Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen
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23. November 2012<br />
Sarmenstorferstrasse, ebenfalls in der Dorfzone gelegen, und am Schlattweg wurde versucht,<br />
mit der Zonenkorrektur die sorgfältige Entwicklung zu fördern.<br />
Im Gebiet Musterplatz ist auch der Kynologische Verein beheimatet. Der Platz mit Clubhaus<br />
ist gut gelegen. Der Rechtszustand war aber für den Vereinszweck nicht gewahrt. Es wurde<br />
deshalb eine Spezialzone geschaffen, die dem Vereinszweck entspricht.<br />
Zu den wichtigsten Änderungen der Bau- und Nutzungsordnung: In der Kernzone, Kernzone<br />
Oberdorf und der Dorfzone wurden folgende Ziele verfolgt: präzisierte Einpassungsbestimmungen,<br />
differenzierte Ausnützungsziffern und Höhen. Bei den Grundmassen waren die<br />
Ziele: Ausnützungsziffern mit Einrechnung der Dach-/Attikageschosse sowie verschiedene<br />
kleinere Anpassungen der Höhen und Abstände. Bei der Dachgestaltung legte man Wert<br />
auf eine sorgfältige Gestaltung am Siedlungsrand und an exponierten Lagen. Flachdächer<br />
sind extensiv zu begrünen. Die Aussenraumgestaltung erfuhr Präzisierungen bezüglich<br />
Höhen der Aufschüttungen und Stützmauern sowie bei den Anforderungen an die Bepflanzung<br />
und den Umgebungsplan. Bearbeitet wurde auch die Hochwassergefahrenzone, die in<br />
die Bau- und Nutzungsordnung integriert wurde. Die Hochwassergefahrenzone ist aus dem<br />
Plan ersichtlich.<br />
Zu den geschützten Bauten: Wir haben in <strong>Seengen</strong> 12 Gebäude mit Substanzschutz. Der<br />
Schutz erfolgte aufgrund der Umsetzung des Kurzinventars der kantonalen Denkmalpflege.<br />
Es handelt sich um Bauten von kulturgeschichtlichem, symbolischem Wert. Sie sind zu<br />
unterhalten, dürfen aber nicht abgebrochen werden. Im Gebäudeinnern ist ein Aus- und<br />
Umbau möglich, wenn dies mit dem Schutzziel vereinbar ist. Gebäude mit Volumenschutz<br />
sind 33 vorhanden. Es sind sehr wertvolle Gebäude. Abbruch und Neubau sind möglich. Der<br />
Wiederaufbau muss aber an gleicher Stelle im gleichen Ausmass erfolgen. Abweichungen<br />
sind bei gleichwertiger Lösung möglich.<br />
Zum Kulturlandplan: Grosse Änderungen fanden nicht statt. Es geht in erster Linie um die<br />
Interessenabwägung zwischen Landwirtschaft, Landschaft- und Naturschutz sowie um die<br />
Erholungsbedürfnisse. Das oberste Ziel ist, die Bestrebungen mit Bewirtschaftungsvereinbarungen<br />
auf freiwilliger Basis umzusetzen. Der Kulturlandplan hat einen hohen Verbindlichkeitsgrad,<br />
aber eine geringe Flexibilität. In erster Linie waren die übergeordneten Vorgaben<br />
umzusetzen. Der Richtplan war sehr entscheidend. Auch die Naturschutzzonen von<br />
kantonaler Bedeutung waren zu beachten. Ein spezieller Themenbereich bildete die Erhaltung<br />
und Förderung der Hochstammbäume. Auch diesbezüglich hat sich die Kommission<br />
Gedanken gemacht und ein System erarbeitet, an dem sich die interessierten Landwirte<br />
beteiligen können. Der neue Kulturlandplan ist sehr ausführlich und informativ. Die Siedlungseier<br />
für die Landwirtschaft wurden nicht verändert. Als übergeordnete Vorgabe für den<br />
Kulturlandplan diente der Kant. Richtplan. Auch in diesem Plan werden die Landschaften<br />
von kantonaler Bedeutung und die Naturschutzgebiete aufgezeigt. Das<br />
Hallwilerseeschutzdekret war zu beachten.<br />
Zu den Einwendungen: Es gingen total 20 Einwendungen ein. 3 Einwendungen wurden,<br />
teilweise unter Bedingungen, zurückgezogen. Auf 1 Einwendung konnte mangels Legitimation<br />
nicht eingetreten werden. 9 Einwendungen wurden ganz, 2 Einwendungen teilweise<br />
gutgeheissen. 5 Einwendungen sind vollumfänglich abgewiesen worden.