Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen
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23. November 2012<br />
Gebäudehöhe um 0,5 m. Diese Vorschrift habe ich in einer anderen Bau- und Nutzungsordnung<br />
gesehen.<br />
Gemeinderat Gianni Asquini: Sie verlangen, dass wenn ein Grundstück ein Gefälle von<br />
15 % und mehr aufweist, die Gebäudehöhe um 0,5 m erhöht werden kann. Das heisst, dass<br />
ein Gebäude im vorderen Bereich entsprechend höher auszugestalten ist und demnach,<br />
weil es am Hang steht und die Geländeneigung mindestens 15 % beträgt, markanter in<br />
Erscheinung tritt. Ich bin der Meinung, dass dies nicht der richtige Weg ist. Ihr Antrag lautet<br />
demnach, dass wenn ein Grundstück mehr als 15 % Neigung aufweist, die Gebäudehöhe<br />
um 0,5 m erhöht werden kann. Ist das korrekt?<br />
Herr Markus Richner: Das ist korrekt.<br />
Abstimmung<br />
Der Antrag von Markus Richner, wonach bei Grundstücken mit einer Neigung von 15 % und<br />
mehr die Gebäudehöhe um 0,5 m erhöht werden kann, wird mit 8 Ja zu 166 Nein abgelehnt.<br />
Herr Markus Richner: Demnach kann ich auf § 6 Abs. 3 verzichten, da Absatz 1 angenommen<br />
wurde.<br />
Gemeinderat Gianni Asquini: Nein, nicht angenommen, sondern abgelehnt (Die Aussage<br />
wird von Markus Richner bestätigt.).<br />
Herr Markus Richner: Ich habe einen Antrag zur Arealüberbauung, § 31, Absatz 2. Der Text<br />
soll neu heissen: Die in den Zonenvorschriften festgelegten Ausnützungsziffern erhöhen<br />
sich um 0,15 und nicht um 10 % - 15 %. Die Überlegung ist folgende: weil die Ausnützungsziffern<br />
je nach Zone unterschiedlich sind, ist der effektive Zuschlag nicht in allen Zonen<br />
gleich. Das ist unfair. Es könnte zu einer Bevorzugung bestimmter Zonen kommen.<br />
Gemeinderat Gianni Asquini: Man hat eine Prozentzahl gewählt und nicht einen festen<br />
Faktor, damit ein prozentuales Verhältnis zum Gebäude besteht. Es ging darum, keine<br />
überproportionale Erhöhung in Bezug zum Gebäude zu ermöglichen. Sie stellen demnach<br />
den Antrag, dass man den Bonus nicht auf 10 % - 15 % festlegt, sondern einen festen<br />
Faktor von 0,15 gewährt.<br />
Abstimmung<br />
Der Antrag von Markus Richner, wonach sich die in den Zonenvorschriften festgelegten<br />
Ausnützungsziffern bei Arealüberbauungen um 0,15 und nicht um 10 % - 15 % erhöhen,<br />
wird mit 4 Ja zu 181 Nein abgelehnt.<br />
Herr Markus Richner: Ich habe einen weiteren Antrag zu § 31 Abs. 3. Folgender Text soll<br />
gestrichen werden: „sofern nicht zusätzlich ein darüber liegendes Attika- und Dachgeschoss<br />
erstellt wird“. Es geht auch wieder um die Arealüberbauung. Wenn man einen Bau in der<br />
Höhe realisiert und die Ausnützung nicht erreicht, sehe ich keinen Grund, warum man so<br />
etwas nicht erlauben sollte.