</strong> zeitökonomisch;<br />
• können bei der Unterrichtsplanung verschiedene Lernzielbereiche berücksichtigen;<br />
• verfügen über differenzierte Verhaltensweisen bei der Steuerung von Lernprozessen<br />
auch bei heterogenen Lerngruppen;<br />
• setzen Methoden <strong>und</strong> Medien adressatenbezogen <strong>und</strong> funktional ein;<br />
• fördern selbständiges <strong>und</strong> kooperatives Lernen durch die gezielte Vermittlung <strong>und</strong><br />
Einübung geeigneter Arbeitsmethoden <strong>und</strong> -strategien;<br />
• verfügen über Techniken, Lernprozesse nachhaltig zu gestalten;<br />
• beherrschen die Organisation praktischer Arbeitsformen <strong>und</strong> können sie an verschiedenen<br />
Lernorten verwirklichen;<br />
• leiten die Schüler zum sicheren, verantwortlichen praktischen Arbeiten an.<br />
4. Standards für Gestaltung der sozialen <strong>und</strong> personalen Lernprozesse<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• fördern die Motivation der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler;<br />
• fördern Kooperation zwischen den Schülern <strong>und</strong> sorgen für ein gutes Lernklima in der<br />
Klasse;<br />
• erziehen altersgemäß <strong>und</strong> situationsbezogen;<br />
• reflektieren kritisch vor dem Hintergr<strong>und</strong> ihrer Erziehungsziele das eigene Verhalten<br />
<strong>und</strong> den eigenen Unterricht;<br />
• gehen angemessen mit Störungen <strong>und</strong> Konflikten um;<br />
• helfen Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern beim Aufbau eines stärkenorientierten <strong>und</strong> realistischen<br />
Selbstbildes.<br />
5. Standards für Diagnose, Förderung <strong>und</strong> Beurteilung<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• sind in der Lage unterschiedliche Lernbedürfnisse zu erkennen <strong>und</strong> setzen Fördermöglichkeiten<br />
gezielt ein;<br />
• beherrschen Methoden der Analyse des Lernprozesses <strong>und</strong> der Lernerfolgsdiagnose;<br />
• kennen unterschiedliche Formen der Leistungsmessung, setzen diese funktional ein<br />
<strong>und</strong> können ihre Beurteilungskriterien begründen.<br />
• können professionell beraten <strong>und</strong> nutzen im Bedarfsfall das Repertoire an schulischen<br />
<strong>und</strong> außerschulischen Hilfsmöglichkeiten;<br />
6. Standards für Gestaltung <strong>und</strong> Entwicklung im Berufsfeld<br />
Die Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />
• kennen wichtige <strong>und</strong> aktuelle Fragestellungen im Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsbereich<br />
<strong>und</strong> setzen sich mit diesen auseinander;<br />
• entwickeln selbständig ihre fachliche, pädagogische <strong>und</strong> personale Kompetenz weiter;<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 43 -
• beachten die rechtlichen <strong>und</strong> organisatorischen Rahmenbedingungen von Schule <strong>und</strong><br />
Unterricht;<br />
• kooperieren auf verschiedenen schulischen Ebenen, mit Eltern <strong>und</strong> außerschulischen<br />
Partnern;<br />
• kommen ihrer Fürsorgepflicht nach;<br />
• nehmen aktiv am Schulleben teil;<br />
• gestalten Prozesse der Unterrichts- <strong>und</strong> Schulentwicklung mit.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 44 -
<strong>Seminar</strong> Stuttgart<br />
Kurzinfo für den 2. Ausbildungsabschnitt<br />
(Vgl. im Detail die APrOGymn <strong>und</strong> die <strong>Seminar</strong>info)<br />
Deputatsplanung:<br />
• Deputatsplanung für den 2. ABA mindestens zwei Monate vor Ende des 1. ABA beginnen.<br />
• Deputat im 2. ABA beträgt 10-12 Std., davon i. d. R. 10 – 11 Std. kontinuierlicher Lehrauftrag.<br />
• Wenn die schulischen Gegebenheiten dies zulassen, dann können Sie zwei Oberstufenklassen wählen,<br />
damit Sie für die Lehrproben keine ’Leihklasse’ zusätzlich nehmen müssen.<br />
• Bei einer 2-Fächer-Kombination müssen Sie zusätzlich in jedem Fach mindestens eine UE als begleiteten<br />
Lehrauftrag (begleiteter Ausbildungsunterricht insgesamt mind. 20 Std.) erteilen. Die entsprechenden<br />
Klassen sollen verschiedenen Schulstufen angehören. Wenn Sie also im Fach X eine 8. Kl. mit<br />
selbst. LA haben, dann sollte der begl. LA in der US <strong>und</strong>/oder OS sein. Der begl. LA kann auch in einer<br />
Klasse durchgeführt werden, die Sie als ’Leihklasse’ (temporär selbstständiger U.) für eine Lehrprobe<br />
brauchen.<br />
• Sie sollten sich möglichst im Rahmen Ihres Deputats eine Klasse für die DUE wünschen. In dieser Klasse<br />
können Sie natürlich auch die Lehrprobe ablegen. Beachten Sie: Wenn Sie die DUE in einer MS oder<br />
US im Rahmen Ihres Deputats schreiben <strong>und</strong> nicht zusätzlich eine OS-Klasse in diesem Fach übernommen<br />
haben, dann müssen Sie sich für die OS-Lehrprobe eine Leihklasse nehmen.<br />
Planungsbeispiele:<br />
Fach selbst. LA in Deputat Prüfungsrelevanz 1<br />
Mathe Kl. 6 4 Std --------> Lehrprobenklasse (US/MS)<br />
2 Langfächer² Mathe Kl. 10 3 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
(z.B. M + E) Engl. Kl. 11 (DUE) 4 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
11 Std<br />
ev.Rel. Kl. 8 1 Std<br />
ev.Rel. Kl. 6 2 Std --------> Lehrprobenklasse (US/MS)<br />
2 Kurzfächer 2 ev.Rel. Kl. 10 2 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
(z.B. eR + Bio) Bio Kl. 7 2 Std<br />
Bio Kl. 11 (DUE) 4 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
11 Std<br />
Mathe Kl. 6 4 Std --------> Lehrprobenklasse (US/MS)<br />
3 Fächer Physik Kl. 10 (DUE) 3 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
(freiwillig) Mathe Kl. 11 4 Std --------> Lehrprobenklasse (OS)<br />
(z.B. M+Ph+Ch)<br />
11 Std<br />
+ temporärer Lehrauftrag für OS-Lehrprobe in Chemie (Leihklasse)<br />
Bei 3-Fachkombinationen gilt es zu beachten, dass Sie bei einer Pflichtkombination von 3 Fächern, die<br />
Sie alle im 2. <strong>und</strong> 3. ABA durchgehend unterrichten müssen, nur in 2 frei wählbaren Fächern je mind. 1 UE<br />
mit begleitetem LA übernehmen müssen. Bei einem freiwilligen 3. Fach beschränken Sie sich im 2. <strong>und</strong> 3.<br />
ABA in der Regel auf den Unterricht im Lehrprobenzeitraum. Bei einem dritten Fach als Beifach ist zu beachten,<br />
dass Sie nur dann im diesem dritten Beifach die Lehrprobe in der Klasse 10 ablegen können, wenn<br />
Sie in den anderen Fächern Ihre Oberstufenlehrproben in den Klassen 11 oder 12 ablegen. Da die 10.<br />
Klasse im Beifach als Mittelstufe deklariert wurde, kann sie in den anderen Fächern nicht mehr als Oberstufe<br />
verwendet werden.<br />
Prüfungszeiträume:<br />
Siehe Terminplan des Landeslehrerprüfungsamtes. Sie haben die Möglichkeit, in Abstimmung mit Ihrer<br />
Schulleitung die Reihenfolge Ihres 1. <strong>und</strong> 2.Faches bei den Lehrproben festzulegen.<br />
1<br />
2<br />
Bei der Abstimmung der Klassenstufe mit den prüfungsrelevanten Kriterien beachten Sie, dass in jedem Fach 1 LP in der OS stattfinden<br />
muss.<br />
Langfächer haben 3 -5 Wochenst<strong>und</strong>en Unterricht, Kurzfächer 1-2 Wochenst<strong>und</strong>en.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 45 -
<strong>Kurs</strong> <strong>2013</strong>/<strong>14</strong> – Dokumentation einer Unterrichtseinheit<br />
Gr<strong>und</strong>lage Prüfungsordnung (AProGym) § 19<br />
Fächer<br />
• Ausbildungsfächer (ausgenommen freiwilliges drittes Fach)<br />
• Pädagogik (Zuordnung zu einem Ausbildungsfach)<br />
• Naturwissenschaft <strong>und</strong> Technik (NWT)<br />
• Fächerverb<strong>und</strong> GWG<br />
• bilingualer Unterricht (Zuordnung zum Sachfach oder – mit Begründung<br />
- zur Sprache)<br />
• fächerübergreifendes Thema<br />
Anforderungen<br />
• Planung – Durchführung – Reflexion<br />
• innovative pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Elemente<br />
• Berücksichtigung von Fragen der Fach- <strong>und</strong> Berufsethik, Diagnostik<br />
<strong>und</strong> Förderung, fächerverbindender Aspekte<br />
• 8- maximal 12 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
• maximal 30 Seiten (plus Anhang – unter Beachtung formaler<br />
Vorgaben)<br />
Vergabe des Themas durch<br />
den Fachleiter<br />
(Bilinguale Arbeiten in Absprache<br />
mit Bili-Ausbilder)<br />
bis Mittwoch der 2. Schulwoche<br />
nach den Sommerferien<br />
Vorlage beim <strong>Seminar</strong>leiter<br />
zur Genehmigung<br />
bis Montag der 2.<br />
Schulwoche nach<br />
den Weihnachtsferien<br />
Abgabe<br />
Arbeit<br />
der<br />
Vor dem Kolloquium<br />
im<br />
Dokumentationsfach<br />
Pfingstferien<br />
Sommerferien<br />
Weihnachtsferien<br />
Orientierungsphase<br />
Erstellung einer vorläufigen Planung / Festlegung<br />
des Themas in Abstimmung mit dem<br />
betreffenden Fachleiter<br />
Durchführung<br />
der Unterrichtseinheit<br />
im selbstständigen Unterricht<br />
Abfassung der Dokumentation<br />
Vorstellung<br />
der Arbeit<br />
Zeit<br />
Unterrichtbesuch des Mentors<br />
Bericht an den Fachleiter<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 46 -
LANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT<br />
Außenstelle beim<br />
Regierungspräsidium Stuttgart<br />
STAATLICHES SEMINAR FÜR<br />
DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG<br />
Stuttgart<br />
Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn<br />
des höheren Schuldienstes an Gymnasien<br />
Dokumentation einer Unterrichtseinheit<br />
–<br />
Fach:<br />
Musterfach<br />
–<br />
Ein besonders spannendes Thema mit einer noch<br />
viel spannenderen Methode<br />
Klassenstufe X<br />
–<br />
Verfasser:<br />
Manfred Muster<br />
–<br />
<strong>Kurs</strong> <strong>2013</strong>/<strong>14</strong><br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 47 -
Urheberrecht an Schulen:<br />
Digitale Kopien aus Werken, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind, sind<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich unzulässig, da der Gesamtvertrag zur Einräumung <strong>und</strong> Vergütung von Ansprüchen<br />
nach § 53 UrhG vom 21.12.2010 ausdrücklich nicht das Recht auf digitales Kopieren<br />
überträgt. Inhalte aus Schulbüchern dürfen in digitalisierter Form deshalb weder auf<br />
den Speichermedien (USB-Stick, Festplatte, CD, DVD) der Lehrkräfte oder der Schule bereitgehalten<br />
noch gar in einem Intranet zugänglich gemacht werden.<br />
Kopiert werden dürfen gemäß § 3 Abs. 1 des Gesamtvertrages an Schulen<br />
1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens<br />
20 Seiten. Dies gilt auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- <strong>und</strong> Musikbücher.<br />
2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt,<br />
ausnahmsweise ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind, wie<br />
<br />
<br />
<br />
Musikeditionen mit maximal 6 Seiten<br />
sonstige Druckwerke mit maximal 25 Seiten<br />
Bilder, Fotos <strong>und</strong> sonstige Abbildungen.<br />
Für Schulbücher wird also nach dem Gesamtvertrag nur die Möglichkeit Ziffer 1 ("kleine<br />
Teile eines Werkes") eröffnet, nicht die nach Ziffer 2 ("Werke von geringem Umfang").<br />
Folgende Einschränkungen sind hierbei stets zu beachten:<br />
<br />
<br />
<br />
Auf den Kopien muss die Quelle angegeben werden (Buchtitel, Verlag <strong>und</strong> Autor).<br />
Aus jedem Werk darf pro Schuljahr <strong>und</strong> Schulklasse nur einmal im vereinbarten<br />
Umfang kopiert werden. Bei weitergehendem Fotokopierbedarf müssen unmittelbar bei<br />
den betreffenden Verlagen ergänzende Lizenzen eingeholt werden.<br />
Fotokopien für den Schulchor, das Schulorchester oder -bands usw. (außerhalb des<br />
Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterrichts) fallen nicht unter die Regelungen dieses Vertrages.<br />
Wenn Kopien für diese Zwecke benötigt werden, muss die Erlaubnis hierzu bei<br />
dem Rechteinhaber (i. d. R. beim Verlag) eingeholt werden.<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 48 -
Beispiel für einen Themenplan<br />
Studienreferendarin:<br />
Name.....<br />
Tel. :<br />
Adresse<br />
Ausbildungsschule:<br />
Adresse:<br />
Tel.<br />
Prüfungsausschussvorsitzende/r:<br />
(Adresse <strong>und</strong> Tel.nr.)<br />
Fachleiterin:<br />
(Privatadresse <strong>und</strong> Tel.nr.)<br />
Prüfungslehrprobe im Fach W. / Oberstufe<br />
Prüfungszeitraum: Klasse: Schüler:<br />
Thema der UE:<br />
(ggf.: Zwei Einführungsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die Lektüre des Romans über die Weihnachtsferien gehen der<br />
Unterrichtseinheit voraus)<br />
Kal.-<br />
woche<br />
Tag Datum St<strong>und</strong>e Thema<br />
Der Unterricht findet im Rahmen meines kontinuierlichen Lehrauftrags statt.<br />
Textgr<strong>und</strong>lage:a.<br />
Unterrichtszeiten: 1. St<strong>und</strong>e: 8.00 – 8.45 Uhr<br />
2. St<strong>und</strong>e: 8.50 – 9.35 Uhr<br />
3. St<strong>und</strong>e: 9.50 – 10.35 Uhr<br />
4. St<strong>und</strong>e: 10.40 – 11.25 Uhr<br />
5. St<strong>und</strong>e: 11.40 – 12.25 Uhr<br />
6. St<strong>und</strong>e: 12.30 – 13.15 Uhr<br />
Stuttgart, den Unterschrift: .........................................<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 49 -
Unterrichtsentwurf (Beratungsbesuch / Lehrprobe)<br />
Schule<br />
Datum<br />
Unterrichtsthema<br />
Fach<br />
Klasse<br />
Fachlehrer/Mentor<br />
Prüfer <strong>und</strong> Prüfungsvorsitzender<br />
Studienreferendar(in)<br />
1. Textteil<br />
• Bezug zu den Bildungsstandards: Kompetenzen <strong>und</strong> Inhalte<br />
- Unterrichtseinheit: Kompetenzschwerpunkt(e) <strong>und</strong> Inhalte für die Unterrichtseinheit<br />
festlegen; ggf. komplexe Anwendungsaufgabe bzw. zentrale<br />
Problemstellung der UE skizzieren<br />
- Unterrichtsst<strong>und</strong>e: (Teil-) Kompetenzen konkretisieren, die in der US<br />
besonders gefördert werden sollen <strong>und</strong> st<strong>und</strong>enspezifische Ziele festlegen<br />
• Bedingungsanalyse<br />
- Klassensituation: auf das Besondere beschränken!<br />
- Kompetenzstand skizzieren<br />
• Sachanalyse /fachliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
- zentralen Inhalt kurz analysieren<br />
- relevante Aspekte didaktisch reduzieren<br />
• Didaktisch-methodische Analyse:<br />
Begründung des Unterrichtsgangs<br />
- Abfolge Unterrichtsphasen, Wahl der Arbeits- <strong>und</strong> Sozialformen, Medien<br />
<strong>und</strong> Materialien begründen (keine Paraphrase der Verlaufsskizze!)<br />
- ggf. Entscheidung zwischen alternativen Vorgehensweisen begründen<br />
- Maßnahmen zur Feststellung des Lernfortschritt benennen<br />
Umfang: Einzelst<strong>und</strong>e ca. 3 Seiten, Doppelst<strong>und</strong>e max. 5 Seiten (ohne Seitenzählung:<br />
Verlaufsskizze <strong>und</strong> Materialien)<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 50 -
2. Verlaufsskizze<br />
Unterrichtsphasen<br />
/<br />
ungefähre<br />
Dauer<br />
Lehrer- <strong>und</strong> Schüleraktivitäten,<br />
Unterrichtsgegenstand<br />
Arbeits- <strong>und</strong><br />
Sozialformen,<br />
Medien<br />
ggf. ergänzende<br />
Kommentare /<br />
Hinweise<br />
Beispiele:<br />
- Hinweis auf<br />
Binnendifferenzierung<br />
- Bezüge zu Teilkompetenzen<br />
<strong>und</strong> Zielen<br />
- Puffer<br />
- mögliche<br />
Schwierigkeiten<br />
- …<br />
3. Anhang (Texte, Materialien, Arbeitsblätter etc.)<br />
<strong>Seminar</strong>info13/<strong>14</strong> / online - 51 -