Informationen für Einrichtungen der Selbsthilfe
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UnabhängIgkEIt UnD nEUtralItät<br />
„Unabhängigkeit<br />
und Neutralität<br />
des UPD- Verbundes<br />
werden auf<br />
organisato rischer,<br />
ideeller und<br />
räumlicher Ebene<br />
gewährleistet.“<br />
aus: Leitbild <strong>der</strong> UPD<br />
was sichert die Unabhängigkeit <strong>der</strong> beratung?<br />
wie schützt sich die UPD vor Vereinnahmung?<br />
wie wird neutralität gewährleistet?<br />
Der § 65b SGB V regelt die Verpflichtung des GKV-<br />
Spitzen verbandes zur Gesamtfinanzierung und Wahrung<br />
<strong>der</strong> Unabhängigkeit und Neutralität <strong>der</strong> Beratungsleistung.<br />
Die Finanzierung erfolgt über zwei separate Vertragsverhältnisse:<br />
den För<strong>der</strong>vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband<br />
und <strong>der</strong> UPD gGmbH sowie die Bewilligungsvereinbarungen<br />
zwischen <strong>der</strong> UPD gGmbH und den<br />
regionalen Trägern <strong>der</strong> Beratungsstellen.<br />
Die Beraterinnen und Berater des Modellverbundes UPD<br />
sind bei den regionalen Trägern <strong>der</strong> Beratungsstellen<br />
angestellt. Ausschließlich diese üben die Dienst- und<br />
Fachaufsicht aus. Alle Träger sind von Krankenkassen o<strong>der</strong><br />
Leistungs erbringern unabhängige Organisationen aus den<br />
Bereichen Verbraucherschutz, Sozialberatung und Patientenberatung.<br />
Die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung <strong>der</strong> Beratung<br />
sind in einheitlichen Bewilligungsvereinbarungen<br />
zwischen <strong>der</strong> UPD gGmbH und den Trägern geregelt.<br />
Auf die inhaltliche Ausgestaltung dieser Vereinbarung<br />
haben nur die Gesellschafter <strong>der</strong> UPD und, vermittelt über<br />
Arbeitskreise und Jahreskonferenzen, die im Verbund<br />
beschäftigten Personen Einfluss genommen.<br />
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