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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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§ 13<br />

§ 11<br />

Zone für<br />

öffentliche <strong>Bau</strong>ten<br />

ÖBA<br />

1 Die Zone für öffentliche <strong>Bau</strong>ten ÖBA ist für <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />

bestimmt, die dem öffentlichen Interesse dienen.<br />

2 Der Gemeinderat legt die <strong>Bau</strong>masse <strong>und</strong> Abstände unter Berücksichtigung<br />

privater <strong>und</strong> öffentlicher Interessen fest. Gegenüber angrenzenden<br />

Wohnzonen sind deren Abstands- <strong>und</strong> Höhenvorschriften<br />

einzuhalten.<br />

Zone für<br />

öffentliche <strong>Bau</strong>ten<br />

<strong>und</strong> Anlagen<br />

OeB<br />

1 Die Zone für öffentliche <strong>Bau</strong>ten OeB ist für <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen bestimmt,<br />

die dem öffentlichen Interesse dienen.<br />

2 __ Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sind deren Abstandsvorschriften<br />

___ einzuhalten.<br />

Spezialzonen<br />

SP<br />

§ 14<br />

1 Die Spezialzonen SP bezeichnen <strong>Bau</strong>gebiete folgender Nutzung:<br />

- Eichberg: Kurhaus, Hotel <strong>und</strong> Gärtnereibetrieb<br />

- Brestenberg: Schlosshotel mit Restaurant <strong>und</strong> kulturellem Betrieb<br />

2 Erneuerung <strong>und</strong> Erweiterung der bestehenden Betriebs-, Versorgungs-<br />

<strong>und</strong> Personalbauten <strong>und</strong> der dazugehörenden Anlagen sind<br />

gestattet, sofern die Einpassung in bauliche <strong>und</strong> landschaftliche Umgebung<br />

gewährleistet ist. Gebäudehöhen, Grenz- <strong>und</strong> Gebäudeabstände<br />

werden vom Gemeinderat festgelegt. Gegenüber angrenzenden<br />

Zonen sind deren Abstands- <strong>und</strong> Höhenvorschriften einzuhalten.<br />

Entsprechende <strong>Bau</strong>gesuche sind durch Vorentscheid (§ 62 <strong>Bau</strong>G)<br />

<strong>und</strong> Fachgutachten vorzubereiten.<br />

Spezialzone<br />

Brestenberg<br />

SB<br />

§ 12<br />

1 Die Spezialzone Brestenberg SB ist für mässig störende, vorwiegend<br />

der Allgemeinheit zugängliche Nutzungen bestimmt. Zugelassen<br />

sind Hotels, Restaurants, kulturelle Nutzungen, Räume für Aus<strong>und</strong><br />

Weiterbildung. Westlich der Brestenbergstrasse ist maximal eine<br />

Wohnung <strong>und</strong> östlich der Brestenbergstrasse sind Studios für Angestellte<br />

<strong>und</strong> den Betriebsinhaber gestattet.<br />

2 Erneuerung <strong>und</strong> Erweiterung der bestehenden Betriebs-, Versorgung-<br />

<strong>und</strong> Personalbauten <strong>und</strong> der dazugehörigen Anlagen sind gestattet,<br />

sofern die Einpassung in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche<br />

Umgebung gewährleistet ist. ___ Der Gemeinderat beurteilt die Einpassung<br />

anhand der Kriterien in § 44 BNO.<br />

3 Betrieblich notwendige Nutzungsänderungen einzelner Gebäude<br />

oder -teile sind gestattet. Sie sind bewilligungspflichtig.<br />

Spezialzone<br />

Eichberg<br />

SE<br />

§ 13<br />

1 Die Spezialzone Eichberg SE ist bestimmt für mässig störende Nutzungen<br />

in Zusammenhang mit dem bestehenden Kurhaus, dem Restaurant<br />

<strong>und</strong> Hotel sowie Landwirtschaft <strong>und</strong> bodenunabhängige<br />

Pflanzenproduktion. Vereinzelte Wohnungen für Angestellte <strong>und</strong> den<br />

Betriebsinhaber sind gestattet.<br />

2 Hinsichtlich der Einpassung in die bauliche <strong>und</strong> landschaftliche Umgebung<br />

gilt § 12 Abs. 2 BNO sinngemäss.<br />

§ 14<br />

Spezialzone<br />

Musterplatz<br />

SM<br />

1 Die Spezialzone Musterplatz dient der Freizeit <strong>und</strong> Erholung für kynologische<br />

Zwecke.<br />

2 Der Gemeinderat kann Vorschriften über die Nutzung des Areals,<br />

die Gestaltung von <strong>Bau</strong>ten, die Parkierung <strong>und</strong> dergleichen erlassen.<br />

Zugelassen sind höchstens Kleinbauten.<br />

BNO <strong>Seengen</strong> vom 21. Juni 1996 / 30. November 2001 BNO <strong>Seengen</strong>, Stand Vorlage Gemeindeversammlung 8

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