Bau- und Nutzungsordnung - Seengen
Bau- und Nutzungsordnung - Seengen
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§ 13<br />
§ 11<br />
Zone für<br />
öffentliche <strong>Bau</strong>ten<br />
ÖBA<br />
1 Die Zone für öffentliche <strong>Bau</strong>ten ÖBA ist für <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />
bestimmt, die dem öffentlichen Interesse dienen.<br />
2 Der Gemeinderat legt die <strong>Bau</strong>masse <strong>und</strong> Abstände unter Berücksichtigung<br />
privater <strong>und</strong> öffentlicher Interessen fest. Gegenüber angrenzenden<br />
Wohnzonen sind deren Abstands- <strong>und</strong> Höhenvorschriften<br />
einzuhalten.<br />
Zone für<br />
öffentliche <strong>Bau</strong>ten<br />
<strong>und</strong> Anlagen<br />
OeB<br />
1 Die Zone für öffentliche <strong>Bau</strong>ten OeB ist für <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen bestimmt,<br />
die dem öffentlichen Interesse dienen.<br />
2 __ Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sind deren Abstandsvorschriften<br />
___ einzuhalten.<br />
Spezialzonen<br />
SP<br />
§ 14<br />
1 Die Spezialzonen SP bezeichnen <strong>Bau</strong>gebiete folgender Nutzung:<br />
- Eichberg: Kurhaus, Hotel <strong>und</strong> Gärtnereibetrieb<br />
- Brestenberg: Schlosshotel mit Restaurant <strong>und</strong> kulturellem Betrieb<br />
2 Erneuerung <strong>und</strong> Erweiterung der bestehenden Betriebs-, Versorgungs-<br />
<strong>und</strong> Personalbauten <strong>und</strong> der dazugehörenden Anlagen sind<br />
gestattet, sofern die Einpassung in bauliche <strong>und</strong> landschaftliche Umgebung<br />
gewährleistet ist. Gebäudehöhen, Grenz- <strong>und</strong> Gebäudeabstände<br />
werden vom Gemeinderat festgelegt. Gegenüber angrenzenden<br />
Zonen sind deren Abstands- <strong>und</strong> Höhenvorschriften einzuhalten.<br />
Entsprechende <strong>Bau</strong>gesuche sind durch Vorentscheid (§ 62 <strong>Bau</strong>G)<br />
<strong>und</strong> Fachgutachten vorzubereiten.<br />
Spezialzone<br />
Brestenberg<br />
SB<br />
§ 12<br />
1 Die Spezialzone Brestenberg SB ist für mässig störende, vorwiegend<br />
der Allgemeinheit zugängliche Nutzungen bestimmt. Zugelassen<br />
sind Hotels, Restaurants, kulturelle Nutzungen, Räume für Aus<strong>und</strong><br />
Weiterbildung. Westlich der Brestenbergstrasse ist maximal eine<br />
Wohnung <strong>und</strong> östlich der Brestenbergstrasse sind Studios für Angestellte<br />
<strong>und</strong> den Betriebsinhaber gestattet.<br />
2 Erneuerung <strong>und</strong> Erweiterung der bestehenden Betriebs-, Versorgung-<br />
<strong>und</strong> Personalbauten <strong>und</strong> der dazugehörigen Anlagen sind gestattet,<br />
sofern die Einpassung in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche<br />
Umgebung gewährleistet ist. ___ Der Gemeinderat beurteilt die Einpassung<br />
anhand der Kriterien in § 44 BNO.<br />
3 Betrieblich notwendige Nutzungsänderungen einzelner Gebäude<br />
oder -teile sind gestattet. Sie sind bewilligungspflichtig.<br />
Spezialzone<br />
Eichberg<br />
SE<br />
§ 13<br />
1 Die Spezialzone Eichberg SE ist bestimmt für mässig störende Nutzungen<br />
in Zusammenhang mit dem bestehenden Kurhaus, dem Restaurant<br />
<strong>und</strong> Hotel sowie Landwirtschaft <strong>und</strong> bodenunabhängige<br />
Pflanzenproduktion. Vereinzelte Wohnungen für Angestellte <strong>und</strong> den<br />
Betriebsinhaber sind gestattet.<br />
2 Hinsichtlich der Einpassung in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche Umgebung<br />
gilt § 12 Abs. 2 BNO sinngemäss.<br />
§ 14<br />
Spezialzone<br />
Musterplatz<br />
SM<br />
1 Die Spezialzone Musterplatz dient der Freizeit <strong>und</strong> Erholung für kynologische<br />
Zwecke.<br />
2 Der Gemeinderat kann Vorschriften über die Nutzung des Areals,<br />
die Gestaltung von <strong>Bau</strong>ten, die Parkierung <strong>und</strong> dergleichen erlassen.<br />
Zugelassen sind höchstens Kleinbauten.<br />
BNO <strong>Seengen</strong> vom 21. Juni 1996 / 30. November 2001 BNO <strong>Seengen</strong>, Stand Vorlage Gemeindeversammlung 8