Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen
Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen
Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
23. November 2012<br />
Herr Josef Küttel: In diesem Fall stelle ich den Antrag, dass dieser Zipfel WG2 bleiben soll.<br />
Wir haben zu Beginn der Versammlung sehr viel über die Umfahrung von <strong>Seengen</strong> gesprochen.<br />
Wenn eine Umzonung dieser Fläche in W2 erfolgt, haben wir die Möglichkeit einer<br />
Umfahrung in diesem Gebiet vergeben.<br />
Gemeinderat Gianni Asquini: Meines Wissens ist der Verlauf der Umfahrung nicht auf der<br />
Schwerzistrasse geplant. Die Zonierung ist deshalb für die Umfahrung nicht massgebend.<br />
Wir stimmen über den Antrag von Josef Küttel ab. Der Antrag lautet, dass die Parzellen an<br />
der Schwerzistrasse, die in der W2 sind, wieder der WG2 zugewiesen werden.<br />
Abstimmung<br />
Der Antrag von Josef Küttel, die Parzellen an der Schwerzistrasse, welche in der W2 sind,<br />
der Zone WG2 zuzuweisen, wird mit 22 Ja zu 159 Nein abgelehnt.<br />
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Gemeinderat Gianni Asquini nimmt die Hauptabstimmung<br />
vor. Änderungen gegenüber der beantragten Vorlage sind keine zu verzeichnen.<br />
Abstimmung<br />
Dem Antrag des Gemeinderates „Sie wollen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung<br />
Siedlung und Kulturland mit Bau- und Nutzungsordnung, Bauzonenplan und Kulturlandplan<br />
zustimmen“ wird mit 277 Ja zu 7 Nein entsprochen.<br />
Herr Thomas Häusermann: Ich stelle einen Überweisungsantrag, wonach bei einer nächsten<br />
Teilrevision der Nutzungsplanung die Zusammenlegung der Kernzone Oberdorf mit der<br />
Kernzone und § 7 in Bezug auf die Ausnützungsziffern, die Höhen und Abstände zu prüfen<br />
sind.<br />
Gemeinderat Gianni Asquini: Wir nehmen diesen Antrag entgegen.<br />
Wie geht es weiter? Der Gemeindeversammlungsbeschluss untersteht dem fakultativen<br />
Referendum. Als nächstes erfolgt die entsprechende Publikation. Die Referendumsfrist<br />
beträgt 30 Tage. Anschliessend muss der rechtskräftige Gemeindeversammlungsbeschluss<br />
publiziert werden. Es besteht eine Beschwerdemöglichkeit an den Regierungsrat von 30<br />
Tagen. Es folgt das kantonale Genehmigungsverfahren mit der Behandlung allfälliger Beschwerden.<br />
Anschliessend erfolgt die Genehmigung durch den Regierungsrat bzw. Grossen<br />
Rat. Erst dann ist die neue Planung rechtskräftig. Dieses Verfahren dürfte voraussichtlich<br />
6 – 7 Monate dauern. Ich danke ihnen für die Zustimmung und den Stimmenzählern für den<br />
ausserordentlichen Einsatz.