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Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen

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23. November 2012<br />

Herr Josef Küttel: In diesem Fall stelle ich den Antrag, dass dieser Zipfel WG2 bleiben soll.<br />

Wir haben zu Beginn der Versammlung sehr viel über die Umfahrung von <strong>Seengen</strong> gesprochen.<br />

Wenn eine Umzonung dieser Fläche in W2 erfolgt, haben wir die Möglichkeit einer<br />

Umfahrung in diesem Gebiet vergeben.<br />

Gemeinderat Gianni Asquini: Meines Wissens ist der Verlauf der Umfahrung nicht auf der<br />

Schwerzistrasse geplant. Die Zonierung ist deshalb für die Umfahrung nicht massgebend.<br />

Wir stimmen über den Antrag von Josef Küttel ab. Der Antrag lautet, dass die Parzellen an<br />

der Schwerzistrasse, die in der W2 sind, wieder der WG2 zugewiesen werden.<br />

Abstimmung<br />

Der Antrag von Josef Küttel, die Parzellen an der Schwerzistrasse, welche in der W2 sind,<br />

der Zone WG2 zuzuweisen, wird mit 22 Ja zu 159 Nein abgelehnt.<br />

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Gemeinderat Gianni Asquini nimmt die Hauptabstimmung<br />

vor. Änderungen gegenüber der beantragten Vorlage sind keine zu verzeichnen.<br />

Abstimmung<br />

Dem Antrag des Gemeinderates „Sie wollen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung<br />

Siedlung und Kulturland mit Bau- und Nutzungsordnung, Bauzonenplan und Kulturlandplan<br />

zustimmen“ wird mit 277 Ja zu 7 Nein entsprochen.<br />

Herr Thomas Häusermann: Ich stelle einen Überweisungsantrag, wonach bei einer nächsten<br />

Teilrevision der Nutzungsplanung die Zusammenlegung der Kernzone Oberdorf mit der<br />

Kernzone und § 7 in Bezug auf die Ausnützungsziffern, die Höhen und Abstände zu prüfen<br />

sind.<br />

Gemeinderat Gianni Asquini: Wir nehmen diesen Antrag entgegen.<br />

Wie geht es weiter? Der Gemeindeversammlungsbeschluss untersteht dem fakultativen<br />

Referendum. Als nächstes erfolgt die entsprechende Publikation. Die Referendumsfrist<br />

beträgt 30 Tage. Anschliessend muss der rechtskräftige Gemeindeversammlungsbeschluss<br />

publiziert werden. Es besteht eine Beschwerdemöglichkeit an den Regierungsrat von 30<br />

Tagen. Es folgt das kantonale Genehmigungsverfahren mit der Behandlung allfälliger Beschwerden.<br />

Anschliessend erfolgt die Genehmigung durch den Regierungsrat bzw. Grossen<br />

Rat. Erst dann ist die neue Planung rechtskräftig. Dieses Verfahren dürfte voraussichtlich<br />

6 – 7 Monate dauern. Ich danke ihnen für die Zustimmung und den Stimmenzählern für den<br />

ausserordentlichen Einsatz.

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