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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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2.4 Weitere Planungsinstrumente<br />

2.2 Weitere Planungsinstrumente<br />

§ 6<br />

§ 4<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Weitere Planungsinstrumente<br />

1 Der Verkehrsrichtplan ist u.a. die planerische Gr<strong>und</strong>lage für die einzelnen<br />

Quartiererschliessungen (Erschliessungs- <strong>und</strong> Gestaltungspläne).<br />

2 Weitere Planungsinstrumente wie Leitbilder, Richtpläne, Inventare<br />

u.dergl. sind für das Gr<strong>und</strong>eigentum nicht verbindlich.<br />

Kommunale<br />

Richtpläne<br />

1 Die kommunalen Richtpläne zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung<br />

auf. Sie enthalten Konzepte zu einzelnen Gebieten oder<br />

Sachbereichen wie z.B. Siedlung, Verkehr, Freiraumgestaltung, Natur-<br />

<strong>und</strong> Landschaft.<br />

2 Die Richtpläne sind behördenverbindlich <strong>und</strong> für die nachfolgenden<br />

Planungen wegleitend. Zuständig für die Festsetzung ist der Gemeinderat.<br />

3 Bei Bedarf erstellt der Gemeinderat ein Konzept zur Verdichtung<br />

<strong>und</strong> Erneuerung unternutzter bzw. sanierungsbedürftiger Gebiete.<br />

§ 5<br />

Inventare<br />

Gr<strong>und</strong>lagenpläne<br />

Zielvorstellungen<br />

1 Die Inventare (z.B. über Schutzzonen, Naturobjekte, <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong><br />

Kulturobjekte, archäologische F<strong>und</strong>stellen) <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>lagenpläne<br />

(z.B. genereller Entwässerungsplan GEP, Landschaftsentwicklungskonzept<br />

LEP) dienen zur Orientierung über die bestehenden Verhältnisse.<br />

2 Die Inventare <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>lagenpläne sind bei der Beurteilung von<br />

<strong>Bau</strong>vorhaben beizuziehen. Sie haben keine direkte rechtliche Wirkung<br />

für das Gr<strong>und</strong>eigentum <strong>und</strong> sind nach Bedarf zu überprüfen <strong>und</strong><br />

anzupassen.<br />

3 Die Ziele der BNO mit deren rechtlicher Bedeutung sind im Anhang<br />

1 aufgelistet.<br />

BNO <strong>Seengen</strong> vom 21. Juni 1996 / 30. November 2001 BNO <strong>Seengen</strong>, Stand Vorlage Gemeindeversammlung 3

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